Herzlich Willkommen. zum Vortrag: Vererben/Erben und die Auswirkungen auf ein Mietverhältnis. Donnerstag:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Herzlich Willkommen. zum Vortrag: Vererben/Erben und die Auswirkungen auf ein Mietverhältnis. Donnerstag:"

Transkript

1 Herzlich Willkommen zum Vortrag: Vererben/Erben und die Auswirkungen auf ein Mietverhältnis Donnerstag: Referent: RA Dr. Pierre Plottek, Fachanwalt für Erbrecht

2 Vererben Warum Gedanken zur Erbfolge machen? Versorgung: Partner, Abkömmlinge, nahe stehende Personen Vermeidung von Erbstreitigkeiten Der unerwartete Erbe

3 Vererben: Der unerwartete Erbe Mutter Vater Bruder Erblasser Ehegatte Neffe

4 Vererben: Der unerwartete Erbe Mutter Vater Bruder Erblasser Ehegatte Neffe

5 Vererben Gesetzliche Erbfolge Gilt, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt Ehegatten Verwandte sonst: Staat Gewillkürte Erbfolge Gilt, wenn ein wirksames (!) Testament oder ein Erbvertrag vorliegt jede natürliche oder juristische Person

6 Gesetzliche Erbfolge Verwandtenerbrecht 1. Ordnung 2. Ordnung 3. Ordnung usw. Kinder Eltern Großeltern Enkel Geschwister Onkeln/Tanten Urenkel Nichte/Neffe Cousin/Cousine usw. usw. usw. Bereits eine Person aus vorhergehender Ordnung schließt sämtliche Personen aus allen folgenden Ordnungen aus.

7 Gesetzliche Erbfolge Beispiel 1 2. Ordnung Mutter Vater Bruder Erblasser Schwester 2. Ordnung 1. Ordnung Sohn Sohn 1/3 Tochter 1/6 Enkel 1 Enkel 2 Enkel 3

8 Gesetzliche Erbfolge Ehegattenerbrecht (ohne Zugewinnausgleich) neben Verwandten der 1. Ordnung: (Kinder, Enkel, Urenkel usw.) neben Verwandten der 2. Ordnung: (Eltern, Geschwister, Neffen usw.) neben Verwandten der 3. Ordnung: - neben Großeltern - neben anderen Verwandten 1/4 1/2 1/2 1/1

9 Gesetzliche Erbfolge Exkurs: Zugewinnausgleich während der Ehe: getrennte Vermögen Bei Beendigung der Ehe durch Scheidung: Ermittlung des Vermögenszuwachses beider Ehegatten (Zugewinn des jeweiligen Ehegatten) und Ausgleich der Differenz (Zugewinnausgleich) Bei Beendigung der Ehe durch Tod: pauschaler ZugAusgleich: Erhöhung der Erbquote um ¼ oder genauer ZugAusgleich: wie bei Scheidung

10 Gesetzliche Erbfolge Ehegattenerbrecht (mit pauschalen Zugewinnausgleich) neben Verwandten der 1. Ordnung: (Kinder, Enkel, Urenkel usw.) neben Verwandten der 2. Ordnung: (Eltern, Geschwister, Neffen usw.) neben Verwandten der 3. Ordnung: - neben Großeltern - neben anderen Verwandten ¼ + ¼ = ½ ½ + ¼ = ¾ ½ + ¼ = ¾ 1/1

11 Gesetzliche Erbfolge Beispiel 2 Mutter Vater 2. Ordnung Bruder Erblasser ¼ + ¼ = ½ Ehegatte 1. Ordnung Sohn Tochter ¼ ¼

12 Gesetzliche Erbfolge Beispiel 3 Mutter Vater Bruder Erblasser ½ + ¼ = ¾ Ehegatte Neffe ¼

13 Gewillkürte Erbfolge Möglichkeiten der gewillkürten Erbfolge Testament (letztwillige Verfügung) - öffentlich (notariell) - eigenhändig gemeinschaftliches Testament (nur Ehegatten!) - notariell oder eigenhändig Erbvertrag - nur notariell Oberbegriff: Verfügung von Todes wegen

14 Verfügungen von Todes wegen Vorteile Individuelle Gestaltung der Erbfolge - Vermeidung unliebsamer oder unerwarteter Erben - Zuwendung an jede beliebige Person - Zuwendungen zur Versorgung bestimmter Personen - Vermeidung zerstrittener Erbengemeinschaften - Zuwendung bestimmter Gegenstände auch ohne Erbeinsetzung (Vermächtnis), z.b. aus Wohltätigkeit Einsparung von Steuern und Kosten für die Erben

15 Testament Eigenhändiges Testament (Form) MUSS: gesamter Text eigenhändig geschrieben MUSS: Unterschrift Bei Verstoß: Testament unwirksam! SOLL: Angabe von Ort und Zeit SOLL: Unterschrift mit Vor- und Nachnamen Empfohlen: Überschrift Testament / Letzter Wille Verstoß fördert Streit über Wirksamkeit!

