Für ein gestärktes und modernes Welthandelssystem

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1 POSITIONSPAPIER UND ANALYSE Für ein gestärktes und modernes Welthandelssystem Mai 2016 Weltweit neuen Marktzugang schaffen, Protektionismus stoppen Nach der Ministerkonferenz der WTO im Dezember 2015 in Nairobi müssen die Mitglieder jetzt die Themen verhandeln, die in der Doha-Runde bisher nicht erfolgreich abgeschlossen worden sind. Die Doha-Agenda und diesbezügliche Beschlüsse der Vergangenheit bilden dafür keine geeignete Grundlage. Das Verhandlungsprinzip des single undertaking ist gescheitert. Im Mittelpunkt der Gespräche sollten umfassende Liberalisierungen für den Güterhandel stehen. Darüber hinaus sollten die WTO und die G20 ihre Bemühungen intensivieren, den schleichenden Protektionismus einzudämmen, unter anderem durch gestärkte Überwachungsmechanismen. Weiterentwicklung des multilateralen Handelssystems Themenspektrum, Regeln, Abkommen und Organisation der WTO müssen weiterentwickelt werden, um den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden. Bereiche wie Investitionen, Exportrestriktionen, digitaler Handel, öffentliche Auftragsvergabe oder auch Wettbewerb dürfen nicht weiter vernachlässigt werden. WTO-konforme, plurilaterale sowie sektorale Abkommen sollten verstärkt zur Liberalisierung des Handels eingesetzt werden. Zwischen den 162 WTO-Mitgliedern muss klarer entsprechend ihrer handelspolitischen Entwicklung differenziert werden. Multilaterale Regeln für Präferenzabkommen ausbauen Die WTO-Mitglieder sollten genauere Regeln und klarere Definitionen für Präferenzabkommen schaffen. Damit soll die Kohärenz der Präferenzabkommen mit dem multilateralen Handelssystem verbessert werden. Mehr Transparenz und Überwachung auf WTO-Konformität bei Präferenzabkommen erleichtern die spätere Multilateralisierung. Strengere Regeln für präferenzielle Ursprungsregeln in der WTO stellen einen weiteren wichtigen Schritt dar. BDI e.v. Abteilung Außenwirtschaftspolitik T:

2 Inhaltsverzeichnis Einführung und Zusammenfassung... 2 Trends in der globalen Handelslandschaft... 3 Deutschland im Welthandel... 3 Der Welthandel braucht neue Impulse... 7 Veränderung im Welthandel: Die Bedeutung globaler Wertschöpfungsketten... 9 Bedeutung der Entwicklungsländer für den Welthandel Dienstleistungshandel: Ungenutztes Potential Die Digitalisierung des Welthandels WTO muss Schritt halten Schleichender Handelsprotektionismus Ausländische Direktinvestitionen unerlässlich für Welthandel und Produktion Internationale Handelsregeln und -verträge der WTO und ihrer Mitglieder Die Welthandelsorganisation Die Doha-Runde: Teilerfolge, aber bei Kernthemen gescheitert Neue Themen in der WTO Regeldurchsetzung in der WTO Plurilaterale Abkommen innerhalb und außerhalb der WTO WTO-Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen Informationstechnologie-Abkommen Plurilaterales Abkommen über Umweltgüter Abkommen zum Dienstleistungshandel (TiSA) Präferenzielle Handelsabkommen Kompatibilität zwischen WTO und PTAs PTAs und Drittländer PTAs und Ursprungsregeln Forderungen Impressum

3 Einführung und Zusammenfassung Die Einbindung in die Weltwirtschaft gehört zu den wichtigsten wirtschaftlichen Erfolgsstrategien Deutschlands. Die Welthandelsorganisation (WTO) ist und bleibt das Rückgrat des globalen Handelssystems. Bei ihrer 10. Ministerkonferenz (MC10) Ende 2015 in Nairobi haben die 162 WTO-Mitglieder eine gemeinsame Ministererklärung verabschiedet, die unter anderem wichtige Entscheidungen zur Doha-Entwicklungsagenda (DDA) im Bereich der Landwirtschaft und zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder enthält. Außerdem konnten sich 53 WTO-Mitglieder auf ein erweitertes Informationstechnologie-Abkommen (ITA II) einigen. Die Beschlüsse sind ein wichtiges Zeichen, dass die WTO handlungsfähig ist und ihre Mitglieder hinter dem multilateralen Handelssystem stehen. Gescheitert ist die Doha-Runde jedoch an der zentralen Aufgabe, ambitionierten multilateralen Marktzugang in den Bereichen Landwirtschaft, nicht-landwirtschaftlicher Marktzugang (NAMA) und Dienstleistungen zu schaffen. In Nairobi konnten sich die WTO-Mitglieder nicht einigen, wie in den Verhandlungen der DDA weiter vorgegangen werden soll. Angesichts einer stark wachsenden Zahl bilateraler und plurilateraler Handelsabkommen steht die WTO vor der Herausforderung, sich als zentrale Plattform für Liberalisierung und Regelsetzung zu behaupten. Erfolgreiche Vereinbarungen der WTO wie ITA II und das multilaterale Abkommen über Handelserleichterungen bei der Zollabwicklung (Trade Facilitation Agreement, TFA) müssen zügig und vollständig umgesetzt werden. Darüber hinaus müssen die WTO-Mitglieder zeitnah die Themen der Doha-Agenda verhandeln, in denen es bisher keine Einigung gegeben hat. Das Verhandlungsprinzip des single undertaking (nichts ist beschlossen, bis alles beschlossen ist) der Doha-Runde hat sich in der Vergangenheit als nicht hilfreich erwiesen und sollte daher aufgegeben werden. Im Mittelpunkt der Gespräche sollten umfassende Liberalisierungen des Güterhandels stehen. Wenn dies multilateral nicht möglich ist, dann sollten möglichst viele WTO-Mitglieder zunächst plurilaterale Vereinbarungen anstreben. Darüber hinaus sollten die WTO und die G20 ihre Bemühungen intensivieren, den schleichenden Protektionismus einzudämmen, unter anderem durch gestärkte WTO-Überwachungsmechanismen. Themenspektrum, Regeln, Abkommen und Organisation der WTO müssen stetig weiterentwickelt werden, um den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden. Bereiche wie Investitionen, Exportrestriktionen, digitaler Handel, öffentliche Auftragsvergabe oder auch Wettbewerb dürfen nicht weiter vernachlässigt werden. Zwischen den 162 WTO-Mitgliedern muss klarer entsprechend ihres handelspolitischen Entwicklungsstands differenziert werden, um künftig für alle Seiten faire multilaterale Vereinbarungen zu schaffen. WTO-konforme plurilaterale sowie sektorale Abkommen sollten zur Liberalisierung des Handels und neuer Regelsetzung eingesetzt werden, wenn multilaterale Initiativen scheitern. In wichtigen Bereichen wie dem Schutz des geistigen Eigentums und technischen Handelsbarrieren sind die WTO-Regeln noch unterentwickelt. Außerdem benötigt das WTO-Sekretariat größere finanzielle Ressourcen und Autorität, um seine Kernfunktionen wie die Streitbeilegung und die Überwachung von Handelsmaßnahmen der wachsenden Mitgliedschaft adäquat durchführen zu können. Bilaterale und plurilaterale Handelsabkommen sollten spätere multilaterale Einigungen in der WTO vereinfachen, nicht verhindern. Die WTO-Mitglieder sollten deshalb genauere Regeln und klarere Definitionen für Präferenzabkommen schaffen. Zudem sollten Transparenz und Überwachung der WTO-Konformität gestärkt werden. Dies würde die spätere Multilateralisierung erleichtern. Strengere Regeln für präferenzielle Ursprungsregeln in der WTO würden einen weiteren Wegbereiter darstellen, um die Bedeutung und den Nutzen der WTO für den Welthandel zu erhöhen. 2

4 Trends in der globalen Handelslandschaft Deutschland im Welthandel Der deutsche Außenhandel ist mit Ausnahme eines kurzen Einbruchs in den 1990er Jahren und 2008/2009 kontinuierlich in den letzten Jahrzehnten gewachsen. Die Außenhandelsquote Deutschlands, das Verhältnis des Außenhandelswerts zur gesamten Wirtschaftsleistung (BIP), stieg von 48,0 Prozent im Jahr 1991 auf 86,0 Prozent im Jahr Lediglich in den Jahren 1992/1993, 2002, 2009 und 2013 wurde dieser Trend kurz unterbrochen. Zwischen 2011 und 2014 ist ein leichter Rückgang der Außenhandelsquote zu beobachten 1. Außenhandelsquote Deutschland im Aufwärtstrend Handel mit Waren und Dienstleistungen im Verhältnis zum BIP (in Prozent) Quelle: Statistisches Bundesamt, Globalisierungsindikatoren, Außenhandelsquote für Waren und Dienstleistungen, 2015, Wiesbaden 2016, < > (eingesehen am ). Im Jahr 2015 wurden insgesamt Waren im Wert von 1,2 Billionen Euro aus Deutschland ausgeführt. 2 Mit einer Exportquote von 46,9 Prozent im Jahr 2015 gehört Deutschland zu den exportstärksten, aber auch exportabhängigsten Volkswirtschaften weltweit. Auch die Importe spielen eine bedeutende Rolle für die deutsche Volkswirtschaft. Deutschland hat eine Importquote von 39,1 Prozent und war 2014 der größte Importeur Europas (diese Zahlen beziehen sich auf den Waren- und Dienstleistungshandel). 3 1 Statistisches Bundesamt, Außenhandel. Zusammenfassende Übersichten für den Außenhandel (Vorläufige Ergebnisse), 2015, Wiesbaden 2016, S.138, < blob=publicationfile> (eingesehen am ). 2 Siehe ebenda, S Statistisches Bundesamt, Globalisierungsindikatoren, Kennzahlen der Außenwirtschaft nach dem VGR-Konzept, Wiesbaden 2016, < (eingesehen am ). 3

5 Die fünf wichtigsten deutschen Handelswaren 2015 Ausfuhren in Milliarden Euro elektr. Ausrüstungen 71,60 DV-Geräte, elektr. Erzeugnisse 96,70 chem. Erzeugnisse 107,70 Maschinen 169,00 Kraftwagen und -teile 225,70 0,00 50,00 100,00 150,00 200,00 250,00 Quelle: Statistisches Bundesamt, Außenhandel. Zusammenfassende Übersichten für den Außenhandel (Vorläufige Ergebnisse), 2015, Wiesbaden 2016, S.65, < handel/gesamtentwicklung/zusammenfassendeuebersichtenjvorlaeufig pdf? blob=publication- File> (eingesehen am ) wies Deutschland beim Warenhandel einen Handelsbilanzüberschuss von 247,9 Milliarden Euro auf. Gegenüber den 28 EU-Mitgliedstaaten betrug er 150,1 Milliarden Euro, wovon 77,8 Milliarden Euro auf die Eurozone entfielen. 4 Mehr als die Hälfte aller deutschen Exporte entfallen auf Fahrzeuge, Maschinen, chemische Erzeugnisse sowie Elektrogeräte. 5 Da sich die deutsche Industrie auf die Produktion von Investitionsgütern spezialisiert hat, konnte sie in der Vergangenheit überdurchschnittlich von der starken Investitionstätigkeit in den mittel- und osteuropäischen Staaten sowie in den asiatischen Schwellenländern, allen voran in China, profitieren. Einen besonders hohen Stellenwert für Deutschland hat die Europäische Union. Unter den zehn wichtigsten Handelspartnern Deutschlands finden sich nur drei Länder außerhalb dieses Wirtschaftsraums: die USA, China und die Schweiz. Mit den meisten der für Deutschland wichtigen Handelspartner hat die EU ein präferenzielles Handelsabkommen (engl.: preferential trade agreement, PTA) abgeschlossen oder führt zurzeit Verhandlungen über ein Abkommen. Unter den wichtigsten zwanzig Handelspartnern Deutschlands außerhalb der Europäischen Union sind nur vier Länder China, Russland, Taiwan und Australien, mit denen kein präferenzielles Handelsabkommen in Kraft ist oder zurzeit Verhandlungen geführt werden. 6 Deutschland profitiert nicht nur vom 4 Siehe ebenda, S Siehe ebenda, S Statistisches Bundesamt, Außenhandel. Zusammenfassende Übersichten für den Außenhandel (Vorläufige Ergebnisse), 2015, Wiesbaden 2016, S.44-48, < blob=publicationfile> (eingesehen am ). Anmerkungen: Mit China verhandelt die EU ein Investitionsabkommen, das auch Marktzugangselemente in dem Bereich umfasst. Mit Russland sind die Neuverhandlungen über das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ausgesetzt. Diese beinhalten auch Handels- und Investitionskomponenten, aber keine Präferenzzölle. 4

