Handout zu den Referaten zum Thema Sittlichkeit und Moralität ( )
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- Achim Bachmeier
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1 Handout zu den Referaten zum Thema Sittlichkeit und Moralität ( ) Hegel, Georg Wilhelm Friedrich 2000 (1821): Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse, Werke 7, Frankfurt/Main, Zum Autor: Kurzbiographie Georg Wilhelm Friedrich Hegels 1770: Geburt in Stuttgart. Georg Ludwig Hegel, sein Vater, war Expeditionsrat. Ausbildung: Hegel geht in Stuttgart zur Schule, später ins Gymnasium. 1788: Beginn des Studiums der Philosophie und der Theologie in Tübingen. 1799, nach dem Studium : Arbeitete mit Schelling in Jena, konzentrierte sich v.a. auf Philosophie. Ab 1801 lehrt Hegel an der Universität Jena (Philosophie); beginnt bald mit der Arbeit an der "Phänomenologie des Geistes", seinem Hauptwerk. 1816: Hegel bekommt drei Berufungen, er entschließt sich für Heidelberg. Ab 1820: Ordentliches Mitglied der Königlich Wissenschaftlichen Prüfungskommission der Provinz Brandenburg. 1829: Hegel erhält in Berlin das Amt des Rektors der Universitäten. Er gilt mittlerweile als vielgerühmter und einflussreicher preußischer Staatsphilosoph. 14. November: Hegel stirbt, wird in Berlin beigesetzt. Hegel hatte, ähnlich wie Kant, einen immensen Einfluss auf die spätere Philosophie und Geschichte. Besonders der im 20. Jahrhundert so bedeutsame Marxismus wurde von ihm beeinflusst. Die wichtigsten Werke: 1807 Phänomenologie des Geistes Wissenschaft der Logik 1817 Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften 1821 Grundlinien der Philosophie des Rechts 1
2 Zum Text: Hegels Definition von Sittlichkeit: Das Sittliche ist nicht abstrakt wie das Gute, sondern in intensivem Sinne wirklich. Sittlicher Geist kommt in drei Arten vor: In der Familie In der bürgerlichen Gesellschaft In der Staatsverfassung. Hegels Definition für Liebe: dass man kein selbstständiger Mensch mehr für sich sein möchte, und wenn dies so wäre, man sich als unvollständig fühlen würde. Begriff Familie: in der Gestalt ihres unmittelbaren Begriffes als Ehe in dem äußerlichen Dasein, dem Eigentum und Gut der Familie in der Erziehung der Kinder und der Auflösung der Familie. Die Ehe In der Eheschließung werden unter beidseitiger Einwilligung, zwei freie Individuen zu einer Person. Die Individuen müssen ihre natürliche und einzelne Persönlichkeit aufgeben. Die Bestimmung jedes Menschen und seine sittliche Pflicht ist es, in den Stand der Ehe einzutreten. Die Ehe soll nicht durch Leidenschaft gestört werden, denn diese ist ihr untergeordnet. Die Bestimmung des Mädchens besteht im Wesentlichen nur in der Ehe, wobei der Mann aber noch seine Bestimmung im Beruf und im öffentlichen Leben hat. Der Bund der Ehe besteht aus getrennten Familien und ursprünglich verschiedenen Persönlichkeiten die zueinander finden. Das Vermögen der Familie Familie braucht Eigentum um Fortbestehen zu können Eigentum gehört der Familie, der Vater ist die rechtliche Person Familienvater verwaltet und versorgt, er handelt für das allgemeine Ziel 2
3 Die Erziehung der Kinder Kinder machen die Familie zu einer objektiven Einheit Kind hat das Recht, erzogen zu werden Erziehung ist das Ziel der Kindheit Eigenwillen des Kindes muss gebrochen werden Eltern haben das Recht der Züchtigung Gefühl der Unterordnung muss aufrechterhalten werden Spielende Pädagogik gibt dem kindischen an sich einen Platz Die Auflösung der Familie Im Falle einer Scheidung ist eine dritte Autorität notwendig Sittliche Auflösung nur möglich wenn Kind Erwachsen wird Todesfall: Römisches Recht bzw. Testament führt zu Entsittlichung Familie der Freundschaft wenn keine Familienangehörigen vorhanden sind Honneth, Axel 2000: Das Andere der Gerechtigkeit. Aufsätze zur praktischen Philosophie, Frankfurt/Main, Zum Autor: Kurzbiographie Axel Honneths: Honneth wurde 1949 in Essen geboren; er beschloss seine Abitur in Essen Zwischen 1969 und 1974 studierte Honneth Philosophie, Soziologie und Germanistik in Bonn und Bochum.1974 bis 1976 setzte er sein Studium an der FU Berlin fort. Zwischen 1977 und 1982 war er Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Soziologie der FU Berlin bekam er ein Forschungsstipendium durch Prof. Dr. Jürgen Habermas, Max-Planck- Institut für Sozialwissenschaften, München. 1983: Hochschulassistent am Fachbereich Philosophie der Johann Wolfgang Goethe- Universität Frankfurt am Main. Juni 1990 habilitierte er am Fachbereich Philosophie in Frankfurt am Main; nach seiner Habilitation gab Honneth an verschiedenen Universitäten Vorlesungen. Zum Beispiel war er 1991 Professor für Philosophie an der Universität Konstanz, 1992 Professor für politische Philosophie an der FU Berlin, und im September 1995 übernahm er die Theodor-Heuss-Gastprofessur an der New School in New York. 1996: Professor für Sozialphilosophie ab der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt 3
