Herzlich Willkommen zum Landeskongress NRW. Gute Zeitarbeit Bleibt alles anders?!

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1 Herzlich Willkommen zum Landeskongress NRW Gute Zeitarbeit Bleibt alles anders?!

2 Begrüßung Anne Rosner, igz-landesbeauftragte für NRW RA Werner Stolz, igz-hauptgeschäftsführer

3 Zeitenwende in der Zeitarbeit RA Werner Stolz igz-hauptgeschäftsführer Grußwort: LK NRW (13. Februar 2014)

4 Vom randständigen Schmuddelkind

5 zur modernen Personaldienstleistung!

6

7 Grußwort Thomas Westphal, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Dortmund

8 Die Rolle der Zeitarbeit in NRW Dr. Michael Henze, Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen

9 Neue Regierung Was bedeutet der Koalitionsvertrag für die Zeitarbeitsbranche in NRW? Andrea Resigkeit, Leiterin Hauptstadtbüro, igz

10 Auswirkungen des Koalitionsvertrags auf die Zeitarbeitsbranche in NRW Referentin: Andrea Resigkeit Leiterin Hauptstadtbüro igz Referentin: Andrea Resigkeit 10

11 CDU-Positionen im Bundestagswahlkampf Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort: Unterstützung der Tarifparteien auf diesem Weg, aber keine Gesetzesänderung Mit Sozialpartnern sicherstellen ( Bündnis ), dass es keinen Werkvertrags- Missbrauch gibt Festlegung branchen- u. regionenbezogener tariflicher Lohnuntergrenzen Referentin: Andrea Resigkeit 11

12 SPD-Positionen im Bundestagswahlkampf Equal pay per Gesetz durchsetzen (nach kurzer Einarbeitungszeit) Verbot des Einsatzes als Streikbrecher und der konzerninternen Verleihung Beschränkung der Überlassungsdauer (auf 12 Monate) Verbot der Befristung und Koppelung an einen Arbeitseinsatz (Synchronisierung) Verschärfung der Sanktionen bei Missbrauch von Werkverträgen Gesetzlicher flächendeckender Mindestlohn von 8,50 (Kommission) Referentin: Andrea Resigkeit 12

13 Fraktionen im Bundestag Referentin: Andrea Resigkeit 13

14 Sitzverteilung im Bundestag Referentin: Andrea Resigkeit 14

15 Die Verhandler der AG Arbeit und Soziales Referentin: Andrea Resigkeit 15

16 Referentin: Andrea Resigkeit 16

17 Deutschlands Zukunft gestalten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 18. Legislaturperiode Referentin: Andrea Resigkeit 17

18 Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten nach spätestens 9 Monaten Gleichstellung des Arbeitsentgelts mit dem der Stammarbeitnehmer Referentin: Andrea Resigkeit 18

19 Kommentare der Arbeitgeberverbände BDA: Der Gesetzgeber muss die verfassungsrechtliche Tarifautonomie achten und darf nicht die geltenden Entgelttarifverträge für die Zeitarbeitnehmer entwerten. Zumindest dort, wo branchenspezifisch durch Zuschläge Equal Pay gewährleitet wird, ist eine gesetzliche Regelung überflüssig. Die Festlegung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten lässt einen großen Teil der Arbeitnehmerüberlassung unbeeinträchtigt Referentin: Andrea Resigkeit 19

20 Kommentare der Arbeitgeberverbände Gleiche Entlohnung nach 9 Monaten steigert die Kosten und mindert die Attraktivität der Zeitarbeit dort, wo nicht von einer gleichen Produktivität von langjährigen Stammbeschäftigten und Zeitarbeitnehmern ausgegangen werden kann. Präsident Rainer Dulger: Beim Arbeitsmarkt werden die Regelungen zur Zeitarbeit diese Brückenfunktion beschädigen, und das wird genauso, wie der flächendeckende Mindestlohn zwangsläufig zu Lasten der Schwächsten am Arbeitsmarkt gehen Referentin: Andrea Resigkeit 20

