Verkehrsplanung im Münchner Norden Verlängerung der Schleißheimer Straße zur A 99 Variante mit langem Tunnel

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1 Verkehrsplanung im Münchner Norden Verlängerung der Schleißheimer Straße zur A 99 Variante mit langem Tunnel Untersuchung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet DE "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München" Auftraggeber: Landeshauptstadt München Planungsreferat Blumenstraße München Auftragnehmer: Bearbeitung: Dipl. Ing. A. Pöllinger Dipl. Ing. J. Bauer Planungsstand Freising, im Januar 2012

2 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung Beschreibung des FFH-Gebiets DE "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München" und dessen Erhaltungsziele Übersicht über das Gebiet Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL gemäß Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet DE "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München" Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL in den Teilflächen 1 und 2 des FFH-Gebietes Charakteristische Tier- und Pflanzenarten Arten nach Anhang II der FFH-RL Arten nach Anhang II der FFH-RL für das FFH-Gebiet DE "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München" Vorkommen der Arten nach Anhang II der FFH-RL Sonstige im Standarddatenbogen genannte Arten Erhaltungsziele Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet DE "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München" (2006) Bedeutung des Gebiets im Netz NATURA Bedeutung des FFH-Gebietes DE "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München" gemäß Standard- Datenbogen Beschreibung des Gebiets im Umgriff des Vorhabens Übersicht über die Landschaft FFH-VS.doc Inhalt

3 sstudie Vorkommen des LRT 9170 im Hartelholz und Korbinianiholz Vorkommen des LRT 6210 auf der Panzerwiese, im Hartelholz und im Korbinianiholz Vorkommen von Arten nach Anhang II der FFH-RL: Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkungen Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebiets durch das Vorhaben Mögliche Auswirkungen auf Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL Betroffenheit des Lebensraumtyps 9170 Labkraut-Eichen- Hainbuchenwald Betroffenheit des Lebensraumtyps 6210 Naturnahe Kalk- Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien: Fazit Weitere betroffene Flächen Mögliche Auswirkungen auf Arten nach Anhang II der FFH- RL Weitere NATURA 2000-Gebiete im Umfeld des Projekts Schlussfolgerungen zur FFH-Verträglichkeit A Anhang A.1 Literatur und Quellen A.2 Erläuterungen und Abkürzungen A.3 Standarddatenbögen zu den Gebieten... 31

4 sstudie Kartendarstellung sstudie, FFH-Gebiet DE "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München", Verlust des Lebensraumtyps Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)

5 1 Anlass und Aufgabenstellung Seit einigen Jahren ist im Münchner Norden eine stetige Zunahme des Verkehrsaufkommens zu beobachten. Der Nordabschnitt des Autobahnrings und die beiden Anschlussstellen München-Ludwigsfeld und München-Neuherberg sind häufig überlastet. Steigende Einwohnerzahlen, zunehmende Ansiedelung von Industrie sowie ansteigender Pendlerverkehr aus dem Münchner Umland lassen eine weitere Zunahme des Verkehrs und damit eine Verschlechterung der heutigen Situation prognostizieren. Mit dem Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt München (15. März 2006) wurde der Verkehrsentwicklungsplan 2005 (VEP) verabschiedet. Für den Münchner Norden wird im VEP unter anderem ein Anschluss an die A 99 / A 92 durch eine Verbindung mit Tunnel über die Schleißheimer Straße untersucht. Das geplante Straßenbauvorhaben liegt teilweise im FFH-Gebiet DE "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München" (Teilfläche 01 und 02), das von der Bayerischen Staatsregierung gemeldet und von der EU in der Liste von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung für die kontinentale biogeografische Region veröffentlicht wurde. Es stellt damit ein Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung i. S. v. 32 Abs. 4 BNatSchG und Art. 20 Bay- NatSchG innerhalb des Netzes NATURA 2000 dar. Es ist daher im Rahmen der Verkehrsplanung im Münchner Norden zu untersuchen, ob es durch das Projekt zu bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen für dieses Gebiet und dessen gebietsbezogene Erhaltungsziele kommen kann. Die Vorgehensweise bei dieser Prüfung ist entsprechend dem Leitfaden des BMVBW (2004) und dem MS vom folgendermaßen gegliedert: 1 Schreiben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern und des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom : Vollzug des Naturschutzrechts im Straßenbau; Erstellung der s- und Ausnahmeprüfung im Straßenbau, einschl. der vorläufigen Regelungen zu Leitfaden und Musterkarten FFH-VP -Ausgabe FFH-VS.doc Seite 1

6 Verfahrensstufe FFH-Vorprüfung (FFH-VorP) Inhalt Vorschaltstufe einer eigentlichen FFH-VP mit dem Ziel festzustellen, ob überhaupt eine FFH-VP erforderlich ist. Führt die Vorprüfung zu dem Ergebnis, dass erhebliche Beeinträchtigungen eines NATURA 2000-Gebiets mit Sicherheit auszuschließen sind, so ist keine FFH-VP vorzunehmen. Wird dagegen festgestellt, dass das Vorhaben geeignet sein kann, die Erhaltungsziele erheblich zu beeinträchtigen, ist eine FFH-VP durchzuführen. FFH- Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP), FFH- Verträglichkeitsstudie (FFH-VS) FFH- Ausnahmeprüfung (FFH-AP) Die FFH-VP durch die zuständige Behörde stellt fest, ob der Plan oder das Projekt einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen hinreichend konkretisierten Plänen und Projekten zu erheblichen Beeinträchtigungen eines NATURA 2000-Gebiets führen kann. Wird die FFH-VP mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass erhebliche Beeinträchtigungen des Gebiets nicht auszuschließen sind, ist die Prüffolge zur Ausnahmeregelung/Befreiung durchzuführen. Da im vorliegenden Fall Eingriffe in den Lebensraumtyp Labkraut-Eichen- Hainbuchenwald nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können, können durch das Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen eines NATURA 2000-Gebiets ausgelöst werden. Auf die Durchführung einer FFH-Vorprüfung wird daher verzichtet. Die Klärung der Erheblichkeit von zu erwartenden Beeinträchtigungen wird für das Vorhaben mit der vorliegenden Studie untersucht. Für die Bearbeitung der Studie sind folgende Grundlagen zu ermitteln: - alle NATURA 2000-Gebiete, die durch ihre räumliche Nähe oder durch mögliche Wirkpfade von der Baumaßnahme beeinträchtigt werden könnten; - die Abgrenzung dieser Gebiete sowie die Beschreibung und Bewertung der Gebiete, die in den der EU vorgelegten Meldebögen (Standarddatenbögen) dokumentiert sind; FFH-VS.doc Seite 2

