Pflegekindertag 2013

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1 Pflegekindertag 2013 Pflegefamilien (k)ein Auslaufmodell?! Wege in die Zukunft Vorträge und Workshops 1. Einführung von Jasmin Heier, LAG Baden-Württemberg 2. Es tut sich was! Die Pflegekinderhilfe auf dem Weg zu neuen Ansätzen Folien zum Vortrag von Rüdiger Arendt, KVJS-Landesjugendamt 3. Pflegekinder mit besonderem Bedarf - Rahmenbedingungen in der Pflegekinderhilfe Vortrag von Frauke Zottmann-Neumeister, Folien zum Vortrag 4. Pflegekinder auf guten Wegen in die Zukunft - Aspekte einer gelingenden Pflegekinderhilfe Folien zum Vortrag von Prof. Dr. Christine Köckeritz, Hochschule Esslingen, Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege, Quellen zum Vortrag 5. Emotionen in der Pflegefamilie - Chancen und Risiken Folien zum Workshop von Dr. Henrike Härter und Dr. Leni Schwarz 6. Pflegekinder- wie wird ihnen die Jugendhilfe noch besser gerecht? Workshop von Prof. Dr. Christine Köckeritz, Marja Schönmaker Ruhl, Claudia Kobus 7. Pflegefamilien: was sind sie der Gesellschaft wert? Workshop von Frauke Zottmann-Neumeister, Jasmin Heier Jahre was dann? Folien zum Workshop von Angelika Gattman und Petra Marx 9. Rechtsanspruch volljähriger Pflegekinder nach 41 SGB VIII Rechtsgutachten von Manfred Busch, Celle und Prof. Dr. Gerhard Fieseler, Fuldatal

2 Pflegefamilien (k)ein Auslaufmodell?! Wege in die Zukun ft Einführung von Jasmin Heier, LAG Baden Württemberg Der Titel unseres diesjährigen Fachtages lautet: Pflegefamilien (k)ein Auslaufmodell?! Wege in die Zukunft Ich möchte Ihnen darstellen, warum wir dieses Thema gewählt haben und aufzeigen, welche Änderungen, welches Umdenken not - wendig ist, um Kindern, die nicht in ihren leiblichen Familien leben können, trotzdem ein Zuhause, Beziehung, verlässliche Bindung, eben Familie bieten zu können! Es lohnt sich hier ein kurzer Blick zurück. In der Nachkriegszeit wurden Kinder vorrangig in Heim unterge - bracht, nur Kinder, die heimmüde waren, kamen in Pflegefamilien. Man kann sich leicht vorstellen, dass diese Kinder in der Regel hospitalisiert und traumatisiert waren und ihre Betreuung die Pflegefamilien überforderten, viele Kinder kamen daher in die Einrichtungen zurück. Erst ab Ende der 60er bis in die 70er wurde, aufgrund der Zustände in den Heimen, verstärkt auf die Unterbringung von Kindern in Familien Wert gelegt. Im Laufe der Zeit flossen immer mehr Kenntnisse und Impulse zur weiteren Qualifizierung des Pflegestellenbe - reichs ein. Spannend ist hierbei, dass sich drei unterschiedliche Ansätze etablierten. Zum einen werden Pflegefamilien, psychoanalytisch be - gründet, als Ersatzfamilie gesehen, die einem Kind eine zweite Chance durch den Aufbau von Bindung zur Pflegefamilie gibt. Zum anderen werden Pflegefamilien als Ergänzungsfamilien betrachtet. Diese systemische Sichtweise sieht die Pflegefamilie als Ergänzung zur Ursprungsfamilie, übernimmt Sozialisationsaufga - ben, den Erhalt der Bindung zur Herkunftsfamilie und unterstützt, wenn möglich, eine Rückführung zu dieser. Ein dritter Ansatz fußt auf den Kenntnissen der Bindungsforschung und stellt das Kind in den Mittelpunkt! Nach der Wende trat in den alten und neuen Bundesländern das Kinder- und Jugendhilfegesetz in Kraft. Hier wird der individuelle Rechtsanspruch der Sorgeberechtigten auf eine Hilfe zur Erziehung verankert. Als eine dieser Hilfen wird die Erziehung in Vollzeitpflege aufgeführt. Die Hilfe ist zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt. Der Fokus liegt hier nicht auf dem Kind, sondern auf den antragsstellenden Sorgeberechtigten! Die aufnehmenden Familien waren in der Regel klassische Familien,

3 ein Elternteil in der Regel der Vater ging einer Erwerbstätigkeit nach, der andere Elternteil in der Regel die Mutter kümmerte sich um die Kinder und den Haushalt. In diese Familien kamen früher hauptsächlich Kinder, deren Eltern verstorben waren oder die aus wirtschaftlichen Gründen und somit Überlebensgründen nicht bei ihren Eltern bleiben konnten. Im Laufe der Zeit hat sich die Grundproblematik jedoch stark gewandelt. Kinder kommen in Vollzeitpflege, weil sie vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht wurden, ihre Eltern Sucht- oder andere psychische Probleme haben, es sind entwicklungsgeschädigte Kinder, nicht zuletzt durch Alkoholmissbrauch der Mutter in der Schwangerschaft. Wie viele der Anwesenden aus eigener Erfahrung wissen, treffen bei vielen Pflegekindern mehrere Gründe gleichzeitig zu. Diese Kinder haben zusätzlich zu ihren traumatischen Erfahrungen den Bindungsabbruch zu ihren leiblichen Eltern erleben müssen. In den letzten Jahren wurde verstärkt der Fokus auf die Familien oder Frühen Hilfen gelegt, in vielen Fällen sind diese auch sinnvoll. Aber es kommt auch vor, dass zuviel und zulange probiert wird, bevor eine notwendige Entscheidung getroffen wird. Einige Kinder werden daher immer älter, bevor sie in Vollzeitpflege vermittelt werden. Den Weg bis dahin müssen diese Kinder aber mit erleben und ertragen und die seelischen Belastungen mit all ihren Folgen werden zunehmend größer. Ich denke nicht, dass ich hier auf einzelne Störungsbilder eingehen muss, um klar zu machen, dass diese Kinder einen intensiven Betreuungsaufwand erfordern, ein zusätzliches Engagement seitens der Pflegeeltern durch vermehrte Schulprobleme, Therapiebedarf, Schwierigkeiten im Sozialverhalten. Dieser Betreuungsaufwand ist rund um die Uhr von Nöten natürlich nicht immer aber sehr ofterschwert durch Besuchskontakte, die die Kinder belasten, zurückwerfen und sogar retraumatisieren können. Diese Reaktionen müssen von den Pflegeeltern aufgefangen werden. Nicht unerwähnt bleiben sollen auch die notwendigen Gespräche mit dem Jugend - amt und der Besuch von Fortbildungen diese müssen oft privat organisiert und bezahlt werden. Bei Pflegekindern ist diese Rund-Um-Versorgung in der Regel auch bis ins Jugendalter vonnöten, in der Pubertätsphase wird sie, durch die notwendigen Ablösungsprozesse, noch intensiver. Vergessen darf man dabei auch nicht, dass Pflegekinder in den allermeisten Fällen zusätzlich aufgrund ihrer Lebenserfahrungen in der Entwicklung verzögert sind. Mit dem 18. Geburtstag endet die Vollzeitpflege, die den Sorgeberechtigten gewährt wurde. Im Gesetz ist eine Weiterführung der Hilfe, die in den allermeisten Fällen auch notwendig ist, vorgesehen, in der Realität mauern hier viele Ju - gendämter und respektieren dadurch nicht, dass ein Pflegekind oft noch in einer Entwicklungsphase steckt, in der es weiterhin den Halt seiner Pflegefamilie braucht. Durch die- ja auch gewünschtengewachsenen Bindungen, wird die weitere Betreuung der Jugendli-

