Liederbach GEMEINDE LIEDERBACH AM TAUNUS. AmtsblAtt der Gemeinde liederbach Am taunus internet:

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1 Liederbach AmtsblAtt der Gemeinde liederbach Am taunus internet: KW 45. Jahrgang Samstag,. Januar 06 Amtliche Bekanntmachungen Programm Sport und Flüchtlinge Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat gemeinsam mit der Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen e.v. ein spezielles Förderprogramm Sport und Flüchtlinge aufgelegt. Gemeinden, die mehr als 40 Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht haben, können Fördermittel in Höhe von 5000, bis 5.000, erhalten, wenn sie sich an dem Programm beteiligen. Die Fördermittel können dann für Aufwandsentschädigungen und für Sachmittel verwendet werden. Die antragstellende Gemeinde ist jedoch verpflichtet, in Abstimmung mit der Sportjugend Hessen einen Sport-Coach als Koordinator und Netzwerker vor Ort zu benennen, der Flüchtlinge und Vereine zusammenbringt und bei der Organisation der gemeinsamen Aktivitäten unterstützt. Informationen zum Sport-Coach und zu den Förderrichtlinien sowie das Antragsformular können im Internet unter eingesehen werden. Wenn Sie in einem Verein aktiv sind, sich gerne in der freiwilligen Flüchtlingsarbeit engagieren möchten, gut vernetzt und motiviert sind, sich weiterzubilden, dann melden Sie sich bitte bei der Gemeinde Liederbach, unter der Telefonnummer , bei unserem Sozialreferenten und Koordinator der Flüchtlingsarbeit, Herrn Walter Löhr. Über Ihr Interesse würden wir uns sehr freuen! 6585 Liederbach am Taunus, 9. Januar 06 Der Gemeindevorstand Eva Söllner Bürgermeisterin Beflaggung der Dienstgebäude Am 7. Januar 06 wird zur Erinnerung an den Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus die Beflaggung öffentlicher Gebäude angeordnet Liederbach am Taunus,. Januar 06 Der Gemeindevorstand Eva Söllner Bürgermeisterin IMPRESSUM: Herausgeber: Der Gemeindevorstand der Gemeinde Liederbach am Taunus Villebon-Platz 9-, 6585 Liederbach am Ts. Telefon , Telefax Zustellung wöchentlich samstags kostenlos an alle Haushalte Im Kohlruß, 6585 Liederbach am Ts. Telefon: Telefax: Welchen Teil von mir wünschen Sie zu speisen? Mörderisch gute Lesung mit dem Herrn der Stimmen Rainer Rudloff am 6. Februar 06 um 9:0 Uhr in der Bücherei Liederbach Die Lesung ist für Erwachsene und Jugendliche ab Jahren Auf ein Treffen mit zwei Meistern des schwarzen britischen Humors lädt die Bücherei Liederbach am 6. Februar um 9:0 Uhr. Der Schauspieler und Hörfunksprecher Rainer Rudloff, in der Bücherei in Liederbach schon eine feste Institution, liest aus Roald Dahls Küsschen, Küsschen und Douglas Adams Das Restaurant am Ende des Universums. Von einem abgekarteten Spiel bei einer Weinverköstigung um einen pikanten Wetteinsatz sowie einer freundlichen, jedoch Zyankali reichenden Zimmerwirtin schreibt der Bestsellerautor Roald Dahl. In der berühmten fünfbändigen Trilogie Per Anhalter durch die Galaxis schildert Douglas Adams in unnachahmlich trockener Manier die Begegnung zwischen vier abgeschlagenen Abenteurern und deren Abendessen im Restaurant am Ende des Universums... Rudloff ist ein außergewöhnlicher Stimmwandler und Spezialist für fantastische Lesungen. Wenn er flüstert, keucht, grinst und ächzt werden die skurrilen Situationen und merkwürdigen Personen der Geschichten lebendig. Ein turbulenter, überraschender Abend erwartet die Zuhörer! Die Karten für Erwachsene kosten 5, und sind in der Bücherei und in der Buchhandlung KoLibri erhältlich. Jugendliche erhalten dort auch eine kostenlose Karte. Weitere Informationen: Bücherei Liederbach, Im Kohlruß, Tel.: , GEMEINDE LIEDERBACH AM TAUNUS