7 - die Erhaltungsziele, die sich aus den in den Standarddatenbögen aufgelisteten Schutzgegenständen (Lebensraumtypen und Arten) ergeben und ggf. von den Naturschutzbehörden gebietsbezogen präzisiert werden; - Ausstattung und Verbreitung der für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile der Gebiete insgesamt, insbesondere aber im möglichen Wirkraum des Bauvorhabens (incl. möglicher funktionaler Verflechtungen über das Gebiet hinaus). - im FFH-Gebiet kartierte Lebensraumtypen und nachweisliches potentielles Vorkommen des Eremiten im FFH-Gebiet, LWF Lebensraumtypenkartierung, 2011 (noch in Bearbeitung) - die im Managementplan 2011 (noch in Bearbeitung) Lohwälder und Heiden im Münchner Norden zum FFH-Gebiet festgesetzten Erhaltungsmaßnahmen bzw. darauf aufbauend die im Pflege- und Entwicklungskonzept vorgesehenen Maßnahmen. Auf dieser Basis sind weiterhin die möglichen Wirkungen des Bauvorhabens auf die für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile bzw. deren Erhaltungsziele abzuschätzen. Damit ist es möglich, - festzustellen, ob und unter welchen Bedingungen eine Verträglichkeit des Vorhabens mit den Zielen des europäischen Gebietsschutzes gegeben ist, - im derzeitigen Verfahrensstadium eine auf den Erfordernissen des Schutzgebietssystems NATURA 2000 basierende Entscheidungshilfe für mögliche Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bereit zu stellen. Die vorliegende Studie behandelt die möglichen vorhabensbedingten Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet DE "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München". In Kap. 5 wird auf weitere NATURA Gebiete im Umkreis des Vorhabens hingewiesen, die nach dem derzeitigen Planungsstand mit Sicherheit außerhalb der möglichen Reichweite von Projektwirkungen liegen FFH-VS.doc Seite 3

8 2 Beschreibung des FFH-Gebiets DE "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München" und dessen Erhaltungsziele 2.1 Übersicht über das Gebiet Im Münchner Norden sind Heideflächen und lichte Mischwaldbestände im Bereich der Garchinger Heide, der Fröttmaninger Heide, der Panzerwiese, der Heiden um den Sportflugplatz Oberschleißheim sowie der Echinger Lohe, des Mallertshofer, Hartel- und Korbinianiholzes als FFH-Gebiet DE "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München" mit sechs Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ha gemeldet. Es liegt im Regierungsbezirk Oberbayern auf dem Gebiet der LH München sowie in den Landkreisen München und Freising. Eine Übersicht über das Gebiet mit benachbarten NATURA 2000-Gebieten und der Lage des Vorhabens zeigt Abb. 1. Zur Beschreibung des Gebiets und seiner maßgeblichen Bestandteile liegt der Standard-Datenbogen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (BAYLFU) mit Stand November 2004 vor, auf den in den folgenden Abschnitten Bezug genommen wird. Die Abgrenzung des Gebiets (Feinabgrenzung) wurde den vom BAYLFU zur Verfügung gestellten GIS-Daten mit Stand entnommen. Die gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele mit Stand liegt ebenfalls vor. Ein Bewirtschaftungsplan nach Art. 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie für das Gebiet, der alle wesentlichen Informationen zu den maßgeblichen Bestandteilen und erforderlichen Maßnahmen enthält, liegt für die Teilgebiete 01 und 02, die für das zu beurteilende Vorhaben relevant sind, noch nicht vor. Dieser FFH-Managementplan für das gesamte FFH-Gebiet Heideflächen und Lohwälder nördlich von München wird derzeit im Auftrag der Regierung von Oberbayern erarbeitet. Die vorläufigen Kartierungsergebnisse der LWF (Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft) und von Herrn M. Drobny (Dipl. Biol.), die für den Managementplan erhoben wurden, liegen dieser FFH-Verträglichkeitsstudie bereits zugrunde FFH-VS.doc Seite 4

9 Abb. 1: Übersichtslageplan des FFH-Gebiets DE Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL gemäß Standard- Datenbogen für das FFH-Gebiet DE "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München" Im Standarddatenbogen (SDB) zum FFH-Gebiet DE (BAYLFU, Stand 11/2004) werden folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH- Richtlinie genannt und bewertet: FFH-VS.doc Seite 5

10 2000 Code Bezeichnung des Lebensraumtyps Anteil [%] rechn. NATURA- Flächengröße 1) Repräsentativität Erhal- tungszu- stand Gesamt- beurtei- lung 6210* Naturnahe Kalk- Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco Brometalia) (* prioritär nur dann, wenn besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen vorhanden sind) 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 9170 Labkraut-Eichen- Hainbuchenwald (Galio- Carpinetum) ha A A A ha A A A ha B B B * prioritärer Lebensraumtyp 1) Die tatsächliche Flächengröße des Lebensraumtyps wird im SDB nicht angegeben; die "rechnerische Flächengröße" wurde daher aus dem Anteil des Lebensraumtyps an der Gesamtfläche des Gebiets (in % angegeben) errechnet und ist angesichts der Größe des Gebiets mit einer größeren Unschärfe behaftet. Erläuterungen (nach Leseanleitung des BAYLFU, Stand 4/2005): Spalte Repräsentativität (= Repräsentativität des Lebensraumtyps bzw. Biotoptyps) A: hervorragende Repräsentativität B: gute Repräsentativität C: mittlere Repräsentativität Spalte Erhaltungszustand (= Erhaltungszustand und Wiederherstellungsmöglichkeit des Lebensraumtyps) A: sehr gut, unabhängig von der Wiederherstellungsmöglichkeit B: gut, Wiederherstellung in kurzen bis mittleren Zeiträumen möglich C: mittel bis schlecht, Wiederherstellung schwierig bis unmöglich Spalte Gesamtbeurteilung (= Gesamtbeurteilung der Bedeutung des NATURA Gebiets für den Erhalt des Lebensraumtyps bezogen auf Deutschland) A: sehr hoch B: hoch C: mittel Die im SDB enthaltene Spalte "Relative Fläche", die die Beurteilung der relativen Größe des Lebensraumtyps bezogen auf den gesamten Bestand des Lebensraumtyps in Deutschland angibt, wird nicht wiedergegeben, da alle Eintragungen im Gebiet "C" (= unter 2 %) lauten. Prioritäre Lebensraumtypen im Gebiet sind naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco Brometalia) nur dann, wenn besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen vorhanden sind (*6210). Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien ohne diese FFH-VS.doc Seite 6

