Gesamtschweizerische und regionale Harmonisierung der Schulen

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1 Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Gesamtschweizerische und regionale Harmonisierung der Schulen Ratschlagsentwurf Bildungsraum Nordwestschweiz

2 Gemäss Beschluss des Regierungsrats des Kantons Basel-Stadt vom 25. November 2008 geht der vorliegende Ratschlagsentwurf am 15. Dezember 2008 in Vernehmlassung. Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Ende November Ratschlagsentwurf Bildungsraum Nordwestschweiz

3 INHALTSVERZEICHNIS INHALT 1 Auf einen Blick 7 2 Ausgangslage und Handlungsbedarf Herausforderungen für die Schule Ausgangslage Schweiz und Region HarmoS-Konkordat Sonderpädagogik-Konkordat Zusammenarbeit zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft Ausgangslage Basel-Stadt 15 3 Idee, Ziele und Inhalte des Bildungsraums Nordwestschweiz Die Idee Ziele und Inhalte Die Konkordate und ihre rechtlichen Auswirkungen in Basel-Stadt Auswirkungen des HarmoS-Konkordats Auswirkungen des Sonderpädagogik-Konkordats Auswirkungen des Staatsvertrags Bildungsraum Nordwestschweiz 22 4 Politisches Vorgehen Ein Staatsvertrag als Grundlage des Bildungsraums Das Verhandlungsergebnis aus der Sicht von Basel-Stadt Anpassungen in Verfassung und Schulgesetz Basel-Stadt Anpassung der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März Anpassung des Schulgesetzes vom 4. April Vorgehen bei Erarbeitung und Entscheidvorbereitung Abstimmung mit laufenden Projekten im Kanton Basel-Stadt Allgemein Elternrechte und -pflichten Leitungsreform an der Volksschule Sprachprofile Vorverlegung des Fremdsprachenunterrichts (Passepartout) Deutschförderung vor der Einschulung Gesamtkonzept Förderangebote und Integration an der Volksschule (BS) und Sonderpädagogik-Konzept (BS und BL) Tagesstrukturen 39 5 Die künftige Schule Einleitung Integration und individuelle Förderung Übersicht Sonderpädagogische Massnahmen Begabungsförderung Stundentafel Unterrichtsentwicklung und Modellschulen Laufbahnentscheide, Leistungstests und Abschlusszertifikat Volksschule Laufbahnentscheide 47 Gesamtschweizerische und regionale Harmonisierung der Schulen 3

4 INHALTSVERZEICHNIS Leistungstests (Orientierungsarbeiten) Abschlusszertifikat Tagesstrukturen Ausserschulisch und schulintegriert geführte Tagesstrukturen Der Ausbaustand im Kanton Basel-Stadt im Schuljahr 2008/ Ausbau nach Bedarf Deutschförderung vor der Einschulung Primarstufe insgesamt Pädagogische Grundsätze Ausgestaltung Basisstufe Auftrag Inhalte Ausgestaltung Der Schulversuch 4bis8 der EDK-Ost Spezielle Ausgangslage für den Kanton Basel-Stadt Aufbaustufe Auftrag Inhalte Strukturvarianten Ausgestaltung Sekundarstufe I Auftrag Inhalte Ausgestaltung Sekundarstufe II Die neue Schullaufbahn Gestaltung der Übergänge Lernbeurteilung Einbezug der Eltern Akzeptanz der neuen Primarstufe Einbezug der Eltern in Laufbahnentscheide Wahlmöglichkeiten des Schulstandorts Konsequenzen für Lehrpersonen Lehrpersonen der Basisstufe Lehrpersonen der Aufbaustufe Lehrpersonen der Sekundarstufe I Lehrpersonen der Gymnasien Zusammenfassung der wichtigsten Veränderungen 65 6 Vorgehen bei der Einführung Übersicht Der Fremdsprachenunterricht während des Übergangs Die nicht altersgemischte Aufbaustufe während des Übergangs Die drei neuen Stufen während des Übergangs Das Gymnasium während des Übergangs Die Repetitionen während des Übergangs Die Beschleunigung während des Übergangs Der Stichtag während des Übergangs Der Raumbedarf während des Übergangs Die Leitungen während des Übergangs 72 4 Ratschlagsentwurf Bildungsraum Nordwestschweiz

5 INHALTSVERZEICHNIS 7 Planung der Ressourcen Personal Änderungen im Auftrag Ausbildungsvoraussetzungen Anpassungen Pflichtlektionen Entlöhnung Primarlehrpersonen Entlastungen für die Einführungsphase Weiterbildung Unterrichts- und Schulentwicklung Ergänzungsstudium Weiterbildung im Bereich der Fremdsprachendidaktik Weiterbildungsfahrplan der einzelnen Stufen Organisation Raum und Infrastruktur Zuteilung der Schulstandorte an die Stufen Zusätzlicher Raumbedarf Annahmen für die Planung Kosten von Umzug und Umbau Weitere bauliche Projekte Annahmen für die Kostenschätzungen Finanzen Gesamtkosten Integrierte Förderung Begabungsförderung Schulentwicklung Laufbahnentscheide, Leistungstests und Abschlusszertifikat Volksschule Tagesstrukturen Primarstufe Sekundarstufe I Allgemeines und Übriges Schülerzahlentwicklung 92 8 Bilanz Chancen einer Annahme Folgen einer Ablehnung Stellungnahme des Erziehungsrats 93 Glossar 95 Anhang Synoptische Darstellung der Verfassungs- und Gesetzesänderungen 101 Gesamtschweizerische und regionale Harmonisierung der Schulen 5

