Arbeitsmappe Betreuungsgeld Juni 2012
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- Bernd Fuhrmann
- vor 7 Jahren
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1 Arbeitsmappe Betreuungsgeld Juni 2012 Landesverband Hessen
2 Betreuungsgeld Aktuelle Rechtslage Am 6.6. d.j. hat das Bundeskabinett das Betreuungsgeld gebilligt : 1. Lesung, : Anhörung : Ausschuss : 2. und 3. Lesung : Bundesrat Zum Sachverhalt Unter den Begriffen Hausfrauengehalt, Erziehungsgehalt, Herdprämie oder Betreuungsgeld wird seit den 1970 Jahren zunächst im Westen der Republik immer wieder über die Frage diskutiert ob Familien/Alleinerziehenden, die ihre Kinder in den ersten Jahren überwiegend selbst erziehen, eine finanzielle Entschädigung zukommen sollte. Die Modelle reichen von der Forderung nach einem vollwertigen Einkommen bis zu einer Art Hausfrauentaschengeld. Zwischen 1986 und 2006 gab es das Erziehungsgeld, das für zunächst 10 später für 12 und am Ende bis zu 24 Monate gezahlt wurde. Das Erziehungsgeld war einkommensabhängig und musste beantragt werden. Wer die Voraussetzungen erfüllte erhielt 600 DM bzw.300 Euro. Das Erziehungsgeld sollte die Eltern in den ersten Monaten unterstützen und wurde nicht auf die Sozialhilfe angerechnet. Damit hatten auch Erwerbslose ein Einkommen über der Armutsgrenze. Seit 2007 gibt es das Elterngeld. Es wird für 12 bzw. 14 Monate gezahlt und berechnet sich nach dem vorgeburtlichen Einkommen, beträgt höchstens jedoch Euro. Erwerbslose erhalten eine Pauschale von 300 Euro. Bis zu 300 Euro ist das Elterngeld anrechnungsfrei. Durch die Kürzung der Laufzeit bei gleichzeitiger einkommensabhängiger Erhöhung ergibt sich eine Verschlechterung der Situation Erwerbsloser zugunsten oberer Einkommensgruppen, die vorher keine Leistungen erhielten.
3 Bereits im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und FDP vereinbart, dass ein Betreuungsgeld eingeführt werden soll. Ab Januar 2013 wird Betreuungsgeld zunächst in Höhe von 100 Euro monatlich für Kinder im zweiten Lebensjahr gezahlt. Ab Januar 2014 gibt es das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr. Es wird ebenso wie Elterngeld und Kindergeld als Einkommen gewertet und deshalb bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet. Die Kosten belaufen sich im ersten Jahr auf 300 Millionen Euro, 2014 auf 1,1 Milliarden Euro und ab 2015 schätzungsweise auf 1,23 Milliarden Euro jährlich. (Homepage der Bundesregierung ) U3 Betreuung in Einrichtungen Ab dem 1. August 2013 besteht für jedes Kind ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres Auf dem bundesweiten Krippengipfel in 2007 wurden die Ziele für die U3-Betreuung festgelegt: bis 2013 sollen für 35% der Kinder unter 3 Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Der Anteil an Tagesmüttern an diesen Betreuungsplätzen soll erheblich höher sein als in der Vergangenheit. Inzwischen ist klar, dass die angenommenen 35% deutlich zu wenig sind. Im städtischen Raum wird inzwischen von einem Bedarf von 40-60% ausgegangen. Neben den Räumlichkeiten fehlt es vor allem an qualifiziertem Personal. Es werden nicht nur zu wenige Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet. Viele verlassen den Beruf bald nach der Ausbildung, wegen der schlechten Arbeitsbedingungen und insbesondere wegen der nicht angemessenen Bezahlung. Schon daher setzen die Bundesregierung, aber auch die Landesregierungen verstärkt auf Tagesmütter. Für den Krippenausbau fehlten erhebliche finanzielle Mittel. Hier wird der schwarze Peter zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen umher geschoben. Letztlich baden die Kommunen die Unterversorgung aus, denn die Klagen der Eltern werden sich gegen die Kommunen