11 genannten Orchideenbestände zählen nicht zu den prioritären Lebensraumtypen. Entsprechende Orchideenbestände sind nach den aktuellen Kartierungen auf der Panzerwiese nicht vorhanden. Die Kalkmagerrasen im Planungsgebiet sind daher als "nicht prioritär" eingestuft Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL in den Teilflächen 1 und 2 des FFH-Gebietes Das FFH-Gebiet umfasst insgesamt fünf Teilflächen, die räumlich deutlich voneinander getrennt liegen. Im Wirkungsbereich des Vorhabens befinden sich die Teilflächen 1 (Sportflugplatz Oberschleißheim und Korbinianiholz) und 2 (Hartelholz und Panzerweise). Diese beiden Teilflächen des FFH- Gebietes DE "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München" werden durch die Bundesautobahn A 99 getrennt. Die Bestandsaufnahmen zum Managementplan weisen folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL nach: Im Planungsgebiet kommen als wertgebende Lebensraumtypen der LRT 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald und der LRT 6210 Naturnahe Kalktrockenrasen und deren Verbuschungsstadien vor. Labkraut-Eichen- Hainbuchenwald wurde vor allem im nördlichen Bereich des Hartelholzes und im Korbinianiholz kartiert. Die südlichen Waldbereiche des Hartelholzes weisen einen höheren Anteil an Nadelbäumen auf und sind aus diesem Grund nicht mehr als LRT 9170 erfasst. Auf der sogenannten Panzerwiese wurde der Kernbereich großflächig als LRT 6210 eingestuft. Daneben sind kleinere inselartige Flächen in den Waldbereichen südlich und nördlich der A 99 dem LRT 6210 zugeordnet. Potentielle Entwicklungsflächen des LRT 6210 sind die grasreichen Magerrasenbrachen östlich der Schleißheimer Straße zwischen Hartelholz und der Wohnsiedlung Hasenbergl (DROBNY, 2010). Der LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen ist im Planungsgebiet nicht erfasst worden FFH-VS.doc Seite 7

12 2.2.3 Charakteristische Tier- und Pflanzenarten Im Standartdatenbogen finden sich keine Angaben über charakteristische Tier- und Pflanzenarten, die bei der Untersuchung zur FFH-Verträglichkeit zu beachten wären. Im den gebietsbezogen konkretisierten Erhaltungszielen sind für die LRT 6210 und 6510 wertgebende Tier- und Pflanzenarten aufgeführt. Hier sind Frühlings-Adonisröschen, Ausdauernder Lein, Filzige Flockenblume, Heidelerche, Wechselkröte, Kleiner Heidegrashüpfer und Blauflügelige Ödlandschrecke zu nennen. Diese wertgebenden Tier- und Pflanzenarten sind teilweise auch auf der Panzerwiese, die westlich an das Planungsgebiet angrenzt, zu erwarten. 2.3 Arten nach Anhang II der FFH-RL Arten nach Anhang II der FFH-RL für das FFH-Gebiet DE "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München" Im Standarddatenbogen zum FFH-Gebiet DE (BAYLFU, Stand 11/2004) werden folgende Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie genannt und bewertet: 2000 Code Art NATURA- Popula- tions- größe Population Erhaltung Isolierung Gesamt 1084* Eremit (Osmoderma eremita) 1477 Finger-Küchenschelle (Pulsatilla patens) P C C C C C A A A * prioritäre Art FFH-VS.doc Seite 8

13 Erläuterungen (nach BAYLFU, 4/2005): Spalte Populationsgröße Im SDB werden nichtziehende und ziehende Arten sowie bei letzteren zwischen brütenden, überwinternden und durchziehenden Populationen unterschieden. C: häufig, große Population (common) P: vorhanden, ohne Einschätzung (present) R: selten, mittlere bis kleine Population (rare) V: sehr selten, sehr kleine Population, Einzelindividuen (very rare) Zahlenangaben: Anzahl Individuen Spalte Population (= Anteil der Population der Art im Gebiet in Relation zur Gesamtpopulation) A: >15 % B: 2-15 % C: <2 % D: nicht signifikant Gebietsbeurteilung Spalte Erhaltung (= Erhaltungszustand und Wiederherstellungsmöglichkeit der für die Art wichtigen Habitatelemente) A: hervorragende Erhaltung, unabhängig von der Wiederherstellungsmöglichkeit B: gute Erhaltung, Wiederherstellung in kurzen bis mittleren Zeiträumen möglich C: durchschnittliche oder beschränkte Erhaltung, Wiederherstellung schwierig bis unmöglich Spalte Isolierung (= Isolation der Population in diesem Gebiet im Vergleich zum natürlichen Verbreitungsgebiet der jeweiligen Art) A: Population (beinahe) isoliert B: Population nicht isoliert, aber am Rande des Verbreitungsgebiets C: Population nicht isoliert, innerhalb des erweiterten Verbreitungsgebiets Gebietsbeurteilung Spalte Gesamt (= Gesamt-Beurteilung der Bedeutung des NA- TURA 2000-Gebiets für den Erhalt der Art in Deutschland) A: hervorragender Wert B: guter Wert C: signifikanter Wert Als prioritäre Art des Anhangs II der FFH-RL ist im Gebiet der Eremit (Osmoderma eremita) genannt Vorkommen der Arten nach Anhang II der FFH-RL Als Art des Anhangs II der FFH-RL ist laut Lebensraumtypenkartierung (LWF 2011) der Eremit (Osmoderma eremita) im Wirkungsraum des Vorhabens nachgewiesen. Ob die Art auch in anderen Teilflächen des FFH-Gebiets vorkommt, ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Studie nicht abschließend bekannt. Die Küchenschelle ist nur auf Teilflächen des FFH-Gebietes DE "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München" nachgewiesen, die außerhalb des Wirkungsraumes des Vorhabens liegen FFH-VS.doc Seite 9

14 2.4 Sonstige im Standarddatenbogen genannte Arten Im Standard-Datenbogen zum FFH-Gebiet DE "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München" werden keine weiteren Arten genannt. 2.5 Erhaltungsziele Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele für das FFH- Gebiet DE "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München" (2006) Die Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet DE "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München" wurden von der Regierung von Oberbayern folgendermaßen konkretisiert (Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele - gekoerhz, Stand ): 1. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der national bedeutsamen Kalkmagerrasen, der artenreichen Flachland-Mähwiesen sowie der lichten Mischwaldbestände im Münchner Norden im Bereich der Garchinger Heide, der Fröttmaninger Heide, der Panzerwiese, der Heiden um den Sportflugplatz Oberschleißheim sowie der Echinger Lohe, des Mallertshofer, Hartelund Korbinianiholzes. 2. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der großflächigen Kalkmagerrasenbestände (naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco Brometalia), besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen, prioritär) und mageren Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) einschließlich der Waldsäume mit ihren typischen, z. T. nutzungsgeprägten Strukturen; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des charakteristischen Nährstoffhaushaltes sowie des weitgehend gehölzfreien Charakters; Erhaltung der einmaligen Durchmischung dealpiner, submediterraner und kontinentaler Florenelemente mit Vorkommen sehr seltener Arten wie Frühlings- Adonisröschen, Ausdauerndem Lein und Filziger Flockenblume, insbesondere in der Garchinger Heide; Erhaltung bzw. Wiederherstellung der charakteristischen faunistischen Artengemeinschaften, u. a. mit Vorkommen von Wechselkröte, Heidelerche, Kleinem Heidegrashüpfer und Blauflügeliger Ödlandschrecke, sowie deren Habitatelemente. 3. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Labkraut-Eichen-Hainbuchen-Wälder (Galio- Carpinetum), insbesondere in der Echinger Lohe, aber auch im Mallertshofer, Hartel- und Korbinianiholz; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des biotopprägenden Nährstoffhaushalts, der Störungsarmut, eines hohen Anteils an Höhlenbäumen, Alt- und Totholz sowie der charakteristischen Bestandsstruktur und Baumartenzusammensetzung FFH-VS.doc Seite 10