21 Regierungserklärung Bundeskanzlerin Merkel In diesem Zusammenhang möchte ich sagen, dass es mir schon Sorge bereitet, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen wieder steigt Der Bund verwendet jährlich mehr als 30 Milliarden Euro für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit Referentin: Andrea Resigkeit 21

22 Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit Referentin: Andrea Resigkeit 22

23 Referentin: Andrea Resigkeit 23

24 Zeitarbeits-Profil zeigen! Welche PR verspricht Unternehmenserfolge? Nadine Rebel, Rebel-Management-Training

25 Professionelle Pressearbeit

26 Überblick Aufbau und Vorarbeit von PR 2 Zieldefinition Ist-Stand-Analyse Selbstwahrnehmung und -verständnis Nachwirkungen jahrelanger Lobbyarbeit Umgang mit der Presse

27 3

28 Reklame, Werbung und PR 4 Reklame (Ich bin gut!) Werbung (Sie sind gut!) PR (Das Unternehmen ist gut! als Aussage von Dritten!)

29 5

30 Was soll PR bewirken? 6 Vorurteile ausräumen Umdenken bei der Zielgruppe Neue Zielgruppen erschließen Anstieg der Umsätze Gesteigertes Selbstvertrauen der Branche Lobbyarbeit

31 Na, da will ich doch dazugehören!!! 7 Werbeargumente: Zeitarbeit bietet gerade für Langzeitarbeitslose, Neu- und Wiedereinsteiger sowie Menschen mit mul4plen Vermi7lungshemmnissen eine überdurchschni:lich hohe Chance auf eine Anstellung.

32 Übersetzung Langzeitarbeitslose = die will niemand haben 8 Neueinsteiger = Besserwisser vom Dienst Wiedereinsteiger = Altmodisch und im Schneckentempo mul4ple Vermi7lungshemmnissen = klingt wie mulfple Sklerose überdurchschni7lich hohe Chance = sei ruhig, sonst bekommst Du gar nichts!

33 9

34 Ist-Stand CONTRA Wer keine Wahl mehr hat, greift zur Zeitarbeit Moderne Ausbeutung auf Kosten der Arbeitnehmer Arbeitnehmer wehrt Euch! Hire and Fire Mangelnde Arbeitssicherheit Unsicherheit, Unsicherheit, Unsicherheit PRO Am stärksten staatlich überwachte Branche Tatsächliche Zahlen sind posi9v (es will sie nur niemand hören und sehen?) 10

35 Und nun? 11

36 Das Vorurteil ist das Kind der Unwissenheit. William Hazlitt, ( ), englischer Essayist Zielen Sie mit der Pressearbeit dorthin, wo man bereit ist, Sie zu hören 12 Oder Versuchen Sie die jahrelange Lobbyarbeit sturen Gegner zu entkräften?

37 Sprachhygiene 13 Klebeeffekt Leiharbeit Zeitarbeit Arbeitnehmerüberlassung Konjunkturschwankungen ausgleichen

38 14

39 Journalisten...haben nie Zeit!...verleihen ein Privileg, wenn sie sich mit Ihnen auseinander setzen benötigen alles bestens aufbereitet....als Informant haben Sie kein Recht auf eine Berichterstattung.... Sie haben kein Recht auf eine gute Berichterstattung Suchen Sie selbst das Haar in der Suppe! (Vorwegnehmende Einwandbehandlung)

40 Was man bei PR beachten sollte PR bedeutet Öffentlichkeitsarbeit. 16 PR hat langfristige Ziele. Eine gute Pressemitteilung unterscheidet sich enorm von platter Werbung. PR ist nachhaltig. Eine Zusammenarbeit mit Presseagenturen lohnt sich. PR ist günstiger als eine Anzeigenschaltung.

