Dienstanweisung JAE-Prüfung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Dienstanweisung JAE-Prüfung"

Transkript

1 Dienstanweisung JAE-Prüfung gültig ab Januar 2011 Verfasser: Frau Schaar Stand: 04/2012 Seite 1 von 11 Vordr.-Nr.:BTD023

2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung Rechtsgrundlage Zuständigkeiten Prüfungs- und Anordnungspflicht der Bezüge anordnenden Stelle Anordnung bei herkömmlicher Bearbeitung Verfahren bei Online-Bearbeitung bzw. Komplettbearbeitung Warnungsmeldungen Verfahrenstechnische Umsetzung in KIDICAP Datenfelder in ERF Feld JAE-Prüfung Feld JAE Vorarbeitgeber im lfd. KJ Feld JAEG überschritten im lfd. KJ Felder JAEG überschritten in 20xx ff Datenfelder ANZ Feld "JAE-Prüfung" Feld "JAEG-Brutto" Feld "Durchschn.JAE-wirks.unst.Bez." Feld "JAE-Tage" Feld "JAE-Brutto" Feld "JAE Vorarbeitgeber" Feld "Summe JAE-Brutto" Feld "JAEG überschritten" Feld "JAEG überschritten Ergebnis" Felder "Vor-Vorjahr" und "Vor-Vor-Vorjahr" ff Anlage - DA JAE-Prüfung gültig bis Dezember Stand: 04/2012 Seite 2 von 11 Vordr.-Nr.:BTD023

3 Vorbemerkung/Rechtsgrundlage 1 Vorbemerkung Diese Dienstanweisung gilt ab Januar 2011 und dient dem Zweck, den Bezüge anordnenden Stellen die Verschlüsselung in Fenster 11 bzw. Fenster 09 mitzuteilen und den Bezügerechnern, die notwendigen Informationen über die Jahresarbeitsentgelte (JAE) und die Erfassung in KIDICAP zu vermitteln. Die Prüfung der JAE-Grenze obliegt den Bezüge anordnenden Stellen (Punkt 3). Für Zeiträume vor Januar 2011 wird auf die "Dienstanweisung JAE-Prüfung KIDICAP Version 7.2.1" Stand November 2007 verwiesen (siehe Anlage unter Punkt 5). 2 Rechtsgrundlage Am ist das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG) in Kraft getreten. Nach dem GKV-Finanzierungsgesetz tritt die Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern ( 6 SGB V) nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze ein, vorausgesetzt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt übersteigt auch die Versicherungspflichtgrenze des nächsten Jahres. Stand: 04/2012 Seite 3 von 11 Vordr.-Nr.: BTD023

4 Zuständigkeiten Prüfung und Anordnung 3 Zuständigkeiten 3.1 Prüfungs- und Anordnungspflicht der Bezüge anordnenden Stelle Ob nach 6 SGB V Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der JAE oder Versicherungspflicht bei Unterschreiten der JAE vorliegt, ist vom Arbeitgeber zu beurteilen. Aus haftungsrechtlicher Sicht ist dies von Bedeutung, da der Arbeitgeber u. U. von den Krankenkassen für nachzufordernde Beiträge haftbar gemacht werden kann, wenn z. B. fälschlicherweise ein Personalfall privat versichert wurde, obwohl KV-Pflicht bestand. Für die Anordnungen verwenden Sie bitte bei Neuzugängen Formular 3980 und für Bestandsfälle das Formular 3971 in der jeweils aktuellen Fassung Anordnung bei herkömmlicher Bearbeitung Versicherungspflicht oder -freiheit sowie Änderungen der Versicherungspflicht sind von der Bezüge anordnenden Stelle anzuordnen Verfahren bei Online-Bearbeitung bzw. Komplettbearbeitung Nach dem Zuständigkeitskatalog Bezügeabrechnung hat der Bereich der Komplettbearbeitung bzw. Onlinebearbeitung ggf. unter Mithilfe der Personal verwaltenden Stelle zu beurteilen, ob KV-Pflicht oder -Freiheit besteht und die entsprechenden Verschlüsselungen in KIDI- CAP zu erfassen. Dies gilt auch für Änderungen der Versicherungspflicht. Stand: 04/2012 Seite 4 von 11 Vordr.-Nr.: BTD023

5 Warnungsmeldungen 3.2 Warnungsmeldungen Zur Unterstützung der JAE-Prüfung werden aus dem Bezügezahlungsverfahren KIDICAP Warnungsmeldungen in der Warn- und Hinweisliste (Liste 1101) ausgegeben. Diese Warnungsmeldungen sind nur Hilfsmittel und ersetzen nicht die individuelle Prüfung im Einzelfall. Die Ausgabe von Warnungsmeldungen wegen Über- oder Unterschreiten der JAEG wird über das Feld JAE-Prüfung ggf. i.v.m. dem Feld JAE-Vorarbeitgeber lfd. KJ gesteuert. Folgende Schlüsselzahlen stehen zur Verfügung: Feld Schlüsselzahl Beschreibung JAE-Prüfung leer Warnmeldungen werden erstellt bei Über- oder Unterschreiten der allgemeinen JAEG (Standfall) JAE- Vorarbeitgeber lfd. KJ 1 Warnmeldungen werden erstellt bei Über- oder Unterschreiten der besonderen JAEG (gilt nur für Arbeitnehmer, die am privat krankenversichert waren) N Ausgabe von Warnmeldungen verhindern Betrag in Euro Bei einem unterjährigen Neuzugang im laufenden Kalenderjahr ist das JAE des vorherigen Arbeitgebers im Feld JAE-Vorarbeitgeber lfd. KJ anzugeben (wenn bekannt). Hinweise: Bei einem unterjährigen Neuzugang im lfd. Kalenderjahr ist das JAE des vorherigen Arbeitgebers im Feld JAE-Vorarbeitgeber lfd. KJ anzugeben (wenn bekannt). Das Formular 3980 wurde mit Stand entsprechend modifiziert, die vorläufige Dienstanweisung KIDICAP ist diesbezüglich bereits aktualisiert. Stand: 04/2012 Seite 5 von 11 Vordr.-Nr.: BTD023

6 Umsetzung in KIDICAP 4 Verfahrenstechnische Umsetzung in KIDICAP 4.1 Datenfelder in ERF Feld JAE-Prüfung Das Feld "JAE-Prüfung" kann in ERF11 oder in ERF09a gefüllt werden. Wenn dieses Feld leer ist oder mit dem Merkmal "1" gefüllt wurde, nimmt der Personalfall an der maschinellen JAE-Berechnung teil. Zulässige Merkmale für ERF11 bzw. ERF09a sind: Schlüsselzahl Beschreibung N JAE-Prüfung verhindern 1 JAE-Prüfung wird bei Altfällen "Privatversicherte" durchgeführt ( 6 Abs. 7 SGB V) leer JAE-Prüfung wird bei sv-pflichtigen Fällen durchgeführt (Standardvorbelegung) Stand: 04/2012 Seite 6 von 11 Vordr.-Nr.: BTD023

7 Umsetzung in KIDICAP Feld JAE Vorarbeitgeber im lfd. KJ In diesem Feld kann das JAE eines vorherigen Arbeitgebers bei einer unterjährigen Einstellung/Zugang eingegeben werden (Anordnung). Der hier erfasste Wert dient dazu, im AM 12 die JAE-Prüfung mit den kompletten Jahreswerten des laufenden Jahres durchzuführen Feld JAEG überschritten im lfd. KJ Die Merkmale dieses Feldes steuern die Ausgabe der Warnmeldungen. Hier kann vom Bezügerechner manuell erfasst werden, ob die JAEG überschritten wurde oder nicht. Zulässige Merkmale: Schlüsselzahl J N leer Beschreibung JAEG wurde überschritten JAEG wurde nicht überschritten maschinelle Prüfung, ob die JAEG im jeweiligen Kalenderjahr überschritten wurde, wird durchgeführt Achtung: Manuelle Erfassungen mit "J" oder "N" überschreiben maschinell erzeugte Ergebnisse Felder JAEG überschritten in 20xx ff. Die Felder JAEG überschritten für die drei rückwirkenden Kalenderjahre können ignoriert werden, da diese noch der alten Rechtslage vor dem geschuldet sind. Stand: 04/2012 Seite 7 von 11 Vordr.-Nr.: BTD023

8 Umsetzung in KIDICAP 4.2 Datenfelder ANZ11 Die Ergebnisse der JAE-Berechnung werden in ANZ11 unter dem Reiter JAEG-Prüfung dargestellt Feld "JAE-Prüfung" Da das Feld "JAE-Prüfung" sowohl in ERF09a als auch in ERF11 erfasst werden kann, erfolgt dementsprechend auch eine Anzeige in ANZ11. Stand: 04/2012 Seite 8 von 11 Vordr.-Nr.: BTD023

