Liederbach. AmtsblAtt der Gemeinde liederbach Am taunus internet: Amtliche Bekanntmachungen

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1 Liederbach AmtsblAtt der Gemeinde liederbach Am taunus internet: KW Jahrgang Samstag, 9. Januar 2016 Amtliche Bekanntmachungen NIEDERSCHRIFT über die 42. Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, dem 17. Dezember 2015 im Mehrzweckraum in der Liederbachhalle, Wachenheimer Straße 62, Liederbach am Taunus. Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Mitteilungen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung 2. Mitteilungen der Bürgermeisterin 3. Bericht aus den Ausschüssen 4. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 und den Haushaltsplan 2016 sowie das Investitionsprogramm, die Ergebnis- und Finanzplanung und den Stellenplan 5. Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2019 der Gemeinde Liederbach am Taunus 6. Verschiedenes Tagesordnungspunkt 1: Mitteilungen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung Keine Mitteilungen. Tagesordnungspunkt 2: Mitteilungen der Bürgermeisterin Frau Bürgermeisterin Söllner berichtet, dass der Rewe-Markt im Kohlruß schließt, eine Nachfolgelösung kommt. Tagesordnungspunkt 3: Bericht aus den Ausschüssen Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Herr Martinez de Uña berichtet von der letzten Ausschusssitzung am 8. Dezember Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 und den Haushaltsplan 2016 sowie das Investitionsprogramm, die Ergebnis- und Finanzplanung und den Stellenplan Die Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herr Lehner; der Bündnis 90/die Grünen, Herr Kunz; der FDP, Herr Dr. Solveen; der FWG, Herr Kandziorowsky sowie für die SPD Herr Gemeindevertreter Bier sprechen zum Haushaltsentwurf Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit folgenden Festsetzungen: Mit der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf ,, mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ,, im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0,, mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,, mit einem Fehlbetrag von , und im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf , und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,, Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,, Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf , mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von , festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf , festgesetzt. Für das Darlehen aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Landes in Höhe von , gilt die aufsichtsrechtliche Genehmigung als erteilt. Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2016 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf , festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Haushaltsjahr 2016 wird auf , festgesetzt. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 332 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H. 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf 360 v. H. Die Gemeindevertretung beschließt den Stellenplan 2016, das Investitionsprogramm 2015 bis 2019 sowie den Ergebnis- und Finanzplan 2016 bis Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 24 Nein-Stimmen: 03 IMPRESSUM: Herausgeber: Der Gemeindevorstand der Gemeinde Liederbach am Taunus Villebon-Platz 9-11, Liederbach am Ts. Telefon , Telefax Zustellung wöchentlich samstags kostenlos an alle Haushalte q

