Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Stand: Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Seite 1

2 Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte 1.2 Vermögenswirksames Sparen 1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 2 Zinssätze für Einlagen 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Änderung 3.2 Kontoauszug 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.2 Lastschriftverkehr 4.3 Barauszahlung 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.5 Überweisungsverkehr 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleitungen 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 5.5 Reiseschecks 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden 7 Kredite 7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 7.2 Avale 8 Auskünfte 9 Schrankfächer/Verwahrstücke 10 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 10.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 10.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 11 Sonstiges 12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Seite 2

3 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde 1 5,00 EUR 1.2 Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos in den in 4 Abs VermBG geregelten Fällen) 0,00 EUR 0,00 EUR 2 Zinssätze für Einlagen Art der Einlage Zinssatz Tagesgeld (Zins für die gesamte Einlage) bis 999,99 EUR 0,000% 1.000,00 bis 4.999,99 EUR 0,000% ab 5.000,00 EUR 0,050% VR-Flex (Zins für die gesamte Einlage) Kondition 3 bis 9.999,99 EUR 0,000% ,00 bis ,99 EUR 0,050% ,00 bis ,99 EUR 0,100% ,00 bis ,99 EUR 0,150% ab ,00 EUR 0,200% Sonderaktion - Kontoanlage im Zeitraum : ,050% ,100% ,150% ,150% Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist 0,050% Prima-Spar bis 2.500,00 EUR 0,800% darüber hinaus 0,050% Ratensparen mit Zuschlag* 25 Jahre Laufzeit - Ratensparen Zuschlag auf Raten pro Ansparjahr lt. Zuschlagsstaffel nom. 0,050 % VR-Vorsorge Auszahlplan* 8-14 Jahre 0,350 % * Zinsen für diese Produkte sind an den Referenzzins mit 1/4 jährlicher Bewertung gekoppelt z.zt. beträgt der Referenzzins bei Anlagen bis 14 Jahre 2,21% ab 15 Jahre 3,37% Vorschusszinsen für die vorzeitige Rückzahlung von Spareinlagen ¼ des jeweils für die betreffende Spareinlage geltenden Zinssatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist* * von Spareinlagen mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist können soweit nichts anderes vereinbart ist ohne Kündigung bis zu 2.000,00 EUR für jedes Sparkonto innerhalb von einem Kalendermonat abgehoben werden. 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat. Seite 3

4 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Konto-Komfort Konto-Klassik Konto-Aktiv 1. Monatlicher Grundpreis 8,90 3,90 2,90 2. Im Auftrag oder im Interesse des Kunden ausgeführte Beleglose Buchungen OnlineBanking 0,00 0,50 0,00 Service-Terminal 0,00 0,50 0,00 Gutschrift / Lastschrift 0,00 0,50 0,00 Dauerauftrag 0,00 0,50 0,00 Beleghafte Buchungen Überweisung 0,00 0,50 0,00 Überweisung durch Mitarbeiter am Schalter 0,00 2,00 2,00 Scheckeinreichung 0,00 0,50 3,00 Handyaufladen am Geldautomat oder online 0,00 0,00 0,00 Barverfügungen Ein- oder Auszahlung an der Kasse 0,00 0,00 0,00 Verfügungen am Geldautomat 0,00 0,00 0,00 Arbeitsposten Beleglos 0,00 0,10 0,00 Beleghaft 0,00 0,25 2,00 Seite 4