2 Sprechstunden der Verwaltung (Telefon ) Montag 8.00 bis.00 Uhr (ab 7.00 Uhr nur Einwohnermeldeamt) Dienstag 8.00 bis.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis.00 und 5.00 bis 9.00 Uhr Freitag 8.00 bis.00 Uhr Auch außerhalb der genannten Zeiten nach Terminvereinbarung! Sprechstunden des Standesamtes Kelkheim Montag bis Donnerstag 8.00 bis.00 Uhr Donnerstag 6.00 bis 8.00 Uhr Dienstag 4.00 bis 6.00 Uhr Freitag keine Sprechstunde Anmeldung zur Eheschließung nach telefonischer Vereinbarung: Telefon ÄRZTLICHER NOTDIENST für alle Krankenkassen und Privatpatienten in dringenden Fällen am Wochenende Ärztlicher Bereitschaftsdienst Main-Taunus-West Lindenstraße Hofheim am Taunus Wegen der Bauphase des Klinikums Hofheim ist der Zugang zur Bereitschaftsdienstzentrale nur noch über die Friedensstraße möglich. Dieser Zugang ist (leider nur mit unbeleuchteten Schildern) über den Zugang des Kuratoriums für Heimdialyse möglich. Folgen Sie dem Weg nach oben und man erkennt neben dem alten Klinikgebäude zur linken Hand in ca. 0 Metern das Nebengebäude der Klinik (grünes Gebäude), im Erdgeschoss (Seiteneingang) finden Sie die Bereitschaftsdienstzentrale. Telefon 67 und Sprechstunde des Schiedsamtes (im Rathaus) Anmeldung nur nach Vereinbarung unter der Mobil-Nr (Klaus Walter) Sprechstunde des Ortsgerichtes (im Rathaus) Mittwoch 8.00 bis 9.00 Uhr Bürgermeistersprechstunde nach Anmeldung Mittwoch 5.00 bis 9.00 Uhr Kinder- und Jugendsprechstunde jeden ersten Mittwoch im Monat von 5.00 bis 6.00 Uhr Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis.00 Uhr Mittwoch von 4.00 bis.00 Uhr Am Wochenende ab Freitag von 4.00 bis Montag 7.00 Uhr. An Feiertagen ab dem Vorabend 9.00 Uhr bis zum darauffolgenden Morgen 7.00 Uhr. bitte möglichst telefonische Voranmeldung Krankentransport Leitstelle Telefon * Krankentransport und Rettungsdienst *Auskunft über ärztlichen Mittwochsdienst, Zahn-, Augen- und HNO-Ärztliche Notdienste Der Gemeindevorstand der Gemeinde Liederbach als Umlegungsstelle B e k a n n t m a c h u n g Nachstehender Beschluss über die Umlegung der Grundstücke im Baugebiet Quartier am Augraben wird mit Hinweisen und Aufforderungen hiermit öffentlich bekannt gemacht: U m l e g u n g s b e s c h l u s s Nachdem durch den Beschluss der Gemeindevertretung vom die Baulandumlegung gemäß 46 Baugesetzbuch für das Gebiet Quartier am Augraben angeordnet wurde, wird die Umlegung der Grundstücke gemäß 47 des Baugesetzbuches eingeleitet. Abgrenzung des Umlegungsgebietes: Das Gebiet ist wie folgt begrenzt: Im Westen: Durch die westliche Grenze des Weges Wickerten Im Norden: Durch die Südgrenze des Augraben, diesem bis zur Verlängerung der östlichen Grenze der Wegeparzelle An der Untermühle folgend. Im Osten: Durch die Ostgrenze der Wegeparzelle An der Untermühle. Dieser bis ca. 0 m vor der Straße Am Wehr folgend, um dann auf die Straße Am Wehr in der Verlängerung der Ostgrenze der Straße An der Untermühle in einem Bogen aufzutreffen. Im Süden: Durch die Südgrenze der Straße Am Wehr Betroffene Grundstücke: Gemarkung Oberliederbach Flur Flurstücke,,, 4, 5/, 6/, 7, 8/, 9/, 0,, / und / Flur Flurstück 7 Flur 5 Flurstück 84 Flur 6 Flurstücke 65/4, 65/5 und 68/ Die Begrenzung des Umlegungsgebiets ist im Übersichtsplan dargestellt. Bei den nur teilweise im Verfahren liegenden Flurstücken sind die außerhalb des Bebauungsplanes liegenden und damit nicht in das Umlegungsverfahren einbezogenen Flächenanteile schraffiert dargestellt. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung: Quartier am Augraben Eine vorherige Anhörung der Eigentümer hat gemäß 47 Abs. BauGB stattgefunden. Mit der technischen Durchführung des Baulandumlegungsverfahrens ist der öffentl. best. Vermessungsingenieur Dipl. Ing. Thomas Müller, Westbahnhofstraße 6 in 6450 Hanau beauftragt. Gemeinde Liederbach, den 4. Januar 06 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Liederbach am Taunus (Umlegungsstelle) (Siegel) H i n w e i s e und A u f f o r d e r u n g e n Beteiligte 48 Baugesetzbuch (BauGB) lautet: () In dem Umlegungsverfahren sind Beteiligte. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke,. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechtes an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechtes an dem Grundstück oder einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruches mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechtes, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstückes berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstückes beschränkt, q Liederbacher Amtsblatt KW.0.06 Seite

