Technologieverwertung
|
|
|
- Leonard Fuchs
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Technologieverwertung IPR (intellectual Property Rights) Ist ein geistiges Eigentum (Ideen, Informationen, Wissen). Eigentum weil es ein handelbares Gut darstellt. Schützen den Eigentümer von IP und sind gewerbliche Schutzrechte. Muster, Geschmacksmuster optische Erscheinungsform Design Erfordernisse: Neuheit & Eigenart Territorialer Schutz (national, EU, international) Maximal 25 Jahre Registrierung am Patentamt Marke grafisch darstellbares Zeichen Wort, Bild oder Wortbild Voraussetzungen: nicht täuschungsfähig & unterscheidungskräftig Dient dazu Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von gleichartigen Waren oder Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Untersagungsrecht, ein gleiches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu verwenden. Territorialer Schutz (national, EU, international) Immer wieder verlängerbar also Registrierung am Patentamt Urheberrecht Werke der Literatur, Computerprogramme, Paper, Entsteht durch (geistige) Schöpfung, somit keine Anmeldung erforderlich. Weltweiter Schutz Bis zu 70 Jahre nach dem Todesjahr des Urhebers Keine Registrierung/Anmeldung notwendig, gilt ab Veröffentlichung Es gibt unterschiedliche Urheberrechte o Urheberpersönlichkeitsrechte (Grundrechte, sind nicht übertragbar; Veröffentlichung, Bezeichnung, Werkschutz, ) o Verwertungsrechte (Verbreitung, Vervielfältigung, Bearbeitung; Werknutzungsrecht: Weitergabe von Rechten zur Verwertung) o Freie Werknutzung (Zitatrecht, jeder darf es via Zitat benutzen) Know-How Technische oder kommerzielle Kenntnisse, die geheim und wesentlich sind. Wird wie Schutzrechte behandelt. Wird das Wissen veröffentlich, fällt es nicht mehr unter Know-How
2 Patent Ein Patent ist ein Schutzrecht für Erfindungen in Form von neuen technischen Produkten, Vorrichtungen und Verfahren. Erfindung: ist eine technische Lösung für ein Problem und ist patentierbar, wenn sie neu (besonderes Merkmal) ist, dem Stand der Technik nicht naheliegt und gewerblich anwendbar ist. Neu gegenüber allen Veröffentlichungen & Patentanmeldungen (auch ohne Veröffentlichung) vor dem Anmeldetag. Nicht patentierbar sind wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, Pläne, Geschäftsmodelle, Verfahren zur Behandlung und alle Erfindungen, die gegen die guten Sitten verstoßen. Ein Patent berechtigt den Patentinhaber dritten die Herstellung, den Verkauf und die gewerbliche Benutzung der Erfindung. Dazu ist eine Anmeldung am Patentamt erforderlich. Ein Patent bietet territorialen Schutz(national, regional (EP), international (PCT)) und dauert max. 20 Jahre. Wichtige Begriffe: Prioritätstag = Tag der Anmeldung. Prioritätsjahr = Ein Jahr ab dem Prioritätstag. In dieser Zeit kann das Patent in anderen Ländern angemeldet werden. Patentfamilie = alle Patente, die aus derselben Anmeldung hervorgegangen sind. Patentklassifikation = Einteilung der technischen Gebiete in einzelne Klassen, denen Patente zugeordnet werden. Ablauf des Patentverfahrens (AT): 1. Anmeldung 2. Recherche und Vorprüfung 3. Vorbescheid (nach 6-10 Monaten) 4. Veröffentlichung (nach 18 Monaten) 5. Erteilungsbeschluss (nach 2-3 Jahren) 6. Bekanntmachung EP und PCT haben einen ähnlichen Ablauf, nur erfolgt eine Aufteilung auf die einzelnen Länder. PPH (Patent Prosecution Highway) ist ein Zusammenschluss mehrerer Länger zur schnelleren Abwicklung des Patentverfahrens. Beim US Patent gibt es seit 2011 eine Neuerung, nämlich, dass das Erstanmelderprinzip gilt und nicht mehr das Ersterfinderprinzip. Bestandteile eines Patents: Bibliografische Daten (Titel, Erfinder, Anmeldedatum) Zusammenfassung (Abstract) Beschreibung (technisches Problem & Lösung durch die Erfindung) Ansprüche (enthalten wesentliche Merkmale, definieren wofür der Schutz beansprucht wird) o Unbedingt erforderliche Merkmale (Problemlösung und Neuheit) Hauptanspruch o Günstige Ausführungsformen (wirtschaftlich interessant) Unteransprüche Zeichnungen
3 Gebrauchsmuster Schützt Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind. In AT auch Logik von Software. Registrierung beim Patentamt (nur Recherche, keine Neuheitsprüfung). Hat gegenüber dem Patent eine kürzere Verfahrensdauer und eine geringere Rechtssicherheit. Schutzdauer ist auch nur max. 10 Jahre. Erfindungen auf der TU Wien Erfindungen an der TU fallen ihrem Gegenstand nach in das Arbeitsgebiet des Unternehmens (Uni) und erfüllt eine der folgenden Voraussetzungen: Tätigkeit dienstlicher Obliegenheiten Tätigkeit im Unternehmen Benützung von Erfahrung oder Hilfsmittel des Unternehmens. Die Diensterfindung gehört dem Dienstnehmer, wenn nicht schriftlich anders geregelt. Dienstnehmer muss es aber unverzüglich melden (vor der Veröffentlichung!) und Dienstgeber hat Recht zur Inanspruchnahme. Es gilt auch die Pflicht zur Vergütung. Inhalt einer Erfindungsmeldung: Beschreibung der Erfindung (Stand der Technik, Kern der Erfindung + Vorteile & Zeichnung) Angaben zur Entstehung der Erfindung Geplante Veröffentlichungen Verwertungsüberlegungen Unterschrift Lizenzverträge Eigentümer/Lizenzgeber erteilt dem Lizenznehmer die Erlaubnis eine beschriebene Technologie zu benutzen. Inhalt: Gegenstand der Lizenz Art der Lizenz (ausschließlich/einfach) Beschränkungen (räumlich, inhaltlich & zeitlich) Rechte und Pflichten der Vertragspartner (Übertragbarkeit) Finanzielle Abgeltung (Abrechnung & Zahlung, Wertsicherung, Vergütungen) Weitere Punkte (Begrenzung von Garantien, Gültigkeit, Dauer, Geheimhaltung, ) Geheimhaltungsverträge (NDA) Einseitig oder beidseitig, verbietet Veröffentlichung, Weitergabe, Nutzung(explizit vereinbaren) und Patentanmeldung(explizit vereinbaren). Inhalt: Wofür darf die Info verwendet werden Welche Information wird übergeben Zeitraum in dem Infos übermittelt werden