6 Die mit einem * versehenen Ausdrücke sind im Glossar erläutert. 6 Ratschlagsentwurf Bildungsraum Nordwestschweiz

7 1 AUF EINEN BLICK AUF EINEN BLICK 1 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt möchte die Schulen zusammen mit den Partnerkantonen* Aargau, Basel-Landschaft und Solothurn an die Vorgaben der gesamtschweizerischen Konkordate anpassen, regional angleichen und gemeinsam weiterentwickeln. Insbesondere die Unterschiede zwischen den Schulsystemen der beiden Basel sollen verschwinden. Familien sollen in einen anderen Kanton umziehen können, ohne dass ihre Kinder Nachteile in ihrer Schullaufbahn in Kauf nehmen müssen. Dank ihrer gesamtschweizerischen und regionalen Harmonisierung können sich die Schulen gemeinsam und erfolgreich den Herausforderungen der weltweiten Informationsgesellschaft stellen zugunsten der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen und als Beitrag zur Attraktivitätssteigerung unseres Wohn- und Wirtschaftsstandorts. Zum Programm des Bildungsraums Nordwestschweiz gehören die folgenden Ziele: Die Startbedingungen für leistungsstärkere und leistungsschwächere Kinder werden besser durch die Förderung der Deutschkenntnisse vor der Einschulung und durch eine Gestaltung der Schuleingangsphase, die den unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung trägt. Die Volksschule* wird ihrem Anspruch, alle Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern und zu integrieren, gerechter, sodass alle ihre Begabungen entfalten können und in ihrer Leistungsbereitschaft herausgefordert werden. Die Lehrpersonen erhalten gute und praxistaugliche Rahmenbedingungen für den Unterricht und das Zusammenwirken im Schulhaus. Es sind Bildungsinhalte und transparente Leistungsanforderungen vereinbart, die im ganzen Bildungsraum gelten. Die Berufsbildung wird aufgewertet. Schliesslich steht allen Kindern und Familien ein bedarfsgerechtes Angebot an Tagesbetreuung zur Verfügung, das nach pädagogischen Grundsätzen geführt wird. Voraussetzung für die Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen ist die Schaffung einer gemeinsamen Schulstruktur. Die Primarstufe bleibt Quartierschule und dauert neu acht Jahre. Sie ist aufgeteilt in eine vierjährige Basisstufe, in der die Kinder nach individuellem Tempo vom spielenden zum systematischen Lernen vorrücken, und in eine vierjährige Aufbaustufe, in der ein vorgezogener Fremdsprachenunterricht beginnt. Anschliessend durchlaufen die Jugendlichen die dreijährige gegliederte Sekundarschule mit den durchlässigen Leistungszügen* A, E und P. Am Ende der obligatorischen Schulzeit erhalten alle Schülerinnen und Schüler ein einheitliches Zertifikat. Der Übertritt in die Berufsbildung, ins vierjährige Gymnasium und die übrigen Mittelschulen erfolgt für alle Jugendlichen gleichzeitig. Der Bildungsraum entsteht nicht auf einen Schlag. Die gegenseitige Annäherung folgt in jedem Kanton einem eigenen Rhythmus, der den örtlichen Gegebenheiten entspricht und die kantonale Autonomie achtet. Über die Entwicklung des Bildungsraums werden die Regierungen den Parlamenten periodisch Rechenschaft ablegen. Diese werden in die Gestaltung der weiteren Entwicklung miteinbezogen. Die Umsetzung der Reform erfolgt mit Beteiligung der Lehr- und Leitungspersonen in Etappen, damit keine Generation der Lernenden zu kurz kommt und die Lehrpersonen die Umstellung bewältigen können. Die beiden Basel folgen dem gleichen Fahrplan. Dem Grossen Rat wird ein Paket vorgelegt. Dieses umfasst den Beitritt zu zwei gesamtschweizerischen Konkordaten und zum regionalen Staatsvertrag* sowie die erforderlichen Verfassungsund Gesetzesänderungen im Kanton. Erkennbar werden darin auch die Auswirkungen auf Personal, Weiterbildung, Schulraum und Staatsfinanzen. Der Auftrag zur gesamtschweizerischen und regionalen Harmonisierung der Schule wird in die Kantonsverfassung aufgenommen. Daher werden auch die Stimmberechtigten über diese wichtige Vorlage befinden können. Die Beschlüsse des Grossen Rates treten nur inkraft, wenn die Volksmehrheit zur Verfassungsänderung Ja sagt. Gesamtschweizerische und regionale Harmonisierung der Schulen 7

8 8 Ratschlagsentwurf Bildungsraum Nordwestschweiz

9 2 AUSGANGSLAGE UND HANDLUNGSBEDARF AUSGANGSLAGE UND HANDLUNGSBEDARF 2 Herausforderungen für die Schule 2.1 Einschulungstag in einer durchschnittlichen Klasse in Basel-Stadt: Kinder, die schon fliessend lesen können, sitzen neben durchschnittlich begabten Kindern, neben Kindern mit besonderem Bildungsbedarf und Kindern, die noch kaum ein Wort Deutsch sprechen. Die Schulen in der Schweiz und ganz besonders im urbanen Halbkanton Basel-Stadt sehen sich mit der Tatsache konfrontiert, dass die Kenntnisse der Kinder und Jugendlichen, die in die Kindergärten und Schulklassen kommen, immer verschiedener werden. Heterogen sind nicht nur Begabung, Entwicklungs- und Leistungsstand, sondern auch Sprache, Kultur, Wertvorstellungen und Lebensformen der Herkunftsfamilien. Die Lehrpersonen «beschulen» nicht Klassen, sie unterrichten Schülerinnen und Schüler. Diese müssen von den Lehrpersonen in ihrer Unterschiedlichkeit wahrgenommen und entsprechend ihren Fähigkeiten, Interessen und ihrem Kenntnisstand gefördert werden. Beide Extreme Kinder mit besonderen Begabungen wie auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen benötigen individuelle Förderung. Ebenso wichtig ist der Integrationsauftrag der Schule. Die Lehrpersonen haben die Aufgabe, alle Schülerinnen und Schüler in die Gemeinschaft zu integrieren. Für diese anspruchsvollen Aufgaben müssen die Lehrerinnen und Lehrer sorgfältig aus- und weitergebildet sein und über genügend Ressourcen verfügen, von Teamteaching-Lektionen über Unterrichtshilfen bis hin zu ausreichenden Räumlichkeiten. Angesichts der kulturellen und sprachlichen Heterogenität muss den Lehrpersonen und den Schulleitungen dafür auch genügend Zeit zur Verfügung stehen. Individuelle Förderung Nie spielte der Bildungsstand bei der Zuteilung von Berufs- und Lebenschancen eine gewichtigere Rolle als heute. Der Schulerfolg wird aber massgeblich von der Ausgangssituation der Kinder zum Zeitpunkt des Schuleintritts beeinflusst. Er hängt stark von der sozialen und der kulturellen Herkunft sowie von der Bildungsnähe der Familie ab. Kinder aus bildungsnahen, deutschsprachigen Familien sind im Gymnasium deutlich übervertreten, während Kinder aus bildungsfernen, fremdsprachigen Familien in den Kleinklassen und im A-Zug der Weiterbildungsschule in der Mehrheit sind. Es braucht heute wirksame Massnahmen zur Verbesserung der Bildungschancen von Kindern, deren Herkunft sich nachteilig auswirkt. Die Wirtschaft benötigt immer besser qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Basel als Standort von international tätigen Unternehmen mit hoher Wertschöpfung gilt dies in besonderem Masse. Der Qualifikationsdruck der Arbeitswelt überträgt sich auf die Kinder und Jugendlichen, auf ihre Eltern, aber auch auf die Schule und die Lehrpersonen. Gute Bildung wird dadurch zu einem Standortfaktor für die Wirtschaft, denn gut ausgebildete Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erbringen in ihren Berufen Spitzenleistungen, was die Wettbewerbsfähigkeit fördert. Gleichzeitig tragen gute Bildungsangebote auch zur Attraktivität des Wohnortes bei. Die Schule ist auch betroffen, wenn es um die Forderung nach mehr Mobilität und Flexibilität in der Arbeitswelt geht. Wenn Eltern ihren Gesamtschweizerische und regionale Harmonisierung der Schulen Qualifikationsdruck Mobilität und Flexibilität 9

