Internetpublikation des Referats K 2 im Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Systemsteuerung (K-PVS)

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1 Internetpublikation des Referats K 2 im Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Systemsteuerung (K-PVS) FACHBEREICH THEMATIK Bezüge zentral Grundsätze zur Erhebung von Einnahmen/ Rückforderungen BEARBEITUNG K2.51/ K2.511 DATUM ) Zahlungsüberwachungsverfahren Mit BMF-Erlass II A 6 H 1005/11/10005 vom ist noch einmal darauf hingewiesen worden, dass betragsmäßig feststehende Forderungen des Bundes grundsätzlich im Zahlungsüberwachungsverfahren ( ZÜV ) zum Soll zu stellen sind. Näheres zur praktischen Umsetzung entnehmen Sie bitte dem fünften Abschnitt der Verfahrensrichtlinien für Mittelverteilen und Titelverwalter für das automatisierte Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes ( VerfRiB-MV/TV-HKR ) und dem Benutzerhandbuch Zahlungsüberwachungssystem. Die aktuelle Fassung der VerfRiB-MV/TV-HKR und des Benutzerhandbuchs Zahlungsüberwachungssystem entnehmen Sie bitte der HKR-Dokumentation des HICO-Verfahrens. Für Anwender die keine Zulassung des HICO-Verfahrens besitzen, werde ich diese Dokumente im DZ-Portal unter Bezüge zentral, alle Statusgruppen, Handbücher bzw. Vorschriften publizieren. Demnach können ausschließlich Titelverwalter Forderungen vornehmen, entweder: im ZÜV-Dialog-Verfahren oder mit den HKR-Belegen F22 bei einmaligen, bzw. F41 bei laufenden Forderungen. Für den Fall, dass Sie als Titelverwalter noch keine Teilnahme am ZÜV-Dialog-Verfahren beim Kompetenzzentrum für das Kassen- und Rechnungswesen des Bundes beantragt haben, bzw. Ihnen die entsprechende Zulassung noch nicht vorliegt, stelle ich Ihnen als Anlage zu diesem Schreiben jeweils einen Musterbeleg F22 und einen Musterbeleg F41 zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass hier nur der Standardfall abgebildet ist. Eine detaillierte Ausfüllhilfe finden Sie für den: F22-Beleg, im sechsten Abschnitt, Seite 108 bis 111 der VerfRiB-MV/TV-HKR F41-Beleg, im sechsten Abschnitt, Seite 132 bis 135 der VerfRiB-MV/TV-HKR. Stand: 04/2012 Seite 1 Vordr.-Nr. BAS317

