ÄRZTEBLATT 1/2014 MECKLENBURG-VORPOMMERN

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1 ÄRZTEBLATT 1/2014 MECKLENBURG-VORPOMMERN Achtung! Fortbildungskatalog 2014 (Heftmitte) Wie geht es weiter hält die Politik wieder Überraschungen für uns bereit? 55. Kammerversammlung

2 Inhalt Leitartikel Kongressbericht Wie geht es weiter hält die Politik wieder Überraschungen für uns bereit? 4 Aus der Kammer 55. Kammerversammlung der Ärztekammer M-V 5 Prüfungstermine für Medizinische Fachangestellte des Jahres Wissenschaft und Forschung Münchner Nomenklatur III für die gynäkologische Zytodiagnostik der Zervix 11 Aktuelles Intersexualität Neuordnung des Personalstandsrechts in Deutschland 17 Ärztliche Fortbildung durch eine App vereinfacht 18 Satzungen und Ordnungen Satzung über eine Fortbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern 19 Veranstaltungen und Kongresse Impfkurse in Mecklenburg-Vorpommern 22 Veranstaltungen der Ärztekammer M-V 22 Veranstaltungen in unserem Kammerbereich 23 Menschen bewegen Erfolge erleben 29 Buchvorstellungen Für Sie gelesen 33 Service Online-Petition des Marburger Bundes 35 Umfrage zur Akzeptanz telemedizinischer Lösungen 35 Wussten Sie schon? 36 Kulturecke Mit dem Fahrrad durch Yunnan/China 36 Personalien Wir trauern um 36 Laudatio für Dr. med Günter Langhans 37 Gedanken zum 75. Geburtstag von Herrn Professor Eckhard Koepcke 38 Wir beglückwünschen 39 Impressum 39 Veranstaltungen in anderen Kammerbereichen 24 Aus der Kassenärztlichen Vereinigung Öffentliche Ausschreibung 25 Recht Die Blutentnahme nach einer Nadelstichverletzung 26 Aus der Praxis der Norddeutschen Schlichtungsstelle 27 Hinweis: In dieser Ausgabe finden Sie eine Beilage der RSD Reise Service Deutschland GmbH und der Krankenhaus Tabea GmbH. Für den Inhalt sind die Werbetreibenden verantwortlich. Wir bitten um freundliche Beachtung Achtung! Der Fortbildungskatalog 2014 ist in der Heftmitte eingeheftet. AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 3

3 LEITARTIKEL Wie geht es weiter hält die Politik wieder Überraschungen für uns bereit? Liebe Kolleginnen und Kollegen, für das vor uns liegende neue Jahr wünsche ich Ihnen und Ihren Familien im Namen des Vorstandes und der Geschäftsstelle der Ärztekammer alles erdenklich Gute, vor allem Gesundheit, Freude an der Arbeit und Zeit für die Familie sowie für die Hobbys. Denn nur wer in einem ausgewogenen Gleichgewicht zwischen Arbeit und persönlichen Erlebnissen lebt, wird zunehmend auch Genugtuung in der Arbeit finden. Wenn Sie dieses Heft zur Hand nehmen, gibt es entweder einen unterschriebenen Koalitionsvertrag, d. h. eine neue Regierung, oder wir haben Neuwahlen. Es besteht aber auch noch die Möglichkeit von Koalitionsverhandlungen zwischen Schwarz und Grün. Zum Zeitpunkt der Drucklegung ist noch keine Entscheidung bzgl. einer Koalition gefallen. Dennoch möchte ich zu einigen die Ärzteschaft bewegende Themen Stellung nehmen. Parallel zum politischen Geschehen wird es im Januar bzw. März 2014 ein Zusammentreffen des Vorstandes der Ärztekammer mit dem im Gesundheitsausschuss des Bundestages tätigen CDU-Abgeordneten des Landes Mecklenburg-Vorpommern geben. Dabei sollen die Ideen der Ärzteschaft eingebracht und der Politik Fallstricke aufgezeigt werden, die aus möglichen Koalitionsaussagen entstehen können. Eine beabsichtigte Trennung von Haus- und Fachärzten für den kassenärztlichen Bereich ist nicht sinnvoll, denn auch Hausärzte sind Fachärzte, nämlich Fachärzte für Allgemeinmedizin. Wenn wir uns als Ärzteschaft einig sind und gegenüber der Politik unsere Interessen wahrnehmen wollen, dürfen wir uns nicht nach dem alten cesarianischen Prinzip Divide et impera spalten lassen. Das Ziel muss also eine einheitliche Kassenärztliche Vereinigung (KV) und eine einheitliche KBV sein. Ein weiteres Thema betrifft die Garantie eines Termins für einen Patienten bei einem Facharzt, der nicht Facharzt für Allgemeinmedizin ist, innerhalb von vier Wochen. Diese Bürde der KV aufzuerlegen und für den Fall des Nichterreichens die Patienten zur ambulanten Behandlung an das Krankenhaus zu schicken, ist vielleicht eine Wunschvorstellung von Einigen, letztendlich aber nicht realisierbar. Denn die Ärztinnen und Ärzte am Krankenhaus sind durch Bürokratie und Ökonomisierung so mit Arbeit überlastet, dass so schon keine Zeit für den Patienten übrig bleibt und dann soll noch die Ambulanz nebenbei gemacht werden. Dies alles ohne zusätzliches Personal und auf Kosten der KV. Darüber hinaus gibt es dann auch noch in einzelnen Krankenhäusern, in einer Ambulanz mit hohem Patientendurchlauf, Sprachprobleme und damit Verständnisprobleme. Positiv zu bewerten ist, dass man sich, wie aus dem Koalitionsvertrag bzgl. Gesundheitspolitik hervorgeht, um Sprachprüfungen und Qualifikationsprüfungen bemühen will. Allen Bestrebungen, den ärztlichen Beruf aufzuweichen, durch Leistungserbringung anderer Berufsgruppen, muss aus rechtlichen, aber im Interesse der Patienten auch aus fachlichen und inhaltlichen Gründen streng widersprochen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass bei einer vernünftigen Besetzung des Bundesgesundheitsministeriums endlich nach 28 Jahren auch eine Novelle der GOÄ ihre Umsetzung findet. Die Vorarbeiten sind erledigt. Die Bundesärztekammer hat einen mit dem PKV-Verband abgestimmten Entwurf, der unmittelbar nach Regierungsbildung umgesetzt werden kann. Ein freier Beruf braucht eine Gebührenordnung, die den Wert der Leistung, die erbracht wird, auch honoriert. In unserem Fall sind es die Patienten, an denen wir medizinische Leistungen erbringen im Sinne von Heilung, Leidenslinderung, Sterbebegleitung und Leben auf diese Welt holen. Die Rechtsanwälte mit ihrer großen Lobby im Bundestag haben ständig Novellen ihrer Gebührenordnung, Ingenieure haben Novellen wegen des technischen Wandels und der Überprüfbarkeit hinsichtlich Qualitätssicherung. Wir Ärztinnen und Ärzte betreiben sehr viel Qualitätssicherung. Im Übrigen wäre es nicht schlecht, wenn jeder Patient, sowohl vom Krankenhausarzt als auch vom niedergelassenen Arzt eine Rechnung bekommt, die sofort von den Kassen zu erstatten ist. Aber dieses Prinzip würde dazu führen, dass die Bürgerinnen und Bürger endlich mitbekommen, was die Leistungen, die an ihnen erbracht werden, wert sind. Das könnte zu mehr Anerkennung der Ärzteschaft führen, das könnte zu mehr Transparenz führen und würde die Diskreditierungskampagne gegen die Ärzteschaft endlich in die Ecke stellen. Ich hoffe, dass wir in der kommenden Legislaturperiode der Bundesregierung einiges zum Wohle der Patientinnen und der Patienten und natürlich auch zum ärztlichen Wohle durchsetzen können und verbleibe wie stets collegialiter Ihr Dr. A. Crusius Seite 4 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

4 AUS DER KAMMER 55. Kammerversammlung der Ärztekammer M-V Bereits im Vorfeld der Kammerversammlung ließ die 13 Punkte umfassende Tagesordnung am 9. November 2013 einen Beratungsmarathon vermuten, der sich aber nicht bestätigte. Vielmehr gelang es den diskussionsfreudigen Delegierten die Änderung der Weiterbildungsordnung, die Novellierung der (Muster-)Fortbildungsordnung, den Finanzbericht 2012, den Haushaltsvoranschlag 2014, den Geschäftsbericht 2012 und die Leistungsverbesserungen der Ärzteversorgung ab 2014 sowie die Änderung von Wahlordnung und Berufsordnung recht zügig zu beschließen. Anlass zu umfassenden Diskussionen bot allerdings der Tagesordnungspunkt Berufs- und Gesundheitspolitik. In deren Ergebnis wurde eine Entschließung zum Erhalt der Freiberuflichkeit des ärztlichen Berufes gefasst. Grußwort Der Referatsleiter für Heilberufsrecht und Krankenversicherung Christian Sievers überbrachte die Grüsse der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Manuela Schwesig. Er informierte über ein bestehendes Projekt, das sich mit der Aufklärung der vielfach in der Presse erhobenen Vorwürfe zu klinischen Arzneimittelversuchen im Auftrag von westlichen Pharmaherstellern in der ehemaligen DDR befasst. An dem Projekt seien neben einer Forschergruppe vom Institut für Geschichte der Medizin der Charité, das Bundesinnenministerium und Vertreter der Pharmaindustrie beteiligt. Eine Auswertung des Ergebnisses erfolgt im Frühjahr 2014 ebenfalls in unserem Bundesland, dazu werde auch die Ärztekammer eingeladen. Christian Sievers wies darauf hin, dass im Rahmen der Umsetzung einer Richtlinie der EU das Patientenmobilitätsgesetz erarbeitet wurde. Damit wird den Patienten die Behandlung innerhalb der EU erleichtert. Für Drittstaatler, die eine Approbation oder eine Berufserlaubnis beantragen, sei neben der Sprachprüfung auch eine Überprüfung der fachspezifischen Kenntnisse notwendig. Er dankte der Ärztekammer für das Angebot der Unterstützung bei dem gemeinsam angestrebten Verfahren. 55. Kammerversammlung Blick ins Auditorium Lagebericht des Präsidenten Dr. Andreas Crusius begann seinen Lagebericht mit einem erfreulichen Nachtrag zum Thema Missbrauch der Regelung des 66 SGB V verhindern (bzgl. Umgang der Krankenkassen mit Behandlungsfehlern) der letzten Kammerversammlung. Von Frau Moskwyn, die als Vertreterin der AOK anwesend war, wurden gemeinsam mit unserer Rechtsabteilung die betreffenden Fälle eruiert und innerhalb der AOK aufgearbeitet. Im Ergebnis teilte sie dem Vorstand der Kammer mit, dass in Zukunft eine Verunsicherung der Patienten und unangebrachte Einmischung in das Arzt-Patienten-Verhältnis vermieden werden. Die Ärztekammer und die Zahnärztekammer unterbreiteten der Ministerin das Angebot, die fachspezifische sprachliche Prüfung für ausländische Ärzte gemeinsam mit der Approbationsbehörde durchzuführen. Die fachbezogenen Sprachkenntnisse seinen bei der Behandlung der Patienten von unverzichtbarer Bedeutung. Dies bestätigten auch die von der Ärztekammer Rheinland-Pfalz bereits durchgeführten Sprachprüfungen, die von 40 % der Teilnehmer nicht bestanden wurden. In diesem Zusammenhang plädierte der Präsident für eine kurzfristige Verständigung der Bundesländer auf gemeinsame Kriterien für Sprachtests. Er informierte über eine geplante Kooperation der Ärztekammer mit der AOK beim Gesundheitspreis Mecklenburg-Vor- AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 5

5 AUS DER KAMMER pommern, der ab 2014 alle zwei Jahre für innovative Projekte im Gesundheitswesen vergeben werden soll. Als Thema für das Jahr 2014 wurde Länger zu Hause leben Pflege zu Hause gewählt, wodurch die brisante Situation in der Pflege in den Mittelpunkt gerückt wird. Beim leidigen Thema Heilberufsgesetz, d. h. der Sonderregelung einer automatischen Weiterbildungsbefugnis für Hochschulprofessoren, blieben die Gespräche mit den beiden Regierungsfraktionen des Landtags ergebnislos. Im Internetauftritt der Kammer werden nur die Befugten aufgeführt, die sich dem Bewertungsverfahren der Kammer gestellt haben, ansonsten wird auf die Regelungen im Heilberufsgesetz verwiesen. Dr. Crusius erinnerte daran, dass der Vorstand in der letzten Kammerversammlung den Auftrag zur Förderung der Medizinischen Begutachtung erhielt. Dementsprechend wurde gemeinsam mit Rechtsanwalt Johann Neu, dem Geschäftsführer der Norddeutschen Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen, ein Curriculum entwickelt. Dieses ist die Grundlage der Weiterbildung in diesem wichtigen Teilgebiet ärztlicher Tätigkeit, die erstmalig am 28. März 2014 im Hörsaal der Ärztekammer durchgeführt wird. Der Präsident bestätigte, dass die Bundesärztekammer (BÄK) für die abschließende Bearbeitung der neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung mehr Zeit benötigt und deshalb darüber auf dem nächsten Ärztetag nicht beraten werden kann. Auch die bundesweite Evaluation der Weiterbildung wurde um ein Jahr verschoben. Gemeinsam mit vier weiteren Kammern wird die Ärztekammer M-V die Evaluation als Internet- Befragung bereits 2014 durchführen. Dadurch wird entweder gute Weiterbildung bestätigt oder es werden Verbesserungspotentiale aufgezeigt. Abschließend bedankte sich der Präsident bei den Delegierten der Kammerversammlung, den Vorstandsmitgliedern, den Aktiven in Ausschüssen und Fachkommissionen sowie den Mitarbeitern der Geschäftsstelle für die geleistete Arbeit. Diskussion zum Lagebericht Für umfangreiche Diskussionen sorgte erneut die Regelung zur Weiterbildungsermächtigung der Universitätsprofessoren im Heilberufsgesetz (HBG). Besonders kritisch bewertete Prof. Mathias Freund vor allem, dass bei den von der Ärztekammer veröffentlichten Weiterbildungsbefugten die Namen der nach HBG befugten Professoren nicht mit aufgelistet sind. Dies führe zur Verunsicherung der Assistenten. Prof. Emil Reisinger beantragte die Veröffentlichung einer zweigeteilten Liste zuerst die Namen der Befugten und darunter die nach HBG zugelassenen Professoren. Dieser Antrag wurde von den Delegierten mit einer Gegenstimme angenommen. Dr. Günter Langhans sah bei der schnellen Zulassung ausländischer Ärzte die Politik in der Pflicht, denn neben sprachlichen Problemen sei die Qualität der Weiterbildung in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich und könne zur Gefährdung der Patienten führen. Gesundheits- und Berufspolitik 1. Erhalt der Freiberuflichkeit des ärztlichen Berufs Der Antrag des Vorstandes zu diesem Thema wurde von Dr. Crusius erläutert. Weitere Information zum Inhalt der Entschließung finden Sie im Dezemberheft unseres Ärzteblattes (s. Heft 12/2013, S. 443). Dr. Ina Bossow erläuterte die Aufgaben des MDK 2. Die Rolle des MDK im Gesundheitswesen Dr. Ina Bossow, die leitende Ärztin des MDK Mecklenburg-Vorpommern e. V., stellte zuerst die Grundprinzipien der Krankenversicherung (lt. SGB V) und die Rechtsgrundlagen vor. Dann beantwortete sie die Frage: Wer ist der MDK? wie folgt: der medizinische Begutachtungs- und Beratungsdienst aller Kranken- und Pflegekassen; Dienstleister der Krankenversicherung und damit eingebunden in das System der gesetzlichen Krankenversicherung; beteiligt an der Sicherung der Qualität und Wirtschaftlichkeit des gesundheitlichen Versorgungssystems. Ihre wichtige Feststellung für die Ärzte des MDK lautete: sie sind bei der Wahrnehmung ihrer medizinischen Aufgaben nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen. Die Finanzierung des MDK erfolge zu je 50 % durch Krankenund Pflegekassen und werde als Pauschalbetrag für jedes Mitglied mit Wohnsitz in M-V (15,71 /Jahr) gezahlt. Ende 2012 gab es in den 15 MDK des Bundes 7801 Beschäftigte, davon 2111 Ärztinnen und Ärzte. Beim MDK M-V waren am (Stichtag) 64 ärztliche Gutachterinnen/Gutachter tätig. Die Rednerin ging dann auf die Aufgaben des MDK ein, diese beinhalten: die verpflichtende Begutachtung im Einzelfall, dabei handelt es sich um gesetzlich bestimmte und eine Begutachtung erfordernde Fälle (z. B. Rehabilitation; Arbeitsunfähigkeit), eine Begutachtung in geeigneten Fällen, die kann erfolgen (z. B. Dialysebehandlung), die Beratung der Krankenversicherung, die soll im notwendigen Umfang stattfinden. Seite 6 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