41 Zusammenfassung Professionelle Pressearbeit 17 fängt bei Ihrem Selbstverständnis an. hat ein klares Ziel vor Augen..kennt die Ist-Situation. ist langfristig ausgerichtet. bewirkt mehr als Werbung und Reklame. will nichts Unmögliches (zumindest nicht im Hau-Ruck-Verfahren ) ist ein elegantes Werbemedium!

42 Warum? Warum sind SIE gut? 18 3 Argumente! OHNE VERGLEICHE!

43 Erste Schritte auf dem Weg zum langfristigen Erfolg Forendurchmischung 19 Dorthin zielen, wo man bereit ist, Sie zu hören Sprachhygiene Empfehlungsmanagement durch Endkunden Fragen stellen! Steter Tropfen höhlt den Stein Auch ein langer Weg beginn mit dem ersten Schritt!

44 20 Ich kenne keine sicheren Weg zum Erfolg. Nur einen zum sicheren Misserfolg: Es jedem recht machen zu wollen. Plato

45 Expertengespräch: Zeitarbeit 2030: Wohin entwickeln sich die Rahmenbedingungen in NRW? Dr. Oliver Stettes, IW Köln Dr. Frank Lennings, Institut für angewandte Arbeitswissenschaft Dr. Arnd Küppers, Katholische Sozialwissenschaftliche Zentralstelle

46 Was erwartet der Unternehmer von modernen Personaldienstleistern? RA Sebastian Braun, punkt Mittelstand GmbH

47 Politik und Rechtsprechung im Schulterschluss: Chancen und Risiken für die Zeitarbeit RA Dr. Martin Dreyer, igz-geschäftsführer

48 Politik und Rechtsprechung im Schulterschluss: Chancen und Risiken für die Zeitarbeit Referent: RA Dr. Martin Dreyer 30

49 igz-landeskongress NRW Zeitliche Einschränkungen? Rechtsprechung vorübergehend BAG ( ABR 91/11) bejaht einerseits Zustimmungsverweigerungsrecht des Kundenbetriebsrats bei nicht mehr vorübergehender Überlassung. verneint andererseits Anspruch auf Einstellung beim Kunden bei dauerhafter Überlassung (10. Dezember AZR 51/13) Referent: RA Dr. Martin Dreyer 31

50 igz-landeskongress NRW Zeitliche Einschränkungen? Rechtsprechung vorübergehend Welche Risiken bleiben? Risiko der Übertragung auf klassische Zeitarbeit /Verschärfung der Konflikte mit den Kundenbetriebsräten Arbeitsplatzbezogene Sichtweise: Nicht vorübergehend, wenn Überlassung auf Dauerarbeitsplatz Gewerberechtlich: Wie prüft die BA? Dauerhafte Überlassung als Problem der Zuverlässigkeit? Referent: RA Dr. Martin Dreyer 32

51 igz-landeskongress NRW Pläne der Großen Koalition Überlassungshöchstdauer Im Koalitionsvertrag: Wir präzisieren im AÜG die Maßgabe, dass die Überlassung von Arbeitnehmern an einen Entleiher vorübergehend erfolgt, indem wir eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten gesetzlich festlegen. Durch einen Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche oder aufgrund eines solchen Tarifvertrags in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung können unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Stammbelegschaften abweichende Lösungen vereinbart werden Referent: RA Dr. Martin Dreyer 33

52 igz-landeskongress NRW Pläne der Großen Koalition Überlassungshöchstdauer Keine Berücksichtigung des Einzelfalles (Rasenmähermethode) Beeinträchtigt Attraktivität der Zeitarbeit als Arbeitgeber Tariföffnung greift zu kurz Europarechtlich angreifbar? Chance: Abschließende gesetzliche Regelung könnte noch restriktivere BAG-Rechtsprechung zu vorübergehend verhindern Referent: RA Dr. Martin Dreyer 34