16 Testament Risiken eines eigenhändigen Testaments Streitträchtigkeit: z.b. bei ungenauer Verwendung der Begriffe erben und vermachen bei Zweifeln an der Echtheit bei Zweifeln an der Testierfähigkeit bei Angabe unnötiger Gründe ( weil sie mich so gut gepflegt hat. ) droht evt. Testamentsanfechtung Wird das Testament bei meinem Tod gefunden?

17 Testament Notarielles Testament Vorteile: - Notar ermittelt den Willen und formuliert ihn - Notar berät und belehrt - Streit über Auslegung kann vermieden werden - keine Zweifel an der Echtheit möglich - nach dem Tod können Kosten für einen Erbschein gespart werden

18 Testament Notarielles Testament: Kosten Die Kosten hängen vom Wert des Vermögens, über das verfügt wird, ab: - für die Errichtung durch den Notar Wert des Vermögens Einzeltestament Gemeinschaftliches Testament / Erbvertrag Beachte: Hinzu kommen die Schreibauslagen und sonstigen Auslagen wie Porto, Telefongebühren und Faxgebühren, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

19 Gemeinschaftliches Testament Wer kann es errichten? nur Ehegatten (und Lebenspartner i.s. des LPartG) Form Notariell oder eigenhändig für eigenhändige Errichtung genügt es, wenn ein Ehegatte das Testament vollständig handschriftlich schreibt und es beide Ehegatten unterschreiben.

20 Wenn der Mieter stirbt, was nun? Es gilt das Gesetz! 563 BGB: Eintrittsrecht bei Tod des Mieters (1) Der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. (2) Leben in dem gemeinsamen Haushalt Kinder des Mieters, treten diese mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder Lebenspartner eintritt. Andere Familienangehörige, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führen, treten mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder der Lebenspartner eintritt. Dasselbe gilt für Personen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen. (3) Erklären eingetretene Personen im Sinne des Absatzes 1 oder 2 innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, dem Vermieter, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen, gilt der Eintritt als nicht erfolgt. Für geschäftsunfähige oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen gilt 210 entsprechend. Sind mehrere Personen in das Mietverhältnis eingetreten, so kann jeder die Erklärung für sich abgeben. (4) Der Vermieter kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt. (5) Eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters oder solcher Personen, die nach Absatz 1 oder 2 eintrittsberechtigt sind, ist unwirksam.

21 Wenn der Mieter stirbt, was nun? Es gilt das Gesetz! 563a BGB: Fortsetzung mit überlebenden Mietern (1) Sind mehrere Personen im Sinne des 563 gemeinsam Mieter, so wird das Mietverhältnis beim Tod eines Mieters mit den überlebenden Mietern fortgesetzt. (2) Die überlebenden Mieter können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. (3) Eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil der Mieter ist unwirksam.

22 Wenn der Mieter stirbt, was nun? Es gilt das Gesetz! 564 BGB: Fortsetzung mit dem Erben Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind.

23 Wenn der Mieter stirbt, was nun? Der alleinlebende Wohnraummieter Was ist zu beachten? 1. Mietverhältnis wird mit Erben fortgesetzt (564 BGB) 2. Vermieter und Mieter können beide binnen Monatsfrist kündigen! 3. Kündigung muss schriftlich erfolgen, h.m. Erbschein muss nicht vorgelegt werden. 4. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Erben Kündigung aussprechen! Problem: Und wenn sich nicht alle einig sind? Lösung: BGH X II ZR 210/05, mit Stimmenmehrheit kündbar, wenn es sich als Maßnahme der ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung darstellt. Entscheidend ist der Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Miterben! 5. Sonst keine weiteren Probleme, da mit Fortsetzung Erbe für die Verbindlichkeiten haftet.

24 Wenn der Mieter stirbt, was nun? Der alleinlebende Wohnraummieter Kündigungsrecht des Vermieters: 1. Es bedarf kein berechtigtes Interesse, keine Gründe im Kündigungsschreiben zu nennen 2. Bei mehreren Erben muss allen gegenüber gekündigt werden! Praxishinweis: Durch den unmittelbaren Eintritt der Erben geht auch der Besitz an der Wohnung an diese über. Daher darf der Vermieter nach dem Tod des Mieters nicht etwas einfach das Schloss auswechseln. Er würde hierdurch sog. verbotene Eigenmacht ( 858 BGB) begehen.

