Anspruch auf Zuweisung einer Sozialwohnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anspruch auf Zuweisung einer Sozialwohnung"

Transkript

1 VG Ansbach, Beschluss v AN 3 K , AN 3 E Titel: Anspruch auf Zuweisung einer Sozialwohnung Normenketten: BayWoBindG Art. 5 S. 1, S. 2 DVWoR 3 Abs. 1 VwGO 123 Leitsätze: 1 Nach dem Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz ist die unmittelbare hoheitliche Zuteilung einer Sozialwohnung durch die zuständige Behörde nicht möglich; es besteht lediglich ein Benennungsrecht gegenüber dem Verfügungsberechtigten, der über den Abschluss des Mietvertrags entscheidet (Parallelentscheidung zu VG München BeckRS 2015, 49615). (redaktioneller Leitsatz) 2 Die Orientierung des Benenennungsrechts an Dringlichkeitsstufen ist rechtlich nicht zu beanstanden. Bei der Einstufung in eine Dringlichkeitsstufe handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. (redaktioneller Leitsatz) Schlagworte: Zuweisung einer Sozialwohnung, Wohnungsbindung, öffentlich geförderter Wohnraum, Benenennungsrecht, Dringlichkeitsstufe, Vorwegnahme der Hauptsache Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. 4. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird abgelehnt. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt mit ihrem Antrag die sofortige Zuweisung einer Sozialwohnung und die Beiordnung eines Rechtsanwalts. Die Antragstellerin beantragte am 3. November 2015 die Vermittlung einer geförderten Wohnung bei der Antragsgegnerin. Sie gab hierbei an, in ihrem Haushalt lebten drei Kinder, geboren 1987, 2002 und Sie erklärte, die von ihr bisher bewohnte Wohnung weise starken Schimmelbefall auf und sei zu teuer. Sie legte ein ärztliches Attest der Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin...,..., vom 4. November 2015 vor, wonach der 2012 geborene Sohn der Antragstellerin im Jahr 2015 mehrmals erkrankt gewesen sei, immer mit Reizhusten und verstopfter Nase. Es werde eine schimmelfreie Umgebung bzw. Wohnung empfohlen. Mit Schreiben vom selben Tag erhielt die Antragstellerin eine Vormerkung bzw. Wohnberechtigung für eine geförderte Mietwohnung in..., Vormerk-Nummer..., mit einer Gültigkeitsdauer bis 30. November 2016 von der Antragsgegnerin. Mit Schreiben ihres Bevollmächtigten, das am 21. Dezember 2015 beim Verwaltungsgericht Ansbach einging, ließ die Antragstellerin vor Klageerhebung beantragen,

2 die Antragsgegnerin durch einstweilige Anordnung zu verpflichten, der Antragstellerin vorläufig eine Sozialwohnung in... zuzuweisen und ihr für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihres Bevollmächtigten zu bewilligen. Zur Begründung wird ausgeführt, die Wohnung der Antragstellerin weise starken Schimmelbefall auf, die Situation sei für die gesamte Familie unzumutbar, insbesondere für die drei Kinder der Antragstellerin bestünden erhebliche Gesundheitsgefährdungen. Eine Reaktion der Antragsgegnerin sei trotz nochmaliger Erinnerung durch den Bevollmächtigten vom 10. November 2015 nicht erfolgt. Die Antragstellerin habe weder Wohnungsangebote von der Antragsgegnerin erhalten, noch sei es zum Abschluss eines neuen Mietvertrages gekommen. Vielmehr sei die Antragsgegnerin untätig geblieben. Für die Antragstellerin sei es sehr schwierig, als alleinerziehende Mutter mit drei Kindern auf dem aktuellen Wohnungsmarkt eine angemessene und bezahlbare Wohnung zu finden. Wegen der Gesundheitsgefahren sei der Antragstellerin ein weiteres Zuwarten nicht zumutbar. Mit Schreiben vom 20. Januar 2016, das am 22. Januar 2016 beim Verwaltungsgericht Ansbach einging, beantragte die Antragsgegnerin sinngemäß, den Antrag abzulehnen. Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Bescheinigung über die Wohnraumberechtigung für eine öffentlich geförderte Wohnung sei Art. 5 Satz 1 des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes (BayWohnBindG). Die Antragsgegnerin rechne zu den Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf. Als in Bezug auf Sozialwohnungen zuständige Stelle nach Art. 5 Satz 2 BayWohnBindG habe sie gemäß Art. 3 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Wohnraumförderung-und Wohnungsbindungsrechts (DVWoR) den Vermietern mindestens fünf Wohnberechtigte zur Auswahl vorzuschlagen bzw. zu benennen. Dabei seien gemäß Art. 5 Satz 3 BayWohnBindG insbesondere schwangere Frauen, Familien und andere Haushalte mit Kindern, junge Ehepaare, alleinstehende Elternteile mit Kindern, ältere sowie schwer behinderte Menschen vorrangig zu berücksichtigen. Bei gleicher Dringlichkeit habe die Benennung nach der Dauer der Bewerbung zu erfolgen. Dabei stehe die Auswahl unter den vorgeschlagenen Wohnungssuchenden dem Vermieter zu. Die Antragsgegnerin könne diesen nicht zum Vertragsabschluss mit einer bestimmten Person zwingen. Im Jahr 2015 seien durch die Antragsgegnerin 581 öffentlich geförderte Wohnungen vermittelt worden. Dem gegenüber stünden aber ca wohnberechtigte Haushalte, die auf die Vermittlung einer geförderten Wohnung warteten. Eine Vielzahl dieser Haushalte suche aus noch dringlicheren oder gleich wichtigen Gründen eine neue Wohnung, sei aber bereits erheblich länger vorgemerkt als die Antragstellerin, die erst am 3. November 2015 einen diesbezüglichen Antrag gestellt habe. Dabei sei die Antragsgegnerin selbstverständlich bemüht, der Antragstellerin schnellstmöglich zu einer geeigneten Wohnung zu verhelfen. Aufgrund der angespannten Situation auf dem... Wohnungsmarkt werde dies aber noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der beigezogenen Behörden und Gerichtsakten Bezug genommen. II. Der von der Antragstellerin nach 123 Abs. 1 VwGO gestellte Antrag hat keinen Erfolg. Nach 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann das Gericht eine einstweilige Anordnung in Bezug auf den Streitgegenstand treffen, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Nach 123 Absatz 1 Satz 2 VwGO ist eine einstweilige Anordnung auch zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, um wesentliche Nachteile abzuwenden, drohende Gewalt zu verhindern oder wenn diese Regelung aus anderen Gründen nötig erscheint. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller das von ihm behauptete strittige Recht (den Anordnungsanspruch) und die drohende Gefahr seiner Beeinträchtigung (den Anordnungsgrund) glaubhaft

