Sehr geehrte Handwerkerinnen und Handwerker,
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- Lisa Gerber
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1 Sehr geehrte Handwerkerinnen und Handwerker, längst ist es hinreichend bekannt, dass das Handwerk sich Sorgen um den Nachwuchs macht. In den kommenden Jahren wird es immer wichtiger neue Wege der Fachkräftesicherung zu gehen. Die Handwerkskammer für Oberfranken bietet Ihren Mitgliedsbetrieben in Oberfranken ein neues, kostenfreies Beratungsangebot an. Ende 2014 startete das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte Projekt Implementierung von Inklusionskompetenzen bei Kammern, dem vierten Handlungsfeld der Initiative Inklusion. Die Inklusionsforderung der UN-Behindertenrechtskonvention wird hier aufgegriffen. Das Wort Inklusion ist in aller Munde. Was bedeutet es eigentlich? Jeder Mensch hat ein Recht auf Inklusion (Einschluss). Inklusion bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an in allen Lebensbereichen, für uns insbesondere auch in der Arbeitswelt des Handwerks, selbstbestimmt zusammenleben. Unternehmen und Arbeitsplätze sollen so barrierefrei gestaltet sein, dass einer Beschäftigung von Menschen mit Handicap nichts im Weg steht. Wer gilt als behindert? Laut Sozialgesetzbuch IX 2, dem Behindertenrecht, sind Menschen behindert wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung erwartet wird. Menschen sind.schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des 73 rechtmäßig im Geltungsbereich diese Gesetzbuches haben. Der Grad der Behinderung wird durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales bzw. dem Versorgungsamt -festgestellt. Der Betroffene kann mittlerweile auch online einen Antrag über das Internet stellen. Die Höhe des Grades sagt nichts über die Leistungsfähigkeit in Bezug auf einen konkreten Arbeitsplatz aus! Vielleicht hatten auch Sie bereits Kontakt mit Menschen mit Behinderung in Ihrer näheren Umgebung. Ist es ein Geselle, der krank geworden ist und überlegt werden muss, wie Sie ihn unterstützen und im Betrieb halten können? Kennen Sie in der eigenen Familie, im Bekannten- und Verwandtenkreis Menschen, die nach einem Unfall/einer Krankheit Hilfe brauchen um in Arbeit bleiben zu können. Oder sind Sie selbst es, der sich überlegen muss, wie Sie den eigenen Betrieb aufgrund von Handwerkskammer für Oberfranken Kerschensteinerstraße Bayreuth Telefon Telefax info@hwk-oberfranken.de
2 Seite 2 Krankheit weiterführen können? Hat ein junger Mensch mit einer (Lern)-Behinderung schon bei Ihnen ein Praktikum absolviert und nach einer Ausbildungsstelle gefragt? Was sind unsere Aufgaben und Ziele in der Inklusionsberatung? - Betrieben die Potenziale von Menschen mit Behinderung aufzuzeigen. Es gibt nicht die Behinderung, sondern viele unterschiedliche Arten von Behinderung. Chronische Erkrankungen, wie Diabetes und Rheuma, gehören ebenso dazu wie Lernbehinderung oder Schwerhörigkeit. Beschäftigte mit Handicap sind oft besonders motiviert. Entsprechend ihrer Fähigkeiten, sind sie im Unternehmen engagierte Mitarbeiter. Betriebe können Menschen mit Behinderung viel mehr zutrauen! - Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Bewerbern und/oder Erhalten des Arbeitsplatzes ihres erkrankten Mitarbeiters, der für den Betrieb bereits lange ein wertvoller Mitarbeiter ist Durch unsere Kontakte zu den Agenturen für Arbeit im Reha-Bereich stellen wir sicher, dass Menschen mit Behinderung, die ins Handwerk (zurück) wollen oder eine Ausbildung machen wollen, Ansprechpartner in der Handwerkskammer haben. Die Netzwerkarbeit mit an Behinderung beteiligten Einrichtungen, Beratungsstellen und Fachdienste erhöht die Möglichkeit arbeitssuchende Menschen mit Behinderung anzusprechen und passgenau zu besetzen! - Betrieben Förderungsmöglichkeiten aufzeigen, die sie und der Auszubildende/ Mitarbeiter mit Behinderung erhalten können, sowie Kontakt zu den Zuschussgebern und Leistungsträgern vermitteln Neben der Kontaktvermittlung an Agentur für Arbeit und Integrationsamt/IFD können wir Sie über grundsätzliche Fördermöglichkeiten informieren. Auszugsweise: Betriebe erhalten Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für behinderte und schwerbehinderte Menschen (bis zu 80 % der Ausbildungsvergütung), Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine Ausund Weiterbildung, Zuschuss/Kostenübernahme bei Probearbeiten oder auch Zuschuss für Arbeitshilfen-die Förderhöhe kann 100 % der notwendigen Kosten für eine behindertengerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen bedeuten usw
