AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen"

Transkript

1 AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung Waldsee, Rathaus, Tel / , Fax / , amtsblatt@vg-rheinauen.de. Redaktionsschluss: montags, 12 Uhr. Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Otto Reiland, Bürgermeister. Verlag und Vertrieb: Printart GmbH, Kirchenstr. 8, Dannstadt-Schauernheim, Tel. ( ) , Fax ( ) Verantwortlich für den Anzeigenteil: Gunter Berg und Hans Bischof, geschäftsführende Gesellschafter. Anzeigen-Annahmeschluss jeweils montags, 9 Uhr. Das Amtsblatt wird kostenlos an alle Haushaltungen verteilt. Anzeigenannahme nur unter Tel / , rheinauen@printart.de 2. Jahrgang Freitag, 17. Februar Woche Redaktionsschluss vorverlegt! Wegen Fasching wird der Redaktionsschluss in der 9. Kalenderwoche auf Freitag, , Uhr, vorverlegt. Wir bitten um Beachtung! Sprechstunden Bürgermeister und Erster Beigeordneter Die Sprechstunden des Bürgermeisters Otto Reiland und des Ersten Beigeordneten Dr. Wolfgang Kühn finden nach Terminvereinbarung statt. Bitte melden Sie sich bei Frau Strebel, Tel Faschingsumzug 2017 Die Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen weist darauf hin, dass am Dienstag, 28. Februar 2017, der traditionelle Fastnachtsumzug in der Ortsgemeinde Waldsee stattfindet. Aus diesem Anlass ist die Ortsdurchfahrt Waldsee von ca Uhr gesperrt. Die Umleitung in Richtung Speyer erfolgt über die Goethestraße. Aufgrund der Umgehungsstraßen ist die Ortsgemeinde Altrip über die Ludwigshafener- bzw. Schlichtstraße sowie über die K 13 und die Ortsgemeinde Neuhofen über die Ludwigshafener Straße und die L 534 ohne Umwege zu erreichen. Die Busumleitung erfolgt über die Goethestraße. Als Ersatzhaltestellen für den Partnerschafts- und Schwanenplatz ist in der Goethestraße, Höhe Theodor-Fontane-Straße und als Ersatzhaltestelle für das Rathaus eine Haltestelle in der Ludwigstraße (südlich in Richtung Tankstelle), jeweils auf beiden Straßenseiten, eingerichtet. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung und Verständnis für die getroffenen Maßnahmen. Insbesondere bitten wir die Beschilderungen und Fahrplanaushänge zu beachten. Bekanntmachung der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis zur Wahl des Landrats des Rhein-Pfalz-Kreises Am Sonntag, dem 05. März 2017, wird die Wahl des Landrats des Rhein-Pfalz-Kreises durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von bis Uhr. I. Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat. Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden. II. Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis Freitag, den 03. März 2017, Uhr, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben. III. Zur Wahl erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem die Bewerber unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und der Anschrift aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen. Erhält bei der Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, dem 19. März 2017, von bis Uhr, eine Stichwahl statt. IV. Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Ludwigshafen, den 7. Februar 2017 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis gez. Bernhard Kukatzki Erster Kreisbeigeordneter und Kreiswahlleiter Informationen zur Briefwahl für die Wahl des Landrats des Rhein-Pfalz-Kreises und ggfls. des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Neuhofen Die Wahlberechtigten können die Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus in Waldsee, sowie in den Bürgerbüros Altrip und Neuhofen mündlich oder schriftlich beantragen. Dafür eignet sich das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antragsformular. Der Antrag ist unterschrieben an die Briefwahlbüros der Ver-

2 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 2 Ausgabe 7/17. Februar 2017 Notrufe Allgemeiner Notruf Tel. 112 Feuerwehr Tel. 112 Polizei Tel. 110 Polizeiinspektion Schifferstadt Tel Polizeiinspektion Speyer Tel Kripo-Sicherheitsberatung Ludwigshafen Tel Rettungsleitstelle/Krankentransporte Tel (mit Mobil-Telefon bitte Ortsvorwahl vorwählen) Giftinformationszentrum Mainz Tel Kreisverwaltung Ludwigshafen Tel Ökum. Sozialstation Limburgerhof e.v. Tel Pflegestützpunkt Tel avendi Rhein-Pfalz-Stift Waldsee Tel Pro Seniore Residenz Neuhofen Tel Waldparkresidenz Altrip Tel Evang.-Kath. Telefonseelsorge rund um die Uhr Tel gebührenfrei vertraulich und RUFTAXI (Linie Waldsee Otterstadt Speyer) Tel oder RUFTAXI (Linie Otterstadt Waldsee Limburgerhof Neuhofen Rheingönheim) Tel oder RUFTAXI (Linie Altrip Rheingönheim) Tel o Bereitschaftsdienste Bei Störungen im Leitungsnetz vor der Zähleinrichtung: Wasserversorgung Altrip, Neuhofen, Otterstadt, Waldsee Pfälzische Mittelrheingruppe Schifferstadt Tel Stromversorgung Altrip und Neuhofen Pfalzwerke Netz AG Maxdorf Tel Otterstadt Stadtwerke Speyer Tel Waldsee Stadtwerke Schifferstadt Tel Gasversorgung Thüga Schifferstadt Tel Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung, inkl. Verbandsgemeindekasse und -werke im Rathaus Altrip und Bürgerbüro Waldsee (Tel ): Montag Freitag Montag Donnerstag Uhr Uhr Öffnungszeiten der Bürgerbüros Altrip und Neuhofen: Mo. Di. Do. Fr. Mittwoch Uhr geschlossen Alle Bürgerbüros zusätzlich: Donnerstag Uhr Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe in der Verbandsgemeinde: Wertstoffhof Altrip, Bauhofgelände, Am Waldpark 6 samstags Uhr mittwochs Uhr (März Mai & Sept. Nov.) Wertstoffhof Neuhofen, Gelände im Außenbereich, Bachstadenweg samstags Uhr mittwochs Uhr (März Mai & Sept. Okt.) Wertstoffhof Waldsee, Bauhofgelände, In den Fahrgärten 14 samstags Uhr mittwochs Uhr (April bis Oktober wöchentlich) Wertstoffhof Otterstadt, Bauhofgelände, Schulstraße 15 samstags Uhr (April bis Oktober wöchentlich) (Nov., Jan. bis März monatl. 1. Sa.) mittwochs Uhr (April bis Oktober wöchentlich) Weitere Informationen: Wertstoffhöfe Ärztliche Notfalldienstzentralen: (falls der Hausarzt nicht erreichbar ist) Bereitschaftsdienstzentrale Ludwigshafen, Steiermarkstr. 12a, Ludwigshafen-Gartenstadt, Tel Öffnungszeiten: Montag, Uhr, bis Dienstag, Uhr Dienstag, Uhr, bis Mittwoch, Uhr Mittwoch, Uhr, bis Donnerstag, Uhr Donnerstag, Uhr, bis Freitag, Uhr Freitag, Uhr, bis Montag, Uhr Tag vor Feiertag, Uhr, bis zum nächsten Werktag, Uhr Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Hilgardstr. 26, Speyer, Tel Öffnungszeiten: Mittwoch, Uhr, Freitag, Uhr, Samstag, Uhr, Sonntag, Uhr, Feier- und Brückentage: Uhr Das aktuelle Ärzteverzeichnis finden Sie in den örtlichen Telefonbüchern. Zahnarzt-Notfalldienst / (Sa., Uhr, So. u. Feiertage Uhr) Notdienstkreis Speyer: Dr. Jochen Klemke Obere Langgasse 20 a, Speyer, Tel Notdienstkreis Schifferstadt: Dr. Karl-Martin Handrich Kirchenstr. 23, Böhl-Iggelheim, Tel Apotheken-Notfalldienst Fr., , Rathaus-Apo. Mutterstadt, Tel.: 06234/4944 Paracelsus-Apo.Speyer, Tel.: 06232/75344 Sa., , Linden-Apo.Limburgerhof, Tel.: 06236/67842 Apo. Nord Speyer, Tel.: 06232/4653 So., , Schreiner s-apo. Altrip, Tel.: 06236/2061 Markt-Apo. am Königsplatz Speyer, Tel.: 06232/25805 Mo., , Löwen-Apo. Neuhofen, Tel.: 06236/1440 Cura-Apo. Speyer, Tel.: 06232/49444 Di., , Linden-Apo. Limburgerhof, Tel.: 06236/67842 Flora-Apo. Speyer, Tel.: 06232/44337 Mi., , Easy-Apo. Schifferstadt, Tel.: 06235/ Sonnen-Apo. Speyer, Tel.: 06232/75906 Do., , Kreuz-Apo. Böhl-Iggelheim, Tel.: 06324/64500 Hilgard-Apo. Speyer, Tel.: 06232/ Apothekennotdienst wichtige Änderung Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min. Mobilfunknetz: PLZ (max. 0,42 /Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr.

3 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 3 Ausgabe 7/17. Februar 2017 bandsgemeindeverwaltung zu übersenden oder dort abzugeben, in Otterstadt können die Bürgerinnen und Bürger die Anträge im Rathaus Otterstadt zur Weitergabe einwerfen. Falls die Wahlbenachrichtigung nicht oder noch nicht vorliegt (die Wahlbenachrichtigung wird bis spätestens zugestellt), kann der Antrag auch formlos gestellt werden. Dies kann auch per (briefwahl@vg-rheinauen.de) oder durch mündliche Vorsprache bei der Verbandsgemeindeverwaltung - allerdings nicht telefonisch - erfolgen. In allen Fällen muss der Antragsteller seinen Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben. Wahlscheinbeantragung über das Internet ( ): Eine Wahlscheinbeantragung ist auch über das System "OLIWA" über unsere Homepage möglich. Für die Beantragung der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten keine Gründe, die sie an einer Stimmabgabe im Wahllokal hindern, angeben. Weiterhin kann der Wahlberechtigte eine dritte Person beauftragen, für ihn einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die beauftragte Person muss ihre Bevollmächtigung allerdings schriftlich nachweisen. Eine wahlberechtigte Person mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Hat die Verwaltung die Erteilung des Wahlscheins genehmigt, ergeben sich für den Wahlberechtigten unterschiedliche Möglichkeiten, sein Wahlrecht auszuüben. Er kann die Briefwahlunterlagen persönlich beim Wahlamt seiner Verbandsgemeindeverwaltung (Rathaus Waldsee, Bürgerbüros Altrip und Neuhofen) abholen und gleich dort wählen. Er kann sich die Briefwahlunterlagen aber auch zusenden lassen und von zuhause aus wählen. Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung über OLIWA die Unterlagen automatisch zugesendet werden. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Verbandsgemeindeverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich auf Verlangen ausweisen. Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl - das ist Freitag, der 03. März Uhr, beantragt werden. Sogar bis zum Wahltag, Uhr, darf dies erfolgen, wenn eine plötzliche Erkrankung bei der wahlberechtigten Person eingetreten ist und sie deshalb den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Bitte beachten Sie, dass am Freitag vor der Wahl, , von Uhr, und am Wahlsonntag, , nur das Briefwahlbüro im Rathaus Waldsee, Zimmer E.13, Ludwigstr. 99 geöffnet hat. Die Briefwahlunterlagen müssen so frühzeitig beantragt werden, dass der von der Wählerin bzw. dem Wähler gekennzeichnete Stimmzettel rechtzeitig wieder bei der Verbandsgemeindeverwaltung, spätestens am Tage der Wahl bis Uhr, eingeht. Der Wahlbrief kann auch am Tage der Wahl bis spätestens Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden. Das den Briefwahlunterlagen beigefügte Merkblatt informiert über die richtige Handhabung der Stimmabgabe. Die Briefwahlbüros - im Rathaus Waldsee, Zimmer E.13, - im Bürgerbüro Altrip, Zimmer im Bürgerbüro Neuhofen, Zimmer 7 haben wie folgt geöffnet: Briefwahlbüro in Waldsee: Montag - Freitag Montag - Mittwoch Donnerstag Uhr Uhr Uhr Briefwahlbüro in Altrip und Neuhofen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag Uhr Bei telefonischen Rückfragen stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen unter den folgenden Telefonnummern gerne zur Verfügung: (Rathaus Waldsee) (Bürgerbüro Altrip) (Bürgerbüro Neuhofen) Bitte beachten Sie: Briefwahlunterlagen für die Ortsbürgermeisterwahl der Ortsgemeinde Neuhofen können in Neuhofen und Waldsee im Briefwahlbüro beantragt und abgeholt werden. Im Briefwahlbüro in Altrip kann nur Briefwahl für die Landratswahl des Rhein-Pfalz- Kreises beantragt und abgeholt werden. Der Förster informiert Georg Spang, Revierleiter für den Gemeindewald, weißt darauf hin, dass die Holzerntearbeiten im Gemeindewald nun bald beendet sind. In Otterstadt wurde in diesem Jahr ein Teil der Waldabteilung Kohlplatte (rechts der Natostraße) durchpflegt. Der Förster ist zufrieden mit der Qualität der Arbeit. Vor Beginn der Maßnahmen hatte sich der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Forst der Gemeinde vor Ort informiert. Genau wie in den Vorjahren wurden auch in dieser Abteilung überdurchschnittlich viele Bäume gefällt. Auf einer Fläche von 0,3 Hektar, auf der ausschließlich kranke Eschen standen, wurden alle Bäume gefällt. Notwendig wurde dies aufgrund des Eschentriebsterbens. Die aus dem Nordosten Deutschlands kommende Krankheit hat seit ein paar Jahren Baden-Württemberg erreicht und seit ca. 4 Jahren sind größere Schäden in der Oberrheinebene festzustellen. Auch vor dem Otterstadter und Waldseer Gemeindewald hat diese Epidemie nicht haltgemacht. Alle Waldabteilungen sind betroffen. Die Eschen verlieren früh die Blätter, fruktifizieren stark und bilden "Ersatztriebe" an Stamm und dickeren Ästen. Die Zweigspitzen (sog. Spieße) ragen im belaubten Zustand aus der grünen Krone heraus. Kranke Bäume sind deshalb leicht zu erkennen. Der Krankheitsverlauf geht rasend schnell, befallene Bäume sterben i.d.r. im Folgejahr ab. Es betrifft alle Altersklassen. Da der Pilz durch die Luft übertragen wird, sind bisher keine Gegenmaßnahmen möglich. Die Esche stellt in vielen Waldbeständen einen Hauptbestandteil der vorkommenden Baumarten dar. Ein flächiges Absterben würde die natürliche Baumartenzusammensetzung des Auewaldes empfindlich stören. Im Moment bleibt nur die Möglichkeit, kranke und absterbende Bäume zu entfernen. Wegen der Gefahr abbrechender Äste, müssen absterbende Bäume an Straßen und Wegen natürlich vorrangig entfernt werden. Förster Spang hofft, dass die verbliebenen vitalen Bäume Resistenzen bilden und ggf. dem Pilz widerstehen können. Erfahrungen aus den Nachbarländern zeigen, dass dies aber eher nicht der Fall ist. Auch in diesem Jahr werden deshalb wieder entstandene Kleinflächen mit auewaldtypischen Baumarten wie Eiche und Wildobst aufgeforstet. Auch die entstandene Kahlfläche wird wahrscheinlich im März mit ca Eichen, Wildobstarten und Ulmen aufgeforstet werden. Da insbesondere auch junge Eschen von der Pilzkrankheit befallen sind, werden wohl die übrigen lichten Waldflächen von der im Auewald häufig vorkommenden Baumart Bergahorn besiedelt werden. In Waldsee ist die Holzzuteilung überwiegend erfolgt. In Otterstadt hat sich, bedingt durch einen Maschinenausfall die Holzzuteilung um ca. 6 Wochen verzögert. Das Holz wird in der nächsten Woche zugeteilt werden. In der Gemeinde Otterstadt sind noch kleine Restmengen zu erwerben. Größere Mengen stehen im Stadtwald Schifferstadt zur Verfügung.