9 Umsetzung in KIDICAP Feld "JAEG-Brutto" Das Feld "JAEG-Brutto" dient zur Prüfung, ob im aktuellen AM die JAE-Grenze überschritten wird. Das Feld beinhaltet das fiktive monatliche JAE-Brutto, dass aus allen als JAE-wirksam klassifizierten Bezügebestandteile in einer fiktiven Hochrechnung auf das ganze Jahr ermittelt wurde. Es können fiktive Anteile von Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Zuwendung) sowie fiktive Durchschnittswerte von unständigen Bezügen enthalten sein Feld "Durchschn.JAE-wirks.unst.Bez." Im Feld " Durchschn.JAE-wirks.unst.Bez." wird der Durchschnitt der Summe aller an Stelle 18 mit "S" sowie an Stelle 19 mit "S" oder "D" klassifizierten Bezügebestandteile für den Zeitraum Januar bis zum aktuellen AM angezeigt. Dieser Durchschnitt ist im JAEG-Brutto enthalten Feld "JAE-Tage" Im Feld "JAE-Tage" wird die Summe der JAE-TAGE von Januar bis einschließlich VM angezeigt Feld "JAE-Brutto" Im Feld "JAE-Brutto" wird das bis zum angezeigten Abrechnungsmonat ermittelte tatsächliche Jahresarbeitsentgelt angezeigt. Es enthält die Beträge aller als JAE-wirksam klassifizierten Bezügebestandteile des laufenden Jahres einschließlich Urlaubsgeld und Zuwendung des laufenden Jahres. Der hier angezeigte Betrag setzt sich aus den Abrechnungsergebnissen der einzelnen Monate zusammen Feld "JAE Vorarbeitgeber" Im Feld "JAE-Vorarbeitgeber" wird das JAE eines vorherigen Arbeitgebers bei einer unterjährigen Einstellung angezeigt, wenn es in ERF11 erfasst wurde. Der Wert wird bei der JAEG- Berechnung im AM 12 berücksichtigt (vgl. Feld JAEG überschreitendes Ergebnis ). Stand: 04/2012 Seite 9 von 11 Vordr.-Nr.: BTD023

10 Umsetzung in KIDICAP Feld "Summe JAE-Brutto" In diesem Feld wird die bis zum angezeigten AM ermittelte Summe aus den Feldern JAE- Brutto und JAE-Vorarbeitgeber angezeigt Feld "JAEG überschritten" Hier wird das vom Bezügerechner im Feld "JAEG überschritten" manuell erfasste Merkmal angezeigt Feld "JAEG überschritten Ergebnis" Im Feld "JAEG überschritten Ergebnis" wird der maschinell von der Berechnung ermittelte Wert angezeigt, ob im laufenden Jahr die JAEG überschritten wurde oder nicht. Wenn im Feld "JAEG überschritten" ein Merkmal vom Sachbearbeiter erfasst wurde, sind die Felder "JAEG überschritten" und " JAEG überschritten Ergebnis" identisch. Wenn vom Sachbearbeiter keine Erfassung vorgenommen wurde, ist das Feld "JAEG überschritten" leer. Der im Feld "JAEG überschritten Ergebnis" angezeigte Wert ist in diesem Fall von der Berechnung ermittelt. Das Feld wird im AM 12 gefüllt Felder "Vor-Vorjahr" und "Vor-Vor-Vorjahr" ff. Die Ergebnisfelder in den Bereichen Vor-Vorjahr und Vor-Vor-Vorjahr können ignoriert werden, da diese noch der alten Rechtslage von vor geschuldet sind. Stand: 04/2012 Seite 10 von 11 Vordr.-Nr.: BTD023

11 DA JAE Prüfung gültig bis Dezember Anlage - DA JAE-Prüfung gültig bis Dezember 2010 Stand: 04/2012 Seite 11 von 11 Vordr.-Nr.: BTD023

12 Abteilung D - Dienstleistungszentrum - D2.26 Dienstanweisung JAE-Prüfung ab KIDICAP-Version gültig bis Dezember 2010 Erstellt von: Frau Pniok Stand November 2007 Stand: 11/ 2007 Seite 1 von 14 Vordr.-Nr. BTD

13 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätzliches Verfahrenstechnische Umsetzung Datenfelder ERF Datenfelder ANZ Bildung JAE-Tage/fiktive Entgelte Warnungsmeldungen Anpassung bisheriger Warnungsmeldungen (210 bis 215) Neue Warnungsmeldungen (241 bis 246) Umgang mit Warnungsmeldungen Bearbeitungshinweise Prüfung der Warnliste aus dem AM Rückrechnungen im AM auf das Jahr Behandlung von Neuzugängen Bescheinigung für unterjährig ausscheidende Arbeitnehmer Anlage Warnungsmeldungen...11 Seite 2 von 14

14 Grundsätzliches 1. Grundsätzliches Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) wurden die Voraussetzungen zur Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung nach 6 SGB V mit Wirkung vom 1. April 2007 neu geregelt. Danach sind Arbeitnehmer erst dann versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (JAE) die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) des neuen Jahres übersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat. Zum Jahreswechsel ist durch den Arbeitgeber jeweils abschließend zu beurteilen, ob Versicherungsfreiheit wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze vorliegt oder nicht. Änderungen der Versicherungspflicht sind anzuordnen. Zur rechtlichen Beurteilung der Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auf die Ausführungen des gleichnamigen Rundschreibens der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 8. März 2007 verwiesen. Zur Unterstützung der JAE-Prüfung werden zum Jahreswechsel unverbindliche Warnungsmeldungen in der Warn- und Hinweisliste ausgegeben. Mit Einführung der KIDICAP Version wird die Ausgabe der Warnungsmeldungen an die o. a. Neuregelungen angepasst. Seite 3 von 14

15 Verfahrenstechnische Umsetzung 2. Verfahrenstechnische Umsetzung Mit Einführung der KIDICAP Version sind neue Erfassungs- und Anzeigefelder im Fenster 11 eingerichtet worden. Die Inhalte dieser Felder steuern die Ausgabe der Warnungsmeldungen zur JAE-Prüfung. 2.1 Datenfelder ERF11 Die neuen Erfassungsfelder stehen in der Spalte JAE-Vorzeiten. Feld "JAE-Prüfung" Dieses Feld existiert nach wie vor auch in ERF09a. Es kann alternativ sowohl in ERF09a als auch in ERF11 erfasst werden. Die Eingabemöglichkeiten und die Funktionsweise zu diesem Feld haben sich nicht geändert. Zulässige Merkmale: N JAE-Prüfung verhindern 1 JAE-Prüfung wird bei Altfällen "Privatversicherte" durchgeführt ( 6 Abs. 7 SGB V) leer JAE-Prüfung wird bei sv-pflichtigen Fällen durchgeführt Feld "JAE Vorarbeitgeber im lfd. KJ" In diesem Feld kann das JAE eines vorherigen Arbeitgebers bei einer unterjährigen Einstellung eingegeben werden. Der hier erfasste Wert dient dazu, im AM 12 die JAE-Prüfung mit kompletten Jahreswerten des laufenden Jahres durchführen zu können. Seite 4 von 14

16 Verfahrenstechnische Umsetzung Felder "JAEG überschritten im lfd. KJ" sowie für die drei rückwirkenden Kalenderjahre Die Merkmale dieser Felder steuern die Ausgabe der Warnmeldungen. Hier kann manuell eingetragen werden, ob die JAEG überschritten wurde oder nicht. Zu den Auswirkungen siehe auch ANZ11 Feld "JAEG überschritten" und Feld "JAEG überschritten Ergebnis". Zulässige Merkmale: J N leer JAEG wurde überschritten JAEG wurde nicht überschritten maschinelle Prüfung, ob die JAEG im jeweiligen Kalenderjahr überschritten wurde, wird durchgeführt Achtung Manuelle Erfassungen mit "J" oder "N" überschreiben maschinell erzeugte Ergebnisse. (Bearbeitungshinweise unter Punkt 4 beachten). Seite 5 von 14

17 Verfahrenstechnische Umsetzung 2.2 Datenfelder ANZ11 Der Anzeigedialog ANZ11 wurde für die Anzeige der neuen Felder überarbeitet und ein zusätzlicher Reiter "JAEG-Prüfung" eingerichtet. Feld "JAE-Prüfung" Da das Feld "JAE-Prüfung" ab Version sowohl in ERF09a als auch in ERF11 erfasst werden kann, erfolgt dementsprechend auch eine Anzeige in ANZ11. Feld "JAEG-Brutto" Das Feld "JAEG-Brutto" dient nach wie vor zur Prüfung, ob im aktuellen AM die JAEG- Grenze überschritten wird. Das Feld wurde von ANZ09 nach hier verschoben, inhaltlich gibt es keine Änderungen. Das Feld beinhaltet das fiktive monatliche JAE-Brutto, dass aus allen als JAE-wirksam klassifizierten Bezügebestandteile in einer fiktiven Hochrechnung auf das ganze Jahr ermittelt wurde. Es können fiktive Anteile von Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Zuwendung) sowie fiktive Durchschnittswerte von unständigen Bezügen enthalten sein. Seite 6 von 14