3 macht, 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. 920 Abs. 2 ZPO. Maßgebend sind dabei die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung. Vorliegend fehlt es bereits - unabhängig davon, dass die Antragstellerin mit ihrem Antrag die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt - an einem im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes zu sichernden materiellen Anspruch. Nach dem Bayerischen Wohnungsbindungsrecht ist die unmittelbare Zuteilung einer Sozialwohnung durch die Antragsgegnerin nicht möglich. Da es sich bei dem Gebiet der Antragsgegnerin um ein Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf im Sinne von Art. 5 Satz 1 i. V. m. 3 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Wohnraumförderung-und Wohnungsbindungsrechts (DVWoR) und dessen Anlage handelt, hat die Antragsgegnerin in Bezug auf Sozialwohnungen nach Art. 5 Satz 2 dieser Vorschrift gegenüber den Verfügungsberechtigten lediglich ein Benennungsrecht. Gemäß Art. 5 Satz 2 BayWohnBindG hat die zuständige Stelle den Verfügungsberechtigten mindestens fünf wohnberechtigte Wohnungssuchende zur Auswahl zu benennen. Die Entscheidung über den Abschluss eines Mietvertrages mit den Wohnungssuchenden bleibt den Verfügungsberechtigten vorbehalten. Eine hoheitliche Zuweisung einer Sozialwohnung durch die Antragsgegnerin ist nicht möglich (BayVGH v CE ; VG München, B. v M 12 E , juris). Soweit der Antrag dahingehend ausgelegt werden könnte, dass die Antragstellerin die Unterbreitung von Wohnungsvorschlägen durch die Antragsgegnerin begehrt, besteht unabhängig davon, dass auch hierbei von einer Vorwegnahme der Hauptsache auszugehen wäre, ebenfalls kein Anordnungsanspruch. Das in Art. 5 Satz 2 BayWohnBindG normierte Benennungsrecht der Antragsgegnerin gegenüber den Verfügungsberechtigten ermächtigt die zuständige Behörde aus Gründen der Praktikabilität, vor der eigentlichen Benennung eine rechtlich verbindliche Vorentscheidung über die Voraussetzungen der Wohnberechtigung und über den Grad der sozialen Dringlichkeit zu treffen. Diese Vorentscheidung erfolgt durch Aufnahme in eine nach Dringlichkeitsstufen und Punkten differenzierende Vormerk-Kartei, wobei es sich um einen im Ermessen der Behörde stehenden Verwaltungsakt handelt (BayVGH, U. v , DWW 1988, 55, BayVGH, B. v C , juris Rn. 13; BayVGH, B. v C , juris Rn. 14; VG München, B. v M 12 E , juris Rn. 22). Als Folge dieser Dringlichkeitseinstufung ist die Antragsgegnerin verpflichtet, Wohnungsangebote in der darin erstellten Reihenfolge zu erteilen. Der von der Antragsgegnerin am 3. November 2015 erteilte Vormerkbescheid enthält eine Aufnahme der Antragstellerin in eine Dringlichkeitsstufe nicht. Allerdings hat die Antragstellerin vorliegend nicht glaubhaft gemacht, dass es die Antragsgegnerin ermessensfehlerhaft unterlassen habe, sie für eine freigewordene, ihrem Wohnbedarf entsprechende Sozialwohnung zu benennen. Die Antragsgegnerin hat vielmehr mitgeteilt, dass sie im Jahr Sozialwohnungen an Wohnberechtigte vermittelt habe, wohingegen 7700 Wohnberechtigte derzeit auf Vermittlung einer entsprechenden Wohnung warteten. Jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt bestehen keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Antragsgegnerin bei der Ermittlung der Dringlichkeit von fehlerhaften Ermessenserwägungen zulasten der Antragstellerin ausgegangen sein könnte, zumal diese am 3. November 2015 und damit vor etwa drei Monaten erstmals einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Insbesondere hat die Antragstellerin nicht geltend gemacht, dass die Antragsgegnerin die von ihr geltend gemachten Gründe der Gesundheitsgefahren für ihre Kinder ermessensfehlerhaft bei der Unterbreitung von Wohnungsangeboten nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat oder berücksichtigen wird. Der Antrag war daher mit der Kostenfolge des 154 Abs. 1 VwGO abzulehnen. Gerichtskosten werden gemäß 188 Satz 2 VwGO nicht erhoben (BayVGH, B. v C , juris Rn. 13; BayVGH, B. v C , juris Rn. 22). Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung war mangels hinreichender Erfolgsaussichten gemäß 166 VwGO i. V. m. 114 ff. ZPO abzulehnen. Die Streitwertfestsetzung beruht auf 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs.2 GKG i. V. m. Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013.

4 Rechtsmittelbelehrung zu Ziffern 1. bis 3.: 1) Gegen diesen Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24-28, Ansbach, oder schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Frist ist auch gewahrt, wenn die Beschwerde innerhalb der Frist beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Hausanschrift in München: Ludwigstraße 23, München, oder Postfachanschrift in München: Postfach , München, Hausanschrift in Ansbach: Montgelasplatz 1, Ansbach, eingeht. Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung zu begründen. Die Begründung ist, sofern sie nicht bereits mit der Beschwerde vorgelegt worden ist, beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzureichen. Sie muss einen bestimmten Antrag enthalten, die Gründe darlegen, aus denen die Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist, und sich mit der angefochtenen Entscheidung auseinander setzen. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, ist die Beschwerde als unzulässig zu verwerfen. Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof müssen sich die Beteiligten durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen. Dies gilt auch für Prozesshandlungen, durch die ein Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingeleitet wird. Als Bevollmächtigte sind Rechtsanwälte oder Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz mit Befähigung zum Richteramt oder die in 67 Abs. 2 Satz 2 Nrn. 3 bis 7 VwGO bezeichneten Personen und Organisationen zugelassen. Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich auch durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen. 2) Gegen die Festsetzung des Streitwerts steht den Beteiligten die Beschwerde an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt oder die Beschwerde zugelassen wurde. Die Beschwerde ist innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24-28, Ansbach, oder schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, kann die Beschwerde auch noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden. Rechtsmittelbelehrung zu Ziffer 4.:

5 Gegen diesen Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24-28, Ansbach, oder schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Frist ist auch gewahrt, wenn die Beschwerde innerhalb der Frist beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Hausanschrift in München: Ludwigstraße 23, München, oder Postfachanschrift in München: Postfach , München, Hausanschrift in Ansbach: Montgelasplatz 1, Ansbach, eingeht.