2 Bitte beachten Sie, dass sowohl bei der Nutzung des ZÜV-Dialogsystems als auch bei der Verwendung der vorgenannten HKR-Belege zunächst Kassenzeichen für jeden Bewirtschafter bei der Bundeskasse Trier durch den Titelverwalter angefordert werden müssen. Erstellen Sie für jede Forderung zeitgleich mit der Zahlungsaufforderung an den Einzahlungspflichtigen eine Annahmeanordnung im ZÜV und vergeben Sie für jede Forderung ein eigenes Kassenzeichen. Das Kassenzeichen teilen Sie dem Einzahlungspflichtigen mit, dieses ist bei der Überweisung als Verwendungszweck anzugeben. Sollte die genaue Höhe der Einzahlung noch nicht feststehen, teilen Sie dem Einzahlungspflichtigen ein Kassenzeichen aus der Kassenzeichenliste des Bewirtschafters mit und erstellen die Annahmeanordnung im ZÜV-Dialog oder per Beleg nach dem Eingang der Zahlung. Das in den beigefügten Musterbelegen dargestellte Mahnkennzeichen entspricht dem Fall, dass keine Zinsen berechnet und keine Mahnung erfolgen soll. Weitere Möglichkeiten von Mahnkennzeichen entnehmen Sie bitte dem fünften Abschnitt, Kapitel 11.4 der VerfRiB-MV/TV-HKR. Beachten Sie dabei, dass eingehende Mahnkosten und Mahngebühren immer bei der jeweiligen Hauptforderung zu buchen sind. 2.) Feststellung des Geldeingangs, Erfassung in KIDICAP Den Geldeingang aus Ihrer Forderung können Sie feststellen: Bei Zulassung zum ZÜV-Dialog-Verfahren im Menüpunkt 1, Kontostamm, bei dem entsprechenden Kassenzeichen. In jedem Falle ist ein Zahlungseingang in der Liste der Bundeskasse Trier, ZV-131 Kassenanzeige bei Einzahlung, für Ihr Konto dokumentiert. Die Liste erhält im Regelfall der Titelverwalter des HKR-Kontos. Wenn Sie den Geldeingang festgestellt haben, bzw. der Titelverwalter Ihnen den Geldeingang mitgeteilt hat, ist noch folgendes zu beachten: Der Geldeingang bezieht sich nicht auf einen Überzahlungs-/ Rückforderungsbetrag des Abrechnungssystems KIDICAP. Der Einzahlungsbetrag wird automatisch bei der erfassten Haushaltsstelle des Kassenzeichens im HKR vereinnahmt. Es ist nichts weiter zu veranlassen. Der Geldeingang bezieht sich auf einen Überzahlungs-/ Rückforderungsbetrag des Abrechnungssystems KIDICAP. Sie müssen den eingezahlten Betrag noch im Abrechnungssystem KIDICAP abbilden. Dazu verwenden Sie wie bei der Abwicklung einer Kassenanzeige den Abzugsschlüssel Den eingezahlten Betrag erfassen Sie mit Minuskennzeichen. Als Verrechnungsstelle hinterlegen Sie die Haushaltsstelle, die im ZÜV-Dialog-Verfahren, im F22- oder F41-Beleg angegeben wurde. Da es hier abweichend zur Abwicklung der Kassenanzeigen keine Belegnummer gibt, füllen Sie das Datenfeld Dauervorgang mit Stand: 04/ 2012 Seite 2 von 3 Vordr.-Nr. BAS317

3 3.) Ansprechpartner HKR-ZÜV Abschließend möchte ich Sie auf die Ansprechpartner Grundsatzsachbearbeitung HKR-ZÜV der Bundeskasse Trier hinweisen. Diese kontaktieren Sie bitte bei weitergehende Fragen zum ZÜV-Dialog-Verfahren oder zu den HKR-Belegen F22, F41, sofern sich diese nicht aus dem Benutzerhandbuch Zahlungsüberwachungssystem oder der VerfRiB-MV/TV-HKR beantworten lassen. Müller, Winfried Flerchinger, Gisbert buktr.bfinv.de Pippig, Jochen Alten, Michael Fey, Hermann Haase/ Thron Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen - Kompetenzzentrum-PVS - Stand: 04/ 2012 Seite 3 von 3 Vordr.-Nr. BAS317