18 Verfahrenstechnische Umsetzung Feld "Durchschn.JAE-wirks.unst.Bez." Im Feld " Durchschn.JAE-wirks.unst.Bez." wird der Durchschnitt der Summe aller an Stelle 18 mit "S" sowie an Stelle 19 mit "S" oder "D" klassifizierten Bezügebestandteile für den Zeitraum Januar bis zum aktuellen AM angezeigt. Dieser Durchschnitt ist im JAEG-Brutto enthalten. Feld "JAE-Tage" Im Feld "JAE-Tage" wird die Summe der JAE-TAGE von Januar bis einschließlich VM angezeigt (vgl. Bildung JAE-Tage Punkt 2.3). Feld "JAE-Brutto" Im Feld "JAE-Brutto" wird das bis zum angezeigten Abrechnungsmonat ermittelte tatsächliche Jahresarbeitsentgelt angezeigt. Es enthält die Beträge aller als JAE-wirksam klassifizierten Bezügebestandteile des laufenden Jahres einschließlich Urlaubsgeld und Zuwendung des laufenden Jahres. Der hier angezeigte Betrag setzt sich aus den Abrechnungsergebnissen der einzelnen Monate zusammen. Er kann deshalb nicht aus dem im Feld JAEG-Brutto angezeigten Monatswerten ermittelt werden. Feld "JAE Vorarbeitgeber" Im Feld "JAE-Vorarbeitgeber" wird das JAE eines vorherigen Arbeitgebers bei einer unterjährigen Einstellung angezeigt, wenn es in ERF11 erfasst wurde. Der Wert dient dazu, im AM 12 die JAEG-Prüfung durchzuführen. Feld "Summe JAE-Brutto" In diesem Feld wird zur Laufzeit der Anzeigemaske die Summe aus den Feldern JAE-Brutto und JAE-Vorarbeitgeber angezeigt. Feld "JAEG überschritten" Im Feld "JAEG überschritten" wird das vom Sachbearbeiter in ERF11 manuell erfasste Merkmal angezeigt. Feld "JAEG überschritten Ergebnis" Im Feld "JAEG überschritten Ergebnis" wird der maschinell von der Berechnung ermittelte Wert angezeigt, ob im laufenden Jahr die JAEG überschritten wurde oder nicht. Wenn im Feld "JAEG überschritten" ein Merkmal vom Sachbearbeiter erfasst wurde, sind die Felder "JAEG überschritten" und " JAEG überschritten Ergebnis" identisch. Wenn vom Sachbearbeiter keine Erfassung vorgenommen wurde, ist das Feld "JAEG überschritten" leer. Der im Feld "JAEG überschritten Ergebnis" angezeigte Wert ist in diesem Fall von der Berechnung ermittelt. Das Feld wird im AM 12 gefüllt. Vorjahreswerte auf der rechten Seite von ANZ11 Die Ergebnisfelder des laufenden Kalenderjahres werden im AM 12 in das Vorjahr, die Ergebnisfelder des Vorjahres in das Vor-Vorjahr (usw.) verschoben. Seite 7 von 14

19 Verfahrenstechnische Umsetzung 2.3 Bildung JAE-Tage/fiktive Entgelte Bei der Berechnung des JAE sind für bestimmte Fehlzeiten fiktive Entgelte zu berücksichtigen. Um fiktive Entgelte ermitteln zu können, werden bei den maßgeblichen Fehlzeiten JAE- Tage gebildet. Vorhandene JAE-Tage führen zur Bildung von JAE-Brutto. Damit kann aufgrund der unterschiedlichen Unterbrechungsgründe das JAE auch dann ermittelt werden, wenn wegen Unterbrechung keine SV-Tage und damit kein SV-Entgelt berechnet wird. Die JAE Tage werden maschinell nach folgenden Regeln ermittelt: a) JAE-Tage werden analog der Bildung von SV-Tagen ermittelt, d. h. es werden monatlich 30 Tage verarbeitet. b) bei Unterbrechungen mit UGrund 01, 02, 03, 09, 12 und 15 werden JAE-Tage gebildet. c) bei Unterbrechungen mit UGrund 05, 07 und 16 werden im ersten Zeitmonat JAE- Tage gebildet. d) bei Unterbrechungen mit UGrund 05, 07 und 16 werden nach dem ersten Zeitmonat keine JAE-Tage mehr gebildet. e) bei Unterbrechungen mit UGrund 90, 04, 06, 08, 10, 11, 13, 14 und 17 werden keine JAE-Tage gebildet. Seite 8 von 14

20 Warnungsmeldungen 3. Warnungsmeldungen Die Texte der Warnmeldungen sind als Anlage beigefügt. 3.1 Anpassung bisheriger Warnungsmeldungen (210 bis 215) Die Warnungsmeldung 210 wird von der Neuregelung nicht berührt und unverändert erstellt. Die Regeln, die zur Ausgabe der Warnungsmeldungen 211 bis 215 führen, bleiben unverändert, jedoch wird der zu betrachtende Zeitraum auf die 3 vorangegangen Kalenderjahre ausgeweitet. 3.2 Neue Warnungsmeldungen (241 bis 246) a) 241 bis 245 Die Meldungen entsprechen inhaltlich den Warnungsmeldungen 211 bis 215. Sie werden jedoch nur dann ausgegeben, wenn in mindestens einem der neuen Vorjahres-Felder "Ergebnis JAEG überschritten" keine Merkmale vorhanden sind, also weder durch eine Sachbearbeitereingabe noch durch die Berechnung ein Wert in diesen Feldern entstanden ist. Dies trifft nach Einsatz der Version grundsätzlich für alle betroffenen Bestandsfälle zu. Wenn ab 2010 die Merkmale komplett maschinell bedient werden können, werden diese Meldungen nur noch bei Neuzugängen ausgegeben, wenn keine Vorarbeitgeberdaten vorhanden sind, d. h. dass die Merkmale der drei vorangegangenen Kalenderjahre nicht durch den Sachbearbeiter erfasst wurden. b) 246 Die Meldung wird im AM 12 bei KV-pflichtigen Personalfällen ausgegeben, wenn diese vorausschauend als JAE-Überschreiter erkannt werden und in den vorangegangenen drei Kalenderjahren die JAEG in mindestens einem Jahr nicht überschritten war. Im Jahr der fehlenden Überschreitung waren UGrd 04, 10, 11 oder 90 vorhanden. Hier ist zu prüfen, ob der Personalfall die Voraussetzungen für die KV-Freiheit erfüllt. 3.3 Umgang mit Warnungsmeldungen Warnhinweise aus dem Abrechnungsverfahren KIDICAP sind unverbindliche Hilfsmittel. Der Arbeitgeber bzw. die mit Arbeitgeberaufgaben beauftragte Stelle hat abschließend zu beurteilen, ob KV-Pflicht oder - Freiheit besteht und die entsprechenden Verschlüsselungen in KIDICAP zur Erfassung anzuordnen. Dies ist aus haftungsrechtlicher Sicht von Bedeutung, da der Arbeitgeber u. U. von den Krankenkassen für nachzufordernde Beiträge haftbar gemacht werden kann, wenn fälschlicherweise ein Personalfall privat versichert wurde, obwohl KV-Pflicht bestand. Seite 9 von 14

21 Bearbeitungshinweise 4. Bearbeitungshinweise 4.1 Prüfung der Warnliste aus dem AM Die Merkmale der neuen Felder im Fenster 11 "JAEG überschritten im lfd. KJ" sowie für die drei rückwirkenden Kalenderjahre steuern die Ausgabe der Warnmeldungen. Aus programmtechnischen Gründen können diese Merkmale erst ab dem Jahr 2010 komplett maschinell ermittelt werden. Bleiben die Felder leer, so werden bis zum Jahr 2010 für alle KV-freien Personalfälle wiederholt Warnungsmeldungen ausgegeben und für KV-pflichtige Personalfälle, die die JAEG des neuen Jahres überschreiten, können u. U. keine Warnmeldungen erzeugt werden. Dies kann vermieden werden, in dem die Felder entweder durch eine Rückrechnung oder eine manuelle Eingabe gefüllt werden. Für das Jahr 2007 wird durch eine generelle Rückrechnung im AM auf das entsprechende Merkmal im Feld "JAEG überschritten im lfd. KJ" maschinell ermittelt und gesetzt. Die fehlenden Merkmale in den Feldern "JAEG überschritten in 2006" und "JAEG überschritten in 2005" können manuell nach erfasst werden (vgl. Datenfelder ERF11 unter Punkt 2.1). Den Arbeitgebern wird im Informationsschreiben "Warnungsmeldungen bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze" vom empfohlen, die Warnungsliste aus dem AM zu überprüfen und bei allen ausgewiesenen Fällen nach entsprechender individueller Prüfung die fehlenden Angaben anzuordnen. Die Erfassung ist in den Feldern "JAEG überschritten in 2006" und "JAEG überschritten in 2005" vorzunehmen. 4.2 Rückrechnungen im AM auf das Jahr 2006 Werden im AM noch individuelle Rückrechnungen für das Jahr 2006 ausgeführt, sind diese für das ganze Jahr, also ab auszulösen, da es sonst zu fehlerhaften Ergebnissen im Feld "JAEG überschritten in 2006" kommt. Alternativ kann auch hier das Merkmal "JAEG überschritten in 2006" manuell gesetzt werden. 4.3 Behandlung von Neuzugängen Bei Neuzugängen sollte darauf geachtet werden, dass sowohl Vorarbeitgeberwerte des laufenden Jahres (Feld "JAE Vorarbeitgeber im lfd. KJ") als auch die Vorjahres-Merkmale erfasst werden. Kann ein neu eingestellter Personalfall die zurückliegenden Jahre nicht bescheinigen, so sollte für diese Zeiträume jeweils "N" erfasst werden. 5. Bescheinigung für unterjährig ausscheidende Arbeitnehmer Eine Bescheinigung über zu berücksichtigendes Jahresarbeitsentgelt zur Vorlage beim neuen Arbeitgeber ist in Vorbereitung. Ein Termin für die Einführung ist noch nicht bekannt. Seite 10 von 14

