Die staatliche Mitverantwortung für das Wohl des Kindes
|
|
- Franziska Dieter
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner Freie Universität Berlin Die staatliche Mitverantwortung für das Wohl des Kindes CDU/ CSU Fraktion im Deutschen Bundestag Kongress Kindeswohl auf dem Prüfstand Was brauchen belastete Kinder? 2.November 2015
2 Übersicht Das Kindeswohl macht Karriere Das Dreieck Eltern - Kind - Staat Die Eltern-Kind-Beziehung als Basis Die (Mit)Verantwortung des Staates Die Debatte zu den Kinderrechten: mehr Rechte für das Kind oder mehr Rechte für den Staat? Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 2
3 Was ist das Wohl des Kindes? Das sog. Kindeswohl ist vermutlich der am meisten strapazierte und zugleich am heftigsten umstrittene Begriff, wenn es darum geht, Entscheidungen für Kinder und mit Kindern zu treffen und zu begründen (Maywald, Kinder haben Rechte S.92) Die Abhängigkeit der Definition vom Menschenbild und von den aktuellen Wertvorstellungen Vom elterlichen Herrschaftsrecht zur Herrschaft des Kindeswohlprinzips (Coester SDSRV 2009 S. 10) Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 3
4 Kindeswohl als Rechtsbegriff (1) Der Begriff Kindeswohl wird in unserer Rechtsordnung in unterschiedlichen Regelungskontexten und mit unterschiedlicher Zielsetzung verwendet: 1666 BGB: Familiengerichtl. Intervention: Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet und, so.. 8a SGB VIII: Pflicht zur Gefährdungseinschätzung Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt 27 SGB VIII: Hilfe zur Erziehung wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 4
5 Kindeswohl als Rechtsbegriff (2) 1671 BGB: Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller wenn sie dem Wohl des Kindes am besten entspricht 1741 BGB: Adoption Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient Art. 3 UN-Kinderrechte-Konvention: Das Wohl des Kindes ist ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 5
6 Unterschiedliche Zielsetzungen Normen, die auf eine bestmögliche Verwirklichung des Kindeswohls zielen positiver Standard Normen, die das Kindeswohl von seiner Grenze her (ex negativo) definieren negativer Standard (Mindeststandard) Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 6
7 Funktionen des Begriffs Kindeswohl im staatlichen Handeln Eingriffslegitimation Kindeswohl als negativer Standard Der Staat konkurriert nicht mit den Eltern um die bestmögliche Förderung, sondern will nur die Fundamentalbedürfnisse jedes Kindes sichern Staat als Schützer Schlichterfunktion Anknüpfung an das Kindeswohl als positiver Standard Wahl des Sorgerechtsmodells Ausgleich zwischen Erziehungsrecht der Mutter und des Vaters Unterstützungsfunktion Anknüpfung an das Kindeswohl als positiver Standard Angebote zur Unterstützung bei Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 7
8 Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 8
9 Übersicht Das Kindeswohl macht Karriere Das Dreieck Eltern - Kind - Staat Die Eltern-Kind-Beziehung als Basis Die (Mit)Verantwortung des Staates Die Debatte zu den Kinderrechten: mehr Rechte für das Kind oder mehr Rechte für den Staat Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 9
10 Das Dreiecksverhältnis: Eltern-Kind-Staat Staat (Gericht, Jugendamt) Freiheits- und Abwehrrecht Staatl. Mitverantwortung (Grund)Rechte des Kindes Information auf staatliche Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung Beratung Hilfe auf staatlichen Schutz gegen seine Eltern Intervention Eltern Elternverantwortung Kind Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 10
11 Die Wahrnehmung staatlicher Mitverantwortung Ziel: Förderung der Entwicklung junger Menschen und Schutz vor Gefahren Die Verantwortungsverteilung zwischen Eltern und Staat Das Konzept von Art 6 GG Primäre Erziehungsverantwortung der Eltern Eltern als Interpreten des Kindeswohls Der Staat als Grenzwächter (Unvertretbarkeitskontrolle) Kindeswohl als negativer Standard Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 11
12 Die Kinder- und Jugendhilfe im Focus des Kinderschutzes Die mediale Aufrüstung und die (nicht erfüllbaren) Erwartungen an das Jugendamt Kinderschutz als technologisch plan- und beherrschbarer Vorgang? Zwischen Begrüßungspaket und Krisenintervention (die Ambivalenz aufsuchender Hilfen ) Der (niederschwellige) Zugang des Staates zur Familie oder der Familie zum Staat Das verbindliche Einladungswesen zur Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und die fragwürdige Rolle der Jugendämter Potentiale und Grenzen der Prävention 12 Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 12
13 Von den Frühen Hilfen zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung Zur Notwendigkeit einer fachlichen und begrifflichen Differenzierung Frühe Hilfen: Angebote für werdende Eltern/ Familien mit allgemeinem Unterstützungsbedarf zum Aufbau elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen Spätere Hilfen : Angebote für Familien die ein dem Wohl ihrer Kinder entsprechende Erziehung nicht gewährleisten können in denen das Wohl der Kinder gefährdet ist Schutz des Kindes vor Gefahren, die von den Eltern nicht abgewendet werden Entscheidung des Familiengerichts nach 1666, 1666 a BGB Inobhutnahme als akute Krisenintervention Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 13
