Religion, ethnische Herkunft und Zuwanderungshintergrund angemessene Merkmale zur Datenerhebung?

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1 Religion, ethnische Herkunft und Zuwanderungshintergrund angemessene Merkmale zur Datenerhebung? Thilo Weichert Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein Leiter des ULD Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht 30. Januar 2011 Vorstellung Grundgesetz Europäische Grundrechte-Charta Verfassungsrecht Gesetzliche Regelungen (BDSG, AGG) Informationelle Sonderbehandlung Religion, ethnische Herkunft, Migrationshintergrund Zensus 2011 Flughafenkontrollen Moscheekontrollen Schlussfolgerungen Inhalt Thilo Weichert - Hohenheimer Tagung Ausländerrecht Folie 2

2 Vorstellung Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD) = Dienststelle des Landesbeauftragten für Datenschutz SH - zuständig für Datenschutz im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich und für Informationsfreiheit in SH - Bearbeitung von Beschwerden - Kontrolle und Sanktionierung - Beratung, Zertifizierung, Gutachtenerstellung, Durchführung von Projekten (z. B. zu biometrischen Ausweisen) Kommentierung des Datenschutzes im Ausländerrecht (Heldmann 1993, AZRG 1998, Huber 2005, 2010) Thilo Weichert - Hohenheimer Tagung Ausländerrecht Folie 3 Zensus 2011 Fragen 6. Welche Staatsangehörigkeit/en haben Sie? 7. Welcher Religionsgesellschaft gehören Sie an? 8. Zu welcher der folgenden Religionen, Glaubensrichtungen oder Weltanschauungen bekennen Sie sich? 14. Sind sie nach 1955 in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugezogen? 16. Aus welchem Staat sind Sie zugezogen? Auskunftspflicht mit Sanktionsdrohung (außer 8.) Nutzung nur für statistische Zwecke, in aggregierter Form für politische und wirtschaftliche Planung Thilo Weichert - Hohenheimer Tagung Ausländerrecht Folie 4

3 Flughafenkontrollen IATA-Vorschlag (12/2010): Kontrolle gemäß national definiertem Gefährdungsprofil ( bekannt, normal, potenzieller Gefährder ) Ken Dunlap (IATA-Sicherheitsdirektor): keine Auswahl nach ethnischer Herkunft: Wir sind absolut dagegen, Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe oder Nationalität zu überprüfen Peter Schaar (BfDI): Das ist eine Unterscheidung nach völlig undurchsichtigen Kriterien Dieter Wiefelspütz (MdB-SPD): Die Gefahr der Diskriminierung ist groß Praxis in Israel zur Terrorismusdetektion Thilo Weichert - Hohenheimer Tagung Ausländerrecht Folie 5 Grundgesetz Art. 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. 3: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.... (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Art. 4 Abs. 1: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich Thilo Weichert - Hohenheimer Tagung Ausländerrecht Folie 6

4 Charta der Grundrechte der EU (2009) I Art. 1 (Würde des Menschen): Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen. Art. 8 Abs. 1 (Schutz personenbezogener Daten): Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Art. 10 Abs. 1 S. 1 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit): Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Art. 20 (Gleichheit vor dem Gesetz): Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich Thilo Weichert - Hohenheimer Tagung Ausländerrecht Folie 7 Charta der Grundrechte der EU II Art. 21 (Nichtdiskriminierung) (1) Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten. (2) Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten Thilo Weichert - Hohenheimer Tagung Ausländerrecht Folie 8

5 BVerfG, U.v (Volkszählung) Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2I, 1I GG) Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts auf informationelle Selbstbestimmung` sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig Thilo Weichert - Hohenheimer Tagung Ausländerrecht Folie 9 Kollektive informationelle Selbstbestimmung Selbstbestimmung = auch Mitgliedschaft in Identität stiftenden Gruppen und Kollektiven Gruppenschutz als Konkretisierung des Sozialstaatsgebots Diskriminierungsverbot wegen Gruppenzugehörigkeit Hintergrund: Kollektive Diskriminierung nach ethnischer Herkunft, Staatsangehörigkeit und Religion (Judentum) durch Nationalsozialismus Aber keine rechtliche Konkretisierung Thilo Weichert - Hohenheimer Tagung Ausländerrecht Folie 10