4 Dauer Rückgabe von Dokumenten Vertragsstrafe F&E Verträge Unterscheidung zwischen Aufträgen und Kooperationen. Inhalt: Vertragsgegenstand (wichtig für Haftung) Vergütung Nutzungsrechte (an Projektergebnissen, an Mitteln zum Erreichen der Ergebnisse) Geheimhaltung (Veröffentlichung mit oder ohne Zustimmung des Auftraggebers? Während oder nach dem Projekt?) Keine Gewähr für das Erreichen des Forschungszieles! o Gewährleistung (zugesagte Leistung, verschuldensunabhängig) o Schadenersatz (beschränkbar, aber verschuldensabhängig) Kündigung Keine Konkurrenzklausen Stand der Technik Recherche Patentamt: Stand-der-Technik umfasst jede jemals veröffentlichte Information. Jeder kann eine Recherche durchführen. Die Motivation dafür ist auf die Neuheit einer Lösung zu prüfen, Abgrenzung vom Stand der Technik herauszufinden und Konkurrenzüberwachung bzw. Partnersuche. Nicht-strukturierte Informationen: Ist z.b. ein Text, Recherche über Volltextsuche Strukturierte Informationen (wissenschaftliche Artikel und Patente) haben einen definierten Aufbau. Suche in strukturierten Datenbanken. Suchstrategien: Schlagworte Patentklassifikation Anmelder Erfinder Zitierter Stand der Technik Suchwerkzeuge: Espacenet ISI Web of Knowledge Google patents Chemical Abstracts
5 IP Strategie Company Strategy (Definition vom Businessbereich) Innovation Strategy (Kundenbedürfnisse für Technologien herausfinden) IP Strategy (Diese Lösungen mittels IP schützen) Defensive Strategie Maximal Kernpatente und Marken werden angemeldet Reaktionen nur im Falle eines Angriffs Konkurrenzprodukte werden zufällig entdeckt Auf Schutzverletzungen wird mangelhaft reagiert Offensive Strategie Wettbewerber werden regelmäßig kontrolliert Kontrolle von Märkten Verletzungen werden rechtlich belangt Inhalt einer IP Strategie: Generierung o Einsetzen oder nicht einsetzen? Kostenanalyse o Wann einsetzen? o Was einsetzen? Manche Features könnten mit einem Patent geschützt sein o Wo einsetzen? o Offensiv vs. Defensiv Verwertung o Kommerzialisierung: Lizenzen, Verkauf, o Copyright und Rechte o Trademarks (Franchise, Marketing Strategie, Zielmärkte erreichen) o IP Prüfung, Bewertung der IP s? o IP benutzen um Geld zu machen? Monitoring o Eigene Patente mit anderen Unternehmen vergleichen o Feststellung der Mitbewerber in den technologischen Gebieten o Erkennen der F&E Schwerpunkte der Mitbewerber und damit möglicher Trends o Überprüfung der Stärken der eigenen Technologien o Frühzeitiges Erkennen von Patenten Dritter im Patentnetz Durchsetzung o IP in die Businessstrategie integrieren. Unterschiedliche Aspekte wie F&E, Marketing Strategie, miteinbeziehen. Marktpositionierung (S-Kurve) 1. First to market (hohe Forschungsintensität, hohe F&E Investitionen, hohes Risiko, aber Imagevorteil und Monopolstellung) 2. Follow the leader (kurze Entwicklungszeiten, zielgerichtetes Marketing, Kundenbedürfnisse bekannt, aber kürzere Marktphase, Eintrittsbarrieren)
6 3. Application Engineer (geringe F&E Aufwände, aber nicht als Innovationsführer wahrgenommen) 4. Me too (geringe F&E Kosten, effiziente Produktion, aber als nicht innovativ abgestempelt) IP Management IP-Management ist verantwortlich für die Implementierung der IP-Strategie. Aufgaben: Management der Patentideen bis zu ausgelaufenen Patenten Vermarktung der Patente Analyse Monitoring Lizenzvergabe Rechtliche Verfolgung Verantwortlich für die IP Strategie Vernetzung mit allen internen Prozessen Bewertung von Patenten Motivation: Um festzustellen, ob sich eine Anmeldung oder Aufrechterhaltung eines Patents lohnt Make or buy Entscheidungen von Technologien Lizensierung/Partnerschaften Ermittlung von Schadenshöhe bei Verletzung Vergütung Prozess der Bewertung 1. Analyse der Bewertungssituation (Grund, Zweck, Rolle des Bewerters) 2. Auswahl der Methodik (Bewertungsmethoden, verwendbare Informationen) 3. Wertbestimmung (anhand ausgewählter Methoden und Informationen) 4. Bericht (Intern oder Extern) Bewertungsmethoden Kostenmethode (Wie viel wurde bereits bzw. wird voraussichtlich noch investiert? Vergangenheitsbezogen; beinhaltet F&E, Marketing, Testdurchläufe, Prototypen) Marktmethode (Wie hoch ist der Preis für den gleichen Nutzen? Markt und vergleichbare Technologien müssen existieren. Bewertung anhand von technischen Features, Stufe der Entwicklung und finanziellen Aspekten.) Ertragsmethode (Zusatzgewinn durch das Patent unter Berücksichtigung von Risiken. Gemessen am Umfang und Dauer der Einkommensmöglichkeiten.) 25% Regel (25% des Gewinns gehen an den Lizenzgeber.)