25 Wenn der Mieter stirbt, was nun? Der alleinlebende Wohnraummieter Problem Unbekannte Erben Lösung: Nachlasspflegschaft beantragen! Nachpfleger wird gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben. Ihm gegenüber kann gekündigt werden. Praxishinweis: Auch im Fall von unbekannten Erben darf der Vermieter die Wohnung nicht einfach in Besitz nehmen. Denn 858 BGB gilt auch für unbekannte Erben, da der Erbe für sein Besitzrecht weder Kenntnis vom Erbfall nach Besitzwillen haben muss!

26 Wenn der Mieter stirbt, was nun? Der alleinlebende Wohnraummieter Problem Unbekannte Erben Sonderrisiko: Leider gibt es Fälle, in denen erst nach Wochen und Monaten die Leiche entdeckt wird. Dann können sogar Schäden in der Bausubstanz eintreten, etwa wenn durch den Verwesungsprozess sog. Leichenwasser austritt und in den Esstrich eindringt. Werden Erben später ermittelt, haften diese in der Regel nicht (so AG Biedenkopf, NJWE-MietR 97, 196; AG Bad Schwartau, NZM 2002, 215)

27 Wenn der Mieter stirbt, was nun? Der alleinlebende Wohnraummieter Problem: Erben schlagen aus Frist zur Kündigung = 1 Monat Ausschlagungsfrist = 6 Wochen Schlägt der Erbe aus, ohne vorher zu kündigen, gilt der Anfall des Erbes als nicht erfolgt und die Erbschaft fällt dem Nachberufenden an, Schlagen alle aus, wird der Fiskus Erbe Kündigt der Erbe und schlägt dann aus, sind die nachberufenen Erben daran gebunden Kündigt der Vermieter innerhalb der Monatsfrist, bleibt diese Kündigung auch nach Ausschlagung des Erben wirksam

28 Wenn der Mieter stirbt, was nun? Der alleinlebende Wohnraummieter Problem: Der überschuldete Nachlass Mieten stellen Nachlassverbindlichkeiten dar. Erben können die Haftung auf den Nachlass beschränken. Eine vorhandene Kaution (Geschäftsanteil) kann der Vermieter verwerten und mit Forderungen aufrechnen.

29 Wenn der Mieter stirbt, was nun? Eine Person als Wohnraummieter gemeinsamer Haushalt mit anderen Personen Eintrittsrecht nach 563 BGB Vier Gruppen, unter denen es eine Rangfolge gibt, mit unterschiedlichen Anforderungen: 1. Ehegatte oder Lebenspartner Führung eines gemeinsamen Haushalts 2. Kinder Leben im gemeinsamen Haushalt 3. Andere Familienangehörige Führung eines gemeinsamen Haushalts 4. Sonstige Personen Führung eines auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalts

30 Wenn der Mieter stirbt, was nun? Eine Person als Wohnraummieter gemeinsamer Haushalt mit anderen Personen Eintrittsrecht Führung eines gemeinsamen Haushalts Problem: Wann liegt das vor? Maßgebend hierfür ist, dass eine besonders enge Lebensgemeinschaft zwischen den Partner besteht. Bloße Haushalts- oder Wohngemeinschaften gehören nicht hierzu! Folge: Einzelfallbetrachtung (=Schwierig)

31 Wenn der Mieter stirbt, was nun? Mehrere Mieter Sind mehrere Personen zugleich Mieter (also Vertragspartner des Vermieters) berührt der Tod das Mietverhältnis nicht! Das Mitverhältnis wird mit dem überlebenden Mieters fortgesetzt. Diese können innerhalb eines Monats kündigen. Dem Mieter wird dieses Kündigungsrecht eingeräumt, weil die Wohnung jetzt eventuell zu teuer oder zu groß ist. Der Vermieter hat dagegen keine Kündigungsmöglichkeit, auch wenn er einen Haftungsschuldner verliert!

32 Wenn der Mieter stirbt, was nun? Was passiert mit der Mitgliedschaft und den Anteilen? Ein Blick in das Gesetz: 77 GenG: (1) Mit dem Tod eines Mitglieds geht die Mitgliedschaft auf den Erben über. Sie endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Mehrere Erben können das Stimmrecht in der Generalversammlung nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben. (2) Die Satzung kann bestimmen, dass im Falle des Todes eines Mitglieds dessen Mitgliedschaft in der Genossenschaft durch dessen Erben fortgesetzt wird. Die Satzung kann die Fortsetzung der Mitgliedschaft von persönlichen Voraussetzungen des Rechtsnachfolgers abhängig machen. Für den Fall der Beerbung des Erblassers durch mehrere Erben kann auch bestimmt werden, dass die Mitgliedschaft endet, wenn sie nicht innerhalb einer in der Satzung festgesetzten Frist einem Miterben allein überlassen worden ist. (3) Der Tod des Mitglieds sowie der Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft, im Falle des Absatzes 2 auch die Fortsetzung der Mitgliedschaft durch einen oder mehrere Erben, sind unverzüglich in die Mitgliederliste einzutragen. Die Erben des verstorbenen Mitglieds sind unverzüglich von der Eintragung zu benachrichtigen. (4) Bei Beendigung der Mitgliedschaft des Erben gelten die 73 und 75, im Falle der Fortsetzung der Mitgliedschaft gilt 76 Abs. 4 entsprechend.

