Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /15

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /15"

Transkript

1 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /15 Leitsätze: 1. Auf ein Angebot, welches den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses nicht in allen Punkten entspricht, darf der Zuschlag nicht erteilt werden, denn es fehlt an den für einen Vertragsschluss erforderlichen sich deckenden und sich entsprechenden Willenserklärungen. Ob dieser zwingende Ausschlussgrund unter den Ausschlussgrund des 16 EG Abs. 1 Nr. 1b i.v.m. 13 EG Abs. 1 Nr. 5 VOB/A in Form der unzulässigen Änderung an den Vergabeunterlagen oder unter einen nicht ausdrücklich in der VOB/A erwähnten zwingenden Ausschlussgrund subsumiert wird, ist zwar in der Rechtsprechung umstritten, kann im Falle eines offenen Abweichens vom Leistungsverzeichnis aber dahinstehen, da die Rechtsfolge in beiden Fällen gleich ist. 2. Zwar darf der öffentliche Auftraggeber nach 15 EG Abs. 1 VOB/A nach Öffnung der Angebote nur über bestimmte Gegenstände Aufklärung verlangen, welche abschließend aufgezählt sind. Dies liegt daran, dass 15 EG VOB/A lediglich der weiteren Information und Aufklärung dient, nicht aber der Abänderung eines einmal eingereichten Angebotes. Doch gerade dann, wenn der Auftraggeber die Ausschreibung produktneutral und ohne Abfrage von Fabrikaten gestaltet hat, besteht für ihn ein ureigenes Interesse an der Information über das angebotene Produkt, um sich mit dem konkreten Inhalt der abgegebenen Angebote vertraut zu machen und eine Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen. Nachprüfungsantrag: Vergabestelle: Beigeladene: Bevollmächtigte:.. ( Antragstellerin - ASt ).. ( Vergabestelle - VSt ).. Bevollmächtigte:.. ( Beigeladene - BGl ) Vergabeverfahren: Fachlos: Vergabeverfahren: Neubau.. Innenfassade.. Offenes Verfahren nach 3 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A Die Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken erlässt auf die mündliche Verhandlung vom durch die Vorsitzende, den hauptamtlichen Beisitzer und den ehrenamtlichen Beisitzer folgenden

2 - 2 - B e s c h l u s s : 1. Es wird festgestellt, dass die Durchführung des Vergabeverfahrens die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt. Die Vergabestelle wird verpflichtet, die Angebote unter Ausschluss des Angebots der Beigeladenen neu zu werten. 2. Die Vergabestelle und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin je zur Hälfte. 3. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die Antragstellerin war notwendig. 4. Die Gebühr für dieses Verfahren beträgt x.xxx,-. Auslagen sind nicht angefallen. 5. Die Vergabestelle ist von der Zahlung der Gebühr befreit. S a c h v e r h a l t : 1. Die VSt schrieb für den Neubau der die Innenfassade im Offenen Verfahren aus. Das Verfahren wurde im Supplement zum Amtsblatt der EU am xx.xx.xxxx veröffentlicht. Zuschlagskriterium war der niedrigste Preis. Die Angebotsfrist endete laut Bekanntmachung am xx.xx.xxxx. Im Leistungsverzeichnis ist unter Position 04 formuliert: 04 Systembeschreibung Innenfassadenelemente- Regelbeschreibung allgemein Ausführung: Angaben soweit nicht in der Position anders erwähnt und soweit lt. Zulassung möglich. Zarge, Türblatt und festverglaste Elemente beidseitig bündig, - Festverglaste Elemente - F 90 Festverglastes Element mit Brandschutzverglasung F 90, feuerbeständig nach DIN entsprechend Zulassung für Innenanwendung

3 - 3 - Element wie vorher beschrieben. Die Holzrahmenkonstruktion besteht aus Laubholz, massiv schichtverleimt, mit spez. Gewicht >530 kg/mg Oberfläche Eiche -Brandschutztür T 90-2 nach DIN Zweiflügelige Brandschutztüre als feuerbeständiger Abschluss mit Zulassung Wie vorher beschriebene Elemente, jedoch Brandschutztür T 90-2 Entsprechend Zulassung für Innenanwendung einzubauen in Massiv- oder Leichtbauwände F 90, bzw. einzubauen in Brandschutzverglasung F 90 Blockrahmen: Sonderaufbau, massiv, schichtverleimt, mit spez. Gewicht >530 kg/ms Blockrahmenbreite 83 mm Blockrahmentiefe 130 mm Türrahmen: Dicke ca. 100 mm, mit Massivholzrahmen schichtverleimt, - Brandschutztür T 30-2, nach DIN Wie vorher beschriebene Elemente, jedoch Brandschutztür T 30-2 entsprechend Zulassung für Innenanwendung zweiflügelige, verglaste Massivholzrahmentür Bandschutztür als feuerhemmender Abschluss, mit Zulassung einzubauen in Massiv- oder Leichtbauwände F 90 Blockrahmen: Konstruktionsholz, massiv, schichtverleimt, mit spez. Gewicht >530kg/m3, 2. Der Eröffnungstermin fand am xx.xx.xxxx statt. Sieben Bieter haben sich am Wettbewerb beteiligt. Die BGl hat das günstigste Angebot mit xxx.xxx,xx brutto abgegeben, die ASt liegt mit xxx.xxx,xx brutto auf Platz 2.

4 Am teilte die VSt der ASt mit, dass sie beabsichtige, der BGl den Auftrag zu erteilen. Der Zuschlag werde nicht vor dem erteilt. Die BGl habe das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. 4. Mit Schreiben vom rügte die ASt die beabsichtigte Bezuschlagung auf das Angebot der BGl. Das Angebot der BGl sei zwingend auszuschließen. Das Angebot entspreche nicht den Vergabeunterlagen. Zudem sei die BGl nicht geeignet und nicht ausreichend finanziell leistungsfähig und habe keine entsprechenden Referenzobjekte benannt. Der Auftragsumfang übersteige den Jahresumsatz der BGl aus dem Vorjahr erheblich. Die geforderten Brandschutztüren könne sie nicht fachgerecht ausführen. Der Angebotspreis sei unangemessen niedrig. 5. Mit Schreiben vom teilte die VSt der ASt mit, dass sie der Rüge nicht abhelfe. 6. Mit Schreiben vom rügte die ASt erneut die beabsichtigte Bezuschlagung des Auftrags an die BGl. Die BGl könne die Leistung nicht zuverlässig ausführen und habe keine vergleichbaren Referenzen benannt. Die BGl könne die unter Pos / / im Leistungsverzeichnis geforderten Massivholzrahmentüren T 90 nicht durch den benannten Zulieferer liefern. 7. Mit Fax vom stellte die ASt Nachprüfungsantrag und ließ von ihren Verfahrensbevollmächtigten beantragen: 1. Der VSt zu untersagen, das Angebot der BGl zu beauftragen. 2. Die VSt zu verpflichten, eine Neubewertung der Angebote vorzunehmen, unter Berücksichtigung der Maßgaben der Vergabekammer. 3. Hilfsweise andere geeignete Maßnahmen zu treffen, die zur Gewährleistung einer vergaberechtskonformen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich sind. 4. Die Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens, sowie die außergerichtlichen Kosten der ASt der VSt aufzuerlegen.

