Schul- und Kultusreferat Zentrales Immobilienmanagement ZIM/SG 2

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1 Telefon Telefax Schul- und Kultusreferat Zentrales Immobilienmanagement ZIM/SG 2 Staatl. Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium Elektrastraße 61 im 13. Stadtbezirk Bogenhausen Errichtung eines Neubaus Umbau im Bestandsgebäude (ohne Sanierung der Fachlehrsäle) Große Instandsetzung/Große Modernisierung der Dreifachsporthalle Projektkosten (Kostenobergrenze) Euro (davon Ersteinrichtungskosten Euro) (hiervon im Finanzhaushalt, Investitionstätigkeit Euro hiervon im Finanzhaushalt, laufende Verwaltungstätigkeit Euro) 1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung 2. Projektauftrag (VB) 3. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms Unterabschnitt 2320 Sitzungsvorlage Nr /V Anlagen: Beschluss des Schul- und Sportausschusses des Stadtrates vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Aufgabenstellung Das Schulreferat hat in den Beschlussvorlagen für den Schulausschuss vom und die Stadtratsvollversammlung vom sowie in der Vorlage für den Schulausschuss vom und zuletzt in der Beschlussvorlage für den Schul- und Sportausschuss vom umfassend über die Situation der gymnasialen Versorgung der Schülerinnen und Schüler in München berichtet. Die existierenden Prognosen für die Stadt München gehen von einem Anstieg der Einwohnerzahlen und somit auch der Schülerzahlen im Stadtgebiet aus. Außerdem werden in den nächsten Jahren mehr Übertritte aus den Grundschulen in die Gymnasien erwartet. Um eine Verschlechterung der Situation im gymnasialen Schulbereich zu vermeiden und dem steigenden Bedarf gerecht zu werden, sind daher entsprechende Maßnahmen erforderlich. Der Stadtrat hat hierbei insbesondere die Neuerrichtung von 3 Gymnasien in Trudering, im Münchner Norden und in Freiham als Prüfungsauftrag an das Schulreferat gegeben.

2 Seite 2 Im 13. Stadtbezirk Bogenhausen führten bis jetzt bereits steigende Grundschülerzahlen und ein hoher Übertritt in die Gymnasien dazu, dass das hier situierte Wilhelm- Hausenstein-Gymnasium, Elektrastraße 61, überfüllt ist und die Nachfrage nicht mehr bewältigen kann. Die Schule hat im neuen Schuljahr 2009/2010 einen weiteren Zuwachs von rd. 60 Schülerinnen und Schülern zu verzeichnen gehabt, so dass nun rd Schülerinnen und Schüler die Schule in 49 Klassen incl. 3 Oberstufenklassen (11., 12. und 13. Jahrgangsstufe) besuchen. für welche aber nicht die notwendige Anzahl von Klassenzimmer zur Verfügung stehen. Die Schule unterrichtet die Klassen in allen erdenklichen Konstellationen, um einen noch einigermaßen akzeptablen Unterrichtsbetrieb aufrechterhalten zu können. Die Schule hat ihre Kapazitätsgrenzen schon erheblich überschritten; um die Probleme zu lösen, müssen dringend zusätzliche Räume geschaffen werden. Die bis 2016 weiteren hier geplanten Wohneinheiten, werden die Situation nochmals nachhaltig verschärfen und machen eine Erweiterung der Schulanlage unerlässlich. Derzeit laufen im Schul- und Kultusreferat Planungen und Untersuchungen für eine Reihe von Neubauten und Erweiterungsbauten im staatlichen Gymnasialbereich. Die nachstehende Übersicht zeigt den momentanen Umfang: Schule Art der Maßnahme angedachter Raumgewinn 1 Wilhelm-Hausenstein-Gym. Neubau Sporthallensanierung Umbau