Grundkurs Öffentliches Recht II. Staatsrecht II - Grundrechte. Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz Vertreten von Wiss. Mit. Mario Winzek

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1 Grundkurs Öffentliches Recht II Staatsrecht II - Grundrechte Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz Vertreten von Wiss. Mit. Mario Winzek 1

2 Überblick A. Gewissensfreiheit, Art. 4 Abs. 1 Alt. 2 GG B. Schutz von Ehe und Familie, Elternrecht, Kinder, Art. 6 GG 2

3 A. Gewissensfreiheit I. Allgemeines traditionsreiches Grundrecht Enges Verhältnis zur Glaubensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG Aktuelle Bedeutung insb. in Arbeitsverhältnissen 3

4 A. Gewissensfreiheit II. Internationaler Kontext Gewissensfreiheit als eins der traditionsreichsten Menschenrechte auch im Völkerrecht relevant. Art. 18 AEMR Art. 9 Abs. 1 EMRK Art. 10 EuGrCh 4

5 A. Gewissensfreiheit III. Prüfungsschema A. Schutzbereich 1. Sachlich Begriff des Gewissens? Gewährleistungsumfang? 2. Persönlich B. Eingriff C. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 1. Beschränkbarkeit 2. Grenzen der Beschränkbarkeit 5

6 A. Gewissensfreiheit / III. Prüfungsschema 1. Schutzbereich Persönlich: Jedermann-Grundrecht. Nur natürliche Personen! Sachlich: Definition von Gewissen? Gewissen ist ein real erfahrbares seelisches Phänomen, dessen Forderungen, Mahnungen und Warnungen für den Menschen unmittelbar evidente Gebote unbedingten Sollens darstellen (Teile der Literatur). Gewissensfreiheit schützt die Freiheit des Einzelnen, ernste sittliche Entscheidungen anhand der für ihn in einer bestimmten Lage als bindend und unbedingt verpflichtend erachteten Kategorien von "Gut" und "Böse" so vorzunehmen, dass er nicht in ernste Gewissensnöte gerät (BVerfGE 12, 45, 55). 6

7 A. Gewissensfreiheit / III. Prüfungsschema 1. Schutzbereich Sachlich: Gewährleistungsumfang? forum internum: d.h. das Recht, eine Gewissensüberzeugung zu bilden und zu haben. forum externum: d.h. das Recht, die Gewissensüberzeugung nach außen kundzutun und der Gewissensüberzeugung entsprechend zu handeln. 7

8 A. Gewissensfreiheit / III. Prüfungsschema 2. Eingriff Eingriff ist bei jeder staatlichen Maßnahme gegeben, die das geschützte Verhalten regelt oder faktisch bzw. mittelbar nicht unerheblich beeinträchtigt. 8

9 A. Gewissensfreiheit / III. Prüfungsschema 3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung Beschränkbarkeit Vorbehaltlos gewährtes Grundrecht Schranken nur aus kollidierendem Verfassungsrecht Grenzen der Beschränkbarkeit Gerechter Ausgleich im Wege praktischer Konkordanz 9

10 Schutz von Ehe und Familie sowie Elternrecht, Art 6 GG

11 Allgemeines "Junges" Grundrecht. Gewachsen aus den Wertevorstellungen der westlichen Religionen. Völkerrechtlich in Art. 16 AEMR und Art. 12 EMRK normiert. Aktuelle Probleme sind u.a.: Gleichstellung von Ehe und gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft. Ehe und Familie im Ausländerrecht. Herausforderungen sog. "Patchwork-Familien". 11

12 Überblick Art. 6 GG enthält verschiedene grundrechtliche Gewährleistungen: Abs. 1: Abwehrrecht, Leistungsrecht, Gesetzgebungsauftrag, spezielles Gleichheitsrecht, Institutionsgarantie, wertentscheidende Grundsatznorm Abs. 2: Abwehrrecht (S. 1), Grundpflicht (S. 2), spezielles Gleichheitsrecht Abs. 3: Abwehrrecht Abs. 4: Leistungsrecht, Gesetzgebungsauftrag Abs. 5: spezielles Gleichheitsrecht 12