5 Die Hinzuziehung des gesetzlichen Vertreters zur Durchsetzung der Rechte der ASt für notwendig zu erklären. Der Antrag sei zulässig und begründet. Das Angebot der BGl sei gem. 16 EG Abs. 1 Nr. 1b) VOB/A auszuschließen. Die BGl habe nicht die geforderte Leistung angeboten. Nach Informationen der ASt verfüge die Zulieferfirma der BGl für die nachgefragten Türen in den vorgegebenen Abmessungen und mit den technischen Anforderungen lediglich über eine Zulassung für Holzwerkstofftüren. Das LV fordere unter Ziffer / / jedoch zugelassene Massivholzrahmentüren mit einer Brandschutzklasse T 90. Das Angebot der BGl sei auch wegen fehlender Eignung der BGl gem. 16 EG Abs.2 Nr. 1 VOB/A auszuschließen. Mit dem Angebot sei das Formblatt 124 abzugeben gewesen. Dieses fordere, dass die BGl den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre eintrage soweit dieser Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Weiterhin fordere das Formblatt von der BGl die Erklärung, dass sie für den Fall, dass ihr Angebot in die engere Wahl kommt, drei Referenznachweise aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorlegen werde. Die BGl weise jedoch im Geschäftsjahr 2013 nach der Wirtschaftsauskunft aus Creditreform lediglich einen Umsatz von x EUR auf. Der Umfang der nachgefragten Leistung liege bei ca. x EUR. Mit einem Kreditlimit in Höhe von xx.xxx EUR könne die BGl auch nicht in Vorleistung treten gegenüber der Zulieferfirma. Es sei der BGl daher nicht möglich, die nachgefragte Leistung zuverlässig auszuführen. Die BGl könne auch die geforderte Sicherheitsleistung in Höhe von xx.xxx EUR gegenüber der VSt nicht erfüllen. Es sei zudem unmöglich, dass die BGl bei diesem Jahresumsatz in den vergangenen drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe. Mit ihrem Geschäftszweig Bautischlerei- Schlosserei, Einzelhandel mit Möbeln habe die BGl keine Leistungen vergleichbar den hier geforderten Spezial-Brandschutztüren erbracht. Mit den fünf angestellten Mitarbeitern der BGl sei es dieser nicht möglich, den Auftrag innerhalb der vertraglichen Fristen zu erfüllen. Die Wertung der VSt sei daher im Ergebnis ermessensfehlerhaft, das Angebot der BGl sei zwingend auszuschließen. Zudem habe die VSt die Wertung vergaberechtswidrig erst nach der Rüge vom vorgenommen. Die 101a GWB Information sei bereits sechs Werktage nach Submission erfolgt. Auch ein Verzicht der VSt auf die Vorlage von Referenzen entgegen der Ankündigung im Formblatt 124 sei vergaberechtswidrig.

6 - 6 - Das Angebot der BGl sei zudem aufzuklären gem. 16 EG Abs. 6. Nr. 2, da Anlass zu der Vermutung bestünde, dass es sich um ein unangemessen niedriges Angebot handelt. Insbesondere aufgrund der hohen Stoffkosten, z.t. durch händisch anzufertigende Produktionsschritte, sei davon auszugehen, dass die BGl die Montagekosten massiv unterkalkuliert habe. Andernfalls habe die BGl jedenfalls nicht die vertraglich vorgesehene Leistung angeboten. Im Rahmen von etwaigen Aufklärungen habe die BGl jedenfalls unzutreffende Angaben gemacht. 8. Die Vergabekammer Nordbayern hat den Nachprüfungsantrag am der VSt übermittelt und um Zusendung der Vergabeakten und Äußerung gebeten. 9. Mit Schreiben vom beantragte die VSt, den Nachprüfungsantrag vom mit den darin gestellten Anträgen 1. bis 5. kostenpflichtig zurückzuweisen. Der Antrag sei unbegründet. Ausschlussgründe lägen hinsichtlich des Angebotes der BGl nicht vor. Die BGl sei wirtschaftlich leistungsfähig und geeignet. Sie habe auch den Vergabeunterlagen entsprechend angeboten. Die angebotenen Produkte entsprächen den Ausschreibungskriterien. Der Zulieferer der BGl habe die Brandschutzzulassung für die angebotenen Produkte. Die zugelassene Konstruktion erfülle die Voraussetzungen einer T 90 Türkonstruktion. Dies sei durch ein Muster am nachgewiesen worden. Das angebotene Produkt sei zwar nicht durchgehend aus Massivholz. Dies sei im Leistungsverzeichnis jedoch auch nicht gefordert. Die Forderung im LV Sonderaufbau, massiv, schichtverleimt sei erfüllt, da das Produkt aus Massivholz und schichtverleimt sei. Im Rahmen der Eignungsprüfung habe die VSt einen Beurteilungsspielraum, der nur einer eingeschränkten Kontrolle zugänglich sei. Diesen Beurteilungsspielraum habe die VSt nicht überschritten. In der Bekanntmachung habe die VSt Eigenerklärungen zu 6 EG Abs. 3, Nr. 2 a) bis i) VOB/A gefordert. Diese habe die BGl eingereicht. Auf die Nachforderung weiterer Eignungsnachweise sei verzichtet worden.

7 - 7 - Die BGl sei der VSt seit Jahrzehnten bekannt und habe für die VSt bereits mehrere Aufträge zur Zufriedenheit der VSt abgewickelt. Der Montageaufwand sei aus Sicht der VSt in ca. drei Monaten (1.u.2. BA) mit einer Firma in der Größe der BGl zu leisten. Insbesondere sei die angebotene kalkulierte Arbeitszeit mit dem benannten Personal nach Einschätzung der VSt nachvollziehbar und machbar. Der zweite Bauabschnitt erfolge erst ca. 6 Monate nach dem ersten. Die Kalkulation der BGl sei nachvollziehbar und realistisch. Die Montagearbeiten seien daher im Rahmen der Leistungsfähigkeit der BGl. Die Aufgreifschwelle wegen des Verdachts eines Unterkostenangebotes sei nicht erreicht. Der Bieter habe im Übrigen Kalkulationsfreiheit. Die notwendige Sicherheit für die Vertragserfüllung sei wirksam vereinbart. 10. Am hat die Vergabekammer die Fa. zum Verfahren beigeladen. 11. Soweit kein Geheimschutz gegeben war, wurden der ASt am und der BGl am Auszüge aus der Vergabeakte zugesandt. 12. Mit Schreiben vom teilte die BGl mit, dass sie in der Lage sei, die Elemente termingerecht einzubauen. Mit Schreiben vom teilte die Bevollmächtigte der BGl mit, dass der Nachprüfungsantrag unbegründet sei. Das Angebot der BGl erfülle vollumfänglich die Vorgaben des LV. Die Positionen / / sowie die entsprechenden LV-Vorbemerkungen seien erfüllt. Die Blockrahmen seien wie gefordert Sonderaufbau, massiv, schichtverleimt und die Türrahmen seien ebenfalls wie gefordert Massivholzrahmen schichtverleimt. Der Begriff massiv schließt auch Holzaufbauten ein, die aus Schicht- bzw. Sperrholz gefertigt werden, massiv aus Holz. Das LV verlangt an keiner Stelle, dass die Türelemente T 90 und F 90 Verglasung ausschließlich aus Holz hergestellt sein müssen. Die bauaufsichtliche Zulassung für die angebotenen Produkte würde vorliegen. Schließlich sei das Leistungsverzeichnis nach dem objektiven Empfängerhorizont auszulegen. Die BGl sei leistungsfähig und geeignet. Sie habe die geforderten Eignungsnachweise vollumfänglich eingereicht. Im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung könne die VSt auch eigene Erfahrungen mit den Bietern einfließen lassen. Die Anforderung von Referenzen sei daher entbehrlich gewesen. Die VSt habe ihr Ermessen vorliegend pflichtge-