7 Technologiemanagement Technologiemanagement beschäftigt sich mit dem Aufbau und der Verwertung von Technologien im Unternehmen. Ziel ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Sicherung des Erfolgs bei steigendem globalen Wettbewerb und kürzesten Produktzyklen. Technologie ist das gesammelte Expertenwissen, das auf einer theoretischen Basis aufbaut und versucht, diese weiterzuentwickeln. Erst die Technik setzt die technologischen Erkenntnisse in konkrete Produkte oder Verfahren um. F&E sind diejenigen Aktivitäten, die eine Änderung der Technologie oder Technik herbeiführen. Innovation ist die erfolgreiche Durchsetzung von Problemlösungen am Markt. (Innovation = Erfindung + erfolgreiche Umsetzung am Markt) Innovationsmanagement Woher kommen die Ideen? Kreativitätstechniken, TRIZ (Altschullers Arbeit; Systematische Analyse von Patenten nach den grundlegenden technischen Zusammenhängen. Die Evolution technischer Systeme folgt bestimmten Mustern und Gesetzen. Entwicklung passiert nicht zufällig, es gibt Muster und wiederkehrende Gesetzmäßigkeiten.) Technologiemanagementprozess Technologiefrüherkennung -bewertung -planung -entwicklung -verwertung Technologiefrüherkennung Welche Technologien werden in Zukunft verfügbar sein? Greift auf starke (hoher Informationsgehalt, abschätzbare Konsequenzen; Bsp. neuer Prototype) und schwache (geringer Informationsgehalt, hoher Interpretationsspielraum; Bsp. steigende Patentanmeldungen) Signale zurück. Ablauf: Informationsbedarf bestimmen (Porter 5 Forces, PESTEL Analyse) Informationen beschaffen (Scanning, Scouting, Monitoring) Informationen analysieren und bewerten (Auswertung und Interpretation) Informationen kommunizieren (Technologieradar dient zur Aggregation der Informationen und verständlichen Kommunikation) Technologiebewertung Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Technologien Priorisierung hinsichtlich der Bedeutung für das Erfolgspotenzial des Unternehmens ( Welche Nutzen haben bestimmte Technologien für mein Unternehmen? ) Methoden: Lebenszykluskonzept (Entwicklungs-, Einführungs-, Wachstums-, Reife-, Rückgangsphase), S-Kurven-Konzept (das Unternehmen weiß wo sich die Technologie auf der S-Kurve befindet, das Unternehmen kann abschätzen, wann die Grenze der eigenen Technologie erreicht ist, Entscheidungshilfe, wann auf neue Technologien gewechselt werden soll), Portfolio (unternehmensexterne und interne Faktoren werden gegenübergestellt) Arten von Technologien
8 o Neue Technologie (kein konkreter Einsatz in Leistung und Produkten absehbar) o Schrittmachertechnologie (frühes Entwicklungsstadium, erfordert weitere Forschung) o Schlüsseltechnologie (hohes Entwicklungspotential und hohe Chance auf Differenzierung am Markt) o Basistechnologie (von allen Wettbewerbern weitgehend beherrscht, bereits Grundlage der Industrie) Technologieplanung (Welche Produkttechnologien benötigen wir für unsere zukünftige Marktposition?) Technologieentwicklung (Welche technologischen Entwicklungen sollen wir forcieren und welche bei bestimmten Bedingungen abbrechen?) Stage/Gate Prozesse setzen Ideen systematisch in Innovationen um, indem nicht erfolgsversprechende Ideen ausgeschieden und Projekte mit hohem Impact entwickelt werden. o Stage1: Ziel ist Information zu sammeln und Vorteile, Chancen als auch Grenzen aufzuzeigen. o Stage2: Ziel ist die Machbarkeit der Technologie zu verifizieren, Kunden und Anwendungen zu identifizieren und das Umsatzpotential abzuschätzen. o Stage3: Ziel ist es noch bestehende technische Probleme vor der Industrialisierung zu lösen. o Stage4: Ziel ist es die schnelle und reibungslose Übergabe in die Produktion. Technologieverwertung (Wie kann man das Potenzial einer Technologie effizienter nutzen?)
