Die Erstellung des Urteils in Straf- und Bußgeldsachen

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1 Die Erstellung des Urteils in Straf- und Bußgeldsachen Erläuterungen, Beispiele, Mustertexte und Textbausteine von Bernd Rösch 1. Auflage Die Erstellung des Urteils in Straf- und Bußgeldsachen Rösch schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Allgemeines Verlag C.H. Beck München 2005 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort Teil. Die Verkündung des Urteils A. Hinweise zur Urteilsverkündung ( 268 StPO) und zur Niederschrift des Urteils ( 275 StPO) B. Die Urteilsformel (= der Tenor) I. Im Fall des Freispruchs II. Im Fall der Einstellung III. Im Fall der Verurteilung Die rechtliche Bezeichnung der Tat deren der Angeklagte schuldig gesprochen wird a) Wenn mehrere Personen gemeinsam angeklagt und unterschiedlich schuldig sind b) Bei Tatmehrheit ( 53 Abs. 1 StGB) c) Bei Tateinheit ( 52 Abs. 1 StGB) d) Bei Wahlfeststellung e) Falls teilweise freigesprochen wird f) Bei einer Teileinstellung Die Formulierung der Rechtsfolgeentscheidung a) Bei Geldstrafe (vgl StGB) b) Bei Freiheitsstrafe (vgl StGB) c) Wenn der Angeklagte aus Anlass einer Tat, die Gegenstand des Verfahrens war Untersuchungshaft erlitten hat ( 51 StGB) d) Bei Strafaussetzung zur Bewährung ( 56 StGB) e) Wenn neben einer Strafe auch eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängt wird (vgl. 17 OWiG) f) Wenn ein Fall des 86 OWiG vorliegt g) Bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung ( 55 StGB) h) Bei Straffreierklärung im Fall wechselseitig begangener Beleidigungen ( 199 StGB) i) Wenn die Bekanntgabe der Verurteilung angeordnet wird ( 165, 200 StGB) j) Bei Verwarnung mit Strafvorbehalt ( 59 StGB) k) Bei Absehen von Strafe nach 60 StGB bzw. in den Fällen, in denen im Gesetz eine entsprechende Entscheidung vorgesehen ist V VII

3 l) Bei Anordnung eines Fahrverbots ( 44 StGB) m)bei Anordnung von Nebenfolgen nach 45 Abs. 2 u. Abs. 5 StGB n) Bei Verhängung eines Berufsverbots (vgl b StGB und 61 Nr. 6 StGB) o) Bei Anordnung des Verfalls und/oder der Einziehung (vgl StGB) p) Bei Entziehung der Fahrerlaubnis und/oder Anordnung einer Sperre nach 69 ff StGB aa) Wenn der Angeklagte im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis ist bb) Wenn der Angeklagte keine Fahrerlaubnis (mehr) besitzt (vgl. 69 a Abs. 1 Satz 3 StGB) cc) Wenn der Angeklagte eine ausländischen Fahrerlaubnis besitzt und die Voraussetzungen des 69 b Abs. 2 Satz 1 StGB nicht vorliegen Wenn der Einspruch gegen einen Strafbefehl (wirksam) gemäß 410 Abs. 2 StPO beschränkt worden ist IV. Der Kostenausspruch bei Verurteilung V. Die Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (vgl. 8 StrEG) C. Formblatt, in dem verschiedene, häufiger vorkommende Fälle möglicher Tenorierungen enthalten sind D. Mit dem Urteil zu verkündende Entscheidungen, die aber nicht mehr zur Urteilsverkündung gehören I. Beschluss nach 268 b StPO (Fortdauer der Untersuchungshaft bzw. der einstweiligen Unterbringung) II. Bewährungsbeschluss ( 268 a StPO) III. Haftbefehl (vgl b StPO), falls noch keiner besteht, jetzt aber zugleich mit Urteilsfällung erlassen wird IV. Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ( 111 a Abs. 1, Abs. 3 StPO), falls diese jetzt zugleich mit Urteilsfällung erfolgt Teil. Das (nicht abgekürzte) Strafurteil A. Die Bestandteile des Urteils B. Gliederung der Urteilsgründe bei einem nicht abgekürzten Strafurteil, wenn eine Verurteilung erfolgt C. Die Erstellung der Urteilsgründe, bei einem nicht abgekürzten Strafurteil, wenn eine Verurteilung erfolgt I. Die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten Allgemeine Feststellungen Falls ein Angeklagter Drogen- oder Alkoholprobleme hat VIII