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v M 25 K Titel:

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v M 25 K Titel: VG München, Urteil v. 08.02.2010 M 25 K 09.3922 Titel: Normenketten: 3, 5 RDGEG 117 Abs. 3 VwGO 113 Abs. 1 und 5 VwGO 117 Abs. 5 VwGO Orientierungsatz: Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund Schlagworte:

Mehr

Entscheidungsgründe. VG Bayreuth, Urteil v B 5 K

Entscheidungsgründe. VG Bayreuth, Urteil v B 5 K VG Bayreuth, Urteil v. 18.08.2015 B 5 K 14.346 Titel: VG Bayreuth: Erholungsurlaub, Bundespolizeidirektion, BMI, Abgeltungsanspruch, Bruttobetrag, Urlaubsanspruch, Berechnungsmodus, Rechtsquelle, Dienstunfähigkeit,

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT TRIER

VERWALTUNGSGERICHT TRIER 5 L 1108/03.TR VERWALTUNGSGERICHT TRIER BESCHLUSS In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Ausländerrechts (Marokko) hier: Antrag nach 80 Abs. 5 VwGO hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier aufgrund

Mehr

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gericht: VG München Aktenzeichen: M 16 K 10.120 Sachgebiets-Nr. 421 -// Rechtsquellen: 34 c GewO Hauptpunkte: Widerruf der Maklererlaubnis Leitsätze: -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT GERA BESCHLUSS. In dem Verwaltungsrechtsstreit

VERWALTUNGSGERICHT GERA BESCHLUSS. In dem Verwaltungsrechtsstreit VERWALTUNGSGERICHT GERA BESCHLUSS In dem Verwaltungsrechtsstreit des Herrn G, H, A prozessbevollmächtigt: Rechtsanwalt Albert Strick, Hohenstaufenring 55, 50674 Köln, - Antragsteller - gegen den Unstrut-Hainich-Kreis,

Mehr

Schlagworte: Rechtsschutzbedürfnis, Anfechtung, Prüfungsentscheidung, Kostentragung, Grundverfügung, Erledigung

Schlagworte: Rechtsschutzbedürfnis, Anfechtung, Prüfungsentscheidung, Kostentragung, Grundverfügung, Erledigung VG Bayreuth, Gerichtsbescheid v. 03.02.2016 3 K 15.516 Titel: Kein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung einer erledigten Prüfungsentscheidung betreffend einer Teilprüfung Normenketten: VwGO 84 Abs.

Mehr

Titel: Waffenrechtliche Erlaubnis, Rechtsmittelbelehrung, Widerrufs, Streitwertfestsetzung, Beschwerde, Verwaltungsgerichte, Geldstrafe

Titel: Waffenrechtliche Erlaubnis, Rechtsmittelbelehrung, Widerrufs, Streitwertfestsetzung, Beschwerde, Verwaltungsgerichte, Geldstrafe VG Ansbach, Beschluss v. 10.10.2016 AN 14 S 16.00623; AN 14 K 16.00624 Titel: Waffenrechtliche Erlaubnis, Rechtsmittelbelehrung, Widerrufs, Streitwertfestsetzung, Beschwerde, Verwaltungsgerichte, Geldstrafe

Mehr

Schlagworte: vorbeugende Feststellungsklage, Subsidiarität einer Feststellungsklage, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, Trophektodermbiopsie

Schlagworte: vorbeugende Feststellungsklage, Subsidiarität einer Feststellungsklage, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, Trophektodermbiopsie VG München, Urteil v. 07.09.2016 M 18 K 15.1511 Titel: Zur Zulässigkeit der (vorläufigen) Feststellungsklage Normenkette: VwGO 43 Leitsätze: Die Weisung ist ein Behördeninternum, das keine feststellungsfähige

Mehr

Orientierungssatz: Hinweis:

Orientierungssatz: Hinweis: Orientierungssatz: Der Gymnasialschulordnung lässt sich nicht entnehmen, dass ein ärztliches Zeugnis als ausreichende Entschuldigung für die Nichtteilnahme an einem angekündigten Leistungsnachweis unverzüglich

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 4 D 135/11 1 L 419/11 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss 1. der Frau 2. des minderjährigen Kindes 3. des minderjährigen Kindes die Antragstellerinnen zu 1. bis 3. sämtlich wohnhaft:

Mehr

Sachgebiet: Serviceeinrichtungen (Zugang), vorläufiger Rechtsschutz

Sachgebiet: Serviceeinrichtungen (Zugang), vorläufiger Rechtsschutz Sachgebiet: Serviceeinrichtungen (Zugang), vorläufiger Rechtsschutz ID: Gericht: VG Köln Datum der Verkündung: 24.11.2011 Aktenzeichen: 18 L 1791/11 Zitierte (Rechtsquellen): 14 Abs. 1 AEG, 14c Abs. 1

Mehr

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v. 24.04.2015 1 K 15.526

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v. 24.04.2015 1 K 15.526 VG München, Urteil v. 24.04.2015 1 K 15.526 Titel: VG München: SchfHwG, Kamin, Feuerstättenschau, Reinigung, offener Kamin, Feuerstätte, Bezirksschornsteinfeger, Rechtsquelle, Beklagte, Verfahrenskosten,

Mehr

SOZIALGERICHT AURICH BESCHLUSS

SOZIALGERICHT AURICH BESCHLUSS SOZIALGERICHT AURICH S 15 AS 3/05 ER BESCHLUSS In dem Rechtsstreit A. Antragsteller, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. gegen C. Antragsgegner, hat das Sozialgericht Aurich - 15. Kammer - am 10.

Mehr

Titel: Kostenfestsetzung nach Rücknahme eines Genehmigungsantrags - Insolvenz und Wechsel der Rechtsform

Titel: Kostenfestsetzung nach Rücknahme eines Genehmigungsantrags - Insolvenz und Wechsel der Rechtsform VG Würzburg, Urteil v. 10.05.2016 W 4 K 15.1335 Titel: Kostenfestsetzung nach Rücknahme eines Genehmigungsantrags - Insolvenz und Wechsel der Rechtsform Normenketten: BImSchG 4 ff. UmwG 190, 191, 202 Abs.

Mehr

SOZIALGERICHT BREMEN BESCHLUSS

SOZIALGERICHT BREMEN BESCHLUSS SOZIALGERICHT BREMEN S 26 AS 1898/09 ER BESCHLUSS In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt, Antragsteller, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B., B-Straße, A-Stadt, Az.: - - gegen Bremer Arbeitsgemeinschaft

Mehr

einstweilige Anordnung, Obdachlosenunterbringung, Unterbringungsmöglichkeit, Gemeinde,

einstweilige Anordnung, Obdachlosenunterbringung, Unterbringungsmöglichkeit, Gemeinde, VG Augsburg, Beschluss v. 04.09.2015 Au 7 E 15.1216 Titel: einstweilige Anordnung, Obdachlosenunterbringung, Unterbringungsmöglichkeit, Gemeinde, Kostenübernahmeanspruch, Pension, Hotel, Obdachlosenunterkunft,

Mehr

Schlagworte: Vorbeugender, Rechtsschutz, kraft, Gesetzes, sofort, vollziehbare, Verwaltungsakte, Verkehrszeichen, Straßensperrung, Bauarbeiten