15 4. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der einzigen Populationen der Finger-Küchenschelle in Deutschland in der Garchinger Heide sowie ihrer Wuchsorte in lockeren, kurzrasigen, sehr nährstoffarmen Magerrasenbeständen. 5. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen des Eremiten (prioritär) und seiner Lebensräume in ausreichend großen Laubwaldbeständen mit einem hohen Anteil an Tot- und Altholz sowie Baumstümpfen und anbrüchigen Bäumen (insbesondere Eichen). 6. Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Biotopverbunds und der funktionalen Zusammenhänge zwischen den einzelnen Teilgebieten. Anmerkung: Das Gebiet unterliegt teilweise der militärischen Nutzung. Durch die Gebietsmeldung und eine spätere Aufnahme der Gebiete in die Liste der Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung dürfen keine wesentlichen Beeinträchtigungen hinsichtlich der dauerhaften militärischen Nutzung einschließlich einer Nutzungsänderung dieses Gebietes für Zwecke der Bündnis- und Landesverteidigung erfolgen. 2.6 Bedeutung des Gebiets im Netz NATURA Bedeutung des FFH-Gebietes DE "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München" gemäß Standard-Datenbogen Die Bedeutung des FFH-Gebiets für das europaweite Netz NATURA 2000 wird im Standarddatenbogen kurz umrissen: Einmaliges Durchmischungsgebiet verschiedener Florenelemente, Kalkmagerrasenvorkommen und Laubwaldparzellen bilden die Reste der ursprünglichen Vegetationszusammensetzung der Schotterebene, artenreiche Flachland-Mähwiesen im Kontakt zu ehemalige Schafweiden. Als Gebietsmerkmale sind genannt: Großflächige Kalkmagerrasen mit kontinentalen, submediteranen und alpinen Floren- und Faunenelementen sowie lichte Mischwaldbestände und artenreiche Flachland-Mähwiesen der Münchener Schotterebene. Damit besitzt das Gebiet eine gute bzw. herausragende Repräsentanz für den Naturraum in Bezug auf Lebensräume und Arten der Kalkmagerrasen und artenreichen Flachland-Mähwiesen bzw. lichter Mischwaldbestände FFH-VS.doc Seite 11

16 Bei den gebietsbezogen konkretisierten Erhaltungszielen werden die Verbindungen zu anderen NATURA 2000-Gebieten in der Anmerkung zum Gebietstyp wie folgt beschrieben: ohne Verbindung zu anderen Natura Gebieten. In der weiteren Betrachtung wird daher nicht näher auf diesen Themenkomplex eingegangen. 2.7 Beschreibung des Gebiets im Umgriff des Vorhabens Übersicht über die Landschaft Das Planungsgebiet des Straßenbauvorhabens erstreckt sich von der Einmündung der Dülferstraße in die Schleißheimer Straße in nördlicher Richtung bis über die A 99 hinaus in den Waldbereich des Korbinianiholzes. Die Erfassung der Lebensraumtypen 6210 Naturnahe Kalktrockenrasen und deren Verbuschungsstadien, 6510 Magere Flachland-Mähwiesen und Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald erfolgte mittels der in der Kartierung der Lebensraumtypen im FFH-Gebiet Heideflächen und Lohwälder nördlich von München (LWF und DROBNY 2011) abgegrenzten Bereiche. Der vorherrschende Lebensraum im nördlichen Teil des Planungsgebiets ist Wald. Die A 99 trennt die Waldgebiete Korbinianiholz und Hartelholz in zwei Teile. Das Hartelholz befindet sich zwischen der Autobahn und der Wohnsiedlung Hasenbergl im Süden, das Korbinianiholz liegt nördlich der A 99. Das Hartelholz ist ein Mischwaldbestand aus überwiegend Kiefern und Eichen (ca. 70 Jahre alt), vereinzelt sind Linden, Buchen, Hainbuchen und Fichten eingestreut. Etwa 250 m nordöstlich des Siedlungsbereichs verläuft in Ost-West-Richtung ein Forstweg. Nördlich dieses Forstweges ist der Anteil an Laubbaumarten (vor allem Stiel-Eichen und Winter-Linden) sehr hoch. Große Flächenanteile des Waldes sind hier daher als Lebensraumtyp 9170 erfasst worden. Im südlichen Bereich des Hartelholzes (südlich des Forstweges) nimmt der Nadelholzanteil immer mehr zu. Hier finden sich vor allem Wald-Kiefern, Laubbaumarten bilden hier die Ausnahme. Der Baumbestand ist insgesamt FFH-VS.doc Seite 12

17 dichter und stark forstwirtschaftlich überprägt. Vorkommen des Lebensraumtyps 9170 sind hier nur selten vorzufinden. Im südlichen Teil befindet sich eine Waldlichtung die als LRT 6210 Naturnahe Kalktrockenrasen und deren Verbuschungsstadien kartiert wurde. Diese wird von jungen Eichen (Stammdurchmesser ca. 15 cm) gesäumt. Südöstlich der ehemaligen Trambahnendstation Goldschmiedplatz beginnt die Heidelandschaft mit ihren großflächigen Wiesen. Die wertvolleren Vegetationsbestände sind im Kernbereich des Offenlandes erfasst worden. Vom Goldschmiedplatz aus führen mehrere Feldwege und Trampelpfade in die Heide und durchschneiden diese. Der Bereich, der zwischen Goldschmiedplatz, Wohnsiedlung und Wald liegt, ist dicht mit Sträuchern (Roter Hartriegel, Feldahorn, Weiß- und Schwarzdorn) bewachsen. Der Unterwuchs ist grasreich und artenarm. Arten des LRT 6210 Naturnahe Kalktrockenrasen und deren Verbuschungsstadien fehlen hier weitgehend Vorkommen des LRT 9170 im Hartelholz und Korbinianiholz Im Planungsumgriff hat der LRT 9170 flächenmäßig den größten Anteil. Im Standard-Datenbogen ist ein Flächenanteil von 8 % des FFH-Gebiets für den LRT angegeben. Daraus errechnet sich eine Gesamtfläche von 153 ha im FFH-Gebiet. Durch Kartierungen, die im Rahmen der Erstellung des Managementplanes durchgeführt wurden (Lebensraumtypenkartierung der LWF (2011)), sind diese Flächenangaben konkretisiert worden. Demnach sind im FFH-Gebiet 143,1 ha naturnahe Vorkommen und weitere 19,47 ha sekundäre Vorkommen des LRTs vorhanden. Im Folgenden wird daher von einer Bestandsgröße von 162,6 ha LRT 9170 ausgegangen. Auf der Münchner Ebene kommt dieser LRT nur vereinzelt vor, die Hauptvorkommen liegen im Fränkischen Keuper-Lias-Land und in der Fränkischen Alb. Charakteristische Pflanzenarten sind Stiel- und Trauben-Eiche dazu Hainbuche, Elsbeere, Winter-Linde, Feld-Ahorn, Vogel-Kirsche und Esche. Lichtbedürftige Baumarten wie die Eiche können sich gegen die Buche durchsetzen. Eichen-Hainbuchenwälder besitzen eine vielfältige Strauch FFH-VS.doc Seite 13