2 Sprechstunden der Verwaltung (Telefon ) Montag 8.00 bis Uhr (ab 7.00 Uhr nur Einwohnermeldeamt) Dienstag 8.00 bis Uhr Mittwoch 9.00 bis und bis Uhr Freitag 8.00 bis Uhr Auch außerhalb der genannten Zeiten nach Terminvereinbarung! Sprechstunden des Standesamtes Kelkheim Montag bis Donnerstag 8.00 bis Uhr Donnerstag bis Uhr Dienstag bis Uhr Freitag keine Sprechstunde Anmeldung zur Eheschließung nach telefonischer Vereinbarung: Telefon ÄRZTLICHER NOTDIENST für alle Krankenkassen und Privatpatienten in dringenden Fällen am Wochenende Ärztlicher Bereitschaftsdienst Main-Taunus-West Lindenstraße Hofheim am Taunus Wegen der Bauphase des Klinikums Hofheim ist der Zugang zur Bereitschaftsdienstzentrale nur noch über die Friedensstraße möglich. Dieser Zugang ist (leider nur mit unbeleuchteten Schildern) über den Zugang des Kuratoriums für Heimdialyse möglich. Folgen Sie dem Weg nach oben und man erkennt neben dem alten Klinikgebäude zur linken Hand in ca. 120 Metern das Nebengebäude der Klinik (grünes Gebäude), im Erdgeschoss (Seiteneingang) finden Sie die Bereitschaftsdienstzentrale. Telefon und Sprechstunde des Schiedsamtes (im Rathaus) Anmeldung nur nach Vereinbarung unter der Mobil-Nr (Klaus Walter) Sprechstunde des Ortsgerichtes (im Rathaus) Mittwoch bis Uhr Bürgermeistersprechstunde nach Anmeldung Mittwoch bis Uhr Kinder- und Jugendsprechstunde jeden ersten Mittwoch im Monat von bis Uhr Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von bis Uhr Mittwoch von bis Uhr Am Wochenende ab Freitag von bis Montag 7.00 Uhr. An Feiertagen ab dem Vorabend Uhr bis zum darauffolgenden Morgen 7.00 Uhr. bitte möglichst telefonische Voranmeldung Krankentransport Leitstelle Telefon * Krankentransport und Rettungsdienst *Auskunft über ärztlichen Mittwochsdienst, Zahn-, Augen- und HNO-Ärztliche Notdienste Tagesordnungspunkt 5: Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2019 der Gemeinde Liederbach am Taunus Beschluss: Das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2019 wird gem. 92 Abs. 4 HGO beschlossen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 24 Nein-Stimmen: 03 Tagesordnungspunkt 6: Verschiedenes Herr Kandziorowsky bittet die Vorsitzende der Gemeindevertretung im Anschluss an eine Abstimmung das aktuelle Abstimmungsergebnis bekannt zu geben Liederbach am Taunus, 21. Dezember 2015 gez. Karin Schneider Vorsitzende gez. Harald Emrich Schriftführer Bundesmeldegesetz Jeder Bürger kann gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) auf Antrag folgende Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister eintragen lassen: 36 (2) BMG Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr Die Meldebehörde übermittelt an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, nach 58c (1) des Soldatengesetzes folgende Daten: 42 (3) BMG Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften Die Meldebehörde darf von Familienangehörigen, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören in folgendem Umfang folgende Daten übermitteln: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft, derzeitige Anschriften und letzte frühere Anschrift, Auskunftssperren nach 51 Bundesmeldegesetz, Sterbedatum. Gemäß 42 (3) Bundesmeldegesetz können Familienangehörige, hier Ehegatte/Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern, der Übermittlung ihrer Daten widersprechen. Dies gilt nicht soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaft übermittelt werden. 50 (1) BMG Parteien und Wählergruppen Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in 44 (1) Satz 1 bezeichneten Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften) von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammenhang das Lebensalter zu bestimmen ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. 50 (2) BMG Presse und Rundfunk Die Meldebehörde darf auf Verlangen von Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern über folgende Daten geben: Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen im Sinne des Satzes 1 sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag Liederbacher Amtsblatt KW Seite 2

