Großkredite: Behandlung von Transaktionen mit zugrundeliegenden Vermögenswerten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Großkredite: Behandlung von Transaktionen mit zugrundeliegenden Vermögenswerten"

Transkript

1 Großkredite: Behandlung von Transaktionen mit zugrundeliegenden Vermögenswerten Michael Mertens Gerd Reichwein* Inhalt Einleitung... 1 Begriffe: Transaktion und zugrunde liegende Vermögenspositionen... 1 Aktuelle Rechtslage: Durchschau gemäß CEBS-Großkreditleitlinien... 2 Neue Rechtslage: Durchschau gemäß EBA... 4 Bemessungsgrundlage der zugrunde liegenden Vermögenspositionen... 6 Fazit... 8 (*) Gerd Reichwein ist bei der Aareal Bank für die Groß- und Millionenkreditmeldung zuständig. Einleitung Gemäß Artikel 390 (8) CRR hatte die EBA den Auftrag, bis zum 1. Januar 2014 technische Regulierungsstandards (RTS) hinsichtlich Kriterien und Methoden zur Ermittlung der Gesamtrisikoposition gegenüber einem Kunden (oder einer Gruppe verbundener Kunden) bestehend aus Transaktionen wie Verbriefungspositionen 1, sowie Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA, Investmentanteile) 2, 3 oder anderen Transaktionen mit zugrunde liegenden Vermögenswerten zu entwickeln 4. Des Weiteren sollten Voraussetzungen definiert werden, unter denen die Struktur 5 des Geschäfts keine zusätzliche Forderung darstellt und somit nicht zu berücksichtigen ist. Die europäische Bankenaufsicht (European Banking Authority (EBA)) hat am 5. Dezember 2013 die finale Version ( final Draft ) dieses RTS zur Berücksichtigung bzw. Durchschau dieser Positionen im Großkreditregime veröffentlicht 6. Der vorliegende Fachbeitrag zeigt die aufsichtlichen Anforderungen einerseits an die Methode der Durchschau sowie andererseits an die Ermittlung des zu berücksichtigenden Exposures aus der Durchschau dieser Positionen auf. Begriffe: Transaktion und zugrunde liegende Vermögenspositionen Zum besseren Verständnis werden im Nachfolgenden die die vom RTS bzw. der CRR 1 Vgl. Art. 112 lit. m CRR 2 Vgl. Art. 112 lit. o CRR 3 Vgl. Art. 4 (7) CRR 4 Vgl. Art. 2 lit. a EBA/RTS/2013/07 5 Der Begriff Struktur ist gleichzusetzen mit denen im Absatz 1 der Einleitung genannten Transaktionen. 6 Vgl. EBA/RTS/2013/07