14 Kindeswohlgefährdung... ist kein beobachtbarer Sachverhalt, sondern ein rechtliches Konstrukt Die Rechtsprechung versteht darunter eine gegenwärtig in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei einer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH NJW 1956, 1434) Die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung ist damit keine Tatsachenbeschreibung, sondern eine zwangsläufig hypothetische Einschätzung der Gefährdungssituation auf der Grundlage relevanter Informationen eine aus Fakten abgeleitete fallbezogene Hypothese über die Wahrscheinlichkeit (Prognose) des Auftretens einer erheblichen Schädigung für das Kind/ den Jugendlichen Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 14
15 Zwischenfazit Sorge für das Kind und Kinderschutz sind primär Aufgabe der Eltern im Rahmen ihrer Erziehungsverantwortung Der Staat bietet ihnen ein breites Spektrum von Hilfen in unterschiedlichen Lebenslagen an, damit sie ihrer Elternverantwortung (besser) gerecht werden können das Kind oder der Jugendliche in seiner Entwicklung gefördert wird eine Kindeswohlgefährdung vermieden oder ihre Fortdauer unterbunden wird Der Staat schützt das Kind oder den Jugendlichen (gegen den Willen der Eltern) vor einer (weiteren) Gefährdung, wenn das Kindeswohl gefährdet ist und die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, an der Abwendung der Gefährdung mitzuwirken Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 15
16 Neue Mischungsverhältnisse von privater und öffentlicher Verantwortung (14.Kinder- und Jugendbericht ) Delegation elterlicher Erziehungsverantwortung oder Ausweitung staatlicher Macht- und Kontrollbefugnisse? Die Semantik der Kinderrechte Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 16
17 Auf dem Weg zum positiven Standard? Werden die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen (BVerfG: Vertrauensvorschuss für die Eltern) oder Versagen moderne Familien als Sozialisationsinstanz zunehmend? (Eltern als Risiko) Haben Kinder ein Recht auf bestmögliche Förderung? Muss staatliche (Mit)Verantwortung zur Verwirklichung von Chancengleichheit elternersetzend verstanden werden? Verantwortung des Staates nicht mehr nur (negativ) im Hinblick auf den Schutz vor Gefährdung, sondern (positiv) im Hinblick auf die Gesamtheit der Lebensbedingungen? Vorverlagerung der Schwelle für die staatliche Intervention in das elterliche Handeln!? Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 17
18 Übersicht Das Kindeswohl macht Karriere Das Dreieck Eltern - Kind - Staat Die Eltern-Kind-Beziehung als Basis Die (Mit)Verantwortung des Staates Kinderrechte-mehr Rechte für das Kind oder mehr Rechte für den Staat Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 18
19 Kinderrechte in die Verfassung?? Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages ( ) Überwiegend Skepsis gegenüber einer besonderen Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung haben am Mittwoch, 26. Juni 2013, die Sachverständigen in einer Anhörung des Rechtsausschusses geäußert. Lediglich. Jörg Maywald, Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind, sprach sich entschieden für eine solche Änderung des Grundgesetzes aus. Familiengerichtstag die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer am Arbeitskreis 11 (Kinderschutz) spricht sich für die Aufnahme ins GG aus (54:8:6). Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 19
20 Zur Debatte um die Kinderrechte mehr Rechte für Kinder oder mehr Rechte für den Staat? Kinder sind ab der Geburt rechtsfähig Ihre Rechte müssen aber wegen ihrer noch fehlenden Reife und Einsichtsfähigkeit (bis zu einem bestimmten Alter) von anderen Personen wahrgenommen werden Über die Geltendmachung von Kinderrechten entscheiden die Eltern im Rahmen und den Grenzen ihrer Erziehungsverantwortung Müssen sich Eltern künftig rechtfertigen, wenn sie Kinderrechte nicht wahrnehmen? Wacht der Staat darüber, ob Eltern ihre Kinder optimal erziehen? Für Kinder: mehr Fremdbestimmung durch den Staat als durch die Eltern? Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 20
21 Mehr individuelle Rechte oder mehr strukturelle staatliche Verantwortung? Kindeswohl und Lebenslagen von Familien Die steigenden Fallzahlen in den Hilfen zur Erziehung sind in einer Verbindung zu den sich verschlechternden sozioökonomischen Lebenslagen für Familien und den brüchiger werdenden Familienkonstellationen zu sehen. So belegen empirische Untersuchungen regelmäßig den Zusammenhang zwischen Armuts- und Belastungsquoten in Kommunen sowie der Höhe der Inanspruchnahmezahlen für die Hilfen zur Erziehung (KomDat 3/ 2011 S.4) Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 21