im Bestand Michaeli-Gymnasium 2 Neubau Erweiterung nach Abbruch Altpavillon Errrichtung Sporthalle Umbau im Bestand 7 Klassenzimmer, 3 Fachlehrsäle Pausenhalle 1 Sporthalle 6 Klassenzimmer 2 Räume Natur und Technik 1 Pausenhalle 5 Fachlehrsäle 6 Klassenzimmer Karlsgymnasium Aufstockung Sporthallenbau Rupprecht-Gymnasium Aufstockung Fachklassentrakt bzw. separater Neubau neben Sportplatz in einem 2. Bauabschnitt Generalinstandsetzung Altbau Oskar-von-Miller-Gymnasium Dachgeschossausbau evtl. 3-4 Räume Wilhelmsgymnasium Brandschutzmaßnahmen im Verbund mit Generalinstandsetzung 10 Klassenzimmer 4 Fachlehrsäle ggf. Pausenhalle neu Raumgewinn wegen beengter Grundstückssituation eher unwahrscheinlich, allenfalls erdge- 1 Die genaue Anzahl der möglichen Räume und Flächen hängt ganz wesentlich von den grundstücksmäßigen Gegebenheiten (Abstandsflächen, Situierung der Baukörper, Größe des Grundstücks), dem vorhandenen Baurecht unter Berücksichtigung auch des Nachbarrechts bzw. bestehender Baugrenzen und Baulinien, den statischen und sonstigen bauordnungsrechtlichen Gegebenheiten und anderen Faktoren ab, so dass eine genaue Aussage zu den schaffenden Räumen nicht möglich ist; in einigen Fällen wird es, um die Fragen im Vorfeld klären zu können, zu einem Vorbescheidsverfahren kommen müssen 2 Der Projektauftrag für diese Maßnahme wird dem Stadtrat im Dezember 2009 vorgelegt.

3 Max-Planck-Gymnasium Neubau Umbau im Bestand (Fachklassenbereich) Sporthalle Pestalozzi-Gymnasium Ausbau Dachgeschoss, Aktivierung Speicherflächen München-Moosach Generalinstandsetzung, Verdichtung im Bestand und Terrassenaufbauten München-Fürstenried West Generalinstandsetzung, Verdichtung im Bestand und Terrassenaufbauten Gisela-Gymnasium Generalinstandsetzung läuft, Frühjahr 2010 abgeschlossen Seite 3 schossige Pausenhalle/Aula 6 Klassenzimmer 4 Fachlehrsäle 1 Sporthalle 4 Räume (vor allem Musikräume) 4-8 Räume 4-8 Räume kompletter mehrgeschossiger Anbau an Bestand Wie aus der vorstehenden Übersicht entnommen werden kann, ist die reine Bereitstellung von lediglich Klassenzimmern nicht ausreichend. Zusätzliche Klassenzimmer bedeutet im Regelfall konsequenter Weise immer auch die parallele Bereitstellung weiterer Flächen für den Fachunterricht (EDV, Naturwissenschaft, Werken) aber auch von zusätzlichen Sporthallenkapazitäten. Die Bedarfsberechnung zeigt z.b. für die Planungen am Michaeli-Gymnasium und dem Max-Planck-Gymnasium, dass die zusätzlichen Klassen jeweils eine weitere Einfachsporthalle benötigen (aufgrund der Grundstücksgegebenheiten sind in beiden Fällen größere Einheiten, wie z.b. eine Zweifachsporthalle, nicht situierbar). Von den Schulleitungen wurden in den bisherigen Gesprächen die Errichtung zusätzlicher Klassenzimmer durchaus begrüßt, im gleichen Zug aber ganz deutlich die dadurch notwendigen weiteren Fachlehrsäle eingefordert. Diese Forderung ist verständlich, da ansonsten auch aus unserer Sicht ein geordneter Unterrichtsbetrieb nicht möglich ist. Im gleichen Maße mit den zusätzlichen Schülerinnen und Schüler und den höheren Klassenzahlen steigt damit auch die Anzahl der unterrichtenden Lehrkräfte an den Schulen. Die Schulen sind hinsichtlich der Verwaltungsräume und der Lehrerzimmer, Bibliotheken und Silentiumräume nicht auf diese kommenden Größenordnungen ausgelegt. Es wird daher