22 Warnungsschlüssel 6. Anlage Warnungsmeldungen Nummer Kurztext Langtext 210 Die JAE-Grenze wird in diesem Monat unterschritten. KV-PFL.? Die monatliche Überprüfung der JAE-Grenze des KV-freien Personalfalles hat ergeben, dass das JAE aus der Sicht dieses Abrechnungsmonats die Grenze nicht übersteigt. Es muss geprüft werden, ob die KV-Pflicht zu erfassen ist. Die Überprüfung im Dezember mit der JAE-Grenze des neuen Jahres erfolgt zusätzlich (siehe ggf. Warnung 211). 211 Beding.f.KV-Freiheit im neuen Jahr nicht erfüllt! KV-Pflicht? Die Überprüfung der JAE-Grenze im Monat Dezember hat bei dem KV-freien Personalfall ergeben, dass das JAE die Grenze des neuen Kalenderjahres nicht übersteigt. Die Prüfung wurde mit dem JAE aus der Sicht des Monats Dezember vorgenommen. Veränderungen ab Januar werden erst in der Januarabrechnung berücksichtigt (und führen hier ggf. zur Warnung 210). Die Meldung wird auch dann ausgegeben, wenn in der vorausschauenden Betrachtung zwar die monatliche JAE-Grenze des Folgejahres überschritten, aber die JAE-Grenze in einem der letzten 3 Jahre unterschritten wurde. Es muss geprüft werden, ob die KV-Pflicht zu erfassen ist. *) Hinweis: Die 3 vergangenen Jahre sind hier aus Sicht des neuen Jahres zu verstehen. Bei Prüfung im Dezember für das neue Jahr sind insoweit programmtechnisch die Entgelte in den 2 vorangegangenen KJ sowie in dem Dezember endenden laufenden KJ zu berücksichtigen. 212 Die JAE-Grenze wird überschritten, KVPflicht liegt vor Die Überprüfung der JAE-Grenze hat bei dem KVpflichtigen Personalfall ergeben, dass das JAE sowohl aus der Sicht dieses Abrechnungsmonats die Grenze übersteigt als auch in den zurückliegenden 3 Jahren die JAE-Grenze jeweils überschritten wurde. Diese Warnung wird im Zugangsmonat und im Monat Januar ausgegeben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In die Prüfung sind auch Personalfälle einbezogen, bei denen eine UB mit Grund 90 beendet wird (wirkt wie Neuzugang). Es muss geprüft werden, ob die KV-Pflicht (ggf. rückwirkend ab Eintritt) zu löschen ist. Erfolgt die Überschreitung der JAE-Grenze wegen der Berücksichtigung eines Durchschnitts unständiger Bezüge oder wegen individuell versteuerter Zukunftssicherungsleistungen, wird zusätzlich Warnung 215 bzw. 214 ausgegeben (siehe dort). Seite 11 von 14

23 Warnungsschlüssel Nummer Kurztext Langtext 213 JAE-Grenze des neuen Jahres wird überschritten. KV-frei? Die Überprüfung der JAE-Grenze im Monat Dezember hat bei dem KV-pflichtigen Personalfall ergeben, dass das JAE die Grenze des neuen Kalenderjahres übersteigt und auch in den vergangenen 3 Jahren (*) die JAEG jeweils überschritten wurde. Die Prüfung wurde mit dem JAE aus der Sicht des Monats Dezember vorgenommen. Veränderungen ab Januar werden erst in der Januarabrechnung berücksichtigt. Es muss geprüft werden (auch unter Einbeziehung evtl. Änderungen ab Januar), ob die KV-Pflicht zu löschen ist. Erfolgt die Überschreitung der JAE-Grenze wegen der Berücksichtigung eines Durchschnitts unständiger Bezüge oder wegen individuell versteuerter Zukunftssicherungsleistungen, wird zusätzlich Warnung 215 bzw. 214 ausgegeben (s. dort). (*): vgl. Hinweis zur Warnungsmeldung JAE überschritten wegen Zukunfts.Leist. KV-Pflicht prüfen Die Überschreitung der JAE-Grenze erfolgt nur durch einen individuell zu versteuernden und zu versichernden Betrag aus der Versteuerung von Zukunftssicherungsleistungen (i.d.r. die Umlage zur ZVK), der in diesem Monat vorliegt und wenn die JAEG in den vergangenen 3 Jahren ebenfalls überschritten wurde. Je nach Pauschalversteuerungsart entsteht dieser Betrag auf unterschiedliche Art (z.b. durch Überschreitung der Pauschalierungsgrenze oder durch Ausscheiden aus der Durchschnittsversteuerung). Bevor die KV-Pflicht gelöscht wird ist zu prüfen, ob der individuell zu versteuernde Betrag auch aus der Januarsicht zu einer Überschreitung führt. 215 JAE überschritten wegen unständiger Bezüge. KV-PFL.? Die JAE-Grenze wurde nur deshalb überschritten, weil ein Durchschnittswert der einmalig zu zahlenden unständigen Bezüge berücksichtigt wurde und in den vorausgegangenen 3 Jahren ebenfalls die JAEG überschritten wurde. Dieser Durchschnitt wird aus der Summe aller im Klassifizierungsschlüssel mit 'D' als JAE-wirksam gekennzeichneten einmaligen Bezüge (i.d.r. Bereitschafts- und Rufbereitschaftsvergütung) ermittelt und bei der vorausschauenden Betrachtung herangezogen. Seite 12 von 14

24 Warnungsschlüssel Nummer Kurztext Langtext 241 analog 211, aber mindestens 1 MKM JAEGüberschritten ist leer Die Ausgabe der Warnungsmeldung erfolgt analog zur Meldung 211. Die Meldung wird dann ausgegeben, wenn in der vorausschauenden Betrachtung zwar die monatliche JAEG des Folgejahres überschritten, aber die JAEG der rückwirkenden 3 Jahre nicht immer überschritten wurde und mindestens 1 MKM "JAEG überschritten" nicht gefüllt ist. Das heißt, weder durch eine Sachbearbeitereingabe noch durch die maschinelle Prüfung ist in mindestens einem der 3 rückwirkend zu betrachtenden Jahre die Überschreitung der JAEG festgestellt worden. Es muss geprüft werden, ob die KV-Pflicht zu erfassen ist. 242 analog 212, aber mindestens 1 MKM JAEGüberschritten ist leer Die Ausgabe der Warnungsmeldung erfolgt analog zur Meldung 212. Allerdings ist bei der Ausgabe der Meldung 242 mindestens 1 MKM "JAEG überschritten" nicht gefüllt, d. h., weder durch eine Sachbearbeitereingabe noch durch die maschinelle Prüfung ist in mindestens einem der 3 rückwirkend zu betrachtenden Jahre die Überschreitung der JAEG festgestellt worden. 243 analog 213, aber mindestens 1 MKM JAEGüberschritten ist leer Die Ausgabe der Warnungsmeldung erfolgt analog zur Meldung 213. Allerdings ist bei der Ausgabe der Meldung 243 mindestens 1 MKM "JAEG überschritten" nicht gefüllt, d. h., weder durch eine Sachbearbeitereingabe noch durch die maschinelle Prüfung ist in mindestens einem der 3 rückwirkend zu betrachtenden Jahre die Überschreitung der JAEG festgestellt worden. 244 analog 214, aber mindestens 1 MKM JAEGüberschritten ist leer Die Ausgabe der Warnungsmeldung erfolgt analog zur Meldung 214. Allerdings ist bei der Ausgabe der Meldung 244 mindestens 1 MKM "JAEG überschritten" nicht gefüllt, d. h., weder durch eine Sachbearbeitereingabe noch durch die maschinelle Prüfung ist in mindestens einem der 3 rückwirkend zu betrachtenden Jahre die Überschreitung der JAEG festgestellt worden. 245 analog 215, aber mindestens 1 MKM JAEGüberschritten ist leer Die Ausgabe der Warnungsmeldung erfolgt analog zur Meldung 215. Allerdings ist bei der Ausgabe der Meldung 245 mindestens 1 MKM "JAEG überschritten" nicht gefüllt, d. h., weder durch eine Sachbearbeitereingabe noch durch die maschinelle Prüfung ist in mindestens einem der 3 rückwirkend zu betrachtenden Jahre die Überschreitung der JAEG festgestellt worden. Seite 13 von 14