4 3. Vorstrafen des Verurteilten II. Die Sachverhaltsschilderung ( 267 Abs. 1, Abs. 2 StPO) Allgemeine Hinweise Feststellungen zur Schuldfähigkeit des (bei einem zur Tatzeit alkoholisierten) Angeklagten Feststellungen zum Strafantrag (vgl e StGB), wenn ein solcher gestellt oder das besondere Interesse an der Strafverfolgung bejaht sein muss Beispiele für Sachverhaltsschilderungen a) Ladendiebstahl nach 242 Abs. 1, 248 a StGB b) Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr nach 316 Abs. 1 und Abs. 2 StGB c) Gefährliche Körperverletzung nach 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB mittels eines gefährlichen Werkzeugs d) Vergehen und Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz III. Die Beweiswürdigung Allgemeine Hinweise Was durch Zeugen bewiesen werden kann a) Der Unterschied zwischen unmittelbaren und mittelbaren Beweistatsachen b) Das Problem bei der Negativtatsache c) Zum Beweiswert von Zeugenaussagen d) Zur Aussageanalyse e) Die Problematik bei länger zurückliegenden Vorgängen.. 41 f) Wann die Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens geboten ist g) Das Problem, wenn Aussage gegen Aussage steht Mustertexte und Formulierungsvorschläge a) Die Darstellung der verschiedenen Einlassungsmöglichkeiten des Angeklagten aa) Der Angeklagte macht von seinem Recht gemäß 243 Abs. 4 Satz 1 StPO Gebrauch, nicht zur Sache auszusagen bb) Der Angeklagte legt in der Hauptverhandlung ein umfassendes Geständnis ab oder er lässt über seinen Verteidiger einräumen, dass die Vorwürfe in der erhobenen Form zutreffen cc) Der Angeklagte räumt den ihm zur Last liegenden Sachverhalt in der Hauptverhandlung teilweise ein dd) Der Angeklagte bestreitet in der Hauptverhandlung zunächst, die Tat begangen zu haben, räumt diese aber während oder nach der Beweisaufnahme dann doch noch ganz oder teilweise ein IX

5 ee) Der Angeklagte, dem mehrere Taten zur Last gelegt werden, lässt sich hierzu unterschiedlich ein ff) Der Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf bzw. die Tatvorwürfe gg) Der bei der Polizei oder dem Ermittlungsrichter (noch) geständige Angeklagte widerruft sein Geständnis ganz oder teilweise in Hauptverhandlung. Der Tatrichter ist überzeugt, dass sein ursprüngliches Geständnis richtig war b) Die Überführung des Angeklagten aufgrund von Beweismitteln c) Die Glaubwürdigkeitsbeurteilung von Zeugen aa) Zur Zeugentüchtigkeit bb) Glaubwürdigkeitskriterien cc) Sonderfall: Der Zeuge, der den Angeklagten im Ermittlungsverfahren belastet hat, widerruft diese Angaben in der Hauptverhandlung. Der Tatrichter ist überzeugt, dass die ursprünglichen Angaben des Zeugen richtig waren dd) Falls der Angeklagte durch Zeugen identifiziert werden muss und wird d) Die Auseinandersetzung mit unglaubwürdigen und unerheblichen Aussagen e) Die Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Angeklagten und die Qualifizierung seiner Angaben f) Der Teilfreispruch, wenn das Gericht die Aussage eines Belastungszeugen für nicht glaubhaft hält g) Aus Täterverhalten gezogene Schlussfolgerungen aa) Beispiel: Bedingter Tötungsvorsatz (Abgrenzung zu bewusster Fahrlässigkeit) bb) Beispiel: Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit cc) Beispiel: Rauschmittelbedingte Fahruntüchtigkeit dd) Bei Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz h) Bestimmung bzw. Beurteilung des Wirkstoffgehalts von Betäubungsmitteln aa) Formulierungsvorschläge für die Urteilsgründe bb) Allgemeines zum Wirkstoffgehalt einzelner Betäubungsmittel und zur nicht geringen Menge i) Die Beeinflussung der Schuldfähigkeit durch vorausgegangenem Alkoholkonsum aa) Allgemeines über die Wirkung von Alkohol bb) Die Errechnung der Blutalkoholkonzentration zum Tatzeitpunkt cc) Textbausteine X