6 AUS DER KAMMER Außerdem seien im Rahmen der Pflegeversicherung, die Pflegeeinrichtungen zu überprüfen, die Pflegebedürftigkeit von Einzelnen festzustellen und die Pflegekassen zu beraten. Dr. Bossow wies auf die Bündelung der Kompetenz innerhalb der MDK hin. Diese erfolgt in Kompetenz-Zentren und sozialmedizinischen Expertengruppen. Danach erläuterte sie die Prüfverfahren, die Prüfanlässe und die Grundlagen der Prüfungen. Die Prüfquote des MDK M-V lag 2012 für Erstgutachten bei 14,29 % und für die sozialmedizinische Fallberatung bei 21,25 %. Sie stellte die Änderungen des 17 c KHG vor, die u. a. die Einrichtung von Schlichtungsausschüssen vorschreibt. Zum Ende ihres Referates verdeutlichte Dr. Bossow noch die zahlreichen vom MDK M-V wahrgenommenen Gemeinschaftsaufgaben einschließlich der Beteiligung an Qualitätssicherungsprojekten in Mecklenburg-Vorpommern. 3. Die aktuelle und künftige Situation im ärztlichen Dienst der Krankenhäuser Die Situation an den Krankenhäusern beleuchtete das Vorstandsmitglied Dr. Annegret Schlicht. Ausgehend von der Klage einer Patientin, die von vier verschiedenen Assistenzärzten ohne richtige Diagnose behandelt wurde, stellte sie die Frage: Wie ist das möglich? Sie sah Dr. Annegret Schlicht sprach zu den Arbeitsbedingungen im Krankenhaus das Problem in der Weiterbildung. Diese wird allerdings auch durch einen erheblichen Wissenszuwachs und den medizinisch-technischen Fortschritt beeinflusst. Außerdem muss der demographische Wandel und damit die Multimorbidität beachtet werden. Der Altersdurchschnitt der Krankenhausärzte steige und die sog. Generation Y habe einen anderen Anspruch an die Arbeit (Leben vs. Arbeitszeit). Außerdem sei der Patient mündig, informiert und anspruchsvoller geworden. Die Rednerin beklagte den Konflikt der Ärzte, die einerseits die Berufsordnung einhalten wollen und andererseits erheblichen ökonomischen Zwängen ausgesetzt sind. Aufgrund dieses Konfliktes, aber auch wegen erheblicher Arbeitsverdichtung, Wochenend- und Nachtdiensten, Unvereinbarkeit von Beruf und Familie sowie erheblicher Bürokratie verließen viele Fachärzte die Krankenhäuser. Sie gingen in die Niederlassung, in Behörden, zum MDK, ins Ausland oder wählten einen anderen Beruf. Damit die Fachärzte an den Krankenhäusern gehalten werden können, sei neben besseren Arbeitsbedingungen u. a. auch ein gutes kollegiales Miteinander notwendig. Dr. Schlicht bat die Fachärzte und Chefärzte in Mecklenburg- Vorpommern, sich an der Erstellung einer Statistik (per Internetbefragung) zu beteiligen, damit der Bedarf an Fachärzten in den Krankenhäusern ermittelt werden kann. Diskussion zur Gesundheits- und Berufspolitik Die drei Themen wurden eingehend diskutiert. Mehrere Delegierte wiesen die Vertreter des MDK darauf hin, dass ein persönlicher Kontakt (z. B. telefonisch) manche Sachverhalte und Verständigungsprobleme viel schneller lösen könnte. Außerdem wurde angemerkt, dass die hohe Prüfquote ein Zeichen von Misstrauen sei und bei der Ärztekammer bereits eine Schlichtungsstelle bestehe. Die Einschätzung von Dr. Annegret Schlicht zur Situation an den Krankenhäusern wurde von zahlreichen Kammerversamm- AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 7

7 AUS DER KAMMER lungsmitgliedern unterstützt: es gab aber auch gegenteilige Meinungen. Der Antrag zum Erhalt der Freiberuflichkeit des ärztlichen Berufes erhielt in der Diskussion breite Zustimmung. Abschließend votierten die Delegierten einstimmig für die Entschließung. Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern Dr. Crusius, Vorsitzender des Aufsichtsausschusses, gab bekannt, dass der Jahresabschluss 2012 wieder den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhielt. Letztmalig hatte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche geprüft. Zur Vermeidung interner Verbundenheit und Interessenskollisionen erfolgt für die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 ein Wechsel. Die Entscheidung fiel auf die PricewaterhouseCoopers AG (PwC), die bereits Erfahrung mit der Prüfung von Versorgungswerken hat. Auf die Berufs- und Sozialpolitik eingehend, berichtete der Redner, dass die Gremien der Ärzteversorgung im September 2013 an einem wichtigen Vertiefungsseminar zum Thema Kapitalanlagen in Hannover teilnahmen. Ein im letzten Jahr von der Arbeitsgemeinschaft der Versorgungswerke (ABV) an Prof. Dr. Maximilian Fuchs (Universität Eichstätt-Ingolstadt) in Auftrag gegebenes Gutachten liege nun vor. Darin wurde bestätigt, dass Versorgungswerke im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts keine Unternehmen sind, d. h. die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk ist europarechtlich zulässig. Ebenfalls positiv bewertete Dr. Crusius die auch vom Bundesfinanzministerium bestätigte Ausnahme der Versorgungswerke von FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act), dem Steuer- Reporting der USA für ausländische Finanzinstitutionen. In mehreren teilweise unsachlichen Presseartikeln wurde die Frage geäußert: Sind die Versorgungswerke noch sicher? Dazu stelle Rechtsanwalt Kilger, Vorstandsvorsitzender der ABV, in einer Pressemitteilung klar: Kein Versorgungswerk wackelt. Dr. Crusius bestätigte, dass es noch offene Fragen zwischen ABV und Deutscher Rentenversicherung Bund gibt, z. B. fehlen genaue Aussagen dazu, was ärztliche Tätigkeit ist. Er wies darauf hin: Die Tätigkeit als Arzt muss auch im Arbeitsvertrag klar definiert sein, sonst kann eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht nicht erfolgen. Lebhafte Diskussion, hier Dr. Mark Wiersbitzky (Anklam) und Überleitungen 22,4 Mio., wovon die Rentenleistungen (18,3 Mio. ) zu etwa 85 % Altersrenten und 15 % Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsrenten betrafen. Die Kapitalanlagen beliefen sich Ende 2012 auf 1.039,1 Mio. (i. v. J. 956,2 Mio. ) und es wurden Kapitalerträge von 44,9 Mio., d. h. 10 Mio. mehr als im Vorjahr, erzielt. Der Redner konnte erfreut feststellen, dass die sog. Nettorendite mit 4,18 % (i. v. J. 3,49 %) über dem versicherungsmathematischen Rechnungszins von 4 % lag. Inklusive der vorhandenen Rückstellungen stünden für Leistungsverbesserungen 27,4 Mio. zur Verfügung. Er informierte über den gemein- Der Verwaltungsausschussvorsitzende PD Dr. Dr. Uwe Peter stellte den Geschäftsbericht 2012 der Ärzteversorgung M-V vor. Die Anzahl der Mitglieder stieg im Jahr 2012 um 274 Personen auf 6881, davon waren 1473 Rentner (i. v. J. 1394). In 2012 Die Beitragseinnahmen stiegen im Jahr 2012 um ca. ein Prozent auf 62,8 Mio. (i. v. J. 61,6 Mio. ). Die Versorgungsleistungen betrugen im Jahr 2012 einschließlich der Rückkäufe Jeder Diskussionsbeitrag findet die Aufmerksamkeit des Vorstandes Dr. Crusius (l.) und Dr. Schimanke Seite 8 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

8 AUS DER KAMMER sam von Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss beratenen Vorschlag, die Anwartschaften und laufenden Renten zum um jeweils 1,0 % anzuheben (s. Beschlüsse). PD Dr. Peter beurteilte die Lage an den Kapitalmärkten als weiter sehr herausfordernd. Deshalb investiere unser Versorgungswerk zunehmend in Immobilien und Aktien, aber mehr als die Hälfte des Kapitalbestandes besteht unverändert aus festverzinslichen Wertpapieren. Für die Mitglieder der Ärzteversorgung wirkten sich drei Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom negativ aus. Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen: Neuer Job neuer Befreiungsantrag! PD Dr. Peter erläuterte: dies bedeutet, die jahrzehntelange Befreiungspraxis von der gesetzlichen Rentenversicherung gilt nicht mehr. Nach der Entscheidung des BSG sei die Befreiung beschränkt auf die jeweilige Beschäftigung bei einem konkreten Arbeitgeber. Die Beratungen zu dieser Problematik zwischen der ABV und der Deutschen Rentenversicherung Bund dauern noch an. Berufung der Mitglieder der Ärztlichen Stelle Röntgen Einstimmig wurden folgende Mitglieder der Ärztlichen Stelle Röntgen berufen: Vorsitzender: Dr. med. Jens-Christian Kröger (Radiologe / Universität Rostock) Stellv. Vorsitzender: Dr. med. Martin Petrik (Radiologe / Praxis Neubrandenburg) Mitglieder: 1. Prof. Dr. med. Michael Reuter (Radiologe / Universität Rostock) 2. Dr. med. Gunnar Gaffke (Radiologe / KMG Klinikum Güstrow) 3. Dr. med. Anne-Caterine Bartolomaeus (Radiologin / Südstadt Klinikum Rostock) 4. Dr. med. Hans-Peter Vinz (Radiologe / HELIOS Klinik Schwerin) 5. Dipl.-Med. Carmen Laube (Radiologin / Praxis Wismar) 6. Dr. med. Thomas Muschiol (Orthopäde / Praxis Demmin) 7. Dipl.-Phys. Tobias Siebert (Strahlenschutzbevollmächtigter / Universität Rostock) 8. Dipl.-Ing. Christian Schütt (Sachverständiger / Rostock) Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für den 117. Deutschen Ärztetag vom in Düsseldorf Die Kammerversammlung bestätigte die aufgeführten Delegierten: Dr. Schimanke, Wilfried Dr. Gibb, Andreas Dr. Schulze, Karl Dr. Müller, Anke Dr. Frenz, Christiane Dr. Schlicht, Annegret Dr. Terpe, Harald (MdB) Dr. Müller, Thomas Dr. Ruhnau, Fred Dipl.-Med. Helmecke, Bernd Dr. Skusa, Kerstin Dr. Wiegels, Henning Dr. Maskow, Gerhard Schulz, Jens Dr. Benad, Hans-Martin Die nächste Kammerversammlung findet am statt. I. Mumm AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 9

9 AUS DER KAMMER Beschlüsse: Ärzteversorgung Der von PD Dr. Peter vorgestellte Geschäftsbericht wurde nach kurzer Diskussion einstimmig angenommen und Aufsichts- sowie Verwaltungsausschuss entlastet. Ebenso einstimmig wurde der Rentenbemessungsbetrag für das Jahr 2014 auf 93,76 festgesetzt. Die Delegierten votierten mit vier Enthaltungen für die Erhöhung der laufenden Renten und der aufgeschobenen Rentenanwartschaften zum um 1,0 Prozent. Eine Entscheidung zu den geplanten Satzungsänderungen musste wegen der dafür nowendigen Anzahl der Delegierten auf die nächste Kammerversammlung verschoben werden. Aus- und Weiterbildung Dr. Fred Ruhnau, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses, erläuterte die Änderungen der 18 und 19 der Weiterbildungsordnung (WBO). Entsprechend dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen war eine Anpassung notwendig. Mit einer Gegenstimme wurde die 14. Änderung der WBO beschlossen, die nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde veröffentlicht wird. Fortbildung Der Vorsitzende des Fortbildungsausschusses Prof. Klaus Dommisch stellte die Fortbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vor. Ausgehend von der (Muster)Fortbildungsordnung der BÄK wurde sie in einigen Punkten novelliert. Die Delegierten bestätigten einstimmig bei vier Enthaltungen diese Fortbildungsordnung (siehe S. 19 ff.). Finanzen Dr. Karl Schulze, Vorsitzender des Finanzausschusses, informierte über den Jahresabschluss der Ärztekammer für das Jahr 2012, der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten hatte. Einstimmig bestätigten die Delegierten den Finanzbericht und entlasteten den Vorstand. Ebenfalls einstimmig wurde der Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2014 angenommen. Recht Als Vorsitzender des Satzungs- und Berufsordnungsausschusses erläuterte Dr. Hennig Wiegels die Änderungen der Wahlordnung. Er wies darauf hin, dass mit der Novellierung keine Änderungen des geltenden Wahlsystems erfolgen, sondern u. a. die Wahlauszählung vereinfacht werden soll. Die dritte Änderung der Wahlordnung wurde einstimmig angenommen. Der Redner stellte auch die vierte Änderung der Berufsordnung vor, diese beinhaltete eine Streichung in der Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion. Ebenfalls einstimmig votierten die Delegierten für diese Änderung. Wahl- und Berufsordnung werden nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde veröffentlicht. Prüfungstermine für MFA des Jahres 2014 Prüfungsausschuss und Berufsbildungsausschuss für Medizinische Fachangestellte (MFA) möchten Sie über die Prüfungstermine der MFA des Jahres 2014 informieren: Schriftliche Abschlussprüfung: :00 bis 15:30 Uhr Praktische Prüfung: , , Zwischenprüfung: :00 bis 15:00 Uhr Schriftliche Abschlussprüfung: :00 bis 14:30 Uhr Zwischenprüfung Umschüler: :00 bis 15:00 Uhr Seite 10 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

10 WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG Münchner Nomenklatur III für die gynäkologische Zytodiagnostik der Zervix (1) Gültig ab 1. Juli 2014 Katrin Marquardt, Ulrich Schenck und Henrik Griesser für die Mitglieder der Koordinationskonferenz Zytologie Bereits in den 1970er Jahren hatte sich herausgestellt, dass die Einteilung der zytologischen Befunde nach Papanicolaou nicht mehr zeitgemäß war, so dass seit 1975 das Münchner Schema verwendet wurde. Unter anderem als Reaktion auf die Einführung des Bethesda-Systems (2) in den USA wurde das Münchner Schema 1990 von der Münchner Nomenklatur II abgelöst. Diese Klassifikation ist für Untersuchungen gesetzlich krankenversicherter Frauen laut Qualitätssicherungs-Vereinbarung vorgeschrieben. Neue Erkenntnisse zur Pathogenese des Zervixkarzinoms und höhere Anforderungen an die Sensitivität der Zytologie haben inzwischen das Bedürfnis nach einer Nomenklatur verstärkt, die nicht nur der morphologischen Variationsbreite gerecht wird, sondern auch besser als Basis für eine risikoadaptierte Abklärung bei positiven oder unklaren Befunden dienen kann. Um im Zervix-Screening erhobene Daten aus Deutschland mit internationalen Studienergebnissen vergleichen zu können, muss unsere Klassifikation außerdem insbesondere in das Bethesda- System übersetzbar sein. Jedoch sollte die bewährte Gruppeneinteilung der Münchner Nomenklatur erhalten bleiben und damit eine einfache Handhabung für zytologisch tätige Ärzte und Assistenten ebenso wie für die behandelnden Frauenärzte. In der Münchner Nomenklatur II wurden zytologische Befunde leichter und mäßiger Dysplasien (CIN 1 und CIN 2) in der Gruppe IIID zusammengefasst, um im Gegensatz zur therapiepflichtigen Gruppe IVa die große spontane Rückbildungsneigung dieser Dysplasiegrade zu betonen. In der Bethesda-Nomenklatur steht das Zellbild einer leichten Dysplasie als Low-grade squamous intraepithelial lesion (LSIL) der als High-grade squamous intraepithelial lesion (HSIL) zusammengefassten mäßiggradigen und schweren Dysplasien und Carcinomata in situ gegenüber. Da jedoch im Verlauf in weniger als der Hälfte der zytologisch diagnostizierten mäßigen Dysplasien CIN 3-Läsionen gefunden werden (3-6), ist eine getrennte Erfassung von drei Dysplasiegraden nicht nur gerechtfertigt, sondern sogar zu fordern. Die bereits in der Münchner Nomenklatur II festgehaltene Empfehlung, dass Patientinnen mit einer Gruppe IIID (leichte und mäßige! Dysplasie) zunächst zytologisch und kolposkopisch kontrolliert werden sollten, trug dem biologischen Verhalten der Läsionen Rechnung. Es bleibt ein wichtiges Anliegen in der Krebsvorsorge, bei Läsionen mit größerer Regressionsneigung komplikationsbelastete Übertherapien und damit auch unnötige Kosten zu vermeiden. Eine weitere Schwäche der Münchner Nomenklatur II betrifft unklare Veränderungen, die weder die Kriterien einer Dysplasie erfüllen noch mit Sicherheit als reaktiv angesprochen werden können. Solche Befunde werden oft als Gruppe IIW oder Gruppe IIK bezeichnet, eine Definition dafür existiert nicht. Deshalb führt diese inoffizielle Einteilung zu Problemen bei der Kommunikation mit den einsendenden Frauenärzten und mit den Patientinnen und außerdem zu Ungenauigkeiten in der Jahresstatistik. Drüsige Läsionen sind in der Münchner Nomenklatur II nicht ausreichend berücksichtigt, insbesondere im Vergleich mit dem Bethesda-System. Das ungleich häufigere Auftreten plattenepithelialer Präkanzerosen und Karzinome dürfte dabei eine Rolle gespielt haben. Während das Zervix-Screening die Anzahl der Plattenepithelkarzinome sehr erfolgreich reduziert hat, ist dies für die endozervikalen Adenokarzinome nicht in gleichem Maße gelungen (7). Als Erklärung dafür werden technische Probleme bei der endozervikalen Abstrich-Entnahme ebenso diskutiert wie das Drüsenepithel betreffende Interpretationsschwierigkeiten der Zytologen. Mit der Verpflichtung der Gynäkologen, den Ab- AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 11

