1. KiföG-Tag 2005 Gemeinsam Gestalten

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1 Fachtagung 1. KiföG-Tag 2005 Gemeinsam Gestalten -Tagungsband- 23. November 2005 Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Gefördert durch das Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern

2 2 Steckbrief der Tagung Tagungsthema: 1. KiföG-Tag 2005 Gemeinsam gestalten Ziele: - Vermittlung aktueller Grundlagen zu Fragen der Kindertagesbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern - Darstellung erster Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitstudie zum neuen Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) - Information über die Umsetzung des Gesetzes in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten - Darstellung praxisorientierter Fragestellungen bezüglich des KiföG M-V - Abbildung von Ideen und Anregungen zur anschließenden Anwendung und Weiterentwicklung - Diskussion und Kommunikation über die Auswirkungen des KiföG M-V Tagungstermin: 23. November 2005, 9.30 bis Uhr Tagungsort: Hochschule Wismar, Hörsaalgebäude 1 Veranstalter: Hochschule Wismar Fachbereich Wirtschaft Studiengang Management sozialer Dienstleistungen Philipp-Müller-Straße Wismar Tel.: 03841/753-0 Fax: 03841/ Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. jur. Sabine Mönch-Kalina, HS Wismar Moderation: Fachvorträge: Prof. Dr. Jost W. Kramer, HS Wismar Workshops: Erika Weber, Bad Doberan Dr. Iris Friesecke, Rostock Prof. Dr. Jost W. Kramer, HS Wismar Prof. Dr. Sabine Mönch-Kalina, HS Wismar Organisation: Sylke Satow, HS Wismar Jaclyn-Doreen Picha, HS Wismar Konzeption und Tagungsleitung: Prof. Dr. Sabine Mönch-Kalina, HS Wismar

3 3 Die Tagung ist eine Veranstaltung der Hochschule Wismar und wird gefördert durch das Sozialministerium M-V. Fachbereich Wirtschaft Fachgebiet Sozialrecht Philipp-Müller-Str Wismar Ihre Ansprechpartnerinnen: Sylke Satow und Jaclyn-Doreen Picha Tel.: / Fax: / Wissenschaftliche Leiterin: Frau Prof. Dr. Sabine Mönch-Kalina j.picha@stud.hs-wismar.de Bitte nutzen Sie das beiliegende Anmeldeformular. Zur weiteren Verteilung der Einladung stehen unter: Programm, Anfahrtsbeschreibung sowie Anmeldeformular zur Verfügung.

4 4 Moderation der Tagung: Prof. Dr. Jost W. Kramer, Hochschule Wismar Uhr Begrüßungs-Café Uhr Eröffnung durch Prof. Dr. Joachim Winkler, Dekan FB Wirtschaft; Kinder der Kita "KiTrala" aus Wismar bieten ein kleines Programm zur Einstimmung Uhr "Zufrieden(er) und glücklich(er) mit Kita?" Kinderbetreuung heute - Bedeutung, Aufgaben, Wünsche Nicole Napieralla, Universität Rostock Anja Rieck, HS Wismar Uhr Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung in einigen Ländern Europas Dr. Gertrud Hovestadt, Strategic Education Consulting GmbH Uhr Kinderbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern Sozialministerin Dr. Marianne Linke Prof. Dr. Sabine Mönch-Kalina, HS Wismar Uhr Experten-Café die Referentinnen stehen für weitere Fragen zur Verfügung Uhr Bauen für Kinder am Beispiel des Demonstrationsbauvorhabens des Bundes Kindertagesstätte "Plappersnut" in Wismar Prof. Martin Wollensak, FB Architektur, HS Wismar Ute Schmidt, Kita "Plappersnut" Wismar Uhr Mittagspause reichhaltige Auswahl auf dem Campus Parallel zu den Veranstaltungen gibt es eine Ausstellung und Informationsstände ausgewählter Kita-Projekte in MV Uhr Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan Moderation: Erika Weber, Bad Doberan Prof. Dr. Marion Musiol, FH Neubrandenburg Dr. Ulrich Fegeler, Kinder- und Jugendarzt, Berlin Elke Löhr, Caritas MV, Schwerin Heike Breinlinger, AWO Bad Doberan Cindy Block, HS Wismar Uhr Workshop 2: Gesundheit von Kindergartenkindern Moderation: Dr. Iris Friesecke, Rostock Dr. Karola Heilmann, Landesjugendamt, Neubrandenburg Christian Feldmann, Unfallkasse MV, Schwerin Bernd Nowakowski, AOK MV, Rostock Mathias Murswiek, HS Wismar Uhr Kinder gestalten mit Projektpräsentation zur Anregung neuer Arbeitsweisen mit Kindern Martina Nadansky, FB Architektur, HS Wismar Uhr Erfrischungscafé Uhr Workshop 3: Leistungsentgeltvereinbarungen Moderation: Prof. Dr. Thomas Wilke, HS Wismar Anselm Sprandel, Abteilungsleiter Kindertagesbetreuung der Behörde für Soziales und Familie, Hansestadt Hamburg Siegfried Oeter, Sozial Consulting Management, Potsdam Stephanie Gutzeit, HS Wismar Uhr Workshop 4: Elternbeiträge und Elternmitwirkung Moderation: Prof. Dr. Sabine Mönch-Kalina, HS Wismar Gabriele Brick, Sozialministerium M-V, Schwerin Birgitt Halwas, Stadtelternrat, Rostock Annett Krempien, HS Wismar Dieser Workshop ist zugleich 1. Forum für Kita-Elternräte Uhr Abschlussplenum Moderation: Prof. Dr. Sabine Mönch-Kalina, HS Wismar Referenten der Workshops

5 Inhaltsverzeichnis 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort Fachvorträge Bewertung von Tagesbetreuung und ihr Einfluss auf die Zufriedenheit von Eltern - Ergebnisse einer Längsschnittuntersuchung Nicole Napieralla, Universität Rostock Kinderwünsche und Familienfreundlichkeit Ausgewählte Ergebnisse einer Umfrage in Mecklenburg-Vorpommern Anja Rieck, Hochschule Wismar Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung in einigen Ländern Europas Dr. Gertrud Hovestadt, Strategic Education Consulting GmbH Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern als gemeinsame Aufgabe Prof. Dr. Sabine Mönch-Kalina, Hochschule Wismar Projektpräsentationen Bauen für Kinder am Beispiel des Demonstrationsvorhabens des Bundes Kindertagesstätte Plappersnut Wismar Prof. Martin Wollensak, Hochschule Wismar und Ute Schmidt, Kita Plappersnut Wismar Kinder gestalten mit Projektpräsentation zur Anregung neuer Arbeitsweisen mit Kindern Martina Nadansky, Hochschule Wismar Berichte aus den Workshops Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan Zur Bedeutung frühkindlicher Bildung in Kindertageseinrichtungen Prof. Dr. Marion Musiol, Hochschule Neubrandenburg Das Projekt Berliner Modell-Kita Soziogene Sprachentwicklungsstörungen Sprachförderung in der Kita tut Not Dr. Ulrich Fegeler, Kinder- und Jugendarzt Berlin Der Rahmenplan M-V Wertung und Folgen Elke Löhr, Caritas Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin Der Rahmenplan als Chance zur Verbesserung der Bildungsqualität Landesmodellprojekt Wege suchen Lücken schließen Heike Breinlinger, AWO-Kita Uns Windroos Bad Doberan Vorstellung erster Überlegungen zur Entwicklung eines Kompetenztestverfahrens Cindy Block, Hochschule Wismar Workshop 2: Gesundheit von Kindergartenkindern Kindergesundheitsziele in Rostock Konzept zur Gesundheitsförderung von 2005 bis 2010 Dr. Angelika Baumann, Gesundheitsamt Rostock Gesundheit von Kindergartenkindern in Mecklenburg-Vorpommern Mathias Murswiek, Hochschule Wismar... 67

6 6 Inhaltsverzeichnis 3.3 Workshop 3: Leistungsentgeltvereinbarungen Leistungsentgelte im Hamburger Kita-Gutschein-System Anselm Sprandel, Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Soziales und Familie, Abteilung Kindertagesbetreuung Probleme der öffentlichen Diskussion zu den Entgeltvereinbarungen in Mecklenburg-Vorpommern Siegfried Oeter, Sozial Consulting Management, Potsdam Erste Ergebnisse zur Umstellung auf die Leistungsentgeltfinanzierung in Mecklenburg-Vorpommern Stephanie Gutzeit, Hochschule Wismar Workshop 4: Elternbeiträge und Elternmitwirkung Überblick über die neuen Finanzierungs- und Beteiligungsinstrumente des neuen KiföG M-V Christiane Sparr, Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern, Referat Bildungsangebote der Jugendhilfe Landesmodellprojekt Mit Eltern Für Eltern Christina Flehr, Perspektive Wismar ggmbh Elternbeiträge und Elternmitwirkung aus Elternsicht Birgitt Halwas, Kita-Stadtelternrat Rostock Erste Ergebnisse der Elternbefragung zu den Elternbeiträgen in Mecklenburg Vorpommern Annett Krempien, Hochschule Wismar Anhang Teilnehmerliste Fotos von der Tagung...102

7 Vorwort 7 Vorwort Auf den Anfang kommt es an! Das gilt nicht nur für die Erziehung, Bildung und Förderung aller Kinder in Mecklenburg- Vorpommern, sondern auch für die erfolgreiche Umsetzung des seit dem 1. August 2004 geltenden Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (KiföG M-V). Das Gesetz bezweckt unter anderem die Qualität frühkindlicher Bildung und Erziehung zu verbessern, mehr soziale Gerechtigkeit zu erreichen, die Rechte von Eltern und Kindern zu stärken. Außerdem soll die Finanzierung der Kindertagesförderung zwischen den verschiedenen Kostenträgern gerechter ausgestaltet werden. Gut ein Jahr nach seiner Einführung war die Zeit gekommen, um gemeinsam mit Expertinnen und Experten zum Thema Kindertagesförderung ein erstes Resümee zu ziehen. Am 23. November 2005 fand an der Hochschule Wismar der 1. KiföG-Tag unter dem Motto Gemeinsam gestalten statt. Er wurde von über 200 im Bereich der Kindertagesförderung engagierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht. Der Vormittag vermittelte grundlegende Erkenntnisse zur Bedeutung der Kindertagesförderung und ihren Aufgaben und Rahmenbedingungen. Im dichten Programm des Nachmittags wurden erste Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Begleitstudie des Fachbereichs Wirtschaft zum KiföG M-V zur Diskussion gestellt, begleitet von Praxisbeiträgen und reflektierenden Statements. Die Tagung hat den gegenwärtigen Diskussions- und Arbeitsstand in der Praxis gezeigt, aber auch den Bedarf an Diskussion, Ideenaustausch und Beteiligung der Praxis. Das dabei zum Vorschein gekommene Material, die Befunde und Analysen, die Verfahren und Wege zur Umsetzung des Gesetzes, sowie die am Ende noch ungeklärten Fragen waren in ihrer Summe so vielschichtig und wichtig, dass es lohnenswert erschien, die Beiträge aufzubereiten und sie so der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der vorliegende Band ist aufgrund der Bereitschaft nahezu aller Autorinnen und Autoren, ihre Beiträge relativ rasch aus- und umzuarbeiten, nun fertig geworden. Für ihre Kooperation sei allen gedankt. Zu danken ist auch all denjenigen, die an der Durchführung der Tagung und der Fertigstellung des Bandes im Hintergrund mitgewirkt haben. Besonderer Dank gilt dem Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern. Ohne dessen Förderung wären weder die Veranstaltung noch die Veröffentlichung des Tagungsbandes möglich gewesen. Wir freuen uns auf einen weiteren fachlichen Diskurs im Land. Wismar, im April 2006 Prof. Dr. jur. Sabine Mönch-Kalina

8 8 Fachvorträge 1 Fachvorträge 1.1 Bewertung von Tagesbetreuung und ihr Einfluss auf die Zufriedenheit von Eltern - Ergebnisse einer Längsschnittuntersuchung Nicole Napieralla, Universität Rostock Elternschaft Vielfältige Auseinandersetzungen über die Förderung von Familien stellen zunehmend die Frage in den Raum, warum sich junge Menschen für oder gegen Kinder entscheiden. Es interessiert beispielsweise, ob und in welcher Form in diesem Entscheidungsprozess Merkmale der Umgebung junger Menschen, etwa die Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsplätzen, eine Rolle spielen. Vor allem politisch motivierte Argumentationen unterstellen die kausale Wirksamkeit der Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen nach dem Muster: Kinder werden geboren, weil es (Kita-)Betreuungsplätze gibt. Oder eben: Kinder werden nicht geboren, weil nur unzureichend auf Betreuungsplätze zurückgegriffen werden kann. Psychologisch sind derartig einseitige Argumentationen zurückzuweisen. Der Kinderwunsch und die Entscheidung für und gegen eine Elternschaft sind weit umfang- und facettenreicher als hier unterstellt wird. Eine Familiengründung umfasst ein zutiefst intimes Geschehen zwischen Menschen, dem umfangreiche persönliche Entscheidungen vorausgehen und folgen und ein in seiner Komplexität einmaliges Übergangsgeschehen einleiten. Aus einer Frau und einem Mann werden Mutter und Vater 1, vormals gültige und gelernte Rollen und Vorstellungen über das Leben müssen überdacht und angepasst werden. Die in der Psychologie geläufigen Begriffe Elternschaft als Kritisches Lebensereignis (vgl. Fillipp, 1990) und als Experiment des Lebens (Montada, 1998) verdeutlichen, dass die Zeit des Kinderwunsches über die Schwangerschaft, der Geburt des Kindes bis in die Phase des Zusammenlebens mit dem Kleinkind als beständige Anforderung an die Entwicklung und Definition als Eltern gesehen wird. Die Geburt des ersten Kindes führt zu weit reichenden Umstellungen der Lebenssituation, deren Auswirkungen in verschiedenen Bereichen relevant werden. Unter anderem kommt es zu einer geschlechtsspezifischen Umverteilung der familiären und beruflichen Aufgaben zu ungunsten der Frau. Der Frau fällt der weit überwiegende Teil der alltäglichen Arbeiten, die aus der Versorgung und Pflege eines Kleinkindes resultieren ebenso zu, wie die Bewältigung der Hausarbeit. War die Frau vor der Schwangerschaft berufstätig, unterbricht i.d.r. sie ihre Berufstätigkeit und kehrt in reduziertem Umfang in die Erwerbstätigkeit zurück 2. Der Mann bleibt berufstätig und verstärkt unter dem Druck, für ein Kind sorgen zu müssen, sein berufliches Engagement. Lediglich 4,9 % der Väter nehmen ihren Anspruch auf Elternzeit wahr. Die Sorge um das Kind unterstrichen durch den nicht antizipierten Wandel im Tagesablauf (Monk et al., 1996) und Schlafmangel führen zu Gereiztheit und Erschöpfung. Die vielfältigen Anforderungen des Alltages im Leben als Eltern sind eine Belastungsprobe für die Partnerschaft (Bodenmann, 2000). Die ersten Monate mit dem Kind gelten deshalb auch als Monate der schleichenden Erosion der Partnerschaft messbar u.a. in der verschlechterten partner- 1 In dieser Darstellung ungeachtet der vielfältigen familiären Konstellationen. 2 Dieser vielfach und gut replizierte Befund gilt für die alten Bundesländer, in denen die entsprechenden Untersuchungen stattfanden. Bezüglich der Situation der neuen Bundesländer werden verschiedene Annahmen formuliert.

9 Fachvorträge 9 schaftlichen Interaktion und Zufriedenheit mit der Partnerschaft (vgl. u.a. Bodenmann, 2000; El-Giamal, 1999; Fthenakis et al., 2002). Das Sinken der außerhäuslichen Freizeitaktivitäten sowie der Verzicht auf persönliche Interessen stoßen eine Umgestaltung des sozialen Netzwerkes der jungen Familie an (Ettrich & Ettrich, 1995), was in Bezug auf das in Umbruchsituationen gesteigerte Maß an emotionalem Rückhalt und Unterstützung problematisch ist 3. Den Partner, der nach der Geburt des Kindes die Erwerbstätigkeit unterbricht, trifft die charakteristische Isolierung nach der Geburt eines Kindes stärker, weil Kontakte aus dem beruflichen Umfeld abnehmen. Es kann also festgehalten werden, dass mit der Geburt des ersten Kindes hohe Anforderungen an die Bewältigung des Alltages gestellt werden. Die individuelle Wahrnehmung der Umstellung und die Bewältigung der stressreichen Zeit ist dabei von verschiedenen Faktoren im Umfeld von Familien abhängig. Die Umgebungsfaktoren (Ressourcen) von Familien werden nach Cobb (1982) in: a) individuelle und familiäre Bewältigungsressourcen, b) interne Ressourcen von Familien und c) externe Ressourcen gegliedert. Die Verfügbarkeit von Personen und Institutionen als instrumenteller Aspekt externer Ressourcen stellt u.a. die institutionell organisierte Betreuung von Kindern in den Vordergrund. In M-V, das 1990 von einem sozialen Wandlungsgeschehen erfasst wurde, welches bis heute Muster sozialer Orientierungen in Frage stellt, sehen sich Eltern im Bereich Tagesbetreuung von Kindern einem doppelten sozialen Erbe gegenüber. Einerseits ist Tagesbetreuung sozial akzeptiert und normaler Bestandteil des Alltags. Andererseits wird diese Normalität beispielsweise in Auseinandersetzungen um den Umfang der Erwerbstätigkeit von Frauen mit kleinen Kindern in Frage gestellt. Studie Ersteltern in Mecklenburg-Vorpommern Das Forschungsprojekt zur Rolle externer Ressourcen beim Übergang zur ersten Elternschaft in M-V 4 strebt Einblicke in die Rolle externer Ressourcen von Familien an. Hier werden Ergebnisse des Messzeitpunktes 2 (ca. 5. Schwangerschaftsmonat) und Messzeitpunktes 5 (ca. 5 Monate nach der Geburt des ersten Kindes) vorgestellt. Mzp Ssw. Mzp3 32. Ssw. bis Geburt Mzp4 4 bis 8 Wochen p.p. UG: An dieser Teiluntersuchung nahmen 26 Personen (n=26) teil, davon 11 Männer (27,73 Jahre) und 15 Frauen (26,2 Jahre). Eine Normalverteilung des Alters wird nach Kolmogorov-Smirnov-Test für beide Gruppen angenommen. Mzp5 5 Monate post partum Abb.: Untersuchungsablauf 3 Rückmeldungen aus dem sozialen Umfeld dienen der Selbstvergewisserung, dass die momentane emotional schwierige und u.u. unbefriedigende Situation nicht selbstverschuldet oder Ausdruck mangelnder Bereitschaft, Kompetenz oder Vermögen sei, sondern vielmehr aus der neuen Situation und den gewandelten Anforderungen resultiert. 4 Längsschnittstudie: Übergang zur Erstelternschaft Dipl. Päd. Nicole Napieralla - Betreuung: Prof. Dr. Ch. Perleth. Es nehmen UntersuchungsteilnehmerInnen teil, die in M-V leben und ihr erstes Kind erwarten. Sie werden sofern eine wiederholte Untersuchungsteilnahme vorlag, der vorläufigen Untersuchungsgruppe (UG) zugeordnet. Die Untersuchung ist nicht abgeschlossen, was der Bewertung der Befunde zu Grunde gelegt werden sollte. In der gesamten Studie wird der Zeitraum vom Schwangerschaftsbeginn bis 21 Monate nach Geburt des ersten Kindes erfasst.

10 10 Fachvorträge Die TeilnehmerInnen wurden gebeten, ihre Zufriedenheit mit verschiedenen Bereichen des alltäglichen Lebens und ebenfalls Kinderkrippen/-gartenbetreuung, Betreuung durch Tagesmütter, familiären Kontext (Verwandte des Kindes) und Betreuung durch die Eltern einzuschätzen. Im Mittelpunkt stand die Frage: Beeinflusst die für M-V charakteristische Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen die Zufriedenheit junger Eltern bis 5 Monate nach der Geburt des ersten Kindes? Ergebnisse Tagesbetreuung Es werden Ergebnisse zur Bewertung der Betreuungsformen differenziert nach Geschlecht vorgestellt. Eine Gegenüberstellung der Sorgen/Konfliktbereiche aus dem 5. Schwangerschaftsmonat und 5 Monate nach Geburt des Kindes zeigt in 12 Bereichen eine Zunahme von Sorgen und Konflikten. Statistisch signifikant wurden diese im Bereich Kindererziehung, Freunde und Bekannte und Verwandte. Unterschiede in der Bewertung von Männern und Frauen weist der Bereich Verwandtschaft auf (vgl. Tabelle 1). In den Bereichen Einteilung des monatlichen Einkommens und Kinderbetreuung nahmen die Sorgen signifikant ab. Männer und Frauen unterscheiden sich nicht. In den Bereichen Intimität & Sexualität und Aussehen zeigen sich bei Frauen und Männern gegenläufige Entwicklungen. Frauen berichten eine Zunahme der Sorgen, während diese bei Männern abnehmen allerdings ohne statistisch signifikant zu werden. Die Veränderungen ließen sich bis auf den Anstieg der Sorgen im Bereich Verwandtschaft nicht statistisch voraussagen. Die Betreuung in einer Kita und durch Tagesmütter wird in der untersuchten Schwangerschaftsphase positiver bewertet als 5 Monate nach der Geburt des ersten Kindes (vgl. Tabelle 2 im Anhang). Die Bewertung der Kinderkrippenbetreuung sinkt von r=4,29 auf r=3,38 (p=0.02) und Kindergartenbetreuung von r=4,32 auf r=3,68 (p=0,06) im Vergleich zur Betreuung durch Verwandte und Eltern wird sie aber favorisiert 5. Es zeigt sich, dass Männer die Betreuung in Kita und durch Tagesmütter deutlich positiver bewerten. Allerdings sinkt die Zustimmung zur institutionellen Betreuung (im Bereich Kinderkrippe statistisch signifikant), sodass sich 5 Monate nach der Geburt die Bewertung der Männer und Frauen angenähert haben. Männer bewerten die Betreuungsformen aber weiterhin positiver als Frauen. Die positive Betreuungsbewertung durch die Männer lässt sich gut mit den erwarteten Entlastungen durch eine Betreuung der Kinder erklären. Diese liegen im Bereich der persönlichen Freiheit (Freizeitgestaltung [r=-0,83 (p=.003)]; Freunde und Bekannte [r=-0,7 (p=0,23)], Alkohol, Medikamente [r=-0,92 (p=0.000)] und sind in der Schwangerschaft, nicht aber 5 Monate nach der Geburt des Kindes nachweisbar. Frauen sehen Kinderkrippenbetreuung mit Entlastungen im Bereich Krankheit [r=-0,84 (p=.000)] in Zusammenhang, was als Hinweis auf die hohe physische und psychische Belastung junger Eltern gewertet werden kann. Eine Betreuung durch die Eltern hängt 5 Monate nach der Geburt in der Einschätzung der Untersuchungsteilnehmerinnen deutlich mit Belastungen im Bereich der persönlichen Lebensführung zusammen. Dies zeigt sich in Konflikten im Bereich Kinderbetreuung [r=0,63 (p=.028)], persönliche Freiheiten [r=0,63 (p=.029)] und Verwandtschaft [r=0,68 (p=.015)]. Kinderkrippenbetreuung steht mit Belastungen im Bereich Haushalt [r=0,68 (p=.015)] in Zusammenhang, worin die Frauen offensichtlich den Umfang der häuslichen Aufgaben bei gleichzeitiger Abwesenheit antizipieren. Männer erwarten 5 Monate nach der Geburt Entlastungen im Bereich Haushaltsführung/Wohnung [r=-0,81 (p=0.28)], wenn das Kind durch die 5 Es handelt sich um Mittelwerte einer 5-stufigen Skala (5=stimmt, 4=stimmt fast 3=teils/teils 2=stimmt wenig 1=stimmt nicht).

11 Fachvorträge 11 Eltern betreut wird, was mit dem Befund für die Frauen korrespondiert. Offensichtlich zeigt sich hier die Annahme der Eltern, dass die täglichen Aufgaben nur durch die ständige Anwesenheit eines Elternteiles bewältigt werden kann. Außerhäuslicher Betreuung wird zu diesem Zeitpunkt nicht zugestimmt. Für Frauen ist in der Schwangerschaft ein hoher Zusammenhang zwischen positiver Wertung einer Kinderkrippenbetreuung und Kinderwunsch [r=-0,841 (p=.000)] nachweisbar, 5 Monate nach der Geburt mit Kindergartenbetreuung [Kinderwunsch [-0,69 (p=008)]) 6. Möglicherweise bewirkt die Beanspruchung als Mutter einen Aufschub des Kinderwunsches. Männer sehen Kinderkrippenbetreuung mit Entlastungen im Bereich Kinderwunsch [r=-0,755 (p=.05)] in Zusammenhang. Für beide Geschlechter gilt, dass Konflikte im Bereich Kinderbetreuung mit Sorgen im Bereich Kinderwunsch in Zusammenhang stehen 7. Vorerst sollte festgehalten werden, dass die UntersuchungsteilnehmerInnen 5 Monate nach der Geburt des ersten Kindes ihre Kinder weder in einer Kindertagesstätte, durch Tagesmütter noch durch Verwandtschaft 8 betreuen lassen wollen. Dennoch setzen sie sich mit einer zukünftigen Betreuung auseinander. Die Bewertung einer Tagesmutterbetreuung weist nur in der Schwangerschaft statistisch signifikante Zusammenhänge auf, die zum Teil überraschen. Männer sehen einen Entlastungszusammenhang im Bereich Haushaltsführung/Wohnung [r=-0,667 (p=.035)] und Konflikte im Bereich Intimität und Sexualität [r=0,66 (p=.031)]. Bei Frauen weist die positive Wertung von Tagesmutterbetreuung einen Zusammenhang mit Belastungen in den Bereichen Krankheiten [r=0,78 (p=.001)] und Alkohol/Medikamente [r=0,7 (p=0.001) auf. Zusammenfassung und Diskussion Zusammenfassend lässt sich festhalten: Eltern wollen 5 Monate nach der Geburt ihre Kinder selbst betreuen. Männer und Frauen bewerten die Betreuungsformen verschieden, insbesondere in der Schwangerschaft. 5 Monate nach der Geburt haben sich Frauen und Männer angeglichen, Frauen werten Betreuungsformen kritischer. Die Entwicklung der Konfliktwerte lässt sich nicht durch Bewertungen der Betreuungsformen voraussagen (5 Monate nach der Geburt wurde die Signifikanzgrenze für Kinderkrippenwertung für Sorgen im Bereich Freunde und Bekannte knapp verfehlt, alle anderen Werte waren nicht signifikant). Die Ergebnisse verweisen darauf, dass Tagesmutterbetreuung eine besondere Stellung einnimmt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Möglichkeiten einer Tagesbetreuung Einfluss auf Familien haben. Es konnten Zusammenhänge der Bewertung institutioneller Betreuungsangebote mit der Zufriedenheit von jungen Eltern nachgewiesen werden 9. Allerdings besteht der Zusammenhang nicht kausal und muss nach Geschlecht und Stadium des Übergangsgeschehens differenziert werden. Die Bewertung der Tagesmutterbetreuung wird als Hinweis auf die geringe historische Verankerung gewertet. Im Vergleich zu Kinderkrippen und -gartenbetreuung handelt es sich in M-V um eine junge Form der Betreuung, bei der junge Eltern beispielsweise nicht auf die Erfahrungen älterer Generationen zurückgreifen können. Die Befunde zeigen, dass es sich beim Übergang zur Erstelternschaft um ein intimes und partnerschaftliches Geschehen handelt, die Aspekte des persönlichen Alltags und Erlebens 6 Ebenfalls: Entlastungszusammenhänge im Bereich Kinderbetreuung [-0,78 (p=.002)]. 7 Männer [r=0,717 (p=.045)] Frauen [r=0,775 (p=.002)] 8 Die Ergebnisse werden hier nicht explizit besprochen. 9 Die Berechnungen erfassen geburtsnahe Veränderungen bis 5 Monate p.p..

12 12 Fachvorträge junger Eltern in den Mittelpunkt stellen. Institutionelle Fragen stehen 5 Monate nach der Geburt des ersten Kindes hinter persönlichen und partnerschaftlichen Fragen zurück. Anhang Tabelle 1: Entwicklung der Konfliktbewertung in spezifischen Bereichen (Adaption der Konfliktskala Problemliste II, Hahlweg (1996)), Varianzanalyse mit Messwiederholung (signifikante Entwicklungen sind fett gekennzeichnet, kursiv gegenläufige Entwicklungen der Geschlechter; ***höchst signifikant, ** hoch signifikant; * als Trend gewertet) Berufstätigkeit Kindererziehung Haushaltsführung/Wohnung Freizeitgestaltung Freunde & Bekannte Aussehen Intimität & Sexualität persönliche Freiheiten Verwandte Kinderwunsch Krankheiten Alkohol Drogen Medikamente Einteilung des Einkommens Geschlecht Mzp2 Mzp5 Faktor Faktor Zeit Geschl. ein Mann 2,25 2,38 eine Frau 2 2,42 Gesamt 2,1 2,4 n.s. n.s. ein Mann 1,38 2 eine Frau 1,67 2,42 Gesamt 1,55 2,25 0,02** n.s. ein Mann 1,5 1,63 eine Frau 1,75 2,83 Gesamt 1,65 2,35 n.s. n.s. ein Mann 1,63 1,88 eine Frau 1,75 2,5 Gesamt 1,7 2,25 n.s. n.s. ein Mann 1,25 2,25 eine Frau 1,25 2,17 Gesamt 1,25 2,2 0,08* n.s. ein Mann 1,5 1,38 eine Frau 2,42 2,75 Gesamt 2,05 2,2 n.s. n.s. ein Mann 1,87 1,75 eine Frau 2,25 2,83 Gesamt 2,1 2,4 n.s. n.s. ein Mann 1,75 1,75 eine Frau 1,75 2,83 Gesamt 1,75 2,4 n.s. n.s. ein Mann 1,75 1,87 eine Frau 1,17 1,58 Gesamt 1,4 1,7 0,03** ein Mann 1,13 1,63 eine Frau 1,08 1,5 Gesamt 1,1 1,55 n.s. n.s. ein Mann 1,5 1,5 eine Frau 1,17 1,83 Gesamt 1,3 1,7 n.s. n.s. ein Mann 1 1,25 eine Frau 1,17 1,33 Gesamt 1,1 1,3 n.s. n.s. ein Mann 3 2,38 eine Frau 3,08 2,08 Gesamt 3,05 2,2 0,06*

13 Fachvorträge 13 Kinderbetreuung Geschlecht Mzp2 Mzp5 Faktor Faktor Zeit Geschl. ein Mann 1,75 1,63 eine Frau 1,83 1,58 Gesamt 1,8 1,6 0,004*** 0,004*** Tabelle 2: Bewertung von Betreuungsformen nach Geschlecht (Mittelwerte, ** hoch signifikant; * als Trend gewertet) Geschlecht Betreuungsform Ssw. 5 Mon. p.p. Richtung der Verändrg./Sign. Korrel./Sign. Mann Eltern 3,71 2,86 n.s. n.s. Tagesmutter 3 2,88 n.s. n.s. Kinderkrippe 4,57 3,57 n.s. 0,77 (.024)**. Kindergarten 4,25 3,57 n.s. n.s. Verwandtschaft 2,3 2,4 n.s. n.s. Frau Eltern 2,92 3,3 n.s. 0,7 (.01)** Tagesmutter 2,23 2,85 n.s. n.s. Kinderkrippe 4,14 3,29 (.08) 0,48 (.08)* Kindergarten 4,36 3,57 n.s. n.s. Verwandtschaft 1,8 2,3 n.s. 0,51 (.06)* Literatur Bodenmann, Guy (2000):Stress und Partnerschaft: gemeinsam den Alltag bewältigen. Bern; Göttingen; Toronto; Seattle: Huber Cobb, S. (1982): Social support and health through the life course. In: H.I. Mc Cubbin, E.A. Cauble & J.M. Patterson (Eds.), Family stress, coping and social support (pp ). Springfield, MI: Thomas. El-Giamal, Muna (1999): Wenn ein Paar zur Familie wird: Alltag, Belastung und Belastungsbewältigung beim ersten Kind / Muna El Giamal. Freiburg, Schweiz: Univ.-Verl.; Bern: Huber Ettrich, Christine & Ettrich, Klaus Udo (1995). Die Bedeutung sozialer Netzwerke und erlebter sozialer Unterstützung beim Übergang zur Elternschaft Ergebnisse einer Längsschnittstudie. Psychologie in Erziehung und Unterricht Filipp, Sigrund-Heide (1990): Ein allgemeines Modell für die Analyse kritischer Lebensereignisse. In: Sigrund Heide Filipp (Hrsg.), Kritische Lebensereignisse (S. 3-53). München: Psychologie Verlags Union Fthenakis, Wassidlos E.; Kalicki, Bernhard; Peitz, Gabriele (2002): Paare werden Eltern: Die Ergebnisse der LBS-Familien-Studie. Opladen: Leske und Budrich Hahlweg, Kurt (1996): Fragebogen zur Partnerschaftsdiagnostik. Hogrefe Verlag für Psychologie: Göttingen, Bern; Toronto, Seattle Montada, Leo (1998): Fragen, Konzepte, Perspektiven. In: Oerter, Rolf; Montada, Leo (Hrsg.), Entwicklungspsychologie. Ein Lehrbuch. (S. 1 84) Weinheim: Beltz PsychologieVerlagsUnion.