auch im Bestand zu weiteren Anpassungsmaßnahmen kommen, um den Lehrkräften eine Aufenthaltsfläche anbieten zu können. Ein Problem ist zudem darin zu sehen, dass im Zuge der Neubauten/Erweiterungsbauten in den Bestandsgebäuden die oben bereits erwähnten Anpassungen und Ergänzungen im Fachlehrsaalbereich erforderlich sind; solche Anpassungen ziehen eine Reihe von weiteren, baulich, brandschutzrechtlich und sicherheitsrechtlich eng damit zusammenhängende Maßnahmen nach sich. Im Grundsatz verliert der Bestand, gerade im Bereich der naturwissenschaftlichen Fachlehrsäle mit ihren höheren Anforderungen an Brandschutz, Lüftungstechnik, Sicherheitstechnik den sog. Bestandsschutz. D.h. dass diese Bereiche zusätzlich in fast allen Gewerkebereichen kostenintensiv erneuert werden müssen. In solchen Fällen zwangsläufig ist es auch erforderlich, das in allen bekannten Fällen über 30 bis 40 Jahre alte Mobiliar zu erneuern. Ergänzend muss auch erwähnt werden, dass höhere Schülerzahlen in einer Schule auch, wo machbar, zusätzliche Pausenhallenflächen erfordert. So sind z.b. beim Michaeli-Gymnasium und beim Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium in den geplanten Neubauten eigene kleinere Pausenhallenbereiche mit vorgesehen. Dies zeigt aber ganz deutlich, dass die Planungen von ihrem Umfang her entspre-

4 Seite 4 chend ausgeweitet werden müssen. In der Gesamtbetrachtung wird dann aber verständlich, dass sich eine Erweiterung nicht nur auf die reine Klassenzimmermehrung fokussieren kann, sondern andere Bereiche mit umfassen muss, mit der Konsequenz entsprechender Kosten. 1.1 Erweiterungsbau Der derzeitige Soll-Ist-Vergleich des Raumbestandes ergibt bei Zugrundelegung eines Sollbedarfes von 49 Schulklassen einen zusätzlichen Bedarf von 8 Klassenräumen. Um diesem steigenden Raumbedarf im Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium nachzukommen, soll auf dem Schulgelände ein Neubau entstehen. Dieser wird überwiegend Klassenzimmer, aber auch sonstige Fachlehrsäle aufnehmen, sowie eine kleine Pausenhalle beinhalten. Durch den Neubau sind Verlagerungen in den Bereichen Fachlehrsäle und Verwaltung im Bestand notwendig. 1.2 Generalinstandsetzung der Dreifachsporthalle Die bestehende Dreifachsportsporthalle ist in diesem Fall unabhängig von den Erweiterungsplanungen - dringend sanierungsbedürftig. Die Schule mit derzeit rd Schülerinnen und Schülern ist auf eine Versammlungsstätte für schulische Veranstaltung angewiesen. Derzeit hat die Schule nur die Mensa für Veranstaltungen zur Verfügung, bei welcher aber die Besucherzahl auf 199 Personen beschränkt ist. Dies reicht jedoch nicht aus, um mit der Schülerzahl entsprechende Veranstaltungen durchführen zu können. Im Zuge der Sanierung kann die Sporthalle zu einer Versammlungsstätte für 600 Personen umgeplant werden, was eine dem Stand der Technik entsprechende Ausstattung im Bereich Be- und Entlüftung, Sicherheitsbeleuchtung, Notausgänge und Bühnentechnik erfordert. I.3 Umbau im Bestandsgebäude Eine Erweiterung der Schulanlage im Bereich der allgemeinen Unterrichtsräume bedingt auch Erweiterungen der Verwaltungs- und Lehrerzimmerbereiche und der Fachlehrsaalbereiche u.a. für Musik, Chemie und EDV. Aufgrund der zunehmenden Gesamt-Schülerzahlen ist ebenfalls ein räumlicher Ausgleich im Pausenhallenbereich zu schaffen.