10 2 AUSGANGSLAGE UND HANDLUNGSBEDARF Arbeitsort wechseln, muss der Schulwechsel für die Kinder möglichst reibungslos ablaufen. Eine Familie sollte in einen anderen Kanton umziehen können, ohne dass die Kinder Brüche in ihrer Schullaufbahn hinnehmen müssen, was sich in vielen Fällen, insbesondere in sensiblen Entwicklungsphasen und bei schwächeren Schülerinnen und Schülern, nachteilig auswirkt. Inhaltliche und strukturelle Eckwerte der Schule müssen deshalb schweizweit und regional vereinheitlicht werden. Der Schulföderalismus erschwert die Besetzung von Ausbildungsplätzen und benachteiligt kleinere Kantone, welche sich nur ungenügende Ressourcen für Schulentwicklung leisten können. Herausforderungen Die Schule hat sich also drei Herausforderungen zu stellen: Die Schule leistet den wichtigsten Beitrag zur sozialen Integration aller Kinder in der Gesellschaft. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen die Kinder in heterogenen Schulklassen individuell fördern und in die Gemeinschaft integrieren. Die Schule muss dem gestiegenen Qualifikationsdruck Rechnung tragen, indem der Unterricht so gestaltet wird, dass die Heranwachsenden ihre Interessen und Begabungen entfalten und ihr Leistungsvermögen entwickeln können. Die Schule muss dafür sorgen, dass der Schulwechsel über die Kantonsgrenzen hinweg möglichst reibungslos ablaufen kann Ziele Ausgangslage Schweiz und Region HarmoS-Konkordat Angesichts der gewaltigen Herausforderungen, denen das Bildungswesen in der Schweiz gegenübersteht, ist in Politik und Öffentlichkeit die Erkenntnis gereift, dass der Bund und die Kantone als Verantwortungsträger in Bildungsfragen eng kooperieren müssen. Am 21. Mai 2006 haben 86% der Schweizer Stimmbevölkerung der Neufassung der Bildungsartikel in der Bundesverfassung zugestimmt. Der Souverän von Basel-Stadt hat mit einem Jastimmenanteil von 92% unmissverständlich klargemacht, dass eine kantonale Schulinsel keine Perspektive darstellt. Seit diesem Urnenentscheid sind die Kooperation zwischen den Kantonen und die Koordination zwischen den Schulsystemen nicht mehr bloss dem guten Willen der Beteiligten überlassen. Wenn die Kantone zur Zusammenarbeit und zur Angleichung der 26 Schulsysteme nicht in der Lage sein sollten, ist es Pflicht des Bundes, die Harmonisierung vorzuschreiben. Der Bildungsraum Schweiz soll Leistungen von hoher Qualität erbringen. Allgemeinbildende und berufsbezogene Bildungswege sind gleichwertig. Zwischen ihnen muss im Interesse der Chancengleichheit Durchlässigkeit bestehen. Die Pflicht zur Harmonisierung der Schulwesen bezieht sich insbesondere auf die Dauer der Schulpflicht, auf die Einschulung sowie auf die Dauer und die Ziele der Bildungsstufen. Der Verfassungsauftrag wird mit der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule, dem sogenannten HarmoS-Konkordat, umgesetzt. Das Konkordat wurde von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK*) erarbeitet. Die Erziehungsdirektorinnen und -direktoren verfolgen das Ziel, die Schulqualität gesamtschweizerisch weiterzuentwickeln, die Durch- Ratschlagsentwurf Bildungsraum Nordwestschweiz

11 2 AUSGANGSLAGE UND HANDLUNGSBEDARF lässigkeit des Systems auf gesamtschweizerischer Ebene zu sichern und Mobilitätshindernisse abzubauen. Das Konkordat definiert die wichtigsten strukturellen Eckwerte, benennt die übergeordneten Ziele der obligatorischen Schule Schweiz, bestimmt die verbindlichen Bildungsstandards und regelt das Verfahren für deren Festlegung, bezeichnet die Instrumente der Qualitätssicherung und -entwicklung auf gesamtschweizerischer Ebene. Das HarmoS-Konkordat zählt die obligatorischen Schuljahre unter Einschluss des Kindergartens von 1 bis 11 durch, ohne zu Beginn jeder Stufe wieder mit 1 zu beginnen. Im vorliegenden Ratschlagstext wird der besseren Verständlichkeit wegen bisweilen in Klammern auf die bisherige Zählart verwiesen. Ein wichtiger Eckwert, der in allen Kantonen vereinheitlicht werden soll, ist der Schuleintritt. Die Kinder treten in ihrem fünften Altersjahr in den Kindergarten ein. Zwei Jahre Kindergarten werden obligatorisch, und der Stichtag der Einschulung wird vereinheitlicht. Das Konkordat lässt jedoch offen, ob die Kantone das Modell Kindergarten oder andere Schuleingangsmodelle wie Grund- oder Basisstufe* wählen. Festgelegt ist hingegen die Dauer der einzelnen Schulstufen. Die Primarstufe (Kindergarten und Primarschule) soll in der Regel acht Jahre, die Sekundarstufe I drei Jahre dauern. Der Übergang zur Sekundarstufe II erfolgt nach dem 11. Schuljahr, der Übergang ans Gymnasium in der Regel nach dem 10. Schuljahr (im Bildungsraum erfolgt der Übertritt ans Gymnasium nach dem 11. Schuljahr, vgl. 5.12). Neue Zählung Einheitliche Einschulung Das HarmoS-Konkordat legt die Fachbereiche fest, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Grundbildung erhalten sollen. Neben den Bereichen Mathematik und Naturwissenschaften, Sprachen, Sozial- und Geisteswissenschaften, Musik, Kunst und Gestaltung sowie Bewegung und Gesundheit ist der Erwerb von sozialen Kompetenzen zentral. Pro Sprachregion soll es nur noch einen Lehrplan geben (für die Deutschschweiz den Deutschschweizer Lehrplan) und entsprechend koordinierte Lehrmittel. Lehrplan und Lehrmittel werden auf der Basis der gesamtschweizerischen EDK-Bildungsstandards erarbeitet. Die Schülerinnen und Schüler lernen ab dem 5. Schuljahr (jetzige 3. Klasse der Primarschule) eine erste Fremdsprache und ab dem 7. Schuljahr eine zweite. Hinsichtlich der Sprachenfolge konnte in der Deutschschweiz auch auf parlamentarischer Ebene keine Einigung erzielt werden. Basel- Stadt und die fünf übrigen Deutschschweizer Kantone an der Grenze zum französischen Sprachraum beginnen gemäss der interkantonalen Vereinbarung «Passepartout» mit Französisch als erster Fremdsprache, die übrigen Kantone mit Englisch. Darüber hinaus müssen die Kantone dafür sorgen, dass Kinder mit Migrationshintergrund Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK-Kurse) besuchen können. Auf der Basis des HarmoS-Konkordats entwickelt die EDK verbindliche, gesamtschweizerische Bildungsstandards für die obligatorische Schule. Die Standards lassen sich in zwei Arten unterteilen: zum einen in Leistungsstandards, in denen die Kompetenzen beschrieben werden, die die Lernenden jeweils am Ende eines Zyklus erworben haben müssen; zum anderen in Standards, die Bildungsinhalte oder Bedingungen für die Umsetzung im Unterricht umschreiben. Als Erstes geplant sind Bildungsstandards Gesamtschweizerische und regionale Harmonisierung der Schulen 11