richten und aller Wahrscheinlichkeit nach aussichtsreich sein. Das heißt, die Kommunen werden erhebliche Schadensersatzansprüche leisten müssen, die dann wieder für den Ausbau oder anderes fehlen. Derzeit gibt es Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in ganz Deutschland Plätze werden bis August 2013 nach den aktuellsten Zahlen gebraucht Plätze fehlen also. Die Städte und Gemeinden gehen davon aus, dass noch bis zu Plätze gebraucht werden. Um dem entgegen zu wirken hat Bundesfamilienministerin Schröder ein 10 Punkte Programm vorgestellt. Es beinhaltet Vorschläge wie z.b.: Festanstellung von Tagespflegepersonen, Stärkung der Kindertagespflege und zinsgünstige KfW-Kredite für den U3 Ausbau. Diese, wie auch die weiteren Punkte sind wenig konkret und nicht besonders hilfreich. Die Mittel, die für das Betreuungsgeld geplant sind, wären aber tatsächlich eine echte Unterstützung, wenn sie für den Ausbau der U3 Betreuung eingesetzt würden. 3
4 Bewertung Mit der Begründung, Wahlfreiheit für Eltern sicherzustellen, soll das Betreuungsgeld eingeführt werden. Dagegen sprechen viele Gründe. Wenn eine Familie wirtschaftlich auf das Einkommen beider Eltern angewiesen ist, sind 100 bzw. 150 Euro keine Summe, mit der das fehlende Einkommen kompensiert werden kann. Wenn also tatsächlich Wahlfreiheit erzielt werden soll, müsste die Regierung eine Einkommenskompensationsleistung erbringen, die Eltern tatsächlich ermöglicht, zu wählen. Die derzeitige Lösung wird bei den Familien, die sich ohnehin für das traditionelle Modell der Frau im Haus (in den seltensten Fällen umgekehrt) entschieden haben, zu erheblichen Mitnahmeeffekten führen. Familien mit geringem Einkommen - insbesondere mit geringem Einkommen der Mutter - werden sich aus wirtschaftlichen Gründen sehr genau überlegen, ob sie die Kinder in die Kita geben. Kitabetreuung verursacht ja Kosten und verbunden mit einem geringen Einkommen und eventuell entstehenden Fahrtkosten (Kita/Arbeitsplatz) ist das oft nicht mehr wirtschaftlich. Dann werden Überlegungen sinnvoll, ob das zu Hause bleiben mit 100 bzw. 150 Taschengeld sinnvoll ist. Bei dem Mitnahmeeffekt fragt man sich auch, ob in Deutschland nur noch eine bestimmte Klientel Kinder bekommen sollte, da die finanziellen Anreize nur bei den schon besser Gestellten ankommen wird. Wenn nicht für alle Kinder ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht, kann von echter Wahlfreiheit keine Rede sein. Beim Betreuungsgeld fallen alle emanzipatorischen und pädagogischen Argumente hinten runter. Frauen, die dem Arbeitsmarkt länger fern bleiben, haben es wesentlich schwerer, später wieder Arbeit zu finden. Qualifikationen entwerten sich und die eigenständige Altersversorgung wird erheblich geschmälert - damit steigt die Gefahr der Altersarmut. Es ist längst wissenschaftlich erwiesen, dass ein früher Krippenbesuch der Entwicklung der Kinder gut tut und nicht - wie lange behauptet - Schaden anrichtet. Besonders Kinder bildungsferner Eltern profitieren erheblich vom Krippenbesuch. Auch für Kinder, deren Muttersprache nicht deutsch ist, ist der frühe Besuch einer Kindereinrichtung hilfreich. Aber genau diese Zielgruppen werden mit dem Hausfrauentaschengeld dazu animiert, ihre Kinder nicht in eine Einrichtung zu schicken. Hinzu kommt die soziale Ungerechtigkeit, dass das Betreuungsgeld voll auf Hartz IV angerechnet wird. Damit werden erwerbslose Familien diskriminiert. Hier sollen die Mitnahmeeffekte verhindert werden, über die sich die Bundesregierung bei der Arzt-, Ingenieurs- oder Bankersgattin nicht die geringsten Gedanken macht. Alleinerziehende Mütter werden mit dieser Regelung quasi per sé ausgeschlossen. Denn Alleinerziehende können sich und ihre Kinder in der Regel nur versorgen, wenn sie entweder berufstätig sind oder Hartz VI beziehen. Die Zahl der Alleinerziehenden, die ihr Leben durch Unterhalt bestreiten, ist verschwindend gering. Mit dem Argument der Wahlfreiheit versucht die Bundesregierung ein rückwärtsgewandtes Konzept durchzusetzen, von der CSU initiiert. Die CDU hat nun das Gesetz geschaffen, das jedem Kind einen Krippenplatz zusichert. Es wird immer deutlicher, dass dieses Gesetz nicht 4