6 Bundesdatenschutzgesetz allgem. (BDSG) 3 Abs. 9: Besondere Arten personenbezogener Daten sind angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben. 4a Abs. 3: Soweit besondere Arten personenbezogener Daten ( 3 Abs. 9) erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, muss sich die Einwilligung darüber hinaus ausdrücklich auf diese Daten beziehen. 28 Abs. 6-9: Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von besonderen Arten personenbezogener Daten ist (nur unter engen materiellen Voraussetzungen) zulässig Thilo Weichert - Hohenheimer Tagung Ausländerrecht Folie 11 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Gilt nur im Bereich des Zivilrechts 1 AGG: Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. 3 Abs. 1 AGG: Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in 1 genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde Thilo Weichert - Hohenheimer Tagung Ausländerrecht Folie 12

7 Scoring ( 6a, 28b, 34 II BDSG) Wahrscheinlichkeit künftigen Verhaltens Durchführung eines Vertragsverhältnisses Wahrscheinlichkeitswert-Berechnung nach wissenschaftlich anerkanntem mathematisch-statistischen Verfahren (Plausibilität der Merkmalsrelevanz) Datenbasis muss zulässig sein Grds. Verbot automatisierter Einzelentscheidung Berücksichtigung besonderer Verbote (Rechtewahrnehmung, AGG, z.b. ethnische Herkunft, Adresse nicht allein) Anspruch auf Verfahrenstransparenz Anspruch auf Auskunft Thilo Weichert - Hohenheimer Tagung Ausländerrecht Folie 13 Rasterfahndung nach Historischer Ursprung: 70er Jahre Horst Herold (BKA) Suche nach Schläfern: männlich, Student, 18-40, Moslem, arabische Herkunft Datenabgleiche bei Hochschulen, Meldebehörden, Ausländerzentralregister (AZR) Feinabgleiche mit Fluglizenzen, AtomG-Zuverlässigkeit, Arbeitgeber Begleitende Medienkampagne > Gesellschaftliche Isolation, teilweise (beiderseitige) Aggression Thilo Weichert - Hohenheimer Tagung Ausländerrecht Folie 14

8 BVerfG: Rasterfahndung (1 BvR 518/02) Abwägung - zwischen hohem Schutzziel: Bestand Bund, Länder, Leib, Leben, Freiheit - und hohem Eingriff: verdachtloser Eingriff, sensible Daten, Diskriminierungs- und Stigmatisierungsgefahr, große Streubreite, Einschüchterungseffekte > Gesetz noch verfassungskonform (verlangt konkrete Gefahr) > Maßnahme verfassungswidrig (keine konkrete Gefahr) Thilo Weichert - Hohenheimer Tagung Ausländerrecht Folie 15 Informationelle Sonderbehandlung I ist in jedem Fall Ergebnis einer historisch, kulturell, wirtschaftlich und sozial spezifischen Situation in einer Gesellschaft > nationale od. religiöse Identität (v.a. in nicht individualistisch geprägten Gruppen) > Zielsetzung der Privilegierung (z.b. IntegrationsG Berlin), aber keine aufgedrängten Vorteile > Gefahr der Zweckänderung der Daten > Hoheitliche od. wirtschaftliche Sonderbehandlung > Abwehr von Sicherheitsrisiken Neu: Sonderbehandlung auf Basis der genetischen Disposition (schicksalhaft, wissenschaftlich basiert) Thilo Weichert - Hohenheimer Tagung Ausländerrecht Folie 16