3 4. die Gemeinde, 5. unter den Voraussetzungen des 55 Abs. 5 die Bedarfsträger und 6. die Erschließungsträger. () Die in Absatz Nr. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, in dem die Anmeldung ihres Rechtes der Umlegungsstelle zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Beschlussfassung über den Umlegungsplan ( 66 Abs. ) erfolgen. () Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so hat die Umlegungsstelle dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechtes zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechtes nicht mehr zu beteiligen. (4) Der im Grundbuch eingetragene Gläubiger einer Hypothek, einer Grundschuld oder Rentenschuld, für die ein Brief erteilt ist, sowie jeder seiner Rechtsnachfolger hat auf Verlangen der Umlegungsstelle eine Erklärung darüber abzugeben, ob ein anderer die Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld oder ein Recht daran erworben hat; die Person des Erwerbers hat er dabei zu bezeichnen. 08 Satz 4 gilt entsprechend. Anmeldung von Rechten Es ergeht hiermit nach 50 Abs. BauGB die Aufforderung, innerhalb eines Monats Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, bei der Umlegungsstelle anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf der im vorigen Absatz bezeichneten Frist angemeldet oder nach Ablauf der in 48 Abs. gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muss ein Berechtigter die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn die Umlegungsstelle dies bestimmt ( 50 Abs. BauGB). Der Inhaber eines aus dem Grundbuch nicht ersichtlichen Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist ( 50 Abs. 4 BauGB). Verfügungs- und Veränderungssperre 5 Baugesetzbuch (BauGB) lautet: () Von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung nach 7 dürfen im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung der Umlegungsstelle. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird, oder Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden;. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden;. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden; 4. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden. Einer Genehmigung nach Satz bedarf es im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet nur, wenn und soweit eine Genehmigungspflicht nach 44 nicht besteht. () Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. () Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass das Vorhaben die Durchführung der Umlegung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde. Abs. 5 Satz bis 5 ist entsprechend anzuwenden. (4) Die Genehmigung kann unter Auflagen und außer bei Verfügungen über Grundstücke und über Rechte an Grundstücken auch unter Bedingungen oder Befristungen erteilt werden. Wird die Genehmigung unter Auflagen, Bedingungen oder Befristungen erteilt, ist die hierdurch betroffene Vertragspartei berechtigt, bis zum Ablauf eines Monats nach Unanfechtbarkeit der Entscheidung vom Vertrag zurückzutreten. Auf das Rücktrittsrecht sind die 46 bis 54 und 56 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. (5) Überträgt der Umlegungsausschuss aufgrund einer Verordnung nach 46 Abs. Nr. der dort bezeichneten Stelle Entscheidungen über Vorgänge nach Absatz, unterliegt diese Stelle seinen Weisungen; bei Einlegen von Rechtsbehelfen tritt der Umlegungsausschuss an ihre Stelle. Der Umlegungsausschuss kann die Übertragung jederzeit widerrufen. Vorkaufsrecht der Gemeinde Nach 4 Abs. Nr. BauGB unterliegen die in das Umlegungsverfahren einbezogenen Grundstücke für die Dauer des Umlegungsverfahrens dem Vorkaufsrecht der Gemeinde. B e l e h r u n g über den R e c h t s b e h e l f Gegen den Umlegungsbeschluss, durch den die Umlegung eingeleitet wird, ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats seit der Bekanntmachung bei der Umlegungsstelle Der Gemeindevorstand der Gemeinde Liederbach Rathaus Villebon-Platz 9- in 6585 Liederbach am Taunus schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Öffentliche Auslegung Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis ( 5 BauGB) werden in der Zeit vom bis im Rathaus der Gemeinde Liederbach am Taunus, Villebon-Platz 9- in 6585 Liederbach am Taunus, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. q Liederbacher Amtsblatt KW.0.06 Seite