8 - 8 - mäß ausgeübt. Mindestkriterien hinsichtlich Umsatzzahlen oder Referenzprojekte seien weder in der Bekanntmachung noch zu einem späteren Zeitpunkt von der VSt aufgestellt worden. Hinsichtlich einer Rüge der ASt, dass die VSt nicht ausreichend Nachweise in der Bekanntmachung gefordert habe, sei die ASt präkludiert gem. 107 Abs. 3 Nr. 2 u. 3 GWB. Der Vortrag der ASt zu den Umsatzzahlen der BGl und deren Kreditlimit entbehre jeder Grundlage. Es liege im Übrigen kein Unterkostenangebot vor, da der Abstand zwischen dem Erstund Zweitbieter nur 9% betrage. Die ASt habe auch keinen Anspruch auf auskömmliche Preise der Mitbewerber. Es bestehe somit nicht einmal Anlass für eine Aufklärung der Preise. 13. Die Vorsitzende hat die Fünf-Wochen-Frist bis zuletzt verlängert. 14. Mit Schreiben vom vertieft die ASt ihren Vortrag aus dem Nachprüfungsantrag. Laut Vergabeunterlagen sei gerade gefordert, dass die Tür- und Rahmenkonstruktionen vollständig aus Massivholz bestehen. Dies ermögliche zwar, dass die dort geforderten Holzrahmenkonstruktionen sowie Brandschutztüren auch aus schichtverleimten Massivholz hergestellt werden können. Ein Einsatz anderer Holzwerkstoffe sei jedoch gerade durch die eindeutige Formulierung im Leistungsverzeichnis ausgeschlossen. Die Annahme, dass die Holzrahmenkonstruktionen sowie Brandschutztüren nicht durchgehend aus Massivholz bestehen müssen, sei daher falsch. Da die Produkte der BGl auch aus anderen Holzwerkstoffen bestünden, sei ihr Angebot zwingend auszuschließen. Mit Schreiben vom habe der Zulieferer der BGl zudem bestätigt, dass er die geforderten Produkte aus technischen Gründen nicht umsetzen könne. Die VSt habe den Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Eignungsprüfung überschritten, sachwidrige Erwägungen in die Bewertung miteinbezogen und Sachverhalte nicht berücksichtigt. Die VSt habe nicht die erforderlichen Referenzen bei der BGl abgefragt und ihre Entscheidung nur auf ihre eigenen Erfahrungen mit der BGl gestützt. Hierbei könne es sich jedoch in Anbetracht der Auftragssumme und der Umsatzzahlen der BGl aus 2013 nicht um vergleichbare Aufträge gehandelt haben.

9 - 9 - Das Ermessen der VSt sei insoweit gebunden, dass sie die in der Bekanntmachung geforderten Referenznachweise zur Wertung einholen müsse. Stattdessen habe sie die Eignungsprüfung unterlassen. Zudem sei es der BGl nicht möglich, in drei Monaten ein Auftragsvolumen umzusetzen, welches sie bisher in zwei Geschäftsjahren mit fünf Mitarbeiten umgesetzt habe. Die BGl habe sowohl unrichtige Arbeitszeitkalkulationen als auch falsche Mitarbeiterzahlen angegeben. Die Durchführung des Vergabeverfahrens sei rechtswidrig, da die Vergabeentscheidung bereits 2 Tage nach dem Aufklärungsgespräch mit der BGl vom erfolgte und vor der Vorlage eines Musters durch den Zulieferer am Die VSt habe ihre Prüf- und Aufklärungspflichten hierdurch verletzt. Es sei zudem möglich, dass die BGl die EFB-Preisblätter nicht fristgerecht im Verfahren nachgereicht habe. 15. In der Stellungnahme vom trug die BGl vor, dass die ASt einem Missverständnis bzgl. der Begriffe Massivholz und massiv unterliege. Massiv bedeute, dass keine Hohlraumelemente angeboten werden dürfen. Diese Forderung beinhalte gerade nicht die Herstellung aus Massivholz. Im Übrigen käme es auf den objektiven Erklärungswert des LV an. Das Schreiben des Zulieferers vom beziehe sich auf ein anderes Vergabeverfahren. Die Eignungsprüfung der VSt erfolgte ermessensfehlerfrei. Die BGl habe alle geforderten Unterlagen und die EFB-Preisblätter vollständig und fristgerecht eingereicht. Die Anforderung der Referenzen, die die BGl für die VSt erbracht hat, wäre eine bloße Förmelei. Die BGl sei finanziell leistungsfähig. 16. Auf die Schriftsätze der VSt vom und der ASt vom wird verwiesen. 17. In der mündlichen Verhandlung am hatten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern. Auf das diesbezügliche Protokoll wird verwiesen. Die ASt stellt ihre Anträge aus dem Nachprüfungsantrag vom Die VSt bekräftigt ihre Anträge aus dem Schriftsatz vom Die BGl beantragt in der mündlichen Verhandlung die Zurückweisung des Antrags, die Kosten des Verfahrens sowie die

10 zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der ASt aufzuerlegen und den Bevollmächtigten der BGl für notwendig zu erklären. B e g r ü n d u n g: 1. Der Nachprüfungsantrag ist zulässig. a) Die Vergabekammer Nordbayern ist für das Nachprüfverfahren nach 1 Abs. 2 und 2 Abs. 2 Satz 2 BayNpV sachlich und örtlich zuständig. b) Bei dem ausgeschriebenen Vertrag handelt es sich um einen öffentlichen Bauauftrag im Sinne von 99 Abs. 3 GWB. c) Die VSt ist öffentlicher Auftraggeber nach 98 Nr. 1 GWB. d) Die Kosten für den Neubau der übersteigen den Schwellenwert von 5,186 Mio. nach 2 Abs. 1 VgV i.v.m. der Verordnung der EU-Kommission zur Änderung der Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren. Das hier streitgegenständlichen Los Innenfassade mit einem Auftragswert von unter 1 Mio ist ein Fachlos dieser Gesamtmaßnahme. Die VSt ordnet das Los dem 80 %- Kontingent zu ( 3 Nr. 7 VgV). Dementsprechend hat sie die Ausschreibung als Offenes Verfahren im Amtsblatt der EU bekannt gemacht. Damit ist der rechtliche Rahmen für eine Nachprüfung nach 102 ff GWB festgelegt. e) Die ASt ist antragsbefugt. Sie hat als beteiligte Bieterin ein Interesse am Auftrag und schlüssig dargetan, dass ihr durch die behauptete Rechtsverletzung ein Schaden entsteht bzw. zu entstehen droht ( 107 Abs. 2 GWB). f) Die ASt hat am die beabsichtigte Vergabe an die BGl unverzüglich gerügt, nachdem ihr das Absageschreiben vom zugegangen war. g) Die ASt hat den Nachprüfungsantrag am innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Rügerückweisung vom gestellt ( 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). h) Der Zuschlag an die BGl wurde noch nicht erteilt ( 114 Abs. 2 Satz 1 GWB).