18 schicht (Hasel, Weißdorn, Rosenarten, Blutroter Hartriegel und Liguster) und zählen zu den holzarten- und strukturreichsten Wäldern in Bayern. Nur etwa 30 % des Mischwaldes im Hartelholz sind als LRT 9170 Labkraut- Eichen-Hainbuchenwald von der LWF kartiert worden. Vor allem im nördlichen Bereich des Hartelholzes ist der Laubholzanteil mit den wertgebenden Baumarten hoch. Allerdings fehlen ausreichend groß dimensionierte Laubbäume, die sich als Habitat für den Eremiten eignen. Die vorherrschende Laubbaumart in den Mischwaldbereichen ist die Stiel-Eiche und Winter- Linde. Vereinzelt finden sich reine Nadelholzparzellen. Diese liegen vor allem nördlich und südlich des bestehenden Forstweges. Im südlichen Bereich des Hartelholzes nimmt der Nadelholzanteil immer mehr zu bis hin zu reinen Nadelwaldbeständen im südwestlichen Hartelholz. Auf Höhe des Siedlungsbereichs liegt im nadelbaumreichen Waldbereich eine Lichtung die als LRT 6210 (Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien) kartiert wurde. Diese ist vom Vorhaben nicht betroffen. Im südlichen, nadelholzreichen Bereich des Hartelholzes finden sich nur vereinzelt kleinflächige Waldbereiche die noch dem LRT 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald zugeordnet werden können. Vom Vorhaben sind im südwestlichen Bereich des Hartelholzes vor allem die nadelholzreichen Bestände betroffen. Der Wald nördlich der bestehenden A 99 ist laubholzreich, nur vereinzelt tauchen reine Nadelholzparzellen auf. Die Waldflächen im Korbinianiholz sind im westlichen Bereich als Naturwaldreservat geschützt. Im ganzen Waldbereich nördlich der A 99 finden sich kleinteilig Trockenstandorte (teilweise auch LRT 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien) sowie Saum- und magere Altgrasbestände. Direkt vom Vorhaben betroffen sind die Waldflächen südwestlich der Jägerstraße (Hubschrauberlandeplatz). Diese Waldflächen sind bis auf eine kleinflächige nadelholzreiche Aufforstung (ca. 300 qm) vollständig dem LRT 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald zuzuordnen FFH-VS.doc Seite 14

19 2.7.3 Vorkommen des LRT 6210 auf der Panzerwiese, im Hartelholz und im Korbinianiholz Die erfassten Flächen des LRT 6210 befinden sich durchwegs in einem günstigen Erhaltungszustand (Lebensraumtypenkartierung von DROBNY (2010)). Weniger typisch ausgeprägte Bestände (weitgehend verbrachte Wiesen) wurden bei der Kartierung nicht in den LRT einbezogen, sondern als grasreiche, artenarme Magerrasenbrache ohne Zuordnung zum LRT erfasst. Diese befinden sich im Planungsgebiet in einem unterschiedlich breiten Streifen zwischen der Schleißheimer Straße und den Kalk-Magerrasen-Beständen der Panzerwiese. Abb. 2: Planungsumgriff des Vorhabens mit Abgrenzung des Lebensraumtyps 9170 und Darstellung der Habitate der charakteristischen Art Eremit sowie der übrigen im Untersuchungsgebiet vertretenen Biotoptypen FFH-VS.doc Seite 15

20 2.7.4 Vorkommen von Arten nach Anhang II der FFH-RL: Lebensstätten des Eremiten (Osmoderma eremita) können Laubbäume aller Art sein. Am häufigsten werden Eichen besiedelt, aber auch Linden, Eschen, Buchen, Weiden, Obstbäume und Hainbuchen können Habitatbäume des Eremiten sein. Dabei ist das Vorhandensein von Mulm für den Käfer essentiell. Fast alle Teile des Baums vom Wurzelbereich bis hin zur Krone können besiedelt werden. Bevorzugt bewohnt der Käfer Stammhöhlen oberhalb von etwa 50 cm bis hin zu hohlen Hauptästen. Mögliche Habitathöhlen finden sich folglich nur in älteren Bäumen mit einem Stammdurchmesser von mindestens 60 cm. (Stegner J., Strzelczyk P., Martschei T.: Der Juchtenkäfer, eine prioritäre Art der FFH-Richtlinie. Handreichung für Naturschutz und Landschaftsplanung, 2009) In der Lebensraumkartierung der LWF (2011) wurden Habitatbäume des Eremiten (Osmoderma eremita) erfasst und bewertet. Aus den Untersuchungen der LWF gehen fünf Kategorien hervor (Fundpunkt direkter Nachweis, Fundpunkt indirekter Nachweis, potenzielle Habitatbäume mit Mulmhöhle, potenzielle Habitatbäume eventuell mit Mulmhöhle und potenzielle Habitatbäume ohne Mulmhöhle). In der Kategorie Fundpunkt direkter Nachweis befinden sich zwei Bäume (Stiel-Eichen) im südwestlichen Korbinianiholz und östlich des in Nord-Südrichtung verlaufenden Forstwegs. In der Kategorie Fundpunkt indirekter Nachweis befindet sich eine Stiel-Eiche im südwestlichen Korbinianiholz. In der Kategorie Potenzielle Habitatbäume mit Mulmhöhle befinden sich drei Bäume; zwei davon im mittleren Bereich des Korbinianiholzes und einer am südlichen Waldrand im Bereich der bestehenden Straßenböschung. Bäume in den Kategorien Potenzielle Habitatbäume eventuell mit Mulmhöhle und Potenzielle Habitatbäume ohne Mulmhöhle finden sich vor allem im westlichen Bereich des Korbinianiholz FFH-VS.doc Seite 16