4 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 4 Ausgabe 7/17. Februar 2017 Für jegliche Aufarbeitung von Brennholz im Gemeindewald ist ein Nachweis über die Teilnahme an einem Motorsägelehrgang erforderlich. Rückfragen können gerne in der Sprechstunde in Schifferstadt oder per Telefon oder Mail: georg.spang@waldrlp.de erfolgen. Die Preise für Brennholz betragen im gesamten Revier 40,- Euro pro Raummeter für Polterholz. Selbstwerbung von Brennholz ist generell nur in der Zeit vom 1. Dezember bis 30. März möglich. Georg Spang, Revierleiter Stellenausschreibung ORTSGEMEINDE WALDSEE Die Ortsgemeinde Waldsee hat zum nächst möglichen Zeitpunkt folgende Stelle in der kommunalen Kindertagesstätte Im Pavillon zu besetzen: 1,25 Stellen staatlich anerkannter Erzieher (m/w) befristet (Elternzeitvertretung) Sie bringen mit: eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in Bereitschaft zum eigenverantwortlichen, selbstständigen Arbeiten, auch gruppenübergreifend Engagement und Motivation Kreativität und Offenheit für die Umsetzung pädagogischer Konzepte Sensibilität für die Belange und Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien Flexibilität beim Arbeiten nach Dienstplan Eigeninitiative zur Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption und Qualitätsmanagement Gute Menschenführung für die verantwortliche Zusammenarbeit mit Eltern, Team und dem Träger Fach- und PC-Kenntnisse Berufserfahrung Sie erwartet: ein abwechslungsreiches Aufgabenfeld mit interessanten Möglichkeiten der Gestaltung und Fortbildung Eingruppierung nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) alle sonstigen Leistungen des öffentlichen Dienstes Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, gerne auch online an personal@vg-rheinauen.de bis Die Rückgabe der Unterlagen erfolgt nicht, die datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens wird garantiert (bitte keine Bewerbungsmappen und keine Originale einsenden). Postanschrift: Verbandsgemeinde Rheinauen Personalstelle Ludwigstr Waldsee Für telefonische Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Mayer, Rathaus Waldsee (Tel ) Stellenausschreibung Die Verbandsgemeinde Rheinauen hat zum 1. Mai 2017 eine Stelle im Bundesfreiwilligendienst zu besetzen. Der Einsatz im Bereich Flüchtlinge, Asylsuchende und Integration umfasst hauptsächlich folgende Aufgaben: Mitarbeit in der Verwaltung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Gebiet der Verbandsgemeinde Rheinauen Wahrnehmung von Vor-Ort-Terminen Hilfestellung für Flüchtlinge und Asylsuchende Organisation von Sitzungen und allgemeinen Treffen (z.b. Café Asyl) Zusammenarbeit mit anderen Behörden und ehrenamtlichen Helfern Projektbetreuung Der Bundesfreiwilligendienst ist begrenzt auf ein Jahr. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden und die/der Freiwillige erhält ein monatliches Taschengeld von 360. Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bietet Menschen jeden Alters die Möglichkeit zu einem gemeinnützigen Einsatz. Teilnahme an Seminaren und Fortbildungen erforderlich. Allgemeine Informationen zum BFD finden Sie unter www. bundesfreiwilligendienst.de Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, gerne auch online an personal@vg-rheinauen.de bis 3. März Die Rückgabe der Unterlagen erfolgt nicht, die datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens wird garantiert. Verbandsgemeinde Rheinauen BFD 2017 Ludwigstr Waldsee Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Personalstelle der Verbandsgemeinde Rheinauen, Tel , -121, -122 Sprechzeiten der Flüchtlingssozialberatung hier: Hilfestellung und Beratung im Asylverfahren, zum Aufenthaltsstatus, zur Beschäftigungserlaubnis, Fragen AsylbLG, Fragen bei Familienzusammenführung, Begleitung und Aufbau ehrenamtlichen Engagements Die Sprechzeiten von Frau Köllner/Frau Fehl finden alle 2 Wochen freitags von bis Uhr, im Rathaus in Waldsee, Zimmer E 18, statt. Nächster Termin: Kleiderkammer der Verbandsgemeinde Rheinauen in Waldsee Anschrift: Franz-Schubert-Straße (alter Wasgau-Markt), Waldsee Öffnungszeiten immer dienstags in der Zeit von Uhr Abgabe von Kleidern und anderen Gebrauchsgegenständen ist immer montags von bis Uhr möglich. Wir bitten, keine Kleidung außerhalb der Öffnungszeiten vor der Kleiderkammer abzulegen. Die Kleiderkammer ist am Montag, , und Dienstag, , geschlossen! Netzwerk Asyl Ortsgemeinde Altrip Café Nova Öffnungszeiten: alle 14 Tage am Montag ab Uhr Das nächste Treffen im Café Nova findet am Mo., , statt. Dietrich-Bonhoefer-Haus der Prot. Kirchengemeinde Ortsgemeinde Neuhofen Café International Öffnungszeiten: jeden ersten Mittwoch im Monat ab Uhr NOVA, Ludwigshafener Straße 7 Ortsgemeinde Otterstadt Café International im Haus Naturspur e. V.

5 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 5 Ausgabe 7/17. Februar 2017 Speyerer Straße 67 a, Otterstadt, Öffnungszeiten: alle 14 Tage am Mittwoch von Uhr Das nächste Treffen im Café International findet am Mittwoch, , statt. Ortsgemeinde Waldsee Café Asyl Öffnungszeiten: montags in der Zeit von Uhr Fahrradwerkstatt der Verbandsgemeinde am Pumpwerk Waldsee, neben dem ASV Rasenplatz Öffnungszeiten: jede Woche Dienstag zwischen und Uhr und Freitag zwischen und Uhr. Wir benötigen dringend Fahrräder und sind für jede Fahrradspende sehr dankbar. Das Team der Fahrradwerkstatt wäre auch sehr glücklich, wenn sich mehr freiwillige Helfer oder Helferinnen zur Unterstützung während der Öffnungszeiten oder für andere Aufgaben bereit fänden. Bitte besuchen Sie uns doch einmal! Verloren/Gefunden Ortsgemeinde Altrip Autoschlüssel mit Camel Anhänger gefunden. Zu erfragen im Bürgerbüro Altrip, Tel Ortsgemeinde Neuhofen Es wurden zwei Schlüssel an einem Ring gefunden 1 Schlüssel mit rotem Plastikkopf mit Zeichen von John Deere (Fundort: Hochwasserdamm hinter Ringstraße). Zu erfragen im Bürgerbüro Neuhofen, Tel Hier ist männlicher Nachwuchs ausdrücklich erwünscht! Am Boys'Day Jungen-Zukunftstagkönnen Jungen durch Tagespraktika, Infoveranstaltungen, Erkundungen von Betrieben und Einrichtungen oder Workshops neue und interessante Tätigkeitsfelder kennenlernen und ihre sozialen Kompetenzen ausbauen. Das Praktikum richtet sich an alle Schüler der Klassen 8 bis 10. Die Dauer bestimmt die Kita, beträgt jedoch maximal 2 Tage. Die Plakate und Infomaterialien finden Sie in den Rathäusern der Ortsgemeinden. Eine Liste der Kitas erhalten Sie dort ebenfalls. Haben Sie Fragen hierzu? Kontaktieren Sie mich bitte direkt. Gleichstellungsstelle@vg-rheinauen.de Herzlichst Ihre Sandra Elena Unger Sprechstunden der Deutschen Rentenversicherung Die nächste Sprechstunde des Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Herrn Franz Reiland, sind im Monat Februar 2017 an folgenden Terminen: Montag, , von bis Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Altrip, 1. OG. Um längere Wartezeiten zu vermeiden werden Termine für die Sprechstunde vergeben. Eine entsprechende Terminliste liegt im Rathaus Altrip, Zimmer 104, bei Frau Külbs, Tel , und im Rathaus Neuhofen, Zimmer 16, Tel , aus. Ortsgemeinde Otterstadt Auf dem Radweg an der Speyerer Straße in Höhe des Nettomarktes wurde ein Fahrradschlüssel gefunden. Zu erfragen im Bürgerbüro Otterstadt, Tel Sprechzeiten der Bezirksbeamten Die Sprechstunde des Bezirksbeamten Herrn Auer findet jeden Donnerstag in der Zeit von bis Uhr im Rathaus Altrip, Zimmer 101, EG, statt. Die Sprechstunden des Bezirksbeamten Herrn Cranz finden jeden Dienstag in der Zeit von bis Uhr im Rathaus Waldsee und jeden Mittwoch in der Zeit von bis Uhr im Rathaus Neuhofen, Zimmer 4 (EG), statt. In dringenden Fällen bitten wir die Polizeiinspektion in Schifferstadt, Tel , anzurufen. Behindertenbeauftragter der VG Rheinauen Die Sprechstunden des Behindertenbeauftragten Klaus Günter Hört finden jeden letzten Dienstag eines Monats von Uhr bis Uhr im Rathaus Waldsee Zimmer E.04 statt. Die Sprechstunde findet am Dienstag, , nicht statt. In dringenden Fällen können Sie auch außerhalb der Sprechstunde einen Termin vereinbaren, Tel Die Gleichstellungsbeauftragte informiert Vorbereitung Die Gleichstellungsstelle unterstützt aktiv die Initiativen Neue Wege für Jungs und Mehr Männer in die Kitas. In diesem Zusammenhang nehmen wir als Verbandsgemeinde dieses Jahr auch am Boys Day teil. Dieser findet am statt. Jungen haben vielfältige Interessen und Potenziale; es sollte ihnen auch die Möglichkeit zur Entwicklung gegeben werden. Am Boys'Day können sie Berufs- und Studienbereiche ausprobieren, in denen Männer noch immer unterrepräsentiert sind. Der Arbeitsmarkt verändert sich und damit auch die beruflichen Chancen für junge Männer. Berufe, die bislang überwiegend von Männern ausgeübt werden (wie etwa in der Landwirtschaft oder in der Produktion) gehen zurück, dagegen nehmen Beschäftigungschancen im Dienstleistungsbereich zu. KULTURELLE VERANSTALTUNGEN Gereimdes un Ugereimdes in Wort und Ton zum Schmunzle un Noochdenke Freitag, 24. März 2017, Uhr, Kath. Pfarrzentrum Waldsee mit Franz Schlosser, Ingrid Lupatsch und Manfred Knittel Eintritt: 13,, Gebühr beinhaltet Brezle und Kees Karten erhalten Sie ab sofort im Rathaus Waldsee. AUSSTELLUNGEN MomentMal Die Künstlergruppe Facetten aus Altrip, mit Gemälden von Brigitte Braun-Dähler, Sigrid Harmgart, Katharina Kuczinski und Claudia Seifert stellen aus. Vernissage ist am Sonntag, 09. April 2017, Uhr, Altrip in der Rathausgalerie Waldsee. Dauer Anmeldungen der Ausstellung bis 05. ab Mai 2017 jetzt bitte an: Öffnungszeiten: während der Dienststunden Frau Herrmann/Frau Fuchs Tel Kurse bis Ende renate.herrmann@vg-rheinauen.de März oder Mehr Informationen hanni.fuchs@vg-rheinauen.de über Kurse, Vorträge und Veranstaltungen entnehmen Sie bitte Örtl. dem Leiterin: Programmheft, Sibylle Hagedorn das in allen Rathäusern und verschiedenen Geschäften ausliegt. GESUNDHEIT & ERNÄHRUNG Hatha-Yoga für einen gesunden Rücken Ort: Altrip, Sporthalle am Rheindamm Referent/in: Ernst Frattini Gebühr: 48,00

6 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 6 Ausgabe 7/17. Februar 2017 B301131A01 Termin(e): B301131A02 Termin(e): B301131A03 Termin(e): B301131A04 Termin(e): B301131A05 Termin(e): B301131A06 Termin(e): B301131A07 Termin(e): B301131A08 Termin(e): 8 x ab Di , Uhr 8 x ab Di , Uhr 8 x ab Di , Uhr 8 x ab Di , Uhr 8 x ab Mi , Uhr 8 x ab Mi , Uhr 8 x ab Mi , Uhr 8 x ab Mi , Uhr Nachhaltige Wege zu weniger Gewicht Die Dozentin ist sowohl ausgebildete Krankenschwester als auch Diplom-Sportlehrerin und verfügt über vielfältige Zusatzqualifikationen. Bitte mitbringen: ärztliche Auskunft über gesundheitliche Beeinträchtigungen und über Medikamente Ort: Altrip, Max-Schule Referent/in: Wanda Schäfer Gebühr: 53,00 / 70,00 (weniger als 8 TN) zzgl. Umlage für Nahrungsmittel B304219A01 Termin(e): 10 x ab Di , Uhr Leichtes für die Linie mit dem Thermomix Ort: Altrip, Bürgerhaus "alta ripa" Referent/in: Clara Krempel Gebühr: 11,00 / 15,00 (weniger als 8 TN) zzgl. ca. 6,-- Lebensmittelumlage B307170A01 Termin(e): 1 x am Mi , Uhr Schottischer Whisky eine Rundreise durch verschiedene Brennereien Die Whisky-Kurse sind auch für Wiederholungs-Teilnehmer geeignet, da immer andere Whiskysorten bzw. -abfüllungen verkostet werden. Ort: Altrip, Bürgerhaus "alta ripa" Referent/in: Martin Scholl Gebühr: 34,00 / 42,00 (weniger als 8 TN) einschl. Getränkeumlage B307511A01 Termin(e): 1 x am Fr , Uhr Whiskytasting - die Whisky-Insel Islay Die Whisky-Kurse sind auch für Wiederholungs-Teilnehmer geeignet, da immer andere Whiskysorten bzw. Abfüllungen verkostet werden. Ort: Altrip, Bürgerhaus "alta ripa" Referent/in: Martin Scholl Gebühr: 34,00 / 42,00 (weniger als 8 TN) einschl. Getränkeumlage B307513A01 Termin(e): 1 x am Fr , Uhr EDV & MEDIEN Erste Schritte mit Windows 10 Gerne können Sie Ihr eigenes Gerät (Laptop mit Windows 10) mitbringen. Ort: Max-Schule, Altrip Referent/in: Benjamin Paul Gebühr: 67,00 / 85,00 (weniger als 8 TN) B802010A02 Termin(e): 4 x ab Sa , Uhr MS Office für Einsteigerinnen und Einsteiger (Word und Excel) Ort: Max-Schule, Altrip Referent/in: Benjamin Paul Gebühr: 68,00 / 80,00 (weniger als 8 TN) B803071A01 Termin(e): 4 x ab Mi , Uhr JUNGE VHS Nicht mit mir Schütz dich vor Gewalt! Grundkurs Selbstbehauptung/Selbstverteidigung für Kinder (6-13) Bitte denkt an etwas zum Trinken und einen Snack für die Pause. Ort: Altrip, Max-Schule Referent/in: Christian Wiederanders Gebühr: 19,00 / 25,00 (weniger als 8 TN) B709181A01 Termin(e): 1 x am Sa , Uhr Otterstadt Waldsee Anmeldungen bitte an: Frau Herrmann/Frau Fuchs Tel renate.herrmann@vg-rheinauen.de oder hanni.fuchs@vg-rheinauen.de Örtl. Leiterin: Hanni Fuchs Alle nachfolgenden Kurse finden in der Hermann-Gmeiner-Schule statt, sofern kein anderer Ort angegeben ist! GESELLSCHAFT & UMWELT Ganz in der Nähe: die Nahe (Dia-Vortrag) Ort: Waldsee, Altes Rathaus Referent/in: Ulrich Leist, Margrit Hoeck Gebühr: 5,00 B110100W01 Termin(e): 1 x am Mi , Uhr KULTUR & GESTALTEN Malen: Entdecke die eigene Kreativität Referent/in: Sabine Gustke Gebühr: 38,00 / 50,00 (weniger als 8 TN) zzgl. Material zum Selbstkostenpreis B205200W02 Termin(e): 5 x ab Mi , Uhr GESUNDHEIT & ERNÄHRUNG Zusatzkurs: "Leckeres aus den Straßen Vietnams" In asiatischen Ländern ist StreetFood kulinarische Tradition. Streetfood ist total in und macht auch noch Spaß! Vietnam hat eines der besten Street Food Küchen, die im Freien serviert werden. In Hanoi, Bun Cha ist das berühmteste und geschmackvollste Street Food Gericht. Eine Schale Nudeln mit vielen asiatischen Kräutern, frischem Gemüse, gegrilltem Fleisch und eine funky Soße. Als Obama in Hanoi war, aß er Bun Cha und liebte es. Sie werden sie ebenso mögen. Genießen Sie das Gericht zusammen mit einer Flasche Bier. Mitbringen: Eine kleine chinesische Schüssel, Bier, 3 Küchentücher Referent/in: Cecilia Ohmer Gebühr: inkl. Lebensmittelumlage 35,00 / 39,00 (weniger als 8 TN) B307455W01 Termin(e): 1 x am Do , Uhr Tinnitus - Umgang mit Ohrgeräuschen Referent/in: Jürgen Gläßgen Gebühr: 5,00 B304232W01 Termin(e): 1 x am Do , Uhr