SCHUTZRECHTE CHANCEN, RISIKEN, STRATEGIEN
SCHUTZRECHTE CHANCEN, RISIKEN, STRATEGIEN 1. Netzwerk- und Weiterbildungsveranstaltung Innovationsbegleitung RSA IV 20. / 21. November 2014 Was ist ein Schutzrecht? 2 Was kann ein Schutzrecht? 3 Was kostet
Patent / Gebrauchsmuster Das nationale Verfahren. Präsentation: Dipl.-Ing. Christian Kögl
Patent / Gebrauchsmuster Das nationale Verfahren Präsentation: Dipl.-Ing. Christian Kögl Abkürungsverzeichnis AT Ländercode einer österreichischen Patentschrift (z.b.: AT 405109 B) EStG Einkommensteuergesetz
Von der Erfindung zum Patent
Von der Erfindung zum Patent Ein Vortrag im Haus der Wirtschaft Veranstalter: des Regierungspräsidiums Stuttgart Autor + Vortragender: Dr. Stephan Wimmer Dipl.-Physiker (TUM) Deutscher und Europäischer
Herzlich Willkommen. Thema: Von der Idee zum Patent
Herzlich Willkommen Thema: Von der Idee zum Patent 1 Von der Idee zum Patent Dr. Siegfried Grimm Schweizerischer Patentanwalt European Patent Attorney Von der Idee zum Patent DAS PATENT: GRUNDLAGEN PATENTIERUNG
Patentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann. Am Lomberg Velbert-Langenberg. Tel.: / Fax: /
Patentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann Am Lomberg 13 42555 Velbert-Langenberg Tel.: 02052 / 9501-0 Fax: 02052 / 9501-11 Internet: www.wmw-patent.de Email: [email protected] Urheberrecht Die nachfolgend
Science4Life Online-Seminar
Science4Life Online-Seminar Patente Chancen und Fallstricke 22. November 2012 Dr. Georg J. Hoppe Patentanwalt DARANi Anwaltskanzlei 1 Der Investment-Prozess 1. Vorauswahl in Frage kommender Gründungsvorhaben
Hochschule Emden/ Leer
Hochschule Emden/ Leer Ein einfacher Überblick über das Arbeitnehmererfindungsgesetz und Patente Matthias Schoof 1 Arbeitnehmererfindungsgesetz Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbErfG) besagt,
Patente wirksam und clever nutzen
Patente wirksam und clever nutzen VjU Grevenbroich Jüchen Rommerskirchen RA Frédéric M. Casañs ATHENA Technologie Beratung GmbH Lindenstraße 20 50674 Köln ATHENA Technologie Beratung GmbH 2001: Gründung
Patente Gebrauchsmuster. Dr.- Ing. Michael Gude
Patente Gebrauchsmuster Marken Geschmacksmuster Dr.- Ing. Michael Gude Welche gewerblichen Schutzrechte gibt es? (eintragungsnotwendige) Patent / Gebrauchsmuster naturwissenschaftlich-technische Erfindungen
Im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung, Reproduktion und Vermehrung von Pflanzen und Tieren
Erfindungen Das mexikanische Gesetz über gewerbliches Eigentum definiert Erfindungen als sämtliche menschliche Kreationen, die die in der Natur vorhandene Materie oder Energie zwecks Nutzung durch den
Existenzgründungen aus der Wissenschaft Einführung in das Patentrecht
Existenzgründungen aus der Wissenschaft Einführung in das Patentrecht 16.11.2016 Dr. Wolfgang Stille Forschung und Technologietransfer, Johannes Gutenberg-Universität Mainz Innovation strategische Ausrichtung
Schutzrechtsstrategien für Innovationen Was benötige ich als Unternehmen?
Schutzrechtsstrategien für Innovationen Was benötige ich als Unternehmen? RA Frédéric M. Casañs ATHENA Technologie Beratung GmbH Lindenstraße 20 50674 Köln Unternehmensporträt 2001: Gründung als Spin-off
Wie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab?
02.06.2015 Deutsch-Dänischer Innovationstag IHK zu Flensburg Wie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab? Steffi Jann 2 WTSH-Service: Von der Idee bis in den Markt Idee
Forschen - Patentieren - Verwerten
Kirstin Schilling Forschen - Patentieren - Verwerten Ein Praxisbuch für Naturwissenschaftler mit Schwerpunkt Life Sciences Springer Spektrum XI Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 1 1.1 Mehrwert aus Forschung
Patent- und Verwertungsrichtlinie der TU Clausthal Vom 3. November 2015
Verwaltungshandbuch Patent- und Verwertungsrichtlinie der TU Clausthal Vom 3. November 2015 Beschluss des Präsidiums der Technischen Universität Clausthal vom 3. November 2015 (Mitt. TUC 2015, Seite 453).
