Genderbericht für Niedersachsen und Bremen

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1 Informationen zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Genderbericht für und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

2 Seite 2 Genderbericht 2016 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion - Seite 3 Vorwort Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt mit vielfältigen Aktivitäten und Leistungen. Gerade vor dem Hintergrund zunehmenden Fachkräftebedarfs ist die Steigerung des Erwerbspersonenpotenzials ein wichtiges Ziel, das wir im Bezirk der Regionaldirektion - unter anderem durch eine stärkere Erwerbsbeteiligung von Frauen erreichen wollen. Mit diesem Genderbericht erhalten Sie einen Überblick darüber, wie sich die Situation von Frauen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt im Jahr 2015 entwickelt hat. Anhand der Daten wird erkennbar, was bisher schon erreicht wurde und in welchen Bereichen weiterhin Handlungsbedarf besteht. Die Beauftragten für Chancengleichheit in den Agenturen für Arbeit und Jobcentern sind Ansprechpartnerinnen in Fragen der Frauenförderung und der Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie informieren die örtlichen Akteure und Zielgruppen zu Themen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt betreffen und schaffen mit Beratungen und Initiativen Ansätze zur Verbesserung von Arbeitsmarktchancen beispielsweise für Alleinerziehende, aber auch von Frauen, die nach einer Familienzeit wieder in den Beruf einsteigen wollen. Die Aktivierung der Stillen Reserve sowie Beratung von Unternehmen im Rahmen familienorientierter Personalpolitik sind weitere Themenfelder, die intensiv im Zusammenspiel mit den Kolleginnen und Kollegen sowie den Netzwerkpartnern bearbeitet werden. Die Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen, eine stärkere Beteiligung von Frauen an Berufen in den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik und Technik sowie die Ausweitung von Teilzeitausbildungen sind wichtige Ansatzpunkte, um Chancen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt gerade im Hinblick auf den Fachkräftebedarf zu verbessern. Hier bieten die Beauftragten für Chancengleichheit mit dem Blick auf die regionalen Erfordernisse konkrete Unterstützung an. Ich würde mich deshalb freuen, wenn wir Sie mit dem Genderbericht bei Ihren eigenen Aktivitäten unterstützen können. Die Beauftragten für Chancengleichheit stehen Ihnen selbstverständlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Seite. Herzlichst, Ihr Klaus Stietenroth Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion -

3 Seite 4 Genderbericht 2016 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion - Seite 5 Kurz und bündig Inhalt Erwerbsquote der Frauen in steigt, ist aber weiterhin niedriger als die der Männer. Positive Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hält an. Frauenarbeitslosigkeit geht in stärker zurück als in. Frauen sind länger arbeitslos als Männer. Mindestbeteiligungsquote am Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente für Frauen aus dem Rechtskreis SGB II in nicht erreicht. Mädchen nutzen das Berufswahlspektrum weniger als Jungen. 1. Entwicklung der Beschäftigung Erwerbsbeteiligung Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Geringfügig entlohnte Beschäftigung Leistungsbezug aus der Grundsicherung / Hilfequoten Entwicklung der Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit in der Grundsicherung Strukturelle Betrachtung Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung Strukturelle Betrachtung Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente in der Grundsicherung Mindestbeteiligung und Förderung von Frauen Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente in der Arbeitslosenversicherung Mindestbeteiligung und Förderung von Frauen Entwicklung auf dem Ausbildungsmarkt Fußnoten Kennzahlen in der Grundsicherung Kennzahlen in der Arbeitslosenversicherung... 17