6 europäischen Binnenmarkt, sondern auch erheblich von weltweiten Handelserleichterungen. Es überrascht daher nicht, dass sich die deutsche Industrie seit der Schaffung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (engl.: General Agreement on Tariffs and Trade, GATT) im Jahr 1947 für ein offenes, diskriminierungsfreies globales Handelssystem einsetzt. Deutschland ist dem GATT 1951 beigetreten. 5

7 Rangfolge der Handelspartner im Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland Ausfuhr Land Wert in Mio. Euro 1 USA ,5 In Prozent am Gesamthandel Einfuhr Land Volksrepublik China Wert in Mio. Euro ,7 In Prozent am Gesamthandel Umsatz Einfuhren plus Ausfuhren Land Vereinigte Staaten Wert in Mio. Euro ,1 2 Frankreich ,6 Niederlande ,3 Frankreich ,9 In Prozent am Gesamthandel Außenhandelssaldo Ausfuhren minus Einfuhren Land Vereinigte Staaten Vereinigtes Königreich Wert in Mio. Euro , ,6 In Prozent am gesamten Außenhandelssaldo 3 Vereinigtes Königreich ,5 Frankreich ,1 Niederlande ,8 Frankreich ,5 4 Niederlande ,6 USA ,3 5 Volksrepublik China ,9 Italien ,1 Volksrepublik China Vereinigtes Königreich ,6 Österreich , ,9 Vereinigte Arabische Emirate ,5 6 Italien ,9 Polen ,7 Italien ,0 Spanien ,9 7 Österreich ,8 Schweiz ,5 Polen ,5 8 Polen ,4 9 Schweiz , ,1 Österreich ,4 Republik Korea Tschechische Republik Vereinigtes Königreich Saudi-Arabien , , ,0 Schweiz ,3 Italien ,6 10 Belgien ,6 Österreich ,9 Belgien ,6 Schweden ,5 Summe Quelle: Statistisches Bundesamt, Außenhandel. Zusammenfassende Übersichten für den Außenhandel (Vorläufige Ergebnisse), 2015, Wiesbaden 2016, S.44 ff., blob=publicationfile (eingesehen am ). 6

8 Für ein gestärktes und modernes Welthandelssystem ǀ Mai 2016 Der Welthandel braucht neue Impulse Die Wachstumsprognosen für den Welthandel liegen aktuell weit unter dem historischen Trend. Laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF) ist der Welthandel 2015 um 2,6 Prozent gewachsen. 8 Der IWF erwartet, dass das jährliche Handelswachstum den historischen Trend von sechs bis sieben Prozent pro Jahr auch 2016 nicht erreichen wird. Für das Jahr 2016 sagt der IWF ein Handelswachstum von gerade einmal 3,4 Prozent voraus, wohingegen die WTO mit einem Wachstum von 4,0 Prozent rechnet. 9 Wachstumsraten des Welthandels gesunken Jährliche Wachstumsraten des weltweiten BIP und des Welthandels (in Prozent) Weltweites BIP Welthandel Quelle: IMF, Gross Domestic Product: Constant Prices, Percent Change (Market Exchange Rates), Trade Volume of Goods and Services: Percent Change. < (eingesehen am ) und IMF, World Economic Outlook, An Update of the Key WEO Projections, January 2016, < (eingesehen am ). Auffällig an der Entwicklung der letzten Jahre ist, dass die Wachstumsraten des Welthandels nicht mehr auf das Vorkrisenniveau ansteigen. Das Handelswachstum liegt nur noch leicht über dem Wachstum des weltweiten BIP. In den Jahrzehnten vor der Jahrtausendwende waren die Wachstumsraten des Welthandels regelmäßig deutlich höher als die Wachstumsraten des weltweiten BIP. Dieses Verhältnis der Wachstumsraten, die Einkommenselastizität des Welthandels, ist in den letzten Jahren aber zurückgegangen. 10 Der langfristige Trendpfad der Einkommenselastizität lag laut Bundesbank im Zeitraum von 1980 bis 2007 weltweit noch bei rund 1,9. 8 IMF, World Economic Outlook, An Update of the Key WEO Projections, January 2016, < (eingesehen am ). 9 WTO, Modest Trade Recovery to Continue in 2015 and 2016 Following Three Years of Weak Expansion, Press Release, April 2015, < (eingesehen am ). 10 Die Elastizität beschreibt die relative Änderung einer Variablen in Abhängigkeit von der relativen Änderung einer anderen Variablen. Hier also das Verhältnis des Wachstums des Welthandels zum Wachstum der Weltwirtschaftsleistung (Weltweites BIP). 7

9 Für ein gestärktes und modernes Welthandelssystem ǀ Mai 2016 Die Wachstumsraten des Welthandels waren also etwa doppelt so hoch wie die Wachstumsraten des weltweiten BIP. Im Zeitraum von 2008 bis 2013 betrug die Einkommenselastizität des Welthandels hingegen nur noch rund 1,3. 11 Die Dämpfung des Welthandelswachstums im Verhältnis zum Wachstum des weltweiten BIP hat verschiedene Ursachen, darunter konjunkturelle Faktoren. So dämpfte die Rezession in den EU-Ländern im Zuge der Finanzkrise ab 2008 den Welthandel stärker als das Welt-BIP. BIP und Außenhandel der EU machen einen großen Anteil an den weltweiten Größen aus. Die Eurokrise belastete sowohl das weltweite BIP als auch den Welthandel. Der EU-Außenhandel reagiert aber statistisch gesehen stärker auf Konjunkturschwankungen als der Außenhandel anderer Wirtschaftsräume. Denn der Außenhandel der EU-Länder geht durch die Berücksichtigung des Intra-EU-Handels überproportional in die Welthandelsstatistik ein. Im Verhältnis zum BIP des Wirtschaftsraums erscheint der EU-Außenhandel also zahlenmäßig viel größer als etwa der US-Außenhandel (der lediglich den Handel an der Außengrenze, nicht zwischen den Bundesstaaten abbildet). Deshalb drückte die Eurokrise den Welthandel stärker nach unten als das Welt-BIP. Konjunkturelle Faktoren allein können jedoch die relativ niedrigen Wachstumsraten im Welthandel der letzten Jahre nicht erklären. Handel innerhalb der EU erholt sich langsam von der Krise Intra- und Extra-EU28-Handel sowie das BIP der EU 28 (Index: 1995 = 100) Intra-EU28-Handel Extra-EU28-Handel BIP (EU28) Quelle: UNCTAD, Intra-Trade and Extra-Trade of Country Groups by Product, Annual, , Gross Domestic Product: Total and Per Capita, Current and Constant (2005) Prices, Annual, , < (eingesehen am ). 11 Deutsche Bundesbank, Zum empirischen Zusammenhang zwischen Welthandel und globaler Wirtschaftsleistung, in: Monatsbericht November 2013, S. 14. < blob=publicationfile>. 8

10 Auch Änderungen in der Struktur der Weltwirtschaft spielen eine wichtige Rolle. So haben Schwergewichte im Welthandel wie die USA und China in den letzten Jahren Vorleistungen verstärkt aus dem eigenen Land bezogen, anstatt sie zu importieren. 12 Die weltweit steigenden grenzüberschreitenden Direktinvestitionen weisen zudem darauf hin, dass der Außenhandel zunehmend durch die Auslandsproduktion ersetzt wird. So hat sich etwa der deutsche Auslandsumsatz, der über die Auslandsinvestitionen der Unternehmen erwirtschaftet wird, seit 1991 auf zuletzt 2,4 Billionen Euro verdreifacht. 13 Weltweit werden ausländische Märkte mehr und mehr über Produktionsstätten vor Ort beliefert. Von 1990 bis 2014 haben die Bestände an grenzüberschreitenden Direktinvestitionen um das 11,5-fache zugelegt. 14 Eine weitere Ursache für den langsamer wachsenden Welthandel liegt in einer langsameren Liberalisierung beziehungsweise dem schleichenden Trend zum Protektionismus (s.u.). Gemessen an der Anzahl der weltweit jährlich neuen Handelsabkommen schreitet die Liberalisierung des weltweiten Handels im Vergleich zu den 1990er-Jahren heute langsamer voran. Ein weiterer Faktor für die niedrigere Einkommenselastizität des Welthandels könnte eine Normalisierung einer weltweiten Entwicklung sein, die sich nach der Einbindung von Schwellenländern in den Welthandel eingestellt hat. In den 1990er-Jahren wurden Schwellenländer in die Weltwirtschaft eingebunden, verstärkt durch den WTO-Beitritt Chinas Dabei handelte es sich um einen Einmaleffekt, der nun keine Fortsetzung mit gleichem Tempo mehr erfährt. Diese Entwicklung wird durch den wirtschaftspolitischen Kurs Chinas verstärkt, die chinesische Volkswirtschaft stärker vom Binnenmarkt und weniger vom Außenhandel abhängig zu machen. Die Weltwirtschaft ist zudem mit einer Reihe politischer Risiken konfrontiert, die den Handel beeinträchtigen können. Während sich die territorialen Streitigkeiten zwischen China und Japan abgekühlt haben, sind Konflikte in Europa, dem Nahen Osten und Nordafrika sowie Südostasien noch im vollen Gange (z.b. Syrien, Russland/Ukraine, Ägypten, Thailand). Keine der genannten Entwicklungen kann den Trend einer relativen Abschwächung der Dynamik des Welthandels vollständig erklären. Am wahrscheinlichsten ist ein Zusammenwirken vieler Faktoren. Fest steht aber, dass die Außenwirtschaftspolitik geeignete Maßnahmen ergreifen muss, um den Welthandel weiterhin zu stärken. Veränderung im Welthandel: Die Bedeutung globaler Wertschöpfungsketten Globale Wertschöpfungsketten werden länger und zunehmend komplexer. Sie beziehen sich auf sämtliche Aktivitäten eines Unternehmens von der Herstellung des Produkts bis zu seinem Endverbrauch und darüber hinaus: das Design, die Produktion, das Marketing, den Vertrieb und die Unterstützung für den Endverbraucher. Die Fragmentierung der Produktion ist kein neues Phänomen, aber globale Wertschöpfungsketten sind exponentiell gewachsen und in ihrer Natur komplexer geworden. Unternehmen optimieren heute ihre Produktionsprozesse, indem sie einzelne Produktionsschritte je nach deren spezifischen Anforderungen in verschiedene Länder verlagern. Länder spezialisieren sich auf unterschiedliche Aufgaben und Produkte entlang der Wertschöpfungskette. In der Folge sind Volkswirtschaften zunehmend miteinander verflochten. Die Ursachen für diesen Wandel liegen in veränderten Unternehmensstrategien, technologischen Fortschritten (z.b. günstigere und verlässlichere Informationstechnologien und Telekommunikationsinfrastruktur), sinkenden Transportkosten und Handelsliberalisierung. 12 Christina Constantinescu, Aaditya Mattoo, Michele Ruta, The Global Trade Slowdown: Cyclical or Structural?, S. 22f., in: IMF Working Paper WP/15/6, 2015, < 13 Deutsche Bundesbank, Jahresumsatz der Unternehmen im Ausland; Alle Länder, < (eingesehen am ). 14 UNCTAD, World Investment Report 2015, New York und Genf 2015, S. A7, < 9