4 8 Auf den grünen Weg Flur 5 Auf den Augraben Wickerten Augraben Flur 4 7 Beim Wehr Flur An den Hofgärten 5 5 Liederbach Flur Gemeindevorstand der Gemeinde Amt für Bodenmanagement Limburg Liederbach Liederbach am Taunus Umlegungsstelle Grundbuchamt Frankfurt-Höchst U M L E G U N G nach dem Baugesetzbuch vom. Sept. 004 (BGBl. I S. 44) zuletzt geändert durch Art. Gesetz v (BGBl. I S. 7) Am Aug 6 5 Am Wehr Gemarkung Oberliederbach Flur,, 5 und 6 UMLEGUNGSGEBIET Quartier am Augraben B E S T A N D S K A R T E ofgärten Flur / / e 5/8 5/6 d c 5/4 b 8 5 a h i / /6 5/5 5/4 f g 5/7 8 4 An der Untermühle Maßstab : ohne Die Ausgangsdaten können durch Digitalisierung analoger Karten 6 in den Maßstäben :500-:000 entstanden sein Nach den Unterlagen des Liegenschaftskatasters gefertigt. Wassergraben 57 Erläuterungen Grenze des Umlegungsgebietes Für Sie Abfall für andere wertvoll An die Gemeindeverwaltung, Villebon-Platz 9-, 6585 Liederbach Ich biete folgende gebrauchsfähige Gegenstände kostenlos an: Meine Telefonnummer lautet: Meine Anschrift (wird nicht veröffentlicht): Vorname und Name: Straße und Hausnummer: Liederbacher Amtsblatt KW.0.06 Seite 4

5 Liederbacher Amtsblatt KW.0.06 Seite 5

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8 6. Liederbacher Amtsblatt KW.0.06 Seite 8

9 Stellenausschreibung Liederbach am Taunus ist eine Gemeinde am Südhang des Taunus, mitten im Rhein-Main- Gebiet gelegen, mit ca Einwohner/innen und sehr guter Infrastruktur. In der Gemeinde gibt es mit den Kindertagesstätten Sonnengarten und Kinderkiste zwei kommunale Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder im Kindergartenalter, die jeweils mit großzügiger und gut ausgestatteter Außenspielfläche ausgestattet sind. In den Einrichtungen wird integrativ gearbeitet. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Erzieher/innen in Teilzeit oder Vollzeit (9 Wochenstunden) Wir bieten Ihnen: eine Vergütung nach dem TVöD-SuE, S8 Anrechung einschlägiger Berufserfahrung ein gutes Betriebsklima Vorbereitungszeiten Fachberatung Teamfortbildung Supervision auch Berufseinsteigerinnen willkommen Wir erwarten von Ihnen: engagierte Arbeit gemäß Konzeption, Interesse an der Umsetzung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans, konstruktive Zusammenarbeit im Team, mit den Eltern, der Schule und anderen Einrichtungen (z.b. Jugendamt oder Frühförderstelle). Informationen über unsere freien Stellen erhalten Sie von der Leitung der Kindertagesstätten, Herrn Joachim Klingel, unter der Rufnummer: Ihre Bewerbung senden Sie bitte an den Gemeindevorstand der Gemeinde Liederbach am Taunus, Villebon-Platz 9-, 6585 Liederbach am Taunus Gerne nehmen wir Ihre Bewerbung per entgegen, Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus Kostengründen keine Unterlagen zurücksenden können es sei denn, Sie senden einen ausreichend frankierten Rückumschlag mit. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Liederbacher Amtsblatt KW.0.06 Seite 9

10 Heute feiern wir Fassenacht, da wird geschunkelt und gelacht! Wir laden alle Liederbacher Senioren zum Kreppelkaffee am Mittwoch, dem. Februar 06, um 4: Uhr (Einlass 4:00 Uhr) in die Liederbachhalle ein. Bei Kaffee und Kreppel präsentieren wir lustige Vorträge und Live Musik, es tanzt für Sie die Tanzgarde Liederbach. Wenn Sie den DRK-Fahrdienst benötigen, melden Sie sich im Rathaus bei Frau Stumpe, Telefon Es laden ein: Gemeinde Liederbach am Taunus Altenklub Rentnerruh DRK Liederbach und die Gaststätte Liederbachhalle Liederbacher Amtsblatt KW.0.06 Seite 0

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