4 Seite 6 Genderbericht 2016 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion - Seite 7 1. Entwicklung der Beschäftigung 1.1. Erwerbsbeteiligung Die Erwerbsquote 1 der Frauen liegt nach wie vor unter der der Männer, stieg aber in von 71,7 (2014) im Jahr 2015 auf 72,0 Prozent (Bund: 72,9 Prozent). Die Erwerbsbeteiligung der Männer sank gegenüber dem Vorjahr (82,1 Prozent) und betrug 2015 noch 81,4 Prozent (Bund: 81,9 Prozent). Die Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen geht zwar nur langsam voran, allerdings lohnt sich eine Betrachtung über die Jahre. Ein Grund dafür dürfte die Ausweitung der geringfügigen und teilzeitbedingten Beschäftigungsverhältnisse sein. Im Jahr 2000 betrug die Erwerbsquote von Frauen in den Bundesländern und noch 60 Prozent. Anders als in, nahmen sowohl die Erwerbsquote der Männer als auch die der Frauen in im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr ab. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen sank von 69,4 auf 68,4 Prozent, die der Männer von 76,9 auf 75,3 Prozent. 1.2 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Die positive Entwicklung bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hält auch in 2015 weiter an. In waren zum Stichtag ,82 Mio. Erwerbstätige sozialversicherungspflichtig beschäftigt, dies ist ein Plus von 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil der Frauen an allen Beschäftigten betrug 45,8 Prozent, die Zahl der weiblichen Beschäftigten ist gegenüber dem Vorjahr um 3,0 Prozent gestiegen. Von ihnen arbeiten über 50 Prozent in Teilzeit. Die Zahl der männlichen Beschäftigten stieg um 2,3 Prozent im Vorjahresvergleich, aber nur 8,8 Prozent sind in Teilzeit beschäftigt. Von allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiteten insgesamt 782,1 Tsd. in TZ, 82,9 Prozent Frauen. Für zeigen sich bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung dieselben Tendenzen wie in. Zum Stichtag waren 317 Tsd. Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, das ist ein Plus von 2,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, Der Frauenanteil betrug 44,2 Prozent, die Anzahl stieg um 2,0 Prozent. Bei den Männern gab es ein Plus von 2,2 Prozent. Von allen weiblichen Beschäftigten, arbeiteten 48,1 Prozent in Teilzeit. In waren von der Gesamtzahl der 88,9 Tsd. TZ, 75,7 Prozent Frauen. 1.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigung 2 Die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten nahm im Jahr 2015 deutlich ab. Es ist anzunehmen, dass diese auffallend rückläufige Entwicklung zu großen Anteilen mit der Einführung des Mindestlohns zusammen hängt. Dagegen nahm die Zahl der geringfügig Beschäftigten in einem Nebenjob zu. Analog zum Frauenanteil bei den sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten wenn auch weniger deutlich ist der Arbeitsmarkt davon geprägt, dass mehr Frauen als Männer einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehen. In waren zum Stichtag insgesamt 743 Tsd. Personen geringfügig beschäftigt. Der größte Anteil von ihnen (503,6 Tsd. Personen) arbeitete ausschließlich in geringfügig entlohnter Beschäftigung, davon waren 64,5 Prozent weiblich. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl um 4,7 Prozent zurückgegangen. Auch in nahm die Zahl der geringfügig Beschäftigten ab. Zum Stichtag arbeiteten insgesamt 70,7 Tsd. Personen in dieser Beschäftigungsform. Davon waren 47,2 Tsd. ausschließlich in einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis. Dabei betrug hier der Frauenanteil in 59,5 Prozent und lag damit anders als in unter dem gesamtdeutschen Wert von 63,3 Prozent. 