2 verwendeten Begriffe Transaktion sowie die der Transaktion zugrunde liegenden Vermögenspostionen erläutert. Unter eine Transaktion fallen gemäß Artikel 2 lit a EBA/RTS/2013/07: Verbriefungspositionen i.s. v. Artikel 112 lit. m CRR, Anteile an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA, Investmentanteile), Andere Transaktionen mit zugrunde liegenden Vermögenswerten (z.b. Indices). Unter dem Begriff Transaktion ist somit nicht der Kauf bzw. Verkauf eines Geschäfts, sondern das Geschäft an sich gemeint. Als Synonym für Transaktion sind die Begriffe Konstrukt bzw. Struktur zu sehen, die gegenwärtig Verwendung finden. Da Adressrisiken nicht nur durch Direktinvestitionen entstehen können, sondern auch durch die einzelnen Vermögenswerte bzw. Vermögenspositionen der Transaktion, sind im Rahmen des Großkreditregimes auch die der Transaktion zugrunde liegenden Vermögenspositionen zu berücksichtigen. Als Synonym wird für zugrunde liegende Vermögenspositionen sind die Begriffe Underlying oder Forderungen (der Transaktion) zu sehen, die zum Teil gegenwärtig Verwendung finden. Bei einem Aktienfonds wäre somit der Investmentfonds selbst die Transaktion und die Aktien der einzelnen Unternehmen wären die zugrunde liegenden Vermögenspositionen. Bei einer Verbriefungstranche wäre die Tranche selbst die Transaktion und die zugrunde liegenden Vermögenspositionen der Tranche wäre das entsprechende verbriefte Portfolio. Aktuelle Rechtslage: Durchschau gemäß CEBS-Großkreditleitlinien Bereits mit den CEBS 7 -Großkreditleitlinien aus dem Jahre 2009 wurden explizite Vorgaben zur Durchschau bei einzelnen Transaktionen (hier: Konstrukte) gemacht 8. In Deutschland sind diese über das BaFin-Rundschreiben 08/2011 umgesetzt worden. Danach besteht bei Konstrukten (bzw. Strukturen 9 ), wie z.b. Investmentanteile und Verbriefungen, mit zugrundeliegenden Vermögenswerten (auch Forderungen) die Pflicht, auf die einzelnen Forderungen durchzuschauen (Look Through) und festzustellen, ob mögliche Risikokonzentrationen mit den übrigen Forderungen des Instituts bestehen. 7 Committee of European Banking Supervision; Vorgängerinstitution der EBA 8 Vgl. CEBS Guidelines on the implementation of the revised large exposures regime, December 2009, Part II. Treatment of exposures to schemes with underlying assets according to Article 106(3) of Directive 2006/48/EC 9 Vgl. CEBS Guidelines on the implementation of the revised large exposures regime, December 2009, Part II. Treatment of exposures to schemes with underlying assets according to Article 106(3) of Directive 2006/48/EC 1 PLUS i GmbH 12/ von 8

3 Bei der Durchschau hat das Institut den oder die Kreditnehmer in einer Weise zu bestimmen, die der wirtschaftlichen Substanz und den strukturinhärenten Risiken der Geschäfte, insbesondere möglicher Risikokonzentrationen gerecht wird 10. Für weitere Erläuterungen wird in der Begründung zur GroMiKV auf die CEBS Guidelines 11 verwiesen. Gemäß den Guidelines sind im Look Through Approach (Durchschauprinzip) verschiedene Verfahren für Konstrukte möglich, die teils wiederum in Kombination angewendet werden können: Abbildung: Methoden der Durchschau gem. CEBS-Leitlinien Das Institut entscheidet nach eigenem Ermessen welche Methode angewendet wird. Allerdings muss das Institut deutlich machen, dass die Methode nicht vor dem Hintergrund regulatorischer Arbitragemöglichkeiten gewählt wurde. Seitens des CEBS wird die vollständige Durchschaumethode präferiert. Für Investmentfonds, die der OGAW-Richtlinie oder vergleichbaren gesetzlichen Regelungen unterliegen 12, braucht unter bestimmten Voraussetzungen der Investmentfonds als solches und somit als einzelner Kreditnehmer nicht auf die Großkreditobergrenze 10 Vgl. 6 (1) GroMiKV in der Fassung vom Vgl. CEBS Guidelines on the implementation of the revised large exposures regime, December 2009, Part II. Treatment of exposures to schemes with underlying assets according to Article 106(3) of Directive 2006/48/EC 12 OGAW = Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere 1 PLUS i GmbH 12/ von 8

