Referat für Bildung und Sport Zentrales Immobilienmanagement RBS-ZIM-N

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1 Telefon Telefax Referat für Bildung und Sport Zentrales Immobilienmanagement RBS-ZIM-N Schulzentrum Obermenzing an der Grandlstraße 5 bestehend aus den Bauabschnitten: - weitgehender Abbruch des Bestandes - Neubau Grundschule mit Dreifachsporthalle - Neubau Städt. Realschule an der Blutenburg mit Mensa inkl. Versorgungsküche - Generalinstandsetzung des verbleibenden Altbaus - Mobile Schulraumeinheit als vorgezogene Interimsmaßnahme im 21. Stadtbezirk Pasing - Obermenzing Abbruch Bestandsschulen Kosten Grundschule und Realschule Euro Teilprojekt 1 Bauteil I: Neubau 4-zügige Grundschule mit Räumen für ganztägige Betreuung Projektkosten (ohne Abbruch) Euro davon Ersteinrichtungskosten Euro Bauteil II: Neubau Dreifachsporthalle Projektkosten Euro davon Ersteinrichtungskosten Euro Teilprojekt 2 Neubau Realschule 18 Klassen mit Mensa inkl. Versorgungsküche Projektkosten (ohne Abbruch) Euro davon Ersteinrichtungskosten Euro Teilprojekt 3 Generalinstandsetzung Altbau Projektkosten Euro davon Ersteinrichtungskosten Euro Teilprojekt 4 Mobile Schulraumeinheiten zur Auslagerung während der Baumaßnahmen Projektkosten Euro

2 Seite 2 1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung 2. Projektauftrag 3. Projektgenehmigung und Zustimmung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung für Teilprojekt 4 4. Zustimmung zu Vorwegmaßnahmen 5. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms Unterabschnitt 2200 Optimales Raum- und Zeitmanagement bei den Umbauund Renovierungsarbeiten an der Grundschule an der Grandlstraße und der Realschule an der Blutenburg Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion der FDP vom Sanierung und Erweiterung der Grundschule an der Grandlstraße Antrag Nr / A von Herrn StR Josef Schmid und Frau StRin Ursula Sabathil vom Schulzentrum an der Grandlstraße Schulplanungen an der Paul-Gerhardt-Allee BA-Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing vom Jahre Schulwesen in Obermenzing; 100 Jahre Grundschule an der Grandlstraße BA-Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing vom Sanierung und Erweiterung der Grundschule an der Grandlstraße BA-Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing vom Sanierung und Erweiterung der Schulen an der Grandlstraße; Einstellung der Planungskosten in die Investitionsliste 1 des MIP BA-Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing vom Sanierung und Erweiterung der Schulen an der Grandlstraße BA-Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing vom Schulplanungen in Pasing-Obermenzing / Runder Tisch Grandlschule BA-Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing vom Planung der Schulen an der Grandlstraße BA-Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing vom

3 Seite 3 Zügiger Ausbau der Grund- und Realschule an der Grandlstraße Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing vom Sanierung der Schule an der Grandlstraße Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing vom Benennung von Kontaktpersonen für die geplanten Baumaßnahmen an den Schulen an der Grandlstraße Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing vom Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen: Lageplan Untersuchungsauftrag aktualisiertes Raumprogramm Projekthandbuch Projektdaten Anträge und Empfehlungen Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport des Stadtrates vom (SB/VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Aufgabenstellung Der Gebäudekomplex der Schulanlage Grandlstraße 5 mit Grund- und Realschule liegt in einer weiträumigen Wohngegend im Stadtteil Pasing-Obermenzing südlich der Verdistraße. Das Grundstück liegt zwischen der westseitig verlaufenden Grandlstraße und der Bezirkssportanlage auf der Ostseite. Im Norden grenzt eine Erschließungsstraße die anschließende Wohnbebauung ab, südseitig schließt ein nur teilweise bebauter Grundstücksstreifen an, der bereits an der Freifläche Am Durchblick liegt, die von der westlich gelegenen Blutenburg nach Osten zum Schloßpark Nymphenburg führt. Der bestehende Gebäudekomplex der Real- und Grundschule ist seit 1912 abschnittsweise gewachsen und im Wesentlichen 1912, 1930 und 1960 entstanden. Dazu kommen Ergänzungsbauten aus den Jahren 1973 und Diese haben einen additiven, zum Teil provisorischen Charakter.

4 Seite 4 Auf Grund der sehr beengten Raumsituation an der Grandlstraße 5 und der erforderlichen Fortführung des Ganztagsschulangebotes für die Realschule und Einführung einer ganztägigen Betreuung für die Grundschule wäre die Anpassung des Gebäudes an die räumlichen Anforderungen sowohl durch Umbauten im Bestand als auch durch Erweiterungsmaßnahmen dringend erforderlich. Es musste ein Gesamtkonzept entwickelt werden, das es ermöglicht, die Schulen sowohl funktional als auch städtebaulich und gestalterisch vertretbar umzubauen, zu erweitern und zu betreiben. Zu diesem Zweck wurde ein Gutachterverfahren durchgeführt, bei dem sechs namhafte Architekturbüros unterschiedliche Machbarkeitsstudien für eine Zielplanung erarbeiteten. In der Städtischen Realschule an der Blutenburg fehlen für eine 16-klassige Realschule im rhythmisierten Ganztagsbetrieb 4 Klassenzimmer, 3 Ausweichräume, 1 Mehrzweckraum, 5 Fachlehrsäle mit Nebenräumen und 1 Pausenhalle. Auf Grund der beengten Grundstückssituation sollen die vier Unterrichtsräume des Pavillons in dem Erweiterungsbau untergebracht werden. Für den Ausbau und die Weiterentwicklung der rhythmisierten Ganztagsklassen fehlt darüber hinaus eine Mensa für die Mittagsversorgung. Der Verwaltungs- und Lehrerbereich soll in diesem Zusammenfassung ebenso entsprechend angepasst werden. In der 4-zügigen Grundschule Grandlstraße fehlen 2 Fachlehrsäle, 1 Mehrzweckraum und Ausweichräume, sowie eine Pausenhalle und Räumlichkeiten für die ganztägige Betreuung. Ebenso bestehen Defizite im Verwaltungs- und Lehrerbereich. Die vorhandene Dienstwohnung und die Toilettenanlagen befinden sich in einem schlechten Zustand und sind dringend sanierungsbedürftig. Die bestehende Einfachsporthalle und die Gymnastikhalle entsprechen weder dem aktuellen schulischen Bedarf noch dem Vereins- und Breitensportbedarf. Entsprechend des Beschlusses des Schul- und Sportausschusses vom war die Errichtung einer Dreifachsporthalle zu prüfen. Die dargestellten Raumbedarfe erforderten eine konzeptionelle Untersuchung des Gesamtareals zur Erarbeitung einer optimalen Vorgehensweise zur ganzheitlichen Sichtweise und Ermittlung des Umfangs und Bedarfs an Bestandsumbau- und Erweiterungsmaßnahmen. Mit der weiteren Planung wurde die Entscheidung des Stadtrates gemäß Beschluss der Vollversammlung vom , das darin erläuterte Lernhauskonzept als Basis für künftige Planungen bei Neubau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen von allgemeinbildenden Schulen zu verwenden, berücksichtigt. Damit wurde nicht nur für die Grundschule an der Grandlstraße das neue Raumprogramm in die weitere Planung miteinbezogen, sondern auch ein neues Raumprogramm mit Lernhauskonzept für die Städtische Realschule an der Blutenburg, ähnlich wie bei den Planungen der Artur-Kutcher-Realschule in Moosach.

