HILFE Wir werden verplant!?!

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1 HILFE Wir werden verplant!?! Stellung und Mitwirkung von Kindern und Eltern in der Hilfeplanung gem. 36 SGB VIII Christian Schrapper Regensburg

2 meine Aspekte (1) Idee und Konzeption des Hilfeplanverfahren (2) zur Rechtstellungvon Kindern und Eltern (3) Wann ist Pädagogik erfolgreich? (4) Wie werden Sozialleistungen wirksam? (5) Konsequenzen für die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Eltern im Hilfeplanverfahren (6) Hinweise zum Regensburger Hilfeplan-Konzept

3 (1)Idee und Konzeption des Hilfeplanverfahren im SGB VIII Ansprüche auf Sozialleistungen sollen nach rechtsstaatlichen Regeln geprüft und gewährt werden Keine materielle Normierung möglich, daher Normierung eines Verfahrens: das richtige Verfahren führt zum richtigen Ergebnis Mitwirkung von Eltern und Kindernund Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte sind die zentralen Verfahrens-Elemente Nur vereinbarte Aufträge bieten Aussicht auf Erfolg: daher mehr Aushandlung als Expertendiagnose Planungsprozess durch regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung Auftragsklärung und Kontrolle in einem schwierigen Dreiecksverhältnis: leistungsberechtigte Bürger Leistung gewährender öffentlicher Träger, Leistung durchführende Einrichtung (freier Träger

4 Aufgaben und Aufträge der Hilfeplanung Kontakt herstellen, Situationen erfassen Ressourcen erschließen Risiken erkennen Situationsdeutungen, Entwicklungsprognosen und Problemeinschätzungen erarbeiten Arbeitsbündnissen und Geschäftsbeziehungen stiften, begleiten und kontrollieren sozialrechtlicher Leistungsansprüche prüfen und gewähren/ablehnen Förderungs-und Hilfekonzepte abstimmen, umsetzen und evaluieren

5 Hilfeplanung immer dazwischen = komplex und kompliziert zwischen Krisenintervention und Sozialraumorientierung zwischen fachlichem Erfordernis und Akzeptanz der Hilfe zwischen Hilfe und Kontrolle zwischen Leistungsanspruch und Haushaltslage zwischen wünschenswerten Hilfen und verfügbaren Angeboten zwischen öffentlicher Gewährleistungsverantwortung und der Gestaltungsfreiheit der freien Träger zwischen grundsätzlicher Regelmäßigkeit und den Besonderheiten des Einzelfalles

6 (2)zur Rechtstellung von Kindern und Eltern Kinder sind Rechtssubjektemit eigenen Grundrechten auf Würde und Leben (Art. 1 GG) sowie Entwicklung und Erziehung (Art. 2 GG; 1 SGB VIII) Eltern haben Pflicht und Recht, ihre Kinder zu versorgen, zu erziehen und zu schützen (Art 6 GG) Kinder haben Anspruch darauf, dass die staatliche Gemeinschaft darüber wacht, dass ihre Eltern diese Pflichten zu ihrem Wohl erfüllen Eltern zuerst Anspruch auf staatliche Leistungen, die sie bei der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder entlasten und unterstützen das Wohl der Kinderist der vorrangige Maßstab für die Abwägung in Streitfragen Internationale Konventionen konkretisieren das Kindeswohl positiv als Kinderrechte(UN-Kinderrechte; UN-Behindertenrechte; EU- Menschrechte) nationales und internationales Recht konkretisiert die Rechte aller Bürger auch der Kinder -auf transparente und überprüfbare Verwaltungsverfahren

7 Grundlegende Kinderrechte (vereinfacht nach UNICEF) Schutzrechte Schutz vor Ausbeutung Rechte der Familie auf Schutz Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt Recht auf staatliche Unterstützung bei Erziehungsproblemen Recht auf eine gewaltfreie Erziehung Recht auf Ernährung Recht auf Eigentum Entwicklungs- und Bildungsrechte Recht auf Freiheit Recht auf Bildung Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit Recht auf Schule, Ausbildung und Selbstständigkeit Recht auf Gesellschaft und Freunde jeglicher Art Beteiligungsrechte Recht auf Beteiligung bei Entscheidungen, die sie betreffen Recht auf Meinungsäußerung

8 widerstreitende Kinderbilder widerstreitende Elternbilder Die selbstbestimmten Eltern Das autonome Kind das schutzbedürftige Kind die zu kontrollierenden Eltern

