Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden"

Transkript

1 Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach Käshofen Kleinbundenbach Kleinsteinhausen Mauschbach Riedelberg Rosenkopf Walshausen Wiesbach 41. Jahrgang (184) Donnerstag, 10. November 2016 Nr. 45/2016 z w e i b r ü C k e n l a n d Die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land bekommt einen Bezirksbeamten Bürgermeister Jürgen Gundacker freute sich, zusammen mit dem Leiter der Polizeiinspektion Zweibrücken, Herrn Matthias Mahl, Herrn Polizeioberkommissar Thomas Gab als Bezirksbeamten für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land willkommen zu heißen. Herr Gab ist gebürtiger Zweibrücker, 51 Jahre alt, verheiratet und wohnt in Zweibrücken. Er trat vor 31 Jahren in den Polizeidienst des Landes Rheinland-Pfalz ein und gehört seit dem Jahr 2008 der Polizeiinspektion Zweibrücken an. Zuvor verrichtete er vier Jahre lang Dienst in Ludwigshafen, 13 Jahre in Landau und zwei Jahre in Kaiserslautern. Der Beamte verfügt über sehr große polizeiliche Erfahrung. POK Gab ist erster Ansprechpartner in allen polizeilichen Angelegenheiten für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land. In den nächsten Wochen wird Herr POK Gab in jeder Ortsgemeinde eine Bürgersprechstunde abhalten. Die Termine werden unter der jeweiligen Ortsgemeinde im amtlichen Teil veröffentlicht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen.

2 Zweibrücken-Land Ausgabe 45/2016

3 Zweibrücken-Land Ausgabe 45/2016

4 Zweibrücken-Land Ausgabe 45/2016

5 Zweibrücken-Land Ausgabe 45/2016

6 Zweibrücken-Land Ausgabe 45/2016

7 Zweibrücken-Land Ausgabe 45/2016 SPRECHSTUNDEN Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land Landauer Str , Zweibrücken Montag bis Donnerstag von 8.30 bis Uhr und von bis Uhr Freitag von 8.30 bis Uhr Dienstleistungsabend Donnerstag von bis Uhr Bitte beachten Sie folgende Ausnahmeregelungen: Für den technischen Bereich der Bauabteilung und der Verbandsgemeindekasse gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis Uhr Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und Uhr bis Uhr Freitag von 8.30 Uhr bis Uhr. Telefon 06332/8062-0, Fax 06332/ info@vgzwland.de -Adresse Amtsblatt: amtsblatt@vgzwland.de Bürgersprechstunde des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bürgermeister Gundacker hält jeweils am 2. Donnerstag im Monat eine Bürgersprechstunde ab. Termine können mit Frau Hellbrück, Tel / vereinbart werden. Bürgersprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Die Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde, Frau Andrea Steuer-Anstätt, hält nach Vereinbarung in der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18-20, eine Bürgersprechstunde ab. Termine können über das Vorzimmer des Bürgermeisters (Frau Hellbrück) vereinbart werden, Tel.: 06332/ der Gleichstellungsbeauftragten: Gleichstellung@vgzwland.de Schwerbehindertenrecht Sprechtage des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Das Amt für Soziales, Jugend und Versorgung, Landau hält an jedem 2. Mittwoch im Monat in der Zeit von 9.20 Uhr bis Uhr, in der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Zimmer 106, einen Sprechtag ab. Vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Tel.: 06332/ Ehrenamtlicher Besuchsdienst der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land Ansprechpartner: Herr Bernd Ibisch, Hauptstr. 15, Battweiler, Telefon: / , bernd.ibisch@pflegestuetzpunkte.rlp.de Auskünfte erteilt auch die Leitstelle Älter werden der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Frau Karina Frisch, Unterer Sommerwaldweg 40-42, Pirmasens, Telefon: / , k.frisch@lksuedwestpfalz.de Kontaktperson des Pflegekinderdienstes Frau Krotschenko, Tel: 06331/ , Frau Kahlmeyer Tel / und Herr Monz, Tel / bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz zuständig für den Bereich der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land. Kindertagespflege Vermittlung qualifizierter Tagesmütter zur individuellen Kinderbetreuung, Kreisverwaltung Südwestpfalz, Frau Weber, Tel: / Sprechstunde der Schiedsperson Die Schiedsperson der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, Frau Angelika Küttner, ist jederzeit unter Telefon 06372/5727 (persönlich oder Anrufbeantworter) zu erreichen. Besprechungen finden nach vorheriger Terminvereinbarung vor Ort oder im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Zweibrücken- Land statt. Sprechstunden der Kreisjugendpflegerin Die Jugendpflegerin, Frau Jessica Stadler, hält jeweils am 1. Donnerstag im Monat (außer in den Ferien) in der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Zimmer Nr. 107 Sprechstunden ab. Termine können nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.Nr / festgesetzt werden. Sprechstunde von Förster Leis Revier Bechhofen Zuständig für die Gemeindewälder Battweiler, Bechhofen, Contwig, Dellfeld, Großbundenbach, Käshofen Kleinbundenbach, Rosenkopf und Wiesbach telefonische Sprechstunden: montags zwischen Uhr und Uhr telefonisch unter der Telefonnummer 06387/ Sprechstunde von Förster Rolland Revier Zweibrücken zuständig für die Gemeindewälder Althornbach, Dietrichingen, Hornbach, Kleinsteinhausen, Mauschbach, Riedelberg und Walshausen. Termin nach Absprache unter Tel. Nr Sprechstunde des Privatwaldbetreuers Die Sprechstunde des Privatwaldbetreuers, Herrn Uwe Bischoff, findet mittwochs von Uhr bis Uhr im Forstamtsgebäude, Erlenbrunner Str. 177, Pirmasens-Erlenbrunn, Tel.: 06331/14520, statt. Öffnungszeiten der Kommunalen Jobcenter Die Dienststelle des Kommunalen Jobcenter in Zweibrücken, Maxstr. 1 (Gebäude der Sparkasse SWP) ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag Uhr Uhr und von Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr und von Uhr Uhr Darüber hinaus sind abweichende Terminabsprachen jederzeit möglich. Für den Bereich der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land: Tel.Nr / Gemeindewald Großsteinhausen Ansprechpartner: Uli Osterheld, Tel: / Finanzamt Pirmasens Telefon 06331/711-0 (Fax: 06331/ ) Öffnungszeiten des Service-Centers: Montag + Dienstag 8:00-16:00 Uhr Mittwoch + Freitag 8:00-12:00 Uhr Donnerstag 8:00-18:00 Uhr Internet: Poststelle@fa-ps.fin-rlp.de Info-Hotline der Finanzämter: Arbeitsgericht Das Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - hält jeweils am 2., 4. und 5. Donnerstag im Monat im Sitzungssaal 2 bzw. 4 des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, Schlossplatz 7, Zweibrücken, einen Gerichtstag ab. Impressum Verbandsgemeinde Rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach Käshofen Kleinbundenbach Kleinsteinhausen Mauschbach Riedelberg Rosenkopf Walshausen Wiesbach Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel / oder -240 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Jürgen Gundacker, Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, Landauer Str , Zweibrücken Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, Landauer Str , Zweibrücken, Telefon: 06332/ , Fax-Nr / , -Adresse: amtsblatt@vgzwland.de. Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel / , Fax: 06502/7240. Verantworlich für Anzeigen: Thomas Blees, unter der Anschrift des Verlages. Erscheinungsweise: wöchentlich donnerstags. Redaktionsschluss: Freitag, Uhr. Anzeigenannahmeschluss für private und gewerbliche Anzeigen: Montag 9.00 Uhr beim Verlag. Reklamation Zustellung bitte an: Telefon 06502/ , -336, -713 und -716, vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