25 Warnungsschlüssel Nummer Kurztext Langtext 246 JAEG-Vorj. evtl. wg. UG 04,10,11,90 unterschritten. KV-frei? Der Personalfall ist noch KV-pflichtig und wird in der vorausschauenden Betrachtung als JAEG- Überschreiter erkannt. In den vergangenen 3 Jahren war die JAEG aber in mindestens 1 Jahr nicht überschritten. Das Überschreiten der JAEG kann aber u. U. wegen vorhandener Zeiten bestimmter Unterbrechungen (UGrd 04, 10, 11 oder 90) unterstellt werden. Es ist zu prüfen, ob der Personalfall die Voraussetzungen für die KV-Freiheit erfüllt. Seite 14 von 14

Warnungsmeldungen bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze Umsetzung im Bezügezahlungsverfahren KIDICAP

Warnungsmeldungen bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze Umsetzung im Bezügezahlungsverfahren KIDICAP POSTANSCHRIFT Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen 53221 Bonn Einrichtungen, die dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen - Dienstleistungszentrum - Bezügeanordnungen

Mehr

Dienstanweisung zur Umlagepflicht nach dem AAG (U1/U2-Verfahren)

Dienstanweisung zur Umlagepflicht nach dem AAG (U1/U2-Verfahren) Dienstanweisung zur Umlagepflicht nach dem AAG (U1/U2-Verfahren) Verfasser: Frau Pniok Stand Juli 2012 Stand: 07.2012 Seite 1 von 10 Vordr.-Nr. BTD015 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung...

Mehr

Dienstanweisung Geringfügige Beschäftigungen gültig ab dem 01.01.2013

Dienstanweisung Geringfügige Beschäftigungen gültig ab dem 01.01.2013 Dienstanweisung Geringfügige Beschäftigungen gültig ab dem 01.01.2013 Verfasser: Frau Pniok Stand Januar 2013 Stand: 01/2013 Seite 1 von 16 Vordr.-Nr. BTD027 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS Vorbemerkung...

Mehr

Dienstanweisung KIDICAP-Umsetzung der Einbeziehung des Krankentagegeldes in die Regelung des 7 Abs. 3 SGB IV

Dienstanweisung KIDICAP-Umsetzung der Einbeziehung des Krankentagegeldes in die Regelung des 7 Abs. 3 SGB IV Dienstanweisung KIDICAP-Umsetzung der Einbeziehung des Krankentagegeldes in die Regelung des 7 Abs. 3 SGB IV Verfasser: Frau Pniok Aktualisierte Fassung Stand Juni 2012 Stand: 06/ 2012 Seite 1 von 11 Vordr.-Nr.

Mehr

Dienstanweisung Gleitzone

Dienstanweisung Gleitzone D2.26 Dienstanweisung Gleitzone Verfasser: Gabriele Pniok Stand Mai 2008 Stand: 05/2008 Seite 1 von 33 BTD026 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS Vorbemerkung...4 1. Beschäftigungen in der Gleitzone...5

Mehr

KIDICAP-Umsetzung der Einbeziehung des Krankentagegeldes in die Regelung des 7 Abs. 3 SGB IV

KIDICAP-Umsetzung der Einbeziehung des Krankentagegeldes in die Regelung des 7 Abs. 3 SGB IV Abteilung D - Dienstleistungszentrum - D2.26 KIDICAP-Umsetzung der Einbeziehung des Krankentagegeldes in die Regelung des 7 Abs. 3 SGB IV Erstellt von: G. Pniok Stand: 03/ 2008 Seite 1 von 10 BTS237 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Die ausführliche Beschreibung ist den "Informationen zum Einsatz der KIDICAP-Version 6.3.1" (im DZ-Portal eingestellt) zu entnehmen.

Die ausführliche Beschreibung ist den Informationen zum Einsatz der KIDICAP-Version 6.3.1 (im DZ-Portal eingestellt) zu entnehmen. Abteilung D - Dienstleistungszentrum - D2.26 FACHBEREICH THEMATIK Bezüge zentral Sozialversicherung, Umsetzung des 23 c SGB IV Im Sozialgesetzbuch (SGB) IV wurde der 23 c neu eingefügt. Der 23 c SGB IV

Mehr

Vorläufige Dienstanweisung GKV-Meldeverfahren (bei Mehrfachbeschäftigung)

Vorläufige Dienstanweisung GKV-Meldeverfahren (bei Mehrfachbeschäftigung) Vorläufige Dienstanweisung GKV-Meldeverfahren (bei Mehrfachbeschäftigung) Stand Juli 2013 Verfasser Frau Pniok Stand 07.2013 Seite 1 von 18 Vordruck Nr. BTD035 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung... 3 2

Mehr

Arbeitshinweise Maschinelles Zahlstellenmeldeverfahren. Teil I

Arbeitshinweise Maschinelles Zahlstellenmeldeverfahren. Teil I Arbeitshinweise Maschinelles Zahlstellenmeldeverfahren (Meldepflichten bei Versorgungsbezügen nach 202 SGB V) Teil I Stand: 18.11.2010 Seite 1 von 12 BAS096 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS 1. Vorbemerkung...

Mehr

Dienstanweisung Besoldung Nr. 3. Zahlung der Sonderzahlung nach dem Bundessonderzahlungsgesetz

Dienstanweisung Besoldung Nr. 3. Zahlung der Sonderzahlung nach dem Bundessonderzahlungsgesetz Abteilung D - Dienstleistungszentrum - D2.31 Bonn, 12. Oktober 2006 - O 1951-4/06 -! 01888/7030-9784 Dienstanweisung Besoldung Nr. 3 Zahlung der Sonderzahlung nach dem Bundessonderzahlungsgesetz - Stand:

Mehr

Dienstanweisung zum elektronischen Meldeverfahren in der Sozialversicherung nach 28a SGB IV SV.net

Dienstanweisung zum elektronischen Meldeverfahren in der Sozialversicherung nach 28a SGB IV SV.net Dienstanweisung zum elektronischen Meldeverfahren in der Sozialversicherung nach 28a SGB IV SV.net Verfasser: Frau Pniok Frau Schaar Stand: Januar 2012 Stand: 26.01.2012 Seite 1 von 13 Vordr.-Nr.: BTD013

Mehr

Zahlung von Urlaubsgeld VA/L im Zahlungsverfahren KIDICAP

Zahlung von Urlaubsgeld VA/L im Zahlungsverfahren KIDICAP Stand: Juli 2001 Zahlung von Urlaubsgeld VA/L im Zahlungsverfahren KIDICAP Verfasser: P. Brix Inhaltsverzeichnis... 3 Anspruchsvoraussetzungen ( 1 TV Urlaubsgeld)... 4 Höhe des Urlaubsgeldes... 5 Zahlung

Mehr

Senatsverwaltung für Inneres

Senatsverwaltung für Inneres Senatsverwaltung für Inneres Senatsverwaltung für Inneres, Klosterstraße 47, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses den Präsidenten

Mehr

Krankengeldzuschuss und Weiterversicherung in der Zusatzversorgung

Krankengeldzuschuss und Weiterversicherung in der Zusatzversorgung Krankengeldzuschuss und Weiterversicherung in der Zusatzversorgung Impressum Sage GmbH Franklinstraße 61-63 60486 Frankfurt am Main Copyright 2017 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden

Mehr

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-

Mehr

Oberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin

Oberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin POSTANSCHRIFT

Mehr

Dienstanweisung Gleitzone (Gültig ab 01.01.2013)

Dienstanweisung Gleitzone (Gültig ab 01.01.2013) Dienstanweisung Gleitzone (Gültig ab 01.01.2013) Stand Juni 2013 Verfasser: Frau Pniok Stand 06.2013 Seite 1 von 10 Vordruck Nr. BTD036 1 Vorbemerkung... 3 2 Rechtliche Grundlagen... 4 3 Zuständigkeitsregelung/Anordnung...