Schlagworte: Vorbeugender, Rechtsschutz, kraft, Gesetzes, sofort, vollziehbare, Verwaltungsakte, Verkehrszeichen, Straßensperrung, Bauarbeiten VG München, Beschluss v. 27.01.2016 23 E 15.5940 Titel: Eilverfahren - Straßensperrung wegen Bauarbeiten Normenketten: VwGO 123 StVO 45 I 1 123 VwGO 80 VwGO VwGO 123 StVO 45 I 1 Schlagworte: Vorbeugender,

Mehr

SOZIALGERICHT BREMEN BESCHLUSS

SOZIALGERICHT BREMEN BESCHLUSS SOZIALGERICHT BREMEN S 23 AS 409/10 ER BESCHLUSS In dem Rechtsstreit 1. A., 2. A., 3. A., vertreten durch A. und A., Antragsteller, Prozessbevollmächtigte: zu 1-3: Rechtsanwalt B., B-Straße, A-Stadt, Az.:

Mehr

VG München. Beschluss vom 16.4.2007

VG München. Beschluss vom 16.4.2007 M 12 E 07.1213 VG München Beschluss vom 16.4.2007 Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM MAIN Geschäftsnummer: 3 L 933/15.F BESCHLUSS

VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM MAIN Geschäftsnummer: 3 L 933/15.F BESCHLUSS From:Verwaltungsgericht Frankfurt/M To:003020623829 19/05/2015 11:10 #415 P.002/007 VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM MAIN Geschäftsnummer: 3 L 933/15.F BESCHLUSS in dem Verwaltungsstreitverfahren Proz.-Bev.:

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 B 43/14 6 L 1195/13 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau prozessbevollmächtigt: - Antragstellerin - - Beschwerdeführerin - gegen die Landeshauptstadt

Mehr

Titel: Kostenerstattung für das betreute Einzelwohnen von Mutter und Kind wegen seelischer Behinderung der Mutter

Titel: Kostenerstattung für das betreute Einzelwohnen von Mutter und Kind wegen seelischer Behinderung der Mutter VG München, Urteil v. 04.05.2016 M 18 K 14.5601 Titel: Kostenerstattung für das betreute Einzelwohnen von Mutter und Kind wegen seelischer Behinderung der Mutter Normenketten: SGB X 104 SGB VIII 10 Abs.

Mehr

Titel: Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsstellen für benachteiligte Jugendliche

Titel: Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsstellen für benachteiligte Jugendliche VG München, Urteil v. 14.01.2016 M 15 K 14.1550 Titel: Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsstellen für benachteiligte Jugendliche Normenketten: GG Art. 3 I VwGO 113 I, V Schlagworte: Richtlinie,

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 1 B 26/11 4 L 530/10 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau - Antragstellerin - - Beschwerdeführerin - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwalt

Mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Orientierungssätze: 1. Der Träger einer öffentlichen Einrichtung kann auch von politischen Parteien verlangen, dass sie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung nachweisen. Eine solche Nutzungsbedingung

Mehr

Titel: Kein Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen im Bundesgebiet durch abgeleitetes Recht von einem Kind mit einem EU-Bürger

Titel: Kein Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen im Bundesgebiet durch abgeleitetes Recht von einem Kind mit einem EU-Bürger VGH München, Beschluss v. 25.02.2016 10 CE 15.2762, 10 C 15.2763 Titel: Kein Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen im Bundesgebiet durch abgeleitetes Recht von einem Kind mit einem EU-Bürger Normenketten:

Mehr

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gericht: VG München Aktenzeichen: M 16 K 07.4990 Sachgebiets-Nr. 0421 -// Rechtsquellen: 34 c GewO; 35 GewO Hauptpunkte: Widerruf der Maklererlaubnis sowie Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden und Haftanordnungen

Mehr

7 B 10729/11.OVG RECHTSPRECHUNGSARCHIV DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS RHEINLAND-PFALZ E.V. Gericht OVG Rheinland-Pfalz Aktenzeichen 7 B 10729/11.

7 B 10729/11.OVG RECHTSPRECHUNGSARCHIV DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS RHEINLAND-PFALZ E.V. Gericht OVG Rheinland-Pfalz Aktenzeichen 7 B 10729/11. RECHTSPRECHUNGSARCHIV DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS RHEINLAND-PFALZ E.V. 7 B 10729/11.OVG Gericht OVG Rheinland-Pfalz Aktenzeichen 7 B 10729/11.OVG Entscheidungsart Beschluss Datum 04.08.2011 veröffentlicht

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT BERLIN BESCHLUSS

VERWALTUNGSGERICHT BERLIN BESCHLUSS VG 10 L 192.15 VERWALTUNGSGERICHT BERLIN BESCHLUSS In der Verwaltungsstreitsache hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Richter, die Richterin

Mehr

Beschluss: 2. Dem Kläger wird ab Prozesskostenhilfe bewilligt.

Beschluss: 2. Dem Kläger wird ab Prozesskostenhilfe bewilligt. LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 3 Ta 30/15 15 Ca 7034/14 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum: 01.04.2015 Rechtsvorschriften: 113, 118 ZPO Leitsatz: Wird in einem Auflagenbeschluss lediglich auf 118 ZPO hingewiesen,

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: NC 2 B 308/09 NC 2 L 118/09 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte - Antragsteller - - Beschwerdeführer - gegen den

Mehr

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Az. RO 3 S 13.1113 Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg In der Verwaltungsstreitsache 1. 2. 3. zu 1 bis 3 bevollmächtigt: - Antragsteller - gegen Freistaat Bayern vertreten durch das Landratsamt Amberg-Sulzbach

Mehr

Titel: Veränderungssperre zur Beschränkung der Zulässigkeit von Anlagen für soziale Zwecke (u.a. Asylbewerbereinrichtungen)

Titel: Veränderungssperre zur Beschränkung der Zulässigkeit von Anlagen für soziale Zwecke (u.a. Asylbewerbereinrichtungen) VGH München, Urteil v. 15.06.2016 15 N 15.1583 Titel: Veränderungssperre zur Beschränkung der Zulässigkeit von Anlagen für soziale Zwecke (u.a. Asylbewerbereinrichtungen) Normenketten: BauGB 1 Abs. 3,

Mehr

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v M 2 K Titel: Normenketten: 125 BauGB. 125 Abs. 1 BauGB 125 Abs.