2. Leistungsbezug aus der Grundsicherung/Hilfequoten 3 (SGB II) 2015 bezogen in von allen Familien und Lebensformentypen in Privathaushalten (Bedarfsgemeinschaften) 10,1 Prozent Leistungen aus der Grundsicherung, in 17,7 Prozent. Die Höhe der Hilfequote 4 wird von Lebensform und Kinderzahl bestimmt. So weisen Paare ohne Kinder die niedrigste Quote auf. Alleinerziehende haben dagegen das weitaushöchste Risiko auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen Hilfequoten nach Typ der Bedarfsgemeinschaften (BG) Datenquelle Analyse der Grundsicherung 2015 Alle BG Single - BG Alleinerziehende darunter mit 1 Kind 2 und mehr Kinder Paare ohne Kinder Paare mit Kindern darunter mit 1 Kind 2 Kinder 3 und mehr Kinder Alle BG Single -BG Alleinerziehende darunter mit 1 Kind 2 und mehr Kinder Paare ohne Kinder Paare mit Kindern darunter mit Kind 2 Kinder 3, 2 zu sein. Zusätzlich nimmt die Hilfebedürftigkeit mit der Zahl der Kinder deutlich zu; sie liegt bei Paaren mit drei und mehr Kindern in bei 15,6 Prozent, in sogar bei 38,0 Prozent. Die Hilfebedürftigkeit erreicht bei Alleinerziehenden mit zwei und mehr Kindern in 49,5 Prozent, in 72,4 Prozent. Die Hilfequoten nach Typ der Bedarfsgemeinschaft stellten sich 2015 in wie folgt dar: 5, 8 6, 8 7, 2 6, 1 10, 1 13, 1 12, 8 17, 7 18, 4 17, 4 16, 1 15, 6 37, 3 50, 2 41, 6 57, 4 49, 5 72, 4 3 und mehr Kinder 38, 0

5 Seite 8 Genderbericht 2016 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion - Seite 9 3. Entwicklung der Arbeitslosigkeit Die durchschnittliche Arbeitslosenquote von Frauen betrug im Jahr 2015 in 6,1 Prozent und in 10,4 Prozent. Die Quote der Männer lag in bei 6,2 Prozent, in bei 11,4 Prozent. In waren in 2015 durchschnittlich 256,4 Tsd. Menschen arbeitslos gemeldet, in 37,4 Tsd. Dies waren in 4,2 Prozent weniger als im Vorjahr, aber 0,7 Prozent mehr in. Die Zahl der arbeitslos gemeldeten Frauen lag mit 118,2 Tsd. in deutlich (-5,1 Prozent) und mit 16,7 Tsd. in leicht unter dem Vorjahreswert (-0,2 Prozent). Die nächsten Abschnitte verdeutlichen unterschiedliche Entwicklungen in der Grundsicherung (Rechtskreis SGB II) und in der Arbeitslosenversicherung (Rechtskreis SGB III). 3.1 Arbeitslosigkeit in der Grundsicherung Der durchschnittliche Bestand der arbeitslosen Personen im Rechtskreis SGB II ist im Bezirk der Regionaldirektion - im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozent auf 210,5 Tsd. gestiegen. In Westdeutschland gab es einen Anstieg der arbeitslosen Personen um 0,6 Prozent. Die Zahl der arbeitslosen Frauen sank um -0,2 Prozent, absolut um 194, die Zahl der arbeitslosen Männer stieg hingegen um 0,3 Prozent an. Das bedeutet für -, dass die Anzahl der arbeitslosen Personen insgesamt fast konstant geblieben ist (+0,1 Prozent). In 2015 waren durchschnittlich 176,6 Tsd. Menschen arbeitslos gemeldet. Dies waren 2,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Die durchschnittliche rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote 5 betrug 2015 damit 4,2 Prozent. Bei den Frauen 4,2 Prozent und bei den Männern 4,3 Prozent. Die Zahl der arbeitslos gemeldeten Frauen lag mit 81,9 Tsd. 3,5 Prozent unter dem Vorjahreswert. Im Jahr 2015 beendeten rd. 392 Tsd. Menschen ihre Arbeitslosigkeit (davon rd. 177 Tsd. Frauen). Das entsprach einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr von 3,5 Prozent. Fast 31,6 Tsd. Frauen beendeten ihre Arbeitslosigkeit in durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, das entspricht einem Anteil von