33 Wenn der Mieter stirbt, was nun? Was passiert mit den Genossenschaftsanteilen? Ein Blick in die Satzung verrät: 9 der Satzung Stirbt ein Mitglied, so geht die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, auf die Erben über. Sie endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Mehrere Erben können ein Stimmrecht in dieser Zeit nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben.

34 Wenn der Mieter stirbt, was nun? Schlussbetrachtung Kernaussagen:.. bis der Tod euch scheidet gilt nicht im Mietrecht: Stirbt ein Mieter, endet das Mietverhältnis nicht automatisch. Genauso wenig werden die Erben automatisch Mieter, möglicherweise gibt es vorrangig Berechtigte bei alleinstehenden Wohnraummieters muss u.u. Nachlasspflegschaft beantragt werden bei mehreren Personen in der Wohnung muss sich der Vermieter u.u. andere Mieter aufdrängen lassen

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Trappe & Plottek Rechtsanwälte/Fachanwälte/Steuerberater Clemensstraße 25, Bochum Tel.: 0234/

Wichtig: Der Voraus wird gesetzlich wie ein Vermächtnis behandelt (siehe Kapitel 7 Das Vermächtnis ).

Wichtig: Der Voraus wird gesetzlich wie ein Vermächtnis behandelt (siehe Kapitel 7 Das Vermächtnis ). Die gesetzliche Erbfolge Wie erhält der Ehegatte den Voraus? Er muss die Gegenstände von den Erben verlangen und sich das Eigentum übertragen lassen. Da der Ehegatte aber im Besitz der Gegenstände ist,

Mehr

Gesetzliche Erbfolge. Unterhalt für die ersten 30 Tage Wer mit dem Erblasser bis zu dessen Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und

Gesetzliche Erbfolge. Unterhalt für die ersten 30 Tage Wer mit dem Erblasser bis zu dessen Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und 11 Gesetzliche Erbfolge Hat ein Verstorbener keine letztwillige Verfügung hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Einige Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch regeln, wer das Vermögen dann erhält.

Mehr

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen

Mehr

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3

Mehr

Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge. JProf. Dr. Katrin Haußmann

Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge. JProf. Dr. Katrin Haußmann Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge JProf. Dr. Katrin Haußmann SS 2016 Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge Vorlesungstermine Vorlesung: Dienstag, 9.00-10.30 Uhr Bitte informieren Sie sich über

Mehr

Erbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist:

Erbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist: Erbe Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Über das gesetzliche Erbrecht bestehen oftmals falsche Vorstellungen. Das böse Erwachen

Mehr

ALEXANDER HOLD. Das ist Ihr RECHT! Richtig vererben. Aber wie? Testament und Erbvertrag Erbfolge und Pflichtteil Gebühren und Erbschaftssteuer.

ALEXANDER HOLD. Das ist Ihr RECHT! Richtig vererben. Aber wie? Testament und Erbvertrag Erbfolge und Pflichtteil Gebühren und Erbschaftssteuer. ALEXANDER HOLD Das ist Ihr RECHT! Richtig vererben Aber wie? Testament und Erbvertrag Erbfolge und Pflichtteil Gebühren und Erbschaftssteuer HERBiG 5 Inhalt Vorwort...........................................

Mehr

Die gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge Die gesetzliche Erbfolge Was und wie wird geerbt? Gesamtrechtsnachfolge. Mit dem Tode eines Menschen geht sein Vermögen ohne dass die Erbin oder der Erbe etwas tun muss oder Kenntnis von dem Erbfall hat

Mehr

Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt Was erbt der Ehegatte? Pflegende Angehörige...

Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt Was erbt der Ehegatte? Pflegende Angehörige... Inhalt Vorwort... 9 Einleitung... 11 Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge... 13 Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt... 14 Was erbt der Ehegatte?... 18 Pflegende Angehörige... 22 Kapitel 2: Das Testament...