14 14 Fachvorträge 1.2 Kinderwünsche und Familienfreundlichkeit Ausgewählte Ergebnisse einer Umfrage in Mecklenburg- Vorpommern Anja Rieck, Hochschule Wismar Derzeit schreibe ich gerade an meiner Diplomarbeit zum Thema Familienpolitik in Deutschland und in ausgesuchten europäischen Ländern. Im Wesentlichen werden in dieser Arbeit die sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen und Interdependenzen, d.h. wechselseitige Abhängigkeiten zwischen Geburtenrate und familienpolitischen Maßnahmen und Angeboten mit Hilfe von Studien, Statistiken und einer Umfrage analysiert. Ich freue mich, im Rahmen dieser Tagung, einige Ergebnisse meiner Umfrage zum Thema Kinderwünsche und Familienfreundlichkeit präsentieren zu dürfen. Als Erstes möchte ich die zentralen Fragestellungen der Umfrage vorstellen und im Anschluss daran einige ausgewählte Ergebnisse. Anschließend erfolgt dann eine Zusammenfassung der vorgestellten Erkenntnisse. In meiner Diplomarbeit beschäftige ich mich insbesondere mit den objektiven Lebenssituationen der Menschen auf Bundes- und Landesebene, wie z. B. der Arbeitssituation und die subjektiven Lebenslagen, d. h. die Einstellung und Meinung von Kinderlosen und Eltern in Mecklenburg-Vorpommern, wie z. B. die Einschätzung des sozio-ökonomischen Umfeldes werden häufig in vielen Analysen nicht erfasst. Dabei ist es aber wichtig, die Meinung der Menschen zu bevölkerungsorientierten und familienpolitischen Maßnahmen einzuholen, da sie die Empfänger dieser Leistung sein werden. D. h. Familienpolitik soll an den Lebenssituationen der Menschen ansetzen und ihre Maßstäbe und Ziele auf die Lebenslagen abstimmen. Deshalb wird durch die schriftliche Umfrage, die ich im Raum Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt habe, versucht, folgende Fragen zu klären. Einerseits soll ermittelt werden, wie sich die Kinderwünsche von Männern und Frauen in M-V gestalten; außerdem ist die Fragestellung, inwieweit durch staatliche familienpolitische Maßnahmen die Menschen wieder ein Vertrauen und ein Sicherheitsgefühl in ihre Zukunft bekommen von Bedeutung. Ein anderer Punkt betrifft die Zufriedenheit der Menschen mit ihrem sozio-ökonomischen Umfeld und wie einige familienorientierte Maßnahmen eingeschätzt werden. Und abschließend möchte ich noch die letzte Frage formulieren: Wie sieht die derzeitige Grundeinstellung von Kinderlosen und Eltern in Mecklenburg-Vorpommern zur Rolle des Staates bei der Unterstützung für Familien mit Kindern aus. Zentrale Fragestellungen Wie gestalten sich Kinderwünsche von Männern und Frauen in M-V? Inwieweit bekom m en Menschen durch fam ilienpolitische Maßnahmen wieder Vertrauen und Sicherheitsgefühl in ihre Zukunft? Wie zufrieden oder unzufrieden sind die Menschen mit ihrem Umfeld und wie werden einige familienorientierten Maßnahmen eingeschätzt? Wie sieht die derzeitige Grundeinstellung von Kinderlosen und Eltern in M-V zur Rolle des Staates bei der Unterstützung für Familien mit Kindern aus?

15 Fachvorträge 15 An der Befragung nahmen insgesamt 162 Personen im Alter von unter 20 bis über 44 Jahren teil, darunter 44 Männer und 118 Frauen. Beispielhaft möchte ich Ihnen die dritte Frage des Fragebogens vorstellen, die dann lautet: Wie wichtig sind Ihnen die unten genannten Voraussetzungen, bevor man sich für Kinder entscheidet? Die Befragten konnten bei dieser Frage die vorgegebenen Bereiche a) stabile Partnerschaft, b) sicherer Arbeitsplatz, c) abgeschlossene Berufsausbildung sowie d) gute Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und e) eine bessere soziale Absicherung für Alleinerziehende auf einer Skala von sehr wichtig bis sehr unwichtig bewerten. Wie wichtig sind Ihnen die unten genannten Voraussetzungen, bevor man sich für Kinder entscheidet? Rangfolge der wichtigsten Voraussetzungen Stabile Partnerschaft Abgeschlossene Berufsausbildung 52,4 % 61,9 % 84,1 % 83,1 % Sicherer Arbeitsplatz 40,9 % 61,0 % Gute Betreuungsmöglichkeiten für Kinder Bessere soziale Absicherung für Alleinerziehende 31,8 % 52,3 % 60,2 % 52,5 % Männer Frauen Die Mehrzahl der Befragten sieht eine stabile Partnerschaft als sehr wichtig an. Das sagen insbesondere 84,1 % der männlichen Befragten und 83,1 % der Frauen. Für 2,3 % der Männer und 0,8 % der Frauen war die Voraussetzung einer stabilen Partnerschaft sehr unbedeutend. Die Mehrheit der Befragten bewertet gute Betreuungsmöglichkeiten für Kinder als sehr wichtig; 52,3 % der Männer sagen dies und 60,2 % der Frauen meinen, dass diese Voraussetzung sehr wichtig für einen Kinderwunsch erscheint. Zusammenfassend ergibt sich eine Rangfolge der genannten Voraussetzungen, die die befragten Personen als sehr wichtig für die Realisierung eines Kinderwunsches empfinden. Für die Mehrzahl der Probanden ist eine stabile Partnerschaft die wichtigste Voraussetzung für einen Kinderwunsch, gefolgt von einer abgeschlossenen Berufsausbildung sowie eines sicheren Arbeitsplatzes. Von ca. einem Drittel aller Männer wird eine bessere soziale Absicherung für Alleinerziehende als sehr wichtig eingeschätzt. Hingegen sehen über die Hälfte der Frauen eine Unterstützung für Alleinerziehende bedeutungsvoll an. Ein Grund hierfür könnte sein, das oftmals Frauen allein erziehend sind und sie dadurch evtl. diese Option wichtiger einschätzen. Der überwiegende Teil der Frauen schätzt die sozio-ökonomischen Voraussetzungen wichtiger ein als Männer. Als Nächstes möchte ich Ihnen einige ausgewählte Antworten der folgenden Frage darlegen. Und zwar lautet diese: Welche Angebote und Maßnahmen würden Sie sich wünschen und wie wichtig wären diese für Sie und Ihre Kinder? Auch hier konnten die Befragten die vorgegebenen Maßnahmenvorschläge bewerten und selbst eigene Vorschläge nennen. Angesichts des Themas zur Tagung habe ich die Meinungen der Befragten zu folgenden Antworten zu dem Vortrag ausgesucht. Einmal e) mehr Kita- und Krippenplätze sowie Ganztagsschulen, dann zu f) flexiblere Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen und abschließend die Maßnahmenvorschläge der Befragten.

16 16 Fachvorträge Frage: Welche Angebote, Maßnahmen würden Sie sich wünschen und wie wichtig wären diese für Sie, Ihr/e Kind/er? a) familien- und kindgerechte Wohnumgebung b) flexiblere Arbeitszeiten; Qualifikation während der Elternzeit c) Einrichtung eines Betriebskindergartens d) kostenlosen Mittagessen in Kita / Schule e) mehr Krippen- und Kitaplätze, Ganztagsschulen f) flexiblere Öffnungszeiten in der Kita g) Besuch einer Familienbildungs- o. Beratungsstätte h) Ermäßigung für Familien mit Kindern i) mehr Kindergeld / Elterngeld als Einkommensersatz j) Andere Maßnahmenwünsche Die Mehrzahl der Frauen mit 49,2 % schätzen diese Maßnahme als sehr wichtig ein, sie würden sich dies mehr wünschen. Die Mehrzahl der Männer dagegen antwortete im Bereich sehr wichtig mit 38,6 %. Die relativ hohe Zahl derjenigen, die sich eine Bereitstellung von mehr Krippen- und Kindergartenplätzen wünschen, ist eigentlich erstaunlich hoch, da M-V eigentlich eine relativ hohe Versorgungsquote im Kitabereich aufweist. Eher unwichtig sagten dagegen 9,1 % der Männer und 2,5 % der befragten Frauen. Dies waren insbesondere die Personen in der Altersgruppe der 35 44jährigen sowie die Personen, die einen Hochschulabschluss haben. Auffällig ist, dass keiner der Probanden, die Schaffung von mehr Krippen- und Kindergartenplätzen sowie Ganztagsschulen als sehr unwichtig empfindet. Welche Angebote, Maßnahmen würden Sie sich wünschen und wie wichtig wären diese für Sie, Ihr/e Kind/er? e) mehr Krippen- und Kitaplätze, Ganztagsschulen 49,2 % 34,1 % 38,6 % 32,2 % 11,4 % 10,2 % 9,1 % 2,5 % 0 % 0 % sehr wichtig wichtig weiß nicht eher unwichtig sehr unwichtig Männer Frauen Nun möchte ich zu den flexibleren Öffnungszeiten der Kita kommen. Auch hier ist erkennbar, dass die Mehrzahl der Frauen diese Option als sehr wichtig erachtet, sowie die Mehrzahl der Männer antwortete im Bereich wichtig, d. h., 56,8 % würden diese Option als wichtig einschätzen. Es ist festzustellen, dass auch hier die Optionen eher unwichtig und sehr unwichtig nicht angekreuzt wurde. Eine Ursache für die relativ hohe Bewertung dieses Punktes könnte

17 Fachvorträge 17 in den Arbeitsplatzgegebenheiten liegen. Viele Menschen müssen heutzutage weitere Strecken zurücklegen bis zu ihrem Arbeitsort oder haben Arbeitszeiten, die über die Öffnungszeiten der Kita hinausgehen. Welche Angebote, Maßnahmen würden Sie sich wünschen und wie wichtig wären diese für Sie, Ihr/e Kind/er? f) flexiblere Öffnungszeiten in der Kita 61,9 % 56,8 % 29,5 % 33,1 % 9,1 % 2,5 % 0 % 0 % 0 % 0 % sehr wichtig wichtig weiß nicht eher unwichtig sehr unwichtig Männer Frauen Anschließend stelle ich Ihnen noch eine Auswahl der genannten Wünsche und Vorschläge vor. Hierbei wurden u. a. genannt: sicherer Arbeitsplatz trotz Kinder, eine bessere Unterstützung für Alleinerziehende. Es wurde u. a. der Wunsch genannt, das Betriebe u. a. angeregt werden sollen, besonders Alleinerziehende auch in der Zeit zu beschäftigen, in der auch die Kitas geöffnet sind. Weiterhin, es wurde genannt: ein Einfluss der Kinderzahl auf Rentenbeiträge und Pflegeversicherung, mehr Geld für Kitas und Schulen, damit Kinder mehr gefördert werden können, ausreichend Kinderärzte, keine Wartezeiten über 30 Minuten, und oftmals wurde auch der Wunsch geäußert, mehr Toleranz für Kinder in der Gesellschaft und die gesellschaftliche Anerkennung. Welche Angebote, Maßnahmen würden Sie sich wünschen und wie wichtig wären diese für Sie, Ihr/e Kind/er? j) genannte Wünsche Sicherer Arbeitsplatz trotz Kinder Bessere Unterstützung für Alleinerziehende Einfluss der Kinderzahl auf Rentenbeiträge und Pflegeversicherung Mehr Geld für Kitas zur besseren Förderung der Kinder Ausreichend Kinderärzte, kürzere Wartezeiten Mehr Toleranz und Anerkennung für Kinder in der Gesellschaft

18 18 Fachvorträge Abschließend möchte ich einige Ergebnisse kurz zusammenfassen. Es ist also erkennbar, dass den Männern gute Betreuungsmöglichkeiten für Kinder für die Realisierung eines Kinderwunsches wichtiger sind als ein sicherer Arbeitsplatz. Die Frauen schätzen die genannten Maßnahmen/Vorschläge überwiegend wichtiger ein als Männer. Die am eindeutigsten gewünschte Maßnahme ist bei den Frauen sowie bei den Männern die flexiblere Öffnung der Kindertageseinrichtungen. Und die am wenigsten gewünschte Maßnahme, die jetzt bei der Umfrage eindeutig sich herausgestellt hat, ist die Einrichtung eines Betriebskindergartens sowie der Besuch einer familiären Bildungs- oder Beratungsstelle. Schlussbetrachtung gute Betreuungsmöglichkeiten sind für Männer für die Realisierung eines Kinderwunsches wichtiger als ein sicherer Arbeitsplatz Frauen schätzen fast alle Angebote wichtiger ein als Männer am eindeutigsten gewünschte Maßnahme ist bei Frauen (61,9%) u. Männern (56,8%) flexiblere Öffnungszeiten der Kita am wenigsten gewünschte Maßnahmen waren Einrichtung eines Betriebskindergartens und Besuch einer Familienbildungs- o. Beratungsstelle

19 Fachvorträge Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung in einigen Ländern Europas Dr. Gertrud Hovestadt, Strategic Education Consulting GmbH Das Thema des vorliegenden Beitrages ist die Entwicklung in der Kindertagesbetreuung in Dänemark, Finnland und den Niederlanden. Dänemark und die Niederlande haben sicherlich schon wegen ihrer unmittelbaren Nachbarschaft eine hohe Relevanz für Deutschland. Finnland ist insofern von Interesse als das finnische Schulsystem in den letzten Jahren aufgrund der hervorragenden Ergebnisse in der PISA-Studie viel beachtet wurde. Finnland, Niederlande und Dänemark sind auch deswegen interessante Ländern Europas, weil sie langfristig aus einer wohlfahrtsstaatlichen Entwicklung kommen und die Kindertagesbetreuung in der Modernisierung ihres Sozialstaates eingebettet ist. Im vorliegenden Beitrag sollen allerdings nicht die Betreuungssysteme der einzelnen Länder vorgestellt, sondern vielmehr die für die Struktur der Tagesbetreuung relevanten Kriterien näher betrachtet werden. Angebotssteigerung Ein wesentliches gemeinsames Merkmal der Kindertagesbetreuung in diesen drei Ländern ist, wie auch in Deutschland, der quantitative Ausbau des Betreuungsangebots. Bei den jüngeren Kindern ist das Betreuungsangebot überall erheblich geringer als bei den älteren. Es gibt starke Bestrebungen in allen drei Ländern die Betreuung für die Jüngeren auszubauen. Die Begründungen dafür sind weniger bildungspolitisch, sondern vielmehr sozialpolitisch. Sie liegen in der Gleichstellung von Mann und Frau. Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht liegen die Gründe für den Ausbau des Betreuungsangebots in der Beteilungsmöglichkeit am Arbeitsmarkt für Eltern, in der Kontinuität der Erwerbsbiografie sowie in der Problematik des beruflichen Wiedereinstiegs für Erziehende. Vor allem in den Niederlanden liegt ein wirtschaftspolitisches Argument für die Expansion der Betreuung vor. Dort gab es über Jahre im Grunde eine Vollbeschäftigung, die zu einem eher wirtschaftlichen als einem arbeitsmarktpolitischen Problem führte. Die dortigen Betriebe hatten ein großes Interesse, junge Frauen zu halten. Daher beteiligten sie sich finanziell an der Kindertagesbetreuung. Dies stellt ein wesentliches Merkmal des niederländischen Kindertagesbetreuungssystems dar. Es ist ein System, das aus dem Poldermodell entstanden ist. Hier beteiligen sich die Arbeitgeber, der Staat und die Eltern gemeinsam an der Finanzierung und Struktur der Kindertagesbetreuung. Das generelle Problem bei der Angebotssteigerung ist die Finanzierung. Nachfragesteuerung Ein Merkmal der Entwicklung in den vorgestellten drei Ländern ist die Tendenz zur Nachfragesteuerung. Nachfragesteuerung bedeutet, dass die Eltern ein Auswahlrecht haben sollen, und zwar nicht nur zwischen den vorhandenen Möglichkeiten, sondern vor allem wie es für Dänemark und Finnland der Fall ist ein grundsätzliches Auswahlrecht. Dort können die Eltern äußern, was sie für eine Betreuung für ihre Kinder möchten. Die Kommune ist verpflichtet, diese entsprechend bereitzustellen. In Deutschland besteht ebenfalls die Verpflichtung zur Angebotsorientierung in wesentlichen Bereichen. Allerdings sind in Dänemark und Finnland die Auswahlrechte der Eltern zwischen Möglichkeiten, Öffnungszeiten und Strukturen der Kindertagesbetreuung stärker ausgeprägt als in Deutschland. In den skandinavischen Ländern soll dadurch die Flexibilität der Eltern gesteigert werden. Die Nachfragesteuerung macht aber auch einen wesentlichen Aspekt der Qualitätsdebatte in Dänemark und Finnland aus. Qualitätssteuerung wird in diesen Ländern ganz überwiegend als eine Nachfragesteuerung verstanden. Dort können die Eltern äußern, welche Art von Betreuung sie wünschen und sich diese entsprechend aussuchen. Sie haben somit auch Einfluss auf die Qualität. Ein solches System funktioniert nur, wenn ein Überhang an Ange-

20 20 Fachvorträge bot vorliegt. Ansonsten kann nicht nach der pädagogischen Qualität, sondern lediglich danach entschieden werden, welches Angebot überhaupt vorhanden ist. Das kann sich letztendlich nur dann ändern, wenn mit der Kindertagesbetreuung Geld zu verdienen ist bzw. wenn diese einen ertragsreichen Bereich für den Staat oder auch private Anbieter darstellt. Die Staaten, der Staat und die Kommunen sind bei der Regulierung zurückhaltender geworden. Das gilt auch für die Niederlande. Die Regulierungen erinnern im Grunde vielfach an Deutschland. Es werden Input-Regelungen getroffen etwa zum Flächenbedarf pro Kind, zum Personalschlüssel und zu Unfallrisiken. Nachfragesteuerung bedeutet, insbesondere in den Niederlanden und Finnland, dass sämtliches Geld in die Hände der Eltern geht. In den Niederlanden erhalten die Eltern auch die kompletten öffentlichen Subventionen für die Kindertagesbetreuung. Die Subventionen durch die Arbeitgeber bekommen ebenfalls die Eltern, sodass sie letztendlich über die gesamte Nachfragemacht verfügen können. In Finnland ist das nur möglich, wenn die Eltern es wünschen. Insgesamt kann man für die drei vorgestellten Länder eine starke Tendenz zur Nachfragesteuerung festhalten. Qualitätssteuerung Die Qualitätssteuerung spielt eine wichtige Rolle, da sie vorwiegend über die Nachfragesteuerung funktioniert. In Dänemark und den Niederlanden werden die zentralen Input- Kriterien national festgelegt. Am 1. Januar 2005 trat in den Niederlanden ein neues Gesetz in Kraft, das Wet Kinderopvang. Wet heißt auf Deutsch Gesetz`, kinderopvang Kinderbetreuung`. In den Niederlanden stellt es das erste eigene Kindertagesbetreuungsgesetz dar. Die Gründe für diese Novellierung waren einerseits die Finanzierung mit der Beteiligung der Arbeitgeber neu zu festigen und andererseits die Rücknahme der Kommunalisierung aus den vorangegangenen Jahrzehnten. Die damalige Regelung hatte vorgesehen, nur wenige allgemeine Kriterien national zu vergeben. Der Hauptteil der Kriterien sollte durch die Kommunen festgelegt werden. Die Begründung dafür lag in der Bürgernähe. Das hat aber natürlich auch damit etwas zu tun, das derjenige zahlt, der zuvor bestellt hat. Diese Regelung der Kommunalisierung wurde allerdings in den Niederlanden zurückgenommen, weil die kommunalen Kriterien große Schwierigkeiten bereitet haben. So wurden bei den überregionalen Trägern unterschiedliche Ansprüche an das Personal gestellt. Die Anforderungen konnten bei einem Träger je nach Kindertagesstätte variieren. Aus der Sicht der Eltern hat die Kommunalisierung zu einer geringen Transparenz des Systems geführt, die wiederum Probleme bei der Nachfragesteuerung verursacht hat. Die Gesamtverantwortung und die Aufsicht liegen in allen drei Ländern bei den Kommunen. Vor allem in Finnland wird der Qualitätssteuerung durch Nachfragesteuerung ebenso wie der Steuerung durch Information und Transparenz eine große Bedeutung zugeschrieben. Die Eltern müssen sich über das Angebot informieren. In Finnland können die Eltern auf ein öffentlich kontrolliertes und beaufsichtigtes sowie ein öffentlich durchgeführtes Angebot zurückgreifen; sie können die Betreuung aber auch selber organisieren und die staatlichen Subventionen trotzdem bekommen. Die Subventionen sind nicht verwendungsgebunden, d.h. die Eltern können damit die Großmutter bezahlen, sie können dafür eine private Kindertagesbetreuung beauftragen oder das Kind in eine kommunale, öffentlich beaufsichtigte Kindertagesbetreuung geben. Aus Erfahrungen oder Untersuchungen im Kontext der Pisa-Studie und anderer Schulleistungsstudien ist bekannt, dass ein solches System soziale Implikationen hat. Es braucht eine hohe Elternkompetenz, damit die Eltern die Qualität kontrollieren können, und die ist sozial ungleich verteilt. Rechtsansprüche In den vorgestellten Ländern liegt eine Tendenz zur Einführung und Erweiterung von Rechtsansprüchen vor. In den Niederlanden bestehen seit 2005 erstmals Ansprüche auf eine Kindertagesbetreuung. Jedes Kind hat nicht nur das Recht auf einen Platz in einer Einrichtung, sondern auch auf einen Kostenbeitrag zur Betreuung. In Dänemark hat jedes Kind

21 Fachvorträge 21 ab einem halben Jahr bis zur Einschulung einen Anspruch auf eine Betreuung, die von den Eltern gewünscht ist. Im Falle von Finnland besitzen alle Kinder bis zur Einschulung einen Anspruch auf Betreuung oder deren Eltern können alternativ die staatlichen, nicht verwendungsbezogenen Subventionen erhalten. Trägerschaft In Deutschland ist das Subsidiaritätsprinzip für die Trägerschaft maßgeblich. Dies gilt allerdings nicht für die vorgestellten Ländern. In den Niederlanden besteht gewöhnlich eine private Trägerschaft. Das ist im Grunde aus den Angeboten entstanden, die die Betriebe für die Kinder ihrer Beschäftigten angeboten bzw. gewünscht haben. Heute wird das Angebot durch einige große anerkannte Träger gestellt. Es gibt aber auch einzelne Kindertagesstätten, die nicht öffentlich kontrolliert bzw. akkreditiert werden. Diese unterliegen allerdings einer stärkeren staatlichen Kontrolle. In Dänemark und Finnland hat es bislang eine überwiegend kommunale Trägerschaft gegeben. Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Angebots, der zusätzliche finanzielle Mittel fordert, geht man heute dazu über, auch die privatwirtschaftliche Trägerschaft zu fördern. Dies kann als ein Versuch gedeutet werden, mehr Vielfalt zu erreichen als es in einer kompakten Trägerschaft realisierbar ist. Außerdem kann dadurch auch eine kostengünstigere Trägerschaft ermöglicht werden. In Dänemark hat die Mitte- Rechtsregierung beschlossen, privatwirtschaftliche Anbieter zuzulassen. Es ist dort möglich, durch subventionierte Zusatzdienstleistungen Geld einzuwerben. So könnte z.b. eine Kindertagesstätte einen Hol- und Bringdienst für die Kinder einrichten und dadurch zusätzliche Mittel erhalten. Oder sie könnte im Bereich ihrer eigenen Verwaltung, die nicht subventioniert wird, Einsparungen haben und dort Geld entnehmen. In Finnland geht man ein Stück weiter: Dort darf aus subventionierter Betreuungsdienstleistung Geld erwirtschaftet werden. In Finnland erfolgt die Kontrolle durch die Eltern. Allerdings ist dafür auch die demographische Situation im Land verantwortlich. Im Süden Finnlands ist der Großraum Helsinki stark besiedelt. Andere Gebiete, wie z.b. Lappland, sind ausgesprochen dünn bevölkert. Organisiert man dort eine Tagesbetreuung für Kinder einer bestimmten Altersgruppe, so würde man kleine Gruppen erhalten, die erhebliche Kosten verursachen. Vor diesem Hintergrund ist die Struktur in Finnland zu verstehen. Betreuungsformen In allen drei Ländern verfügen die Eltern über ein Auswahlrecht zwischen der Betreuung in Tageseinrichtungen und der Betreuung in Tagesfamilien. In den Niederlanden ist eine Tagesfamilie nur über Tageselternagenturen zulässig. Dort liegt somit eine viel öffentlichere Struktur vor als in Deutschlands Tagespflege. In Dänemark gibt es einen Vertrag zwischen Kommune und Tageseltern. Die Tageselternbetreuung findet dort häufig nicht in den Familien oder im Haushalt der Tageseltern statt, sondern in einem kommunalen Kinder- und Familienzentrum. Oftmals erfolgt die Betreuung mehrerer Tageseltern gleichzeitig, sodass dort auch Gruppenstrukturen vorliegen. Sie unterscheidet sich nicht wesentlich von der üblichen Kindertagesbetreuung in Einrichtungen. Bildungsauftrag Die Kindertagesstätten haben in den untersuchten Ländern kaum, vielleicht sogar überhaupt nicht von der Bildungsreform der 70er Jahre profitiert. Sie wurden bislang eher von dieser Reform abgehängt. Vor allem in Skandinavien liegt eine Tendenz zum Bildungsauftrag vor. In den Niederlanden ist man hingegen noch weit vom Bildungsauftrag entfernt. Dort hat es im Jahre 2003 eine nationale Studie über die Qualität des Kinderopvang gegeben, die zu guten Ergebnissen geführt hat. Es entsteht zwar langsam eine Diskussion, aber bis zur tatsächlichen Umsetzung ist es noch ein weiter Weg. In Dänemark gibt es seit 2001 einen Bil-

22 22 Fachvorträge dungsauftrag. Dieser ist gesetzlich verankert und soll durch nationale Curricula umgesetzt werden. In Finnland liegt eine gesetzliche Planung vor, die 2005 verabschiedet werden soll. Trennung zwischen Kindertagesstätte und Schule In den vorgestellten Staaten wie auch in anderen Ländern Europas werden Kindertagesstätte und Schulen streng voneinander getrennt. Man könnte hier gar von einem europäischen Prinzip sprechen. Diese Trennung reicht bis in die ministeriellen Zuständigkeiten, d.h. konkret bis in die Zuweisungen von Ressourcen. In den Niederlanden war zum Beispiel der kinderopvang im Bereich des Gesundheitsministeriums angesiedelt. Die neue Regelung sieht die Zuständigkeit nicht wie man erwarten könnte beim Bildungsministerium, sondern beim Sozialministerium. Für Kindertagesstätten und Schulen liegen getrennte Finanzierungen und Regulierungen vor. Außerdem unterscheidet sich die Qualitätssteuerung und Entwicklung bei Schulen und Kitas grundsätzlich voneinander. Die Beteiligungsquoten an den Kindertagesstätten sind sehr viel niedriger als an den Schulen, auch wenn diese Schulen nicht im Pflichtbereich liegen. Hierfür gibt es unterschiedliche Begründungsmuster. Die Schule hat immer die bildungspolitische Begründung. Im Kitabereich ist die Erklärung vorrangig sozialpolitisch. Hier geht es zwar auch um Förderung und Familienfreundlichkeit, aber vor allem um die Arbeitsmarktfreistellung der Eltern. Das pädagogische Personal erhält außerdem eine andere Ausbildung. Kindertagesstätten und Schule Mit Hilfe der folgenden Graphik soll die Verbindung des Kitabereiches mit der Schule verdeutlicht werden, und zwar für Deutschland, Frankreich, Dänemark und die Niederlande. Kita und Schule Deutschland, Frankreich, Dänemark und die Niederlande Sek. I Grundschule école elementaire folkeskole Vorschule 5 4 basisschool 3 Kindergarten bornehave 2 école maternelle 1 0 Kindergarten / Krippe crèche vuggestuer kinderopvang Beginn der 6 Jahre 6 Jahre 7 Jahre 6 Jahre Schulpflicht Deutschland Frankreich Dänemark Niederlande Die dunkel markierten Bereiche zeigen die Einrichtungen, die von einer überwiegenden Zahl der Kinder besucht werden. Zunächst zu Deutschland: Kindergarten und Krippe weisen keine dunkle Markierung auf, da die Mehrheit der Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr nicht in eine Kindertagesstätte gehen. An die Kita schließt sich der Kindergarten, dann die Grundschule und die Sekundarstufe I an. Die Schulpflicht beginnt mit sechs Jahren.

23 Fachvorträge 23 In Frankreich ist die crèche für die Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr zuständig. Danach beginnt die école maternelle, die erste Schule. Dort sind Dreijährige bereits zu zwei Dritteln beteiligt. Diese Schule gehört weder zum Bereich der Vorschule, noch zu den Kitas, sondern ist im Bereich der Schule organisiert. Wenn wir über Kitas sprechen, meinen wir in Frankreich die crèche. Das Personal der école maternelle ist daher nicht im Bereich des Kita-Personals, sondern im Lehrerbereich ausgebildet. In Dänemark beginnt die Schulpflicht mit sieben Jahren. Dazwischen geschaltet ist eine Vorschule, die alternativ ist zum bornehave. Als bornehave bezeichnet man die institutionelle Kindertagesbetreuung parallel zur Tageselternbetreuung. Sechsjährige Kinder können entweder in den bornehave oder aber zur Vorschule gehen. Erst danach beginnt die folkeskole. In den Niederlanden geht der kinderopvang bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Der vierte Geburtstag ist für die meisten Kinder in den Niederlanden der erste Schultag in der Basisschule. Die Basisschule wurde in den 80er Jahren aus der kleuterschool und der Primarschule zusammengefasst. Die kleuterschool wurde bereits in den 50er Jahren von einem ganz überwiegenden Teil der Kinder im vierten Lebensjahr besucht. Sie ähnelt dem deutschen Kindergarten, während der kinderopvang vorrangig in der Betreuungstradition als in der Förderungstradition steht. In den Niederlanden haben die Basisschulen mit den Reformen der 80er Jahre auch eine pädagogisch sehr weitreichende Reform erfahren. Diese Reformen waren m.e. sehr erfolgreich im Bezug auf die innere, also die pädagogischen Reform der Schulen, allerdings hat der kinderopvang bislang noch nicht davon profitiert. Dieser scheint eher abgetrennt, was an der institutionellen Trennung liegen könnte. Im Vergleich soll hier kurz auf die early excellence centers in Großbritannien eingegangen werden. M.E. stellen diese eine gute Alternative dar, weil dort Angebote für die Kinder mit ihren Eltern gemacht werden. Insbesondere in sozial schwierigen Kontexten fehlen den Eltern die Fähigkeiten zur Erziehung. Das ist sicherlich auch auf andere Bereiche übertragbar und betrifft vor allem Eltern, die während ihrer Kindheit kaum Vorbilder hatten, weil sie aus kleinen Familien kommen, in Zwei-Generationen-Kontexten leben oder etwa sozial wenig eingebunden sind. Ursprünglich war das Konzept für die frühzeitige Prävention an sozialen Brennpunkten gedacht. Es wird nun versucht, die Standorte in ihrer Zahl auszubauen und nicht nur für sozial Schwache anzubieten. Zusammenfassung In den drei Ländern, die in diesem Beitrag schwerpunktmäßig angesprochen wurden, gibt es eine Tendenz zum Ausbau des Angebotes für kleine Kinder. Das Angebot wird anfangs für die älteren Kinder ausgebaut. Es wird zunächst an der Pflichtschule angesetzt, erst dann wird die Betreuungssituation für die jüngeren Kinder verbessert. Die Einbeziehung der Eltern ist grundsätzlich gering. Eine Ausnahme bildet Dänemark, wo die Eltern durch Familien- und Kindercenter involviert sind. Im Vergleich dazu sind die early excellence centers in Großbritannien sicherlich interessant. Es liegt in allen drei Ländern eine stärkere Nachfragesteuerung als in Deutschland vor. Dadurch wird versucht, die wesentlichen Aspekte der Qualitätssteuerung in den Griff zu bekommen. In Finnland und Dänemark sind eine stärkere Beteiligung privater Anbieter und ein Wettbewerb vorhanden. Im Grundgedanken liegt in allen drei Ländern eher eine Betreuung als eine Förderung vor. Schule und Kindertagesstätten sind institutionell voneinander getrennt. Allerdings findet eine langsame Annäherung an den Bildungsauftrag statt. Eine überzeugende Etablierung eines Bildungsbereiches würde ich für keines dieser Länder bisher konstatieren wollen.