rd. 18 Prozent an allen Abgängen aus Arbeitslosigkeit bei den Frauen und bedeutet gegenüber den Einmündungen in Erwerbstätigkeit aus dem Vorjahr eine Zunahme um 2,7 Prozent. Die Anzahl der Männer, die in Erwerbstätigkeit einmündeten stieg zwar nur gering um 1,0 Prozent, allerdings machen die Abgänge in Erwerbstätigkeit bei den Männern 23,3 Prozent aller Abgänge aus Arbeitslosigkeit aus. Der überwiegende Anteil der Frauen (45,2 Prozent) ebenso wie der der Männer meldete sich in Nichterwerbstätigkeit ab (ca. 80 Tsd.). Hier ist im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 4,6 Prozent zu verzeichnen. Im Jahr 2015 waren durchschnittlich 30,6 Tsd. Menschen arbeitslos gemeldet. Dies waren 2,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Die durchschnittliche rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote lag damit bei 8,9 Prozent. Die Zahl der arbeitslos gemeldeten Frauen lag mit 13,8 Tsd. über dem Vorjahreswert (+1,5 Prozent). Ihre Arbeitslosenquote betrug 8,6 Prozent, die der Männer lag bei 9, 3 Prozent. In beendeten in 2015 rd. 54 Tsd. Menschen ihre Arbeitslosigkeit (davon rd. 24 Tsd. Frauen). Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich die Zahl der Abgänge aus Arbeitslosigkeit allerdings um 4,1 Prozent. Dieses Minus ging überwiegend zu Lasten der Frauen, die mit einer Abnahme um 7,6 Prozent gegenüber den Männern mit einer Abnahme um 1,2 Prozent (im Vorjahresvergleich) in deutlich geringerem Umfang ihre Arbeitslosigkeit beenden konnten. Rd. 4,2 Tsd. Frauen (17,7 Prozent von Gesamt) nahmen mit der Abmeldung aus Arbeitslosigkeit eine Erwerbstätigkeit auf, das entspricht einem Rückgang um 7,6 Prozent im Vergleich zu Bei den Männern beträgt die Zahl der Einmündungen in Erwerbstätigkeit rd. 7,5 Tsd. (24,3 Prozent von Gesamt), das entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 4,9 Prozent. Auch in meldete sich der überwiegende Anteil der vormals arbeitslosen Frauen (11,4 Tsd.) in Nichterwerbstätigkeit ab. Allerdings 10,3 Prozent weniger als im Vorjahr Strukturelle Betrachtung Im Rechtskreis SGB II waren im gesamten Bezirk der Regionaldirektion - 62,5 Prozent der Arbeitslosen ohne Berufsausbildung. Mit 64,6 Prozent war der Anteil bei Frauen höher als bei Männern mit 60,7 Prozent. In der Betrachtung nach Altersstruktur erhöhte sich der Bestand der arbeitslosen Personen bei den 50jährigen und Älteren (+0,9 Prozent). In der Altersgruppe 35 bis unter 50 Jahre reduzierte sich die Arbeitslosigkeit um 3,3 Prozent. Etwa 35,6 Tsd. Personen suchten Teilzeitarbeitsstellen, 2,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Von den arbeitslosen Männern gaben mit steigender Tendenz (+9,3 Prozent im Vorjahresvergleich) 5,2 Prozent einen Teilzeitwunsch an, bei den Frauen suchten annähernd ein Drittel einen Teilzeitarbeitsplatz. Wobei die Einschränkung auf Teilzeit üblicherweise mit der Organisation von Betreuungs- /Pflegepflichten verbunden ist. Vorgegebene Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen und die Berücksichtigung von Schulorganisation erschweren dann die Arbeitsaufnahme insbesondere für Frauen. Dauer Die durchschnittliche abgeschlossene Dauer der Arbeitslosigkeit erhöhte sich 2015 im Rechtskreis SGB II bei Frauen im Bezirk der Regionaldirektion - im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig, lag aber um 40 Tage höher als bei den Männern: 410 Tage waren Frauen in 2015 durchschnittlich arbeitslos, Männer 370 Tage. Besonders lange waren Frauen arbeitslos, die 50 Jahre oder älter waren (durchschnittlich 604 Tage). Es ist zu erkennen, dass es insbesondere für ältere Arbeitslose schwierig ist, wieder einen Arbeitsplatz zu finden. Dies gilt gleichermaßen für beide Geschlechter.