3 jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. 50 (3) BMG Adressbuchverlage Die Meldebehörde darf Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Rechte der betroffenen Person ( 9 BMG) Möglich sind Hinweise auf das Recht auf unentgeltliche 1. Auskunft nach 10 BMG, 2. Berichtigung und Ergänzung nach 12 BMG und 3. Löschung nach den 14 und 15 BMG. Beantragung von Auskunftssperren ( 51 Absatz 1 BMG) Die Meldebehörde trägt auf Antrag eine Auskunftssperre in das Melderegister ein, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Hierzu ist bei der Meldebehörde ein formloser Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre nach 51 Absatz 1 BMG zu stellen, in dem die Gründe glaubhaft dafür zu machen sind, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Die Einrichtung der Auskunftssperre bewirkt, dass eine Auskunft aus dem Melderegister nur erteilt wird, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann. Die betroffene Person wird vor Erteilung einer Auskunft durch die Meldebehörde angehört. Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden. Einrichtung bedingter Sperrvermerke ( 52 BMG) Wenn Personen in 1. einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber oder sonstige ausländische Flüchtlinge, 2. Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, 3. Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt oder 4. Einrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen gemeldet sind, richtet die Meldebehörde einen bedingten Sperrvermerk für diese Person im Melderegister ein. Die Meldebehörde richtet den bedingten Sperrvermerk nur ein, wenn sie Kenntnis darüber hat, dass die Person sich in einer der o.g. Einrichtungen angemeldet hat. Für den Fall, dass die Person sich in einer der o.g. Einrichtungen angemeldet hat, soll sie der Meldebehörde hierüber Kenntnis geben. Die Einrichtung des bedingten Sperrvermerks bewirkt, dass eine Auskunft aus dem Melderegister an Private nur erteilt wird, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann. Die betroffene Person wird vor Erteilung einer Melderegisterauskunft durch die Meldebehörde angehört. Der Gemeindevorstand Eva Söllner Bürgermeisterin Schulung/Information für Existenzgründer und Jungunternehmer Die Gemeinde Liederbach am Taunus bietet Existenzgründern und Jungunternehmern am Mittwoch, dem 13. Januar 2016 von 9.00 bis Uhr im Rathaus Liederbach kompetente Unterstützung im Rahmen von Orientierungsgesprächen an. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Verein zur Förderung von Existenzgründern VFE. e. V. Für den Interessenten ergeben sich keine Kosten, der Verein arbeitet auf gemeinnütziger Basis. Ein Experte des Vereins wird Fragen zur allgemeinen Unternehmensführung, zum Geschäftsplan, zum Marketing und zu allen anderen Fragen rund um die Unternehmensgründung und -führung beantworten. Weitere Informationen finden Sie dazu im Internet unter www. vfe-kelkheim.de Damit für jeden Gründer ausreichend Zeit eingeplant werden kann, ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte vereinbaren Sie mit Frau Klopfer, Tel , einen Termin. Die Gemeindevorstand Eva Söllner Bürgermeisterin Beratungszeiten der Deutschen Rentenversicherung Bund im Rathaus Am Mittwoch, dem 3. Februar 2016 in der Zeit von Uhr bis Uhr wird Herr Reinhard Lippert (Versichertenberater Deutsche Rentenversicherung Bund) Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung beantworten. Wir weisen darauf hin, dass in dieser Beratungszeit keine Rentenanträge und keine Anträge auf Kontenklärungen gestellt werden können, da hierfür die gegebene Zeit nicht ausreicht. Regelmäßige Beratungstermine sind nicht möglich, deshalb werden die jeweiligen Termine im Amtsblatt der Gemeinde Liederbach am Taunus veröffentlicht. Da die Nachfrage an Beratung größer ist als der Zeitrahmen, der zur Verfügung steht, ist es notwendig, einen Termin unter folgender Telefonnummer zu vereinbaren. Der Gemeindevorstand Eva Söllner Bürgermeisterin Für Sie Abfall für andere wertvoll Unter diesem Stichwort werden folgende gut erhaltene Gegenstände kostenlos abgegeben: Voll funktionsfähige Stereo-Anlage mit Boxen Interessierte erfahren Näheres unter der Tel.-Nr Der Gemeindevorstand Eva Söllner Bürgermeisterin SPRECHSTUNDE DER VERWALTUNG Tel Liederbacher Amtsblatt KW Seite 3