Patentrecht - Allgemeines
Patentrecht - Allgemeines Zweck: Innovationsförderung Rechtsquellen Nationales Patentgesetz Internationale Übereinkommen PCT (Patent Cooperation Treaty, Washingtoner Vertrag) EPÜ (Europäisches Patentübereinkommen,
WiReGo Unternehmens- und Gründungstag 10. November Der Schutz Ihrer Innovationen durch Patente und Marken
WiReGo Unternehmens- und Gründungstag 10. November 2017 Der Schutz Ihrer Innovationen durch Patente und Marken Thomas Ahrens Patentanwalt & Mediator, Braunschweig www.ahrens-patent.de - 1 - Inhalt 1. Einleitung
Geistiges Eigentum schützen München, 08.05.2014 Dr. Christine Groß
Geistiges Eigentum schützen München, 08.05.2014 Dr. Christine Groß Überblick Die Bayerische Patentallianz Gewerbliche Schutzrechte Das Patent Das Patentierungsverfahren Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Von der Forschung zur Kommerzialisierung: Schutzrechte in den Lebenswissenschaften
Von der Forschung zur Kommerzialisierung: Schutzrechte in den Lebenswissenschaften Dr. Dipl.-Biol. Christian Keller Patentanwalt European Patent & Trademark Attorney Patentanwälte Dr. Keller, Schwertfeger
Patent- und Vermarktungsstrategie der Universität Kassel
Kassel, den 21.09.2015 Patent- und Vermarktungsstrategie der Universität Kassel Einführung Für die Universität gibt es mehrere Motive, geistiges Eigentum professionell und gezielt zu sichern und zu vermarkten.
ERFINDUNGSMELDUNG. Datum: Nur verschlossen versenden! Nicht per ! 1. Bezeichnung der Erfindung. 2. Anlagen
ERFINDUNGSMELDUNG Datum: Wird vom Arbeitgeber ausgefüllt Internes Aktenzeichen: Eingegangen am : Schriftliche Eingangsbestätigung verschickt am: Mitteilung über Unvollständigkeit am: Ablauf der 4-Monatsfrist
Know-How-Schutz Geheimhaltungsvereinbarungen Arbeitnehmererfindergesetz
Know-How-Schutz Geheimhaltungsvereinbarungen Arbeitnehmererfindergesetz Dipl.-Ing. (Univ.) Günther Wittmann Patentanwalt European Patent Attorney 21. November 2013 Übersicht Geheimhaltungsvereinbarungen
Von der Erfindung zum Patent
Von der Erfindung zum Patent Informationszentrum Patente Stuttgart 8. Oktober 2013 Michael Bregenzer Patentanwalt Welches gewerbliche Schutzrecht ist richtig? Erfindung Kennzeichen Name Design Technische
Internationale Patentanmeldungen unter dem Patent Cooperation Treaty PCT
Internationale Patentanmeldungen unter dem Patent Cooperation Treaty PCT www.bardehle.com 2 Inhalt 5 1. Zeitlicher Ablauf 6 2. Internationale Phase 6 3. Nationale Phasen 7 4. Vorteile 7 4.1. Aufschieben
Leitlinie für den Umgang mit geistigem Eigentum
Leitlinie für den Umgang mit geistigem Eigentum der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences vom 27. Januar 2016 HTW Dresden Leitlinie für den Umgang mit geistigem Eigentum
Gewerbliche Schutzrechte
VDI Bergischer Bezirksverein Wuppertal, 9. November 2004 Gewerbliche Schutzrechte - Chancen und Risiken - Christian W. Appelt German and European Patent and Trademark Attorney Warum IP? Intellectual Property
Zur Schutzfähigkeit von Geschäftskonzepten, Produkten und Designs. Rechtsanwalt Hans-Chr. Widegreen
Zur Schutzfähigkeit von Geschäftskonzepten, Produkten und Designs Rechtsanwalt Hans-Chr. Widegreen Nachahmung ist die höchste Form der Anerkennung Schutzmöglichkeiten: 1. Vertraulichkeitsvereinbarung 2.
Oliver Huber Slide No. 1
Oliver Huber Slide No. 1 Oliver Huber Slide No. 2 Europäisches Patentamt Das europäische Patenterteilungsverfahren (Artikel 1 EPÜ) Oliver Huber, Prüfer, Telekommunikation Oliver Huber Slide No. 3 Programm
Gezielter Schutz von Innovationen durch gewerbliche Schutzrechte. 5. UNTERNEHMENSFORUM 2. Juli 2013
Gezielter Schutz von Innovationen durch gewerbliche Schutzrechte 5. UNTERNEHMENSFORUM 2. Juli 2013 Begriff: Innovationen Technologieorientierte Unternehmen besitzen regelmäßig Wissen, wissenschaftliches
Science to Market. Inhalt:
Immaterialgüterrecht - Patentanmeldungen Peter Frei, Innovations Mentor Hightech Zentrum Aargau Inhalt: Immaterialgüterrechte, Schutz des geistigen Eigentums Informationen in Schutzrechten Patentanmeldungen
Veranstaltung Wissensmanagement Schutzmöglichkeiten und Schutzmechanismen. Patent, Gebrauchsmuster, Marken & Designs, Urheberschutz
Veranstaltung Wissensmanagement Schutzmöglichkeiten und Schutzmechanismen Grundelemente der Wissensschutz Strategie Betriebs oder Geschäftsgeheimnis Patent, Gebrauchsmuster, Marken & Designs, Urheberschutz
Inhaltsverzeichnis Immaterialgüterrecht für Klein- und Mittelbetriebe 5. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Immaterialgüterrecht für Klein- und Mittelbetriebe 5 Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 Kapitel 2 Einführung Markenrecht 2,1 Einführung... 13 2,1.1 Begriff Marke... 13 2,1.2 Funktionen der
Urheberrecht eine kurze Einführung. Manuel Steinke
Urheberrecht eine kurze Einführung Manuel Steinke Entstehung des Urheberrechts Mit der Schöpfung des Werkes Kein weiterer Akt erforderlich, by Schutzfähige Werke sind insb., 2 I UrhG - 1. Sprachwerke,
Worauf ist im Umgang mit Patenten zu achten?