8 Zweibrücken-Land Ausgabe 45/2016 WICHTIGE RUFNUMMERN Wasserversorgung und Kanalisation Rufbereitschaft Pfalzwerke Netz AG Stromversorgung Störungen im Stromnetz Störungsdienst Gas gebührenfrei Verbandsgemeinde-Verwaltung Zweibrücken-Land Kreisverwaltung Südwestpfalz Wehrleiter und Wehrführer im Bereich der Verbandsgemeinde Verbandsgemeindewehrleiter Markus Schmidt, Althornbach, Tel.-Nr , Ortsgemeinden Wehrführer Althornbach Andrea Köser, Tel Battweiler Matthias Klos, Tel Bechhofen Martin Amann, Tel Contwig Arthur Lorenz, Handy-Nr Dellfeld Thorsten Preyer, Tel Dietrichingen Theresa Schäfer, Tel Großbundenbach Oliver Bettinger, Tel Großsteinhausen Patrick Maske, Tel Handy-Nr Hornbach Oliver Feix, Tel: Käshofen Andreas Schumacher, Tel Kleinbundenbach Gerlinger Manfred, Tel Handy: Kleinsteinhausen Thomas Leicher, Tel Mauschbach Marc Dahlhauser, Tel Riedelberg Christian Mutzl Tel Rosenkopf Tim Fuhrmann, Tel Walshausen Peter Zimmer, Tel Wiesbach Florian Buchmann, Tel , Handy-Nr Frauenhaus Pirmasens ... frauenhaus-pirmasens@t-online.de Tel.: IST Interventionsstelle bei Gewalt Information und Beratung bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen, Winzler Str (Eingang Neue Häfnersgasse), Pirmasens Tel.: NOTRUFE Polizei- und Feuerwehr-Notrufe (Ohne Vorwahl) Polizei-Notrufe, Polizeiinspektion Zweibrücken Feuerwehr-Notrufe Polizei Polizeiinspektion und Kriminalbezirksdienststelle Zweibrücken /976-0 Polizeiinspektion und Kriminalinspektion Pirmasens /5200 Rettungsdienst - 1. Hilfe Rettungsleitstelle Landau Deutsches Rotes Kreuz Zweibrücken /97130 Deutsches Rotes Kreuz, Homburg /2880 Arbeiter-Samariter-Bund Zweibrücken / Arbeiter-Samariter-Bund Pirmasens /70026 Krankenhäuser Zweibrücken St. Elisabeth Krankenhaus /82-0 Evang. Krankenhaus /42-0 Krankenhaus Pirmasens Städt. Krankenhaus /7140 Krankenhäuser Homburg Universitätskliniken im Landeskrankenhaus Homburg /16-0 Giftnotruf /19240 BEREITSCHAFTSDIENST Dienstbereitschaften der Apotheken Die Dienstbereitschaften der Apotheken im Bereich der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land sind unter folgenden Telefon-Nr. zu erfahren (aus dem Festnetz 0,14 /Min. / Mobilfunknetz max. 0,42 /Min.) Tel. Nr für Althornbach, Battweiler, Dietrichingen, Großsteinhausen, Kleinsteinhausen, Riedelberg und Walshausen Tel. Nr für Bechhofen, Käshofen, Rosenkopf und Wiesbach Tel. Nr für Contwig Tel. Nr für Dellfeld Tel. Nr für Groß- und Kleinbundenbach Tel. Nr für Hornbach und Mauschbach Wochenenddienst der Ökumenischen Sozialstation Thaleischweiler-Fröschen/ Zweibrücken-Land Der Wochenenddienst der Ökumenischen Sozialstation, Hauptstraße 15, Battweiler, ist unter der Tel.Nr / zu erfragen. Sprechstunde für Alzheimer- und Demenzberatung. Termine nach Vereinbarung unter Tel: 06337/ Arbeitgeber-Hotline bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz Eine ganztägige Kontaktaufnahme ist unter der Hotline-Nummer 06331/ möglich. Ärztlicher Bereitschaftsdienst Für die Gemeinden: Althornbach - Battweiler - Contwig - Dellfeld - Dietrichingen - Großbundenbach - Großsteinhausen - Hornbach - Käshofen - Kleinbundenbach - Kleinsteinhausen - Mauschbach - Riedelberg - Walshausen Notfalldienstzentrale im St. Nardini Klinikum (St. Elisabeth Krankenhaus) in Zweibrücken, Tel / Die Dienstzeiten der Notfalldienstzentrale sind: - Montag, Dienstag und Donnerstag von Uhr bis zum Folgetag, 7.00 Uhr - Mittwoch von Uhr bis Donnerstag, 7.00 Uhr - Freitag von Uhr bis Montag, 7.00 Uhr - Am Vortag eines Feiertags von bis zum nachfolgenden Tag, 7.00 Uhr Für die Gemeinde: Althornbach - Dietrichingen - Großsteinhausen - Hornbach- Kleinsteinhausen - Mauschbach- Riedelberg - Walshausen Mittwoch, von Uhr bis Uhr Dr. Dillmann, Hornbach, Tel: 06338/ ============================================= für die Gemeinden: Bechhofen - Rosenkopf - Wiesbach: Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Landstuhl beim St.- Johannis-Krankenhaus, Telefon 06371/19292 Montag, Dienstag und Donnerstag von Uhr bis Folgetag Uhr Mittwoch von Uhr bis Donnerstag Uhr Freitags von Uhr bis Montags Uhr an Feiertagen vom Vorabend Uhr bis zum Folgetag Uhr ============================================= Bereitschaftsdienstzentralen für Kinder und Jugendliche: Kinderklinik Kohlhof, Neunkirchen samstags 8.00 Uhr bis montags 8.00 Uhr Tel / ============================================= Zahnärztlicher Notdienst: WERTSTOFFHOF Wertstoffhof Contwig Wertstoffhöfe des Landkreises sind Entsorgungseinrichtungen, bei denen sowohl verwertbare Abfälle als auch bestimmte Problemabfälle aus Privathaushalten angenommen werden. Der Wertstoffhof Contwig befindet sich am Ende der Bahnhofstraße hinter dem Sportplatz., Tel / Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Do, Fr Uhr, Di, Do, Sa Uhr Am Wertstoffhof sind amtliche Restmüllsäcke (40 Inhalt) zum Preis von 2,40 EUR/Stück erhältlich. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung zur Verfügung: Abfall-Hotline für Privathaushalte: Herr Lickteig, Tel / Abfallberatung für Gewerbe, Dienstleistungsbetriebe, Schulen und Kindergärten: Herr Müller, Tel / Bauschuttdeponien und Wertstoffhöfe: Herr Patrick Müller, Tel / Illegale Abfallablagerungen: Herr Fidyka, Tel /