Mehr

ERBRECHT. Arno Steinwender

ERBRECHT. Arno Steinwender ERBRECHT 1 GRUNDBEGRIFFE 2 BERUFUNG ZUR ERBSCHAFT 2.1 ERBVERTRAG 2.2 LETZTWILLIGE ERKLÄRUNG (VERFÜGUNG) 2.3 GESETZ 3 PFLICHTTEILSRECHT 4 VERFAHREN ZUR ERLANGUNG DER ERBSCHAFT Seite 2 Erbrecht 1 Grundbegriffe

Mehr

Vorwort. Steuerforum 2011 Dr. Christ / Dr. von Elsner

Vorwort. Steuerforum 2011 Dr. Christ / Dr. von Elsner 4 Vorwort Am 1.1.2010 ist das viele Jahre diskutierte Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts in Kraft getreten. 1 Die wichtigsten Punkte der Reform betreffen das Pflichtteilsrecht und einen

Mehr

Richtig vererben. Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Richtig vererben. Was ist die gesetzliche Erbfolge? 8 Richtig vererben WER ERBT WANN? Sie sind verheiratet und haben zwei Kinder aus erster Ehe. Ihre Ehefrau hat eine Tochter aus erster Ehe. Wer ist Erbe, wenn Ihrer Ehefrau etwas zustößt? Wer erbt, wenn

Mehr

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Erben und Vererben Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin Briefe an Leroy 1789 2 Überblick

Mehr

Erben und Vererben. 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge?

Erben und Vererben. 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge? 1 Erben und Vererben 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge? Ohne Testament tritt gesetzliche Erbfolge ein. Gesetz = BGB Bürgerliches Gesetzbuch Gilt seit 1.1.1900,

Mehr

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23. RECHTSANWÄLTE Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung einschließlich steuerrechtlicher Aspekte Dienstag, 23. Juni 2015 Referenten am heutigen Abend: Rechtsanwältin Christa Smeets-Koch Rechtsanwalt

Mehr

S t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs

S t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs S t e u e r b e r a t e r Herzlich Willkommen zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs 1 Tod und Erbeinsetzung 2 Todesfall Ø Benachrichtigung eines Arztes 3 Ø Ausstellung eines Totenscheins 4 Verdacht auf

Mehr

Testament und Testierfähigkeit

Testament und Testierfähigkeit Testament und Testierfähigkeit 1. Gesetzliche Erbfolge gewillkürte Erbfolge Zunächst ist zwischen testamentarischer Erbfolge als sogenannte gewillkürte Erbfolge einerseits und andererseits der gesetzlichen

Mehr

Vererben und Erben. 10., überarbeitete Auflage

Vererben und Erben. 10., überarbeitete Auflage Vererben und Erben 10., überarbeitete Auflage Beate Backhaus Vererben und Erben 2 Inhaltsverzeichnis 11 Gesetzliche Erbfolge 12 Verwandte 16 Ehegatten und Leben s - partner 26 Nichteheliche Kinder, Adoptivkinder,

Mehr

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt seine Kinder als Erben ein (inklusive weiterer Bestimmungen und Klausel zur Enterbung

Mehr

Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?

Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 1. Was bestimmt das Gesetz? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt u. a. das Erbrecht. Es bestimmt,

Mehr

Wiederholung und Vertiefung Erbrecht

Wiederholung und Vertiefung Erbrecht MDg. Dr. Dr. Jan Backmann Wiederholung und Vertiefung Erbrecht Sommersemester 2016 1. Grundlagen Grundbegriffe Grundprinzipien Rechtsquellen 2. Gesetzliche Erbfolge Gesetzliches Erbrecht der Verwandten

Mehr

Erben nach dem Gesetz Mittwoch, den 17. März 2010 um 14:15 Uhr - Aktualisiert Mittwoch, den 29. Februar 2012 um 14:35 Uhr

Erben nach dem Gesetz Mittwoch, den 17. März 2010 um 14:15 Uhr - Aktualisiert Mittwoch, den 29. Februar 2012 um 14:35 Uhr Über den eigenen Tod denkt man nicht gerne nach. Doch gerade wenn es darum geht, dass das kleine oder größere Vermögen auch über Ihr eigenes Leben hinaus erhalten bleiben soll, müssen Sie sich mit der

Mehr

Erbrecht Vorlesung 2. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 2. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 2 Erbfähigkeit Gesetzliche Erbfolge 23. April 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Erbfähigkeit Der oder die Erben sind die Personen, auf die der Nachlass mit dem Erbfall übergeht. Erbfähigkeit

Mehr

Ausschlagung der Erbschaft Stand 1 Januar 2016

Ausschlagung der Erbschaft Stand 1 Januar 2016 Ausschlagung der Erbschaft Stand 1 Januar 2016 Allgemeines Wie wird ausgeschlagen? Ausschlagungsfrist Folge der Ausschlagung Ausschlagung bei Minderjährigen Kosten der Ausschlagung Anfechtung der Annahme-

Mehr

Erbrecht. Aktiv gestaltenoder. Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1

Erbrecht. Aktiv gestaltenoder. Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1 Erbrecht Aktiv gestaltenoder Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1 Gesetzliche Erbfolge 1.Ordnung: Abkömmlinge -Kinder -Enkel etc. 2.Ordnung: Eltern & Abkömmlinge -Eltern -Geschwister