4 Amtliche Bekanntmachung Ombudsstelle Pflege Die Pflege und Versorgung von Menschen ist eine fordernde Aufgabe, welche Freude bereiten aber auch Probleme machen kann. Der Kontakt zwischen den pflegebedürftigen Menschen, welche in einer stationären Einrichtung leben, den Angehörigen, dem Pflegepersonal und den Heimleitungen ist meist sehr intensiv. Aufgrund dieser Emotionalität kann es schnell zu Missverständnissen kommen. Häufig fehlt es dabei nur an einem unabhängigen Dritten, der mit einem Blick von außen die Situation betrachtet und die Beteiligten wieder zusammenbringt. Deshalb hat der Main-Taunus-Kreis die Einrichtung ei- ner Ombudsstelle Pflege beschlossen, welche als unabhängige Stelle zwischen den Parteien vermittelt und evtl. Konflikte zu lösen hilft. Rat- und Hilfesuchende können telefonisch oder schriftlich mit der Ombudsstelle Kontakt aufnehmen. An die Ombudsstelle können sich Bewohner, Angehörige, Betreuer, Mitarbeiter und Ehrenamtliche wenden. Die Behandlung des Konflikts ist vertraulich. Die Inanspruchnahme der Ombudsstelle ist kostenlos. Die Ombudsstelle ist unabhängig und neutral. Die Ombudspersonen sind niemanden verpflichtet. Sprechzeiten finden in den Räumen des Main-Taunus-Kreises, 1. OG, Raum 1.087, donnerstags von bis Uhr, Tel , statt Liederbach am Taunus, 4. Januar 2016 Für Sie Abfall für andere wertvoll An die Gemeindeverwaltung Villebon-Platz Liederbach Ich biete folgende gebrauchsfähige Gegenstände kostenlos an: Meine Telefonnummer lautet: Meine Anschrift (wird nicht veröffentlicht): Vorname und Name: Straße und Hausnummer: Liederbacher Amtsblatt KW Seite 4

5 Stellenausschreibung Liederbach am Taunus ist eine Gemeinde am Südhang des Taunus, mitten im Rhein-Main- Gebiet gelegen, mit ca Einwohner/innen und sehr guter Infrastruktur. In der Gemeinde gibt es mit den Kindertagesstätten Sonnengarten und Kinderkiste zwei kommunale Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder im Kindergartenalter, die jeweils mit großzügiger und gut ausgestatteter Außenspielfläche ausgestattet sind. In den Einrichtungen wird integrativ gearbeitet. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Erzieher/innen in Teilzeit oder Vollzeit (39 Wochenstunden) Wir bieten Ihnen: eine Vergütung nach dem TVöD-SuE, S8 Anrechung einschlägiger Berufserfahrung ein gutes Betriebsklima Vorbereitungszeiten Fachberatung Teamfortbildung Supervision auch Berufseinsteigerinnen willkommen Wir erwarten von Ihnen: engagierte Arbeit gemäß Konzeption, Interesse an der Umsetzung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans, konstruktive Zusammenarbeit im Team, mit den Eltern, der Schule und anderen Einrichtungen (z.b. Jugendamt oder Frühförderstelle). Informationen über unsere freien Stellen erhalten Sie von der Leitung der Kindertagesstätten, Herrn Joachim Klingel, unter der Rufnummer: Ihre Bewerbung senden Sie bitte an den Gemeindevorstand der Gemeinde Liederbach am Taunus, Villebon-Platz 9-11, Liederbach am Taunus Gerne nehmen wir Ihre Bewerbung per entgegen, Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus Kostengründen keine Unterlagen zurücksenden können es sei denn, Sie senden einen ausreichend frankierten Rückumschlag mit. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Liederbacher Amtsblatt KW Seite 5

6 Einladung zum Neujahrsempfang der Gemeinde Liederbach am Taunus Der Empfang findet am Sonntag, dem 17. Januar 2016, von Uhr bis Uhr in der Liederbachhalle, Wachenheimer Straße 62 statt. Es spricht Bruder Paulus Terwitte vom Kapuzinerkloster Liebfrauen in Frankfurt am Main Der liebe Gott und ich. Wir sind die Mehrheit. Zur aktuellen Bedeutung des ersten Satzes des Grundgesetzes. Das musikalische Rahmenprogramm wird gestaltet von Julia Raasch (Klavier) Nach dem offiziellen Programm freuen wir uns auf anregende Gespräche! Getränke und ein kleiner lmbiss stehen bereit. Mit freundlichen Grüßen Karin Schneider Vorsitzende der Gemeindevertretung Eva Söllner Bürgermeisterin Liederbacher Amtsblatt KW Seite 6

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