53 igz-landeskongress NRW Pläne der Großen Koalition Gesetzliches Equal Pay Koalitionsvertrag: Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer künftig spätestens nach neun Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammarbeitnehmern gleichgestellt werden. Wohl kein Equal Treatment, sondern nur Equal Pay Eingriff in Branchenzuschlagstarifverträge beabsichtigt? Falls ja: Eingriff in Tarifautonomie verfassungsrechtlich in Ordnung? Qualifizierte Tariföffnungsklausel Referent: RA Dr. Martin Dreyer 35

54 igz-landeskongress NRW Einsatzverbot in bestreikten Betrieben? Gesetzlich: Keine Leistungspflicht in bestreikten Betrieben ( 11 Abs. 5 AÜG) Tariflich: In igz- und BAP-Tarifwerken geregeltes Einsatzverbot Koalitionsvertrag: Kein Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern als Streikbrecher. Weitergehend, erfasst auch Streiks von Nicht-DGB-Gewerkschaften und ausländische Dienstleister Referent: RA Dr. Martin Dreyer 36

55 igz-landeskongress NRW Schwellenwerte im Kundenbetrieb Zeitarbeitnehmer zählen mit Gesetzlich: Nicht geregelt Rechtsprechung: Berücksichtigung von regelmäßig beschäftigten Zeitarbeitnehmern im Kundenbetrieb bei Kündigungsschutz (BAG, Urteil vom AZR 271/12) und bei Betriebsratsgröße (BAG, Beschluss vom ABR 69/11) Koalitionsvertrag: Grundsätzliche Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten Referent: RA Dr. Martin Dreyer 37

56 igz-landeskongress NRW BAG zur Inbezugnahme auf Tarifverträge BAG, Urteil vom AZR 954/11 Bezugnahme auf AMP-CGB-Tarifverträge unklar (intransparent) und damit unwirksam Arg.: Der Arbeitnehmer muss aus der Klausel erfahren können, wann welcher Tarifvertrag gilt. Es galten hier mehrere Tarifverträge, die nur in einer Urkunde zusammengefasst wurden (mehrgliedriger Tarifvertrag) Rechtsfolge Equal Pay / kein Vertrauensschutz Aber einzelvertraglich wirksame Ausschlussfristen können auch Equal Pay- Ansprüche ausschließen Aktuelle Verfahren: Tarifzuständigkeit DGB-Gewerkschaften, Inbezugnahmeklausel; LAG Hessen, , 9 TaBV 127/13: ver.di tarifzuständig Referent: RA Dr. Martin Dreyer 38

57 igz-landeskongress NRW Werkvertrag und Zeitarbeit Gegensätze ziehen sich an Gesetzlich: Werkvertrag: Erfüllung eines Werkes mit eigenen weisungsgebundenen Arbeitnehmern in eigener fachlicher Verantwortung Zeitarbeit: Personalverschaffung; Eingliederung des Personals im Kundenbetrieb; Einsatz des Personals nach Weisung des Kunden zu seinen Vorstellungen und Zielen Rechtsprechung: Von wem gehen die Weisungen aus? Wer haftet? Bei Inhouse-Outsourcing: Bildung eines Betriebes im Betrieb (Schüren) Referent: RA Dr. Martin Dreyer 39

58 igz-landeskongress NRW Werkvertrag und Zeitarbeit Gegensätze ziehen sich an Aktuell: Konkrete Rechtsprechungsbeispiele (LAG Baden-Württemberg) weisen auf Probleme in der Vertragspraxis hin (Daimler-Fall). Koalitionsvertrag: Prüftätigkeit der FKS (Zoll) ausbauen Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats sicherstellen Scheinwerkvertrag ist illegale AÜ trotz Erlaubnis zur AÜ Kriterienkatalog zur Abgrenzung AÜ Werkvertrag Referent: RA Dr. Martin Dreyer 40

59 igz-landeskongress NRW Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Referent: RA Dr. Martin Dreyer 41

60 Schlusswort Anne Rosner, igz-landesbeauftragte für NRW

61 Wir wünschen Ihnen eine gute Heimreise!

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