22 Wer bekommt Hilfen zur Erziehung? Monitor Hilfen zur Erziehung 2014 (AKJStat) Durchschnittsalter der jungen Menschen bei Hilfebeginn 10,3 Jahre Anteil der Alleinerziehendenfamilien bei Hilfebeginn 41,2% Anteil der Transferleistungen beziehenden Familien bei Hilfebeginn 32,6% Anteil der Familien, in denen zu Hause nicht Deutsch gesprochen wird, bei Hilfebeginn: 11,2% Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 22
23 Belastete Kinder belastete Eltern was muss der Staat tun, um Eltern zu befähigen Das Kindeswohl als Leitlinie für staatliches Handeln Grundsicherung für Kinder Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie Herausforderungen der digitalen Welt Wohnen als Menschenrecht Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 23
24 Entwicklungsaufgaben für die Kinder- und Jugendhilfe Verbesserung der Qualität der Leistungen der Jugendhilfe Tagesbetreuung Hilfen zur Erziehung Die Personalausstattung in den Jugendämtern verbessern Das Personal ist vom Grundsatz her der zentrale Schlüssel in der Erbringung personenbezogener Dienstleistungen bei den Diensten am Menschen (14.Kinder- und Jugendbericht S. Ombudsstellen als Instrumente der Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe damit Eltern/ Kinder/ Jugendliche besser zu ihrem Recht kommen Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 24
25 Danke fürs Zuhören!
Herzlich Willkommen in Bielefeld
Herzlich Willkommen in Bielefeld Informationsveranstaltung zu rechtlichen Grundlagen und zur Umsetzung des Kinderschutzes in der Schule Gefördert vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration
MehrZwang und Kontrolle in der Kinder- und Jugendhilfe - Zentrale Aussagen der AGJ-Expertise
Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster Zwang und Kontrolle in der Kinder- und Jugendhilfe - Zentrale Aussagen der AGJ-Expertise Vortrag beim Fachgespräch der Diakonie am 26. Februar 2009 in Berlin Reinhold
MehrKinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014
Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Workshop 2: Das Jugendamt: Handeln ohne Not oder mal wieder nichts unternommen Möglichkeiten
MehrDie Wiesbadener Vereinbarung
Melanie Junk Die Wiesbadener Vereinbarung Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Inhalt Organisatorischer Rahmen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Spiegel der
MehrKinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern
Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern Jörg Maywald, Diakonie Puschendorf, 22.3.2012 Kinderschutz in Deutschland: rechtspolitische Entwicklungen seit 1989
MehrFachstelle Kinderschutz im im November Februar
Fachstelle Kinderschutz im im November Februar 2013 1 Gliederung 1. Definition Frühe Hilfen 2. Bundeskinderschutzgesetz 3. Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 1 Kinderschutz und
Mehr1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft
1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft Netzwerkkoordinatorin Tina Rosenberger 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern
MehrKinderschutz zwischen Frühen Hilfen und Gefährdungsabwehr
Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Kinderschutz zwischen Frühen Hilfen und Gefährdungsabwehr Vortrag zum Fachtag Schnittstellen und Abgrenzungen Früher Hilfen am 07.12.2012 in Köln Grundlegendes
MehrHANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG
HANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Christine Gerber, Deutsches Jugendinstitut e.v., München Fachgruppe Nationales Zentrum Frühe Hilfen Berlin,
MehrJugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz
Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz 1 Rechtliche Grundlagen Grundgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Strafgesetzbuch Schulgesetz Sozialgesetzbuch VIII Bundeskinderschutzgesetz
MehrKinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards
Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle
MehrKinderschutz macht Schule. Kindeswohlgefährdung im Kontext rechtlicher Rahmenbedingungen
Kinderschutz macht Schule Kindeswohlgefährdung im Kontext rechtlicher Rahmenbedingungen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung als unbestimmte Rechtsbegriffe Auslegung ist abhängig von Kulturell Historisch
MehrDie Rolle der Kita im Kinderschutz Erfahrungen und Perspektiven
Die Rolle der Kita im Kinderschutz Erfahrungen und Perspektiven Cordula Lasner-Tietze Fachreferentin Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.v. Fachtagung, 11. Oktober 2011 Hannover DRK Landesverband
MehrKinderschutz zwischen Prävention und Intervention
Kinderschutz zwischen Prävention und Intervention Unterschiede, Übergänge und Herausforderungen in den Frühen Hilfen Berlin, 13. November 2014 Christine Gerber, NZFH; Prof. Dr. Reinhold Schone, FH Münster
MehrKinder haben Rechte und was nützt mir das? Vortrag Prof. Dr. Tobias Fröschle Kinderuni Siegen
Kinder haben Rechte und was nützt mir das? Vortrag Prof. Dr. Tobias Fröschle Kinderuni Siegen Warum haben Kinder Rechte? Artikel 1 GG (Grundgesetz) (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten
MehrWo stehen die Frühen Hilfen?
