Verbraucherschutz gezielt stärken, Informations- und Beratungsangebote für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen sichern!

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1 Verbraucherschutz gezielt stärken, Informations- und Beratungsangebote für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen sichern! Vereinbarung zwischen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v. Düsseldorf, den

2 2 I. Ziel der Verbraucherpolitik und der Verbraucherarbeit Ein starker Verbraucherschutz ist ein wichtiger Baustein, um die Lebensqualität für die Menschen in unserem Land auch künftig zu sichern und den Wirtschaftsstandort NRW zukunftsfest zu machen. Es ist das Ziel der Verbraucherpolitik der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Verbraucherarbeit der Verbraucherzentrale NRW, dass die Bürgerinnen und Bürger als selbstbewusste und informierte Kunden handeln und entscheiden können, als souveräne Verbraucher den Wettbewerb beleben und gestalten sowie durch ihre Nachfrage das Angebot auf den Märkten ihren Bedürfnissen entsprechend beeinflussen. Dazu müssen Verbraucherinnen und Verbraucher der anbietenden Wirtschaft auf gleicher Augenhöhe gegenübertreten können. Auf der Basis dieser gemeinsamen Zielsetzung legen Landesregierung NRW und Verbraucherzentrale NRW ihre Schwerpunkte dar und vereinbaren, in den kommenden Jahren den Verbraucherschutz gezielt zu stärken und die Informations- und Beratungsangebote für die Menschen in Nordrhein-Westfalen zu sichern. II. Verbraucherpolitische Schwerpunkte der Landesregierung Für die nordrhein-westfälische Landesregierung ist der Verbraucherschutz ein Politikfeld mit höchster Priorität. Im Mittelpunkt steht dabei die Gewährleistung der Qualität der Lebensmittel und der Sicherheit der Produkte, die auf dem Markt angeboten werden. Bei der Lebensmittelsicherheit und überall dort, wo die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher tangiert wird, wird die Landesregierung NRW alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit die Menschen die Lebensmittel mit Freude genießen können, ohne Ekel und ohne Angst vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Die Landesregierung wird den Verbraucherschutz gezielt stärken durch die Bündelung von behördlichen Kompetenzen, noch effizientere Kontrollen und durch die Nutzung der Möglichkeiten des neuen Verbraucherinformationsgesetzes. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen können sich uneingeschränkt darauf verlassen, dass der Schutz ihrer Gesundheit das oberste Gebot der nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzpolitik ist.

3 3 Darüber hinaus ist es Aufgabe des Staates, überall dort, wo Bürgerinnen und Bürger als Nachfrager von Waren und Dienstleistungen auftreten, Rahmenbedingungen zu schaffen, die zu transparenten und überschaubaren Märkten führen sowie faire Geschäftspraktiken und Verhaltensweisen auf den Märkten gewährleisten. Aufgabe der Verbraucherschutzpolitik der Landesregierung ist es, insbesondere auf neuen Märkten genau zu prüfen, ob die Voraussetzungen für Markttransparenz und fairen Wettbewerb gegeben sind. Nordrhein-Westfalen will in den kommenden Jahren bei der Arbeit mit besonders wichtigen Zielgruppen der Verbraucherschutzpolitik bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen: Bei der Stärkung der Finanzkompetenz der jüngeren Menschen und bei dem Verbraucherschutz für die ältere Generation. Der kluge Umgang mit Geld wird den Menschen nicht automatisch mit in die Wiege gelegt, sondern muss erlernt werden. Um als souveräne Verbraucher am Marktgeschehen teilhaben zu können, benötigen die Menschen Kompetenzen im Umgang mit Geld und Konsumwünschen. Deshalb wird die Landesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode der Stärkung der finanziellen Allgemeinbildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Familien besondere Aufmerksamkeit widmen. Dazu sollen Ideen, die im Netzwerk zur Stärkung der Finanzkompetenz entwickelt wurden, umgesetzt oder weiter unterstützt werden. Der wichtige Gedankenaustausch aller Akteure aus Wirtschaft und Verbraucherschutz, Wissenschaft und Sozialverbänden, Politik und Verwaltung soll in den kommenden Jahren in geeignetem Rahmen fortgesetzt werden. Ältere Verbraucher werden in den letzten Jahren immer stärker von Werbung und Handel als eine sehr wichtige Konsumentengruppe betrachtet. Gesundheit und Ernährung, Pflege und haushaltsnahe Dienstleistungen, Finanzdienstleistungen und Versicherungen, Telekommunikation und Medien sind wachsende Märkte, auf denen sich vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zukünftig immer mehr ältere Menschen mit komplexeren Angeboten und Produkten zurechtfinden müssen. Aus Verbraucherschutzsicht geht es nicht nur darum, dass die Produkte und Dienstleistungen altersgerechter und nutzerfreundlicher gestaltet werden, sondern es geht