6 Seite 10 Genderbericht 2016 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion - Seite 11 Vorjahr arbeitslos gemeldet, davon 243 Frauen. Dies bedeutet eine Abnahme des Bestandes um 3,1 Prozent bei Männern und um 7,6 Prozent bei Frauen. In beendeten in 2015 rd. 25 Tsd. Menschen ihre Arbeitslosigkeit (davon rd. 11 Tsd. Frauen). Hier ist eine leichte positive Entwicklung mit einer Zunahme von 1,1 Prozent erkennbar, die bei den Männern mit 1,9 Prozent deutlicher ausfiel als bei den Frauen mit 0,1 Prozent. Rd. 5,0 Tsd. Frauen nahmen eine Erwerbstätigkeit auf, das entspricht einem Anteil von 46,9 Prozent an allen Abgängen aus Arbeitslosigkeit und einer Steigerung um 0,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bei den Männern stieg die Zahl der Einmündungen in Erwerbstätigkeit auf 7,5 Tsd., das entspricht einem Anteil von 52,4 Prozent (+4,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Im Vergleich der letzten drei Jahre lässt sich ein positiver Trend in Richtung Beendigung der Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erkennen, der sich in 2015 allerdings nur deutlich schwächer fortgesetzt hat Strukturelle Betrachtung Viele arbeitslose Menschen waren ohne Berufsausbildung. Im gesamten Bezirk der Regionaldirektion - hatten, wie im Vorjahr, anteilig rd. 26 Prozent der in den Agenturen für Arbeit arbeitslos gemeldeten Personen keine abgeschlossene Berufsausbildung. Mit einem Anteil von 28,0 Prozent waren Männer hier deutlich stärker betroffen als Frauen mit 23,3 Prozent. In der Betrachtung nach Altersstruktur nahm der Bestand der arbeitslosen Personen zwar durchweg ab, anteilig erhöhte sich aber der Bestand von Personen, die 50 Jahre oder älter waren von 37,5 im Jahr 2014 auf 38,4 Prozent im Jahr Etwa 15 Tsd. Personen suchten Teilzeitarbeitsstellen, 7,6 Prozent weniger als im Vorjahr. Von den arbeitslosen Frauen suchten 35,0 Prozent einen Teilzeitarbeitsplatz, während dies bei den Männern anteilig 2,6 Prozent waren. 3.2 Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung Der durchschnittliche Bestand der arbeitslosen Personen im Rechtskreis SGB III sank im Bezirk der Regionaldirektion - im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 8,0 Prozent auf 86,6 Tsd. Der Rückgang fällt damit um 1,4 Prozentpunkte stärker aus als in Westdeutschland. Die Zahl der arbeitslosen Frauen nahm mit - 8,6 Prozent sogar deutlicher ab als bei den Männern (-7,6 Prozent). Frauen profitieren von der guten Beschäftigungslage insbesondere in den Branchen Handel, Erziehung und Unterricht und Gesundheits- und Sozialwesen. Die durchschnittliche rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote betrug im Jahr 2015 bei Frauen 1,9 und bei Männern 2,0 Prozent. Durchschnittlich waren 79,8 Tsd. Menschen arbeitslos gemeldet. Dies waren 8,3 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Zahl der arbeitslos gemeldeten Frauen lag mit 36,3 Tsd. deutlich unter dem Vorjahreswert. Es waren durchschnittlich Personen weniger als im Vorjahr bei den Agenturen für Arbeit gemeldet, davon Frauen. Dies bedeutet eine Abnahme des Bestandes um 8,0 Prozent bei Männern und 8,7 Prozent bei Frauen. Im Jahr 2015 beendeten rd. 311 Tsd. Menschen ihre Arbeitslosigkeit (davon rd. 138 Tsd. Frauen). Das entspricht einem Minus von 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 62,4 Tsd. Frauen beendeten ihre Arbeitslosigkeit in durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, das sind rd. 45 Prozent aller Abgänge. Der Anteil der Männer, die in Erwerbstätigkeit einmündeten betrug 9,4 Prozent, das sind 85,8 Tsd. Personen. Die durchschnittliche rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote betrug im Jahr ,0 Prozent. Es waren durchschnittlich 6,7 Tsd. Menschen arbeitslos gemeldet. Dies waren 5,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Zahl der arbeitslos gemeldeten Frauen lag mit 2,9 Tsd. unter dem Vorjahreswert. In waren 2015 im Jahresdurchschnitt 367 Personen weniger als im