... e n c o u r a g i n g t h e s p i r i t o f i n n o v a t i o n... Innovation Management GmbH http://www.catt.at Worauf ist im Umgang mit Patenten zu achten? - Offensive Technologieverwertung ... e
zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt
1BGeheimhaltungsvereinbarung (NDA, non-disclosure agreement) zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße 44 64285 Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 0BPräambel Die Parteien
Die Registrierung von Lizenzen -------------------------
Die Registrierung von Lizenzen ------------------------- Dr. Susanne Lang Österreichisches Patentamt Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz Dresdner Straße 87, A-1200 Wien Tel.: +43 1 53424-0
Von der Erfindung zum Patent
Von der Erfindung zum Patent 18. Februar 2014 Informationszentrum Patente Stuttgart Dr. Peter Deak, Patentanwalt Kanzlei, Stuttgart Übersicht 1. Was ist ein Patent? Rechte aus dem Patent, Aufbau, Patentansprüche
Von der Erfindung zum Patent
Von der Erfindung zum Patent Informationsveranstaltung Haus der Wirtschaft 9.11.2016 Patentanwalt European Patent Attorney Gleiss Grosse Schrell & Partner 2 Gewerbliche Schutzrechte: Erfindung Patent Gebrauchsmuster
IP = Intellectual Property (geistiges Eigentum)
IP = Intellectual Property (geistiges Eigentum) TUHH Prof. Dr. C.M. Ringle Institut W-9 Schwarzenbergstr. 95 (D) D-21073 Hamburg Adressfeld für die Rücksendung in einem Fensterumschlag DL Alternative:
Patente, Geschmacksmuster. und Marken. Deutsches Patent- und Markenamt. Anmeldungen 2011 beim DPMA. Handwerk und Innovation DPMA.
Deutsches Patent- und amt, und Bedeutung und Anmeldeverfahren beim Erfindungen schützen Erfindungen nutzen Mühldorf, 24. Oktober 2012 Gewerbliche Schutzrechte beim Dr. Axel Born 1 2 Anmeldungen 2011 beim
Urheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte
Urheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte Dr. Susanne Koch Bird & Bird Informationsveranstaltung der IHK Frankfurt am Main: Wie schützen Sie Ihre kreativen
Mitteilung über Unvollständigkeit am:
Erfindungsmeldung Bitte Kopie senden: An die Abteilung Technologietransfer der Universität/ Hochschule An die Technologie-Lizenz-Büro (TLB) der Baden-Württembergischen Hochschulen GmbH Ettlinger Straße
Internationale Patentanmeldungen unter dem Patent Cooperation Treaty (PCT)
Internationale Patentanmeldungen unter dem Patent Cooperation Treaty (PCT) www.bardehle.com 2 Inhalt 5 Zeitlicher Ablauf 6 Internationale Phase 6 Nationale Phasen 7 Vorteile 7 Aufschieben von Kosten bei
Kapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1
Kapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1 4. Kapitel Nachdem wir uns in den vorherigen Kapiteln im Wesentlichen mit den Grundsätzen des Patentrechts sowie mit den Voraussetzungen für die Erteilung
Nachtrag: Schutz sonstiger Kennzeichen 9 UWG I
Nachtrag: Schutz sonstiger Kennzeichen 9 UWG I Schutz des Namens, der Firma, von Unternehmensbezeichnungen (Etablissementbezeichnungen), Titel von Drucken Schutz von Marken: zivilrechtliche Ansprüche im
Die 6 Kernfragen des strategischen Patentmanagements. Dr. Kerstin Haucke European Patent Attorney Director Intellectual Property Scil Proteins GmbH
Die 6 Kernfragen des strategischen Patentmanagements Dr. Kerstin Haucke European Patent Attorney Director Intellectual Property Scil Proteins GmbH Halle, 26.02.2015 Scil Proteins GmbH Gründung 1999 Sitz
Gewerbliche Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte, Frau Dipl.-Biologin, Projektmanagerin Transfer Folie: 1 Gewerblicher Rechtsschutz Unter Geistigem Eigentum intellectual property IP werden Rechte an immateriellen Gütern verstanden.
Schutz von geistigem Eigentum in der Volksrepublik China
Schutz von geistigem Eigentum in der Volksrepublik China Thomas Harringer Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbh Leiter Schutzrechte Marktrecherche 1.6.2015 IPR Situation VR China damals und heute
Erfolgsfaktoren Marke, Patent, Design
Erfolgsfaktoren Marke, Patent, Design Dipl.-Infw. Birgit Reeg-Lumma Patentinformationszentrum Darmstadt der Universitäts- und Landesbibliothek 24.04.2015 2013 PIZ Darmstadt - www.main-piz.de 1 Innovationen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU )
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU ) 1. ANGEBOT, BEARBEITUNGSZEITRAUM 1.1. Das Angebot der JKU beschreibt
Kooperationsvertrag DOs & DON Ts
Kooperationsvertrag DOs & DON Ts DI Peter Halwachs ZIT Dienstleistungsabteilung und GF LISA VR Wien, 31.05.2011 Seite 2 Der Kooperationsvertrag Kooperation vs. Auftragsforschung vs. Werkvertrag (Produkthaftung!)