4 chen oft von den Pflegefamilien einfach so, also auf eigene Kosten, übernommen. Wie jeder hier im Saal weiß, steigt der Bedarf an Pflegefamilien. Gleichzeitig erklären sich immer weniger Familien bereit, ein Pflegekind aufzunehmen. Werfen wir einen kurzen Blick auf die aktuelle, politisch auch so gewollte und forcierte Familiensituation. Eine Umfrage unter 2000 Menschen wollte im Sommer 2013 wissen, warum viele Bürger in Deutschland keine Kinder bekommen: auf Platz 1-3 wurde die finanzielle Belastung genannt, die durch Kinder auf einen zukommen, der Wunsch lieber frei und unabhängig zu sein sowie die Sichtweise, dass Karriere wichtiger ist als Familiengründung. Durch den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz schon ab dem vollendeten ersten Lebensjahr wird klar der Weg unterstützt, dass beide Elternteile berufstätig sein sollen. Und durch das geänderte Unterhaltsrecht muss man allen jungen Menschen auch empfehlen, möglichst nicht aus dem Beruf auszusteigen bzw. den Anschluss zu verlieren. Familien, in denen sich ein Elternteil entschließt, sich selbst um die Erziehung der Kinder zu kümmern, werden als reaktionär betrachtet, Nur-Mütter und Hausfrauen auf Bügeln und Waschen redu - ziert. Wirtschaftlich gesehen können heute nur noch wenige Familien von einem Einkommen leben. Von der mangelnden Möglichkeit der Altersvorsorge ganz zu schweigen. Als kleinen Blick in die Realität zwei Beispiele: Eine Pflegemutter war in der Altenpflege in Schichtdienst stundenweise tätig. Bei der Dienstbesprechung gab es zunehmend Schwierigkeiten, da die Kolleginnen und Kollegen nicht nachvollziehen konnten, warum sie selbst erst arbeiten könne, wenn ihr Pflegesohn in der Schule ist. Einen Zehnjährigen wird man wohl doch mal eine halbe Stunde alleine lassen können Nein, dies ging bei dem Jungen nicht! Zudem signalisierte die Schule eindeutig, dass er nur in der Klasse gehalten werden könne, wenn sie jederzeit abrufbar wäre, um ihn im Fall der Fälle abzuholen. Wie sind diese Anforderungen mit ih - rem Beruf vereinbar? Ein Ehepaar, beide freiberuflich tätig, beschlossen ein Pflegekind aufzunehmen. Sie freuten sich darüber, dass sie sich ihre Zeit gut einteilen konnten, um so ihre Berufe fortführen zu können. Inzwischen arbeitet nur noch der Mann, der Pflegemutter ist es aufgrund der schon angesprochenen Betreuungsintensität nicht möglich, ihrer Tätigkeit weiter nachzugehen. Fasst man also die gesellschaftliche IST-Situation zusammen und

5 gleicht sie mit den absolut notwendigen Anforderungen ab, die an Pflegefamilien gestellt werden, dann ist die Schnittmenge herzlich klein. Gesucht sind nämlich aus heutiger und gesellschaftlicher Sicht bitte entschuldigen Sie die deutliche Sprache: Ein Heimchen am Herd, dessen Versorgung durch den Partner abgedeckt ist, das sehenden Auges in die Altersarmut schlittert und bereit ist, sich physisch und psychisch zu verausgaben und geduldig hinzunehmen dass die Notwendigkeit einer Entlastung für diese hoch anspruchsvolle Aufgabe bei den allermeisten Jugendämtern auf taube Ohren stößt. Sie sollte gelassen wahrnehmen, dass jeder Ehrenamtler und viele Berufstätige regelmäßig nach ihrer Zufrie - denheit oder gar Verbesserungsvorschlägen gefragt wird, während ihrer Einschätzung niemand wirklich interessiert. Auch dass Vor - mund, Jugendamt oder Eltern über das Kind, das sie tagtäglich betreut, entscheiden, sollte sie stoisch hinnehmen können. Immer mehr Menschen entschließen sich, keine Familie zu gründen. Wie soll man also Familien motivieren, ihren gesellschaftlichen Stand, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, ihre berufliche Zukunft aufs Spiel zu setzen? Das Wichtigste und der entscheidende Schutzfaktor für die weitere Entwicklung muss nach wie vor heißen: Kindern ein Zuhause ge - ben, mit konstanten, feinfühligen, der Aufgabe gewachsenen Bin - dungspersonen. Will man Pflegefamilien gewinnen, müssen die Anforderungen, die dies an Familien stellt, anders abgefedert und unterstützt werden. Es gibt bereits Modelle, in denen darüber nachgedacht wird, ein Elternteil der Pflegefamilien als Halbtagskraft im öffentlichen Dienst anzustellen und es gibt Modelle, in der die not - wendige Entlastung über Betreuung der Kinder, Urlaubsansprüche, Haushaltshilfen, Supervisionen möglich ist. Ganz wichtig ist die Klärung des Pflegeverhältnisses hin zu klarer Kontinuität und die Verlagerung des Fokus der Hilfen weg von den Sorgeberechtigten hin zum Kind! Ist nun also die Pflegefamilie im herkömmlichen Sinn ein Auslaufmodell? Ich denke, ja! Hier heißt es also umdenken! Lassen Sie uns heute über diese neuen Pflegefamilien sprechen und in unseren Diskussionen und Workshops diese Ansätze vertiefen!

6 Es tut sich was! Die Pflegekinderhilfe auf dem Weg zu neuen Ansätzen Folien zum Vortrag von Rüdiger Arendt, KVJS-Landesjugendamt

7 Es tut sich was! Die Pflegekinderhilfe auf dem Weg zu neuen Ansätzen Vortrag von Rüdiger Arendt, KVJS-Landesjugendamt beim Pflegekindertag Baden-Württemberg am Gliederung I. Ein neuer Begriff steht für neue Entwicklungen: Die Pflegekinderhilfe II. Bundesweite Entwicklungen III. Landesweite Entwicklungen IV. Ausblick

8 Pflegekinderhilfe Zusammen mit den Bestrebungen zur Reform und zur Weiterentwicklung des Pflegekinderwesens in den vergangenen Jahren wird der Begriff der Pflegekinderhilfe geprägt. Er stellt in den Vordergrund, dass es um die Hilfe für Pflegekinder geht. Entwicklungen in der Pflegekinderhilfe Bundesweite Entwicklungen Das Neue Manifest zur Pflegekinderhilfe Das Projekt Pflegekinderhilfe in Deutschland Neue Impulse aus der Wissenschaft Projekte zur Weiterentwicklung der Vollzeitpflege Wegweisende Rechtsprechung und Gesetzgebung