7 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 7 Ausgabe 7/17. Februar 2017 JUGENDKUNSTSCHULE JUNGE VHS Alle nachfolgenden Kurse finden in der Jugendkunstschule in Waldsee statt. Der Eingang in Waldsee befindet sich in der Schulstraße gegenüber Hausnummer 38. Bitte bei Mal- und Bastelarbeiten alte Kleidung tragen und an Essen und Getränke denken. Das benötigte Material wird von der Jugendkunstschule gestellt. Legowerkstatt: Stadt, Land und Dorf (6-12) Referent/in: Sonja Görgen Gebühr: 6,00 Gebühr wird eingesammelt. B706200W02 Termin(e): 1 x am Sa , Uhr Legowerkstatt: Zoo, Tiere und Wildpark (6-12) Referent/in: Sonja Görgen Gebühr: 6,00 Gebühr wird eingesammelt. B706200W03 Termin(e): 1 x am Sa , Uhr Grundkurs Selbstverteidigung für Schulkinder (6-10) Referent/in: Frank Hack Gebühr: 13,00 / 17,00 (weniger als 8 TN) B709180W01 Termin(e): 1 x am Sa , Uhr Offene Werkstatt (6-10) Referent/in: Diana Kochner Gebühr: 5,00 Gebühr wird eingesammelt B706001W01 Termin(e): Jeden Mittwoch (außer in den Ferien), Uhr Sprechstunden Kreisjugendamt Die Sprechstunde der Sozialarbeiterin in Altrip, Frau Lehmann-Westermann, wird jeden ersten Montag eines Monats in der Zeit von bis Uhr im Rathaus Altrip stattfinden. Außerhalb der Sprechzeiten bitte direkt an das Jugendamt der Kreisverwaltung, Tel , wenden. Die Sprechstunden im Rathaus Neuhofen, Zimmer 4 finden wie folgt statt: - Sprechstunde der Sozialarbeiterin Tabea Schotsch (Tel ) jeden 2. Dienstag in den Monaten Januar, März, Mai, Juli, September und November von Uhr. - Sprechstunden der Sozialarbeiterin Theresia Bitsch (Tel ) jeden 2. Dienstag in den Monaten Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember von Uhr. Frau Theresia Bitsch vom Kreisjugendamt wird jeden 3. Dienstag im Monat in der Zeit von Uhr im Rathaus Waldsee zur Verfügung stehen. Außerhalb der Sprechzeiten ist sie tel. bei der Kreisverwaltung Ludwigshafen, Kreisjugendamt, Tel , erreichbar. Katholische Pfarrei Hl. Christophorus Gottesdienstordnung , Freitag 18:00 Otterstadt Rosenkranz 18:30 Waldsee Hl. Messe, in besonderem Gedenken an Klara Nieser , Samstag 18:00 Limburgerhof Vorabendmesse 18:30 Altrip Vorabendmesse , 7. Sonntag im Jahreskreis 09:30 Waldsee Hl. Messe, musikalisch mitgestaltet vom MGV Concordia, für die Pfarrei, in besonderem Gedenken an die verstorbenen Mitglieder des MGV Concordia 09:30 Neuhofen Hl. Messe, in besonderem Gedenken an Paul Schindler und Elisabeth Scherer, Franz Fromknecht und Eltern 10:30 Limburgerhof Hl. Messe im Caritas-Altenzentrum St. Bonifatius 11:00 Altrip Familien-Wort-Gottes-Feier 11:00 Otterstadt Hl. Messe, in besonderem Gedenken an Peter Hamm, Anna Rothe, Familie Quinttus 11:00 Limburgerhof Taufe der Kinder Tom Mehrle und Moritz Christoph Pietsch 19:00 Waldsee Taizé-Gebet , Dienstag 09:15 Neuhofen Hl. Messe Mittwoch 08:30 Limburgerhof Hl. Messe , Donnerstag 10:30 Limburgerhof Hl. Messe im Caritas-Altenzentrum St. Bonifatius 18:00 Waldsee Rosenkranz 19:00 Otterstadt Hl. Messe, in besonderem Gedenken an Hildegard Walter (Kirchenchor) , Freitag - Hl. Matthias 18:00 Otterstadt Rosenkranz 18:30 Waldsee Hl. Messe , Samstag 13:30 Waldsee Trauung des Paares Sabrina Franck-Schaaf & Michael Schaaf mit Taufe des Kindes Alexander Schaaf 18:00 Neuhofen Vorabendmesse 18:30 Otterstadt Vorabendmesse, in besonderem Gedenken an Willi und Elvira Tremmel , 8. Sonntag im Jahreskreis 09:30 Waldsee Hl. Messe, für die Pfarrei 09:30 Altrip Hl. Messe 10:30 Limburgerhof Hl. Messe im Caritas-Altenzentrum St. Bonifatius 11:00 Limburgerhof Familienmesse an Fasching, alle Kinder dürfen verkleidet kommen Sprechstunden Pfarramt Waldsee Grabengasse 42, Tel 06236/429080, Fax 06236/ pfarramt.waldsee@bistum-speyer.de Di 09:00-12:00, Do 09:00-12:00 & 17:00-18:30 Gemeindebüro Altrip Parkstraße 34, Tel 06236/2421 Mo 10:00-12:00, Mi 16:00-18:00 Gemeindebüro Limburgerhof Dekan-Finck-Platz 1, Tel 06236/8212 -wg. Krankheit bis auf weiteres Mi 09:00-12:00- Gemeindebüro Neuhofen Goethe Straße 2, Tel 06236/ Mo 09:00-12:00, Fr 10:30-12:00 Gemeindebüro Otterstadt Luitpoldstraße 1 a, Tel 06232/33145 Mo 09:00-12:00, Fr 10:30-12:00 Achtung: Am 27. und (Fasching) sind die Pfarrbüros geschlossen! Seelsorger Dekan Aschenberger Donnerstag, 17:00-18:00 in Waldsee

8 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 8 Ausgabe 7/17. Februar 2017 Kaplan Geiger Fr 10:00-11:00 in Otterstadt Pastoralreferentin Heiner Di 08:15-08:45 in Neuhofen, Do 08:30-10:30 in Limburgerhof Pastoralreferentin Jung-Kasper Di 10:30-11:30 in Altrip PR Doris Heiner, PR Barbara Jung-Kasper, Kpl. Dominik Geiger & Dekan Frank Aschenberger erreichen Sie im gemeinsamen Pfarramt, per Vorname.Nachname@Bistum-Speyer.de oder in einer der Sprechstunden, die während der Ferien nur nach Vereinbarung stattfinden! Informationen aus der Pfarrei St. Nikolaus Neuhofen JUGENDCHOR Nähere Informationen: Thomas Schmitt, Tel: Kinder, die Lust am Singen haben, sind eingeladen mitzusingen. Die Chorproben beginnen freitags an Schultagen wie folgt: a) mit den Kiddis von Uhr und b) mit den Teenis von Uhr. St. Peter und Paul Altrip MESSDIENERPLAN Samstag, , 18:30 Uhr Gruppe B Sonntag, , 09:30 Uhr Gruppe C MESSDIENERGRUPPENSTUNDE Immer freitags von Uhr GESPRÄCHSKREIS Nächstes Treffen: Montag, , Uhr, ESH VORBEREITUNGSTREFFEN WELTGEBETSTSAG Montag, , 19:00 Uhr im ESH, hemaliger kfd-raum Sonntag, , Uhr OFFENE MÄNNERRUNDE Ganz neu hat sich in Altrip eine offene Männerrunde gegründet. Einmal im Monat sind interessierte Männer eingeladen, in ungezwungenem Miteinander über Gott und die Welt zu reden. Schön ist es, wenn Themen und Fragen mitgebracht werden, über die man ins Gespräch kommt. Das erste Treffen ist am Freitag, 24. Februar, um Uhr, im Edith-Stein-Haus. Ansprechperson ist Manfred Heitz ( ) MESSDIENERGRUPPEN Unsere Messdiener treffen sich immer freitags an Schultagen von bis Uhr an der Kirche. Alle Termine lassen sich auch in unserem Onlinekalender finden: STILLE STUNDE Jeweils mittwochs von Uhr Treffpunkt Uhr vor der Kirche St. Nikolaus Neuhofen Mariä Himmelfahrt Otterstadt Jeden Dienstag von Uhr Sitztanz im Jugendhauskeller Otterstadt. KIRCHENCHOR trifft sich donnerstags Uhr zur Chorprobe im Pfarrheim St. Martin Waldsee Cafe-International immer montags von Uhr im Pfarrzentrum Dienstag, Uhr, Erzählcafe im Pfarrzentrum Miittwoch, Uhr, Singstunde Kirchenchor im Pfarrzentrum Infos zu den Krabbelgruppen in der ökumenische Spalte des Amtsblattes Kfd Waldsee Weltgebetstag 2017 Zum Weltgebetstag mit dem Thema: Philippinen Was ist denn fair? sind wir in diesem Jahr in Neuhofen im Dietrich-Bonhoeffer-Haus (Kirchgässl) zu Gast. Wir treffen uns am Freitag, , um Uhr, am kath. Kindergarten in Waldsee und fahren in Fahrgemeinschaften nach Neuhofen.

9 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 9 Ausgabe 7/17. Februar 2017 Frauenfastnacht der kfd Waldsee am Schmutzigen Donnerstag", , um Uhr, im kath. Pfarrzentrum. Die Karten sind restlos ausverkauft. Auch an der Abendkasse ist kein Einlass möglich. Protestantische Kirche Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Stimme hören werden, so verstockt eure Herzen nicht. Hebräer 3,15 Protestantische Kirche Altrip Das protestantische Gemeindebüro mit Pfarrsekretärin Frau Berg ist Montag und Donnerstag von bis Uhr und Mittwochnachmittag von bis Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Ludwigstr. 13, Telefon Fax , geöffnet. Sprechzeiten mit Pfarrer Ebel nach Vereinbarung. Pfarramt.Altrip@evkirchepfalz.de Gottesdienste - in der Prot. Kirche Altrip Sonntag, 19. Februar 2017, Uhr, Gottesdienst (Pfarrer Alexander Ebel) Sonntag, 19. Februar 2017, Uhr, Kirche mit Kindern (Kigo-Team): Wir laden alle Kinder zwischen 3 und 9 Jahren herzlich zum Kindergottesdienst ein. Wir treffen uns am Sonntag, um Uhr, in der Protestantischen Kirche und gehen dann um Uhr nach nebenan ins Gemeindehaus, um dort gemeinsam Geschichten aus der Bibel zu hören, zu basteln und zu spielen. Wir freuen uns auf euch! M o n t a g Frauen im Gespräch Uhr - Thema: Heitere Gedächtnisspiele Kontakt: Frau Engelland, Tel. 2086, Frau Feuerhack, Tel D i e n s t a g Kirchenchor jeden Dienstag um Uhr Chorprobe im Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Chorleiter: Alfred Hirsch Ansprechpartnerin: Chorobfrau Bärbel Jacob M i t t w o c h Vortragsabend "Welche Bibel für wen?" Uhr mit Pfarrer Michael Landgraf im Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Ludwigstr. 13 in Altrip - in der Waldparkresidenz Mittwoch, 22. Februar 2017 um Uhr (Lektor Dietrich Terbrüggen) Weitere Veranstaltungen und Termine F r e i t a g Präpitag "Bibel" Uhr im Bibelhaus Neustadt, Stiftstr. 23. Treffpunkt zur gemeinsamen Hinfahrt Uhr am Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Programm vor Ort Uhr. S a m s t a g Kinder-AKTIONSKINO Uhr "Azur und Asmar" im Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Ludwigstr. 13, Altrip

10 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 10 Ausgabe 7/17. Februar Philippinen - Frauen aller Konfessionen laden ein zum Gottesdienst am Freitag, um 19h im Edith-Stein Haus. Die Kollekte ist für Projekte weltweit für Frauen und Mädchen gedacht. Wir möchten mit Ihnen allen den Abend nach dem Gottesdienst bei landestypischen Speisen, Getränken und Gesprächen ausklingen lassen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Ihr WGT Vorbereitungsteam! Raumvermietung im Dietrich-Bonhoeffer-Haus Wir vermieten unseren großen Saal einschließlich Küchennutzung zum Preis von 90 Euro (+ Kaution: 100 Euro) für Feierlichkeiten. Ansprechpartnerin: Frau Schleinkofer, Tel Protestantische Kirche Neuhofen Samstag, Uhr Basar "Rund ums Kind" Sonntag, Uhr Gottesdienst (Lektor Norbert Ludt) Montag, Uhr Krankengymnastik KPV-M Uhr Krankengymnastik KPV-M Uhr Krankengymnastik KPV-M Uhr Gospelchor Dienstag, Uhr Konfis Uhr Besuchsdienstkreis bei Fr. Karl, Speyerer Str. 15 Mittwoch, Uhr Konfis 2017, Gruppe Uhr Konfis 2017, Gruppe Uhr Konfis 2017, Gruppe Uhr Krankengymnastik KPV-P Uhr Bibelkreis der Stadtmission Donnerstag, Uhr Kirchenchor Pfarramt: Pfarrer Ralph Gölzer, Kirchgäßl 1, Tel pfarramt.neuhofen.1@evkirchepfalz.de Gemeindebüro im Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Kirchgäßl 1 a, Tel , Fax gemeindebuero.neuhofen@evkirchepfalz.de (Gemeindesekretärin Frau Eva Ehrhardt) Öffnungszeiten: dienstags und freitags Uhr jeden ersten Donnerstag im Monat Uhr Protestantische Kirche Waldsee-Otterstadt vom bis Gottesdienst Sonntag, , 2. Sonntag vor der Passionszeit (Sexagesimä) Uhr Gottesdienst in der Prot. Kirche Waldsee (Pfarrer Buchholz) Uhr Gottesdienst im Prot. Gemeindezentrum Otterstadt (Pfarrer Buchholz) Das Opfergeld ist bestimmt für die Aufgaben in der eigenen Gemeinde. Termine und Veranstaltungen Freitag, Uhr Freizeitkicker in der Schulturnhalle Waldsee Uhr Gemeindeabend "Die 50er Jahre in Wort und Musik" Samstag, Uhr Klausurtagung des Presbyteriums im Gemeindehaus Waldsee Montag, Uhr Frauenkreis Otterstadt im Gemeindezentrum Dienstag, Uhr Konfirmandenstunde Waldsee im Gemeindehaus Uhr, Präparandenstunde aller Präparanden im Kindergarten Otterstadt Uhr Konfirmandenstunde Otterstadt im Gemeindezentrum Uhr Generalprobe für den Weltgebetstag im Gemeindezentrum Otterstadt Uhr Presbyteriumssitzung im Gemeindehaus Waldsee Uhr Nähkreis im Gemeindehaus Waldsee Mittwoch, Uhr Elternabend Konfirmation 2017 im Gemeindehaus Waldsee (Saal oben)

11 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 11 Ausgabe 7/17. Februar 2017 Weltgebetstag am , um Uhr, im Prot. Gemeindezentrum Otterstadt, Huttenstr. 1 Anschriften: Pfarramt Waldsee: Pfarrer Andreas Buchholz, Jahnstr. 2 a, Waldsee, Tel , Fax: , pfarramt.waldsee@evkirchepfalz.de Sprechzeiten jederzeit, am besten anzutreffen nach telefonischer Vereinbarung. Gemeindezentrum Otterstadt, Huttenstr. 1, Tel Die Sprechstunde von Pfarrer Buchholz in Otterstadt findet dienstags von bis Uhr im Gemeindezentrum statt. Öffnungszeiten des Gemeindebüros, Waldsee, Goethestr. 35, Tel Montag, Mittwoch und Freitag von Uhr Stadtmission Ludwigshafen Gottsdienste im Februar , Uhr, Gottesdienst Predigt: Christoph Streitenberger , Uhr, Gottesdienst Predigt: Christian Herrmann Die Ev. arabische Gemeinde ist in unseren Räumen zu Gast. Genauere Information zu Gottesdienstzeiten erhalten Sie bei Pastor Danial Danial, Telefon: Bibelstunden im Februar Neuhofen, Kirchgässl , Uhr Christian Herrmann Altrip, Ludwigstr. 13, (Dietrich-Bonhoeffer-Haus) , Uhr Christian Herrmann Am , um Uhr, findet ein Konzertgottesdienst mit Manfred SIEBALD statt. Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz Gemeinde Altrip Meditation für Atheisten und Zweifler Renate Bauer, Dipl.-Psych. Geduld und Ausdauer sind wichtige Bestandteile der Meditation. Einmal im Monat können Sie diese wieder üben. Landessprecherin Renate Bauer wird ihnen dabei behilflich sein. Donnerstag, 23. Februar 2017, Uhr, im Johannes-Ronge-Haus. Anmeldung: Anita Stahl, / pfalz@freireligioese.de Veranstaltungen zum Internationalen Frauentag 2017: "Frauenverehrung Frauenbilder Zeichen für Matriarchat oder Gleichberechtigung?" Frauenbilder sagen uns einerseits sehr viel über die Art, wie Frauen aussehen sollen, aber was verraten sie uns über die Rollen der Frauen in der Gesellschaft? Ein Streifzug durch Geschichte und Religionen in Verbindung mit einem kritischen Blick auf die Bilder von Frauen heute soll Sie anregen, sich auch mit den Bildern im eigenen Kopf auseinanderzusetzen. Vortrag von Renate Bauer am Donnerstag, 02. März 2017, Uhr, im Johannes-Ronge-Haus. Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Neuhofen Freitag, Uhr Jungschar Uhr Jugend Sonntag, Uhr Gottesdienst Predigt: Pastor Friedbert Neese, Mitglied der Geschäftsführung des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) Kindergottesdienst Montag, Uhr Hauskreis Dienstag, Uhr Teenie Hauskreis Uhr Hauskreise Donnerstag, Uhr Spatzentreff Haben Sie Fragen zu unserern Veranstaltungen? Unter der Tel erhalten Sie Auskunft. Zu allen unseren Veranstaltungen sind Gäste herzlich eingeladen. Besuchen Sie uns doch einmal! Wenn nicht anders angegeben, finden die Veranstaltungen in der Benzstraße 3 statt (Ausnahme Hauskreise). Die EFG im Internet unter Mennonitengemeinde Limburgerhof-Kohlhof Mennonitengemeinde Limburgerhof-Kohlhof (evangelische Freikirche) Gemeindehaus, Kohlhof 2a, Gottesdienst im Gemeindehaus Sonntag, 19. Februar, kein Gottesdienst Montag, 20. Februar Uhr Infoabend zum Weltgebetstag aus den Philippinen im ev. Albert-Schweitzer-Haus, Limburgerhof Dienstag, 21. Februar Uhr Singkreis im Gemeindehaus bis 21 Uhr Alle Interessierten sind stets herzlich eingeladen! Zeugen Jehovas Neuhofen Samstag, 18. Februar 2017, Uhr: Öffentlicher Vortrag und Wachtturmstudium: Vortrag: In all unseren Drangsalen Trost finden" Donnerstag, 23. Februar 2017, Uhr: Schätze aus Gottes Wort: Bibellesen: Jesaja 58 bis 62 Unser Leben als Christ: Im Predigtdienst Videos verwenden Bibelstudium: Aus dem Buch: Gottes Königreich regiert" Kap. 8 Abs Jehovas Zeugen haben den Wunsch, dass Sie besser mit der Bibel vertraut werden. Bitte besuchen Sie uns in unserer Versammlungsstätte. Kontakt: Königreichssaal der Zeugen Jehovas Speyerer Straße Neuhofen Tel Internet: jz.lu.rheing@gmail.com Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Informationsveranstaltung in Speyer: Minijobs/Midijobs was ist zu beachten? Was ist bei Minijobs zu beachten? Welche Beiträge übernimmt der Arbeitgeber bei Minijobs und wie kann man sich durch eigene Beiträge das volle Leistungspaket der Rentenversicherung sichern? Gelten bei Privathaushalten Besonderheiten? Wann liegt ein Midijob vor und was bedeutet dies für die Rente? Viele interessante Informationen zu diesem Thema gibt es bei einer Veranstaltung der Deutschen Rentenversicherung Rhein-