9 Informationelle Sonderbehandlung II Dilemma der Globalisierung: Mobilität erhöht Austausch und Verständigung Mobilität exportiert relig., ethnische od. nationale Konflikte Neue Dimension durch Informatisierung Ergänzung der körperlich-sozialen Kontrolle durch Datenerhebung und -auswertung digitale Gefährdung der klassischen Grundrechte > Ergänzung der universellen Menschenrechte um digitale Dimension (Datenschutz Informationsfreiheit) > Entwicklung internationaler Standards bei Standardmaßnahmen (z.b. IATA-Kontrollen) Thilo Weichert - Hohenheimer Tagung Ausländerrecht Folie 17 Religion Seit Jahrhunderten Religionskriege Religiöser Terrorismus (kath. und prot. Terrorismus der IRA, Al Quaida, Taliban) Religiöse Konflikte in Ägypten, Indien/Pakistan, Türkei Religionszugehörigkeit in Deutschland erfasstes Merkmal im Rest der Welt v.a. praktizierter Fakt (z.b. Besuch Gotteshaus) zunehmende Relevanz im Internet > Religiöse Toleranz als freiheitlich-demokratisches Vorbild für andere Gesellschaften Thilo Weichert - Hohenheimer Tagung Ausländerrecht Folie 18

10 Migrationshintergrund Migrationshintergrund = tatsächliches Phänomen, begrenzt rechtlich fassbar (globale Wanderungsbewegungen) = Ursache für soziale, wirtschaftliche, sprachliche, kulturelle Probleme ( Fremdsein ) = Anknüpfungspunkt für soziale und kulturelle Maßnahmen > Begrenzte kontextuelle Erfassung und Nutzung der Daten Thilo Weichert - Hohenheimer Tagung Ausländerrecht Folie 19 Ethnische Herkunft Biologisch festgelegt, nicht gewillkürt Oft äußerlich erkennbar Objektivierbar, aber mit kulturellem Aspekt Genetisch feststellbar Thilo Weichert - Hohenheimer Tagung Ausländerrecht Folie 20

11 Zensus 2011 Religionszugehörigkeit (nicht EU): Forderung von Kirchen gegen Statistiker und Datenschützer Bekenntnis (nicht EU): nicht objektivierbar, ohne Planungsrelevanz, aber freiwillig Migrationshintergrund ab 1955 (EU 1979): Forderung vom Parlament für gezielte Integrationspolitik Thilo Weichert - Hohenheimer Tagung Ausländerrecht Folie 21 Flughafenkontrollen Transparenzdilemma: Veröffentlichung ermöglicht Rechtsschutz und informationelle Selbstbestimmung ermöglicht Umgehung und Kontrollvermeidung Religion und ethnische Zugehörigkeit sind normativ tabu Verfahrensrechtliche Absicherungen sind möglich (Anordnung od. Kontrolle durch unabhängige Stelle) Thilo Weichert - Hohenheimer Tagung Ausländerrecht Folie 22

12 Moscheekontrollen Seit 2003 in Niedersachsen: Verdachtsunabhängige Personenkontrolle und Identitätsfeststellungen vor Moscheen (anfangs Abstempeln ) Anknüpfung an Lagebild, nicht konkrete Gefahr IM Nds.: Instrument zur Erkenntnisgewinnung über islamischen Terrorismus, Abschrecken von Hasspredigern, Abschöpfen von Alltagskriminalität Interessenvertreter: können notwendig sein bis Demütigung > Nach Kriterien des BVerfG: eindeutig verfassungswidrig Thilo Weichert - Hohenheimer Tagung Ausländerrecht Folie 23 Schlussfolgerungen Relevanz von informationellen Grundrechten im Ausländerrecht ist noch nicht erkannt (Verwertungsverbote möglich) Rechtliche Vorgaben für Sicherheitsmaßnahmen werden in der Praxis weitgehend ignoriert Automatisierte Bewertung spielt auch im behördlichen Bereich zunehmend eine Rolle Global unterschiedliche Sensibilität: internationale Normierung und Standardisierung nötig contra Diskriminierung Thilo Weichert - Hohenheimer Tagung Ausländerrecht Folie 24

13 Religion, ethnische Herkunft und Zuwanderungshintergrund angemessene Merkmale zur Datenerhebung? Dr. Thilo Weichert Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig- Holstein (ULD) Holstenstr. 98, Kiel Thilo Weichert - Hohenheimer Tagung Ausländerrecht Folie 25

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