11 Zwischen 30 und 60 Prozent der Gesamtausfuhren aus G20-Ländern sind Exporte von Zwischenprodukten (2009). 15 Der Anteil von Zwischenprodukten an den globalen Exporten lag im Jahr 2012 bei 41,3 Prozent. 16 Ein wesentlicher Beschleuniger globaler Wertschöpfungsketten sind ausländische Direktinvestitionen (ADI). Auch Dienstleistungen wie gewerbliche Dienstleistungen, Transport und Logistik spielen eine wichtige Rolle. Laut der Organisation for Economic Co-Operation and Development (OECD) sind Dienstleistungen für mehr als die Hälfte der Werterzeugung in globalen Wertschöpfungsketten in OECD-Ländern verantwortlich. In China beläuft sich dieser Anteil auf über 30 Prozent. 17 Die deutsche Industrie ist überproportional stark in regionale und globale Wertschöpfungsketten integriert. Im Jahr 2011 lag die Importquote im Verarbeitenden Gewerbe in Deutschland bei 34,6 Prozent, der weltweite Durchschnitt bei 23,2 Prozent. In den Industrieländern liegt die Auslandsbezugsquote im Verarbeitenden Gewerbe bei 27,4 Prozent und damit deutlich höher als in den Schwellenländern (14,6 %). 18 Nicht alle Wertschöpfungsketten sind dabei global. Intraregionaler Handel also der Handel zwischen Ländern innerhalb einer Region spielt nach wie vor eine wichtige Rolle im Welthandel. Die weltweit höchste intraregionale Konzentration des Warenhandels ist in Europa zu verzeichnen: 2014 wurden 69,1 Prozent des Warenhandels (gemessen in Volumen) intraregional abgewickelt. 19 Gleichwohl gewinnen globale Wertschöpfungsketten an Bedeutung. Bezogen die Industrieländer im Jahr 2000 noch gut dreiviertel ihrer Vorleistungen aus den Industrieländern, waren es 2011 nur noch 63 Prozent. 20 Die Fragmentierung der globalen Produktion hat wichtige Konsequenzen für die Handels- und Investitionspolitik. Um globale Handelsketten zu fördern, müssen nicht nur Hemmnisse auf Endprodukte abgebaut werden. Vielmehr ist ein Abbau von Barrieren entlang der gesamten Wertschöpfungskette notwendig. Dies gilt auch für Hemmnisse bei Dienstleistungen, Investitionen und der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Von der Reduzierung der Handelsbarrieren würden nicht nur Exporteure profitieren, sondern auch die Importeure von Zwischenprodukten, die diese für ihre Produktion benötigen. Ein Abbau von Industriezöllen lohnt sich, auch wenn Durchschnittszölle auf Industriegüter (gerade im Handel zwischen Industrieländern) bereits vergleichsweise niedrig sind. So können sich die anfallenden Zollabgaben aufgrund der wiederholten Grenzüberschreitungen von Gütern und Zwischenprodukten beträchtlich summieren. Ebenso lohnt es sich, administrative Hürden bei der Zollabwicklung abzubauen. Globale Wertschöpfungsketten verlangen vor allem nach einer multilateralen Handelsliberalisierung. Grund ist, dass an einer Wertschöpfungskette in der Regel mehr als zwei Wirtschaftsräume beteiligt sind und somit ein bilaterales Handelsabkommen immer nur einen Teil der Probleme lösen kann. 21 Die WTO bleibt daher der Königsweg, um globale Wertschöpfungsketten zu befördern. Gleichzeitig sind bilaterale und regionale PTAs in Umfang (Themenabdeckung) und Tiefe (Ambitionsniveau) oftmals weitreichender als multilaterale Vereinbarungen 15 OECD, WTO, UNCTAD, Implications of Global Value Chains for Trade Investment, Development, and Jobs, Prepared for the G-20 Leaders Summit Saint Petersburg (Russian Federation) September 2013, , S. 6, < 16 WTO, International Trade Statistics 2015, Appendix table A10 und Appendix table A6, < (eingesehen am ). 17 OECD, Interconnected Economies: Benefiting from Global Value Chains, Synthesis Report, Paris 2013, S. 5, < 18 IW Consult GmbH, Globale Kräfteverschiebung: Kräfteverschiebung in der Weltwirtschaft Wo steht die deutsche Industrie in der Globalisierung, Köln 2014, S. 80, < 19 UNCTAD, Intra-Trade and Extra-Trade of Country Groups by Product, Annual, Europe, < (eingesehen am ). 20 IW Consult GmbH (2014), S OECD, Trade Policy Implications of Global Value Chains, Paris 2013, < 10

12 und tragen deshalb erheblich dazu bei, Wertschöpfungsketten von Handelsbarrieren zu befreien und zu effizienteren Wegen der Arbeitsteilung zu kommen. Daher sollten sie zusätzlich zum multilateralen Weg verfolgt werden. Bedeutung der Entwicklungsländer für den Welthandel Der internationale Handel hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert. Der Anteil von Entwicklungsländern am Welthandel ist erheblich gewachsen. Gemäß der offiziellen Development Assistance Committee (DAC)-Liste kommt man mit Weltbank-Zahlen (WDI) auf einen Exportanteil von Entwicklungsländern am weltweiten Waren- und Dienstleistungshandel von 27,9 Prozent im Jahr 2014 und 17,7 Prozent im Jahr Dies ist vor allem auf Schwellenländer wie China und Indien zurückzuführen, die sich auch dank Handelsliberalisierung und verbessertem Marktzugang zunehmend industrialisieren konnten. Seit Beginn der Doha-Runde der WTO im Jahr 2001 bis zum Jahr 2014 hat China seinen Anteil am weltweiten Warenexport von 4,3 Prozent auf 12,3 Prozent etwa verdreifacht. 23 So ist China allein für mehr als ein Drittel der Exporte der Entwicklungsländer verantwortlich. Im Zeitraum 2001 bis 2014 ist Chinas Anteil am globalen Bruttosozialprodukt in Kaufkraftparität von 7,8 auf 16,3 Prozent gestiegen. Ärmere Entwicklungsländer haben ihre Exporte ebenfalls gesteigert, jedoch mit großen regionalen Unterschieden. Länder Südasiens haben ihre Exporte wesentlich durch arbeitsintensive Industriegüter wie Textilien steigern können (globaler Warenexportanteil +1,9 % zwischen 2000 und 2014). 24 Ärmere Entwicklungsländer in Südost-Asien, so zum Beispiel Vietnam und Kambodscha, haben sich in globale Wertschöpfungsketten integriert und exportieren zunehmend hochwertige Güter (Warenexportanteil +0,9 %). 25 Subsahara-Afrika (Warenexportanteil +1 %) ist immer noch wesentlich auf Rohstoffexporte (70 % der außerregionalen Exporte) angewiesen, die wenig zur heimischen Wertschöpfung und Entwicklung beitragen. 26 Seit 2012 stagnieren die Exportanteile von Entwicklungsländern jedoch. Dies kann vor allem auf den Einbruch von Rohstoffpreisen sowie die langsamere wirtschaftliche Entwicklung Chinas zurückgeführt werden. 27 Zwischen den Entwicklungsländern gibt es große wirtschaftliche Unterschiede, die in den multilateralen Verhandlungen der WTO nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die großen Schwellenländer wie Brasilien, China und Indien sowie aufstrebende asiatische Schwellenländer wie Vietnam und Malaysia haben im Wettbewerb des globalen Handels eine sehr viel stärkere Ausgangslage als Entwicklungsländer, die nur knapp über dem Status eines am wenigsten entwickelten Landes liegen. Neben den kaum diversifizierten volkswirtschaftlichen Strukturen und der schlechten Regierungsführung zum Beispiel im Wettbewerb schränken auch Import- und Exportbarrieren den Handel vieler Entwicklungsländer noch wesentlich ein. 28 Bei Zöllen und technischen Handelsbarrieren zeigt sich die Tendenz, dass diese höher sind je ärmer ein Land ist. 29 Allerdings gibt es auch noch wesentlichen Verbesserungsbedarf bei handelsbezogenen In- 22 The World Bank, Exports of Goods and Services in Current $, (ohne Venezuela und Mikro-Staaten), < (eingesehen am ). 23 UNCTAD, Exports, Flows, Percentage of Total World, Developing Economies, < (eingesehen am ). 24 The World Bank, siehe ebenda. 25 The World Bank, siehe ebenda. 26 Evita Schmieg, Handelspolitische Optionen für Subsahara-Afrika, in: SWP-Aktuell, April 2015, S. 2, < 27 Chee Yoke Heong, Falling Commodity Prices a Bane for Developing Countries, in Third World Resurgence No. 293/294, Februar 2015, S , < 28 Constantine Michalopoulos & Francis Ng, Developing Country Trade Policies and Market Access Issues, Weltbank, Mai 2013, < 29 Siehe ebenda, S. 8 &

13 stitutionen und Infrastruktur. Transportkosten machten etwa in Subsahara-Afrika 2011 zwischen 15 und 20 Prozent der gesamten Importkosten aus; dies ist das Drei- bis Vierfache im Vergleich zu Industrieländern. 30 Die Handelsabwicklung dauert in Subsahara-Afrika fast dreimal so lang wie in der EU und die administrativen Handelskosten sind etwa doppelt so hoch. 31 Das 2013 vereinbarte WTO-Abkommen über Handelserleichterungen (TFA) kann Handelskosten von Entwicklungsländern um 14,6 bis 17,4 Prozent senken sowie ihren jährlichen Handel um bis zu 730 Milliarden US-Dollar steigern (siehe Kapitel über Doha-Runde). 32 Die hohen Importkosten schwächen Produktivität und Exporte von Entwicklungsländern, vor allem angesichts der Tatsache, dass intermediäre Güter mehr als zwei Drittel des globalen Handels ausmachen (Export und Import von Waren und Dienstleistungen). 33 Auch der Zugang zu Exportmärkten spielt eine Rolle. In der WTO gilt für Entwicklungsländer gemäß der Meistbegünstigungsklausel (MFN) der gleiche Marktzugang wie für andere Länder. Jedoch steht es dank Ausnahmeregelungen (waiver) WTO-Mitgliedern offen, weniger entwickelten Ländern präferentiellen Marktzugang für Waren und Dienstleistungen zu gewähren. Die EU macht von diesen Möglichkeiten umfassend Gebrauch und ist der offenste Markt für Entwicklungsländer sowie deren größter Absatzmarkt. 34 Dennoch sind gerade ärmere Länder global hohen Exportbarrieren ausgesetzt. Arme Entwicklungsländer exportieren oftmals Produkte, auf die weltweit besonders hohe Zölle angewandt werden zum Beispiel Textilien sowie Agrarprodukte. 35 Ebenso werden die Vorteile präferentieller Zollregime oft durch komplexe und abweichende Ursprungsregeln eingeschränkt. 36 Aufgrund der niedrigen Zölle vor allem für LDCs sind die größten Importbarrieren in Industrieländern inzwischen nicht-tarifäre Handelsbeschränkungen, so zum Beispiel technische Handelsbarrieren. 37 Entwicklungsländer exportierten 2014 mehr Waren in andere Entwicklungsländer (Süd-Süd-Handel) als in Industrieländer (Süd-Nord-Handel). 38 Jedoch lagen Handelsbarrieren zwischen Entwicklungsländern 2012 noch mehr als dreimal so hoch wie für Exporte von Entwicklungs- in Industrieländer. 39 Dies liegt einerseits daran, dass industrialisierte Schwellenländer ärmeren Entwicklungsländern kaum präferentiellen Marktzugang gewähren. Problematisch im Handel zwischen Entwicklungsländern ist andererseits, dass verarbeitete Produkte deutlich höher verzollt werden als intermediäre Güter und Rohstoffe, auf denen sie basieren (tariff escalation) UK Department for International Development, Regional Integration and Trade in Sub-Saharan Africa, 2011, S. 10, < 31 Edward George, Africa s External and Intra-Regional Trade, in: Ecobank, , S. 21, < 32 OECD, Implementation of the WTO Trade Facilitation Agreement: The Potential Impact on Trade Costs, Juni 2015, S. 2, < WTO, World Trade Report 2015, , < 33 IWF, Trade Interconnectedness: The World with Global Value Chains, , S. 1, < 34 Europäische Kommission, Improving EU Support to Developing Countries, , S. 5, < 35 Siehe ebenda. 36 Europäisches Parlament, Cross-Cutting Effects of the EU s Preferential Trade Agreements (PTAs) on Developing Economies, S. 6&11-13&21-24, , < Data/etudes/STUD/2015/549047/EXPO_STU(2015)549047_EN.pdf>. 37 UNCTAD, Non Tariff Measures to Trade: Economic and Policy Issues for Developing Countries, 2013, S , < 38 WTO, International Trade Statistics 2015, 2015, S. 28, < 39 Yannick Binneau & Pierluigi Montalbano, Selected Developmental Aspects of Trade and Trade Policies, Juni 2012, S , < 40 Michalopoulus, op. cit, S

14 Handelspartner ärmerer Entwicklungsländer Warenexporte und importe ärmerer Entwicklungsländer Warenexporte ärmerer Entwicklungsländer nach Destination Low-income economies Lower-middle-income economies Warenimporte ärmerer Entwicklungsländer nach Herkunft Low-income economies Lower-middle-income economies 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Low-income economies Lower-middle-income economies Upper-middle-income economies ohne China China High-income economies ohne USA & EU EU USA Andere Quelle: UNCTAD, UNCTADstat, < (eingesehen am ). Mit dem TFA und den Entscheidungen in Nairobi zu LDC-Ursprungsregeln, Agrarexportsubventionen sowie Baumwolle hat die WTO in den letzten Jahren bereits wichtige Schritte für eine verbesserte Integration von Entwicklungsländern in den Welthandel unternommen (siehe Kapitel Die Doha-Runde ). Jedoch schränken Rechtsunsicherheit, hohe Importkosten und Marktzugangsbarrieren in anderen Entwicklungsländern Wirtschaftswachstum sowie Handelsgewinne immer noch wesentlich ein. Dienstleistungshandel: Ungenutztes Potential Auf den ersten Blick ist die Bedeutung des Dienstleistungshandels im gesamten Welthandel nach wie vor überschaubar, auch wenn sich der Dienstleistungshandel von 2000 bis 2013 verdreifacht hat. Während Dienstleistungen in den meisten Industrieländern etwa zwei Drittel des BIP ausmachen, sind sie nur für etwa ein Viertel des gesamten Außenhandels verantwortlich (in Bruttowerten). 13