12 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 12 Ausgabe 7/17. Februar 2017 land-pfalz am 8. März, um Uhr, in Speyer, Eichendorffstraße 4 6. Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich unter Telefon , Fax oder aub-stelle-speyer@drv-rlp.de Finanzamt Speyer-Germersheim Die Service-Center des Finanzamts Speyer-Germersheim sind am Dienstag, dem , ab Uhr, an beiden Standorten (Speyer und Germersheim) geschlossen. Nationaltheater Mannheim/Regionalabo/ Gruppe Limburgerhof-Neuhofen-Waldsee National Theater Mannheim/Regionalabo/ Gruppe Limburgerhof-Rheinauen Wir fahren am kommenden Mittwoch, dem 22. Februar, ins Schauspielhaus des Nationaltheaters. Wir werden uns das Theaterstück von G. E. Lessing "Minna von Barnhelm oder das Soldatenglück" anschauen. Der Bus fährt pünktlich um Uhr vom Berliner Platz in Limburgerhof ab. Die Karten für diese Aufführung können Sie bei der Parfümerie Moch und bei Schreibwaren Lepper bereits abholen. Ende der Vorstellung ist gegen 21:20 Uhr. Es folgt am Freitag, dem 10. März die Oper von Puccini Madame Butterfly. Ihre Ansprechpartnerin für Limburgerhof und die Nachbargemeinden: Frau Cristina Tarrus, Tel , oder ctarrus@aol.com NachtCafé am Samstag, dem , bei Naturspur! Nach einem grandiosen Jahresabschluss im Dezember geht es nun mit einem Highlight am 18. Feburar weiter. Die wunderbaren Schogettes geben sich mit den ebenso wunderbaren Voltones die Ehre! Wir freuen uns auf euch und auf ein volles Haus! Ab Uhr Einlass (Eintritt 5, ), Feuer und Barbetrieb, ab ca Uhr Konzert mit "Schogettes" und "Voltones". Mehr Infos unter facebook.com/nachtcafenaturspur Infos: Naturspur e.v. NEUE Tel oder info@naturspur.de Selbsthilfegruppe Schlafapnoe Mutterstadt und Umgebung e. V. Die Selbsthilfegruppe Schlafapnoe Mutterstadt und Umgebung e. V. lädt wieder alle Interessierte zum kostenlosen Besuch der Gesundheitsmesse in Mutterstadt am Samstag, 11. März 2017, von bis Uhr, ein. In diesem Jahr findet die Messe aufgrund der Bauarbeiten in der Ortsmitte im Palatinum statt. Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Jürgen Jacob findet nach Terminvereinbarung statt. Bitte melden Sie sich bei Frau Heike Firlus, Tel Öffnungszeiten des Vorzimmers Neue Öffnungszeiten Das Vorzimmer des Ortsbürgermeisters ist von dienstags bis donnerstags in der Zeit von bis Uhr und bis Uhr erreichbar. Wir bitten um Beachtung! Öfentliche Bekanntmachung Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen Sitzung des Kultur-, Partnerschafts- und Fischerfestausschusses am TOP-Nummer: 1 Feuerwerk Fischerfest Der Auftrag für das Feuerwerk 2017 wird an die Firma Hofacker Feuerwerk, zum Angebotspreis in Höhe von Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, vergeben. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 08, Nein-Stimmen 00, Stimmenthaltungen 00 TOP-Nummer: 2 öffentliche Ausschreibung Vergabe Barbetrieb Da sich auf die Anfrage (Anzeige im Amtsblatt und persönliches Anschreiben) kein Altriper Verein für die Bewirtschaftung des Barbetriebs gemeldet haben, wird öffentlich ausgeschrieben. Als Ausweichmöglichkeit werden parallel dazu auch Sektkellereien angeschrieben. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 08, Nein-Stimmen 00, Stimmenthaltungen 00 TOP-Nummer: 3 Musikvergabe Fischerfest 2017 Die Verwaltung empfiehlt für das Fischerfest 2017 neue Bands auszuwählen, da die bisherigen Bands jetzt jahrelang auf dem Fischerfest vertreten waren und somit kein Publikumsmagnet mehr darstellen. Nachfolgende Bands wurden für das Fischerfest 2017 ausgewählt. Freitag: Grand Malör Samstag: Korrekt Montag: Palzrock Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 08, Nein-Stimmen 00, Stimmenthaltungen 00 Altrip, den gez. Jacob, Ortsbürgermeister Öffentlicher Nahverkehr am (Fastnachtsdienstag): Am Dienstag, , können aufgrund des Fastnachtsumzuges in der Zeit von bis Uhr nur die Bushaltestellen Hartmann" und Maxburgstraße" angefahren werden. Wir bitten um Verständnis. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Jugendzentrum Kinder- und Jugendzentrum Altrip Ludwigsplatz 10, Seiteneingang Reginozentrum (gegenüber Lidl) Tel Öffnungszeiten: Dienstag: 14:00-21:00 Uhr Mittwoch: 14:00-20:00 Uhr Donnerstag: 14:00-22:00 Uhr Freitag: 17:00-21:00 Uhr

13 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 13 Ausgabe 7/17. Februar 2017 Große Kinderfaschingsparty im JUZ Gemeindebücherei Maxschule Öffnungszeiten: Mo. geschlossen Di Uhr und Uhr Mi Uhr Do Uhr und Uhr Fr Uhr Sa Uhr Tel Altriper Rheinfinken e. V. Einladung zur Generalversammlung am Mittwoch, dem Am Mittwoch, dem 08. März 2017, laden wir alle Eltern und fördernde Mitglieder herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung um Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Haus ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der 1.Vorsitzenden Frau Helga Schmidt 3. Kassenbericht 4. Bericht der Revisoren 5. Entlastung des Vorstandes 6. Informationen der Chorleiterin Frau Christiane Schmidt 7. Verschiedenes, u.a. Nachwahl der Schriftführerin/Beisitzer Der Vorstand informiert nach einem Rückblick auf das vergangene Jahr über die geplanten diesjährigen Konzerte der Rheinfinken sowie über sonstige Aktivitäten des Vereins. Die Jahreshauptversammlung bietet Gelegenheit, Auskünfte über die Entwicklung des Kinder- und Jugendchores zu erhalten. Um die erfolgreiche Arbeit der letzten Jahre fortführen zu können, würden wir uns über viele besonders auch neue Teilnehmer sehr freuen. Chorproben sind am Montag, dem , im Reginozentrum, Altrip. 15:30-16:00 Uhr Mini-Rheinfinken (Eltern zusammen mit Kindern von 2 5 Jahren) 16:00-16:30 Uhr Vorchor (Vorschule und 1. Klasse) 16:30-17:30 Uhr Hauptchor (ab 2. Klasse) 17:30-18:30 Uhr Jugendchor (ab ca.12 Jahren) Athletenclub 1923 e. V. Einladung zur Mitgliederversammlung am , um Uhr, in der AC-Sporthalle am Ludwigsplatz 9 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Anwesenheitsfeststellung 3. Genehmigung der Tagesordnung 4. Ehrung von langjährigen Mitgliedern 5. Geschäftsbericht durch den 1. Vorsitzenden 6. Bericht des 1. Kassiers und der Revisoren 7. Vorstellung Haushaltsplan Agenda AC Zwischenbericht 9. Entlastung der Vorstandschaft 10. Neuwahlen zur Vorstandschaft (2. Vorsitzender, 2. Kassier, Sportwart Gewichtheben, Sportwart Breitensport, Beisitzer), Wahl der Kassenprüfer 11. Anträge der Mitglieder (innerhalb der 14 Tages-Frist eingegangen) 12. Verschiedenes Der Vorstand Anträge der Mitglieder an die Mitgliederversammlung müssen mindestens 14 Tage (bis spätestens ) vor dem Stattfinden schriftlich bei der Vorstandschaft eingehen.

14 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 14 Ausgabe 7/17. Februar 2017 Neue Öffnungszeiten! Nach der Inbetriebnahme unserer Schließanlage haben wir unsere Öffnungszeiten erweitert: Montag bis Freitag bis Uhr Samstag und Sonntag bis Uhr Wer bisher seinen Transponder noch nicht abgeholt hat, kann über einen Abholtermin vereinbaren. Regionalliga: Historischer Sieg gegen Mutterstadt In ausgezeichneter Verfassung präsentierten sich am die Heber der 1. Mannschaft gegen den AC Mutterstadt II beim Regionalliga-Wettkampf. Mit Saisonbestleistung gewann unsere Mannschaft mit 462,6 : 440,6 kp. Besonders erfreulich war die große Zuschaueranzahl, der beide Mannschaften einen sehr spannenden Wettkampf boten. Laut Hallensprecher Patrick Fassott ein historischer Sieg, konnte Altrip doch bisher noch nie den AC Mutterstadt besiegen. Trotz einer nicht ganz optimal verlaufenden Saison waren die Heber Sabrina Bug, Jochen Schotthöfer (mit neuer pers. Bestleistung im Stoßen), Bastien Bonnament, Tim Weishaupt, Mehdi Elafati, Tobias Herbst sowie Marco Schardt enorm motiviert und zeigten hervorragende Leistungen (Protokoll siehe de). Landesliga: Philipp Wenz mit gleich vier neuen Bestleistungen Auch dies eine Seltenheit: Bevor um Uhr die 1. Mannschaft zu ihrem Wettkampf antrat, gingen um Uhr die Heber der 2. Mannschaft an die Hantel. Gegner waren die Heber der KTH Trier-Ehrang. Unsere Mannschaft, die komplett aus AC-"Eigengewächsen" bestand, schlug sich hervorragend, musste sich jedoch dem Gegner mit 130,4 : 196,2 kp geschlagen geben (Protokoll siehe Doch auch in diesem Wettkampf zeigten die motivierten Athleten sehr gute Leistungen. Besonders hervorzuheben sind die Leistungen unseres 14jährigen Nachwuchstalentes Philipp Wenz, der gleich vier neue persönliche Bestleistungen im Reißen, Stoßen, Zweikampf und Kilopunkte, aufstellte. Auch der talentierte Neuheber Max Wittur zeigte sich in seinem dritten Wettkampf in bester Verfassung. Komplettiert wurde das Team von Sabine Schneider sowie Routinier Ben Eichner. Das AC-Gewichtheber-Team: hintere Reihe v.l.n.r.: Ben Eichner, Tobias Herbst, Jochen Schotthöfer, Bastien Bonnament, Marco Schardt, Sabine Schneider, Thomas Wenz (Trainer 2. Mannschaft), Max Wittur, Lorenz Kurz, Axel Volkmer (1. Vorsitzender), Philipp Wenz vordere Reihe v.l.n.r: Hartmut Scheuermann (Trainer 1. Mannschaft), Sabrina Bug, Norman Bug, Tim Weishaupt, Mehdi Elafati -Ortsverband Altrip Einladung zum Infotisch der Landtagswahl am zwischen und Uhr. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der amtierende Landrat Clemens Körner unserem Wahlinfostand vor dem Kissel-Markt in Altrip am Samstag den 18. Februar in der Zeit zwischen ca und Uhr besuchen wird. Gern wird er Ihre Fragen beantworten, Anregungen aufnehmen und über die Ergebnisse seiner ersten 8 jährigen Amtsperiode berichten. Herzlichen Gruss Hans-Peter Peters TERMINVORSCHAU MÄRZ März: Stammtisch der Altriper Trachtengruppe März: Vorstandssitzung März: Backtag im Altriper Brotbackhaus - 11./12. März: Ausstellung "Altrip von oben" - 25./26. März: Ausstellung "Altrip von oben" Kuchenspenden fürs Museumscafé An beiden Wochenenden unserer diesjährigen Ausstellung hat auch wieder unser Museumscafé im Erdgeschoss des Bürgerhauses alta ripa geöffnet. Serviert wird während der Öffnungszeiten (samstags jeweils bis Uhr, sonntags jeweils bis Uhr) Selbstgebackenes vom großen Kuchenbüfett sowie Hausmacher Wurst mit frischem Brot aus dem Backhaus. Für die Kuchenbüfetts am 11./12. u. 25./26. März möchten wir Sie nun herzlichst um eine Kuchenspende bitten und würden uns über Ihre Unterstützung sehr freuen. Bitte melden Sie Ihre Kuchenspende zur besseren Koordination telefonisch an bei Karin Eitl unter der Telefonnummer (06236) Wir sagen schon jetzt ein HERZLICHES DANKE! Kanu-Club Altrip e. V. Heringsessen am Aschermittwoch Am 1. März 2017 findet wieder unser alljährliches Heringsessen im Kanu-Club Altrip statt. Beginn ist um Uhr. Anmeldungen bis spätestens 24. Februar telefonisch bei Edith Schüßler unter (06236) 3643 oder per an: edith.schuessler@gmx.de Wir laden ein zur Jahreshauptversammlung 2017 Montag, 06. März - Beginn: 19:30Uhr Restaurant Pfälzer Hof - Ludwigstraße 18 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung 3. Wahl des Versammlungsleiters 4. Benennung des Protokollschreibers 5. Zustimmung zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom Beschlussfassung über vorliegende Anträge zur Tagesordnung 7. Jahresbericht des Vorstands 8. Bericht des Kassierers 9. Bericht der Kassenprüfer 10. Aussprache über den Bericht des Vorstandes 11. Aussprache über den Bericht des Kassiers 12. Beschluss über die Entlastung des Vorstandes 13. Beschluss über die Entlastung des Kassiers 14. Wahl eines Wahlleiters und 2 Wahlhelfer 15. Neuwahl des Vorstandes 16. Neuwahl der Beisitzer 17. Neuwahl des Kassiers 18. Rückblick Veranstaltung Villon und Heine 19. Veranstaltung Monat März 20. Sonstiges Anträge zur Tagesordnung bitte bis spätestens 5 Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich an mindestens einen der Vorstände senden. Wir freuen uns auf Euch und hoffen auf eine rege Teilnahme Der Vorstand:

15 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 15 Ausgabe 7/17. Februar 2017 Eckhard Bachert, Ulrich Sauer Karnevalsgesellschaft Die Wasserhinkle Altrip e. V. Damensitzung Abteilung Fußball Jugend A-Junioren: Vorbereitung Rückrunde 2. Mannschaft ASV Waldsee - TuS 3 : 4 (3 : 2) Es spielten: Stefano Castronovo, Lukas Stevens, Enrico Müller, Argjend Krasniqi, Niklas Mückenmüller, Robert Plieth (3), Daniel Gamero-Gonzalez, Yannick Kastner, Matthias Brandl, Nikolaos Atsalakis, Luan Bajrami, Jonas Becker, Georgios Ganetsios (1) Nach nur 2 Trainingseinheiten in Altrip sollten sich die Spieler in Waldsee vor allen Dingen an die körperliche Robustheit von Herrenmannschaften gewöhnen und zudem wollten wir unser Pass- und Umschaltspiel auf einem Hartplatz verbessern. Abteilung Leichtathletik Abteilungsversammlung am 22. Februar 2017 Liebe Mitglieder der Leichtathletik-Abteilung! Liebe Eltern der Leichtathletik-Jugend! Hiermit lade ich Sie recht herzlich zur Versammlung der Leichtathletik-Abteilung am Mittwoch, , um Uhr, in der Vereinsgaststätte ein. Tagesordnung 1. Rückblick Terminplan - TUS-Altrip 3. Leichtathletik-Schülersportfeste des TUS-Altrip 4. Sportwochenende mit Volkslauf und Familiennachmittag 5. Sonstiges Mit sportlichen Grüßen Doreen Stüwe VfB Altrip 1977 e. V. E I N L A D U N G Liebe Mitglieder, am Samstag, 18. Februar 2017, findet ab Uhr im Reginozentrum (Saal 1) unsere diesjährige G E N E R A L V E R S A M M L U N G statt. Die Tagesordnung lautet: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Abteilung Faustball 5. Bericht der Jugendleitung 6. Bericht der Abteilung Kegeln 7. Aussprache zu den Berichten 8. Revisorenbericht 9. Entlastung Pause 10. Neuwahlen 11. Verschiedenes Anträge zur Generalversammlung müssen 10 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Das Protokoll der letztjährigen Generalversammlung kann vor Sitzungsbeginn eingesehen werden. Um pünktliches und zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Mit sportlichem Gruß gez. Lutz Berger, 1. Vorstand Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Gerhard Frey ist immer donnerstags von bis Uhr (Zimmer 1). Es wird eine Terminvereinbarung über das Vorzimmer empfohlen, Tel , Frau Hopf / Frau Stoller. Sprechstunde des Beigeordneten Die Sprechstunden des Ortsbeigeordneten Uwe Wolf finden jeweils montags von bis Uhr und donnerstags von bis Uhr (EG, Zimmer 3) im Rathaus statt. Es wird Terminvereinbarung über das Vorzimmer, Tel empfohlen. Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Ortsbürgermeisterwahl Bitte beachten Sie die Informationen zur Briefwahl unter den amtlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde.