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v M 2 K Titel: Normenketten: 125 BauGB. 125 Abs. 1 BauGB 125 Abs. VG München, Urteil v. 11.01.2011 M 2 K 10.5095 Titel: Normenketten: 125 BauGB 125 BauGB 125 Abs. 1 BauGB 125 Abs. 2 BauGB Orientierungsatz: Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung Schlagworte:

Mehr

SOZIALGERICHT BREMEN BESCHLUSS

SOZIALGERICHT BREMEN BESCHLUSS SOZIALGERICHT BREMEN S 23 AS 497/11 ER BESCHLUSS In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt, Antragsteller, gegen Jobcenter Bremen, vertreten durch den Geschäftsführer, Doventorsteinweg 48-52, 28195 Bremen,

Mehr

Tenor. Gründe. VG Würzburg, Beschluss v. 13.07.2010 W 2 E 10.713. Titel:

Tenor. Gründe. VG Würzburg, Beschluss v. 13.07.2010 W 2 E 10.713. Titel: VG Würzburg, Beschluss v. 13.07.2010 W 2 E 10.713 Titel: Normenketten: 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO 123 Abs. 3 VwGO 920 Abs. 2 ZPO 154 Abs. 1 VwGO Orientierungsatz: Schulrecht; Fachhochschulreife; Fachabitur;

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS Az.: L 11 AS 146/11 B ER, L 11 AS 146/11 PKH S 16 AS 160/11 ER SG Itzehoe SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren 1., 2., - Antragsteller und Beschwerdegegner

Mehr

Orientierungsatz: Prozesskostenhilfe; Eilrechtsschutz; Gymnasium; 5. Jahrgangsstufe; Übertritt; Legasthenie

Orientierungsatz: Prozesskostenhilfe; Eilrechtsschutz; Gymnasium; 5. Jahrgangsstufe; Übertritt; Legasthenie VG Augsburg, Beschluss v. 31.08.2011 3 E 11.1222 Titel: Normenketten: VwGO 67 II, IV, 123, 154, 166 VSO 29 ZPO 114, 294, 920 II VwGO 67 II, IV, 123, 154, 166 ZPO 114, 294, 920 II 123 VwGO 123 Abs. 1 Satz

Mehr

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v. 06.10.2015 M 1 K 14.5434

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v. 06.10.2015 M 1 K 14.5434 VG München, Urteil v. 06.10.2015 M 1 K 14.5434 Titel: VG München: Brandschutzkonzept, Bauvorlagenverordnung, BauVorlV, FlNr, VwZVG, Betonfertigteil, Zwangsgeld, Ermessensreduzierung, Rechtsquelle, Brandschutz,

Mehr

Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung

Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung Musterformulare/Referendariat Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung von Dieter Fleck, Dr. Werner Böhme, Dr. Ludwig Kroiß, Irene Neurauter 21., überarbeitete Auflage Formularsammlung für Rechtspflege

Mehr

Lösungshinweis Probeklausur Verwaltungsprozessrecht

Lösungshinweis Probeklausur Verwaltungsprozessrecht Lösungshinweis Probeklausur Verwaltungsprozessrecht Ausgangsfall Was kann G tun? Ein Widerspruch kommt nicht in Betracht, da es nach 68 I 2, II VwGO i.v.m. 6 I 2 AG VwGO NRW eines Vorverfahrens nicht mehr

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE. Im Namen des Volkes Urteil

VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE. Im Namen des Volkes Urteil A 7 K 4375/07 VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE Im Namen des Volkes Urteil In der Verwaltungsrechtssache prozessbevollmächtigt: - Klägerin - gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT BERLIN BESCHLUSS

VERWALTUNGSGERICHT BERLIN BESCHLUSS VG 1 L 299.14 VERWALTUNGSGERICHT BERLIN BESCHLUSS In der Verwaltungsstreitsache Antragstellerin, Verfahrensbevollmächtigter: g e g e n das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin,

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII Verg 51/04 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Richter am Oberlandesgericht D. und die Richterinnen

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT SACHSEN-ANHALT

LANDESARBEITSGERICHT SACHSEN-ANHALT Aktenzeichen: 1 Ta 125/12 11 Ca 158/12 ArbG Dessau-Roßlau LANDESARBEITSGERICHT SACHSEN-ANHALT BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren Prozessbevollmächtigte: - Klägerin - Prozessbevollmächtigter: - Beklagte

Mehr

Hessisches Landessozialgericht Beschluss vom 16.01.2012

Hessisches Landessozialgericht Beschluss vom 16.01.2012 L 8 KR 117/11 B ER Hessisches Landessozialgericht Beschluss vom 16.01.2012 Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin und Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom

Mehr

Schlagworte: Beihilfefähigkeit, Arzneimittel, Verschreibungspflicht, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

Schlagworte: Beihilfefähigkeit, Arzneimittel, Verschreibungspflicht, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) VG Augsburg, Urteil v. 30.06.2016 Au 2 K 14.1020, Au 2 K 14.1033 Titel: Beihilfefähigkeit der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) Normenketten: AMG 2, 43 BBG 80 Abs. 4 BBhV 22, 50, 51 Leitsatz: Aufwendungen

Mehr

I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 20. Februar 2011 wird zurückgewiesen.

I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 20. Februar 2011 wird zurückgewiesen. Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de (Herausgeber: Bayerisches Landessozialgericht) Bayerisches Landessozialgericht Urteil vom 23.05.2011 (nicht rechtskräftig) Sozialgericht Bayreuth S 6 KR 72/11 ER Bayerisches

Mehr

Zur Frage, ob die Ausländerbehörde im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verpflichtet werden kann.

Zur Frage, ob die Ausländerbehörde im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verpflichtet werden kann. 0600 ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 Art. 6 Abs. 2 AufenthG 26 Abs. 4 AufenthG 9 VwGO 123 Abs. 1 Zur Frage, ob die Ausländerbehörde im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

Mehr

Orientierungssätze: VGH Aktenzeichen: 7 CE 11.807 Sachgebietsschlüssel: 223. Gericht: Rechtsquellen:

Orientierungssätze: VGH Aktenzeichen: 7 CE 11.807 Sachgebietsschlüssel: 223. Gericht: Rechtsquellen: Orientierungssätze: 1. Die schulische Hochschulzugangsberechtigung für die Bewerbung um einen Studienplatz bei der Stiftung für Hochschulzugang kann nur mit der Hochschulreife nachgewiesen werden. 2. Es

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 5 WF 67/14 = 58 F 608/13 OV2 Amtsgericht Bremen B e s c h l u s s In der Familiensache [ ], Antragstellerin, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen

Mehr

Schlagworte: Dozententätigkeit, Ehrenamt, Anordnungsanspruch, fehlende Glaubhaftmachung, fehlendes Rechtsschutzbedürfnis

Schlagworte: Dozententätigkeit, Ehrenamt, Anordnungsanspruch, fehlende Glaubhaftmachung, fehlendes Rechtsschutzbedürfnis VG München, Beschluss v. 20.11.2014 16 E 14.4485 Normenketten: VwGO 123 BBiG 40 40 Abs. 3 Satz 5 BBiG 40 Abs. 4 Satz 1 BBiG 123 Abs. 1 VwGO VwGO 123 Schlagworte: Dozententätigkeit, Ehrenamt, Anordnungsanspruch,

