Veränderung von Betriebsratsgremien durch Fusionsprozesse
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- Alexander Wetzel
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1 Veränderung von sgremien durch Fusionsprozesse Fusionen können Auswirkungen auf die Organisation und Struktur von sgremien haben. Für die Veränderung der Gremien durch Fusionsprozesse sind vier Fälle zu unterscheiden: 1. Ein Betrieb (Betrieb A) wird in einen Anderen (Betrieb B) eingegliedert (Akquisition) Folie 2 2. Es werden zwei Betriebe zusammengefasst. Ein Betrieb (Betrieb A) hat weniger Mitarbeiter als der Andere (Betrieb B) (Fusion) Folie 3 3. Ein Betrieb oder Betriebsteil wird vom Unternehmen abgespalten (Betrieb A) und mit einem anderen Betrieb (Betrieb B) zusammengefasst (Fusion nach Abspaltung) Folie 4 4. Ein Betrieb oder Betriebsteil wird vom Unternehmen abgespalten (Betrieb A) und in einen anderen Betrieb (Betrieb B) integriert (Akquisition nach Abspaltung) Folie 5 Der Hintergrund: Erläuterungen zu Übergangs- und Restmandat Folie 6 Veränderung der sgremien bei Fusionen - Projekt Netzwerk Mitbestimmte Personalarbeit Januar 05
2 Akquisition: Auswirkungen von Zusammenlegungen von Betriebsteilen auf den gem. 21a und 21b BetrVG Betrieb A wird in Betrieb B eingegliedert von Betrieb B behält sein Mandat und vertritt auch hinzukommende Arbeitnehmer. von Betrieb A erhält u.u. ein Restmandat. keinen Strittig, ob von Betrieb A ein uneingeschränktes oder eingeschränktes Übergangsmandat oder nur ein Restmandat besitzt. von Betrieb B behält sein Mandat und vertritt auch hinzukommende Arbeitnehmer. Restmandat ist nicht möglich. keinen Weder Mandatsfortführung oder Übergangsmandat noch Restmandat sind möglich. Veränderung der sgremien bei Fusionen - Projekt Netzwerk Mitbestimmte Personalarbeit Januar 05
3 Fusion: Auswirkungen von Zusammenlegungen von Betrieben auf den gem. 21a und 21b BetrVG Betrieb A und Betrieb B werden zusammengefasst; weniger Mitarbeiter als Betrieb B keinen von Betrieb B nimmt Übergangsmandat war. Strittig, ob von Betrieb A ein uneingeschränktes oder eingeschränktes Übergangsmandat oder nur ein Restmandat besitzt. von Betrieb B behält sein Mandat und vertritt auch hinzukommende Arbeitnehmer. Restmandat ist nicht möglich. keinen Weder Mandatsfortführung oder Übergangsmandat noch Restmandat sind möglich. Veränderung der sgremien bei Fusionen - Projekt Netzwerk Mitbestimmte Personalarbeit Januar 05
4 Fusion nach Abspaltung: Auswirkungen der Spaltung eines Betriebes auf den, wenn der Betrieb seine Identität aufgrund Spaltung verliert, gem. 21a & 21b BetrVG 3. Nach der Spaltung wird ein Betrieb oder ein durch Spaltung entstehender Betrieb(steil) a) mit einem Betrieb(steil) mit zusammengefasst Bisheriger BR besitzt Restmandat, sofern zusammengefasster Betrieb nicht betriebsratsfähig ist. Ist zusammengefasster Betrieb betriebsratsfähig, nimmt der des übernehmenden Betriebs das Übergangsmandat wahr. b) mit einem Betriebs(steil) ohne zusammengefasst vom übernehmenden Unternehmen nimmt Übergangsmandat wahr, ein Restmandat für den des übergehenden Unternehmens ist möglich. Sofern zusammengefasster Betrieb betriebsratsfähig ist, kann ein neuer gewählt werden. Der des übergehenden Betriebes übernimmt ein Übergangsmandat. Veränderung der sgremien bei Fusionen - Projekt Netzwerk Mitbestimmte Personalarbeit Januar 05
5 Akquisition nach Abspaltung: Auswirkungen der Spaltung eines Betriebes auf den, wenn der Betrieb seine Identität aufgrund Spaltung verliert, gem. 21a und 21b BetrVG 4. Nach der Spaltung wird ein Betrieb oder ein durch Spaltung entstehender Betrieb(steil) a) in einen Betrieb mit eingegliedert b) in einen Betrieb ohne eingegliedert Bisheriger BR besitzt Restmandat, sofern zusammengefasster Betrieb nicht betriebsratsfähig ist. Ist zusammengefasster Betrieb betriebsratsfähig, behält der des übernehmenden Unternehmens sein Mandat und vertritt auch die hinzukommenden Beschäftigten. Der des übernehmenden Unternehmens behält sein Mandat und vertritt auch die hinzukommenden Beschäftigten. Ein Übergangsmandat ist nicht möglich. Sofern zusammengelegter Betrieb betriebsratsfähig ist, kann ein neuer gewählt werden. Strittig, ob vom übergehenden Betrieb ein uneingeschränktes oder eingeschränktes Übergangsmandat oder ein Restmandat besitzt. Veränderung der sgremien bei Fusionen - Projekt Netzwerk Mitbestimmte Personalarbeit Januar 05
6 Erläuterung zu Übergangs und Restmandat: Übergangsmandat: $21a Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz bestimmt, dass bei einer Abspaltung des Betriebes (Zerlegung in mehrere Teile) dessen so lange im Amt bleibt und die Geschäfte für die ihm bislang zugeordneten betriebsteile fortführt, bis in den entstandenen Betriebsteilen eine neuer gewählt wurde. Ein Übergangsmandat kann maximal 6 Monate nach Wirksamwerden der Spaltung bestehen. $21a Abs.2 bestimmt, dass bei einer Zusammenlegung derjenige das Übergangsmandat wahrnimmt, der die größere Zahl an beschäftigten repräsentiert Restmandat: $21b Betriebsverfassungsgesetz legt fest, dass ein durch Spaltung, Zusammenlegung oder Stilllegung untergehender betrieb solange seinen behält, wie noch Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte im Zusammenhang mit der Auflösung des Betriebes wahrzunehmen sind. Eine Zeitliche Befristung fehlt hier. Veränderung der sgremien bei Fusionen - Projekt Netzwerk Mitbestimmte Personalarbeit Januar 05
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