7 Seite 12 Genderbericht 2016 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion - Seite Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente in der Grundsicherung Mindestbeteiligung und Förderung von Frauen gen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wurden Frauen gefördert. Der Frauenanteil lag mit 38,8 Prozent allerdings unter der Mindestbeteiligungsquote. Dauer Die durchschnittliche abgeschlossene Dauer der Arbeitslosigkeit veränderte sich bei Frauen im Vergleich zu 2014 nicht, lag aber mit 136 Tagen deutlich über der der Männer (115 Tage). Besonders lange waren Personen arbeitslos, die 50 Jahre oder älter waren. Es ist weiterhin zu erkennen, dass es insbesondere für ältere Arbeitslose schwierig ist, einen Arbeitsplatz zu finden. Dies gilt für beide Geschlechter. Die gesetzlich geforderte Mindestbeteiligung von Frauen in der Grundsicherung betrug 2015 in 46,1 Prozent. Der realisierte Förderanteil betrug 43,0 Prozent und lag damit um 3,1 Prozentpunkte unter der Mindestbeteiligung. Die geforderte Marke wurde damit wie im Vorjahr erneut verfehlt. In lag der realisierte Förderanteil mit 44,6 Prozent um 1,5 Prozentpunkte über der geforderten Mindestbeteiligung in Höhe von 43,1 Prozent. Bei Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen konnte der Bestand an Teilnehmerinnen in um 7,5 Prozent erhöht werden und in sogar um 22,2 Prozent. Die Förderung in Weiterbildungsmaßnahmen nahm in um 3,1 Prozent ab, konnte dagegen in um 2,1 Prozent erhöht werden. In absoluten Zahlen befanden sich in beiden Bundesländern in 2015 mehr Frauen als Männer in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung. Zu einer Erhöhung des Frauenanteils im Vergleich zum Vorjahr bei der Förderung von Arbeitsverhältnissen kam es in beiden Bundesländern. Die positive Bilanz, die sich bereits in den Vorjahren zeigte, konnte weiter verbessert werden. Mit 45,9 Prozent wurde die geforderte Mindestbeteiligung von 40,3 Prozent um 5,6 Prozentpunkte übertroffen. Im Jahresdurchschnitt wurden 2,204 Personen, davon Frauen (Frauenanteil 45,9) gefördert. Auch an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung waren mehr Frauen beteiligt als 2014 (461 = 57,4 Prozent). Es wurden mehr Frauen mit Leistungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gefördert als in den Vorjahren, nämlich 143, entspricht einem Plus von 6,7 Prozent. In lag der Frauenanteil mit 39,7 Prozent trotzdem unter der Mindestbeteiligungsquote. 4.0 Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente 4.2 Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente in der Arbeitslosenversicherung Mindestbeteiligung und Förderung von Frauen Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter sind verpflichtet mit Leistungen der aktiven Arbeitsförderung zur Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen beizutragen ( 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III i. V. m. 1 Abs.2 S.4 Nr. 3 SGB II). Frauen sollen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit gefördert werden ( 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III). 