Mehr

Dienstanweisung Besoldung Nr. 4. Zahlungen bei Mutterschutz und Elternzeit

Dienstanweisung Besoldung Nr. 4. Zahlungen bei Mutterschutz und Elternzeit Dienstanweisung Besoldung Nr. 4 Zahlungen bei Mutterschutz und Elternzeit Verfasser: A. Bantelmann Stand: 01.10.2012 Seite 1 von 8 Vordr.-Nr.:BBD015 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung... 3 2 Rechtliche

Mehr

D i e n s t a n w e i s u n g S t e u e r N r. 6

D i e n s t a n w e i s u n g S t e u e r N r. 6 Abteilung D - Dienstleistungszentrum - D 2.2 Bonn, 26. Oktober 2007 - O 1959 12/07 - Tel. 01888/7030-9811 10.12.2010: Die in der Dienstanweisung (DA) beschriebene Verfahrensweise der Pauschalversteuerung

Mehr

Steuerfreie ZVK-Umlage

Steuerfreie ZVK-Umlage Steuerfreie ZVK-Umlage Steuerfreie ZVK-Umlage Seite 1 von 12 Inhaltsverzeichnis 1.0 Einleitung 3 2.0 Umsetzung in der Personalwirtschaft 4 Einstellungen zur Steuerfreiheit in den ZVK- Konstanten 4 2.1.1

Mehr

Sage Personalwirtschaft

Sage Personalwirtschaft Sage Personalwirtschaft Entgelt im Beschäftigungsverbot Impressum Sage GmbH Emil-von-Behring-Str. 8-14 60439 Frankfurt Copyright 2016 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden mit sehr

Mehr

Maschinelles Zahlstellenmeldeverfahren. Vorläufige Regelungen zur Bearbeitung von Meldungen der Krankenkassen

Maschinelles Zahlstellenmeldeverfahren. Vorläufige Regelungen zur Bearbeitung von Meldungen der Krankenkassen Maschinelles Zahlstellenmeldeverfahren (Meldepflichten bei Versorgungsbezügen nach 202 SGB V) Vorläufige Regelungen zur Bearbeitung von Meldungen der Krankenkassen Stand August 2011 Stand: 31.08.2011 Seite

Mehr

Leitfaden zum AAG (U1-Verfahren bei Entgeltfortzahlung) Version: 11.1

Leitfaden zum AAG (U1-Verfahren bei Entgeltfortzahlung) Version: 11.1 KIDICAP PPay Informationen zum Verfahren AAG (U1-Verfahren) Leitfaden zum AAG (U1-Verfahren bei Entgeltfortzahlung) Version: 11.1 Stand: 19.07.2011 Hinweis aus dem BADV: Zurzeit nimmt nur ein Arbeitgeber

Mehr

Abrechnung von Kurzarbeit

Abrechnung von Kurzarbeit Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses den Präsidenten

Mehr

Abrechnung von Kurzarbeit

Abrechnung von Kurzarbeit Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung

Mehr

Meldewesen. DSLW - Entgeltbescheinigung KV bei Kinderpflege - Krankengeld

Meldewesen. DSLW - Entgeltbescheinigung KV bei Kinderpflege - Krankengeld Meldewesen DSLW - Entgeltbescheinigung KV bei Kinderpflege - Krankengeld DSLW - Entgeltbescheinigung KV bei Kinderpflege-Krankengeld Hinweis Erst mit der Echtabrechnung werden die für das EEL-Meldeverfahren

Mehr

Qualifizierter Meldedialog

Qualifizierter Meldedialog Qualifizierter Meldedialog Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzungen 2 3. Vorgehensweisen 2 3.1. GKV-Monatsmeldung durch den Arbeitgeber erstellen 2 3.2. Kassenmeldung der Krankenkasse

Mehr

D 2.22/D 4.23/ D 4.33

D 2.22/D 4.23/ D 4.33 - Dienstleistungszentrum - D 2.22/D 4.23/ D 4.33 FACHBEREICH THEMATIK Bezüge zentral ATZ: Erhöhung ZV-Entgelt für Zeiten vor Historik Hinweise zur Korrektur von Altersteilzeitfällen, die ihren Vertrag

Mehr

Einrichtung von Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Einrichtung von Zuschuss zum Mutterschaftsgeld Einrichtung von Zuschuss zum Mutterschaftsgeld PW304_Zuschuss_Mutterschaftsgeld Impressum Sage GmbH Emil von-behring-str. 8-14 60439 Frankfurt Copyright 2016 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser

Mehr

Erläuterung Angaben im Meldeverfahren Umsetzung in LODAS Umsetzung in Lohn und Gehalt Meldungen für Arbeitnehmer der

Erläuterung Angaben im Meldeverfahren Umsetzung in LODAS Umsetzung in Lohn und Gehalt Meldungen für Arbeitnehmer der UV- Grund A07 A08 A09 B01 Erläuterung Angaben im Meldeverfahren Umsetzung in LODAS Umsetzung in Lohn und Gehalt Meldungen für Arbeitnehmer der - Angabe der Wurden die fiktiven Es sind keine zusätzlichen

Mehr

Inhaltsübersicht. Krankengeld - Einmalzahlung. Normen

Inhaltsübersicht. Krankengeld - Einmalzahlung. Normen - Einmalzahlung Normen 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger zur Berechnung, Höhe und Zahlung des

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin

Mehr

Personalabrechnung Infoniqa Payroll Probleme

Personalabrechnung Infoniqa Payroll Probleme Die folgenden wurden nach dem Zusatz 01 V03R03 vom Januar 2014 bereinigt: Anmerkung : Am Ende diese Dokumentes finden Sie eine Auflistung der zum Lieferumfang gehörenden geänderten Standardquellen (SAVF:

Mehr

Abrechnung von Kurzarbeit

Abrechnung von Kurzarbeit Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung

Mehr

Tit. 8 RdSchr. 14e Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone

Tit. 8 RdSchr. 14e Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone Tit. 8 RdSchr. 14e Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone Titel: Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen

Mehr

Mehrfachbeschäftigung

Mehrfachbeschäftigung SECURVITA INFORMIERT Stand: 06.08.08 Infoblatt A003: Mehrfachbeschäftigung Ist ein Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt, kann dies in der Sozialversicherung zu Besonderheiten führen. Zu den

Mehr

Rundschreiben 04/2014 zu den Änderungen und Neuerungen im Bereich der Steuern, der Sozialversicherung sowie der Zusatzversorgung zum

Rundschreiben 04/2014 zu den Änderungen und Neuerungen im Bereich der Steuern, der Sozialversicherung sowie der Zusatzversorgung zum An die Teilnehmer des Personalabrechnungsverfahrens der Pfälzischen Pensionsanstalt Ihre Ansprechpartnerin: s. Übersicht Ansprechpartner Durchwahl: 06322 936-0 Bad Dürkheim, den 05.02.2014 Rundschreiben

Mehr

Senatsverwaltung für Inneres

Senatsverwaltung für Inneres Senatsverwaltung für Inneres 1 Senatsverwaltung für Inneres, Klosterstraße 47, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses den Präsidenten

Mehr

JAHRESABSCHLUSS LOHN 2017

JAHRESABSCHLUSS LOHN 2017 Seite 1 JAHRESABSCHLUSS LOHN 2017 (Stand Januar 2018) INHALT Einleitung... 2 Vor der Dezember-Abrechnung... 2 Lohnsteuerjahresausgleich durchführen... 2 Nach der Dezember-Abrechnung (mit Checkliste)...

Mehr

Tit. 3.8 Beitragsverfahren für Störfälle -> Tit Berechnungsgrundlagen

Tit. 3.8 Beitragsverfahren für Störfälle -> Tit Berechnungsgrundlagen Tit. 3.8.2.1 RdSchr. 10c Gemeinsames Rundschreiben betr. AltersTZG; Versicherungs-, beitrags-, meldeund leistungsrechtliche Auswirkungen Tit. 3.8 Beitragsverfahren für Störfälle -> Tit. 3.8.2 Berechnungsgrundlagen

Mehr

JAHRESABSCHLUSS LOHN VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG ALLGEMEIN

JAHRESABSCHLUSS LOHN VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG ALLGEMEIN JAHRESABSCHLUSS LOHN VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG ALLGEMEIN (Stand Dezember 2018) INHALT Einleitung... 2 Vor der Dezember-Abrechnung... 2 Lohnsteuerjahresausgleich durchführen... 2 Nach der Dezember-Abrechnung

Mehr

Lexware lohn+gehalt unterscheidet die Vorträge für das aktuelle Jahr und das Vorjahr.

Lexware lohn+gehalt unterscheidet die Vorträge für das aktuelle Jahr und das Vorjahr. Vorträge erfassen Wann geben Sie Vorträge ein und wie wirken sie sich aus? Die Erfassung von Vorträgen ist notwendig für eine korrekte Berechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen aus sonstigen

Mehr

DER FEHLZEITENKATALOG

DER FEHLZEITENKATALOG DER FEHLZEITENKATALOG Der folgende Fehlzeitenkatalog gibt Ihnen einen Überblick über die in STOTAX GEHALT UND LOHN vorhandenen Fehlzeiten und ihren Einsatzzweck. Die Fehlzeiten basieren i.d.r. auf den

Mehr

Wissensdatenbankeintrag zur Classic Line

Wissensdatenbankeintrag zur Classic Line Wissensdatenbankeintrag zur Classic Line Version 2011 WDB Artikel: 20004 Rückmeldungen von den Krankenkassen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Rückmeldungen... 3 1.1 Vorerkrankungen... 3 1.1.1

Mehr

3.2 Mitglieder, die an der Datenerhebung teilgenommen haben und nicht von der KSK geprüft

3.2 Mitglieder, die an der Datenerhebung teilgenommen haben und nicht von der KSK geprüft Abgaben- und Gebührenordnung der KSV-Ausgleichsvereinigung der Metall- und Elektro-Industrie (M+E Ausgleichsvereinigung) gültig ab 1. Januar 2018 Fassung vom 16. Mai 2018 I. Berechnungsgrößen und Berechnungsformel

Mehr

Wartung Relevante Systemänderungen und erweiterungen für edlohn-anwender/innen eurodata Seite 1 von 9

Wartung Relevante Systemänderungen und erweiterungen für edlohn-anwender/innen eurodata Seite 1 von 9 Wartung 18.12.2014 Relevante Systemänderungen und erweiterungen für edlohn-anwender/innen 16.12.2014 eurodata Seite 1 von 9 Inhaltsverzeichnis 1 EEL Änderungen zum 01.01.2015... 3 2 Änderung im Verfahren