16 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 16 Ausgabe 7/17. Februar 2017 Bekanntmachung zur Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Neuhofen Am Sonntag, dem 05. März 2017, wird die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Neuhofen durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von bis Uhr. I. Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat. Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden. II. Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis Freitag, den , Uhr, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben. III. Zur Wahl erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem die Bewerber unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und der Anschrift aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen. Erhält bei der Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, dem , von bis Uhr, eine Stichwahl statt. IV. Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Neuhofen, den gez. Gerhard Frey Ortsbürgermeister als Wahlleiter Vollzug des Baugesetzbuches Bebauungsplan Schafgasse/nördlicher Teil Medenheimer Straße der Ortsgemeinde Neuhofen gem. 13a BauGB; Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB Im Vollzug des 2 Abs. 1 BauGB wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Schafgasse / nördlicher Teil Medenheimer Straße" gefasst hat. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Schafgasse sowie die nördliche Seite der Medenheimer Straße. Der Geltungsbereich ergibt sich auch aus dem Lageplan. Hierbei handelt es sich um einen der älteren Ortsbereiche von Neuhofen, für den es keinen Bebauungsplan gibt, sodass sich die Beurteilung eines Bauvorhabens nach 34 BauGB richtet. Demnach sind innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Mit dem Bebauungsplan soll darüber hinaus sichergestellt werden, dass das Ortsbild erhalten bleibt und gleichzeitig eine verträgliche Verdichtung der Bebauung ermöglicht wird. Wesentliche Inhalte des Bebauungsplanes sollen die Festsetzungen der Zahl der Wohneinheiten, der Bautiefe und der Wandhöhe für eine künftige Bebauung sein. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB aufgestellt werden. Gerhard Frey, Ortsbürgermeister S A T Z U N G über die Festsetzung einer Veränderungssperre gem. 14 ff BauGB für den Bereich des Bebauungsplans Schafgasse/nördlicher Teil Medenheimer Straße" Vorbemerkungen: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Schafgasse sowie die nördliche Seite der Medenheimer Straße. Der Geltungsbereich ergibt sich auch aus dem Lageplan. Hierbei handelt es sich um einen der älteren Ortsbereiche von Neuhofen, für den es keinen Bebauungsplan gibt, sodass sich die Beurteilung eines Bauvorhabens nach 34 BauGB richtet. Demnach sind innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Mit dem Bebauungsplan soll darüber hinaus sichergestellt werden, dass das Ortsbild erhalten bleibt und gleichzeitig eine verträgliche Verdichtung der Bebauung ermöglicht wird. Wesentliche Inhalte des Bebauungsplanes sollen die Festsetzungen der Zahl der Wohneinheiten, der Bautiefe und der Wandhöhe für eine künftige Bebauung sein. Aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung 1. der 14 und 16 des BauGB in der derzeit gültigen Fassung 2. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung wird gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates Neuhofen vom folgende Satzung über die Festsetzung einer Veränderungssperre für die Ortsgemeinde Neuhofen erlassen. 1 Geltungsbereich Der Ortsgemeinderat Neuhofen hat in seiner Sitzung am beschlossen, den Bebauungsplan "Schafgasse / nördlicher Teil Medenheimer Straße" aufzustellen. Der räumliche

17 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 17 Ausgabe 7/17. Februar 2017 Geltungsbereich der Veränderungssperre entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Zur Sicherung der Planung wird für den genannten Bereich hiermit eine Veränderungssperre erlassen. 2 Rechtswirkung 1) Eine Veränderungssperre hat gemäß 14 Abs. 1 BauGB den Inhalt, dass im zuvor genannten Geltungsbereich 1. Bauvorhaben im Sinne des 29 BauGB nicht durchgeführt oder 2. bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen, 3. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht durchgeführt werden dürfen. (Vorhaben im Sinne des 29 BauGB sind: Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen und Ablagerungen einschließlich Lagerstätten.) 2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde ( 14 Abs. 2 BauGB). 3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgaben des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt ( 14 Abs. 3 BauGB). 3 Inkrafttreten und Außerkrafttreten Die Veränderungssperre tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe in Kraft. Gemäß 17 Abs. 1 BauGB tritt sie nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Sie tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für den o.g. Geltungsbereich rechtsverbindlich abgeschlossen ist. Geltendmachung von Verfahrensmängeln Es wird darauf hingewiesen, dass nach 24 Abs. 6 Gemeindeordnung eine Verletzung der Bestimmungen über Verfahrensoder Formvorschriften (z.b. Ausschließungsgründe gem. 22 Abs. 1 GemO oder Einberufung und Tagesordnung der Sitzungen des Ortsgemeinderates gem. 34 GemO,...) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist. Ferner weisen wir aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gem. 215 Abs. 1 BauGB darauf hin, dass 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend wenn Fehler nach 214 Abs. 2a beachtlich sind. Die vorstehende Satzung wird hiermit gemäß 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung liegt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Fachbereich 4 / Bauverwaltung, Ludwigstr. 99, Waldsee während der üblichen Öffnungszeiten (Mo.-Fr Uhr, Mo.-Do Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus. Auf die Vorschriften des 18 Abs. 2 Satz BauGB über die Entschädigung von Vermögensnachteilen, die durch die Veränderungssperre eintreten, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Neuhofen, Frey, Ortsbürgermeister S A T Z U N G über die Festsetzung einer Veränderungssperre gem. 14 ff BauGB für den Bereich des Bebauungsplans Westlich der Hauptstraße Änderung I Vorbemerkungen: Mit dem Bebauungsplan Westlich der Hauptstraße Änderung I wurde das Einfahrtsverbot von der Burggasse in die Grundstücke zwischen Hauptstraße und Burggasse aufgehoben. Hierdurch können die Grundstücke geteilt und getrennt genutzt werden, womit sich eine höhere bauliche Ausnutzung ergibt. Weitere Festsetzungen wurden nicht geändert oder ergänzt. Es bestehen grundsätzliche Bedenken, ob an der Aufhebung des Einfahrverbotes festgehalten werden soll. Alternativ wird geprüft, unter welchen Änderungen und Ergänzungen eine Einfahrt von der Burggasse beibehalten werden kann. Aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung 1. der 14 und 16 des BauGB in der derzeit gültigen Fassung 2. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung wird gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates Neuhofen vom folgende Satzung über die Festsetzung einer Veränderungssperre für die Ortsgemeinde Neuhofen erlassen. 1 Geltungsbereich Der Ortsgemeinderat Neuhofen hat in seiner Sitzung am die 2. Änderung des Bebauungsplanes Westlich der Hauptstraße Änderung I beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Zur Sicherung der Planung wird für den genannten Bereich hiermit eine Veränderungssperre erlassen. 2 Rechtswirkung 1) Eine Veränderungssperre hat gemäß 14 Abs. 1 BauGB den Inhalt, dass im zuvor genannten Geltungsbereich 1. Bauvorhaben im Sinne des 29 BauGB nicht durchgeführt oder 2. bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen, 3. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht durchgeführt werden dürfen. (Vorhaben im Sinne des 29 BauGB sind: Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen und Ablagerungen einschließlich Lagerstätten.) 2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde ( 14 Abs. 2 BauGB). 3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgaben des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt ( 14 Abs. 3 BauGB). 3 Inkrafttreten und Außerkrafttreten Die Veränderungssperre tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe in Kraft. Gemäß 17 Abs. 1 BauGB tritt sie nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Sie tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für den o.g. Geltungsbereich rechtsverbindlich abgeschlossen ist. Geltendmachung von Verfahrensmängeln Es wird darauf hingewiesen, dass nach 24 Abs. 6 Gemein-

18 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 18 Ausgabe 7/17. Februar 2017 deordnung eine Verletzung der Bestimmungen über Verfahrensoder Formvorschriften (z.b. Ausschließungsgründe gem. 22 Abs. 1 GemO oder Einberufung und Tagesordnung der Sitzungen des Ortsgemeinderates gem. 34 GemO,...) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist. Ferner weisen wir aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gem. 215 Abs. 1 BauGB darauf hin, dass 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend wenn Fehler nach 214 Abs. 2a beachtlich sind. Die vorstehende Satzung wird hiermit gemäß 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung liegt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Fachbereich 4 / Bauverwaltung, Ludwigstr. 99, Waldsee während der üblichen Öffnungszeiten (Mo.-Fr Uhr, Mo.-Do Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus. Auf die Vorschriften des 18 Abs. 2 Satz BauGB über die Entschädigung von Vermögensnachteilen, die durch die Veränderungssperre eintreten, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Neuhofen, Frey, Ortsbürgermeister Sprechstunden Schiedsmann Die Sprechstunde des Schiedsmannes Hubert Wystrichowski erfolgt nach Terminvereinbarung. Bitte melden Sie sich im Vorzimmer des Ortsbürgermeisters Tel Die Vorschulkinder der "Villa Kunterbunt erwerben den Flizzi -Führerschein In der Villa Kunterbunt ist der "Flizzi"-Führerschein schon ein liebgewonnenes Ritual bei den Vorschulkindern. An drei aufeinander folgenden Bewegungsstunden, konnten die Vorschulkinder der "Villa Kunterbunt" mit Rollbrettern den so genannten "Flizzi"-Führerschein erwerben. Während der Fahrstunden lernten die Kinder das Einhalten von klaren Verhaltens- und Fahrregeln, wobei unter anderem gegenseitiges Vertrauen und Rücksichtnahme geschult wurden, sowie sich in unterschiedlichen Geschwindigkeiten in verschiedenen Positionen mit dem Rollbrett zu bewegen. Auch eine "Nachtfahrt" (mit verbundenen Augen) war Bestandteil dieser Aktion. Nach einer Testfahrt (Fahrprüfung), die Slalomfahren, Bremstest und Rückwärtsfahren beinhaltete, bekamen die Kinder ihren heiß begehrten Führerschein. Zum Erwerb des Flizzi -Führerschein gratulieren Bettina Becht, Jasmin Rüger, sowie das Team der Villa Kunterbunt". Vollzug des Baugesetzbuches 2. Änderung des Bebauungsplanes Westlich der Hauptstraße Änderung I, der Ortsgemeinde Neuhofen gem. 13a BauGB; Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB Im Vollzug des 2 Abs. 1 BauGB wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Westlich der Hauptstraße Änderung I gefasst hat. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt: im Osten und Süden durch die Hauptstraße, im Westen durch die Burggasse und im Norden durch die Verbindungsstraße zwischen Hauptstraße und Burggasse südlich der Grundstücke Fl.Str. 202 und 204. Mit dem Bebauungsplan Westlich der Hauptstraße Änderung I wurde das Einfahrtsverbot von der Burggasse in die Grundstücke zwischen Hauptstraße und Burggasse aufgehoben. Hierdurch können die Grundstücke geteilt und getrennt genutzt werden, womit sich eine höhere bauliche Ausnutzung ergibt. Weitere Festsetzungen wurden nicht geändert oder ergänzt. Es bestehen nun grundsätzliche Bedenken, ob an der Aufhebung des Einfahrverbotes festgehalten werden soll. Wesentlicher Inhalt der Bebauungsplanänderung ist die Wiedereinführung des Einfahrverbots. Alternativ wird geprüft, unter welchen Änderungen und Ergänzungen eine Einfahrt von der Burggasse beibehalten werden kann. Gerhard Frey, Ortsbürgermeister ElternBabyTreff des Netzwerkes Kindeswohl der nächste Termin für das ElternBabyTreff ist am Montag, 20. Februar, von bis Uhr, in den Räumen des NOVA, Ludwigshafener Str. 7. Ansprechpartnerin ist Frau Claudia Baisch, Tel Ab März findet der ElternBabyTreff dann immer freitags statt.

19 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 19 Ausgabe 7/17. Februar 2017 Wir freuen uns auf einen spannenden und interessanten Abend! Wir wünschen allen unseren Leserinnen und Lesern viel Spaß beim Lesen und Eintauchen in spannende, gruselige, herzerweichende, traurige, fantastische... Geschichten! Ernst Bein, Daniela Rößler (Büchereileitung) Ralf Marohn vor Ort Am Samstag, , ab Uhr, am Eingang von TREFF 3000 beantwortet unser Ortsbürgermeisterkandidat Ralf Marohn Ihre Fragen zur Zukunft von Neuhofen. Nutzen Sie die Gelegenheit mit uns gemeinsam die Projekte in Neuhofen zu besprechen! Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Gemeindebücherei Neuhofen Ludwigshafener Str. 2 Tel. (06236) buecherei@neuhofen.de Stöbern Sie bequem von zuhause aus oder mobil auf ihrem Smartphone in unserer Mediensuche im Internet FINDUS. Sie finden hier auch unser Angebot an digitalen Medien der ONLEIHE, die Sie kostenlos mit Ihrem Büchereiausweis ausleihen können: buecherei-neuhofen.de Unsere Öffnungszeiten: Montag Uhr Mittwoch Uhr Am Rosenmontag, , bleibt die Bücherei geschlossen. Lesung in ihrer Gemeindebücherei Neuhofen Am Freitag, 5. Mai (20.00 Uhr), kommt Wolfgang Burger in unsere Bücherei und liest aus seinem aktuellen Regional-Krimi, dem 13. Fall seiner Alexander-Gerlach-Reihe: Schlaf, Engelchen, schlaf Im Anschluss an die Lesung haben Sie die Möglichkeit dem Autor in einem Gespräch Fragen zu stellen. Genießen Sie die Lesung bei einem Glas Sekt, Brezeln und leckeren Knabbereien. Ein Büchertisch mit Burgers bekannten Krimis steht ebenfalls für Sie bereit. Karten (Preis: 8, ) können Sie ab sofort in der Gemeindebücherei kaufen. Weitere Infos unter Ihre Fragen an den Ortsbürgermeisterkandidaten Ralf Marohn CDU und FDP unterstützen Ralf Marohn bei der Wahl zum Ortsbürgermeisterkandidaten am Wenn Sie mehr über Ralf Marohn und seine Ziele für die Zukunft von Neuhofen erfahren möchten, können Sie diese Fragen am persönlich an ihn richten. Treffpunkt: Donnerstag, , Uhr Wo: DRK Vereinsheim, Woogstraße 91, Neuhofen (zwischen Badeweiher und Reitanlage) DRK Ortsverein Neuhofen Blutspende am Montag, dem 20. Februar 2017, von bis Uhr, im neuen Vereinsheim in der Woogstraße 91 zwischen der Badeweiherklause und dem Reitverein. Blutspenden tut nicht weh bietet keinerlei Gefahr der Ansteckung schadet nicht der Gesundheit, sondern fördert sie Grundsätzlich kann jeder gesunde Mensch im Alter zwischen 18 und 68 Jahren (d.h. bis 1 Tag vor dem 68. Geburtstag) - mit einem Mindestkörpergewicht von 50 kg - Blut spenden. Frauen können alle drei Monate, Männer sogar alle zwei Monate Blut spenden. Wir bitten zu beachten: Erstspender müssen mindestens 18 und nicht älter als 68 Jahre sein und spätestens bis 19:30 Uhr im Spendelokal erscheinen. Mehrfachspender werden nur bis zu letzten Tag vor dem 72 Geburtstag eingeladen. Benötigt wird ein amtliches Personaldokument (Ausweis, Reisepass, Führerschein oder Blutspender-Pass). Zwischen zwei Blutspenden müssen mindestens 56 Tage liegen. Wie kann man sich auf die Blutspende vorbereiten? Indem man über den ganzen Tag verteilt für ausreichende Flüssigkeitszufuhr sorgt. Wir möchten auf eine Neuerung für 2017 hinweisen. Jeder Spender muß seinen Personalausweis vorzeigen auch die Mehrfachspender. Die Blutspendetermine 2017: Spenden Sie Blut beim Roten Kreuz. Ihre Blutspende rettet Leben. Ihr Ortsverein Neuhofen DLRG Neuhofen Noch fit in Erster Hilfe??? Diese Frage sollte sich jeder mal stellen und in vielen Fällen lautet die ehrliche Antwort "Nein". Daher bietet die DLRG Ortsgruppe Neuhofen allen Interessenten einen Erste Hilfe Kurs an. Teilnehmen kann jeder, der mindestens 14 Jahre alt ist. Mit der Bescheinigung dieses Kurses werden die Voraussetzungen nach 19 der Fahrerlaubnisverordnung erfüllt,