9 Neues Manifest zur Pflegekinderhilfe Grundlegende Überlegungen zur Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe Problemanzeigen auf der Organisations- und Strukturebene Problemanzeigen auf der Handlungs- und Umsetzungsebene Vorschläge für die qualitative Weiterentwicklung von Strukturen und Rahmenbedingungen Projekt Pflegekinderhilfe in Deutschland von DJI und DIJuF Bestandserhebung mit unterschiedlichen Perspektiven Zusammentragung internationaler Wissensbestände Erstellung zahlreicher Expertisen zu unterschiedlichen Themenfeldern Neues Handbuch der Pflegekinderhilfe als umfassende Arbeitshilfe

10 Impulse aus der Wissenschaft Schwerpunktbildung an der Uni Siegen: Forschungsgruppe Pflegekinder (Lehrstuhl Klaus Wolf) Internationales, europäisches Forschungsnetzwerk ( International Foster Care Research Network ) Vermehrte Zahl von Publikationen Impulse aus der Wissenschaft Steht das Kindeswohl im Mittelpunkt des Handelns? Welche Bedeutung hat Partizipation? Kann Kontinuität in der Erziehung hergestellt werden? Fachlichkeit oder Beliebigkeit? Dienstleistungsorientierung?

11 Projekte in der Pflegekinderhilfe Kompetenzzentrum Pflegekinder e. V. Quality4children: Europäische Standards zur Fremdunterbringung von Kindern Berichte Strukturen der Vollzeitpflege in Niedersachsen (2. Aufl. 2013) Bericht über die Vollzeitpflege in Rheinland-Pfalz und Qualifizierung der Pflegekinderdienste aller Jugendämter in Rheinland-Pfalz Leuchtturmprojekt in Nordrhein-Westfalen Entwicklungen in der Pflegekinderhilfe Zusammenführung von Expert/-innen- Wissen in mehreren bundesweiten Arbeitsgruppen Aufbau zahlreicher Internetforen für Pflegeeltern Stabilisierung der Pflegeelternvereinigungen

12 Rechtsprechung zur Pflegekinderhilfe Höchstrichterliche Entscheidungen zu Pflichtenstellung der Jugendämter bei Zuständigkeitswechseln (BGH 2004) Eingriffe in das Sorgerecht (BVerfG 2009) Bedeutung des Kindeswillens bei Umgangsentscheidungen (BVerfG 2012) Begriff der Pflegeperson (BVerwG 2011) Gesetzliche Grundlagen der Pflegekinderhilfe Änderung des SGB XII: Eingliederungshilfe für geistig und/ oder körperlich behinderte Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien ( 54 Abs. 3) Änderungen im Bundeskinderschutzgesetz Leitgedanken Kontinuität in der Erziehung Besserer Schutz von Pflegekindern Regelung der Zusammenarbeit

13 Gesetzliche Grundlagen der Pflegekinderhilfe Ergänzung von 37 Abs. 2: Ortsnahe Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen ist sicherzustellen. Hierfür hat der zuständige Träger die Kosten zu tragen (auch bei Amtshilfe). Einfügung von 37 Abs. 2a: Dokumentation und Verstetigung Zuständigkeitswechsel ( 86 Abs. 6) bleibt. Die Pflegekinderhilfe in Baden-Württemberg Entwicklungen in Baden-Württemberg Berichterstattung zur Vollzeitpflege ( Daten und Fakten zu Entwicklungen in der Vollzeitpflege ) Aktuelle Fallzahlen belegen einen Bedeutungszuwachs der Vollzeitpflege und weisen auf Stärken und Defizite hin.

14 Statistik der Pflegekinderhilfe Statistik der Pflegekinderhilfe

15 Statistik der Pflegekinderhilfe Statistik der Pflegekinderhilfe

16 Statistik der Pflegekinderhilfe Die Pflegekinderhilfe in Baden-Württemberg Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes: Empfehlungen zur Zusammenarbeit bei kreisübergreifender Vermittlung von Pflegekindern und zu Fragen der Zuständigkeit Empfehlungen zu den Kosten für die ortsnahe Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen und zur Dokumentation im Hilfeplan

17 Die Pflegekinderhilfe in Baden-Württemberg Neue Systematik zum Pflegegeld Jahrestagungen Vollzeitpflege seit 2005 mit Schwerpunkt und aktuellem Teil Ständiges Fortbildungsangebot zu Bindung, Trauma, Biografiearbeit Regelmäßige Treffen regionaler Arbeitsgruppen Erarbeitung von Konzeptionen Die Pflegekinderhilfe in Baden-Württemberg Landesarbeitsgemeinschaft der Pflegeelternverbände Neue freie Träger im Feld der Vollzeitpflege

18 Ausblick Einer von Wertschätzung aller Beteiligten geprägten Pflegekinderhilfe kann es gelingen, gute Antworten auf die Frage zu finden, was wir tun können, wenn Kinder von ihren Eltern nicht hinreichend betreut werden können. Kooperation setzt voraus, dass die Beteiligten ihre Rollen und Aufgaben kennen und wahrnehmen (können). Ausblick Eine Pflegekinderhilfe, die ihren Namen verdient, sorgt dafür, dass Pflegekinder sich gut entwickeln können, Eltern ihre Probleme angehen können, Pflegeeltern auch schwierige Phasen durchstehen können, die erforderlichen Dienstleistungen für alle Beteiligten zur Verfügung stehen.

19 Pflegekinder mit besonderem Bedarf - Rahmenbedingungen in der Pflegekinderhilfe Vortrag von Frauke Zottmann-Neumeister

20 Pflegekinder mit besonderem Bedarf Rahmenbedingungen in der Pflegekinderhilfe Frauke Zottmann-Neumeister 1. Forderungen der Behindertenrechtskonvention Kinder mit Behinderungen haben einen besonderen Bedarf, sie sind in besonderem Maße auf kontinuierliche, verlässliche, liebevolle Bezugspersonen angewiesen. auf ein Leben in der Geborgenheit einer Familie. Auf diesen besonderen Bedarf weist auch die Behindertenrechtskonvention hin, die 2009 ratifiziert wurde. Ausdrücklich werden in zahlreichen Artikeln die Rechte von Kindern mit Behinderungen formuliert. Die unterzeichnenden Mitgliedsstaaten verpflichten sich, sich für Gleichberechtigung, Chancengleichheit mit nichtbehinderten Kindern sowie positive Lebensbedingungen einzusetzen. Die wichtigste Forderung ist, dass auch ein Kind mit Behinderung zunächst einen Anspruch auf Erziehung, also ein Recht darauf hat, Hilfen aus dem Kinder und Jugendhilfegesetz zu erhalten. Hierfür muss die seit langem geforderte Gesamtzuständigkeit des SGB VIII für alle jungen Menschen umgesetzt werden. Weiterhin wird in Artikel 7 gefordert, dass bei allen Hilfemaßnahmen immer das Wohl des einzelnen Kindes im Vordergrund stehen muss, Kinder mit Behinderungen einen Rechtsanspruch darauf haben, eine für ihre spezielle Behinderung und Lebenssituation passgenaue Hilfe zu erhalten. Schließlich verpflichten sich die Vertragsstaaten gemäß Artikel 23 alle Anstrengungen zu unternehmen, für Kinder, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, das Aufwachsen in einem familiären Umfeld zu ermöglichen. Die Grundlage für die Unterbringung behinderter Kinder ist also nicht nur im SGB XII, sondern auch in der Behindertenrechtskonvention zu finden. Doch es wird noch einige Zeit brauchen, bis all diese Forderungen in Deutschland umgesetzt werden. Bisher gibt es nur wenige Jugendhilfeträger, die ein Hilfeangebot für behinderte Pflegekinder vorhalten. Es wird noch ein langer Weg sein, bis ausreichend Fachdienste für die Vermittlung Beratung und Begleitung von behinderten Kindern in Pflegefamilien zur Verfügung stehen und alle Pflegefamilien, die ein behindertes Kind betreuen, die hierfür erforderliche bedarfsgerechte Unterstützung und Beratung erhalten. Doch es zeichnet sich ein Licht am Horizont ab. Immer mehr Träger 1