5 einzulösen ist: es ist eigentlich ein milliardenschweres Geschenk an Eltern, denen damit weder wirtschaftlich noch emanzipatorisch und schon gar nicht pädagogisch gedient ist. Statt eine Milliarde Euro jährlich für Betreuung auszugeben, sollte das Geld besser in die öffentliche Kinderbetreuung gesteckt werden. Das würde zunächst helfen, den Bedarf zu decken. Später würde das Geld für mehr Qualität und bessere Bezahlung zur Verfügung stehen und vielleicht kämen wir am Ende sogar zu einer gebührenfreien Kinderbetreuung. 5
6 Anfrage für kommunale Fraktionen / Muster (Stadt/Land ist wahlweise einzusetzen) Liegen der Stadt XXXX Erkenntnisse vor, wie hoch der tatsächliche Bedarf an U3-Betreuungsplätzen ist? Wie hoch ist das Finanzvolumen, um diesen Bedarf zu decken? Stehen auf dem regionalen Arbeitsmarkt genügend Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung? Wurden für die Schaffung von U3-Plätzen andere Kinderbetreuungsplätze - insbesondere Hortplätze - gestrichen? Werden die Zuschüsse des Landes (Hessen)/der Bundesrepublik für die Umsetzung der U3- Zielsetzung in voller Höhe ausgeschöpft? Wie hoch ist die Summe, die x-stadt im letzten Jahr selbst aufgebracht hat? Wie sieht der Personalschlüssel in den einzelnen Kindereinrichtungen aus? Werden neben Fachkräften auch Hilfskräfte eingesetzt? Wie groß ist die Gruppenstärke in den einzelnen Kindereinrichtungen? 6
7 Antrag für kommunale oder Landtagsfraktionen / Muster (Landtag/Kreistag oder Stadt sind wahlweise einzusetzen) Betreuungsgeld verhindern und frühkindliche Bildung stärken Der Landtag/Kreistag möge beschließen: 1. Der Landtag/Kreistag XXXXX begrüßt das gemeinsame Ziel von Bund, Ländern und Kommunen, ab dem 1. August 2013 jedem unter dreijährigen Kind einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder tagespflege zu garantieren. 2. Der Landtag/Kreistag ist der Auffassung, dass eine gute Betreuungsinfrastruktur notwendig ist, damit Familien eine echte Wahlfreiheit bei ihrer Lebensgestaltung haben. Ein quantitativ ausreichendes und qualitativ gutes Angebot an frühkindlicher Bildung und Betreuung fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und verbessert die Chancengleichheit für alle Kinder. 3. Der Landtag nimmt zur Kenntnis, dass sich der bis 2013 angestrebte Kita- und Tagespflege-Ausbau in einigen Bundesländern verzögert, und fordert daher auch den Bund auf, sich stärker für den Ausbau einzusetzen. 4. Der Landtag ersucht die Landesregierung deshalb, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Bund von der Einführung des Betreuungsgeldes Abstand nimmt und stattdessen die dafür veranschlagten Mittel für den Ausbau von Kita- und Tagespflegeplätzen, sowie für die dauerhafte Finanzierung dieses Angebots bereitstellt. Dabei soll den Bundesländern, die den angestrebten Betreuungsumfang schon bereitstellen, die Möglichkeit gewährt werden, die Bundesmittel auch für die qualitative Verbesserung der frühkindlichen Bildung einsetzen zu können. 5. Der Landtag bekennt sich zu einer modernen Familienpolitik, die partnerschaftliche Erziehungsarbeit fördert, und vertritt die Auffassung, dass das geplante Betreuungsgeld längst überkommene Rollenzuschreibungen zwischen Frauen und Männern im Familienleben verfestigen wird. 6. Der Landtag lehnt die Einführung eines Betreuungsgeldes auch ab, weil damit Anreize geboten werden, die die Rückkehr von Frauen ins Berufsleben verzögern oder verhindern. 7