4 angerechnet zu werden. Hier ist eine Anzeige ausreichend 13. Bedingt durch die strengen Regeln der OGAW-Richtlinie wird das operationelle Risiko eines Fonds als gering eingeschätzt 14. Es darf zudem vom Look Through Approach abgesehen werden, wenn in die betreffenden Konstrukte vor dem investiert worden ist. In diesem Fall kann bis zum die Alt-Regelung angewendet werden (Bestandsschutz). Bestandserhöhungen ab dem führen zu einer Unterwerfung des gesamten Bestandes unter die CEBS-Neuregelungen. Neue Rechtslage: Durchschau gemäß EBA Die Regelungen zur Durchschau treten zwanzig Tage nach Veröffentlichung im EU Amtsblatt in Kraft. Der vorliegende final Draft muss noch durch die Europäische Kommission verabschiedet werden. Pflicht zur Durchschau Eine Durchschau ist grundsätzlich wie bisher obligatorisch durchzuführen und liegt nicht im Ermessen des Instituts. Alternativansätze sind im Vergleich zu den bisherigen Durchschaumethoden nur bedingt vorgesehen: 1. Kann das Institut die Transaktion zwar nicht vollständig aber insoweit durchschauen, als dass es Aussagen über die Höhe der einzelnen Exposures der zugrundeliegenden Vermögenswerte machen kann, gilt folgendes a. Übersteigen einzelne Exposures der zugrunde liegenden Vermögenswerte nicht 0,25% der anrechenbaren Eigenmittel, kann dieser Teil der Transaktion als einzelner Kreditnehmer betrachtet werden 15. b. Übersteigen hingegen einzelne Exposures der zugrunde liegenden Vermögenswerte 0,25% der anrechenbaren Eigenmittel, ist für jedes dieser Exposure zu prüfen, ob es mit anderen Forderungen im Portfolio des Instituts oder mit anderen zugrunde liegenden Vermögenswerten verbunden ist. Nur, wenn das nicht der Fall ist, kann auch dieser Teil der Transaktion als einzelner Kreditnehmer betrachtet werden 16, Kann auch keine Durchschau im Sinne von 1. durchgeführt werden, so kann die Transaktion nur dann als einzelner Kreditnehmer betrachtet werden, wenn die Transaktion als Ganzes nicht 0,25% der anrechenbaren Eigenmittel über- 13 Vgl. 6 (2) GroMiKV in der Fassung vom Operationelle Risiken seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft können nicht auf den Fonds durchschlagen, da eine strikte Trennung der Vermögensgegenstände von der Kapitalverwaltungsgesellschaft erfolgt. 15 Vgl. Art. 6 (2) lit. a EBA/RTS/2013/07 16 Vgl. Art. 6 (2) lit. b EBA/RTS/2013/07 17 Die Regelung ist angelehnt an den bisher gültigen strukturbasierten Ansatz. 1 PLUS i GmbH 12/ von 8

5 steigt Soweit sich durch die die Struktur des Geschäftes kein zusätzliches Adressenausfallrisiko ergibt (Vergleiche dazu den nächsten Abschnitt), muss diese Transaktion weder angezeigt 19 werden noch auf die Großkreditobergrenze angerechnet werden. In allen anderen Fällen erfolgt eine Zuordnung der ganzen Risikoposition mit allen anderen solchen Risikopositionen zum so genannten einzigen unbekannten Kreditnehmer 20. Eine Bestandsschutzregelung ist nicht vorgesehen, d. h. auch die nach CEBS bis 2015 bestandsgeschützten Transkationen unterliegen ab dem 1. Januar 2014 der Durchschau. Die Durchschau ist mindestens monatlich durchzuführen 21. Struktur des Geschäftes Aus der Struktur des Geschäftes ergibt sich dann kein zusätzliches Adressenausfallrisiko, wenn die beiden nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind: a. Die rechtliche und die operationelle Struktur der Transaktion sind derart ausgestaltet, dass verhindert wird, dass der Manager der Transaktion oder eine dritte Partei Cash Flows aus der Transaktion zu Personen umleiten können, die nicht berechtigt sind (gemäß den Bedingungen der Transaktion) diese Cash Flows zu erhalten. b. Weder der Emittent der Transaktion noch irgendeine andere Person können verpflichtet werden neben den Cash Flows aus der zugrunde liegenden Vermögensposition eine zusätzliche Zahlung gegenüber dem Institut zu leisten. Handelt es sich um eine der nachfolgenden Transaktionen, so gilt die vorstehende Bedingung 1 a) als erfüllt: a. UCITS 22 / OGAW wie in Artikel 1 der OGAW-Richtlinie 2009/65/EU definiert b. Ein in einem Drittland niedergelassenes Unternehmen, das Aktivitäten nachgeht, die vergleichbar sind mit UCITS / OGAW und das einer Aufsicht in der EU unterliegt bzw. einer Aufsicht unterliegt, die dieser als gleichwertig angesehen wird. Durchschau im Handelsbuch Seitens der EBA wird im Erwägungsgrund 10 klargestellt, dass die Regelungen zur Behandlung von Forderungen aus zugrunde liegenden Vermögenswerten auch für Geschäfte im Handelsbuch anzuwenden sind. Gerade für Handelsbuchgeschäfte war die bisherige Granularitätsschwelle von besonderer Bedeutung. Hatte keine Einzeladresse 18 Vgl. Art. 6 (3) lit. a EBA/RTS/2013/07 19 Vgl. Seite 61 in EBA/RTS/2013/07 20 Vgl. Art. 2 lit. b EBA/RTS/2013/07 21 Vgl. Art. 6 (4) EBA/RTS/2013/07 22 UCITS = undertaking for collective investment in transferable securities in transferable securities 1 PLUS i GmbH 12/ von 8