11 Abs. 2 Nr. 4 SGB III i.v. m. 54 SGB II ist folglich als Kontrollmechanismus zu 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III zu sehen. Zur Berechnung der geforderten Mindestbeteiligung von Frauen muss neben dem weiblichen Anteil an allen Arbeitslosen auch deren rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote berücksichtigt werden. Förderinstrumente im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind zum Beispiel Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, zur beruflichen Weiterbildung und zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Die Auswertung der Mindestbeteiligung erfolgt jährlich mit der Eingliederungsbilanz nach 11 SGB III bzw. 54 SGB II, die immer im Juni des Folgejahres veröffentlicht wird. Die Mindestbeteiligung bei der Förderung von Frauen liegt im Jahr 2015 bei 44,2 Prozent. Realisiert wurden 43,3 Prozent. Damit wurde die gesetzlich geforderte Mindestbeteiligungsquote um 0,8 Prozentpunkte verfehlt. Im Jahresdurchschnitt wurden Personen, davon Frauen (Frauenanteil: 43,3 Prozent) gefördert. An Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung waren mehr Frauen beteiligt als 2014, nämlich bzw. anteilig 52,7 Prozent. Mit Leistun-

8 Seite 14 Genderbericht 2016 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion - Seite Entwicklung auf dem Ausbildungsmarkt Fußnoten Für die Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September 2015, haben die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen für den Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) bundesweit neu abgeschlossene Ausbildungsverträge gemeldet. Der Rückgang um Verträge entspricht einem Minus von 0,2 Prozent. Von den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen des Jahres 2015 wurden 39,8 Prozent mit jungen Frauen geschlossen. Ihr Anteil ist weiter rückläufig, u.a. da zu beobachten ist, dass Frauen verstärkt alternative schulische Bildungswege nutzen. 74,9 % aller weiblichen Ausbildungsanfänger fanden sich in nur 25 Berufen wieder. In wurden 2014/2015 insgesamt 54,6 Tsd. neue Lehrverträge geschlossen (davon 39,1 Prozent mit Mädchen), in 5,8 Tsd. (davon 43,4 Prozent mit jungen Frauen). Ein hoher Rückgang an abgeschlossenen Verträgen war in zu beobachten (-1.241/ - 2,2 Prozent), welcher besonders auf eine starke Abnahme von Ausbildungsverträgen im Sektor Industrie und Handel zurückzuführen war. (Berufsbildungsbericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 2016, S. 15, 25, 26, 32) Teilzeitberufsausbildung 6 ist für junge Mütter und Väter eine Möglichkeit, berufliche Qualifizierung und familiäre Aufgaben zu vereinbaren. In Deutschland wurden im Berichtszeitraum Ausbildungsverträge in TZ abgeschlossen, knapp die Hälfte davon im Sektor Industrie und Handel der Teilzeit-Auszubildenden waren weiblich. Berufe. Bei den jungen Frauen in lagen die am häufig genannten Berufswünsche im kaufmännischen Bereich: 30,2 Prozent aller Bewerberinnen interessierten sich für die 3 Ausbildungsberufe: Kauffrau Büromanagement, Kauffrau im Einzelhandel und Verkäuferin. Dagegen interessierten sich nur 16,4 Prozent der jungen Männer für die TOP 3-Berufe: Kfz-Mechatroniker, Kaufmann im Einzelhandel, und Industriemechaniker. In dem Berichtsjahr wurden in 228 Teilzeitberufsausbildungsverhältnisse gemeldet. Dies verteilte sich auf 216 Frauen und 12 Männer. In waren Bewerber/innen für Berufsausbildungsstellen bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet (+ 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr), davon junge Männer und junge Frauen. Auch in zeigt sich ein stereotypes Berufswahlverhalten von Mädchen und Jungen. Bei den jungen Frauen konzentrierten sich 32,8 Prozent der Bewerberinnen auf die drei Ausbildungsberufe: Kauffrau im Einzelhandel, Kauffrau für Büromanagement und Medizinische Fachangestellte. Bei