5 Seite 5 Das Lernhauskonzept konnte auf die Städtische Realschule an der Blutenburg für 16 Klassen wie folgt umgesetzt werden: Die 16 Klassenräume werden auf vier Lernhäuser aufgeteilt. Zusammen mit einem Teamraum, einem Ausweichraum und einem Toilettenbereich bilden die vier Klassenräume ein Lernhaus. Für den Ganztagsbetrieb konnten bei zwei Lernhäusern jeweils ein Raum für ganztägige Betreuung zugeordnet werden. Die Klassenbesetzung der Lernhäuser orientiert sich an den Wahlpflichtfächergruppen, so dass die Situierung der verschiedenen Fachlehrsäle an den entsprechenden Lernhäusern ausgerichtet werden soll. 2. Projektstand Durch verwaltungsinterne Abstimmung vom wurde die Bedarfsanmeldung vorläufig genehmigt und dem Baureferat der Untersuchungsauftrag erteilt. Während der Vorplanung wurde festgelegt, dass sowohl die Grundschule als auch die Realschule nach dem Lernhauskonzept geplant werden sollen (Stadtratsbeschluss vom zum Lernhauskonzept). Die Anpassung des integrierten Ganztagskonzeptes sowohl für die Grundschule Grandlstraße als auch für die Städtische Realschule an der Blutenburg ist im Zuge der Vorplanung erfolgt. Eine Gegenüberstellung im Bereich Grundschule wurde bereits im Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom aufgezeigt. Aufgrund der besonderen baulichen Gegebenheiten des Schulgrundstücks an der Grandlstraße entstehen für die Städtische Realschule an der Blutenburg vier Lernhäuser mit je vier Klassenräumen. Bei einer Realschulplanung nach dem Lernhauskonzept ohne bauliche Einschränkungen würden drei Lernhäuser mit je sechs Klassenräumen, einem Raum für ganztägige Betreuung und einem Teamraum entstehen. Damit ist bei der vorliegenden Planung ein Teamraum zusätzlich erforderlich, es entsteht aber auch ein Raum für ganztägige Betreuung weniger. Explizit für die Städtische Realschule an der Blutenburg ergibt sich damit folgende Gegenüberstellung:

6 Seite 6 Allgemeiner Unterrichtsbereich m² Allgemeiner Unterrichtsbereich m² Klassenraum 66 Lernhaus 1: Klassenraum 66 Klassenraum 66 Klassenraum 66 Klassenraum 66 Klassenraum 66 Klassenraum 62 Klassenraum 66 Klassenraum 58 Klassenraum 66 Ausweichraum 42 Klassenraum 66 Raum für ganztägige Betreuung 64 Klassenraum 66 Teamraum (s.u.) Klassenraum 62 Toiletteneinheit Klassenraum 62 Lernhaus 2: Klassenraum 62 Klassenraum 66 Klassenraum 62 Klassenraum 66 Klassenraum 58 Klassenraum 62 Klassenraum 58 Klassenraum 58 Klassenraum 58 Ausweichraum 42 Klassenraum 58 Raum für ganztägige Betreuung 64 Teamraum (s.u.) Ausweichraum 42 Toiletteneinheit Ausweichraum 42 Lernhaus 3: Ausweichraum 42 Klassenraum 66 Klassenraum 66 Lehrmittel 42 Klassenraum 62 Klassenraum 58 Ausweichraum 42 Teamraum (s.u.) Toiletteneinheit Lernhaus 4: Klassenraum 66 Klassenraum 66 Klassenraum 62 Klassenraum 58 Ausweichraum 42 Teamraum (s.u.) Toiletteneinheit Mehrzweckraum 89 Mehrzweckraum 89 Zw.-summe Klassenräume Zw.-summe Klassenräume Zw.-Summe Ausweich- u. Lehrmittelräume 168 Zw.-Summe Ausweich- u. Lehrmittelräume 168 Zwischensumme Mehrzweckraum 89 Zwischensumme Mehrzweckraum 89 Zwischensumme Ganztag 128 Summe Unterrichtsräume Summe Unterrichtsräume Lehrerbereich/Betreuungsteam Lehrerbereich/Betreuungsteam Lehrerbereich 182 Teamraum im Unterrichtsbereich Teamraum im Unterrichtsbereich Teamraum im Unterrichtsbereich Teamraum im Unterrichtsbereich Multifunktionsraum u. Bibliothek 70 Summe Lehrer/Team 182 Summe Lehrer/Team 210 SUMME GESAMT SUMME GESAMT 1.603