11 WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG strich mit Spatel und Bürste zu entnehmen, ist auch die Erfassung glandulärer Läsionen verbessert worden. Von Seiten der Zytologen schließt die Münchner Nomenklatur III eine Lücke zur Kategorisierung der drüsenpithelialen Epithelveränderungen, dadurch soll auch die Sensitivität für diese Läsionen erhöht werden. In der Koordinationskonferenz Zytologie haben Vertreter der beteiligten Fachgesellschaften (Deutsche Gesellschaft für Zytologie, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie deren Arbeitsgemeinschaft für Zervixpathologie und Kolposkopie, Arbeitsgemeinschaft für Zytopathologie der Deutschen Gesellschaft für Pathologie) in Abstimmung mit Vertretern der Berufsverbände (Arbeitsgemeinschaft zytologisch tätiger Ärzte in Deutschland, Berufsverband der Frauenärzte, Berufsverband der Pathologen, Berufsverband zytodiagnostisch tätiger Akademiker in Deutschland) eine aktualisierte Fassung der Münchner Nomenklatur verabschiedet: diese Münchner Nomenklatur III (s. Tabelle 1) wird im Folgenden vorgestellt. Münchner Nomenklatur III Die Rubriken A (Qualität des Abstrichs), B (Proliferationsgrad) und C (Mikroorganismen) werden beibehalten. Die textliche Beschreibung und/oder Wertung aller zytologischen Befunde bleibt wie in der Münchner Nomenklatur II obligatorisch. Gruppe I Mit Gruppe I wird ein unverdächtiger Befund kodiert. Mehr als 95% aller zytologischen Befunde an der Zervix sind hier einzuordnen. Nach der Münchner Nomenklatur II konnten neben einem normalen Zellbild nur leichte entzündliche und degenerative Veränderungen sowie Befunde einer bakteriellen Zytolyse in der Gruppe I erscheinen. Zellbilder mit deutlichen derartigen Veränderungen ebenso wie Regenerationsepithel, unreife metaplastische Zellen, Para- und Hyperkeratosezellen, normale Endometriumzellen und Zellbilder bei follikulärer Zervizitis, IUPassoziierte Zellveränderungen, Zeichen einer Herpes- oder Zytomegalievirusinfektion wurden als Gruppe II klassifiziert. Diese Unterscheidung lässt die breite Palette unauffälliger Befunde erahnen und unterliegt einer hohen Subjektivität, ist jedoch ohne klinische Relevanz. Deshalb verzichtet die Münchner Nomenklatur III auf eine Gradierung der nicht-präneoplastischen Zellveränderungen und trägt dadurch ganz wesentlich zu einer effektiveren Befundung bei, da Ressourcen für unnötige Einteilungen gespart werden. Vor allem aber werden Gynäkologen und Screening-Teilnehmerinnen nicht durch eine verzichtbare Unterscheidung unverdächtiger Befunde belastet. Dementsprechend umfasst die neue Gruppe I leichte sowie deutliche reaktiv-entzündliche und degenerative Veränderungen an Zellen des Platten- und endozervikalen Zylinderepithels, incl. bakterieller Zytolyse, Regenerationsepithel, Parakeratosezellen und Hyperkeratose, Zellbildern bei Atrophie, follikulärer Zervizitis, Herpes simplex, strahlen- und IUP-assoziierten Zellveränderungen, tubarer Metaplasie und Endometriumzellen bei prämenopausalen Frauen (außer siehe Gruppe II-e). Gruppe II-a Ein unauffälliges Zellbild kann mit einer Kontrollempfehlung verbunden werden, wenn durch anamnestische Angaben (-a für Anamnese!), wie beispielsweise einen vorangegangenen auffälligen zytologischen, histologischen, kolposkopischen oder klinischen Befund, eine erneute zytologische Untersuchung geboten erscheint. Die Gruppen II und III Um die Transparenz der Befunde zu erhöhen, werden Subgruppen eingeführt, wobei Suffixe die betroffenen Epitheltypen kennzeichnen: -p für plattenepithelial, -g für Zervixdrüsenepithel und -e für endometrial. Zellbilder der Gruppe II, Befunde mit eingeschränkt protektivem Wert, können bei einmaliger bzw. erstmaliger Untersuchung einer Frau nicht mit Sicherheit als unverdächtig bewertet werden. Ob sich daraus eine Kontrollempfehlung ableitet, sollte individuell für die jeweilige Frau entschieden werden. Dabei ist in jedem Falle das Risiko zu berücksichtigen, mit dem sich hinter einer Gruppe II eine Läsion verbirgt, die die Frau gefährden könnte. So ist von einer Kontrollempfehlung oder Zusatzuntersuchungen abzusehen, wenn zum Beispiel allein das Alter oder die Screening-Anamnese mit einer Reihe erst kurz zurückliegender Normalbefunde eine tatsächliche Gefährdung ausschließen lässt. Plattenepitheliale Befunde: Gruppe II-p und Gruppe III-p In der Münchner Nomenklatur II wurden plattenepitheliale Zellbilder, die nicht eindeutig einer leichten Dysplasie entsprechen, von den meisten Zytologen zusammen mit reaktiven und entzündlichen Veränderungen der Gruppe II zugeordnet. Damit entfiel eine getrennte Wertung hinsichtlich des Risikos ebenso wie eine separate statistische Erfassung. Korrektheit und Sensitivität der Zytologie waren beeinträchtigt. Wurde bereits das Vorliegen einer höhergradigen Dysplasie in Erwägung gezogen, erfolgte eine Zuordnung in die Gruppe III. In dieser sollten aber definitionsgemäß nur Veränderungen berücksichtigt sein, bei denen ein Karzinom nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Unsicherheiten hinsichtlich einer korrekten Einordnung sind in der aktualisierten Nomenklatur beseitigt. Seite 12 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

12 WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG Endometrium: Gruppe II-e und Gruppe III-e Im Zervix-Abstrich nachweisbare regelrechte Endometriumzellen bei über 40-jährigen Frauen in der zweiten Zyklushälfte werden in die Gruppe II-e eingeordnet. In die Gruppe III-e sind Fälle über 40-jähriger und insbesondere postmenopausaler Frauen aufzunehmen, bei denen abnorme Endometriumzellen gefunden werden, die aber noch nicht die zytologischen Merkmale eines endometrialen Adenokarzinoms zeigen. Gruppe III-x Drüsenzellen zweifelhafter Dignität und ohne sichere Zuordnung zum zervikalen Drüsenepithel bzw. zum Endometrium werden in der Gruppe III-x erfasst. Abb. 1: Gruppe II-p: Die Zellkernveränderungen der reifen Plattenepithelien erfüllen nicht die Kriterien einer Dysplasie. Koilozyten. Die neue Gruppe II-p ist für reife Plattenepithelien vorgesehen, die nicht alle Kriterien einer leichten Dysplasie erfüllen (Abb. 1). Reaktiv-entzündliche, hormonell bedingte und degenerative Epithelveränderungen werden nicht hier, sondern in der Gruppe I erfasst. Dementsprechend wird die Gruppe II-p im Screening deutlich seltener zu vergeben sein als die Gruppe IIID1 (die in etwa 1% auftritt). Gruppe IIID Laut Münchner Nomenklatur II wurden in der Gruppe IIID Zellbilder leichter und mäßiger Dysplasien (CIN 1 und CIN 2) zusammengefasst. Gerade hinsichtlich der sehr unterschiedlichen Prognose der einzelnen Schweregrade der Dysplasie und des deshalb durchaus verschiedenen Prozedere für die Patientinnen erscheint eine auch statistisch erfassbare Trennung der Gruppe IIID nach CIN 1- und CIN 2-Zellbildern notwendig. Von vielen Zytologen wird diese Unterscheidung deshalb ohnehin seit jeher vorgenommen. Nach der Münchner Nomenklatur III wird die Gruppe IIID in die Subgruppen IID1 für Zellbilder einer leichten plattenepi- Eine Einordung in die Gruppe III-p der Münchner Nomenklatur III erfolgt bei unreifen Platten epithelzellen mit Kernveränderungen, die eine CIN 2, eine CIN 3 oder ein Plattenepithelkarzinom nicht ausschließen lassen. Für die Gruppe III-p ist nach Literaturangaben eine Häufigkeit von unter 0,3% (8, 9) anzunehmen. Drüsenepitheliale Befunde Die abnormen drüsenepithelialen Veränderungen sind insgesamt (Subgruppe II-g, III-g und III-e) bei weniger als 0,3% aller Frauen zu erwarten (10). Zervixdrüsenepithel: Gruppe II-g und Gruppe III-g Die Gruppe II-g ist für Drüsenzellen der Zervix vorgesehen, die stärkere als die üblichen reaktiven Veränderungen aufweisen. Demgegenüber sollen ausgeprägte Atypien des zervikalen Drüsenepithels, denen ein Adenocarcinoma in situ oder ein invasives Adenokarzinom zugrunde liegen könnte, zur Einordnung in die Gruppe III-g führen. AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 13

13 WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG diese charakteristischen Befunde entweder (ihrem biologischen Potential gemäß) in die Gruppe IVa eingeordnet die aber seinerzeit nur für plattenepitheliale Läsionen vorgesehen war oder als Gruppe III klassifiziert wurden. Muss aufgrund des Zellbildes bereits an die Möglichkeit einer Invasion gedacht werden, gruppiert man diese seltenen Fälle in die Gruppe IVb-p bzw. IVb-g. Bei Kombination von Läsionen des Drüsenepithels mit plattenepithelialen Dysplasien sind diese gemischten Läsionen nach der bedeutenderen Komponente zu klassifizieren und im Befundtext detailliert zu benennen. Abb. 2: Gruppe IIID1: Reife Plattenepithelzellen mit mindestens auf das 5fache vergrößerten, anisomorphen, hyperchromatischen Kernen. thelialen Dysplasie und IIID2 für die Zellen einer mäßiggradigen Dysplasie geteilt (Abb. 2). Damit ist auch eine Übersetzbarkeit ins Bethesda-System gegeben. Gruppe IV Die Gruppe IV verschlüsselt wie bisher Zellbilder einer schweren Dysplasie und eines Carcinoma in situ, zusammengefasst als CIN 3. Unverändert wird auch in Gruppe IVa und IVb unterschieden, wobei letztere zu verwenden ist, wenn auch ein invasives Wachstum in Frage kommt. Beide Subgruppen sind in der Münchner Nomenklatur III mit dem Suffix -p versehen, um die plattenepithelialen CIN 3-Läsionen (also Gruppe IVa-p) von den Adenocarcinomata in situ (Gruppe IVa-g, Abb. 3) zu unterscheiden. Für letztere fehlte in den früheren Versionen der Münchner Nomenklatur eine definierte Kategorie, woraufhin Gruppe V Der Ursprung der Zellen invasiver Tumoren ist wiederum durch Einordnung in Subgruppen kenntlich zu machen. Plattenepithelkarzinome finden sich in der Gruppe V-p (Abb. 4), endozervikale Adenokarzinome in der Gruppe V-g. Obwohl das zytologische Screening den Vor- und Frühstadien des Zervixkarzinoms gilt, werden auf diesem Wege häufiger auch endometriale Adenokarzinome diagnostiziert, die der Gruppe V-e zuzuordnen sind. Zellbilder extrauteriner Adenokarzinome (z. B. Ovarialkarzinom) oder anderer Malignome (Sarkom, Melanom) werden in die Gruppe V-x eingeordnet. Die mögliche Herkunft der malignen Zellen ist im Befundtext anzugeben. Gruppe 0 - zur Präparatequalität Auch nach der aktualisierten Münchner Nomenklatur muss jedes zytologische Präparat hinsichtlich seiner Eignung, epitheli- Abb. 3: Gruppe IVa-g: Atypischer drüsenepithelialer Zellverband in angedeuteter Rosettenformation mit einander überlagernden, stark vergrößerten, ovalen, hyperchromatischen Zellkernen. Abb. 4: Gruppe V-p: Erhebliche Zell- und Zellkernpleomorphie, Vergrößerung und Hyperchromasie der Zellkerne mit irregulär verteilten Chromatin Seite 14 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

14 WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG ale Läsionen zu diagnostizieren, bewertet werden. Diese Bewertung ist subjektiv und nur eingeschränkt reproduzierbar (11, 12), zudem hängt sie vom vorgesehenen Screening-Intervall ab. Wird ein zytologischer Befund in eine der Gruppen I bis V eingeordnet, ist damit zugleich die Brauchbarkeit des Präparates dokumentiert. Ist die Beurteilbarkeit eingeschränkt, müssen die Gründe dafür benannt werden: zu wenig Zellmaterial, unzureichende Fixierung, ausgedehnte artefizielle oder schwere degenerative Zellveränderungen, starke Zellüberlagerung durch Epithelzellen, Leukozyten oder Erythrozyten. Weitergehende Kriterien zur Bewertung der Präparatequalität sind in der Münchner Nomenklatur III nicht definiert. Im Bethesda-System (2) wird die für eine adäquate Beurteilung mindestens zu fordernde Zellzahl bei konventionellen Präparaten mit > gut beurteilbaren Plattenepithelzellen angegeben. Von einer ausreichenden Zellzahl kann man ausgehen, wenn mindestens 1/3 des Objektträgers bedeckt wäre, wenn man die Plattenepithelien des Präparates zusammenschieben würde. Die Aussage > gut beurteilbare Plattenepithelzellen verdient besondere Aufmerksamkeit, weist sie doch darauf hin, dass weder Fixierfehler noch andere artefizielle oder aber degenerative Einschränkungen die Beurteilung einer geringen Anzahl von Zellen weiter limitieren sollten. Bei stärkerer Überlagerung der Plattenepithelzellen durch Leukozyten oder Erythrozyten sollen diese Limitationen im Befundtext vermerkt sein. Bei Überlagerung von mehr als 75% der Plattenepithelzellen (nicht des Objektträgers!) soll das Präparat laut Bethesda-System als nicht verwertbar eingestuft werden. Präparate mit Zellatypien können nicht als Gruppe 0 klassifiziert werden. Das Vorhandensein oder Fehlen von Drüsenzellen und/oder Metaplasiezellen ist bei allen Frauen mit einer Zervix anzugeben. Das Fehlen dieser Zellen der Transformationszone erlaubt jedoch nicht die Klassifizierung des Präparates als nicht ausreichend, für diese Schlussfolgerung fehlt die Evidenz (13-15). Eine Abstrich-Wiederholung allein wegen fehlender endozervikaler Zellen ist deshalb nicht indiziert. Verbesserung der Patientenversorgung durch die Münchner Nomenklatur III Die Münchner Nomenklatur III soll die Kommunikation zwischen den Anwendern im zytologischen Labor und den behandelnden Frauenärzten sowie den Pathologen im histologischen Labor vereinfachen. Die Transparenz der Befunde erleichtert dem Gynäkologen das Gespräch mit der Patientin über das mit der zytologischen Diagnose verbundene Risiko, so dass das Vertrauensverhältnis zwischen Patientin und Arzt gestärkt wird und Verunsicherungen, die zu Arztwechsel, Mehrfachuntersuchungen und Übertherapien führen, vermieden werden. Basierend auf genauer ablesbaren zytologischen Befunden können die Indikation zur Differentialkolposkopie und die Korrelation mit histologischen Diagnosen verbessert werden. Außerdem ist eine korrekte statistische Abbildung gegeben und infolge der Übersetzbarkeit ins Bethesda System ein internationaler Vergleich der Befunde möglich. Münchner Nomenklatur III : Aktualisierung einer bewährten Nomenklatur Die bewährte Gruppeneinteilung der Münchner Nomenklatur II bleibt erhalten. Die neue, sehr restriktiv definierte Gruppe II reduziert falsch negative und falsch positive Befunde. Durch Suffixe gekennzeichnete Subgruppen erlauben eine Unterscheidung von Veränderungen des Platten- bzw. des Drüsenepithels. Die Trennung der Gruppe IIID in IIID1 und IIID2 für Zellbilder einer leichten bzw. einer mäßiggradigen Dysplasie entspricht dem biologisch unterschiedlichen Potential dieser Läsionen. Literatur bei den Verfassern: Dr. med. Katrin Marquardt Fachärztin für Pathologie Güstrower Str Schwerin Prof. Dr. med. habil. Henrik Griesser Fachbereich Pathologie und Zytodiagnostik Laboratoriumsmedizin Köln Classen-Kappelmann-Str Köln Prof. Dr. med. habil. Ulrich Schenck Preysingstr München An der Münchner Nomenklatur III haben außer den Autoren die die Deutsche Gesellschaft für Zytologie vertreten Mitglieder der folgenden Fachgesellschaften und Berufsverbände mitgewirkt: Prof. Dr. med. Klaus Neis, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) Prof. Dr. med. Wolfgang Kühn, Arbeitsgemeinschaft für Kolposkopie und Zervixpathologie e. V. (AG CPC) Dr. med. Heinrich H. Neumann, Deutsche Gesellschaft für Pathologie e. V., Arbeitsgemeinschaft für Zytopathologie (DGP) Dr. med. Bodo Jordan, Arbeitsgemeinschaft zytologisch tätiger Ärzte in Deutschland e. V. (AZÄD) Dr. med. Manfred Steiner, Berufsverband der Frauenärzte e. V. (BVF) Prof. Dr. Reinhard Bollmann, Bundesverband Deutscher Pathologen e. V. (BDP) Dipl. Biol. Birgit Pöschel, Berufsverband zytologisch tätiger Akademiker Deutschland e. V. (BEZAD) AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 15

15 WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG Tab. 1. Münchner Nomenklatur III: Gruppen und Subgruppen incl. Definitionen, Empfehlungen und korrelierenden Begriffen des Bethesda Systems. Eine evidenzbasierte Leitlinie für das Zervix-Screening in Deutschland wird derzeit erarbeitet. Gruppe Definition Korrelat im Bethesda System 0 Unzureichendes Material Abstrich-Wiederholung Unsatisfactory for evaluation I Unauffällige und unverdächtige Befunde Abstrich im Vorsorgeintervall NILM II-a Unauffällige Befunde bei auffälliger Anamnese NILM ggf. zytologische Kontrolle wegen auffälliger Anamnese (zytologischer / histologischer / kolposkopischer / klinischer Befund) II Befunde mit eingeschränkt protektivem Wert II-p Plattenepithelzellen mit geringergradigen Kernveränderungen als bei CIN 1, auch mit ASC-US koilozytärem Zytoplasma/Parakeratose ggf. zytologische Kontrolle unter Berücksichtigung von Anamnese und klinischem Befund (evtl. nach Entzündungsbehandlung und/oder hormoneller Aufhellung; in besonderen Fällen additive Methoden und/oder Kolposkopie) II-g Zervikale Drüsenzellen mit Anomalien, die über das Spektrum reaktiver Veränderungen AGC endocervical NOS hinausreichen ggf. zytologische Kontrolle in Abhängigkeit von Anamnese und klinischem Befund (evtl. nachentzündungsbehandlung; in besonderen Fällen additive Methoden und/oder Kolposkopie) II-e Endometriumzellen bei Frauen > 40. Lebensjahr in der zweiten Zyklushälfte Endometrial cells klinische Kontrolle unter Berücksichtigung von Anamnese und klinischem Befund III Unklare bzw. zweifelhafte Befunde III-p CIN 2/3/ Plattenepithelkarzinom nicht auszuschließen ASC-H Differentialkolposkopie, ggf. additive Methoden, evtl. kurzfristige zytologische Kontrolle nach Entzündungsbehandlung und/oder hormoneller Aufhellung III-g Ausgeprägte Atypien des Drüsenepithels, Adenocarcinoma in situ/invasives Adenokarzinom AGC endocervical favor neoplastic nicht auszuschließen Differentialkolposkopie, ggf. additive Methoden III-e Abnorme endometriale Zellen (insbesondere postmenopausal) AGC endometrial weiterführende klinische Diagnostik, ggf. mit histologischer Klärung III-x Zweifelhafte Drüsenzellen ungewissen Ursprungs AGC favor neoplastic weiterführende Diagnostik (z.b. fraktionierte Abrasio; ggf. additive Methoden/ Differentialkolposkopie) IIID Dysplasie-Befunde mit größerer Regressionsneigung IIID1 Zellbild einer leichten Dysplasie analog CIN 1 LSIL zytologische Kontrolle in 6 Monaten, bei Persistenz > 1 Jahr: ggf. additive Methoden/ Differentialkolposkopie IIID2 Zellbild einer mäßigen Dysplasie analog CIN 2 HSIL zytologische Kontrolle in 3 Monaten, bei Persistenz > 6 Monate: Differentialkolposkopie, ggf. additive Methoden IV Unmittelbare Vorstadien des Zervixkarzinoms Differentialkolposkopie und Therapie IVa-p Zellbild einer schweren Dysplasie/eines Carcinoma in situ analog CIN 3 HSIL IVa-g Zellbild eines Adenocarcinoma in situ AIS IVb-p Zellbild einer CIN 3, Invasion nicht auszuschließen HSIL with features suspicious for invasion IVb-g Zellbild eines Adenocarcinoma in situ, Invasion nicht auszuschließen AIS with features suspicious for invasion V Malignome Weiterführende Diagnostik mit Histologie und Therapie V-p Plattenepithelkarzinom Squamous cell carcinoma V-g Endozervikales Adenokarzinom Endocervical adenocarcinoma V-e Endometriales Adenokarzinom Endometrial adenocarcinoma V-x Andere Malignome, auch unklaren Ursprungs Other malignant neoplasms NILM: Negativ for intraepithelial lesion or malignancy, CIN 1/2/3: Cervikale Intraepitheliale Neoplasie, ASC-US: Atypical squamous cells of undetermined significance, AGC endocervical NOS: Atypical glandular endocervical cells not otherwise specified, ASC-H: Atypical squamous cells of undetermined significance cannot exclude HSIL, AGC endocervical favor neoplastic: Atypical glandular endocervical cells favor neoplastic, AGC endometrial: Atypical glandular endometrial cells, AGC favor neoplastic : Atypical glandular cells favor neoplastic, LSIL : Low-grade squamous intraepithelial lesion, HSIL : High-grade squamous intraepithelial lesion, AIS : Adenocarcinoma in situ Seite 16 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

