Die staatliche Mitverantwortung für das Wohl des Kindes

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1 Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner Freie Universität Berlin Die staatliche Mitverantwortung für das Wohl des Kindes CDU/ CSU Fraktion im Deutschen Bundestag Kongress Kindeswohl auf dem Prüfstand Was brauchen belastete Kinder? 2.November 2015

2 Übersicht Das Kindeswohl macht Karriere Das Dreieck Eltern - Kind - Staat Die Eltern-Kind-Beziehung als Basis Die (Mit)Verantwortung des Staates Die Debatte zu den Kinderrechten: mehr Rechte für das Kind oder mehr Rechte für den Staat? Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 2

3 Was ist das Wohl des Kindes? Das sog. Kindeswohl ist vermutlich der am meisten strapazierte und zugleich am heftigsten umstrittene Begriff, wenn es darum geht, Entscheidungen für Kinder und mit Kindern zu treffen und zu begründen (Maywald, Kinder haben Rechte S.92) Die Abhängigkeit der Definition vom Menschenbild und von den aktuellen Wertvorstellungen Vom elterlichen Herrschaftsrecht zur Herrschaft des Kindeswohlprinzips (Coester SDSRV 2009 S. 10) Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 3

4 Kindeswohl als Rechtsbegriff (1) Der Begriff Kindeswohl wird in unserer Rechtsordnung in unterschiedlichen Regelungskontexten und mit unterschiedlicher Zielsetzung verwendet: 1666 BGB: Familiengerichtl. Intervention: Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet und, so.. 8a SGB VIII: Pflicht zur Gefährdungseinschätzung Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt 27 SGB VIII: Hilfe zur Erziehung wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 4

5 Kindeswohl als Rechtsbegriff (2) 1671 BGB: Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller wenn sie dem Wohl des Kindes am besten entspricht 1741 BGB: Adoption Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient Art. 3 UN-Kinderrechte-Konvention: Das Wohl des Kindes ist ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 5

6 Unterschiedliche Zielsetzungen Normen, die auf eine bestmögliche Verwirklichung des Kindeswohls zielen positiver Standard Normen, die das Kindeswohl von seiner Grenze her (ex negativo) definieren negativer Standard (Mindeststandard) Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 6

7 Funktionen des Begriffs Kindeswohl im staatlichen Handeln Eingriffslegitimation Kindeswohl als negativer Standard Der Staat konkurriert nicht mit den Eltern um die bestmögliche Förderung, sondern will nur die Fundamentalbedürfnisse jedes Kindes sichern Staat als Schützer Schlichterfunktion Anknüpfung an das Kindeswohl als positiver Standard Wahl des Sorgerechtsmodells Ausgleich zwischen Erziehungsrecht der Mutter und des Vaters Unterstützungsfunktion Anknüpfung an das Kindeswohl als positiver Standard Angebote zur Unterstützung bei Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 7

8 Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 8

9 Übersicht Das Kindeswohl macht Karriere Das Dreieck Eltern - Kind - Staat Die Eltern-Kind-Beziehung als Basis Die (Mit)Verantwortung des Staates Die Debatte zu den Kinderrechten: mehr Rechte für das Kind oder mehr Rechte für den Staat Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 9

10 Das Dreiecksverhältnis: Eltern-Kind-Staat Staat (Gericht, Jugendamt) Freiheits- und Abwehrrecht Staatl. Mitverantwortung (Grund)Rechte des Kindes Information auf staatliche Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung Beratung Hilfe auf staatlichen Schutz gegen seine Eltern Intervention Eltern Elternverantwortung Kind Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 10

11 Die Wahrnehmung staatlicher Mitverantwortung Ziel: Förderung der Entwicklung junger Menschen und Schutz vor Gefahren Die Verantwortungsverteilung zwischen Eltern und Staat Das Konzept von Art 6 GG Primäre Erziehungsverantwortung der Eltern Eltern als Interpreten des Kindeswohls Der Staat als Grenzwächter (Unvertretbarkeitskontrolle) Kindeswohl als negativer Standard Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 11

12 Die Kinder- und Jugendhilfe im Focus des Kinderschutzes Die mediale Aufrüstung und die (nicht erfüllbaren) Erwartungen an das Jugendamt Kinderschutz als technologisch plan- und beherrschbarer Vorgang? Zwischen Begrüßungspaket und Krisenintervention (die Ambivalenz aufsuchender Hilfen ) Der (niederschwellige) Zugang des Staates zur Familie oder der Familie zum Staat Das verbindliche Einladungswesen zur Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und die fragwürdige Rolle der Jugendämter Potentiale und Grenzen der Prävention 12 Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 12

13 Von den Frühen Hilfen zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung Zur Notwendigkeit einer fachlichen und begrifflichen Differenzierung Frühe Hilfen: Angebote für werdende Eltern/ Familien mit allgemeinem Unterstützungsbedarf zum Aufbau elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen Spätere Hilfen : Angebote für Familien die ein dem Wohl ihrer Kinder entsprechende Erziehung nicht gewährleisten können in denen das Wohl der Kinder gefährdet ist Schutz des Kindes vor Gefahren, die von den Eltern nicht abgewendet werden Entscheidung des Familiengerichts nach 1666, 1666 a BGB Inobhutnahme als akute Krisenintervention Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 13

14 Kindeswohlgefährdung... ist kein beobachtbarer Sachverhalt, sondern ein rechtliches Konstrukt Die Rechtsprechung versteht darunter eine gegenwärtig in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei einer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH NJW 1956, 1434) Die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung ist damit keine Tatsachenbeschreibung, sondern eine zwangsläufig hypothetische Einschätzung der Gefährdungssituation auf der Grundlage relevanter Informationen eine aus Fakten abgeleitete fallbezogene Hypothese über die Wahrscheinlichkeit (Prognose) des Auftretens einer erheblichen Schädigung für das Kind/ den Jugendlichen Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 14