5 Kontomodell Gewerbliches Konto Standard Existenzgründer Guthabenbasis Grundpreis pro Monat 3,00 3,00 50,00 Zuzüglich, im Auftrag oder im Interesse des Kunden jeweils ausgeführte 1. Bartransaktionen Bareinzahlungen 0,45 0,45 0,45 Bareinzahlungen Depositgerät 1,50 1,50 1,50 Barauszahlungen am Schalter und am GA 0,45 0,45 0,45 2. Überweisungen Ausführung Beleghaft 0,90 0,90 0,90 Online-banking / Homebanking Einzelüberweisung oder 1. Überweisung im Sammler 0,45 0,45 0,45 Jeder weitere Überweisung im Sammler 0,08 0,08 0,08 SB-Terminal 0,45 0,45 0,45 Datenträgeraustausch / Datenfernübertragung Einzelüberweisung oder 1. Überweisung im Sammler 0,45 0,45 0,45 Jeder weitere Überweisung im Sammler 0,08 0,08 0,08 Dauerauftrag 0,45 0,45 0,45 Gutschrift 0,45 0,45 0,45 3. Lastschrift Einzug Beleghaft 0,90 0,90 0,90 Online-banking / Homebanking Einzelüberweisung oder 1. Überweisung im Sammler 0,45 0,45 0,45 Jeder weitere Überweisung im Sammler 0,08 0,08 0,08 Datenträgeraustausch / Datenfernübertragung Einzelüberweisung oder 1. Überweisung im Sammler 0,45 0,45 0,45 Jeder weitere Überweisung im Sammler 0,08 0,08 0,08 Dauerlastschrift 0,45 0,45 0,45 Einlösung 0,45 0,45 0,45 4. Scheck Einzug 0,90 0,90 0,90 Einlösung 0,45 0,45 0,45 Seite 5

6 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 2 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 3 Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 6 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall. 4 0,00 EUR 0,50 EUR 0,62 EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 5 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 6,50 EUR 10,00 EUR 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 4 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. 5 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Seite 6

7 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 6 Name der Bank (Zentrale): Volksbank Heiligenstadt eg Straße: Wilhelmstraße 107 PLZ/Ort: Heilbad Heiligenstadt Telefon: 03606/676-0 Telefax: 03606/ Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 7 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Handels- (Genossenschafts)register 8 Amtsgericht: Jena Gen.-Reg.-Nr Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende - Fronleichnam - 31.Oktober - Reformationstag und 31. Dezember 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 8 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Seite 7

8 4.2 Lastschriftverfahren Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) Ausführungsfristen Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Lastschrifteinlösung siehe Buchungs-/Arbeitsposten im jeweiligen Kontomodell Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 1,50 EUR SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Lastschrifteinlösung siehe Buchungs-/Arbeitsposten im jeweiligen Kontomodell Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 1,50 EUR SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Lastschrifteinlösung siehe Buchungs-/Arbeitsposten im jeweiligen Kontomodell Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 2,00 EUR 1,50 EUR Seite 8

9 4.3 Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard 0,00 EUR 0,00 EUR mit unserer MasterCard - 2,000 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mit unserer Visa Card - 2,000 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten bei teilnehmenden Banken am entfällt 0,00 EUR BankCard ServiceNetz: bei inländischen KI und KI in der entfällt EU 9 und den EWR-Staaten 10 in Euro, die ein direktes Kundenentgelt erheben können Verfügungen im girocard-system entfällt entfällt Verfügungen in anderen Zahlungssystemen entfällt 3,50EUR (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro bei inländischen KI und KI in der EU 11 und den EWR-Staaten 12, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) entfällt 1,000 % vom Umsatz mind. 5,00EUR in Euro bei KI in der EU und den EWR-Staaten in Fremdwährung entfällt 1,000 % vom Umsatz mind. 5,00EUR bei KI außerhalb EU und den EWR- Staaten entfällt 1,000 % vom Umsatz mind. 5,00EUR mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten im Inland und Ausland - 2,000 % vom Umsatz mind. 5,00EUR (zzgl. 1,000 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 13 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 9 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 10 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 11 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 12 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 13 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. Seite 9

10 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten VR-BankCard - VR-BankCard (soweit nicht im Kontomodell inklusive ) pro Jahr 7,00 EUR - Ersatzkarte 14 7,00 EUR - Ersatz-PIN 2,50 EUR Auslandseinsatz 15 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 16 und der EWR-Staaten 17 1,000 % vom Umsatz mind. 1,00 EUR max. 4,00 EUR 14 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 15 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 16 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 17 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Seite 10