3 Seite 3 - Individuelle Beratung durch Betriebsbesuche Gerne kommen wir nach Terminvereinbarung für eine Beratung in Ihren Betrieb. Bestehende Vorurteile, wie die Unkündbarkeit bei Schwerbehinderung, werden bei diesen Gesprächen relativiert. Auch die Vorstellung mancher Betriebe, dass Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 nur die Hälfte leisten könnten oder im extremen Maße häufig krank sind, räumen wir aus dem Weg! - Unterstützung von Betrieben, die junge Menschen nach 42m HwO in einer Fachpraktiker-Ausbildung ausbilden möchten. In Oberfranken werden momentan Fachpraktiker in den Berufen Fachpraktiker für Metallbau, Fachpraktiker für Holzbearbeitung und Malerfachwerker ausgebildet. Wir unterstützen Sie, wenn Sie diese Berufe weiterhin ausbilden möchten, aber die geforderte Weiterbildung dafür (noch) nicht vorweisen (rehabilitationspädagogische Zusatzausbildung für Ausbilder ReZA). Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie sich vorstellen können auch Fachpraktiker- Ausbildungen in Ihrer Berufssparte einzurichten! Diese Ausbildungen sind weniger theorielastig und insbesondere für Menschen mit einer Lernbehinderung, die im Moment keine Vollausbildung im Handwerk beginnen können, geeignet. Geben Sie Menschen mit Behinderung eine Chance! Sie haben die Möglichkeit sich auf verschiedenen Wegen über eine Einstellung und Unterstützung im Bedarfsfall, sowie der Suche nach neuen Mitarbeitern bzw. dem Umgang mit Mitarbeitern mit Handicap zu informieren: - Das Integrationsamt (Zentrum Bayern Familie und Soziales-Region Oberfranken, Hegelstraße 2, Bayreuth) bietet vielfältige (auch kostenfreie) Kurse für Arbeitgeber zur Information an, wie Betriebliches Eingliederungsmanagement und Kündigungsschutz, Leistungen und Förderprogramme für Arbeitgeber.
4 Seite 4 - Sonderprogramme des bayerischen Sozialministeriums und des ZBFS- Integrationsamtes (z. B. Chancen schaffen III ) stellen Fördermittel für den Arbeitgeber zur Verfügung. Informationen liefert die Agentur für Arbeit und das Integrationsamt. - Verzahnte Ausbildung: Berufsbildungswerke suchen immer wieder Betriebe, die sich als Praktikumsbetrieb anbieten. So lernen Sie junge Menschen mit Lernbehinderung kennen, die den Bezug zur Praxis benötigen. - Unterstützte Beschäftigung: Die unterstützte Beschäftigung zielt auf Menschen mit Behinderung ab, die ohne intensive Unterstützung keinen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden oder schnell wieder verlieren würden. Häufig sind dies Förderschulabgänger oder Menschen aus Behindertenwerkstätten für die dieser Rahmen nicht mehr erforderlich ist. Ein Reha-Träger, meist die Agentur für Arbeit, beauftragt einen Maßnahmeträger mit der Qualifizierung, Einarbeitung und Begleitung behinderter Menschen mit Unterstützungsbedarf in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes. Ziel ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Diese Maßnahme ist nicht ersetzend für Ausbildungen! - Die Agentur für Arbeit vermittelt Ihnen Praktikanten- auch aus Förderschulen. - Spezielle Berater für Rehabilitation und Ausbildungsstellenakquisiteure von den Arbeitsagenturen unterstützen Sie bei der Suche. Durch die Jobbörse der Agentur für Arbeit können Sie gemeldete Menschen mit Behinderung finden. Agentur für Arbeit- Jobbörse für Arbeitgeber- erweiterte Suche, Anforderungen der zu besetzenden Stelle- Behinderung... - Wenden Sie sich an die Berufseinstiegsbegleiter der Mittelschulen in Ihrer Nähe. Diese können Ihnen ebenso wie Beratungslehrer Auskunft geben, wer als Auszubildender- auch mit Behinderung- für Sie in Frage kommt! Denn sie kennen die Schüler und Schülerinnen persönlich! - Die Jugendberufshilfe der Handwerkskammer für Oberfranken ist seit 1988 Ansprechpartner der Bereiche Berufsorientierung (BO), Berufsvorbereitung (Reha-BvB) und Ausbildungsbegleitung in geförderten Reha-Ausbildungen. Hier können Sie sich als Praktikumsbetrieb und Kooperationsbetrieb in der Ausbildung an das Klientel der jungen Menschen mit Behinderung annähern.
5 Seite 5 So erkennen Sie, dass viele jungen Leute ausbildungswillig und fähig sind, wenn sie Sie durch persönliche Eignung und Einsatzwillen überzeugen. - Die Berater der Handwerkskammer für Oberfranken stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung (Ansprechpartner im Intranet der HWK). - Einige interessante Internetadressen, die hilfreich sein können: Die Einstellung von Menschen mit Behinderung kann eine win-win Situation für alle Beteiligten werden! Bei passenden Rahmenbedingungen, wie individuelle angepasste (Ausbildungs-)Strukturen und einem minimierten administrativen Aufwand durch unsere Unterstützung, gewinnen Sie motivierte Mitarbeiter und werden von ihren Angestellten als engagierten, sozialen Betrieb noch mehr anerkannt und geschätzt! Für die Ausbildung von Menschen mit Behinderung und arbeitssuchenden Fachkräften mit Behinderungen kontaktieren Sie bitte Sabine Frühbeißer Inklusionsberaterin Tel sabine.fruehbeisser@hwk-oberfranken.de
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