11 Der Nachprüfungsantrag ist begründet. Die ASt ist in ihren Rechten nach 97 Abs. 7 GWB verletzt. Die Wertung des Angebots der BGl durch die VSt ist vergaberechtswidrig erfolgt. a) Das Angebot der BGl ist auszuschließen. Die BGl hat nicht in allen Punkten die im Leistungsverzeichnis geforderte Leistung angeboten. Auf ein Angebot, welches den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses nicht in allen Punkten entspricht, darf der Zuschlag nicht erteilt werden, denn es fehlt an den für einen Vertragsschluss erforderlichen sich deckenden und sich entsprechenden Willenserklärungen. Ob dieser zwingende Ausschlussgrund unter den Ausschlussgrund des 16 EG Abs. 1 Nr. 1b i.v.m. 13 EG Abs. 1 Nr. 5 VOB/A in Form der unzulässigen Änderung an den Vergabeunterlagen (so OLG Düsseldorf vom IBR 2007, 1298; VK Baden-Württemberg vom VK 5/13; OLG Frankfurt vom Verg 2/09) oder unter einen nicht ausdrücklich in der VOB/A erwähnten zwingenden Ausschlussgrund (so OLG München vom Verg 10/07) subsumiert wird, ist zwar in der Rechtsprechung umstritten, kann im Falle eines offenen Abweichens vom Leistungsverzeichnis aber dahinstehen, da die Rechtsfolge in beiden Fällen gleich ist (OLG München, Beschluss vom , Verg 13/13). aa) Zwar war mit dem Angebot keine Hersteller- und Typenangabe der zu liefernden Brandschutztüren anzugeben. Eine Konkretisierung des Angebots der BGl erfolgte jedoch im Aufklärungsgespräch vom Zwar darf der öffentliche Auftraggeber nach 15 EG Abs. 1 VOB/A nach Öffnung der Angebote nur über bestimmte Gegenstände Aufklärung verlangen, welche abschließend aufgezählt sind. Dies liegt daran, dass 15 EG VOB/A lediglich der weiteren Information und Aufklärung dient, nicht aber der Abänderung eines einmal eingereichten Angebotes. Doch gerade dann, wenn der Auftraggeber die Ausschreibung produktneutral und ohne Abfrage von Fabrikaten gestaltet hat, besteht für ihn ein ureigenes Interesse an der Information über das angebotene Produkt, um sich mit dem konkreten Inhalt der abgegebenen Angebote vertraut zu machen und eine Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen. Die BGl hat sich im Rahmen der Aufklärung am auf bestimmte Produkte eines Herstellers festgelegt.

12 bb) Die BGl hat im Rahmen der Konkretisierung des Herstellers der Brandschutztüren T 90-2 im Aufklarungsgespräch nicht die im Leistungsverzeichnis geforderten Brandschutztüren T 90-2 angeboten. Das Leistungsverzeichnis verlangt hinsichtlich der Brandschutztüren T 90-2 Türrahmen: Dicke ca. 100 mm, mit Massivholzrahmen schichtverleimt und Blockrahmen: Sonderaufbau, massiv, schichtverleimt, Die Einlassung der VSt und der BGl sowie das in der mündlichen Verhandlung beigebrachte Muster der T 90-2 Brandschutztür bestätigen, dass weder der Türrahmen noch der Blockrahmen aus schichtverleimten Massivholz gefertigt sind. Es handelt sich jeweils um einen Aufbau u.a. aus MDF-Platten und anderen Materialien, bei denen es sich nicht um Massivholz handelt. Das Leistungsverzeichnis fordert bzgl. der Türrahmen ausdrücklich einen schichtverleimten Massivholzrahmen. Der Vortrag der BGl in der mündlichen Verhandlung, dass das Leistungsverzeichnis hinsichtlich der Brandschutztüren T 90-2 unklar ist, und daher ein Ausschluss eines Bieter nicht erfolgen kann, überzeugt nicht. Der Türrahmen ist in seinem Material ausreichend und eindeutig beschrieben. Das Angebot der BGl erfüllt die Voraussetzungen zu dem Material für diesen Rahmen nicht. Bei den Blockrahmen ist das Wort Massivholz nicht ausdrücklich erwähnt. Hier ist nur von massiv, schichtverleimt die Rede. Im Rahmen der Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont eines potentiellen Bieters ( 133, 157 BGB) ist davon auszugehen, dass die VSt im Gesamtkontext der Ausschreibung, in der sie sowohl für die Festverglasten Elemente F 90 als auch für die anderen Bauteile Massivholzrahmen, bzw. Holzrahmenkonstruktion, massiv fordert, auch bzgl. der Blockrahmen diese Materialvoraussetzung fordern wollte. Im Ergebnis kommt es auf den Blockrahmen vorliegend nicht mehr streitentscheidend an. Mangels Übereinstimmung des angebotenen Türrahmens mit den eindeutigen Angaben im Leistungsverzeichnis war das Angebot der BGl bereits auszuschließen.

13 b) Der weitere Vortrag der ASt ist aufgrund des zwingend erforderlichen Ausschlusses des Angebots der BGl wegen Nichterfüllung des Leistungsverzeichnisses hinsichtlich der Brandschutztüren T 90-2 nicht mehr entscheidungserheblich. Die VSt hat die Angebote unter Ausschluss des Angebots der Beigeladenen neu zu werten. 3. Die Kostenentscheidung beruht auf 128 GWB. a) Die VSt und die BGl haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der ASt je zur Hälfte zu tragen, weil sie unterlegen sind ( 128 Abs. 3 Satz 1 GWB). Die BGl trägt die Hälfte der Kosten, da sie durch ihre Antragstellung ein Kostenrisiko auf sich genommen hat. b) Die Kostenerstattungspflicht gegenüber der ASt ergibt sich aus 128 Abs. 4 Satz 1 GWB. c) Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes war für die ASt notwendig ( 128 Abs. 4 Satz 4 GWB i.v.m. Art. 80 Abs. 2 Satz 3 BayVwVfG entspr.). Es handelt sich um einen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nicht einfach gelagerten Fall, so dass es der ASt nicht zuzumuten war, das Verfahren vor der Vergabekammer selbst zu führen. d) Die Gebühr war nach 128 Abs. 2 GWB festzusetzen. Im Hinblick auf die Bruttoangebotssumme der ASt und unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen personellen und sachlichen Aufwands der Vergabekammer errechnet sich entsprechend der Tabelle des Bundeskartellamtes eine Gebühr in Höhe von x.xxx,-. e) Der geleistete Kostenvorschuss von 2.500,-- wird nach Bestandskraft dieses Beschlusses an die ASt zurücküberwiesen. Die Kostenrechnung für die BGl wird nachgereicht.

14 Die VSt ist gem. 128 Abs. 1 GWB i.v.m. 8 Abs. 1 Nr. 3 VwKostG in der am geltenden Fassung von der Zahlung der Gebühr befreit. R e c h t s m i t t e l b e l e h r u n g:...

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /06

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /06 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 16.01.2007 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-43/06 Leitsätze: 1. Nach 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A ist ein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen,

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 09.05.2006 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-13/06

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 09.05.2006 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-13/06 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 09.05.2006 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-13/06 Leitsätze: 1. Bei der Bearbeitung der Angebote in den Verdingungsunterlagen festgestellte Fehler sind

Mehr

Titel: Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung der Rüge eines Bieters; Berücksichtigung von Erkenntnissen eines nachfolgenden Verhandlungsverfahrens

Titel: Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung der Rüge eines Bieters; Berücksichtigung von Erkenntnissen eines nachfolgenden Verhandlungsverfahrens OLG München, Beschluss v. 06.12.2012 Verg 29/12 Titel: Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung der Rüge eines Bieters; Berücksichtigung von Erkenntnissen eines nachfolgenden Verhandlungsverfahrens Normenketten:

Mehr

Fristen bei Vergabeverfahren. Thomas J. Ferber, Juli 2010,

Fristen bei Vergabeverfahren. Thomas J. Ferber, Juli 2010, Fristen bei Vergabeverfahren Thomas J. Ferber, Juli 2010, http://www.ferber-scientific.com Berechnung der Fristen Die Berechnung der Fristen erfolgt nach der Verordnung EWG/-Euratom Nr. 1182/71 vom 3.