12 2. AUSGANGSLAGE UND HANDLUNGSBEDARF Standards in den Fächern Erstsprache, Fremdsprache, Mathematik und Naturwissenschaften. Vereinbart werden Basisstandards, die möglichst von allen Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Das HarmoS-Konkordat regelt auch die Gestaltung des Schulalltags: Auf der Primarstufe soll der Unterricht in Blockzeiten stattfinden. Die Kantone sind verpflichtet, ein fakultatives Angebot an Tagesstrukturen zur Verfügung zu stellen. Qualitätssicherung Zur gemeinsamen Qualitätssicherung beteiligen sich die Kantone am schweizerischen Bildungsmonitoring. Bund und Kantone erheben umfassende Informationen zum Bildungssystem Schweiz, die alle vier Jahre in einem «Bildungsbericht Schweiz» bilanziert werden. Das gesamtschweizerische Bildungsmonitoring wird von der EDK zusammen mit dem Bund aufgebaut. Im Februar 2006 kam das HarmoS-Konkordat in eine breite interkantonale Vernehmlassung. Das Ergebnis war in allen Kantonen positiv. Nach der Überarbeitung aufgrund der Vernehmlassungsantworten haben die Erziehungsdirektorinnen und -direktoren das Konkordat am 14. Juni 2007 einstimmig verabschiedet und in die kantonalen Beitrittsverfahren gegeben. Über den Beitritt entscheiden die kantonalen Regierungen und Parlamente. Je nach Kanton unterliegt dieser Entscheid einem fakultativen Referendum. Das Konkordat tritt in Kraft, wenn es von zehn Kantonen verabschiedet worden ist. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens müssen die Kantone die strukturellen Eckwerte innerhalb von sechs Jahren umsetzen Sonderpädagogik-Konkordat Am 28. November 2004 rund zwei Jahre vor der Abstimmung zur Neufassung der Bildungsartikel haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) mit 64% Jastimmen zugestimmt. Auch dieses grosse Reformprojekt, das die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen neu regelt, hat starke Auswirkungen auf das Bildungswesen: Seit dem 1. Januar 2008 haben die Kantone die gesamte fachliche, rechtliche und finanzielle Verantwortung für die Sonderschulung also für die Förderung und die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf übernommen. Die Bestimmungen zur Sonderschulung im Invalidenversicherungsgesetz (IV) wurden aufgehoben. Der Bereich muss nun von den Kantonen selbst geregelt werden. Damit wird es möglich und notwendig, die Organisation der Sonderpädagogik zu überdenken. 12 Die Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik, das sogenannte Sonderpädagogik-Konkordat, definiert den gesamtschweizerischen Rahmen für die wichtigsten Massnahmen. Im Konkordat ist der Grundsatz verankert, wenn immer möglich integrative statt separative Lösungen zu wählen. Das heisst, Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf werden wenn möglich in die Regelschule integriert. Dieser Grundsatz steht im Einklang mit der Bundesverfassung und dem eidgenössischen Behindertengleichstellungsgesetz. Ein weiteres Kernstück des Konkordats sind die Entwicklung und die Anwendung von gesamtschweizerischen Instrumenten in den Bereichen Terminologie und Qualitätsstandards sowie eines standardisierten Abklärungsverfahrens für die Ermittlung des individuellen Bedarfs. Ratschlagsentwurf Bildungsraum Nordwestschweiz

13 2 AUSGANGSLAGE UND HANDLUNGSBEDARF Das Konkordat hält fest, dass alle in der Schweiz wohnhaften Kinder und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf (ab Geburt und bis zum vollendeten 20. Altersjahr) ein Anrecht auf angemessene sonderpädagogische Massnahmen haben. Ein besonderer Bildungsbedarf liegt gemäss Konkordat vor: bei Kindern vor der Einschulung, bei denen festgestellt wird, dass ihre Entwicklung eingeschränkt oder gefährdet ist oder dass sie dem Unterricht in der Regelschule ohne spezifische Unterstützung aller Wahrscheinlichkeit nach nicht werden folgen können; bei Kindern und Jugendlichen, die dem Lehrplan der Regelschule ohne zusätzliche Unterstützung nachweislich nicht, nicht mehr oder nur teilweise folgen können; in weiteren Situationen, in denen die zuständige Schulbehörde bei Kindern und Jugendlichen nachweislich grosse Schwierigkeiten in der Sozialkompetenz sowie im Lern- oder Leistungsvermögen feststellt. Weiter wird das Grundangebot im sonderpädagogischen Bereich festgelegt, das jeder Kanton anbieten muss (allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen). Es umfasst die aktuellen Leistungen und beinhaltet Beratung und Unterstützung, heilpädagogische Früherziehung, Logopädie und Psychomotorik sowie sonderpädagogische Massnahmen in einer Regel- oder Sonderschule. Weiter gibt es je nach Bedarf die Möglichkeit, die Kinder und Jugendlichen in einer Einrichtung mit Tagesstrukturen betreuen zu lassen oder sie stationär in einer sonderpädagogischen Einrichtung unterzubringen. Auch die Organisation und die Finanzierung notwendiger Fahrten für Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung den Weg zur Schule oder Therapiestelle nicht selbstständig bewältigen können, gehören zum vorgeschriebenen Grundangebot. Die medizinisch-therapeutischen Massnahmen werden weiterhin von der IV abgedeckt und müssen nicht von den Kantonen finanziert werden. Besonderer Bildungsbedarf Grundangebote der Sonderpädagogik Die dem Konkordat beitretenden Kantone verpflichten sich, diesen Rahmen in ihren kantonalen Konzepten zu berücksichtigen. Das Sonderpädagogik-Konkordat tritt in Kraft, wenn zehn Kantone beigetreten sind, frühestens aber auf den 1. Januar Zusammenarbeit zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft 2.3 Neben der schweizweiten Kooperation hat im Bildungswesen des Kantons Basel-Stadt auch die Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Landschaft grosse Bedeutung: Im Rahmen der Hochschulkooperation bilden die beiden Basel die gemeinsame Trägerschaft der Universität. Die Fachhochschulen und die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit der beiden Kantone wurden 2006 in die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) integriert. Im Bereich der Sekundarstufe II* kooperieren die Partnerkantone in der Berufsbildung und nutzen die Brückenangebote des 12. Schuljahrs (nach neuer Zählung) gemeinsam. Überdies können Jugendliche aus Basel-Landschaft unter bestimmten Bedingungen die städtischen Gymnasien besuchen. Ausserdem teilen sich die beiden Basler Kantone die Aufgaben bei der Berufsausbildung im Gesundheitswesen und finanzieren die Bildungsinstitutionen gemeinsam. Gesamtschweizerische und regionale Harmonisierung der Schulen 13