16 AKTUELLES Intersexualität Neuordnung des Personenstandsrechts in Deutschland Bislang kennt die westliche Welt und auch Deutschland nur zwei Geschlechter: männlich und weiblich. Das war und ist nicht überall so. In der Antike wurden Hermaphroditen als göttergleiches Ideal betrachtet und in anderen Ländern wird wie in Indien und auf Samoa die Intersexualität als drittes Geschlecht anerkannt. Obwohl zu allen Zeiten Schätzungen zufolge eines von Neugeborenen als intersexuelles Kind auf die Welt kommt, wird in den westlichen Gesellschaften die Existenz von Menschen, deren Geschlecht anhand ihrer anatomischen, genetischen oder hormonalen Merkmale nicht eindeutig zu bestimmen ist, seit Jahrhunderten verleugnet. In der deutschen Rechtsprechung existieren intersexuelle Menschen bislang nicht und auch unser Grundgesetz kennt nur Männer und Frauen. Der Begriff der Intersexualität taucht in der Medizin erstmals zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts auf. Heute kennen wir mindestens 20 angeborene Abweichungen der normalen Geschlechtsentwicklung, die alle unter dem Sammelbegriff Disorder of Sexual Development (DSD) zusammengefasst werden. Betroffene übersetzen das erste D nicht als disorder (Störung), sondern als difference (Verschiedenheit). Die drei häufigsten Formen von DSD sind: 1. Das Androgenitale Syndrom (AGS) bei dem ein genetisch weibliches Neugeborenes ein vermännlichtes Genitale aufweist, weil es bei ihm infolge einer Genmutation in utero zu einer vermehrten Produktion männlicher Hormone kommt. 2. Die verschiedenen Formen der Gonadendysgenesie, die durch Gen-, Chromosomen- oder Genommutationen entstehen, die zu einer dysgenetischen Keimdrüsenentwicklung und in deren Folge zur Fehlentwicklung der äußeren Geschlechtsorgane führen. 3. Die Androgenresistenz (AIS) früher als testikuläre Feminisierung bezeichnet bei der das Kind chromosomal männlich ist, die Hormonrezeptorfunktion aber gestört ist. In der Folge entsteht ein typisch weibliches Erscheinungsbild. Eine Vermännlichung des äußeren Genitales in der Pubertät tritt entweder gar nicht oder nur zum Teil ein. Aufgrund der Festlegungen des Personenstandsgesetzes, das bislang festlegte, dass auch in Zweifelsfällen innerhalb einer bestimmten Frist neben Namen und Vornamen auch das Geschlecht des Neugeborenen anzugeben ist, wurden im Verlauf des 20. Jahrhunderts viele intersexuelle Neugeborene von Geburtshelfern, Hebammen und Eltern willkürlich in eine bestimmte Geschlechtsentwicklung gedrängt. Seit den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts galt als Behandlungspraxis von intersexuellen Kindern die Ansicht des seinerzeit tonangebenden, amerikanischen Psychologen John Money. Er empfahl, diese Kinder durch chirurgische Eingriffe, hormonelle Behandlung und Erziehung möglichst frühzeitig an ein Geschlecht anzupassen. Die Herausbildung einer stabilen Geschlechtsidentität wurde als bedeutender Faktor für die Gesundheit eines Menschen angesehen. Heute wissen wir, dass diese Behandlungen in vielen Fällen Quälereien gleichkamen und die sexuellen Empfindungen der Betroffenen bis ins Erwachsenenalter nachhaltig beeinträchtigt haben. Erst als vor 20 Jahren Selbsthilfegruppen der Betroffenen begannen dieses entmündigende Vorgehen anzuprangern, gelangten Intersexuelle in den Focus der Öffentlichkeit. Das heutige Medizinrecht (z. B. 630 e Bürgerliches Gesetzbuch) schreibt vor, dass Ärzte die Eltern und Betroffene über die Folgen vorgesehener therapeutischer Maßnahmen und mögliche Alternativen umfassend aufklären müssen. Überdies gilt, dass jede Therapieentscheidung, die nicht eine unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit abwehren soll, sorgfältig zu prüfen ist. Das gilt auch für die bislang geübte Praxis der prophylaktischen Entfernung der Gonaden bei bestimmten Formen der Gonadendysgenesie wegen eines erhöhten Entartungsrisikos. Betroffene fordern sogar ein Verbot sämtlicher therapeutischer Maßnahmen bis zur Volljährigkeit der Intersexuellen, um ihre körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Selbstbestimmung zu wahren und damit diese dann selbst entscheiden können, ob und wie behandelt werden soll. Auch der deutsche Ethikrat hat sich mit dem Thema Intersexualität befasst und fordert in seinen Empfehlungen die Einrichtung von Kompetenzzentren, in denen Eltern und Betroffene nicht nur von Ärzten, sondern auch von Psychologen und Betroffenen kompetent beraten werden. AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 17

17 AKTUELLES Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, ist nun am 1. November 2013 eine Neuerung des Personenstandsrechtsgesetzes in Kraft getreten, das Geburtshelfer, Hebammen und Eltern von dem Zwang befreit, nach der Geburt eines intersexuellen Neugeborenen das Geschlecht festlegen zu müssen. Der Geschlechtseintrag im Geburtenregister bleibt künftig offen, wenn nach der Geburt das Geschlecht eines Kindes nicht eindeutig festzustellen ist. So erfreulich diese Neuregelung auch ist, für die Eltern eines intersexuellen Kindes bleibt dennoch ein großes Problem: Wie sollen sie ein intersexuelles Kind erziehen, das in einer Gesellschaft lebt, die nur zwei Geschlechter anerkennt? Prof. Dr. med. habil. Bernd Klausch Hinstorffstraße Parchim Ärztliche Fortbildung durch eine App vereinfacht Die Landesärztekammer Hessen hat in Zusammenarbeit mit der Technischen Hochschule Mittelhessen eine erste Anwendungssoftware im Bereich der medizinischen Fortbildung, kurz für Smartphone konzipiert und entwickelt. Diese soll demnächst in allen Ärztekammern, so auch in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden. Sie bietet eine bundesweite Suchfunktion nach zertifizierten Veranstaltungen. Die Handhabung ist leicht und die Informationen werden schnell gewonnen. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen aktuellen Auszug über das persönliche Punktekonto zu erhalten. Damit ist stets der Überblick über die eigenen Fortbildungsaktivitäten gegeben. Durch die Eingabe der persönlichen Fortbildungsnummer ist es möglich, dass die App den dazugehörigen Barcode erzeugt und der Teilnehmer seinen Barcode immer bei sich tragen kann. Diese Funktion ersetzt die Fortbildungsetiketten. Die Veranstalter können mit Hilfe der App Teilnehmer erfassen und an den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) melden. Die ist eine logistische Verbesserung rund um die ärztliche Fortbildung, sie kann unkomplizierter und mit weniger Aufwand durchgeführt werden. Die Ärztekammer Mecklenburg- Vorpommern arbeitet an der Umsetzung und wird Sie weiterhin über den aktuellen Entwicklungsstand informieren. Achtung! Fortbildungszyklus für niedergelassene Ärzte läuft aus Am endet der zweite gesetzliche Zyklus für niedergelassene Ärzte zum Nachweis ihrer Fortbildungsaktivitäten gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung. Dieser kann mit dem fünfjährigen Fortbildungszertifikat erfolgen. In diesem Zusammenhang möchten wir auf Folgendes hinweisen: Jeder Arzt kann sich über sein Punktekonto persönlich informieren und es als Grundlage zur Erlangung des Fortbildungszertifikates ausdrucken: Benutzername: 15-stellige Fortbildungsnummer Passwort: die ersten 3 Buchstaben des Geburtsortes plus 4-stelliges Geburtsjahr bei Erstzugang, aber Benutzername und Passwort können individuell verändert werden Ein Fortbildungszertifikat wird nur ein Mal in fünf Jahren ausgestellt. Das Einsenden von Originalbelegen ist nur erforderlich, wenn im elektronischen Punktekonto weniger als 250 Punkte enthalten sind. Ch. Mertink Seite 18 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

18 SATZUNGEN UND ORDNUNGEN Satzung über eine Fortbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Vom 4. Dezember 2013 Artikel 1 Aufgrund des 23 Absatz 2 Nr. 11 des Heilberufsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Januar 1993, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. Dezember 2012 (GVOBl. M-V S. 537, 543), wird folgende Fortbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern beschlossen: Fortbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern 1 Ziel der Fortbildung Die Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte dient dem Erhalt und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz zur Gewährleistung einer hochwertigen Patientenversorgung und Sicherung der Qualität ärztlicher Berufsausübung. 2 Inhalt der Fortbildung Die Fortbildung vermittelt unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und medizinischer Verfahren das zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz notwendige Wissen in der Medizin und der medizinischen Technologie. Sie soll sowohl fachspezifische als auch interdisziplinäre und fachübergreifende Kenntnisse, die Einübung von klinisch-praktischen Fähigkeiten sowie die Verbesserung kommunikativer und sozialer Kompetenzen umfassen. 3 Fortbildungsmethoden (1) Ärztinnen und Ärzte sind in der Wahl der Fortbildungsmethoden frei. Der Wissenserwerb ist auf das individuelle Lernverhalten auszurichten. (2) Geeignete Methoden der Fortbildung sind in 6 Abs. 3 in den Kategorien A bis D aufgeführt. 4 Förderung der Fortbildung Die Ärztekammer fördert die Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte durch das Angebot eigener Fortbildungsmaßnahmen sowie durch die Anerkennung geeigneter Fortbildungsmaßnahmen Dritter. 5 Fortbildungszertifikat der Ärztekammer (1) Das Fortbildungszertifikat dient dem Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflicht. (2) Ein Fortbildungszertifikat wird erteilt, wenn die Ärztin oder der Arzt innerhalb eines der Antragstellung vorausgehenden Zeitraums von fünf Jahren Fortbildungsmaßnahmen abgeschlossen hat, welche in ihrer Summe die nach den Bestimmungen des 6 ermittelte Mindestbewertung von 250 Punkten erreichen. (3) Für den Erwerb des Fortbildungszertifikates können nur die in 6 Abs. 3 geregelten Fortbildungsmaßnahmen berücksichtigt werden, die nach Maßgabe der 7 bis 10 anerkannt wurden oder nach den 11 und 12 anrechnungsfähig sind. (4) Üben Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit oder wegen einer länger als drei Monate andauernden Erkrankung nicht aus, verlängert sich der Zeitraum nach Absatz 2 entsprechend. 6 Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen (1) Die Fortbildungsmaßnahmen werden mit Punkten bewertet. Die Kategorien und die Bewertungsskala ergeben sich im Einzelnen aus Absatz 3. (2) Die Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer in der jeweils aktuellen Fassung sollen beachtet werden. (3) Folgende Kategorien von Fortbildungsmaßnahmen sind für das Fortbildungszertifikat in M-V geeignet und werden wie folgt bewertet: Kategorie A Präsenz 1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit bei Fortbildungen mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers (z. B. Workshop, Arbeitsgruppen, Qualitätszirkel, Balintgruppen, Kleingruppenarbeit, Supervision, Literaturkonferenzen, Fallkonferenzen, Hospitationen, Praktische Übungen) AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 19

19 SATZUNGEN UND ORDNUNGEN Zusatzpunkte: 1 Zusatzpunkt bei dokumentierter Lernerfolgskontrolle 1 Zusatzpunkt für Interaktion Kategorie B Printmedien / Onlinemedien Strukturierte interaktive Fortbildung über Printmedien, Online-Medien und audiovisuelle Medien mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform: 1 bzw. 2 Punkte pro Übungseinheit Tutoriell unterstützte Online-Fortbildungsmaßnahme mit nachgewiesener Qualifizierung durch eine Lernerfolgskontrolle in digitaler bzw. schriftlicher Form: 1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit Zusatzpunkte: 1 Zusatzpunkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit bei vollständiger Erfüllung der qualitätssteigernden Kriterien elearning der Bundesärztekammer 1 Zusatzpunkt für Interaktion Kategorie C Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge 1. Autoren erhalten 1 Punkt pro Beitrag 2. Referenten / Qualitätszirkelmoderatoren / Wissenschaftliche Leiter erhalten 1 Punkt pro Beitrag / Poster / Vortrag / Veranstaltung zusätzlich zu den Punkten der Teilnehmer Innerhalb der Kategorie werden höchstens 50 Punkte für fünf Jahre anerkannt Kategorie D Selbststudium durch Fachliteratur und -bücher sowie Lehrmittel Innerhalb der Kategorie werden höchstens 50 Punkte für fünf Jahre anerkannt 7 Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen (1) Die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen gegenüber dem Veranstalter erfolgt grundsätzlich vor ihrer Durchführung durch die Ärztekammer. Hiervon ausgenommen sind die Kategorien C und D. (2) Über Maßnahmen der Kategorie C des 6 Abs. 3 muss die Ärztin oder der Arzt einen geeigneten Nachweis führen. (3) Die Anerkennung erfolgt für Fortbildungsmaßnahmen, die im Kammergebiet durchgeführt werden; für die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen der Kategorie B ist der Sitz des Anbieters maßgeblich. 8 Voraussetzungen der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen (1) Die Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme setzt voraus, dass 1. die Fortbildungsinhalte den Zielen dieser Fortbildungsordnung entsprechen; 2. die Vorgaben der Berufsordnung eingehalten werden; 3. die Inhalte frei von wirtschaftlichen Interessen sind und Interessenkonflikte des Veranstalters und der Referenten offen gelegt werden. (2) Die Fortbildungsmaßnahme soll arztöffentlich sein. (3) Für Fortbildungsmaßnahmen der Kategorien des 6 Abs. 3 muss grundsätzlich eine Ärztin oder ein Arzt als wissenschaftliche Leiterin oder wissenschaftlicher Leiter bestellt und bei Präsenzfortbildungen anwesend sein. Die bestellte wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter muss eine Selbstauskunft über mögliche Interessenkonflikte vorlegen. Interessenkonflikte des Veranstalters, der wissenschaftlichen Leitung und der Referentinnen und Referenten müssen gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Fortbildungsmaßnahme offen gelegt werden. 9 Verfahren der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen (1) Zum Anerkennungsverfahren erlässt die Ärztekammer Richtlinien, in denen insbesondere Folgendes geregelt ist: 1. Antragsfristen; 2. Inhalt und Form der Anträge und Erklärungen; 3. Methoden der Lernerfolgskontrolle; 4. Teilnehmerlisten; 5. Teilnehmerbescheinigungen; 6. Weiterleitung der Teilnahmelisten mittels Elektronischem Informationsverteilter (EIV) durch den Veranstalter; 7. Ergänzende Anforderungen für die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen bestimmter Kategorien des 6 Abs. 3; 8. Widerspruchsverfahren; 9. Gebühren. (2) Die Anerkennung erfolgt auf Antrag des Veranstalters. Im Antrag ist die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter nach 8 Abs. 3 zu benennen. (3) Der Veranstalter und die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter müssen erklären, dass die Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer in der jeweils gültigen Fassung beachtet werden. Seite 20 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

