Individueller Hilfebedarf
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- Til Amsel
- vor 6 Jahren
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1 I H B Individueller Hilfebedarf - Modellpräsentation
2 Prinzipien der Steirischen Sozialplanung Normalisierung der Lebensbedingungen Ausgleich von schädigungsbedingten Beeinträchtigungen - durch Hilfe zur Existenzsicherung - Selbstbestimmung - altersangemessenen Zugang zu den verschiedenen Lebensbereichen wie Familie, Erziehungs- und Bildungswesen, Arbeit und Beschäftigung, Gesundheitsversorgung sowie Kultur und Freizeit Teilhabe am gesellschaftlichen Leben 2/17
3 Prinzipien des Steirischen Präventivprinzip Subsidiaritätsprinzip Kooperationsprinzip Solidaritätsprinzip Emanzipationsprinzip Partizipationsprinzip Integrationsprinzip Serviceprinzip Wirtschaftlichkeitsprinzip Sozialplans /17
4 Kulturwandel in der Steirischen Behindertenhilfe Vom Kausalitätsprinzip zum Finalitätsprinzip Vom Fernhalten der AntragstellerInnen zur Dienstleistung für AntragstellerInnen Von der Bevormundung zur Selbstbestimmung und zur Ernstnahme 4/17
5 Modellvorschlag Antragstellung die Rolle des/r SachbearbeiterIn das Verfahren zur Feststellung des Individuellen Hilfebedarfs Finanzierung Planbarkeit der notwendigen Dienstleistungen Projekterprobung 5/17
6 Die Antragstellung Wie bisher über die Gemeinde an die Bezirkshauptmannschaft One Stop Prinzip verstärkte Orientierung an den Bedürfnissen der KundInnen 6/17
7 Die Rolle des/r SachbearbeiterIn Zuständigkeit für das Verfahren Leistungszukauf Ermittlung individuellen Hilfebedarfs Rahmenverträge mit Trägern, die diese Dienstleistung anbieten Bescheiderstellung 7/17
8 Das Verfahren zur Feststellung individuellen Hilfebedarfs Mit Erreichen des Erwachsenenalters regelmäßige Überprüfungen (1x/Jahr) 5 Phasen: - Phase 1: Planung und Vorbereitung - Phase 2: Darstellung der Persönlichkeit des/r AntragstellerIn und seiner/ihrer individuellen Wünsche - Phase 3: Auswertung der Ergebnisse und Einleitung des Planungsprozesses - Phase 4: Festlegung der Dienstleistungen - Phase 5: Evaluierung 8/17
9 Finanzierung Zusätzliche Kosten für das Verfahren Kostenaufteilung nach Aufteilungsschlüssel Gewinn: - hohe Zufriedenheit der AntragstellerInnen - maßgeschneiderte Leistungszuerkennung vermeidet Überversorgung - (Mit-)Verantwortung der AntragstellerInnen für erfolgreiche Umsetzung 9/17
10 Planbarkeit Bedarfsdeckung ist anzustreben Planungsprozesse auf der Ebene der Bezirke - unter Einbindung der Träger - jährlich Ziele - Steuerungsmöglichkeiten zu entwickeln - Daten für Budgetplanung gewinnen - Vereinbarungen zwischen BHs und Trägern herstellen zu können 10/17
11 Projekterprobung Flächendeckende Einführung bedarf intensiver Vorbereitung zwei ausgewählte Regionen (Stadt - Land) Auftrag: - Entwicklung eines Schulungskonzepts - Ausformulierung von Rahmenbedingungen (für Verträge) - Einschulung für Träger - Erstellung eines Handbuchs - Berechnung von Kosten für das Verfahren - Entwicklung eines Planungsverfahrens 11/17
12 Grundlegende Anforderungen der IHB - Gruppe an das Modell Das neue Verfahren muß dem Ziel des Sozialplans für Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung entsprechend deren Bedürfnisse in ihrer jeweiligen Lebenssituation klären und feststellen können. Darauf aufbauend muß das Verfahren Voraussetzungen für die Befriedigung dieser Bedürfnisse schaffen. Die Würde und die Möglichkeit zur Selbstbestimmung der AntragstellerInnen müssen gewahrt werden. Leistungen sollen individuell zuerkannt werden. Ansprüche auf Leistungen sollen wie im bisherigen Modell erhalten bleiben. Eine zweckentsprechende Verwendung der eingesetzten Mittel muß sichergestellt werden. Die Übertragbarkeit des Verfahrens für andere Gesetze (JWG, SHG) soll auch geprüft werden. 12/17
13 Anforderungen der IHB - Gruppe an die Modalitäten d. Verfahrens Das Verfahren muß folgende Phasen beinhalten: Antragsphase, Ermittlungsphase, Entscheidung, Überprüfung Die Zuständigkeit für das Verfahren muß bei den Bezirksverwaltungsbehörden liegen. In besonderen Fällen muß die Ermittlungsphase auch die Erprobung von Dienstleistungen beinhalten. Der Zukauf solcher Leistungen muß möglich sein. Für die Entscheidungsfindung (Beratung, Verhandlung) müssen Zeit und Geld investiert werden. Das Verfahren muß beschleunigt werden. Zeiträume bis zu einem halben Jahr sind zu lang. Weiters muß geklärt werden, ob Hilfeleistungen in Form von voller Kostenübernahme bzw. in Form von Zuschüssen gewährt wird. 13/17
14 Operative Anforderungen der IHB - Gruppe an das Verfahren Die Leistungsbeschreibung muß überprüfbare Ziele beinhalten. Die FASW muß allgemeine Qualitätsstandards der Dienstleistungen überprüfen, die individuellen Ziele müssen in einer Art und Weise geprüft werden, die das Recht auf Selbstbestimmung der behinderten DienstleistungsbezieherInnen nicht verletzt. Zwischen behinderter AntragstellerIn und Dienstleister ist eine Abstimmung zwischen Bedürfnis und Dienstleistung herzustellen. Die Leistungen müssen in bestimmten Einrichtungen differenziert zuerkannt werden. Die Problematik der Schnittstellen ist mit zu bedenken. Die Verwaltung muß einfach sein. 14/17
15 Zu klärende Fragen 1 (ExpertInnengruppe) Leistungszukauf Ermittlung IHB: - Frage der Unabhängigkeit der ExpertInnen ist zu klären - Die Frage des Leistungszukaufs ist zu klären; Modell des Leistungszukaufs unabhängiger Sachverständiger bietet sich an. - Die Kosten für das Verfahren müßten Verfahrenskosten des Landes sein = Zuständigkeit des Landes - Das Ergebnis des Verfahrens muß in Leistungen (mit überprüfbaren Zielvorgaben) zuerkannt werden (nicht an einen bestimmten Träger gebunden) 15/17
16 Zu klärende Fragen 2 (ExpertInnengruppe) Das Verfahren: - Unterstützung durch peer councelling ist von Vorteil - Die Ermittlung der Interessen der Betroffenen muß sichergestellt werden Ermittlung von Planungsgrundlagen: - Anstatt Planung sollte der Begriff regionalisierte Bedarfsfeststellung verwendet werden - Geeignete Planungsregionen einrichten 16/17
17 Zu klärende Fragen 3 (ExpertInnengruppe) Erprobung - Der Erfolg hängt von der Bewußtseinsveränderung der Beteiligten ab; gute Einschulung und Begleitung notwendig - In der Erprobungszeit teilweise gesetzliche Festlegungen aufmachen - mögliche Eingrenzung für die Erprobung überlegen 17/17
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