5 Seite Sanierung der Fachlehrsäle Mit der Schaffung der neuen Klassenräume muss auch die Kapazität im Fachlehrsaalbereich erweitert werden. Das vorläufig genehmigte Nutzerbedarfsprogramm sieht deshalb einen zusätzlichen Chemiesaal im Bestandsgebäude vor. Im Zuge der Voruntersuchungen hierfür wurden erhebliche Mängel im gesamten bestehenden Fachlehrsaalbereich für Chemie, Biologie und Physik festgestellt. Dies hatte zur Folge, dass die Sanierung der bestehenden Fachlehrsäle ab Mai 2009 nachträglich mit in die bereits laufenden Vorplanungen aufgenommen werden musste. 2. Projektstand Die Planungen und Untersuchungen für die Schaffung von zusätzlichen Unterrichtsräumen wurde nach dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates im Sommer 2007 aufgenommen. Das Ergebnis der Vorplanung liegt nunmehr vor. Wegen der Komplexität der Sanierung der Fachlehrsäle beinhaltet diese Vorplanung noch nicht die Sanierung dieser Räume. Diese Planung kann parallel weiterverfolgt werden, da der eigentliche Erweiterungsbau die höchste Dringlichkeit hat und ein Umbau im Bestand ohnehin erst nach Fertigstellung des Erweiterungsbaues vorgenommen werden soll (zu diesem Zeitpunkt stehen dann im Erweiterungsbau Räume für vorübergehende Auslagerungen aus dem Bestandsgebäude zur Verfügung, um die Sanierung im Fachbereich vornehmen zu können). 3. Planung Das Baureferat hat die Vorplanungsunterlagen (ohne Sanierung der Fachlehrsäle) sowie das Projekthandbuch für nachstehende Maßnahmen erarbeitet: - Neubau als Erweiterung der Klassentrakte - Generalinstandsetzung der Dreifachsporthalle - Umbau im Bestand (hier sind auch dringende Umbauten im Verwaltungs- und Lehrerzimmerbereich angesprochen, da aufgrund höherer Anzahl der Lehrkräfte hier räumliche Kapazitäten geschaffen werde müssen, sowie raumorganisatorische Umänderungen bei der Neuordnung von Unterrichtsräumen) Errichtung des Neubaus Die Größe des Neubaus wird durch die Grundstücksgrenze, die Feuerwehrzufahrt und die Bestandsgebäude begrenzt. Die Erschließung des Haupteinganges des Neubaus erfolgt von der Elektrastraße über den bestehenden Pausenhof, über den öffentlichen Gehweg im benachbarten Grünzug oder über den Verbindungsgang zwischen dem Schulgebäude und der Sporthalle. Den Nebeneingang erreicht man u. a. über den geplanten Verbindungsgang mit Glasdach vom Stiefelgang der Sporthalle. Der barrierefreie Zugang ist über den Haupt- und Nebeneingang und einem Aufzug gewährleistet. Es handelt sich um ein kompaktes zweigeschossiges Flachdach-Gebäude mit Unterkellerung, das sich im Grundriß als zweibündige Anlage mit Mittelflur zeigt. Dadurch kann der begrenzte Bauraum für das geforderte Raumprogramm effektiv genutzt werden. Im Erdgeschoss und Obergeschoss sind insgesamt sieben Klassenzimmer, zwei Musiksäle, eine Pausenhalle und zwei Verwaltungsräume (Sprechzimmer) untergebracht. Ein Mehrzweckraum kann auch als dritter Musiksaal benutzt werden. Im Untergeschoss sind neben zwei, über einen Lichtgraben belichtete Unterrichtsräumen (ein EDV-Lehrsaal und ein Gruppenraum), auch sämtliche Technik-, Neben- und Toilettenräume für den gesamten Neubau vorgesehen.