Mehr

Konversatorium Verwaltungsprozessrecht Sommersemester 2011. Fall 8

Konversatorium Verwaltungsprozessrecht Sommersemester 2011. Fall 8 Konversatorium Verwaltungsprozessrecht Sommersemester 2011 Fall 8 Der geschäftstüchtige Gastwirt Arnold (A) betreibt in der Würzburger Innenstadt seine Gaststätte Zum Altbayerischen Adler. Am meisten freut

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrung

Rechtsbehelfsbelehrung Anhang smuster 1a Variante 1 (neutraler Stil): Fakultatives Widerspruchsverfahren in Fällen, in denen sich der Verwaltungsakt an einen Betroffenen richtet (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 AGVwGO) Gegen

Mehr

Zusammenfassung der Entscheidung:

Zusammenfassung der Entscheidung: Zusammenfassung der Entscheidung: 1. Der Bescheid ist bestandskräftig und der Sache nach vom Gericht nicht mehr überprüfbar, weil die Klägerin den erhobenen Widerspruch nicht formgerecht verfasst hat.

Mehr

Schlagworte: Motorbootführerschein, Motoryachtverband, Ersatzausstellung, Sportbootführerschein, Segelschein

Schlagworte: Motorbootführerschein, Motoryachtverband, Ersatzausstellung, Sportbootführerschein, Segelschein VG München, Urteil v. 12.05.2016 M 10 K 15.92 Titel: Ersatzausstellung eines Sportbootführerscheins-See Normenketten: SpbootFüV-See 7, 9 VwGO 52 Nr. 3 S. 2, S. 5, 88 Leitsätze: Für eine Klage auf Ausstellung

Mehr

1\ ",(.. ;, " " VG 9 K 52.09 Schriftliche Entscheidung '--. ',.' '" Mitgeteilt durch Zustellung an a) Klg.-Proz.Bev. b) Bekl.-Proz.Bev.

1\ ,(.. ;,   VG 9 K 52.09 Schriftliche Entscheidung '--. ',.' ' Mitgeteilt durch Zustellung an a) Klg.-Proz.Bev. b) Bekl.-Proz.Bev. 1\ ",(.. ;, " " I~-i. U.:~; l.. : ( : j'" I ;. c'. l:", ',', Nil'! ",., '" ~UI[/ ';'':'.!f!ni~!(!~((i:\!li(c''in(}(o,. VG 9 K 52.09 Schriftliche Entscheidung '--. ',.' '" Mitgeteilt durch Zustellung an

Mehr

... Erstversand, 27.02.2013

... Erstversand, 27.02.2013 Anmerkung Nr. 58 1. Die Vertretung vor den Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg richtet sich nach der gem. 1 Abs. 2 der Anordnung der Landesregierung über die Vertretung des Landes in gerichtlichen

Mehr

Die Beteiligten streiten um die Erteilung einer Reiterlaubnis in einem Landschaftsschutzgebiet.

Die Beteiligten streiten um die Erteilung einer Reiterlaubnis in einem Landschaftsschutzgebiet. VG München, Urteil v. 14.04.2016 M 11 K 14.5659 Titel: Versagung einer Reiterlaubnis im Landschaftsschutzgebiet Normenkette: BayNatSchG Art. 28 Abs. 1 S. 1, Art. 33, Art. 34 Abs. 2, Abs. 3 Leitsätze: Das

Mehr

Tenor. Gründe. VGH München, Beschluss v. 12.05.2016 22 ZB 16.549. Titel: Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Betriebswirt"

Tenor. Gründe. VGH München, Beschluss v. 12.05.2016 22 ZB 16.549. Titel: Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Betriebswirt VGH München, Beschluss v. 12.05.2016 22 ZB 16.549 Titel: Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Betriebswirt" Normenketten: 84 VwGO 88 VwGO 7 BetrWPrV Schlagworte: Anfechtungsklage, Prüfungsentscheidung,

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 VR 2.03 In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. Februar 2003 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Tenor. Gründe. VG München, Beschluss v. 25.03.2015 6a E 14.5751

Tenor. Gründe. VG München, Beschluss v. 25.03.2015 6a E 14.5751 VG München, Beschluss v. 25.03.2015 6a E 14.5751 Titel: VG München: Vollstreckungsabwehrklage, Rundfunk, Vollstreckungsersuchen, Antragsschrift, VwZVG, BayVwZVG, einstweilige Einstellung, Direktion, Schlussentscheidung,

Mehr

Titel: Anfechtungsklage, Baueinstellung, Hinterlegung, Untersagung, Zwangsgeld, Zwangsgeldandrohung, Rechtmäßigkeit, behördlicher Maßnahmen

Titel: Anfechtungsklage, Baueinstellung, Hinterlegung, Untersagung, Zwangsgeld, Zwangsgeldandrohung, Rechtmäßigkeit, behördlicher Maßnahmen VG München, Urteil v. 16.06.2015 M 1 K 15.965 Titel: Anfechtungsklage, Baueinstellung, Hinterlegung, Untersagung, Zwangsgeld, Zwangsgeldandrohung, Rechtmäßigkeit, behördlicher Maßnahmen Normenketten: VwGO

Mehr

VGH Aktenzeichen: 21 ZB Sachgebietsschlüssel: 460. Gericht: Rechtsquellen: 1 HeilprG. Hauptpunkte: Heilpraktikererlaubnis approbierte Ärztin

VGH Aktenzeichen: 21 ZB Sachgebietsschlüssel: 460. Gericht: Rechtsquellen: 1 HeilprG. Hauptpunkte: Heilpraktikererlaubnis approbierte Ärztin Orientierungssatz: Eine approbierte Ärztin hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis. Weder kann jemand zugleich Arzt und Heilpraktiker in einer Person sein, noch ist eine Gemeinschaftspraxis

Mehr

Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg

Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 4 K 14.565 AUSFERTIGUNG Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg In der Verwaltungsstreitsache - Klägerbevollmächtigt; fsn-recht Rechtsanwälte Georg-Schumann-Str. 179, 04159 Leipzig gegen J o b c e n

Mehr

Schlagworte: Entziehung, Fahrerlaubnis, ärztliche Begutachtung, Einnahme, Kokain, späteres Bestreiten, Angabe, Verweis, angebliches Missverständnis

Schlagworte: Entziehung, Fahrerlaubnis, ärztliche Begutachtung, Einnahme, Kokain, späteres Bestreiten, Angabe, Verweis, angebliches Missverständnis VG München, Beschluss v. 17.12.2015 M 6a S 15.4195 Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis Normenketten: StVG 3 I FeV 46 I Anlage 4 zur FeV Nr. 9.1 Schlagworte: Entziehung, Fahrerlaubnis, ärztliche Begutachtung,

Mehr

Titel: Einstweilige Zwangsvollstreckungseinstellung bei der Titelgegenklage im Arbeitsrecht

Titel: Einstweilige Zwangsvollstreckungseinstellung bei der Titelgegenklage im Arbeitsrecht LArbG Nürnberg, Beschluss v. 29.02.2016 7 Ta 17/16 Titel: Einstweilige Zwangsvollstreckungseinstellung bei der Titelgegenklage im Arbeitsrecht Normenketten: ZPO 707 II, 767, 769 ArbGG 62 I Leitsätze: 1.