21 entschließen sich, Angebote für Behinderte Pflegekinder zu entwickeln. So ist davon auszugehen, dass demnächst alle Kinder mit Behinderung, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, die Chance haben, Aufnahme in Pflegefamilien zu finden. Es ist ebenso zu hoffen, dass mittelfristig endlich die zahlreichen Kinder, die augenblicklich noch in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, die Chance bekommen, in eine Pflegefamilie zu wechseln. Schließlich sollten auch alle Pflegefamilien, die bereits ein behindertes Kind in ihrer Familie betreuen, einen Anspruch darauf haben, von einen speziellen Fachdienst begleitet und beraten zu werden sowie die für ihre individuelle Situation erforderlichen bedarfsgerechten Unterstützungen und Hilfen erhalten. 2. Pflegefamilien mit behinderten Kindern Die Aufnahme eines Kindes mit Behinderung führt zu einer grundlegenden Veränderung der Familiensituation. Die gesamte Familienstruktur muss sich den individuellen Bedürfnissen des behinderten Kindes anpassen. Der Alltag ist geprägt durch ständige Arztbesuche, Therapien, Frühförderung, Krankenhausaufenthalte, Rehamaßnahmen, Auseinandersetzungen mit Leistungserbringern wie Krankenund Pflegeversicherungen. Durch die meist rund um die Uhr Beaufsichtigung und Pflege des Kindes ist keine flexible Freizeitgestaltung mehr möglich. Besuche und Treffen mit Verwandten und Freunden sowie Unternehmungen mit den weiteren Kindern der Familie müssen langfristig geplant werden. Der Tagesablauf richtet sich nach den Bedürfnissen des behinderten Kindes. Urlaube mit dem behinderten Kind werden danach geplant, ob am Urlaubsort die entsprechenden behinderungsgerechten Voraussetzungen vorhanden sind. Meist sind diese Urlaube sehr teuer. Oftmals müssen geplante Unternehmungen wieder rückgängig gemacht werden, da der Gesundheitszustand oder behinderungsbedingte Probleme dies erfordern. Wichtig ist es, die Geschwisterkinder im Blick zu haben, damit diese sich nicht durch die Aufnahme des behinderten Kindes vernachlässigt fühlen oder durch die Einbeziehung in seine Betreuung überfordert werden. Das gemeinsame Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderung birgt für alle Kinder die Chance, voneinander zu profitieren. Kinder ohne Behinderung können lernen, dass Kinder mit Behinderungen vollwertige Mitglieder unserer Gemeinschaft sind. Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenleben mit ihnen Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Verantwortung zu lernen, was sich positiv auf ihre Persönlichkeitsentwicklung auswirken kann. Kinder mit Behinderungen erleben, dass sie so angenommen werden, wie sie sind. Das Zusammenleben in der Geborgenheit einer Familie trägt dazu bei, dass sie sich individuell, ihren Möglichkeiten entsprechend entwickeln können. 2

22 3. Bedarfsgerechte Hilfen und Unterstützungsangebote für Pflegefamilien mit behinderten Kindern Die Betreuung eines behinderten Kindes erfordert einen hohen Zeitaufwand für pflegerische Tätigkeiten, Hilfestellungen und Beaufsichtigung. Sie ist eine große zeitliche und kräftemäßige Beanspruchung und verlangt eine besondere emotionale Belastbarkeit. Daher müssen spezielle Rahmenbedingungen geschaffen werden. So werden je nach Art und Schwere der Behinderung des Kindes individuelle Hilfen und Unterstützungen benötigt. Es gibt die unterschiedlichsten Behinderungsformen und Schweregrade. Ein Kind mit einer geistigen Behinderung benötigt eine andere Betreuung, Pflege und Erziehung als ein Kind mit einer cerebralen Bewegungsstörung oder einer lebensverkürzenden Erkrankung. Gemäß Artikel 7 der UN-BRK muss die Hilfe individuell am Wohl des einzelnen Kindes ausgerichtet werden. Vor Vermittlung eines Kindes in eine Pflegefamilie sollten alle Beteiligten einschließlich Ärzte und Therapeuten darüber beraten, ob Pflegeeltern mit einer speziellen Ausbildung benötigt werden und welche weiteren Unterstützungen und Hilfen für die Betreuung des Kindes in der Pflegefamilie erforderlich sind. Hierzu gehören neben einer intensiven Begleitung durch einen speziellen Fachdienst für behinderte Pflegekinder, finanzielle Leistungen an die Pflegefamilie wie ein erhöhter Erziehungsbeitrag, eine mtl. Pauschale für den behinderungsbedingten Mehrbedarf sowie Entlastungsangebote. Leistungen sollten bei Bedarf veränderbar sein, da der Betreuungsaufwand mit zunehmendem Alter oftmals umfangreicher und schwerer wird. Weiterhin müssen die Kosten für Therapien und medizinische Behandlungen, übernommen werden, die nicht von der Pflegeversicherung refinanziert werden sowie die Kosten für einen evtl. notwendigen behinderungsgerechten Umbau der Wohnung. Falls das Kind einen Rollstuhl benötigt, ist auch eine Beteiligung an den Anschaffungskosten für einen behindertengerechten Pkw erforderlich. Nur so kann das Kind an gemeinsamen Unternehmungen der Familie teilnehmen, nur so ist Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Inklusion in Familienpflege möglich. Damit Familien langfristig den außerordentlichen Anforderungen der Betreuung und Pflege gerecht werden, benötigen sie Entlastung durch ergänzende Kinderbetreuung, freie Wochenenden und Urlaube. Mitarbeiter in Behinderteneinrichtungen oder Kinderkliniken steht selbstverständlich eine geregelte Freizeit und Urlaub zu. Pflegeeltern, die eine Rund-um-die-Uhr Betreuung ihres Pflegekindes sicherstellen, benötigen dringend Auszeiten und Erholungsphasen, um weiterhin soziale Kontakte pflegen zu können sowie um sich von der oftmals schweren körperlichen Pflege und seelischen Belastung erholen zu können. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass ohne diese Entlastungen Paarbeziehungen scheitern, Familien zerbrechen, was letztlich wieder die stationäre Unterbringung des be- 3