6 (1) Bei ausgewerteter Blutprobe (2) Falls behauptet wurde, die Blutprobe des Angeklagten sei verwechselt worden, eine Vergleichsblutprobe entnommen worden ist und die Identitätsuntersuchung Übereinstimmung ergeben hat (3) Falls Errechnung der Blutalkoholkonzentration nicht möglich ist (4) Wenn die Behauptungen des Angeklagten zur Trinkmenge nicht glaubhaft sind (5) Zur Berechnung und Berücksichtigung eines Nachtrunks (6) Die Heranziehung von Angaben des Angeklagten (7) Wenn Feststellungen, aus denen sich Schlüsse auf die physische Verfassung des Angeklagten zur Tatzeit ziehen lassen, nicht getroffen werden konnten (8) Wenn Aussagen von Zeugen zur psychischen Verfassung des Angeklagten vorliegen (9) Weitere für die Beurteilung der Schuldfähigkeit maßgebliche Kriterien (10) Die möglichen Schlussfolgerungen aus den obigen Feststellungen j) Zur Beurteilung der Schuldfähigkeit bei einem betäubungsmittelabhängigen Angeklagten k) Wenn ein Sachverständigengutachten zur Urteilsbegründung verwendet wird IV. Die rechtliche Würdigung V. Die Begründung der Rechtsfolgeentscheidung Die Bestimmung des Strafrahmens a) Allgemeine Erläuterungen b) Darstellung der unterschiedlichen möglichen Strafrahmen an Hand eines Beispiels c) Das Problem bei gesetzlichen Wertungswidersprüchen d) Was bei der Abfassung des Urteils zu beachten ist e) Formulierungsvorschläge für die Urteilsgründe aa) Festsetzung der Strafe bzw. der Einzelstrafen bb) Falls ein minder schwerer Fall oder eine Ausnahme vom Regelfall bejaht werden cc) Falls ein minder schwerer Fall oder eine Ausnahme vom Regelfall verneint werden dd) Falls wegen (noch nicht verbrauchter) Milderungsgründe nach 49 StGB gemildert wird XI

7 ee) Falls eine (weitere) Milderung nach 49 StGB (wegen noch nicht verbrauchter) Milderungsgründe abgelehnt wird Falls Freiheits- bzw. Einzelfreiheitsstrafe von unter 6 Monaten verhängt wird ( 47 Abs. 1 StGB) Die Gründe für die Bemessung der Strafe bzw. der Einzelstrafen Die Tagessatzhöhe ( 40 Abs. 2 StGB a) Beispiele b) Formulierungsvorschlag für die Urteilsgründe c) Das Problem bei der nachträglichen Bildung einer Gesamtgeldstrafe aus Geldstrafen mit unterschiedlichen Tagessatzhöhen Die Gesamtstrafenbildung nach 53, 54 StGB (wenn eine Gesamtstrafenbildung gem. 55 StGB nicht in Betracht kommt) Wenn eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung wegen Wegfall der Zäsurwirkung nicht mehr möglich ist Die nachträgliche Gesamtstrafe a) Allgemeine Erläuterungen und Beispielsfälle b) Formulierungsmöglichkeiten für die Urteilsgründe Die Prüfung der Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. 56 StGB) a) Allgemeine Hinweise b) Formulierungsvorschläge für die Urteilsgründe aa) Die Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt bb) Strafaussetzung zur Bewährung wird abgelehnt Maßregeln der Besserung und Sicherung a) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach 63 StGB aa) Allgemeine Hinweise bb) Formulierungsvorschläge für die Urteilsgründe b) Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach 64 StGB aa) Allgemeine Hinweise bb) Formulierungsvorschläge für die Urteilsgründe c) Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. die Festsetzung einer isolierten Sperre aa) Formulierungsvorschläge, wenn der Angeklagte keine Fahrerlaubnis besitzt ( 69 a Abs. 1 Satz 3 StGB) bb) Formulierungsvorschläge, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, weil ein Regelfall nach 69 Abs. 2 StGB vorliegt XII