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Wo stehen die Frühen Hilfen? Gesetzliche Verankerung und Finanzierung 17.Kongress Armut und Gesundheit PRÄVENTION WIRKT 9.-10.März 2012 TU Berlin 1 Übersicht 1. Frühe Hilfen
Mehrzu den im oben genannten Antrag enthaltenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner Freie Universität Berlin Arbeitsbereich Sozialpädagogik Schleswig- Holsteinischer Landtag Sozialausschuss Postfach 7121 241717 Kiel Arnimallee 12 14195 Berlin E-Mail
MehrTeil 1: Institut für soziale Arbeit. Projektgruppe I - Kindeswohl(-gefährdung) - Was heißt das? Workshop 2 Mittwoch,
IS A Teil 1: Institut für soziale Arbeit Praxisforschung Beratung Qualitätsentwicklung Wissenstransfer Projektgruppe I - Kindeswohl(-gefährdung) - Was heißt das? Workshop 2 Mittwoch, 05.06.13 Kindeswohl:
MehrDie Ersetzung der Einwilligung in die Adoption
Die Ersetzung der Einwilligung in die Adoption Rechtslage und Reformbedarf PD Dr. Friederike Wapler Humboldt Universität zu Berlin Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils ( 1748 BGB) Fallgruppen:
MehrKinderrechte - Herausforderung für Eltern, Gesellschaft und Staat
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Kinderrechte - Herausforderung für Eltern, Gesellschaft und Staat 2. Regionalkonferenz zu Kinder- und Jugendrechten am 20. April 2015 im Bürgerzentrum Stadt Waiblingen Übersicht
MehrArt. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Art. 2 GG (1) (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit...
MehrKinderschutz als gemeinsame Aufgabe von
Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Schule Anforderungen zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung Vortrag am
MehrEinleitung. Kinderschutz aus Sicht des Jugendamtes. Einleitung. Auftrag des Jugendamtes gem. 1 SGB VIII
Einleitung Kinderschutz aus Sicht des Jugendamtes Arbeit mit Hochkonfliktfamilien als Prävention von Kindeswohlgefährdung? 6./7. Oktober 2008, München Auftrag des Jugendamtes gem. 1 SGB VIII junge Menschen
MehrZusammenspiel von Schutzauftrag und Frühen Hilfen
Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Christine Gerber Nationales Zentrum Frühe Hilfen/DJI Zusammenspiel von Schutzauftrag und Frühen Hilfen Workshop 4 der Tagung Guter Start ins Leben:
MehrKinderschutz Aktuelles zum gesetzlichen Rahmen
Kinderschutz Aktuelles zum gesetzlichen Rahmen Fachkonferenz: Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe Dr. Sigrid A. Bathke 09.11.2009 in Münster Veranstalter der Konferenz
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien
Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Einleitung Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Kinder oder Jugendliche in ihrer körperlichen,
MehrZusammenspiel von Frühen Hilfen und Schutzauftrag
Zusammenspiel von Frühen Hilfen und Schutzauftrag Frankfurt, 22.4.2015 Fachmarkt Frühe Hilfen Christine Gerber DJI/NZFH Inhalt (1) Kinderschutz gestern und heute (2) Frühe Hilfen Schutzauftrag: Ein gutes
MehrWie funktioniert. 8a SGB VIII / 4 KKG?
WORKSHOP 4 Wie funktioniert 8a SGB VIII / 4 KKG? 8a SGB VIII 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (4) 1 In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem
Mehr*Dresden, April 2012
Georg Kohaupt Dresden, April 2012 Dresden, April 2012 Kinder in guten Händen Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention 1 2 Spannungen Mutter Erzieherin Gestörter Kontakt zur Mutter, schwierige
MehrRolle rückwärts, Praxisschelte oder Plädoyer für Kinder-Grundrechte?