9 (3)Wann ist Pädagogik erfolgreich? wenn sie Kindern ermöglicht, ihre Entwicklungsaufgaben zu bestehen wenn sie Kindern die Welt eröffnet wenn sie Kindern behilflich ist, zu verstehen, warum es ihnen so (er)geht wenn sie die Potentiale der Kinder für die Welt erschließt wenn

10 Die Wissenschaft hat festgestellt 1992 Das zentrale Angebot: Sich für eine exklusive Beziehung wählen lassen 1996 Als günstig erweist sich, wenn die Erfolgsbilanzen des Familiensystems bei der Bewältigung kritischer Lebensereignisse explizit berücksichtig werden Je angenommener, verstandener und wohler sich das Kind fühlt, desto größer der Einfluss auf seine Persönlichkeitsentwicklung förderlich ist Passung: Die Unterstützungsangebote an die biographische Vorgeschichte anschlussfähig gestalten

11 aktuelle Metaanalysen zu Wirkungen erzieherischer Hilfen

12 Wodurch werden Hilfen zur Erziehung erfolgreich? biographische Anschlussfähigkeit der Hilfe Respekt vor den bisherigen Lebenserfahrungen und den dort entstandenen Strategien und Deutungsmuster Partizipation/Selbstwirksamkeitserleben des/der Betroffenen Kinder und Eltern reflektierte und möglichst geklärte Eltern-Kind-Beziehung Einbindung in soziale Netze Kongruenz der Sichtweisen der Beteiligten (Kind, Eltern, Jugendamtsfachkraft, Mitarbeiterin der Einrichtung) Qualität des Erziehungsprozesses Beziehungs-und Lebensqualität in der Einrichtung Orientierung und Sicherheit gebende Strukturen und Regeln an Entwicklung/Verhalten des Kindes orientierte zielgerichtete und reflektierte pädagogische Arbeit

13 (4)Wie werden Sozialleistungen wirksam? Wirkung = erfolgreich Ziele erreichen (effektiv) & Mittel ökonomisch verwenden (effizient) Zielkonflikt jeder rechtsstaatlichen Administration: korrekte Rechtsanwendung wirksame Aufgabenerledigung Zielkonflikt moderner Jugendhilfe Eltern unterstützen Kinder schützen

14 Wie oft sind Hilfen zur Erziehung nichtwirksam? beendete Benndete Hilfen zur Erziehung % 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% gemäß HPL- Zielen beendet abweichend vom HPL ges. von Eltern/Volljährigen beendet von Einrichtung beendet von Minderjährigen beendet gesamt 69% 18% 76% 13% 11% unter 1 69% 15% 86% 14% 0% % 16% 89% 11% 0% % 14% 90% 10% 0% % 15% 87% 12% 1% % 15% 84% 13% 4% % 19% 70% 15% 14% % 26% 57% 15% 28% % 20% 88% 12% 0% % 16% 92% 8% 0%

15 Woran liegt es, wenn Hilfeplanprozesse scheitern?

16 Die 10 Faktoren wirksamer Jugendhilfe Bundesmodellprojekt wirkungsorientierte Steuerung _schriften_heft_9.pdf

17 (5)Konsequenzen für das Hilfeplanverfahren Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Eltern sind die zentralen Faktoren für Erfolg und Wirkung von Hilfen zur Erziehung: rechtlich geboten pädagogisch unverzichtbar ökonomisch wirkungsvoll Beteiligung und Mitwirkung muss strukturell gestaltet und durchgesetzt; methodisch eröffnet und ermöglicht; personell gewollt und geschätzt werden wichtige Elemente sind: verständliche Leitfäden durch den Behördendschungel gute Vorbereitung für Kinder und Eltern vertrauenswürdige Vertretung im Verfahren nachvollziehbare Dokumentation gesicherte Beschwerdewege Reflexion und Vergewisserung für Fachkräfte

18 wohlgestaltete Ziele wichtig und bedeutungsvoll für Kinder und Eltern realistisch und erreichbar konkret und klar formuliert positiv formuliert terminiert Zielerreichung liegt in der Hand von Eltern und Kindern sind in der Sprache von Kindern und Eltern formuliert vereinbart, woran Zielerreichung überprüft werden soll

19 (6)Hinweise zum Regensburger Hilfeplan-Konzept die richtigen Fragen gestellt; Vorschläge in wichtigen Bereichen gemacht; sehr an der guten Zusammenarbeit der Profi s orientiert, wenig konkret für die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Eltern; methodische Konkretisierung hierzu unbestimmt; ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung aber hoffentlich nicht der letzte!

20 Vielen Dank Prof. Dr. Christian Schrapper

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