9 Zweibrücken-Land Ausgabe 45/2016 Jugendinfo Althornbach Jugendfeuerwehr Althornbach: Wir treffen uns mittwochs in den geraden Kalenderwochen von 17:45 Uhr bis 19:15 Uhr am Feuerwehrgerätehaus Althornbach. Wenn du 10 Jahre und älter bist, kannst du unsere Mannschaft gerne ergänzen. Wir freuen uns auf dich! Ansprechpartner: Wehrführung Andrea Köser, Telefon TV 1903 Althornbach: Trainingszeiten der A-Jugend : A-Jugend (95-97) Montag und Mittwoch von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr auf dem Sportplatz in Althornbach Wintersaison: Schulturnhalle Hornbach, Mittwoch 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Schachfreunde 1963 Althornbach Jugendtraining: freitags 18:30 20:00 Uhr im DGH Alle Kinder und Jugendlichen, die Freude am Schach haben oder das königliche Spiel erlernen wollen, sind herzlich zum Schnuppern eingeladen. Bechhofen Kinderkreis Bechhofer Kirchenspatzen dienstags 17:00 18:00 Uhr im Gemeindesaal der Prot. Kirche TUS Eintracht 1912 Bechhofen e.v. Trainingszeiten in der Turnhalle: Gymnastik Dienstag: Linen- Dance 17:30-18:30 Uhr Mittwoch: Gymnastik- Frauen 18:30-19:30 Uhr Gymnastik- Männer 19:30-21:00 Uhr Donnerstag: Kinder- Turnen (3-6 Jahre): 16:15-17:15 Uhr Kinder- Turnen (6-9 Jahre): 17:15-18:15 Uhr Tennis (8-15 Jährige): sonntags 13:00 16:00 Uhr Trainingszeiten: JFG Königsbruch (Bechhofen / Bruchhof / Waldmohr) Ansprechpartner Jugend: Sören Bernhard (Jugendleiter ) A-Jugend (Jahrgang ) Waldmohr Mittwoch 19:00 20:30 Uhr Björn Kunz ( ) B-Jugend (Jahrgang ) Waldmohr Mittwoch 19:00 20:30 Uhr Patrick Choucair ( ) C-Jugend (Jahrgang ) Bechhofen Donnerstag 17:30 19:00 Uhr Detlef Schwarz ( ) D-Jugend (Jahrgang ) Bruchhof Montag 17:30 19:00 Uhr Andreas Groß ( ) Trainingszeiten: JSG Bechhofen / Bruchhof E-Jugend (Jahrgang ) Bruchhof Freitag17:00 18:30 Uhr Michael Ludwig ( ) F-Jugend (Jahrgang ) Bechhofen Montag 17:00 18:30 Uhr Stefan Vogl ( ) G-Jugend (Jahrgang 2010 und jünger) Bruchhof Mittwoch 17:00 Uhr - Schulturnhalle Christoph Miklis ( ) Auch unter: Schützen: dienstags und freitags im DGH von 19:00 22:00 Uhr Jugendliche ab 12 Jahren, Infos bei Andreas Tischer Tel.: Skate-Club Saarpfalz Bechhofen Vereinstraining auf der Rollsportanlage oder in der Turnhalle in Bechhofen: Anfänger: montags, 17:00 18:30 Uhr mittwochs, 16:00 17:30 Uhr Wettkampfgruppe: montags, 18:00 19:30 Uhr Mittwochs bei gutem Wetter auf der Rollsportanlage 18:00 19:30 Uhr, bei schlechtem Wetter in der Turnhalle, donnerstags 17:30 19:00 Uhr freitags, 16:30 18:00 Uhr JUZ Bechhofen: Der Jugendraum ist ab sofort freitags von Uhr bis ca Uhr für alle jährige geöffnet. Bei Interesse zur Öffnung des Jugendraumes für andere Altersgruppen bitte bei Hetzer Wolfgang, Hauptstr. 63, melden. Contwig SV Palatia Contwig Trainingszeiten der Jugend/ Wintersaison Schulturnhalle IGS, Oberauerbacherstraße: Bambinis bis 6 Jahre: Dienstags von bis Uhr F- und E- Jugend - 7 bis 10 Jahre: Donnerstags von bis Uhr D- und C-Jugend - 11 bis 14 Jahre: Mittwochs von bis Uhr B- und A - Jugend - 15 bis 18 Jahre: Freitags von bis Uhr B- und A-Jugend trainieren mittwochs in Absprache auch auf dem Sportplatz ab Uhr Infos auch unter Tel: Sportschützenverein 1960 e.v. Contwig Trainingszeiten Jugendliche: dienstags und freitags von Uhr. DLRG Ortsgruppe Contwig e.v. Trainingszeiten freitags: gerade KW Gruppe 1: Uhr bis Uhr Gruppe 2: Uhr bis Uhr ungerade KW Gruppe 1: Uhr bis Uhr Gruppe 2: Uhr bis Uhr Das Training findet im Lehrschwimmbecken des Hofenfelsgymnasiums Zweibrücken statt. Weitere Infos unter Tel. Nr /56355 nach Uhr Trainingszeiten VT Contwig für Kinder und Jugendliche Aerobic (altersoffen), montags bei S. Stadler, 19:30-22:00 Uhr, Schulturnhalle IGS-Contwig Turnen allgemein Jungen (3-6 Jahre), dienstags bei M. Sefrin 16:30-17:30 Uhr, Turnhalle VT Contwig Turnen allgemein Jungen (7-12 Jahre), dienstags bei M. Sefrin 17:30-18:30 Uhr, Turnhalle VT Contwig Turnen allgemein Mädchen (3-5 Jahre), mittwochs bei M. Sefrin & A. Semar, 16:00-17:00 Uhr, Schulturnhalle IGS-Contwig Turnen allgemein Mädchen (1.-3. Klasse), mittwochs bei M. Sefrin & E. Rottmann 17:00-18:00 Uhr, Schulturnhalle IGS-Contwig Turnen allgemein Mädchen (4. Klasse), mittwochs bei M. Sefrin, 18:00-19:00 Uhr, Schulturnhalle IGS-Contwig Turnen allgemein Mädchen (4 bis 8 Jahre), freitags bei M. Sefrin & S. Wolf, 17:00-18:00 Uhr, Schulturnhalle IGS-Contwig Turnen allgemein Mädchen (ab 8 Jahre), freitags bei M. Sefrin, 17-18:30 Uhr, Schulturnhalle IGS-Contwig Turnen Leistungskader Mädchen, montags bei A. Schaefer, L.+J. Frank, M.+S.Trefz, 17:00-19:30 Uhr, Schulturnhalle IGS-Contwig Turnen Leistungskader Mädchen, donnerstags bei A. Schaefer, L.+J.Frank, 17:00-19:00 Uhr, Schulturnhalle IGS Contwig Turnen Nachwuchskader Mädchen, montags bei A.Schaefer, L.+J.Frank, M.+S. Trefz 17:00-19:30 Uhr Schulturnhalle IGS Contwig Turnen Nachwuchskader Mädchen, donnerstags bei A.Schaefer, L.+J. Frank 17:00-!9:00 Uhr, Schulturnhalle IGS-Contwig Turnen Nachwuchskader Mädchen, freitags bei A.Schaefer, L.+J. Frank, S.Trefz 16:00-18:00 Uhr Schulturnhalle IGS Contwig Turnen Nachwuchs Mädchen, donnerstags bei M.+S. Trefz 17:00-18:30 Uhr, Schulturnhalle IGS-Contwig Badminton (altersoffen), montags 19:30-22:00 Uhr, Schulturnhalle IGS Contwig bei D.Tefz und freitags 17:30-19:00 Uhr Turnhalle VT-Contwig bei D. Trefz Eltern-Kind-Turnen (ca. 1-3 Jahre), freitags bei M. Nagel, 16:00-17:00 Uhr, Schulturnhalle IGS-Contwig Tischtennis (Schüler/innen), dienstags 18:30 19:30 Uhr und donnerstags 17:00-19:00 Uhr bei W. Stephan, Turnhalle VT Contwig Volleyball (altersoffen), donnerstags bei A. Sohns, 20:30-22:00 Uhr, Schulturnhalle IGS-Contwig

