Ärztliche Kooperationsmöglichkeiten aus steuerlicher Sicht Von der Einzelpraxis bis zur GmbH

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1 Ärztliche Kooperationsmöglichkeiten aus steuerlicher Sicht Von der Einzelpraxis bis zur GmbH Mag. Friedrich Möstl Mag. Karin Eckhart 25.& 26.Juni 2015

2 Contents Steuerliche Grundlagen 3 Mögliche Alternativen zur Einzelpraxis 7 Kooperationen aus steuerlicher Sicht 8 Wahl der Rechtsform aus steuerlicher Sicht 9 Bewertung der Ordination 13 Weitere Aspekte Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH 2

3 Die Ärztepraxis Steuerliche Grundlagen Arten der Gewinnermittlung bei selbständiger ärztlicher Tätigkeit: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Basispauschalierung Bilanzierung / doppelte Buchhaltung 2015 Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH 3

4 Die Ärztepraxis Steuerliche Grundlagen Einnahmen Ausgaben Rechnung Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben Typische Betriebsausgaben: Miete, Betriebskosten, Personal, Arbeitskleidung etc. Berücksichtigung von Gewinnfreibetrag Grundfreibetrag (13% von max. EUR ,-) Investitionsbed. Gewinnfreibetrag (Staffelung bis Gewinn von EUR ,- ; begünstigte Wirtschaftsgüter ab 2017 auch wieder bestimmte Wertpapiere zulässig, Behaltefrist 4 Jahre) 2015 Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH 4

5 Die Ärztepraxis Steuerliche Grundlagen Basispauschalierung - bis zu einem Jahresumsatz ihv EUR ,- - Vereinfachend 12% der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben - Bestimmte zusätzliche Betriebsausgaben möglich (Personal, Materialaufwand, KV-Beiträge, Beiträge Wohlfahrtsfonds etc.) - Gewinnfreibetrag (Achtung: NUR Grundfreibetrag) - Zurückgehen auf Einzelnachweis der Betriebsausgaben erst nach 5 Jahren möglich 2015 Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH 5

6 Die Ärztepraxis Steuerliche Grundlagen Einkommensteuertarif Die so ermittelten Einkünfte werden (nach Abzug etwaiger Sonderausgaben, Absetzbeträge, etc.) der Einkommensteuer unterworfen: Tarif bis inkl. Veranlagung 2015: Tarifstaffelung zwischen EUR ,- (36,5%) und EUR ,- Höchstsatz 50% (über EUR ,-) - Neue Tarife ab Veranlagung 2016: Senkung Eingangssteuersatz auf 25% bisheriger Höchstsatz von 50% erst über EUR ,- Neuer Höchstsatz 55% (ab EUR ,-) 2015 Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH 6

7 Die Ärztepraxis Mögliche Alternativen zur Einzelpraxis Nutzungsüberlassung/Untervermietung einfachste Kooperationsmöglichkeit Praxisgemeinschaften Ordinationsgemeinschaft - Apparategemeinschaft gemeinsame Nutzung Ordinationsräume oder medizinisch-technische Geräte, auch beides möglich Kostengemeinschaft - Ertragsgemeinschaft Nur Kostenaufteilung nach sachgerechtem Schlüssel (z.b. Umsatz oder Arbeitszeiten) Gemeinsamer Erlös und Kosten verbleibender Gewinn wird nach vertraglicher Vereinbarung aufgeteilt Gruppenpraxis (OG; GmbH) selbst Träger von Rechten und Pflichten 2015 Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH 7

8 Die Ärztepraxis Kooperationen aus steuerrechtlicher Sicht Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Kapitalgesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): nur für Gruppenpraxis 2015 Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH 8

9 Ärztliche Kooperationen Wahl der Rechtsform aus steuerlicher Sicht Personengesellschaften Gesamtes Gesellschaftsvermögen inkl. Praxiswert gehört anteilig den beteiligten Ärzten Mitunternehmerschaft bei betrieblichen Einkünften Spezifische Haftungsunterschiede Einheitliche Gewinnermittlung auf Gesellschaftsebene und Aufteilung des Gewinnes gesondert auf die Gesellschafter Einnahmen Ausgaben Rechnung (keine Buchführungspflicht) Besteuerung auf Ebene Gesellschafter Einkünfte aus selbständiger Arbeit (wie Einzelpraxis) OG häufigste Gesellschaftsform bei Gruppenpraxen Achtung Leistungsbeziehungen Gesellschaft/Gesellschafter (fremdüblich) 2015 Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH 9

10 Ärztliche Kooperationen Wahl der Rechtsform aus steuerlicher Sicht Kapitalgesellschaft ( Ärzte GmbH ) GmbH ist eigenes Steuersubjekt Keine Einmann-GmbH nur Ärzte als Gesellschafter möglich; persönliche Mitarbeitspflicht Gewinnermittlung durch doppelte Buchführung (Bilanz) Mehrkosten Jahresabschluss und Gründungskosten Bei Verlust Mindest-KöSt (EUR 500,- bis EUR 1.750,-) Keine Berücksichtigung Gewinnfreibetrag Haftungsvorteil Geschäftsführertätigkeit: Dienstverhältnis zwischen GmbH und Gesellschafter nicht zulässig; LSt-pflichtige Einkünfte nur möglich wenn Beteiligung < 25% und Bezug für nicht-medizinische Tätigkeit (Geschäftsführung) 2015 Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH 10