Mehr

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick 1 INHALT 1 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 2/3 2 TESTAMENT: DIE GEWILLKÜRTE ERBFOLGE 3 3 STEUERKLASSEN, FREIBETRÄGE, STEUERSÄTZE 4/5 2 1 DIE GESETZLICHE

Mehr

Erben und Vererben. Hans-Michael Schiller. Referent:

Erben und Vererben. Hans-Michael Schiller. Referent: Aktuelle Rechts- und Steuerfragen des Eigenheims: Vererben oder Schenken 09.30 12.30 Uhr 1.Teil Referent: Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht Merksatz: Wer keine eigene letztwillige Verfügung

Mehr

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere

Mehr

Gesetzliche Erbfolge. A. Erbrecht der Abkömmlinge

Gesetzliche Erbfolge. A. Erbrecht der Abkömmlinge Gesetzliche Erbfolge A. 1 3 A. Erbrecht der Abkömmlinge Eine gewillkürte Erbfolge, die der Erblasser in formgültiger Weise selbst angeordnet hat, geht der gesetzlichen Erbfolge vor. Daher greift die gesetzliche

Mehr

Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament

Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament 2 Ein Testament und seine Vorteile 3 Eigenhändiges oder öffentliches Testament, einschließlich der Kosten 4 Gesetzliche Erbfolge, einschließlich

Mehr

I. Die gesetzliche Erbregelung

I. Die gesetzliche Erbregelung Wer feststellen will, ob es notwendig oder ratsam ist, eine Verfügung von Todes wegen über sein Vermögen oder Vermögensteile zu treffen, sollte wissen, wie das Gesetz die Rechtsnachfolge auf den Tod ohne

Mehr

I. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958

I. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958 I. Allgemeines. 4. 953 bis 30. 6. 958 ab. 7. 958 Gesetzlicher Güterstand Gütertrennung, 426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 363 ff. BGB Vertraglicher Güterstand allg. Gütergemeinschaft, 437 ff. BGB

Mehr

Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen.

Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen. Erbrecht I. Vorüberlegungen zur Nachlassgestaltung Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen. 1. Was habe ich zu vererben? Vermögensstatus

Mehr

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Hans-Oskar Jülicher Fachanwalt für Erbrecht Testamentsvollstrecker Ostpromenade 1, 52525 Heinsberg Telefon: 02452

Mehr

Von Notar Nico Matheis, Mallersdorf-Pfaffenberg am 05.04.2011 in der Sparkasse Mallersdorf

Von Notar Nico Matheis, Mallersdorf-Pfaffenberg am 05.04.2011 in der Sparkasse Mallersdorf Von Notar Nico Matheis, Mallersdorf-Pfaffenberg am 05.04.2011 in der Sparkasse Mallersdorf Mit dem Tod eines Menschen geht dessen gesamtes Vermögen (Immobilien, Bar- und Anlagevermögen, Auto, etc., aber

Mehr

Testament, Schenken oder Vererben, Schenkung- und Erbschaftsteuer

Testament, Schenken oder Vererben, Schenkung- und Erbschaftsteuer Testament, Schenken oder Vererben, Schenkung- und Erbschaftsteuer Wie kann die Erbschaftsteuer sinnvoll gespart werden? Steuerberater Rechtsanwälte Eugen-Belz-Straße 13 Orleansstraße 6 83043 Bad Aibling

Mehr

Das Berliner Testament

Das Berliner Testament Das Berliner Testament Besonderheiten und Fallstricke Von RA Dr. Ulrich Zacharias Berlin - Adlershof Das klassische Berliner Testament: Wir setzen uns gegenseitig zum Alleinerben ein. Erben des Überlebenden

Mehr

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass

Mehr

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423 Repetitorium Erb- und Familienrecht Vorlesung am 08.07.2011 Gesetzliche und testamentarische Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423

Mehr

Großeltern. Ursulas. Eltern. Ursulas. Erblasserin Ursula

Großeltern. Ursulas. Eltern. Ursulas. Erblasserin Ursula Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge Großeltern Ursulas Onkel Otto Eltern Ursulas Tante Thea 1/3 Tante Traute 1/3 Carla 1/6 Claudia 1/6 Erblasserin Ursula Cousin Claus 3. Ordnung. Ordnung 1. Ordnung.

Mehr

Erben & Schenken. Was rechtlich und steuerlich zu beachten ist. Dr. Daniel Malin öffentlicher Notar

Erben & Schenken. Was rechtlich und steuerlich zu beachten ist. Dr. Daniel Malin öffentlicher Notar Erben & Schenken Was rechtlich und steuerlich zu beachten ist Dr. Daniel Malin öffentlicher Notar Programmübersicht I. Wissenswertes beim Erben & Vererben Der Erblasser hinterlässt kein Testament was nun?