11 4.4.2 GeldKarte - VR-BankCard Seccos (soweit nicht im Kontomodell inklusive ) pro Jahr 7,00 EUR - Ersatzkarte 18 7,00 EUR - Ersatz-PIN 2,50 EUR - Ersatz-PIN 2,50 EUR - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI an Ladeterminals von genossenschaftlichen Banken, die nicht am BankCard ServiceNetz teilnehmen 0,00 EUR 0,51 EUR 1,02 EUR 2,00 EUR - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,51 EUR - anderen Kreditinstituten 1,00 EUR 18 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Seite 11

12 4.4.3 Kreditkarten Ersatzkarte 19 Preis wie bei Neubestellung siehe Pkt und Ersatz-PIN 2,50 EUR zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland 0,00 EUR - bei Versendung in Europa 0,00 EUR - bei Versendung weltweit 0,00 EUR Auslandseinsatz 20 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 21 und der EWR-Staaten 22 1,000 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden 150,00 EUR - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden 200,00 EUR - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 23 10,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 24 5,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 25 10,00 EUR ClassicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 25,00 EUR 17,50 EUR GoldCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 70,00 EUR 55,00 EUR BasicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 20,00 EUR 15,00 EUR Corperate Card (Master Card) und Business Card (Visa) pro Jahr 30,00 EUR 19 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 20 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 21 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 22 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 23 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 24 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 25 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Seite 12

13 4.4.4 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung. max. einen Geschäftstag. max. vier Geschäftstage. Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 26 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen Beleghafte Überweisungen Sepa-Eil-Überweisungen Sepa-Überweisungen im online Banking Zahlungsempfängerkonto wird bei der Volksbank Heiligenstadt eg geführt Sepa-Überweisungen im online Banking Zahlungsempfängerkonto wird nicht bei der Volksbank Heiligenstadt eg geführt Uhr an Geschäftstagen der Bank Uhr an Geschäftstagen der Bank Uhr an Geschäftstagen der Bank Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 27 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Seite 13

14 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 28 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 29 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). 28 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 29 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). Seite 14

15 Überweisung in der Kontowährung Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN 30 in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überweisung per Zahlschein als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung zusätzlich beleghafte Überweisung elektronisch übermittelte Überweisung * per Dauerauftrag bei formloser Erteilung EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR siehe Pkt siehe Pkt siehe Pkt siehe Pkt siehe Pkt siehe Pkt ,00 5,00 EUR entfällt entfällt 2,00 10,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR Inlandsüberweisung mit Kontonummer /Bankleitzahl oder IBAN /BIC, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte - SHA 1,500 mind. 16,50 1,500 mind. 16,50 2,00 25,00 EUR (auch bei taggleicher Ausführung) zzgl. Provision der DZ- Bank Ausführung nicht 10,00 10,00 EPC-konformer Zahlungen Manuelle Auftragsbearbeitung und Rückfragen 25,00 25,00 * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Z. B. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking bzw. Ausfüllen des Überweisungsbeleges anhand vorgelegter Rechnungen 30 Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in andere EWR-Staaten ist bis 31. Januar 2016 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich. Seite 15