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 44/15 Halle, 16.06.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 10 Abs. 3 LVG LSA, 13 Abs. 3 VOL/A und 16 Abs. 3 lit. a VOL/A. - unvollständige Erklärung

Mehr

3. Vergabekammer. beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

3. Vergabekammer. beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 3 VK LSA 37/13 Halle, 10.09.2013 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA - keine Rechtsverletzung hinsichtlich der Nichtbeachtung des Nebenangebotes der Antragstellerin

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 20.03.2003

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 20.03.2003 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 20.03.2003 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK-3194-07/03 Leitsätze / Stichworte: 1. Verbindliche Festlegungen in der Leistungsbeschreibung (hier: Profilansichtsbreite

Mehr

Vergabe-Leitfaden. Inhaltsübersicht. Stand: 29.07.2014. 1 Allgemeine Erläuterungen 2

Vergabe-Leitfaden. Inhaltsübersicht. Stand: 29.07.2014. 1 Allgemeine Erläuterungen 2 Stand: 29.07.2014 Vergabe-Leitfaden Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Erläuterungen 2 1.1 Einführung 2 1.2 Form des Angebotes 2 1.3 Nebenangebote 2 1.4 Übersendung des Angebotes 3 1.5 Zustelladresse 3 1.6

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht Verg W 15/02 Brandenburgisches Oberlandesgericht VK 53/02 Vergabekammer des Landes Brandenburg (Geschäftsnummer der Vorinstanz) da Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss betreffend die Vergabe von

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 18.01.2005 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK - 3194-54/04

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 18.01.2005 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK - 3194-54/04 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 18.01.2005 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK - 3194-54/04 Leitsätze: 1. Es können keine Nebenangebote bei der Wertung berücksichtigt werden, wenn weder in der

Mehr

Vergabe Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Handels- und Gesellschaftsrecht. Bank- und Kreditsicherungsrecht

Vergabe Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Handels- und Gesellschaftsrecht. Bank- und Kreditsicherungsrecht Veröffentlichung der Entscheidung in Insolvenz-Sammlung Vergabe Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Vertragsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Mietrecht Immobilienrecht Bau- und Architektenvertrag

Mehr

3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 3 VK LSA 75/14 Halle, 13. August 2014 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA 13, 16 und 20 VOB/A - teilweise Begründetheit des Nachprüfungsantrags - Rechtswidrigkeit

Mehr

Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren

Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren 10. AKG Frühjahrstreffen 2012 Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren 20.04.2012, Wittenberg RA Alexander Nette, LL.M. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 1 Inhaltsverzeichnis I. Grundsätze des

Mehr

Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts

Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts Schloßgraben 3, Postfach 17 54, 92207 Amberg Eine Kooperation des Landkreises Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg Geschäftsstelle:

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 65/15 Halle, 29.09.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 2 Abs. 1 VOL/A, 16 Abs. 7 VOL/A, 9 Abs. 1 Nr. 1 LVG LSA. - Verstoß gegen Transparenzgebot

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 09.07.2009 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-15/09

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 09.07.2009 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-15/09 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 09.07.2009 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-15/09 Antragstellerin:... Bevollmächtigte:... ( Antragstellerin - ASt ) Vergabestelle:... Bevollmächtigte:...

Mehr

3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss Az: 3 VK LSA 60/2015 Halle, 07.09.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 3 Abs. 4 i.v. mit 16 Abs. 5 VOL/A - Eignung der Bieter ist bei der Beschränkten Ausschreibung

Mehr

121 - Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung

121 - Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung Bau2134T 121 - Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Straße: Adalbert-Stifter-Str. 105 Postleitzahl:

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Vergabenachprüfungsverfahren. pp.

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Vergabenachprüfungsverfahren. pp. 1 OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Verg 9/03 In dem Vergabenachprüfungsverfahren der Bietergemeinschaft pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

Pacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht

Pacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht Pacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht Thomas Ferber, Potsdam, 6. April 2011 Vergaberechtsgrundlagen Government Procurement Agreement (GPA) Internationales Recht EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII Verg 51/04 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Richter am Oberlandesgericht D. und die Richterinnen

Mehr

REGIERUNG VON MITTELFRANKEN BESCHLUSS vom 08.03.2002. Hard- und Software für medizinische Systeme

REGIERUNG VON MITTELFRANKEN BESCHLUSS vom 08.03.2002. Hard- und Software für medizinische Systeme REGIERUNG VON MITTELFRANKEN BESCHLUSS vom 08.03.2002 VERGABEKAMMER NORDBAYERN 320.VK-3194-06/01 Nachprüfungsantrag: Fa...., Bevollmächtigte: Rechtsanwälte... (Antragstellerin ASt); Vergabestelle:... (VSt);

Mehr

Kostenfestsetzungsbescheid

Kostenfestsetzungsbescheid VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel Kostenfestsetzungsbescheid Az.: VK-SH 05/04 In dem Verfahren der Bietergemeinschaft

Mehr

e121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Stand April 2016 Vergabestelle:

e121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Stand April 2016 Vergabestelle: Vergabestelle: Gemeinde Noer vertreten durch das Amt Dänischenhagen Sturenhagener Weg 14 24229 Dänischenhagen Tel.: 04349 809 305 Fax: 04349 809 925 email: info@amt-daenischenhagen.de Datum: 13.09.2016

Mehr

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle (VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle Datum Vergabenummer Information/ Absage nach 101a GWB Maßnahme Leistung Angebot vom Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informieren

Mehr

Beschluss. gegen. ... - Beigeladene -

Beschluss. gegen. ... - Beigeladene - BUNDESKARTELLAMT 2. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 2 95/06 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der... - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte:... gegen... - Antragsgegnerin

Mehr

Beschluss (360-4005.20-002/05-ABG) über die Festsetzung der erstattungsfähigen notwendigen Kosten der Verfahrensbeteiligten im Nachprüfungsverfahren

Beschluss (360-4005.20-002/05-ABG) über die Festsetzung der erstattungsfähigen notwendigen Kosten der Verfahrensbeteiligten im Nachprüfungsverfahren Beschluss (360-4005.20-002/05-ABG) über die Festsetzung der erstattungsfähigen notwendigen Kosten der Verfahrensbeteiligten im Nachprüfungsverfahren I. Kostenfestsetzungsverfahren, 128 Abs.1 ff. GWB auf

Mehr

Bieterinformation für das Vergabeverfahren Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn

Bieterinformation für das Vergabeverfahren Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn Bieterinformation für das Vergabeverfahren Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn Anhang A Vordruck für einen Teilnahmeantrag - Briefbogen mit

Mehr

MERKBLATT. Rechtsschutz für Bieter Checkliste für Nachprüfungsanträge und Beispiel für eine Rüge

MERKBLATT. Rechtsschutz für Bieter Checkliste für Nachprüfungsanträge und Beispiel für eine Rüge MERKBLATT Rechtsschutz für Bieter Checkliste für Nachprüfungsanträge und Beispiel für eine Rüge Dieses Merkblatt wurde mit viel Sorgfalt erarbeitet. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr

Mehr

Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG

Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG , den (Vergabestelle) Tel.: (Bearbeiter/in) Ablauf der Zuschlagsfrist Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG am Ablauf der Bindefrist am ggf. Ablauf der