15 Weltweiter Handel mit Dienstleistungen steigt Exporte in Milliarden US-Dollar einzelner Regionen Weltweit Industrieländer Entwicklungsländer Transformationsländer Quelle: UNCTAD, Dienstleistungsexporte (BPM5), in jeweiligen Preisen, < (eingesehen am ). Die Betrachtung von Bruttoexporten und -importen greift jedoch zu kurz, um die Bedeutung der Dienstleistungen vollständig erfassen zu können. Denn Dienstleistungen sind notwendig für die Herstellung von Waren und somit oft im Verkaufspreis enthalten. Gemessen am Mehrwert trugen sie im Jahr ,9 Prozent zum Bruttoexport in Frankreich, 38,2 Prozent in Deutschland, 43,1 Prozent in Italien, 49,8 Prozent in den USA und 27,7 Prozent in China bei. In der EU-28 beläuft sich der Anteil auf 43,4 Prozent. 41 Ein freier Dienstleistungshandel birgt ein großes Potential für das Auslandsgeschäft, für Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze. Industrienahe Dienstleistungen sind für das verarbeitende Gewerbe von großer Bedeutung. Eine verlässliche grenzüberschreitende Dienstleistungsinfrastruktur, beispielsweise Banken, Versicherungen, Transport-/Logistikanbieter, Informations- und Kommunikationstechnologie und Personaleinsatzmöglichkeit, fördern das Auslandsengagement der deutschen Industrie. Auch verrichten klassische Industriebranchen wie die Bauindustrie grenzüberschreitende Dienstleistungen. Dienstleistungshandel fördert zudem den Transfer von Ideen, Expertise und Technologien. Umso wichtiger sind bilaterale, plurilaterale und multilaterale Bemühungen, um den internationalen Dienstleistungssektor zu liberalisieren. Die Digitalisierung des Welthandels WTO muss Schritt halten Der digitale Handel spielt eine bedeutende Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im 21. Jahrhundert. Deutschland ist der größte europäische Exporteur von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Waren und -Dienstleistungen. 42 Vor allem der Handel mit IKT-Dienstleistungen ist dabei von großer 41 OECD/WTO, Trade in Value Added (TiVA): Core Indicators, Domestic Services Value Added Share of Gross Exports, October 2015, (eingesehen am ). 42 OECD, Key ICT Indicators- 12. Trade in ICT-Goods: Gross Exports and Value Added, < (eingesehen am ). 14

16 Bedeutung: 2014 war er nach Schätzungen der Weltbank für fast 40 Prozent der gesamten deutschen Dienstleistungsexporte verantwortlich. 43 Die deutsche Wirtschaft ist ebenso im hohen Maße auf Importe von IKT-Waren und -Dienstleistungen angewiesen, da diese einen zunehmend wichtigen Produktionsinput für die Herstellung industrieller Güter darstellen. Der TiVA (Trade in Value Added) - Wert des Exports von IKT-Waren und -Dienstleistungen (7,72 Prozent der gesamten deutschen Exporte auf TiVA-Basis) ist für Deutschland deutlich höher als dessen Nominalwert (5,42 Prozent der gesamten deutschen Exporte laut OECD). 44 Deutscher IKT-Produktexport braucht neue Impulse (in Milliarden US-Dollar) IKT-Warenexport IKT-Dienstleistungsexport Quelle: Weltbank, World Development Indicators, < source=world-development-indicators> (eingesehen am ). Der grenzüberschreitende E-Commerce von Waren und Dienstleistungen (Business-to-Consumer, Consumerto-Consumer) betrug Schätzungen zufolge im Jahr 2014 bereits 230 Milliarden US-Dollar und soll bis 2020 auf gut 1 Billionen US-Dollar ansteigen. 45 Diese Schätzungen beinhalten nicht den sogar noch bedeutenderen Business-to-Business- und Business-to-Government-E-Commerce. Grenzüberschreitender E-Commerce erweitert den Welthandel nicht nur um eine Modalität, sondern verändert Handelsstrukturen. So kann E-Commerce Transaktionskosten im globalen Handel um ein Vielfaches verringern und vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Integration in den Weltmarkt erleichtern. Handelskosten, die mit der geographischen Distanz zusammenhängen, sind einer Weltbank-Studie zufolge im grenzüberschreitenden Handel über eine E-Commerce-Plattform um fast zwei Drittel niedriger als im klassischen Handel. 46 Vor allem im Dienstleistungshandel ermöglicht der digitale E-Commerce substantielle Effizienzgewinne, indem die Notwendigkeit einer physischen Präsenz überwunden werden kann. Bereits 2009 beruhte etwa die Hälfte des globalen Dienstleistungshandels auf digitalen Lösungen The World Bank, ICT Service Exports (% of Service Exports, BoP), < (eingesehen am ). 44 Der TiVA-Wert bezieht die Anteile eines Produktionsinputs an dem Gesamtwert eines Exports mit ein; OECD, Key ICT Indicators Trade in ICT-Goods: Gross Exports and Value Added, < (eingesehen am ). 45 Accenture & AliResearch, Cross-border E-Commerce to Reach $1 Trillion in 2020, , < 46 Andreas Lendle et al., There Goes Gravity, Juni 2013, < /How_eBay_reduces_trade_costs.pdf>. 47 UNCTAD, Information Economy Report 2009, S. 77, 2009, < 15

17 E-Commerce gewinnt an Bedeutung Globaler B2C/C2C E-Commerce von Waren, Dienstleistungen und digitalen Produkten ,3% 27,0% 24,4% ,4% ,4% ,3% ,7% Grenzüberschreitender E-Commerce in Milliarden US-Dollar 31,0% 30,0% 29,0% 28,0% 27,0% 26,0% 25,0% 24,0% 23,0% 22,0% 21,0% 20,0% 19,0% 18,0% 17,0% 16,0% 15,0% 14,0% 13,0% 12,0% 11,0% 10,0% 9,0% 8,0% 7,0% 6,0% 5,0% 4,0% 3,0% 2,0% 1,0% 0,0% Globaler inländischer E-Commerce in Milliarden US-Dollar Quelle: Accenture & AliResearch, Cross-Border E-Commerce to Reach $1 Trillion in 2020, , < Der möglichst uneingeschränkte grenzüberschreitende Datentransfer ist nicht nur eine Voraussetzung für den grenzüberschreitenden E-Commerce, sondern auch unverzichtbar für die effiziente Steuerung von globalen Wertschöpfungsketten sowie Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Die Möglichkeit, weltweit Daten in Echtzeit mit Auslandsrepräsentanzen, Lieferanten und Kunden zu teilen, ist eine der Grundvoraussetzungen für die globale Fragmentierung der Produktion. Gerade für eine erfolgreiche Entwicklung der Industrie 4.0 sind der grenzüberschreitende Austausch von Big Data, Cloud-Leistungen und machine-to-machine (M2M)-Kommunikationen essentiell. Schätzungen zufolge trägt der grenzüberschreitende Datentransfer bereits 2,8 Billionen US- Dollar zum globalen BIP bei und somit sogar mehr als der Warenhandel (2,7 Billionen US-Dollar). 48 Die zunehmende Digitalisierung des Welthandels bietet somit große Chancen für Produktivität und Handelsgewinne gerade auch kleinerer Unternehmen. Die drei Komponenten des digitalen Handels Handel mit IKT-Produkten, internationaler E-Commerce sowie grenzüberschreitender Datentransfer finden jedoch im derzeitigen WTO-Regime, von ITA II abgesehen, nur ungenügend Beachtung (siehe Kapitel Neue Themen in der WTO und Plurilaterale Abkommen ). Dies führt zu Rechts- und Planungsunsicherheit und öffnet Tor und Tür für digitalen Protektionismus. 48 McKinsey Global Institute, Digital Globalization: The New Era of Global Flows, März 2016, S. 82, < 16

18 Für ein gestärktes und modernes Welthandelssystem ǀ Mai 2016 Schleichender Handelsprotektionismus Auf dem G20-Gipfel in Antalya im November 2015 unterstrichen die G20-Staats- und Regierungschefs erneut, den freien Handel von Waren und Dienstleistungen sowie Investitionen fördern zu wollen. Darüber hinaus bekannten sich die Staats- und Regierungschefs zum Stillhalteabkommen, demzufolge keine neuen protektionistischen Maßnahmen einzuführen und zwischenzeitlich eingeführte Barrieren wieder abzubauen. Weltweites Zollniveau: Abwärtstrend beendet Durchschnittliche weltweite Zollsätze (alle Produkte in Prozent) Quelle: Weltbank, World Development Database, < (tariff rate, applied, simple mean, all products) (eingesehen am ). (Schätzwert für 2011) Das wiederholte Bekenntnis der G20 und die Stärkung der WTO-Überwachungsmechanismen trugen dazu bei, dass Regierungen in der letzten Finanz- und Wirtschaftskrise nicht im selben Maße auf protektionistische Maßnahmen zurückgriffen wie etwa in der Weltwirtschaftskrise in den 1930er Jahre. 49 Gleichwohl ist seit der jüngsten Krise ein schleichender Protektionismus zu beobachten, der seinen Ausdruck in einer steigenden Zahl nichttarifärer Handelshemmnisse und Exportrestriktionen findet. So stellten die von den G20 in Auftrag gegebenen gemeinsamen Monitoring-Berichte der OECD, UNCTAD und WTO seit ihrer ersten Ausgabe im Jahr 2009 für fast jeden Berichterstattungszeitraum eine steigende Zahl von handels- und investitionsverzerrenden Maßnahmen der Staaten fest. Über Jahrzehnte hinweg ist das weltweit durchschnittliche Zollniveau kontinuierlich gesunken. Die auf dem Meistbegünstigungsprinzip basierenden Zollraten sind seit 2000 von 12,8 auf 8,8 Prozent im Jahr 2010 gesunken. 50 Seit der Finanz- und Wirtschaftskrise ist jedoch wieder ein leichter Anstieg auf 9,3 Prozent im Jahr 2012 zu beobachten Mehr zu den Überwachungsinstrumenten s.u. 50 The World Bank, Tariff Rate, Most Favored Nation, Simple Mean, All Products (%), (eingesehen am ). 51 Für das Jahr 2011 liegen in der Datenbank ebenso keine Daten vor wie für die Jahre nach

19 Zudem variieren Handelsschranken erheblich zwischen Ländern und Industriezweigen. Durchschnittliche Zölle für landwirtschaftliche Erzeugnisse sind höher als für verarbeitete Güter. Der einfache angewandte Durchschnittszoll auf Agrargüter weltweit lag 2012 bei 8,8 Prozent, während Industriegüter im Durchschnitt mit einem Zoll von 6,5 Prozent belastet sind. 52 Durchschnittszölle nach Einkommensgruppen In Prozent, 2015, angewandte Zollrate Länder mit niedrigem Einkommen Länder mit mittlerem Einkommen Länder mit hohem Einkommen Industrieprodukte Agrarprodukte Quelle: Weltbank, World Development Indicators 2015, Washington 2015, < (eingesehen am ). Verglichen mit Ländern mit hohem Einkommensniveau weisen Länder mit niedrigem Einkommensniveau höhere angewandte Zollsätze sowohl bei Agrargütern (durchschnittlich 13,2 Prozent) als auch bei gefertigten Waren (11,3 Prozent) auf. In den Industrieländern liegt der durchschnittliche angewandte Zollsatz auf Agrargüter bei 5,0 Prozent und bei 3,7 Prozent für Industriegüter (alle Zahlen beziehen sich auf 2012). 53 In vielen Sektoren finden sich darüber hinaus hohe Spitzenzölle. In der EU gibt es etwa in der Gruppe der Milchprodukte Spitzenzölle von bis zu 122 Prozent, im Bereich Tierprodukte von bis zu 138 Prozent (angewandte Zollsätze). 54 In den USA erreichen die Spitzenzölle in der Produktgruppe Getränke und Tabak bis zu 350 Prozent (angewandte Zollsätze). 55 Betroffen von hohen Spitzenzöllen sind jedoch auch klassische Industriesektoren. Indien beispielsweise erhebt auf bestimmte Textilprodukte Spitzenzölle von bis zu 156 Prozent; in der Kategorie Transportgüter werden Einfuhrzölle in der Höhe von bis zu 100 Prozent fällig (angewandte Zollsätze). 56 In 52 The World Bank, Tariff Barriers, < (eingesehen am ). 53 Siehe ebenda. 54 WTO, Tariff Profiles, (eingesehen am ). 55 WTO, Tariff Profiles, (eingesehen am ). 56 WTO, Tariff Profiles, (eingesehen am ). 18