7 Seite 7 Im Rahmen der Entwurfsplanung wird im Bereich der Städtischen Realschule an der Blutenburg noch eine weitere Umplanung vorgenommen: Gemäß Stadtratsbeschluss (Vollversammlung) vom wurde die Begrenzung der Eingangsklassen bei städtischen Realschulen auf 48 aufgehoben. Es können dadurch bedarfsorientiert mehr Klassen in der 5. Jahrgangsstufe eröffnet werden. Dieser Bedarf besteht an der Städtischen Realschule an der Blutenburg. Hier wurde eine dritte 5. Klasse eröffnet. Da sich diese Mehrung in den weiteren Jahrgangsstufen fortsetzt, wird sich die Städtische Realschule an der Blutenburg zu einer 3-zügigen Realschule entwickeln und somit 18 Klassen unterbringen müssen. Um im geplanten Neubau 18 Klassenzimmer zu schaffen, verbleibt nur die Möglichkeit, auf die bisher geplante Schullehrküche zu verzichten und an deren Stelle zwei zusätzliche Klassenzimmer zu schaffen. Selbstverständlich ist grundsätzlich eine Schullehrküche zum Unterrichten des Fachs Haushalt und Ernährung wünschenswert. Da an der Städtischen Realschule an der Blutenburg jedoch der Bedarf an Klassenzimmern überwiegt, werden für das Fach Haushalt und Ernährung alternativ Konzepte entwickelt, so dass der Stundentafel der bayerischen Realschulordnung genüge getan wird und der Lehrplan des Faches erfüllt werden kann. 3. Planung Das Baureferat hat die Vorplanungsunterlagen sowie das Projekthandbuch erarbeitet und führt hierzu im Einzelnen aus: 3.1 Erläuterung des Planungskonzepts Für die Erarbeitung von alternativen konzeptionellen Lösungsansätzen in Form von Machbarkeitsstudien wurden im Rahmen des Auswahlverfahrens des VOF-Verfahrens Umbau und Erweiterung der Real- und Grundschule an der Grandlstraße sechs Architekturbüros ausgewählt. Das Gremium zur Bewertung der Arbeiten setzte sich zusammen aus Vertretern des Referates für Bildung und Sport, der Stadtkämmerei und des Baureferates. Dieses Gremium wählte die Arbeit des Architekturbüros Auer + Weber + Assoziierte, München und Stuttgart aus. Der Bestand der Real- und Grundschule an der Grandlstraße 5 ist geprägt durch ein heterogenes Gefüge aus Bauteilen mit mehr oder weniger bauhistorischem Wert und unterschiedlichen Entstehungszeiten. Der bestehende erhebliche Raum- und Sanierungsbedarf bot die Chance auf eine Neustrukturierung des Schulstandortes an der Grandlstraße. Aufgrund des deutlich höheren Nutzungsbedarfs konnte die planerische Umsetzung auf dem beengten Grundstück mit Erhalt des Bestandes nicht gelöst werden mit Ausnahme des Realschulbestandsgebäudes von Als wirtschaftlichste Lösung hat sich der Abbruch der Grundschule mit Teilabbruch der Realschule herausgestellt. Daraus ergibt sich der Neubau der Grundschule, Realschule und Dreifachsporthalle.

8 Seite 8 Diese geplanten neuen Baukörper sowie der Altbau der Realschule fügen sich gut in die Umgebung ein. Es entstehen sinnvoll angeordnete und gut nutzbare Pausenhofsituationen. Der gemeinsame Erschließungsbereich und insbesondere die gemeinsam und getrennt nutzbaren Eingangshallen dienen als Kommunikationszonen bzw. Pausenhallen für beide Schulen. Die vorhandenen Parkplätze bleiben an ihrem alten Standort erhalten. Das Projekt ist in mehrere Bauteile, die auch der Kostengliederung entsprechen, unterteilt. Die Hauptmaßnahme wird in mehreren Bauabschnitten ausgeführt. Zuerst erfolgt der Abbruch der Grundschule mit anschließendem Neubau Grundschule mit Pausenhalle und Dreifachsporthalle, dann der Teilabbruch der Realschule mit anschließendem Neubau der Realschule und Sanierung der Realschule Bestand. Um diese abschnittsweise Realisierung der Baumaßnahmen umsetzen zu können, ist es notwendig, jeweils eine der beiden Schulen in die zu errichtende Mobile Schulraumeinheit auszulagern. Abbruch Es werden bis auf das Bestandsgebäude von 1912 der gesamte vorhandene Bestand Realschule und Grundschule sukzessive jeweils zu den entsprechenden Bauabschnitten abgebrochen. Grundschule Der kompakte dreigeschossige Neubau der Grundschule im Süden des Grundstücks bildet einen eigenen Baukörper. In den zwei Obergeschossen befinden sich die Lernhäuser, im Erdgeschoss die Verwaltung und im Untergeschoss die Werkräume sowie Lager- und Nebenräume. Für die Erschließung der zentralen offenen Flurbereiche in beiden Obergeschossen der Grundschule ist eine Freitreppe notwendig. Die Mittagsbetreuung ist im Südwesten des Sporthallenkomplexes situiert mit direkter Anbindung an den Schulgarten und die im Süden gelegenen Grünflächen. An den südlichen Abschluss der Foyerspange schließt der Eingangsbereich der Sporthalle an, der sowohl von den Schulen, als auch von den Sportlern unabhängig voneinander benutzt werden kann. Sporthalle Die Sporthalle wird über den Eingangsbereich mit ihren Nebenräumen verbunden, die um ein Geschoss unter das Pausenhofniveau abgesenkt sind. Die Absenkung des Sportkomplexes entspricht dem Ziel, die Großzügigkeit der Außenräume zu erhalten. So tritt lediglich das Abbild der Sporthalle in der Höhe der Pausenhalle in Erscheinung. Technik- und Lagerräume verbinden im Untergeschoss in Nord-Süd-Richtung die beiden Schulkomplexe.