6 Seite 6 Photovoltaikanlage: Im Zuge der Maßnahme wird auf dem Dach des neuen Gebäudes eine Photovoltaikanlage mit ca. 20 kwp eingeplant. Dies entspricht einem Wunsch des Schul- und Sportausschusses generell bei Neubauten und Generalinstandsetzungen. Nach detaillierten Standortuntersuchungen auf dem Grundstück unter Berücksichtigung der jeweiligen Genehmigungsfähigkeit und Realisierbarkeit, hat sich als der geeignetste Ort für den geplanten Neubau die Grundstücksfläche westlich des bestehenden Schulgebäudes und südlich der bestehenden Dreifachsporthalle ergeben Generalinstandsetzung der Dreifachsporthalle Die hohe Auslastung der Dreifachsporthalle durch Schule und Vereine führte zu einer großen Abnutzung der gesamten baulichen Anlage. Auch der Gebäudezustand hinsichtlich Betriebstechnik, Sicherheit und Brandschutz und Energiewirtschaft entspricht nicht dem aktuellen Stand der Technik. Die Nutzung der Sporthalle als Versammlungsstätte musste ab 2005 eingestellt werden, weil die Auflagen der aktuell gültigen Versammlungsstättenverordnung nicht eingehalten werden konnten. Im Zuge der Sanierung kann die Sporthalle nun wieder zu einer Versammlungsstätte für 600 Personen umgewidmet werden Umbau im Bestandsgebäude Im Bestandsbau werden durch Auslagerungen in den Neubau und den Umbau bestehender Räume Optimierungen hinsichtlich der Raumzuordnungen und der Raumgrößen möglich. Dadurch können ein Klassenzimmer, ein Chemielehrsaal, ein Schüler - Aufenthaltsraum, ein größeres Lehrerzimmer und zusätzliche Verwaltungsräume geschaffen werden Sanierung der Fachlehrsäle Der zusätzliche Chemiesaal soll aus Sicherheitsgründen nicht mit Flaschengas versorgt, sondern an die bestehende Gasanlage angeschlossen werden. Dadurch erlischt der Bestandsschutz der bestehenden Gasanlage und der daran angeschlossenen Labor- und Arbeitstische. Eine Dichtigkeit der bestehenden alten Leitungsanlage kann nach diesem Eingriff voraussichtlich nicht mehr nachgewiesen werden, weshalb die Gasanlage als Ganzes vollständig zu erneuern ist. Auch die Raumlufttechnik und der unzureichende Brandschutz der Chemie-, Biologie- und Physiksäle mit den jeweiligen Vorbereitungsräumen muß dringend auf den aktuellen Sicherheitsstandard ertüchtigt werden. Diese Sanierungsmaßnahme soll im Zuge der weiteren Umbauten im Bestandsgebäude, die als zweiter Bauabschnitt geplant sind, ausgeführt werden. Für diese zusätzlich erforderliche Sanierung der Fachlehrsäle für Chemie-, Biologieund Physik konnte in der Kürze der Zeit noch keine detaillierte Kostenermittlung erstellt werden. Eine eingehende Bestandsuntersuchung, Planung und Kostenermittlung hätte den Projektauftrag für die vorgenannten Maßnahmen (= 1.Bauabschnitt) erheblich verzögert. Die Maßnahme wird daher nach Abschluss der Untersuchungen dem Stadtrat als gesonderter Projektauftrag mit gesicherten Kosten vorgelegt. Beide Maßnahmen sollen dann später wieder in einer Ausführungsgenehmigung zusammengefasst werden, ohne dass eine zeitliche Verzögerung eintritt. 3.2 Gebäudeplanung Die gesamte Maßnahme wird in zwei Bauabschnitten durchgeführt: 1. BA - Errichtung des Neubaus und Sanierung der Sporthalle, 2. BA Umbauten im Bestand und Sanierung der Fachlehrsäle Um während der Bauzeit einen ungestörten Verwaltungsablauf der Schule zu gewährleisten und mit den Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude beginnen zu können, soll die Verwaltung vorübergehend im fertiggestellten Neubau untergebracht werden.