4 4 auch darum, gegen die zunehmende Gefahr von unseriösen Angeboten und Mogelpackungen Aktivitäten zu entfalten. Das Ministerium will deshalb die Handlungskompetenzen älterer Verbraucher stärken und konkrete Probleme aus Sicht älterer Verbraucher gemeinsam mit den Vertretern aus der Wirtschaft, den Experten aus der Verbraucherzentrale und den Aktiven aus den Seniorenverbänden konkret angehen und in den nächsten Jahren zu Lösungen beitragen. III. Schwerpunkte der Arbeit der Verbraucherzentrale NRW in den kommenden Jahren Seit beinahe 50 Jahren hat es sich hierzulande bewährt, dass eine anbieterunabhängige Verbraucherorganisation die Aufgabenfelder Verbraucherinformation, -beratung, -interessenvertretung, -bildung sowie den rechtlichen Verbraucherschutz gemäß dem Subsidiaritätsprinzip wahrnimmt: Als gemeinnütziger Verein kann die Verbraucherzentrale NRW mit ihren fast 40 verbrauchernahen Verbänden und örtlichen Arbeitsgemeinschaften auf eine vielfältige gesellschaftliche Verankerung setzen. Fast fünf Millionen Kontakte mit Verbraucherinnen und Verbrauchern, davon erstmalig mehr als eine Million persönliche Kontakte in den Beratungsstellen in 2006 zeigen, dass sie eine von Bürgerinnen und Bürgern anerkannte Partnerin im Verbraucheralltag ist. Ein großes verbraucherrechtliches Know-how, aktuelle Beratungs- und Informationsangebote, gute Erreichbarkeit und nicht zuletzt die nutzerfreundliche Ausgestaltung der Beratungsstellen begründen das positive Image der Verbraucherzentrale NRW bei ihren Kunden. Zugleich unterstreicht die hohe Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern, dass es für eine funktionierende Marktwirtschaft und einen bürgernahen Zugang zum Recht nicht zwingend staatlicher oder behördlicher Maßnahmen und Einrichtungen bedarf. Mit ihren 54 Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen, die ortsnah den Zugang zu persönlicher Verbraucherinformation und -beratung gewährleisten, ihren wissenschaftlich qualifizierten Experten in der Düsseldorfer Geschäftsstelle, die die hohe Qualität und Aktualität der anbieterunabhängigen Verbraucherarbeit sicherstellen, mit einem umfassenden und erstmalig interaktiven Internetangebot, einer aktuellen Medienarbeit sowie mit einer an Verbraucherfragen orientierten Ratgeberproduktion