6 mehr als 5% Anteil an der Gesamtstruktur, so konnte auf die Durchschau verzichtet werden und das gesamte Risiko konnte als so genannter einzelner Kreditnehmer (unknown exposure) behandelt werden, das keiner weiteren Adresse zuzuordnen ist (separate unconnected client). Auch wenn im Vergleich zum Entwurf des RTS Erleichterungen in Form von Materialitätsschwellen berücksichtigt wurden (siehe Abschnitt Pflicht zur Durchschau ), wird erst die Praxis zeigen, ob diese neuen Schwellen die bisherigen Granularitätskriterien adäquat ersetzen. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass Institute keine Produkte mit zugrunde liegenden Vermögenswerten mehr im Handelsbuch halten können bzw. ihre Positionen wesentlich zurückfahren müssen. Bemessungsgrundlage der zugrunde liegenden Vermögenspositionen Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der zugrunde liegenden Vermögenspositionen für die Zwecke von 1a und 1b im Abschnitt Pflicht zur Durchschau gilt es wie folgt zu unterscheiden: Wenn die Exposures der Investoren in einer Transaktion alle gleichrangig sind (wie z.b. bei Investmentfonds), muss der pro rata Anteil des zugrunde liegenden Vermögegengegenstandes an der Transaktion mit der Höhe des Exposures der Transaktion multipliziert werden. Beispiel: Kauf einer Fondsposition mit einem Wert in Höhe von 10 Mio. Euro Für die Bemessungsgrundlagen der zugrunde liegenden Vermögegengegenstände gilt dann jeweils: Bemessungsgrundlage = Fondswert * Anteilsgewicht Einzeladresse (zugrunde liegende Vermögensposition) Anteilsgewicht (zugrunde liegende Vermögensposition) Bemessungsgrundlage (zugrunde liegende Vermögensposition) Aktie A1 20% Euro Aktie A2 30% Euro Unternehmensanleihe A3 50% Euro Wenn jedoch in einer Transaktion unterschiedliche Rangfolgen existieren (wie bei Verbriefungstranchen), ergibt sich die Bemessungsgrundlage der zugrunde liegenden Vermögegengegenstände aus dem Kleineren aus a. dem Exposure des zugrunde liegenden Vermögegengegenstandes bzw. Underlyings und 1 PLUS i GmbH 12/ von 8

7 b. dem investierten Anteil des Instituts in die Tranche und alle anderen gleichrangigen Exposures in dieser Tranche. Exposures gegenüber einem Kreditnehmer werden in Abhängigkeit vom Anteil der Investition an der jeweiligen Tranche und der Höhe des zugrunde liegenden Exposures ermittelt. Die Besicherungswirkung nachrangiger Tranchen wird nicht anerkannt. Beispielhaft wird in der nachfolgenden Abbildung die Ermittlung der Bemessungsgrundlage dargestellt 23. Abbildung: Beispielhafte Ermittlung der Bemessungsgrundlage Das Institut investiert 10 in die Senior Tranche, die anderen Investoren halten 40 an dieser Tranche. Der pro rata Anteil des Instituts an der Senior Tranche beträgt somit 1/5 (10/50). Des Weiteren investiert das Institut 10 in die First loss Tranche, den pro rata Anteil beträgt hier 1/2 (10/20). Das Institut muss in diesem Beispiel folgende Exposure berücksichtigen: 15 gegenüber den Underlyings A und B (1/5*Min(25; 50) + 1/2*Min(25; 20)), 7 gegenüber Underlyings C bis F (1/5*Min(10; 50) + 1/2*Min(10; 20) und 3,5 gegenüber Underlyings G und H (1/5*Min(5; 50) + 1/2 *Min(5; 20) 23 Vgl. Beispiel 4, EBA/RTS/2013/07 1 PLUS i GmbH 12/ von 8