den jungen Männern nannten dagegen nur 18 Prozent die TOP 3 Kfz-Mechatroniker, Kaufmann im Einzelhandel und Fachkraft Lagerlogistik als Berufswunsch. In wurden die 45 Teilzeitberufsausbildungsverhältnisse ausschließlich mit jungen Frauen geschlossen Die Erwerbsquote entspricht dem Anteil der Erwerbspersonen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren an der Bevölkerung dieser Altersgruppe. Die Zahl der Erwerbspersonen ergibt sich aus der Summe der Erwerbstätigen und Erwerbslosen. Zu beachten ist, dass sich die Daten der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und der geringfügig entlohnten Beschäftigten überschneiden. Die geringfügig entlohnten Beschäftigten im Nebenjob werden in beiden Beschäftigungsarten abgebildet. Vorläufige Hilfequoten auf Basis der Mikrozensusdaten 2014 Hilfequoten für Bedarfsgemeinschaften setzten Bedarfsgemeinschaften des jeweiligen Familientyps in Beziehung zu allen Familien oder Lebensformen desselben Familientyps in der Bevölkerung. Die Arbeitslosenquoten für die Rechtskreise SGB II und SGB III sind anteilige Arbeitslosenquoten auf der Basis derselben Bezugsgröße (alle zivilen Erwerbspersonen). Die Summe dieser beiden Teilquoten ergibt die Arbeitslosenquote insgesamt. Die Teilzeitberufsausbildung ist im 8 des Berufsbildungsgesetzes geregelt. Hier wurden als Datengrundlage die gemeldeten Bewerber/innen für Berufsausbildungsstellen bei der Bundesagentur für Arbeit herangezogen. Im Berichtsjahr 2014/2015 waren in bei der Bundesagentur für Arbeit 61,6 Tsd. Bewerber/innen für Berufsausbildungsstellen gemeldet. 5,3 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Gesamtzahl verteilte sich auf 35,4 Tsd. junge Männer und 26,2 Tsd. junge Frauen. Ebenso wie im Bundestrend, zeigte sich bei der Betrachtung der Berufswünsche 7 ein stereotypes Berufswahlverhalten von Mädchen und Jungen und eine Konzentration der Mädchen auf wenige

9 Seite 16 Genderbericht 2016 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion - Seite 17 Kennzahlen in der Grundsicherung Kennzahlen in der Arbeitslosenversicherung und und Mindestbeteiligungsquote 2015 Mindestbeteiligungsquote 2015 Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 Sozialgesetzbuch SGB III 46,1 43,1 Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 Sozialgesetzbuch SGB III 44,2 40,3 Realisierter Bilanzförderanteil (ohne Förderung der Berufsausbildung) 43,0 44,6 Realisierter Bilanzförderanteil (ohne Förderung der Berufsausbildung) 43,4 45,9 Differenz Mindestbeteiligung - 3,1 1,5 Differenz Mindestbeteiligung -0,8 5,6 Arbeitslosigkeit im Jahresdurchschnitt 2015 Arbeitslosigkeit im Jahresdurchschnitt 2015 Arbeitslose im SGB II Arbeitslose im SGB III Arbeitslose Frauen Arbeitslose Frauen Arbeitslose Männer Arbeitslose Männer Frauenanteil an den Arbeitslosen 46,4 44,9 Frauenanteil an den Arbeitslosen 45,4 43,5 Männeranteil an den Arbeitslosen 53,6 55,1 Männeranteil an den Arbeitslosen 54,6 56,5 Arbeitslosenquoten SGB II (rechtskreisanteilige Teilquote in Prozent) im Jahresdurchschnitt 2015 Arbeitslosenquoten SGB III (rechtskreisanteilige Teilquote in Prozent) Im Jahresdurchschnitt 2015 Arbeitslosenquote gesamt 4,2 8,9 Arbeitslosenquote gesamt 1,9 2,0 Arbeitslosenquote Frauen 4,2 8,6 Arbeitslosenquote Frauen 1,9 1,8 Arbeitslosenquote Männer 4,3 9,3 Arbeitslosenquote Männer 2,0 2,1

10 Seite 18 Genderbericht 2016 Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion - Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Röpkestraße Hannover Tel.: 0511/ / niedersachsen-bremen.ca@arbeitsagentur.de Internet:

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