23 hinderten Kindes zur Folge hat. Die Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien kann auf Dauer nur gelingen, wenn begleitend bedarfsgerechte und passgenaue unterstützende Hilfen gewährt und finanziert werden. Die Unterbringung behinderter Kinder in Familienpflege verursacht zwar im Vergleich zu nicht behinderten Kindern sehr viel höhere Kosten. Dennoch ist diese Hilfeform im Vergleich zum Aufenthalt in einer stationären Behinderteneinrichtung wesentlich günstiger. Durch die Unterbringung behinderter Kinder und Jugendlicher in Familienpflege können erhebliche Einsparungen für öffentliche Haushalte erzielt werden. 4. Fachdienste für Pflegekinder mit Behinderungen Um den Forderungen des Artikel 4 Abs. 1 i nachzukommen (die Schulung von Fachkräften und anderem mit Menschen mit Behinderung arbeitendem Personal zu fördern, damit die aufgrund dieser Rechte garantierten Hilfen und Dienste besser geleistet werden können), ist es notwendig, dass sich bundesweit freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe entschließen, spezielle Hilfeangebote für behinderte Kinder in Familienpflege zu entwickeln. Hierzu gehören Personalerweiterung sowie umfangreiche Fort- und Weiterbildung der MitarbeiterInnen. Die Vermittlung und Betreuung behinderter Kinder im allgemeinen Pflegekinderdienst ist weder leistbar noch fachlich zu vertreten. Neben einer Personalausweitung ist es wichtig, zu klären, über welche speziellen Kenntnisse Fachberater verfügen müssen, um Familien mit behinderten Kindern hilfreich beiseite stehen zu können? Neben psychologischen und pädagogischen Kenntnissen sind Kenntnisse in den unterschiedlichsten Bereichen der Behindertenhilfe gefragt. Fachberater müssen über Rechtskenntnisse hinsichtlich Leistungen der Eingliederungs- und Pflegeversicherung verfügen, heilpädagogische Angebote, Frühförderung, Rehahilfsmittelversorgung (eine gute Versorgung mit Rehahilfsmittel trägt zur Verbesserung der Lebensqualität eines behinderten Menschen bei), Kinderpflegedienste, Behindertenverbände, Kindernetzwerk, Kinderhospizvereine, Bundesverband behinderter Pflegekinder, Behinderungen und Erkrankungen, heilpädagogische Einrichtungen, Therapieformen. Ideal wäre ein multidisziplinäres Team, bzw. die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Experten wie Medizinern, Pflegefachkräften, Heilpädagogen, Rehafachberatern, Psychologen, Therapeuten, Juristen, Trauerberatern etc. So kann sichergestellt werden, dass betroffene Familien, die für ihre individuelle Situation fachspezifische Beratung erhalten. Fachberater für die Begleitung von Pflegefamilien mit behinderten Kindern müssen nicht Experten in allen Bereichen sein. Aber sie müssen über ein umfangreiches Grundwissen verfügen, um im Ein- 4

24 zelfall erkennen zu können, welche speziellen Experten in die Beratung einbezogen werden müssen. Die individuelle Begleitung von Pflegefamilien mit behinderten Kindern ist sehr zeitaufwendig und erfordert eine hohe Fachkompetenz und Spezialwissen der zuständigen Beratungsfachkraft. 5. Qualitätssicherung Es ist wichtig, für die Arbeit mit behinderten Pflegekindern Qualitätsstandards zu entwickeln, schriftlich festzuhalten, regelmäßig zu überprüfen, neuen und gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie Entwicklungen anzupassen. Es bietet sich die Führung eines Qualitätshandbuches an. Die Standards betreffen zunächst alle relevanten Schlüsselprozesse wie: Bewerberverfahren Vermittlungsverfahren Beratung und Begleitung der Pflegefamilien Zusammenarbeit mit Herkunftsfamilien Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung Rückführung in die Herkunftsfamilie Sterbebegleitung und Trauerarbeit Zur Qualitätssicherung gehören auch: Qualifikation der Fachberater Fort- und Weiterbildungen Fachaustausch und kollegiale Beratung Supervision Klausurtage Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Experten wie Pflegefachkräften, Medizinern, Heilpädagogen, Juristen, Psychologen etc 6. Beratung und Begleitung der Pflegefamilien pädagogischen Beratung und Begleitung und im Einzelfall ergänzende Beratung durch externe Spezialisten, sondern in hohem Maße auch Unterstützung in der Zusammenarbeit mit Ärzten, Kliniken, Therapeuten, heilpädagogischen Einrichtungen, Pflege- und Krankenkassen, Schulen sowie sonstigen Institutionen. Eine ständige Erreichbarkeit des Fachdienstes muss gewährleistet werden, da sich Kinder mit Behinderungen oftmals in gesundheitlich kritischen Situationen befinden können, die eine Begleitung der Fachpflegefamilie 5

25 durch die Fachkraft erforderlich machen. Supervision, Gesprächskreise, Fortbildungsangebote und gemeinsame Veranstaltungen für die gesamten Familien sollten ergänzend vorgehalten werden. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Formen von Behinderungen, haben Familien teilweise völlig andere Bedarfe hinsichtlich Beratung, Fortbildung und Austausch. Hier macht es Sinn unterschiedliche Angebote vorzuhalten wie gesonderte Gesprächskreise oder Fortbildungen für zum Beispiel Pflegefamilien mit FASD Kindern, Kindern mit schweren Mehrfachbehinderungen oder lebensverkürzenden Erkrankungen. Gemeinsame Veranstaltungen dienen nicht nur der Fortbildung und Kompetenzerweiterung der Pflegefamilien, sondern im Wesentlichen auch der Vernetzung untereinander. Sie tragen dazu bei, dass sich Familien besser kennenlernen, Freundschaften schließen, sich gegenseitig unterstützen und stärken. Dies trägt in nicht unwesentlichem Maße zum Gelingen der Pflegeverhältnisse bei. Auch wenn Fachberater ihren Kinderschutzauftrag erfüllen müssen, so sollten Pflegeeltern als Partner behandelt werden. Die wichtigste Voraussetzung für eine optimale Begleitung von Pflegefamilien mit behinderten Kindern ist eine auf Augenhöhe, von Vertrauen geprägte Zusammenarbeit zwischen Fachberater/in und Pflegefamilie. 7. Finanzierung Vor der Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien sollte immer die Zuständigkeitsfrage geklärt werden. Wer ist Kostenträger der Maßnahme, der Jugend- oder der Sozialhilfeträger. Hat ein Kind mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung einen Hilfebedarf, so wird dieser von der Eingliederungshilfe nach SGB XII gedeckt. Hat ein Kind/Jugendlicher mit einer seelischen Behinderung einen Hilfebedarf, so werden Leistungen nach 35a SGB VIII gewährt. Bei seelisch behinderten Kindern ist weiterhin der IQ ein weiteres Kriterium für die Zuordnung. Liegt dieser über 70 ist die Jugendhilfe zuständig. Bei einem IQ unter 69 gilt das Kind als geistig behindert und die Zuständigkeit liegt beim Sozialhilfeträger. Liegen Voraussetzungen zweier Leistungsgesetze vor, entscheidet sich die Zuständigkeit gemäß 10 Abs. 4 SGB VIII. Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gehen Leistungen nach dem SGB XII vor. Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für junge Menschen, die körperlich oder geistig behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, gehen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe vor. Lediglich bei einer seelischen Behinderung ist das SGB VIII zuständig. In jedem Einzelfall muss die Zuständigkeit geklärt werden. Dies ist oftmals eine aufreibende Angelegenheit. Hilfreich ist hier das SGB IX, 14. Dort ist geregelt, dass der Rehabilitationsträger nach Antrag- 6