8 Fazit Auch wenn die EBA ihre Anforderungen aus dem Entwurf aus dem Mai 2013 überarbeitet hat, so stellen die Anforderungen insgesamt doch eine Verschärfung zu den bisherigen Regelungen der CEBS dar. Wünschenswert wäre aus Sicht der Institute ein stufenweises Hereinwachsen in die Anforderungen gewesen. Nicht auszuschließen ist, dass die Anforderungen an die Durchschau unmittelbare Auswirkungen auf die Geschäftspolitik eines Instituts haben. Wie immer werden wir Sie darüber auf dem Laufenden halten und stehen Ihnen selbstverständlich für Rückfragen sehr gerne zur Verfügung Gerne stellen wir Ihnen auch unsere Expertise aus diversen Projekten zu Themen, die sich mit den obigen Fragestellungen beschäftigen, zur Verfügung. 1 PLUS i GmbH 12/ von 8

Neuerungen in den Großkreditvorschriften

Neuerungen in den Großkreditvorschriften Neuerungen in den Großkreditvorschriften Michael Mertens Der nachfolgende Beitrag führt die geplanten wesentlichen Änderungen zu den neuen Großkreditvorschriften im Rahmen der CRD II Änderungsverordnung

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds IFZM IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Der Informationsdienst für die Trendfolgestrategie IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Ein Trendfolgesystem macht nur Sinn, wenn die Signale ausgeführt

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Meldeformat BA POS 095 Kreditnehmer-Ergänzungsschlüssel

Meldeformat BA POS 095 Kreditnehmer-Ergänzungsschlüssel Meldeformat BA POS 095 Kreditnehmer-Ergänzungsschlüssel Der Kreditnehmer-Ergänzungsschlüssel ist für Kreditnehmer, die Investmentvermögen, geschlossene Fonds, Verbriefungstransaktionen oder Monoliner sind,

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Technischer Regulierungsstandard zur Behandlung von Kreditrisikoanpassungen

Technischer Regulierungsstandard zur Behandlung von Kreditrisikoanpassungen Technischer Regulierungsstandard zur Behandlung von Kreditrisikoanpassungen Michael Mertens Inhalt Einleitung... 1 Spezifische und allgemeine Kreditrisikoanpassungen... 1 Anwendungsbereiche... 3 Berücksichtigung

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

28.02.2014 GZ: BA 54-K 2103-2014/0001 (Bitte stets angeben) 2014/0349567

28.02.2014 GZ: BA 54-K 2103-2014/0001 (Bitte stets angeben) 2014/0349567 28.02.2014 GZ: BA 54-K 2103-2014/0001 (Bitte stets angeben) 2014/0349567 Merkblatt zu den Anforderungen an die Kategorisierung von Privatkundeneinlagen gemäß Artikel 421 (1) bis (3) CRR aus den von der

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche. Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage:

1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage: Zählen und Zahlbereiche Übungsblatt 1 1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage: Für alle m, n N gilt m + n = n + m. in den Satz umschreiben:

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Auftrag zum Fondswechsel

Auftrag zum Fondswechsel Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch

Mehr

Additional Cycle Index (ACIX) Thomas Theuerzeit

Additional Cycle Index (ACIX) Thomas Theuerzeit Additional Cycle Index (ACIX) Thomas Theuerzeit Der nachfolgende Artikel über den ACIX stammt vom Entwickler des Indikators Thomas Theuerzeit. Weitere Informationen über Projekte von Thomas Theuerzeit

Mehr

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

M a r k t r i s i k o

M a r k t r i s i k o Produkte, die schnell zu verstehen und transparent sind. Es gibt dennoch einige Dinge, die im Rahmen einer Risikoaufklärung für Investoren von Bedeutung sind und im weiteren Verlauf dieses Abschnitts eingehend

Mehr

Erfolg und Vermögensrückgänge angefertigt im Rahmen der Lehrveranstaltung Nachrichtentechnik von: Eric Hansen, eric-hansen@gmx.de am: 07.09.