10 Zweibrücken-Land Ausgabe 45/2016 Jugendinfo Fitnessgymnastik (altersoffen), donnerstags bei T. Sefrin, 19:00-20:00 Uhr, Grundschule Contwig, Maßweilerstraße 8) Kontaktinformationen unter oder info@vtcontwig.de Tennisclub Contwig e. V. Trainingszeiten für Kinder und Jugendliche Montags und donnerstags Uhr Im Winter: Montags Schulturnhalle IGS, Contwig; Donnerstags Schulturnhalle GS Stambach Im Sommer: Tennisplätze des TC Contwig am Freischwimmbad Das Angebot gilt sowohl für Anfänger, als auch für Leistungsgruppen. Schnupperkinder sind willkommen. Info: Edith Müller, Tel o edith.mueller@ifb24.de Jugendfeuerwehr Contwig: Jugendstunde der JFW ab 10 Jahren Freitag von 18:00 bis 20:00 Uhr in der Feuerwache Contwig in der Fröhenstraße. Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt in der Feuerwache, Tel / DRK Bereitschaft Contwig, Dellfeld und Rieschweiler - Mühlbach (Jugendrotkreuz) Gruppenstunde des JRK ab 6 Jahren: Dienstags 17:30-19:00 Uhr (außer in den Schulferien) im DRK Heim (Blumenstrasse) in Contwig. Ziel des JRK ist es schon frühzeitig Kinder für die Erste-Hilfe-Idee zu begeistern und zu verdeutlichen, dass Verantwortung wichtig ist und obendrein auch Spass macht. Es soll helfen Ängste abzubauen und praktische Erfahrungen zu vermitteln, die Kinder ermutigen und befähigen, im Notfall helfend tätig zu werden. Anmeldungen sind im Büro des DRK Contwig unter der Büronummer erforderlich. Taekwondo Devils e.v. Contwig: Trainingszeiten für Kinder ab 7 Jahren unter oder bei Axel Conrad Tel.: Angelfreunde Contwig An jedem 3. Sonntag im Monat treffen sich die Jungfischer im Vereinsheim zum theoretischen und praktischen Unterricht. Jugendwart Thomas Unruh Tel.-Nr 0172 / Waldjugend: Gruppenstunde samstags von 14:00 16:30 Uhr im Waldjugendheim. Horstleitung: Ralf Wilhelm: Tel.: , ninetytwo@hotmail.de Dellfeld KV Dellfeld Jugend: Interesse am Sportkegeln? Dann bist du hier richtig! Jugendtraining findet jeden Mittwoch von 16:00 bis 18:00 Uhr auf unseren Kegelbahnen im Bürgerhaus Dellfeld statt. Bis zu vier Wochen Probetraining zum Reinschnuppern, ganz ohne Verpflichtung. Falls Ihr Lust habt kommt doch einfach mal mittwochs vorbei wir freuen uns schon auf euch. Gerne stehen wir auch für eine erste Kontaktaufnahme mittwochs telefonisch unter / zur Verfügung. Großsteinhausen Jugendfeuerwehr Großsteinhausen/Riedelberg: Gruppenstunde der JFW für Kinder und Jugendliche von Jahren aus Großsteinhausen und näherer Umgebung: 14-tägig freitags von 18:00 20:00 Uhr (ungerade Kalenderwoche) in der Feuerwehr Großsteinhausen (Hauptstraße 18a). Ansprechpartnerin: Frau Franziska Ernst, Tel. 0152/ Mutter und Kindkreis: freitags um 15:30 Uhr im Kindergarten in Bottenbach Hornbach Prot. Kirchengemeinde Hornbach-Brenschelbach u. Althornbach Jugend - Termine und Veranstaltungen Rückfragen beim Prot. Pfarramt Hornbach, Tel: 06338/ (alle anderen Termine unter Hornbach nachlesen) Sportgruppe: Sonntag, um 15:15 Uhr in der Schulturnhalle Next Level (Jugendliche Jahre): Montag, um 18:30 Uhr im Jugendheim Präparandenunterricht: Dienstag, um 16:30 Uhr im Jugendheim Gitarrenunterricht: Mittwoch, um 17:00 Uhr im Jugendheim Couchgeflüster (Jugendgruppe Jahre): Mittwoch, um 18:30 Uhr im Jugendheim Krabbelgruppe: Donnerstag, und um 9:00 Uhr im Jugendheim Konfirmandenunterricht: Donnerstag, und Gruppe 1 um 16:00 Uhr und Gruppe 2 um 17:00 Uhr Offenes Jugendheim (Jugendliche): Freitag, um 20:00 Uhr im Jugendheim Jesus Inside (Jugendgottesdienst) Thema: Uff Dadaaa Uff Dadaa Tröööööt Freitag, um 19:00 Uhr im Jugendheim Turnverein 1878 Hornbach e.v. Angebote für Kinder und Jugendliche Jonglieren und Einradfahren, Montag: Uhr, Kinder ab 8 Jahren (STH.)-Simone Genova Eltern-Kind-Turnen/Turnen für Kindergartenkinder, Dienstag, 16:15 Uhr- 17:15 Uhr (STH), Anja Hofer Louisa Haas Turnen für Kinder ab der Grundschule, Dienstag, 17:15 Uhr 18:15 Uhr (STH) Anja Hofer Jazz-Dance - 4. bis 6. Klasse, Dienstag: (P.H.)- Vera Hell Zumba: mittwochs, Uhr (P.H.) Katrin Stegner P.H. = Pirminiushalle, STH.= Schulturnhalle, A.T= Alte Turnhalle Weitere Informationen unter oder bei Martina Kurschilgen Tel.: , martina.kurschilgen@t-online.de Trainingszeiten der Jugendmannschaften des SV Hornbach: Bambini: Mittwoch, 17:00 18:00 Uhr in Hornbach E Jugend: mittwochs,17:00-18:30 Uhr in Hornbach; freitags, 17:00-18:30 Uhr in Rimschweiler Käshofen TTC Käshofen Tischtennis für Schüler und Jugendliche: montags und donnerstags 17:30-19:30 Uhr Gymnastik (Schulkinder): mittwochs 17:30-18:30 Uhr (Kindergartenkinder): mittwochs 16:30-17:30 Uhr Kleinbundenbach Reitverein Bundenbacherhöhe, Reitunterricht ab 6 Jahre: montags, 15:30 19:00 Uhr, für Anfänger und Fortgeschrittene, Ansprechpartner: Anja Hüther , Handy: 0152/ , Nadia Schreiber Voltigieren ab 6 Jahre: mittwochs und freitags von Uhr Ansprechpartner: Michelle Kiefer Schnuppertraining ganz ohne Verpflichtung. Kleinsteinhausen Musikverein Schwarze Husaren e.v. Kleinsteinhausen Proberaum: DGH in Kleinsteinhausen Jugendorchester jeden Freitag ab 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr Fortgeschrittene jeden Donnerstag von 19:30 21:30 Uhr Jeden ersten Samstag im Monat findet eine Gesamtprobe (mit Not- Verpflegung ) von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr im Übungsraum statt! Nähere Infos: Dirigent Herr Erich Gingrich, Tel Wiesbach SC Mach mit bleib fit e.v. Wiesbach Mutter(Eltern)-Kind-Turnen: montags 16:00-17:00 Uhr Kinderturnen (ab 6 Jahren): montags 17:00-18:00 Uhr Hits für Kids (ab 9 Jahren): montags 18:00 19:00 Uhr. Alle Kurse finden in der Schulturnhalle der Grundschule statt. SV Wiesbach- Jugendabteilung Die Jugendabteilung des SV Wiesbach sucht immer Verstärkungen für seine Jugendmannschaften. Nähere Infos bei Jugendleiter Emil Mayer, Telefon: 0176/ Infos auch über Änderungen bzw. weitere Freizeitangebote und Veranstaltungen der Vereine bitte an: Kreisjugendpflegerin Jessica Stadler Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land Landauerstr , Zweibrücken Tel.: 06332/ , Fax: 06332/ j.stadler@vgzwland.de

11 Zweibrücken-Land Ausgabe 45/2016 wir gratulieren Hinweis: Am ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten. Die Meldebehörde ist zukünftig nur noch berechtigt Auskunft zu erteilen bei Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, jedem 5. weiteren Geburtstag (75, 80 usw.) und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen können ab dem 50. und jedem weiteren Ehejubiläum veröffentlicht werden. Altersjubiläen in der Zeit vom bis Bechhofen Herr Neumann Helmut Mühlstraße Herr Steis Albert Eichelscheider Straße 7 Contwig Herr Fischer Karl Hüttenstraße Frau Kennel Ingrid Goethestraße 4 Contwig OT Stambach Frau Anken Ria Landauer Straße Herr Holstein, Viktor Ringstraße 14 Zum 90. Geburtstag Zum 80. Geburtstag Zum 75. Geburtstag Zum 70. Geburtstag Zum 70. Geburtstag Zum 75. Geburtstag Dellfeld Herr Maurer Erich Hubstraße Frau Veith Gertrud Hubstraße 28 Riedelberg Herr Krämer Martin Hauptstraße Frau Lethen Waltraud Fabrikstraße 2 Zum 80. Geburtstag Zum 85. Geburtstag Zum 85. Geburtstag Zum 70. Geburtstag Ehejubiläen in der Zeit vom bis Contwig Hüther Kilian Hüther Mathilde Schottenbachstraße Jahre Kurse der KreisvolKshochschule südwestpfalz Was gibt es Neues in der Pflegeversicherung? Der Vortrag organisiert von der Kreisvolkshochschule gibt Einblicke in die Pflegeversicherung. Besondere Beachtung wird außerdem den am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Veränderungen im Pflegestärkungsgesetz geschenkt. Der kostenlose Vortrag findet am Donnerstag, 10. November, bis 20 Uhr in Waldfischbach-Burgalben in der Daniel-Theysohn-IGS statt. Anmeldungen bei der KVHS vorab sind notwendig, Telefon 06331/ , oder auf KULTUR Stadt Zweibrücken Kurse der VHS Gesundheitswanderung an der VHS Zweibrücken Am findet die nächste Gesundheitswanderung nach der Methode Heigl bei Marcela Knerr statt. Sie ist Erlebniswanderführerin und Heilpraktikerin. Start ist um 14 Uhr an der Kugelfanghütte. Desserts mit Wildfrüchten an der VHS Zweibrücken Am findet von Uhr der Kochkurs Desserts mit Wild bei Marcela Knerr statt. Gekocht und gelernt wird in der großen Küche in der BBS Zweibrücken. Selbstverteidigungskurs für Kinder an der VHS Zweibrücken Am 12. und (Termine gehören zusammen!) findet von Uhr der Kurs Bis hier und nicht weiter: Selbstverteidigung für Kids bei Jan Frenzel und Michelle Martis statt. Beide sind Trainer der Wing- Tsun Kampfkunstschule Rodalben. Französisch Intensivkurs an der VHS Zweibrücken Vom 07. Bis 17. November findet ein Französisch-Intensivkurs für Anfänger. Kurszeit ist von Montag bis Donnerstag jeweils von Uhr. Es sind noch Plätze frei! Neuer Kurs von Gabi Maue an der VHS Im neuen Seminar Die Körpersprache der Hunde erläutert Gabi Maue, Tellington TTouch Practitioner 3 für Hunde die Sprache und kleinen Gesten unserer vierbeinigen Begleiter. Ziel ist es Auge und Wahrnehmung für die eigenen, aber auch für die fremden Hunde zu schulen, um alltägliche Begegnungssituationen besser zu bewältigen. Das Seminar findet am von Uhr in der Berufsbildenden Schule Zweibrücken statt. Weitere Infos und Anmeldung bei der VHS unter Telefon (06332) im Internet unter MOTOWN Die Legende - eine musikalische Begegnung am Mittwoch, 16. November in der Festhalle Zweibrücken Fünf MOTOWN-begeisterte Sängerinnen und Sänger bereiten eine große Gala-Show zu Ehren des Labels vor und gewähren so 50 Jahre nach Gründung einen Blick hinter die Kulissen der Hit-Fabrik, indem sie von der Entstehung, den Höhen und Tiefen und den Geheimnissen der Plattenfirma erzählen, vom Leben Berry Gordys, seiner Stars und den Geschichten der Hits. Das Musical MOTOWN Die Legende ist am Mittwoch, 16. November um 20 Uhr in der Festhalle Zweibrücken zu sehen und zu hören. Zum Inhalt: Die Gesellschaft der USA in den 1960ern ist im Umbruch und zwei Männer - Martin Luther King und Berry Gordy - haben einen Traum. Der eine träumt vom Ende der Diskriminierung der Schwarzen, der