26 stellung innerhalb von zwei Wochenfeststellen muss, ob er zuständig ist oder nicht. Stellt er nach Prüfung fest, dass er nicht zuständig ist, muss er den Antrag unverzüglich an den seiner Auffassung nach zuständigen Kostenträger weiterleiten. Seit 2008 gibt es die Möglichkeit, auch für Kinder und Jugendliche Eingliederungshilfe in Form des persönlichen Budgets zu beanspruchen gemäß 17 SGB IX. Der Antrag kann bei einem Rehabilitationsträger gestellt werden, der die Leistungen aller beteiligten Träger koordinieren soll. Der Bedarf wird ermittelt und der Leistungsberechtigte kann sich seine Wahlleistung selbst einkaufen. Wird die Unterbringung eines behinderten Kindes durch den Sozialhilfeträger finanziert, ist gemäß 54 Abs. 3 SGB XII die Ausstellung einer Pflegeerlaubnis gemäß 44 SGB VIII durch das örtlich zuständige Jugendamt am Wohnort der Pflegefamilie erforderlich. Erfolgt die Unterbringung durch den Sozialhilfeträger, muss dieser die Beratung und Begleitung der Pflegefamilien sicherstellen. Da Sozialhilfeträger bisher keine Fachdienste für Pflegekinder mit Behinderungen vorhalten, sind von ihnen die Kosten für die Beratung und Begleitung der Pflegefamilie durch einen Jugendhilfeträger finanzieren. Vor Aufnahme eines Kindes mit Behinderung in einer Pflegefamilie, sollten die Rahmenbedingungen, zusätzlichen finanziellen Hilfen und Unterstützungsangebote mit dem jeweiligen Kostenträger verbindlich in Form einer Leistungsvereinbarung festgehalten werden. Der Bedarf muss vorher im Hilfeplan festgestellt worden sein. Inhalte einer Leistungsvereinbarung zwischen Kostenträger, begleitendem Fachdienst und Pflegefamilie sind: Grundlage: Die Pflegefamilie stellt die Erziehung und Pflege des Kindes sicher und der Kostenträger übernimmt die Finanzierung. Pflichten des Kostenträgers: Sicherstellung der Beratungs- und Unterstützungsleistungen Auflistung der einzelnen Leistungen zum Unterhalt, Erziehungsbeitrag, behinderungsbedingter Mehrbedarf, weitere Unterstützungsleistungen, Alterssicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung etc. Pflichten der Pflegefamilie: Zusammenarbeit mit dem betreuenden Fachdienst Inanspruchnahme von Beratung Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen 7

27 Information über wichtige Ereignisse Gewährung von Zutritt zur Wohnung Hinsichtlich der Trägerkosten ist zu empfehlen, diese über Pflegesätze abzurechnen. Vorher ist mit dem für den Fachdienst zuständigen Jugendamt eine Entgeltsatzvereinbarung für die Begleitung und Betreuung behinderter Kinder abzuschließen, die dann als Grundlage für die Zusammenarbeit mit allen Kostenträgern dienen kann. 8. Hilfen weiterer Leistungserbringer Leistungen der Pflegeversicherung Sachleistungen und Pflegegeld Verhinderungspflege Pflegehilfsmittel Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes Kurzzeitpflege zusätzliche Betreuungsleistungen Leistungen der Pflegeversicherung sind zweckgebundene Leistungen und dürfen nicht mit Leistungen anderer Kostenträger verrechnet werden, wie zum Beispiel dem Erziehungsbeitrag der Jugendhilfe. Hier handelt es sich um eine erzieherische Leistung, während das Pflegegeld für eine pflegerische Leistung gewährt wird. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche Merkzeichen(G, ag, H, B, Bl, Gl,RF ) Blindengeld und Blindenhilfe Steuervergünstigungen Eingliederungshilfe Frühförderung (Leistungen der Krankenkassen und Eingliederungshilfe) Besuch einer heilpädagogischen Kindertagesstätte Integrationshelfer für den Schulbesuch Besuch einer Internatsförderschule behinderungsbedingte Hilfsmittel wie Sprachcomputer (Kostenträger Krankenkasse) Hilfe zum Wohnen (Wohnungsumbau) Hilfe zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben (Bereitstellung einer Begleitperson, Übernahme der Kosten für 8

28 einen Fahrdienst. 9. Feststellung einer Behinderung des Kindes nach Aufnahme in die Pflegefamilie Zahlreiche Pflegefamilien betreuen Kinder und Jugendliche, bei denen sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausgestellt hat, dass diese behindert sind. Was verändert sich hierdurch für eine Pflegefamilie? Welche Auswirkungen hat die Behinderung auf das Zusammenleben innerhalb der Familie, die Paarbeziehung, im Umgang mit den Geschwisterkindern, Verwandten und Freunden? Welchen Bedarf an zusätzlicher Beratung und Unterstützung haben Pflegeeltern aufgrund der Behinderung? Wie können die durch die Behinderung entstehenden Mehrkosten beim Kostenträger durchgesetzt werden? Zahlreiche Fragen stellen sich. Zunächst ist es notwendig eine genaue Diagnose mit ausführlichem Gutachten erstellen zu lassen. Danach sollten folgende Schritte erfolgen: Antrag beim Kostenträger auf behinderungsbedingten Mehrbedarf Antrag auf Übernahme der Kosten für Entlastungsangebote für die Pflegefamilie eventuell Umwandlung der Maßnahme in eine Maßnahme der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß 35a SGB VIII Beantragung eines Schwerbehindertenausweises Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung, Pflegeeinstufung, Vorbereitung der Begutachtung durch den medizinischen Dienst (Bericht, Gutachten, Pflegetagebuch). Pflegegeld, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Betreuungsgeld Kontaktaufnahme zum Kindernetzwerk: Informationen über die spezielle Behinderung, Behandlungsmöglichkeiten, Fachärzte, Kliniken, Medikamente, Therapien, Selbsthilfegruppen Frühförderung Sozialpädiatrische Zentren heilpädagogische Einrichtungen Kontakt zu Gleichbetroffenen Wenn der bisher begleitende Pflegekinderdienst aufgrund seiner Personalsituation nicht den Bedarf an Beratung und Unterstützung sicherstellen kann, sollte die Pflegefamilie die Möglichkeit haben, zu 9

29 einem anderen Träger mit einem entsprechenden Angebot zu wechseln. 10. Ausblick Damit auch in Deutschland die Forderungen der Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden können und alle Kinder mit Behinderungen, die nicht in ihren Herkunftsfamilien leben können, die Chance erhalten, in der Geborgenheit einer Pflegefamilie aufzuwachsen, ist es notwendig, dass ausreichend Pflegeelternbewerber hierfür zur Verfügung stehen. Dies ist langfristig nur zu erreichen, wenn Familien, die sich für eine solche außerordentliche Aufgabe bereit erklären, optimal begleitet werden. Wir können nicht davon ausgehen, dass Familien dies ohne Beratung und Begleitung durch einen speziellen Fachdienst sowie ausreichende bedarfsgerechte Unterstützungen und Hilfen schaffen können. Daher benötigen Pflegefamilien mit behinderten Kindern besondere Rahmenbedingungen. Frauke Zottmann-Neumeister Königswinter,

