Projekt der Bürgerstiftung Lebensraum Aachen: Willkommen für Flüchtlinge
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- Dirk Salzmann
- vor 7 Jahren
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1 Projekt der Bürgerstiftung Lebensraum Aachen: Willkommen für Flüchtlinge Workshop von Manfred Paul (Flipchart-Dokumentation und eigenes Info- * In Aachen gibt es rund 2000 Flüchtlinge, davon 540 UMFs * Dach für Initiativen * Für Integration und Bildung soll gesorgt werden * BS betreut 170 Ehrenamtliche * Konkurrenz auf dem Gebiet der Flüchtlingsarbeit 1. Wie ist das Projekt entstanden? Warm ist es der Bürgerstiftung wichtig Situation in Aachen Als Grenzstadt gelegen an einer Fluchtroute mit der Autobahn und Bahnverbindung aus Belgien, hat sich eine besondere Situation für die Stadt ergeben. Sowohl an der Autobahngrenze wie auch am Hauptbahnhof werden von der Bundespolizei viele Flüchtlinge aufgegriffen. Laut Gesetz werden die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umf s) direkt vom Jugendamt in Obhut genommen. Das Jugendamt ist bis zum Erreichen der Volljährigkeit zuständig. So entsteht ein hoher Hilfebedarf in der Stadt. Momentan gibt es in der Stadt ca. 540 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, die in Jugendhilfeeinrichtungen und Hotels untergebracht sind neben momentan 1900 anderen Flüchtlingen. Aufgrund der Fluchtroute handelt es sich bei diesem Personenkreis, um Jugendliche, die in der Regel den Weg über das Mittelmeer gewählt haben. So überwiegt der Anteil an umf s aus afrikanischen Ländern (subsahara Ländern und Nordafrika) und z.b. aus Afghanistan. Hierbei stellen sich zwei Probleme: umf s aus sicheren Herkunftsländern sind nur geschützt bis zur Volljährigkeit umf s, die bereits in Spanien / Portugal Asylanträge gestellt haben 1
2 Besonders die zweite Gruppe ist sehr problematisch und nicht sonderlich integrationsbereit. Die erste Gruppe ist in der Regel aus persönlichen Motiven geflüchtet (wirtschaftliche Notlage, Waisen, persönliche Verfolgung, Missbrauch) und hier sollte die Hilfe so ausgerichtet sein, dass zum Erreichen der Volljährigkeit eine Bleibeperspektive besteht. Die notwendige Hilfe kann nicht allein von den Einrichtungen geleistet werden. Das Hilfespektrum ist groß und ohne ehrenamtliche Hilfen und zusätzlichen Angeboten ist der Integrationsprozess schwierig. Hier setzt die Bürgerstiftung Lebensraum mit dem Willkommensprojekt an. 2. Was tun wir / Wie läufst? Das Projekt ( siehe Anlage 1) Wir schaffen und organisieren keine eigenen Projekte sondern stellen Hilfe zur Verfügung. Momentan sind über uns ca. 170 Personen im Einsatz. 1. Bereiche: Bildung und Integration o Ehrenamtler unterstützen Schulen (z.b.förderunterricht in internationalen Förderklassen) o Ehrenamtler unterstützen in Jugendhilfe Einichtungen o Ehrenamtler fungieren als Paten (Beispiel : Flüchtlingsacker, Anlage 2) Dach für Initiativen (Anlage 1) 2. Coaching und Verteilung von Unterstützerinnen und Unterstützern in regelmäßigen Treffen fördern wir den Austausch, unter den von uns vermittelten Ehrenamtlern und geben Informationen und Ausbildung (Beispiel : Coaching im Bereich Aufenthalt, Anlage 3) 3. Finanzielle Unterstützung von Projekten Wenn es uns möglich ist, stellen wir finanzielle Hilfe zur Verfügung, oder vermitteln Kontakte. 2
3 3. Was braucht es? Geld: Im Verhältnis zum rückgespiegeltem Erfolg, eher wenig. Vieles wird aus der bestehenden Infrastruktur des Vereins gedeckt und durch ein gutes Netzwerk in einem finanziellen engeren Rahmen geleistet. Zeit: Die Organisation des Einsatzes und das begleitende Coaching nehmen den größten Zeitumfang ein. Dies wird aber auch zum größten Teil von Mitgliedern geleistet. Räume: Räume für die regelmäßigen Treffen müssen angemietet werden, oder werden von den Organisationen gestellt, in denen geholfen wird. Personen: In der Stiftung gibt es einen Projektleiter. Die ansonsten anfallende Arbeit wird vom Vorstand geleistet. Der unterstützende Personenkreis ist groß (ca. 170) Kooperationspartner: Partner sind alle Institutionen und Vereine, die uns bzw. die wir ansprechen. Vernetzung unter: 4. Wie wird sich das Projekt perspektivisch entwickeln? Durch Veränderung der Gesetzgebung wird sich ab dem nächsten Jahr (vorgezogen ab Nov. 15) die Lage auf dem Gebiet der umf s höchstwahrscheinlich entspannen. ( Verteilung im ganzen Land möglich) Es wird sich zeigen, ob die Zahl sinkt. Die Arbeit im Bereich Bildung und Integration wird aber dringender denn je bei der momentanen Lage benötigt, so bietet sich an das Angebot in zwei Richtungen zu erweitern : o Ausdehnung der Arbeit an den Schulen auf alle Flüchtlingskinder o Ausdehnung auf junge Flüchtlinge im Asylverfahren über 18, die keinen Anspruch auf Förderung haben 3