Mehr

Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz RUNDSCHREIBEN RS 2016/425 vom 05.09.2016 Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) Themen: Mitgliedschaft/Beiträge Kurzbeschreibung: Anpassung der Grundsätze und der Verfahrensbeschreibung

Mehr

Dokumentation EEL-Meldeverfahren

Dokumentation EEL-Meldeverfahren Änderungsübersicht Version Datum Beschreibung der Änderung V1.00 01.01.2015 Erstellung einer vorläufigen Kurzfassung der Dokumentation V1.01 05.01.2015 Ergänzung Vereinbartes Brutto V1.02 09.01.2015 Ergänzung

Mehr

WISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt Lohnfortzahlung/Erstattung Version / Datum V

WISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt Lohnfortzahlung/Erstattung Version / Datum V Software WISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt Thema Lohnfortzahlung/Erstattung Version / Datum V 13.0.4500 Wie können die Werte für eine Lohnfortzahlung / Erstattung ermittelt werden? Um die Werte für die

Mehr

Landesverwaltungsamt Berlin Service- und Systemunterstützungs-Center. Kontingentgenerierung für das Jahr 2015

Landesverwaltungsamt Berlin Service- und Systemunterstützungs-Center. Kontingentgenerierung für das Jahr 2015 Kontingentgenerierung für das Jahr 2015 Wie bereits im Rundschreiben LVwA IPV Nr. 20/2014 vom Oktober 2014 unter Punkt 3.12 Kontingentgenerierung beschrieben, wurde der Report zur Generierung von Abwesenheitskontingenten

Mehr

1. Durchgeführte Änderungen im Programm cpulohn... 2

1. Durchgeführte Änderungen im Programm cpulohn... 2 1. Durchgeführte Änderungen im Programm cpulohn... 2 1.1. Werte für Jänner 2018... 2 1.2. ELDA-Schnittstelle... 2 1.2.1. Arbeits- und Entgeltbestätigung... 2 1.3. Telebanking Gemeinde... 2 1.3.1. Wörgl...

Mehr

Tit. 3.2 RdSchr. 07m Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen

Tit. 3.2 RdSchr. 07m Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen Tit. 3.2 RdSchr. 07m Gemeinsames Rundschreiben betr. beitragsrechtliche Behandlung von arbeitgeberseitigen Leistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (Sozialleistungen); Sonstige nicht beitragspflichtige

Mehr

Begriffserklärungen zum besseren Verständnis der Angaben auf dem Entgeltnachweis

Begriffserklärungen zum besseren Verständnis der Angaben auf dem Entgeltnachweis Begriffserklärungen zum besseren Verständnis der Angaben auf dem Entgeltnachweis Steuerberechnung Steuerbrutto, lfd. Summe aller laufenden steuerpflichtigen Beträge (z. B. Bruttoentgelte, Vermögenswirksame

Mehr

Wir machen eine Abrechnung

Wir machen eine Abrechnung Nach Programmstart geben wir zuerst das TAGESDATUM und den BUCHUNGSMONAT ein. Das Feld ABRECHNUNGSMONAT mit RETURN/ENTER verlassen, dann gelangen wir zum HAUPTMENÜ bzw. zur HAUPTÜBERSICHT. Kapitel002_Abrechnungerstellen

Mehr

Erstellen und Versenden der Lohnsteuerbescheinigung

Erstellen und Versenden der Lohnsteuerbescheinigung Erstellen und Versenden der Lohnsteuerbescheinigung Impressum Sage GmbH Franklinstraße 61-63 60486 Frankfurt am Main Copyright 2017 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden mit sehr

Mehr

Märzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Wichtige Informationen

Märzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Wichtige Informationen Märzklausel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1684 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 4.2. Beitragsabrechnung 4.3. Lohnkonto

Mehr

Inhaltsübersicht. Krankengeld - Einmalzahlung. Normen

Inhaltsübersicht. Krankengeld - Einmalzahlung. Normen Krankengeld - Einmalzahlung Normen 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V GR zur Berechnung, Höhe und Zahlung des Krankengeldes und Verletztengeldes vom 09.12.2015 Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien (AU-RL) i.d.f. vom 14.11.2013,

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin

Mehr

Verschlüsselung von zv-rechtlichen Tatbeständen im Zahlungsverfahren Kidicap

Verschlüsselung von zv-rechtlichen Tatbeständen im Zahlungsverfahren Kidicap Abteilung D - Dienstleistungszentrum - D 2.25 FACHBEREICH THEMATIK Zusatzversorgung Verschlüsselung von zv-rechtlichen Tatbeständen im Zahlungsverfahren Kidicap für die Zusatzversorgungskassen 01 (VBL

Mehr

Senatsverwaltung für Inneres und Sport Abteilung I Staats-, Verwaltungs-, Dienstrecht

Senatsverwaltung für Inneres und Sport Abteilung I Staats-, Verwaltungs-, Dienstrecht Senatsverwaltung für Inneres und Sport Abteilung I Staats-, Verwaltungs-, Dienstrecht ------ Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstr. 47 10179 Berlin (Postanschrift) An die Senatsverwaltungen

Mehr

M e r k b l a t t. über Auswirkungen eines Sonderurlaubs für Angestellte und Arbeiter/innen

M e r k b l a t t. über Auswirkungen eines Sonderurlaubs für Angestellte und Arbeiter/innen M e r k b l a t t Anlage 2 über Auswirkungen eines Sonderurlaubs für Angestellte und Arbeiter/innen Sonderurlaub bis zur Höchstdauer von drei Wochen gemäß 50 Abs. 2 BAT-O, 55 Abs. 2 MTArb-O bzw. 51 a Abs.

Mehr

Voraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers

Voraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers Direktversicherung Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzung 2 3. Vorgehensweise 3 3.1. Gehaltsumwandlung 3 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 4 3.3. Zuschuss des

Mehr

S25 Schwerbehinderung

S25 Schwerbehinderung S25 Schwerbehinderung Inhalt 1 Allgemeines 2 2 Rechtsgrundlagen und deren Veröffentlichungen 2 3 Umsetzung im IPV-System 3 3.1 Personenbezogene Daten 3 3.2 Arbeitgeberdaten 3 3.3 Auswertung der Daten 4

Mehr

ACCURAT HCM-Payroll Wartung Release 13.02

ACCURAT HCM-Payroll Wartung Release 13.02 ACCURAT HCM-Payroll Wartung Release 13.02 Inhalt 1 Allgemeine Hinweise... 2 1.1 Einsatz der Wartung für alle ACCURAT Multipers-Anwender... 2 2 Lohnsteuer Erhöhung des Grundfreibetrages ab 01.01.2013...

Mehr

Ausfüllhilfen. zu den Bescheinigungen. im fidelis-personal-dialog. ppa. Bad Dürkheim

Ausfüllhilfen. zu den Bescheinigungen. im fidelis-personal-dialog. ppa. Bad Dürkheim ppa-personalabrechnung Ausfüllhilfen zu den Bescheinigungen im fidelis-personal-dialog ppa Bad Dürkheim Inhaltsverzeichnis 1. Arbeitsbescheinigung... 3 2. Einkommensbescheinigung gem. 58 SGB II... 22 3.

Mehr

Direktversicherung als Umwandlung einer Sonderzahlung

Direktversicherung als Umwandlung einer Sonderzahlung Direktversicherung als Umwandlung einer Sonderzahlung Impressum Sage GmbH Franklinstraße 61-63 60486 Frankfurt am Main Copyright 2017 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden mit sehr

Mehr

Direktversicherung als zusätzliche Leistung des Arbeitgebers

Direktversicherung als zusätzliche Leistung des Arbeitgebers Direktversicherung als zusätzliche Leistung des Arbeitgebers Impressum Sage GmbH Franklinstraße 61-63 60486 Frankfurt am Main Copyright 2017 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden

Mehr

Zuzahlungen. Eingabe von Zuzahlungen im Trägerportal. Autor: Gabriele Bode und Angela Kästner Datum: Version: 1.0

Zuzahlungen. Eingabe von Zuzahlungen im Trägerportal. Autor: Gabriele Bode und Angela Kästner Datum: Version: 1.0 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Integrierte Software Berliner Jugendhilfe -ISBJ- Zuzahlungen Eingabe von Zuzahlungen im Trägerportal Autor: Gabriele Bode und Angela Kästner Datum: 29.08.2018

Mehr

1. Anpassungen in der GKV-Monatsmeldung 1.1 Angabe eines regelmäßigen Jahresentgeltes zur Prüfung der Gleitzonenregelung

1. Anpassungen in der GKV-Monatsmeldung 1.1 Angabe eines regelmäßigen Jahresentgeltes zur Prüfung der Gleitzonenregelung Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

Inhalt. 1 Allgmeine Informationen 1. 2 Ansichten und Angaben in den verschiedenen Bereichen Parameter - Einzugsstellen - Annahmestellen 1