16 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung (SWIFT) Abwicklung im TIPANET bis zu Währung oder entsprechend in EUR SHA OUR SHA OUR EUR EUR EUR EUR Dänemark DKK 7,50 7,50 Polen PLN 7,50 7,50 Tschechien CZK 7,50 7,50 Schweiz CHF 7,50 7,50 Lichtenstein CHF 7,50 7,50 Sonstige Staaten und Beträge darüber hinaus 1,500 mind. 1,500 mind. 16,50 16,50 zzgl. Courtage bei Fremdwährung 2,00 2,00 zzgl. Aufschlag für eilige Zahlungen oder taggleiche Ausführung zzgl. Provision der DZ-Bank 25,00 25,00 Normalzahlungen in EU und EWR- Staaten 17,50 Ausführung nicht EPC-konformer Zahlungen 10,00 10,00 Manuelle Auftragsbearbeitung und Rückfragen 25,00 25,00 Abwicklung per Western Union Sonstige Entgelte 10,00 zzgl. fremde Kosten auf Nachfrage Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags bzw. eines Dauerauftrages Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung auf Wunsch des Kunden durch Bankmitarbeiter (soweit im Kontomodell nicht inklusive) Bei Überweisungen in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums in EUR/FW: Nachbearbeitung bei unvollständigen Auftragsangaben Rücksprache von der DZ-Bank wegen fehlender Information Nachträgliche Änderungen von Aufträgen/Rückrufe 1,50 EUR 10,00 EUR 2,00 EUR 5,50 EUR 10,00 EUR 40,00 EUR zzgl. fremde Kosten Seite 16

17 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu EUR EUR Überweisung in Euro innerhalb der Bank unbegrenzt siehe Pkt Überweisung in Euro von einem anderen unbegrenzt siehe Pkt Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet SHA/BEN unbegrenzt 1,500 mind. 16,50 zzgl. Courtage bei Fremdwährung 2,00 zzgl. Bank an Bank Zahlung (Verkauf der Währung) 10, Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 31 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 32 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 33 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 31 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 32 Z.B. US-Dollar. 33 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). Seite 17

18 Höhe der Entgelte Zielland/ Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung (SWIFT) zzgl. 2,00 EUR Courtage bei Fremdwährung Abwicklung im TIPANET bis zu Währung oder entsprechend in EUR 0 SHA 1 OUR 0 SHA 1 OUR EUR EUR EUR EUR Schweiz CHF 7,50 7,50 USA 7,50 7,50 Canada 7,50 7,50 Sonstige Staaten und Beträge darüber hinaus 1,500 mind. 1,500 mind. 16,50 16,50 zzgl. Courtage bei Fremdwährung 2,00 2,00 zzgl. Aufschlag für eilige Zahlungen oder taggleiche 25,00 25,00 Ausführung zzgl. Provision der DZ-Bank 25,00 Ausführung nicht EPC-konformer Zahlungen 10,00 10,00 Manuelle Auftragsbearbeitung und Rückfragen 25,00 25,00 Abwicklung per Western Union 10,00 zzgl. fremde Kosten auf Nachfrage Übrige Preis auf Nachfrage, da es in Einzelfällen zu Nachbelastungen der ausländischen Bank kommen kann Länder Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung auf Wunsch des Kunden Nachbearbeitung bei unvollständigen Auftragsangaben Rücksprache von der DZ-Bank wegen fehlender Information Nachträgliche Änderungen von Aufträgen 40,00 EUR 1,50 EUR 2,00 EUR 5,50 EUR 10,00 EUR 40,00 EUR zzgl. fremde Kosten Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Seite 18

19 Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung IM SWIFT Abwicklung im TIPANET bis zu 0 2 SHA BEN EUR EUR EUR EUR Alle Staaten 1,500 mind. 16,50 1,500 mind. 16,50 zzgl. Courtage bei Fremdwährung 2,00 2,00 zzgl. Bank an Bank Zahlung (Verkauf der Währung) 10,00 10,00 Seite 19

20 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit å Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, zu richten. å Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in (a) den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom , S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) oder (4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Sorten und Edelmetalle An- und Verkauf von Sorten sowie Edelmetallen Siehe Preisverzeichnis der ReiseBank (Anlage) Preis in EUR Seite 20