21 3 Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkungen Für die Straßennetzergänzung im Münchner Norden ist eine Verlängerung der Schleißheimer Straße am Stadtteil Hasenbergl vorbei und mit Anschluss an die Autobahn A 99 zu prüfen. Für diese Trassierung kommen grundsätzlich zwei Varianten in Betracht: Die Variante 5 verläuft ab dem nordöstlichen Siedlungsrand des Hasenbergls bis südlich der A 99 im Tunnel. Südlich des Goldschmiedplatzes wird diese Variante oberirdisch im Bereich der ehemaligen Gleisanlagen der Tramlinie geführt. Die Variante 5a verläuft dagegen bereits unmittelbar nördlich der Einmündung der Dülferstraße in die Schleißheimer Straße in einem langen Tunnel bis südlich der A 99. In beiden Fällen wurde die Trassierung so gewählt, dass eine höhengleiche Überführung des Ost-West verlaufenden Forstweges im Hartelholz möglich ist und damit die Flächeninanspruchnahme reduziert wird. Auch die Anbindung an die A 99 erfolgt bei beiden Varianten unter einer möglichst flächensparenden Trassenführung. Das Baufeld für den Tunnel und die offenen Trassenbereiche wird generell mit einer Breite von 5 m in die Flächenermittlungen mit einbezogen. Die Breite des Eingriffskorridors insgesamt beträgt ca. 22 m. Die Höhe der Überdeckung des Tunnelbauwerks beträgt mindestens 1,50 m. Eine Überdeckung bis 2,50 m ist aus statischer Sicht problemlos möglich (vgl. Abb. 3). Verinselte Teilbereiche, die sich zwischen der neuen Trasse und der A 99 ergeben, sind durch die gewählten Radien der Anschlussspangen weitestgehend minimiert. Für Betriebseinrichtungen (wie z.b. Entwässerung, Tunnelentlüftung, Schilderbrücken, etc.) und die erforderlichen Flächen zur Lagerung von Aushubmaterial werden Bereiche in Anspruch genommen die entweder nicht FFH-LRT zuzuordnen sind oder im Baufeld liegen FFH-VS.doc Seite 17

22 Notgehweg Standstreifen Notgehweg Notgehweg Standstreifen Notgehweg Verlängerung Schleißheimer Straße Tunnelquerschnitt Baufeld ca 22 m Gelände Verbau, z.b. mit Spundwänden Technik, Lüftung 1,50 bis 2, Überdeckung HGW ~ 4m unter Gelände Sohle aus wasserdichtem Beton Fb , Fb , Abb. 3: Tunnelquerschnitt im Bereich des FFH-Gebiets DE (Siedlungsrand des Hasenbergls bis südlich der A 99) In einem ersten Schritt wurde bereits bei einer überschlägigen Analyse festgestellt, dass bei der Variante 5 (kurzer Tunnel) für die Offenlandlebensraumtypen der Panzerwiese mit einer deutlichen Zunahme betriebsbedingter Beeinträchtigungen zu rechnen wäre. Insbesondere die Stickstoffbelastung für die Vegetation und die Verkehrslärmbelastung für charakteristische Vogelarten der Kalk-Trockenrasen würden sich voraussichtlich großflächig auf den Bestand des LRTs negativ auswirken. Diese Beeinträchtigungen können durch den langen Tunnel (Variante 5a) weitestgehend vermieden werden. Um dem für FFH-Gebiete besonders zu beachtenden Vermeidungsgebot gerecht zu werden, wird bei der vorliegenden Untersuchung zur FFH- Verträglichkeit nur der lange Tunnel (Variante 5a) näher untersucht. Für die vorliegende Studie zur FFH-Verträglichkeit werden im Folgenden die relevanten Wirkungen des Vorhabens dargestellt und beschrieben, die als FFH-VS.doc Seite 18

23 Grundlage für die Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen herangezogen werden können. Baubedingte Auswirkungen: - Durch vorübergehende Flächeninanspruchnahmen und Änderung der Nutzung bzw. des Vegetationstyps kann es sowohl zu Verlusten von Individuen charakteristischer Arten (einschließlich der Entwicklungsstadien von Tieren und Pflanzen), als auch zum dauerhaften oder vorübergehenden Verlust oder zu einer Beeinträchtigung von (Teil-)Habitaten kommen. - Emissionen durch Baubetrieb (Lärm, Abgase und sonstige Schadstoffe, Staub, Erschütterungen) und optische Reize (Licht, Anwesenheit von Menschen). Baubedingte mittelbare Auswirkungen z. B. durch Lärm oder Schadstoffe wirken sich i. d. R. nicht nachhaltig aus, da diese nur vorübergehend auftreten. Sie können lediglich bei Arten, die besonders empfindlich gegenüber Wirkungen wie starken Erschütterungen, Staubentwicklung, Störung durch die Anwesenheit von Personen von Bedeutung sein. Entsprechende Arten sind im Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet nicht genannt, eine vertiefende Untersuchung ist daher nicht erforderlich. Anlagebedingte Auswirkungen: - Das Vorhaben führt zu folgenden Flächenumwandlungen bzw. Flächeninanspruchnahmen: Maßnahme / Eingriff Betroffene Fläche des FFH-Gebiets Verlust LRT 9170 Flächeninanspruchnahme durch die Trasse Verlängerung Schleißheimer Straße Umgehung Hasenbergl (Tunnel) (Versiegelung, Überbauung, Baufeld, Abtrennung) 4,37 ha 2,79 ha Flächensumme 4,37 ha 2,79 ha FFH-VS.doc Seite 19

24 - Der mit der Verlängerung der Schleißheimer Straße verbundene Eingriff verursacht keine dauerhafte Beeinträchtigung der Funktionsbeziehungen von Tieren und Pflanzen, da ein Großteil der Flächen nach dem Bau der Einhausung wieder renaturiert wird. Für wenig mobile Waldtierarten mit bodengebundener Fortbewegungsweise entsteht während der Bauphase eine Beeinträchtigung durch die Barrierewirkung der Baustelle. - Veränderungen im Grundwasserhaushalt sind aufgrund des relativ hohen Grundwasserflurabstandes von über 6 m nur in sehr geringem Maße zu erwarten. Da die Vegetation an relativ trockene Standortbedingungen angepasst ist, sind in Bezug auf den Wasserhaushalt keine Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen absehbar. Betriebsbedingte Auswirkungen: - Es muss von einer deutlichen Zunahme des Verkehrs auf der geplanten Straße ausgegangen werden. Daraus ergibt sich außerhalb des Tunnelbereichs eine erhebliche Störung der Lebensraumtypen durch verkehrsbedingte stoffliche Emissionen (Luftschadstoffe, Eutrophierung der nährstoffarmen Lebensraumtypen). - Außerdem sind Beeinträchtigungen durch Lärmbelastung aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens zu erwarten. Bei störungsempfindlichen Arten ist es möglich, dass der Bereich außerhalb des Tunnels wegen der höheren Frequenz an möglichen Störungen nicht mehr besiedelt wird. - Möglichkeiten, dass Kollisionen zwischen den Fahrzeugen auf der neuen Straße und den Tieren im FFH-Gebiet stattfinden, werden wegen des langen Tunnels auf den A 99-nahen Bereich begrenzt bleiben. Hier besteht jedoch bereits ein hohes Risiko durch den Verkehr auf der A 99, so dass für die Verlängerung der Schleißheimer Straße keine relevanten Beeinträchtigungen durch Kollisionen zu erwarten sind FFH-VS.doc Seite 20