24 24 Fachvorträge 1.4 Kindertagesförderung in Mecklenburg- Vorpommern als gemeinsame Aufgabe Prof. Dr. Sabine Mönch-Kalina, Hochschule Wismar Sehr geehrte Damen und Herren, als Mitinitiatorin und Verantwortliche dieser Tagung freue ich mich besonders über das große Interesse an dieser Tagung. In meinem Referat werde ich passend zum Tagungsmotto das Gemeinsam gestalten aufgreifen und über Die gemeinsame Aufgabe Die gemeinsame Verantwortung Die gemeinsame Finanzierung der für alle wichtigen Kindertagesbetreuung im Land Mecklenburg-Vorpommern sprechen. Ich hoffe, dass die Fachtagung dazu beiträgt, dass die Aufgabe der Kindertagesförderung jetzt und in Zukunft von allen gut erfüllt werden kann. Die Nachfrage nach dieser Fachtagung war sehr groß; wir konnten nicht alle Anmeldungen berücksichtigen. Und wir werden heute auch nicht alle Fragen ausreichend vertiefen können. Wir erhoffen uns von dem heutigen Tag weiteren Input für unsere Studie, mit der wir die Implementierung des KiföG M-V begleiten. Ihnen und uns wünschen wir neue Erkenntnisse und den Beginn eines noch breiteren Dialogs über die Fragen der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern. Gesetze sind Reaktionen auf gesellschaftliche Notwendigkeiten und Veränderungen. Gesetze zu erlassen ist nicht Selbstzweck von Politikern. Gesetze haben Ziele, sie helfen, der staatlichen Verantwortung gerecht zu werden und wichtige Aufgaben zu erfüllen. So auch das KiföG M-V. Zielerreichung und Aufgabenerfüllung sind der Maßstab dafür, ob ein Gesetz gelungen ist. Frau Dr. Linke hat ja auch schon auf einen Teil der Aufgaben hingewiesen. Davon werde ich noch mal Einiges aufgreifen und die Anforderungen, die daraus erwachsen, vertiefen. Bildung, Betreuung und Erziehung als Gemeinschaftsaufgabe Definitionen Verantwortlichkeiten Neue Anforderungen und ihre Konsequenzen Die drei Aufgabensäulen einer Kindertageseinrichtung sind Bildung, Betreuung und Erziehung. Was ist darunter zu verstehen? Wer ist in der Gesellschaft für die Erfüllung dieser Aufgaben zuständig und was bedeutet das für die Aufgabenerfüllung? Welche gesellschaftlichen Notwendigkeiten beeinflussen die Organisation dieser Aufgabenwahrnehmung? 3

25 Fachvorträge 25 Allein mit der Suche nach der Definition des Begriffes Bildung hätte ich mich eigentlich tagelang aufhalten können. Es gibt sehr unterschiedliche Definitionen und Sichtweisen über Bildung. Einen Ausschnitt/eine Zusammenfassung sehen sie hier. Bildung ist ein lebenslanger Prozess in unterschiedlichen Phasen. Für kindliche Bildungsprozesse ist der Aspekt der Persönlichkeitsentwicklung wichtigstes Ziel, Ausschöpfung der Selbstbildungspotentiale und die Vorbereitung auf zukünftige Lebenssituationen gehören unbedingt dazu. Es finden sich auch Definitionen Bildung ist die Förderung der kognitiv-intellektuellen Fähigkeiten, Ansammlung von zweckoptimiertem oder instrumentalisiertem Wissen und/oder das Entdecken durch kreative Neugier Erziehung ist die Entwicklung in moralisch-normativer Hinsicht Betreuung ist die verlässliche und sichere Sorge um das persönliche, psychische und physische Wohlergehen die Begriffe der Selbst- und des Welterfahrung und das Lernen des Lernens. All das soll letztlich die jungen Menschen auf ihr weiteres Leben und damit auf alle weiteren Bildungsprozesse des Lebens vorbereiten. Ich erwähne das noch mal deutlich, um gleich den Blick über den Übergang in die Grundschule hinaus zu erweitern. Wir reden ja heute zu Recht vom lebenslangen Lernen, weil das unsere Lebens- und Arbeitswelt mit all ihren technischen und sozialen Veränderungen fordert. Und darauf, also auch mit dieser langfristigen Perspektive, soll frühkindliche Bildung vorbereiten. Zur Erziehung und Betreuung brauche ich nicht viel hinzuzusetzen, hier geht es um moralisch, normative Gesichtspunkte bei der Erziehung und Verlässlichkeit bei der Betreuung. Bei der Erziehung und Betreuung spielen Aspekte der Gesundheit eine wichtige Rolle Gesundheitserziehung und das psychische und physische Wohlergehen gehören dazu. Begriffe wie Gesundheitserziehung gehören mit dazu und wenn es einem Kind physisch und psychisch gut gehen soll in der Betreuungssituation dann hat das natürlich eben auch die entsprechenden Gesundheitsaspekte. Erst wenn wir es schaffen, dass diese drei Bereiche für jedes Kind in seiner Individualität gut erfüllt werden, sind für alle Kinder die Voraussetzung für persönlichen Erfolg und bestehen in unserer Gesellschaft gegeben und wir helfen jedem Kind bei der Entwicklung zur eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Eine anspruchsvolle Aufgabe - ohne Zweifel! 4 Definitionen Sie schaffen die Voraussetzungen für persönlichen Erfolg und Bestehen in unserer Gesellschaft, sie dienen der Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit Betreuung ohne Bildung wäre reine Verwahrung Erziehung ohne Bildung kein Gewinn für die Persönlichkeitsentwicklung alle Aspekte haben sich seit langem etabliert, aber auf das Verhältnis kommt es an... Die drei Aufgaben der Kindertagesbetreuung kann man nicht voneinander trennen. Allerdings hat sich der Schwerpunkt ihrer Bedeutung in den letzten 150 Jahren verändert und damit eben auch unsere Sichtweise von Kindergarten sowie die Anforderungen an die Kindertagesförderung. Bevor ich aber dazu komme, möchte ich gern kurz die Akteure vorstellen, die für die Kindertagesförderung verantwortlich sind und kurz herleiten, mit welcher Ausgangssituation für die Aufgabenverteilung wir es hier zu tun haben. 5

26 26 Fachvorträge Verantwortlichkeiten der Eltern: nach Art. 6 GG sind Betreuung, Erziehung und die Sorge um Entwicklung und Bildung der Kinder Recht und Pflicht der Eltern nach 1626 und 1631 BGB umfasst die Personensorge das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, es zu erziehen und zu beaufsichtigen und im vorschulischen Bereich auch die Bildung der Kinder, siehe 22 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII 6 Zuallererst sind die Eltern für Betreuung, Erziehung und Bildung verantwortlich Art. 6 GG sichert ihre Freiheit der Selbstbestimmung und die eigenverantwortliche Wahrnehmung des Elternrechts in einem möglichst staatsfreien Raum. Konkretisiert wird das im Bürgerlichen Gesetzbuch. Im Familienrecht finden sich konkrete Pflichten, die justiziabel sind. Von Bildung lesen wir in diesen Vorschriften zunächst mal recht wenig. Das erschließt sich erst, wenn man die Kommentare liest: mit der Sorge um das Wohl des Kindes ist auch dessen Bildung umfasst. Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder bei dem Selbstbildungsprozess zu unterstützen und die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Davon geht auch 22 SGB VIII aus: Eltern haben die Aufgabe, ihre Kinder in der frühkindlichen Lebensphase zu bilden. Diese Aufgabe muss unter den jeweiligen individuellen und gesellschaftlichen Bedingungen erfüllbar sein. Damit komme ich zum zweiten Verantwortungsträger, dem Staat. Verantwortlichkeiten des Staates (= Bund, Länder, Jugendhilfe): Art. 6 GG verpflichtet zum Wächteramt; Konflikte zwischen Eltern und Kindern im Interesse der Kinder lösen Pflicht Unterstützungsangebote zur Pflege, Erziehung und Betreuung zur Verfügung zu stellen, umgesetzt durch die Angebote des SGB VIII Recht zu Eingriffen und Verpflichtungen, wenn Eltern ihrer Pflicht nicht nachkommen können, 42, 43 SGB VIII, 1666, 1666 a BGB 7 Der Staat mit seinen unterschiedlichen Aufgabenträgern ist derjenige, der die Erfüllung der Elternpflichten sanktionieren kann und unterstützen muss. Dies folgt ebenfalls aus Art. 6 GG. Das dort verankerte Wächteramt des Staates greift immer dann, wenn Konflikte zwischen

27 Fachvorträge 27 Eltern und Kindern entstehen. Dann ist der Staat verpflichtet, zugunsten der Kinder einzugreifen. Gleichzeitig muss er die Ressourcen zur Verfügung stellen, damit Eltern ihre Aufgabe kindgerecht erfüllen können. Zu dieser Unterstützung dienen die Angebote des Kinderund Jugendhilferechts im achten Sozialgesetzbuch. Sie sind auszurichten an der Lebenslage der Familien und an den individuellen Bedürfnissen von Kindern und Eltern. Ein Blick zurück auf die Presse der letzten Monate zeigt, dass nicht alle Eltern in der Lage sind, diesen Aufgaben gerecht zu werden und dass der bisherige Einsatz der Unterstützungsinstrumente vielleicht nicht immer ausreichend sein kann. Mehr Staat zum Wohl der Kinder ist nun wieder häufiger zu hören. Verantwortlichkeiten des Staates: Staat muss für einen Ausgleich sozialer Gegensätze sorgen und darauf achten, dass notwendige Unterstützung für Alle zugänglich ist Staat ist aus den Art. 2, 3, 12 und 20 GG zur Chancengerechtigkeit verpflichtet Vereinbarkeit von Familie und Beruf staatlicher Bildungs- und Erziehungsauftrag nach Art. 7 GG, jedoch nur bezogen auf schulische Bildung Staat muss gleichen Zugang zur Bildung und damit gleiche Bildungschancen gewährleisten 8 Weitere Verantwortlichkeiten des Staates sind vor allen Dingen aus unserem Sozialstaatsgebot und aus den Grundrechten herzuleiten. Zu nennen ist hier vor allen Dingen die Gewährleistung von Bildungsgerechtigkeit, die aus den Grundrechten der Berufswahlfreiheit (Art. 12 GG) und dem Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 GG) folgt. Nur wer entsprechend seiner Fähigkeiten und Fertigkeiten ausgebildet ist, kann einen Beruf wählen, der zu ihm passt und die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben bietet. Der grundrechtlich gestützte Anspruch auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf leitet sich vor allen Dingen aus Art. 3 GG ab und führte zur Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts. Bei alledem ist der Staat ist verpflichtet, für den Ausgleich sozialer Gegensätze zu sorgen und Chancengleichheit herzustellen. Darauf zu achten ist, dass sämtliche Unterstützungsangebote, die für wichtig erachtet werden, auch wirklich allen zugänglich sind. Bis zum Erreichen des Schuleintrittsalters ist die Nutzung frühkindlicher Bildungs- und Erziehungsangebote allerdings freiwillig die Eltern entscheiden allein darüber, ob und welche Angebote ihr Kind in Anspruch nimmt. Der frühkindliche Bildungsbereich wurde bislang ohne größeren Einfluss des Staates im Hinblick auf die pädagogischen Angebote gestaltet und entwickelte sich daher viel differenzierter als der Bereich Schule, der der staatlichen Schulhoheit unterliegt. Die staatliche Einflussnahme hat aber den Vorteil, dass mit ihr eher Chancen- und Bildungsgerechtigkeit gewährleistet werden kann. Dazu verhelfen die Bildungscurricula, die sicherstellen, dass nicht die jeweiligen Bildungsträger allein über die Angebote, ihre Qualität oder ihre Inanspruchnahme entscheiden und die auch eine Ergebnis- und Qualitätskontrolle ermöglichen. Die Schulpflicht gewährleistet ergänzend, dass Eltern keinen Entscheidungsspielraum dahin gehend haben, ob ihr Kind die Bildungsangebote der Schule wahrnimmt.

28 28 Fachvorträge Ein dritter Bereich der Verantwortlichkeit ist die soziale Gesellschaft. Das Sozialstaatsgebot unseres Grundgesetzes verpflichtet nicht nur den Staat, es prägt unser gesamtes Miteinanderleben in gemeinsamer sozialer Verantwortung. Jeder hat Lebens- und Welterfahrung, die in Bildungs- und Erziehungsprozesse eingebracht werden können und die wichtig sind für das soziale Leben und das Lernen Verantwortlichkeiten der sozialen Gesellschaft: die Alten für die Jungen die Arbeitgeber/Unternehmer für die Entwicklung und Nutzung der Potentiale unserer Gesellschaft die Starken für die Schwachen folgen aus dem Sozialstaatsgebot und unserem Wohlfahrtsstaatsverständnis und die wir nicht vernachlässigen sollten. Eine praktische Vorstellung, was das in einer Kita bedeuten könnte, vermittelte das letzte Bild dieses Vortrags. Eine weitere Verantwortlichkeit sehe ich aber auch für Arbeitgeber oder Unternehmer, die von einem guten Bildungssystem (Stichwort Fachkräfteentwicklung) und auch von guter Betreuung der Kinder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stichworte Verlässlichkeit) profitieren und deshalb stärker in die Pflicht genommen werden sollten. Hier gibt es bereist schon viele gute Ansätze, aber mit Blick auf unsere Nachbarn auch noch deutlichen Nachholbedarf. Mit unserem Sozialstaatsverständnis fest verbunden ist auch die Unterstützung der Schwachen durch die Starken, bekannt vor allen Dingen aus der Sozialversicherung. Beiträge werden dort nicht nach dem Umfang der Leistungsinanspruchnahme bemessen, sondern einkommensabhängig und damit nach individueller Leistungsfähigkeit. Da alle die gleichen Leistungen beanspruchen können, finanzieren die Leistungsstarken also auch Leistungen für andere mit. Für die Kindertagesförderung kann dieses soziale Grundverständnis Verschiedenes bedeuten: die sozialverträgliche Gestaltung der Elternbeiträge eine ausgewogene soziale Mischung in den Einrichtungen, denn auch das voneinander Lernen sichert Chancengerechtigkeit. Bei sozialer Entmischung verlieren eher die Schwachen, die weniger Chancen bekommen, ihre soziale Gruppe mit Hilfe von Bildung, Erziehung, Vorbildern und Freundschaften zu verlassen. 9 Aus den Verantwortlichkeiten folgen: die Pflicht zur Sicherstellung der Ressourcen die Vorgabe der Ziele und Wege die Pflicht zur Kontrolle die Pflicht zur Finanzierung Anknüpfend an die dargestellten Verantwortlichkeiten werde ich nun entsprechende Schlussfolgerungen für die Kindertagesförderung ziehen. Welche speziellen Anforderungen haben die Verantwortlichen bei der Kindertagesförderung zu berücksichtigen, wer ist im Einzelnen zuständig und verpflichtet und was folgt daraus für die Umsetzung? 10

29 Fachvorträge 29 Bedeutung und Gewicht der drei Aufgaben einer Kindertageseinrichtung waren nicht immer gleich, sondern sie haben sich im Verlauf immer den gesellschaftlicher Notwendigkeiten und Sichtweisen angepasst. Damit veränderten sich auch immer wieder die Anforderungen an die Kindertagesförderung und die Verantwortlichkeiten von Eltern und Staat passten sich an. Ein kurzer Rückblick auf den Entwicklungsverlauf lässt heutige Diskussionen besser verstehen. Anforderungen und Konsequenzen Bildung Erziehung Betreuung an die gemeinsame Aufgabe hängen von der Zeitgeist-Auffassung, den gesellschaftlichen Entwicklungen und Notwendigkeiten ab 11 zu Beginn Bildung Erziehung Betreuung Anforderungen und Konsequenzen fürsorgerische Aufgabe für Sozialschwache Entwicklung pädagogischer Konzepte Angebote an das Bildungsbürgertum Privatnützigkeit der Angebote Entwicklung von Elterninitiativen wenig staatlicher Einfluss auf die Arbeit haushaltsabhängige Förderung der Einrichtungen 12 Zu Beginn standen Erziehung und Betreuung im Vordergrund. Vor allen Dingen ging es darum, eine fürsorgerische Aufgabe für sozial Schwache zu erfüllen. Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts begann man dann, pädagogische Konzepte zu entwickeln. Angebote mit ersten Bildungsaspekten richteten sich vor allen Dingen an das Bildungsbürgertum. Die Privatnützigkeit der Angebote stand im Vordergrund. Die familiäre Aufgabe wurde ergänzt, die Familien hinsichtlich eigener Aufgaben und Pflichten entlastet. Um 1970 herum gab es eine Bildungsdebatte, nicht nur in Deutschland, sondern auch in den anderen Staaten Europas. Ausgehend von Bewegungen in den USA und in England wurde so wie heute diskutiert, ob

30 30 Fachvorträge und welche Bildungsaufgaben der Kindergarten erfüllen kann und soll. Durchsetzen konnten sich die Bildungsbefürworter wegen bestehender finanzieller Hürden und des starken Freiheitsdrangs dieser Zeit nicht. So hat der Staat wenig Einfluss genommen auf die Kindergartenentwicklung und sich weitestgehend auf die zum Teil freiwillige finanzielle Förderung der Einrichtungen beschränkt. Das war die Entwicklung ungefähr bis 1990 jedenfalls in der damaligen Bundesrepublik, die der weiteren Entwicklung wesentliche Prägung gegeben hat Bildung Anforderungen und Konsequenzen verlässliche Betreuung als familienunterstützende Leistung Rechtsanspruch Kiga-Platz Ausbau der Angebote Forderung nach mind. 6stündiger Betreuungszeit Wunsch-und Wahlrecht, Nachfrageorientierung Forderung nach leistungsgerechter Finanzierung 1990 trat dann das achte Sozialgesetzbuch in Kraft, welches zunächst individuelle Rechtsansprüche auf Förderung in Kindertageseinrichtungen nicht vorgesehen hatte. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Schwangerschaftsabbruch gab der Betreuung der Kinder stärkeres Gewicht, da verlässliche Betreuung als Familien unterstützende Leistung das Ja zum Kind positiv beeinflussen könne. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz wurde eingeführt, um die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf herzustellen. Zwar wurde damit der Staat stärker in die Pflicht genommen, aber immer noch war das Gesetz im Sinne staatlicher Zurückhaltung bei der näheren Ausgestaltung vage formuliert, so dass konkrete Fragen der Umsetzung offen blieben. Gefordert wurden jedenfalls eine mindestens sechsstündige Betreuungszeit pro Tag, die Verstärkung des Wunsch- und Wahlrechts zur besseren Passgenauigkeit der Angebote sowie und daran habe ich mitgewirkt - die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen über platzbezogene und leistungsgerechte Entgelte. Diese Forderungen sind in Mecklenburg- Vorpommern spätestens mit der Einführung des KiföG M-V erfüllt worden. Heute hat sich der Blick vor allen Dingen auf die frühkindliche Bildung zu richten. Bildung von Anfang an hilft jungen Menschen, die Welt zu entdecken. Sie hilft, die Potentiale des Kindes zu erkennen und zu fördern und damit die individuellen Bildungschancen zu verbessern. Eine solche Bildung können heute Eltern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft nicht mehr alleine gewährleisten, auch darüber besteht große Einigkeit. Staat und Gesellschaft sind mitgefordert und damit ist die frühkindliche Bildung gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten: Aufgabe der Eltern, der staatlich organisierten Kindertagesförderung und der Gesellschaft. Daraus ergeben sich die nachfolgenden Anforderungen, auf die ich aus Zeitgründen nicht Bildung Erziehung Erziehung Heute Betreuung Betreuung Anforderungen und Konsequenzen stärkere Sicherung der Chancengleichheit gemäßigte Regulierung des Bildungssystems Entwicklung von Bildungskonzepten und - standards Vorgabe der Bildungsziele und inhalte institutionenübergreifende Entwicklung mehr Verantwortung und Kooperation der Länder Evaluation mehr im Einzelnen eingehen kann. Über manche der aufgelisteten Forderungen besteht Einigkeit, Einige sind im KiföG M- V bereits umgesetzt, andere sollen zum Nachdenken und zur Diskussion anregen.

31 Fachvorträge 31 Bildung Erziehung Heute Betreuung Anforderungen und Konsequenzen andere Verteilung der monetären Lasten Abschaffung/Senkung der Kindergartengebühren Beteiligung von Wirtschaft und sozialer Umgebung Veränderung des Erzieher- Kind-Schlüssels Ausbildung der Erzieher anpassen Mehr Zeit für Vor- und Nachbereitung, Beobachtung, Dokum entation, Elternarbeit Berücksichtigung im KiGa-Bau 15 Anforderungen und Konsequenzen Bildung Erziehung Heute Betreuung Eltern die Bedeutung der elementaren Bildung im Kindergarten und zuhause vermitteln Einführung eines Kindergartenpflichtjahres Pflicht der Eltern, Betreuungskontinuität zu sichern Verstärkung gezielter Ansprache und Angebote an die Eltern 16 Kinder mögen sich unterscheiden in ihren Interessen, Meinungen, Talenten, aber alle diese Unterschiede können nicht eines in den Hintergrund verdrängen, nämlich dass alle das Recht auf Freiheit und Entwicklung haben. (frei nach V. Vancura) 17

32 32 Fachvorträge Effektestudie Umsetzung der Anforderungen durch das KiföG M-V und ihre Wirkungen untersuchen Schwerpunkte Leistungsverträge, Elternbeiträge, vorschulische Bildung, Kindergesundheit Entwicklung von Umsetzungsvorschlägen im Diskurs mit allen Beteiligten Unterstützung der Praxis April 05 März Ein Letztes noch zu unserer Effektestudie. Sie werden heute nur erste Ergebnisse hören. Wir sind ja noch nicht fertig, da wir erst im April angefangen haben und die erste Erhebungsarbeit bis zum Ende des Jahres geplant ist. Die heutige Tagung soll mit dazu dienen, den notwendigen Praxisbezug zu vertiefen und bisherige Erkenntnisse zu reflektieren. In diesem Sinne freuen wir uns über weiteres, engagiertes Mitwirken Ihrerseits und auf spannende Diskussionen in den Workshops. Herzlichen Dank für Ihre Beteiligung für Ihr Interesse für Anregungen und Kritik 19

33 Projektpräsentationen 33 2 Projektpräsentationen 2.1 Bauen für Kinder am Beispiel des Demonstrationsvorhabens des Bundes Kindertagesstätte Plappersnut Wismar Prof. Martin Wollensak, Hochschule Wismar und Ute Schmidt, Kita Plappersnut Wismar Prof. Martin Wollensak Im Rahmen eines Demonstrationsbauvorhabens haben wir im Auftrag der Hansestadt Wismar in einem Modellversuch gemeinsam mit dem Träger und der Leiterin der Kindertagesstätte die Sanierung einer von ca. 300 noch bestehenden Plattenbaukindertagesstätten des Typs KK/KG80/180 im Jahr 2004 durchgeführt. Zur Durchführung des Vorhabens wurde die Kindertagesstätte Plappersnut in Wismar am Köppernitztal ausgewählt. Finanziert wurde das Vorhaben zu je einem Drittel aus Mitteln der Hansestadt Wismar, des Landes und des Bundes. Anlass für das Vorhaben ist der Versuch, die für die Sanierung des Bestandes erforderlichen Mittel so einzusetzen, dass nicht nur die vorhandene Gebäudesubstanz und das äußere Erscheinungsbild verbessert wird, sondern auch ein Mehrwert für die Nutzer des Gebäudes entsteht. Mit den gesellschaftlichen Veränderungen werden auf die Kindertagesstätten- Gebäude in Zukunft andere Anforderungen zukommen, wenn die Bildungsanforderungen steigen. Eine Gebäudeplanung muss darauf reagieren, und die wenigen noch zur Verfügung stehenden Mittel müssen so eingesetzt werden, dass sie die pädagogischen Ziele unterstützen. Besonders wichtig ist daher, dass die Gebäude gemeinsam von Architekt und Nutzer konzeptioniert werden. Der Schwerpunkt der Sanierungsmassnahme der Kindertagesstätte Plappersnut liegt auf der umweltgerechten Erneuerung der Gebäudesubstanz zur Reduzierung der Betriebskosten und der CO2 Belastung der Umwelt. Die heute noch bestehenden und unsanierten Kindertagesstätteneinrichtungen bieten baulich keinen angemessenen Rahmen zur optimalen Förderung unserer Kinder. Häufig fehlen kindgerechte Maßstäbe für einen reibungslosen Ablauf kindlicher Handlung. Auch für die Erzieher ist es schwierig, das umzusetzen, was sie sich im Rahmen der baulichen Gegebenheiten so vorstellen. Und nicht vorhandene Gemeinschaftszonen verhindern häufig einen Erfahrungsaustausch mit den Kindern. Deswegen lassen Sie mich kurz vorher in einem ersten Teil etwas über die gemeinsam mit dem Nutzer und dem Bauherren formulierten Planungsziele berichten. Ein ganz wichtiges Ziel ist der kindgerechte Maßstab. Die Kinder sind noch sehr klein und er der kleine Mensch sollte der Maßstab für ein Gebäude sein. Deshalb darf eine Kindertagesstätte nicht so aussehen wie ein Finanzamt oder ein Museum. Das tun sie meistens auch nicht, aber es ist wichtig als Zielsetzung einen eigenen Charakter für jedes Gebäude zu finden. Mit einer von dem Ort geprägten Eigenart wird die Kindertagestätte erst unverwechselbar. Die Kinder sollen sich in ihrer neuen Umgebung gut zurechtfinden können. Klare und einfache Organisationen schaffen eine gute Orientierung. Wie klein muss sich ein Kind in seiner neuen Heimat fühlen! Gerade wenn es sich um sehr große Einrichtungen handelt ist die Übersichtlichkeit von besonderer Bedeutung. Die neue Umwelt ist ein wichtiger Bezugsmaßstab für die zukünftigen Entwicklungen. Außenbeziehungen der Räume machen das Erleben der Natur möglich. In seinem neuen Gruppenraum verbringt ein Kind viele Tagesstunden. Großzügige Raumangebote sollten daher den Alltag angenehm und abwechslungsreich gestalten. Die Familie, Hausgemeinschaft und Quartier sind die Größen, die dem Kind bekannt sind und die es prägen. Wenn das Kind sein Elternhaus verlässt, so gelangt es über die Straße, vorbei an den Häusern in seine neue Welt und dort findet es auch neue Freunde.

34 34 Projektpräsentationen Wir erhoffen uns, dass sie dort eine offene und freundliche Umgebung finden, die von den wechselnden Tages- und Jahreszeiten geprägt ist. Der Treffpunkt mit seinen Freunden sollte in der Mitte zwischen den Gebäuden liegen. Er bietet viele Möglichkeiten und Anregungen zum Spielen und Verweilen. Ein Garten zum Spielen, angeordnet zwischen den Gruppenräumen, geschützt und offen zugleich, ganz im Sinne des Fröbelschen Kindergartens soll den Kinder die Möglichkeit bieten, Erfahrungen zu sammeln. Unsere Kindertagesstätten als Gebäude sind ein sehr wichtiger Ort, wenn man den Lebensablauf eines Menschen betrachtet. Sie prägen sein zukünftiges Verhältnis zur Natur und seiner Umwelt. Der Aufenthalt im Freien und in Übergangszonen bringt Abwechslung und wirkt sich positiv auf die kindliche Entwicklung aus. Das bewusste Erleben der wechselnden Tages- und Jahreszeiten in verschiedenen Klimazonen ist wichtig für das frühzeitige Erlernen des Umgangs mit der Natur. Alle Gruppenräume sollten sich zum Hof orientieren, die Erschließung offen und einsehbar sein. In den Zwischenräumen und in den Gruppenräumen sollte man versuchen, den Sonnenstand erlebbar zu machen, um die verschiedenen Wechselwirkungen von Tages- und Jahreszeiten erlebbar zu machen. In dem vorliegenden Fall, bietet eine zweiseitige Belichtung in allen Räumen gutes Licht. Das große Luftvolumen eines Atriums sorgt für gute Luft. Und zweiseitige Be- und Entlüftungsmöglichkeiten garantieren in Verbindung mit einer kontrollierten Lüftung ein lang anhaltendes und gutes Innenraumklima. In den neuen Bundesländern gibt es noch über 300 Kindertagesstätten im Stil der Kita Plappersnut. Wir haben uns deshalb auch intensiv mit dem Bestand beschäftigt und haben analysiert, ob er erhaltenswert ist. Ist es nicht doch besser, vielleicht gleich neue Gebäude zu bauen? Wir haben bei der Analyse festgestellt, dass die Grundstruktur Vorteile und in einigen Bereichen gute Voraussetzungen bietet, die aus wirtschaftlichen Gründen bei der Neuplanung heute nur sehr schwierig durchzusetzen sind. Der Gebäudebestand hat eine Art Grundstruktur nach Schusterprinzip. Dieses Schusterprinzip hat sich als sehr ökonomisches Erschließungsprinzip bewährt auch an den Schulen findet man es häufig und es bietet die Möglichkeit, die Gruppenräume zweiseitig zu belichten und zu belüften. Das ist ein Vorteil, den Sie ansonsten bei solchen zweigeschossigen Gebäuden, wenn Sie sie neu bauen aus wirtschaftlichen Gründen häufig nicht mehr realisieren können. Sie werden aus finanziellen Gründen immer wenig Gebäudehüllflächen bauen. Der Hauptbaukörper hat auch sehr wenig Erschließungsfläche, was ja den Kindern in den Gruppenräumen zugute kommt. Und hier kam noch hinzu, dass die Lage hervorragend ist. Die Kindertagesstätte Plappersnut liegt am Köppernitztal und ist auch deswegen langfristig nicht aus diesem Kindertagesstättenplan der Hansestadt Wismar weg zu denken. Es ging also darum, das Gebäude möglichst zu erhalten, die Vorteile aufzunehmen und trotzdem durch die Umgestaltung und Sanierung der Gebäude den Nutzern neue zeitgemäße Möglichkeiten für ihre Arbeit zu bieten. Der Bestand hat offensichtliche Probleme, die durch Teilsanierungen (z. B.: Erneuerung der Fenster und Sanitäranlagen) ohne ein Gesamtkonzept bereits vorher oberflächlich beseitigt worden sind. Zum Teil finden wir zu hohe Brüstungshöhen in den Erschließungsgängen vor, weshalb keine kindgerechten Maßstäbe vorliegen. Es gibt keine Gemeinschaftszonen sondern nur die Erschließungsbereiche, fehlende Innen- und Außenbezüge. Die Bausubstanz zeigt ein schlechtes Außenfläche-Volumen-Verhältnis, was sich in den Betriebskosten sehr stark niederschlägt. Dazu kommt eine mangelhafte Dämmung und eine veralterte Gebäudetechnik. Aus den Zielen und der Analyse entsteht das Programm. Aus unserer Sicht stellt sich die Frage wie man erreichen kann, die technischen und baulichen Probleme zu beseitigen und damit auch gleichzeitig einen Mehrwert für die Nutzer zu bieten. Wie kann man die Nutzungsqualität verbessern, neue Erlebnisbereiche schaffen und gleichzeitig eine intensive Umwelterziehung ermöglichen? Wie kann man die Kindertagesstätte gestalterisch aufwerten, die Orientierung in den Gebäuden verbessern und Platz und Raum für Natur und Umwelterziehung bieten?