21 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke (pro Stück) Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks 0,05 EUR 1,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 25,00 EUR Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks siehe Buchungs-/Arbeitsposten im jeweiligen Kontomodell Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks 4,00 EUR - Eileinzug 8,00 EUR Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers 2,00 EUR 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) per Verrechnungsscheck in Euro: in Fremdwährung: zzgl. Courtage: Aufschlag eilige Zahlung Schecksperre 10,00 EUR 15,00 EUR 2,00 EUR 25,00 EUR 40,00 EUR per Bankscheck in Euro: in Fremdwährung: zzgl. Courtage: 40,00 EUR 40,00 EUR 2,00 EUR 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro: bis 250,00 EUR pro Stück 8,00 EUR bis 2.500,00 EUR pro Stück 12,00 EUR ab 2.500,01 EUR pro Stück 20,00 EUR ab ,00 EUR 1,500, in Fremdwährung: (Abrechnung zum Sichtkurs) bis 250,00 EUR pro Stück 8,00 EUR bis 2.500,00 EUR pro Stück 12,00 EUR ab 2.500,01 EUR pro Stück 20,00 EUR ab ,00 EUR 1,500, zzgl. Courtage 2,00 EUR Seite 21

22 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr Bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut 34 aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen am Tag der Buchung 2 Bankarbeitstage nach Buchung am Tag der Belastung Bei Belastungen Scheck 5.5 Reiseschecks Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers am Tag der Belastungsbuchung für die Bank am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift auf Euro lautende Reiseschecks Verkauf von Euro-Reiseschecks siehe Preisverzeichnis der ReiseBank (Anlage) Barauszahlung von Euro-Reiseschecks pro Stück 1,50 EUR Rücknahme von Euro-Reiseschecks siehe Preisverzeichnis der ReiseBank (Anlage) auf Fremdwährung lautende Reiseschecks Verkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks siehe Preisverzeichnis der ReiseBank (Anlage) Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks pro Stück 1,50 EUR (Abrechnung zum Sichtkurs) + einm. Courtage 2,00 EUR Rücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks siehe Preisverzeichnis der ReiseBank (Anlage) 5.6 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Art der Dienstleistung Nichteinlösung eines von unserem Kunden zum Einzug eingereichten Schecks Auslandsschecks (zzgl. Kosten der Auslandsbank & Ausgleich Zinsverlust soweit gesetzlich zulässig) Preis in EUR 30,00 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. 34 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein. Seite 22

23 7 Kredite 7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft bei der Kreditbearbeitung Umwandlung in eine andere Kredit-/Darlehensart Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan 35 außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung Ratenänderung auf Wunsch des Kunden Verlängerung von befristeten Darlehen Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung je Darlehenskonto 36 50,00 EUR 30,00 EUR 10,00 EUR 50,00 EUR 30,00 EUR 50,00 EUR 30,00 EUR gesonderte Berechnung auf Basis Wiederanlagezins bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren, soweit gesetzlich zulässig) Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig) Austausch von Sicherheiten auf Wunsch des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) Rangänderung bei einem Grundpfandrecht (zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht Erteilung von Treuhandaufträgen Abwicklung von Treuhandaufträgen 20,00 EUR 20,00 EUR 25,00 EUR 25,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 7.2 Avale Ausfertigungsgebühr für die Bürgschaftsurkunde 5,000 mind. 30,00 EUR Provision (zahlbar ¼ jährlich nachträglich) 2,500 % 8 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) Bankauskunft im Inland einholen Bankauskunft im Ausland einholen sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) 30,00 EUR 30,00 EUR 10,00 EUR 35 Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen. 36 Bei Nichtimmobiliardarlehen ist die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts nach 502 Abs. 1 BGB begrenzt. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der vorgenommenen Berechnung das Darlehen abgelöst, wird das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet. Seite 23