25 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Die folgenden Maßnahmen sind zur Minimierung der Auswirkungen auf das NATURA 2000-Gebiet vorgesehen. Sie resultieren teilweise bereits aus den naturschutzrechtlichen Vorgaben und führen zu einer Vermeidung oder Minimierung der möglichen Auswirkungen auf Arten und Biotope und somit auch auf die maßgeblichen Bestandteile des betroffenen NATURA Gebiets. Minimierung durch Einhausung auf nahezu der gesamten Strecke der geplanten Verlängerung der Schleißheimer Straße. Die Flächen auf der Tunneldecke können wieder naturnah gestaltet werden. Dies ist unteranderem durch die Anlage von Waldflächen möglich, da die Überdeckung bis zu 2,5 m Höhe betragen kann. Diese Waldflächen können sowohl durch Neuanpflanzung von Waldbeständen auf Waldbodensubstrat, als auch durch Wiederausbringen zuvor gesicherter Bodensoden hergestellt werden. Andere Lebensraumtypen (Magerrasen des LRT 6210, Gehölzpflanzungen) können diese Waldflächen ergänzen. Mit der Wiederherstellung von Waldflächen kann die Barrierewirkung des Baufeldes auf bodengebundene Waldtierarten zeitlich deutlich minimiert werden. Beschränkung des Baufeldes auf 5 m beidseitig des Tunnels. Während der Bauphase sind folgende Maßnahmen zum Schutz von Lebensstätten, v. a. durch zeitliche Beschränkungen, vorgesehen: - Beschränkung der Rodungen von Gehölzbeständen auf die Zeit vom 1.Oktober bis zum 28./29.Februar. - Die Bautätigkeiten außerhalb der Waldbereiche dürfen nur außerhalb der Brutzeiten der bodenbrütenden Vogelarten durchgeführt werden (zwischen ). Beschränkung des Baufelds und durchführen von Baumschutzmaßnahmen für potenzielle Habitatbäume des Eremiten nördlich der A 99 im Korbinianiholz und südlich der A 99 westlich der Fuß- und Radbrücke im Hartelholz FFH-VS.doc Seite 21

26 4 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebiets durch das Vorhaben 4.1 Mögliche Auswirkungen auf Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH- RL Betroffenheit des Lebensraumtyps 9170 Labkraut-Eichen- Hainbuchenwald Baubedingte Wirkungen: Die baubedingten Flächenverluste werden zusammen mit den anlagebedingten Betroffenheiten behandelt. Anlagebedingte Wirkungen: Durch den Bau des Südportals für den Auerbergtunnel werden insgesamt qm Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald gerodet. Eine Unterscheidung zwischen vorübergehender und dauerhafter Flächeninanspruchnahme wird bei Wäldern angesichts der langen Entwicklungszeit nicht getroffen. Aufgrund dieser Flächengröße ist es erforderlich, die im Kap. 5 beschriebene Vorgehensweise nach LAMPRECHT ET AL. (2007) zur Ermittlung der Erheblichkeit anzuwenden: - Qualitativ-funktionale Besonderheiten: Im Rahmen der Vegetationskartierung haben die Geländeaufnahmen keine speziellen Ausprägungen des Lebensraumtyps im betroffenen Bereich ergeben. Dies ist auf die Nähe dieser Teilbereiche zur seit Jahrzehnten stark befahrenen A 99 zu erklären, deren mittelbare Auswirkungen auf diese Waldbereiche einwirken (Vorbelastungen). Zieht man den Fachkonventionsvorschlag zur Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen durch Flächenverlust nach Lambrecht & Trautner (2007) heran, ergeben sich bei den Wald- Lebensraumtypen in Abhängigkeit vom relativen Verlust im jeweiligen FFH-Gebiet Orientierungswerte für den "quantitativ-absoluten FFH-VS.doc Seite 22

27 Flächenverlust (= Erheblichkeitsschwelle). Der Flächenverlust des Lebensraumtyps darf in Abhängigkeit vom Gesamtbestand des Lebensraumtyps im Gebiet die folgenden Orientierungswerte nicht überschreiten. Diese Orientierungswerte betragen für den LRT 9170: wenn der relative Verlust 1% beträgt: 100 m², wenn der relative Verlust 0,5 % beträgt: 500 m² und wenn der relative Verlust 0,1% beträgt: m² Die Flächengröße des Labkraut-Eichen-Hainbuchenwalds im hier betrachteten FFH-Gebiet liegt bei 162,6 ha, der Verlust an Lebensraumfläche beträgt ca m². Darin enthalten sind auch das Baufeld von 5 m beidseits des Tunnels (965 m²) sowie die abgetrennten Flächen zwischen den Anschlussstellenästen und der A 99. Der relative Verlust im Gebiet liegt damit bei 1,7 % und damit weit über dem Orientierungswert von 100 qm, der beim "quantitativrelativen Flächenverlust" als Bagatellfall möglich ist. Die Erheblichkeitsschwelle (quantitativ-absoluter Flächenverlust) für Waldverlust wird damit projektbedingt deutlich überschritten. Die anlagebedingten Wirkungen werden daher als erheblich bewertet. Betriebsbedingte Wirkungen: Betriebsbedingte Beeinträchtigungen können durch Stickstoff- Depositionen im Bereich des Nordportals des Tunnels an der A 99 eintreten. Aufgrund der dort vorhandenen Vorbelastungen durch den sehr hohen Verkehr auf der Bundesautobahn und die technischen Möglichkeiten, mit denen Emissionen gefiltert und verdünnt werden können (z.b. hohe Ausblaskamine), wird davon ausgegangen, dass eine relevante Zunahme der Stickstoff-Depositionen vermieden werden kann. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch Lärm sind beim LRT 9170 nicht relevant, da keine lärmempfindlichen Tierarten als charakteristische Arten festgelegt wurden. Aber auch wenn solche Arten (v.a. Vogelarten) zu berücksichtigen wären, wird die Lärmzusatzbelastung ange FFH-VS.doc Seite 23

28 sichts der Minderung durch den langen Tunnel und die erhebliche Vorbelastung entlang der BAB A 99 keine relevante Rolle spielen Betroffenheit des Lebensraumtyps 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien: Die Panzerwiese und der dort vorkommende LRT 6210 Naturnahe Kalk- Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien werden vom geplanten Vorhaben nicht direkt in seiner Fläche beansprucht. Eine zusätzliche Stickstoffbelastung der Magerrasenbestände kann durch entsprechende Gestaltung der Ablufteinrichtungen aus dem Tunnel soweit vermindert werden, dass sie keine erhebliche Beeinträchtigung darstellt. Diese Minimierung wird bei der weiteren Betrachtung vorausgesetzt. Relevante Lärmbelastungen, die auf die charakteristischen Vogelarten des LRTs einwirken, sind ebenfalls nicht zu erwarten. Durch den langen Tunnel wird der Bereich der Panzerwiese weitgehend vor dauerhaften Lärmpegelerhöhungen geschützt. Somit sind auch bei den mittelbaren Beeinträchtigungen insgesamt keine erheblichen Auswirkungen auf den LRT 6210 zu erwarten. Anmerkung zu den verbrachten Flächen im Nordwesten der Panzerwiese: Diese ehemaligen Grasheiden befinden sich in schlechtem Pflegezustand, sind aber durch geeignete Pflegemaßnahmen wieder in einen guten Zustand zu bringen. Dies soll im Rahmen der Umsetzung des vorliegenden Pflegeund Entwicklungsplanes optimiert werden. Die Wiederherstellung von Kalktrockenrasen auf verbrachten Flächen ist auch nach Bau der Anschlussstrecke möglich, da auf der Tunneldecke eine ausreichend hohe Überdeckung gegeben sein wird und dazu das ursprüngliche Bodenmaterial verwendet wird. Bei Bedarf kann auch die ursprüngliche Vegetation durch Sodenverpflanzung wieder aufgebracht werden. Eine Betroffenheit des Lebensraumtyps ist damit in diesem Bereich nicht gegeben FFH-VS.doc Seite 24