12 Zweibrücken-Land Ausgabe 45/2016 andere von einer schwarzen Musikfabrik, die einen Hit nach dem anderen produziert. Beiden gelingt das Unglaubliche. Während Martin Luther King die Bürgerrechtsbewegung vorantreibt, gründet Gordy mit nur 800 von seiner Familie geliehenen Dollar in Detroit das Plattenlabel MOTOWN. Mit afro-amerikanischen Künstlern wie Marvin Gaye, The Temptations, Diana Ross & The Supremes, The Jackson 5 und Stevie Wonder u. a. wird es zum erfolgreichsten Label der Welt. Zwischen 1961 und 1971 veröffentlicht MOTOWN 537 Singles. 357 davon kommen in die US-Charts, 110 in die Top Ten und 28 werden sogar Nummer-eins-Hits. Der neu kreierte, unverwechselbare Klang The Sound of Young America - bewegt Generationen zum Tanzen und bringt mit seinen Balladen Herzen zum Schmelzen. Es gibt Karten zu 35 Euro / 29,50 Euro / 24,50 Euro und 19 Euro beim Kultur- und Verkehrsamt Zweibrücken, Maxstraße 1, Zweibrücken, Telefon: 06332/ und -471, tourist@zweibruecken.de und im Internet unter Impressionismus für Bläser Preisgekröntes Quintett zu Gast in der Karlskirche Zweibrücken Wieder einmal laden die Villa Musica, die Stadt Zweibrücken und der Lions Club Zweibrücken zu einem festlichen Konzert in die Karlskirche ein. Am Samstag, 19. November ab 19 Uhr kann man das preisgekrönte Monet-Quintett hören. Die fünf jungen Bläser aus München, Frankfurt und Koblenz spielen seit 2013 zusammen und wurden in diesem Jahr bereits Preisträger des Deutschen Musikwettbewerbs. Sie haben sich den Impressionisten Claude Monet zum Namenspatron gewählt, um die Farbenpracht und die Feinheit des Bläserklangs auszuloten. Drei von ihnen sind Stipendiaten der Villa Musica: die Oboistin Johanna Stier, der Klarinettist Nemorino Scheliga und der Fagottist Theo Plath. Sie wurden von der Stiftung und bei anderen Wettbewerben mehrfach ausgezeichnet. Der Hornist Marc Gruber ist mit kaum 23 Jahren schon Solo-Hornist beim hr-sinfonieorchester in Frankfurt und sorgte beim diesjährigen ARD-Wettbewerb in München für Furore, als er den Hornwettbewerb gewann. Auch die Flötistin Anissa Baniahmad aus Frankfurt ist eine vielfach prämierte junge Solistin. Ihre Lehrerin Stephanie Winker betreut das Monet-Quintett als Professorin. Mit ihrem Konzert in Zweibrücken erinnern die fünf jungen Musiker an die große Zeit der pfälzischen Hofmusik. Sie spielen ein Quintett des geborenen Schwetzingers Franz Danzi, dessen Musik auch die Herzöge von Zweibrücken erfreute. Sein B-Dur-Quintett lehnt sich ebenso eng an Mozart an wie das D-Dur-Quintett von Anton Reicha an die Musik Beethovens. Der Böhme und der Bonner waren in ihren Jugendjahren befreundet. Zwei Werke des Abends sind Naturstimmungen gewidmet: Im Quintett des Briten Gustav Holst malen die fünf jungen Bläser die Schönheit der englischen Landschaft aus, in der Summer Music des Amerikaners Samuel Barber einen sonnigen Sommertag an der amerikanischen Ostküste. Als pfiffiger Abschluss dienen die furiosen Bagatellen des Ungarn György Ligeti alle schillernden Facetten des Bläserklangs, meisterhaft ausgelotet von fünf jungen Virtuosen. Die Eintrittskarten kosten 18, Studenten und Schwerbehinderte zahlen 9, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 6. Vorverkauf beim Kultur- und Verkehrsamt ( / und -471, tourist@zweibruecken.de), online bei Villa Musica ( Abendkasse ab 18 Uhr. AMTLICHER TEIL VERBANDSGEMEINDE Bekanntmachung einer Fundsache Fundgegenstand: Damenhalskette Fundort: Friedhof Fundtag: Der Fundgegenstand kann gegen Glaubhaftmachung der Eigentumsansprüche bei der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, Zimmer 115, abgeholt werden. Zweibrücken, Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land - Fundbüro - Bericht über die Sitzung des Verbandsgemeinderatesder Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land vom Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017; Ausübung des Wahlrechts nach 27 Abs. 22 UStG Mit der Einführung eines neuen 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) ab wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend neu geregelt und an europäisches Recht angepasst. Der Gesetzgeber hat in 27 Abs. 22 UStG eine Übergangsregelegung in der Form vorgesehen, dass die von der Neuregelung betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (im kommunalen Bereich sind das die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften, ferner insbesondere Zweckverbände, Jagdgenossenschaften, AöR oder Stiftungen) das Wahlrecht haben, ob sie das neue Recht bereits ab 2017 anwenden wollen oder noch bis einschließlich des Jahres 2020 nach bisherigem Recht behandelt werden wollen. Der Gemeinde- und Städtebund empfiehlt seinen Mitgliedern vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Wird das Wahlrecht nicht ausgeübt, ist keine Erklärung erforderlich. Das neue Recht wird dann kraft Gesetzes ab 2017 wirksam. Innerhalb einer Verbandsgemeinde empfiehlt es sich, alleine aus verwaltungs-praktischen Gründen ohnehin, das Wahlrecht einheitlich auszuüben. Der Verbandsgemeinderat beschließt, von dem Wahlrecht nach 27 Abs. 22 UStG Gebrauch zu machen. 2. Teiländerung 15 Windenergie zum Flächennutzungsplan 2006; 2.1 Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung von Flächen für die Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie beschlossen. Grundlage der Planung ist das durch das Büro Firu, Kaiserslautern, aufgestellte Windpotentialgutachten für den Bereich der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land. Danach ist beabsichtigt, Konzentrationszonen für Windenergie in den Gemarkungen Großbundenbach, Käshofen und Riedelberg auszuweisen. Die Landesregierung hat jetzt das Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsprogrammes eingeleitet. Danach sollen die landesplanerischen Ziele im Hinblick auf die Windenergie angepasst werden. Auch werden neue Mindestabstände festgelegt. Künftig dürfen neue Windkraftanlagen nur noch in einem Abstand von mindestens 1000 Metern, ab einer Anlagenhöhe von 200 Metern erst ab 1100 Metern Entfernung zur Wohnbebauung aufgestellt werden. Die Verbandsgemeinde führt derzeit die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB für die Teiländerung 15 Windenergie durch. Dabei werden die zukünftigen landesplanerischen Zielvorgaben bereits berücksichtigt. Der Verbandsgemeinderat beschließt nach ausführlicher Diskussion die Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses vom dahingehend auf Grundlage des Vorentwurfes der Firu vom , dass die zukünftigen landesplanerischen Zielvorgaben zur Windenergie gemäß dem vorliegenden Entwurf der dritten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm berücksichtigt werden. 2.2 Stellungnahme zu einem Genehmigungsantrag Bei der Kreisverwaltung Pirmasens liegt der Genehmigungsantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung von drei Windenergieanlagen in der Gemarkung Käshofen vor. Die Kreisverwaltung hat diesen Antrag jetzt zur Stellungnahme an die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land weitergeleitet. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme läuft bis zum Das Vorhaben widerspricht derzeit dem aktuell gültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde, da in der Gemarkung Käshofen keine Flächen für Windenergie festgesetzt sind. Zwar besteht im Rahmen der Änderung auf der Grundlage des Windpotentialgutachtens die Absicht, in der Gemarkung Käshofen eine Konzentrationszone auszuweisen. Das Verfahren ist jedoch erst eingeleitet, so dass derzeit noch nicht abzusehen ist, inwieweit sich die nach derzeitigem Stand ermittelten Potentialflächen im weiteren Verfahren konkretisieren oder verändern werden. Der Verbandsgemeinderat beschließt bei der Genehmigungsbehörde den Antrag auf Zurückstellung des Genehmigungsantrages auf die Dauer eines Jahres zu stellen. Weiterhin beschließt der Verbandsgemeinderat folgende Stellungnahme: Die Verbandsgemeinde verweist auf den aktuell rechtskräftigen FNP 2006, der in der Gemarkung Käshofen keine Sonderfläche für Windenergie ausweist und der eine Ausschlusswirkung für Windenergievorhaben außerhalb der dargestellten Sonderflächen für Windenergie (Riedelberg und Walshausen) regelt. Zwar entspricht der FNP nicht mehr den aktuell gültigen Zielen der Raumordnung und Landesplanung gemäß Teilfortschreibung LEP IV vom und Teilfortschreibung ROP IV Westpfalz vom März Jedoch hat die Verbandsgemeinde zeitnah bereits im September 2015 durch den