20 SATZUNGEN UND ORDNUNGEN 10 Anerkennung von Fortbildungsveranstaltern Auf Antrag kann einem geeigneten Veranstalter durch die Ärztekammer für bestimmte von ihm geplante und durchgeführte Fortbildungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der anerkennenden Kammer die Zusicherung erteilt werden, dass diese ohne Einzelprüfung anerkannt werden. Die Zusicherung erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs und kann darüber hinaus mit weiteren Nebenbestimmungen versehen werden. Es ist sicherzustellen, dass der Veranstalter bei der Durchführung dieser Fortbildungsmaßnahmen nachweislich die Bestimmungen der Fortbildungsordnung befolgt. 11 Gegenseitige Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen und Fortbildungszertifikaten (1) Die von anderen Ärztekammern anerkannten Fortbildungsmaßnahmen werden für das Fortbildungszertifikat angerechnet. (2) Die von anderen Ärztekammern ausgestellten Fortbildungszertifikate werden anerkannt. (3) Fortbildungsmaßnahmen, die von einer anderen Heilberufskammer anerkannt wurden, können für das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer angerechnet werden. 12 Fortbildung im Ausland (1) Im Ausland absolvierte Fortbildungsmaßnahmen sind für das Fortbildungszertifikat anrechnungsfähig, soweit sie den Anforderungen dieser Fortbildungsordnung im Grundsatz entsprechen. (2) Die Ärztin oder der Arzt muss einen Nachweis über die Art der Fortbildung führen, der es gestattet, die Einhaltung der Voraussetzungen dieser Fortbildungsordnung zu prüfen. Artikel 2 Die Fortbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg- Vorpommern tritt am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Ärztekammer Mecklenburg- Vorpommern folgenden Kalendermonats in Kraft. Ausgefertigt: Rostock, 4. Dezember 2013 gez. Dr. med. Andreas Crusius Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Kategorie A Präsenz 1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit bei Fortbildungen mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers (z. B. Workshop, Arbeitsgruppen, Qualitätszirkel, Balintgruppen, Kleingruppenarbeit, Supervision, Literaturkonferenzen, Fallkonferenzen, Praktische Übungen) Zusatzpunkte: 1 Zusatzpunkt bei dokumentierter Lernerfolgskontrolle 1 Zusatzpunkt für Interaktion Kategorie B Printmedien/Onlinemedien Strukturierte interaktive Fortbildung über Printmedien, Online-Medien und audiovisuelle Medien mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform. 1 bzw. 2 Punkte pro Übungseinheit. Tutoriell unterstützte Online-Fortbildungsmaßnahme mit nachgewiesener Qualifizierung durch eine Lernerfolgskontrolle in digitaler bzw. schriftlicher Form: 1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit Zusatzpunkte: 1 Zusatzpunkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit bei vollständiger Erfüllung der qualitätssteigernden Kriterien elearning der Bundesärztekammer 1 Zusatzpunkt für Interaktion Kategorie C Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge 1. Autoren erhalten 1 Punkt pro Beitrag 2. Referenten/Qualitätszirkelmoderatoren/Wissenschaftliche Leiter erhalten 1 Punkt pro Beitrag/ Poster/Vortrag/ Veranstaltung zusätzlich zu den Punkten der Teilnehmer Innerhalb der Kategorie werden höchstens 50 Punkte für fünf Jahre anerkannt Kategorie D Selbststudium durch Fachliteratur und -bücher sowie Lehrmittel Innerhalb der Kategorie werden höchstens 50 Punkte für fünf Jahre anerkannt AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 21

21 VERANSTALTUNGEN UND KONGRESSE Veranstaltungskalender Seite 22 Impfkurse in Mecklenburg-Vorpommern - Grundkurs: Erwerb des Impfzertifikates der Ärztekammer M-V - Refresher-Kurs: Voraussetzung: Impfzertifikat einer Ärztekammer Gebühr: Grundkurs: je 80,00, Refresher-Kurs: je 40,00, Erweiterter Refresher-Kurs: 50,00 (Ärzte), 20,00 (med. Assistenzpersonal) Kurse der Ärztekammer M-V , 16:00 19:00 Uhr 3 P Refresher-Kurs , 09:00 14:30 Uhr Grundkurs 6 P , 10:00 15:00 Uhr Impftag der Ärztekammer M-V (Erweiterter Refresher-Kurs) 6 P , 09:00 15:00 Uhr Grundkurs (Im Rahmen der 23. Seminar- und Fortbildungswoche der Ärztekammer M-V in Rostock-Warnemünde) 6 P Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock Leitung: Frau Dr. med. M. Littmann Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de Kurse anerkannter Kursleiter im Kammerbereich , 09:00 13:00 Uhr 3 P Refresher-Kurs , 09:00 14:30 Uhr Grundkurs 6 P Leitung: Frau Priv.-Doz. Dr. med. habil. R. Bruns Ort/Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald, Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin, Frau Priv.-Doz. Dr. med. habil. R. Bruns, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, Greifswald, Tel.: , Fax: , Internet: rbruns@uni-greifswald.de , 14:00 17:30 Uhr Fachärztlicher Refresher-Kurs 4 P Ort: Rostock Leitung: Frau Dr. med. M. Littmann Anmeldung: Berufsverband der Frauenärzte, Herr Dipl.-Med. U. Freitag, Turnerweg 11 a, Wismar, Tel.: , Fax: , dm_freitag-bvf-mv@web.de , 10:30 14:15 Uhr Refresher-Kurs 4 P , 08:30 14:15 Uhr Grundkurs 6 P Ort: Institut für Hygiene, Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg, Salvador-Allende-Str. 30, Neubrandenburg Leitung: Frau Dr. med. M. Littmann, Herr Priv.-Doz. Dr. med. habil. J. Hallauer Anmeldung: Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg, Institut für Hygiene, Sekretariat, Salvador-Allende-Str. 30, Neubrandenburg, Tel.: , Fax: , hyg@dbknb.de Ein vollständiges und aktualisiertes Angebot finden Sie auf der Internetseite: Fortbildung Veranstaltungskalender Veranstaltungen der Ärztekammer M-V Refresher-Kurse Der Praxisnotfall (Herz-Lungen-Wiederbelebung) je 9 P (für niedergelassene Ärzte und deren Assistenzpersonal, jeweils 09:00 16:00 Uhr) Krankenpflegeschule, Sana-Krankenhaus Rügen GmbH, Calandstr. 7 8, Bergen Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock Raum 305, Schulungsraum des Pflegedienstes (MVZ), Universitätsmedizin Greifswald, Fleischmannstr. 6, Greifswald Stadtverwaltung, Brandschutz- und Rettungsamt, Ziegelbergstr. 50, Neubrandenburg Gebühr: 100,00 Ärzte, 80,00 Assistenzpersonal Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de Curriculum für Transfusionsverantwortliche bzw. Transfusionsbeauftragte 16 P (nach dem Transfusionsgesetz und den Richtlinien der Bundesärztekammer / Paul-Ehrlich-Institut) Termin: , 09:00 Uhr , 16:00 Uhr Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock Leitung: Herr Prof. Dr. med. habil. V. Kiefel, Frau Dr. med. K. Stüpmann Gebühr: 150,00 Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de Fallstricke bei der ärztlichen Leichenschau Vermeidungsstrategien Termin: , 14:00 17:30 Uhr 4 P Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock Leitung: Frau Prof. Dr. med. habil. B. Bockholdt Gebühr: 50,00 Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte (und Medizinphysiker) zum Erreichen der Fachkunde Strahlenschutz nach Röntgenverordnung Termin: , 10:00 Uhr 25 P , 15:15 Uhr Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock Leitung: Herr Dr. med. J.-C. Kröger Gebühr: 140,00 (bei Komplettbuchung von Grundund Spezialkurs: 250,00 ) Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de Medizinische Begutachtung (12 Stunden) Termin: , 09:00 Uhr 12 P , 14:00 Uhr Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock Leitung: Herr RA J. Neu Gebühr: 150,00 Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de Adipositas (gesamt 32 Stunden) Teil I P Teil II P Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock Leitung: Frau Dr. med. V. Wagner Gebühr: je 200,00 Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

22 VERANSTALTUNGEN UND KONGRESSE Spezialkurs im Strahlenschutz zum Erreichen der Fachkunde Strahlenschutz nach Röntgenverordnung (Voraussetzung: Besuch des Grundkurses) Termin: , 13:00 Uhr 21 P , 13:00 Uhr Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock Leitung: Herr Dr. med. J.-C. Kröger Gebühr: 140,00 (bei Komplettbuchung von Grund- und Spezialkurs: 250,00 ) Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de Hallo ist hier ein Arzt an Bord? Reisenotfälle zu Lande, zu Wasser und in der Luft 9 P (offen für alle Interessenten, auch medizinisches Personal) Termin: , 09:00 16:00 Uhr Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock Leitung: Herr Dipl.-Med. A. Zeuner Gebühr: 100,00 Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de 80-Stunden-Kurs zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin (80 Stunden; nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer) Termin: , 08:00 Uhr 81 P , 17:15 Uhr Ort: Ärztekammer M-V, Universitätsmedizin Rostock und Berufsfeuerwehr Rostock Leitung: Herr Dr. med. M. Gloger, Herr Dr. med. B. Werner Gebühr: 700,00 Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de Refresher-Kurs Leitender Notarzt und OrgL (16 Stunden) Termin: , 09:00 Uhr 17 P , 16:00 Uhr Ort: Ostseebad Heringsdorf Leitung: N. N. Gebühr: 250,00 Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung 9 P Termin: , 09:00 16:00 Uhr Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock Leitung: Herr Dr. med. J.-C. Kröger Gebühr: 100,00 Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de IX. Umweltmedizinisches Symposium 6 P Termin: , 09:00 14:00 Uhr Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock Leitung: Herr Dr. med. G. Hauk Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, Fax: , fortbildung@aek-mv.de Gendiagnostikgesetz (GenDG) Erwerb der Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung Termin: , 09:00 17:00 Uhr 9 P Ort: Kongresszentrum, Yachthafenresidenz Hohe Düne, Am Yachthafen 1, Rostock-Warnemünde Leitung: Frau Prof. Dr. med. U. Felbor Gebühr: 50,00 Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de Veranstaltungen in unserem Kammerbereich Weiterbildung im Qualitätsmanagement Akutschmerz je 5 P Termine: / / , jeweils 13:00 16:00 Uhr Ort: Raum 316, Universitätsmedizin Greifswald, Fleischmannstr. 6, Greifswald Leitung: Herr Dr. med. A. Jülich Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald, Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Herr Dr. med. A. Jülich, Fleischmannstr , Greifswald, Tel.: , Fax: , ajuelich@uni-greifswald.de Wöchentliche Fortbildung der Abteilung für Kinderchirurgie der Chirurgischen Klinik und Poliklinik der Universitätsmedizin Rostock Termine: donnerstags, je 1 P jeweils 08:15 09:00 Uhr Leitung: Herr Prof. Dr. med. G. Stuhldreier Ort / Anmeldung: Universitätsmedizin Rostock, Chirurgische Klinik und Poliklinik, Abteilung für Kinderchirurgie, Ernst-Heydemann-Str. 8, Rostock, Tel.: Interdisziplinäre suchtmedizinische Fallkonferenz je 3 P Termine: dienstags, jeweils 13:30 15:00 Uhr Ort: kleiner Konferenzraum, Serrahner Diakoniewerk ggmbh, Fachklinik für Abhängigkeitserkrankungen, Am Pfarrhof 1, Serrahn Leitung: Herr Dr. med. W. Traub Anmeldung: Serrahner Diakoniewerk ggmbh, Sekretariat Frau A. Dammeier, Am Pfarrhof 1, Serrahn, Tel.: , Fax: , Internet: buero.dammeier@web.de AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 23

23 VERANSTALTUNGEN UND KONGRESSE Folgende Veranstalter bieten in M-V Balintgruppenarbeit an: Gadebusch Frau Dipl.-Med. A. Hachtmann, Tel.: Greifswald Frau Dr. med. B. Noack, Tel.: Rostock Frau Dr. med. K. Birke, Tel.: Schwerin Herr Dr. med. P. Herzog, Tel.: Stralsund Herr Dr. med. Dr. jur. M. Gillner, Tel.: Komplette Akupunkturausbildung der DGfAN e. V. zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Akupunktur (KV Qualifikation) Beginn neues Kurssystem 2014: Grundkurs A Grundkurs B Ort: Akupunkturfortbildungszentrum Kur- und Ferienhotel Sanddorn, Strandweg 12, Rostock-Warnemünde Leitung: Frau Dr. med. R. Schwanitz Anmeldung: Akupunkturfortbildungszentrum, Frau Dr. med. R. Schwanitz, Strandweg 12, Rostock-Warnemünde, Tel.: , Fax: , ReginaSchwanitz@aol.com Psychosomatische Grundversorgung (20 Stunden Diagnostik und Differentialdiagnostik, 30 Stunden Interventionsmethoden in der Psychosomatischen Grundversorgung) Die Teilnahme an einer kontinuierlichen Balintgruppenarbeit über 30 Stunden ist ebenfalls möglich. Frühjahrskurs (Block I), (Block II) 50 P Herbstkurs (Block I), (Block II) 50 P Ort: Klinik für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin, Universitätsmedizin Rostock, Gehlsheimer Str. 20, Rostock Leitung: Herr Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. W. Schneider Anmeldung: Universitätsmedizin Rostock, Klinik für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin, Frau B. Burau, Gehlsheimer Str. 20, Rostock, Tel.: , Fax: , britta.burau@med.uni-rostock.de Veranstaltungen in anderen Kammerbereichen Dopplerkurse nach DEGUM- und KBV-Richtlinien Ort / Anmeldung: Martin-Luther-Universität Halle- Wittenberg, Institut für Anatomie und Zellbiologie, Herr Dr. A. Klemenz, Halle, Tel.: / -1703, Fax: , albrecht.klemenz@medizin.uni-halle.de 5. Lübecker Venentag Termin: , 09:00 13:00 Uhr Ort: Kesselhaus, Haus 34, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, Ratzeburger Allee 160, Lübeck Anmeldung: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Klinik für Dermatologie, Allergologie und Venerologie, Frau Priv.-Doz. Dr. med. B. Kahle / Frau W. Schmidt-Tomkewicz, Campus Lübeck, Ratzeburger Allee 160, Haus 10, Lübeck, Tel.: , (dienstags und freitags), Fax: , wiebke.schmidt-tomkewicz@uksh.de 21. Ballenstedter Endoskopieseminar Thorakale Endoskopie Themen: Grundlagen der flexiblen und starren Bronchoskopie in Vortrag und Live Übertragung, Praktische Übungen Termin: Leitung: Frau Dr. med. B. Wagener Gebühr: 300,00 Ort / Anmeldung: Ev. Fachkrankenhaus für Lungen- und Bronchialkrankheiten, Lungenklinik Ballenstedt / Harz ggmbh, Sekretariat Frau D. Rieckmann, Robert-Koch-Str. 26 / 27, Ballenstedt, Tel.: , Fax: WATN (Wissenschaftliches Arbeitstreffen Notfallmedizin) Treffen der wissenschaftlichen Arbeitsgruppen der DGAI im Bereich Notfallmedizin Termin: Ort: ATLANTIC Hotel Kiel, Raiffeisenstr. 2, Kiel Anmeldung: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin, Frau A. Lauerwald, Campus Kiel, Arnold-Heller Str. 3, Haus 12, Kiel, Tel.: , Fax: , monika.lauerwald@uksh.de 26. und 27. Kieler Kurse Transoesophageale Echokardiographie (TEE) Teil I / Teil II / Ort / Anmeldung: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin, Frau A. Lauerwald, Campus Kiel, Arnold-Heller-Str. 3, Haus 12, Kiel, Tel.: , Fax: , anaesthesie@uk-sh.de 18. Tagung Mitteldeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen (AMOU) Thema: Orthopädie zwischen Evidenz und Erfahrung Termin: Ort: Friedrich-Schiller-Universität Jena, Campusgebäude, Carl-Zeiß-Str. 3, Jena Leitung: Herr Prof. Dr. med. G. Matziolis, Herr Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. G. O. Hofmann Anmeldung: Kongress- und MesseBüro Lentzsch GmbH, Gartenstr. 29, Bad Homburg, Tel.: , Fax: , info@kmb-lentzsch.de 4. Joint Meeting 13. Passat-Tagung und 103. Tagung der Schleswig- Holsteiner Dermatologen Termin: , 15:00 Uhr , 18:00 Uhr Ort: Maritim Travemünde, Trelleborgallee 2, Lübeck-Travemünde Anmeldung: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Klinik für Dermatologie, Allergologie und Venerologie, Herr Priv.-Doz. Dr. med. T. Fischer, Herr Priv.-Doz. Dr. med. Dr. J. Kreusch, Campus Lübeck, Ratzeburger Allee 160, Haus 10, Lübeck, Tel.: , (dienstags und freitags), Fax: , wiebke.schmidt-tomkewicz@uksh.de Detailliertere Angaben und weitere Fortbildungs - veranstaltungen finden Sie auf der Internetseite: Fortbildungs portal Seite 24 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

24 AUS DER KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG Öffentliche Ausschreibung von Vertragsarztsitzen gemäß 103 Abs. 3 a und 4 SGB V Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern schreibt auf Antrag folgende Vertragsarztsitze zur Übernahme durch einen Nachfolger aus, da es sich um für weitere Zulassungen gesperrte Gebiete handelt. Planungsbereich Übergabetermin Bewerbungsfrist Ausschreibungsnr. Hausärztliche Versorgung Mittelbereich Rostock Stadtgebiet Hausarzt (Praxisanteil) 1. Juli Januar /02/13 Hausarzt 1. April Januar /07/13/1 Mittelbereich Schwerin Stadtgebiet Hausarzt nächstmöglich 15. Januar /05/13 Hausarzt nächstmöglich 15. Januar /03/13 Hausarzt 1. Juli Januar /07/13 Hausarzt 1. März Januar /06/13 Hausarzt nächstmöglich 15. Januar /08/13 Mittelbereich Greifswald Stadtgebiet Hausarzt 1. Juli Januar /08/13 Allgemeine fachärztliche Versorgung Kreisregion Schwerin/Wismar/Nordwestmecklenburg Facharzt für Chirurgie (Praxisanteil) nächstmöglich 15. Januar /09/12 Facharzt für Psychotherapeutische nächstmöglich 15. Januar /09/13 Medizin (halber Vertragsarztsitz) Kreisregion Neubrandenburg/Mecklenburg-Strelitz Facharzt für Augenheilkunde nächstmöglich 15. Januar /07/13 Kreisregion Stralsund/Nordvorpommern Facharzt für Augenheilkunde nächstmöglich 15. Januar /11/13/2 Landkreis Parchim Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin nächstmöglich 15. Januar /05/13 Die Ausschreibungen erfolgen zunächst anonym. Bewerbungen sind unter Angabe der Ausschreibungsnummer an die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg- Vorpommern, Postfach , Schwerin, zu richten. Den Bewerbungsunterlagen sind beizufügen: Auszug aus dem Arztregister; Nachweise über die seit der Eintragung in das Arztregister ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten; Lebenslauf; Behördenführungszeugnis im Original. AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 25