Rolle rückwärts, Praxisschelte oder Plädoyer für Kinder-Grundrechte? Zur Bedeutung der jüngeren Beschlüsse des BVerfG zu Eingriffen in das Elternrecht für die Arbeit der Jugendämter Mainz, 30.11.2016 Christian
MehrKindeswohlgefährdung bei Kindern und Jugendlichen
Kindeswohlgefährdung bei Kindern und Jugendlichen Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und weiterführenden Schulen Vortrag am 08.09.2016 in Borken Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation
MehrFachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover,
Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover, 29.07.2014 Prof. Dr. Christof Radewagen Einige Zahlen 153 2013 zu Tode misshandelte Kinder in Deutschland Davon sind 73% jünger als 6 Jahre! 23 2013 ermordet
MehrFrühe Hilfen im Netzwerk Kinderschutz eine Standortbestimmung
Frühe Hilfen im Netzwerk Kinderschutz eine Standortbestimmung 3. Fachtag Netzwerke Frühe Hilfen Dr. Claudia Buschhorn Berlin, 23.06.2014 2 Zwei Haupt-Diskussionsstränge im Kontext der Kinderschutzdebatte
MehrVertrauensschutz in der professions- und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit
Vertrauensschutz in der professions- und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit Regionalkonferenz Professions- und institutionenübergreifende Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Gesundheitssystem im
MehrJH Leistung im Zwangskontext: ein im System des Kinderschutzes angelegter Gestaltungsraum. 1666a, 1666 BGB 8a SGB VIII 1 ff KKG
Kontext: Wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, hat das Jugendamt die Aufgabe, die Gefährdung durch Hilfen zur Erziehung abzuwehren. Wenn es nicht gelingt, die Eltern von einer freiwilligen Annahme solcher
MehrAktuelle Entwicklungen im Recht der Zwangsbehandlung. Dr. Rolf Marschner Erkner
Aktuelle Entwicklungen im Recht der Zwangsbehandlung Dr. Rolf Marschner Erkner 16. 9. 2016 Themenkomplex 1 Folgen der Entscheidung des BVerfG vom 26.7.2016 Rechtsprechung des BGH BGH v. 10. 1. 2000 (BtPrax
MehrKinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule
Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe Schule am 26.11.2013 11.12.2013 Folientitel unter Menüpunkt Ansicht/Fußnote einfügen Seite 1 Gesetz zur Stärkung eines aktiven
MehrPartizipation von Kindern und Jugendlichen: Rechtliche, fachliche und soziale Dimension Rechtliche Dimension: VN-Kinderrechtskonvention Grundgesetz
Partizipation von Kindern und Jugendlichen: Rechtliche, fachliche und soziale Dimension Rechtliche Dimension: VN-Kinderrechtskonvention Grundgesetz Fachliche Dimension: Ohne Partizipation keine Identifizierung
MehrKinder sind überall dort, wo bei häuslicher Gewalt interveniert wird. Nicht immer werden sie gesehen und ihre Bedürfnisse berücksichtigt.
Kinder sind überall dort, wo bei häuslicher Gewalt interveniert wird. Nicht immer werden sie gesehen und ihre Bedürfnisse berücksichtigt. Kinder im Frauenhaus (Ergebnisse einer Befragung deutscher Frauenhäuser)
MehrKindeswohlgefährdung. hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII)
Kindeswohlgefährdung hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII) Inhalt 1. Bedeutung der Regelung 2. Risikoeinschätzung und Hilfeangebot 3. Einrichtungsträger
MehrBundeskinderschutzgesetz (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG vom 22. Dezember 2011)
Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten am 1. Januar 2012 Neue Anforderungen für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien Hans Leitner Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg Start ggmbh
MehrInformationsmaterial zum Kinderschutz
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abteilung Jugend und Gesundheit Jugendamt Juli 2016 Informationsmaterial zum Kinderschutz Die Mitarbeiter des Jugendamtes sind verpflichtet, allen Meldungen nachzugehen,
MehrKinderschutz. in der Kita. Gefährdungen von Kindern erkennen und professionell handeln. Jörg Maywald, Leipzig,
Kinderschutz in der Kita Gefährdungen von Kindern erkennen und professionell handeln Jörg Maywald, Leipzig, 17.9.2009 Kinderschutz: rechtspolitische Entwicklungen 1989: Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention
MehrProf.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Zum Verfahren der Gefährdungseinschätzung nach 8a SGB VIII
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Zum Verfahren der Gefährdungseinschätzung nach 8a SGB VIII Fachtagung Häusliche Gewalt und Kinder Nürnberg 16. Juli 2012 Übersicht Der Schutzauftrag des Jugendamtes ( 8a
MehrRolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII
Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Zusammenarbeit im Kinderschutz Fachvormittag am 26.02.2014 26.02.2014 Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst 1 / 15 Gesetzliche
MehrDormagener Kinderschutzkonzept F5 Uwe Sandvoss / Martina Hermann