13 Überblick Aus Art. 6 GG lassen sich zwei Grundrechte mit Abwehrcharakter entnehmen: Art. 6 Abs. 1 GG: Ehe und Familie Art. 6 Abs. 2 und 3 GG: Elternrecht 13

14 Schutz von Ehe und Familie, Art. 6 Abs. 1 GG

15 A. Ehe und Familie, Art. 6 Abs. 1 GG Prüfungsschema A. Schutzbereich 1. Sachlich Begriff und Umfang der Ehe? Begriff und Umfang der Familie? 2. Persönlich B. Eingriff C. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 1. Beschränkbarkeit des Art. 6 Abs. 1 GG 2. Grenzen der Beschränkbarkeit 15

16 A. Ehe und Familie, Art. 6 Abs. 1 GG 1. Schutzbereich Persönlich: Jedermann-Grundrecht Sachlich Unterscheidung von Ehe und Familie Ehe: "Ehe ist die Verbindung eines Mannes und einer Frau zu einer grundsätzlich unauflöslichen Lebensgemeinschaft". Umfang: Eheschließung, eheliches Zusammenleben 16

17 A. Ehe und Familie, Art. 6 Abs. 1 GG 1. Schutzbereich Sachlich: Familie: "Familie ist die umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und ihren Kindern". Umfang: alle Bereiche des familiären Zusammenlebens 17

18 A. Ehe und Familie, Art. 6 Abs. 1 GG 2. Eingriff Eingriffe können alle staatlichen Maßnahmen sein, die die grundrechtlichen Gewährleistungen schädigen, stören oder sonst beeinträchtigen. Darüberhinaus auch Ungleichbehandlung. 18

19 A. Ehe und Familie, Art. 6 Abs. 1 GG 3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung Beschränkbarkeit Vorbehaltlos gewährt: nur verfassungsimmanente Schranken. Grenzen der Beschränkbarkeit Gerechter Ausgleich der Betroffenen Rechtsgüter im Wege der praktischen Konkordanz. Besondere Relevanz des Art. 6 Abs. 1 GG als wertentscheidende Grundsatznorm und die verbürgte Institutsgarantie. 19

20 Schutz des Elternrechts, Art. 6 Abs. 2 und 3 GG

21 B. Elternrecht, Art. 6 Abs. 2 und 3 GG Prüfungsschema A. Schutzbereich 1. Sachlich Begriff und Umfang des Elternrechts? 2. Persönlich B. Eingriff C. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 1. Beschränkbarkeit des Art. 6 Abs. 2 und 3 GG hinsichtlich: Elternpflicht (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) Ausübung des staatlichen Wächteramts (Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG) Kollidierendes Verfassungsrecht 2. Grenzen der Beschränkbarkeit 21

22 B. Elternrecht, Art. 6 Abs. 2 und 3 GG 1. Schutzbereich Persönlich: auf Grund Eltern-Kind-Beziehung nur entsprechende natürliche Personen. Sachlich: Schutz der Eltern-Kind-Beziehung und sichert Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Recht dient dem Kindeswohl. Bildet gleichzeitig oberste Richtschnur für Ausübung der Elternverantwortung. 22

23 A. Elternrecht, Art. 6 Abs. 2 und 3 GG 2. Eingriff Eingriffe können alle staatlichen Maßnahmen sein, die die grundrechtlichen Gewährleistungen schädigen, stören oder sonst beeinträchtigen. Einfachgesetzliche Regelungen. 23

24 B. Elternrecht, Art. 6 Abs. 2 und 3 GG 3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung Beschränkbarkeit Grundsätzlich vorbehaltlos gewährt. Elternpflicht (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) Ausübung des staatlichen Wächteramts (Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG) Trennung von Eltern und Kind (Art. 6 Abs. 3 GG) Kollidierendes Verfassungsrecht Grenzen der Beschränkbarkeit 24

25 Ende

Abkürzungsverzeichnis... 15. Einleitung... 21 A. Einführung... 21 B. Gang der Untersuchung... 29

Abkürzungsverzeichnis... 15. Einleitung... 21 A. Einführung... 21 B. Gang der Untersuchung... 29 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 15 Einleitung... 21 A. Einführung... 21 B. Gang der Untersuchung... 29 Erster Teil: Grundlagen... 31 A. Die Relevanz der Grundrechte für den Drittschutz... 31

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