35 Projektpräsentationen 35 Wir haben gemeinsam ein sehr einfaches Konzept dazu entwickelt. Die störenden Erschließungsgänge zwischen den 2-geschossigen Hauptbaukörpern werden abgebrochen und durch eine Zwischenklimazone(Wintergarten), die vielfältige Nutzungsmöglichkeiten bietet, ersetzt. Es entsteht ein Garten zwischen zwei Gebäuden und dieser Garten ist ganz im Sinne des Ursprungs des Fröbelschen Kindergartens. Wir versuchen, mit dieser neuen Zone auch die pädagogischen Bildungs- und Erziehungsziele zu unterstützen. Die Kindertagesstätte war mit den einzelnen Erziehern in den Prozess einbezogen und hat es als Chance gesehen, die Ziele wie erlebende Pädagogik, Entwicklung von Energiebewusstsein und Erziehung zum richtigen Umgang von Natur und Bildung einzubringen. Im Vergleich zum alten Bestand haben wir durch den Abbruch der Erschließungsgänge die Möglichkeit für einen neuen Raum geschaffen. Das neue Gebäude hat sehr wenig Außenwände und ein großes Volumen. das wirkt sich auf Baukosten und Betriebskosten aus. Die neuen Außenflächen, wurden mit natürlichen Dämmstoffen und Recyclingstoffen hoch gedämmt (Altpapierdämmung) und teilweise Prototypen realisiert. Die Gebäudetechnik wurde mit angemessen Mitteln zur Verbesserung des Raumklimas modernisiert. Der Energieverlust wurde mit der Maßnahme auf mehr als ein Drittel des Bestandes reduziert. Der Energieverbrauch wurde von 556 KWh auf 164 KWh reduziert und beträgt jetzt weniger als 1/3 der ursprünglichen Betriebskosten. Im Zuge der steigenden Kosten, muss es dadurch für alle Träger interessant sein, ein derartiges Projekt durchzuführen. Daran können Sie auch sehen, warum das Landesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium daran interessiert waren dieses Projekt durchzuführen. Ergebnis ist die Reduzierung des CO 2 - Eintrags in die Atmosphäre um mindestens 141 Tonnen. Das ist eine ganze Menge und wurde nur durch die Durchführung dieser Sanierungsmaßnahme erreicht, die zudem mit Bruttokosten von 650 EUR pro Quadratmeter Geschossfläche, nicht teurer war als herkömmliche Sanierungen. Die Ergebnisse werden im Einzelnen von der Universität Rostock unter Leitung von Prof. Mainka gemessen und dokumentiert. Leitgedanke des Vorhabens ist die Wandlung von der uniformen, gesichtslosen Plattenbaukindertagesstätte zum energie- und umweltgerechten Kindergarten der Zukunft. Vor Baubeginn wurden alle Zustände in Modellen in verschiedenen Maßstäben ausprobiert, um die zu erzielenden Effekte zu simulieren. Die Kinder haben während des Umbaus das Gebäude besucht und an der Wandlung ihrer Kindertagesstätte teilgenommen. Eine Photovoltaik- Sonnenschutzanlage auf der Südseite wird zur Vervollständigung des Vorhabens noch bis zum Ende des Jahres nachgerüstet. Nur mit unkonventionellen baulichen Maßnahmen ist ein derartiges Projekt möglich und kostengünstig durchführbar. Der Zwischenraum wird durch ein modernes 2- Kammer Folienkissendach überdacht, das die Belichtung ermöglicht und auch den sommerlichen Wärmeschutz garantiert. Es handelt sich dabei um eine pneumatisch gestützte Dacheindeckung, die sehr leicht und Ressourcen sparend ist. Darüber hinaus dient eine Vielzahl weiterer einfacher Maßnahmen dazu, für die Nutzung die geeigneten Rahmenbedingungen zu schaffen und die Forderungen der Energieeinsparung zu garantieren. Diese alle im Einzelnen hier darzustellen, würde aber den Rahmen der Veranstaltung sprengen. Wir sind gerne bereit Ihnen in der nachfolgenden Diskussion dazu ihre Fragen zu beantworten. Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.

36 36 Projektpräsentationen Ute Schmidt Bewegung und Spiel nimmt in der allseitigen Entwicklung der Kinder einen hohen Stellenwert ein. In dem neuen Atrium in unserer Kindertagesstätte mit den unterschiedlichsten Ebenen, Bodenbelägen und Spiel- und Bewegungselementen, haben die Kinder täglich die Möglichkeit unabhängig äußerer Witterungseinflüsse spielerische Erfahrungen zu sammeln und vielfältigste Bewegungsmöglichkeiten auszuprobieren. Sie lernen ihre Stärken und Schwächen kennen und üben sich in der Steuerfähigkeit, Kontrolle und Beherrschung ihrer Bewegung. Viel Raum bietet sich hier soziale Fähigkeiten zu entwickeln durch gegenseitige Hilfestellungen oder Rücksichtnahme auf leistungsschwächere und behinderte Kinder. Mit der Gestaltung des Atriums können sich die Kinder durch unterschiedliche Bewegungsräume gesund entwickeln, dass Übergewichtigkeit, Haltungsfehler und Konzentrationsstörungen vorgebeugt werden. Die Architektur des Gebäudes bietet dieses und viel mehr. Wir sind Stolz auf unsere Kinderwelt und freuen uns auf ihren Besuch.

37 Projektpräsentationen 37

38 38 Projektpräsentationen 2.2 Kinder gestalten mit Projektpräsentation zur Anregung neuer Arbeitsweisen mit Kindern Martina Nadansky, Hochschule Wismar Architekturvermittlung an Kinder und Jugendliche Das Phänomen Raum Raumwahrnehmung gehört zu den grundlegenden Erfahrungen des menschlichen Daseins. Jeder Mensch hat einen eigenen Zugang zur Welt über die sinnliche Wahrnehmung. Individuelle persönliche Hintergründe bestimmen die Art und Weise des Bewusstseins für Raum, Architektur und Städtebau. Trotz oder vielleicht wegen dieser grundsätzlich subjektiven Erfahrung wird das Thema selten in den Mittelpunkt des Bildungsangebotes gestellt. Kinder und Jugendliche sind jedoch Mitgestalter unserer Umwelt, und sie sind die Bauherren von morgen. Sie machen bereits sehr früh Erfahrungen mit Raum und Architektur, und sie sind auch willens und in der Lage, diese auszudrücken. Kinder brauchen Raum- Kinder bauen Räume Die Architekturvermittlung ermöglicht einen aktiven Zugang zum Thema Raum, Architektur und Städtebau. Aktives Mitmachen, Experimentieren und Ausprobieren stehen dabei im Vordergrund. Das natürliche Interesse der Kinder an Behausungen, Hüllen, Turm- und Brückenkonstruktionen sowie der phantasievolle Umgang mit Material und Form ist prinzipiell vorhanden und kann spielerisch und mit zunehmendem Lebensalter auch intellektuell gefördert werden. Die Methoden sind auf die jeweilige Zielgruppe zwischen 4 und 18 Jahren, auf den Motivationshintergrund, die organisatorischen Möglichkeiten, die Intention von Pädagogen und Eltern abgestimmt und werden in diesem Zusammenspiel gemeinsam entwickelt. Zwei Beispiele sollen nachfolgend das Thema und verschiedene Methoden erläutern. Kinderstadt Idee + Hintergrund Das Projekt Kinderstadt wurde über den Zeitraum Sept. 04 Feb. 05 an insgesamt 12 Vormittagsterminen mit einer festen Gruppe von 13 4-und 3 5-jährige Kindern, davon 9 Jungen und 7 Mädchen, in der Kita Waldwichtel in Borgsdorf durchgeführt. Borgsdorf liegt im Norden von Berlin am Rand des Naturparks Barnim, umgeben von Wald und Natur. Der pädagogische Schwerpunkt der Kita Waldwichtel liegt im naturnahen ökologischen Bereich, ein Architekturprojekt stellt daher das Gegenteil, die gebaute Umwelt, in den Mittelpunkt. Ziel des Projektes war, das räumliche Wahrnehmungsvermögen der Kinder zu untersuchen und zu fördern. Welche Vorstellungen und Erfahrungen haben 4- Jährige von Stadt? Sind sie in der Lage, ihre Wahrnehmung räumlich umzusetzen und eine eigene Stadt im Modell zu bauen? Fast jedes Treffen stand unter einem anderen Thema mit neuen Materialien, Methoden und Bauprinzipien. Projektablauf Um ein Gefühl für das Interesse und die Vorkenntnisse der Kinder zum Thema Stadt zu erhalten, wurde am ersten Tag zunächst eine Diskussion über Architektur, Bauen und Stadt angeregt und anschließend in einer gemeinsamen Collage zum Ausdruck gebracht. Nun führten wir nach und nach verschiedene Materialien, Methoden und Bauprinzipien ein. Zunächst ging es um das Konstruieren von Türmen, Brücken und Zelten mit Hilfe von Styroporkugeln und Holzstäben, die anschließend umhüllt und in einen ersten Spielprozess einbezogen werden konnten. Danach konnten weiße neutrale Pappschachteln sehr vielfältig durch knicken, schneiden, bekleben, bemalen, stapeln und ineinanderschieben zu Häusern mit ganz individuellem Ausdruck gestaltet werden. Später entstanden Höhlen und Berge aus

39 Projektpräsentationen 39 Pappmaschee, ein Zauberwald aus Stöcken und Krepppapier und sogar noch Figuren aus Knetmasse. Schließlich wurde das gesamte Modell von allem gemeinsam farbig bearbeitet. Nach Ablauf von 4 Arbeitsvormittagen war jedoch bereits klar, dass die Kinder mit der Entwicklung eines Stadtgrundrisses überfordert waren. Zu abstrakt ist offenbar die übergeordnete Idee einer Stadt als räumliches und soziales Phänomen. Daher wurde eine vorbereitete Grundplatte aus Pappe eingeführt, was insgesamt sehr anregend und befreiend auf die weitere Bautätigkeit wirkte. Alle zuvor gebauten Häuser wurden um- und weitergebaut und an die Grundstücksverhältnisse angepasst. Dabei wurden prinzipiell drei Gebäudetypen favorisiert: das freistehende (Einfamilien-) Wohnhaus, das Hochhaus und das Schloss. Die entstehenden Probleme mit Statik, Grundstücksverteilung und Gemeinschaftsflächen wurden zunehmend in konfliktreichen Gruppendiskussionen bearbeitet. Dieser Lernprozess war der eigentliche Kernbereich des gesamten Projektes. Es gab genügend Anlässe, über die Probleme in der echten Stadt zu sprechen: Wozu braucht man einen Bürgermeister? Wer regelt das Gemeinschaftsleben? Wer kann bestimmen? Kann man einfach Häuser abreißen oder sollte man nicht vorher miteinander reden? Welche Orte gehen alle Kinder an, welche sind Privatraum? Auf diese Weise konnte über die räumliche Entwicklung eines Modells das komplizierte soziale Gebilde Stadt nachvollzogen werden. Jedes Kind konnte sich mit seinen Ideen individuell als Teil der Stadtgemeinschaft einbringen. Farbräume Idee + Hintergrund Der Architekturworkshop Farbräume wurde in den Sommerferien 05 an fünf aufeinander folgenden Tagen im Früchtchen- Hort der Roten Grundschule in Berlin- Wilhelmsruh durchgeführt. Die Gruppenstruktur war freiwillig und offen, ein täglicher Wechsel und die flexible Teilnahme dadurch möglich. Mitgemacht haben insgesamt 18 Mädchen und Jungen im Alter zwischen 8 und 11 Jahren. Jeder Tag der Projektwoche stand unter einem anderen Farbthema. Wir haben uns in der Tagesfarbe gekleidet, Assoziationen aus dem Alltag zur Farbe gesammelt, den Bezug zu gebautem Raum hergestellt und uns dann gemeinsam für ein Tagesthema passend zur Farbe entschieden. Baumaterial stand im Hortfundus sehr vielfältig zur Verfügung, als Grundlage wurden gesammelte Schuhkartons verschiedener Art und Größe verwendet. Projektablauf Mit Rot, der Farbe der Energie, startete die Projektwoche. Häuser, die aus roten Materialien gebaut sind, standen im Mittelpunkt des Tages- ein klassisches Backsteinhaus mit Satteldach, ein geheimnisvoller Theaterraum, das Hotel Paradies u.a. An diesem ersten Tag wurde der Drang der Kinder nach individuellem Ausdruck sehr deutlich. Alle Projekte waren Einzelarbeiten mit großen individuellen Zügen. Der blaue Dienstag wurde daher im Kontrast dazu als Gruppenarbeit an dem gemeinsamen Modell eines Freibades- mit Wasserbecken, Umkleidekabinen, Sprungturm und Liegewiese- unter dem Thema Häuser für Wasser konzipiert. Hier ging es nun um das kommunikative Zusammenwirken aller Beteiligten, um Konfliktbewältigung und Kompromissbereitschaft. Am grünen Mittwoch wurde das Thema Häuser für Pflanzen thematisiert und phantasievoll umgesetzt, am gelben Donnerstag Häuser, die zur Sonne emporwachsen, d.h. Hochhäuser. Der letzte Tag brachte als Zusammenspiel aller Farben das Weiß ins Spiel und die Ausstellung aller Projekte im großen Finale. Besonders gefallen hat den Kindern an diesem Tag auch unsere gemeinsame Fotoaktion: jedes Kind wurde- gekleidet in weiß - mit den eigenen Projekten portraitiert, die im Workshop entstanden sind. Insgesamt hat das Projekt somit Aspekte von Farb- und Formfindung, Gestaltungsprozessen, Gruppenarbeit und Präsentationsmethoden bearbeitet.

40 40 Projektpräsentationen

41 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan 41 3 Berichte aus den Workshops 3.1 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan Zur Bedeutung frühkindlicher Bildung in Kindertageseinrichtungen Prof. Dr. Marion Musiol, Hochschule Neubrandenburg Bundesweit ist in Deutschland die Bildungsdebatte eine zentrale gesellschaftliche Debatte geworden. Es gibt hierzu daher auch eine grundsätzliche Übereinstimmung zur Bedeutung und zum Stellenwert von Bildung in den ersten 6 bis 10 Lebensjahren und damit in den Tageseinrichtungen für Kinder.Die Ergebnisse der PISA-, der Starting-strong- und der OECD- Studie Bildung auf einen Blick haben auf diverse Defizite hingewiesen. Grundsätzlich jedoch bereichern diese Ergebnisse die Debatte, hinsichtlich der Entwicklung in und für den Bereich der frühen Bildung. Die ersten Jahre der Entwicklung eines Kindes wurden schon länger als die grundlegenden und auch entscheidenden Jahre für die weiteren Bildungsprozesse angesehen.der Rahmenplan in M-V folgt einem Denkmodell, in dem Bildung als Ware betrachtet wird. Bildung wird als Warenmodell verstanden, welches für alle Kinder in gleichem Maße eine Bedeutung hat. (vgl. Schäfer, 2003) Man kann Kinder als Kompetenzbündel betrachten, ihnen Kompetenzen vermitteln, scheinbare oder belegbare Defizite ausgleichen. Förderverfahren funktionieren und es lassen sich verbesserte Ergebnisse aufweisen, wenn pädagogische Fachkräfte solide arbeiten (Schäfer, 2004). Verwendete Redewendungen oder Begriffe basieren immer auf Denkmodellen. Es ist daher wichtig, die jeweils dahinterstehenden Denkmodelle freizulegen und in einem wissenschaftlichen Diskurs, sowie aus der praktischen Sicht auf Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede zu sehen bzw. darauf aufmerksam zu machen. Bildung ist immer aus heutiger Sicht als Selbstbildung zu verstehen. Erwachsene können nicht unmittelbar bewirken, dass Mädchen und Jungen sich bilden - etwas lernen. Erwachsene können Materialien bereitstellen, sie können motivieren (oder auch strafen), Impulse geben, ein didaktisch- methodisches Lehrfeuer entfachen. Kommt das Kind dann den Bemühungen nicht entgegen, laufen die Lehrprozesse ins Leere. Die Entwickler und Gestalter von Bildungsprogrammen sollten sich über diese Stolpersteine im Klaren sein. D.h., es ist daher notwendig, die Denkmodelle dahinter zu öffnen und zu benennen, was denn unter den Begriffen Bildung und Erziehung jeweils verstanden wird. Werde, der du bist. Immanuel Kant Bildung ist heute als der umfassende Prozess zu verstehen, in dessen Verlauf alle Kräfte mit dem Ziel angeregt werden, sich die eigene Umwelt interaktiv anzueignen und so die Persönlichkeit zu einer sich selbst bestimmenden Individualität zu entfalten. Die wesentliche Bedingung für die körperliche, intellektuelle sowie emotionale Entwicklung der Mädchen und Jungen ist die Sicherung ihrer elementaren Bedürfnisse. Entscheidende Grundbedürfnisse wie z.b. Pflege, Betreuung bzw. Bindung, Sicherheit, Autonomie und Regulation, haben von Beginn an größte Bedeutung für die frühen Bildungsprozesse bei Kindern. Sensible Zuwendung zum Kind, feinfühlige Pflege und Betreuung können bereits als die Basis für frühkindliche Bildungsprozesse angesehen werden. Die Qualität frühkindlicher Bildungsprozesse wird entscheidend davon beeinflusst, ob und wie der Aufbau einer sicheren Bindung zwischen dem Kind und seinen primären Bezugspersonen gelingt. Mädchen und Jungen brauchen für ihre

42 42 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan Bildung im frühen Kindesalter Erwachsene als Bindungspersonen. Dabei spielt die Qualität dieser Beziehung eine entscheidende Rolle. Was genau brauchen Kinder? - Emotionale Beziehungsangebote - Geborgenheit - Antworten auf ihre Fragen - Orientierungshilfe im sozialen Miteinander - kindgerechte Gestaltung des Lebensraumes - altersgerechte Entwicklungsanreize - Modelle zur Nachahmung - täglich Aufgaben und Herausforderungen - Umgang mit Unvorhergesehenem im Alltag Wichtige Voraussetzungen für erfolgreiche Bildungsprozesse: - Anteilnahme - Vertrauen - Motivation - Unterstützung & Förderung - Konsequenz - Regeln - Grenzen - Respekt Bildung kann nicht gelingen - wenn Kinder in einer Welt aufwachsen, in der die Aneignung von Wissen und Bildung keinen Wert besitzt (Spaßgesellschaft), - wenn Kinder keine Gelegenheit bekommen, sich aktiv an der Gestaltung der Welt zu beteiligen (passiver Medienkonsum), - wenn Kinder keine Freiräume mehr finden, um ihre eigene Kreativität spielerisch zu entdecken (Funktionalisierung),wenn Kinder mit Reizen überflutet, verunsichert und verängstigt werden (Überforderung), - wenn Kinder daran gehindert werden, eigene Erfahrungen bei der Bewältigung von Schwierigkeiten und Problemen zu machen (Verwöhnung), - wenn Kinder keine Anstrengungen erfahren und mit ihren spezifischen Bedürfnissen und Wünschen nicht wahrgenommen werden. (Vernachlässigung) Einflussfaktoren Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass - Angst, Stress, Überforderung und Überreizung, die Herausformung komplexer Verschaltungen im kindlichen Gehirn ebenso behindern, wie - Unterforderung, mangelnde Anregungen, Verwöhnung oder Vernachlässigung.

43 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan 43 Chance für das Leben Nie wieder im späteren Leben ist ein Mensch - so neugierig und so offen, - so lernfähig, - so kreativ und - ein so großer Entdecker und Nachmacher, wie in der Phase seiner frühen Kindheit. die andere Sichtweise Wenn es schon in den ersten Schulklassen Mädchen und Jungen gibt, bei denen bereits Neugierde, Entdeckergeist und Lernfreude verloren gegangen sind, - so muss nicht etwas gefördert, sondern etwas, was diese Verluste erzeugt, - korrigiert und beseitigt werden. Zur Profession der pädagogischen Fachkräfte Die Erfahrenen öffnen die Tür, damit der/die Unerfahrenen hindurchgehen können. Unbekannt Zu pädagogischer Professionalität - Professionelles Handeln greift in die Existenz anderer Menschen ein; - Professionelles Handeln basiert auf einem Wissensbestand; - Professionelles Handeln setzt die Fähigkeit und Bereitschaft voraus, die systematische Ungewissheit des Handelns zu ertragen. (Rabe- Kleberg, 2003) Wer Bildung will, muss Vertrauen schaffen, wer Bildung will, muss Beziehungen kompetent gestalten. Gebauer, Hüther 2004

44 44 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan Das Projekt Berliner Modell-Kita Soziogene Sprachentwicklungsstörungen Sprachförderung in der Kita tut Not Dr. Ulrich Fegeler, Kinder- und Jugendarzt Berlin Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung der Stadt Salzgitter 2000/2001 (Motorik, Sprache) Hulewicz, 2002 Sprachauffällige und unauffällige Kinder im Gesam tkollektiv Bielefelder Sprachscreening für Kinder im Vorschulater (SSV) 70,00% 60,00% 59,90% 50,00% 40,00% 30,00% 20,00% 10,00% 0,00% 8,50% 15,70% 15,90% SU SA Phon SA Sy nt SA Phon/Sy nt SU: sprachunauffällige Kinder SA: sprachauffällige Kinder Phon: Phonologie Synt: Syntax Grimm et al. (2004)

45 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan 45 Sprachauffällige und - unauffällige DaZ-Kinder (SSV) 40,00% 30,00% 28,00% 34,30% 34,50% 20,00% 10,00% 0,00% 3,20% SU SA Phon SA Synt SA Pho n/sy nt Sprachauffällige und unauffällige DaM-Kinder (SSV) Grimm et al ,00% 60,00% 40,00% 20,00% 0,00% 70,50% 10,40% 9,40% 9,70% SU SA Phon SA Synt SA Phon/Synt Spracherwerbsstörung (SES) Muttersprache wird nicht in vollem Umfang und/oder im normalen zeitlichen Ablauf erlernt. Charakteristika: - Massive Verzögerung des Sprachbeginns; - Abweichungen im Sprachlernverhalten; - Sprachentwicklungsstillstand; - Beeinträchtigung der Sprachproduktion und des Sprachverstehens Etwa die Hälfte aller betroffenen Kinder weisen keine sprechmotorischen Störungen, keine erkennbaren Hörschädigungen, keinen auffällig verminderten nonverbalen IQ oder keine schwerwiegenden neurologischen Defizite auf. Vornehmlich betroffen sind Kinder aus bildungsfernen und sozial schwachen Familien sowie aus Familien mit Migrationshintergrund. SES - Folgen Mächler, 2000

46 46 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan SES - Folgen DaM und DaZ im Vergleich in der IGLU Studie (Lesekompetenz, Mathe, Naturwissenschaften) Da M Da Z/1 Da Z/2 85 Les en Mathe Naturw. IGLU-Studie, 2003 SES Folgen Sprachdefizit Lesekompetenz (15 16-jährigeMigrantenkinder, PISA-Studie) - 20% extrem schwache Leser (< Lesestufe 1) - 50% schwache Leser ( Lesestufe 1) - 2% sehr gute Leser - Ca. 72% der SES-Kinder entwickeln eine Lese-Rechtschreib-Störung - 52% der LRS-Kinder haben eine SES-Anamnese Heutige Konsequenz - Entwicklungstherapien = Transfer und Verlagerung gesellschaftlich-pädagogischer Aufgaben in das medizinische Versorgungssystem Resultat - Extreme Medikalisierung eigentlich gesellschaftlicher Aufgaben - Entwicklungstherapien nur inadäquater Ersatz (Einwirkung punktuell, keine Kindheitsbegleitung) - Kosten Geschätzte jährliche Kosten in Berlin Kumulativ 25% eines Altersjahrganges in logopädischer Betreuung 2 Jahrgänge à Kinder x 25 % Kinder Davon 50% nicht ausreichend sprachangeregt Kinder Pro Kind 60 Therapieeinheiten à / Kind x

47 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan 47 Vergleich von DaM-SES Kindern und langjähriger logopädischer Behandlung mit DaZ-Kindern ohne spezifische Förderung und DaM-SES Kindern mit spezifischer Förderung Frageverstehen Pluralerw erb 90% 85% 84% 80% 80% 70% 70% 60% 68% 63% 60% 50% 40% 41% 47% 50% 40% 30% 30% 20% 20% 16% 10% 10% 9% 0% 0% DaM SU Da M Lo go DaZ NF Da Z KP Da M SU Da M L ogo Da Z NF DaZ KP DaM SU: Kinder deutscher Muttersprache, sprachentwicklungsunauffällig DaM Logo: Kinder deutscher Muttersprache, sprachentwicklungsauffällig (logopädische Behandlung) DaZ NF: Migrantenkinder mit Deutsch als Zweitsprache mit traditioneller Sprachförderung im Kindergarten DaZ KP: Migrantenkinder mit Deutsch als Zweitsprache mit Sprachförderung im Rahmen des Kindergartenprogramms Zvi Penner Penner (2002) Frühintervention (vor dem 3. Geburtstag) und outcome S. Wards (1999): 100% aller Kinder im Alter von 2 Jahren im Normbereich der Sprachentwicklung, wenn ab dem Alter von Monaten mit gezielter Sprachanregung begonnen wird. Perspektive der vorschulischen Sprachentwicklungsförderung - heraus aus einem inadäquaten Therapie(verhalten)system - zurückfinden in die pädagogische Anregung Modell-KiTa-Projekt - zur sprachlichen und motorischen Entwicklungsanregung - Berlin: Schöneberg/Tempelhof und Spandau im Zusammenwirken von - Stadträtinnen Jugend/Familie, Gesundheit /Quartiersmanagement, - Kindertagesstättenleiter/Innen - AOK, Landessportbund, Sportvereinen, - öffentlichem Gesundheitsdienst - und Kinder- und Jugendärzten/innen Ravensburg, Offenbach Beginn: November 2003 n = 607 Studienkinder 312 Zielgruppenkinder 275 Kontrollgruppenkinder Untersuchungszeitraum Januar bis Juli 2004

48 48 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan Lerneffekte Ravensburg Pluralbildung 90% 82% 80% 82% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 61% 52% 36% 29% MP1 59% 31% MP2 DaM/ZP D az/zp DaM/KP DaZ/KP Penner, KiTa-Projekt, 2004 Lerneffekte Ravensburg Frageverstehen I 100% 95% 94% 90% 85% 80% 90% 85% 78% 91% 88% DaM/ZP DaZ/ZP DaM/KP DaZ/KP 75% 70% 76% MP1 73% MP2 Penner, KiTa-Projekt, 2004

49 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan 49 Lerneffekte Ravensburg Frageverstehen II 100% 95% 90% 85% 80% 75% 70% 92% 87% 74% 96% 95% 89% 76% DaM/ZP DaZ/ZP DaM/KP DaZ/KP 65% 67% 60% MP1 MP2 Penner, KiTa-Projekt, 2004 Lerneffekte Ravensburg Artikelverwendung 90% 80% 81% 87% 79% 70% 60% 50% 76% 53% 61% 60% DaM/ZP DaZ/ZP DaM/KP DaZ/KP 40% 30% 36% MP1 MP2 Penner, KiTa-Projekt, 2004

50 50 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan Lerneffekte DaZ Berlin Pluralbildung 70% 65% 65% 60% 55% 50% 45% 40% 35% 36% 42% Ziel Kontrolle 30% 25% 30% 20% MP1 MP2 Penner, KiTa-Projekt, 2004 Lerneffekte DaZ Berlin Frageverstehen 95% 92% 90% 85% 86% 85% Ziel Kontrolle 82% 80% MP1 MP2 Penner, KiTa-Projekt, 2004

51 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan 51 Lerneffekte DaZ Berlin Artikelverwendung 65% 60% 60% 55% 50% 45% 54% 53% D az ZG DaZ KG 40% 43% 35% MP1 Penner, KiTa-Projekt, 2004 MP2 Lerneffekte: die schwachen Kinder DaZ Kinder des unteren Quartils Berlin 100% 90% 88% 80% 70% 69% 60% 50% 40% 30% 56% 36% 45% 35% Plural I Frageverst. I Frageverst. II Artikel 20% 10% 0% 0% Messpunkt 1 Messpunkt 2 Penner, KiTa-Projekt, 2004

52 52 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan Lerneffekte: die schwachen Kinder DaZ Kinder des unteren Quartils Ravensburg 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 66% 54% 44% 34% 24% 20% 0% Messpunkt 1 Messpunkt 2 Penner, KiTa-Projekt, 2004 Plural I Frageverst. I Frageverst. II Artikel Lerneffekte: die schwachen Kinder deutschsprachige verdeckte SES-Kinder (Ravensburg) 100% 90% 80% 70% 88% 81% 80% 77% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 58% 48% 36% 0% Messpunkt 1 Messpunkt 2 Penner, KiTa-Projekt, 2004 Plural I Frageverst. I Frageverst. II Artikel

53 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan 53 Lerneffekte: obere Quartile DaZ Berlin & Ravensburg 100% 90% 82% 92% 91% 87% 80% 70% 60% 76% 73% Pluralbildung I Frageverstehen I Frageverstehen II Artikelverwendung 50% 40% 53% 44% Messpunkt 1 Messpunkt 2 Penner, KiTa-Projekt, 2004 Zusammenfassung 1. Eine systematische Sprachförderung von SES-DaM- und DaZ-Kinder sowohl auf der Ebene der auditiven Basisfunktionen als auch auf der Ebene des Erlernens von hochabstrakten Regeln ist im Setting Kindertagesstätte möglich. Es bedarf keiner sprachheiltherapeutischen Spezialausbildung der Erzieher/innen. Hohes vorhandenes Entwicklungspotential auch jenseits des dritten Lebensjahres. 2. Insbesondere die schwächsten Kinder des Kollektivs (DaZ- und SES-DaM-Kinder) profitieren mit dem größten Lerneffekt. Diese Kinder, die in einem anderen Kontext als spracherwerbsgestört oder sprachtherapiebedürftig eingestuft wären, können anscheinend vom Kindergartenprogramm so profitieren, dass sie in den zentralen Bereichen der Sprachentwicklung den Altersdurchschnitt erreichen. 3. Eine systematische, bereichspezifische Förderung ist notwendig. Die Ergebnisse legen die Vermutung nahe, dass eine unspezifische Sprachförderung im Kindergarten in der Mehrheit der getesteten Bereiche zu einer Stagnation und sogar zu einem Rückgang der anfänglich attestierten Leistungen führt ( Baden in Worten ).

54 54 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan Der Rahmenplan M-V Wertung und Folgen Elke Löhr, Caritas Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin Grundsätzlich war und ist es für alle im Arbeitsfeld Kindertageseinrichtungen Tätigen sehr ermutigend, dass ihre Arbeit aus einem Schattendasein im Bereich der Bildung herausgetreten ist. Eine Diskussion über Ziele und Inhalte hat auch immer etwas mit Wertschätzung und Achtung zu tun. Dies ist die Grundlage jeder Zusammenarbeit und Motivation für Engagement. Nach den massiven Strukturveränderungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen (Abbau von fast 50 % der Plätze, umfangreiche Entlassungen von meist jungen Fachkräften, über Jahre hinweg keine Neueinstellungen von z.b. Berufsanfängerinnen, inhaltliche Neuorientierung hinsichtlich der Konzepte usw.) war Kindertagesbetreuung endlich auch ein inhaltliches Thema der Landespolitik geworden. Das hat diejenigen bestärkt, die sich seit Jahren intensiv mit ihrer Praxis auseinandersetzen, Konzepte und Qualitätsstandards entwickelt haben, die Fachberatung und Fortbildung genutzt haben, um immer wieder zu reflektieren: - Wie wachsen Kinder heute und hier auf? - Was brauchen Kinder heute, für die Gegenwart, um lernen zu können? - Mit welchen Problemen haben Eltern zu kämpfen? Welche Fragen aber auch Erwartungen haben Eltern? - Wie muss Kindertagesförderung gestaltet werden, damit Kinder einerseits gut versorgt aber auch individuell gefördert werden können? Und es gab und gibt Verantwortliche in unserem Land, die immer wieder versucht haben auch zu fragen: - Was brauchen die Fachkräfte, um dem hohen Anspruch des gesetzlichen Auftrages von Bildung, Erziehung und Betreuung für alle Kinder gerecht werden zu können? Die Leistungen des KiföG M-V dazu sind grundsätzlich zu begrüßen: - die Betonung des Bildungsauftrages - die Betonung der Fachlichkeit (Qualifikation, Fachberatung) - die zusätzliche Finanzierung der Bildungsarbeit Jedoch: - der Bildungsauftrag gilt für alle Kinder von Anfang an; die Fokussierung auf die 5-6 Jährigen ist fachlich nicht zu begründen und kann die inhaltliche Entwicklung behindern und - die Rahmenbedingungen für die Qualifizierung der Fachkräfte müssen gesichert werden.