20 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 20 Ausgabe 7/17. Februar 2017 um einen Führerschein zu erwerben. Mit erfolgreichem Abschluss dieses Kurses erlangt man die Qualifikation Betriebshelfer. Der 9 Unterrichtseinheiten umfassende Erste Hilfe Kurs wird an 3 Abenden abgehalten. Kurstermine: Di, von 18:00 Uhr - 21:00 Uhr Di, von 18:00 Uhr - 21:00 Uhr Di, von 18:00 Uhr - 21:00 Uhr Wir freuen uns über jeden, der einen unserer Kurse besucht und sich damit wieder in Erste Hilfe auf den aktuellen Stand bringt. Denken Sie daran: Jeder sollte in der Lage sein, Erste Hilfe leisten zu können und jeder kann mal in die Situation kommen, dass er dringend Erste Hilfe benötigt. Also zögern Sie nicht und melden Sie sich an. Anmeldungen sind direkt möglich unter: Wir freuen uns über Euer Erscheinen. Das Ausbilderteam Fotogruppe Gut Licht Chili-con-Carne" und "Traumwege der Alpen" so heißen die nächsten Veranstaltungen der Fotogruppe! Am Fastnachtdienstag (28. Februar) laden wir anlässlich des Umzuges ab 11:11 Uhr in die physiotherapeutische Praxis unseres Mitgliedes Peter Schwarz (Hauptstraße 14) ein. Dort gibt es köstliches Chili-con-Carne nach Peters bewährtem Rezept. Und am 08. April präsentieren wir im Bürgerhaus "Neuer-Hof" unseren neuen Vortrag in Überblendtechnik: "Traumwege der Alpen". Dabei zeigen wir den Wanderklassiker, wie "von Oberstdorf nach Meran" sowie - nach der Pause alpinistische Hochtouren zu Großglockner, Großvenediger und zum Glödis. Beide Veranstaltungen sind selbstverständlich wieder caritativen Zwecken gewidmet. Über entsprechendes Interesse würden wir uns freuen! Der Vorstand Freie Demokraten in Altrip - Neuhofen - Otterstadt - Waldsee Ihre Fragen an den Ortsbürgermeisterkandidaten Ralf Marohn FDP und CDU unterstützen Ralf Marohn bei der Wahl zum Ortsbürgermeisterkandidaten am Wenn Sie mehr über Ralf Marohn und seine Ziele für die Zukunft von Neuhofen erfahren möchten, können Sie diese Fragen am persönlich an ihn richten. Wann: Donnerstag, , Uhr Wo: DRK Vereinsheim, Woogstraße 91, Neuhofen (zwischen Badeweiher und Reitanlage) Fragen an die FDP-Fraktion Am Samstag, , ab Uhr, am FDP-Stand am Eingang von TREFF3000 beantworten die FDP-Fraktion und der Ortsbürgermeisterkandidat Ralf Marohn Ihre Fragen zur Zukunft von Neuhofen. Nutzen Sie die Gelegenheit mit uns die Projekte in Neuhofen zu besprechen! Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Ortsgruppe Neuhofen e. V. Heringsessen am Aschermittwoch Am Aschermittwoch, dem 1. März, ab Uhr, gibts wieder Hering im Naturfreundehaus. Anmeldung bitte bis bei Martha Eisel, Tel Mitgliederversammlung am 24. April um Uhr Einladung zur Mitgliederversammlung Wir laden alle Mitglieder unseres Vereins NOVA FamilienZentrum Neuhofen e. V. zu unserer ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) ein: Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorstands über das abgelaufene Geschäftsjahr 3. Bericht der Rechnungsprüferinnen 4. Entlastung des Vorstands 5. Wahl des Vorstands und der RechnungsprüferInnen 6. Anträge (evtl. Anträge müssen bis im NOVA eingegangen sein) 7. Verschiedenes Wir freuen uns, euch an diesem Abend zu begrüßen. Informiert euch über unseren Verein! Neuhofen, im Februar 2017 für den Vorstand: Elke Reker, 1. Vorsitzende Babymassage ab Montag , noch 2 freie Plätze 60,00/TeilnehmerIn inkl. Kursmappe und Massageöl Anmeldung bei der Referentin Claudia Baisch, Tel Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage oder auf Facebook! NOVA FamilienZentrum Neuhofen e.v., Ludwigshafener Str. 7, Neuhofen Tel / (mittwochs von bis Uhr - sonst AB) nova.familienzentrum@gmx.de Schützengesellschaft 1907 Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung 2017 Bei den Neuhöfer Schützen ist Wahljahr! Aus diesem Anlass laden wir hiermit satzungsgemäß zur ordentlichen Jahreshauptversammlung der Schützengesellschaft Neuhofen 1907 e.v. am ein. Beginn ist um Uhr in den Schiessräumen. Eine persönliche Einladung erfolgt nicht. Wir bitten alle Mitglieder, die Gelegenheit zu nutzen und an der Versammlung teilzunehmen. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Protokoll Bericht Sportleiter 4. Bericht Schatzmeister 5. Bericht Revisoren 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahl eines Wahlleiters 8. Wahlen 9. Verschiedenes 10. Schlusswort des Vorstandes Anträge zur Versammlung, die nicht in der Tagesordnung enthalten sind, müssen 1 Woche vorher schriftlich beim Vorstand vorliegen. Der Vorstand Seniorenclub Sonniger Herbst e. V. Neuhofen Der Seniorenclub,,Sonniger Herbst lädt ein: Fastnacht in der Seniorenstube im Otto- Ditscher-Haus! Donnerstag, dem 23. Februar 2017, ab Uhr, Musik und Programm am Schmutzigen Donnerstag Dienstag, dem 28. Februar 2017, ab Uhr Rund um den Umzug mit Musik und guter Laune. Donnerstag, dem 02. März 2017, ab Uhr Heringsessen (Sahnehering mit Pellkartoffeln) Turn- und Sängervereinigung Neuhofen e. V. Prunksitzung Für unsere zweite Prunksitzung am 18. Februar 2017,

21 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 21 Ausgabe 7/17. Februar Uhr, im Bürgerhaus "Neuer Hof" findet ein letzter Kartenvorverkauf am 17. Februar 2017, bis Uhr, in der TuS-Gaststätte statt. Telefonische Vorbestellungen gerne bei Anke Jahn ( ) oder bei Jürgen Kaspar ( ). Eintrittspreis 12, EUR. Kindermaskenball Ramba-Zamba für unsere Kleinsten! Am Sonntag, 26. Februar 2017, Uhr, veranstalten wir gemeinsam mit dem VfL unseren Kindermaskenball im Bürgerhaus "Neuer Hof". Eintritt 3, pro Person, Karten an Tageskasse erhältlich. Fasnachtsumzug 2017 Die TUSNESIA richtet wie in jedem Jahr im Auftrag der Gemeindeverwaltung Neuhofen den traditionellen Fasnachtsumzug am Fasnachtsdienstag, dem 28. Februar 2017, durch die Straßen von Neuhofen aus. Die TUSNESIA bittet alle Vorstände von Vereinen darauf hinzuwirken, dass nach Möglichkeit jeder Verein einen Wagen, eine Gruppe, etc. mitlaufen lässt. Ebenfalls möchten wir die Neuhöfer Geschäftswelt bitten, den Umzug mit Wagen und Gruppen zu bereichern. Selbstverständlich sind wir auch für Privatinitiativen dankbar. Über Musik-, Verpflegungs- und Getränkestände werden wir uns immer freuen. Anmeldungen für den Umzug bitte in schriftlicher Form abgeben. Wir bitten dabei um Angabe, welche Form Ihre Beteiligung hat, z. B. Fußgruppe, Wagen, Einzelperson etc., mit oder ohne Musikbegleitung, zwecks passender Einteilung. Meldungen bitte an: Bernd Scheid, Rietburgstr. 34, Neuhofen Tel , Mobil: , Aufstellung ab Uhr im "Postviertel" Heringsessen Bei uns ist es Brauch mit einem Heringsessen den Abschluss der Kampagne zu begehen. Hierzu laden wir die TUSNESIA-Familie und die übrige Bevölkerung am Aschermittwoch, 01. März 2017, ab Uhr, ins Vereinslokal TuS-Gaststätte zu einer kleinen internen Feier recht herzlich ein. Eintritt ist frei. Komitee-Sitzung Unsere nächste Komitee-Sitzung findet am Dienstag, dem 21. Februar 2017, Uhr, im oberen Nebenzimmer der TuS-Gaststätte statt. Abteilung Handball Spieltermine Samstag, :00 Uhr F-Jugend-Spieltag in Neuhofen 15:30 Uhr TSG Friesenheim 2 - Männliche E-Jugend 17:00 Uhr TSG Friesenheim 2 - Männliche D-Jugend 19:30 Uhr MSG TSG/1.FC Kaiserslautern - TuS Herren1 Sonntag, :00 Uhr TV Edigheim - Weibliche E-Jugend 14:00 Uhr Weibliche C-Jugend - SV Bornheim 18:00 Uhr Männliche B-Jugend - JSG Mutterstadt/Ruchheim 18:00 Uhr HSG Dudenhofen/Schifferstadt - Männliche C-Jugend 1 08:30 Uhr TV Hochdorf - TuS Damen Vorankündigung Nach dem Gewinn des Verbandspokales und dem Sieg im Achtelfinale des Pfalzpokals gegen den TV Wörth trifft nun unsere Herrenmannschaft am Fastnacht-Sonntag, 26. Februar um 18:00 Uhr in der Rehbachhalle in Neuhofen auf den TV Offenbach. Offenbach ist aktuell auf dem zweiten Tabellenplatz in der Pfalzliga und kämpft um den Aufstieg in die Oberliga. Trotzdem wird unsere Mannschaft alles versuchen, den Favoriten aus Offenbach zu schlagen und ins Halbfinale des Pfalzpokals einzuziehen. Kommen sie in die Rehbachhalle und unterstützen sie unsere Jungs am Sonntag, den , um Uhr. Närrische Tanzstunde Am 22. Februar 2017, Uhr, findet wieder anstelle des Trainingsabends die Närrische Tanzstunde der TSA statt. Nach einem Jahr Pause haben wir die Veranstaltung wieder in unser Programm aufgenommen, nachdem sich die Aktiven mehrheitlich dafür ausgesprochen hatten. Wir konnten unseren langjährigen Trainer H. J. Zach als DJ gewinnen. Er wird für ausgelassene und stimmungsvolle Musik sorgen. Närrische Kostümierung ist erlaubt. Wer einen Beitrag bringen möchte, darf gerne in die Bütt und wird mit reichlich Beifall belohnt. Also Mutige voran!

22 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 22 Ausgabe 7/17. Februar 2017 Wer um 19:00 Uhr schon Zeit hat, kann gerne beim Aufbauen und Dekorieren unserer Location - der Bar im Neuen Hof - mithelfen. Für das leibliche Wohl wollen wir uns an einem großen, gemeinsamen Buffet bedienen; d.h. jeder darf/kann einen Salat, Snack, Dessert o.ä. beisteuern (Prozedere wie all die Jahre bisher). Zum Trinken bringt jede/r seine eigenen Getränke mit. Bitte denkt daran, dass jeder seinen Teller, Besteck und Glas mitbringen möge. TSA-Heringsessen Zum diesjährigen Aschermittwoch ( ) dürfen wir wieder zum unserem TSA-Heringsessen in unserem kleinen Trainingsraum einladen. Ab 19:30 Uhr werden für alle die Pellkartoffeln mit Matjes, Heringe und Quark aufgetischt. Getränke wie Sekt, Bier, Säfte und Wasser stehen bereit. Vorab herzlichen Dank an unsere Damen, welche sich bereit erklärten, die Kartoffeln zu kochen bzw. den Quark anzurühren. Vielleicht hat noch jemand eine Idee für etwas Süßes danach? Dann noch eine Bitte: Interessenten, mögen sich zwecks Disposition in die während des Trainings Mittwochs aushängende Liste eintragen, bzw. bei unserem Vergnügungsausschussmitglied Karin Thesing ( ) oder beim Vorstand Norbert Heid ( ) ihren Essenswunsch durchgeben. Auch hier bitte nicht vergessen: wie üblich eigene Teller, Besteck und Gläser mitbringen. VfL Neuhofen Turncamp als Ferienprogramm in den Osterferien Der VfL Neuhofen veranstaltet in der 2. Osterferienwoche: vom 18. April 21. April zum 4. Mal ein Turncamp. Täglich von Uhr in der Rehbachhalle in Neuhofen (Eine Früh- und Spätbetreuung ist gegen Aufpreis möglich). Angesprochen sind alle Mädchen und Jungen im Alter von 8 bis 16 Jahren, die Spaß am Gerätturnen und der Bewegung haben. Neben Turnen, Tischtennis, Leichtathletik sind auch Einheiten in Selbstverteidigung durch erfahrene Trainer im Programm. Dieses Jahr haben wir auch erstmalig Fußball im Angebot! Am ist nachmittags ein Abschluss-Grillfest geplant, zu dem alle Angehörige und Freunde herzlichst eingeladen sind. Kosten 95, inkl. Getränke, Imbiss und warmen Mittagessen. Bei Früh- und Spätbetreuung (ab Uhr) 130, Anmeldeschluss ist der 13. März 2017 Anmeldeformular ab sofort : Das Anmeldeformular gibt es als Worddokument (doc) und als (pdf) zum herunterladen, ausfüllen und entweder via VfL.Turncamp@ gmail.com oder bei Sylvia Wurmehl vorbeibringen. Abteilung Leichtathletik Carolin Brunn in Pfalzauswahl eingeladen Carolin Brunn, amtierende Hallenpfalzmeisterin im Weitsprung, wurde für den Vergleichskampf zwischen Saarland - Baden - Pfalz, am , in der Ludwigshafener Leichtathletik-Halle, in die Pfalzauswahl eingeladen. Sie vertritt die Pfälzischen Farben, in ihrer Spezialdisziplin, dem Weistprung. C-Jugend SG Rheinauen gegen TuS Maikammer(C9) Beim ersten Spiel der Rückrunde konnten wir an die guten Leistungen aus den Vorbereitungsspielen anknüpfen. Die 3:6-Niederlage viel zu hoch aus und spiegelt nicht den Spielverlauf. Es spielten: Paul, Ricardo, Nico V.(1), Alex (1), Kira, Benny, Marc Z., Alessio, Joseph (1), Manuel, Lars, Thaddeus, Felix. Abteilung Tischtennis Schüler sind Pokalsieger Unsere Schülermannschaft gewann das Final-4-Turnier um den Bezirkspokal Vorderpfalz Nord und qualifizierte sich somit für den Pfalzpokal am 26. März. In der Aufstellung Jonathan, Josua und Ricardo besiegte man zunächst im Halbfinale Birkenheide mit 4:2, ehe man im Finale Mundenheim mit 4:1 schlug. Die weiteren Ergebnisse: TTC Oppau IV - Herren I 9:6 TV Maudach II - Herren II 8:3 TTC Bad Dürkheim - Schüler 3:6 Durch den Sieg beim Spitzenreiter Bad Dürkheim verkürzten unsere Schüler den Abstand auf Platz 1 auf einen Punkt. Allerdings hat Bad Dürkheim bereits ein Spiel mehr auf dem Konto. Schülerjahrgang 41 Zum nächsten Stammtisch treffen wir ein am , um Uhr, in der VfL-Gaststätte in Neuhofen, Jahnstraße. Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunde von Ortsbürgermeister Bernd Zimmermann findet nach Terminvereinbarung statt. Bitte melden Sie sich im Rathaus, Tel (nur vormittags) bei Frau Krieg oder Frau Flory. Haben Sie Anregungen oder Kritik? Diese können Sie auch gerne telefonisch oder per mitteilen ( rathaus@otterstadt.de). Sprechstunde der Beigeordneten Die Sprechstunden der Beigeordneten Birgit Reichert finden nach Absprache statt. Bitte melden Sie sich unter Tel (vormittags) oder per Mail: beigeordnete@otterstadt.de um einen Termin zu vereinbaren. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wie schon in den vergangenen Jahren, wollen wir auch in diesem Jahr wieder eine gemeinsame Säuberungs- und Umweltaktion in Otterstadt durchführen. Dazu können sich alle interessierten Einzelpersonen, Gruppen und Vereine melden und mitmachen. Der Umwelttag findet statt am

23 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 23 Ausgabe 7/17. Februar 2017 Samstag, 25. Februar 2017, um Uhr, Treffpunkt Bauhof. Dort erhalten Sie von der Gemeinde Schutzhandschuhe und Abfallsäcke und wir teilen die Gruppen ein. Zum Abschluss treffen wir uns ab Uhr im Bauhof, wo wir für die Helferinnen und Helfer einen Imbiss vorbereiten. Zur Planung des Umwelttages melden sich alle Interessenten bitte bis spätestens im Rathaus Otterstadt an. Sie erreichen uns vormittags unter Tel und außerhalb der Dienstzeiten auch unter Fax oder per unter Ich freue mich auf Ihre Mitwirkung! Ihr Bernd Zimmermann, Ortsbürgermeister Einladung zu einer Sitzung des Friedhofsausschusses der Ortsgemeinde Otterstadt (Sitzung Nr. 8, ) wird hiermit eingeladen auf Mittwoch, 22. Februar 2017, Uhr, in den Sitzungssaal im Rathaus Otterstadt Die Sitzung ist öffentlich. Tagesordnung: 1. Erweiterung und Umgestaltung des Friedhofes Otterstadt 2. Gebühren Bestattungshain 3. Belegung, Anordnung und Gestaltung der Grabstellen 4. Anträge der Fraktionen 5. Änderung der Friedhofssatzung 6. Änderung der Friedhofsgebührensatzung 7. Mitteilungen und Anfragen. Mit freundlichen Grüßen Birgit Reichert, Beigeordnete geboren sind (so genannte Kann-Kinder ), gesondert angemeldet. Die Anmeldung hierfür kann nur im Februar (13. bis 22.) erfolgen. Falls Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen lassen möchten, vereinbaren Sie bitte in den nächsten Tagen telefonisch mit dem Sekretariat der Schule einen Termin. Die Telefon-Nummer lautet 06232/ Die anzumeldenden Kinder sind durch einen Sorgeberechtigten vorzustellen, das heißt, Ihr Kind muss bei der Anmeldung mit dabei sein. Mitzubringen sind folgende Unterlagen: die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch sowie die Bescheinigung des Kindergartens. Die Schulleitung Spenden für Remigiusbücherei und das Frauenhaus Speyer übergeben Bei der letzten Sitzung des Schulelternbeirats der Grundschule Otterstadt wurde die Verteilung des Gewinns aus den Aktivitäten am Weihnachtsmarkt gemeinsam mit dem Lehrerkollegium und der Schulleitung festgelegt. Das bereits über die Ortsgrenzen hinaus bekannte Weihnachtsmarkt-Café der Grundschule und die Kinderbetreuung im Jugendkeller des Remigiushauses wurden sehr gut angenommen, so dass sich der Reingewinn auf erfreuliche 1136,41 Euro beläuft. Die nach Abzug von 536,41 Euro für kulturelle Projekte der Grundschule zur Verfügung stehenden 600 Euro werden auf Wunsch der Beteiligten auch in diesem Jahr wieder gesplittet. Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger in den nächsten Tagen wird der Seniorenbeirat einen NOT- RUF-Flyer an Sie verteilen. Dieser Flyer soll Ihnen dazu dienen schneller alle Notruf-Telefonnummern zu finden. Unter der Rubrik Persönliche Rufnummer können Sie Ihre persönlichen Telefonnummer eintragen. Ihr Seniorenbeirat Am 4. Februar 2017 freute sich das Team der Remigiusbücherei Otterstadt über einen Spendenbetrag von 300,00 Euro, der im Rahmen des von der Bücherei organisierten Spielenachmittags übergeben wurde. Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Otterstadt besuchen die Bücherei regelmäßig und freuen sich bestimmt schon jetzt auf die geplanten Neuanschaffungen. Der dritte Teil der Spende in Höhe von 300,00 Euro wurde an das Frauenhaus Speyer gespendet. Wir bedanken uns bei den fleißigen Spendensammlern am Weihnachtsmarkt noch einmal ganz herzlich für Ihre Unterstützung! Elternbeirat, Lehrerkollegium und Schulleitung Anmeldung der Kann-Kinder für das Schuljahr 2017/2018 (vorzeitige Einschulung) Für das kommende Schuljahr werden die Kinder, die nach dem DIE VERANSTALTUNGEN DER NÄCHSTEN MONATE Liebe Seniorenfamilie, schon heute laden wir Sie zu den kommenden Veranstaltungen in der Reihe SENIOREN AKTIV ein. Bitte merken Sie sich die Termine vor! 22. MÄRZ: Auf Kreuzfahrt - Eine vergnügliche Seniorenrevue mit dem Chapiteau-Theater 05. APRIL: Die Orgel der Kath. Pfarrkirche - Interessantes und Musikalisches mit unserem Organisten Dirk Schneider 31. MAI: Ausflug in den Odenwald (Adler in Haibach, Schiffahrt