8 cc) Entziehung der Fahrerlaubnis bei Begehung allgemeiner Straftaten bzw. wenn kein Regelfallfall vorliegt dd) Ablehnung der Entziehung der Fahrerlaubnis bei Begehung allgemeiner Straftaten Das Fahrverbot nach 44 StGB als Nebenstrafe a) Allgemeines b) Formulierungsvorschlag für die Urteilsgründe Verfall (vgl. 73 bis 73 e StGB) und Einziehung (vgl. 74 bis 75 StGB) a) Allgemeine Erläuterungen b) Der Verfall c) Formulierungsvorschlag bei Anordnung der Einziehung VI. Die Kostenentscheidung VII. Die Entscheidung über die Entschädigungsverpflichtung nach 8 StrEG Ausschluss der Entschädigung nach 5 StrEG und Versagung der Entschädigung nach 6 StrEG Gewährung der Entschädigung nach Billigkeit ( 4 StrEG) D. Zusammenstellung von Strafzumessungstatsachen I. Zumessungstatsachen zu Gunsten eines Angeklagten II. Zumessungstatsachen zu Lasten eines Angeklagten Teil. Das freisprechende Urteil (Aufbau und Gliederung) Teil. Abfassung eines A. Urteils bei Verwerfung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl nach 412 StPO bei Ausbleiben des Angeklagten B. Urteils nach Einspruch gegen einen Strafbefehl, wenn der Einspruch gemäß 410 Abs. 2 StPO auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt war C. abgekürzten Strafurteils I. Formulierungsbeispiel bei Verurteilung II. Formulierungsbeispiel bei Freispruch Teil. Das Berufungsurteil A. Tenorierungsmöglichkeiten B. Aufbau eines Berufungsurteils mit Formulierungsvorschlägen Teil. Das Urteil in Bußgeldsachen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten A. Formular mit verschiedenen Tenorierungsmustern B. Formulierungsvorschläge für die Entscheidungsgründe I. Die persönlichen Verhältnisse XIII

9 II. Verschiedene Sachverhaltsschilderungen Der fahrlässig begangene Verstoß gegen 24 a Abs. 1 StVG Der fahrlässig begangene Verstoß gegen 24 a Abs. 2 StVG Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Das Nichteinhalten des erforderlichen Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug Überholen trotz Überholverbot III. Die Beweiswürdigung Allgemeine Feststellungen wenn d. Betroffene an Hand eines bei der Verkehrsüberwachung gefertigten Fotos als Fahrer identifiziert wird oder wenn auf diesem Lichtbild das Fahrverhalten bzw. die gefahrene Geschwindigkeit abfotographiert worden ist Beweiswürdigung bei Geschwindigkeitsüberschreitung Beweiswürdigung bei Nichteinhalten des erforderlichen Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug Beweiswürdigung bei Überholen trotz Überholverbot Beweiswürdigung bei Verstoß gegen 24 a StVG IV. Die rechtliche Würdigung V. Die Strafzumessung Die Festsetzung des Bußgeldes Zum Fahrverbot a) Anordnung eines Fahrverbots nach 25 StVG aa) wenn ein Regelfall nach 4 BKatV vorliegt bb) wenn kein Regelfall nach 4 BKatV vorliegt b) Ein Fahrverbot wird nicht angeordnet aa) Obwohl ein Regelfall nach 4 BKatV vorliegt bb) Obwohl im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot angeordnet war und kein Regelfall nach 4 BkatV vorliegt VI. Die Kostenentscheidung

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