Erfolg und Vermögensrückgänge angefertigt im Rahmen der Lehrveranstaltung Nachrichtentechnik von: Eric Hansen, eric-hansen@gmx.de am: 07.09. Abstract zum Thema Handelssysteme Erfolg und Vermögensrückgänge angefertigt im Rahmen der Lehrveranstaltung Nachrichtentechnik von: Eric Hansen, eric-hansen@gmx.de am: 07.09.01 Einleitung: Handelssysteme

Mehr

IFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE

IFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany IFRS-Fachausschuss DRSC e.v. Zimmerstr. 30 10969 Berlin Tel.: (030) 20 64 12-0 Fax.: (030) 20 64 12-15 www.drsc.de

Mehr

Welchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger?

Welchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger? Welchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger? Beispiel: Sie sind im Sommer 2007 Erbe deutscher Aktien mit einem Depotwert von z. B. 1 Mio. geworden. Diese Aktien lassen Sie passiv im Depot liegen,

Mehr

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,

Mehr

impact ordering Info Produktkonfigurator

impact ordering Info Produktkonfigurator impact ordering Info Copyright Copyright 2013 veenion GmbH Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Dokumentation darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der veenion GmbH reproduziert, verändert

Mehr

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.

Mehr

Microsoft Update Windows Update

Microsoft Update Windows Update Microsoft bietet mehrere Möglichkeit, Updates durchzuführen, dies reicht von vollkommen automatisch bis zu gar nicht. Auf Rechnern unserer Kunden stellen wir seit September 2006 grundsätzlich die Option

Mehr

IMPRESSUM / DISCLAIMER:

IMPRESSUM / DISCLAIMER: IMPRESSUM / DISCLAIMER: InsideGuide erscheint 40 mal pro Jahr in einem ungefähren Rhythmus von zwei Wochen. Das Druckwerk, sowie die Webseiten sind als Manuskript zu betrachten, welche ausschliesslich

Mehr

und Fremdwährungs-Wertpapierverrechnungskonten I. Grundsätze

und Fremdwährungs-Wertpapierverrechnungskonten I. Grundsätze I. Grundsätze Ausgehend von einem Wertpapierdepot bei der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG (in weiterer Folge die Bank ), einem zugehörigem EUR-Wertpapierverrechnungskonto und ein oder mehreren zugehörigen

Mehr

LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott

LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott (berücksichtigt die Rechtslage ab 01.01.2014) Der vorliegende Leitfaden zeigt Ihnen eine Möglichkeit auf, wie Sie die geltende Rechtslage

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu. Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Forschen - Schreiben - Lehren

Forschen - Schreiben - Lehren Forschen - Schreiben - Lehren Kontakt: Mareike Gronich mgronich@uni-bielefeld.de Fach/Fachgebiet: Germanistik Art der Lehrveranstaltung: Seminar Ausgangspunkt Geschütztes konstruktives Peer-Feedback in

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Wie kann ein Fondssparplan verwaltet werden? Version / Datum V 1.0 / 22.09.2010

Wie kann ein Fondssparplan verwaltet werden? Version / Datum V 1.0 / 22.09.2010 Software WISO Mein Geld Thema Wie kann ein Fondssparplan verwaltet werden? Version / Datum V 1.0 / 22.09.2010 Das vorliegende Dokument gibt Ihnen Tipps, wie ein Fondssparplan mit WISO Mein Geld komfortabel

Mehr

Der Fristentransformationserfolg aus der passiven Steuerung

Der Fristentransformationserfolg aus der passiven Steuerung Der Fristentransformationserfolg aus der passiven Steuerung Die Einführung einer barwertigen Zinsbuchsteuerung ist zwangsläufig mit der Frage nach dem zukünftigen Managementstil verbunden. Die Kreditinstitute

Mehr

Fragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen

Fragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen S Finanzgruppe Fragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen Informationen für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Im Zusammenhang mit der internationalen Finanzmarktkrise stellen sich Kunden