9 Seite 9 Realschule Der U-fömige Neubau der Realschule wird über die neue Pausenhalle mit dem Realschulgebäude Bestand verbunden. Im Norden des Erdgeschosses liegt der Fachklassentrakt für Physik/ Chemie und Hauswirtschaft. Der Bereich Hauswirtschaft wird in der Entwurfsplanung zugunsten von zwei Klassenzimmern aufgegeben; siehe Ziffer 2 letzter Absatz. Es werden nach heutigem Standard optimale Bedingungen für den Schulbetrieb in den Fachlehrsälen geschaffen. Der über die zentrale Pausenhalle erschlossene Speisesaal der Mittagsversorgung liegt im Südriegel des Realschulneubaues und damit zwischen den Pausenhöfen der Real- und Grundschule. Der Küchenbereich orientiert sich nach Osten, die Anlieferung erfolgt über den im Norden des Grundstückes liegenden Stellplatzbereich. Die Küche versorgt die Realschule und Grundschule. Der Kostenansatz hierfür ist zu 45% bei der Grundschule und zu 55% bei der Realschule angesetzt. Es handelt sich hier um eine komplexe Mittagsversorgung für zwei Schulen. Diese Mensa mit Großküche ist nicht mit einer herkömmlichen Tagesheimversorgung zu vergleichen. Es ergibt sich ein wesentlich größerer Küchen- und Technikanteil inklusive aller Nebenräume für die Grundschule an der Grandlstraße, als es z.b. in der Grundschule Nymphenburg Süd erforderlich war. Im Vergleich zu Nymphenburg ist diese Mensa mit Nebenräumen ca % größer. Das Versorgungskonzept im Schulzentrum Obermenzing sieht eine Vollversorgung (900 Essen) vor im Gegensatz zum Versorgungskonzept in Nymphenburg Süd, das lediglich die Versorgung eines Teils der Schule mit einer Tagesheimküche (300 Essen) vorsieht. Realschule Bestand Das Realschulbestandsgebäude von 1912 wird in den Gesamtkomplex der neuen Schulbauten integriert. Im Zusammenspiel mit der gegenüberliegenden Kirche Leiden Christi bleibt das bekannte Erscheinungsbild und damit die Identität des Ortes erhalten. Der Bestandsbau wird durch Abbruch des Nord-Süd-gerichteten Anbaus von 1930 in seine Ursprungsform als Solitär zurückgeführt, die ursprüngliche Haupteingangssituation mit vorgelagerter Treppe an der Südfassade wieder hergestellt. Nach der Erweiterung und Sanierung des Ensembles sind alle Niveaus barrierefrei zu erreichen. Im Untergeschoss, in dem sich für den Schulbetrieb weitere notwendige Fachlehrsäle befinden, ist dafür eine Absenkung des Bodens mit einer Unterfangung der Wände notwendig. Im Zuge der Generalinstandsetzung und Umnutzung des Altbaus der Realschule von 1912 werden in diesem verbleibendem Bestandsgebäudes die Schulverwaltung, Werkräume sowie die Wohnung des Technischen Hausverwalters untergebracht. Im Erdgeschoss verläuft durchgehend das verbindende Foyer von Realschule, Mittagsversorgung, Grundschule und Sporthalle. Mit seinen integrierten Pausenhallen,

10 Seite 10 die als Versammlungsstätten genutzt werden können, ist es unterteilbar und ermöglicht sowohl gemeinsame, als auch für jede Schule individuell organisierte Schulveranstaltungen. Es bildet sozusagen das Zentrum des neuen Schulkomplexes. Begründung für den Einbau einer Lüftungsanlage Bedingt durch das Lernhauskonzept erfolgt eine Aufweitung der Flure zu Kommunikationszonen. Dadurch entstehen innen liegende Aufenthaltsbereiche, für deren Belüftung eine mechanische Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung erforderlich ist. Mobile Schulraumeinheit Um die eigentliche Hauptmaßnahme auf dem Grundstück an der Grandlstraße realisieren zu können, wird für die Zeit der Bauausführung eine Auslagerungsmöglichkeit des Schulbetriebs in Form einer Mobilen Schulraumeinheit auf dem Grundstück Am Durchblick, südlich der Kirche Leiden Christi, geschaffen. Aufgrund von Raumnot in der bestehenden Grundschule wurde bereits im Mai 2013, in einem eigenen Projekt, eine Mobile Schulraumeinheit mit vier Klassen erstellt. Diese wird mit der neuen Mobilen Schulraumeinheit um 16 Klassen erweitert und künftig Bestandteil der Gesamtanlage. Die Mobile Schulraumeinheit ist mit Pausenhallen, einem Aufzug, sowie einer eigenen Energieversorgung ausgestattet. Sie wird ab April 2014 errichtet und bleibt bis zur Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme im Dezember 2018 stehen. Da die Mindestanforderungen für eine gesamtwirtschaftliche Anlage nicht erfüllt werden können, wird bei der Mobilen Schulraumeinheit auf eine Photovoltaikanlage verzichtet. Außenanlagen Die Neubebauung der Schulen schafft in den Außenanlagen eine abwechslungsreiche räumliche Struktur aus Höfen unterschiedlicher Charaktere. Das städtebaulich bedeutsame Gegenüber von Kirche und Schulaltbau der Realschule wurde in die Planung mit einbezogen. Der Erhalt des naturräumlich bedeutenden Baumbestands in den Randbereichen des nördlichen und südlichen Grenzverlaufes stellt einen wesentlichen Aspekt der Planung dar. Im Eingangsbereich bieten befestigte Flächen Platz für Sitzgelegenheiten, sowie Fahrrad- und Rollerstellplätze. Im zentralen Eingangshof der Grund- und Realschule wird der notwendige Fahrradparcours angeordnet. Im Zugangsbereich der Sporthalle werden ein Pausenbereich und zusätzliche Fahrradstellplätze für die Sporthallennutzung und Grundschule untergebracht. Südlich der Sporthalle liegt der Schulgarten für die Grundschule. Zwischen den Gebäuden der Realschule und der Sporthalle erstreckt sich der zentrale Pausenhof der Grundschule. Mobile Sitzgelegenheiten ermöglichen eine flexible