29 4.2 Fazit Die projektbedingte Flächenbeanspruchung beim LRT 9170 Labkraut- Eichen-Hainbuchenwald liegt deutlich oberhalb quantitativer und qualitativer Erheblichkeitsschwellen. Von einer erheblichen Beeinträchtigung des Lebensraumtyps ist deshalb auszugehen. Somit ist von einer erheblichen Beeinträchtigung der maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebietes auszugehen. 4.3 Weitere betroffene Flächen Durch die geplante Straßenführung vom Goldschmiedplatz in Richtung Nordosten werden Flächen in Anspruch genommen, die als entwicklungsfähige, grasreiche und artenarme Magerrasenbrache kartiert wurden (DROBNY 2010). Die Rasenflächen sind zum Teil sehr dicht mit Feldahorn, Hartriegel, Schwarz- und Weißdorn bewachsen. Auf diesen Flächen lastet durch die Nähe zu den bebauten Bereichen ein hoher Druck durch Spaziergänger mit Hunden. Im Hartelholz sind neben den als LRT 9170 kartierten Waldbeständen auch ausgedehnte Waldflächen betroffen, die auf Grund ihres hohen Nadelholzanteils nicht dem LRT 9170 zugeordnet wurden. 4.4 Mögliche Auswirkungen auf Arten nach Anhang II der FFH-RL Im Umfeld des Vorhabens bzw. im Hartelholz wurde ein Vorkommen des Eremiten (Osmoderma eremita) nachgewiesen. Diese Art ist im Standarddatenbogen und im Anhang II der FFH-Richtlinie (vgl. Kap. 2.3 und 2.7) als prioritäre Art genannt. Das Vorkommen des Eremiten nördlich der A 99 (Korbinianiholz) ist von der Maßnahme nicht direkt betroffen. Die Anbindung der Trasse erfolgt in ausreichender Distanz zum Großteil der relevanten Habitatbäume. Allerdings wären hier ein potentieller Habitatbaum und ca. 200 qm LRT 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald durch das pauschal abgegrenzte Baufeld betroffen. Um einen Eingriff in den Bestand zu vermeiden, wird hier eine Reduzierung des Baufeldes vorgesehen (Schutzmaßnahme) FFH-VS.doc Seite 25

30 Südlich der A 99 müssen für das Straßenbauvorhaben Laubbäume, die sich unmittelbar auf der Trasse befinden gefällt werden. In diesen Bäumen besteht kein direkter oder indirekter Nachweis des Eremiten (Eremiten- Kartierung der LWF 2011). Ein Vorkommen des Eremiten südlich der A 99 kann allerdings aufgrund der sehr versteckten Lebensweise trotz der durchgeführten Kartierungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Desweiteren stellen diese Bäume eventuell zukünftige Habitatbäume für den Eremiten dar. Eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Art nach Anhang II der FFH- Richtlinie kann aber aufgrund der großen Zahl an nicht beeinträchtigten Habitatbäumen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Südlich der A 99 wäre nach der vorliegenden Planung ebenfalls ein Baum (Stiel-Eiche) der Kategorie Potenzielle Habitatbäume mit Mulmhöhle vom Baufeld für die Anschlussspange zur geplanten Verlängerung der Schleißheimer Straße betroffen, da in diesem Bereich die Straßenböschungen entlang der A 99 angepasst werden müssen. Der potentielle Habitatbaum befindet sich westlich der Fuß- und Radwegüberführung südlich der Autobahn. Um diesen Baum zu erhalten, muss das Baufeld auch an dieser Stelle eingeschränkt werden und es sind Baumschutzmaßnahmen vorzusehen (siehe Kap. 3 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen). Im Hartelholz sind ansonsten keine Nachweise des Eremiten kartiert worden. 5 Weitere NATURA 2000-Gebiete im Umfeld des Projekts Im weiteren Umfeld des geplanten Vorhabens (Umkreis bis 6 km) liegt außerdem folgendes NATURA 2000-Gebiet, das aber aufgrund der eng begrenzten Wirkpfade und Wirkprozesse und der dazwischen liegenden Infrastruktureinrichtungen (U-Bahnlinie mit Bahnhof, Fußballstadion, Bundesautobahn A 9) vom Vorhaben sicher nicht beeinflusst wird: Gebietsnummer Bezeichnung des Gebiets Teilfläche (Lage) minimaler Abstand zum Vorhaben DE Isarauen von Unterföhring bis Landshut 07 und 08 5,5 Km FFH-VS.doc Seite 26

31 6 Schlussfolgerungen zur FFH-Verträglichkeit Die projektbedingte Flächenbeanspruchung des LRT 9170 Labkraut-Eichen- Hainbuchenwald liegt deutlich oberhalb quantitativer und qualitativer Erheblichkeitsschwellen. Von einer erheblichen Beeinträchtigung des Lebensraumtyps ist deshalb auszugehen. Maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes sind dadurch von erheblichen Beeinträchtigungen betroffen. Trotz der Umsetzung der im Kap. 3 beschriebenen Minimierungsmöglichkeiten ist das Vorhaben nicht mit den Zielen des europäischen Gebietsschutzes für dieses FFH-Gebiet verträglich. Auf Grund dieser Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle ist eine Alternativenprüfung zwingend erforderlich. Dabei sind auch Trassierungen außerhalb des FFH-Gebiets DE "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München" einzubeziehen. Für die Alternativen, die keine oder deutlich geringere Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes mit sich bringen, ist deren Zumutbarkeit zu prüfen. Wenn alle Alternativen als nicht zumutbar eingestuft werden, ist zu prüfen, ob zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses für die erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebietes sprechen. Da es sich bei dem betroffenen Lebensraumtyp nicht um einen prioritären Typ handelt, können neben den Gründen des 34 Abs. 4 BNatSchG (Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder den maßgeblich günstigen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt) auch die des 34 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG (sozialer oder wirtschaftlicher Art) herangezogen werden. Bestehen zwingende Gründe des überwiegend öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, kann eine Ausnahme von den Verboten des 34 BNatSchG beantragt werden. Dazu müssen geeignete Kohärenzsicherungsmaßnahmen gefunden werden FFH-VS.doc Seite 27

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