20 Südkorea wird auf bestimmte Chemikalien ein Zoll von 271 Prozent bei der nicht-präferenziellen Einfuhr erhoben (angewandter Zollsatz). 57 In den meisten Entwicklungs- und Schwellenländern besteht zudem ein erheblicher Unterschied zwischen dem unter der WTO gebundenen Zollsatz und den tatsächlich angewandten, den sogenannten effektiven Zollsätzen. Diese Differenz wird als Binding Overhang bezeichnet. In Tansania liegt diese Differenz beispielsweise bei fast 100 Prozentpunkten für landwirtschaftliche Produkte (gebundener Zollsatz: 120 Prozent; angewandter Zollsatz: 20,3 Prozent) und 108,5 Prozentpunkten für industrielle Produkte (gebundener Zollsatz: 120 Prozent; angewandter Zollsatz: 11,5 Prozent). 58 Doch auch in den Schwellenländern ist der Overhang beachtlich. In Brasilien liegt die Differenz bei 25,2 Prozentpunkten für landwirtschaftliche Produkte und bei 16,7 Prozentpunkten für nicht landwirtschaftliche Produkte. 59 Landwirtschaftliche Produkte in Indien beziehungsweise Südafrika weisen einen Overhang von 80,1 respektive 32,0 Prozentpunkten auf. 60 In China beträgt die Differenz zwischen der gebundenen und der tatsächlich angewandten Zollrate hingegen nur 0,5 Prozentpunkte für landwirtschaftliche Produkte und 0,6 Prozentpunkte für nicht-landwirtschaftliche Produkte. 61 In zahlreichen Schwellen- und Entwicklungsländern sind überdies viele Zolllinien überhaupt nicht nach oben gedeckelt. Zum Beispiel sind in Indien zurzeit etwa 29,5 Prozent der Industriezölle nicht per WTO-Verpflichtung gebunden. 62 Der Binding Overhang ebenso wie eine fehlende Bindung von Zöllen unter der WTO räumt Ländern einen entsprechenden Spielraum ein, Zölle anzuheben, ohne gegen multilaterales Handelsrecht zu verstoßen. Die Schwellen- und Entwicklungsländer argumentieren, dass sie diesen Spielraum brauchen, um auf wirtschaftliche Krisen reagieren zu können. Für das Welthandelssystem schafft dies jedoch erhebliche Unsicherheiten. Dies zeigte sich während der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise, als eine ganze Reihe von Ländern Zölle erhöhte. Darunter waren auch wichtige Zielmärkte der deutschen Industrie. Zum Beispiel stellte in Brasilien etwa jede zweite handelspolitische Maßnahme zwischen 2008 und 2012 eine Zollerhöhung dar. Die meisten davon hatten zum Ziel, Industriesektoren und -produkte wie den Maschinenbau, Eisen und Stahl, Plastik- und Chemieprodukte vor internationalem Wettbewerb zu schützen. 63 Doch nicht nur Zölle, sondern auch nicht-tarifäre Handelshemmnisse belasten den Welthandel erheblich. Divergierende technische Normen, Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften, Ausschreibungsmodalitäten von Aufträgen, Präferenzen in der staatlichen Auftragsvergabe sowie Diskriminierung bei der Zollabwicklung hemmen den Güterhandel deutlich. Kritisch können auch zusätzliche Gebühren oder Abgaben sein, die diskriminierend gegenüber ausländischen Produkten wirken. Ob diese Gebühren tatsächlich, beispielsweise aus ökologischen Erwägungen heraus, gerechtfertigt sind oder ein ungerechtfertigtes Einfuhrhindernis darstellen, kann nur im Einzelfall entschieden werden. 57 WTO, Tariff Profiles, (eingesehen am ). 58 WTO, Tariff Profiles, (eingesehen am ). 59 WTO, Tariff Profiles, =BR%2cTZ%2cCN (eingesehen am ). 60 WTO, Tariff Profiles, < (eingesehen am ). 61 WTO, Tariff Profiles, (eingesehen am ). 62 WTO, Tariff Profiles, (eingesehen am ). 63 Ivan Oliveira, The Post Crisis Brazilian Trade Policy: An Analysis of its Defining Factors, Institute of Applied Economic Research (IPEA), August 2012, S.6,8, < 19

21 Nicht-tarifäre Handelshemmnisse Nicht-tarifäre Handelshemmnisse (NTB) bezeichnen alle Politikmaßnahmen, die Handelsströme einschränken können und keine Zölle darstellen. Es lassen sich drei Arten von NTB unterscheiden: NTB auf Importe: Dies sind unter anderem Importquoten, Importbeschränkungen, Importlizenzen, Zollverfahren- und Verwaltungsgebühren. NTB auf Exporte: Dazu gehören Exportsteuern, Exportquoten, Exportverbote und freiwillige Exportbeschränkungen. NTB in der inländischen Wirtschaft: Solche Maßnahmen, die hinter der Grenze auferlegt werden, umfassen inländische Rechtsvorschriften für Gesundheits-, Arbeits- und Umweltstandards, technische Standards, Steuern oder Abgaben sowie inländische Subventionen. Der Dienstleistungshandel leidet besonders unter Beschränkungen für die Unternehmensgründung wie zum Beispiel Obergrenzen für ausländische Beteiligungen oder Joint-Venture-Verpflichtungen. Einige Länder begrenzen die gewerbliche Tätigkeit und die Anzahl oder die Arten der Dienstleistungen, die bereitgestellt werden können. Diskriminierende Registrierungserfordernisse und Lizensierungsverfahren, Anforderungen hinsichtlich der Nationalität und dem Unternehmenssitz sowie eine Prüfung der wirtschaftlichen Notwendigkeit behindern ebenfalls den Dienstleistungshandel. Oft wird dabei zwischen inländischen und ausländischen Anbietern diskriminiert. Darüber hinaus erschwert es eine Vielzahl von Lokalisierungsanforderungen europäischen Produzenten und Dienstleistern, auf Auslandsmärkten aktiv zu werden (sogenannte localization barriers to trade). Diese Maßnahmen dienen dazu, lokale Unternehmen zu schützen oder zu bevorzugen. Sie verstoßen nicht notwendigerweise gegen internationale Verpflichtungen, unterscheiden aber aus Sicht der Handelspartner in unangemessener Weise zwischen lokalen und ausländischen Produzenten, Dienstleistern, Geistigem Eigentum oder Lieferanten. Beispiele solcher localization barriers können verpflichtende Inlandsanteile (local content requirements) bei öffentlichen Ausschreibungen oder öffentlich geförderten Projekten sein. Dazu gehören ferner ein erzwungener Technologietransfer, erzwungene lokale Datenspeicherung, Vorzugsbedingungen nur für lokal ansässige Unternehmen oder auch ungerechtfertigte inländische Doppelzertifizierungen. Die WTO erfasst seit Oktober 2008 alle neuen tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnisse der G20, die den Handel einschränken beziehungsweise einschränken können. Von den registrierten handelsbeschränkenden Maßnahmen der G20-Länder seit dem Beginn der Krise im Jahr 2008 wurden 354 bis Oktober 2015 wieder zurückgenommen, Maßnahmen blieben bestehen. Zwischen Mitte Mai 2015 und Oktober 2015 wurden in den G20-Ländern 86 neue handelsbeschränkende Maßnahmen erlassen (im Zeitraum von Mitte Oktober 2014 bis Mitte Mai 2015 waren es noch 119 Maßnahmen). 58 Prozent der neuen Maßnahmen geht auf handelspolitische Schutzinstrumente zurück. 64 Die 86 neuen Maßnahmen betreffen 0,34 Prozent der von den G20 importierten Waren und 0,26 Prozent der weltweit importierten Waren, im Vergleich zu 0,9 Prozent und 0,7 Prozent in der letzten Periode. 65 Die WTO schätzt, dass die von Oktober 2008 bis Oktober 2015 eingeführten Importrestriktionen (die beendeten Maßnahmen ausgenommen) der G20 etwa 4,6 Prozent der weltweiten Warenimporte und etwa 5,9 Prozent der 64 WTO, OECD, UNCTAD, Reports on G-20 Trade and Investment Measures (Mid-May 2015 to mid-october 2015), 30. Oktober 2015, S.17, < 65 Siehe ebenda, S

22 Importe der G20-Staaten betreffen. Am häufigsten betroffen waren unter den Industriegütern Produkte der Eisen- und Stahlindustrie sowie der Elektroindustrie. 66 Handelsbeschränkende Maßnahmen der G20-Länder während und nach der Krise Art der Maßnahme Mai Mitte Okt Mitte Okt Mitte Mai 2012 Mitte Mai Mitte Okt Mitte Okt Mitte Mai 2013 Mitte Mai Mitte-Nov Mitte Nov Mai 2014 Mitte Mai Okt Mitte Okt Mai 2015 Mitte Mai Okt Handelsp. Schutzmaßnahmen Import/ Grenze Export Weitere Total Quelle: WTO, OECD, UNCTAD, Reports on G-20 Trade and Investment Measures (Mid-May 2015 to mid-october 2015), 30. Oktober 2015, S.17, < Positiv zu vermerken ist, dass die Mitglieder der G20 im Zeitraum Mai bis Oktober 2015 auch 62 handelserleichternde Maßnahmen ergriffen haben. Mit 42 Prozent aller erfassten handelspolitischen Maßnahmen ist ihr Anteil gegenüber den letzten drei Berichtszeiträumen (48 Prozent) leicht gesunken. 67 Dies liegt daran, dass in diesem Zeitraum mehr handelsbeschränkende als handelserleichternde Maßnahmen ergriffen wurden. Das WTO-Abkommen enthält einen Regelkatalog, der den Spielraum für diskriminierende handelspolitische Maßnahmen erheblich einschränkt. Einmal gebundene Zölle dürfen laut Artikel II des GATT nur im Ausnahmefall wieder angehoben werden, beispielsweise, um unfairen Handelspraktiken wie Dumping oder Subventionierung im Ausland zu begegnen oder nationale Sicherheit, Gesundheit und Umwelt zu schützen. Spielraum zur Marktabschottung ergibt sich allerdings durch den beschriebenen Overhang zwischen den gebundenen und angewandten Zollraten. Auch grundsätzlich WTO-konforme Handelsinstrumente wie Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen bieten Möglichkeiten für Protektionismus. Ferner verfügt die Organisation über ein im Vergleich zum Zollregime eher schwaches Subventionsregime und Regelwerk für NTBs und Exportbarrieren. Aufgrund der Vielzahl und Komplexität nicht-tarifärer Handelshemmnisse (NTB) kommt der Initiative in der WTO große Bedeutung zu, einen sogenannten Horizontalen Mechanismus zur Lösung von NTB zu vereinbaren. Ziel ist es, über einen Schlichtungsmechanismus unabhängig von den WTO-Regeln einvernehmliche und schnelle Lösungen für Probleme im NTB-Bereich zu vermitteln. Innerhalb der Doha-Runde konnte der Mechanismus bisher nicht vereinbart werden. Aufgrund des Stillstands in den Verhandlungen sollte versucht werden, dieses für alle Mitglieder sinnvolle Instrument losgelöst zu beschließen. Eine solche zusätzliche und unkomplizierte Vermittlungsmöglichkeit, könnte Handelsprobleme ausräumen, die über die aufwendige und formelle Streitschlichtung der WTO nicht gelöst werden könnten. Die seit der WTO-Ministerkonferenz von Doha im Jahr 2001 alle 66 WTO, OECD, UNCTAD, Reports on G-20 Trade and Investment Measures (Mid-May 2015 to mid-october 2015), 30. Oktober 2015, S.19, < 67 Siehe ebenda, S.20f. 21