11 Seite 11 Nutzung der Fläche unter Baumgruppen. Der vierseitig durch das Gebäude der Realschule gefasste Pausenhof bietet durch die ostseitig angeordneten Sitzstufen eine Aktionsfläche für Veranstaltungen. Im nördlichen Zugangs- und Pausenhof der Realschule ist Tischtennis und Streetball vorgesehen. Die Fläche des vorhandenen Parkplatzes wird für Kfz-Stellplätze weiter genutzt. Fahrradstellplätze für die Realschule sind parallel nahe dem Gebäude angeordnet. Die Zufahrt des Parkplatzes dient sowohl der Anlieferung als auch der Feuerwehrumfahrt bis zum Pausenhof der Grundschule. Nördlich der KFZ-Stellplätze liegt der Schulgarten für die Realschule. Künstlerische Ausgestaltung Für das Bauvorhaben wird parallel zur Entwurfsplanung gemäß den Richtlinien der Landeshauptstadt München für Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum ein künstlerisches Projekt entwickelt werden. 3.2 Energetischer Standard Das vorliegende Planungskonzept hält die Anforderungen der EnEV 2009, des EEWärmeG sowie der Stadtratsbeschlüsse zum Energieeffizienten Bauen ein. Die energiewirtschaftliche Bewertung ist in den Projektdaten dargestellt. 3.3 Einsatz regenerativer Energieträger Der Einsatz einer Photovoltaikanlage wurde in technischer, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht geprüft. Für das Bauvorhaben ist eine Photovoltaikanlage vorgesehen. Die Photovoltaikanlage löst Investitionskosten in Höhe von rd Euro aus. Aus dem Stromverkauf und durch den Eigenverbrauch sind über die Laufzeit Erlöse bzw. Verbrauchskosteneinsparungen in Höhe von rd Euro zu erwarten. Weitere Kenndaten sind in den Projektdaten dargestellt. 3.4 Terminplanung Die Realisierung der Baumaßnahme ist in vier Teilprojekten, verbunden mit den entsprechenden Umzügen, vorgesehen: 1. Mobile Schulraumeinheiten (TP 4) (Jan Sept. 2014) 2. Neubau Grundschule und Sporthalle (TP 1) (Sept Feb. 2017) 3. Neubau Realschule (TP 2) (Feb Dez. 2018) 4. Generalinstandsetzung Bestandgebäude (Altbau von 1912) erfolgt zeitgleich zum Neubau der Realschule (TP 3)

12 Seite 12 Aufgrund der Gesamtdauer aller Teilprojekte mit gestaffelten Baubeginn werden für die Teilprojekte 1, 2 und 3 einzelne Ausführungsgenehmigungen im Stadtrat herbeigeführt. Zur Bewältigung der Bauaufgabe werden enorme Anforderungen an die Baustellenlogistik gestellt, da die jeweilige Baustelle parallel zum laufenden Schulbetrieb organisiert werden muss. Der Baustellenbetrieb ist aufgrund der äußerst beengten Grundstücksverhältnisse und des zu bewältigenden Bauvolumens nur unter erschwerten Bedingungen möglich. 3.5 Ausführung der Vorwegmaßnahmen Grundstücksfreimachung Der Bestand an Großgehölzen auf dem Baugrundstück umfasst 250 Bäume und rd m² Gehölzflächen. Zur Realisierung des Projekts ist die Fällung von Bäumen notwendig. Gemäß der Fäll- und Rodungserlaubnis, die im Rahmen einer Voranfrage eingeholt wurde, dürfen 62 Bäume, die der Baumschutzverordnung unterliegen, gefällt werden. Als Ersatz sollen 61 Bäume neu gepflanzt werden. Unter Beachtung der baum- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen muss das Baugrundstück bereits bis zum Beginn der Vogelbrutzeit ( ) freigemacht werden. Die erforderlichen Fäll- und Rodungsarbeiten sollen daher als Teil der vorgezogene Maßnahmen bis spätestens ausgeführt werden. Diese Vorabmaßnahmen sind nutzungsneutral und dienen ausschließlich der Freimachung und Bereitstellung eines bebaubaren Grundstücks. Da keine Maßnahmen im Vorgriff auf die Bauaufgabe erfolgen, können die vorgezogenen Maßnahmen förderunschädlich durchgeführt werden. Wegen der knappen Terminbemessung werden vor Beginn des ersten Bauabschnitts weitere verschiedene Maßnahmen durchgeführt. Diese beinhalten den Abbruch der Pavillons und der Grundschule. Weiterhin werden vorab der Bodenaustausch, die Altlastenbeseitigung sowie die Erstellung der Baugrube von Grundschule und Dreifachsporthalle durchgeführt. 4. Kosten Das Baureferat hat auf der Grundlage der Vorplanung die Kostenschätzung erstellt. Darin enthalten sind Baukosten nach DIN 276 entsprechend dem derzeitigen Preisund Erkenntnisstand zuzüglich eines Ansatzes von 17,5% bzw. 10% für nicht vorhersehbare Kostenrisiken (Konkretisierung der Planung sowie der Mengen- und Preisansätze).

13 Seite Ermittlung der Projektkosten Vorabmaßnahmen Abbrucharbeiten Kostenschätzung Grundschule (einschl. Risikoreserve) Euro Kostenschätzung Realschule (einschl. Risikoreserve) Euro Abbruchkosten Grundschule mit Teilabbruch Realschule Euro Teilprojekt 1: Bauteil I: Neubau 4-zügige Grundschule mit Räumen für ganztägige Betreuung Kostenschätzung Euro Reserve für Kostenrisiken Euro (rd. 17,5% der Kostenschätzung) Projektkosten (ohne Abbruch) für Teilprojekt 1, Bauteil I Euro Bauteil II: Neubau Dreifachsporthalle Kostenschätzung Euro Reserve für Kostenrisiken Euro (rd. 17,5% der Kostenschätzung) Projektkosten für Teilprojekt 1, Bauteil II Euro Teilprojekt 2: Neubau Realschule 18 Klassen mit rhythmisierter Ganztagesbetreuung Kostenschätzung Euro Reserve für Kostenrisiken Euro (rd. 17,5% der Kostenschätzung) Projektkosten (ohne Abbruch) für Teilprojekt Euro Teilprojekt 3: Generalinstandsetzung Altbau Kostenschätzung Euro Reserve für Kostenrisiken Euro (rd. 17,5% der Kostenschätzung) Projektkosten für Teilprojekt Euro