Mehr

Erbe, Erbschaft, Testament Was ist zu beachten? Notar Dr. Jens Fleischhauer

Erbe, Erbschaft, Testament Was ist zu beachten? Notar Dr. Jens Fleischhauer Was ist zu beachten? Übersicht Warum ein Testament? Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt was? Testament und Erbvertrag: Gestaltungsmöglichkeiten Grenze der Testierfreiheit: Pflichtteilsrecht Erbschaftsteuer:

Mehr

Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie

Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Unternehmerforum der Sparkasse Karlsruhe -Ettlingen Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Dienstag, den 24. April 2012 Vortragsgliederung A. Gesetzliche

Mehr

Das Erb recht. Wichtige Informationen zum Erb recht in Leichter Sprache. Niedersachsen

Das Erb recht. Wichtige Informationen zum Erb recht in Leichter Sprache. Niedersachsen Das Erb recht Wichtige Informationen zum Erb recht in Leichter Sprache Niedersachsen Wichtig! In den Texten stehen immer nur die Wörter für Männer. Zum Beispiel: Im Text steht nur Notar. Dann kann man

Mehr

14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt

14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt 14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt Die meisten Ehepaare schließen keinen Ehevertrag. Sie vereinbaren somit keinen besonderen

Mehr

So schreibe ich mein Testament

So schreibe ich mein Testament . Zwißler Petzold So schreibe ich mein Testament Ohne Rechtsanwalt, ohne Notar Mit Musterformulierungen und Gestaltungsvorschlägen 14., aktualisierte Auflage Neues europäisches Erbrecht WALHALLA Rechtshilfen...

Mehr

Die Erbordnungen nach dem BGB 1924 ff - ausgehend von dem Tod eines Ehegatten, hier des Mannes -

Die Erbordnungen nach dem BGB 1924 ff - ausgehend von dem Tod eines Ehegatten, hier des Mannes - Erben und Vererben Die Erbordnungen nach dem BGB 1924 ff - ausgehend von dem Tod eines Ehegatten, hier des Mannes - V. V. V. V. V. V. V. V. IV. IV. IV. IV. 1928 1928 III. III. II. 1925 1926 Geliebte I.

Mehr

Erbrecht für Versicherungsmakler

Erbrecht für Versicherungsmakler Erbrecht für Versicherungsmakler Vortrag im Rahmen der Hauptstadtmesse der Fonds Finanz Maklerservice GmbH im September 2014 Referentin: Ulrike Specht Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Paluka

Mehr

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Vorsorge Testament, Überlassung, Patientenverfügung Ergolding, Juli 2009 Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and

Mehr

Informationen zum Erbrecht. Informationen zum Erbrecht. Rechtsanwältin Dr. Schröder

Informationen zum Erbrecht. Informationen zum Erbrecht. Rechtsanwältin Dr. Schröder Informationen zum Erbrecht 1. Allgemeines... 3 2. Gesetzliche Erbfolge:... 4 I. Erben erster Ordnung... 4 II. Weitere Ordnungen... 4 III. Das Erbrecht des Ehegatten... 4 3. Gewillkürte Erbfolge... 5 I.

Mehr

Testamentsgestaltung nach Trennung und Scheidung

Testamentsgestaltung nach Trennung und Scheidung Gudrun Fuchs Rechtsanwältin Maximilianstr. 14/III 93047 Regensburg Telefon: 0941/561440 Telefax: 0941/561420 Internet: http://www.rain-fuchs.de e-mail: kanzlei@rain-fuchs.de in Kooperation mit Steuerberaterinnern

Mehr

Thema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien

Thema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien Rechtsanwälte & Kollegen Postfach 1251 53498 Bad Breisig Elmar Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Gabriele Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Erbrecht Milca Büro Bad Breisig

Mehr

Grundkurs Familien- und Erbrecht

Grundkurs Familien- und Erbrecht Grundkurs Familien- und Erbrecht Diese Vorlesung vermittelt grundlegende Kenntnisse des Familien- und Erbrechts im zivilrechtlichen Pflichtfachbereich gemäß 11 Abs. 2 Nr. 1 e und f JAG NRW. Gliederung

Mehr

Gesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügung?

Gesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügung? Gesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügung? Freitag, 11. April 2014 Referent: Rechtsanwalt Jörg Heuser Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Zertifizierter Testamentsvollstrecker Gesetzliche

Mehr

Rechtsanwalt und Notar Friedrich Schmidt, Giessen: Erbrecht und Beratung durch den Notar

Rechtsanwalt und Notar Friedrich Schmidt, Giessen: Erbrecht und Beratung durch den Notar Vorsicht... Erbschaft! Eine Erbschaft bedeutet nicht nur wegen des traurigen Anlasses ein eingeschränktes Vergnügen. Auch nach dem Erbfall erwarten den Erben - in wirtschaftlicher wie in menschlicher Hinsicht

Mehr

Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII

Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort...................................................... V Abkürzungsverzeichnis......................................... XV Literaturverzeichnis............................................