55 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan 55 Grundlegende Wertung des Rahmenplanes für die zielgerichtete Vorbereitung von Kindern in Kindertageseinrichtungen auf die Schule - Mecklenburg-Vorpommern steht außerhalb der Entwicklung in fast allen anderen Bundesländern bzgl. der Zielsetzung, dem Inhalt und der Umsetzung von Bildungsplänen. - Kein anderes Bundesland hat etwas verbindlich erklärt ohne breite Mitwirkung der Beteiligten oder deren Verbände bzw. einer breiten öffentlichen Diskussion bei der Erarbeitung bzw. ohne Erprobungsphase und ohne verbindliche Zeiträume für eine Überarbeitung und Weiterentwicklung festzulegen. Es gab und gibt keine allgemeine Übereinkunft zu den Bildungsinhalten und -standards in Mecklenburg-Vorpommern! Eine Normierung lediglich über eine rechtliche Vorgabe vorzunehmen, hat wenig Aussicht tatsächlich Wirkung zu entfalten. - Kein anderes Bundesland hat kindbezogene Standards formuliert. Eine Beschreibung des Schuleingangniveaus als Zielbeschreibung wird außer in M-V durchgängig vermieden. 1 Als Norm ist die sog. Schulfähigkeit herangezogen worden; hier drückt sich die vorherrschende Definitionsmacht der Bildungseinrichtung Schule aus. Dagegen gibt es die übereinstimmende Fachauffassung, dass sich der Bildungsstand nicht durch das Beherrschen bestimmter Fähigkeiten und Wissensbestände ausdrücken lässt. 8 - Bei der Umsetzung der sehr detaillierten Ziele besteht die Gefahr, dass die Erkenntnis dass das Lernen ein Prozess aktiver, eigener Sinnkonstruktion eines jeden Einzelnen ist im konkreten Alltag verloren geht und die Frage der Eigenaktivität der Kinder zur Motivationsfrage verkommt. (Wie interessiere ich das Kind an dem, was ich vermitteln möchte?) - Kein anderes Bundesland hat einen Plan für nur einen Jahrgang im Kindergarten. - Das zugrunde gelegte Bildungsverständnis (Bildung als Auseinandersetzung des Menschen mit seiner Lebenswelt und gleichzeitig Produkt, das abrufbares Wissen und anwendungsorientiertes Können sowie handlungsleitende Einstellungen beinhaltet 10 ) ist aus unserer Sicht eine Engführung auf das Lernen (auf überprüfbare Leistungen und verwertbare Bildung ). Nicht nur der angemessene Umgang mit Erfolg und Misserfolg 11 führen zu einem stabilen und positiven Selbstwertgefühl und neben der personalen Lern- Fähigkeit gibt es weitere für das Kind sehr bedeutsame Fähigkeiten. ( Jugendhilfespezifisches Bildungsverständnis: ganzheitliche, alle Bereiche der kindlichen Persönlichkeitsentwicklung umfassende und sich an ihren Erfahrungswelten orientierte Bildung zu einer kompetenten, eigen- und sozialverantwortlichen Persönlichkeit. 12 ) Wenn hier keine fachpolitische Weichenstellung gewollt war, sollte diese fachlich falsche Orientierung möglichst schnell geändert werden. Im Januar 2003 ist ein Forschungsauftrag des Sozialministeriums an die Universität Rostock ergangen mit dem Inhalt: curriculare Elemente... sowie die Entwicklung des dafür notwendigen zertifizierten Fortbildungsprogramms für Erzieher und Erzieherinnen, die im Vorschuljahr tätig sind. 2 zu erarbeiten. Der Auftrag wurde an die Universität Rostock vergeben, da deren Konzeption die Übergänge vom Kindergarten in die Grundschule aus Sicht der Anforderungen der Grundschule überzeugend gestaltet. 2 Das Ergebnis, welches uns heute vorliegt: der Rahmenplan für die zielgerichtete Vorbereitung von Kindern in Kindertageseinrichtungen auf die Schule erfüllt diesen Auftrag insofern, als dass wir eine Beschreibung von Wissen und Können des Kindes bei Schuleintritt vorfinden, formuliert aus der Sicht der Schule. Zu Recht hat man darauf verzichtet, den Begriff Bildungsplan bzw. Bildungsbereich ( Lernbereich vgl. dazu den Rahmenplan) zu verwenden; jedoch die Verwendung des Begriffs Plan ist ebenso unzutreffend. Der offensichtliche Versuch eines Rückgriffs auf den Bildungs- und Erziehungsplan der DDR ist weder zeitgemäß noch zukunftsfähig! 3...Solange Schule sich selbst mit Bildung gleich setzt und damit die Definitionsmacht über Bildung be-

56 56 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan ansprucht 4 sind Zweifel von Seiten der Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen angebracht, ob dieser Weg der Richtige ist. Es ist unübersehbar, dass der Bereich der Schule dringend reformbedürftig ist und damit wird diese Reformbedürftigkeit nur in den Kindergarten verlängert und die tatsächlichen Chancen zur Stärkung früher Bildungsprozesse vergeben. 5 Hinsichtlich der Individualisierung schulischer Lernprozesse kann Schule sehr viel von guten Kindertageseinrichtungen lernen. In Mecklenburg-Vorpommern wurde im Grundschulbereich das Kompetenzmodell im Rahmenplan für M-V veröffentlicht und gleichzeitig ein am Fächerkanon der Schule orientierter Plan für die Vorbereitung auf die Schule mit sog. Lernbereichen erlassen. Der auf dem KiföG basierende Rahmenplan erfüllt in keiner Weise den Anspruch eines Bildungsplans für die ganzheitliche Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen für alle Kinder von Anfang an. Er negiert Forschungsergebnisse bundesweiter Projekte der letzten 15 Jahre zum Thema Bildung in der frühen Kindheit sowie die Ergebnisse der Hirnforschung der 90-iger Jahre. Die Präsentation der Zwischenergebnisse im Juni 2003 durch die Arbeitsgruppe unter Leitung von Prof. Hansel hat u.a. gezeigt, dass die Fachöffentlichkeit schon hier massiv die Ausgangsprämissen (vor allem das Bildungsverständnis) kritisierte. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wurde deutlich, dass die Fachöffentlichkeit eine andere fachwissenschaftliche Grundlage und eine andere Herangehensweise erwartet hatte. Im Hinblick auf die Ergebnisse bundesweiter Modellprojekte (wie z.b. Zum Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen 6 ) waren gute Kindertageseinrichtungen in der inhaltlichen Entwicklung den vorgestellten Inhalten des Rahmenplanes weit voraus. Die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Landesjugendhilfeausschuss haben jeweils mehrfach die Bereitschaft zur Mitarbeit an der Erarbeitung eines Bildungsplanes deutlich geäußert und die Beteiligung eingefordert. Der Landesjugendhilfeausschuss hat darüber hinaus ein Grundsatzpapier erarbeitet und zur Diskussion gestellt. 7 Weder eine Beteiligung noch eine Mitarbeit waren erwünscht und sind auch bei Ankündigung nie umgesetzt worden. Auch das Grundsatzpapier des Landesjugendhilfeausschusses wurde negiert. Die zeitweilige Beteiligung von zwei Kita- Leiterinnen aus dem Raum Rostock an der Erarbeitung des Rahmenplans kann nicht als repräsentative Beteiligung der Fachöffentlichkeit in Mecklenburg-Vorpommern gewertet werden. Der erste Entwurf der Ergebnisse der Arbeitsgruppe der Universität Rostock wurde der Fachöffentlichkeit am vorgestellt. Auf dieser Veranstaltung sind Prof. Dr. Wolfgang Tietze (FU Berlin) und Dr. Hans Rudolf Leu (Deutsches Jugendinstitut) als außenstehende Sachverständige aufgetreten, welche den vorliegenden Entwurf bewerten sollten. Die schriftlichen Gutachten dieser beiden Experten, welche langjährig im Bereich der Forschung und Lehre im Arbeitsfeld der Kindertageseinrichtungen und der frühen Kindheit tätig sind, sind leider nie veröffentlicht worden. Im Rahmen dieser Veranstaltung ist keine Zustimmung der Experten deutlich geworden, der Rahmenplan wurde als Unikum bezeichnet, welches nicht geeignet ist, die Entwicklung der pädagogischen Arbeit in der gesamten Kindertageseinrichtung zu befördern. Diese Einschätzung können wir im Grundsatz auch heute noch bestätigen, bei gleichzeitigem Versuch einer Würdigung der bisherigen Entwicklung. Nach Aussagen des Sozialministeriums ist der Entwurf des Rahmenplanes von Januar bis August 2004 mehrfach überarbeitet worden und lag dann in verschiedenen Versionen auf der Web- Seite des Sozialministeriums im August 2004 vor; in gebundener Form dann Anfang September. Bis heute sind der Rahmenplan für die zielgerichtete Vorbereitung auf die Schule als auch die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Erreichung der Qualifikation nicht per Rechtsverordnung geregelt, so wie das KiföG M-V 24 (4) es vorsieht. Nach 1 (1) KiföG M-V soll ein ganzheitliches Bildungskonzept mit einer Rahmensetzung zugrunde gelegt werden, welches die Vorbereitung auf die Schule 1(3) KiföG beinhaltet und die Vielfalt pädagogischer Ansätze widerspiegelt. Eine Rahmensetzung für ein ganzheitliches Bildungskonzept findet sich ansatzweise im KiföG M-V, für die Arbeit mit den 5-Jährigen gibt es einen detaillierten Plan. Dies halten wir für ein massives Ungleichgewicht.

57 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan 57 Mecklenburg-Vorpommern ist beteiligt an der Erarbeitung verschiedenster öffentlicher Fachpositionen und gebunden an die Beschlüsse der Jugendminister- als auch der Kultusministerkonferenzen. Eine Umsetzung z.b. der Beschlüsse der Jugendministerkonferenz Jugendhilfe in der Wissensgesellschaft (17./ ) und Bildung fängt im frühesten Kindesalter an ( ) und des Gemeinsamen Rahmens für die Bildungspläne der Länder (13./ und 03./ ) ist nicht erfolgt. Folgen für die Praxis Alle, die sich ernsthaft und gründlich mit der Realisierung des Bildungsauftrages der Kindertageseinrichtungen beschäftigen, werden übereinstimmen, dass die Pläne eine wichtige stützende, legitimierende und normierende Funktion haben; die erforderlichen tiefgreifenden Veränderungen in den Haltungen und Handlungen der Fachkräfte können allerdings nicht durch normative Vorgaben bewirkt werden. Will man das Kind dabei unterstützen, sich forschend die Welt anzueignen (und hierin sind sich wohl alle einig, dass es kaum wirkungsvoll ist, das Kind befähigen zu wollen), so kann dies nicht auf dem Weg einer Umsetzung von Bildungsplänen erfolgen. Vielmehr müssen die Fachkräfte in den Einrichtungen selbst zu Forschenden und Fragenden werden und nicht zu Anwendern von Plänen. 7 Erzieherinnen können ebenso nicht befähigt werden darauf muss Fortbildung eine Antwort haben (Selbstbildungsprozesse von Erzieherinnen Entwicklung der beruflichen Kompetenz (Zeit/Unterstützungssysteme) Pläne/Empfehlungen/Programme sollten die Praxis anregen und nicht zum abarbeiten verführen Das im Rahmenplan sehr ausführlich beschriebene zu erwerbende Können legt eine Anleitungs- und Beschäftigungspädagogik die dem kindlichen Forscherdrang nicht traut sehr nahe Auseinandersetzung über das Spannungsfeld zwischen der Bedeutung der Selbsttätigkeit des Kindes und der Rolle der Erzieherin muss erfolgen. Alle Fachkräfte, die die Instruktions- oder Belehrungspädagogik ablehnen, nutzen den Rahmenplan als Orientierung, jedoch nicht als alleinige Grundlage ihres pädagogischen Handelns. Die Normierung ist konzeptneutral erfolgt, damit haben die Träger die Möglichkeit, die im KiföG geforderte eigene Konzeption weiter zu entwickeln. Für die Entwicklung einer Bildungskonzeption müssen sich die Fachkräfte über mehr Gedanken machen als der Rahmenplan suggeriert: Definition der Bildungsbereiche in folgenden Kategorien: - Stärkung der Selbstbildung, Erwerb von Lebenskompetenz Ästhetische Bildung (Schulung der Sinne, um sich und die Welt wahrnehmen zu können Wahrnehmungsfähigkeit, Verarbeitung des Wahrgenommenen durch Erinnern, Reflektieren, Benennen und Gestalten) Emotionale Bildung - Erwerb und Entfaltung sozialer Kompetenzen Soziale Bildung Diversitätspädagogik und vorurteilsbewusste Bildung - Aneignung von Wissen, Reflexions- u. Handlungskompetenzen sprachliche und literarische Bildung musische Bildung naturwissenschaftliche Bildung mathematische Bildung Medienbildung Religion, Ethik, Philosophie 13

58 58 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan Noch immer verbinden Verantwortliche der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit dem Begriff Bildung eine bestimmte Vorstellung von Vorschule ; diese Sichtweise ist mit dem Rahmenplan verstärkt worden. Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel haben nachweislich einen Motivationsschub in den Einrichtungen ausgelöst. Die Fokussierung auf die 5-Jährigen ist für die Fachkräfte dabei nicht nachvollziehbar bzw. birgt die Gefahr, dass der Bildungsanspruch der jüngeren Kinder vernachlässigt wird. Auch sind die sehr unterschiedlichen Normierungen für die Verwendung der zusätzlichen Mittel z.t. weder nachvollziehbar noch sinnvoll. Die gesetzlich normierte Zusammenarbeit mit der Schule begrüßen wir hinsichtlich der Bedeutsamkeit für den Übergang in die Schule für das einzelne Kind. Jedoch findet sich dazu im Rahmenplan dazu nichts. Es wurde leider kein Zusammenhang mit dem Aufbau von Fachberatungsstrukturen hergestellt. Damit ist eine wesentliche Säule der Qualifizierung der pädagogischen Arbeit vernachlässigt worden. Mit der Umsetzung des KiföG ab August 2004 sollte die Fachberatung wesentlich gefördert werden; ein Ausbau war zu organisieren. Mit der Durchführung nur einer Multiplikatorenschulung im Mai waren alle neuen Fachberaterinnen, die meist zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgewählt waren, von der Schulung aus erster Hand ausgeschlossen. Das angekündigte Fortbildungsprogramm, erarbeitet durch die Universität Rostock liegt bis heute nicht vor. Ein verbindlicher Zeitrahmen für die Durchführung ist nicht definiert. Dies könnte man einerseits beklagen aber anderseits bietet es Möglichkeiten für die Träger der Fortbildungen und die Referenten selbst, diese Fortbildung eigens zu prägen, auszugestalten und direkt an den Kompetenzen der Teilnehmenden anzuknüpfen, um sie gemeinsam mit den Teilnehmer/innen weiter zu entwickeln. Nach nur einem Jahr kann man diese Entwicklung kaum beurteilen. Es kann aber festgestellt werden, dass die Fortbildungen sehr unterschiedlich verlaufen. Zum einen gibt es Kurse, welche mit den Teilnehmer/innen Bildung in Kindertageseinrichtungen insgesamt thematisieren und Bildungskonzeptionen für alle Kinder erarbeiten und dabei den Rahmenplan als Orientierungshilfe verwenden. Andere Kurse vermitteln die Inhalte des Rahmenplans als Lehrplan für den Kita- Alltag und vermitteln Kenntnisse an die Teilnehmer, welche eigentlich Inhalt der Erzieherinnenausbildung sind. Diese Spannbreite der inhaltlichen Ausrichtung und Qualität der Fortbildung hat direkte Auswirkung auf die pädagogische Praxis. Konsequenzen: - Selbstbildungsprozesse der Erzieherinnen ( Forschergeist der Erzieherin) - Bildungsverständnis klären Lernen Belehrt werden; Leistung Lust; Fehler machen; Pädagogik mit Vertrauen pädagogische Kommandowirtschaft; Mühe Resonanz; Lernen in komplexen, unübersichtlichen Zusammenhängen; Selbstständigkeit Selbsttätigkeit Selbstverantwortlichkeit, Respekt Das Lernen lernen versus Wissensaneignung

59 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan 59 - Kompetenzen im Bildungsverlauf klären ICH-Kompetenz Soziale Kompetenz Sachkompetenz Lernmethodische Kompetenz - Alltagsgestaltung überprüfen Was hat Tischdecken mit Mathematik zu tun? - Beobachtung und Dokumentation Beteiligung von Eltern Partnerschaft Altersmischung / individuelle Förderung - Pädagogische Qualität Projektarbeit / Standards Ergebnisse der NQI - Material / Räume / Ausstattung überprüfen Selbsttätigkeit / Anregung - Beteiligung von Kindern Partizipation Demokratische Teilhabe - Zusammenarbeit mit Schule Bildungsverständnis / kindgerechte Schule 1 Detlef Diskowski Neuer Schwung für die Bildungsdebatte Bildungspläne für den Kindergarten in Elementare Bildung Grundsätze und Praxis. Ludger Pesch (Hrsg.). Band 1, 2005, Seite 19 2 Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage, Drucksache 4/1120 vom Detlef Diskowski Neuer Schwung für die Bildungsdebatte Bildungspläne für den Kindergarten in Elementare Bildung Grundsätze und Praxis. Ludger Pesch (Hrsg.). Band 1, 2005, Seite 11 4 Ebd. Seite 9 5 Ebd. Seite 9 6 Zum Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen gefördert durch das BMFSFJ und den Jugendministerien der Länder Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die Ergebnisse finden sich in Laewen/Andres (Hrsg.) Forscher, Künstler, Konstrukteure Neuwied, Kriftel, Berlin, 2002 und Bildung und Erziehung in der frühen Kindheit Weinheim, Berlin, Basel, Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg- Vorpommern Landesjugendhilfeausschuss MV 16. Mai Detlef Diskowski Neuer Schwung für die Bildungsdebatte Bildungspläne für den Kindergarten in Elementare Bildung Grundsätze und Praxis. Ludger Pesch (Hrsg.). Band 1, 2005, Seite 13 9 Aus dem Beschluss der Kultusministerkonferenz zu den Empfehlungen zum Schulanfang, vom Rahmenplan für die zielgerichtete Vorbereitung von Kindern in Kindertageseinrichtungen auf die Schule 1. Auflage, August 2004, Seite 7 11 Ebd. Seite 9 12 Hugoth/Meißner Die Bildungsbereiche in Kindertageseinrichtungen ein Überblick in Kita spezial 1/2005, Seite Ebd. 14ff

60 60 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan Der Rahmenplan als Chance zur Verbesserung der Bildungsqualität Landesmodellprojekt Wege suchen Lücken schließen Heike Breinlinger, AWO-Kita Uns Windroos Bad Doberan Ziel des Beitrags: Position aus Sicht der Praxis darstellen Rahmenplan als Chance Der Rahmenplan ist für uns: - ein Sachkonzept - keine Engführung des Personals - Ziele und Inhalte sind Orientierung - Empfehlung für Gestaltung der Praxis - Anregung für Qualitätsstandards - Gibt Pädagogen fachliche Orientierung - Wird nicht als Angebot verstanden Umsetzung erfolgt im gesamten Tagesablauf Chancen und Hürden So sehen wir unsere Chancen bei der Umsetzung des Rahmenplanes: Grundlage ist eine Befragung der Mitarbeiterinnen. - Welchen Stellenwert hat der Rahmenplan für die Erzieherin? - Wie gehe ich mit der Struktur, Aufbau und den Zielen um? - Wie erlebe ich den Informationsbedarf und das Interesse der Eltern? Anmerkung der Erzieherinnen bezogen auf die Hürden Folgende Probleme sind zu lösen: - Alle Erzieherinnen brauchen die 40 Stunden Qualifizierung von anerkannten Bildungsträgern (wir haben gute Erfahrungen mit IPEKO Schwerin gemacht). - Die Kompliziertheit der Zielbereiche in den einzelnen Lernbereichen ist verwirrend. - Die Lebenssituation aller Kinder zu beachten ist mit dem Kinderschlüssel nicht möglich. - Die Elternverantwortung fehlt im Rahmenplan. - Es fehlen Aussagen zur Integration und zur Medienpädagogik. - Die Trennung der Lernbereiche Musik und Kunst wurde von der Praxis gewünscht. - Theoretische Positionen zum frühkindlichen Bildungsprozess als Selbstbildung sind zu schwammig. - Zusammenarbeit mit der Schule ist problematisch bei der Umsetzung. - Weiterentwicklung für Krippen- und Hortkinder ist notwendig (Zusatzplan erforderlich). Schlussbemerkungen Umsetzung kann gelingen, wenn: - Alle Mitarbeiter (auch die Leiterinnen) an Weiterbildungen teilgenommen haben. - Fachberatung tatsächlich BERATUNG bei der Umsetzung anbietet. - Teamkultur herrscht, Erzieherinnen fachsimpeln und kreativ den Rahmenplan umsetzen.

61 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan Vorstellung erster Überlegungen zur Entwicklung eines Kompetenztestverfahrens Cindy Block, Hochschule Wismar Aufgrund der Delphi-Befragungen und der Pisa Studie hat die frühkindliche Bildung einen neuen Stellenwert in unserer Gesellschaft bekommen. Aus diesem Grund haben fast alle Bundesländer einen Bildungsplan für den Vorschulbereich eingeführt bzw. befinden sich noch in der Erprobungsphase. Auch M-V hat 2004 einen solchen Bildungsplan eingeführt den Rahmenplan für die zielgerichtete Vorbereitung von Kindern in Kindertageseinrichtungen auf die Schule. Daraus ist dann auch unsere Aufgabe entstanden, ein Testverfahren auf der Basis des Rahmenplans unter Berücksichtigung der bisherigen Einschulungsuntersuchungen und vergleichbarer Verfahren zu entwickeln. Wie bei allen Curricula stellt sich auch für den Rahmenplan die Frage nach der Messbarkeit von Bildungsergebnissen. Hierfür stehen grundsätzlich zwei Messfelder zur Verfügung, die Messung der Prozess- und Strukturqualität in den Einrichtungen oder die Messung der Ergebnisqualität bei den Empfängern von Bildungsmaßnahmen (bei den Kindern). Der Projektgruppe wurde die Aufgabe gestellt, ein Testverfahren zu entwickeln, mit Hilfe dessen festgestellt werden kann, wie sich Kinder des letzten Vorschuljahres kurz vor ihrem Eintritt in die Schule in den einzelnen Kompetenzfeldern des Rahmenplanes entwickelt haben. Im Vordergrund der Untersuchung stehen demzufolge die kindbezogenen Ergebnisse der Bildungsbemühungen. Eine Untersuchung der in den Einrichtungen durchgeführten Maßnahmen erfolgt noch nicht. Zwei Bereiche für die Messung der Bildungsqualität 1. Messung der Prozess- und Strukturqualität 2. Messung der Ergebnisqualität 3 Das Ziel der Entwicklung der Vorschulkinder mündet in der Feststellung ihrer Einschulungsfähigkeit. Diese ist Gegenstand besonderer Einschulungsuntersuchungen, die organisiert durch die aufnehmenden Schulen ca. 6 Monate vor dem Schulstart unter Federführung des örtlichen Gesundheitsamtes durchgeführt werden. In einem ersten Schritt stellte sich daher die Frage, ob die bisherigen Einschulungsuntersuchungen Erkenntnisse über rahmenplanbedingte Bildungseffekte zeigen können und ob diese Untersuchungen mit dem zu entwickelnden Testverfahren verbunden werden können. Gegen die Verbindung der beiden Untersuchungsverfahren sprach schließlich, dass die Einschulungsuntersuchungen zu einem Zeitpunk stattfinden, zu dem die zehnmonatige Schulvorbereitungszeit allenfalls zur Hälfte absolviert worden ist. Außerdem stehen bei der Einschulungsuntersuchung gesundheitliche Aspekte im Vordergrund, die bei der Untersuchung eine andere Beschäftigung mit dem Kind und seinen Eltern verlangen, als die Feststellung der im Rahmenplan in den Vordergrund

62 62 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan gestellten Kompetenzen. Gegen eine Verbindung sprachen schließlich auch, dass die gesamte Untersuchung und Testung zeitlich für das Kind zu umfangreich werden würde und dass das individuelle Abfragen bestimmter Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht dem ganzheitlichen und kindbezogenen Ansatz des Rahmenplanes gerecht wird. Daher sind wir zu dem Entschluss gekommen, ein Beobachtungstestverfahren zu entwickeln, welches zum Ende des Vorschuljahres in der Kindertagseinrichtung durchgeführt werden kann. Testverfahren unnatürliche Situation erhöhter Leistungsdruck Stress eingeschränkte Leistung kein authentisches Ergebnis 4 Bei der Entwicklung haben wir die gängigen vorhandenen Testverfahren zur Einschulungsfähigkeit berücksichtigt und ihre Anwendung geprüft. Es handelt sich jeweils um individuelle Testungen, bei denen die Kinder Testbögen erhalten und deren Aufgaben in einer bestimmten Zeit lösen müssen. Bei diesen Verfahren werden nicht ausreichend berücksichtigt die kognitiven, kreativ/musischen und die sozialen Fähigkeiten. Diese sind aber im Rahmenplan enthalten. Bei den meisten Testverfahren werden die Kinder besonderem Stress ausgesetzt, da die Testsituation unnatürlich ist und keine Eigenmotivierung schafft. Den Kindern ist die Bedeutung des Testes bekannt, so dass erhöhter Leistungsdruck entsteht. Dadurch werden die Kinder blockiert und in ihrer Leistung eingeschränkt. Unserer Auffassung nach verhindert eine solche punktuelle, situationsbezogene Betrachtung die Gewinnung authentischer Ergebnisse, gerade bezogen auf die Schwerpunktbereiche des Rahmenplanes. Wir haben ein Testverfahren entwickelt, welches in einer den Kindern bekannten und vertrauten Lebenssituation spielerischer vollzogen wird und das sämtliche Fähigkeiten (personale, soziale, kognitive u.s.w.) berücksichtigt. Dabei handelt es sich im Schwerpunkt um ein Beobachtungstestverfahren, bei welchem Erfahrungen mit langjährig entwickelten Beobachtungstestverfahren berücksichtigt worden sind. Das Testverfahren wird danach als ein Beobachtungsspiel durchzuführen sein. Dabei schaffen wir nicht nur eine gelockertere Atmosphäre, sondern können gleichzeitig Punkte wie das soziale Verhalten des Kindes beobachten. Da sich einige Vorgaben des Rahmenplans nicht durch ein solches Spiel messen lassen, wird der Test durch ein kleines Aufgabenblatt ergänzt. Es handelt sich also um ein kombiniertes Testverfahren, welches aus einem Beobachtungsspiel und einem Aufgabenblatt besteht. Wichtig ist uns dabei die Feststellung individueller Bedarfe jedes einzelnen Kindes. Sowie nach Möglichkeit die Erstellung einer Art Bildungsfahrplan für jedes einzelne Kind, welchen es dann mit in die Grundschule bekommt.

63 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan 63 Allgemeines Testort: Testdauer: Gruppengröße: Testpersonen: Materialien: Testziel: Entwicklung des Testverfahrens jeweilige Kita 1-1,5 Stunden 4 Kinder 2 unabhängige Beobachter Erzieher als Testleiter Bastelmaterial, CD-Player, Videokamera Statuserhebung des Kindes, individuelle Förderungsnotwendigkeit erkennen 5 Die Frage ist, ob man die Kriterien des Rahmenplans überhaupt messen kann in einem solchen Testverfahren. Darum befinden wir uns momentan in der Pretestphase. Wir haben verschiedene Kitas aus M-V ausgewählt, um die ersten Tests durchzuführen. Bis jetzt haben wir vier verschiedene Einrichtungen durchlaufen. Erst nach Abschluss des Verfahrens werden wir uns mit gezielten Fragen der Bewertung auseinandersetzen. Außerdem haben wir anvisiert bei der nächsten Beobachtung eine Kinderpsychologin zu involvieren, die gezielt die sozialen und kognitiven Fähigkeiten der Kinder begutachtet und uns beratend zur Seite steht. Einzeltest Zählen Geometrische Figuren benennen Labyrinth durchqueren Euromünzen benennen Fehler in Bildern erkennen 7 Bei unseren ersten Beobachtungen wurde deutlich, dass sich die Kinder zum Teil durch das Verhalten der Erzieherin beeinflussen lassen, wobei dadurch meiner Meinung nach nicht immer die tatsächlichen Ergebnisse zu beobachten waren. Aus diesem Grund werden wir die nächsten Tests ohne das Beisein einer Erzieherin durchführen, um eventuelle Unterschiede zu beobachten. Auffällig war auch, dass obwohl erst eine kurze Zeit nach dem Rahmenplan gearbeitet wurde, die Kinder bezüglich ihres Wissens relativ gut bei dem Verfahren abge-

64 64 Workshop 1: Die Arbeit mit dem Rahmenplan schnitten haben. Was darauf schließen lässt, dass auch vorher die Ansprüche des Rahmenplan vermittelt werden. Besonders gut lässt sich das soziale Verhalten der Kinder beobachten. Bei Gesprächen mit den Erzieherinnen nach dem Test, stimmten unsere Beobachtungen sehr oft mit den Einschätzungen der Erzieherinnen überein. Es war auch zu beobachten, dass Kinder die aus sozial benachteiligten Familien kommen, Defizite in den Schlüsselkompetenzen aufweisen z.b. in der Sprache, Konzentration oder bei Interaktionen in der Gruppe. Pretestphase (untersucht wurden Kinder im Alter von 5-6 Jahren, die erst 1-2 Monate nach dem Rahmenplan gearbeitet haben) Erste Beobachtungen: Kinder lassen sich durch das Verhalten der Erzieherin beeinflussen Kompetenzen zu diesem Zeitpunkt bereits gut entwickelt Soziales Verhalten durch den Test gut zu beobachten Kinder aus sozial benachteiligten Familien, weisen Defizite in den Schlüsselkompetenzen auf. 8 Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir bezüglich frühkindlicher Bildung und des neuen Rahmenplan M-V Fragebögen entwickelt haben, um uns die Umsetzung in der Praxis anzusehen. 1. Fragebogen für die Erzieher 2. Fragebogen für die Eltern Hierzu möchte ich auf der Erzieherseite nur Stichworte nennen wie: o Weiterbildung zum Rahmenplan o Finanzmittel für die zielgerichtete Vorbereitung auf die Schule o Individuelle Förderung Und auf der Elternseite: o Inhalte des Rahmenplans o Beteiligung an der Bildungsarbeit o Zusätzliche Bildungsangebote Die Ergebnisse dieser Umfrage werden gesondert veröffentlicht.