Mehr

Veranlagen Wertpapiere und Kapitalmarkt

Veranlagen Wertpapiere und Kapitalmarkt Ansparen Veranlagen Wertpapiere und und veranlagen Kapitalmarkt 2 2 In jeder Lebensphase, ob in der Jugend oder im Alter, haben Menschen Wünsche, die Geld kosten. Wenn Sie Schritt für Schritt ein kleines

Mehr

Fragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen

Fragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen S Finanzgruppe Fragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen Informationen für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Im Zusammenhang mit der internationalen Finanzmarktkrise stellen sich Kunden

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen

Mehr

Kurzleitfaden SEPA für die VR-Networld Software 5.x

Kurzleitfaden SEPA für die VR-Networld Software 5.x Kurzleitfaden SEPA für die VR-Networld Software 5.x 1. Voraussetzungen 1.1 Bevor Sie mit den Umstellungsarbeiten beginnen, führen Sie UNBEDINGT eine Datensicherung aus. Klicken Sie dazu oben links auf

Mehr

Nachhaltigkeits-Check

Nachhaltigkeits-Check Nachhaltigkeits-Check Name: Darlehen für die Sonneninvest Deutschland GmbH & Co. KG in Wien vermittelt über die Internetplattform Econeers.de, die Crowdfunding für alternative Energieprojekte betreibt

Mehr

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät

Mehr

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Fremdwährungsanteil bei strägerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Christian Sellner 2 Im europäischen Vergleich ist das Volumen der Fremdwährungskredite in Österreich sehr

Mehr

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung

Mehr

Internationales Altkatholisches Laienforum

Internationales Altkatholisches Laienforum Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet

Mehr

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle: Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring

Mehr

Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001

Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001 Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001 Als Interessenvertretung der Schwerstkranken und Sterbenden beschäftigt sich die Deutsche Hospiz Stiftung seit ihrer Gründung 1995 mit dem Thema "Sterben in Deutschland".

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem

Mehr

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Anleitung ebase Inhalt 1. Einführung und Voraussetzungen 2. Transaktionsempfehlung für einen Kunden erstellen 3. Möglichkeiten des Kunden 4. Verwaltung von

Mehr

Aktivierungsanleitung Windows Server 2012 R2 Standard / Datacenter Anzuwenden bei bereits installierten Evaluierungsversionen

Aktivierungsanleitung Windows Server 2012 R2 Standard / Datacenter Anzuwenden bei bereits installierten Evaluierungsversionen lizentino powered by hello-it UG (haftungsbeschränkt) Marcus Muthspiedl Augsburger Straße 1 D-65205 Wiesbaden Informationen & Bestellungen: Tel: +49 (6122) 9183681 - Fax: +49 (6122) 9186623 Mail: kontakt@lizentino.de

Mehr

Individuelle Formulare

Individuelle Formulare Individuelle Formulare Die Vorlagen ermöglichen die Definition von Schnellerfassungen für die Kontenanlage sowie für den Im- und Export von Stammdaten. Dabei kann frei entschieden werden, welche Felder

Mehr

Änderungen beim Einlagensicherungsfonds

Änderungen beim Einlagensicherungsfonds fokus verbraucher Änderungen beim Einlagensicherungsfonds Muss Ihre Bank Insolvenz anmelden, sind Ihre Einlagen, also Guthaben auf Giro-, Tages- oder Festgeldkonten, dennoch sehr gut geschützt. Dafür gibt

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen. Tarifkraft und Beamten. im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung

Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen. Tarifkraft und Beamten. im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen Tarifkraft und Beamten im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung Die Fachgruppe BAG der GdP fordert eine Verbeamtung im BAG. Unsere Forderung

Mehr

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Gesundheit KOMPAKT Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Das sollten Sie wissen Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse kommt es nicht nur auf den Beitragssatz an. Da die Gewährung

Mehr

Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 3)

Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 3) Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41520, Banken und Börsen, SS 2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2: SS 2011 Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 3) Wertpapierbörsen

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Informationen für Wealth Manager: www.private-banking-magazin.de

Informationen für Wealth Manager: www.private-banking-magazin.de Trotz Niedrigzinsen Kaum ein Deutscher mag Aktien Ein Großteil der deutschen Sparer rechnet damit, dass die niedrigen Zinsen für die nächsten Jahre bleiben. Das ist aber kein Grund für sie, ihr Geld vom

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041

Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041 Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041 Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg. Postfach 1820. 53008 Bonn Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Sparkassen-Finanzgruppe Wenn man sich zur

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

proles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014]

proles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] proles-login. [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] Inhalt 1. Einleitung 2 2. email-adresse registrieren 2 3. Benutzerinformationen des Mitarbeiters 3 4. Passwort-Rücksetzung 4 5. Passwort ändern

Mehr

Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.

Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen. Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.

Mehr

Selbstständig mit einer Werbeagentur interna

Selbstständig mit einer Werbeagentur interna Selbstständig mit einer Werbeagentur interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen... 7 Berufsbild... 9 Ausbildung... 11 Startkapital... 12 Finanzierung... 13 Der nebenberufliche

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

www.be-forever.de EINE PLATTFORM

www.be-forever.de EINE PLATTFORM Online-Shop-Portal www.be-forever.de EINE PLATTFORM für Ihre Online-Aktivitäten Vertriebspartner-Shop Online-Shop Basic Online-Shop Pro Vertriebspartner-Shop Bisher gab es den Online-Shop, in dem Sie Ihre

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

mysql - Clients MySQL - Abfragen eine serverbasierenden Datenbank

mysql - Clients MySQL - Abfragen eine serverbasierenden Datenbank mysql - Clients MySQL - Abfragen eine serverbasierenden Datenbank In den ersten beiden Abschnitten (rbanken1.pdf und rbanken2.pdf) haben wir uns mit am Ende mysql beschäftigt und kennengelernt, wie man

Mehr

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.

Mehr

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Eurex04 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Stand 24.11.2014 Seite 1 ********************************************************************************** Änderungen sind wie folgt kenntlich gemacht:

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

How to do? Projekte - Zeiterfassung

How to do? Projekte - Zeiterfassung How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...

Mehr

Lassen Sie sich dieses sensationelle Projekt Schritt für Schritt erklären:

Lassen Sie sich dieses sensationelle Projekt Schritt für Schritt erklären: Lassen Sie sich dieses sensationelle Projekt Schritt für Schritt erklären: Gold Line International Ltd. Seite 1 STELLEN SIE SICH VOR: Jeder Mensch auf der Erde gibt Ihnen 1,- Dollar Das wäre nicht schwer

Mehr

Einrichtung eines VPN-Zugangs

Einrichtung eines VPN-Zugangs Einrichtung eines VPN-Zugangs Einleitung Die nachfolgende Anleitung zeigt die Einrichtung eines VPN-Zugangs zum Netzwerk des Unternehmensverbundes Evangelisches Johannesstift. Diese Anleitung ist auf Basis

Mehr

AUF LETZTER SEITE DIESER ANLEITUNG!!!

AUF LETZTER SEITE DIESER ANLEITUNG!!! BELEG DATENABGLEICH: Der Beleg-Datenabgleich wird innerhalb des geöffneten Steuerfalls über ELSTER-Belegdaten abgleichen gestartet. Es werden Ihnen alle verfügbaren Belege zum Steuerfall im ersten Bildschirm

Mehr

Einfügen von Bildern innerhalb eines Beitrages

Einfügen von Bildern innerhalb eines Beitrages Version 1.2 Einfügen von Bildern innerhalb eines Beitrages Um eigene Bilder ins Forum einzufügen, gibt es zwei Möglichkeiten. 1.) Ein Bild vom eigenem PC wird auf den Webspace von Baue-die-Bismarck.de

Mehr

Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein

Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein Sehr geehrte Damen und Herren, in der heutigen Wissensgesellschaft sind die zentralen Ressourcen erfolgreicher

Mehr

Studienplatzbeschaffung

Studienplatzbeschaffung Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!

Mehr

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts Unfallkasse Nord Standort Hamburg Postfach 76 03 25 22053 Hamburg Informationsmaterial zum Thema Risiko und Prävention ein Widerspruch? Vortrag beim Landeselternausschuss am 03.02.2016 Abteilung Prävention

Mehr