14 Seite 14 Teilprojekt 4: Mobile Schulraumeinheiten zur Auslagerung während der Baumaßnahmen Kostenberechnung Euro Reserve für Kostenrisiken Euro (rd. 10,0 % der Kostenberechnung) Projektkosten für Teilprojekt Euro Für die Vorwegmaßnahmen gemäß Pkt. 3.5 für das Erstellen der Baugrube Grundschule und Dreifachsporthalle, Altlastenbeseitigung und Bodenaustausch werden Kosten in Höhe von rd Euro veranschlagt, darin ist der Abbruch der Pavillons und der Grundschule enthalten. Danach ergeben sich für das gesamte Bauvorhaben Gesamtprojektkosten in Höhe von rd Euro und Gesamtbaukosten (ohne Risikoreserve) von rd Euro. Die Gesamtprojektkosten in Höhe von Euro (inkl. Risikoreserve) werden als Kostenobergrenze für die weitere Planung und Vorbereitung des Projektes festgelegt. Unabhängig davon ist eine Kostenfortschreibung auf Grund von Indexbzw. Marktpreisveränderungen zulässig. Die Eigenleistungen des Baureferats sind in den Projektdaten auf Blatt 5 nachrichtlich aufgeführt. 4.2 Stellungnahme zu den Investitionskosten Aufgrund der Integration des pädagogischen Konzeptes der Lernhäuser in den modernen Schulbau und der damit verbundenen Veränderung der räumlichen Standards, u.a. der Auflösung der klassischen Klassenräume, der Schaffung von offenen Lernbereichen durch Aufweitung der Flurzonen oder zusätzliche Teamräume lassen sich die Kostenkennwerte für den Neubau der Grundschule mit Dreifachsporthalle und den Neubau der Realschule nicht mehr mit den konventionellen Richtwertvorgaben des Beschlusses des Stadtrats Überprüfung der Baukosten bei Kindertageseinrichtungen und Grundschulen vom bzw. des Beschlusses Standards bei städtischen Bauinvestitionsprojekten sowie bei deren Unterhalt und Betrieb vom vergleichen. Um jedoch eine Plausibilität der Kosten und damit eine wirtschaftliche Ausführung nachweisen zu können, wurden diese daher mit aktuellen Projekten verglichen. Teilprojekt 1, Bauteil I: Neubau Grundschule Für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit wird der Neubau der 4-zügigen Grundschule an der Grandlstraße mit dem Neubau der im September 2012 in Betrieb gegang-

15 Seite 15 enen 5-zügigen Grundschule Nymphenburg Süd verglichen. Für eine Vergleichbarkeit werden die Baukosten unter Berücksichtigung des projektspezifischen Mehraufwands in der Grundschule Grandlstraße (z.b. die erforderliche Lüftungsanlage und der Anteil an der Essensvollversorgung mit Mensa und Schulküche) und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Züge mit dem Stand Ausführungsgenehmigung der GS Nymphenburg verglichen. Bei diesem Vergleich zeigt sich, dass die wirtschaftlichen Kosten der Grundschule Nymphenburg Süd von der Grundschule in der Grandlstraße auch erreicht werden. Teilprojekt 1, Bauteil II: Neubau Dreifachsporthalle Der Neubau der Dreifachsporthalle im Schulzentrum Obermenzing an der Grandlstraße wird mit der ebenfalls teilweise eingegrabenen Dreifachsporthalle am Staudengarten und der Dreifach- und Einfachsporthalle in der Riesstraße mit ähnlicher Ausführung verglichen. Im Vergleich liegen die Bauwerkskosten der Dreifachsporthalle Grandlstraße im Rahmen der Bauwerkskosten (Stand AG) beider Vergleichsprojekte. Teilprojekt 2: Neubau Realschule mit Mensa inkl. Versorgungsküche Von der LHM realisierte Neubauten von Realschulen liegen zu weit zurück, als dass ein Vergleich von Kosten aufgrund des aktuellen Standards zielführend wäre. Im Vergleich mit den wissenschaftlich ermittelten Kennwerten des BKI Baukosteninformationszentrums für Allgemeinbildende Schulen, Stand 2013, liegt der Neubau der Realschule in der Grandlstraße im Rahmen vergleichbar ausgewerteter Realschulneubauten. Teilprojekt 3: Generalinstandsetzung Altbau Auf die Sanierung und den Umbau des Bestandsgebäudes der Realschule lassen sich die Vorgaben vorgenannter Beschlüsse nicht übertragen, da bauliche Vorgaben aus dem Bestandsgebäude übernommen werden müssen, die sich keinen Richtwerten zuordnen lassen und dadurch nicht bewertet werden können. Durch erschwerte Baubedingungen wie die beengten Bauverhältnisse und die besonderen projektspezifischen Baumaßnahmen z.b. die Absenkung der Kellerbodenplatte auf Untergeschoss Neubauniveau oder die aufwändigen Unterfangungen der Außenwände des Bestandskellers, lassen sich keine direkten Vergleichsprojekte finden. Die Kostenkennwerte der Maßnahme liegen jedoch im Rahmen bereits ausgeführter Generalinstandsetzungen in Schulen ähnlichen Baujahrs und Sanierungsbedarfs z.b der Grundschule Canisiusplatz aus dem Baujahr Teilprojekt 4: Vorgezogene Mobile Schulraumeinheiten Die Kostenermittlung der vorgezogenen Mobilen Schulraumeinheiten für 16 Klassen und Räumen für ganztägige Betreuung wurde mit den ausgewerteten Kosten vergleichbarer aktueller Anlagen abgeglichen. Vor dem Hintergrund besonderer Bauausführungen wie der Errichtung eines Aufzugs