25 RECHT Die Blutentnahme nach einer Nadelstichverletzung Wenn sich das medizinische Personal bei einer medizinischen Maßnahme verletzt und es möglicherweise zu einer Ansteckung mit einem HI-Virus gekommen sein könnte, so kann eine Blutentnahme beim Patienten zum Zwecke einer Testung auf das HI-Virus erforderlich werden. Zunächst ist immer in erster Linie zu versuchen, die Einwilligung des Patienten in die Blutentnahme zum Zwecke der Untersuchung des Blutes auf das HI-Virus zu erlangen. Die Einwilligung in die Blutentnahme als medizinische Maßnahme setzt die Aufklärung über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände voraus. Dazu gehören gemäß 630 e des Bürgerlichen Gesetzbuches insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Vom Grundsatz ist also davon auszugehen, dass der Patient bei der Blutentnahme darüber aufzuklären ist, dass sein Blut auch auf das HI-Virus getestet wird, da dies einen für die Einwilligung wesentlichen Umstand darstellt. Das Landgericht Karlsruhe hatte über die Fallgestaltung zu entscheiden, in der die Patientin zwar darüber aufgeklärt wurde, dass zum Zwecke der Feststellung der Operationsfähigkeit eine Blutentnahme erforderlich sei und dass das Blut zum Schutz anderer Patienten und des Personals auf Infektionskrankheiten getestet werden sollte. Der HI-Virus wurde aber nicht explizit erwähnt. Durch die Patientin wurde die Einwilligung erteilt. Als das Blut dann auch auf das HI-Virus untersucht wurde, verlangte die Patientin Schadenersatz und Schmerzensgeld, da die Patientin der Auffassung war, darin nicht eingewilligt zu haben. Über das HI-Virus hätte sie gesondert aufgeklärt werden müssen. Die erteilte Einwilligung für den Test auf Infektionskrankheiten habe das HI-Virus nicht umfasst. Das Landgericht Karlsruhe entschied, dass die erteilte Einwilligung in die Untersuchung auf Infektionskrankheiten auch die Testung auf HIV einschloss. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass es eine Infektionskrankheit wie andere auch sei und im Vergleich zu anderen schweren Infektionskrankheiten wie Hepatitis C wegen ihrer medikamentösen Beherrschbarkeit keine Sonderrolle mehr einnehme. Die Patientin habe daher davon ausgehen müssen, dass bei der Untersuchung des Blutes auf Infektionskrankheiten zum Schutz Dritter vor allem schwerste Infektionskrankheiten ausgeschlossen werden sollen. Deshalb sei die Blutuntersuchung auf HIV von der erteilten Einwilligung umfasst gewesen. Die Auffassung des Landgerichts Karlsruhe wurde im Berufungsverfahren durch das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt. Ob daraus geschlussfolgert werden kann, dass die Aufklärung über die Testung auf Infektionskrankheiten ausreichend ist, kann nicht abschließend beurteilt werden, da es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, die noch nicht höchstrichterlich bestätigt wurde. Insbesondere ist zu beachten, dass diese Entscheidung vor dem Patientenrechtegesetz ergangen ist und seither die Rechte der Patienten auf eine informierte und umfassende Aufklärung gestärkt wurden. Wenn der Patient gar keine Einwilligung erteilt hat, so wäre eine Blutentnahme gegen den Willen des Patienten eine Körperverletzung. Diese wäre nur dann nicht rechtswidrig, wenn es einen Rechtfertigungsgrund für diese Tat gibt. In Betracht kommt der sog. rechtfertigende Notstand. Dieser ist in 34 StGB geregelt: Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. Ausgangspunkt der Überlegungen ist, dass sich zwei unterschiedliche Rechtsgüter gegenüberstehen. Auf der einen Seite stehen die Rechtsgüter des Patienten. Hier kommen die körperliche Unversehrtheit, das Persönlichkeitsrecht sowie das Recht vor Missachtung seiner Autonomie in Betracht. Diesem Rechtsgut stehen die Rechtsgüter Leib und Leben des medizinischen Personals gegenüber. Durch die Nadelstichverletzung könnte nun möglicherweise das HI-Virus übertragen worden sein und damit eine Gefahr für die Rechtsgüter des medizinischen Personals bestehen. Dabei wird an das Vorliegen einer Gefahr die Voraussetzung gestellt, dass nicht nur eine gedankliche Möglichkeit Seite 26 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

26 RECHT einer Schädigung, sondern eine über die allgemeinen Lebensrisiken hinausgehende Wahrscheinlichkeit einer Schädigung besteht. Das bedeutet, dass gewisse Anhaltspunkte bestehen müssen, dass das HI-Virus übertragen worden sein könnte, weil es sich beispielsweise um einen Risikopatienten handelt. Sollte nun also ein Rechtsgut des medizinischen Personals in Gefahr sein, so wäre eine Güterabwägung vorzunehmen. Dabei ist allerdings stark umstritten, wie eine Abwägung vorzunehmen ist. Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass bei höchstpersönlichen Rechtsgütern wie dem Leben und der körperlichen Integrität nicht abgewogen werden sollte. Das führt zu der Ansicht, dass eine zwangsweise Blutentnahme als einziges Mittel zur Erhaltung fremden Lebens nicht durch den Notstand gerechtfertigt werden kann. Es wird aber auch vertreten, dass bei der Abwägung eine relativ geringe Intensität des Eingriffs auf Seiten des Patienten einer erheblichen Gefährdung des medizinischen Personals gegenüberstehe und daher eine geringfügige Blutentnahme zum Zweck der betreffenden Diagnose wegen Notstandes gerechtfertigt sei. In diesem hochsensiblen Bereich besteht also keine Einigkeit, ob eine Blutentnahme gegen den Willen des Patienten überhaupt gerechtfertigt werden kann. Sollte sich die Meinung durchsetzen, dass die Blutentnahme durch die Annahme eines Notstandes gerechtfertigt werden könnte, so muss zwingend die Voraussetzung beachtet werden, dass die Gefahr nicht anders als durch den Eingriff abgewendet werden darf. Die Blutentnahme darf nur das allerletzte Mittel sein. Hier sei noch einmal auf den Vorrang der Einwilligung hingewiesen. Katharina Janta und Antje Kummerow, Referat Recht in Zusammenarbeit mit dem AIDS-Ausschuss der Ärztekammer M-V Aus der Praxis der Norddeutschen Schlichtungsstelle Lumbago Die heilende Wirkung allein der Spritze Kasuistik Der 64 Jahre alte Patient stellte sich am 15. Mai 2009 in einer allgemeinmedizinischen Praxis mit akuter Lumbago vor. Dort erhielt er intragluteale (i. m.) Injektionen von 50 mg Prednisolon und 500 mg Analgin. Zwei weitere Injektionen der gleichen Medikamente erfolgten jeweils am 18. Mai 2009 und am 19. Mai Am 4. Juni 2009 suchte der Patient erneut die Praxis auf. Es fand sich ein livides Areal im Bereich des Gesäßes, das als Spitzenhämatom diagnostiziert wurde. Lokalmaßnahmen besserten zunächst die Beschwerden. Die Wiedervorstellung am 10. Juni 2009 erfolgte wegen jetzt eindeutiger Schwellung, Rötung und subfebriler Temperaturen. Unter der Diagnose einer Infektion im linken Oberschenkel nach i. m. Injektion verordnete der Allgemeinmediziner zwei Antibiotika. Am nächsten Tag wurde eine Computertomographie von Gesäß und Becken durchgeführt mit der daraus resultierenden Verdachtsdiagnose eines infizierten Hämatoms. Bei lokal unverändertem Befund überwies der All- gemeinmediziner den Patienten am nächsten Tag zu einem Chirurgen, der einen großen Spritzenabszess diagnostizierte und den Patienten stationär in eine chirurgische Klinik einwies. Dort wurde der Abszess eröffnet, die Wundhöhle gespült. Nach der Entlassung aus der Klinik am 15. Juni 2009 wurde die Wunde ambulant weiter behandelt, bis sie am 28. August 2009 zugranuliert war. Der Patient vermutet, die Applikation der Spritzen sei fehlerhaft gewesen und fehlerbedingt hätte sich der Spritzenabszess entwickelt. Der Arzt argumentiert, der Patient habe, als er sich am 15. Mai 2009 mit den Zeichen einer akuten Lumbago beidseits in der Praxis vorstellte, angegeben, daheim ohne Erfolg Schmerzmittel eingenommen zu haben. Nach klinischer Untersuchung habe er den Patienten über die bestehenden Therapiemöglichkeiten (Erhöhung der Schmerzmitteldosis, Wärmeapplikation oder Spritzentherapie) aufgeklärt. Der AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 27

27 RECHT Patient habe ausdrücklich eine Injektionsbehandlung gewünscht, da eine solche drei Jahre zuvor erfolgreich durchgeführt worden sei. An zwei unterschiedlichen Injektionsorten seien daraufhin 50 mg Prednisolon und 500 mg Analgin nach Lagerung und Desinfektion intramuskulär verabreicht worden. Bei Persistenz der Beschwerden seien weitere Injektionen am 18. und 19. Mai 2009 erfolgt. Bei der Wiedervorstellung am 4. Juni 2009 habe der Patient über Schmerzen im rechten Musculus Gluteus geklagt. Unter der Annahme eines Hämatoms sei Kühlung verordnet und Heparinsalbe rezeptiert worden. Am 10. Juni 2009 habe der Patient über subfebrile Temperaturen berichtet. Daraufhin sei mit einer Antibiotikabehandlung begonnen worden. Als am Folgetag der Befund unverändert gewesen sei, habe er eine Computertomographie am gleichen Tag veranlasst, die einen Spritzenabszess ergab. Daraufhin sei der Patient einem niedergelassenen Chirurgen vorgestellt worden. Einen Behandlungsfehler könne er nicht erkennen. Die Injektionen seien nach dem erforderlichen hygienischen Standard erfolgt. Die Überwachung und alle weitergehenden Maßnahmen nach Auftreten der Beschwerden seien zeit- und regelgerecht erfolgt. Gutachten Die intramuskuläre Injektion von Steroiden und Metamizol sei nicht indiziert gewesen. Generell sei die intramuskuläre Injektion von Medikamenten eine komplikationsträchtige Maßnahme und die Indikationsstellung streng zu überprüfen. Von einer Injektionstherapie bei Lumbago werde in den Leitlinien explizit abgeraten. Die Fachinformation für Solu- Decortin, das Prednisolon entspreche, enthalte zahlreiche zugelassene Anwendungsgebiete für eine parenterale Anfangsbehandlung. Lumbago sei nicht darunter aufgeführt. Das Auftreten des Glutealabszesses sei auf eine nicht indizierte und auch nicht zugelassene intramuskuläre Injektionsbehandlung mit Steroiden und Metamizol bei akuter Lumbago zurückzuführen. Eingeschränkt werden müsse, dass die i. m. Injektion auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten erfolgt sei. Zu dem Gutachten wurde ärztlicherseits eingewendet, dass vor der Konsultation am 15. Mai 2009 Wärmeapplikation, körperliche Schonung und Paracetamol in Tablettenform die Symptome nicht gebessert hatten. Die vorgeschlagene Kombinationsbehandlung mit einem Muskelrelaxans und nichtsteroidalem Antirheumatikum (NSAR) habe der Patient wegen bekannter Magenunverträglichkeit vehement abgelehnt. Der Patient habe um die i. m. Injektion der Medikamente gebeten. Glukokortikoide könnten in Kombination mit Analgetika zur Behandlung chronischer Schmerzen eingesetzt werden und diese Kombination sei explizit auch für die Behandlung von Lumbago/Lumbalgien in einem Lehrbuch der Schmerztherapie aufgeführt. Entscheidung der Schlichtungsstelle Die Schlichtungsstelle folgte den Argumenten des Gutachters und sah keine Indikation für die durchgeführte i. m. Medikation. Es gibt keine Belege für einen therapeutischen Effekt einer derartigen Behandlung. 1 In einer Übersicht über die therapeutischen Empfehlungen verschiedener (13 nationaler, zwei internationaler) Leitlinien zum Thema unterer Rückenschmerz inklusive Lumbago findet sich keine Nennung einer i. m. Medikation. Übereinstimmend werden Paracetamol und als Zweitlinienmedikation NSAR genannt. Die Entscheidung zur i. m. Behandlung der akuten Lumbago war daher fehlerhaft. Als Fehlerfolge waren die Schmerzen, die Notwendigkeit der operativen Sanierung und der daraus resultierende längere Heilungsverlauf bis Ende August 2009 anzusehen. Praxistipp: Es ist im Praxisalltag nicht ungewöhnlich, dass Patienten den Wunsch nach einer parenteralen Therapie äußern, die entweder in der Vergangenheit schon einmal erfolgreich angewandt wurde oder aber auch, weil sie diese Form von vornherein für wirksamer als die enterale Applikation halten. Die Erfüllung von derartigen Wünschen von Patienten ist jedoch stets limitiert durch die Grenzen der Indikation. Verfasser: Rechtsanwalt Johann Neu Geschäftsführer Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Hans-Böckler-Allee Hannover info@schlichtungsstelle.de Internet: 1 Staal, J. B. de Bie, R. A. de Vet, H. C. W., Hildebrandt, J, Nelemans, P. (2008) Injection Therapy for Subacute and Chronic Low Back Pain. Spine 34, 49 Seite 28 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

28 KONGRESSBERICHT Menschen bewegen Erfolge erleben Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie, Berlin, 22. bis 25. Oktober 2013 Wo anfangen bei dem Versuch über einen der größten, wenn nicht den größten europäischen medizinisch-wissenschaftlichen Kongress zu berichten? Am besten natürlich mit der Eröffnungsveranstaltung wenngleich da bereits der erste Kongresstag mit 48 Sitzungen a 90 Minuten, acht Seminaren und diversen Firmen-Symposien und -Workshops hinter den Teilnehmern * lag. Umrahmt von frischer Musik des Quintetts Saxroyal aus Kärnten (die auf Saxophonen aus Markneukirchen spielen) haben die drei Kongresspräsidenten das Motto Menschen bewegen Erfolge erleben interpretiert und dabei jeweils spezifische Probleme aus der Sicht ihres Verbandes zur Sprache gebracht. Der Kongresspräsident 2013 des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie Prof. Dr. Karl-Dieter Heller (Braunschweig) sieht im Motto des Kongresses einen Ausdruck der Faszination des Fachgebietes O&U. Mittlerweile Orthopäden und Unfallchirurgen sind eine wesentliche Größe innerhalb der chirurgischen Disziplinen und eine Kraft, die auch politisch wahrgenommen wird. Im Verlauf seiner Rede setzt sich Heller dann mit dem Wandel des Berufsbildes in der Generation Y auseinander. Die Work-Life-Balance wird zunehmend in Richtung Freizeit und Familie verschoben. Aber: Arzt-Sein ist kein Acht-Stunden-Job mit tariflich geregelter Mittagspause plus regenerativem Turnen in der Kaffeepause. Heller postuliert einen goldenen Mittelweg zwischen den Babyboomern und der Generation Y. Generationenübergreifend stellt er Leidenschaft für den Beruf und Empathie für den Menschen fest. Mit deutlichen Worten setzt sich Heller sodann mit dem entstellenden Abbild der O&U in den Medien auseinander. Den Behauptungen über steigende Operationszahlen stellt er die seit 2009 stagnierende oder leicht rückläufige Anzahl der Implantation von Endoprothesen gegenüber. Weder die pointiert negative Berichterstattung noch die poli- Das ICC wird rekonstruiert; neuer Kongressort Messe Süd viel Raum und weite Wege * Der besseren Lesbarkeit halber werden personenbezogene Bezeichnungen in diesem Beitrag geschlechtsneutral gebraucht und beziehen sich sowohl auf Frauen als auch auf Männer. AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 29

29 KONGRESSBERICHT Ungefähr 250 Aussteller demonstrieren die Leistungsfähigkeit und Vielgestaltigkeit des Fachgebietes O&U tischen oder ökonomischen Rahmenbedingungen, auch nicht die unsinnige und zeitaufreibende Dokumentationsflut kann und wird die Faszination unseres Berufs schmälern. Prof. Dr. Reinhard Hoffmann (Frankfurt/Main), Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und zugleich der gemeinsamen Dachgesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) zeigte auf, wo die Wurzeln der erfolgreichen Unfallchirurgie liegen: Seit 20 Jahren bietet das Traumaregister der DGU eine solide Datengrundlage für die Arbeit der Traumanetzwerke in unserem Lande. Die Sterblichkeit Schwerstverletzter konnte damit halbiert werden; mehr und mehr rücken Rehabilitation und Wiedereingliederung in den Mittelpunkt der Bemühungen. Als Meilensteine bezeichnete Hoffmann das Weißbuch Schwerverletztenversorgung und die S3-Leitline Polytrauma. Grundlagenforschung, Versorgungsforschung und Netzwerkbildung bilden die Grundlage für wissenschaftlichen Erfolg. Die vor fünf Jahren geschlossene Vernunftehe zwischen Orthopäden (DGOOC) und Unfallchirurgen (DGU) zur DGOU bezeichnete der Kongresspräsident als unauflösbar. Interne Differenzen vor allem in universitären Strukturen werden sich zurechtrütteln. Sodann warnte er vor frühzeitiger Superspezialisierung und stellt einen Mangel an Ärzten mit fundierter, breiter fachlicher Ausbildung oder gar humanistischer Bildung fest. Deutliche Worte findet Hoffmann für eine Gesundheitspolitik, die gerade O&U immer wieder unter Generalverdacht stellt, und wendet sich gegen eine überbordende Bürokratie, das Primat der Ökonomie und zu starre Arbeitszeitregelungen. Prof. Dr. Bernd Kladny (Herzogenaurach), Präsident der Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), ging in seiner Ansprache zunächst auf die Bedeutung der konservativen Verfahren ein und betonte: In Orthopädie und Unfallchirurgie sind der operative und der konservative Bereich schon immer eine Einheit. Kladny erläuterte, warum in der Facharzt-Weiterbildung die ganze Breite des Faches abgebildet werden müsse. Gleichzeitig wandte er sich gegen die Tendenz der Superspezialisierung und stellte die Frage: Wann dürfen wir den Spezialisten für die Großzehe erwarten? In O&U bedürfe es eines abgestimmten Algorithmus von Prävention, Therapie und Rehabilitation, der nicht mit Effizienz verwechselt werden dürfe. Sodann setzte sich der Kongresspräsident mit Evidenz, Effizienz und Ökonomie auseinander. Die Erstellung einer abrechnungsfähigen prüfsicheren Akte ist anscheinend das höchste Ziel unseres Medizinbetriebes. Mit Ökonomie ohne Rücksicht auf ethische Prinzipien und dem Verlust der humanen Funktion sei Deutschland dabei, sein anerkannt hohes Renommee des Gesundheitssystems zu verspielen. Mit Blick auf Wirtschaftlichkeitsprüfung, Plausibilitätsprüfung, MDK-Prüfung etc. beklagt Kladny das fehlende Vertrauen in die ärztliche Leistung und weist darauf hin, dass die Ärzteschaft selbst mit dem Endoprothesenregister und der Zertifizierung von Endoprothesenzentren (Endocert ) herausragende Beispiele der Qualitätssicherung liefert. Der Beifall machte deutlich, wie sehr die drei Präsidenten dem Auditorium aus dem Herzen gesprochen haben. Die Präsidenten des DKOU 2013 (v.l.): Prof. Dr. Heller, Prof. Dr. Kladny und Prof. Dr. Hoffmann Seite 30 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