Mehr

Leitfaden zur Angebotserstellung

Leitfaden zur Angebotserstellung Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Erläuterungen...2 1.1 Einführung...2 1.2 Form des Angebots...2 1.3 Nebenangebote...3 1.4 Übersendung des Angebots...3 1.5 Zustelladressen...3 1.6 Angebotserstellungskosten...4

Mehr

Vergabekammer Sachsen

Vergabekammer Sachsen Kommentar zum Seite 1 Urteil der Vergabekammer Sachsen Beschluss vom 18.06.2009 1 Problem/Sachverhalt [.. 1..] Die Vergabestelle (VSt) schreibt Baumaßnahmen für den Hochwasserschutz im Offenen Verfahren

Mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS 1 Verg 12/00 12/Str Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-26/00 Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden

Mehr

2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss

2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Beschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 33/06 In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin gegen die -Vergabestelle wegen der Vergabe der Wäschevollversorgung

Mehr

Beschluss In dem Schiedsverfahren

Beschluss In dem Schiedsverfahren Schieds- und Schlichtungsstelle I-07/13 Beschluss In dem Schiedsverfahren der Mitarbeitervertretung A Verfahrensbevollmächtigte B Antragstellerin, gegen die Dienststellenleitung C Antragsgegnerin, Verfahrensbevollmächtigte

Mehr

VOB/A VOL/A VOF. Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte

VOB/A VOL/A VOF. Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte VOB/A VOL/A VOF Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte 13.10.2015 2015 Junge 2 Vergabegrundsätze 13.10.2015 2015 Junge 3 VOB/A VOL/A VOF Rechtsgrundlagen Vergaberecht - Definition

Mehr

Vergabe von Postdienstleistungen. Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Postmarktforum der Bundesnetzagentur Berlin

Vergabe von Postdienstleistungen. Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Postmarktforum der Bundesnetzagentur Berlin Vergabe Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Postmarktforum der Bundesnetzagentur 20.05.2014 Berlin Inhalt 2 Postmarkt früherer Monopolmarkt Regulierung Vergabe / Wettbewerb 3 Nationales Vergaberecht Impulse

Mehr

2. Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, 22 Abs. 1 SVHV i. V. m. VOL/A 1. Abschnitt.

2. Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, 22 Abs. 1 SVHV i. V. m. VOL/A 1. Abschnitt. Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsdienstleistungen Dienstleistungsauftrag 1. Auftraggeber: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Charlotten-Carree

Mehr

Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v.

Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. Checkliste für Öffentliche Auftraggeber 1. Beschaffungsbedarf Welche Leistung / welches Produkt wird benötigt? Einzelbeschaffung oder Eignung für Rahmenvertrag?

Mehr

Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Warschauer Str. 41/42

Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Warschauer Str. 41/42 Veröffentlichung einer Bekanntmachung nach VOB/ A 1.) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Straße PLZ; Ort Telefon Telefax E-Mail Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o

Mehr

Wettbewerblicher Dialog Absendung an EU-Amtsblatt am Einreichungstermin. Ort siehe Vergabestelle. Raum Zuschlagsfrist endet am

Wettbewerblicher Dialog Absendung an EU-Amtsblatt am Einreichungstermin. Ort siehe Vergabestelle. Raum Zuschlagsfrist endet am Vergabestelle Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Mainzer Straße 29 65185 Wiesbaden Deutschland Tel.: +49 611/340-1237 Fax: +49 611/340-1150 Datum der Versendung 14.06.2016

Mehr

Öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung und Präqualifizierung RdErl. des MW vom /2, - im Einvernehmen mit MI, MF, MS, MK -

Öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung und Präqualifizierung RdErl. des MW vom /2, - im Einvernehmen mit MI, MF, MS, MK - Öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung und Präqualifizierung RdErl. des MW vom 9. 8. 2006-42-32570/2, - im Einvernehmen mit MI, MF, MS, MK - Bezug: RdErl. des MW vom 5.3.2003 (MBI. 1.SA S. 215)

Mehr

Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist

Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist Thomas Ferber Darmstadt, Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist Wartefrist Frist für Teilnahmeantrag Frist zur Bekanntmachung über

Mehr

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN. Beschluss

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN. Beschluss Seite 1 von 10 Aktenzeichen: 11 Verg 8/06; 11 Verg 9/06 Verkündet am 24. Oktober 2006 OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN Beschluss Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der

Mehr

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft www.vergabedatenbank.de forum vergabe e.v. www.forum-vergabe.de Breite Straße 29 info@forum-vergabe.de 10178 Berlin Tel.: (030) 2028 1631 Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII-Verg 24/07 Verkündet am 31.Oktober 2007 Reimann, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftstelle In dem Vergabenachprüfungsverfahren - Verfahrensbevollmächtigter:

Mehr

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS Stadt Weil der Stadt Marktplatz 4 71263 Weil der Stadt An Firma XXX Ort, Datum Weil der Stadt, Zuständiger Bearbeiter (Vergabestelle) Bürgermeister Thilo Schreiber Tel / Fax Tel.: +49 7033/521-131 Fax:

Mehr

Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Der Aggerverband - KöR 122537802 Sonnenstr. 40 Gummersbach 51645 DEUTSCHLAND

Mehr

Deutschland-Naumburg (Saale): Schneeräumung 2015/S 243-441915. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Naumburg (Saale): Schneeräumung 2015/S 243-441915. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1 / 6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:441915-2015:text:de:html Deutschland-Naumburg (Saale): Schneeräumung 2015/S 243-441915 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen

Mehr

Prüfung und Wertung von Angeboten nach 16 / 16 EG / 16 VS VOB/A 2012

Prüfung und Wertung von Angeboten nach 16 / 16 EG / 16 VS VOB/A 2012 Prüfung und Wertung von Angeboten nach 16 / 16 EG / 16 VS VOB/A 2012 EG = vormals a-paragraphen VS = neu, betrifft den Bereich "Verteidigung u. Sicherheit" Zentrale Vorschrift der VOB/A Fehler in der Anwendung

Mehr

3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 3 VK LSA 81/14 Halle, 17.10.2014 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA 16 Abs. 1 Nr. 1 a) VOB/A 7 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 20 VOB/A - Begründetheit des Nachprüfungsantrags

Mehr

Zentrale Vergabestelle. WICHTIG Informationen für Planer. Allgemein: Grundsätze. Vom Planer zu erbringende Leistungen:

Zentrale Vergabestelle. WICHTIG Informationen für Planer. Allgemein: Grundsätze. Vom Planer zu erbringende Leistungen: Zentrale Vergabestelle WICHTIG Informationen für Planer Allgemein: Seit Juli 2011 werden Vergabeunterlagen der Stadt Griesheim zu Ausschreibungen auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt. Neben den

Mehr

Eigenerklärung zur Eignung Teilnahmewettbewerb

Eigenerklärung zur Eignung Teilnahmewettbewerb Name und Anschrift des Bewerbers Vergabestelle Eigenerklärung zur Eignung Teilnahmewettbewerb (vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied und im Falle der Eignungsleihe von den anderen Unternehmern

Mehr

Die Schaffung eines umfassenden Arbeitnehmerdatenschutzes. Der stärkere Schutz der personenbezogenen Daten von Arbeitnehmer

Die Schaffung eines umfassenden Arbeitnehmerdatenschutzes. Der stärkere Schutz der personenbezogenen Daten von Arbeitnehmer Rundbrief (Newsletter) Nr. 3/2011 Aus aktuellem Anlass: Das Datenschutzgesetz Das Datenschutzgesetz bisher vor allem von der Wirtschaft wenig beachtet soll erneut geändert werden. Grund für die Neuregelung