14 2 AUSGANGSLAGE UND HANDLUNGSBEDARF In der Volksschule ist die Zusammenarbeit am wenigsten ausgeprägt. Seit der Einführung von zwei Leistungszügen an der Weiterbildungsschule Basel-Stadt im Jahr 2002 haben sich die beiden unterschiedlichen Schulsysteme etwas angenähert. Koordinationsansätze gibt es bei Stundentafeln und Lehrplänen, Abschlüssen und vergleichenden Leistungsmessungen (Orientierungsarbeiten*). Auch die Umsetzung des Gesamtsprachenkonzepts und der Sprachenstrategie der EDK haben die beiden Basel gemeinsam in Angriff genommen. Im Sonderschulbereich besteht seit vielen Jahren eine enge Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Fachstellen. Bereits vor zehn Jahren wurden die kantonalen Konzepte aufeinander abgestimmt, was die Entwicklung und die Umsetzung gemeinsamer Zielsetzungen und Strategien ermöglichte. Die speziellen Institutionen im Kanton Basel-Landschaft werden auch vom Kanton Basel-Stadt genutzt und umgekehrt. Als Folge der bisherigen Zusammenarbeit resultierte der Auftrag, ein gemeinsames sonderpädagogisches Konzept für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft per 2011 zu erarbeiten. Anlässlich der 500-jährigen Zugehörigkeit von Stadt und Landschaft Basel zur Eidgenossenschaft im Jahr 2001 unternahmen Politikerinnen und Politiker einen Anlauf zu engerer Koordination. Zu den drei sogenannten Jubiläumsinitiativen gehörte eine Bildungsinitiative, die eine Angleichung der Schulsysteme und die gemeinsame Verantwortung für Universität und Fachhochschulen verlangte. Die Bildungsdepartemente der beiden Basel arbeiteten gemeinsam einen Gegenvorschlag aus, der die Anliegen der Initiative aufnahm und eine allmähliche Angleichung der Systeme im Rahmen einer gesamtschweizerischen Koordination vorsah. Der Gegenvorschlag wurde jedoch aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse in den Baselbieter Gemeinden fallen gelassen. Später wurde auch die Initiative zurückgezogen. Am 20. August 2008 meldeten die Bildungsdirektoren beider Basel an einer Medienkonferenz, dass sie im Rahmen des geplanten Bildungsraums Nordwestschweiz identische Schulsysteme anstreben. Bekannt gegeben wurde gleichzeitig der gemeinsame Entscheid für die dreigliedrige Sekundarstufe I*. Auch bei der Reihenfolge der Einführung der Fremdsprachen spannen die beiden Basel sowie Solothurn zusammen und bevorzugen Französisch als erste Fremdsprache. Ebenfalls gemeinsam angehen wollen Basel-Stadt und Basel- Landschaft die Einführung der neuen Struktur, indem sie mit der Aufbaustufe beginnen und die Basisstufe sowie die Sekundarstufe I erst nach der Aufbaustufe einführen. 14 Ratschlagsentwurf Bildungsraum Nordwestschweiz

15 2 AUSGANGSLAGE UND HANDLUNGSBEDARF Ausgangslage Basel-Stadt 2.4 Der Standort Basel-Stadt erbringt Spitzenleistungen in Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft. Gleichzeitig ist er Wohnort vieler Menschen mit Migrationshintergrund, von denen viele unterdurchschnittlich qualifiziert sind. Das Aufeinandertreffen von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, Sprachen und sozialen Schichten ist eine Chance für das kreative Zusammenleben, birgt aber auch Konfliktpotenzial. Wie kein anderer Kanton ist Basel-Stadt mit diesen Herausforderungen einer urbanen Kultur in einer globalisierten Gesellschaft konfrontiert. Die Schulen bekommen die gesellschaftlichen Veränderungen besonders deutlich zu spüren. Die basel-städtischen Schulen stehen vor einer doppelten Herausforderung: Die Kinder und Jugendlichen werden immer unterschiedlicher bezüglich Begabung, Leistungsstand, Sprache, Kultur, Wertvorstellungen und Lebensformen ihrer Herkunftsfamilien. Auf der anderen Seite steigen die Ansprüche der Arbeitswelt an die Qualifikation der Schulabgängerinnen und -abgänger. Die Lehrpersonen haben also auf der einen Seite die Heterogenität der Klassen und auf der anderen Seite den Qualifikationsdruck der Wirtschaft zu bewältigen. Doppelte Herausforderung Die Volksschule von Basel-Stadt gliedert sich heute in den zweijährigen Kindergarten (KG), die vierjährige Primarschule (PS), die dreijährige Orientierungsschule (OS) und die zweijährige Weiterbildungsschule (WBS). Diese Gliederung geht auf die Schulreform von 1988 zurück. Zentrale Inhalte der Reform waren die Schaffung der förderorientierten integrativen OS vom 7. bis zum 9. Schuljahr (nach alter Zählung) und die sich anschliessende, parallel zum Gymnasium geführte zweijährige WBS. Weitere Neuerungen waren die erweiterte Beurteilung, Teamarbeit im Schulhaus, Schulhausleitungen und Elternmitwirkung. An die 1997 gegründete WBS wurden von Anfang an enorme Ansprüche gestellt, die kaum einzulösen waren: Sie musste den Bedürfnissen einer wachsenden Zahl von fremdsprachigen Jugendlichen gerecht werden und sah sich gleichzeitig mit den steigenden Leistungserwartungen der Lehrbetriebe konfrontiert. Im Dezember 2002 beschloss der Regierungsrat die Unterteilung der WBS in zwei kooperative Leistungszüge und erteilte dem Erziehungsdepartement gleichzeitig den Auftrag, bis zum Schuljahr 2009/10 die Bildungswege an der Volksschule zu überprüfen. Die Strukturänderung an der WBS und die Weiterentwicklung der gesamten Volksschule von Basel-Stadt bilden die sogenannte Doppellösung. Die Überlegungen zur Gesamtplanung der Bildungswege vom Kindergarten bis zum Schulaustritt mündeten in ein pädagogisches Leitbild der Schulen von Basel-Stadt und in den darauf aufbauenden Entwicklungsplan für die Volksschule Basel-Stadt, der im April 2006 publiziert wurde. Im Entwicklungsplan kristallisierten sich zwei Hauptanliegen heraus: Qualität: Trotz ihrer grossen Unterschiedlichkeit müssen die Kinder und Jugendlichen die ihnen angemessenen Lernchancen bekommen und mit immer höheren gesellschaftlichen Anforderungen umgehen können. Harmonisierung: Die Schullandschaft Basel-Stadt soll Teil eines gesamtschweizerischen und regionalen Bildungsraums werden. Hauptanliegen des Entwicklungsplans Nach Abschluss der Konsultation des Entwicklungsplans hat der Regierungsrat am 23. Januar 2007 entschieden, die Schulstruktur von Basel- Stadt an die strukturellen Eckwerte des damals noch nicht verabschiedeten HarmoS-Konkordats anzupassen. Festgelegt wurde zunächst die Gesamtschweizerische und regionale Harmonisierung der Schulen 15

