Fachtag des CJG St. Josefshauses und der CJG St. Antoniusschule der Caritas Jugendhilfe Gesellschaft am 8. März 2013 in Reichshof- Eckenhagen
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- Hilko Althaus
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1 Inklusion - Querschnittsthema der Kinder- und Jugendhilfe Förderschüler ES -fit für die Inklusion? Fachtag des CJG St. Josefshauses und der CJG St. Antoniusschule der Caritas Jugendhilfe Gesellschaft am 8. März 2013 in Reichshof- Eckenhagen Dr. Karin Kleinen, Fachberaterin für die offene Ganztagsschule im Primarbereich und Inklusion in der Jugendförderung des LVR-Landesjugendamts Rheinland
2 Inklusion und die UN-Behindertenrechtskonvention Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern und Jugendlichen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können. Folie 2
3 Die UN-Behindertenrechtskonvention gründet auf den Menschenrechten Recht auf: > freie Meinungsäußerung (Artikel 7) > Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit (Artikel 14) > Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit der Person (Artikel 17) > ein selbstbestimmtes Leben und auf die Einbeziehung in die Gemeinschaft (Inklusion) (Artikel 19) > ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen (Artikel 24) > ein Höchstmaß an Gesundheit (Artikel 25) > Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Spiel-, Erholungs-, Freizeit und Sportaktivitäten einschließlich im schulischen Bereich (Artikel 30 - Hervorh. K.K.) Folie 3
4 Auch benachteiligte Kinder, Kinder mit Behinderungen oder besonderen Förderbedarfen sind in erster Linie Mädchen und Jungen. Es beschäftigen sie genau die Themen, die typisch für ihre jeweilige Altersgruppe sind: > Freundschaften > Streben nach Unabhängigkeit > die Welt erkunden und viel lernen > Schulprobleme > Freizeitaktivitäten wie Sport und Musik > Ich-Identität, u. a. ich als Mädchen, ich als Junge Folie 4
5 Recht auf Bildung Alle Kinder, ob mit oder ohne Behinderung sollen lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen [ ] erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern und dauerhaft sicher zu stellen (UN-BRK, Art ) Der Ganztagsschulerlass drückt dies so aus: Die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern und Jugendlichen, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenzen, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb sollen systematisch gestärkt werden. (Pkt. 2.1) Folie 5
6 Jugendhilfe fit für Inklusion?! > Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind wenig im Blick der Kinder- und Jugendhilfe. > Wenn, dann stehen Fragen der Zuordnung der Leistungen im Fokus, nicht aber die konkreten sozialpädagogischen Aufgaben, wie z.b. ihre Partizipationsansprüche. (Gunda Voigt) > Die Ausgliederung in Spezialangebote forciert diese Entwicklung. > Soziale Arbeit selbst [ist] Bestandteil des Systems [ ], das desintegriert. (Wolfgang Hinte) > Bei grundsätzlicher Offenheit und unbeschadet der Vielfalt der Kinder- und Jugendarbeit muss sie sich Frage der Abgrenzung und mangelnden Öffnung stellen. (BAGLJÄ) Folie 6
7 Schule - fit für die Inklusion?! Folie 7
8 Wie behindert ist das eigentlich? Jedes dritte Kind bzw. jeder dritte Jugendliche unter 18 Jahren ist mit einem Mangel an Geld, Bildung oder Arbeit aufseiten der Eltern konfrontiert (Quelle: Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2010). Klemm / Preuss-Lausitz identifizieren die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung als Armenschulen (Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der allgemeinen Schulen 2011). Sie sehen deren schrittweise Auflösung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention als dringend und vorrangig geboten an. Zum Jahre 2020 soll es diese Schulen nicht mehr geben! Folie 8
9 Freizeit als kulturelles und soziales Kapital > In sozial benachteiligten und eher bildungsfernen Familien bedeutet Freizeit freie Zeit von Schule. > Im Habitus und der Lebensweise von sozial gut gestellten Familien gibt es viele Anknüpfungspunkte zu schulischen Anforderungen und Erwartungen: organisierte Freizeit, Musikschule, Vereine, PC. > Kinder dieser Familien gehen seltener ins Kino oder Theater, sind seltener Mitglied von Vereinen. Das benachteiligt sie auch bezogen auf die Anforderungen von Schule! Folie 9