4 Flugblatttext der Bürgerstiftung Lebensraum Aachen zu Projekt Willkommen für Flüchtlinge : +Wir unterstützen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Etwa 500 junge Flüchtlinge (13 17 Jahre) leben in Aachen, die ohne ihre Eltern aus ihrem Heimatland geflohen sind, weil dort Krieg, Bedrohung, Armut und Perspektivlosigkeit herrschen. Die Projektgruppe Willkommen in der Stiftung unterstützt die Jugendlichen, die Jugendhilfeeinrichtungen und die Schulen. Mehr als 170 Aachener haben sich zusammengefunden, um ehrenamtlich die Jugendlichen unterstützen. Unsere Aktionsbereiche sind dabei: Bildung und Integration. Wir helfen in Schulen, in denen die Jugendlichen meist in extrem heterogen zusammengesetzten Internationalen Förderklassen unterrichtet werden. Unsere Ehrenamtler unterstützen die anspruchsvolle Arbeit der Lehrkräfte. In einigen Jugendhilfeeinrichtungen sind wir aktiv und führen u.a. Hausaufgabenbetreuung durch. Etliche Ehrenamtler kümmern sich als Paten um einzelne Jugendliche, begleiten sie dabei, Aachen kennenzulernen, helfen ihnen bei Behördengängen und zeigen ihnen, wie Deutschland funktioniert, welche Gewohnheiten wir haben, welche Rituale es gibt, welche Werte uns wichtig sind. Die Stiftung bietet Initiativen ein Dach, die ein eigenes Projekt durchführen wollen, z.b.: o Große Charity-Party am 11. September 2015 o Projekt KingzCorner : music, stylez and culture o Projekt Vera Sous Ahoi2you im Sommer 2015 o Fahrradprojekt Kronenberg ab Herbst 2015 o Helpful bags : Taschenprojekt im Herbst 2015 o Unterstützung Übergang in den Beruf ab Herbst 2015 o Vermittlung der Kooperation von IHK, HWK, DGB, Arbeitsagentur, Berufskollegs: junge Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung o Filmprojekt mit Michael Chauvistré ab Ende
5 Weitere Projekte sind jederzeit denkbar, sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie eine Idee haben. Wesentliche Grundlage aller Aktivitäten ist es, eine persönliche Beziehung zu schaffen. Begegnungen von Mensch zu Mensch auf gleicher Augenhöhe sind das Wichtigste. Wir helfen nicht von oben herab. Alle Menschen haben denselben Wert. Unsere Unterstützung hat Hilfe zur Selbsthilfe zum Ziel, d.h.: Wenn du mich nicht mehr brauchst, war ich erfolgreich. Jede Unterstützerin, jeder Unterstützer kann ihre und seine ganz eigenen Kompetenzen einbringen und Kreativität entfalten. Machen Sie mit? Sprechen Sie uns einfach an! Herzliche Grüße Hans-Joachim Geupel, Vorstandsvorsitzender Norbert Greuel, Projektleiter 5
6 Anlage 3 Aufenthaltsbedingungen für unbegleitete Minderjährige 1. Nach der unerlaubten Einreise ist nach der in Inobhutnahme ein Clearingverfahren vom zuständigem Jugendamt einzuleiten Ziel: Klärung der Situation und Perspektive von unbegleiteten Minderjährigen (Altersklärung, familiäre soziokulturelle Hintergründe, Gesundheitszustand, traumatische Belastung, persönliche Ressourcen, ) Vorbereitung auf ein Asylverfahren 2. Asylantrag ( dringender Beratungsbedarf vor Antragstellung) 3. Antragsteller erhält eine Aufenthaltsgestattung; er ist schulpflichtig; kann nach 3 Monaten eine Ausbildung machen; 4. mögliche Entscheidungen im Verfahren: Anerkennung Asylberechtigter ( Aufenthaltserlaubnis nach 25.1) / Arbeitserlaubnis Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft ( Aufenthaltesrlaubnis nach 25.2)/ Arbeitserlaubnis Anerkennung Subsidärer Schutz (Aufenthalterlaubnis nach 25.2) / Arbeitserlaubnis Abschiebungsverbot (Aufenthaltserlaubnis nach Jahr-) / eingeschränkte Arbeitserlaubnis Ablehnung (Abschiebung innerhalb einer Frist, Klagemöglichkeit, bei offensichtlich unbegründet Eilantrag notwendig!) Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung/Aufenthaltsgestattung) z.b. kein Pass, Krankheit, / eingeschränkte Arbeitsmöglichkeit / Ausbildung möglich 6
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