24 9 Schrankfächer/Verwahrstücke Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) - je nach Größe Schrankfachmieten - nach Größe Die nachfolgenden Preise verstehen sich inklusive dem unten aufgeführten Versicherungsschutz für Diebstahl, Feuer, Beraubung und inklusive Mehrwertsteuer. Auch bei Auflösungen innerhalb des Jahres wird der gesamte Jahresbeitrag erhoben und per Lastschrift eingezogen. Filiale Fachgröße Vers.-Summe in EUR Preis in EUR Wilhelmstr.36 Kleines Fach 5.200,00 15,00 (Fil. 10) ,00 25, ,00 35, ,00 45, ,00 55,00 Mittleres Fach 5.200,00 25, ,00 35, ,00 45, ,00 55, ,00 65,00 Großes Fach 5.200,00 35, ,00 45, ,00 55, ,00 65, ,00 75, ,00 105,00 Wilhelmstr.107 alle Fächer haben die 3.100,00 35,00 und gleiche Größe ,00 55,00 Leinefelde ,00 65, ,00 75, ,00 85, ,00 125,00 Schrankfächer für Urlaub für 4 Wochen Wilhelmstr.107 und Leinefelde 15,00 Einlagerung von Verwahrstücken (inkl. USt) für Couvert (nur kurzfristig, wenn kein Schließfach frei) 5,00 EUR Seite 24

25 10 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 10.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Kauf und Verkauf (Provision) Ausführung im Inland Ausführung im Ausland Wertpapierart Provision in % vom Kurswert, mind. vom Nennwert Minimum in EUR Provision in % vom Kurswert, mind. vom Nennwert Minimum 1in EUR 1Aktien* 1,0 20,00 1,0 20,00 Optionsscheine* 1,0 20,00 1,0 20,00 Verzinsliche Wertpapiere* 0,5 15,00 0,5 15,00 Wandelanleihen* 0,5 15,00 0,5 15,00 Optionsanleihen* 0,5 15,00 0,5 15,00 Zero Bonds* 0,5 15,00 0,5 15,00 Genussscheine/Genussrechte* 0,5 15,00 0,5 15,00 Investmentanteile (verbundfremd) - mit Ausgabeaufschlag Kauf 0,0 0,00 0,0 0,00 - Verkauf 0,5 15,00 0,5 15,00 - ohne Ausgabeaufschlag Kauf 0,0 0,00 0,0 0,00 - Verkauf 0,5 15,00 0,5 15,00 Bezugsrechte/Teilrechte* 1,0 20,00 1,0 20,00 Sonstige Wertpapiere* 1,0 20,00 1,0 20,00 *zzgl. 0,80 Courtage vom Kurswert, mindestens aber vom Nennwert *zzgl. 5,00 EUR eigene Spesen Online-Brokerage entfällt Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. Limitvormerkung, 37 -änderung und -streichung 2,50 EUR pro Auftrag 37 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird. Seite 25