16 Seite 16 für eine vollständige Barrierefreiheit (Genehmigungsvoraussetzung aufgrund der Standzeit), der zusätzlichen Ausbildung zweier beheizter Pausenhallen als vollwertige Verbindungsräume zwischen den drei Schulraumeinheiten, der Installation einer eigenen unabhängigen Heizungsanlage und der Installation eines eigenen Löschwassersystems sind die Kosten plausibel und liegen im Rahmen von Vergleichsmaßnahmen. Die Standzeit der Mobilen Schulraumeinheiten beträgt rund sieben Jahre, weshalb ein Kauf wirtschaftlicher ist als eine Anmietung über diese Laufzeit. 5. Finanzierung Die Baukosten sind im Mehrjahresinvestitionsprogramm in der Investitionsliste 2 bei Unterabschnitt 2200, Maßnahmennummer 7780, Rangfolgenummer 601 und die Risikoreserve ist in der Risikoausgleichspauschale nicht enthalten. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm ist, wie im Antrag aufgezeigt zu ändern. Für den zweiten Nachtrag zum Haushalt 2013 wurden Planungskosten in Höhe von Euro und eine Verpflichtungsermächtigung über Euro (für die Projektgenehmigung Mobile Schulraumeinheit und Planungskosten) beantragt. Die für 2014 benötigten Finanzmittel für die Mobile Schulraumeinheit und die Vorwegmaßnahmen werden zum Schlussabgleich des Haushalts 2014 angemeldet. Die schulaufsichtliche Genehmigung für das Projekt wird beantragt Die Baumaßnahme ist grundsätzlich nach Art. 10 FAG förderfähig. Die entsprechenden Förderanträge sind noch zu stellen. 6. Anträge und Empfehlungen In Bezug auf die Schulen an der Grandlstraße liegen folgende Anträge aus dem Stadtrat, des Bezirksausschusses 21 sowie Empfehlungen aus Bürgerversammlungen vor, die als Anhang der Beschlussvorlage beigelegt sind: Stadtratsantrag Nr / A vom Stadtratsantrag Nr / A vom BA-Antrag Nr / B vom BA-Antrag Nr / B vom BA-Antrag Nr / B vom BA-Antrag Nr / B vom BA-Antrag Nr / B vom BA-Antrag Nr / B vom BA-Antrag Nr / B vom Bürgerversammlungempfehlung Nr / E vom Bürgerversammlungempfehlung Nr / E vom Bürgerversammlungempfehlung Nr / E vom

17 Seite 17 Die vorgenannten Anträge und Empfehlungen decken sich in vielen Punkten inhaltlich, so dass eine gemeinsame Stellungnahme des Referates für Bildung und Sport zu allen vorliegenden Anträgen und Empfehlungen erfolgt. Um über ein optimales Raum und Zeitmanagement für die anstehenden Baumaßnahmen an der Grandlstraße entscheiden zu können, musste erst das Ergebnis des Untersuchungsauftrages vom abgewartet werden. Wie in der Beschlussvorlage dargestellt, hat der Untersuchungsauftrag ergeben, dass ein fast vollständiger Abbruch der Schulgebäude erforderlich ist, um den benötigten Raumbedarf inklusive Ganztagsbetrieb, Klassenmehrung und eine Dreifachsporthalle auf dem Schulgrundstück unterzubringen. Der bestehend bleibende Altbau wird generalinstandgesetzt. Vorgezogene Sanierungsmaßnahmen haben sich dadurch erübrigt. Um sowohl ein funktionales als auch städtebauliches und gestalterisches Gesamtkonzept zu erhalten, wurde ein Gutachterverfahren mit sechs namhaften Architekturbüros durchgeführt. Hierbei handelte es sich um kein klassisches Wettbewerbsverfahren nach GRW oder RPW, bei dem Stadtrats- und Bezirksausschussmitglieder in das Preisgericht berufen werden. Aufgrund des Raummangels wurden die für den Schulunterricht benötigten Mobilen Schulraumeinheiten zum Schuljahresbeginn 2012/13 (zwei Klassenzimmer) und zu den Pfingstferien 2013 (vier Klassenzimmer) aufgestellt. Bei der weiteren Planung nach dem Gutachterverfahren wurden und werden die beiden Schulleitungen miteinbezogen. Über diese erfolgen die Informationen an die Schulfamilie (Lehrerkollegium, Elternbeirat, Schülervertretung) und deren Einbindung. Die Vorbereitung, Planung und Durchführung der erforderlichen Baumaßnahmen an der Grandlstraße in dieser Dimension war und ist unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Vorschriften, der Hochbaurichtlinien sowie der Veränderungen der pädagogischen Schulkonzepte nicht in einer kurzfristigen Zeitspanne möglich. Der aktuelle Zeitplan ist in Ziffer 3.4 der Beschlussvorlage dargestellt. Das Ergebnis des Gutachterverfahrens wurde im Oktober 2010 den Schulen und Vertretern des Bezirksausschusses vorgestellt. Weitere Vorstellungen des Projektes im Bezirksausschuss fanden im November 2011 und im Dezember 2012 satt. Für den vorliegenden Projektauftrag hat der Bezirksausschuss ein Anhörungsrecht gemäß Bezirksausschusssatzung. Für das Baugebiet Paul-Gerhardt-Allee wird derzeit ein Bebauungsplan aufgestellt. Die dort vorgesehene 5-zügige Grundschule mit Dreifachsporthalle soll auch die beiden Grundschulen an der Oselstraße und Grandlstraße entlasten.

18 Seite 18 Das Projekt war bisher mit Planungskosten in IL2 des Mehrjahresinvestitionsprogrammes eingestellt. Dies ermöglichte, das Projekt bis zur jetzt vorliegenden Vorplanung abzuschließen. Mit dieser Beschlussvorlage wird eine Einstellung der Baukosten nach IL 1 beantragt, um die Planung bis zur Ausführungsgenehmigung fortzuführen. Den Anträgen und Empfehlungen kann nach Maßgabe des Projektauftrages zum Teil entsprochen werden. Gemäß Bezirksausschusssatzung ist für diesen Beschluss eine Anhörung des zuständigen Bezirksausschusses 21 Pasing-Obermenzing erforderlich. Die Stellungnahme des Bezirksausschusses 21 lag bei Drucklegung noch nicht vor und wird bei Bedarf in der Sitzung vorgetragen. Die Stadtkämmerei hat gegen die Beschlussvorlage keine Einwendungen erhoben. Der Korreferentin des Referates für Bildung und Sports, Frau Stadträtin Volk, und dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Müller, wurde je ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet. II. Antrag des Referenten 1. Der Ausschuss des Referates für Bildung und Sport beschließt als vorberatender Ausschuss: 1.1 Der Bedarf gemäß Nutzerbedarfsprogramm des Untersuchungsauftrages und aktualisiertem Raumprogramm für das Gesamtprojekt wird genehmigt. 1.2 Das Planungskonzept für: Teilprojekt 1 bestehend aus Bauteil I: Neubau der Grundschule Bauteil II: Neubau Dreifachsporthalle Teilprojekt 2: Neubau der Realschule Teilprojekt 3: Generalinstandsetzung Altbau Teilprojekt 4: Mobile Schulraumeinheiten inklusive Abbruch mit Gesamtprojektkosten in Höhe von Euro wird nach Maßgabe des Projekthandbuches und der vorgelegten Planungen genehmigt.