5 5 ist die Verbraucherzentrale NRW eine anerkannte Dienstleisterin, um Bürgerinnen und Bürger in ihrer Rolle als Nachfrager zu stärken. Mit vielen ihrer Informations- und Beratungsangebote leistet die Verbraucherzentrale NRW einen Beitrag zur Stabilisierung privater Haushalte. Angesichts eines steigenden Anteils ver- und überschuldeter Haushalte ist dies nicht nur eine Hilfe für die Betroffenen, sondern entlastet auch die Sozialträger. Das Ansehen in der Bevölkerung sowie das ihr entgegengebrachte Vertrauen setzt die Verbraucherzentrale NRW bewusst ein, um auch aktiv wichtige Themen wie Altersvorsorge, Steigerung der Energieeffizienz und energiesparendes Haushalten, nachhaltiges Konsumverhalten oder altersgerechte Wohnungsanpassungsmaßnahmen an die Menschen in NRW heranzutragen. Im Gespräch mit Politik, Verbänden und auch mit Anbietern aus Industrie, Landwirtschaft, Handel und Handwerk zeigt die Verbraucherzentrale NRW als Sensor aus dem tausendfachen Kontakt mit Ratsuchenden Fehlentwicklungen auf, bringt hierbei Verbraucherinteressen ein und formuliert verbraucherpolitische Forderungen. Sie weist auf Gefahren und Risiken hin, pocht auf Abhilfe, fordert präventive Schutzmaßnahmen oder stößt Gesetzesänderungen an. Ihre Verbandsklagebefugnis nutzt sie, um gegen unseriöse Vertragsgestaltungen oder irreführende Werbung mit Abmahnungen und vor Gericht vorzugehen. Damit ist nicht nur die Hilfe im Einzelfall, sondern generalisierend für viele Verbraucherinnen und Verbraucher sichergestellt. Denn so werden grundsätzliche Verbraucheranliegen geklärt und systematische Benachteiligungen von Kunden abgestellt. Das Themenspektrum, zu dem die Verbraucherzentrale NRW die beschriebenen Instrumente der Verbraucherarbeit einsetzt, reicht von Lebensmittelsicherheit über das Energierecht, von Finanzdienstleistungen bis zu den neuen Herausforderungen der digitalen Kommunikation und der Medien. Insbesondere engagiert sie sich für die Verbraucherbelange von Senioren, von Kindern und Jugendlichen oder von Migranten.

6 6 IV. Vereinbarungen zwischen der Landesregierung und der Verbraucherzentrale NRW 1. Nordrhein-Westfalen gemeinsam zum Verbraucherschutzland Nummer Eins machen Landesregierung und Verbraucherzentrale NRW machen sich in den kommenden Jahren gemeinsam dafür stark, dass Nordrhein-Westfalen in Deutschland Verbraucherschutzland Nummer Eins wird. Dazu werden beide Seiten im Rahmen ihrer jeweiligen Schwerpunkte aktiv für die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher eintreten. Zur Erreichung des Ziels wird insbesondere der Austausch zwischen dem in der Landesregierung für Verbraucherschutz zuständigen Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einerseits und der Verbraucherzentrale NRW andererseits noch weiter intensiviert. Hierzu wird eine regelmäßige gegenseitige Information über die aktuelle Entwicklung in den jeweiligen Arbeitsschwerpunkten vereinbart. Auf der Leitungsebene wird halbjährlich ein Gedankenaustausch stattfinden. 2. Sicherung der Informations- und Beratungsangebote für die Verbraucherinnen und Verbraucher Damit die Verbraucherzentrale NRW ihre vielfältigen Aufgaben weiterhin professionell und unabhängig wahrnehmen kann, benötigt sie die Planungssicherheit über die Höhe der Förderung in den kommenden Jahren. Deshalb sagt die Landesregierung der Verbraucherzentrale NRW - vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen die Höhe der institutionellen Zuwendung in Form einer Festbetragsförderung und der mindestens beabsichtigten Projektzuwendungen aus dem Einzelplan 10, Kapitel (Verbraucherangelegenheiten) bis zum Jahr 2010 in folgender Höhe zu:

