Fach: Bürgerliches Recht Gesamtstunden: 99 L E R N Z I E L
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- Gerd Hofmann
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1 Fachbereich: Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang: Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre Fach: Bürgerliches Recht Gesamtstunden: 99 L E R N Z I E L Die Studierenden können - die grundlegenden Begriffe und die Systematik des Zivilrechts darstellen und in den interdisziplinären Kontext einordnen. - die wesentlichen juristischen Methoden anwenden und auf dieser Grundlage Fälle und sonstige Aufgaben juristisch vertretbar bearbeiten. - die praktisch wichtigen Grundregeln zum Recht der Verträge, zur Verantwortung aus deliktischem Handeln, zur Verjährung, zur Mehrheit von Schuldnern, zur Beweislast und zur Beweislehre anwenden und auf dieser Grundlage Fälle und sonstige Aufgaben juristisch vertretbar bearbeiten. - die praktisch wichtigen Grundregeln zu den Rechtsverhältnissen an Grundstücken und an beweglichen Sachen sowie zur Durchsetzung von Forderungen erläutern und in den Kontext mit Fragestellungen aus den im. Spiegelstrich genannten Bereichen einordnen. - die zivilrechtlichen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der staatlichen Verwaltung erläutern. 1
2 Lehrthemen Grundlagen: System des Zivilrechts, Beweislast, Beweislehre, Schuldverhältnis, Willenserklärung, Rechtsgeschäft, Vertrag, Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft, Technik der Fallbearbeitung Handlungssubjekte: natürliche und juristische Personen, Verbraucher und Unternehmer, GmbH Zustandekommen von Verträgen: Angebot und Annahme, Stellvertretung, Form, Vergabevorschriften Inhalt von Verträgen: Privatautonomie, Auslegung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Haupt- und Nebenpflichten, Bestimmung des Vertragsinhalts durch den Gesetzgeber exemplarisch anhand des Kauf- und Werkvertrags Fehlerhafte Verträge: Fehlende bzw. beschränkte Geschäftsfähigkeit, Formmangel, arglistige Täuschung, Sittenwidrigkeit, gesetzliches Verbot, Rückabwicklung (Bereicherungsrecht) Verletzung vertraglicher Pflichten und ihre Folgen: Begriff der Pflichtverletzung, insbesondere des Mangels beim Kauf- und beim Werkvertrag Ansprüche des Gläubigers: Erfüllung, Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme, Schadensersatz, Verzugszinsen, Rechte des Gläubigers: Leistungsverweigerung, Rücktritt, Kündigung, Minderung Haftung für Dritte Erlöschen vertraglicher Verpflichtungen: Erfüllung, Aufrechnung, Kündigung und Rücktritt Verantwortung aus deliktischem Handeln: Allgemeine Grundsätze, Verkehrssicherungspflicht, Haftung aus Sondergesetzen, insbes. UmweltHG, HPflG Verjährung von Ansprüchen Mehrheit von Schuldnern Rechtsverhältnisse an beweglichen Sachen: gutgläubiger Erwerb Empfohlene Stunden und. Studienabschnitt
3 Rechtsverhältnisse an Grundstücken: Grundbuch, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte Durchsetzung von Forderungen: Mahn- und Erkenntnisverfahren, Zwangsvollstreckung, Insolvenz Klausurwoche 1 99
4 Fachbereich: Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang: Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre Studienfach: Bürgerliches Recht Stunden: 99 Groblernziele Die Studierenden sollen das Zivilrecht in seiner Abgrenzung zum öffentlichen Recht und zum Strafrecht einordnen Grundlagen: System des Zivilrecht AVR und Staatsrecht das Zivilrecht als juristische Kehrseite wirtschaftlichen Handeln begreifen Bezüge zur Betriebswirtschaft Grundlagen der öffentlichen BWL die Grundfunktion des Zivilrechts als Instrument des Interessenausgleichs erkennen und im Einzelfall betroffene Interessen erkennen können Vertragsfreiheit, Verkehrsschutz, Schutz des schwächeren Vertragspartners, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Interessenkonflikte im öffentlichen Recht (Freiheit des Einzelnen gegen Allgemeinwohlinteressen) ein Schuldverhältnis, ein Rechtsgeschäft und eine Willenserklärung im konkreten Einzelfall identifizieren Schuldverhältnis, Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag AVR: Der öffentlich-rechtliche Vertrag 4