30 Pflegekinder mit besonderem Bedarf - Rahmenbedingungen in der Pflegekinderhilfe Folien zum Vortrag von Frauke Zottmann-Neumeister

31 Pflegekinder mit besonderem Bedarf Rahmenbedingungen in der Pflegekinderhilfe Frauke Zottmann-Neumeister, Königswinter Übersicht 1. Forderungen der Behindertenrechtskonvention 2. Pflegefamilien mit behinderten Kindern 3. bedarfsgerechte Hilfen für Pflegefamilien 4. Fachdienste für Pflegekinder mit Behinderungen 5. Qualitätssicherung 6. Beratung und Begleitung von Pflegefamilien 7. Finanzierung 8. Hilfen weiterer Leistungserbringer 9. Feststellung der Behinderung nach Aufnahme in die Pflegefamilie 10.Ausblick 2

32 Forderungen der Behindertenrechtskonvention Gleichberechtigung Chancengleichheit mit nichtbehinderten Kindern Anspruch auf Erziehung Positive Lebensbedingungen Im Vordergrund steht das Wohl des einzelnen Kindes Anspruch auf Aufwachsen in einem familiären Umfeld 3 Grundlagen für die Unterbringung behinderter Kinder in Familienpflege 35a SGB VIII 54 Abs.3 SGB XII Artikel 23 Abs.5 UN BRK 4

33 Fachdienste für behinderte Pflegekinder Bisher gibt es nur wenige Fachdienste für behinderte Pflegekinder. Zunehmend mehr Träger entschließen sich zum Aufbau eines Hilfeangebotes für behinderte Pflegekinder. Behinderte Kinder in Einrichtungen sollten die Chance bekommen, in eine Pflegefamilie zu wechseln. 5 Alle Pflegefamilien, die ein behindertes Kind betreuen, haben Anspruch auf Beratung durch einen speziellen Fachdienst sowie auf bedarfsgerechte Unterstützungen und Hilfen. 6

34 Pflegefamilien mit behinderten Kindern Die gesamte Familienstruktur muss sich den Bedürfnissen des behinderten Kindes anpassen. Rund-um-die-Uhr Beaufsichtigung und Pflege. Geschwisterkinder dürfen weder vernachlässigt noch überfordert werden. 7 Kinder mit und ohne Behinderung profitieren von einem gemeinsamen Aufwachsen Positive Wirkung auf die Persönlichkeitsentwicklung nicht behinderter Kinder. Zusammenleben in der Geborgenheit einer Familie unterstützt Kinder mit Behinderungen, sich ihren Möglichkeiten entsprechend zu entwickeln. 8

35 Bedarfsgerechte Hilfen und Unterstützungsangebote für Pflegefamilien Individuelle Hilfen je nach Art und Schwere der Behinderung Beratung durch einen Fachdienst Finanzielle Leistungen an die Pflegefamilie Behinderungsbedingter Mehrbedarf Entlastungsangebote 9 Finanzierung von Therapien und medizinischen Behandlungen Pflegehilfsmittel Behindertengerechter Wohnungsumbau Behindertengerechter PKW 10

36 Nur unter der Voraussetzung bedarfsgerechter Hilfen ist Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, ist Inklusion in Familienpflege möglich. 11 Damit Familien langfristig den außerordentlichen Anforderungen der Pflege und Betreuung gerecht werden, benötigen sie Entlastung durch ergänzende Kinderbetreuung, freie Wochenenden und Urlaube. 12

37 Die Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien kann nur gelingen, wenn bedarfsgerechte und passgenaue unterstützende Hilfen gewährt und finanziert werden. 13 Fachdienste für Pflegekinder mit Behinderungen Bundesweit müssen spezielle Hilfeangebote für behinderte Kinder in Familienpflege entwickelt werden. Personalerweiterung Multiprofessionelles Team Fort- und Weiterbildung der MitarbeiterInnen Interdisziplinäre Zusammenarbeit 14

38 Spezielle Fachkenntnisse Pflegekinderhilfe Psychologische und pädagogische Kenntnisse Rechtskenntnisse (Eingliederungshilfe, Pflegeversicherung, Rehabilitation und Teilhabe) Information über Selbsthilfevereinigungen Sterbebegleitung und Trauerarbeit 15 Qualitätssicherung Entwicklung von Qualitätsstandards Vermittlungsverfahren Beratung und Begleitung der Pflegefamilien Zusammenarbeit mit Herkunftsfamilien Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung Rückführung in die Herkunftsfamilie Bewerberverfahren Sterbebegleitung und Trauerarbeit 16

39 Zur Qualitätssicherung gehören ebenfalls: Qualifikation der Fachberater Fort- und Weiterbildungen Fachaustausch und kollegiale Beratung Supervision Klausurtage Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Experten wie Pflegefachkräften, Medizinern, Heilpädagogen, Juristen, Psychologen etc. 17 Beratung und Begleitung der Pflegefamilien psychologische u. pädagogische Beratung Unterstützung in der Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten, heilpädagogischen Einrichtungen, Kranken- und Pflegekassen Ständige Erreichbarkeit Supervision und Fortbildung Fachspezifische Gesprächskreise Vernetzung der Pflegefamilien 18

40 Voraussetzung für eine optimale Begleitung ist eine auf Augenhöhe, von Vertrauen geprägte Zusammenarbeit zwischen Fachberater und Pflegefamilie. 19 Finanzierung Wer ist Kostenträger? Jugendhilfeträger SGB VIII oder Sozialhilfeträger SGB XII 20

41 54 Abs.3 SGB XII bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung 35a SGB VIII bei einer seelischen Behinderung 21 SGB IX 14 Der Rehabilitationsträger muss nach Antragstellung innerhalb von 14 Tagen Zuständigkeit prüfen und ggf. Antrag unverzüglich weiterleiten. 17 Auch Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form des persönlichen Budgets 22

42 Unterbringung gemäß 54 Abs.3 SGB XII Ausstellung einer Pflegeerlaubnis gemäß 44 SGB VIII Sicherstellung und Finanzierung der Beratung und Begleitung der Pflegefamilie durch den Sozialhilfeträger 23 Leistungsvereinbarung über Rahmenbedingungen Grundlage Erziehung des Kindes durch die Pflegefamilie Pflichten des Kostenträgers Beratungs- und Unterstützungsleistungen Auflistung der einzelnen Leistungen Pflichten der Pflegefamilie Zusammenarbeit mit Fachdienst Inanspruchnahme von Beratung Teilnahme an Fortbildungen und Supervision Information über wichtige Ereignisse Gewährung von Zutritt zur Wohnung 24

43 Hilfen weiterer Leistungserbringer Leistungen der Pflegeversicherung Sachleistungen und Pflegegeld Verhinderungspflege Kurzzeitpflege Pflegehilfsmittel Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes zusätzliche Betreuungsleistungen 25 Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche Merkzeichen (G, ag, H, B, Bl, Gl,RF ) Blindengeld und Blindenhilfe Steuervergünstigungen 26