24 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 24 Ausgabe 7/17. Februar 2017 auf dem Main, Zauberhaftes Wertheim) 28. JUNI: Musikalische Überraschungen 08. JULI: Fischessen für die ältesten Mitbürger 06. SEPTEMBER: Großer Seniorentag mit Ganztagsausflug Zu den Veranstaltungen ist jedermann willkommen. Bitte beachten Sie die näheren Hinweise im Amtsblatt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 27. Februar Umzug Waldsee Uhr Waldsee 01. März Heringsessen Uhr Zum Altrhein / Lido Jugendhaus Otterstadt Öffnungszeiten Montag und Mittwoch von Uhr Arbeiterwohlfahrt Otterstadt Schwimmen für Senioren: Unseren nächsten Schwimmtermin haben wir am Montag, dem 20. Februar An diesem Tag ist Warmbadetag und auch Wassergymnastik. Treffpunkt: Uhr am Ottermarkt. Rückkehr: gegen Uhr. Wir fahren mit dem Sozialmobil der Gemeinde. Anmeldung bitte bei Brigitte Kaiser (Tel.: 06232/4533). Um die Fahrt besser organisieren zu können, bitten wir um tel. Anmeldung bis Samstagabend (eventuell Anrufbeantworter benutzen!!). Seniorentreff und gemütliches Beisammensein im Remigiushaus: Am Donnerstag, dem 23. Februar 2017, sind die Türen des Remigiushauses wieder für alle Seniorinnen und Senioren ab Uhr geöffnet. Unsere Mannschaft hat Kaffee, Kuchen und diverse Getränke gerichtet. Alle Schafskopfspieler und alle, die auf ein Schwätzchen hereinkommen möchten, sind herzlich eingeladen. Wir haben für jedermann geöffnet. Wir freuen uns über viele Gäste. Schafskopfturnier: Auch bei diesem Seniorentreff haben wir wieder ein Schafskopfturnier. Turnierbeginn ist um Uhr. Der Vorstand Bürger Initiative Otterstadt e. V. Einladung zur Fraktionssitzung Zur nächsten Fraktionssitzung lade ich für Dienstag, den 21. Februar 2017, Uhr (BD) ein. BIO - 100% für Otterstadt! Birgid Daum, Fraktionssprecherin GV Germania Otterstadt 1904 mit Voice Garden Liebe Mitglieder, die Tagesordnungspunkte zu unserer Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen am Montag, 6. März 2017, um Uhr im Sängerheim am Lindenplatz lauten wie folgt: TOP 1: Begrüßung durch die 1. Vorsitzende und Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 2: Bericht der 1. Vorsitzenden TOP 3: Bericht der Schriftführerin TOP 4: Bericht der Kassenwartin TOP 5: Bericht der Kassenprüfer TOP 6: Entlastung der Vorstandschaft TOP 7: Bericht des Chorleiters TOP 8: Vorschau und Termine 2017 Top 9: Neuwahlen TOP 10: Anpassung der Vereinssatzung TOP 11: Verschiedenes, Wünsche, Anregungen Ergänzende Anträge bitte fristgerecht 14 Tage vor der Versammlung bei der 1. Vorsitzenden, Sonja Regenauer, Kapellenstr. 9, Otterstadt, schriftlich einreichen. Karnevalclub Otterstadt Termine des KCO: 26. Februar Kinderfasnacht Uhr Schulturnhalle Jahreshauptversammlung 2017, 24. Februar 2017, Uhr, Remigiushaus Otterstadt Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Gedenken der verstorbenen Mitglieder 3. Berichte Vorsitzender Schriftführer Kassenwartin Kassenprüfer 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Wahl der Kassenprüfer 6. Ehrungen 7. Verschiedenes Einladung zu Schnitt und Pflegemaßnahmen an Obstbäumen Auch dieses Jahr bieten wir wieder einen Schneide- und Pflegekurs an: Wann: Samstag, den , um Uhr Wo: Hochzeitswäldchen Otterstadt (von Speyer kommend Richtung Binshof-Hotel abbiegen, nach den Gärten links fahren) In dieser Streuobstanlage mit vielen alten Obstsorten bietet sich die Möglichkeit, aufgrund der großen Sortenvielfalt auch spezielle Fragen zu beantworten bzw. praktisch auszuführen. Zu dieser Veranstaltung laden wir hiermit recht herzlich ein. Obst- und Gartenbauverein Otterstadt e.v. Die Vorstandschaft

25 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 25 Ausgabe 7/17. Februar 2017 Verein für Heimatpflege und Naturschutz Otterstadt e. V. Unser Wald Prof. Dr. Emil Dister, langjähriger Leiter des WWFAuen-Instituts Rastatt, hat sich intensiv mit dem Thema Auwälder beschäftigt und in zahlreichen Vorträgen und Veröffentlichungen dazu geäußert. Schwerpunkte seiner Forschungstätigkeit waren der Auenschutz und die Auenforschung. Seine Untersuchungen führten ihn dabei häufig in den Auwald um Otterstadt. Am Mittwoch den 8. März 2017 spricht Prof. Dr. Dister um Uhr im Remigiushaus Otterstadt über das Thema Ökologie oberrheinischer Auwälder Folgerungen für Waldbau und Naturschutz Zu diesem Vortrag laden wir herzlich ein. Der Eintritt ist frei. Sportschützenverein Otterstadt e. V. An alle Mitglieder Einladung zur Jahreshauptversammlung am Freitag den im Schützenhaus um Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1.Vorstand 2. Totenehrung 3. Berichte der Schießleiter (Gewehr,Pistole,Bogen und Böller) 4. Bericht des Schatzmeisters 5. Berichr der Revisoren 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Außerordentliche Wahlen des Platzwartes und des Bogenschießleiters 8. Angleichung der Standgebühr für Compound- und Recurvebogenschützen 9. Termine 10. Anträge 11. Verschiedenes Anträge zur Versammlung sind schriftlich bis zum beim 1. Vositzenden erzureichen. Der 1. Vorsitzende Rainer Kraus Tennisverein 07 Otterstadt Mitgliederversammlung 2017 Am Freitag, den 24. Februar 2017, um Uhr, findet unsere diesjährige Mitgliederversammlung in der Gaststätte Zum Altrhein statt. Dazu sind alle Mitglieder und auch Freunde und Interessenten unseres Vereins recht herzlich eingeladen. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1) Begrüßung 2) Bericht des 1. Vorsitzenden 3) Bericht des Schatzmeisters 4) Bericht des Sportwarts / Jugendwarts 5) Bericht der Kassenprüfer 6) Entlastung des Vorstands 7) Termine ) Umbau der Sanitäranlagen (Naturspur) 9) Verschiedenes Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung. Der Vorstand Tischtennisverein Otterstadt Bezirkspokal Jungen Bei der Bezirkspokalendrunde konnte unsere Jugendmannschaft den Titel im Endspiel gegen den TTV Albersweiler mit einem 4:1 Erfolg erringen. Im Halbfinale wurde der VfL Bellheim ebenfalls mit 4:1 geschlagen. Pfalzeinzelmeisterschaften Senioren Bei den Pfalzeinzelmeisterschaften der Senioren konnte Manfred Weiskopf kurz vor seinem 83. Geburtstag erneut den Titel des Pfalzmeisters erringen. Er besiegte im Endspiel seinen Kontrahenten Jupp Leckel aus Frankenthal mit 3:2 Sätzen. Die Ergebnisse vom vergangenen Wochenende: Herren 2. Pfalzliga: TTV Otterstadt - TTF Frankenthal 2 3:9 Punkte: Völcker (1), Borger/Zimmermann (1), Völcker/Hutter (1). Bezirksklasse Herren: TSG Deidesheim 2 - TTV Otterstadt 2 5:9 Punkte: Matthes (1), Wittemann (1), Hanisch (2), Völcker (2), Müller (2), Hanisch/Wendegatz (1).Kreisliga Herren: TTV Otterstadt 3 - TSV Speyer 1 9:2 Punkte: Kapp (2), Hutter (2), Gerner (1), Barthels (1), Jaspers (1), Kapp/Hutter (1), Gerner/Barthels (1). VfB Hochstadt 1 - TTV Otterstadt 4 9:1 Punkt: Plößer (1) Die nächsten Spiele: Freitag, den , Uhr: Herren Bezirksklasse: TTV Otterstadt 2 - TTG Mussbach 2 Herren Kreisliga: ASV Harthausen 2 - TTV Otterstadt 3 TTV Otterstadt 4 - TTC Hassloch 2 Samstag, den : Jungen Bezirksliga: TSV Kandel - TTV Otterstadt (14.00 Uhr) Herren Pfalzliga: TTC Oppau 2 - TTV Otterstadt Turn- und Rasensportverein Otterstadt e. V. C-Jugend C-Jugend SG Rheinauen gegen TuS Maikammer (C9) Beim ersten Spiel der Rückrunde konnten wir an die guten Leistungen aus den Vorbereitungsspielen anknüpfen. Die 3:6 Niederlage viel zu hoch aus und spiegelt nicht den Spielverlauf. Es spielten: Paul, Ricardo, Nico V.(1), Alex (1), Kira, Benny, Marc Z., Alessio, Joseph (1), Manuel, Lars, Thaddeus, Felix. Sprechstunde Ortsbürgermeister Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Otto Reiland findet nach Terminvereinbarung statt. Bitte melden Sie sich bei Frau Strebel, Tel.: / Sprechstunde Beigeordneter Die Sprechstunde des Beigeordneten Rudi Fuchs findet jeden Donnerstag in der Zeit von bis Uhr im Rathaus Waldsee statt (Tel.: / dienstlich). Termine außerhalb dieser Zeiten können nach Absprache stattfinden. Bitte melden Sie sich telefonisch (Tel.: / privat) oder per Mail rudi.fuchs@gmx.de. Hermann-Gmeiner-Schule Anmeldung der Kann-Kinder für das Schuljahr 2017/2018 (vorzeitige Einschulung) Für das kommende Schuljahr werden die Kinder, die nach dem geboren sind (so genannte Kann-Kinder ), gesondert angemeldet. Die Anmeldung hierfür kann nur im Februar (13. bis

26 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 26 Ausgabe 7/17. Februar ) erfolgen. Falls Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen lassen möchten, vereinbaren Sie bitte in den nächsten Tagen telefonisch mit dem Sekretariat der Schule einen Termin. Die Telefon-Nummer lautet 06236/ Das Sekretariat ist in der Zeit von montags bis donnerstags in der Zeit von 7.45 Uhr bis 9.45 Uhr besetzt. Die anzumeldenden Kinder sind durch einen Sorgeberechtigten vorzustellen, das heißt, Ihr Kind muss bei der Anmeldung mit dabei sein. Mitzubringen sind folgende Unterlagen: die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch sowie die Bescheinigung des Kindergartens. Die Schulleitung Streuobstwiesen Obstbäume schneiden Auf den gemeindlichen Streuobstwiesen steht der Baumschnitt an. Seit Jahren haben Mitglieder des Obst- und Gartenbauvereins und die Gruppe der Waldseer Kutschenfreunde im Frühjahr die Obstbäume auf den verschiedenen Streuobstwiesen der Gemeinde geschnitten. Nun ist es so, dass diese hilfsbereite Truppe immer älter wird und jüngeren Nachwuchs gut gebrauchen könnte. Der Aufruf bzw. die Bitte geht vor allem an rüstige Rentner, die Interesse und vielleicht auch Grundkenntnisse im Schneiden von Obstbäumen haben. Wer an ein paar Tagen (meist vormittags) beim Obstbaumschneiden mithelfen möchte, kann sich mit Herrn Fritz Kochner, Tel oder Herrn Eugen Hamleser, Tel , in Verbindung setzen und näheres erfragen. Der erste Termin ist am Samstag, , 9.30 Uhr geplant! Treffpunkt ist an der Streuobstwiese am Ortseingang von Speyer her. Es wäre schön, wenn es gelingen könnte, neue Obstbaumschneider gewinnen zu können, um die Streuobstbestände rund um die Gemeinde in einem guten Zustand zu erhalten. Die Ortsgemeinde wird sich bei allen Helfern zum Abschluss mit der Einladung zu einem guten Mittagessen bedanken. Otto Reiland, Ortsbürgermeister Jugendhaus Waldsee Öffnungszeit: Dienstag, Uhr TriTraTrulala im Kindergarten Tausendfüßler! Das mutige Kasperle vertreibt das schaurige Schlossgespenst und rettet die wunderschöne Prinzessin! Strahlende Kinderaugen schauen gebannt auf das Puppentheater, das die Erzieher gemeinsam auf die Beine gestellt haben und fiebern mit dem Kasperle mit. Zum Schluss siegt das Kasperle natürlich über das schlotternde Gespenst und freut sich über den Applaus der Kinder! Alle aktuellen Bestseller......bekommen Sie bei uns, gerne auch zum vorbestellen! Umfangreiches Zeitschriftensortiment - auch online Nutzen Sie das umfangreiche Zeitungs- und Zeitschriftensortiment (e-paper) - bequem mit der Onleihe-rlp. Mit unserem Findus (buch.waldsee.de) können Sie sowohl unseren eigenen Gesamtbestand als auch das umfangreiche Angebot der Onleihe durchstöbern. Unser Motto: Lieber barfuß als ohne Buch. Kommen, schauen, stöbern, mitnehmen! Ausweise und Nutzung kostenlos Unser Service für Sie: Findus unsere Mediensuche im Internet und auf dem Smartphone (stöbern, reservieren, verlängern...) buch.waldsee.de Gemeindebücherei Waldsee, Schifferstadter Straße Waldsee, Tel buecherei@waldsee.de - Home: buch.waldsee.de Unsere Öffnungszeiten: DI Uhr MI Uhr DO Uhr FR Uhr SO Uhr Am Fastnachtdienstag ( ) und Aschermittwoch ( ) ist die Bücherei geschlossen. ASV Waldsee 1946 e. V. Abteilung Badminton 1. Mannschaft / Bezirksoberliga Rheinhessen: SG Neuhofen/Worms 3 - ASV Waldsee 1 6:2 Nächstes Spiel: Fr., / 20:00 Uhr SG Mommenheim/Saulheim - ASV Waldsee 1 2. Mannschaft / Bezirksliga Süd: ASV Landau 4 - ASV Waldsee 2 4:4 Nächstes Spiel: Sa., / 17:00 Uhr SG Haardt/Maikammer 2 - ASV Waldsee 2 Die ausführlichen Spielberichte der Mannschaften können auf der Homepage des ASV Waldsee ( sowie auf der Facebook-Seite des ASV-Waldsee ( facebook.com/asvwaldsee/) nachgelesen werden. Trainingszeiten Schulsporthalle: Montag, 18:15-19:45 Uhr Jugendtraining Montag, 19:45 Uhr Erwachsenentraining Mittwoch, 20:00 Uhr Erwachsenentraining Abteilungsleiter: Frank Dächert - Tel.: AL-Badminton@asv-waldsee.de Jugendleiterin: Mandy Gabler - Tel.: Abteilung Karate Trainingszeiten: Mi., 17:00-18:00 Uhr - Schulturnhalle (Kinder und Fortgeschrittene) Fr., 18:00-19:00 Uhr - Jugendhaus (Wettkampfgruppe) Sa., 10:30-13:00 Uhr - Schulturnhalle (Kinder, Fortgeschrittene/Anfänger in Absprache mit dem Trainer) So., 10:30-11:30 Uhr - Schulturnhalle (Wettkampfgruppe) Das Trainerteam organisiert den Ablauf der Übungseinheiten in Gruppen, so dass auch immer Neueinsteiger hinzukommen können. Nächste Wettkämpfe: RKV-Meisterschaft in Wirges Barbarossa Cup in Kaiserslautern Abteilungsleitung : Lothar Menzfeld, Tel.: AL-Karate@asv-waldsee.de

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

Das Amtsblatt der Stadt Schwerte wird nach dem Erscheinen im Rathaus I zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten.