Inhalt. 1 Allgmeine Informationen 1. 2 Ansichten und Angaben in den verschiedenen Bereichen Parameter - Einzugsstellen - Annahmestellen 1 GKV-Monatsmeldung Inhalt 1 Allgmeine Informationen 1 2 Ansichten und Angaben in den verschiedenen Bereichen 1 2.1 Parameter - Einzugsstellen - Annahmestellen 1 2.2 Stammdaten - Mitarbeiter - Lohn-Abrechnungsdaten

Mehr

Auswirkungen von Vorjahreskorrekturen nach bereits gesendeter Lohnsteuerbescheinigung

Auswirkungen von Vorjahreskorrekturen nach bereits gesendeter Lohnsteuerbescheinigung Auswirkungen von Vorjahreskorrekturen nach bereits gesendeter Lohnsteuerbescheinigung Korrekturen von Lohn- und/oder Stammdaten haben Auswirkungen auf Meldungen und Berichte. Wie werden Korrekturen in

Mehr

Version V3R05 Stand April 2015

Version V3R05 Stand April 2015 Die folgenden Probleme wurden nach dem Änderungsdienst V03R05 vom November 2014 bereinigt: Anmerkung : Am Ende diese Dokumentes finden Sie eine Auflistung der zum Lieferumfang gehörenden geänderten Standardquellen

Mehr

Freiwillige/Private Krankenversicherung

Freiwillige/Private Krankenversicherung Freiwillige/Private Krankenversicherung Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1661 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Arbeitgeberzuschuss 3.1. Zuschuss nach Entgelt 3.2. Zuschuss nach Beitragsbemessungsgrenze

Mehr

Hinweise zur Bearbeitung von "geringfügig Beschäftigten" ab

Hinweise zur Bearbeitung von geringfügig Beschäftigten ab DZ IV 46 Hinweise zur Bearbeitung von "geringfügig Beschäftigten" ab 01.04.2003 Erstellt von: Frau Pniok überarbeitet März 2005 Stand 03/2005 Seite 1 von 16 Vordr.-Nr. BTS037 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

INTEGRA Lohn Jahresabschluss Jahresabschluss INTEGRA Lohn

INTEGRA Lohn Jahresabschluss Jahresabschluss INTEGRA Lohn Jahresabschluss 2016 INTEGRA Lohn 1 Checkliste für die Arbeiten zum Jahreswechsel Der Jahreswechsel besteht aus mehreren Arbeitsschritten, die zu verschiedenen Zeiten abgearbeitet werden. Diese Dokumentation

Mehr

Inhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen

Inhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen Einmalzahlung - Beiträge einsparen Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriff 3. Zuordnung der Einmalzahlung 3.1 Grundsätzliches 3.2 Beitragsbemessungsgrenze 3.3 Anteilige Beitragsbemessungsgrenzen 3.4

Mehr

Hinweise zum Bearbeiten der Jahresmeldungen mit dem Programm "JADE"

Hinweise zum Bearbeiten der Jahresmeldungen mit dem Programm JADE Hinweise zum Bearbeiten der Jahresmeldungen mit dem Programm "JADE" 1. Allgemeines Aufgrund des Finanzierungssystems der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg (KVBbg-ZVK-)

Mehr

Benutzeranleitung USt.-Erfassung und Auswertung. Version 0.1. (Release ) 1/14

Benutzeranleitung USt.-Erfassung und Auswertung. Version 0.1. (Release ) 1/14 IRM@ 2.0 (Release 8.00.63) Benutzeranleitung USt.-Erfassung und Auswertung Version 0.1 1/14 USt.-Konfiguration Um die neuen Funktionen der Umsatzsteuer-Erfassung nutzen zu können, ist es erforderlich,

Mehr

Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum -

Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum - Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH Bezüge zentral THEMATIK Private Altersvorsorge für Besoldungs- und Versorgungsempfänger nach 10a Einkommensteuergesetz (EStG);

Mehr

Voraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers

Voraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers Direktversicherung Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzung 2 3. Vorgehensweise 2 3.1. Gehaltsumwandlung 3 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 4 3.3. Zuschuss des

Mehr

NEWSLETTER. und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 8. Dezember 2016

NEWSLETTER. und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 8. Dezember 2016 NL 010/17 vom 30. Januar 2017 NEWSLETTER Stichworte: Flexirentengesetz vom 8. Dezember 2016 Hinzuverdienst neben der vorgezogenen Altersrente Hinzuverdienst neben der gesetzlichen Rente wegen verminderter

Mehr

1. Was versteht man unter einem Bezugsdienstalter (BDA)?

1. Was versteht man unter einem Bezugsdienstalter (BDA)? Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH THEMATIK Bezüge FAQ s Angestelltenvergütung Inhalt 1. Was versteht man unter einem Bezugsdienstalter (BDA)? 2. Wie sieht mein BDA aus, wenn ich zum Zeitpunkt

Mehr

Minijobs nach Hartz II. Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003

Minijobs nach Hartz II. Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003 Minijobs nach Hartz II Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003 Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Neuregelungen der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Schaffung

Mehr

PUNKTWERTÄNDERUNG IM DS-WIN

PUNKTWERTÄNDERUNG IM DS-WIN PUNKTWERTÄNDERUNG IM DS-WIN Pionier der Zahnarzt-Software. Seit 986. Inhaltsverzeichnis. Punktwerteingabe im DS-Win.. Allgemeines.. Punktwerteingabe für Kons, IP/FU, PA und KFO 3... Änderung bei einer

Mehr

Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV

Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Sozialversicherungsfreibetrag 3c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1. Erklärung der Berechnung 3.. Eingaben in Agenda LOHN

Mehr

Pauschalversteuerung von Geschenken

Pauschalversteuerung von Geschenken Pauschalversteuerung von Geschenken Impressum Sage GmbH Franklinstraße 61-63 60486 Frankfurt am Main Copyright 2017 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden mit sehr großer Sorgfalt

Mehr

Nachberechnung Bezüge

Nachberechnung Bezüge Nachberechnung Bezüge Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1681 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1. Nachträgliche Anpassung von Festbezügen 3.2. Nachträgliche Korrektur

Mehr

Hinweise für Vorsorgepauschale ab 2010

Hinweise für Vorsorgepauschale ab 2010 Anlage 2 zum IPV-Rundschreiben Nr. 04.2010 im Landesverwaltungsamt Berlin (LVwA) Hinweise für Vorsorgepauschale ab 2010 s. auch BMF-Schreiben vom 14.12.2009; Berücksichtigung einer Vorsorgepauschale im

Mehr

Anpassung JAZ-Maske im lohninternet

Anpassung JAZ-Maske im lohninternet Anpassung JAZ-Maske im lohninternet Unter Personaldaten/JAZ finden Sie einen Assistenten zur Ermittlung der Jahresarbeitszeit. Unter JAZ wird die Jahresarbeitszeit für den Mitarbeiter definiert. Wenn Sie

Mehr

1. Begründung der Angabe eines UV-Entgeltes von 0,00 EUR

1. Begründung der Angabe eines UV-Entgeltes von 0,00 EUR Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

FAQs zur Unfallversicherung UV-Stammdatenabfrage / UV-Lohnnachweis zum Stand

FAQs zur Unfallversicherung UV-Stammdatenabfrage / UV-Lohnnachweis zum Stand FAQs zur Unfallversicherung UV-Stammdatenabfrage / UV-Lohnnachweis zum 01.01.2017 Stand 14.02.2017 Warum muss ich eine Stammdatenanfrage an die Unfallversicherung schicken? Was muss ich im Lohnprogramm

Mehr

Maßnahme Erfassung Hinterbliebene (M 73)

Maßnahme Erfassung Hinterbliebene (M 73) Maßnahme Erfassung Hinterbliebene (M 73) Inhalt 1 Übersicht der Maßnahmengründe 2 2 Übersicht der Infotypen für den Funktionsbereich Personalbetreuung 2 3 Allgemeine Hinweise 2 4 Durchführungshinweise

Mehr

Wartung Relevante Systemänderungen und -erweiterungen für edlohn-anwender/innen

Wartung Relevante Systemänderungen und -erweiterungen für edlohn-anwender/innen Wartung 18.08.2016 Relevante Systemänderungen und -erweiterungen für edlohn-anwender/innen Inhaltsverzeichnis 1 Verknüpfung von zwei Personalnummern mit gleicher Versicherungsnummer 1 2 Lohnsteuerbescheinigungen...

Mehr

Formatbeschreibungen Importschnittstelle (XML-Format) Lohndaten / Gegenerfassung / Fehlzeiten

Formatbeschreibungen Importschnittstelle (XML-Format) Lohndaten / Gegenerfassung / Fehlzeiten Wissenswertes zur Classic Line Version 2012 WDB Artikel: 18845 Formatbeschreibungen Importschnittstelle (XML-Format) Lohndaten / Gegenerfassung / Fehlzeiten Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1.

Mehr

Geringfügig Beschäftigte

Geringfügig Beschäftigte Geringfügig Beschäftigte Anwender-Dokumentation Stand: 23.06.2011 Telefon Hotline Personalwesen 04261/855 504 Rechnungswesen 04261/855 505 Branchen-Service 04261/855 502 Mobilität & KDW Service 04261/855

Mehr