Dormagener Kinderschutzkonzept Inhalte des Vortrages Vorgeschichte: PPQ 8 Kinderschutz im Dormagener Qualitätskataloges der Jugendhilfe Dormagener Frühwarnsystem Dormagener Kinderschutzkonzept Informationen
MehrInhalte und aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Das neue Kinderschutzgesetz: Inhalte und aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens Gemeinsame Arbeitstagung der Leiterinnen und Leiter von Jugendämtern in NRW Bonn 30.März
Mehr2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Gesetz zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz) Vom Der Bundestag hat mit Zustimmung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13223 17. Wahlperiode 23. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Gesetz zur Verankerung von Kinderrechten im
MehrKindeswohlgefährdung - Die Aufgabe des Familiengerichts und die rechtlichen Rahmenbedingungen - Ein Überblick
Herzlich Willkommen Kindeswohlgefährdung - Die Aufgabe des Familiengerichts und die rechtlichen Rahmenbedingungen - Ein Überblick 1 Herzlich Willkommen Das Umgangsrecht eines Elternteils steht allerdings
MehrFrühe Hilfen Gesetzlicher Auftrag, Ziele, Leistungen und Strukturen
Vortrag am 11.10.2017 im Rahmen der Veranstaltung Bildung von Anfang an - Frühe Hilfen für (neu) zugewanderte Familien und Kinder Frühe Hilfen Gesetzlicher Auftrag, Ziele, Leistungen und Strukturen Angebote
Mehr> Menschenrechte Elternrechte
Gutmann Menschenrechte Elternrechte Kinderrechte : DAKJ Symposium Kinderrechte stärken! Berlin 8. Oktober 2014 > Menschenrechte Elternrechte Kinderrechte: Prof. Dr. Thomas Gutmann Lehrstuhl für Bürgerliches
MehrArt.1: Abs.1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Trennung des Kindes von der elterlichen Familie Gesetze Grundgesetz (GG) Art.1: Abs.1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu
MehrEin guter Start ins Kinderleben
Die Debatte um Verbesserung des Kinderschutzes, insbesondere in der frühen Kindheit, nach Einführung des 8a KJHG, unter besonderer Berücksichtigung von Fragen des Datenschutzes und der Zusammenarbeit zwischen
MehrKinder vor Gefahren schützen Kinderschutz in der Kindertagespflege. Jörg Maywald, München,
Kinder vor Gefahren schützen Kinderschutz in der Kindertagespflege Jörg Maywald, München, 12.11.2015 Kinderschutz in Deutschland: rechtspolitische Entwicklungen 1989: Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention
MehrKindesmisshandlung,Vernachlässigung, Drangsalierung: Der Handlungsrahmen der Sozialen Arbeit bei Kindeswohlgefährdung
Geisteswissenschaft Sandra Meyer Kindesmisshandlung,Vernachlässigung, Drangsalierung: Der Handlungsrahmen der Sozialen Arbeit bei Kindeswohlgefährdung Bachelorarbeit Inhaltsverzeichnis 0. Einleitung...1
MehrVerloren aufgehoben weggesperrt?
Verloren aufgehoben weggesperrt? Jugendliche im Niemandsland Was kann die Sozialpädagogik unter den bestehenden Rahmenbedingungen in Österreich (alleine nicht) leisten? Andrea Holz-Dahrenstaedt, Salzburger
MehrWenn Eltern psychisch krank sind: vom Kindeswohl über die Eltern-Kind- Beziehung hin zu Frühen Hilfen und gelingender Kooperation
Für eine sichere Entwicklung sorgen Frühe Kindheit und Kindeswohl Wenn Eltern psychisch krank sind: vom Kindeswohl über die Eltern-Kind- Beziehung hin zu Frühen Hilfen und gelingender Kooperation Jahrestagung
MehrKommunikation im Kinderschutz Was darf, soll und muss die Gesundheitshilfe nach dem neuen Bundeskinderschutzgesetz? Dr. iur.
Kommunikation im Kinderschutz Was darf, soll und muss die Gesundheitshilfe nach dem neuen Bundeskinderschutzgesetz? Dr. iur. Andrea Kliemann Ulm, 21. September 2011 Das Bundeskinderschutzgesetz "Gesetz
MehrKinderschutz in Kindertageseinrichtungen. Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß 8a SGB VIII
Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß 8a SGB VIII Jörg Maywald, Paderborn, 30.9.2010 Kinderschutz: Rechtspolitische Entwicklungen 1989-2010
MehrBundeskinderschutzgesetz
LVR Landesjugendamt Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Übersicht über die zentralen Änderungen LVR Landesjugendamt Bundeskinderschutzgesetz
MehrRechtlicher Rahmen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
http://www.blja.bayern.de/service/bibliothek/fachbeitraege/bundeskinderschutzgesetz.php http://www.kita-fachtexte.de/uploads/media/ft_maywald_2011.pdf Im Artikel 6, Absatz 2 Grundgesetzes: Pflege und Erziehung
MehrKinderrechte und Kinderschutz
Fachtagung - Partizipation in der Frühpädagogik Prof. Marion Hundt Evangelische Hochschule Berlin Kinderrechte und Kinderschutz Zusammenfassung 1. Einleitung 2. Die UN-Kinderrechtskonvention und der Begriff
MehrDiskussion zur Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung National Coalition
Diskussion zur Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung National Coalition Die National Coalition (NC) für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland ist ein bundesweiter Zusammenschluss
MehrStadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Minderjährige in Karlsruhe betroffen