Mehr

Ausfertigung SOZIALGERICHT MÜNCHEN. In dem Antragsverfahren

Ausfertigung SOZIALGERICHT MÜNCHEN. In dem Antragsverfahren Ausfertigung S 46 AS 884/14 ER SOZIALGERICHT MÜNCHEN In dem Antragsverfahren vertreten durch Franz Schmid, Rosenheimer Straße 34, 83278 Traunstein - Antragstellerin - gegen Jobcenter Traunstein, vertreten

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: NC 2 B 285/13 NC 2 L 759/12 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau - Antragstellerin - - Beschwerdeführerin - prozessbevollmächtigt: gegen

Mehr

O V G R H E I N L A N D P F A L Z G E R I C H T S D A T E N B A N K

O V G R H E I N L A N D P F A L Z G E R I C H T S D A T E N B A N K O V G R H E I N L A N D P F A L Z G E R I C H T S D A T E N B A N K Gericht: Ent.-Art: OVG Rheinland-Pfalz Beschluss Datum: 21.03.2016 AZ: Rechtsgebiet: Az.VG: 10 B 10215/16.OVG Beamtenrecht 2 L 19/16.KO

Mehr

LG Hamburg, 20.01.2010, Az: 308 O 11/10, Beschluss. Abmahnung; Grafik; Urheberrechtsverletzung; Forenbetreiberhaftung

LG Hamburg, 20.01.2010, Az: 308 O 11/10, Beschluss. Abmahnung; Grafik; Urheberrechtsverletzung; Forenbetreiberhaftung Gericht OLG Hamburg Aktenzeichen 5 W 24/10 Datum Beschluss vom 27.04.2010 Vorinstanzen Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze LG Hamburg, 20.01.2010, Az: 308 O 11/10, Beschluss Urheberrecht, Internetrecht

Mehr

Verwaltungsgericht Köln

Verwaltungsgericht Köln Beglaubigte Abschrift Verwaltungsgericht Köln 10 L 284/05 Beschluss In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren 1 des minderjährigen Kindes K., vertreten durch die Antragsteller zu 2. und 3., 2 der Frau

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS Az.: L 4 SF 80/11 B SG Az.: S 14 KA 382/10 SG Kiel SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren - Kläger - Prozessbevollmächtigte: g e g e n vertreten durch - Beklagte

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 3 Ca 1186/09 (Arbeitsgericht Bamberg - Kammer Coburg -) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren J W B Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwälte R - Kläger und Beschwerdeführer

Mehr

vom In der Unterhaltssache Antragsteller/in Vorname, Name, Plz, Wohnort des minderjährigen Kindes

vom In der Unterhaltssache Antragsteller/in Vorname, Name, Plz, Wohnort des minderjährigen Kindes Amtsgericht Familiengericht Geschäftsnummer des Gerichts Bei Schreiben an das Gericht bitte stets angeben Vollstreckbare Ausfertigung Antragsteller/in erteilt z. Hd. z. Hd. d. am Prozessbev. Unterschrift

Mehr

Schlagworte: Wohngeld, Einkommen, Vorbringen, Gerichtsverfahren, Verlustausgleich, Einkunftsart, Steuerrecht

Schlagworte: Wohngeld, Einkommen, Vorbringen, Gerichtsverfahren, Verlustausgleich, Einkunftsart, Steuerrecht VG Würzburg, Urteil v. 15.10.2015 W 3 K 15.254 Titel: Keine Bewilligung von Wohngeld Normenkette: WoGG 1 I, 13, 14 I 3, 15 I 1, 16 I 1 Nr. 2, 24 II Schlagworte: Wohngeld, Einkommen, Vorbringen, Gerichtsverfahren,

Mehr

Sozialgericht Hannover

Sozialgericht Hannover Sozialgericht Hannover IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 11. November 2013 S 59 AS 587/12 A., Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B. - Klägerin - Proz.-Bev.:

Mehr

BESCHLUSS: Gründe: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG. 5 Ta 53/12 2 Ca 2058/11 (Arbeitsgericht Würzburg) Datum: 25.03.2013

BESCHLUSS: Gründe: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG. 5 Ta 53/12 2 Ca 2058/11 (Arbeitsgericht Würzburg) Datum: 25.03.2013 LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 5 Ta 53/12 2 Ca 2058/11 (Arbeitsgericht Würzburg) Datum: 25.03.2013 Rechtsvorschriften: 121 Abs. 3 ZPO; 48 Abs. 1 RVG Leitsatz: Die Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts

Mehr

... Beglmibigte Abschrift.. . Amtsgericht Heilbro. Im Namen des Volkes

... Beglmibigte Abschrift.. . Amtsgericht Heilbro. Im Namen des Volkes ....... ~ : :...... :.: :..... 1!... Beglmibigte Abschrift.. 1..L ; Aktenzeichen: 6 c 306/15. Amtsgericht Heilbro Im Namen des Volkes In dem Rechtsstreit gegen - Beklagte - i '! 1 wegen Forderung hat das

Mehr

SOZIALGERICHT BREMEN BESCHLUSS

SOZIALGERICHT BREMEN BESCHLUSS SOZIALGERICHT BREMEN S 7 KR 74/11 ER BESCHLUSS In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt, Antragsteller, gegen Deutsche Angestellten-Krankenkasse, vertreten durch den Vorstand, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg,

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 2 D 111/14.NC NC 15 L 245/14 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Antragsteller - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt: gegen die

Mehr

Orientierungsatz: Entziehung der Fahrerlaubnis; Zustellung eines Verwaltungsakts an nicht handlungsfähigen Adressaten

Orientierungsatz: Entziehung der Fahrerlaubnis; Zustellung eines Verwaltungsakts an nicht handlungsfähigen Adressaten VG München, Beschluss v. 21.03.2013 6a S 13.181 Titel: Normenketten: 123 VwGO 123 VwGO Orientierungsatz: Entziehung der Fahrerlaubnis; Zustellung eines Verwaltungsakts an nicht handlungsfähigen Adressaten

Mehr

SOZIALGERICHT AURICH BESCHLUSS

SOZIALGERICHT AURICH BESCHLUSS SOZIALGERICHT AURICH S 25 AS 256/05 ER BESCHLUSS In dem Rechtsstreit,, Antragsteller, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Kroll und Partner, Haarenfeld 52 c, 26129 Oldenburg, - K 670/05 - gegen Zentrum