4 am Main; Mitglied des Kollegiums des Instituts für Sozialforschung. 1999: Vertritt für zwei Monate den Spinoza-Lehrstuhl am Department of Philosophy der University Amsterdam. Seit April 2001 ist Honneth Geschäftsführender Direktor des Instituts für Sozialforschung in Frankfurt am Main. Einige Werke: Umverteilung oder Anerkennung? Eine politisch-philosophische Kontroverse (Frankfurt am Main 2003, mit Nancy Fraser). Befreiung aus der Mündigkeit. Paradoxien des gegenwärtigen Kapitalismus (Frankfurt/New York 2002, als Hg.). Zum Text: Ausgangssituation des Textes: Seit Mitte des 18. Jahrhunderts: Moralische Diskussionen um Teilbereiche der modernen Familie. Verhältnis der Ehepartner untereinander Verhältnis der Ehepartner zu ihren Kindern Verhältnis der gesamten Familie untereinander Sphäre der Privatheit sollte geschaffen werden. Heute: Weitgehend durch affektive Bindungen definierte Familienverhältnisse. Verlagerung der Probleme in den Binnenraum der Identität ; statt normativer Ausrichtung der Diskussionen stärkere Tendenz zurück zur institutionelle[n] Sphäre des Staates und der Gesellschaft. ad I: Neue Formen der Gefährdung für Kinder und Ehefrauen Entstehen in Folge der Etablierung der sozialen Voraussetzungen des modernen Typs der Familie bzw. dessen gesonderter Sphäre. Gefährdungen können durch zwei Entwicklungsprozesse ( Entkonventionalisierung / Enttraditionalisierung ) aufgezeigt werden Deinstitutionalisierung der Kleinfamilie : Kann einerseits zu mehr individuellen Freiheiten führen. 4
5 Kann andererseits die Zerrüttung und Verwahrlosung der familialen Beziehungen bewirken. Auflösung geschlechtsspezifischer Rollenbilder: Keine normative Grundlage mehr für die bisherigen Formen der Arbeitszuweisung. Frauen werden nun aber verstärkt im Rahmen der Familie von ihrer Autonomie ferngehalten. ad II: Rechtslehre Kant interpretiert in seiner Rechtslehre die Ehe als eine Beziehung deren innerster Kern in einem Vertrag zwischen zwei autonomen Subjekten besteht. Vertragskonstruktion Die Gründe warum er solche Vertragskonstruktionen rechtfertigt, liegen darin, dass sich die beiden Partner in einer sexuellen Beziehung wechselseitig zu Objekten ihrer Begierde machen. Kant geht sogar weiter indem er sagt, dass er in den Ehevertrag Rechte mit einbezieht, die die beiden Partner wechselseitig zum Eigentum des anderen werden lassen. Daraus folgt, wenn sie sich gegenseitig als Rechtsperson begreifen können, läuft man nicht Gefahr als ein reines sexuelles Objekt betrachtet zu werden. Religiöse Vorstellungen In dieser Konstruktion sind natürlich religiöse Vorstellungen sichtbar, indem man sagt: Die Ehe wurde von Gott geschaffen, damit dadurch die Menschen eine sexuelle Befriedigung erlangen können, ohne zu sündigen. Die Ehe Für Hegel zeichnet sich die Ehe dadurch aus, dass individuelle Wünsche und Ansprüche nicht eingeklagt werden, sondern durch gegenseitige Liebe und Beihilfe erfüllt werden. Er lässt allerdings eine Argumentation offen, ob diese Vereinigung der Liebe das Rechtsverhältnis in der Familie bloß ergänzen oder vollständig ersetzen soll. Paradigmen Rechtsmodell: dabei geht es um Rechte und Pflichten innerhalb der Familie Gefühlsmodell: bedeutet, wenn Ansprüche erhoben werden, die einen rechtsförmigen Charakter besitzen, somit ist die moralischen Substanz in einer Familie zerstört; denn im Normalfall besteht die Beziehung zwischen Familienmitgliedern aus der wechselseitigen 5
6 Gewährung von Fürsorge und Zuwendung und nicht durch den Austausch von Rechten und Pflichten. ad III: Zwei moralische Orientierungen: Sind trotz großer gesellschaftlicher Unterschiede heute noch Grundlagen verschiedener Ansätze zur Zukunft der Familie. Werden oft als Gegensätze bzw. völlig getrennt voneinander gesehen. Honneth: Eine völlige Trennung ist heute nicht möglich. Suche nach: Grenzlinien zwischen privater und öffentlicher Sphäre; wo kommen staatlich sanktionierte Rechte ins Spiel? Grenzlinien zwischen den eigentlichen moralischen Orientierungen; wann wird an allgemeine, universale Prinzipien der Gerechtigkeit appelliert, wann wird auf Verpflichtungen verwiesen, die sich aus den gemeinsam geteilten Gefühlen ergeben? Grundaussage: Kants und Hegels Ansätze sind beide essentiell für die Familie. Liebe/Zuneigung macht die emotionale Substanz der Ehe aus. Schutz der Rechte der Familienmitglieder ist ebenso nötig, um Gleichberechtigung zu sichern. Eine Grenzlinie muss immer im Rahmen eines familieninternen Diskurses gefunden werden. Quellen: Peter Möllers Philolex: Hegel. Letzter Abruf: Über G. W. F. Hegels Leben. Letzter Abruf: Axel Honneth: Anerkennung und Gerechtigkeit. Letzter Abruf: Institut für Sozialforschung an der Johann Wolfgang Goethe-Universität: Letzter Abruf:
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