5 Die Studierenden sollen das Abstraktionsprinzip in den Zusammenhang schuldrechtlicher und dinglicher Fragestellung bringen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft die Technik der Fallbearbeitung beherrschen Gutachtenstil, Bescheidstil 6 Juristische Methodik die Grundprinzipien der Beweislast auf einfache umstrittene Sachverhalte anwenden Beweislast AVR: Untersuchungsgrundsatz im konkreten Einzelfall den Zeugen und den Sachverständigen als einschlägiges Beweismittel erkennen, eine Einschätzung über die Beweischancen vornehmen und die Folgen einer Beweisfälligkeit darstellen Beweislehre 4 5
6 die für das Verwaltungshandeln wesentlichen juristischen Personen kennen und die Bedeutung ihrer Rechtsfähigkeit im Einzelfall einordnen Handlungssubjekte: Natürliche und juristische Personen AVR: Juristische Personen des öffentlichen Rechts die Unterscheidung zwischen Unternehmer und Verbraucher erläutern die Grundprinzipien zur GmbH (Eigenständige Rechtspersönlichkeit, Haftungsbeschränkung, Organe) im konkreten Einzelfall anwenden Verbraucher und Unternehmer GmbH 4 das Zustandekommen eines Vertrags durch Angebot und Annahme nachvollziehen Zustandekommen von Verträgen: Angebot und Annahme 1 ÖDR: Begründung des Arbeitsverhältnisses und des Beamtenverhältnisses 6
7 das Zustandekommen eines Vertrags durch Stellvertretung und die Bedeutung der Stellvertretung für die Verwaltungspraxis (Dienstanweisung, Geschäftsverteilungsplan) im Einzelfall erkennen Stellvertretung AVR: Behörden, Ämter, Amtswalter als Subjekte öffentlicher Verwaltung die Bedeutung der Formbedürftigkeit eines Vertrags und die Folgen eines Formverstoßes erläutern und die kommunalrechtlichen Vorgaben hierzu kennen Form, insbesondere nach 64 GO 1 Kommunalrecht die europarechtlichen Bezüge und die verschiedenen Rechtsquellen des Vergaberechts kennen Vergaberecht Europarecht: EU-Richtlinien die grundlegenden Prinzipien des Vergaberechts nach GWB und VgV anwenden Vergaberecht 7
8 im Einzelfall entscheiden, welche Rechtsquelle desvergaberechts (GWB, VgV, VOL/A, VOB/A, interne Vergaberichtlinien) wie anwendbar ist die Bedeutung der Vertragsfreiheit und ihre Grenzen durch unabdingbares Recht erkennen Vergaberecht Inhalt von Verträgen: Privatautonomie 9 AVR: Verwaltungsvorschriften und Dienstanweisungen ÖDR: Unabdingbarkeit arbeitsrechtlicher Vorschriften aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes die Auslegung unklarer Willenserklärungen vornehmen Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen die Bedeutung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Verwaltungspraxis erkennen die Bedeutung und die rechtliche Verankerung von vertraglichen Nebenpflichten erkennen Allgemeine Geschäftsbedingungen Haupt- und Nebenpflichten 6 1 ÖDR: Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis und aus dem Beamtenverhältnis 8
9 die Gestaltung des Vertragsinhalts durch den Gesetzgeber exemplarisch am Kauf- und Werkvertrag nachvollziehen (ohne Gewährleistungsrecht) die Möglichkeit der Unwirksamkeit von Verträgen exemplarisch anhand der fehlenden bzw. beschränkten Geschäftsfähigkeit erläutern und anhand der arglistigen Täuschung im konkreten Einzelfall erkennen 1 Bestimmung des Vertragsinhalts durch den Gesetzgeber exemplarisch anhand des Kaufund Werkvertrags Fehlerhafte Verträge: Fehlende bzw. beschränkte Geschäftsfähigkeit, arglistige Täuschung 1 ÖDR: Arglistige Täuschung im Einstellungsgespräch die Möglichkeit des Gesetzgebers über 14 und der Rechtsprechung über 18 erläutern, bestimmte Vertragsinhalte auszuschalten Sittenwidrigkeit, gesetzliches Verbot die Rückabwicklung eines fehlerhaften Vertrags erläutern (Bereicherungsrecht) Rückabwicklung (Bereicherungsrecht) 4 9