30 KONGRESSBERICHT Traditionell erfolgen im Rahmen der Eröffnung auch die Ehrungen verdienstvoller Mitglieder: Ehrenmitglied der DGOU wurde Prof. Dr. Norbert Haas (Berlin Charité); der langjährige Generalsekretär der DGU, alternierend auch der DGOU Prof. Dr. Hartmut Siebert wurde Ehrenmitglied der DGU; die DGOOC ehrte den Pionier der orthopädischen Rheumatologie Prof. Dr. Gerd Weseloh und der BVOU Dr. Uto Kleinstäuber (Hannover) mit der Ehrenmitgliedschaft. In der Liste der Ausgezeichneten finden sich auch der 1. Oberarzt der Orthopädischen Universitätsklinik Rostock PD Dr. Ralf Skripitz und Katrin Zenk, wissenschaftliche Mitarbeiterin ebenda, die mit einem Kongress-Stipendium der DGOOC geehrt wurden. Ulrich Wickert: Werte im Wandel erfolgreich um jeden Preis? Spielen auf Instrumenten aus Markneukirchen: Saxroyal aus Kärnten Höhepunkt der Eröffnung war die Festrede von Ulrich Wickert, die er unter zum Thema Werte im Wandel erfolgreich um jeden Preis? gehalten hat. Ausgehend von der Frage, welche Gesundheitspflege die Gesellschaft haben möchte billig oder effizient geht Wickert auf die damit verbundenen ethischen Fragen ein. Er würdigt soziales Engagement vieler Ärzte, beklagt aber gleichzeitig die ökonomische Überlagerung ärztlicher Tätigkeit. Grenzenlose Freiheit, Freiheit von ethischen Zwängen kann es nicht geben, denn der Mensch hat dem Grundgesetz nach einen eigenen Wert; Freiheit und Gleichheit sind Grundwerte; die menschliche Gesellschaft ist eine wertegebundene Gemeinschaft, die der Ökonomie ethische Grenzen setzt. Der Festredner erläutert, dass und warum die Freiheit nicht grenzenlos sein kann; Freiheit wird vor allem durch sittliche Normen beschränkt. Wickert wendet sich dann dem Begriff der Sitte zu und erläutert, wie sittliche Normen bereits im vorgesetzlichen Raum wirken. An Beispielen erläutert er wie sittliche Normen auf den Einzelnen wirken. Die individuellen Freiheitsrechte werden durch die guten Sitten und ethische Regeln geleitet. Nur wenn die damit allgemein anerkannten Regeln nicht mehr ausreichen, bedarf es der Eingriffe durch gesetzliche Regelungen. Statt allumfassender gesetzlicher Regelungen fordert Wickert das gute Benehmen. Die Begriffe mögen altmodisch sein, die damit verbundenen Werte sind es keinesfalls. Schließlich kommt Ulrich Wickert auf die Bedeutung der nationalen Identität zu sprechen und erläutert, warum dieser Begriff in Deutschland problematisch ist. Die nationale Identität hat auch Auswirkungen auf den Problemkreis Organspende, die Probleme mit der Stammzellenforschung, mit der Gentechnologie und andere spezifisch deutsche Probleme. Die vielschichtigen Ausführungen des Festredners können hier nur angerissen werden. Seine 40 Minuten lange Rede kann unter als Videoaufzeichnung angehört werden. Das eingangs skizzierte Programm des Eröffnungstages hat sich an allen Kongresstagen in gleicher Dichte fortgesetzt. Der Kongress hat recht umfassend das breite Spektrum des Fachgebietes Orthopädie und Unfallchirurgie abgebildet. An dieser Stelle kann dies nicht einmal annähernd wiedergegeben werden. Prof. Dr. Almut Tempka (Berlin) moderiert die Sitzung zur Entwicklung der neuen Weiterbildungsordnung (WBO) AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 31

31 KONGRESSBERICHT Die täglichen Pressekonferenzen eine gute Orientierungshilfe über die wichtigsten Fragen und Probleme in O&U Es sind einige nüchterne (und ernüchternde) Zahlen, die diesen Kongress und seine Größe rechtfertigen: Noch in den 90er Jahren verstarb etwa jeder 4. Schwerverletzte in der Klinik an den Folgen seiner Verletzung heute überleben neun von zehn dieser Patienten. Dies ist vor allem dem Traumaregister und dem Traumanetzwerk der DGU sowie den Erkenntnissen aus der Versorgungsforschung zu verdanken. Im TraumaNetzwerkDGU sind derzeit über 900 Kliniken in 39 zertifizierten Netzen organisiert. Etwa Menschen erleiden jährlich eine Schenkelhalsfraktur; die direkten Kosten der Versorgung liegen in der Größenordnung von 2,5 Milliarden Euro. Neben tiefgreifenden persönlichen und sozialen Einschnitten liegt die volkswirtschaftliche Bedeutung in dem wachsenden Bedarf an Rehabilitation und Pflege. Während die Anzahl der Endoprothesenimplantationen in den letzten Jahren stagniert, zeigen die Operationszahlen an der Wirbelsäule eine markante Zunahme. Von 2005 bis 2011 haben sich die OP-Zahlen mehr als verdoppelt; bei Spondylodesen beträgt das Plus gar 238%. Diese Zahlen belegen nicht nur Fehlanreize durch das aktuelle Vergütungssystem, sie sind auch Ausdruck von Defiziten in der konservativen und manuellen Therapie. Bereits mit 45 Jahren ist fast jeder Zehnte von Arthrose betroffen; Osteoporose betrifft ca. 6,5 Millionen Menschen in Deutschland und Rückenschmerzen kennt fast jeder damit wird das Schwergewicht des Kongresses auf die konservative Therapie unterstrichen. Die demographischen Herausforderungen für das Gesundheitssystem, insbesondere für die O&U, die Allgemeinmedizin und die Kardiologie sind inzwischen eine Binsenwahrheit. Hervorzuheben sind die vielfältigen Maßnahmen, mit denen die DGOU diesen Problemen zu begegnen sucht. Genannt seien hier nur das Junge Forum als Plattform des Nachwuchses (auch im Vorstand vertreten), die Unterstützung von Doktoranden und die Vergabe von Kongressstipendien sowie die Fit-after-eight-Kurse zur Vorbereitung auf den Facharzt. Mit dem Tag der Studierenden, der Summer School und youngsters sollen Studierende frühzeitig an das Fachgebiet herangeführt werden. Das Engagement der Fachgesellschaft wird nicht zuletzt dadurch verdeutlicht, dass an drei Kongresstagen jeweils ein ganzer Saal für berufs- und gesundheitspolitische Themen reserviert war. In diesem Zusammenhang muss auch die Zukunftswerkstatt der DGOU am in Berlin erwähnt werden, in der Vertreter u. a. der Ärztekammern, der Krankenkassen, des Gemeinsamen Bundesausschusses, des Sachverständigenrates beim BMG und des Jungen Forums O&U mit den führenden Vertretern der Fachgesellschaften über die künftige Finanzierung der Weiterbildung im Fachgebiet diskutierten. Das geschiente Bäumchen als Symbol der Orthopädie ist weithin bekannt (und in den Symbolen der DGOOC und des BVOU enthalten). Mit 10 gespendeten Spree-Eichen, die im Regierungsviertel gepflanzt wurden, unterstützen die DGOU und der Berufsverband die Aktion Stadtbäume für Berlin. Diese sind nicht krank, aber als junge Bäume auch anfänglich geschient vielleicht können sie die Politiker darauf aufmerksam machen, dass die drängenden Probleme des Gesundheitssystems (Krankenhausfinanzierung, Vergütung ambulanter Leistungen, Finanzierung der Weiterbildung, GOÄ, Prävention u. v. a.) ebenfalls einer Schienung bedürfen! Weitere Möglichkeiten gezielter Information: Auf www. dkouimweb.dkou.org werden Vorlesungen und ausgewählte Vorträge insbesondere aus der Reihe Tipps und Tricks wiedergegeben. Für Kongressteilnehmer ist dieser Service kostenlos, andere zahlen einmalig EUR 39,00 für ein Jahr. Die kostenlose Abstract-CD kann auf der Website abgefordert werden, solange der Vorrat reicht; die Abstracts sind ebenfalls bei German Medical Science ( auch auf Deutsch abrufbar. Dr. Wilfried Schimanke Seite 32 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

32 BUCHVORSTELLUNGEN Für Sie gelesen Wege aus dem Schmerz Anregungen für Ärzte, Psychologen und Patienten Dieter Curschmann, Holger Baust, Jan Matejcek, Sigmar Scheerer Mit einem Geleitwort und einem Gastbeitrag von Günter Baust Logos Verlag Berlin Seiten, 41 s/w Abb./Tab., 39,80 ISBN Das vornehmlich für Hausärzte, jedoch auch alle anderen Ärzte sowie für Psychologen und Patienten geschriebene Buch über den Schmerz hat in seiner Stofffülle durchaus etwas Faustisches : Wer vieles bringt, wird manchem etwas bringen! Die vier Verfasser und der Gastautor sind Fachärzte mehrerer Disziplinen und verfügen über psycho- und schmerztherapeutische Spezialkenntnisse mit entsprechendem Patientengut. Im Wesentlichen geht es in dem bemühten Lesebuch um ein ganzheitsmedizinisches ( bio-psycho-soziales ) Verständnis chronischer Schmerzen und ihrer Behandlung. Das Werk besteht aus drei Hauptteilen: Der Schmerz Der Schmerzkranke Wege aus dem Schmerz. Das erinnert zunächst an Hippokrates, nach dem die [medizinische] Kunst aus drei Teilen besteht, eben der Krankheit, dem Kranken und dem Arzt. Leider folgt das kunstreiche Schmerzbuch dieser klaren Dreiteilung nicht durchweg. Innerhalb und zwischen den beiden ersten Teilen kommt es zu Überschneidungen von Ursachen, Symptomen und Krankengeschichten sowie bereits zu Behandlungshinweisen, die man erst im dritten Teil ( Wege aus dem Schmerz ) erwartet, der die Hälfte des Buchinhalts ausmacht. Insofern verlangen zuweilen die Einordnung und Zuordnung der aus einem reichen Erfahrungsschatz der Autoren stammenden Sachverhalte einen bemühten und geduldigen Leser. Die besagten Wege aus dem Schmerz umspannen einen Bogen von medikamentöser Behandlung mit Analgetika und Opiaten, über Psycho- und Physiotherapie, Physikalische Methoden, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) mit allen Spielarten sowie Naturheilkunde und Palliativmedizin bis hin zu einer multimodalen interdisziplinären Schmerztherapie. Am Ende des vielschichtigen Buches aus der Praxis für die Praxis haben die Leser so viele Einzelheiten kennengelernt, dass sie versucht sind, Alexander Herzen wörtlich zu nehmen: Wir sind nicht die Ärzte, wir sind der Schmerz. Jedoch gibt das Erfahrungsbuch den um die individuelle Schmerzbetreuung ihrer Patienten besorgten Ärzten praktische Behandlungshinweise und veranlasst sie zu persönlicher Reflexion ihrer Bemühungen. Mit kollegialen Grüßen... Sprachdummheiten der Medizin Reiner W. Heckl 4. bearbeitete und erweiterte Auflage, Springer Medizin Verlag Heidelberg Seiten, 14,95 ISBN Prof. H. Nizze, Rostock Eine lebendige Sprache wird immer vielen Wandlungen unterworfen sein. Das gilt auch für das Mediziner-Deutsch. Es enthält Ausdrücke, Begriffe, Fremd- und Füllworte, die letztlich der Mediziner- Jargon sind, eben die Sondersprache einer Berufsgruppe. Der Autor dieses für Mediziner gedachten Büchleins hält sich an ein Zitat von Voltaire ( ): Verwende nie einen neuen Begriff, sofern er nicht drei Eigenschaften besitzt. Er muss notwendig, er muss verständlich und er muss wohlklingend sein (Seite 28). Unter dieser Maxime nimmt er viele so genannte Sprachdummheiten aus Arztbriefen und wissenschaftlichen Arbeiten unter die Lupe. Die sollten ausgemerzt und verlassen werden. AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 33

33 BUCHVORSTELLUNGEN Dazu zitiert er Nietzsche ( ): Den Stil verbessern, heißt Gedanken verbessern. Das Buch beginnt mit Erläuterungen über sprachlichen Ausdruck und Stilmittel der Rhetorik. Pleonasmen, da sollen wir Worte und Silben sparen. Doch können sie nicht auch der nachdrücklichen Veranschaulichung dienen!? Zum akuten Schlaganfall meint der Autor, dass akut schon im Schlag und auch im Anfall enthalten sei. Wir sollten höchstens von der Akuttherapie des Schlaganfalls sprechen. Aber wir unterscheiden doch zwischen dem wirklich akuten Ereignis und dem erst z. B. im MRT nachgewiesenen Insult (Schlaganfall)! Es würde zu viel Unwesentliches, Überflüssiges geschrieben ( Redundanz ). In Arztbriefen und auch bei den Veröffentlichungen gäbe es zu viele Doppelaussagen. Ich meine, doppelt hält besser. Vielleicht wird das Gesagte nicht zweimal überlesen! Viele Metaphern, also Worte oder Wortgruppen ersetzende sprachliche Ausdrücke sollten überdacht werden. Eine engmaschige Kontrolle sei ein Ausdruck der sich in poetischer Weise der Genauigkeit entzieht! Jeder Leser von engmaschig weiß aber, hier muss ich den Patienten öfter kontrollieren. Das wie oft will der Schreiber dem Kollegen nicht vorschreiben. Auch werden die vielen Anglizismen kritisiert. Doch unsere moderne und aktuelle Computersprache ist eben Denglisch, woraus sich viele Parallelen ergeben. Die Kritik an den häufigen Abkürzungen ist wirklich berechtigt. Jedes Fachgebiet kürzt und vereinfacht, und achtet nicht darauf, dass ein anderes Gebiet die gleichen Kürzel für ganz etwas anderes auch verwendet. Wichtig ist deshalb, dass die allgemeinen und wichtigen Aussagen im Text auch für den anderen Kollegen verständlich sind. Das Buch besteht vor allem aus einem sehr detaillierten Glossar. Das ist gewissermaßen ein Lexikon der Sprachdummheiten, welches alle Medizinerinnen und Mediziner nicht nur lesen, sondern wohl dosiert und überlegt anwenden sollten. Dann hat das mit spitzer Feder und sicher auch mit zwinkernden Augen verfasste Büchlein einen richtigen Sinn. Dr. med. C. Brock, Neubrandenburg Das Buch Eine illustrierte Geschichte Martyn Lyons Aus dem Englischen von Birgit Fricke und Jutta Orth Gerstenberg Verlag Hildesheim Seiten, gebunden, 266 Illustrationen, davon 214 farbig, 29,95 ISBN Wer hat diese Erfahrung nicht schon selbst erlebt? Man nimmt ein Buch in die Hand, schaut, berührt den Einband, schlägt es auf, blättert, liest, und schon ist es passiert: man gibt es nicht mehr her. So ist es mir mit dem vorliegenden Exemplar ergangen. Zur Buchkultur gehört eben auch Sinnlichkeit. Der Brite Martyn Lyons, der als Professor an der University of New South Wales in Australien lehrt, beschreibt die Geschichte des Buches von der Handschrift bis zum E-Book präzise, kurzweilig und aus internationaler Perspektive. Nichts hat die Geschicke der Welt so nachhaltig verändert wie das geschriebene Wort. Die erste Zeitepoche führt in die Antike und das Mittelalter (u. a. Mesopotamien, China, Japan, das antike Griechenland, das alte Rom, die Entwicklung von der Schriftrolle zum Kodex). Die zweite Etappe behandelt die Frühzeit des Buchdrucks (u. a. Gutenberg und seine Bibel, der Buchdruck erobert die Welt, die Lutherbibel). Im dritten Komplex beschäftigt sich der Autor mit der Aufklärung und ihren Folgen (u. a. Lese- und Schreibkundige in Europa, der Kampf ums Urheberrecht, Volksbücher und Almanache). Der Verleger betritt die Bühne ist die Überschrift des vierten Kapitels (u. a. die Mechanisierung des Buchdrucks, die Rolle des Verlegers, der Aufstieg der Buchhandlung). Schließlich geht es im letzten Abschnitt um das Wissen für Alle (u. a. neue Technologien, Feinde des Buches, das virtuelle Buch, Digitalisierung und kein Ende?). Seite 34 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