7 Seite Programmerfüllung Die Planung entspricht den Anforderungen des vorläufig genehmigten Nutzerbedarfsprogrammes. Die Ausstattung wurde im Zuge der Vorplanung an den funktionellen Anforderungen des Nutzers ausgerichtet. Bei den geplanten Fachlehrsälen (Musik, EDV, Chemie) sind entsprechende technische Ausstattungen vorgesehen. Die kleine Versammlungsstätte mit 185m 2 im Neubau und die Sporthalle als Versammlungsstätte für 600 Personen erhalten Medientechnik und Bühnenbeleuchtung. Für die Sporthalle wird aufgrund der Versammlungsstättennutzung eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage benötigt. 3.4 Projektrelevante Rahmenbedingungen Der geplante Neubau erfordert die Verlegung einer bestehenden Fernwärmeleitung und eines bepflanzten Hügels, sowie die Teilverlegung des angrenzenden öffentlichen Fuß- und Radweges. Das Schulgelände war vor Errichtung des Gymnasiums als Kiesgrube genutzt und später verfüllt worden. Das im Zug der Voruntersuchung beauftragte Bodengutachten hat ergeben, dass das für den Neubau auszuhebende Bodenmaterial gesondert zu entsorgen ist. Um die anstehenden Entsorgungskosten des Aushubmaterials möglichst gering zu halten und wegen der ungünstigen Gründungsverhältnisse ist eine Bohrpfahlgründung geplant. Die Baumaßnahme wird über zwei Baustellenzufahrten versorgt. Durch die beengten Platzverhältnisse und den hohen Baumbestand verläuft die Baustellenzufahrt für die Sporthalle teilweise über die bestehende Tartanbahn. Voraussichtlich muß dieser Teilbereich der Tartanbahn nach Abschluss der Baumaßnahmen erneuert werden. 4. Kosten Das Baureferat hat auf der Grundlage der Vorplanung die Kostenschätzung (mit den übrigen Umbauten im Bestand, aber ohne Sanierung der Fachlehrsäle) erstellt. Darin enthalten sind Baukosten nach DIN 276 entsprechend dem derzeitigen Preisund Erkenntnisstand zuzüglich eines Ansatzes von 17,5 % für nicht vorhersehbare Kostenrisiken (Konkretisierung der Planung sowie der Mengen- und Preisansätze). 4.1 Ermittlung der Projektkosten Kostenschätzung Euro Reserve für Kostenrisiken Euro (17,5% der Kostenschätzung) Projektkosten und Kostenobergrenze Euro Danach ergeben sich für das Bauvorhaben(ohne Sanierung der Fachlehrsäle) Projektkosten von Euro. Die Baukosten (ohne Risikoreserve) in Höhe von Euro untergliedern sich in die Bauteile: - Errichtung des Neubaus ca. 6.7 Mio. Euro - Große Modernisierung / Große Instandsetzung der Dreifachsporthalle ca. 4.9 Mio. Euro - Umbau im Bestandsgebäude ca. 1.3 Mio. Euro (ohne Sanierung der Fachlehrsäle)

8 Seite 8 Die Eigenleistungen des Baureferates sind in den Projektdaten auf Blatt 5 nachrichtlich aufgeführt. Diese Summe (ohne Sanierung der Fachlehrsäle) wird als Kostenobergrenze für die weitere Planung und Vorbereitung des Projektes festgelegt. Unabhängig davon ist eine Kostenfortschreibung auf Grund von Index- bzw. Marktpreisveränderungen zulässig. 4.2 Stellungnahme zu Investitionskosten Die Vorgaben des Beschlusses des Stadtrats Überprüfung der Baukosten bei Kindertageseinrichtungen und Grundschulen vom lassen sich nicht auf den Umbau und die Instandsetzungsmaßnahme des Wilhelm-Hausenstein- Gymnasiums übertragen, da bauliche Vorgaben aus dem Bestandsgebäude übernommen werden müssen, die sich keinen Richtwerten zuordnen lassen und daher nicht bewertet werden können. Die Kostenkennwerte für den Neubau des Erweiterungsbaus liegen im Rahmen der Kostenkennwertvorgaben des Beschlusses des Stadtrats Standards bei städtischen Bauinvestitionsprojekten sowie bei deren Unterhalt und Betrieb vom Die Instandsetzung der Dreifachturnhalle stellt in wirtschaftlicher Hinsicht die günstigste Lösung dar. Die hierfür ermittelten Kosten liegen bei rd. 63 % der Kosten eines vergleichbaren Neubaus. Ein Neubau gleicher Größe würde Investitionskosten von rd Euro auslösen.