Wiki, Urheberrecht und Plagiate. Mag.iur. Georg Brünner Graz
Wiki, Urheberrecht und Plagiate Graz 23.9.2008 1 Stichwort: Wiki Ein Wiki (Hawaiisch für schnell ), seltener auch WikiWiki oder WikiWeb genannt, ist eine Software und Sammlung von Webseiten, die von den
Strategisches Schutzrechtsmanagement. Thomas Ulrich, Patentanwalt Intellectual Property Rights Management
Strategisches Schutzrechtsmanagement Thomas Ulrich, Patentanwalt Intellectual Property Rights Management Nur wer sich selbst Und seinen Gegner kennt Wird in hundert Schlachten Hundert Siege erringen. Sun
OpenStreetMap (OSM) Die freie Weltkarte im Internet - Lizenzmodell -
OpenStreetMap (OSM) Die freie Weltkarte im Internet - Lizenzmodell - 1 Gliederung 1. Lizenz- und Urheberrecht 2. Lizenzmodell bei OpenStreetMap 3. Auswirkungen bei der Verwendung von OSM Daten 4. Umstellung
Ideen-Erfindungen-Patente
Patentanwälte MÜNCHEN BERLIN Ideen-Erfindungen-Patente Die eigene Leistung (er)kennen und schützen Rosenheim, 29. September 2012 Dr. Marie-Theres Schmid Wir schützen Ideen Wie werden geistige Leistungen
Rechtshistorisches Proseminar. Prof. Dr. Louis Pahlow Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte
Rechtshistorisches Proseminar Prof. Dr. Louis Pahlow Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte 2 Einführung Patente sind Schutzrechte für technische Erfindungen, die neu
Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie?
Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie? Grundlagen des Urheberrechts für Ortschronisten Prof. Dr. Michael Scholz Rechtsgrundlage Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrecht
Warum brauchen Softwareunternehmen ein professionelles IP Management? Jürgen Beckers
Warum brauchen Softwareunternehmen ein professionelles IP Management? Future Internet-Kongress 2012, 03.12.2012 Jürgen Beckers Rechtsanwälte BDH, Darmstadt (c) Rechtsanwälte BDH 1 Zu meiner Person Moderator
Von der Erfindung zum Patent Was ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung?
Von der Erfindung zum Patent Was ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung? Informationszentrum Patente 3. März 2015 Patentanwalt Dr.-Ing. Franz Stadler, LL.M. D-88045 Friedrichshafen 1. Patente
Einführung in das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbNErfG)
Einführung in das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbNErfG) Praxisseminar Patente in der Forschung 20.11.2007, Universität Duisburg-Essen Dipl. Phys.-Ing. Rolf Klingelberger Patentanmeldungen in Deutschland
Erfinderberatung der IHK Köln in Zusammenarbeit mit der Patentanwaltskammer und den Patentanwältinnen und Patentanwälte der Region Köln
Merkblatt Erfinderberatung der IHK Köln in Zusammenarbeit mit der Patentanwaltskammer und den Patentanwältinnen und Patentanwälte der Region Köln Dieses Merkblatt dient Ihnen als Vorbereitung zu Ihrem
V. Der Lizenzvertrag (Know-How-Vertrag)
Innominatverträge, Herbstsemester 2010 V. Der Lizenzvertrag (Know-How-Vertrag) Dr. Lucius Huber, Advokat Dr. Lucius Huber, HS 2010 1 1. Begriff des Lizenzvertrages «Ein Lizenzvertrag liegt vor, wenn sich
Marken & Innovationen richtig schützen
Marken & Innovationen richtig schützen Dipl.-Infw. Birgit Reeg-Lumma Patentinformationszentrum Darmstadt der Universitäts- und Landesbibliothek 09.05.2014 2013 PIZ Darmstadt - www.main-piz.de 1 Innovationen
Werdegang einer Patentanmeldung Kosten und Nutzen von Schutzrechten Internationale Schutzmöglichkeiten
Marken, Gebrauchsmuster und Patente im Unternehmen Patentanwalt Dipl. Phys Alexander Otten Marken, Gebrauchsmuster und Patente national und international anmelden - eine Übersicht Eisele, Otten, Roth &
Intellectual Property Wirkungsvoller Schutz von IP
Intellectual Property Wirkungsvoller Schutz von IP Andreas J. Maier Dipl. Masch. Ing. HTL Eidgenössisch Dipl. Exportleiter Folie 1 Wo ist IP im Unternehmen angesiedelt Folie 2 Die Aktiven einer Firma Materielle
Vernetzt Forschen Chancen für Unternehmen und Wissenschaft
Vernetzt Forschen Chancen für Unternehmen und Wissenschaft Prof. Dr.-Ing. Carlos Jahn, Jahreskonferenz der Logistik-Initiative Hamburg, 16.06.2016 Fraunhofer Seite 1 Gliederung 1 Forschung in D 2 Formen
Abb. 3: Kritische Veränderung des Produktlebenszyklus im Zuge des beschleunigten Technologiewandels
Abb. 1: Frühe Technologien: v.l.n.r. Handaxt der Hominiden, Werkzeuge für den Pyramidenbau, Distanzmesswagen (mit Differentialgetriebe) der chinesischen Armee Technologiemanagement > Der omnipräsente technologische
WILLKOMMEN. Marken, Designs & Patente Wie schütze ich meine Geschäftsidee?