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2014 308 Minderjährige in Karlsruhe betroffen 2 STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2014 IMPRESSUM Stadt Karlsruhe Amt
MehrFachkräfte in 8a Abs. 2 SGB VIII
Prof. Peter-Christian Kunkel Hochschule für öffentliche Verwaltung, Kehl Fachkräfte in 8a Abs. 2 SGB VIII 2 1. Um wessen Fachkräfte geht es? Nur Fachkräfte, die bei Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe
MehrHandlungsbedarfe und Möglichkeiten Sozialer Arbeit an Beratung und Begleitung sehr junger Väter im Kontext von Erziehungshilfen
Handlungsbedarfe und Möglichkeiten Sozialer Arbeit an Beratung und Begleitung sehr junger Väter im Kontext von Erziehungshilfen Wo findet man relevante Gesetze? Bundesgesetzbuch (BGB) Buch 4- Familienrecht
MehrSTATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2015
Stadt Karlsruhe Städtisches Amt Statistikstelle STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2015 748 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung in Karlsruhe eingeleitet 2 STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2015
MehrHandlungsleitfaden Kinderschutz-
- Handlungsleitfaden Kinderschutz- Umgang beim Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bei Geheimnisträgern gem. 8a SGB VIII - Kindertagesstätten (Stand: August 2016) 1. Begriffsbestimmung Kindeswohl/ Kindeswohlgefährdung
MehrVORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013
19.07.2012 VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013 Das Leben ist komplex! PD Dr. med. Andrea Ludolph Dr. Dipl.-Psych. Nina Spröber Übersicht Vorstellung eines komplexen Behandlungsverlaufs Zusammenarbeit mit
MehrWas ist was? erzieherischer und gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Was ist was? erzieherischer und gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz 7. Dezember 2015, Münster Verfassungsrechtliche Grundlagen Art. 1 Abs. 1 ivm Art. 2 Abs. 1 GG: Recht auf Persönlichkeitsentwicklung.
MehrAuftaktveranstaltung Chemnitzer Netzwerk Frühe Hilfen Gelungener Start ins Leben
Auftaktveranstaltung Chemnitzer Netzwerk Frühe Hilfen Gelungener Start ins Leben Gesetzliche Grundlagen und Einordnung 1. Januar 2012: Bundeskinderschutzgesetz Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und
MehrDas Verhältnis von Prävention und Kinderschutz am Beispiel Frühe Hilfen
Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Das Verhältnis von Prävention und Kinderschutz am Beispiel Frühe Hilfen Vortrag zum Fachtag Prävention in der Kinder- und Jugendhilfe am 21.01.2013
MehrSicherheit gewinnen durch Kooperation im Kinderschutz
Sicherheit gewinnen durch Kooperation im Kinderschutz Stephanie Ganske, Kinderschutzzentrum Hamburg, Frühe Hilfen Eimsbüttel Maria Grüber, Beratungsstelle Frühe Hilfen Harburg/Süderelbe Deutscher Kinderschutzbund,
MehrDr. med. Thomas Buck. Obmann der Kinder- und Jugendärzte. Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover
Dr. med. Thomas Buck Obmann der Kinder- und Jugendärzte Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover Ziele und Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen Praxen und Kliniken und der Jugendhilfe tschuldigung,
MehrSystematik des SGB VIII
Skriptergänzung1 SoSe 2009 Prof. Dr. Benner Systematik des SGB VIII Allgemeine Regelungen 1 10 Aufgaben d. Jugendhilfe 11 60 Datenschutz 61 68 Träger Zus.arbeit Gesamtverantwortung 69 81 Zentrale Aufgaben
MehrInterdisziplinäre Kooperation (II)
Interdisziplinäre Kooperation (II) Kindeswohlgefährdung - Kinderschutz 24.06.2014 Henning Ide-Schwarz (Dipl. Päd.) Krankenhausalltag Bei ca. 1% der Patienten in Kinderkliniken besteht ein Verdacht auf
MehrJugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz
Jugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz Regensburger Fachtagung Frühe Hilfen Kooperativ Bindungen stärken und Kinder schützen 16. April 2015 Prof. Dr. Barbara Seidenstücker 1 Inhalte 1 2 3
MehrDie UN-Kinderrechtskonvention und die Schweiz
Die UN-Kinderrechtskonvention und die Schweiz Weiterbildung der Gesundheitsförderung Basel-Landschaft und der Arbeitsgruppe Familie und Kind 17. November 2017 Rahel Wartenweiler, Geschäftsführerin Netzwerk
MehrGrundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Cloppenburg, den
Grundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Cloppenburg, den 23.10.13 Stichworte einer neuen Konzeption des Kinderschutzes Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für Vereinbarungen gemäß 8a Abs.4 SGB VIII
Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Rechtliche Rahmenbedingungen für Vereinbarungen gemäß 8a Abs.4 SGB VIII Heute schon kooperiert?! Anforderungen für gelingende Vereinbarungen gemäß 8a Abs.4 SGB VIII Münster,
MehrBundeskinderschutzgesetz und Jugendarbeit Kinderrechte und die Untiefen gesetzlicher Regelungen
Zweiter im Bistum Trier Bundeskinderschutzgesetz und Jugendarbeit Kinderrechte und die Untiefen gesetzlicher Regelungen Bundeskinderschutzgesetz Entstehung, Stand des Gesetzgebungsverfahrens, Struktur