15 Zwischenfazit Sorge für das Kind und Kinderschutz sind primär Aufgabe der Eltern im Rahmen ihrer Erziehungsverantwortung Der Staat bietet ihnen ein breites Spektrum von Hilfen in unterschiedlichen Lebenslagen an, damit sie ihrer Elternverantwortung (besser) gerecht werden können das Kind oder der Jugendliche in seiner Entwicklung gefördert wird eine Kindeswohlgefährdung vermieden oder ihre Fortdauer unterbunden wird Der Staat schützt das Kind oder den Jugendlichen (gegen den Willen der Eltern) vor einer (weiteren) Gefährdung, wenn das Kindeswohl gefährdet ist und die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, an der Abwendung der Gefährdung mitzuwirken Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 15

16 Neue Mischungsverhältnisse von privater und öffentlicher Verantwortung (14.Kinder- und Jugendbericht ) Delegation elterlicher Erziehungsverantwortung oder Ausweitung staatlicher Macht- und Kontrollbefugnisse? Die Semantik der Kinderrechte Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 16

17 Auf dem Weg zum positiven Standard? Werden die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen (BVerfG: Vertrauensvorschuss für die Eltern) oder Versagen moderne Familien als Sozialisationsinstanz zunehmend? (Eltern als Risiko) Haben Kinder ein Recht auf bestmögliche Förderung? Muss staatliche (Mit)Verantwortung zur Verwirklichung von Chancengleichheit elternersetzend verstanden werden? Verantwortung des Staates nicht mehr nur (negativ) im Hinblick auf den Schutz vor Gefährdung, sondern (positiv) im Hinblick auf die Gesamtheit der Lebensbedingungen? Vorverlagerung der Schwelle für die staatliche Intervention in das elterliche Handeln!? Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 17

18 Übersicht Das Kindeswohl macht Karriere Das Dreieck Eltern - Kind - Staat Die Eltern-Kind-Beziehung als Basis Die (Mit)Verantwortung des Staates Kinderrechte-mehr Rechte für das Kind oder mehr Rechte für den Staat Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 18

19 Kinderrechte in die Verfassung?? Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages ( ) Überwiegend Skepsis gegenüber einer besonderen Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung haben am Mittwoch, 26. Juni 2013, die Sachverständigen in einer Anhörung des Rechtsausschusses geäußert. Lediglich. Jörg Maywald, Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind, sprach sich entschieden für eine solche Änderung des Grundgesetzes aus. Familiengerichtstag die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer am Arbeitskreis 11 (Kinderschutz) spricht sich für die Aufnahme ins GG aus (54:8:6). Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 19

20 Zur Debatte um die Kinderrechte mehr Rechte für Kinder oder mehr Rechte für den Staat? Kinder sind ab der Geburt rechtsfähig Ihre Rechte müssen aber wegen ihrer noch fehlenden Reife und Einsichtsfähigkeit (bis zu einem bestimmten Alter) von anderen Personen wahrgenommen werden Über die Geltendmachung von Kinderrechten entscheiden die Eltern im Rahmen und den Grenzen ihrer Erziehungsverantwortung Müssen sich Eltern künftig rechtfertigen, wenn sie Kinderrechte nicht wahrnehmen? Wacht der Staat darüber, ob Eltern ihre Kinder optimal erziehen? Für Kinder: mehr Fremdbestimmung durch den Staat als durch die Eltern? Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 20

21 Mehr individuelle Rechte oder mehr strukturelle staatliche Verantwortung? Kindeswohl und Lebenslagen von Familien Die steigenden Fallzahlen in den Hilfen zur Erziehung sind in einer Verbindung zu den sich verschlechternden sozioökonomischen Lebenslagen für Familien und den brüchiger werdenden Familienkonstellationen zu sehen. So belegen empirische Untersuchungen regelmäßig den Zusammenhang zwischen Armuts- und Belastungsquoten in Kommunen sowie der Höhe der Inanspruchnahmezahlen für die Hilfen zur Erziehung (KomDat 3/ 2011 S.4) Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 21

22 Wer bekommt Hilfen zur Erziehung? Monitor Hilfen zur Erziehung 2014 (AKJStat) Durchschnittsalter der jungen Menschen bei Hilfebeginn 10,3 Jahre Anteil der Alleinerziehendenfamilien bei Hilfebeginn 41,2% Anteil der Transferleistungen beziehenden Familien bei Hilfebeginn 32,6% Anteil der Familien, in denen zu Hause nicht Deutsch gesprochen wird, bei Hilfebeginn: 11,2% Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 22

23 Belastete Kinder belastete Eltern was muss der Staat tun, um Eltern zu befähigen Das Kindeswohl als Leitlinie für staatliches Handeln Grundsicherung für Kinder Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie Herausforderungen der digitalen Welt Wohnen als Menschenrecht Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 23

24 Entwicklungsaufgaben für die Kinder- und Jugendhilfe Verbesserung der Qualität der Leistungen der Jugendhilfe Tagesbetreuung Hilfen zur Erziehung Die Personalausstattung in den Jugendämtern verbessern Das Personal ist vom Grundsatz her der zentrale Schlüssel in der Erbringung personenbezogener Dienstleistungen bei den Diensten am Menschen (14.Kinder- und Jugendbericht S. Ombudsstellen als Instrumente der Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe damit Eltern/ Kinder/ Jugendliche besser zu ihrem Recht kommen Wiesner Kindeswohl CDU_CSU 24

25 Danke fürs Zuhören!

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