10 Wie behindert ist das eigentlich? Welche Mechanismen und Maßnahmen in Einrichtungen der Schule und Jugendhilfe verstärken die herkunftsbedingte Ungleichheit und führen dazu, dass sie von den Eltern auf die Kinder nun schon seit Generationen vererbt wird? Anders, im Sinne des Indexes für Inklusion gefragt: Welche Hindernisse stehen dem erfolgreichen Lernen im Weg und behindern oder begrenzen die aktive Teilhabe? Was muss im Gegenzug für die Verbesserung von Erziehung und Bildung für alle Kinder und Jugendlichen getan werden? Folie 10
11 Inklusion: Wer ist gemeint? Vielfalt in Gemeinschaft ermöglichen, umfasst dann mehr als den alleinigen Blick auf Menschen mit Behinderungen bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf. Vielfalt meint, persönliche, regionale, soziale, kulturelle und anders bedingte Eigenschaften und Fähigkeiten, Geschlechterrollen, ethnische Herkünfte, Nationalitäten, Erstsprachen, soziale Milieus, Religionen, weltanschauliche Orientierungen, körperliche Bedingungen etc. wahr- und als Chance anzunehmen. Folie 11
12 Derzeit muss konstatiert werden: > Die (offene) Ganztagsschule schafft es nicht, Benachteiligungen von Kindern aus sozial schwachen Familien und/oder aus Familien mit Migrationshintergrund aufzuheben. > Über die Aufnahme von Kindern mit Behinderungen in die außerunterrichtlichen Angebote der (offenen) Ganztagsschulen gibt es noch keine konkreten Angaben, geschweige denn verbindliche Vereinbarungen und Regelungen > Lehr- und pädagogische Fachkräfte fühlen sich im Umgang mit schwierigen Kindern und Jugendlichen überfordert. Sie suchen Hilfe und Unterstützung. > Es zeigt sich, dass die Arbeit mit verhaltensschwierigen Kindern die größte Herausforderung darstellt. (Klemm/Preuss-Lausitz 2011, S. 18) Folie 12
13 Schwierigkeiten bei gemeinsamer Unterrichtung treten dann auf, > wenn die soziale Integration gerade schwieriger Kinder und Jugendlicher nicht als gemeinsame Aufgabe der Lehr- und pädagogischen Fachkräfte verstanden wird, > wenn die Familien- und Jugendhilfe nicht in einen ganzheitlichen und familienintegrierenden Hilfeplan einbezogen wird. Pädagoginnen und Pädagogen sind herausgefordert > bei allen Kindern ein Gefühl der Gemeinsamkeit > und zugleich der praktischen Akzeptanz > als Anerkennungskultur individueller Schwächen, Stärken und Besonderheiten zu entwickeln. (Klemm/Preuss-Lausitz 2011, S. 45) Folie 13
14 Inklusion: Eine Haltungsfrage? Folie 14
15 Reflektion Haltung Handlung Reflektion Folie 15
16 Phasen eines Veränderungsprozesses Überraschungsphase Schockphase ( Das jetzt auch noch! ) Wunschdenken Routinephase ( Selbstverständlich geht das! ) Akzeptanzphase ( Es geht doch! ) Abwehrphase, Jammertal ( Das geht nicht! ) Probierphase, Entdecken neuer Möglichkeiten ( Mal versuchen. Vielleicht geht s doch! ) Folie 16
17 Der Index für Inklusion fragt: > Was sind Barrieren für Lernen und Teilhabe? > Was kann dabei helfen, diese Barrieren zu überwinden? > Wer stößt auf diese Barrieren? > Welche Ressourcen sind nutzbar, um Lernen und Teilhabe zu unterstützen? > Wie können zusätzliche Ressourcen mobilisiert werden, um beides zu unterstützen? Folie 17
18 Inklusion eine Querschnittsaufgabe Der Aktionsplan NRW inklusiv kann Orientierung geben > Informationen zur differenzierten Darstellung der Situation behinderter Menschen und ihrer Familien > Inklusive Stadtteil resp. Sozialraumplanung (inklusive Stadtpläne mit Kinder und Jugendlichen entwickeln) > Inwiefern sind Kinder und Jugendliche mit Behinderung in den kommunalen Kinder- und Jugendgremien vertreten? > Frühzeitiges und leicht zugängliches Beratungsangebot, das über bestehende Ansprüche und bedarfsgerechte finanzielle Unterstützung sowie Dienstleistungsangebote informiert Folie 18
19 Inklusion eine Querschnittsaufgabe Der Aktionsplan NRW inklusiv kann Orientierung geben > Integration einzelner Kinder mit einer Behinderung in einer Regeleinrichtung und Integrative Gruppen ausbauen > Übergänge gestalten die OGS ganztägig inklusiv > Inklusive offene Kinder-und Jugendarbeit > Elternassistenz > Begleitende Elternschaft > Beratung zu Pflegekindern mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen Folie 19