16 2 AUSGANGSLAGE UND HANDLUNGSBEDARF achtjährige Dauer der künftigen Primarstufe, also die Verlängerung der heutigen Primarschule unter Einbezug des Kindergartens um zwei Jahre. In der Konsultation war die Strukturvariante «Übernahme 6/3» sehr deutlich bevorzugt worden. Für die Anpassung sprach auch die überdurchschnittlich hohe Zustimmung zur Neufassung der Bildungsartikel in Basel-Stadt. Zielsetzungen des basel-städtischen Politikplans Die geplante Harmonisierung der Volksschule und die Reformvorschläge des Entwicklungsplans sind mit folgenden Zielsetzungen in den basel-städtischen Politikplan ( ) aufgenommen: Die Schulen von Basel-Stadt orientieren sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen und an den Erfordernissen von Gesellschaft und Wirtschaft. Sie partizipieren an der Entwicklung Basels als Wissens- und Forschungsstandort. Die Volksschule integriert alle Kinder und Jugendlichen und fördert sie individuell entsprechend ihren Fähigkeiten und Interessen. Die Bildungslandschaft des Stadtkantons wird als Teil eines gesamtschweizerischen und regionalen Bildungsraums ausgestaltet. Die Bildungssysteme und Bildungsinhalte der Nordwestschweiz sind aufeinander abgestimmt. Die Mängel der aktuellen Struktur insbesondere die Zweiteilung der Sekundarstufe I für die berufsbildende Laufbahn werden durch die Reform beseitigt. Vier pädagogische Ziele werden angepeilt: 1. optimale Bildungschancen für alle mithilfe einer hohen Durchlässigkeit zwischen den Bildungswegen der Sekundarstufe I; 2. Gewährleistung der Kontinuität der Bildungswege dank Schulstufen von mindestens drei Jahren; 3. gleicher Übertrittszeitpunkt für alle zwischen Sekundarstufe I und II als Beitrag zur Gleichwertigkeit von gymnasialer Bildung und Berufsbildung; 4. eine separate Vorbereitung auf die Maturität von mindestens vier Jahren. Diese Ziele kann der Kanton Basel-Stadt mit der Schaffung des Bildungsraums Nordwestschweiz vollständig erfüllen und dies erst noch in einer starken Partnerschaft. Die vier Nordwestschweizer Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn haben die Absicht, die im HarmoS- und im Sonderpädagogik-Konkordat dargelegten gesamtschweizerischen Bildungsziele und Schulstrukturen gemeinsam umzusetzen in Form eines gemeinsamen Bildungsraums Nordwestschweiz. Die Absichtserklärung des vierkantonalen Regierungsausschusses ging 2007 in eine vierkantonale Konsultation. Diese zeigte, dass die verschiedenen Anspruchsgruppen die Schaffung eines Bildungsraums grundsätzlich befürworten. Mit Beschluss vom 15. Januar 2008 hat der Regierungsrat von Basel-Stadt den Bericht des Regierungsausschusses über das Resultat der Konsultation zur Kenntnis genommen und den Schlussfolgerungen zugestimmt. Er beauftragte das Erziehungsdepartement, sich an der Ausarbeitung eines vierkantonalen Staatsvertrags zu beteiligen. 16 Ratschlagsentwurf Bildungsraum Nordwestschweiz

17 3 IDEE, ZIELE UND INHALTE DES BILDUNGSRAUMS NORDWESTSCHWEIZ IDEE, ZIELE UND INHALTE DES BILDUNGSRAUMS NORDWESTSCHWEIZ 3 Die Idee 3.1 Die Schweizer Schulen erzielen im internationalen Vergleich beachtliche Leistungen und dies trotz einer sozialen, kulturellen und sprachlichen Heterogenität* der Klassenzusammensetzung, die grösser ist als in den meisten anderen vergleichbaren Ländern. Und doch steht das Schweizer Bildungssystem angesichts veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, wie sie unter 2.1 beschrieben wurden, unter Druck und bedarf der Weiterentwicklung. Die Erneuerung kann nicht mehr im kantonalen Alleingang erreicht werden. Diese Erkenntnis hat zur Neufassung der Bildungsartikel in der Bundesverfassung geführt und landesweit eine hohe Zustimmung gefunden. Die Erziehungsdirektorinnen und -direktoren haben bereits einen Effort geleistet und gesamtschweizerische Vereinbarungen (HarmoS-Konkordat*, Sonderpädagogik-Konkordat*) ausgestaltet, die wichtige Eckwerte der obligatorischen Schule und übergeordnete Qualitätsstandards definieren. Die Nordwestschweiz ist besonders stark vom Kontrast zwischen historischen Kantonsterritorien und grenzüberschreitendem Siedlungs- und Wirtschaftsraum geprägt. Ausgerechnet in dieser Region sind die Unterschiede zwischen den kantonalen Schulsystemen grösser als in anderen Landesgegenden. Die Primarschule zum Beispiel dauert heute im Aargau und in Basel-Landschaft fünf, in Basel-Stadt vier und in Solothurn sechs Jahre. Unterschiedlich eingespurt waren die vier Kantone auch im Hinblick auf die kantonale Umsetzung der Strukturvorgaben des HarmoS-Konkordats, sodass sich nach der gesamtschweizerischen Harmonisierung grosse Strukturunterschiede in den nicht geregelten Stufen ergeben hätten, vorab in der Schuleingangsphase und in der Sekundarstufe I. In einem bisher einzigartigen Prozess haben sich die vier Nordwestschweizer Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn durchgerungen, die Herausforderungen gemeinsam anzupacken. Sie wollen nicht nur die gesamtschweizerische Harmonisierung gemeinsam realisieren, sondern möchten sie mit einer regionalen Harmonisierung ergänzen und weiterführen. Regionale Harmonisierung Die regionale Harmonisierung hat zum Ziel, einen einheitlichen, durchlässigen Bildungsraum Nordwestschweiz von hoher Qualität zu schaffen. Die strukturelle Harmonisierung bildet die Voraussetzung für eine enge Kooperation der Bildungsverwaltungen mit dem Ziel, die Bildungsqualität und die Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Auf sich allein gestellt wären die Kantone dazu personell und finanziell viel weniger in der Lage. Das ist die leitende Idee hinter dem Bildungsraum Nordwestschweiz. Den Mut zu diesem Vorhaben schöpfen die vier Kantone aus den guten Erfahrungen, die sie beim erfolgreichen Zusammenschluss der kantonalen Fachhochschulen zur Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) machen konnten. Die regionale Harmonisierung setzt den Willen zur Gesamtschweizerische und regionale Harmonisierung der Schulen 17