MehrBrücken zwischen Kinderheilkunde und Jugendhilfe im Kinderschutz
Brücken zwischen Kinderheilkunde und Jugendhilfe im Kinderschutz Koordinierungszentrum Kinderschutz Eröffnungsfeier Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.v. Hannover,
MehrErkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch
Erkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch Prof. Dr. Kathinka Beckmann Hochschule Koblenz Klassische und neue Arbeitsfelder der Frühen Kindheit Kriminalstatistik 2013 1. Kinder als
MehrKINDERRECHTE IN DER AKTUELLEN RECHTSPRECHUNG DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS UND DES BUNDESGERICHTSHOFS. Prof. Dr. Stefan Heilmann, Frankfurt am Main
KINDERRECHTE IN DER AKTUELLEN RECHTSPRECHUNG DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS UND DES BUNDESGERICHTSHOFS Prof. Dr. Stefan Heilmann, Frankfurt am Main ÜBERSICHT I A. Die aktuelle RECHTSPRECHUNG DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS
MehrRÜCKBLICK AUF 25 JAHRE SGB VIII
RÜCKBLICK AUF 25 JAHRE SGB VIII Die Diskussionen und die Reformen. Vortrag am 11.03.2015 von Prof. Dr. jur. Dr. phil. Reinhard J. Wabnitz, MinDir. a. D. GRUNDFRAGEN SEIT DER ZEIT DES RJWG Standort für
MehrDie Neuerungen des FamFG. Beratung im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens
Die Neuerungen des FamFG Beratung im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens Voraussetzung Elterliche Verantwortung ist durch Art. 6 GG hervorgehoben und geschützt. Delegation der elterlichen Verantwortung
MehrVerantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit
Verantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit Reform des familiengerichtlichen Verfahrens und Kindeswohl im Familienrecht
MehrZwischen Wächteramt und Hilfeleistungsauftrag sitzt das Jugendamt. Am Beispiel:
Seite 1 Zwischen Wächteramt und Hilfeleistungsauftrag sitzt das Jugendamt Am Beispiel: Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge Arbeitsgemeinschaft
MehrDas neue Kinder- und Jugendhilferecht
Rechtspraxis aktuell Das neue Kinder- und Jugendhilferecht Einführung Texte Materialien. 1. Auflage Das neue Kinder- und Jugendhilferecht schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrAbb. 2: Entwicklung der Hilfen zur Erziehung nach Leistungssegmenten *
Klaus Menne Erziehungsberatung im Kontext von Dienstleistung und Wächteramt Kommentar zum Impulsreferat für das Forum Zwischen Dienstleistungsorientierung und staatlichem Wächteramt im Rahmen der Fachtagung
MehrMitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt Mitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung) Aufgaben des J/ASD im Kontext Familienrecht I.
MehrStellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung von: Anonym ja nein. Anlass der Meldung:
Bezirksamt von Berlin Berlineinheitlicher für eine Mitteilung bei eventueller Kindeswohlgefährdung (vgl. AV Kinderschutz Nr. 3. Abs. 1 u. 5) (Für Fachkräfte der RSD) Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung
MehrWillst du mit mir gehen. Jugendhilfe und Suchthilfe - gemeinsam für Kinderschutz
Willst du mit mir gehen Jugendhilfe und Suchthilfe - gemeinsam für Kinderschutz 10.05.2016 I Ausgangsituation Ausganssituation, die den Anlass für das Projekt gab 2 Kindeswohlgefährdung Die Rechtsprechung
MehrBeteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe. Dr. Hans-Jürgen Schimke
Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe 1. Komplex: Allgemeine Fragen des Beteiligungsrechts von Kindern und Jugendlichen Grundprobleme der Beteiligung von Kindern
MehrDer Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen
Der Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen Berufsgeheimnisträger nach 4 KKG, Bundeskinderschutzgesetz und die Kinderschutzfachkraft als Vermittlerin zwischen den
MehrZu den Anträgen der Fraktion DIE LINKE: Kinderechte umfassend stärken (BT-Drucksache 18/ 6042)
Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner Freie Universität Berlin Arbeitsbereich Sozialpädagogik An An den Vorsitzenden des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages Herrn
MehrGrundsätzliches und Änderungen mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg
Grundsätzliches und Änderungen mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand
MehrReinhard Wiesner Fachlicher (Aus)Blick in die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe
Reinhard Wiesner Fachlicher (Aus)Blick in die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe Kinder- und Jugendhilfetag Mecklenburg-Vorpommern Rostock 25.Mai 2011 Übersicht Kinder- und Jugendhilfe und gesellschaftlicher
MehrGemeinsam geht es besser!
Gemeinsam geht es besser! Schule und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Problemverlagerung: Grundlagen und Bedingungen der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule Workshop zur Fachtagung Soziale
Mehr