23 drei Jahre stattfindende Überprüfung des Vertragswerks zu Technischen Handelshemmnissen (Technical Barriers to Trade Agreement, TBT) ist ebenfalls hilfreich, um potenzielle NTBs durch transparentes Vorgehen zu vermeiden. Diese Maßnahme alleine hilft aber kaum gegen die hohe Zahl an NTBs im Welthandel. Ausländische Direktinvestitionen unerlässlich für Welthandel und Produktion Ausländische Direktinvestitionen (ADI) sind eine treibende Kraft für Wohlstand und wirtschaftliches Wachstum in Industrienationen, Schwellen- und Entwicklungsländern. Nach Angaben der UNCTAD hat sich das Volumen der weltweiten ausländischen Direktinvestitionen seit 2000 mehr als verdreifacht und seit 1990 fast das Zwölffache seines ursprünglichen Wertes erreicht (2014). Im Jahr 2014 betrugen die aktiven Bestände von ADI im Ausland (outward stock) 25,9 Billionen US-Dollar. 79,4 Prozent der Investitionsbestände kommen aus entwickelten Ländern (2014). Mit 65,3 Prozent sind die entwickelten Länder auch die wichtigsten Zielländer der weltweiten Investitionsbestände. Dieser Anteil geht allerdings im Zuge des Aufstiegs der Schwellenländer zurück und lag 1990 noch bei 76,8 Prozent. 68 Die globalen Direktinvestitionszuflüsse stiegen 2015 um etwa 36 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das war das höchste Niveau seit Grund für den starken Investitionsfluss war eine besonders hohe Dynamik bei den Investitionen in die entwickelten Länder, die rund 90 Prozent der Investitionsströme ausmachten. So haben sich alleine die Investitionen in die EU und in die USA im Jahr 2015 vervierfacht. Die Investitionen in die Entwicklungsländer sind zwischen 2014 und 2015 immerhin um 5 Prozent gewachsen, während die Investitionen in die Schwellenländer um 54 Prozent zurückgingen. Ein Grund dafür war der Einbruch der Rohstoffpreise UNCTAD, World Investment Report 2015, June 2015, S. A7, < 69 UNCTAD, Global Investment Trends Monitor No. 22, , < 22

24 Für ein gestärktes und modernes Welthandelssystem ǀ Mai 2016 Weltweite grenzüberschreitende Direktinvestitionen stark ansteigend Direktinvestitionen nach Herkunftsregionen (Milliarden US$) Welt Industrieländer Entwicklungsländer Transformationsländer Quelle: UNCTAD, Outward FDI Stock (Current Exchange Rates), < (eingesehen am ). Die UNCTAD dokumentiert weltweit alle neuen Investitionsmaßnahmen, die von Regierungen eingeführt werden. Obwohl die meisten Maßnahmen auch 2014 noch darauf ausgerichtet waren, Liberalisierung voranzutreiben und ausländische Direktinvestitionen zu fördern, nimmt ihr Anteil stetig ab. Im Jahr 2000 hatten 94 Prozent der weltweiten Investitionsmaßnahmen den Zweck, ausländische Direktinvestitionen zu fördern. Dieser Prozentsatz ist bis 2014 auf 84 Prozent gesunken. Marktöffnung für ausländische Direktinvestitionen fand zuletzt insbesondere im Infrastrukturbereich und bei den Dienstleistungen statt. 70 Wie Regierungen ausländische Investitionen beschränken Argentinien hat per Gesetz vom 7. Mai 2012 zwei Tochterunternehmen des spanischen Erdölkonzerns Repsol S.A. teilweise verstaatlicht. Dabei wurden jeweils 51 Prozent der Anleihen von Repsol S.A. durch die argentinische Regierung enteignet wurde in Russland das Gesetz für die Massenmedien geändert. Radiosender, die zu über 50 Prozent im Besitz von Ausländern sind, dürfen nicht mehr russlandweit senden. Die Regierung von Sri Lanka hat 2011 mittels Gesetz eine Behörde zur Kontrolle und Verwaltung von 37 einheimischen und ausländischen Unternehmen geschaffen. 70 UNCTAD/OECD, Seventh Report on G20 Investment Measures, 2012, < 23

25 Im selben Zeitraum ist der Anteil von restriktiven Maßnahmen an Investitionsmaßnahmen weltweit von 6 Prozent auf 16 Prozent (2014) gestiegen. Restriktive Regelungen, die im Zeitraum 2000 bis 2014 erlassen wurden, bezogen sich hauptsächlich auf strategische Industriezweige. Beispiele sind die Rohstoffindustrie, die Energieversorgung und die Agrarwirtschaft. 71 Internationale Handelsregeln und -verträge der WTO und ihrer Mitglieder Die Welthandelsorganisation Die Doha-Runde: Teilerfolge, aber bei Kernthemen gescheitert Seit Herbst 2001 verhandeln die WTO-Mitglieder im Rahmen der Doha-Entwicklungsrunde (Doha Development Agenda, DDA) über einen Abbau von Handelsbarrieren und neue Regeln für den weltweiten Handel. Die DDA deckt rund 20 verschiedene Handelsaspekte ab, unter anderem einen verbesserten Marktzugang für landwirtschaftliche Produkte, Industriegüter (Non-Agricultural Market Access, NAMA), Dienstleistungen, Umweltfragen, die Stärkung der multilateralen Regeln und die besonderen Bedürfnisse der Entwicklungsländer. Im Jahr 2004 wurden die für die Industrieländer wichtigen Singapur-Themen Handel und Investitionen, Transparenz im öffentlichen Auftragswesen sowie Handel und Wettbewerb von der Agenda gestrichen. Ein erfolgreicher Abschluss der DDA könnte der Weltwirtschaft einen starken Impuls geben. Die Ökonomen Gary Clyde Hufbauer, Jeffrey J. Schott und Woan Foong Wong schätzen für sieben Industrie- und fünfzehn Entwicklungsländer potentielle Wachstumseffekte in Höhe von rund 56 Milliarden US-Dollar jährlich (dies entspricht 0,1 Prozent des BIP dieser Länder), sollten die Verhandlungen zum Stand der Ministerkonferenz im Juli 2008 abgeschlossen werden. 72 Allerdings ist nach heutigem Stand mit einem solch umfassenden Abschluss der DDA nicht mehr zu rechnen. Nachdem die WTO-Mitglieder bei der Ministerkonferenz von 2008 zum wiederholten Mal daran gescheitert waren, die Doha-Runde zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, gab es lange keine nennenswerten Fortschritte mehr. Viele Beobachter erklärten die Runde daher gar für tot. Bei der WTO-Ministerkonferenz 2013 auf Bali konnten sich die damals 159 Mitglieder jedoch zumindest auf den Abschluss von Teilbereichen der Agenda einigen. Dazu zählen insbesondere das Abkommen zu Handelserleichterungen im Bereich Zollabwicklung (Trade Facilitation Agreement), Unterstützungsmaßnahmen für die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) und Flexibilität für nationale Programme zur Nahrungsmittelsicherheit. Die meisten Themen der Doha-Runde wie Marktzugang und Stützungsmaßnahmen im Agrarbereich, NAMA, Dienstleistungen und Handelsregeln warten allerdings immer noch auf einen vergleichbaren Durchbruch. Den von der letzten Ministerkonferenz Ende 2013 ausgehenden Schwung hatte der Verhandlungsprozess der WTO bereits 2014 verloren. Das Ziel, ein Arbeitsprogramm zum Abschluss der DDA zu vereinbaren, war aufgeschoben worden und schließlich aus dem Blick geraten. Schlüsselspieler wie die USA, China, Indien, aber auch die EU waren nicht bereit, im Vorfeld der 10. WTO-Ministerkonferenz Ende 2015 in Nairobi etablierte Verhandlungspositionen zur DDA aufzugeben, um für neue Dynamik zu sorgen. Die handelspolitische Priorität vieler WTO- Mitglieder lag und liegt auf anderen Verhandlungen (Trans-Pacific Partnership Agreement, Transatlantic Trade 71 UNCTAD, World Investment Report 2014, New York und Genf 2015, S. 102, < 72 Gary Hufbauer, Jeffrey Schott, and Woan Wong, Figuring out the Doha Round, Policy Analysis in International Economics 91, Peterson Institute for International Economics, Washington, June 2010, publications/briefs/hufbauer5034.pdf. 24

26 and Investment Partnership, etc.). Schrittweise fielen alle industrierelevanten Themen von der Nairobi-Agenda. Themen wie NAMA, der horizontale Mechanismus für die Klärung von nicht-tarifären Handelshemmnissen (NTBs) oder auch verstärkte Transparenzpflichten für Präferenzabkommen kamen bei der WTO-Ministerkonferenz 2015 gar nicht erst auf den Verhandlungstisch. Stärkere Transparenzregeln zu Antidumping-Maßnahmen (und Subventionen im Fischereibereich) wurden verhandelt, letztlich ergebnislos. Am Ende geriet während der Ministerkonferenz selbst ein kleines Beschlusspaket zu Entwicklungsthemen und Landwirtschaftsfragen in Gefahr. Ein solches Scheitern hätte der WTO einen schweren Schlag versetzt. Wesentliche Ergebnisse der 10. WTO-Ministerkonferenz in Nairobi Landwirtschaft: Konkrete Fristen zur Beseitigung jeglicher Exportsubventionen, Begrenzung von Exportkreditprogrammen, spezieller Schutzmechanismus für Entwicklungsländer (Details noch offen), neue Übergangsfrist für subventionierte Lagerhaltung zur Nahrungsmittelsicherheit. Zugunsten von Entwicklungsländern und am wenigsten entwickelten Ländern (LDCs): Ausnahmen beim Schutz des geistigen Eigentums (TRIPS), Leitlinien für vereinfachte Ursprungsregeln für LDCs, vereinfachter Marktzugang für Dienstleister aus LDCs. Themen der Doha-Runde werden weiterverhandelt, Mitglieder aber uneinig, ob auf Basis der Doha- Agenda oder mit neuen Ansätzen. Strittig ist Aufnahme weiterer Verhandlungsthemen. Detaillierte Beschreibung und Bewertung der Ergebnisse: s. BDI-Bewertung Ergebnisse der 10. WTO- Ministerkonferenz 15. bis 19. Dezember 2015 in Nairobi, Kenia. Am 19. Dezember 2015 beendeten die WTO-Mitglieder die Ministerkonferenz dann doch noch erfolgreich mit einer gemeinsamen Ministererklärung, die wichtige Beschlüsse im Bereich der Landwirtschaft und zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) enthält. Am Rande der Ministerkonferenz verständigten sich 53 Mitglieder der WTO zudem auf die Erweiterung des Informationstechnologie-Abkommens (ITA II). Mit der zäh ausverhandelten Ministererklärung und ihren angefügten Beschlüssen haben die WTO-Mitglieder gezeigt, dass sie weiterhin hinter dem multilateralen Handelssystem stehen. Die Ministererklärung macht allerdings auch deutlich, dass die WTO-Mitglieder unterschiedliche Vorstellungen über die Zukunft der DDA und weitere Verhandlungen haben. Die Entwicklungsländer bekräftigten in großer Zahl die DDA und die bisher in dem Zusammenhang getroffenen Entscheidungen. Sie wollen die DDA auf dieser Basis beenden. Viele Industrieländer sind hingegen der Meinung, dass neue Ansätze notwendig sind, um in multilateralen Verhandlungen ein bedeutsames Ergebnis zu erzielen. Gleichwohl unterstützen alle Mitglieder Verhandlungen zu den verbleibenden Doha-Themen. Ausdrücklich genannt werden in dem Zusammenhang die Bereiche Landwirtschaft (heimische Stützmaßnahmen, Marktzugang, Exportwettbewerb), NAMA, Dienstleistungen, Entwicklung, Handelsbezogene Rechte des Geistigen Eigentums (TRIPS) und Regeln. Bei der anstehenden Arbeit sollte der Entwicklungsaspekt im Mittelpunkt bleiben und die Sonderbehandlung (special and differential treatment) integraler Bestandteil sein. Darüber hinaus wollen einige Mitglieder auch andere Themen identifizieren und verhandeln, andere Mitglieder wollen dies nicht. Es wird festgehalten, dass der Beginn multilateraler Verhandlungen zu neuen Themen im Konsens aller Mitglieder entschieden werden muss. Auf dieser Basis sind aussichtsreiche multilaterale Verhandlungen über das für die Industrieländer zentrale Thema NAMA auf absehbare Zeit unwahrscheinlich (s.u.). Die EU, die USA und andere WTO-Mitglieder fordern daher zu Recht, dass nach neuen Wegen gesucht werden muss, um die verbleibenden Themen der DDA und anderen wichtigen Handelsthemen auszuhandeln. Die alte DDA und diesbezügliche Beschlüsse der Vergangenheit sind dafür keine geeignete Grundlage mehr. Dies haben die gut vierzehnjährigen intensiven, aber erfolglo- 25