13 Zweibrücken-Land Ausgabe 45/2016 Aufstellungsbeschluss zur Teiländerung 15 Windenergie die Anpassung des Flächennutzungsplanes in die Wege geleitet. Bis zur Wirksamkeit einer Änderung sind deshalb die bestehenden Vorgaben des FNP 2006 beachtlich. 3. Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 10/10 Bechhofen; Ausschreibung Nach dem Feuerwehr-Fahrzeugkonzept ist die Anschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 10/10 für die Löscheinheit Bechhofen vorgesehen. Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wurde ein Antrag auf Zuwendung und auf Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung gestellt. Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung die erforderliche Ausschreibung (europaweite Ausschreibung) vorzunehmen. 4. Baumaßnahmen für Feuerwehrgerätehäuser Wiesbach und Rosenkopf; Auftragsvergaben Für die Errichtung von Anbauten an die Feuerwehrgerätehäuser Rosenkopf und Wiesbach wurden die nachfolgenden Arbeiten nach VOB beschränkt ausgeschrieben. Die Submission fand am statt. Die eingegangenen Angebote wurden durch das Ingenieurbüro Heller, Dietrichingen, geprüft. 4.1 Rohbauarbeiten An der Ausschreibung wurden fünf Firmen beteiligt. Zur Submission wurde lediglich ein Angebot vorgelegt. Das Büro Heller empfiehlt die Auftragsvergabe an die Fa. Dahlhauser, Zweibrücken. Der Verbandsgemeinderat beschließt die Auftragsvergabe für die Rohbauarbeiten an die Fa. Dahlhauser, Zweibrücken, zum Angebotspreis. 4.2 Zimmerer-, Dachdecker- und Klempnerarbeiten An der Ausschreibung wurden sechs Firmen beteiligt. Zur Submission wurden zwei Angebote vorgelegt. Das Büro Heller empfiehlt die Auftragsvergabe an die Fa. Weizel, Winterbach. Der Verbandsgemeinderat beschließt die Auftragsvergabe für die Zimmerer-, Dachdecker- und Klempnerarbeiten an die Weizel, Winterbach, zum Angebotspreis. 4.3 Innen- und Außenputz An der Ausschreibung wurden vier Firmen beteiligt. Zur Submission wurde von allen Firmen ein Angebot vorgelegt. Das Büro Heller empfiehlt die Auftragsvergabe an die Firma R+W Müller, Contwig. Der Verbandsgemeinderat beschließt die Auftragsvergabe für die Verputzarbeiten an die Firma R+W Müller, Contwig zum Angebotspreis. 5. Gewährung von Zuschüssen 5.1 Fremdenverkehrsverein Hornbach zur Erweiterung der bestehenden Jugendsport- und Freizeitanlage Der Fremdenverkehrsverein der Stadt Hornbach teilt mit Schreiben vom 09. Mai 2016 mit, dass sie die ehemaligen Tennisplätze des SV Hornbach umgestalten bzw. die bestehende Jugendsport- und Freizeitanlage erweitern möchte. Die veranschlagten Kosten betragen Der Verbandsgemeinderat beschließt auf Antrag der CDU-Fraktion den Antrag zurückzustellen zur Prüfung, ob die Richtlinien der Verbandsgemeinde eine Bezuschussung ermöglichen. 5.2 SV Palatia Contwig zur Dach- und Fassadensanierung einschließlich Wärmeisolierung Der SV Palatia Contwig 1920 e.v. teilt mit Schreiben vom 25. Juli 2016 mit, dass Sie den Zuschuss für den zweiten Bauabschnitt beantragen. Dieser umfasst die Dach- und Fassadensanierung einschließlich Wärmeisolierung im Außenbereich. Der Verbandsgemeinderat beschließt der SV Palatia Contwig e.v. einen Zuschuss gemäß den Richtlinien, vorbehaltlich der Zuschussbewilligung durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz, zu gewähren. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10% der nachgewiesenen förderfähigen Kosten. Die Auszahlung wird entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Verbandsgemeinde auf mehrere Haushaltsjahre verteilt. 6. Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Integration von Flüchtlingen Zwischen dem Landkreis Südwestpfalz, der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter Landkreis Südwestpfalz und den Verbandsgemeinden des Landkreises Südwestpfalz ist der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung vorgesehen. Angestrebt wird die schnellstmögliche Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft. Hierzu soll im Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten eng und vertrauensvoll zusammengearbeitet werden. Ziel der Zusammenarbeit ist, die vorhandenen Ressourcen der Unterzeichner für die berufliche Integration wirkungsvoll zu nutzen. Dieses Ziel wird durch Informationsaustausch, gegenseitige Unterstützung und Abstimmung an den Schnittstellen erreicht. Infolge der bestehenden Delegationssatzung ist die Zustimmung der Verbandsgemeinden erforderlich. Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Abschluss der im Entwurf vorliegenden Kooperationsvereinbarung zu. Nichtöffentlich 7. Gutachten des Landesrechnungshofes Organisation und Personalbedarf der Verbandsgemeindeverwaltungen ; Beschluss zur Umsetzung Der Verbandsgemeinderat stimmt nach reger Aussprache grundsätzlich der Umsetzung des Rechnungshofgutachtens unter Berücksichtigung der Geschäftsverteilung gemäß Gemeinde 21 zu. 8. Arbeitssicherheitstechnische Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit); Auftragsvergabe Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber und Behörden zu umfassenden Vorsorgemaßnahmen, um Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz durch Unfall und Erkrankung zu vermeiden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist ein Betreuungsverhältnis mit einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft für Arbeitssicherheit nachzuweisen. Inhalt, Art und Umfang der Betreuung sind in der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geregelt. Der Verbandsgemeinderat erteilt den Auftrag für die arbeitssicherheitstechnische Betreuung. 9. Abschluss eines Stromlieferungsvertrages für Sonderabnehmer der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Stromlieferungsvertrag für das Freibad zu 10. Pachtvertrag für Kiosk im Freibad Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zum Abschluss eines Pachtvertrages zu. 11. Restschuldbefreiung; Information Der Verbandsgemeinderat nimmt diese Information zur Kenntnis. 12. Dringende Brandschutzmaßnahmen im Schulgebäude Dellfeld Der Verbandsgemeinderat stimmt der Durchführung der baulichen Brandschutzmaßnahmen zu. Ablesung der Wasserzähler Für die Berechnung der Wasser- und Kanalgebühren erfolgt die Ablesung der Wasserzähler in der Zeit vom bis Wir bitten, den mit Ausweis versehenen Personen den Zugang zu den Wasserzählern zu ermöglichen. In den Ortsgemeinden Großsteinhausen, Walshausen und erstmals Battweiler und Bechhofen bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, ihre Zählerablesung per Internet, , Fax oder Karte abzugeben. Dazu werden Ablesekarten, mit ausführlichen Erklärungen, in den nächsten Tagen an die jeweiligen Abnehmer versendet. In diesen Gemeinden erfolgt keine Ablesung durch unsere Mitarbeiter. Jürgen Gundacker, Bürgermeister Fälligkeiten 15. November 2016 Die Verbandsgemeindekasse macht darauf aufmerksam, dass folgende Abgaben fällig sind: Gewerbesteuer 4. Quartal Grundsteuer 4. Quartal Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen: Hornbach, Kleinsteinhausen, Bechhofen, Battweiler und Contwig Wir bitten um termingerechte Einzahlung auf nachfolgendes Konto bei der Sparkasse Südwestpfalz: IBAN: DE BIC: MALADE51SWP Werksgebühren Wasser/Kanal 4. Quartal Wir bitten um termingerechte Einzahlung auf nachfolgendes Konto bei der Sparkasse Südwestpfalz: IBAN: DE BIC: MALADE51SWP