Mehr

http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5813&ident=

http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5813&ident= Seite 1 von 6 Gericht: OLG Celle, Vergabesenat Typ, AZ: Beschluss, 13 Verg 6/11 Datum: 17.11.2011 Sachgebiet: Sonstiges Normen: VOL/A 16 Abs 6, NGO 40 Abs 1 Nr 11, GWB 117 Abs 2 Leitsatz: 1) Dem Auftraggeber

Mehr

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ( 97 ff GWB) EU-weites Vergabeverfahren - Offene Ausschreibung über Dienstleistung Druck und Lieferung

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ( 97 ff GWB) EU-weites Vergabeverfahren - Offene Ausschreibung über Dienstleistung Druck und Lieferung IMPP Postfach 2528 55015 Mainz Aktenzeichen 01-2016 Durchwahl 06131/2813-310 Datum 06. Juni 2016 AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ( 97 ff GWB) EU-weites Vergabeverfahren - Offene Ausschreibung über

Mehr

Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 18. August 2015 Siebter Senat - 7 ABN 32/15 - ECLI:DE:BAG:2015: B.7ABN

Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 18. August 2015 Siebter Senat - 7 ABN 32/15 - ECLI:DE:BAG:2015: B.7ABN Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 18. August 2015 Siebter Senat - 7 ABN 32/15 - ECLI:DE:BAG:2015:180815.B.7ABN32.15.0 I. Arbeitsgericht Hamburg Beschluss vom 18. September 2014-7 BV 9/14 - II. Landesarbeitsgericht

Mehr

Andrea Maria Kullack Rechtsanwältin

Andrea Maria Kullack Rechtsanwältin Vergaberecht VOB/A Andrea Maria Kullack Rechtsanwältin Praktische Erfahrungen mit der neuen VOB/A Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Tel. 069 / 719 126 30 Fax 069/ 719 126 31 Einheitliche Wertgrenzen

Mehr

Rechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung. Betrieb - Erneuerung - Vergabe

Rechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung. Betrieb - Erneuerung - Vergabe Rechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung Martin Brück von Oertzen Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Wirtschaftsmediator Betrieb - Erneuerung - Vergabe 26.

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 7 C 7.04 VG 9 K 16/99 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Oktober 2004 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

- 13 S. 6 VgV - Verordnung 3696/93/EWG ABl. 1993 Nr. L 342/1 S. 99-3 a Abs. 3 VOL/A - 27 VOL/A. L e i t s ä t z e

- 13 S. 6 VgV - Verordnung 3696/93/EWG ABl. 1993 Nr. L 342/1 S. 99-3 a Abs. 3 VOL/A - 27 VOL/A. L e i t s ä t z e Vergabekammer des Landes Brandenburg Beschluss vom 15.09.2003 Az.: VK 57/03 Zentrale Fragestellung - fehlende Bekanntmachung im EG-Amtsblatt - Nichtiger Zuschlag - kein Ausschluss eines Bieters wegen fehlender

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII - Verg 53/03 Verkündet am 26. November 2003 G..., Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. 2 hat der Vergabesenat

Mehr

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 1 VK LVwA 24/07 K Halle, 17.10.2008 Kostenfestsetzung nach JVEG 128 Abs. 4 GWB i.v.m. 80 VwVfG und 5, 6, 19, 22 JVEG - Reisekosten und Entschädigung

Mehr

V 1210 F (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)

V 1210 F (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Vergabestelle Vivantes GmbH Aroser Allee 72-76 13407 Berlin Datum 11.5.2015 Maßnahmenummer P - 0226-2015 Vergabenummer P - 0226 Baumaßnahme Klinikum am Urban Station 83 Leistung/CPV Miet - Container Bekanntmachung

Mehr

Lösungsskizze Fall 6: Die verwechselten Preisschilder

Lösungsskizze Fall 6: Die verwechselten Preisschilder 1 Lösungsskizze Fall 6: Die verwechselten Preisschilder Trennen: A. Ansprüche der I gegen S B. Ansprüche der S gegen I A. Ansprüche der I gegen S I. Anspruch auf Zahlung von 159 gemäß 433 II BGB 1. Kaufvertrag

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag Seite 1 von 6 BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Studie zur Erfüllung der Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben sowie

Mehr

HKW MÜHLHAUSEN Erw. biolog. Stufe 6. BA Umbau Gebläsehaus 02 Projekt-Nr: I Vergabeeinheit VE: 112,113,115,303,306,315,316,319,348,392,394

HKW MÜHLHAUSEN Erw. biolog. Stufe 6. BA Umbau Gebläsehaus 02 Projekt-Nr: I Vergabeeinheit VE: 112,113,115,303,306,315,316,319,348,392,394 HKW MÜHLHAUSEN Erw. biolog. Stufe 6. BA Umbau Gebläsehaus 02 Projekt-Nr: I.97.6212. Vergabeeinheit VE: 112,113,115,303,306,315,316,319,348,392,394 Anlage 21 6.12.2006 Vergabestelle Stadt Kassel Zentrales

Mehr

211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU Einheitliche Fassung)

211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU Einheitliche Fassung) Vergabestelle 211 EU Datum der Versendung Vergabeart Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren nach öffentlicher Vergabebekanntmachung Verhandlungsverfahren

Mehr

3. SLAC 10.12.2008. Vergaberecht. Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater

3. SLAC 10.12.2008. Vergaberecht. Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater 3. SLAC 10.12.2008 Vergaberecht Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater Grundlagen (1) Fall: Die Kommune A beabsichtigt, die IT-Infrastruktur neu zu ordnen. Fragen: Welche Regeln sind zu beachten?

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 7 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Salzlandkreis, Karlsplatz 37, Zentrale Vergabestelle, z. Hd. von Herr Nimmich,

Mehr

die Deutsche Zentrale für Tourismus e.v. (DZT) beabsichtigt, die unter Punkt 1.3 bezeichneten Leistungen zu vergeben.

die Deutsche Zentrale für Tourismus e.v. (DZT) beabsichtigt, die unter Punkt 1.3 bezeichneten Leistungen zu vergeben. Teilnehmer des Öffentlichen Teilnahmewettbewerbs Frankfurt/Main, den 07.07.2015 Anschreiben zum Öffentlichen Teilnahmewettbewerb (zum Verbleib beim Teilnehmer bestimmt) Freihändige Vergabe mit Öffentlichem

Mehr

Auskunftserteilung. GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH

Auskunftserteilung. GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH Auskunftserteilung GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH Verg. Nr. Datum An der Stadthausbrücke 1 GMH-273 05.06.2015 20355 Hamburg Abteilung: Einkauf Fax: 040-427 310 143 Mail: einkauf@gmh.hamburg.de Maßnahme:

Mehr

3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 3 VK LSA 70/14 Halle, 07.08.2014 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. b VOB/A i.v.m. 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A, - Vorgaben der Leistungsbeschreibung

Mehr

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) i.s. des 36 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes

Mehr

2. Vergabekammer des Bundes VK 2-17/16. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren. - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen

2. Vergabekammer des Bundes VK 2-17/16. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren. - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-17/16 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren [ ], - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: [ ], gegen [ ], - Antragsgegnerin - Verfahrensbevollmächtigte: [ ], [ ],