27 sen Bemühungen bis Nairobi immer wieder bewiesen. Multilateral abschließen konnten die WTO-Mitglieder lediglich spezielle Themen der DDA wie erleichterte Zollverfahren über das TFA oder jetzt Exportsubventionen im Agrarbereich. Das Verhandlungsprinzip des single undertaking für die gesamte Breite der Doha-Agenda ist gescheitert. Die DDA und ihre Verhandlungsarchitektur wurden im Jahr 2001 geschaffen. Inzwischen hat sich die Welt wirtschaftlich, politisch und technologisch maßgeblich verändert. Beispielsweise ist mit China inzwischen ein Entwicklungsland zum weltweit stärksten Exporteur von Gütern aufgestiegen. Die herkömmliche Unterscheidung von Industrie- und Entwicklungsländern ist angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der großen Schwellenländer überholt. Themen wie die Digitalisierung des Handels oder auch die zunehmenden Auslandsinvestitionen werden im WTO-Regelwerk nicht ausreichend abgebildet. Es ist deshalb wichtig, alle WTO-Mitglieder davon zu überzeugen, dass Fortschritte bei den verbleibenden Themen nur mit neuen Ansätzen gelingen. Außerdem müssen weitere Themen identifiziert und verhandelt werden, um das Welthandelssystem zu modernisieren. Multilaterale Verhandlungen über neue Themen müssen im Konsens aller Mitglieder entschieden werden; dieses erscheint nur mittelfristig möglich. Daher sollten parallel zu den multilateralen Verständigungsbemühungen in Genf bereits plurilaterale Verhandlungen angestrebt werden. Diese sollten streng nach den WTO-Regeln durchgeführt werden. Am Ende sollten diese Verträge grundsätzlich anderen Mitgliedern offen stehen und die spätere Multilateralisierung der Vereinbarungen zu Marktzugang oder anderen Themen zum Ziel haben. Empfehlungen Um die verbleibenden Themen der Doha-Runde zu verhandeln, bietet die DDA keine geeignete Grundlage mehr. Das single undertaking sollte aufgegeben werden. Handlungsbereite Mitglieder müssen nach neuen Wegen suchen, um die verbleibenden Themen wie NAMA, Dienstleistungen, TRIPS und Regeln erfolgreich zu behandeln. Die WTO muss ihre zentrale Rolle als Rückgrat des Welthandelssystems langfristig stärken, indem die Themen des 21. Jahrhunderts geregelt werden, die bisher nicht oder zu schwach in der WTO verankert sind. Dazu zählen auch NTBs, technische Handelsbarrieren und Exportrestriktionen. Auch plurilaterale Vereinbarungen können geeignet sein, um die Grundlage für spätere multilaterale Abkommen zu schaffen. Diese Übereinkünfte müssen den WTO-Regeln entsprechen, grundsätzlich anderen WTO-Mitgliedern offen stehen und die spätere Multilateralisierung zum Ziel haben. Agrargüter Landwirtschaft zählt zu den schwierigsten Verhandlungsthemen der WTO und der Doha-Runde. Agrarprodukte sind ein wesentliches Exportgut vieler Entwicklungsländer, aber auch Industrieländer wie die USA und Australien verfolgen in dem Sektor offensive Exportinteressen. Entwicklungsländer haben einen wachsenden Anteil am Welthandel mit Primärgütern. 73 Solide Vereinbarungen könnten deshalb einen besonders starken Entwicklungseffekt mit sich bringen. Ungeachtet der zahlreichen Beschränkungen gilt der Handel mit Industriegütern als vergleichsweise offen. Der Agrarhandel wird noch durch wesentlich höhere Handelsbarrieren und Subventionen verzerrt. Das Landwirtschaftsabkommen der WTO lässt vor allem den Schwellen- und Entwicklungsländern großen Handlungsspielraum für staatliche Interventionen. Wie kontrovers Agrarthemen sind, zeigte sich bei einem informellen Ministertreffen Mitte 2008 in Genf. Die Konferenz scheiterte vor allem, da man sich über wesentliche 73 UNCTAD, Key Trends in International Merchandise Trade, New York and Geneva, 2013, S. 12, < 26

28 Fragen im Landwirtschaftsbereich nicht einigen konnte. Die Kontroverse betraf unter anderem den Marktzugang, einen Schutzmechanismus für Entwicklungsländer gegen starke Importanstiege und konkrete Fristen für die Beseitigung von Exportsubventionen (letzteres war grundsätzlich bereits 2005 vereinbart worden). In den folgenden Jahren gab es so gut wie keinen Fortschritt in den Agrarverhandlungen. Bei der Ministerkonferenz im Jahr 2013 in Bali einigten sich die WTO-Mitglieder unter anderem auf eine vorläufige Regelung bezüglich der Lagerhaltung von Nahrungsmitteln. Diese Übergangslösung sollte für vier Jahre gelten, um Zeit für eine dauerhafte Regelung zu gewinnen. Im Mittelpunkt stehen Programme zur Vorratshaltung von Nahrungsmitteln, deren Ziel es ist, Nahrungsmittelsicherheit zu garantieren. Unter bestimmten Bedingungen können diese Programme nicht vor dem WTO-Streitschlichtungsmechanismus angefochten werden. Flexibilität in dem Bereich ist ein Hauptanliegen Indiens. Zum erfolgreichen Abschluss der 10. WTO-Ministerkonferenz Ende 2015 in Nairobi konnte der Landwirtschaftsbereich maßgeblich beitragen. 74 Endlich konnten konkrete Fristen für das Auslaufen von Exportsubventionen beschlossen werden. Die Ergebnisse zum Exportwettbewerb bezeichnete WTO-Generaldirektor Roberto Azevêdo als den bedeutendsten Durchbruch in Landwirtschaftsfragen seit Gründung der WTO vor über 20 Jahren. Die Friedensklausel für die Lagerhaltung von Nahrungsmitteln wurde erneut verlängert. Gleichwohl konnten Schlüsselaspekte wie interne Stützungsmaßnahmen nicht geregelt wurden. Im Bereich Marktzugang wurden nur minimale Ergebnisse zum Baumwollhandel erzielt. Der lange von Entwicklungsländern geforderte spezielle Schutzmechanismus wurde grundsätzlich bewilligt, Details müssen allerdings noch verhandelt werden. Nach Nairobi ist auch unklar, wie die Landwirtschaftsthemen der DDA weiter verhandelt werden sollen. Die ersten Gespräche Anfang 2016 in Genf über künftige multilaterale Verhandlungen und die nächste Ministerkonferenz in 2017 bestätigen, dass der Agrarhandel auch künftig eine Schlüsselrolle in den WTO-Verhandlungen einnehmen wird. Zu den offenen Fragen gehören wie Agrarzölle abgebaut, inländische Stützmaßnahmen gesenkt, der spezielle Schutzmechanismus ausgestaltet und geographische Herkunftsangaben (geographical indications) gestärkt werden sollen. Wie Fortschritte erzielt werden können, ist jedoch noch völlig unklar. Dessen ungeachtet wollen zahlreiche Entwicklungsländer Fortschritte in Nicht-Agrarbereichen weiterhin von Fortschritten bei Landwirtschafts- und Entwicklungsthemen abhängig machen. Dass dies der falsche Weg ist, haben die vergangenen Verhandlungsjahre immer wieder gezeigt. Empfehlungen Die WTO sollte schrittweise marktverzerrende Maßnahmen möglichst umfassend regeln und reduzieren, damit langfristig eine faire Wettbewerbsbasis entsteht. Interne Stützmaßnahmen sollten auch für Entwicklungs- und Schwellenländer gedeckelt werden. Aufgrund der hohen Bedeutung des Agrarbereichs für erfolgreiche multilaterale Einigungen sollten alle WTO-Mitglieder hier größtmögliche Flexibilität und Einigungsbereitschaft zeigen. Marktzugang für Industriegüter In Doha verständigten sich die WTO-Mitglieder, den Handel mit Industriegütern (Non-Agricultural Market Access, NAMA) weiter zu liberalisieren. Seit 2008 sind jedoch kaum Fortschritte zu verzeichnen. Mittlerweile ist man sich nicht mehr einig, ob die DDA und Beschlüsse dazu überhaupt die Grundlage für weitere Verhandlungen darstellen sollen (s.o.). 74 Detaillierte Beschreibung und Bewertung der Ergebnisse: s. BDI-Bewertung Ergebnisse der 10. WTO-Ministerkonferenz 15. bis 19. Dezember 2015 in Nairobi, Kenia. 27

29 Im NAMA-Bereich wurde über die gescheiterte Ministerkonferenz Mitte 2008 hinaus vor allem über eine Zollsenkungsformel diskutiert. Die sogenannte Schweizer-Formel sollte auf die jeweils multilateral gebundenen Zollsätze angewendet werden. Hohe Zölle würden stärker gesenkt werden als bereits niedrige. Noch nicht gebundene Zoll-linien sollten vorher gebunden werden. Das Bindungsniveau sollte verhandelt werden, aber generell über dem in der Praxis angewendeten Zollsatz liegen (vorgeschlagen wurde ein Aufschlag von 25 Prozentpunkten). Entwicklungsländer sollten dabei weniger stark in die Pflicht genommen werden als Industrie- und Schwellenländer. Sie sollten zwischen drei verschiedenen Koeffizienten wählen können, die eine unterschiedlich weitreichende Zollsenkung mit sich bringen. Je ambitionierter der Zollsenkungskoeffizient, umso mehr Ausnahmen ( Flexibilität ) sollten einem Entwicklungsland von den allgemeinen Zollsenkungsverpflichtungen zugestanden werden. Uneinigkeit bestand über die sogenannte Antikonzentrationsklausel. Sie sollte verhindern, dass Entwicklungsländer mit ihrer Flexibilität ganze Sektoren vor Zollsenkungen abschirmen könnten. Streitpunkt war darüber hinaus die Differenz zwischen den bei der WTO gebundenen Zollsätzen und den oft sehr viel niedrigeren angewandten Zollsätzen. Diese Differenz ist gerade in Entwicklungsländern oftmals sehr hoch. Zum Teil würde die Schweizer Formel die gebundenen Zollsätze in Entwicklungsländern zwar erheblich senken, aber nicht oder nur wenig das bereits angewandte Zollniveau. Die Industrieländer forderten entsprechend, dass die Schwellen- und Entwicklungsländer nicht nur die gebundenen, sondern auch die angewandten Zölle senken sollten, damit eine tatsächliche Marktöffnung stattfindet. Die Schwellen- und Entwicklungsländer argumentieren hingegen, dass die Differenz zwischen gebundenen und angewandten Zollsätzen durch unilaterale Liberalisierungen entstanden sei sie hätten entsprechend keinen verbesserten Marktzugang im Gegenzug erhalten. Somit stünden sie auch nicht in der Pflicht, die angewandten Zollraten weiter zu senken. Zudem argumentieren sie, politischen Spielraum in Krisenzeiten zu brauchen, da sie anders als Industrieländer ihre Volkswirtschaften aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen weniger durch Konjunkturmaßnahmen unterstützen könnten. Um dennoch eine substantielle Liberalisierung für Industriegüter zu erreichen, schlugen eine Reihe von Industrieländern (darunter die USA und die EU) vor, branchenspezifische Teilabkommen zu schließen. Zu diesen Sektoren gehören Chemie, Maschinenbau, Elektronik, Edelsteine sowie Textilien und Bekleidung. Außerdem wurden Vorschläge zum Abbau von Handelshemmnissen (NTB) in verschiedenen Sektoren unterbreitet (z.b. auch im Automobilbereich). Die Sektorverhandlungen gestalten sich jedoch ähnlich schwierig wie die übrigen NAMA- Verhandlungen. Damit ein plurilaterales Sektorabkommen innerhalb der WTO geschaffen werden kann, bedarf es einer kritischen Masse (critical mass) an WTO-Mitgliedern, die das Abkommen unterzeichnen. Dieses Kriterium ist dann erreicht, wenn die Teilnehmer ungefähr neunzig Prozent des Welthandels für den entsprechenden Sektor abdecken. Da die großen Schwellen- und Entwicklungsländer die genannten Sektorverhandlungen ablehnen, konnte keine kritische Masse erreicht werden. 75 Bereits vor der Ministerkonferenz 2013 war fraglich, ob die Textentwürfe aus dem Jahr 2008 einschließlich der Schweizer Formel weiterhin als Grundlage der NAMA-Verhandlungen dienen sollen. Auch der WTO-Generaldirektor Roberto Azevêdo hinterfragt kritisch, wie sinnvoll die Schweizer Formel als Basis für einen Zollsenkungskompromiss sei. Die Erfahrung habe gezeigt, so Azevêdo, dass sich die Zollspitzen gerade in politisch sehr sensiblen Produkten fänden, deren Schutz Länder kaum aufzugeben bereit sein dürften. Ein Beharren auf substantiellen Beschneidungen dieser Schutzzölle durch die Formel würde einen erneuten Verhandlungsstillstand riskieren, fürchtet der Generaldirektor. Zudem warnte er davor, auf einer Senkung der angewandten Zollsätze zu beharren. Auch dies sei politisch schwer durchsetzbar. Vielmehr sei es bereits ein Fortschritt, wenn die angewandten Zölle in der WTO gebunden würden. So könnten ad hoc Zollanhebungen, wie seit der Finanz- und Wirtschaftskrise immer wieder beobachtet, verhindert werden. Auch die EU schien sich dieser Position anzunähern. Dies würde jedoch das Ambitionsniveaus der Doha-Runde deutlich absenken. Allerdings hat auch dieser Ansatz bei der Ministerkonferenz 2013 zu keinem Ergebnis geführt. Im Anschluss konnten sich die WTO-Mitglieder 75 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Stand der WTO-Welthandelsrunde (Doha Development Agenda DDA), Berlin 2012, 28