19 Seite Das Baureferat wird beauftragt, für: Teilprojekt 1: Bauteil I: Neubau Grundschule Bauteil II: Neubau Dreifachsporthalle und Teilprojekt 2: Neubau der Realschule und Teilprojekt 3: Generalinstandsetzung Altbau die Entwurfsplanung zu erarbeiten und die Ausführung vorzubereiten. 1.4 Das Referat für Bildung und Sport wird - vorbehaltlich der Genehmigung der Änderung des Mehrjahresinvestionsprogramms durch die Vollversammlung des Stadtrates - beauftragt, die Ausführungsgenehmigungen für die Teilprojekte 1 bis 3 herbeizuführen. 1.5 Das Teilprojekt 4 vorgezogene Mobile Schulraumeinheiten 16 Klassen mit Projektkosten in Höhe von Euro wird nach Maßgabe der Entwurfsplanung genehmigt. Es wird eine vorgezogene Ausführungsgenehmigung herbeigeführt. Die Verwaltung wird unter der Maßgabe der Kosteneinhaltung ermächtigt, die vorgezogene Ausführungsgenehmigung verwaltungsintern herbeizuführen. 1.6 Der Ausführung von Vorwegmaßnahmen gemäß Vortragspunkt 3.5 wird zugestimmt. 1.7 Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. 1.8 Das Mehrjahresinvestitionsprogramm wird wie folgt geändert: MIP alt: RS/GS Grandlstr. 5 Erweiterung, Maßnahmen-Nr , RF 601, IL 2 Finanz. Programmjahr 2012 bis 2016 Gruppe Gesamtkosten bis Bez.(Nr.) 2011 Summe E (935) B (940) Summe Z (361) St. A MIP neu: RS/GS Grandlstr. 5, Erweiterung, Maßnahmen-Nr , RF 601, IL 1 Finanz. Programmjahr 2012 bis 2016 Gruppe Gesamtkosten bis Bez.(Nr.) 2011 nachrichtlich Finanz ff nachrichtlich Finanz ff Summe E (935) B (940) Summe Z (361) St. A In den Gesamtkosten zum Projektauftrag und zur Projektgenehmigung ist die Risikoreserve nicht enthalten. Sie ist jedoch in den Projektkosten mit 16,6 %, das entspricht Euro, berücksichtigt und wird im MIP, in der Risikoausgleichspauschale veranschlagt.

20 Seite 20 Zur Ausführungsgenehmigung wird die Risikoreserve aus der Risikoausgleichspauschale den Baukosten im Jahr der Fertigstellung zugeschlagen. Risikoausgleichspauschale (UA ) Rate Risikoreserve (Jahr der Fertigstellung) nachrichtlich Gruppe Bez.(Nr.) Finanz. Jahr: ff B (940) Abkürzungen: E (935) = Ersteinrichtungskosten EEK gem. KGr. 613 gem. DIN 276/08 (4.2 DIN 276/81) B (940) = Baukosten Hochbau ohne KGr. 100, 613 gem. DIN 276/08 (1.1, 1.2, 4.2 DIN 276/81) Z (361) = Zuschüsse, sonst. Zuwendungen (z. B. Förderanteile ROB) St. A. = Städtischer Anteil 2. Der Ausschuss für Bildung und Sport beschließt als Senat: 2.1 Den Stadtratsanträgen Nr / A vom und / A vom kann nach Maßgabe des Vortrages zum Teil entsprochen werden. Sie sind hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt Den Anträgen Nr / B vom , / B vom , / B vom , / B , / B , / B vom und / B des Bezirksausschusses 21 kann nach Maßgabe des Vortrages zum Teil entsprochen werden. Sie sind hiermit satzungsgemäß behandelt. 2.3 Den Empfehlungen Nr / E vom , / E vom und / E vom der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 21 kann nach Maßgabe des Vortrages zum Teil entsprochen werden. Sie sind hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt. III. Beschluss nach Antrag

21 Seite 21 Die endgültige Beschlussfassung zu Ziffer 2 des Antrages obliegt der Vollversammlung des Stadtrats. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Rainer Schweppe 2. Bürgermeisterin Stadtschulrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium- Dokumentationsstelle (2x) das Revisionsamt die Stadtkämmerei zur Kenntnis V. Wiedervorlage Referat für Bildung und Sport Referat für Bildung und Sport I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.

22 Seite 22 II. An das Baureferat das Baureferat - RZ, RG2, RG4 das Baureferat - H, HZ, H5, H6, H7, H8, H9 das Baureferat - T, G die Stadtkämmerei II/21, II22 das Planungsreferat - Referatsgeschäftsleitung / SG 3 das Kommunalreferat die Stadtkämmerei - II/21, II/22 das Kassen- und Steueramt - BWA das Referat für Bildung und Sport - GL 2 das Referat für Bildung und Sport - PKC das Referat für Bildung und Sport - F4 das Referat für Bildung und Sport F 3 das Referat für Bildung und Sport - Sportamt das Referat für Bildung und Sport - ZIB das Referat für Bildung und Sport - ZIM- QSA- MIP das Referat für Bildung und Sport - ZIM- N - Einrichtung das Referat für Bildung und Sport - ZIM- N das Referat für Bildung und Sport - ZIM- ImmoV-West das Referat für Bildung und Sport - ZIM- QSA Anlagenbuchhaltung die Schulleitung der Städt. Realschule an der Blutenburg die Schulleitung der Grundschule Grandlstraße den Bezirksausschuss 21 Pasing - Obermenzing zur Kenntnis Am

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