20 Kinder- und Jugendhilfe Pfeiler einer inklusiven kommunalen Bildungslandschaft > Politischer Entscheid: Leitbild Inklusion > Kommunale Steuerung unter verantwortlicher Einbeziehung des Jugendamtes > Integrierte Sozial-, Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung > Übergänge gestalten > Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger (AG 12 SGB IX) > Vernetzung und Abstimmung der verschiedenen Sozialen Dienste > Assistenz auch für Jugendarbeitsaktivitäten > Qualifizierungsangebote für Haupt- und Ehrenamtliche > Verringerung der Mobilitätsbarrieren im öffentlichen Raum > der barrierefreie Umbau bestehender Jugendeinrichtungen > Folie 20
21 Kinder u. Jugendliche mit Behinderungen brauchen Hilfen und Unterstützungen aus einer Hand, > Gemäß 4 SGB IX werden Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder so geplant und gestaltet, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt werden, sondern gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden können. > Damit das Wohl des Kindes geschützt und gefördert und seine Teilhabechancen gestärkt werden können, bedarf es der Sicherung und Stärkung des vorhandenen Wissens um die Förderung von Kindern mit und ohne Behinderungen. Folie 21
22 Gute Bedingungen (n. Klemm/Preuss-Lausitz): > Gemeinsame, Lernen, Familie und Freizeit verknüpfende Hilfe- und Förderpläne konkret und ganzheitlich > Kenntnis und Umsetzung von erfolgreichen verhaltensmodifikatorischen Ansätzen > Einbeziehung von die Lebenswelt einbeziehenden Konzepten > Vermittlung und Stärkung von Sozialkontakten, Sozialkompetenz (gerade auch in der Pubertät) > regelmäßige Fortbildungs- und Beratungsmöglichkeiten möglichst aller Personen vom Hausmeister, über die Erzieherin und Sozialpädagogin, zum Sonderpädagogen und der Lehrerin > kollegiale Beratung und Supervision Folie 22
23 Sie Selbstbezüglichkeit der Institutionen überwinden Bildungsprozesse begleiten (1) Die Schule wirkt mit Personen und Einrichtungen ihres Umfeldes zur Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages und bei der Gestaltung des Übergangs von den Tageseinrichtungen für Kinder in die Grundschule zusammen. (2) Schulen sollen in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, mit Religionsgemeinschaften und mit anderen Partnern zusammenarbeiten, die Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen und Hilfen zur beruflichen Orientierung geben. (SchG NRW 5) Folie 23
24 Sie Selbstbezüglichkeit der Institutionen überwinden Bildungsprozesse begleiten (3) Der Schulträger kann mit Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und anderen Einrichtungen, die Bildung und Erziehung fördern, eine weitergehende Zusammenarbeit verein baren, um außerunterrichtliche Angebote vorzuhalten (Offene Ganztagsschule). Dabei soll auch die Bildung gemeinsamer Steuergruppen vorgesehen werden. (SchG NRW, 9) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, insb. mit 1. den Trägern von Sozialleistungen [ ] 3. Schulen und Stellen der Schulverwaltung [ ] 4. Einrichtungen und Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes [ ] zuarbeiten. ( 81 SGB VIII) Folie 24
25 Übergänge gestalten am Lebenslauf orientiert. Das erfordert > eine kontinuierliche gegenseitige Information über die jeweiligen Bildungsinhalte, -methoden und konzepte, > regelmäßige gegenseitige Hospitationen, > feste Ansprechpersonen in den beteiligten Institutionen, > gemeinsame Informationsveranstaltungen für die Eltern > Gemeinsame Lernen, Familie und Freizeit verknüpfende Hilfe- und Förderpläne konkret und ganzheitlich > Vermittlung und Stärkung von Sozialkontakten, -kompetenz > gemeinsame Beratung sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen möglichst aller Personen vom Hausmeister, über die Erzieherin und Sozialpädagogin, zum Sonder- und Heilpädagogen, zur Schulsozialpädagogin und Lehrerin Folie 25
26 Empfohlen wird zudem die Einrichtung multiprofessioneller Regionaler Beratungs- und Unterstützungsstellen (REBUS NRW) in den Kreisen und Kreisfreien Städten, dies insbesondere um dem Bedarf der Kinder und Jugendliche mit emotionalen und Verhaltensproblemen adäquat begegnen zu können: Hilfen aus einer Hand, aufeinander abgestimmt, statt getrennter Unterstützung. Multiprofessionell bedeutet: Schulpsychologen, Sonderpädagogen, allgemeine Lehrkräfte, Sozialpädagogen arbeiten in Kooperation mit dem Gesundheits-, dem Jugend- und dem Sozialamt, der Beratungsstelle Gewaltprävention, der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter. (10-12 Stellen; je 2 Mitarbeiter/innen pro Schule) Folie 26
27 Abschlussspruch finden!! Folie 27
28 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 28
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