9 Seite 9 5. Finanzierung Für die Erweiterung (Neubau) sind im Mehrjahresinvestitionsprogramm , Investitionsliste 1, Unterabschnitt 2320, Maßnahmenummer 8070, Rangfolgenummer 014, Planungskosten in Höhe von Euro eingestellt. Für die Große Instandsetzung, Umbau der 3-fach Sporthalle zur Versammlungsstätte sind im Mehrjahresinvestitionsprogramm , Investitionsliste 1, Unterabschnitt 2320, Maßnahmenummer 8140, Rangfolgenummer 019, Planungsmittel in Höhe von Euro eingestellt. Der Umbau im Bestand (Unterabschnitt 2320, Maßnahmennummer 8180) ist bislang nicht im Mehrjahresinvestitionsprogramm enthalten. Künftig werden diese drei Maßnahmen zusammengefasst im Unterabschnitt 2320, Maßnahmennummer 8070 eingestellt. Die erforderlichen Planungskosten werden in der Planungskostenpauschale bei Haushaltsstelle bereitgestellt. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm ist, wie im Antrag aufgezeigt zu ändern, wobei sich die Kosten nach Planungsauftrag für die Fachlehrsäle im Bestandsgebäude noch mal ändern werden. Gemäß Bezirksausschuss-Satzung ist für diesen Beschluss eine Anhörung des Bezirksausschusses 13 Bogenhausen notwendig. Der Bezirksausschuss 13 hat gegen die Beschlussvorlage keine Einwendungen erhoben. Die Stadtkämmerei hat gegen die Beschlussvorlage keine Einwendungen erhoben. Die Korreferentin des Schulreferates, Frau Stadträtin Zurek, sowie der Verwaltungsbeirat,Herr Stadtrat Offman, haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin Der Schulausschuss beschließt als vorberatender Ausschuss: 1. Der Bedarf gemäß Nutzerbedarfsprogramm wird genehmigt. 2. Das Planungskonzept für die Errichtung des Neubaues, der Großen Modernisierung/Großen Instandsetzung der Dreifachsporthalle und den Umbauten im Bestand (vorerst noch ohne Sanierung der Fachlehrsäle, hierfür erfolgt eigener Planungsauftrag) mit Projektkosten in Höhe von Euro wird nach Maßgabe des Projekthandbuches und der vorgelegten Vorentwurfspläne genehmigt. 3. Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten und die Ausführung vorzubereiten. Das Baureferat wird zusätzlich beauftragt, für die Sanierung der Fachlehrsäle im Bestandsgebäude des Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums die Vorplanung zu erarbeiten. 4. Das Schul- und Kultusreferat wird beauftragt, den Projektauftrag für die Sanierung der Fachlehrsäle und, vorbehaltlich der Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes , anschließend die Ausführungsgenehmigung für das Gesamtprojekt herbeizuführen.