10 vertragliche Pflichtverletzungen, insbesondere Mängel im Einzelfall erkennen Verletzung vertraglicher Pflichten und ihre Folgen Begriff der Pflichtverletzung, insbesondere des Mangels beim Kauf- und beim Werkvertrag die Möglichkeit der Geltendmachung eines Erfüllungsanspruchs, insbesondere im Gewährleistungsfall bei Kauf- und Werkvertrag, oder beim Werkvertrag eines Anspruchs auf Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme erkennen Erfüllung, Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme die Möglichkeit der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs, insbesondere im Gewährleistungsfall bei Kauf- und Werkvertrag, erkennen und umgekehrt die Notwendigkeit, als Schuldner Vorkehrungen zur Vermeidung eines Fahrlässigkeitsvorwurfs zu treffen. Schadensersatz, Verzugszins, Haftung für Dritte 7 Grundlagen der ÖBWL /Organisation ÖDR: Haftung des Arbeitnehmers und des Beamten bei Pflichtverletzungen, Rückgriffsmöglichkeiten des Dienstherrn 10
11 die Möglichkeit der Geltendmachung eines Verzugszinsanspruchs erkennen Verzugszins 1 die Möglichkeit der Leistungsverweigerung, des Rücktritts, der Kündigung und der Minderung insbesondere im Gewährleistungsfall bei Kauf- und Werkvertrag, erkennen Leistungsverweigerung, Rücktritt, Kündigung, Minderung 5 ÖDR: Kündigung des Arbeitsverhältnisses und Entlassung des Beamten aus Anlass einer Pflichtverletzung 11
12 die Möglichkeit des Erlöschen vertraglicher Verpflichtungen durch Erfüllung, Rücktritt, Kündigung und Aufrechnung erläutern Erlöschen vertraglicher Verpflichtungen: Erfüllung, Aufrechnung, Kündigung und Rücktritt ÖDR: Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, befristete Arbeitsverhältnisse AVR: Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten das Entstehen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses aufgrund einer unerlaubten Handlung, sein Inhalt und seine Abwicklung erläutern sowie zwischen Verschuldens- und Gefährdungshaftung unterscheiden Verantwortung aus deliktischem Handeln: Allgemeine Grundsätze 1
13 den 8 I BGB als Grundtatbestand der deliktischen Haftung anwenden, dies insbesondere im Zusammenhang mit Verkehrssicherungspflichten, und umgekehrt die Notwendigkeit erkennen, als Schuldner Vorkehrungen zur Vermeidung eines Fahrlässigkeitsvorwurfs zu treffen Allgemeine Grundsätze, Verkehrssicherungspflicht 5 Grundlagen der ÖBWL/Organisation Amtshaftung nach 89 BGB i.v.m. art. 4 GG die wichtigsten Haftungstatbestände aus dem UmwelthaftungsG und dem HaftpflichtG als Beispiele für Gefährdungshaftung anwenden Haftung aus Sondergesetzen, insbes. UmweltHG, HPflG 4 1
14 die Verjährung eines Anspruchs innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist oder der für Gewährleistungsansprüche beim Kauf- und Werkvertrag geltenden Frist und die Möglichkeit der Verjährungshemmung durch Klage oder Mahnbescheid erkennen Verjährung die Voraussetzungen und die Folgen einer gesamtschuldnerischen Haftung erkennen Mehrheit von Schuldnern das Eigentum als grundlegendes Herrschaftsrecht über eine Sache nachvollziehen und die grundlegenden Regeln über die Eigentumsübertragung samt gutgläubigen Erwerbs erläutern Rechtsverhältnisse an beweglichen Sachen: gutgläubiger Erwerb 14
15 die Eigentumsübertragung bei unbeweglichen Sachen, Funktion und Aufbau des Grundbuchs sowie die Bedeutung der Grundpfandrechte und der Grunddienstbarkeit als Sicherungsinstrument erläutern Rechtsverhältnisse an unbeweglichen Sachen: Grundbuch, Grundpfandrechte, Grunddienstbarkeit die grundlegenden Regeln zur Gerichtszuständigkeit, zum Gang des Erkenntnis- und des Mahnverfahrens, zu Rechtsmitteln und Rechtskraft und zu den Verfahrenskosten erläutern Durchsetzung von Forderungen: Mahn- und Erkenntnisverfahren 4 ÖDR: Kündigungsschutzklage AVR: Verwaltungsprozess 15
16 die Bedeutung eines Vollstreckungstitels als Vollstreckungsvoraussetzung, die Grundprinzipien der Sachpfändung, der Forderungspfändung und der Vollstreckung in Grundstücke, die Kosten der Zwangsvollstreckung und die Bedeutung der Sicherungsrechte (Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung) erläutern Zwangsvollstreckung 6 AVR: Verwaltungsvollstreckung die Voraussetzungen für die Eröffnung und die wesentlichen Grundprinzipien der Abwicklung eines Insolvenzverfahrens unter Berücksichtigung der Sicherungsrechte erläutern Insolvenz Klausurwoche 16
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