65 Workshop 2: Gesundheit von Kindergartenkindern Workshop 2: Gesundheit von Kindergartenkindern Kindergesundheitsziele in Rostock Konzept zur Gesundheitsförderung von 2005 bis 2010 Dr. Angelika Baumann, Gesundheitsamt Rostock Zielstellung Die Hansestadt Rostock verabschiedete als Mitglied im Gesunde Städte Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland kommunale Kindergesundheitsziele zu den Schwerpunkten Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung. Mit der Umsetzung von prioritären Maßnahmen soll unter Federführung des Gesundheitsamtes langfristig eine Verbesserung des Gesundheitsstatus der Kinder und Jugendlichen sowie die Stärkung ihrer gesundheitlichen und sozialen Kompetenzen innerhalb der Settings Kindertagesstätten/Tagespflege, Schule und Familie erreicht werden. Eine politische Willensbildung zur Umsetzung eines kommunalen Gesundheitsförderungskonzepts von 2005 bis 2010 wird über einen Bürgerschaftsbeschluss erwirkt und soll den Arbeitsprozess in den kommenden Jahren unterstützen. Struktur der Gesundheitsförderung Selbsthilfeplenum Rostocker Topf Selbsthilfekontaktstelle im Netzwerk e.v. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock Ausschuss für Soziales und Gesundheit Büro Lokale Agenda 21 Arbeitskreis Kommunale Gemeinschaftsaktionen zur Gesundheitsförderung Arbeitsgruppe Kommunale Gesundheitsförderung (Äm ter, Behörden, Vereine, SH-Gruppen, Bildungseinrichtungen) Pilotprojekt Evershagen- Kinderfreundlicher Ortsteil Arbeitskreis Chancengleichheit und Gesundheit für Kinder und Jugendliche Arbeitskreis Gesundheitsfördernde Infrastruktur Fachgruppe Bewegung Fachgruppe Ernährung Fachgruppe Stressbewältigung Maßnahmen zur Umsetzung der Kindergesundheitsziele Festlegung von Rahmenbedingungen für die Gesundheitsförderung in den Settings Kita/Tagespflege, Schule und Familie (z. B. Leistungsvereinbarungen) Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zur besseren Vernetzung zwischen den Bereichen Schule und Jugendhilfe Erstellung eines Angebotskataloges zu Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung sowie zu Möglichkeiten der finanziellen Förderung von Projekten

66 66 Workshop 2: Gesundheit von Kindergartenkindern Regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen zur Kindergesundheit für Lehrer/innen, Erzieher/innen, Träger der Familienbildung sowie der Jugendhilfe Erarbeitung eines Evaluierungsinstrumentariums Gesundheitsziel Bewegung: Erhaltung und Ausprägung der Bewegungsfreude sowie eines aktiven Bewegungsverhaltens Gesundheitsziel Ernährung: Ein gesundes Ernährungsverhalten wird gefördert, Fehl-, Über- und Unterernährung sind reduziert Gesundheitsziel Stressbewältigung: Stärkung der Motivation und Fähigkeiten zur Stressbewältigung

67 Workshop 2: Gesundheit von Kindergartenkindern Gesundheit von Kindergartenkindern in Mecklenburg-Vorpommern Mathias Murswiek, Hochschule Wismar Krankheiten und Entwicklungsstörungen im Kindesalter In allen Altersgruppen der Bevölkerung der hoch entwickelten Gesellschaften hat in den letzten Jahren eine Verschiebung von den akuten zu den chronischen Krankheiten stattgefunden. Neben den überwiegend körperlich verankerten Krankheiten verbreiten sich zunehmend chronische Gesundheitsstörungen, die eine starke psychische und soziale Komponente haben. Chronische Krankheiten können im Unterschied zu den akuten Infektionskrankheiten meist nicht geheilt, sondern nur in ihren Auswirkungen gedämpft und in ihren Folgen erträglich gemacht werden (Hurrelmann, 2000, S. 13). Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt für Kinder folgende zentrale Gesundheitsprobleme fest (BZgA, 1998, S. 117): Defizite in der motorischen Entwicklung, Koordinationsstörungen verzögerter Spracherwerb, Hörstörungen, Sehstörungen Adipositas und problematisches Ernährungsverhalten Konzentrationsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität Unfälle vergleichsweise geringe Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen im Kindergartenalter nicht ausreichende Impfbereitschaft Die Gesundheitsprobleme und Auffälligkeiten betreffen diejenigen Kinder in besonderem Maße, die in sozial schwierigen und benachteiligten Verhältnissen leben (BZgA, 1998, S. 87). Es liegt also nahe anzunehmen, dass die Krankheiten und Entwicklungsverzögerungen im Kindesalter in einem engen Zusammenhang mit sozialer Benachteiligung stehen. Was aber heißt soziale Benachteiligung? Nach Schlack ist ein Kind sozial benachteiligt, wenn seine seelischen und körperlichen Grundbedürfnisse wegen ungünstiger äußerer Lebensbedingungen nicht oder nur unzureichend befriedigt und dadurch Gesundheit und Entwicklung beeinträchtigt werden (Schlack, 2004, S. 19). Soziale Benachteiligung ist somit mehr als nur ein niedriger sozioökonomischer Status (also geringes Einkommen und geringe Bildung), sondern ist vor allem die Folge von Mängeln der primären Sozialisation und der Interaktion des Kindes mit seinen Bezugspersonen (Schlack, 2004, S. 19). Gesundheit von Vorschulkindern in Mecklenburg-Vorpommern Nach 15 Abs. 2 ÖGDG M-V führt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Gesundheitsämter bei Kindern vor der Einschulung regelmäßig Reihenuntersuchungen mit dem Ziel durch, Krankheiten und Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und den Gesundheits- und Entwicklungsstand der Kinder festzustellen, soweit dies für schulische Entscheidungen bedeutsam ist. Da es sich hierbei um eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung handelt, wird jährlich die gesamte Gruppe der Schulanfänger untersucht. D.h. es kommen auch Kinder zum Arzt, die bisher selten oder nie bei einem Kinderarzt waren und noch keine Vorsorgeuntersuchung erhalten haben. Die Durchführung der Untersuchungen in Mecklenburg- Vorpommern erfolgt standardisiert nach dem Bielefelder Modell, das die zu erhebenden Größen, die Durchführung und die Befunddokumentation festlegt. Die Einschulungsuntersu-

68 68 Workshop 2: Gesundheit von Kindergartenkindern chungen sind eine gute Grundlage für spätere umfassende Beratungen und wenn nötig werden weitere Untersuchungen oder Fördermaßnahmen eingeleitet. Die im Folgenden dargestellten Krankheiten und Entwicklungsstörungen beziehen sich auf Daten des Sozialministeriums Mecklenburg-Vorpommern, das die Befunde der Einschulungsuntersuchungen dokumentiert. Die Angaben betreffen das Schuljahr 2004/2005. Anteil der Einschüler die wegen... zum Arzt überwiesen wurden bzw. bereits in Behandlung waren im Schuljahr 2004/ Herabsetzung der Sehschärfe Schielen Hörstörungen allergische Rhinitis Asthma Ekzem Sprachstörungen Kurzsichtigkeit ist mit 16,5 % der häufigste behandlungsbedürftigste Befund, behandlungsbedürftige Hörstörungen weisen etwa 5% aller untersuchten Kinder auf. Die Auswertung der anamnestischen Daten und der klinischen Untersuchung in Bezug auf allergische Erkrankungen zeigt, dass von Allergien insgesamt etwa 5% aller Einschüler betroffen sind. Behandlungsbedürftige Sprachentwicklungsdefizite bzw. Sprach-, Sprech- oder Stimmstörungen weist etwa jedes 10. Kind in Mecklenburg-Vorpommern auf. Verglichen mit anderen Diagnosen treten schwerwiegende Sprachstörungen relativ häufig auf. Kinder mit Sprachstörungen haben schlechtere Startchancen in der Schule. Das Erlernen des Lesens und Schreibens fällt ihnen schwerer. Für die Auswertung der erhobenen Daten zum Körpergewicht wird seit 2003 der Body-Mass- Index (BMI=Körpergewicht/Körpergröße 2 ) berechnet. Demnach sind in Mecklenburg- Vorpommern fast 14% der Einschüler übergewichtig und über 6% der Einschüler adipös. Als Ursachen gelten Überernährung (besonders durch kalorienreiche Nahrungsmittel), Bewegungsmangel und Stress. Die Befundhäufigkeit für motorisch-koordinative Probleme liegt bei etwa 15%. Viele Vorschulkinder weisen, bedingt durch Bewegungsmangel, Defizite bei körperlichen Ausdauerleistungen, altersgerechter Körperkraft und Koordinationsfähigkeit auf. Die psychophysische Belastbarkeit ist bei etwa 19% aller Kinder im Vorschulalter herabgesetzt. D.h. dass etwa jedes fünfte Kind von motorischer Unruhe, schneller Ermüdung, mangelnder Ausdauer oder erhöhter Ablenkbarkeit betroffen ist. Emotional- soziale Entwicklungsverzögerungen, also unangemessenes Verhalten, mangelnde Anstrengungsbereitschaft oder auffällige Ängstlichkeit, werden bei etwa jedem 10. Kind gefunden. Sowohl die psychophysische Belastbarkeit als auch das Psychosozialverhalten haben einen großen Einfluss auf die Schulfähigkeit und das spätere Sozialverhalten der Kinder.

69 Workshop 2: Gesundheit von Kindergartenkindern 69 Befundhäufigkeit in % von Einschülern je Schuljahr Adipositas Übergewicht Grobmotorik Feinmotorik Psychophysische Belastbarkeit 01/02 02/03 03/04 04/05 Psychosoziales Verhalten Die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern sind Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Ziel der Untersuchungen ist es, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Krankheiten festzustellen, die die normale körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Umfang gefährden ( 26 Abs. 1 SGB V). Die Inanspruchnahme kann als gesundheitsbewusstes Verhalten der Eltern interpretiert werden (SozMin M-V, 2005, S. 158). Hier zeigt sich, dass die Teilnahmehäufigkeit bei den Früherkennungsuntersuchungen mit steigendem Alter der Kinder zurückgeht. Die Teilnahme übersteigt in den ersten beiden Lebensjahren noch die 90%-Grenze, die Akzeptanz der U8 und U9 liegt hingegen auf relativ niedrigem Niveau. Anteil der Einschüler Schuljahr 2004/2005 in %, die an den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 teilgenommen haben U1 U2 U3 U4 U5 U6 U7 U8 U9 Die Analyse der Daten der Einschulungsuntersuchungen in Mecklenburg-Vorpommern weist für Schulanfänger Sprachstörungen, motorische Defizite, Verhaltensauffälligkeiten und Übergewicht als die häufigsten Probleme aus. Die Ergebnisse in Mecklenburg-Vorpommern entsprechen den Feststellungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Dabei ist besonders bedenklich, dass in Mecklenburg-Vorpommern:

70 70 Workshop 2: Gesundheit von Kindergartenkindern jedes 10. Kind behandlungsbedürftige sprachliche oder emotional-soziale Entwicklungsverzögerungen aufweist rund 14% der Kinder übergewichtig und etwa 6% der Kinder adipös sind die Befundhäufigkeit für fein- oder grobmotorische Entwicklungsverzögerungen bei 15% liegt die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen mit steigendem Alter der Kinder deutlich sinkt. Gesundheitsförderung und Prävention in Kindertagesstätten Trotz des gut funktionierenden Vorsorgesystems und ausreichender medizinischer Versorgung aller Bevölkerungsschichten kann bereits in der frühen Kindheit und im vorschulischen Alter keinesfalls von einer problemlosen, unauffälligen Entwicklung gesprochen werden. Es ist davon auszugehen, dass sich eine Vielzahl der genannten Probleme im Kindergartenalter manifestieren, d.h. in frühen Lebensphasen werden bereits zahlreiche gesundheitsrelevante Einstellungen und Verhaltensweisen zugrunde gelegt. Eine frühzeitige Erkennung von Defiziten und Risiken und eine zielgruppenspezifische Prävention im Vorschulalter scheinen somit sinnvoll. Die Kindertagesstätte als Setting bietet sich für solche Maßnahmen an, da in ihr schichtübergreifend und sozialkompensatorisch gehandelt werden kann, da alle Kinder in der Gruppe bzw. Einrichtung angesprochen werden. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Kindergarten so weit verbreitet, dass ein großer Teil auch der sozial benachteiligten Kinder in diesem Setting erreicht werden kann. Weiterhin bietet Prävention und Gesundheitsförderung im Vorschulalter Zeit für die Förderung gesundheitlich beeinträchtigter und entwicklungsauffälliger Kinder um chancengleich in die Schule starten zu können. Das KiföG M-V, das am in Kraft getreten ist, definiert für die Kindertageseinrichtungen folgende Ziele und Aufgaben: die Kinder sollen in besonderer Weise personale, soziale, kognitive, körperliche und motorische Fähigkeiten sowie Fähigkeiten im alltagspraktischen Bereich erwerben ( 1 Abs. 1 KiföG M-V) die Anleitung zur gesunden Lebensführung (nach 1 Abs. 5 KiföG M-V) hat die Entwicklung des Gesundheitsbewusstseins zum Ziel und bezieht sich insbesondere auf hygienisches Verhalten, gesunde Ernährung, Bewegung und Konfliktbewältigung Die Gesundheitsförderung mit ihrer Stärkung von Lebenskompetenzen soll so in die pädagogische Arbeit integriert werden und zu einem wesentlichen Inhalt der Arbeit von Kindertagesstätten gemacht werden. Es ist aber zu berücksichtigen, dass der Erfolg der pädagogischen Arbeit auch von ihren Rahmenbedingungen abhängt. Im Hinblick auf die festgestellten Defizite spielen bei Kindern im Vorschulalter vor allem Bewegungsförderung, Förderung eines gesunden Ernährungsverhaltens, Stärkung der Motivation, Fähigkeiten zur Stressbewältigung und Förderung der Sprachkompetenz eine Rolle. Es sollten die Fähigkeiten gestärkt werden, die einen angemessenen Umgang mit Mitmenschen, aber auch mit Anforderungen, Problemen und Stresssituationen im Alltag ermöglichen. Nach 9 KiföG M-V können Kindertagesstätten vor der Aufnahme eines Kindes von den Eltern Informationen zur letzten Vorsorgeuntersuchung verlangen und sie wirken darauf hin, dass die Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Eine Steigerung der Inanspruchnahme der gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen ist begrüßenswert, doch für Entwicklungs- und Verhaltensstörungen (die oft erstmalig in den Einschulungsuntersuchungen festgestellt werden) erweisen sie sich als unzureichend. Zwar ist im Katalog der gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen ein Screening von Verhaltens- und Entwicklungsstörungen vorgesehen, in der Praxis zeigt sich jedoch, dass vor allem emotionale und soziale Verhaltenstörungen, aber auch Auffälligkeiten in der sprachlichen und kognitiven Entwicklung, nur bei einem geringen Teil der Kinder erkannt werden (Tröster, Flender, Reineke

71 Workshop 2: Gesundheit von Kindergartenkindern 71,2004, S. 7). Um die Früherkennung und damit die Frühförderung von Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten im Kindergartenalter zu verbessern, könnten systematische Beobachtungen der Erzieherinnen in Kindertagestätten angewendet werden. Beispiele hierfür sind Erzieher-Beobachtungsbögen zur Einschätzung des Verhaltens und der Entwicklung vor U8 und U9 (Maier, Horacek, Weinrich, 2002) oder das Dortmunder Entwicklungsscreening für den Kindergarten bei dem auffällige Kinder an den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Gesundheitsämter übermittelt werden (Tröster, Flender, Reineke,2004). Gesundheitsförderung und Prävention in Kindertagesstätten verlangen eine Einbindung der Eltern, denn Kinder verbringen in der Regel 20 bis 40 Stunden in der Woche in der Kindertageseinrichtung gegenüber 168 Wochenstunden. Familienbildungsmaßnahmen in Kindertagestätten spielen also im Zusammenhang mit Kindergesundheit eine entscheidende Rolle, denn der Lebensstil der Eltern überträgt sich auf die Kinder. Als allgemeines Ziel der Familienbildung kann die Unterstützung von Familien durch überwiegend beratende und bildende Angebote bezeichnet werden. Mit ihrem familienergänzenden Auftrag ist die Kindertagesstätte gefordert, das individuelle Anliegen und Bedürfnis des Kindes zu berücksichtigen, aber auch die Familie einzubeziehen. Dies können Kindertagesstätten nur mit Hilfe von Partnern leisten (z.b. Gesundheits- und Jugendämter, niedergelassene Ärzte, Krankenkassen). Darüber hinaus müssen vor allem auch die Bedarfe der Erzieherinnen berücksichtigt werden, welche die eigene Gesundheit, die Fachberatung sowie die Fortbildung betreffen. Wirksame Gesundheitsförderung und Prävention ist somit erst dann möglich, wenn die durchzuführenden Maßnahmen von den betroffenen Kindern, deren Eltern sowie beteiligten Dritten akzeptiert werden. Insgesamt sollten Prävention und Gesundheitsförderung in Kindertagesstätten an Bedeutung gewinnen, denn die systematische Nutzung bekannter und auf Wirksamkeit erprobter Gesundheitsförderungsprojekte kann die Belastungen der Bevölkerung durch Krankheit, aber auch die Ausgaben für die Krankenbehandlung langfristig reduzieren. Eine Datengrundlage zur Planung, Durchführung und Evaluation von Maßnahmen, die die Gesundheit der Kinder fördern und Krankheiten und Entwicklungsverzögerungen verhindern stellen die Ergebnisse der Einschulungsuntersuchungen dar. Dabei wären Kindergesundheitsberichte in Mecklenburg-Vorpommern wünschenswert, die eine Verknüpfung von Sozial- und Gesundheitsdaten ermöglichen. Literatur: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (Hrsg.) (1998): Gesundheit von Kindern Epidemiologische Grundlagen, Köln. Hurrelmann (2000): Gesundheitssoziologie, 4. Aufl., Weinheim und München (Juventa). Maier, Horacek, Weinrich, (2002): Früherkennung psychischer Verhaltensauffälligkeiten. Erzieherbeobachtungsbogen zur Vorlage bei den Vorsorgeuntersuchungen U8 und U9. In: Kinderärztliche Praxis 04/02, S Schlack (2004): Die neuen Kinderkrankheiten Einflüsse der Lebenswelten auf Gesundheit und Entwicklung. In: Frühe Kindheit 06/04, S Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern (SozMin M-V) (Hrsg.) (2005): Gesundheitsbericht 2002/2003, Schwerin. Tröster, Flender, Reineke (2004): Dortmunder Entwicklungsscreening für den Kindergarten (DESK 3-6), Göttingen (Hogrefe).

72 72 Workshop 3: Leistungsentgeltvereinbarungen 3.3 Workshop 3: Leistungsentgeltvereinbarungen Leistungsentgelte im Hamburger Kita-Gutschein-System Anselm Sprandel, Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Soziales und Familie, Abteilung Kindertagesbetreuung 10 Kinder werden in Hamburg ausschließlich in Einrichtungen von Trägern privatem Rechts betreut. Kommunale Einrichtungen gibt es bis auf ganz wenige, hier zu vernachlässigende Sonderfälle nicht. Der öffentliche Träger hat die Gewährleistungsverantwortung, die Durchführung obliegt gemeinnützigen Trägern, einer städtischen GmbH, Elterninitiativen und gewerblichen Dienstleistern. Welche Kinder Anspruch auf öffentlich geförderte Betreuung haben, und von wem sie im Einzelnen betreut werden, dies wird im Hamburger Kita- Gutschein-System durch öffentlich-rechtliche Bewilligungskriterien einerseits und Elternnachfrage andererseits gesteuert. Die Steuerung von Angebot und Nachfrage nach Betreuungsleistungen ist nicht Gegenstand dieses Beitrages. Hier geht es um die Finanzierung der Leistungen. Die Finanzierung der Leistungen der Kindertagesbetreuung wird in Hamburg durch Vereinbarungen der öffentlichen Hand mit den Einrichtungsträgern geregelt. Diese Vereinbarungen sind dem Regelungskreis des 77 SGB VIII zuzuordnen. Vom Gesetz zur Einzelvereinbarung Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) Landesrahmenvertrag (LRV) Leistungsarten Grundsätze der Entgeltermittlung Qualitätsentwicklung Entgeltvereinbarung weitere Vereinbarungen, z.b. zur Sprachförderung Die Systematik dieser Vereinbarungen ist im Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) geregelt 11. Das KibeG schreibt vor, dass Vereinbarungen über die Leistungsarten, zur Qualitätsentwicklung und über Grundsätze der Entgeltermittlung abzuschließen sind; auf dieser Basis sind Einzelentgeltvereinbarungen mit den Einrichtungsträgern abzuschließen. Der öffentliche Jugendhilfeträger hat diese Vorgaben mit den Wohlfahrtsverbänden und den Kita- Trägern dergestalt umgesetzt, dass die Vereinbarungen über die Leistungsarten, über die Grundsätze der Entgeltermittlung, und zur Qualitätsentwicklung in einem einheitlichen, lan- 10 auf der Tagung vertreten durch Herrn Sören Arlt 11 HmbGVBl Nr. 24 S. 211 und Nr. 47 S. 395.

73 Workshop 3: Leistungsentgeltvereinbarungen 73 desweit geltenden Landesrahmenvertrag (LRV) zusammengefasst haben 12. Der LRV ist rückwirkend zum in Kraft getreten. Auf Basis des LRV werden jährlich Entgeltvereinbarungen mit den Einrichtungsträgern geschlossen. Darüber hinaus gibt es Vereinbarungen zu Zusatzaspekten z.b. zur zusätzlichen Sprachförderung, auf die im vorliegenden Zusammenhang nicht weiter eingegangen wird. Sie machen insgesamt nicht mehr als 2 Prozent der gesamten Kita-Finanzierung aus. Außerdem gewähren wir in bestimmten Fällen Investitionskostenzuschüsse, auch darauf wird hier nicht eingegangen. Der bei weitem ü- berwiegende Teil der Kita-Finanzierung erfolgt über die Entgelte. Die Entgelte werden ausschließlich kindbezogen geleistet. Das Entgelt ist der Betrag, zu dem ein Betreuungsgutschein beim öffentlichen Jugendhilfeträger eingelöst werden kann. Die Entgeltvereinbarung Teilentgelte Betreuung und Leitung Sachkosten Gebäude pauschaliert pauschaliert einrichtungsindividuell ausschließlich kindbezogen Das Entgelt setzt sich aus drei Teilentgelten zusammen. Mit dem Teilentgelt Betreuung und Leitung werden die pädagogischen Personalkosten abgegolten. Mit dem Teilentgelt Sachkosten werden der Personalaufwand für Hauswirtschaft und Verwaltung, der Materialaufwand und die Gebäudenebenkosten abgegolten. Und als Drittes gibt es ein Teilentgelt Gebäude, mit dem Miete oder Abschreibung, Kapitalkosten sowie Instandhaltung refinanziert werden. Die Teilentgelte Betreuung und Leitung sowie Sachkosten sind pauschaliert; das Teilentgelt Gebäude wird noch einrichtungsindividuell vereinbart. Die dargestellte Systematik der Entgeltfinanzierung bedeutet dies sei noch einmal betont -, dass die Finanzierung ausschließlich kindbezogen erfolgt. Es werden nicht mehr die Institutionen, sondern nur noch die Kinder gefördert. Wohl und Wehe der Kita-Träger hängt davon ab, dass sie genug Kinder und Eltern davon überzeugen, ihre Einrichtung zu besuchen. Die Vereinbarung der Pauschalierung des Teilentgeltes Betreuung und Leitung, also der Personalkosten des pädagogischen Personals, ist die besondere Leistung, die den Hamburger Verhandlungspartnern im Frühjahr dieses Jahres gelungen ist. Die Pauschalierung der Personalkosten erfolgt nach folgenden Grundsätzen: Budgetneutral Durchschnittliche Personalkosten des Vorjahrs Vierjährige Übergangsfrist ( Gewinner subventionieren Verlierer ) Sie wird budgetneutral durchgeführt. Das heißt, es werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, um die Folgen der Pauschalierung für einzelne Träger abzumildern. Das heißt aber auch, dass die Pauschalierung nicht als Vehikel zur Haushaltskonsoli- 12 Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen vom 13. Juni 2005

74 74 Workshop 3: Leistungsentgeltvereinbarungen dierung benutzt wird. Soweit Konsolidierungsbeiträge zu verhandeln waren, wurde dies offen über Standardveränderungen erreicht. Aus dem Grundsatz der Budgetneutralität folgt, dass zur Bemessung der Pauschalen im Wesentlichen die durchschnittlichen Personalkosten des Vorjahres herangezogen wurden. Bisher erhielten die Träger Personalkosten entsprechend ihrer individuellen Personalkostenstruktur erstattet. Die Träger liegen mit ihren tatsächlichen Personalkosten zum Teil über, zum Teil unter den neu vereinbarten Pauschalen. Um bei Übergang auf das Pauschalierungssystem die Belastung der teuren Einrichtungen einerseits und die ungerechtfertigten Gewinne der billigen Einrichtungen andererseits gering zu halten, wurde eine vierjährige Übergangsfrist vereinbart, innerhalb derer die Gewinner die Verlierer in abnehmendem Maße subventionieren. Die Gründe für die Einführung der Pauschalierung sind: Mehr Transparenz Mehr Wettbewerb Reduzierung des Verwaltungsaufwands und Anreize für neue Anbieter, in den Markt für Kindertagesbetreuung einzutreten. Die Trägerseite verspricht sich von diesem Systemwechsel ebenfalls eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und mehr Transparenz und Chancengleichheit.

75 Workshop 3: Leistungsentgeltvereinbarungen Probleme der öffentlichen Diskussion zu den Entgeltvereinbarungen in Mecklenburg-Vorpommern Siegfried Oeter, Sozial Consulting Management, Potsdam Zunächst sollen die positiven Veränderungen dargestellt werden, die im Ergebnis des KiföG in Mecklenburg-Vorpommern entstanden waren: es gibt weitestgehende Kostentransparenz die Verpflichtung zur Qualität wurde festgeschrieben der Bildungsauftrag wurde gestärkt für die Vorschule stehen zusätzliche Finanzmittel bereit es entwickelte sich ein höheres Kostenbewusstsein der Träger jetzt gibt es bessere Einblicke in Finanzierung der Träger die Rolle der Fachberatung wurde gestärkt. Auf keinem Fall sollte aus der berechtigten Diskussion zu Problemen aus dem KiföG verdrängt werden, dass es genau diese positiven Effekte gibt. Im öffentlichen Bewusstsein haben sich jedoch eine Vielzahl von Schwerpunkten heraus gebildet, die dringend einer weiter gehenden Lösung bedürfen. Quelle der nachfolgenden inhaltlichen Aspekte waren die Befragungen, die in Vorbereitung gemacht wurden. Man sollte daher den 1. KiföG-Tag als ein Diskussionsforum verstehen, auf dem die Weiterentwicklung des KiföG beraten wird. Welche Probleme sind damit gemeint? 1. Steigender Konkurrenzdruck der Kitas Der Preis der Dienstleistung Kindertagesbetreuung in einer Kindertagesstätte wird immer stärker wichtigstes Entscheidungskriterium einer Vielzahl von Eltern, wenn sie für ihr Kind eine Kita auswählen. Die Elternbeiträge korrelieren dabei nicht unbedingt mit der Qualität der Kindertagesbetreuung, sondern hängen nach den Vorgaben des KiföG von der Kostenstruktur der jeweiligen Kita ab. Es droht die Gefahr, dass sich später nur noch die Kitas durchsetzen, welche die niedrigsten Kosten ausweisen. 2. Mögliche Störungen des partnerschaftlichen Zusammenwirkens zwischen Kommunen und freien Trägern Der wachsende Kostendruck auf die Kommunen führt in Einzelfällen zur Verletzung des Prinzips des partnerschaftlichen Zusammenwirkens, wie im KJHG gefordert. Es besteht die Gefahr, dass der Dialog zwischen beiden Partnern in der Jugendhilfe nur noch zum Thema Kitakosten geführt wird. Dem muss entscheiden entgegen gewirkt werden, damit das Kindeswohl und nicht nur die Kostenhöhe im Zentrum des Zusammenwirkens bestehen bleibt. 3. Die Eltern entscheiden sich verstärkt für die Tagespflege und nicht mehr für die Betreuung in einer Kindertagesstätte Die Kosten der Eltern sind in der Tagespflege niedriger und das führt in steigender Anzahl von Fällen dazu, dass die Eltern unabhängig vom pädagogischen Konzept der Tagespflege dem Vorrang geben. Wurde in den alten Bundesländern die Tagespflege genau dort gestärkt, wo Kita-Angebote fehlten, so entpuppt sich die Tagespflege in M-V als Verdrängungselement der Kindertagestätten.

76 76 Workshop 3: Leistungsentgeltvereinbarungen 4. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zwischen verschiedenen Angeboten der Jugendhilfe steht nur auf dem Papier Die Eltern sind durch die Regelung des Kostenausgleichs zwischen den Kommunen im KiföG beim Wunsch- und Wahlrecht beschnitten. Gut verdienende Eltern macht es nichts aus, den Mehrbetrag der Kosten zu bezahlen, Normal- und Geringverdiener verzichten dann freiwillig, wenn sie hören, dass sie die Mehrkosten alleine tragen sollen. 5. Deutlich höherer Verwaltungsaufwand für freie Träger, Gemeinden und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe Vor allem wegen der umfangreichen Kostenermittlungen steigt Der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten beträchtlich. Statt möglicher Pauschalierungen wird immer wieder an den Ist- Kosten orientiert, was den wirtschaftlichen Spielraum der freien Träger obendrein einengt. 6. In Einzelfragen fehlen klare Regelungen in Verordnungen und es gibt auch voneinander abweichende Aussagen des zuständigen Fachministeriums Da das KiföG keine Übergangsfristen enthielt, wurde es allzu rasch eingeführt. Hohes Tempo bedingt Reibung und es entstehen auch Reibungsverluste. Nicht unerheblich haben dabei die umfangreichen Änderungen des Gesetzestextes beigetragen, die erst am Tage der Beschlussfassung öffentlich wurden. Man hatte nicht wirklich das Gefühl, als wenn die Anhörungen gehört wurden. 7. Steigende Kosten auf kommunaler Ebene Die undynamisierte Festsetzung der Landesfördermittel und der Wegfall der Landes- Investitionsförderung führt in Folge zu einer Kostensteigerung auf kommunaler Ebene. Auch sind so die ursprünglich definierten Prozentanteile des Landes an der Kita-Finanzierung nicht einzuhalten, trotz anders lautender Willensbekundung reduziert sich sukzessive die relative Beteiligung des Landes an den tatsächlichen Kita-Kosten. 8. Höhere Entgelte haben keinen direkten Einfluss auf eine höhere Betreuungsqualität in den Kindertagesstätten Steigen die Betreuungsentgelte wegen höherer Personalkosten oder wegen höherer Investitionskosten, so führt dies nicht zu einem automatischen parallelen Anstieg der Betreuungsqualität. Eltern zahlen dann mehr bei gleicher oder schlimmstenfalls geringerer Betreuungsqualität. 9. Höhere Kostenübernahmen durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Steigen die Elternbeiträge (vor allem in wirtschaftlich schwachen Regionen), so sieht sich der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe einer steigenden Flut von Erstattungsanträgen nach 90 SGB VIII KJHG konfrontiert. Kann ihm dabei der Geldbetrag noch relativ egal sein (diesen holt er sich über die Kreisumlage zurück), so bedrückt ihn doch der zu leistende Arbeitsaufwand erheblich. 10. Rückgang bei der Inanspruchnahme von Krippenplätzen Die Elternbeiträge in diesem Altersbereich steigen so rasch, dass es für normal und gering verdienende Eltern eine schwierige Entscheidung pro Krippenplatz sein wird. Eine Entwicklung, die so gar nicht in die Frühförderung der Kinder passt. 11. Verantwortung der Kommunen wird auf die Kostenbeteiligung begrenzt Vor allem wegen der Regelungskompetenz der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sehen einige Kommunen ihre Verantwortung weitestgehend eingeschränkt. Obwohl es auch Beispiele gibt, die verdeutlichen, wie stark sich die Kommunen einbringen, besteht die Gefahr, dass sich einzelne Kommunen nur noch auf die Frage der Kostenbeteiligung beschränken. Da waren wir schon mal weiter.

77 Workshop 3: Leistungsentgeltvereinbarungen Steigende Kosten der Kreise für die Erstattung nach 90 SGB VIII KJHG Damit wird die durch das KiföG angedachte Kostenverteilung zwischen Land, Kreis und Kommune ausgehebelt. In wirtschaftlich schwachen Regionen mit niedrigem Elterneinkommen gilt eine andere Finanzierungsstruktur als vom Landesgesetzgeber beabsichtigt. 13. Hohe Kosten durch die Betreuung von Kindern sozial benachteiligter Familien Die Träger der freien Jugendhilfe müssten in diesen Fällen höhere Zuschüsse erhalten, was die Kindertagesbetreuung teurer machen würde. Ohne den freien Trägern etwas zu unterstellen, kann hierbei eine Sozialauswahl erfolgen. Es rechnet sich einfach nicht, diese Kinder zu betreuen und das könnte Auswirkungen auf den Abschluss von Betreuungsverträgen haben. 14. Kleine Kitas im ländlichen Raum können nicht aufrecht erhalten werden Vor allem wegen der niedriger werdenden Auslastung dieser Kitas wird es zu einem raschen Schließen kommen. Können viele Eltern das mit steigendem Fahraufwand kompensieren, so fallen einige Familien, die diesen Weg nicht gehen können, aus der Betreuung heraus. Es fällt nicht schwer, zu erkennen, dass dies eine soziale Benachteiligung der sozial Benachteiligten darstellt. 15. Die Kostendynamik von 2% entspricht nicht den tatsächlichen Kostensteigerungen Es gibt Kostenarten, die nicht in diesem Verhältnis steigen (z.b. Energiekosten in 2005). Das Land begrenzt sein Engagement auf die Dynamik von 2%, den Rest fangen die übrigen Finanziers der Kitas ab (Kommunen und Eltern). 16. Einvernehmenserfordernis der Gemeinden sollte gestrichen werden Es gibt Kommunen, die ihr knappes Geld nicht in Kitas anlegen möchte. Beständige Zänkereien wegen der Zuschüsse an freie Träger sind somit programmiert. Allerdings lässt sich auch das Gegenteil ausmachen. Wenn die Kosten in einem objektiven Verfahren ermittelt werden, bedarf es des Einverständniserfordernisses der Kommunen nicht. 17. Die Elternbeiträge sollten nicht sozialverträglich gestaffelt sein... sagen einzelne Träger. Dies rufe zuviel Verwaltungsaufwand hervor. 90 SGB VIII KJHG lässt sich nicht aushebeln, doch beweisen andere Bundesländer, dass die Sozialverträglichkeit auch mit weniger verwaltungsintensiven Instrumenten erreicht werden kann. 18. Neuere Rechtsvorschriften, wie SGB II und X, TAG, KICK und SchulG M-V sind nicht berücksichtigt Die Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung wurden in den vorstehend genannten Gesetzen deutlich verändert. Sie finden sich aber im KiföG nicht wieder. Deshalb sollten diese Gesetzesregelungen zügig in das KiföG eingearbeitet werden. 19. Die Landesförderung sollte als Festbetragsförderung je belegten Platz erfolgen Da der allgemeine Bezug des Zuschusses nach Betreuungszeitenstufe und nach dem Altersbereich erfolgt, bietet sich die Bezuschussung je belegten Platz an. Ein Weg, den andere Bundesländer mit Erfolg gehen, um den Wettbewerb zwischen den Trägern zu gestalten. 20. Finanzierungs-Regelungen führen zum Sanierungsstau in den Kindertagesstätten Steigen dadurch die Kosten und die Elternbeiträge, so kündigen die Eltern und wandern in preiswertere Kitas ab. Aus Angst davor wird man sich vielleicht die selbst notwendigen Sanierungskosten sparen und dann gibt es irgendwann einen nicht mehr auflösbaren Sanierungsstau. Zumindest gibt es jetzt keinen Anreiz für eine ordnungsgemäße Werterhaltung. 21. Probleme bei der angemessenen Kostenerstattung durch die Wohnortgemeinde Die Regelungen zur Kostenerstattung lassen detaillierte Klarheit nicht erkennen. Es bleibt viel Interpretationsspielraum für die Kommunen, die sich selber nicht einigen wollen. Dieser

78 78 Workshop 3: Leistungsentgeltvereinbarungen Streit wird auf Kosten der Leistungsberechtigten ausgetragen, denn das Wunsch- und Wahlrecht ist nicht mehr wert, als es die angemessene Kostenerstattung hergibt. 22. Unverständlicher Gesetzestext bei der Orientierung an die tariflichen Bedingungen bei der Vergütung/Entgeltberechnung der Beschäftigten Das Tarifvertragsgesetz regelt umfassend alle Aspekte der tariflichen Vergütung/ Entgeltberechnung der Mitarbeiter in den Kindertagesstätten. Es wird nicht verständlich, wie der Landesgesetzgeber weiter gehenden Einfluss ausüben möchte. Die Mehrzahl der vorgenannten Probleme in der Umsetzung des KiföG sind lösbar. Damit könnten die Leistungsvereinbarungen zwischen den Trägern und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe an Qualität gewinnen. Im Interesse der Kinder!