44 Eingliederungshilfe Frühförderung (Leistungen der Krankenkassen und Eingliederungshilfe) Besuch einer heilpädagogischen Kindertagesstätte Integrationshelfer für den Schulbesuch Besuch einer Internatsförderschule behinderungsbedingte Hilfsmittel wie Sprachcomputer (Kostenträger Krankenkasse) Hilfe zum Wohnen (Wohnungsumbau) Hilfe zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben (Bereitstellung einer Begleitperson, Übernahme der Kosten für einen Fahrdienst. 27 Feststellung einer Behinderung des Kindes nach Aufnahme in die Pflegefamilie Was verändert sich für die Pflegefamilie? Welcher Bedarf besteht an zusätzlicher Beratung und Unterstützung? Wie können hierdurch entstehende Mehrkosten finanziert werden? 28

45 Feststellung der Behinderung durch genaue Diagnostik Antrag beim Kostenträger auf behinderungsbedingten Mehrbedarf Antrag auf Übernahme der Kosten für Entlastungsangebote der Pflegefamilie eventuell Umwandlung der Maßnahme in eine Maßnahme der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß 35a SGB VIII Evtl. Betreuung durch einen speziellen Fachdienst für behinderte Pflegekinder Beantragung eines Schwerbehindertenausweises 29 Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung, Pflegeeinstufung, Vorbereitung der Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse, Pflegegeld, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Betreuungsgeld Kontaktaufnahme zum Kindernetzwerk, Informationen über die spezielle Behinderung oder Erkrankung, Behandlungsmöglichkeiten, Fachärzte, Kliniken, Medikamente, Therapien, Selbsthilfegruppen Frühförderung Sozialpädiatrische Zentren heilpädagogische Einrichtungen Kontakt zu Gleichbetroffenen 30

46 Ausblick Es werden dringend Pflegeelternbewerber für die Aufnahme behinderter Kinder benötigt. Pflegefamilien mit behinderten Kindern müssen optimal begleitet werden, d.h. Beratung durch einen speziellen Fachdienst sowie ausreichend bedarfsgerechte Unterstützungen und Hilfen. 31 Kinder mit besonderem Bedarf benötigen besondere Rahmenbedingungen 32

47 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 33

48 Pflegekinder auf guten Wegen in die Zukunft - Aspekte einer gelingenden Pflegekinderhilfe Folien zum Vortrag von Prof. Dr. Christine Köckeritz, Hochschule Esslingen, Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege

49 Pflegekinder auf guten Wegen in die Zukunf Aspekte einer gelingenden Pflegekinderhilfe Prof. Dr. Christine Köckeritz, Hochschule Esslingen, Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege Der schwierige Start: Belastende Erfahrungen von Pflegekindern in der Herkunftsfamilie Pränatale Belastungen durch Alkohol- und Drogenmissbrauch, Gewalterfahrungen der Mutter Gefährdungserfahrungen von Pflegekindern in der BRD : 42% (Rock et al. 2008) bis 64% (Thrum, 2007); 12% Mehrfachbelastungen (zit. in Kindler et al (DJI/DIJuF- Handbuch Pflegekinderhilfe, 2011) Gefährdungserfahrungen nach Befragung von Pflegeeltern in der Schweiz (Perez, Di Gallo, Schmeck und Schmidt, 2011): 69% haben ein interpersonelles Trauma erlebt

50 Häufigkeit von psychischen Störungen bei Pflegekindern Spezialsprechstunde für Pflegekinder, KJPP Ulm, Ziegenhain (2011, mündliche Mitteilung): > 90 Prozent der Kinder erfüllten die Kriterien für mindestens eine psychiatrische Diagnose: 45% Hinweise auf eine Bindungsproblematik 24% klinisch-relevante Bindungsstörung 11% umschriebene Entwicklungsstörungen 33% unterdurchschnittliche intellektuelle Leistungsfähigkeit 20% körperliche Beschwerden Kindler et al (DJI/DIJuF-Handbuch Pflegekinderhilfe, 2011): 43% klinisch bedeutsame Verhaltensauffälligkeiten (CBCL) 67% mindestens ein Bildungsrisiko (Sonderschule oder Klassenwiederholung oder berichtet Lernschwierigkeiten) 81% mindestens ein Teilhaberisiko (weniger als 4 Freunde oder seltene Freizeitaktivitäten mit Freunden oder keine Mitgliedschaf in Vereinen) Traumata bei Pflegekindern Kindler et al (DJI/DIJuF-Handbuch Pflegekinderhilfe, 2011): 12,5 % der Pflegekinder haben eine posttraumatische Belastungsstörung (Schätzung auf Grundlage standardisierter klinischer Interviews und CBCL-Daten, Auskünfe von Pflegeeltern) Arnold (2010): 91% der befragten Pflegekinder berichten von mindestens einer traumatischen Erfahrung 25% zeigen Anzeichen einer posttraumatischen Belastungsstörung Befragung von Pflegeeltern in der Schweiz (Perez, Di Gallo, Schmeck und Schmidt, 2011): 69% haben ein interpersonelles Trauma erlebt Kinder mit interpersonelle Traumatisierung zeigen nach Auskünfen der Pflegeeltern signifikant mehr Verhaltensprobleme

51 Die möglichen Ziele: Pflegekinderhilfe bedeutet für die Eltern: Entweder: Entlastung und Hilfe zur Verbesserung ihrer Erziehungsfähigkeit Oder: Hilfe zur Entwicklung einer Lebensperspektive ohne dieses Kind für die Kinder: Entweder: Vorübergehende Trennung von den Herkunfseltern zur Sicherung ihrer altersangemessenen und bedürfnisgerechten Versorgung Oder: Dauerhafes Aufwachsen bei sozialen Eltern für die Jugendhilfe: Entweder.Oder? Bedeutung der dauerhaften Lebensperspektive Dauerhafigkeit der kindlichen Lebensperspektive ermöglicht: Hilfe zur Entwicklung einer sicheren Bindung Hilfe zur Kompensation von bereits eingetretenen Entwicklungsdefiziten Hilfe zur Lösung wichtiger Entwicklungsaufgaben Mehrfache Beziehungsabbrüche belasten die Entwicklung von Kindern Dauerhafigkeit im Pflegekinderwesen der BRD (Kindler et al (DJI/DIJuF-Handbuch Pflegekinderhilfe, 2011): 31% der Pflegekinder hatten zwei oder mehr Fremdunterbringungen 42% der Pflegekinder hatten zwei oder mehr Trennungserfahrungen

52 Kontinuitätssicherndes fachliches Handeln in der Pflegekinderhilfe Permanency planning: Planung der Dauerhafigkeit der Lebensperspektive von fremduntergebrachten Kindern Sicherheit (vor weiterer Gewalt und Vernachlässigung) und Wohlbefinden des Kindes garantieren Die Rückgliederung in die Herkunfsfamilie war lange die erstrangige Option solcher Bemühungen, gefolgt von der Adoption und dem dauerhafen Aufwachsen in der Pflegefamilie. Concurrent planning: Rückkehr und dauerhafes Aufwachsen außerhalb der Herkunfsfamilie werden zeitgleich geplant, um im Falle des Scheitern der zeitlich befristeten Rückkehroption dem Kind weitere Lebensortwechsel und Diskontinuitätserfahrungen zu ersparen Kontinuitätssicherung durch Rückkehr: Wann wird eine Rückführung in die Herkunftsfamilie dem Kind nicht gerecht? Traumatisierung des Kindes durch die Person, zu der zurückgeführt werden soll Kind war/ist von einer Bindungsstörung betroffen Beeinträchtigte Erziehungsfähigkeit der leiblichen Elternperson wird diesem Kind nicht gerecht

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