WILLKOMMEN Marken, Designs & Patente Wie schütze ich meine Geschäftsidee? Gewerbliche Schutzrechte Marken bieten beliebig langen Schutz Herkunft, Kennzeichnungskraft Werbung, Bekanntheitsschutz, Kommunikation
Neue Ideen und Technologien generieren - Zusammenarbeit zwischen Forschung und Unternehmen
Neue Ideen und Technologien generieren - Zusammenarbeit zwischen Forschung und Unternehmen Dr. Florian Kirschenhofer 12. Oktober 2017 Tag der Innovation 2017 in Bozen Wege des Technologietransfer Veröffentlichung
Das Patent in der Praxis Ideen:
Das Patent in der Praxis Ideen: Werbeideen Marketingideen Produktideen nicht alles ist patentierbar! Aufgabenstellung - Technische Lösung Neuheit Erfindungshöhe Schi mit Kunststoffbelag noch schneller
FAQs - Erfindung und Erfindungsmeldung, Publikation und Patentierung und Vermarktung
FAQs - Erfindung und Erfindungsmeldung, Publikation und Patentierung und Vermarktung Erfindung und Erfindungsmeldung Was ist eine Diensterfindung? Eine Diensterfindung oder korrekter eine Arbeitnehmererfindung
Leitfaden zum Thema Schutzrechte
Leitfaden zum Thema Schutzrechte Der folgende Leitfaden zum Thema Schutzrechte dient der einfachen Anwendung der Patent- und Verwertungsstrategie der Hochschule Ostwestfalen-Lippe. Schutzrechte im Überblick
Urheberrecht für Publisher
Urheberrecht für Publisher DialogCamp 2016 Adrian Schneider München 19. Februar 2016 1 About me Adrian Schneider Rechtsanwalt bei Osborne Clarke in Köln Schwerpunkte: IT-Recht, Internetrecht Softwareentwickler
Haben Sie die immateriellen Werte Ihres Unternehmens optimal geschützt?
Haben Sie die immateriellen Werte Ihres Unternehmens optimal geschützt? Das gewerbliche Schutzrecht gewährt dem Inhaber das Recht, andere von der Nutzung der gewerblich-geistigen Leistung auszuschließen.
Kunstuniversität Linz Kooperation JKU - Kunstuni
uni:invent @ Kunstuniversität Linz Kooperation JKU - Kunstuni Agenda Erfindungsmeldungen an Universitäten uni:invent Programm Kooperation Kunstuni JKU AWS Prototypenförderung D. Huber / B. Nussbaumer (JKU)
ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG für TRANSITION DESIGNER und SPLIT-SCREEN- DESIGNER Seite 1 bis 4
ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG für TRANSITION DESIGNER und SPLIT-SCREEN- DESIGNER Seite 1 bis 4 LIZENZVEREINBARUNG für HAND PACKAGE, HAND PACKAGE LITE und PRESET PACK Seite 5 bis 6 ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG
Gewerbliche Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. III. Marken Geschmacksmuster Berührungspunkte 1. Schutz eigener Ideen 2. Existierende ältere Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz
Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster. im Überblick
Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster im Überblick Patente Machen technische Erfindungen wertvoller Mit Patenten können technische Erfindungen geschützt werden, die weltweit neu sind, auf
Patentanwalt Dipl.-Ing. Arnd Hemmer
Gewerbliche Schutzrechte Patentanwalt Dipl.-Ing. Arnd Hemmer Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. Geschmacksmuster III. Marken I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz für technische
Richtlinien für die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen an der Medizinischen Universität Graz
Richtlinien für die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen an der Medizinischen Universität Graz Die Medizinische Universität Graz ist der Lehre und Forschung verpflichtet. Sie erarbeitet
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
Schutz vor Ideenklau Gewerbliche Schutzechte Fördermöglichkeiten. Salzgitter, den 28. Februar 2014
Herzlich Willkommen! EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH Theaterstraße 2 30159 Hannover Tel: (0511) 85 03 08-0 Fax: (0511) 85 03 08-49 E-Mail: [email protected] www.ezn.de Dipl.-Ing. Peter Kuschel Schutz
Geistiges Eigentum marktstrategisch nutzen. Die IP-Förderungsprogramme der aws
Geistiges Eigentum marktstrategisch nutzen Die IP-Förderungsprogramme der aws 8. Juni 2017 1 Geistiges Eigentum (IP) 08.06.2017 3 Was wir tun Geistiges Eigentum (IP) aus Österreich wirtschaftlich nutzbar
Erfindungsmeldung an die Universität Stuttgart
Erfindungsmeldung an die Universität Stuttgart Universität Stuttgart Zentrale Verwaltung Dezernat I/2 Keplerstr. 7 70174 Stuttgart Zutreffendes bitte ankreuzen: Erfindungsverwertung durch Institut Erfindungsverwertung
Patent / GM - nationales Verfahren Europäisches Patent / PCT (Patent Cooperation Treaty)
Patent / GM - nationales Verfahren Europäisches Patent / PCT (Patent Cooperation Treaty) Dipl.-Ing. Christian Kögl Österreichisches Patentamt Geistiges Eigentum - Schutzmöglichkeiten Mikael Damkier fotolia.com
Die Auswahl des richtigen Schutzrechts
Die Auswahl des richtigen Schutzrechts Rosenheim, den 19. Oktober 2005 Dr. Doris Freiesleben Patentanwältin Kanzlei Fiala, Freiesleben & Weber, München und Mehring Dr. Freiesleben Folie 1 Gliederung Einleitung
B R A I N S H E L L. Aus Wissen Werte schaffen. 6. Potsdamer Gründertag Die richtige Strategie zum Schutz Ihrer Idee Dienstag, 13.
B R A I N S H E L L Aus Wissen Werte schaffen. 6. Potsdamer Gründertag Die richtige Strategie zum Schutz Ihrer Idee Dienstag, 13. November 2012 Benjamin Muirhead Patentverwertungsagentur B R A I N S H