34 BUCHVORSTELLUNGEN / SERVICE Die größte Neuerung seit dem Kodex ist die digitale Revolution. Was sagt der Experte zur Zukunft des Buches? Martyn Lyons schreibt (S. 211 ff.): Die sogenannte Krise des Buches ist tatsächlich vielfach nur eine Krise des westlichen Literaturkanons. In Afrika oder Südamerika, wo die Analphabetenraten mit rund 20 % viel höher liegen und der Zugang zu Computern und E-Books stark eingeschränkt ist, sind nur selten besorgte Debatten über das Verschwinden des Buches aus dem Alltag zu hören. Anderswo auf der Welt bleibt die Notwendigkeit, Menschen den Zugang zu Büchern zu erleichtern, eine enorme Herausforderung für die Zukunft. Die weitere Entwicklung des Buches in der westlichen Welt hängt von der Aufmerksamkeit und der Verantwortung des Lesers und der Medienschaffenden ab. Sicher ist nur: Die Grenzen unserer gewohnten Bücherwelten werden neu vermessen. Das handliche und ästhetisch ansprechende Buch ist sachkundig und faszinierend geschrieben, der Gerstenberg-Verlag hat es vorzüglich ausgestattet. Mit 266 überwiegend farbigen Bildern wird die Magie und Macht des Buches eingefangen. Man spürt den Luxus, in den sich Lesezeit immer wieder verwandelt. Prof. H. H. Büttner, Wismar The German Health Care System A Concise Overview Deutsches Gesundheitssystem auf Englisch erklärt Obermann et al Ratgeberverlag Hamburg 2013 Ca. 300 Seiten, 39,90 ISBN Rund Mediziner aus dem Ausland praktizieren mittlerweile in Deutschland. Eine Problematik, mit der viele der internationalen Fachkräfte am Anfang zu kämpfen haben, ist die Komplexität des deutschen Gesundheitssystems. Um den Einstieg zu erleichtern, hat der Ratgeberverlag das o. g. Buch herausgebracht. Das Taschenbuch liefert internationalen Akteuren aus Lehre, Forschung und Wirtschaft einen umfassenden Einblick in das deutsche Gesundheitssystem und dessen Besonderheiten. In englischer Sprache erklären die Autoren auf rund 300 Seiten grundlegende Strukturen, historischen Zusammenhänge und aktuelle Reformen. Grafiken veranschaulichen die wichtigsten Zahlen und Fakten zum deutschen Gesundheitswesen. Online-Petition des Marburger Bundes Die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, den Grundsatz der Tarifeinheit per Gesetz festzuschreiben, bedeuten eine Beschneidung von Grundrechten der Arbeitnehmer. Deshalb hat der Marburger Bund auf der Internet-Plattform openpetition die Online-Petition Rettet die Gewerkschaftsfreiheit Kein Streikverbot per Gesetz initiiert. Der Marburger Bund bittet die Ärztinnen und Ärzte um Unterstützung der Initiative, die die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auffordert, kein Gesetz zur beschließen, das in die Gewerkschaftsfreiheit eingreift. Weitere Informationen unter: Umfrage zur Akzeptanz telemedizinischer Lösungen Im Rahmen eines Forschungsprojektes der Ludwig-Maximilians-Universität und der Technischen Universität München führt Fabian Dany eine bundesweite Umfrage unter Ärzten zum Thema Telemedizin durch. Dabei geht es um die Akzeptanz telemedizinischer Lösungen. Die Umfrage richtet sich ausschließlich an Ärzte, ist anonym und dauert fünf bis zehn Minuten, sie ist zu erreichen über den folgenden Link: AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 35

35 SERVICE / KULTURECKE / PERSONALIEN Wussten Sie schon? Schlechter Schlaf bei Vollmond wissenschaftlich belegt Forscher aus Basel haben in Schlaflaborstudien herausgefunden, dass Vollmondnächte die Schlafqualität beeinflussen. Bei Vollmond fällt die Aktivität in den Tiefschlafarealen des Gehirns um 30 Prozent ab, man braucht zum Einschlafen fünf Minuten länger und schläft 20 Minuten kürzer. Der Serumspiegel des Schlafhormons Melatonin, gebildet in Abhän- gigkeit von Hell/Dunkel in der Zirbeldrüse im Kopf, ist zur Zeit des Vollmonds trotz vollständiger Abdunkelung des Raumes tiefer. (Nach einer Information der Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie e. V.) Mit dem Fahrrad durch Yunnan/China Mit dem Fahrrad durch China, geht das? Es geht! Also: zu viert, 14 Tage, ca. 600 km, auf guten Fahrrädern, inklusive eines chinesisch sprechenden deutschen Reiseführers, jeder mit zwei Taschen am Gepäckträger, bergauf und bergab durch die Ausläufer des Himalaja, zeitweise entlang des Yangtse, obendrein noch eine Tageswanderung in der Tigersprungschlucht, und jeden Abend in einem Hotel mit ausgesprochen harten Matratzen Heraus kommt ein Blick auf China, Chinesen und andere Völker der Region den man nur vor Ort erhaschen kann, wofür bei Tagestouren bis zu 90 Kilometern genügend Zeit zur Verfügung steht. Dabei entstehen auch faszinierende Bilder einer Region zwischen dem 19. und 21. Jahrhundert, mit sehr gesunder Küche, aber dem Verlust einer Konfektionsgröße, was zu verschmerzen ist. Die bei dieser Reise von Dipl.-Med. Ellen und Dipl.-Med. Wolfgang Liebschner entstandenen Fotos sind von Januar bis März 2014 in den Fluren der Ärztekammer zu sehen. Die Ausstellungseröffnung findet am 15. Januar 2014 um Uhr statt. Wir trauern um Herrn Dr. med. Klaus-Dieter Dabbert geb verstorben am Stralsund Frau Dipl.-Med. Stefanie Schwerdtfeger geb verstorben am Wismar Frau Dr. med. Anke Plüschke geb verstorben am Matzlow (Parchim) Frau Dr. med. Gerlinde Arnold geb verstorben am Pinnow (Parchim) Seite 36 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

36 PERSONALIEN Laudatio für Dr. med. Günter Langhans Der langjährige Chefarzt der Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde am Stralsunder Krankenhaus beging am 1. Januar 2014 seinen 65. Geburtstag. Günter Langhans wurde am 1. Januar 1949 in Burgstädt in Sachsen geboren und besuchte dort bis zum Abitur die erweiterte Oberschule. Von 1967 bis 1973 studierte er an der Medizinischen Akademie Magdeburg Medizin und erhielt 1973 die Approbation als Arzt. Dann war er zwei Jahre als Truppenarzt tätig. Unmittelbar danach begann Günter Langhans eine Weiterbildung zum Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Seiner Weiterbildungsstätte ist er bis zum heutigen Tage fachlich eng verbunden. Die Facharztanerkennung erlange er 1979 nach einer zentralen Facharztprüfung in Berlin. Zuerst war Kollege Langhans als Stationsarzt und später als Bereichsarzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde am Krankenhaus Ribnitz-Damgarten tätig, bevor er erneut eine Tätigkeit an der Universitäts-Hals-Nasen-Ohren-Klinik in Greifswald als Oberarzt übernahm. Im Dezember 1983 wurde er mit dem Thema Endoskopische Untersuchungen an der Kieferhöhle zum doctor medicinae promoviert. Von 1986 bis 2013 leitete er als Chefarzt die Abteilung für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde am damaligen Bezirkskrankenhaus, später Damp-Klinikum und jetzt Helios-Klinikum Stralsund. Nach der politischen Wende hat sich Günter Langhans aktiv in den Aufbau der Selbstverwaltung unseres Berufsstandes eingebracht. Er zählt zu den Gründungsmitgliedern unserer Kammer. Dr. Langhans war im Gründungsvorstand der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern über vier Jahre und dann von 1998 bis 2006 erneut als Vorstandsmitglied tätig wurde er in den Vorstand der ältesten deutschen Medizinisch-naturwissenschaftlichen Gesellschaft in Stralsund gewählt. Günter Langhans entwickelte sich auch fachlich ständig weiter. So erlangte er entsprechend der ersten neuen Weiterbildungsordnung 1992 die Zusatzbezeichnung für Plastische Operationen und 1994 die Zusatzbezeichnung Allergologie. Seit 1990 ist er Mitglied der Fachkommission Hals-Nasen- Ohrenheilkunde und der Prüfungskommission für das Fachgebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern. Wir kennen Günter Langhans als herausragenden und verlässlichen Fachmann auf dem Gebiet der Hals-Nasen-Ohren- Heilkunde, der ärztliches Wissen und Handeln stets an oberste Stelle setzt. Seit der Privatisierung zahlreicher Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern hat er sich stets gegen die Ökonomisierung der Medizin und für den hohen fachlichen Kompetenzerhalt der Ärzte stark gemacht. Das Leiharztwesen hat er kritisch beäugt und kann es nicht gut heißen. Er ist ein sehr mitfühlender Arzt und Mensch, der von sich und somit auch von seinen Weiterbildungsassistenten eine sehr hohe Qualität der täglichen ärztlichen Arbeit fordert. Dr. Günter Langhans kann hervorragend mit schwierigen Patienten auch in Krisen- und Konfliktsituationen umgehen. In seiner unnachahmlichen Art ist er stets auf der Suche nach neuen Themen und Herausforderungen. Er besitzt ein erhebliches Wissen, nicht nur über seinen Kram, wie er es immer bezeichnet, sondern er kennt sich auch in Geschichte, Politik und im alltäglichen Leben aus. Seine Verlässlichkeit, sein Verständnis und seine politische Geradlinigkeit brachten ihm im Laufe der Zeit eine nahezu grenzenlose Achtung, Anerkennung, Respekt sowie Dankbarkeit der Kollegen und Patienten. Seit 1991 ist er aktives Mitglied der Redaktion des Ärzteblattes Mecklenburg-Vorpommern und hat in zahlreichen Artikeln stets die schon erwähnte kritische Haltung gegenüber den wirtschaftlichen Interessen in der Medizin zum Ausdruck gebracht. Wir wünschen ihm für den nun vor ihm liegenden Abschnitt des so genannten Ruhestandes viel Aktivität, hohes Engagement und viele gute Stunden im Kreise seiner Lieben! Im Namen des Vorstandes und der Redaktion des Ärzteblattes Dr. med. A. Crusius AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 37

37 PERSONALIEN Gedanken zum 75. Geburtstag von Herrn Professor Eckhard Koepcke Sehr geehrter Herr Professor Koepcke, eigentlich wird an dieser Stelle mit den Worten: Er wurde am in Güstrow als zweites von drei Kindern geboren begonnen. Ich möchte etwas anders anfangen... Mein erstes Zusammentreffen mit Ihnen fand Anfang September 1984 statt. Ich kam frisch vom Abitur und begann vor meinem Medizinstudium ein einjähriges Praktikum in der Frauenklinik des Bezirkskrankenhauses Rostock. Sie waren zum damaligen Zeitpunkt Oberarzt und stellvertretender Chefarzt von Herrn Prof. Seidenschnur. Bereits damals haben Sie mich beeindruckt, als ich eine erste Visite begleiten durfte. Mit welch großer fachlicher Kompetenz dort vorgegangen wurde, wie sensibel Sie Fragen an die Frauen stellten und wie genau Sie um die persönlichen Belange der Patientinnen Bescheid wussten, das imponierte mir. Sie nahmen sich Zeit und Sie gaben Zuversicht in schwierigen Situationen. So hatte ich mir das Arzt-Sein vorgestellt. In dieser Zeit erfuhr ich, dass auch Sie in Rostock studiert haben ( ), nachdem Sie 1958 Ihr Abitur in Güstrow abgelegt hatten. Eigentlich wollten Sie ursprünglich Internist werden. Doch als im neuen BKH Rostock eine Assistentenstelle angeboten wurde und dazu eine Wohnung gehörte (Sie hatten da schon Ihre Frau Gerda und Sohn Andreas), entschieden Sie sich um und starteten am 1. Mai 1967 Ihre frauenärztliche Karriere. Bereits 1969 promovierten Sie mit der Note summa cum laude am physiologischen Institut der Universität Rostock und legten 1971 Ihre Facharztprüfung ab habilitierten Sie Zur Frage der Beeinflussbarkeit perinatologischer Leistungskennziffern durch die Intensivgeburtshilfe. Eine Thematik, die Sie eigentlich lebenslang intensiv beschäftigte und für die Sie 1984 mit dem Credé-Preis der Gesellschaft für perinatale Medizin geehrt wurden. Wir persönlich sahen uns im September 1991 wieder, da ich durch mein Praktikum ebenfalls vom gynäkologisch-geburtshilflichen Virus befallen war. Ich begann bei Ihnen meine Facharztausbildung. Sie waren inzwischen (1987) zum Hochschullehrer berufen worden, übten Lehrtätigkeit aus und übernahmen 1994 als Chefarzt die Leitung der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe am Klinikum Südstadt erfolgte Ihre Berufung zum apl. Professor der Universität Rostock. Die Liste Ihrer weiteren Verdienste in Form wissenschaftlicher Tätigkeiten ist zu lang, um alle zu nennen (u. a. über 120 Publikationen, 15 Buchbeiträge, unzählige Vorträge). Sie waren Buchautor, betreuten Diplomanden und Promovenden, leiteten regionale und überregionale sowie internationale Symposien und Kongresse. Sie sind aktives Mitglied vieler Gesellschaften und Arbeitskreise (waren u. a Präsident der NGGG und seit 2010 Ehrenmitglied der NGGG). Bis zur Fusion beider Rostocker Frauenkliniken im Jahre 2004 leiteten Sie mit viel Enthusiasmus und Herzblut Ihre Klinik. Sie waren eigentlich immer am Arbeiten und Streben und oft dachte ich: Wann macht dieser Mann eigentlich Pause? Es war fast zu erwarten und eigentlich typisch für Sie, dass Sie es trotz Ruhestand nicht lassen konnten, wieder zu arbeiten. So haben Sie von 2008 bis 2009 nochmals als Chefarzt die Frauenklinik in Güstrow geleitet. Ich denke, lieber Herr Professor, dass Generationen von Hebammen und Ärzten, die durch Ihre Schule gingen, mit viel Respekt und Hochachtung von Ihnen sprechen. Die 13 Jahre Lehrzeit, die ich persönlich mit Ihnen kollegial zu tun hatte, haben mein Tun auf jeden Fall geprägt. Ich bin mit Leib und Seele Geburtsmediziner der Koepcke schen Schule und verdanke Ihrem steten Drängen u. a. meine Promotion. Ich wünsche Ihnen, sicher auch im Namen aller ehemaligen Kolleginnen und Kollegen, viel (Frei)Zeit in Gesundheit, um mit Ihrer Frau Gerda viel zu erleben sowie den Sohn (übrigens Chirurg) und die Enkelmädchen zu genießen. Und ein ganz klein wenig dürfen Sie natürlich auch noch arbeiten... Dr. Kerstin Hagen Seite 38 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

38 PERSONALIEN Wir beglückwünschen Veröffentlicht werden nur die Namen der Jubilare, die mit der Publikation einverstanden sind. 50. Geburtstag im Februar 2014 Dipl.-Med. Kerstin Großmann Pasewalk / Nordwestuckermark Dipl.-Med. Cornelia Wolnik Burg Stargard / Neverin Thomas Braunsberg Plau / Berlin Dr. med. Roger Rehfeld Bergen auf Rügen 60. Geburtstag im Februar 2014 Dipl.-Med. Christiane Brusch Grabow 65. Geburtstag im Februar 2014 Jutta-Christine Wornien Neubrandenburg Dr. med. Karina Rösler Rostock 70. Geburtstag im Februar 2014 Dr. med. Roland Kluge Plate Dr. med. Karin Erdmann Rostock Dr. med. Gisela Vogel Elmenhorst/Lichtenhagen Dr. med. Udo Bomplitz Dalberg Dr. med. Helge Fink Kühlungsborn Dr. med. Volkmar Blechschmidt Rostock dr. (H) Angela Heine Wismar Prof. Dr. med. habil. Heidrun Schmidt Rostock Dipl.-Med. Walery Pletnjow Neubrandenburg Dr. med. Edith Framm Wismar Anita Schmidt Putbus Hannelore Uhlig Rostock 75. Geburtstag im Februar 2014 SR Dr. med. Ilse Imlau Waren (Müritz) Dr. med. Manfred Arndt Parchim SR Marianne Moll Schwaan Dr. med. Hans-Georg Körber Rostock Dr. med. Waltraud Flamann Bergen auf Rügen 80. Geburtstag im Februar 2014 MR Dr. med. Josef Kühnel Neustrelitz Dr. med. Horst Haase Zierow SR Dr. med. Johanna Knabe Neustrelitz MR Dr. med. Kurt Seemann Wismar SR Ludmilla Giebel Pampow Impressum HERAUSGEBER Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern August-Bebel-Straße 9a Rostock Telefon: Telefax: REDAKTION Dr. med. A. Crusius (Chefredakteur) Dr. med. W. Schimanke (stellvertr. Chefredakteur) Prof. Dr. med. H. Büttner Dr. med. R. Bruhn Dr. med. C. Brock Dr. med. G. Langhans ANSCHRIFT DER REDAKTION Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern August-Bebel-Straße 9a Rostock Zuschriften redaktioneller Art bitte nur an diese Anschrift, nicht an ein einzelnes Mitglied der Redaktion aerzteblatt@aek-mv.de VERANTWORTLICH IM SINNE DES PRESSEGESETZES Dr. med. A. Crusius Bitte reichen Sie die Manuskripte per oder auf Diskette / CD im Word-for-Windows-Format ein. Vorname, Name und korrekte Anschrift des Autors sind erforderlich. Die Redaktion freut sich auch über unverlangt ein gesandte Manuskripte. Die Beiträge geben die Auffassung der namentlich ge nannten Autoren wieder, die der Mei nung der Schriftleitung nicht zu entsprechen braucht. Die Re daktion muß sich natürlich das Recht vorbehalten, über die Veröffentlichung, aber auch die Ge staltung des Beitra ges einschließlich kleiner re dak tio neller Änderungen zu entscheiden. Änderungen, die den Sinn des Beitra ges betreffen, werden mit dem Autor abgestimmt. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich ge schützt. Mit Aus nahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwer tung ohne Einwilli gung des Verlages strafbar. Für Angaben über die Dosierung und Applikation von Präparaten kann von der Redaktion keine Gewähr über nommen werden. VERLAG, ANZEIGENLEITUNG UND VERTRIEB Leipziger Verlagsanstalt GmbH Paul-Gruner-Straße Leipzig Telefon: Telefax: Home: mb@l-va.de z.zt. ist Anzeigenpreisliste 2014 vom gültig. VERLAGSLEITUNG Dr. Rainer Stumpe ANZEIGENDISPOSITION Melanie Bölsdorff DRUCK Brühlsche Universitätsdruckerei GmbH & Co. KG Am Urnenfeld Gießen BEZUGSPREIS / ABONNEMENTPREISE Inland jährlich 94,00 EUR inkl. Versandkosten, im Ausland jährlich 94,00 EUR (zzgl. Versandkosten) Einzelheft 7,95 EUR zzgl. 2,50 EUR Versandkosten Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Die Kündigung des Abonnements ist mit einer Frist von zwei Monaten mög lich und schrift lich an den Verlag zu richten. Die Abonnements gelder werden jährlich im voraus in Rechnung ge stellt. ISSN: AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 39

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