Mehr

Orientierungssatz: Überbuchung kann auch beim örtlichen Auswahlverfahren eine Rolle spielen ( 25 HZV). G r o ß e s S t a a t s - w a p p e n

Orientierungssatz: Überbuchung kann auch beim örtlichen Auswahlverfahren eine Rolle spielen ( 25 HZV). G r o ß e s S t a a t s - w a p p e n Orientierungssatz: Überbuchungen, die sicherstellen sollen, dass kein Studienplatz unbesetzt bleibt, sind als kapazitätsdeckend anzuerkennen, wenn die Hochschule im Haupt- und Nachrückverfahren einen Überbuchungsfaktor

Mehr

Schlagworte: Beibehaltungsgenehmigung, Erwerbschance, Nachteil, Staatsangehörigkeitsrecht, Mehrstaatigkeit, Ermessen

Schlagworte: Beibehaltungsgenehmigung, Erwerbschance, Nachteil, Staatsangehörigkeitsrecht, Mehrstaatigkeit, Ermessen VG Würzburg, Urteil v. 15.06.2015 W 7 K 14.981 Titel: Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit Normenketten: StAG 12 I 2 Nr. 5, 25 II VwGO 113 V, 114 Schlagworte: Beibehaltungsgenehmigung,

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 E 41/15 4 L 465/14 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Antragsteller - - Erinnerungsführer - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt:

Mehr

Wichtige neue Entscheidung

Wichtige neue Entscheidung LANDESANWALTSCHAFT BAYERN Landesanwaltschaft Bayern Postfach 34 01 48 80098 München 05.06.2015 Wichtige neue Entscheidung Asylverfahrens- und Ausländerrecht: Zuständigkeiten bei Abschiebungsanordnung nach

Mehr

Orientierungsatz: Vormerkung für Sozialwohnung; Punktetabelle; Gesundheitliche Gründe; Wohnungsgröße

Orientierungsatz: Vormerkung für Sozialwohnung; Punktetabelle; Gesundheitliche Gründe; Wohnungsgröße VG München, Urteil v. 24.03.2011 M 12 K 10.4821 Titel: Normenketten: Art 5 WoBindG BY Art 4 WoFöG BY Art 14 WoFöG BY Orientierungsatz: Vormerkung für Sozialwohnung; Punktetabelle; Gesundheitliche Gründe;

Mehr

B e s c h l u s s. In dem Rechtsstreit. der..., vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden,...

B e s c h l u s s. In dem Rechtsstreit. der..., vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden,... Geschäftszeichen: 2 U 36/06... Landgericht... B e s c h l u s s In dem Rechtsstreit der..., vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden,... Beklagte und Berufungsklägerin, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte...

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss 1 Az.: 3 BS 426/04 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn K. H. - Antragsteller - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte W. & S. gegen den

Mehr

SOZIALGERICHT OLDENBURG BESCHLUSS

SOZIALGERICHT OLDENBURG BESCHLUSS SOZIALGERICHT OLDENBURG S 44 AS 1699/06 ER BESCHLUSS In dem Rechtsstreit 1.,,, 2.,,, Antragsteller, Prozessbevollmächtigte: zu 1-2: Rechtsanwalt Kroll, Haarenfeld 52 c, 26129 Oldenburg, - 0809/06 - g e

Mehr

Sozialgericht Aachen. Beschluss

Sozialgericht Aachen. Beschluss Sozialgericht Aachen Az.: S 6AS 205/10 ER Beschluss ln dem Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes Antragstellerin gegen ARGE f.d.grundsicherung Arbeitsuchender in der StädteRegion Aachen,

Mehr

Anerkenntnis.- und Schlussurteil

Anerkenntnis.- und Schlussurteil Abschrift Amtsgericht Nürnberg Az.: 18 C 10269/14 In dem Rechtsstreit IM NAMEN DES VOLKES... K- 'r'i*'m'""'ll i-l-ilt -K""'l...iHo..,.M""'t~M-.@"F\:1-:-'_, i:ü"'"'lf!f. =te K RECHTSANWÄLT~ ~ 61 ti, - Kläger

Mehr

5. Wesentlicher Verfahrensfehler, 124 II Nr.5 VwGO

5. Wesentlicher Verfahrensfehler, 124 II Nr.5 VwGO 5. Wesentlicher Verfahrensfehler, 124 II Nr.5 VwGO Ist ein solcher, der das Ergebnis der Entscheidung beeinflusst haben kann. In dem Antrag müssen die Tatsachen bezeichnet werden, die den gerügten Verfahrensmangel

Mehr

SOZIALGERICHT SCHLESWIG BESCHLUSS

SOZIALGERICHT SCHLESWIG BESCHLUSS Az.: S 22 AS 177/13 ER SOZIALGERICHT SCHLESWIG BESCHLUSS In dem Rechtsstreit - Antragsteller - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Helge Hildebrandt, Holtenauer Straße 154, 24105 Kiel, 268/13 g e g e

Mehr

A4sfertigung. lryna, geb. geboren am 12.1977, Staatsangehörigkeit: ukrainisch, - unbekannten

A4sfertigung. lryna, geb. geboren am 12.1977, Staatsangehörigkeit: ukrainisch, - unbekannten A4sfertigung Amtsgericht München Abteilung für Familiensachen 5 Az.: :\ er Familiensache Anatol. geboren am - Antragsteller - ;/ gegen.05.1966, Staatsangehörigkeit deutsch. lryna, geb. geboren am 12.1977,

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 B 349/12 3 L 369/12 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn prozessbevollmächtigt: - Antragsteller - - Beschwerdeführer - gegen die Landeshauptstadt

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM MAIN

VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM MAIN VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM MAIN Geschäftsnummer: 1 G 5595/02 (2) Beschluss In dem Verwaltungsstreitverfahren pp. wegen Ausländerrechts hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main durch

Mehr

Orientierungssatz: VGH Aktenzeichen: 7 CE Sachgebietsschlüssel: 310. Gericht: Rechtsquellen: HZV 35 Abs. 1 Satz 1.

Orientierungssatz: VGH Aktenzeichen: 7 CE Sachgebietsschlüssel: 310. Gericht: Rechtsquellen: HZV 35 Abs. 1 Satz 1. Orientierungssatz: Beurlaubte Studenten sind sowohl nach dem Wortlaut als auch nach dem Sinn und Zweck von 35 Abs. 1 Satz 1 HZV "eingeschriebene Studierende". Gericht: VGH Aktenzeichen: 7 CE 11.10124 Sachgebietsschlüssel:

Mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Orientierungssatz: Ein Bewerber, der unter Anerkennung seiner im Ausland erworbenen Prüfungsleistungen den vorklinischen Studienabschnitt Humanmedizin prüfungsrechtlich gesehen abgeschlossen hat, kann

Mehr