11 Ärztliche Kooperationen Wahl der Rechtsform aus steuerlicher Sicht Gewinn unterliegt der KöSt (25%) und im Falle einer Ausschüttung an Gesellschafter KeSt (dzt 25%, ab ,5%) Gesamtbelastung 43,75% (ab ,62%) Ab 2016: GmbH steuerlich vorteilhaft ab Gewinn ca. EUR ,- (bei Vollausschüttung; p.p.) Allerdings auch abhängig von Inanspruchnahme Gewinnfreibeträge; Geschäftsführergehälter (auch für nichtmedizinische Tätigkeiten); ev. Finanzierungsbedarf für Betriebskredite etc. Im GV zu regeln: Gewinnverteilungsschlüssel; persönliche Fortbildungskosten, zur Verfügung stehender Kostenrahmen p.a Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH 11

12 Ärztliche Kooperationen Wahl der Rechtsform aus steuerlicher Sicht Weitere Entscheidungskriterien: Einbringung bestehende Praxis in Ordination (Umgründung; ev. unbare Entnahme?) oder Vermietung der Räumlichkeiten? Umgründung: Vermeidung Aufdeckung stiller Reserven Kauf (2% Abschreibung (ab 2016: 2,5%), Betriebskosten, Wertsteigerung) oder Miete? Vorhandene Verlustverwertungsmöglichkeiten (z.b. Anlaufverluste Vermietung nur mit Gewinnen aus Einzelordination oder Personengesellschaft verrechenbar, nicht mit GmbH-Gewinnen) Verpflichtende Offenlegung des Jahresabschlusses der GmbH im Firmenbuch (Einsichtmöglichkeit für Jedermann) Ordinationsaufgabe: insb. im Zusammenhang mit dem Pensionsantritt enthält das Einkommensteuerrecht vergleichsweise mehr Begünstigungen Individuelle Planung und Beratung durch Experten unumgänglich 2015 Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH 12

13 Die Ärztepraxis Bewertung der Ordination Bewertung bei Übernahme/Verkauf/Einbringung einer Praxis Grundsätzlich Ableitung aus künftigem Ertragswert Gemäß Fachgutachten Unternehmensbewertung: Unternehmenswert bestimmt sich aus abgezinsten zukünftig erzielbaren Einzahlungsüberschüssen Vereinfachung: Ärztekammer-Methode (Umsatzmethode), Praxiswert ergibt sich aus: - materieller Praxiswert (Substanzwert): Immobilienwert, Ordinationsausstattung etc. - ideeller Praxiswert (Firmenwert): basiert auf künftigem Umsatzpotenzial; 1/3 von durchschnittlichem Jahresumsatz der letzten 3 Jahre vermindert um kalkulatorischen Unternehmerlohn Nachteil: vergangenheitsbezogen; Berücksichtigung nur der Einnahmen 2015 Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH 13

14 Die Ärztepraxis Weitere Aspekte Umsatzsteuer Grundsätzliche unechte Steuerbefreiung Auch für Kostenweiterverrechnung innerhalb Ärztegemeinschaft (nur wenn keine Gewinnkomponente) Ausnahmen: Behandlungen/Operationen ohne medizin.-therapeutischen Zweck; bestimmte Gutachten; schriftstellerische Tätigkeit, Vortragstätigkeit sowie Lieferung von Hilfsmitteln und Medikamente aus der Hausapotheke Liquiditäts- und Finanzplanung Jährliche/monatliche Umsatz und Kostenplanung Monatliche Kosten- und Erfolgsrechnung Vergleich zu Vorjahren Personalverrechnung Arbeitszeitaufzeichnungen, kollektivvertragliche Einstufungen, Zulagen- und Überstundenthematik, LSDG 2015 Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH 14

15 Kontakt Friedrich Möstl Partner Tel: Karin Eckhart Senior Manager Tel: Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH 15

16 Deloitte erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting und Financial Advisory für Unternehmen und Institutionen aus allen Wirtschaftszweigen. Mit einem Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften in mehr als 150 Ländern verbindet Deloitte erstklassige Leistungen mit umfassender regionaler Marktkompetenz und verhilft so Kunden in aller Welt zum Erfolg. To be the Standard of Excellence" für rund Mitarbeiter von Deloitte ist dies gemeinsame Vision und individueller Anspruch zugleich. Dieses Dokument enthält lediglich allgemeine Informationen, die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Die Informationen in diesem Dokument sind weder ein Ersatz für eine professionelle Beratung noch sollte sie als Basis für eine Entscheidung oder Aktion dienen, die eine Auswirkung auf Ihre Finanzen oder Ihre Geschäftstätigkeit hat. Bevor Sie eine diesbezügliche Entscheidung treffen, sollten Sie einen qualifizierten, professionellen Berater konsultieren. Deloitte Mitgliedsfirmen übernehmen keinerlei Haftung oder Gewährleistung für in diesem Blog enthaltene Informationen. Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine "UK private company limited by guarantee" ( DTTL ), deren Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und deren verbundenen Unternehmen. DTTL und jedes ihrer Mitgliedsunternehmen sind rechtlich selbstständige und unabhängige Unternehmen. DTTL (auch "Deloitte Global" genannt) erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Unter finden Sie eine detaillierte Beschreibung von DTTL und ihrer Mitgliedsunternehmen Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH 16

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