18 3 IDEE, ZIELE UND INHALTE DES BILDUNGSRAUMS NORDWESTSCHWEIZ Gemeinsamkeit voraus und die Bereitschaft, auf kantonale Sonderzüge zu verzichten. Sie stellt die kantonale Souveränität jedoch nicht infrage. Die kantonale Kompetenzordnung bleibt in Kraft: Stimmberechtigte, Parlamente und Bildungs- beziehungsweise Erziehungsräte behalten ihre demokratischen Rechte. Das neu eingeführte Konvergenzprinzip* erlaubt zudem jedem Kanton die Umsetzung der gemeinsamen Zielsetzung gemäss eigener Gesetzgebung und nach eigenem Zeitfahrplan. So wird sichergestellt, dass die Kantone das Tempo der Verwirklichung für jede Neuerung selbst bestimmen und ihre spezifische Ausgangslage und die örtliche Tradition berücksichtigen können. Möglich ist auch die laufende Vereinbarung von neuen Entwicklungszielen, die nach kantonalen Fahrplänen angepeilt werden. Der periodische Bildungsbericht erlaubt die ständige Erneuerung und garantiert den Parlamenten und Anspruchsgruppen die Möglichkeit, sich an der künftigen Planung zu beteiligen. 3.2 Ziele und Inhalte 18 Teilziele und Massnahmen Über die verfassungsmässige Verpflichtung hinaus besteht auch eine mindestens ebenso wichtige pädagogisch-inhaltliche Notwendigkeit für die im Bildungsraum geplanten Erneuerungsschritte. Zu viele Kinder erreichen nicht jene Bildungsabschlüsse, die sie aufgrund ihrer Fähigkeiten erreichen könnten; der Bildungserfolg bleibt eng mit der sozialen, kulturellen und sprachlichen Herkunft verknüpft. Bei Selektions entscheiden* fehlt weitgehend die Vergleichbarkeit über die Klassengrenze hinweg; Leistungsanforderungen sind kaum transparent festgelegt. Die Restklassenproblematik* mit prekären Anschlusschancen in die Berufswelt zeigt, wie anspruchsvoll der Umgang mit sehr heterogenen Klassen ist. Die Belastung der Lehrpersonen ist hoch. Viele Schülerinnen und Schüler beginnen ihre Schullaufbahn aufgrund ihres bildungsfernen Hintergrunds und mangelhafter Sprachkenntnisse mit einem Rückstand, der sich im Verlauf der Schulzeit kaum mehr aufholen lässt. Für den Wirtschaftsstandort Nordwestschweiz bedenklich ist zudem das bestehende Nachwuchsproblem im Bereich Naturwissenschaft und Technik. Die Ziele und Inhalte des zukünftigen Bildungsraums sind im Programm für den Bildungsraum Nordwestschweiz formuliert. Übergeordnetes Ziel ist es, das Bildungspotenzial in den vier Kantonen besser zu nutzen, die Leistungen zu erhöhen und die Chancengerechtigkeit für die Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Die Teilziele und Massnahmen lauten wie folgt: Start- und Erfolgschancen für alle: Sprachliche Förderung von Kindern mit wenigen oder keinen Deutschkenntnissen vor der Einschulung sowie Konzeption der Schuleingangsphase als Basisstufe, die jedem Kind einen individuell angepassten und sanften Einstieg in die Kulturtechniken ermöglicht. Verbindlichkeit und Transparenz der Bildungsinhalte und Leistungsanforderungen: Gemeinsame Festlegung transparenter Bildungsziele, die auf dem Deutschschweizer Lehrplan mit angeglichener Stundentafel beruhen, Instrumente zur Lerndiagnose und zur Förderung, darauf beruhende transparente und faire Laufbahnentscheide*, Monitoring und Qualitätsmanagement zur Überprüfung des Erfolgs. Ratschlagsentwurf Bildungsraum Nordwestschweiz

19 3 IDEE, ZIELE UND INHALTE DES BILDUNGSRAUMS NORDWESTSCHWEIZ Integration und individuelle Förderung: Integration und individuelle Förderung als übergeordnete pädagogische Grundsätze, integrative Ausrichtung des sonderpädagogischen Angebots und individuelle Förderung der leistungsstarken und -schwachen Schülerinnen und Schüler, Betonung des sozialen Lernens, Erhöhung der Durchlässigkeit* in der Sekundarstufe I und Schaffung von Nachqualifikationsmöglichkeiten. Nachfragegerechtes Angebot an Tagesstrukturen*: Einführung von freiwillig nutzbaren Tagesstrukturen zur Förderung der Chancengerechtigkeit sowie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zum einen, um für die Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit zu verbessern, zum anderen, um Kindern, die sonst ihre Freizeit unbeaufsichtigt oder in problematischen Verhältnissen verbringen müssen, einen geschützten, fördernden Rahmen zu bieten. Strukturelle Harmonisierung: Gemeinsame Ausgestaltung der Primarstufe inklusive des Schuleingangsbereichs, möglichst gemeinsame Ausgestaltung der Sekundarschule, gleiche Dauer des Gymnasiums, Aufwertung der Berufsbildung durch gleichen Übertrittszeitpunkt ins Gymnasium und in die Berufslehre. Gute Rahmenbedingungen für den Unterricht und die Lehrpersonen: Praxistaugliche Instrumente für eine kohärente Umsetzung der Neuerungen in den Schulalltag, Zuteilung der nötigen Ressourcen und Kompetenzen an die Schulleitungen und Lehrpersonen, attraktives Aus- und Weiterbildungsangebot für Lehrpersonen und Schulleitungen. Laufende Weiterentwicklung der Zusammenarbeit: Der Bildungsbericht dient als staatsvertraglich definiertes Instrument für die Regierungen und die Parlamente zur Steuerung und Weiterentwicklung des Bildungsraums. Das Programm des Bildungsraums Nordwestschweiz bedeutet für die einzelnen Schulstufen: Primarstufe/Basisstufe: Das HarmoS-Konkordat sieht vor, dass Kinder neu im fünften Altersjahr eingeschult werden und die Primarstufe (inklusive Vorschule oder Eingangsstufe) in der Regel acht Jahre dauert. Der Bildungsraum erfüllt diese Vorgaben durch die Einführung der Basisstufe, die in der Regel vier Jahre dauert und die Pädagogik des bisherigen Kindergartens (spielerisches Lernen) mit derjenigen der bisherigen Primarschule (systematisches Lernen und Kulturtechniken) kombiniert. Weiter sieht das HarmoS-Konkordat vor, dass das Durchlaufen der Schulstufen abhängig von der Entwicklung der einzelnen Schülerinnen und Schüler sein soll. Dies ist in der Basisstufe optimal umgesetzt und Kantone, in denen der Kindergarten trotz HarmoS-Konkordat bestehen bleibt, müssen diese Vorgaben durch andere Veränderungen der ersten Schuljahre erfüllen. Primarstufe/Aufbaustufe: Die Aufbaustufe dauert in der Regel vier Jahre. Der Unterricht wird stärker als bisher auf die individuelle Förderung und die Integration von Kindern mit besonderen Lernbedürfnissen ausgerichtet. Dazu werden neue Diagnose- und Förderinstrumente eingeführt. Im 7. und 8. Schuljahr werden die Schülerinnen und Schüler auch besonders auf den Übertritt in die Sekundarstufe I vorbereitet. Sekundarstufe I: Die Sekundarstufe I dauert in der Regel drei Jahre. Lehrplan und Stundentafel werden im Rahmen der gesamtschweizerischen und sprachregionalen Harmonisierung neu gestaltet, ebenso werden interkantonal definierte Anforderungsprofile für den Übertritt in die Sekundarstufe II festgesetzt. Vorgesehen sind Gesamtschweizerische und regionale Harmonisierung der Schulen Bedeutung für die einzelnen Schulstufen 19