14 Zweibrücken-Land Ausgabe 45/2016 ALTHORNBACH Ortsbürgermeisterin Ute Klein Tel /1430, Sprechstunden: montags ab 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Sprechstunde des Bezirksbeamten Der Bezirksbeamte der Polizeiinspektion Zweibrücken, Herr POK Gab, hält am Montag, dem 14. November 2016, um Uhr, im Bürgerhaus Althornbach eine Bürgersprechstunde ab. POK Gab ist erster Ansprechpartner für alle polizeilichen Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger unserer Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land. Hierzu ergeht herzliche Einladung. Battweiler ortsbürgermeister werner veith Tel. mobil 0160/ werner_veith@gmx.de, Sprechst. n. tel. Vereinbarung Ablesung der Wasserzähler In der Ortsgemeinde Battweiler bieten wir erstmals unseren Kunden die Möglichkeit, ihre Zählerablesung per Internet, , Fax oder Karte abzugeben. Dazu werden Ablesekarten, mit ausführlichen Erklärungen, in den nächsten Tagen an die jeweiligen Abnehmer versendet. Es erfolgt keine Ablesung durch unsere Mitarbeiter. Sprechstunde des Bezirksbeamten Der Bezirksbeamte der Polizeiinspektion Zweibrücken, Herr POK Gab, hält am Dienstag, dem 15. November 2016, um Uhr, im Gemeindesaal Battweiler eine Bürgersprechstunde ab. POK Gab ist erster Ansprechpartner für alle polizeilichen Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger unserer Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land. Hierzu ergeht herzliche Einladung. Bechhofen ortsbürgermeister paul sefrin Sprechstunden: mittwochs von Uhr Dorfgemeinschaftshaus, Tel / Tel. privat 06372/ Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz (BGBl. I S. 1722). Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Holzkopf, Teil 1 vom Der Ortsgemeinderat Bechhofen hat am die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Holzkopf, Teil 1 gemäß 10 BauGB als Satzung beschlossen. Ziel und Zweck der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Plan-Nr.1938/4 mit dem Anwesen Hauptstraße 31. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung erstreckt sich auf das Grundstück Plan-Nr. 1938/4 der Gemarkung Bechhofen. Der Geltungsbereich ist auf der beigefügten Lageskizze dargestellt. Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Holzkopf, Teil 1 tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Die vereinfachte Änderung mit Begründung wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18-20, Zweibrücken, Bauabteilung, ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Der Plan kann während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben. Die Bebauungsplanänderung wurde gemäß 13 BauGB im vereinfachten Verfahren abgewickelt. Gemäß 13 Abs. 3 S. 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Gemäß 44 BauGB ist auf die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche hinzuweisen. Desgleichen ist gem. 214 und 215 BauGB auf die Voraussetzungen zur Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder von Mängeln der Abwägung sowie deren Rechtsfolgen aufmerksam zu machen. Nachfolgend wird der Wortlaut dieser Vorschriften abgedruckt: 44 Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche (1) Zur Entschädigung ist der Begünstigte verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung zu seinen Gunsten einverstanden ist. Ist ein Begünstigter nicht bestimmt oder liegt sein Einverständnis nicht vor, ist die Gemeinde zur Entschädigung verpflichtet. Erfüllt der Begünstigte seine Verpflichtung nicht, ist dem Eigentümer gegenüber auch die Gemeinde verpflichtet; der Begünstigte hat der Gemeinde Ersatz zu leisten. (2) Dient die Festsetzung der Beseitigung oder Minderung von Auswirkungen, die von der Nutzung eines Grundstücks ausgehen, ist der Eigentümer zur Entschädigung verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung einverstanden war. Ist der Eigentümer auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Auswirkungen, die von der Nutzung seines Grundstücks ausgehen, zu beseitigen oder zu mindern, ist er auch ohne Einverständnis zur Entschädigung verpflichtet, soweit er durch die Festsetzung Aufwendungen erspart. Erfüllt der Eigentümer seine Verpflichtungen nicht, gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend. Die Gemeinde soll den Eigentümer anhören, bevor sie Festsetzungen trifft, die zu einer Entschädigung nach Satz 1 oder 2 führen können. (3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Entschädigungsleistungen in Geld sind ab Fälligkeit mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatz nach 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich zu verzinsen. Ist Entschädigung durch Übernahme des Grundstücks zu leisten, findet auf die Verzinsung 99 Abs. 3 Anwendung. (4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. (5) In der Bekanntmachung nach 10 Abs. 3 ist auf die Vorschriften des Absatzes 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 hinzuweisen. 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren (1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzbuchs ist für die Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplans und der Satzungen nach diesem Gesetzbuch nur beachtlich, wenn 1. entgegen 2 Abs. 3 die von der Planung berührten Belange, die der Gemeinde bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen, in wesentlichen Punkten nicht zutreffend ermittelt oder bewertet worden sind und wenn der Mangel offensichtlich und auf das Ergebnis des Verfahrens von Einfluss gewesen ist; 2. die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a und 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3, 22 Abs. 9 Satz 2, 34 Abs. 6 Satz 1 sowie 35 Abs. 6 Satz 5 verletzt worden sind; dabei ist unbeachtlich, wenn bei Anwendung der Vorschriften einzelne Personen, Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange nicht beteiligt worden sind, die entsprechenden Belange jedoch unerheblich waren oder in der Entscheidung berücksichtigt worden sind, oder einzelne Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, gefehlt haben, oder bei Anwendung des 13 Abs. 3 Satz 2 die Angabe darüber, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird, unterlassen wurde, oder bei Anwendung des 4a Abs. 3 Satz 4 oder des 13 die Voraussetzungen für die Durchführung der Beteiligung nach diesen Vorschriften verkannt worden sind; 3. die Vorschriften über die Begründung des Flächennutzungsplans und der Satzungen sowie ihrer Entwürfe nach 2a, 3 Abs. 2, 5 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 und Abs. 5, 9 Abs. 8 und 22 Abs. 10 verletzt worden sind; dabei ist unbeachtlich, wenn die Begründung des Flächennutzungsplans oder der Satzung oder ihr Entwurf unvollständig ist; abweichend von Halbsatz 2ist eine Verletzung von Vorschriften in Bezug auf den Umweltbericht unbeachtlich, wenn die Begründung hierzu nur in unwesentlichen Punkten unvollständig ist; 4. ein Beschluss der Gemeinde über den Flächennutzungsplan oder die Satzung nicht gefasst, eine Genehmigung nicht erteilt oder der mit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung verfolgte Hinweiszweck nicht erreicht worden ist. Soweit in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 die Begründung in wesentlichen Punkten unvollständig ist, hat die Gemeinde auf Verlangen Auskunft zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird. (2) Für die Rechtswirksamkeit der Bauleitpläne ist auch unbeachtlich, wenn 1. die Anforderungen an die Aufstellung eines selbständigen Bebauungsplans ( 8 Abs. 2 Satz 2) oder an die in 8 Abs. 4 bezeichneten dringenden Gründe für die Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplans nicht richtig beurteilt worden sind; 2. 8 Abs. 2 Satz 1 hinsichtlich des Entwickelns des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan verletzt worden ist, ohne dass hierbei die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebende geordnete städtebauliche Entwicklung beeinträchtigt worden ist;