Mehr

Leitsätze: 1. Kostenentscheidung, keine Leitsätze. Beschluss

Leitsätze: 1. Kostenentscheidung, keine Leitsätze. Beschluss Leitsätze: 1. Kostenentscheidung, keine Leitsätze. 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig 1/SVK/143-03 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren betreffend die Ausschreibung

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Verg 48/02 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am OLG J... und die Richter

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES. In dem Rechtsstreit. B... als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Fa. C... GmbH,

IM NAMEN DES VOLKES. In dem Rechtsstreit. B... als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Fa. C... GmbH, Arbeitsgericht Weiden Kammer Schwandorf Gerichtstag Amberg Aktenzeichen: 6 Ca 283/03 A IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit A... - Kläger - Prozessbevollmächtigter: g e g e n B... als Insolvenzverwalter

Mehr

3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 14-2/15 Halle, 05.05.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 3 Abs. 5 a) VOL/A, 20 VOL/A - falsche Vergabeart Gemäß 3 Abs. 5 a) VOL/A ist eine Freihändige

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 9 UF 115/02 Brandenburgisches Oberlandesgericht 16 F 76/02 Amtsgericht Bad Liebenwerda Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache der Frau K..., - Berufungsklägerin und Antragsgegnerin

Mehr

Rechtsanwältin Dr. Susanne Mertens Schönefeld, 1. Dezember 2010

Rechtsanwältin Dr. Susanne Mertens Schönefeld, 1. Dezember 2010 3. Vergaberechtstag Brandenburg Verschärfte Anforderungen an die Wertungsmatrix nach neuem Vergaberecht Rechtsanwältin Dr. Susanne Mertens Schönefeld, 1. Dezember 2010 Telefon: 030/318675-36 www.hfk.de

Mehr

b) Unterteilung in Lose (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden): Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.

b) Unterteilung in Lose (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden): Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen. Implementierung Intranet MS SharePoint Dienstleistungsauftrag 1. Auftraggeber: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Charlotten-Carree Markgrafenstr.

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Bearbeiterverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XVII. A. Formulare zum Vergaberecht

Inhaltsübersicht. Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Bearbeiterverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XVII. A. Formulare zum Vergaberecht Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Bearbeiterverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XVII A. Formulare zum Vergaberecht I. Vergabeverfahren für

Mehr

Lieferauftrag - 182851-2013

Lieferauftrag - 182851-2013 Page 1 of 6 Lieferauftrag - 182851-2013 05/06/2013 S107 Mitgliedstaaten - Lieferauftrag - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren I.II.III.IV.VI. D-Göttingen: Parkuhren Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt

Mehr

160. 17 VOL/A - Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe

160. 17 VOL/A - Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe 160. 17 VOL/A - Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe 1. (1) Öffentliche Ausschreibungen sind durch Tageszeitungen, amtliche Veröffentlichungsblätter,

Mehr

BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes. Kaiser-Friedrich-Str Bonn VK 1-147/03. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren der ...

BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes. Kaiser-Friedrich-Str Bonn VK 1-147/03. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren der ... BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1-147/03 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte:... gegen... - Antragsgegnerin

Mehr

Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln

Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln für die Vergabe von Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL-BWB) Zentrales Vergabeamt der Stadt Köln Stand: 05/2012 Stand: 05/2012 VOL-BWB 1 von 5 Bewerbungsbedingungen

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 23.01.2003 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK-3194-44/02 Leitsätze: 1. Zur Durchführung des Verhandlungsverfahrens hat die Vergabestelle nach Art. 19 Abs. 2

Mehr

L 2110 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - VOL)

L 2110 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - VOL) Vergabestelle Datum der Versendung Maßnahmenummer Vergabenummer Vergabeart Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren nach öffentl. Vergabebek. Verhandlungsverfahren

Mehr

Information über eine Publikation 05.09.2013 12:00

Information über eine Publikation 05.09.2013 12:00 Information über eine Publikation 05.09.2013 12:00 Titel des Verfahrens: Verfahren: Aktenzeichen: 2013/280977 Angebotsfrist/ Ende der Anzeigefrist: Dienstleistung Kreditorenbuchhaltung Rechnungswesen Offenes

Mehr

Rudolf Weyand. Nationale Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A 2009

Rudolf Weyand. Nationale Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A 2009 Rudolf Weyand Nationale Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A 2009 Fallbezogener Praxisleitfaden 1. Auflage (2011) Ziel dieses Leitfadens ist es, die

Mehr

Checkliste Dokumentation für nationale Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 der VOL/A ( 20 VOL/A)

Checkliste Dokumentation für nationale Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 der VOL/A ( 20 VOL/A) Checkliste Dokumentation für nationale Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 der VOL/A ( 20 VOL/A) 20 VOL/A bestimmt, dass das Vergabeverfahren von Anbeginn fortlaufend zu dokumentieren ist, so dass die einzelnen

Mehr

Deutsche EuroShop AG, Hamburg WKN: / ISIN: DE

Deutsche EuroShop AG, Hamburg WKN: / ISIN: DE Deutsche EuroShop AG, Hamburg WKN: 748 020 / ISIN: DE 000 748 020 4 Ordentliche Hauptversammlung am Mittwoch, 15. Juni 2016, um 10.00 Uhr, in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg

Mehr

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Ausschreibungen im Erwerbungsbereich Leipzig 19. 03. 2007 Dr. Harald Müller 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1) Öffentliche Auftraggeber beschaffen

Mehr

Gesetze/Vorschriften: 5 I, 18 II VersAusglG 63, 64 Nr. 1 SGB VI

Gesetze/Vorschriften: 5 I, 18 II VersAusglG 63, 64 Nr. 1 SGB VI Leitsatz: 1. Maßgeblich für die Betrachtung der Geringfügigkeit sind allein die Kapitalwerte der Rentenanwartschaften. Denn nach 5 Abs. 1 VersAusglG, 63, 64 Nr. 1 SGB VI sind Entgeltpunkte maßgebliche

Mehr

Bußgeldvorschriften. Gesetzestext 63

Bußgeldvorschriften. Gesetzestext 63 Gesetzestext 63 63 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,

Mehr

Entscheidungen der Vergabekammern / Oberlandesgerichte zu unserer "Soll-Kapazitäten- und Soll-Kosten-Methodik"

Entscheidungen der Vergabekammern / Oberlandesgerichte zu unserer Soll-Kapazitäten- und Soll-Kosten-Methodik Entscheidungen der Vergabekammern / Oberlandesgerichte zu unserer "Soll-Kapazitäten- und Soll-Kosten-Methodik" In den Entscheidungen der Vergabekammer Rheinland-Pfalz und des Oberlandesgerichtes Koblenz

Mehr

Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrale Vergabestelle

Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrale Vergabestelle Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrale Vergabestelle Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken -, Zentrale Vergabestelle, 90336 Nürnberg Name Frau Wolff Telefon 0911/928-2218 An alle

Mehr

Teilnahmeantrag für den vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb zu Vergabe-Nr.:

Teilnahmeantrag für den vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb zu Vergabe-Nr.: Teilnahmeantrag für den vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb zu Vergabe-Nr.: 50-001-2015 Bezeichnung der Leistung: Handels- und haushaltsrechtliche Jahresabschlussprüfung 2015 bis längstens

Mehr

Anlagen: - Angebotsvordruck mit Leistungsbeschreibung inkl. Leistungsverzeichnis und Formblättern

Anlagen: - Angebotsvordruck mit Leistungsbeschreibung inkl. Leistungsverzeichnis und Formblättern Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. Beethovenstraße 69 60325 Frankfurt am Main Frankfurt/Main, den 08.10.2015 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (zum Verbleib beim Bieter bestimmt) Ausschreibung

Mehr