79 Workshop 3: Leistungsentgeltvereinbarungen Erste Ergebnisse zur Umstellung auf die Leistungsentgeltfinanzierung in Mecklenburg-Vorpommern Stephanie Gutzeit, Hochschule Wismar Neugestaltung der Finanzierungsregelungen Anforderungen des Gesetzes Hauptziel des Gesetzes ist, dass die Aufgabe der Kinderbetreuung erfüllt und sichergestellt wird. Dies ist nur dann möglich, wenn die Finanzierung leistungsgerecht ist, denn nur damit wird der Rechtsanspruch des einzelnen Kindes erfüllbar. Mit dem KiföG wird deshalb, (so die Zielstellung) ein gerechteres Finanzierungssystem eingeführt, das den unterschiedlichen Situationen im Land und bei den Trägern Rechnung trägt. Die neue Finanzierungsregelung nach 16 KiföG löst das Regelkostensystem durch eine Finanzierung auf der Basis von leistungsgerechten Entgelten nach den 78 b-e SGB VIII ab. Die Finanzierung auf der Basis von Leistungsentgelten bedeutet die Erstattung der vom freien Träger für die Erbringung einer Sozialleistung aufgewandten Kosten. Die Rechtsgrundlage für den Einsatz dieses Instruments bildet das so genannte sozialrechtliche Dreiecksverhältnis. Auf diese Weise lassen sich die gegenseitigen Beziehungen von den Leistungsberechtigten, den öffentlichen Kostenträgern und den Einrichtungen ordnen und zueinander ins Verhältnis setzen. 1. Rechtsbeziehungen zwischen den Leistungsberechtigten und dem öffentlichen Jugendhilfeträger: Die Inhaber der Rechtsansprüche ergeben sich aus den jeweiligen Gesetzesbestimmungen ( 24 SGB VIII Kind auf Besuch eines Kindergartens) öffentlich-rechtliches Leistungsverhältnis 2. Des Weiteren existieren regelmäßig gegenseitige Verträge zwischen dem Bürger und der Einrichtung: (privatrechtlicher) Betreuungsvertrag im Kindergarten. Aus diesen gegenseitigen Verträgen ergeben sich gegenseitige Ansprüche: Anspruch auf Betreuung Anspruch auf ein entsprechendes Entgelt. 3. Weitere Rechtsbeziehungen zwischen den öffentlichen Jugendhilfeträgern und den Organisationen. Schwerpunkt sind die Vereinbarungen über Leistung, Entgelt und Qualität (78 a ff.) Vereinbarung und Höhe der Leistungsentgelte Die vereinbarten Leistungsentgelte bewegten sich im letzten Vereinbarungszeitraum im Krippenbereich (gt) in einem Rahmen von 481, 85 und 1082,91. Im Kindergartenbereich zwischen 240,00 und 844,03 und im Hortbereich zwischen 144,13 und 395,60. Warum diese großen Unterschiede? Faktoren, die den Preis einer Kita beeinflussen sind beispielsweise: Anzahl, Bezahlung, Altersstruktur sowie Qualifikation des Personals Größe und Auslastung der Einrichtung Alter der Einrichtung (Investitionsbedarf) In welcher Höhe sie den Preis beeinflussen bzw. welchen Anteil sie am vereinbarten Entgelt ausmachen wird derzeit noch untersucht.

80 80 Workshop 3: Leistungsentgeltvereinbarungen Was bedeutet leistungsgerechtes Entgelt? Mit dem Begriff leistungsgerecht wird zum Ausdruck gebracht, dass die Entgelte nicht kosten- sondern leistungsbezogen zu bemessen sind. Für ihre Berechnung sind also Inhalt, Umfang und Qualität, nicht hingegen die Gestehungskosten der Leistungen der jeweiligen Einrichtung maßgeblich. Inhalt, Umfang und Qualität folgen aus dem Gesetz. Die Rahmenbedingungen der Erfüllung sind allerdings von Träger zu Träger und von Region zu Region höchst unterschiedlich. Die Entgelte der Einrichtung müssen es bei sparsamer und wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, eine bedarfsgerechte Hilfe zu leisten. Der Einrichtungsträger hat also einen Anspruch darauf, dass die für seine bedarfsgerechten Leistungsangebote (bei sparsamer und wirtschaftlicher Betriebsführung) entstehenden Aufwendungen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei den Verhandlungen über die Entgeltvereinbarung anerkannt werden. Grundlage für die Festsetzung der Entgelte sind die in der Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung festgelegten Leistungs- und Qualitätsmerkmale. Wenn der Leistungsinhalt über die Kosten entscheidet, dann bedeutet dies, dass nicht ohne weiteres eine Kostenbegrenzung vorgegeben werden darf. Dies wiederum heißt jedoch nicht, dass keine Pauschalen für bestimmte Kosten gebildet werden dürfen. Pauschalierungen einzelner Kostenbestandteile sind möglich und zulässig, soweit sie vereinbart werden. Denn dann hat auch der Einrichtungsträger erklärt, dass er mit diesem Entgelt die Leistung erbringen kann. Mit den Bundesländern Berlin, Hamburg und Sachsen- Anhalt gehört Mecklenburg-Vorpommern seit Einführung des KiföG im letzten Jahr zu den Ländern, die Kita-Plätze auf Basis der erforderlichen Kosten durch leistungsgerechte Entgelte finanzieren und Vereinbarungen über die Leistungen zwischen dem öffentlichen Träger und den Einrichtungsträgern vorschreiben. Anders als in anderen Leistungsbereichen stehen hierfür noch keine langjährig erprobten Praxiserfahrungen zur Verfügung. Im Rahmen der Studie haben wir uns die Aufgabe gestellt, diesen Systemwechsel zu begleiten, Probleme zu erkennen und vielleicht Antworten zu geben. Wir haben Prozess der Vereinbarung der Leistungsverträge aus Sicht der öffentlichen Träger und aus Sicht der Einrichtungen untersucht. Dazu wurden die Jugendämter in allen Landkreisen befragt und die abgeschlossenen Richtlinien und Satzungen untersucht. Ein Landkreis hat seine Zusammenarbeit abgesagt und von einem anderen wird noch eine Rückmeldung erwartet. Auf der Seite der Einrichtungen haben wir 82 befragt Rücklauf erhielten wir von 42, das sind etwa 51%. Der Rücklauf in beiden Bereichen betrug jeweils etwa 50%. Die Pauschalierung von Kosten Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern gehen bereits jetzt dazu über, in den Kostenverhandlungen Pauschalen, Eck- oder Richtwerte bzw. Höchstwerte festzulegen, um die Ausgaben zu begrenzen. Bekannt ist die Arbeit mit Pauschalierungen und Kostenbegrenzungen bisher aus 12 Landkreisen. Diese Entwicklung ist unserer Ansicht nach zu früh, da, wie bereits erwähnt, eine Grundlage zur Festsetzung dieser Werte, wie ausreichend Praxiserfahrung fehlt. Man kann nicht Einheitspreise unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der einzelnen Leistung festlegen, denn auch hier sind die Grundsätze der kooperativen Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen und der freien Jugendhilfe ebenso zu beachten wie das Gebot des Erhalts und der Förderung der Vielfalt und der Pluralität der Jugendhilfe. Denn in der Konsequenz hätten die Träger weniger Handlungsspielraum und müssten ihre Ausgaben auf Kosten der Qualität der Leistungserfüllung einschränken.

81 Workshop 3: Leistungsentgeltvereinbarungen 81 Beispiele für Pauschalen/Höchstwerte und anerkannte Kosten: Kosten für Fort- und Weiterbildung: - max. 200 pro Mitarbeiter einschließlich Fahrtkosten und Übernachtung - pro päd. Fachkraft bis zu 150 (incl. Teilnahme an Kursen, Teilnahmegebühr, Reisekosten, Honorare) - je Erzieherin 50,00 EUR (Fahrkosten zur Weiterbildung je Erzieherin 50,00 EUR) Verwaltungskosten: - 3,00 EUR je Kind und Monat - 5% der Bruttolohnsumme der Erzieherinnen - jährliches pauschales Entgelt in Höhe von 150 je durchschnittlich belegtem Platz ohne Nachweis der differenzierten Kosten anerkannt - max. 5,5 % der Personalkosten Vollzeitkräfte in den einzelnen Förderarten für gt, ht und tz: - Krippe gt: 1,1 gt: 1,46 gt: 1,1 bis 1,3 tz: 0,66 tz: 0,88 tz: 0,66 bis 0,78 ht: 0,44 ht: 0,58 ht: 0,44 bis 0,52 - Kindergarten gt: 1,5 gt: 1,46 gt: 1,46 tz: 0,9 tz: 0,88 tz: 0,88 ht: 0,6 ht: 0,58 ht: 0,58 - Hort gt: 0,8 gt: 0,91 gt: 0,8 bis 0,91 tz: 0,5 tz: 0,46 tz: 0,4 bis 0,455 Dass diese Werte so unterschiedlich sind, hängt auch mit der Anerkennung von Ausfallzeiten wie Krankheit, Urlaub und Weiterbildung zusammen. So reicht beispielsweise die Akzeptanz der Krankheitstage von 5 bis 10 Tagen und der Vor- und Nachbereitungszeit von 20 bis 30 Minuten pro Tag. Abweichungen von diesen Werten aus individuellen Gründen werden nicht immer akzeptiert. So gaben 36% der befragten Einrichtungen an, Probleme mit den Vorgaben zu haben. Umsetzungshürden Eine wesentliche Belastung der örtlichen Träger aber auch der Einrichtungen in unserem Land entstand durch die kurze Frist, die für die Vorbereitung und Umsetzung zur Verfügung stand. Die Aufgabenverlagerung auf die örtlichen Träger, d.h. die Neukonstituierung der entscheidungsbefugten Gremien sowie die Ausarbeitung und der Abschluss von Leistungsvereinbarungen war innerhalb von 5 Monaten (1.4. bis 31.8.) unter Beachtung der rechtlichen Anforderungen nur schwer bis gar nicht möglich. Infolgedessen galten bis zum Inkrafttreten des KiföG M-V und in vielen Teilen des Landes auch weiter bis zum in Bezug auf die Finanzierung die Regelungen des alten KitaG. Die kurze Frist zwischen Verabschiedung des Gesetzes und Inkrafttreten führte bei den Kommunen zu einem hohen Personal- und Verwaltungsaufwand. Dazu kamen neue Aufgaben hier und auch auf der Seite der Einrichtungsträger. Der erhöhte Aufwand konnte vorher nicht eingeplant und auch haushaltsrechtlich nicht berücksichtigt werden. Ferner gab es zu wenig Arbeitshinweise bzw. Durchführungsbestimmungen. Bei der Befragung der öffentlichen Jugendhilfeträger der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte unseres Landes gaben 12 dies als negative Veränderung an. Aus Sicht aller befragten Jugendämter sind der Verwaltungsaufwand und auch die Kosten auf der kommunalen Ebene stark gestiegen. Den gestiegenen Verwaltungsaufwand beklagen gleichermaßen

82 82 Workshop 3: Leistungsentgeltvereinbarungen 12% der Einrichtungen. Viele wünschen sich in diesem Zusammenhang beispielsweise eine längere Laufzeit der Leistungsentgeltverträge. Kritisiert wurden außerdem von 40% der befragten Einrichtungen die Auswirkungen des Gesetzes auf die Berücksichtigung der Personalkosten. Durch den Kostendruck kam es nicht selten zu Stundenreduzierungen, der Kündigung von Mitarbeitern und Lohnverzicht. Nur in einer der 42 Einrichtungen konnte Personal eingestellt werden, um den Personalschlüssel zu erfüllen.

83 Workshop 4: Elterbeiträge und Elternmitwirkung Workshop 4: Elternbeiträge und Elternmitwirkung Überblick über die neuen Finanzierungs- und Beteiligungsinstrumente des neuen KiföG M-V Christiane Sparr, Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern, Referat Bildungsangebote der Jugendhilfe Mit dem Inkrafttreten des neuen Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) im August 2004 wurde das gesamte Finanzierungssystem der Kindertagesförderung in unserem Land umgestellt. Bis dahin erfolgte die Förderung nach der Regelkostenfinanzierung. Die Träger der Einrichtung haben über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ihre Betriebskosten beim Sozialministerium geltend gemacht. Im Rahmen der Grundsätze der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wurden die betriebsnotwendigen Kosten durch das Sozialministerium ermittelt, ein Durchschnittsbetrag für das Land festgelegt und somit ergaben sich die Regelkosten für die einzelne Betreuungsart und den Betreuungsumfang. In der Vergangenheit zeigte sich, dass ein erheblicher Teil der Einrichtungen mit diesen ermittelten durchschnittlichen Betriebskosten nicht ausgekommen ist. Die Kommunen mussten die Defizitausgleiche vornehmen. Der Konflikt zwischen der Ermittlung der durchschnittlichen Betriebskosten und der Festlegung der Regelkosten blieb bestehen und einzelne Träger von Einrichtungen klagten vor dem Oberverwaltungsgericht gegen dieses Verfahren. Mit der Entscheidung vom 1. Dezember 2003 wurde die Umsetzung durch das Land zwar als rechtmäßig bestätigt, jedoch die Problematik blieb bestehen. Es zeichnete sich ab, dass dieses Regelkostensystem nicht mehr weitergeführt werden konnte. So entschloss sich der Gesetzgeber eine Änderung des Finanzierungssystems vorzunehmen. Hinzu kam die Bildungsoffensive im Bereich der Kindertagesförderung. Die Bedeutung der frühkindlichen Bildung wurde gesellschaftlich anerkannt, Kindertageseinrichtung sollten zu Bildungsstätten entwickelt werden. Somit ergab sich die Notwendwendigkeit, ein neues Gesetz zu erlassen. Ziel dabei war es, dass alle Beteiligten sich mit einem annähernd gleichen Engagement weiterhin an der Finanzierung der Kindertagesförderung beteiligen sollten. Das Land legte fest, mit einem gesetzlich normierten Festbetrag die Finanzierung der Kindertagesförderung zu fördern, der jährlich um 2% gesteigert wird, um so die Kostenentwicklung zu berücksichtigen. Mit dem neuen Verfahren zum Abschluss von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen in der Kindertagesförderung werden die einrichtungsbezogenen Entgelte festgelegt. Durch diese Systemumstellung wurde eine Kostentransparenz und Kostenehrlichkeit erzielt. Von Seiten der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird uns dies auch so übermittelt. In den Leistungsverhandlungen setzen sich die Partner ganz konkret mit den betriebsbedingten Kosten der Einrichtung auseinander, um zu entscheiden, was ist wirklich notwendig. Gemäß 16 KiföG M-V schließt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe einrichtungsbezogen mit den Trägern der Einrichtung die Leistungsvereinbarung im Einvernehmen mit der Gemeinde ab. Die Leistungsvereinbarung umfasst entsprechend der Regelungen des SGB VIII das Leistungsangebot, differenzierte Entgelte für das Leistungsangebot sowie Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistung. Das Land beteiligt sich nach dem gesetzlich festgelegten Verteilungsschlüssel - nach belegten Plätzen und nach lebenden Kindern mit einem Festbetrag an der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege. Zu diesem Landesanteil gewährt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Betrag in Höhe von 28,8% auf den Landesanteil. Soweit der Finanzierungsbedarf der Kindertageseinrichtung und der Tagespflege nicht durch Land und örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt wird, teilen sich

84 84 Workshop 4: Elterbeiträge und Elternmitwirkung Gemeinde und Eltern diese Restkosten, wobei die Gemeinde mindestens 50% davon zu tragen hat. Das vielleicht erst einmal zur Finanzierung. Aus diesen Festlegungen ergeben sich dann die Elternbeiträge, die zu leisten sind. Aus unseren ersten Befragungen und Ermittlungen, die wir vorgenommen haben, ist es sehr unbefriedigend, dass zum Teil die Elternbeiträge in zahlreichen Kindertageseinrichtungen sehr rapide gestiegen sind. Wir können aber sagen, dass ca. 60 bis 70% der Einrichtungen eine Steigerung der Elternbeiträge im Rahmen von bis zu 15 hatten. Das wird von Seiten der Eltern noch als verträglich angesehen. Aber alles andere, was sich über diesen Betrag beläuft, ist dann schon eine immense Belastung für die Eltern. Jetzt wissend, dass sich der Landesanteil bezüglich der Platzkosten aufgrund der erhöhten Inanspruchnahme im Vergleich zum Jahr 2003 abgesenkt hat, setzt sich Frau Sozialministerin Dr. Linke dafür ein, zusätzliche Haushaltsmittel zu erhalten. In den Verhandlungen mit dem Finanzministerium, wird unsererseits konkret dargelegt, dass die erhöhte Inanspruchnahme einerseits aus der Wirkung des Gesetzes durch den erhöhten Bildungsanspruch und andererseits aus der veränderten Arbeitsmarktsituation resultiert. Zusätzlich zu dem gesetzlichen Festbetrag will das Land für die Jahre 2006 und 2007 Haushaltsmittel in das System der allgemeinen Kindertagesförderung einspeisen. Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die im Vergleich zum Jahr 2003 eine verstärkte Inanspruchnahme zu verzeichnen haben, erhalten dann zusätzliche Landesmittel. In einem weiteren Punkt möchte ich noch auf die Aspekte der Elternrechte und Elternmitwirkung eingehen. Mit unserem Gesetz waren wir den neuen Regelungen des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) voraus. Im 8 KiföG M-V wurde die Mitwirkung der Personensorgeberechtigten sowie die Zusammenarbeit der pädagogischen Fachkräfte mit den Eltern geregelt. Es ist unstrittig, dass dies von besonderer Bedeutung für das Gelingen der frühkindlichen Bildung in den Kindertageseinrichtungen ist. In der Elternarbeit liegen noch Reserven. Gemeinsam sollten wir gute Maßnahmen und Projekte in diesem Bereich öffentlich machen, zur Nachahmung empfehlen und diese Themen auch in der Fort- und Weiterbildung verankern. Wichtig ist dann natürlich auch die Verpflichtung mindestens zweimal jährlich Versammlungen mit den Personsorgeberechtigten, die so genannten Elternversammlungen, durchzuführen. Aus unseren Kontakten, die wir durch den Schriftverkehr mit den Eltern haben, wissen wir, dass die Eltern z. B. gerade bei der Umsetzung des Rahmenplans oder der frühkindlichen Bildung insgesamt vielmehr mit einbezogen werden wollen. Und dies ist auch unabdingbar. Eltern müssen und wollen ganz einfach wissen, wie die Bildungsaspekte umgesetzt werden und wie sie in der täglichen Arbeit mit den Kindern behilflich sein können. Es reicht nicht, wenn frühkindliche Bildung nur in den Einrichtungen stattfindet, sondern sie muss natürlich auch in den Familien fortgesetzt werden. Weiterhin ist die Bildung und Mitwirkung von Elternräten im Gesetz geregelt. So soll der Elternrat in wesentlichen Angelegenheiten der Kindertageseinrichtung und hier ganz speziell bei der Weiterentwicklung der pädagogischen Konzepte, bei den Öffnungszeiten, bei der Essenversorgung mitwirken. Die Elternvertretungen können, unter Wahrung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel Auskunft verlangen. Die Mitwirkung der Eltern und ihrer Interessenvertretungen wird von den Trägern der Einrichtungen zum Teil unterschiedlich gehandhabt. In einigen Regionen wurde z. B. die Elternvertretung bei den Leistungsverhandlungen mit einbezogen. Sie konnten so konkret nachvollziehen wie sich die Kosten der Einrichtung zusammensetzten. Diese Möglichkeiten sollten zukünftig mehr genutzt werden.

85 Workshop 4: Elterbeiträge und Elternmitwirkung Landesmodellprojekt Mit Eltern Für Eltern Christina Flehr, Perspektive Wismar ggmbh Wie können Eltern durch die Kindertageseinrichtung in ihren Kompetenzen (u.a. Erziehungskompetenzen) gestärkt werden? Entsprechen Kindertageseinrichtungen heute den Bedürfnissen und Erwartungen von Eltern? Wie können Kindertageseinrichtungen noch familienfreundlicher werden? Vor diesen Fragen stehen viele pädagogische Fachkräfte. Wir möchten ihnen gemeinsam mit Eltern auf den Grund gehen. Wir, das sind die Teams der Integrativen Kindertagesstätte Seebad Wendorf und des Integrativen Seeblick-Hortes aus Wismar. Von September 2005 bis August 2007 führen wir das Landesmodellprojekt Mit Eltern Für Eltern durch, das durch das Sozialministerium M-V gefördert wird. Im Zentrum stehen der Ausbau von Erziehungspartnerschaften zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften, geeignete Formen der Elternbildung sowie die Vernetzung mit Grundschulen, Elternbeiräten und auf die Förderung von Kindern und Familien zielenden Einrichtungen und Expert/innen. Die Stärkung der Erziehungskraft in den Familien wird mit immer größerem Nachdruck in der Gesellschaft gefordert, was für die Stärkung des Stellenwertes der Elternbildung spricht. Hier soll durch das Landesmodellprojekt langfristig ein bedarfsgerechtes flexibles Angebot für Eltern entstehen. Im Mittelpunkt stehen die Interessen und Bedürfnisse der Eltern, aber auch die Rahmenbedingungen der Kindertageseinrichtung. Besonders richtungweisend wird die bereits vorhandene intensive Zusammenarbeit mit den Elternbeiräten der Einrichtungen sein. Sie möchten mehr erfahren? Wir freuen uns über den fachlichen Austausch mit Ihnen. Beteiligte Einrichtungen Integrative Kindertagesstätte Seebad Wendorf Integrativer Seeblick-Hort Rudolf-Breitscheid-Str. 139 Anton-Saefkow-Str Wismar Wismar Tel./Fax: Tel.: Projektleiterinnen Marlies Kreft (Kita-Leiterin) und Sibylle Heinz (Hortleiterin) Träger Perspektive Wismar ggmbh Rudolf-Breitscheid-Str Wismar Tel.: , Fax.: Fachliche und wissenschaftliche Begleitung Christina Flehr, Perspektive Wismar ggmbh Heike Stein-Dietrich, IPEKO GmbH Prof. Dr. Sabine Mönch-Kalina, Hochschule Wismar

86 86 Workshop 4: Elterbeiträge und Elternmitwirkung Elternbeiträge und Elternmitwirkung aus Elternsicht Birgitt Halwas, Kita-Stadtelternrat Rostock An dieser Stelle wäre es sinnvoll gewesen, wenn hier eine Vertreterin des Landeselternrates der Kitas zu den Themen dieser Arbeitsgruppe Stellung genommen hätte, um für ganz Mecklenburg-Vorpommern sprechen zu können. Diesen Landeselternrat gibt es aber noch nicht. Die Gründe dafür werde ich im zweiten Teil dieses Vortrags darstellen. Also müssen Sie für heute mit mir Vorlieb nehmen: Ich bin Vorsitzende des Kita-Stadtelternrates Rostock und habe u.a. durch die Volksinitiative, die wir durchgeführt haben, auch etwas Überblick über die Verhältnisse im Lande. Elternbeiträge und Elternmitwirkung sind zwar nicht ganz losgelöst voneinander zu sehen, aber es sind doch zwei eigenständige Themen. Daher werde ich in meinen Vortrag auch auf beide Themen gesondert eingehen. Teil 1: Elternbeiträge Den Anfang möchte ich mit den Elternbeiträgen machen: Das KiföG hat in mehr als einem Drittel der Krippen in MV eine Steigerung der Elternbeiträge um mehr als 12,5% ausgelöst! Bei 11% der Kitas liegen die Krippenbeiträge oberhalb von 245 Euro (Erhöhung: 28%). Dies widerspricht dem Versprechen von Frau Dr. Linke, dass die Steigerungen der Elternbeiträge nicht mehr als 5 Euro betragen würden! Hinzu kommt, dass überall im Land unterschiedliche Qualitätsvorgaben gelten und damit sogar für gleiche Leistungen unterschiedliche Beiträge gezahlt werden müssen. Die nicht nur aus Elternsicht problematischen Punkte möchte ich Ihnen im folgenden aufzeigen: Problem: Festbetragsfinanzierung Im Gegensatz zum alten KitaG, bei dem ein Durchschnitt aus den Kosten aller Kitas im Land ermittelt wurde, um daraus den Regelkostensatz pro Kind und Platz zu bestimmen, welcher wiederum zu gleichen Teilen von Land, Kommunen und Eltern getragen wurde, ist im KiföG eine Festbetragsfinanzierung geregelt. (Das Land zahlt den Kreisen und kreisfreien Städten als örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ca. 77,7 Millionen Euro. Seit dem Stichtag, der dieser Summe zugrunde lag, ist die Zahl der Kinder, die eine Kita besuchen, um 3100 gestiegen. Der daraus entstehende finanzielle Mehrbedarf veranlasste die Landesregierung, einmalig für das Jahr 2004 weitere 1,35 Mio. Euro zuzuschießen. Hinzu kommt eine jährliche zweiprozentige Steigerung als Teuerungsausgleich.) Aus dieser Finanzierungsart ergibt sich, dass das Land das Risiko von Kostensteigerungen, die über 2% hinausgehen, allein den Kommunen und den Eltern überlässt. Problem: Sachfremde Zuweisungskriterien Landesmittel werden laut KiföG 18 Abs. 2 nach sachfremden Kriterien zugewiesen: Nur 50% der Zuweisung erfolgt nach der Zahl der belegten Kita-Plätze - das einzige Kriterium, was in Bezug auf Kita-Förderung Sinn macht, das sich alle Kosten genau auf die belegten Plätze umlegen lassen - 50% hingegen nach der Zahl der in der Gemeinde lebenden (gemeldeten) Kinder bis zum 11. Lebensjahr - dieses Kriterium ist bei offenen Angeboten, die sich an alle Einwohner einer Gemeinde, die zu einer bestimmten Zielgruppe gehören, wenden und die keine regelmäßige, vertraglich abgesicherte Teilnahme beinhalten. Dieses Förderkriterium hat zur Folge, dass Gemeinden mit bedarfsdeckendem Kita-Angebot im Verhältnis weniger Landesmittel bekommen, als Gemeinden, die weniger Plätze umgerechnet auf die Zahl ihrer Kinder vorhalten. Damit gibt die Landesregierung das vollkommen falsche Signal an die Kreise im Land. Problem: keine landeseinheitlichen Vorgaben Das KiföG sieht nicht nur unterschiedliche Entgelte und damit Elternbeiträge für jede Kita vor, sondern jeder Kreis kann in einer Satzung unterschiedliche Kriterien verabschieden, die

87 Workshop 4: Elterbeiträge und Elternmitwirkung 87 den Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen zugrunde liegen. Daraus ergibt sich z.b., dass wenn es zwei von Leistung und Qualität vergleichbare Kitas an zwei unterschiedlichen Orten gibt, Eltern dennoch in beiden Kitas unterschiedliche Beiträge zahlen, weil in der jeweiligen Satzung unterschiedliche Regelungen dafür bestehen, wie oft z.b. die Waschbecken in der Kita gereinigt werden müssen und sogar dafür, wie viele ErzieherInnenstunden nötig sind, um den gesetzlich festgelegten Personalschlüssel zu gewährleisten! Ebenfalls in den KiföG-Satzungen wird die sozialverträgliche Staffelung der Elternbeiträge geregelt. Problem: Sozialstaffelung Viele Kreise haben die im KiföG vorgeschriebene Sozialstaffelung nicht korrekt umgesetzt. In Rostock z.b. gibt es lediglich eine Staffelung nach Kinderzahl (5% für das zweite und dritte, 10% für das vierte und jedes weitere Kind unter 12 Jahren). Die gesetzlich ebenfalls vorgeschriebene einkommensabhängige Staffelung ist in Rostock nicht vorhanden. Problem: Koppelung von Entgelten und Elternbeiträgen Zwar ist im Gesetz ( 21) nicht ausdrücklich festgelegt, dass die Finanzierung einzelner Entgelte, die den Trägern zustehen, nach denselben Grundsätzen erfolgt, wie die Finanzierung des Kita-Systems insgesamt, sprich dass die Landes- und Kreiszuweisungen auf jeden einzelnen Platz umgerechnet und der dadurch nicht finanzierte Teil jedes Platzes zu höchstens 50 % von den Eltern und zu mindestens 50% von den Gemeinden getragen werden muss. Aber vielerorts werden die Elternbeiträge nach diesem Schema errechnet. Durch die nach Einrichtung differenzierten Elternbeiträge sind Eltern gezwungen, die Entscheidung über die richtige Kita für ihr Kind nach ihrem Geldbeutel zu treffen. Es besteht die Gefahr einer Aufspaltung in Billig- und Nobelkitas. Andererseits besteht kein direkter Zusammenhang zwischen der Qualität des Angebots und den Elternbeiträgen. So zeichnet sich ab, dass gerade bei unsanierten Plattenbau-Kitas in Neubaugebieten durch hohe Gebäude- und Betriebskosten hohe Elterbeiträge erhoben werden müssen, obwohl dies gerade nicht mit einem Mehr an Qualität verbunden ist. Dies trifft oft Menschen, deren Einkommen sich eher im unteren Bereich bewegen und die nicht unbedingt so mobil sind, ihr Kind in einen anderen Stadtteil in die Kita zu bringen. Problematisch ist, wenn diese Kinder aus Kostengründen keine Kita besuchen können und damit von der Bildungschance in der Kita ausgeschlossen sind. Unsere Forderungen: - Berechnung der Landes- und Kreiszuweisungen ausschließlich auf Grundlage der belegten Kita-Plätze - landeseinheitliche Elternbeiträge oder wenigstens Vergleichbarkeit durch gleiche Vorgaben - Entkoppelung von Elternbeiträgen und Entgelten - Regelung der Sozialverträglichkeit nach Kinderzahl und Einkommen durch landeseinheitliche Vorgaben - Anerkennung von Eltern als Finanzierungspartner Teil 2: Elternmitwirkung Eltern sind BürgerInnen und SteuerzahlerInnen. Eltern sind Spezialisten für sie betreffende Themen in Theorie und Praxis. Auch Eltern haben Berufe! (und berufsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten) Eltern wissen, was für ihr Kind gut ist. Eltern haben das Recht/die Pflicht für ihre Kinder das Beste zu erwirken! Dazu müssen Eltern in der Kindertagesbetreuung auf allen Ebenen Mitwirkungsrechte haben. Problem: Eltern werden bisher weder als Akteure noch als Finanzierungspartner der Kita-Betreuung gesehen.