30 nicht einmal auf ein Arbeitsprogramm dazu einigen. Über den Zollabbau für Industriegüter wurde in der WTO seitdem nicht mehr offiziell verhandelt. Die mangelnden Aussichten, multilateral mehr Marktzugang zu erhalten, hat den Trend zu bilateralen und regionalen Präferenzabkommen gestärkt. Leider haben die Verhandlungen von Abkommen auch zwischen wichtigen WTO-Mitgliedern wie den USA, der EU und Japan bislang die Schwellenländer nicht dazu bewegt, sich multilateral für mehr Marktzugang zu engagieren. Vielmehr scheint kein größeres WTO-Mitglied für minimale Ergebnisse auf WTO-Ebene Zölle reduzieren zu wollen, solange diese für andere Abkommen als Verhandlungsmasse genutzt werden können. Zum Doha-Verhandlungsmandat für NAMA gehört auch das Ziel, NTBs abzubauen. Unter anderem verhandelten die WTO-Mitglieder über einen sogenannten Horizontalen Mechanismus zur Erörterung und Klärung potentieller Streitfälle. Dieser Mechanismus wurde sowohl von Industrie- als auch Entwicklungsländern unterstützt. Die EU und andere WTO-Mitglieder hatten bis zum Jahr 2008 überdies verschiedene Vorschläge zu Standards, technischen Vorschriften und Verfahren zur Konformitätsüberprüfung (z.b. für chemische Produkte), eine Rahmenvereinbarung für industriespezifische NTB und zur internationalen Standardisierung vorgelegt. Auch der Abbau von Exportsteuern wurde vorgeschlagen. Konkrete Vereinbarungen, die technische Handelsbarrieren und Exportsteuern beschränken oder vermeiden, würden den Wert eines erfolgreichen WTO-Abschlusses für die deutsche Industrie signifikant erhöhen. Allerdings wurde lediglich der NTB-Mechanismus im Vorfeld von Nairobi noch diskutiert, mangels schlechter Erfolgsaussichten jedoch nicht vor Ort. Eine multilaterale Einigung beim Thema NAMA ist auf absehbare Zeit äußerst unwahrscheinlich. Die WTO-Mitglieder sollten daher nach neuen Wegen suchen, die verbleibenden Themen der DDA im Einklang mit Regeln und Geist der WTO zu adressieren (s. Kapitel Die Doha-Runde: Teilerfolge, aber bei Kernthemen gescheitert ). Empfehlungen Der Marktzugang im Industriegüterhandel sollte zentraler Teil der WTO-Agenda bleiben, beispielsweise zunächst über Sektorabkommen, die über 90 Prozent des Welthandels abdecken. Mittelfristig sind ambitionierte multilaterale und sektorübergreifende Liberalsierungen wünschenswert, die den binding overhang beseitigen, die Vielzahl von bilateralen und regionalen Freihandelsabkommen konsolidieren und substanziellen neuen Marktzugang schaffen. Dienstleistungshandel Neunzig WTO-Mitglieder hatten von 2003 bis 2005 in zwei Runden Angebote über die Öffnung ihrer Dienstleistungsmärke vorgelegt. Viele der Angebote gehen nur wenig über die Verpflichtungen hinaus, die bereits in der Uruguay-Runde eingegangen worden waren. Sie erreichen vielfach nicht das Niveau der Liberalisierung, welches bereits auf der nationalen Ebene besteht. Auf der Ministerkonferenz in Hong Kong im Jahr 2005 wurde das sogenannte Sequenzprinzip festgelegt. Das Prinzip besagt, dass man sich erst über Landwirtschaft und NAMA einigt, bevor weitere Angebote zu Dienstleistungen ausgetauscht werden. Deshalb sind die Gespräche im Dienstleistungsbereich noch weniger vorangeschritten als in den anderen beiden Bereichen. Von 2009 bis 2011 führten die gemessen an ihrem globalen Marktanteil wichtigsten Mitglieder der WTO plurilaterale Verhandlungen im Dienstleistungsbereich fort. Hierbei zeigten einige Mitglieder eine gewisse Bereitschaft für weitere Zugeständnisse. Im April 2011 wurde der Bericht des Vorsitzenden des Rates zum Handel mit Dienstleistungen zum aktuellen Stand der Verhandlungen im Dienstleistungsbereich veröffentlicht. Während die Industrienationen unter anderem darauf drängten, die Unternehmensbeteiligungsgrenzen für ausländische Investoren abzusenken (Erbringungsform 2, englisch mode 2), forderten die Entwicklungs- und Schwellenländer 29

31 einen besseren Marktzugang für befristete Beschäftigungsverhältnisse (mode 4). 76 Bisher konnten diese Interessendivergenzen nicht überbrückt werden. Weder bei der Ministerkonferenz 2013 noch 2015 wurden diese zentralen Dienstleistungsaspekte verhandelt. Handlungsbereite WTO-Mitglieder haben deshalb bereits im Jahr 2013 begonnen, parallel zur DDA ein ambitioniertes Dienstleistungsabkommen auszuhandeln (Trade in Services Agreement, TiSA, s.u.). Empfehlungen Dienstleistungen sind ein zentraler Bestandteil globaler Wertschöpfungsketten. Daher sollten die verschiedenen Erbringungsformen weiter liberalisiert werden, gerade auch multilateral. Dazu gehören auch Erleichterungen für die Mobilität von Fachkräften. Die in der Doha-Runde gescheiterte Sequenz, die multilaterale Dienstleistungsverhandlungen erst nach Einigungen im Agrarbereich und NAMA vorsieht, muss endgültig aufgegeben werden. Handelserleichterungen Nach mehr als neun Jahren Verhandlungen gelang es den WTO-Mitgliedern auf der 9. Ministerkonferenz in Bali, sich auf ein Abkommen über Handelserleichterungen im Bereich der Zollabwicklung zu einigen (Trade Facilitation Agreement, TFA). Das Abkommen soll dazu beitragen, die Zollabwicklung schneller und effizienter zu gestalten. Um dies zu erreichen, soll beispielsweise die Zusammenarbeit zwischen Zollbehörden und anderen zuständigen Behörden verbessert werden. Zentrale Elemente der Handelserleichterung: Veröffentlichung und Bereitstellung von Informationen Gelegenheit zur Stellungnahme, Information vor dem Inkrafttreten neuer Regelungen und ggf. Konsultation Verbindliche Auskünfte Berufungs- und Revisionsmodalitäten Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Unparteilichkeit Regelungen für Gebühren und Abgaben Freigabe und Abfertigung von Waren Zusammenarbeit der Zollbehörden Warenverkehr unter Zollaufsicht Formalitäten beim Import, Export und bei der Warendurchfuhr Freie Warendurchfuhr 76 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Stand der WTO-Welthandelsrunde (Doha Development Agenda DDA), Berlin 2012, 30

32 Das Abkommen umfasst zudem Bestimmungen über technische und finanzielle Hilfen für Entwicklungsländer, um sie bei der Umsetzung der Verpflichtungen zu unterstützen. Ein neu gegründeter Vorbereitungsausschuss wurde beauftragt, ein zügiges Inkrafttreten des Abkommens und eine wirksame Durchführung zu gewährleisten. Das Bali-Abkommen zu Handelserleichterungen besteht aus zwei Teilen. Der erste Abschnitt beinhaltet dreizehn Artikel für einen beschleunigten Warenverkehr und für die Freigabe und Abfertigung von Waren. Die Bestimmungen ergänzen und verbessern die Art. V, VIII und X des GATT von Das TFA regelt unter anderem, wie Informationen offenzulegen sind und Zollbehörden zusammenarbeiten müssen. Darüber hinaus sollen bürokratische Hemmnisse reduziert und die Maßnahmen gegen Korruption getroffen werden. Die Zollabfertigung kann somit schneller, zuverlässiger und kostengünstiger durchgeführt werden. Der zweite Abschnitt des TFA enthält Bestimmungen zur Vorzugsbehandlung (special and differential treatment) von Entwicklungsländern und den am wenigsten entwickelten Ländern (least developed country LDC). Die Regelungen erleichtern es den Entwicklungsländern, das Abkommen umzusetzen. So werden die Länder bei der Modernisierung der Infrastruktur und der Schulung von Zollbeamten unterstützt. Bestimmungen zur Vorzugsbehandlung von Entwicklungsländern und den am wenigsten entwickelten Ländern Bestimmungen und Umsetzungsplan für Entwicklungsländer: Bestimmungen, die ein Entwicklungsland bei dem Inkrafttreten des Abkommens umsetzen wird. Bestimmungen, die ein Entwicklungsland nach Ablauf einer Übergangsfrist nach Inkrafttreten des Abkommens umsetzt. Bestimmungen, die ein Entwicklungsland nach Ablauf einer Übergangsfrist nach Inkrafttreten des Abkommens und mithilfe von Unterstützungsmaßnahmen umsetzt. Bestimmungen und Umsetzungsplan für die am wenigsten entwickelten Länder: Bestimmungen, die ein LDC-Mitglied innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Abkommens umsetzt. Bestimmungen, die ein LDC-Mitglied nach Ablauf einer Übergangsfrist nach Inkrafttreten des Abkommens umsetzt. Bestimmungen, die ein LDC-Mitglied nach Ablauf einer Übergangsfrist nach Inkrafttreten des Abkommens und mithilfe von Unterstützungsmaßnahmen umsetzt. Entwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder können selber bestimmen, wann sie die einzelnen Bestimmungen des TFA sowie die Bestimmungen, für die sie Unterstützungsmaßnahmen benötigen, umsetzen werden. Um von der bevorzugten Behandlung profitieren zu können, muss jedes Mitglied die Bestimmungen einer der drei vorgesehenen Kategorien A, B oder C zuordnen. Zudem müssen sie die anderen WTO- Mitglieder über die Zuordnung informieren. Die Mitglieder müssen festlegen, wann sie die Bestimmungen, die sie den Kategorien B und C zugeordnet haben, umsetzen werden. Dabei gelten für die Entwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder unterschiedliche Vorgaben. Seitdem das WTO-TFA in Bali verabschiedet wurde, notifizieren WTO-Mitglieder schrittweise ihre Selbsteinschätzung innerhalb der Kategorie A. Sie legen damit gleichzeitig fest, welche Selbstverpflichtung sie ab Inkrafttreten des Abkommens eingehen. Artikel- und absatzweise erklären sie, welche Bestimmungen sie ab Inkrafttreten oder ein Jahr nach Inkrafttreten bereits umsetzen werden. Einen aktuellen und länderspezifischen Überblick über die Notifizierungen gibt die Webseite der Trade Facilitation Notification Database. 31

33 Die Länder schätzen den Status quo ihrer Zollabfertigungsmöglichkeiten differenziert und unterschiedlich ein. Auch große Schwellenländer wie Brasilien und China haben nicht alle Verpflichtungen unter der Kategorie A eingestuft. Durch den Notifizierungsmechanismus wird der Aufholbedarf aber transparent dargestellt. Zusätzlich wird die Möglichkeit eröffnet, Nachholbedarf zu erkennen und gezielten Kapazitätsaufbau für die Zollinfrastruktur einzuplanen. Fristen für Entwicklungsländer bei der Umsetzung der Kategorien Quelle: Special and Differential Treatment for Developing Countries, Genf 2014, < Eigene Darstellung in Anlehnung an WTO. Fristen für die am wenigsten entwickelten Länder bei der Umsetzung der Kategorien Quelle: Special and Differential Treatment for LDCs, Genf 2014, < Eigene Darstellung in Anlehnung an WTO. 32

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