8 Musterpresseerklärung Nein zum Betreuungsgeld XYZ erklärt: Das Betreuungsgeld steht für ein antiquiertes Familienbild, weil es Frauen eine Rolle zuschreibt, die längst überwunden sein sollte. Erwerbsarbeit ist in diesem Modell nicht vorgesehen. Weiter kritisiert XYZ: Zur Verbesserung der Lebenslage von Kindern, die in oder am Rande von Armut leben, leistet dieses Gesetz nichts! Viel besser sei es, die nicht unerhebliche Summe von jährlich ca. 1,2 Milliarden Euro in den Kita- Ausbau oder in die Verbesserung der Qualität der Betreuungsangebote zu investieren. Das käme allen Kindern zugute, also auch denen aus benachteiligten Familien. Stattdessen verteilt die Bundesregierung das Geld mit der Schippe an Eltern, die - aus welchen Gründen auch immer - ihr Kind zu Hause betreuen wollen, moniert XYZ. Die Bundesregierung argumentiert, mit dem Betreuungsgeld Wahlfreiheit gewährleisten zu wollen. Solange aber nicht für alle Kinder ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht, kann von Wahlfreiheit keine Rede sein. Kritsch wird auch festgestellt, dass mit erheblichen Mitnahmeeffekten zu rechnen ist. Familien, die wirtschaftlich abgesichert sind und sich für eine Betreuung zu Hause entscheiden, nehmen das Betreuungsgeld sicher gern als eine Art zusätzliches Taschengeld. Andererseits soll aber bei Beziehern von Arbeitslosengeld II-Leistungen (Hartz IV) das Betreuungsgeld als Einkommen angerechnet werden, um angeblich falsche Anreize zu vermeiden. 8
9 Aktionsvorschläge: Fallen lassen: Es werden handschriftliche kleine Zettel produziert (eine/r mit gut lesbarer Schrift schreibt, dann kopieren), die man überall liegen lässt. Textbeispiele: 1. Eigentlich wollte ich wieder arbeiten gehen. Ich muss endlich mal wieder hier raus. Mit meiner halben Stelle verdiene ich nicht viel, dann kommen die Fahrkosten dazu und die Kita ist auch teuer. Mein Mann sagt ich soll die 100 Euro nehmen und zu Hause bleiben. Das mit dem Betreuungsgeld war die dümmste Idee, die die Regierung haben konnte. Ich geh jetzt zur LINKEN, weil die sich für gebührenfreie Kitas einsetzt. Katrin 25 Jahre 2. Mama, warum darf Anne in den Kindergarten und ich nicht? Für dich ist kein Platz da. Warum denn? Die Gemeinde hat sich nicht darum gekümmert, dass alle Kinder einen Platz kriegen. Aber ich will doch mit Anne spielen! Aber Liebes: Mami bekommt dafür jeden Monat 100 Euro, die können wir doch auch gut brauchen. Marie 2 Jahre 3. Oh manno, erst hab ich gedacht, meine kleine Schwester kommt endlich in die Kita. Die ist erst zwei und ich muss dauernd auf sie aufpassen. Aber jetzt sagt Papa, die soll lieber zu Hause bleiben, ich bekomme dafür ein neues Fahrrad. Will ich aber gar nicht. Das ist wegen dem Betreuungsgeld. Wer denkt sich denn so was nur aus? Jetzt muss ich wieder in den Ferien auf sie aufpassen. Max (10) Bruder von Lena (2) 9
10 Straßenaktionen Textkreise auf Folien, Durchmesser ca. 1m, in Fußgängerzonen in der Mitte spiegeln. In jedem Kreis einen der Sätze: Euro mehr in der Haushaltskasse sind doch geil?!? Dafür können Sie 10 Babysitterstunden bezahlen schwarz natürlich Ein Krippenplatz wäre doch besser. Betreuungsgeld ist nicht mal ne halbe Sache. DIE LINKE. 2. Sind Sie auch so ein bisschen für Gleichberechtigung? Dann winken Sie doch mal! Die Bundesregierung will doch tatsächlich eine Herdprämie einführen! Denen ist wohl Gleichberechtigung nicht so wichtig. Uns aber schon! Reden Sie doch mal mit anderen darüber. DIE LINKE. 10
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