7 7 Jahr Institutionell Projekte Gesamtbetrag Der Ansatz für Projekte ist als Mindestbetrag vorgesehen, damit die Landesregierung bei einem derzeit nicht absehbaren, neu auftretenden dringenden Bedarf vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel handlungsfähig ist und zusätzliche Maßnahmen mit der Verbraucherzentrale NRW vereinbaren kann. Projekte und Maßnahmen außerhalb des EP 10, Kapitel , sind von der Vereinbarung nicht berührt. Die Verbraucherzentrale NRW wird mit dieser finanziellen Förderung und unter der Voraussetzung zusätzlicher Finanzmittel im Rahmen der Anbietermitfinanzierung das gegenwärtige Beratungsstellennetz, die zentrale Zuarbeit sowie die landesweiten Aktivitäten bis 2010 erhalten können. Sie wird sich neben den hier zugesagten Mitteln aus dem Einzelplan 10 um weitere Projektmittel bemühen, um Aufgaben im Interesse der Verbraucher wahrzunehmen. Um sich auf die sinkende staatliche Förderung einzurichten, wird die Verbraucherzentrale NRW auch in den kommenden Jahren ihre satzungsgemäßen Aufgaben weiterhin nach den Grundsätzen einer sparsamen Haushaltsführung ausrichten, Anstrengungen zur weiteren Optimierung innerorganisatorischer Abläufe unternehmen sowie Synergien nutzen und mögliche Kooperationen ausloten, die zu Kostenreduzierungen führen. Die Verbraucherzentrale NRW wird darüber hinaus prüfen, durch welche Maßnahmen für ihre verlegerischen Aktivitäten Effizienzsteigerungen erzielt werden können. Die Landesregierung NRW und die Verbraucherzentrale NRW werden sich gemeinsam um eine Stabilisierung der Bundesmittel für den Verbraucherschutz bemühen.

8 8 3. Gemeinsam die Wirtschaft zur Mitfinanzierung der Verbraucherarbeit in Nordrhein-Westfalen gewinnen Verbraucherarbeit verbessert nicht nur die Entscheidungs- und Handlungskompetenz der Nachfrager am Markt, sondern festigt auch das Vertrauen der Konsumenten in Märkte und trägt somit zu einem positiven Konsumklima bei. Die Arbeit der Verbraucherzentrale NRW dient auch dem fairen Wettbewerb der Anbieter untereinander. Es ist Aufgabe der Verbraucherzentrale, Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Methoden zu warnen. Die den Verbraucherorganisationen vom Gesetzgeber eingeräumte Verbandsklagebefugnis erlaubt es, durch rechtliche Mittel gegen jene Anbieter am Markt vorzugehen, die durch unseriöses Geschäftsgebaren die legitimen wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitbewerber bedrohen oder schädigen. Davon profitieren die seriösen Anbieter. Durch die Interessenvertretung der Verbraucher gegenüber der Wirtschaft trägt die Arbeit der Verbraucherzentrale darüber hinaus dazu bei, dass die Wirtschaft verbraucherfreundlichere Produkte und Dienstleistungen anbieten kann. Vor diesem Hintergrund will die Verbraucherzentrale NRW künftig, unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit und Anbieterneutralität, die Anbietermitfinanzierung erschließen, um finanzielle Unterstützung für die Verbraucherarbeit zu ermöglichen. Sie hat mit Unterstützung des MUNLV zur Akquisition von Spenden zusätzlich zum Förderverein eine Stiftung Verbraucherschutz in NRW gegründet. Die Landesregierung sichert der Verbraucherzentrale NRW zu, sie bei der Erschließung der Anbietermitfinanzierung nach Kräften zu unterstützen. 4. Die anteilige Mitfinanzierung der Kommunen zur Sicherung des Beratungsstellennetzes bewahren Die duale Finanzierungsstruktur des Beratungsstellennetzes in Nordrhein-Westfalen ist bundesweit einmalig. Die Verbraucher tragen durch Beratungsentgelte zur Finanzierung bei, die verbleibenden Kosten werden je zur Hälfte vom Land und den Standortkommunen getragen. Die Übernahme von 50% der verbleibenden Kosten durch die kommunale Seite ist Voraussetzung für die anteilige Landesfinanzierung in

9 9 gleicher Höhe. Ohne das starke kommunale Engagement ist das Beratungsstellennetz in Nordrhein-Westfalen nicht finanzierbar. Deshalb begrüßen die Landesregierung und Verbraucherzentrale NRW gemeinsam die Anstrengungen der Kommunen und Kreise in Nordrhein-Westfalen, um auch bei schwieriger Haushaltslage die anteilige Finanzierung der Beratungsstellen zu leisten. Sie bitten die Kommunen, diese auch in den kommenden Jahren sicherzustellen. Klaus Müller Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v. Eckhard Uhlenberg MdL Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

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