4 Anordnende Stelle Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen Bonn Eingangsstempel der Kasse 1 Belegnummer der Kasse An die Bundeskasse über die Zahlstelle Anordnung zur Annahme einer Einzahlung Aufhebung der Annahmeanordnung Haushaltsjahr 2012 Trier 2 Belegnummer des Bewirtschafters 3 Verarbeitungsschlüssel Tag Monat Jahr Lfd.Nr Bewirtschafternummer B e w i r t s c 5 Haushaltsstelle H H S t e l l e 6 Objektnummer O b j e k t N r Objektnummer??? H Name/Bezeichnung des Einzahlungspflichtigen E i n z a h l e r M u s t e r m a n n 8 Satzart 7 Kassenzeichen 8 Kz.-Mahnverfahren K a s s e n z L i s t e Z-F22 1/02 Anordnung zur Annahme einer Einzahlung oder Aufhebung der Annahmeanordnung Bezeichnung des Geldinstituts mit Ortsangabe Betrag in Buchstaben in Euro Neunhundertneunundneunzigtausendneunhundertneunundneunzig-EUR Zahlungsart unbar bar Verrechnung Begründung der Einnahme, Hinweis auf begründende Unterlagen Aktennotiz, erscheint nicht im ZUEV Sachlich richtig und Rechnerisch richtig Unterschriften Die Anordnung ist, wie angegeben, auszuführen Datum, Unterschrift des Anordnungsbefugten Annahmevermerk der Bundeskasse oder der Zahlstelle Betrag erhalten: Datum, Unterschrift 9 Straße/Postfach M u s t e r s t r LKZ PLZ Ort M u s t e r s t a d t H Bankleitzahl 9 Girokontonummer LSE H 3 2 H 0 2 H 1 2 H Text zur Erläuterung der Buchung im Kontoauszug, Angaben zur Abschlagszahlung (Schreibstellen 1 bis 9) Zahlungsnachweis Der angeordnete Betrag wurde angenommen, Datum unbar bar Verrechnung Vermerke der Kasse Bearbeitungszeichen: Daten erfasst: 7 Betrag Euro Cent Fälligkeitsdatum 9 Buchungsplatz Bezugsbelegnummer 7 Angabe über den Zweck der Zahlung bei Lastschrifteinzug P e r s. N r. + N a m e 7 Buchungstext/Einzahlender (falls abweichend vom Einzahlungspflichtigen) k a n n a u s g e f ü l l t w e r d e n 7 Mehrzweckfeld Daten geprüft: 1.Unterschrift 2.Unterschrift Datum der Einzahlung

5 Anordnende Stelle Eingangsstempel der Kasse 1 Belegnummer der Kasse Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen Bonn An die Bundeskasse Trier Anordnung zur Annahme oder Änderung einer wiederkehrenden Einzahlung 2 Belegnummer des Bewirtschafters Tag Monat Jahr Lfd. Nr. 4 Bewirtschafternummer 3 Verarbeitungsschlüssel Haushaltsjahr Titelkonto 6 Objektkonto H Name/Bezeichnung des Einzahlungspflichtigen 8 Satzart Objektnummer 7 Kassenzeichen 8 O-Nr. 10 Kz.-Mahnverfahren Einzahler Mustermann LKZ 9 Straße/Postfach PLZ Ort Bezeichnung des Geldinstituts des Einzahlenden Musterstr. 1 H Musterstadt 8 Bankleitzahl 9 Girokontonummer Teilbetrag (Rate) Teilbetrag in Buchstaben in Euro neunhundertneunundneuzigtausendneunhundertneunundneunzig 8 abweichender erster Betrag Euro Cent Euro Cent LSE 3168 Z-F Anordnung zur Annahme oder Änderung einer wiederkehrenden Einzahlung muss ab 1000,00 angegeben werden. Gültigkeit der Anordnung vom bis bis auf X weiteres Begründung der Einnahme, Hinweis auf begründende Unterlagen Aktennotiz - erscheint nicht im ZÜV Sachlich richtig und Unterschriften Die Anordnung ist, wie angegeben, auszuführen Datum, Unterschrift des Anordnungsbefugten Anlagen Rechnerisch richtig H 3 2 H 0 2 H 4 2 H 8 2 Vermerke der Kasse Bearbeitungszeichen: Daten erfasst: 9 abweichender letzter Betrag Euro 7 erste Zahlung (Zahlungstag) 9 Turnus Tag Monat Jahr letzte Zahlung Monat Jahr Daten geprüft: Jahr 7 Angabe über den Zweck der Zahlung bei Lastschrifteinzug 7 Text zur Erläuterung der Buchung im Kontoauszug 7 Einzahlender (falls abweichend vom Einzahlungspflichtigen) 7 Mehrzweckfeld Cent 11 gültig ab Tag Monat Art d.wiederk.e inzahl PersN kann ausgefüllt werden

6 Verzeichnis der Verarbeitungsschlüssel für den Vordruck F41 Anordnung zur Annahme einer wiederkehrenden Einzahlung - für ein zu eröffnendes ZÜV-Konto - für ein bereits bestehendes ZÜV-Konto Anordnung zur Änderung von Stammdaten eines ZÜV-Kontos Anordnung zur Änderung und Stilllegung einer wiederkehreden Einzahlung

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