Das Amtsblatt der Stadt Schwerte wird nach dem Erscheinen im Rathaus I zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten. 5/10 Amtsblatt der Stadt Schwerte 14.04.2010 Inhalt Seite 45. Bekanntmachung Aufgebot eines Sparkassenbuches 61 46. Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung

Mehr

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS DER STADT LEICHLINGEN. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS DER STADT LEICHLINGEN. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 23 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 45 Einladung zur Sitzung des Wahlausschusses am 05.09.2013 um 17.30 Uhr im großen Sitzungssaal

Mehr

Das Wählerverzeichnis für die Gemeinden

Das Wählerverzeichnis für die Gemeinden Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag und für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland)

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels Bekanntmachung Nr.: 29/2009 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum

Mehr

referat organisationsmanagement statistik und wahlen

referat organisationsmanagement statistik und wahlen Stadtverwaltung Kaiserslautern 67653 Kaiserslautern referat organisationsmanagement statistik und wahlen Dienstgebäude Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1 Datum 16.01.2019 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Hessischen Landtag am 18.

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Hessischen Landtag am 18. Gemeinsame Amtliche Bekanntmachung der Städte BAD AROLSEN, DIEMELSTADT, KORBACH, LICHTENFELS und der Gemeinden DIEMELSEE und WILLINGEN (UPLAND) über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und

Mehr

Amtsblatt der Stadt Beckum

Amtsblatt der Stadt Beckum Amtsblatt der Stadt Beckum Jahrgang 2012 Beckum, den 11. April 2012 Nr.: 11 Inhaltsverzeichnis Lfd. Nr. Bezeichnung 1 Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 13. Mai 2012 Bekanntmachung über das Recht auf

Mehr

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft und für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 26. Jahrgang Nr. 04 26. März 2018 ;..j~~ - y - s 4 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1701. Bekanntmachung Zugelassene Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl

Mehr

AmtsblAtt. mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee

AmtsblAtt. mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachungen der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 189 Seite 192 Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 7 Jahrgang 55 Erscheinungstag 29.03.2017 Lfd. Nr. Inhalt Seite 17 Öffentliche Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Greven nach 71 Absatz

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat.

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat. Gemeinde Allmendingen Alb-Donau-Kreis Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats,

Mehr

AmtsblAtt. mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee

AmtsblAtt. mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04.

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Juli 2010 Wahlscheinantrag Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2 für die Stadt Zossen 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 20. Februar 2013 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz. Die Wahl dauert von Uhr bis Uhr. II.

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz. Die Wahl dauert von Uhr bis Uhr. II. Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 13. März 2016, findet die Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. II. Die Ortsgemeinden Bann, Hauptstuhl, Kindsbach,

Mehr

AmtsblAtt. mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee

AmtsblAtt. mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 13-17. Jahrgang 15. September 2011 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35

47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35 AMTSBLATT DER BUNDESSTADT BONN 47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35 Inhalt Öffentliche Zustellung nach 10 des Landeszustellungsgesetzes NRW vom 07.03.2006 (GV NRW. S. 94 /SGV NRW 2010) in der zurzeit

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 08/2017 Montag, 14.08.2017 1BInhaltsverzeichnis Nr. 29 30 31 Bekanntmachung der über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 2018 Nr. 4 Mittwoch, 07.02.2018 von Seite 22 bis 26 Inhalt dieser Ausgabe: Keine Veröffentlichung AMTLICHER TEIL NICHTAMTLICHER TEIL Ausschuss für Wirtschaft

Mehr

der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai

der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai Amtsblatt der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 2017 ausgegeben am 12. April 2017 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Seite Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

Wie funktioniert Briefwahl?

Wie funktioniert Briefwahl? Wie funktioniert Briefwahl? Wer Briefwahl machen will, braucht hierzu verschiedene Dinge: Wahlschein: Das ist eine Art Urkunde, die zum Wählen per Briefwahl berechtigt. Ohne Wahlschein geht praktisch nichts.

Mehr

Pfarrverband St. Albert - Allerheiligen München. Aktuelle Gottesdienste und Veranstaltungen Sonntag, bis Sonntag,

Pfarrverband St. Albert - Allerheiligen München. Aktuelle Gottesdienste und Veranstaltungen Sonntag, bis Sonntag, Pfarrverband St. Albert - Allerheiligen München Aktuelle Gottesdienste und Veranstaltungen Sonntag, 18.02. bis Sonntag, 04.03.2018 Sonntag, 18. Februar 2018 1. Lesung: Gen 9, 8-15 2. Lesung: 1Petr 3, 18-22

Mehr

P f a r r b r i e f. Kath. Pfarrgemeinde St. Josef mit St. Hildegard. Magisterberg 5, Herzberg am Harz

P f a r r b r i e f. Kath. Pfarrgemeinde St. Josef mit St. Hildegard. Magisterberg 5, Herzberg am Harz P f a r r b r i e f Kath. Pfarrgemeinde St. Josef mit St. Hildegard Magisterberg 5, 37412 Herzberg am Harz Mail: st.josef-herzberg@t-online.de Internet: http://herzberg.kath-kirche.net Ausgabe 17/2017

Mehr

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 -1- Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 1. Die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und die Abstimmungen über die vom Hessischen Landtag am

Mehr

Jahrgang 4 Nr. 21. Inhalt:

Jahrgang 4 Nr. 21. Inhalt: 17.09.2015. Jahrgang 4 Nr. 21 Inhalt: 1. Wahlbekanntmachung über die Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Witten vom 13.09.2015... 2 2. Wahlbekanntmachung

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

Amtsblatt. Stadt Schleswig

Amtsblatt. Stadt Schleswig Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 12/2009 Schleswig 2. September 2009 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Angelus. Das Mitteilungsblatt der kath. Pfarreiengemeinschaft Waldsee + St. Christophorus +

Angelus. Das Mitteilungsblatt der kath. Pfarreiengemeinschaft Waldsee + St. Christophorus + Angelus Das Mitteilungsblatt der kath. Pfarreiengemeinschaft Waldsee + St. Christophorus + Altrip Limburgerhof Neuhofen Otterstadt - Waldsee Ausgabe vom 31.01.2015 bis 01.03.2015 Pfarramt und Gemeindebüros:

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 24 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 41 Korrektur der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Leichlingen

Mehr

Am Sonntag, dem 13. März findet die. Wahllokal

Am Sonntag, dem 13. März findet die. Wahllokal Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 13. März 2016 findet die Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. II. Die Gemeinde ist in folgende 17 Stimmbezirke eingeteilt:

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang Nummer 5/2016 24. März 2016 AMTLICHER TEIL Inhalt Wahlbekanntmachung für die Wahl der Landrätin/des Landrates im

Mehr

G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND

G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND Wahlbekanntmachung 1. Am 18. Februar 2018 findet von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeister der Gemeinde

Mehr

Amtsblatt FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nr. 23 / Ausgabe vom

Amtsblatt FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nr. 23 / Ausgabe vom Amtsblatt FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nr. 23 / Ausgabe vom 30.05.2014 Herausgeber: Stadtverwaltung, Bereich 1, Abt. 1.02 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 2, 67547, Tel.: (06241) 853-1202,

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 19. Jahrgang Südlohn, 28.04.2014 Nummer 7 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde

Mehr

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: und des. Öffentliche Sitzung S-Bahn-Halte. hung / Herstel- 12.

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: und des. Öffentliche Sitzung S-Bahn-Halte. hung / Herstel- 12. Herausgabee Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 252 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortllich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

AmtsblAtt. mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee. Information zum Flächennutzungsplan. Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt. mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee. Information zum Flächennutzungsplan. Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 27 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 25 Das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheine für die

Mehr

Die Evang.-luth. Kirchengemeinde Weidenbach lädt ein:

Die Evang.-luth. Kirchengemeinde Weidenbach lädt ein: Die Evang.-luth. Kirchengemeinde Weidenbach lädt ein: Sonntag, 01.10., Erntedank - 16. So. n. Tr. 10.00 Familiengottesdienst zum Erntedankfest (Pfarrerin Sippel) Kollekte: Mission EineWelt 14.00 Erntedankgottesdienst

Mehr

Pfarrverband St. Albert - Allerheiligen München. Aktuelle Gottesdienste und Veranstaltungen Sonntag, bis Sonntag,

Pfarrverband St. Albert - Allerheiligen München. Aktuelle Gottesdienste und Veranstaltungen Sonntag, bis Sonntag, Pfarrverband St. Albert - Allerheiligen München Aktuelle Gottesdienste und Veranstaltungen Sonntag, 20.01. bis Sonntag, 03.02.2019 Sonntag, 20. Januar 2019 1. Lesung: Jes 62, 1-5 2. Lesung: 1 Kor 12, 4-11

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

Pfarrverband St. Albert - Allerheiligen München. Aktuelle Gottesdienste und Veranstaltungen Sonntag, bis Sonntag,

Pfarrverband St. Albert - Allerheiligen München. Aktuelle Gottesdienste und Veranstaltungen Sonntag, bis Sonntag, Pfarrverband St. Albert - Allerheiligen München Aktuelle Gottesdienste und Veranstaltungen Sonntag, 06.01. bis Sonntag, 20.01.2019 Sonntag, 06. Januar 2019 1. Lesung: Jes 60, 1-6 2. Lesung: Eph 3, 2-3a.

Mehr

Wie funktioniert Briefwahl?

Wie funktioniert Briefwahl? Wie funktioniert Briefwahl? Wer Briefwahl machen will, braucht hierzu verschiedene Dinge: Wahlschein: Das ist eine Art Urkunde, die zum Wählen per Briefwahl berechtigt. Ohne Wahlschein geht praktisch nichts.

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

Herzlichen Glückwunsch. Mitteilungen Kinderschola: An Samstag, den beginnt um h die erste Probe der Kinderschola im Pfr. Schniers Haus.

Herzlichen Glückwunsch. Mitteilungen Kinderschola: An Samstag, den beginnt um h die erste Probe der Kinderschola im Pfr. Schniers Haus. Herzlichen Glückwunsch Susanne Fehrmann 87 Jahre am 02.09. Mitteilungen Kinderschola: An Samstag, den 02.09. beginnt um 11.00 h die erste Probe der Kinderschola im Pfr. Schniers Haus. Messdienerausflug:

Mehr

Nr. 3/2018

Nr. 3/2018 26.02. 11.03.2018 Nr. 3/2018 Montag Vom Tage 26.02. 18.00 Poppenreuth: Kreuzwegandacht und stille Anbetung Dienstag Vom Tage 27.02. 16.00 Waldershof Senioren-Service-Haus: Hl. Messe, Mittwoch Vom Tage

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

AmtsblAtt. mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee

AmtsblAtt. mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 11/2009 19. Jahrgang 08. Mai 2009 Inhaltsverzeichnis 29 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über das Recht

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

AmtsblAtt. mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee

AmtsblAtt. mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

August + September Wir wünschen allen eine gute Sommerpause, Erholung und Zeit, gemeinsam zu spielen oder die Natur zu genießen.

August + September Wir wünschen allen eine gute Sommerpause, Erholung und Zeit, gemeinsam zu spielen oder die Natur zu genießen. August + September 2016 Spielplatz Gröninger Straße 2016 Wir wünschen allen eine gute Sommerpause, Erholung und Zeit, gemeinsam zu spielen oder die Natur zu genießen. Reduzierte Gottesdienstordnung In

Mehr

Pfarrverband St. Albert - Allerheiligen München. Aktuelle Gottesdienste und Veranstaltungen Sonntag, bis Sonntag,

Pfarrverband St. Albert - Allerheiligen München. Aktuelle Gottesdienste und Veranstaltungen Sonntag, bis Sonntag, Pfarrverband St. Albert - Allerheiligen München Aktuelle Gottesdienste und Veranstaltungen Sonntag, 24.06. bis Sonntag, 08.07.2018 Sonntag, 24. Juni 2018 1. Lesung: Ijob 38, 1. 8-11 2. Lesung: 2Kor 5,

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 7/2019. Schleswig, 29. April 2019

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 7/2019. Schleswig, 29. April 2019 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 7/2019 Schleswig, 29. April 2019 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Pfarrverband St. Albert - Allerheiligen München. Aktuelle Gottesdienste und Veranstaltungen Sonntag, bis Sonntag,

Pfarrverband St. Albert - Allerheiligen München. Aktuelle Gottesdienste und Veranstaltungen Sonntag, bis Sonntag, Pfarrverband St. Albert - Allerheiligen München Aktuelle Gottesdienste und Veranstaltungen Sonntag, 29.04. bis Sonntag, 13.05.2018 Sonntag, 29. April 2018 1. Lesung: Apg 9, 26-31 2. Lesung: 1Joh 3, 18-24

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 22/2009 19. Jahrgang 21. August 2009 Inhaltsverzeichnis 72 über die Einladung zur öffentlichen Sitzung des Kommunalwahlausschusses

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

Angelus. Das Mitteilungsblatt der kath. Pfarrei + Hl. Christophorus +

Angelus. Das Mitteilungsblatt der kath. Pfarrei + Hl. Christophorus + Angelus Das Mitteilungsblatt der kath. Pfarrei + Hl. Christophorus + Altrip Limburgerhof Neuhofen Otterstadt - Waldsee Ausgabe vom 08.10.2016 bis 06.11.2016 Pfarramt und Gemeindebüros: Kontakt Altrip 06236/2421

Mehr

Datum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign.

Datum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign. Monat: Januar Anzahl Bänder: 9 01.01.2015 Donnerstag Do DO 02.01.2015 Freitag Fr FR 03.01.2015 Samstag 04.01.2015 Sonntag 05.01.2015 Montag Mo1 MO 06.01.2015 Dienstag Di DI 07.01.2015 Mittwoch Mi MI 08.01.2015

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

Zum Heiligen Kreuz. Pappelweg Neu-Isenburg. Aus dem Gemeindeleben

Zum Heiligen Kreuz. Pappelweg Neu-Isenburg. Aus dem Gemeindeleben 25.11. - 08.12.2017 Zum Heiligen Kreuz Pappelweg 29 63263 Neu-Isenburg Aus dem Gemeindeleben Sa. 25.11. 18.30 Uhr Vorabendmesse Franz Hey + Angehörige (Stfm.) So. 26.11. Christkönigssonntag / Letzter Sonntag

Mehr

September

September www.kath-laar.de Nr.9/2013 September Lesejahr C Gottesdienstordnung 22. Sonntag im Jahreskreis Dienstag 03.September 2013 16.00 Uhr Krankenkommunion 19.00 Uhr Abendmesse 23. Sonntag im Jahreskreis Samstag

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

ST. MARIEN WITTEN PFARRNACHRICHTEN

ST. MARIEN WITTEN PFARRNACHRICHTEN ST. MARIEN WITTEN PFARRNACHRICHTEN 11.11. 25.11.2018 Samstag, 10. November 17.30 Pfarrkirche - Beichte 18.00 Pfarrkirche - Vorabendmesse Sonntag, 11. November Kollekte: Für außerordentliche Seelsorgezwecke

Mehr

St. Paulus - Gemeindebrief

St. Paulus - Gemeindebrief St. Paulus - Gemeindebrief für Februar 2018 Kath. St. Paulus-Gemeinde, Varreler Feld 7, 28816 Stuhr-Moordeich 0421-561046 0421-5668465 Kindergarten 0421-563170 e-mail: pfarrbuero@st-paulus-stuhr.de Internet:

Mehr

Termine. Christ König Di, Uhr Probe des Kirchenchors in St. Maria Di, Uhr Probe des Kirchenchors in St. Maria

Termine. Christ König Di, Uhr Probe des Kirchenchors in St. Maria Di, Uhr Probe des Kirchenchors in St. Maria Termine Heilig Kreuz Di, 23.5. 14-15:30 Uhr Sprache & Begegnung Sprachnachhilfe und caritative Integrationsunterstützung für Flüchtlinge und Migranten im Pfarrheim Heilig-Kreuz 18 Uhr Effata Yougendtreff

Mehr

Ausgabe 6 / Katholische Kirchengemeinde St. Christoph Dreiherrnsteinplatz Neu Isenburg

Ausgabe 6 / Katholische Kirchengemeinde St. Christoph Dreiherrnsteinplatz Neu Isenburg Ausgabe 6 / 2018 01.07.-29.07.2018 Katholische Kirchengemeinde St. Christoph Dreiherrnsteinplatz 2 63263 Neu Isenburg www.sankt-christoph.de 1 Unsere Gottesdienste So. 01.07.2018 13. Sonntag im Jahreskreis

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl am 26. Mai 2019 zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr 2019.

Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr 2019. AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

AmtsblAtt. mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee

AmtsblAtt. mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Wir unterstützen die Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0

Mehr

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr

Stadt Rottenburg am Neckar

Stadt Rottenburg am Neckar Stadt Rottenburg am Neckar Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und der Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags am 25. Mai 2014

Mehr

AmtsblAtt. Immer bestens informiert. mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee

AmtsblAtt. Immer bestens informiert. mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung 67165 Waldsee, Rathaus, Tel. 0 62 36/4 18 20, Fax 0 62 36/41 82 99, E-Mail:

Mehr