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Sanierungssatzung der Stadt Angermünde

Sanierungssatzung der Stadt Angermünde Sanierungssatzung der Stadt Angermünde Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl. Bbg. S. 398), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.1998 (GVBl. I S 62) und des

Mehr

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Jahrgang 2018 Ausgabetag: 12. November 2018 Nummer 19 INHALTSVERZEICHNIS 1. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB über die

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 17.12.2012 Nummer 13 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Krankenhaus / Altenwohnungen" im

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) hat in der Sitzung am 13.12.2018

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gem. 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Ortskernes Stürzelberg Vom

Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gem. 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Ortskernes Stürzelberg Vom 1.6/61.00 gem. 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Ortskernes Stürzelberg Vom 25.11.1991 1 Besonderes Vorkaufsrecht... 2 2 Geltungsbereich... 2 3 Inkrafttreten... 2 Anlage (Plan)... 3 Bekanntmachungsanordnung...

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach Käshofen Kleinbundenbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 35 DATUM : 17.11.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 81 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Flächennutzungsplan

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Ffff Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl 39 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl K 21054 B 45. Jahrgang Donnerstag, 7. April 2016 Nummer 5 Inhalt Seite I. Satzungsbeschluss der 4. Änderung des Bebauungsplanes Interkommunaler

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein 1 Nr. 11 / 2017 Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bendorf vom 31. Januar 2017 über eine Veränderungssperre im Bebauungsplangebiet Hauptstraße-Erlenmeyerstraße

Mehr

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss Seite 4 5. Mai 2017 Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Amtlicher Teil Kreiswahlleiter Bundestagswahl: Bundestagswahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Hausanschrift: Landeshauptstadt Erfurt

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 378 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 3. August 2018 A. Bekanntmachungen der Stadt Emden I N

Mehr

56 Öffentliche Bekanntmachung der Ev. Kirchengemeinde Homberg - Satzungen zur Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung

56 Öffentliche Bekanntmachung der Ev. Kirchengemeinde Homberg - Satzungen zur Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 24 DATUM : 14.07.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 53 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am 01.09.2014 Seite 1 Inhalt 22/2014 Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke Anmeldung unbekannter Rechte (Az.: 33 81005 H. O. 21) 23/2014

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Pfälzer Schlachtfest

Pfälzer Schlachtfest Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Deckblatt Nr. 1 - Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB -

Deckblatt Nr. 1 - Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB - Gemeinde Landkreis Reichenbach Cham Bebauungsplan An der Jägerruitstraße - Erweiterung 1 Erstellt 30.09.2015 Geändert 19.11.2015 MI WA Übersichtsplan "An der Jägerruitstrasse Erweiterung 1 Ortsteil Kienleiten"

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt der Stadt Wesseling

Amtsblatt der Stadt Wesseling Amtsblatt der Stadt Wesseling 39. Jahrgang Ausgegeben in Wesseling am 8. Oktober 2008 Nummer 16 Versteigerung von Fundgegenständen Am Donnerstag, dem 16.10.2008, findet um 17.00 Uhr im Foyer des Rathauses

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr. 16/2010 vom 17. August 2010 18. Jahrgang Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Inhaltsverzeichnis: Teil I (Seite) Bekanntmachungen 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 114

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

INHALTSVERZEICHNIS. Seite: - 47 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, 15.04.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 01

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 01 A M T S B L A T T DER STADT PASSAU P A S S A U Leben an drei Flüssen 02.01.2019 Nummer 01 INHALT Volksbegehren Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern ; Kurzbezeichnung Rettet die Bienen! Bekanntmachung

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 13 Jahrgang 2013 ausgegeben am 21.10.2013 Seite 1 Inhalt 15/2013 Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Stadt Lichtenau zum 31.12.2012 16/2013

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Satzung der Stadt Dormagen für den bebauten Bereich im Außenbereich "Nachtigall" an der Düsseldorfer Straße (Außenbereichssatzung) vom

Satzung der Stadt Dormagen für den bebauten Bereich im Außenbereich Nachtigall an der Düsseldorfer Straße (Außenbereichssatzung) vom für den bebauten Bereich im Außenbereich "Nachtigall" an der Düsseldorfer Straße vom 07.03.2008 1 Räumlicher Geltungsbereich... 2 2 Sachlicher Geltungsbereich/ Zulassungsvoraussetzung... 2 3 Inkrafttreten...

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt GEMEINDE TOSTEDT Der Gemeindedirektor Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang: 35 ausgegeben am: 24. November 2011 Nr.: 30 angeheftet : abgenommen : Widmung von Straßen gemäß 6 und 47 (1) des Niedersächsischen

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung

Mehr

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land 9. Jahrgang Nemsdorf-Göhrendorf, den 24. Juli 2018 Nr. 16 Inhalt Seite Impressum. 1 Bekanntmachungen der Gemeinde Obhausen Bekanntmachung Beschlüsse aus

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 15/2013 Freitag, 25.10.2013 1BInhaltsverzeichnis Nr. 51 Bekanntmachung der gemäß 46 Absatz 3 Satz 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über den Abschluss

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt Nr. 10 vom 6. März 2018

Amtsblatt Nr. 10 vom 6. März 2018 A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Impressum: Herausgeber: Landratsamt Berchtesgadener Land Redaktion:

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 380 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 4. August 2017 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachung der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 195 Satzungsbeschluss zum Bauleitplanverfahren; Bebauungsplan Nr. 144, Gebiet Niederberg

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018

Mehr

27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde am 08.05.2018 2. Öffentliche

Mehr

1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 02. Februar

1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 02. Februar AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 12 NUMMER : 01 DATUM : 22.01.2016 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 29.06.2012 Nummer 7 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. Hinweis auf das Widerspruchsrecht bei Melderegisterauskünften an Parteien sowie das Erfordernis

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt 61 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 47. Jahrgang 31. Mai 2018 Nr. 10 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Bekanntmachung Ortsplanung Bad Bevensen; Bebauungsplan Innenstadt IV

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg

Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg --------------------------------------- Ausgegeben in Stadthagen am 30.09.2014 Nr. 10/2014 Inhaltsverzeichnis: Seite A Bekanntmachungen des Landkreises Schaumburg

Mehr

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.04.2017 41. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Jahresabschluss

Mehr

15 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße -

15 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße - AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 14 NUMMER : 07 DATUM : 03.04.2018 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 14 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - XXXII.

Mehr

Amtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.09.2013 37. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung

Mehr

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom 25.03.2009 Seite 1 01 Satzung über die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Erweiterung Bahnhofstraße vom 18. März 2009 Gemäß den 10 und 13

Mehr

Amtliche Bekanntmachung zur Änderung der Betriebssatzung

Amtliche Bekanntmachung zur Änderung der Betriebssatzung Nummer 21 Salzgitter, den 8. September 2011 38. Jahrgang Inhalt Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 89 3. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Salzgitter Grundstücksentwicklung

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Nummer 18/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis:

Nummer 18/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis: AMTSBLATT DER GEMEINDE HÜNXE Nummer 18/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, 28.11.2016 1. 2. Inhaltsverzeichnis: Korrektur zur Bekanntmachung: 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde

Mehr

Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am

Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am 23.02.2011 TOP 1: Bebauung des gemeindlichen Grundstücks neben der Kath. Kirche in Geroldshausen 3. Änderung des Bebauungsplans Ziegelwende a) Aufstellungsbeschluss

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden

Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach

Mehr

3 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, den 06. Februar

3 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, den 06. Februar AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 14 NUMMER : 02 DATUM : 30.01.2018 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 3 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 68 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 7 Freitag, 9. Februar 2018 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich

Mehr