88 88 Workshop 4: Elterbeiträge und Elternmitwirkung Elternmitwirkung auf Ebene der Örtlichen Träger und des Landes nicht geregelt. Vor und nach Verabschiedung des Gesetzes gab es eine Vielzahl von Anhörungen - unter Ausschluss von Kita-Eltern! Um den Anschein der Elternmitwirkung zu erwecken wurde der Landeselternrat der Schulen (LER) eingeladen, der demokratisch nicht legitimiert ist, Kita- Kinder zu vertreten und von seinen Aufgaben her mit Kitafragen nicht befasst ist. Der LER unterstützt die Forderung von Kita-Eltern nach Mitwirkungsrechten. Die vom Kita- Stadtelternrat Rostock, der GEW-MV und Bündnis 90 Rostock erfolgreich durchgeführte Volksinitiative wurde von über Eltern, Großeltern, ErzieherInnen unterstützt; ihre Forderungen wurden vom Landtag - obwohl kostenneutral abgelehnt. Es bedarf dringend der Mitwirkungsrechte für Kita-Eltern auf Landesebene, damit ein tragfähiger Konsens im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens erzielt werden kann. Mit dem KiföG delegiert das Land Gestaltungsrechte und Kontrollpflichten auf die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreise) und auf Eltern. Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, müssen Kita-Eltern nicht nur in ihrer Einrichtung, sondern auch auf Ebene der Kreise organisiert und mit Mitwirkungsrechten ausgestattet sein. Dafür brauchen die Elternräte ein Budget für Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungen, Bürokommunikation etc. Zumindest der Landeselternrat muss zusätzlich mit einer Vollzeit-Stelle für Geschäftsführung ausgestattet sein. Aufgrund dieser desolaten gesetzlichen Situation haben sich erst in einigen Kreisen und kreisfreien Städten Elternräte gebildet. Außer für einzelne Einrichtungen, wo die Bildung eines Elternrates gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es keine Regelungen, die die Bildung von Elternräten auf der jeweiligen Ebene vorschreiben (ggf. Träger, Kreise, Land). Allerdings gibt es noch nicht einmal in allen Kitas Elternräte. Die geplante Gebietsreform wird die Organisation auf Kreisebene noch schwieriger machen, da in den dann größeren Kreisen für Sitzungen ein noch größerer zeitlicher und finanzieller Aufwand nötig ist. Es gibt noch keinen Landeselternrat. Lediglich die Möglichkeit, sich zu bilden, räumt das Gesetz den Elternräten auf Kreis- und Landesebene ein. Es gibt keinerlei verankerte Mitwirkungsrechte. Wo bereits bestehenden Kita-Stadt- und Kreiselternräten Informationen, Gaststatus im Jugendhilfeausschuss und z.t. Mittel gewährt werden, geschieht dies auf Kulanzbasis. Die Arbeit wird komplett oder zum großen Teil aus eigener Tasche geleistet. Unsere Forderungen: - jeder Kreis und auch das Land müssen ebenso wie die einzelnen Schulen verpflichtet sein, Elternräte zu bilden - Beteiligung in Gremien (JHA MV, Schulbeirat etc) - auch beim LER der Schulen funktioniert die Beteiligung nicht immer, aber es gibt eine gesetzliche Grundlage, auf die Eltern sich berufen können - Sach- und Geldmittel müssen auf allen Ebenen gesichert sein - ein Kita-LER mit Vollzeit-Geschäftsführung Kosten: - nicht kostenneutral, aber finanzierbar (s. Schulgesetz) - finanzierbar aus Mitteln des 18 Abs. 3 KiföG ( 1 Abs. 4 Nr. 2 Landesverordnung über die Finanzmittel nach 18 Abs. 3 KiföG) - Mitwirkungsrechte für Eltern bei allen sie und ihre Kinder betreffenden Entscheidungen von Anfang an Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es des Engagements und der Selbstorganisation von Eltern und der Unterstützung bereits bestehender Organisationen, wie der Landeselternrates der Schulen, der Trägerverbände etc: Selbstorganisation von Eltern. Es müssen Neztwerke gebildet werden und Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden.

89 Workshop 4: Elterbeiträge und Elternmitwirkung 89 Unsere Bitte an alle Kita-Eltern: - Organisieren Sie sich auf Kreisebene - Mischen Sie sich ein: Fragen Sie bei Kommunal- und Landespolitikern kritisch an. - Organisieren Sie Veranstaltungen, schreiben Sie Leserbriefe etc. - Lassen Sie die PolitikerInnen und alle anderen Beteiligten spüren, dass Eltern kompetente Verhandlungspartner sind. - Helfen Sie mit bei der Vernetzung der bestehenden Kreis-/Stadtelternräte: Lassen Sie uns bitte von Ihren Aktivitäten wissen: mailto:kita-stadtelternrostock@web.de - An alle LeiterInnen, Träger, Jugendämter, Ministerien etc: Unterstützen Sie Eltern beim Aufbau der Elternräte auf allen Ebenen durch entsprechende Satzungen, Verordnungen, Sach- und Geldmittel, zur Verfügung stellen von Arbeitskraft und Büroorganisation. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir so im Interesse der Kinder zur Sicherung und Entwicklung der Qualität unserer Kitas beitragen können und helfen, dass unsere Gesellschaft kinder- und elternfreundlicher wird, lassen Sie uns dazu beitragen!

90 90 Workshop 4: Elterbeiträge und Elternmitwirkung Erste Ergebnisse der Elternbefragung zu den Elternbeiträgen in Mecklenburg Vorpommern Annett Krempien, Hochschule Wismar Die Ziele der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen ergeben sich u.a. aus 22 SGB VIII und 90 SGB VIII. Zu nennen sind hier stichwortartig die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, Betreuung, Bildung, Erziehung und die Chancengleichheit. Der 90 SGB VIII Erhebung von Teilnahmebeiträgen erläutert u.a., dass Beiträge Geldleistungen sind, welche zur Deckung bzw. Verringerung der Kosten einer öffentlichen Einrichtung dienen, wenn die Einrichtung dem Beitragspflichtigen besondere Vorteile gewährt. Sie sind eingeschränkt den allgemeinen gebührenrechtlichen Prinzipien, z.b. dem Kostendeckungsprinzip unterworfen. Als obere Bemessungsgrenze gelten die entsprechenden Betriebskosten. Finanzierungssystem der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern: 17 KiföG Kindertagesförderung durch Land örtliche Träger der Gemeinde 21 KiföG öffentlichen Jugendhilfe Eltern Unterschiedliche Bedingungen für Elternbeiträge in den deutschen Bundesländern Die folgende Tabelle zeigt, dass in den Bundesländern die Beiträge unterschiedlich festgelegt werden. Nur in M-V sind an der Beitragsfestlegung drei Parteien beteiligt. Am häufigsten (4-mal) bestimmt ein Landesgesetz den Beitrag. Unterschiedliche Verantwortungen für die Festsetzung der Elternbeiträge Beitragsfestlegung durch ein Landesgesetz den Träger der Einrichtung durch die Kommune/Gemeinde durch die Jugendämter pro Kommune durch den Träger der Einrichtung und durch den örtl. Träger der öff. Jugendhilfe durch den Träger der Einrichtung unter Anhörung des Elternrates/-kuratoriums durch die Gemeinde in Abstimmung mit dem Träger der öff. Jugendhilfe durch den Träger der Einrichtung und durch die Kommune/Gemeinde unter Zustimmung des örtl. Trägers der öff. Jugendhilfe Bundesland Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein- Westfalen Baden-Würtemberg, Hessen, Thüringen Niedersachsen Rheinland-Pfalz, Saarland Brandenburg Bayern, Sachsen-Anhalt Sachsen, Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern

91 Workshop 4: Elterbeiträge und Elternmitwirkung 91 In Deutschland gibt es ein großes Spektrum sozialer Staffelungen. In Schleswig- Holstein besteht beispielsweise die Möglichkeit der Staffelung nach Einkommen und Kinderzahl. In Berlin dagegen findet eine betragsgenaue festgelegte Staffelung nach Alter und Anzahl der Kinder, Betreuungsumfang, Einkommen und Art der Tagesbetreuung statt. Großes Spektrum an sozialen Staffelungen Schleswig-Holstein Staffelung der Beiträge nach Einkommen und Kinderzahl möglich Berlin betragsgenaue Staffelung nach Alter und Anzahl der Kinder, Betreuungsumfang, Einkommen der Sorgeberechtigten und Art der Tagesbetreuung vage soziale Staffelung genaue soziale Staffelung Systematik der Umfrage Um zu ergründen, wie sich seit der Einführung des KiföG M-V am das Stimmungsbild der Eltern zum Thema Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen gestaltet, wurde eine umfangreiche Befragung zum Thema durchgeführt. Die Durchführung der schriftlichen Befragung sollte in 58 Kindertagesstätten in Mecklenburg- Vorpommern erfolgen. Die Anzahl der möglichen Probanden Eltern betrug Der verteilte Fragebogen enthält 17 Fragen und ist in 3 Kategorien eingeteilt: 1. Kategorie: Fragen zum Kind (Frage 1-2) 2. Kategorie: Fragen zur derzeitigen Kinderbetreuung und zur Einrichtung (Frage 3-7) 3. Kategorie: Fragen zu den Elternbeiträgen (Frage 8-17). Die Fragebögen wurden von Studenten der Fachhochschule Wismar der Studienrichtung Management sozialer Dienstleistungen erstellt, verteilt und ausgezählt. Von den möglichen Probanden Eltern in 58 Kindertagesstätten in Mecklenburg- Vorpommern, haben sich Personen an der Umfrage beteiligt. Mit 27,6% der möglichen Probanden kann dies als sehr gute Beteiligung gewertet werden. In Regionen wie Rostock, Demmin oder Parchim haben sich viele Eltern an der Umfrage beteiligt. In anderen Regionen, wie Neubrandenburg, Stralsund oder Uecker-Randow, ist eine geringe oder gar keine Beteiligung zu beobachten. Dementsprechend werden einzelne Regionen in dieser Umfrageauswertung mehr repräsentiert als andere. Auswertung ausgewählter Fragestellungen: Die Analyse der Beweggründe für eine Kindertageseinrichtungswahl verdeutlicht, dass mit 64% eine Mehrheit der Befragten die Nähe zum Wohnort als wichtigsten Grund angibt. Immerhin 39% der Probanden legten bei der Kindertagesstättenwahl auch auf das pädagogische Konzept wert und 26% der Eltern wählten die Einrichtung aufgrund von Empfehlungen. Die Höhe der Elternbeiträge spielte bei der Wahl der Kindereinrichtung mit 4% eher eine geringe Rolle. Hier kann vermutet werden, dass die Höhe der Elternbeiträge in den einzelnen

92 92 Workshop 4: Elterbeiträge und Elternmitwirkung Regionen keine großen Unterschiede aufweist bzw. diese Unterschiede der Beitragshöhe für die meisten Eltern als kein Grund für oder gegen eine Kindertagesstättenwahl zu sehen sind. 80% Warum haben Sie diese Kita gewählt? (in % Befragte) 64% 60% 40% 39% Es waren Mehrfachnennungen möglich. Durchschnittlich enthielt jeder Fragebogen 1,9 Nennungen. 26% 20% 0% 16% 14% 14% 9% 4% Wohnort päd. Konzept Empfehlung Arbeitsplatz Schule Sonstiges Geschwister Höhe EB! Fazit: Die Nähe zur Wohnung ist das entscheidende Kriterium. Außerdem spielen das pädagogische Konzept sowie Empfehlungen eine maßgebliche Rolle. Eine weitere Frage, ob die Höhe der Elternbeiträge die Wahl der Kindertageseinrichtung beeinflusst hat, bestätigt o.g. Erkenntnisse bezüglich des Einflusses der Beitragshöhe auf die Kindertagesstättenwahl. Von den befragten Eltern hat mit 91% die große Mehrheit angegeben, nicht durch die Beitragshöhe beeinflusst worden zu sein. Nur 6% der Probanden wurden durch die Beitragshöhe in der Wahl der Kindereinrichtung beeinflusst. Es wird also wiederholt deutlich, dass die Entscheidung für eine Kindertagesstätte nicht von der Beitragshöhe abhängig gemacht wird. Hat die Höhe der Elternbeiträge die Wahl Ihrer Kita beeinflusst? (in % Befragte) 3% 6% 91% ja nein k.a. Fazit: Die Entscheidung für eine Kita wird nicht von der Beitragshöhe abhängig gemacht. Für die meisten Eltern (90%) ist die Kindereinrichtung, in welcher ihre Kinder betreut werden, die erste Wahl. Dementsprechend kann gefolgert werden, dass die Eltern mit der Betreuungssituation ihres Kindes zufrieden sind. Sie sehen keinen Grund für einen Wechsel der Kinderbetreuungseinrichtung. Von den 8% der Befragten, welche die Frage mit nein beantworten, geben 2% der Gesamtbefragten eine Ablehnung durch andere Einrichtungen an. 1% der Gesamtbefragten nennt eine fehlende Wahlmöglichkeit.

93 Workshop 4: Elterbeiträge und Elternmitwirkung 93 Ist diese Kita Ihre erste Wahl? (in % Befragte) 8% 2% 90% ja nein k.a. Fazit: Für die allermeisten Eltern ist es die Wunscheinrichtung Über die Hälfte der Befragten (56%) geben an, dass sie die Erhebung von Elternbeiträgen für die außerfamiliäre Kinderbetreuung gerechtfertigt finden. Der größte Teil der Eltern, welche Beiträge gerechtfertigt finden, geben eine gewünschte maximale Höhe zwischen 51 und 100 an. Errechnet man den Mittelwert der angegebenen gewünschten maximalen Beitragshöhe, so würden 90 Beitrag gezahlt werden. Dieser Beitragswunsch entspricht i.d.r. nicht den derzeit höheren Beiträgen. Der Großteil der Eltern zahlt also gerne Beiträge, allerdings wird häufig eine niedrigere Höhe gewünscht. Von den Eltern empfinden jedoch 26%, also etwa jeder 4. Befragte, Elternbeiträge für eine außerfamiliäre Kinderbetreuung als nicht gerechtfertigt. Begründungen sind hier beispielsweise, dass der Staat mehr Kosten tragen sollte (4% der Gesamtbefragten) oder dass zu wenig vorhandenes Einkommen (4% der Gesamtbefragten) vorhanden sei. Auffällig bei der Beantwortung der Frage zur Erhebung von Elternbeiträgen für die außerfamiliäre Kinderbetreuung ist, dass mit 17% recht viele der Befragten keine Angaben machen. Ein Grund kann sein, dass die Fragestellung für einige Probanden nicht verständlich genug erschien. Halten Sie es für gerechtfertigt, Elternbeiträge für die außerfamiliäre Kindertagesbetreuung zu erheben? (in % Befragte) 17% 26% 56% ja nein k.a. Fazit: Über die Hälfte der Eltern akzeptieren Elternbeiträge.

94 94 Workshop 4: Elterbeiträge und Elternmitwirkung Halten Sie es für gerechtfertigt, Elternbeiträge für die außerfamiliäre Kindertagesbetreuung zu erheben? (Nennungen) Nennungen 250 ja, bis zu einer Höhe von m ax Die Befürworter sind bereit, im Durchschnitt 90 Beitrag zu zahlen Beitrag in Über die Hälfte der Probanden (56%) empfindet die derzeitige Höhe der Beiträge als angemessen. 38% der Befragten sind unzufrieden mit der Beitragshöhe. Die unzufriedenen Eltern sind womöglich eher der Meinung, dass eine Kinderbetreuung weniger oder nichts kosten sollte. Halten Sie die Höhe der Elternbeiträge für angemessen? (in % Befragte) 7% 38% 56% ja nein k.a. Fazit: Über die Hälfte der Eltern akzeptieren die Höhe der Beiträge. Zur derzeitigen Beitragsentwicklung wird von 36% der Befragten eine Erhöhung der Beiträge angegeben. Diese Erhöhung wird von 13% subjektiv als sehr stark und von 23% als stark empfunden. Von 496 Personen, welche eine Beitragserhöhung angeben, wird 292-mal ein genauer Betrag angegeben. Bei den Beitragserhöhungen werden jedoch die gleichen Geldbeträge von den Eltern als verschieden stark empfunden. Eine Beitragserhöhung um wird beispielsweise von 10 Probanden als sehr starke Erhöhung und dagegen von 45 Probanden als starke Erhöhung bewertet. Mit 61 Nennungen rangiert eine empfundene Beitragserhöhung von an erster Stelle. Eine Beitragsverringerung seit der KiföG-Einführung wird 64-mal genannt. Dies entspricht 5% der Gesamtnennungen.

95 Workshop 4: Elterbeiträge und Elternmitwirkung 95 Auffällig ist, dass mit 576 Nennungen 42% der Befragten die Beitragsentwicklung nicht kennen. Erklärungen für diese Aussage können sein, dass bei einzelnen Probanden Kinder noch nicht so lange in einer Kindereinrichtung betreut werden oder etwaige Beitragsveränderungen nicht bemerkt wurden. Auch wenn Beiträge durch das Jugendamt übernommen werden ist es wahrscheinlich, dass Eltern wenig Interesse an der Beitragsentwicklung zeigen. 50% Wie schätzen Sie die Beitragsentwicklung seit KiföG-Einführung ein? (in % Befragte) 42% 25% 23% 13% 12% 5% 6% 0% Erhöhung sehr stark Erhöhung stark gleiche Höhe niedrigere Beiträge weiß nicht k.a. Fazit: Bei 36% der Befragten fand eine Erhöhung statt, die von 13% subjektiv als sehr stark empfunden wird. Die Hälfte der Eltern kennen die Beitragsentwicklung nicht. Die Tatsache, dass sich die Elternbeiträge einzelner Einrichtungen aufgrund der Höhe der individuellen Kosten der Einrichtung und dem Umfang an öffentlichen Zuwendungen unterscheiden, halten 30% der Befragten für gerechtfertigt. 44% sind nicht dieser Meinung. Eine eindeutige Mehrheit ist damit mit den derzeit unterschiedlichen Elternbeiträgen nicht einverstanden. Fast die Hälfte der Ablehner (24% der Gesamtbefragten) nennt hierfür zwar keine Gründe. Die mit 300 Nennungen (22% der Gesamtbefragten) am häufigsten genannte Begründung für die Antwort nein ist jedoch, dass die Beiträge überall gleich sein sollen. Hier wird allerdings nicht erläutert, wie z.b. bei den unterschiedlichen Kosten der einzelnen Einrichtung eine gleiche Beitragshöhe erreicht werden könnte. Genannte Begründungen sind auch, dass ein Kind bei unterschiedlich hohen Preisen zur Wettbewerbsware werden kann und die Entscheidung für eine Kindertagesstätte durch die Beitragshöhe und nicht durch die Qualität beeinflusst wird. Elternbeiträge einzelner Einrichtungen unterscheiden sich je nach Kosten und öffentlichen Zuwendungen. Halten Sie dies für gerechtfertigt? (in % Befragte) 5% 22% 30% 44% ja nein weiß nicht k.a. Fazit: 27 % der Eltern konnten oder wollten sich nicht äußern, ob sie unterschiedliche Elternbeiträge für gerechtfertigt halten. Die Mehrheit der restlichen Befragten hält Beitragsunterschiede für nicht gerechtfertigt.

96 96 Workshop 4: Elterbeiträge und Elternmitwirkung Neben den Elternbeiträgen werden von fast allen Eltern zusätzliche Beiträge an die Kindertageseinrichtung gezahlt. Auffällig ist hier, dass neben Essengeld (94% der Befragten) bei mehr als der Hälfte der Probanden (51% der Befragten) auch ein Getränkegeld verlangt wird. Es ist anzunehmen, dass diese Tendenz zusätzlicher Beiträge, insbesondere beim Getränkegeld eine neuere Entwicklung ist. Auch für Spielmaterial, für die Betreuung während der Schließzeiten und für Ausflüge und Veranstaltungen wird jeweils bei über 5% der Befragten zusätzlich gezahlt. Zahlen Sie neben Elternbeiträgen zusätzliche Beiträge an die Kita für... (in % Befragte) 100% 94% 75% 50% 51% Es waren Mehrfachnennungen möglich. Durchschnittlich enthielt jeder Fragebogen 1,7 Nennungen. 25% 15% 0% 6% 6% 1% Essengeld Getränkegeld sonstiges Betreuung während Spielmaterial Betreuung außerhalb Schließung Wohnsitz Fazit: 28 % zahlen neben den Elternbeiträgen noch Entgelte für weitere Betreuungsleistungen und Zusatzangebote. Abschließendes Fazit Die Kindertagesstätte stellt für die befragten Eltern die bevorzugte Betreuungsform für ihre Kinder dar. Ein sehr großer Teil der Befragten ist mit der Kinderbetreuungseinrichtung zufrieden. Die Elternbeitragshöhe scheint die Wahl der Kindertagesstätte kaum zu beeinflussen. Die Mehrheit der Eltern hat eine Einstellung pro Elternbeiträge. Es sind allerdings Schwankungen in der gewünschten Höhe zu beobachten. Ein großer Teil der Befragten ist für eine niedrigere Beitragshöhe als derzeit gezahlt wird. Häufig müssen Eltern neben den Elternbeiträgen noch Entgelte für weitere Betreuungsleistungen und Zusatzangebote zahlen. Diese Situation muss bei der Ermittlung von zukünftigen Elternbeiträgen Berücksichtigung finden.

97 Anhang 97 4 Anhang Teilnehmerliste Name Vorname Einrichtung/Behörde/Ort Aleth Gisela Kita Großen Luckow Arndt Beate AWO Kita Stavenhagen Arndt Janet Kita Klütz Elternvertretung Arndt Grit Landesverband Tagesmütter Neubrandenburg Balasch Hildegard Jugendamt Neubrandenburg Barnekow Roswitha Kita Neukloster Bartsch Ariane AWO - Soziale Dienste ggmbh - Westmecklenburg Bassow Anette Gesundheitsamt Güstrow Baumann Birgit LK Uecker-Randow Dr. Baumann Angelika Gesundheitsamt Rostock Behrens Ellen ASB KV Demmin e.v. Beilfuß Erika DRK Soziale Betreuungsgesellschaft Ludwigslust mbh Bentz Annemarie Integrative Kita der Lebenshilfe e.v. Neubrandenburg Benz Torsten Waldemarhof e.v. Rostock Berner Christian GEW-MV Schwerin Bernitt Gritt AWO Soziale Dienste ggmbh Wismar Beyer Doris ASB Kreisverband Ostvorpommern e.v. Binz Simone ASB Kita Tützpatz Blank Marlene Kita Schlossgeister Schwerin Blohm Rita Kita Klütz Blum-Pürckhauer Vera Diakonieverein des Kirchenkreises Rostock - Rostocker Stadtmission - e.v. Borchardt Christine Volkssolidarität Kreisverband Parchim e.v. Borowiak Gabi Kita Schlossgeister SN Borsics Ruth Kita KiTraLa Wismar Böse Gisela Kita Pfiffikus" Lübz v. Brandenstein Britt Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" Kröpelin Bremer Ramona Gesundheitsamt Wismar Brockmann Ramona DRK-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. Brüsehafer Resi Kita KiTraLa Wismar Buhl Silke Kindertagesstätte Kinderladen" Greifswald Burmeister Joachim Jugendamt Landkreis Güstrow Busse Marlies AWO - Soziale Dienste ggmbh - Westmecklenburg Buttler Beate Jugendamt Landkreis Bad Doberan Crone Matthias Erzbischöfisches Amt Schwerin Dellin Beate Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Jugend, Familie und Soziales Drecoll Marika Kita Satow Duitsmann Bianka Integrative Kita Neukloster Ehmke Kirsten Kita St. Nikolai Greifswald Fiedler Christina AWO Rostock Fitze Sylke Kita Strandmuschel Rostock Fischer Evelyn AWO Kita Moosmutzel Stralsund Fischer Marion AWO Kita Bad Doberan

98 98 Anhang Name Vorname Einrichtung/Behörde/Ort Freimut Anita Kita Hummelhus Rostock Froh Cornelia Jugendhilfezentrum "Käthe Kollwitz" Rehna e. V. Fröhlich Peter Jugendamt Wismar Funk Kerstin Kita Wittenförden Gagzow Angelika Kita Tressow Gantzkow Melanie Integrative Kita Neukloster Geers Marianne Amt Bad Doberan Land Geisler Birgit Jugendamt Landkreis Bad Doberan Gentner Sabine Stadtelternrat Schwerin Geyer Sybille Kinder Wege ggmbh Lübeck Glawe Harry CDU-Landtagsfraktion Landtag M-V Gonelski Gabriele Kita Klimperkiste Güstrow Gornig Ines Fachbereich Jugend, Kultur und Bildung Landkreis Uecker-Randow Grieswald Angelika DRK Kreisverband Parchim e.v. Gühlstorf Brigitte Kita Lübow Hafemann Anke AWO Landesverband M-V e.v. Hamann Marita Landkreis Parchim, Jugend-, Schulverwaltungs- und Kulturamt Hamann Daniela Kita KiTraLa Wismar Hameister Katrin Kita Knirpsenland" Rostock Hänel Rita JAMBUS ggmbh Harder Heike JAMBUS ggmbh Harms Anneliese Kita Bobitz Heimke Birgit Stadt Hagenow Heincke Helga Stadt Hagenow Helm Andrea DRK Kreisverband Rostock e.v. Heydorn Jörg SPD Hilbert Maria Montessori-Kinderhaus Stralsund Höfer Günther Amt Bad Doberan Land Hübner Christiane Kita Nordlichter" Teterow Jensema Anneke Kita-Elternrat Hof Redentin Jetter Kati Jugendhilfezentrum "Käthe Kollwitz" Rehna e. V. Jung Michaela Stadt Parchim Kajatz Michael Jugendamt Landkreis Güstrow Kapahnke Anja Kita Kinderwelt Rostock Kever Grit Kita Märchenland Rostock Kiaupat Rose-Marie Volkssolidarität Kita Rostock Klünder Christian Montessori-Kinderhaus Stralsund Klüsener Sven AWO Kreisverband Rostock Klut Doris Kita Knirpsenland" Rostock Kokoschek Mandy Kita Regenbogen Kühlungsborn Koplin Torsten Landtag M-V Kosik Michaela Jugendamt Neubrandenburg Köster Ulrike Kita Ziesendorf Kostrowski Ilka Kita Hummelhus Rostock Kral Gertlinde Kita Neddelrad Spatzen" Kriegisch Ines Kita Kinderwelt Rostock Krisin Cornelia DRK Kita Göhren Krohn Heike Landesvereinigung für Gesundheitsförderung M-V e.v.

99 Anhang 99 Name Vorname Einrichtung/Behörde/Ort Krüger Martina Sozialministerium Schwerin Kröncke Beate AWO Kita Löwenzahn Kulessa Ines Kita Großen Luckow Lampe Petra Landratsamt Ludwigslust, Fachdienst Jugend Langenberger Gudrun Kita Storchennest" Brunn Langkeit Rosemarie Kita Schwalbennest Kritzmow Last Elke Kita Hof Redentin Laudon Karin Schule zur individuellen Lebensbewältigung Lauer Viola DRK Kita Uecker-Randow Lechtenbrink Ditlind Amt Bergen auf Rügen Lehmann Brigitte Jugendamt Landkreis Ostvorpommern Lehmkuhl Annett Kita Bad Kleinen Lenz Dietlind Kita Lütt Sparling" Rostock Dr. Lepsow Bernd-Dietmar Kinderwelt Wismar e.v. Lichtner Marina Kita Spatzennest Rostock Lockau Karin Stadt Hagenow Lüdecke Kathrin Kindertagesstätte Bärenhaus" Güstrow Lüders Jutta Stadt Hagenow Lüth Diana Sozialministerium Schwerin Lundschien Simone ASB Warnow-Ost/Ribnitz-Damgarten e.v. Lunke Ingrid Perspektive Wismar ggmbh Luttmann Ines Kita Kleckerburg Güstrow Maleck Kirsten Kita Klabautermann" Stralsund Manske Nicole AWO-Sozialdienst Rostock ggmbh Mante Renate Kita Storchennest" Brunn Martens Dorothea Kita Ziesendorf Medrow Manuela Wismar Meier Roswita Kita Alt Meteln Meister Marion Stadtelternrat Wismar Mente Fred Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg ggmbh Meschke Gabriele AWO Kita Emil Grünbär Meyer Annette ASB Kneipp Kindertagesstätte Karlshagen Milling Sabine ASB Kreisverband Demmin e.v. Molitor Heike Kindertagesstätte Mäusesternchen" Düvier Neumann Karin Kindertagesstätte Zum Tannenwald" Waren Niemann Heike DRK Kreisverband Rostock e.v. Niemann Cornelia Gesundheitsamt Wismar Noa Rita Jugendamt Wismar Oehlke Susanne Kita Stadtelternrat Waren Oldenburg Hannelore Kita Hof Redentin Otto Petra AWO Rostock Pansegrau Viola Gesundheitsamt Rügen Perschke Elvira Kita Wirbelwind Reinberg Plümer Kerstin Staatliches Schulamt Rostock Pothlitz Ria Kita Neukloster Prey Monika Kita Ventschow Prüß Bärbel Kita Roggendorf Radloff Dörte AWO Kita Malchin Rapphahn Doreen Jugendamt Landkreis Ostvorpommern

100 100 Anhang Name Vorname Einrichtung/Behörde/Ort Reimer Susanne Kita Sonnenkinderhaus Rostock Rein Brigitte Kita Bobitz Remus Kathrin AWO Kita Spielkiste Stralsund Renz Torsten CDU Rietentiet Lena Integral e.v. Rostock Ritter Doris Kita Broock Rossow Kathleen Kita Regenbogen Kühlungsborn Sandmann Silvia Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband M-V e.v. Schade Inika Landratsamt Ludwigslust, Fachdienst Jugend Scheer Dirk Jugendamt Greifswald Schmidt Brunhild Jugendamt Stadtverwaltung Neubrandenburg Schmidt Gundula Kita Regenbogen Kühlungsborn Schmidtke Kathleen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung M-V e.v. Schmied Birghild Kita Vietlübbe Schober Angela ASB Kita Gielow Scholz Susanne Integral e.v. Rostock Schön Marianne Kita Rethwisch Schöning Jutta Integrativer Hort der Lebenshilfe Neubrandenburg Scriba Martin Kirchenrat Schritt Brigitte GEW Wittenförden Schröder Angela Kita Kitrala Wismar Schülke Anke AWO Kita Richtenberg Schulz Heidrun DRK Kita Uecker-Randow Schumacher Gerd Jugendamt Landkreis Güstrow Schütt Ina Schabernack - Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe e. V. Schütze Viola Amt Miltzow Schwandt-Schröder Susanne AWO Soziale Dienste ggmbh Wismar Schwarz Christina Stadt Teterow Segler Isolde Sozialamt Dorf Mecklenburg Siedel Ulrike Landratsamt Jugendamt Müritz Sparr Christiane Sozialministerium Schwerin Stasiak Marion Sozialamt Dorf Mecklenburg Stein-Dietrich Heike IPEKO GmbH Schwerin Stolt Christel Kita Großen Luckow Striggow Beate Kita Ostseebad Nienhagen Suhrcke Doris Hort der GS am Rühner Landweg Bützow Tetzlaff Karola Integrative Kindertagesstätte Friedrich Fröbel" Wolgast Theelke Heidrun Amt Bützow-Land Theil Yvonne Kita Werder Theodor Manuela Kita Ravensberg Tilsen Dörte Integral e.v. Rostock Trams Sabine Integral e.v. Rostock Voß Jutta Kita Bummi Neubukow Weise Asta Jugendamt Parchim Weiss Maike Integral e.v. Rostock Werk Rita Hort Neubukow Wetzel Ute Integrative Kindertagesstätte "Brummkreisel" Wolgast

101 Anhang 101 Name Vorname Einrichtung/Behörde/Ort Wiesner Kirsten Jugendamt Landkreis Güstrow Winkler Stefanie Landkreistag M-V Wöller Ellen DRK Zahl Gaby Kita Torgelow Zander Gerlinde Kindertagesstätte "Mäusesternchen" Düvier Zibart Kerstin Volkssolidarität KV Parchim Ziegler Antje Kita Spatzennest Rostock Ziegler Evelin Kindertagesstätte Spatzennest" Rostock Zordel Carmen Sozialministerium Schwerin

102 102 Anhang Fotos von der Tagung

103 Anhang 103

104 104 Anhang

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