10 Seite Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. 6. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm wird wie folgt geändert MIP alt: Maßnahmebezeichnung: Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium, Elektrastr. 61, Erweiterung, Unterabschnitt: 2320, Maßnahmenummer: 8070, Rangfolgenummer: 014, Invest. Liste1 Gruppe Bez.(Nr.) E (935) Gesamtkosten bis 2008 B (940) Zw. Sum G (932) Summe Z (361) St. A. Programmjahr 2009 bis 2013 Summe nachrichtlich MIP alt: Maßnahmebezeichnung: Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium, Elektrastr. 61, Große Instandsetzung, Umbau der 3-fach Sporthalle zur Versammlungsstätte, Unterabschnitt: 2320, Maßnahmenummer: 8140, Rangfolgenummer: 019, Invest. Liste1 Gruppe Bez.(Nr.) E (935) Gesamtkosten bis 2008 B (940) Zw. Sum G (932) Summe Z (361) St. A. Programmjahr 2009 bis 2013 Summe ff nachrichtlich 2015 ff

11 Seite 11 MIP neu: Maßnahmebezeichnung: Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium, Elektrastr. 61, Neubau, Sporthalle und Umbau, Unterabschnitt: 2320, Maßnahmenummer: 8070, Rangfolgenummer: 014, Invest. Liste1 Gruppe Bez.(Nr.) Gesamtkosten bis 2008 Programmjahr 2009 bis 2013 Summe E (935) B (940) Zw. Sum G (932) Summe Z (361) nachrichtlich St. A. Die Einrichtungskosten werden je zur Hälfte ( ) im Finanzhaushalt, Investitionstätigkeit und im Finanzhaushalt, laufende Verwaltungstätigkeit eingestellt In diesen Gesamtkosten ist die Risikoreserve nicht enthalten. Sie ist jedoch in den Projektkosten mit 17,5 %, das entspricht Euro, berücksichtigt und wird im MIP, in der Risikoausgleichspauschale veranschlagt. (Darstellung der Kosten in Abschnitt I / Punkt 4. Kosten - der Beschlussvorlage) Risikoausgleichspauschale (UA ) Gruppe Bez.(Nr.) Rate Risikoreserve (Jahr der Fertigstellung) Jahr: B (940) nachrichtlich 20 ff 2015 ff Abkürzungen: E (935) = Ersteinrichtungskosten EEK gem. KGr. 4.2 DIN 276 alt B (940) = Baukosten Hochbau, ohne KGr. 1.1, 1.2, 4.2 gem. DIN 276 alt P (945) = Vorlaufende Planungskosten Hochbau gem. KGr. 7.0 DIN 276 alt (nur bis Projektgenehmigung) Z (361) = Zuschüsse, sonst. Zuwendungen (z. B. Förderanteile ROB) St. A. = Städtischer Anteil III. Beschluss nach Antrag Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.

12 Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Seite 12 Christine Strobl Elisabeth Weiß-Söllner 2. Bürgermeisterin Stadtschulrätin IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium- Dokumentationsstelle das Revisionsamt die Stadtkämmerei (2x) zur Kenntnis V. Wiedervorlage Schulreferat-ZIM Neuhauser Str. 39 Schulreferat I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An das Baureferat - RZ, RG2, RG4 das Baureferat - H, HZ, H3, H30, H31, H6, H7, H8, H9 das Baureferat - T, G das Baureferat MSE das Planungsreferat SG 3 den Bezirksausschuss 13 - Bogenhausen das Schulreferat PKC das Schulreferat F2 das Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium, Elektrastr. 61 das Schulreferat ZIB das Schulreferat GL2 das Schulreferat - Sportamt das Schulreferat ZIM/SG1 das Schulreferat ZIM/SG1 Einrichtung das Schulreferat ZIM/SG2 (2-fach) das Schulreferat ZIM/SG2 Anlagenbuchhaltung zur Kenntnis Am i.a.

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