26 Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich) Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt)/Minimum Online-Brokerage Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt)/Minimum Erwerb von Investmentanteilen ohne Ausgabeaufschlag Investmentanteile des Verbundes zum Ausgabepreis entfällt Sonstige Gesellschaften zum Ausgabepreis entfällt Erwerb von Investmentanteilen mit Ausgabeaufschlag Investmentanteile des Verbundes zum Ausgabepreis entfällt Sonstige Gesellschaften zum Ausgabepreis entfällt Rückgabe von Investmentanteilen Investmentanteile des Verbundes zum Rücknahmepreis entfällt Sonstige Gesellschaften zum Rücknahmepreis entfällt Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Preis pro Wertpapierkennnummer in EUR incl. Ust. Auftrag zur Ausbuchung von gegenwertlosen Wertpapieren 11, Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt) ç Die Berechnung erfolgt jährlich für das å laufende ç abgelaufene Jahr auf den Depotbestand per des abgelaufenen Jahres. 38 å Die Berechnung erfolgt å halbjährlich å vierteljährlich für den vorangegangenen Berechnungszeitraum auf den Depotbestand per å å å å Berechnungsmodus Girosammelverwahrung Streifbandverwahrung Wertpapierrechnung Aktien vom Kurswert 1,785 1,785 1,785 Optionsscheine vom Kurswert 1,785 1,785 1,785 Verzinsliche Wertpapiere vom Kurswert, 1,785 1,785 1,785 aber mind. vom Nennwert Inhaberschuldverschreibungen eigene Verbund fremd Wandelanleihen vom Kurswert, 1,785 1,785 1,785 aber mind. vom Nennwert Optionsanleihen vom Kurswert, 1,785 1,785 1,785 aber mind. vom Nennwert Zero Bonds vom Kurswert, 1,785 1,785 1,785 aber mind. vom Nennwert Genussscheine vom Kurswert, 1,785 1,785 1,785 aber mind. vom Nennwert Investmentanteile Verbund vom Kurswert 1,785 1,785 1,785 fremd vom Kurswert 1,785 1,785 1,785 Bezugsrechte/Teilrechte vom Kurswert 1,785 1,785 1,785 Sonstige Wertpapiere vom Kurswert 1,785 1,785 1,785 Bestände ohne Kurswert vom Nennwert, aber mind. 5,95 EUR 1,785 1,785 1, Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis. 39 Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis. Seite 26

27 - Mindestpreis pro Depot (inkl. USt) 15,47 EUR - Mindestpreis pro Bestandsposten (inkl. USt) 5,95 EUR - Depots ohne Bestand (inkl. USt) 15,47 EUR Kapitalveränderungen Bezug von Inland Ausland % vom Kurswert % vom Kurswert jungen Aktien 1,000 1,000 Options-, Wandelanleihen 0,500 0,500 Genussscheinen 0,500 0, Ausübung von Options- und Wandelrechten Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (inkl. USt) Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen im Auftrag des Kunden Ausübung von Wandelrechten 5,95 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt) 40 Pro Auftrag - im Inland 5,95 EUR - im Ausland zzgl. fremde Kosten 5,95 EUR Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (inkl. USt) Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (zzgl. fremde Kosten) Abrechnungskorrekturen auf Wunsch des Kunden (zzgl. fremde Kosten) 17,85 EUR 14,88 EUR Auf Kundenwunsch Erstellen von: Depotaufstellung (inkl. USt) je angefangene Stunde Zweitschriften (inkl. USt) 29,75 EUR 5,95 EUR Weitere Dienstleistungen Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt) Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter im Auftrag des Kunden (inkl. USt) 5,95 EUR 29,75 EUR 40 Entfällt im Fall eines Kaufs und Verkaufs sowie bei einem Wertpapierausgang. Seite 27

28 11 Sonstiges Saldenbestätigung im Auftrag des Kunden außerhalb des vereinbarten Abrechnungsturnus - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 14,88 EUR - ansonsten 12,50 EUR - Selbstabholen der Saldenbestätigung auf Kundenwunsch 5,00 EUR Telefonat (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) Telefax (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) Fotokopie (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Nachforschung (im Auftrag des Kunden ausgeführt), wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde (Aufstellung der Einzelüberweisungen aus einer Sammelüberweisung, Anforderung von Scheckkopien bei der Schecklagerstelle ) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 14,88 EUR - ansonsten 12,50 EUR Vertrag zugunsten Dritter - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 17,85 EUR - ansonsten 15,00 EUR Erträgnisaufstellung - pro Kunde/Abschluss/Jahr - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 5,95 EUR - ansonsten 5,00 EUR - zur Vorlage bei Krankenkasse bzw. Arbeitsamt - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 5,95 EUR - ansonsten 5,00 EUR Adressennachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 23,80 EUR - ansonsten 20,00 EUR Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen (im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 37,50 EUR/ Stunde - ansonsten 30,00 EUR/ Stunde Seite 28

29 12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit å Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum "Girokonto für jedermann" für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die "Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, zu richten. å Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in (a) den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom , S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) oder (4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Seite 29

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