20 3 IDEE, ZIELE UND INHALTE DES BILDUNGSRAUMS NORDWESTSCHWEIZ drei Leistungszüge. Es soll eine echte Durchlässigkeit erreicht werden, d.h., besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler der weniger anspruchsvollen Leistungszüge sollen ohne wie bisher ein Schuljahr zu verlieren in den anspruchsvolleren Leistungszug wechseln können. Der Unterricht wird im Vergleich zu heute stärker auf die individuelle Förderung und die Integration von Kindern mit besonderen Lernbedürfnissen ausgerichtet. Dazu werden neue Diagnose- und Förderinstrumente eingeführt. Das erreichte Anforderungsprofil am Ende der obligatorischen Schulzeit wird mit einem interkantonal definierten Abschlusszertifikat ausgewiesen. Sekundarstufe II: Im Bereich Berufsbildung haben die Begabungsförderung* und die Zusammenarbeit bei der Schaffung von Angeboten für die Nachqualifikation Priorität. Für den Bereich der Mittelschule (Gymnasium und Fachmittelschule respektive Fachmaturität) stehen ebenfalls die Begabungsförderung, die Einführung von Instrumenten für die Lerndiagnose sowie die Schaffung von Standards zu Verfahren und Anforderungen für den Mittelschulabschluss im Vordergrund. Längerfristig ist eine Totalrevision des Maturitätsanerkennungsreglements MAR zu erwarten, deren Umsetzung gemeinsam angegangen werden soll. Dieses Programm soll mit dem Beitritt zu den zwei gesamtschweizerischen Vereinbarungen, dem Beitritt zum Staatsvertrag Bildungsraum Nordwestschweiz sowie den erforderlichen kantonalen Verfassungsund Gesetzesanpassungen umgesetzt werden. 3.3 Die Konkordate und ihre rechtlichen Auswirkungen in Basel-Stadt Auswirkungen des HarmoS-Konkordats Art. Inhalt Konsequenz für Basel-Stadt Rechtliche Anpassung 3 Zielbestimmung Grundbildung und Nennung der Bildungsbereiche Aufnahme einer Zielbestimmung für die Volksschule; Nennung der Bildungsbereiche 3b Schulgesetz (SG); 68 Abs. 3 SG 4 Fremdsprachenunterricht, Umsetzung im Rahmen der interkantonalen insbesondere Beginn; regionale Koordination Vereinbarung Passe- partout* 5 Festlegung des Stichtags; individuelles Durchlaufen der ersten Schuljahre Stichtag um drei Monate verlegt, Umsetzung in sechs halbmonatigen Etappen 18, 56 Abs. 1 SG und Übergangsbestimmungen 6 Acht Jahre Primarstufe, drei Jahre Sekundarstufe I Auflösung Orientierungsschule und Weiterbildungsschule 2 und 31 ff. SG individuelles Durchlaufen der Schulstufen 18, 18a, 33 und 57 SG 20 Ratschlagsentwurf Bildungsraum Nordwestschweiz

21 3 IDEE, ZIELE UND INHALTE DES BILDUNGSRAUMS NORDWESTSCHWEIZ Art. Inhalt Konsequenz für Basel-Stadt Rechtliche Anpassung 7 Gesamtschweizerische Bildungsstandards* 8 Harmonisierung der Lehrpläne, Koordination der Lehrmittel auf sprachregionaler Ebene 11 Tagesstrukturen: Unterricht auf Primarstufe vorzugsweise in Blockzeiten; bedarfsgerechtes Angebot für die Betreuung ausserhalb der Unterrichtszeit (Die Bildungsstandards sind noch nicht konkretisiert) Umsetzung im Rahmen des neuen 68 Abs. 2 SG Deutschschweizer Lehrplans Staatsvertrag geht weiter (vgl und 75 Abs. 3 Staatsvertrag Bildungsraum) Abs. 5 SG Auswirkungen des Sonderpädagogik-Konkordats Art. Inhalt Konsequenz für Basel-Stadt Rechtliche Anpassung 2 Grundsätze: Sonderpädagogik Stärkung der integrativen 2 SG Teil des öffentlichen Bildungsauftrags; Vorzug integrativer Schulung 63a und 64 SG Lösungen gegenüber separativen; unentgeltlicher Unterricht; Einbezug Erziehungsberechtigte 19 Kantonsverfassung (KV) 3 Definition der Berechtigten Bereits umgesetzt 64 bisherige Fassung SG 4 Definition des Grundangebots Bereitstellung Förderangebote* im 63b SG Rahmen der Regelschule Organisation und Kostenübernahme der Transporte Transporte bereits umgesetzt Sonderschulverordnung 5 Definition verstärkte Massnahmen Übernahme Terminologie 64 SG 6 Bezeichnung der für die Anordnung Inhaltlich bereits umgesetzt; 64 SG und zuständigen Behörden; Übernahme Terminologie Sonderschul- Bestimmung der Leistungsanbieter; verordnun standardisiertes Abklärungsverordnunverfahren durch eine staatliche Abklärungsstelle; periodische Prüfung Zweckmässigkeit 7 Einheitliche Terminologie, Übernahme Terminologie 63b und einheitliche Qualitätsstandards 64 SG für Anerkennung der Leistungsanbieter; standardisiertes Abklärungsverfahren Gesamtschweizerische und regionale Harmonisierung der Schulen 21

22 3 IDEE, ZIELE UND INHALTE DES BILDUNGSRAUMS NORDWESTSCHWEIZ Auswirkungen des Staatsvertrags Bildungsraum Nordwestschweiz Art. Inhalt Konsequenz für Basel-Stadt Rechtliche Anpassung 1 Zweckbestimmung U.a. Erfüllung Anforderungen des HarmoS- und des Sonderpädagogik-Konkordats 3 Konvergenzprinzip: gegenseitige Absprachen, schrittweise Ausrichtung der Gesetzgebung auf Selbstbestimmtes Tempo im Kanton Basel-Stadt Übergangsbestimmungen SG die Ziele hin, Schaffung gemeinsamer Verfahren und Gremien 4 Integrativer Unterricht; Schaffung der Voraussetzungen für Forderung integrativer Unterricht bereits in 2 Sonderpädagogik- 63a und 64 SG die Lehrpersonen Konkordat 5 Begabungsförderung; Leistungsfähige Schülerinnen und Schüler können Bildungsgänge auf individuellem Weg in Gemeinsame Begabungsförderungsangebote; schnelleres Durchlaufen Basisstufe und Aufbaustufe möglich; Überspringen einer Klasse 18 und 18a und 57 SG; 63a SG verkürzter Zeit durchlaufen; Schaffung unterstützender Rahmenbedingungen für Schulen und Lehrpersonen erleichtert; Ausrichtung des Unterrichts auf Individualisierung und Gemeinschaftsbildung 7 Entwicklung gemeinsamer Noch kein vierkantonaler Vorschlag 57a SG Verfahren für die Laufbahnentscheide 8 Gemeinsame Umsetzung der Einführung der teilautonomen, teilautonomen, geleiteten Schulen geleiteten Schulen (bereits durch Leitungsreform eingeführt) 10 Gemeinsame Organisation von Ablösung der bisherigen Orientierungsarbeiten Leistungstests 12 Gemeinsame Gestaltung der Unterrichtsentwicklung nach Zeit- und Lernorganisation auf der Volksschulstufe; Harmonisierung der Stundentafeln und Koordination der Lehrmittel; Unterstützungsmassnahmen für den hindernisfreien interkantonalen Schulwechsel bezüglich Fremdsprachen gemeinsamen Grundsätzen 13 Tagesstrukturen: an der Einführung von Blockzeiten am 73 SG Volksschule Blockunterricht am Vormittag; ausserhalb des Unterrichts bedarfsgerechtes Förder- und Betreuungsangebot samt Mittagstisch nach pädagogischen Grundsätzen; gemeinsame Qualitätsstandards Vormittag für alle Volksschulstufen (ist bereits umgesetzt) 14 Förderung in Deutsch vor der Einschulung Unabhängig vom Bildungsraum geplant 56a SG 22 Ratschlagsentwurf Bildungsraum Nordwestschweiz

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