Mehr

H. Erbrecht. Als Erbe kannst du einzelne Stücke aus dem Vermögen oder das ganze Vermögen bekommen. Erbrechtstitel. Vermächtnis

H. Erbrecht. Als Erbe kannst du einzelne Stücke aus dem Vermögen oder das ganze Vermögen bekommen. Erbrechtstitel. Vermächtnis H. Erbrecht Lernziel Was sollst du mitnehmen? Du sollst ein Testament verfassen können & wissen, was dir rechtlich zusteht. Im Personenrecht hast du gelernt, dass die Rechtsfähigkeit des Menschen mit dem

Mehr

Nach mir die Sintflut??? Tipps zum Erben und Vererben

Nach mir die Sintflut??? Tipps zum Erben und Vererben Nach mir die Sintflut??? Tipps zum Erben und Vererben 8 Gesetzliche Erbfolge, Erben 1. und 2. Ordnung Enkel Enkel Enkel Enkel Enkel Kind 1 Kind 2 Bruder Vater Großvater Großmutter Erblasserin ledig, kinderlos,

Mehr

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Vorsorge Testament, Überlassung, Patientenverfügung Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin

Mehr

Inhalt. Einführung in das Erbrecht

Inhalt. Einführung in das Erbrecht Inhalt Einführung in das Erbrecht Lektion 1: Der Erbfall 7 I. Die Gesamtrechtsnachfolge 7 1. Abgrenzung Erbeinsetzung-Vermächtnis 7 2. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft 8 a) Ausschlagung der Erbschaft

Mehr

Erbrecht Vorlesung 3. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 3. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 3 Gesetzliche Erbfolge 22. Mai 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Eines vorweg: ist in Bewegung. Forderungen reichen bis hin zu einer vollständigen Verstärkung auf 100% zu Lasten der

Mehr

Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten 13 Frau Jansen aus Oschatz: Ich bin Witwe und habe drei Kinder, die mich eigentlich zu jeweils einem Drittel beerben sollten. Im letzten Jahr ist tragischerweise mein

Mehr

Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der

Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Baurecht und Erbrecht des DAV 1. Gesetzliche

Mehr

Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107)

Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) MIETRECHT Urteile Mietrecht 2013 Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung (BGH, Urteil vom 26.9.2012 VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) Zu entscheiden war der Fall, dass der

Mehr

Inhalt. Wie Sie Ihre persönliche Erbfolge optimal regeln 29 Testament oder Erbvertrag? 30 So errichten Sie Ihr Testament 35

Inhalt. Wie Sie Ihre persönliche Erbfolge optimal regeln 29 Testament oder Erbvertrag? 30 So errichten Sie Ihr Testament 35 2 Inhalt Ihr Vermögen in guten Händen 5 Weshalb Sie ein Testament verfassen sollten 6 Gesetzliche Erbfolge was ist das? 7 Wie wird Ihr Ehegatte berücksichtigt? 10 Welche Erbfolge ist für Sie die richtige?

Mehr

Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt

Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche Hinweise 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger Erwerb 2.4 Steuerbefreiungen 2.5

Mehr

Ihr Vermögen in guten Händen

Ihr Vermögen in guten Händen Vorwort 5 5 Ihr Vermögen in guten Händen Häufig schließen sich an einen Todesfall Erbstreitigkeiten an, vor allem, wenn kein Testament existiert, das die Wünsche des Verstorbenen klar und unangreifbar

Mehr

Grundprinzipien des Erbrechts. Privaterbfolge Testierfreiheit Gesamt- und Einzelrechtsnachfolge Parentelsystem Repräsentations- und Gradualsystem

Grundprinzipien des Erbrechts. Privaterbfolge Testierfreiheit Gesamt- und Einzelrechtsnachfolge Parentelsystem Repräsentations- und Gradualsystem Grundprinzipien des Erbrechts Privaterbfolge Testierfreiheit Gesamt- und Einzelrechtsnachfolge Parentelsystem Repräsentations- und Gradualsystem Erbfolge nach Stämmen/Eintrittsrecht Grundbegriffe des Erbrechts

Mehr

Erben und Vererben. Das letzte Hemd hat keine Taschen. Rechtsanwälte Schott-Lemmer und Lemmer. Jörg Lemmer, Rechtsanwalt

Erben und Vererben. Das letzte Hemd hat keine Taschen. Rechtsanwälte Schott-Lemmer und Lemmer. Jörg Lemmer, Rechtsanwalt Erben und Vererben Das letzte Hemd hat keine Taschen Jörg Lemmer, Rechtsanwalt Ablauf Einleitung / Fakten Vererben Gesetzliche Erbfolge Testament Erbvertrag / Schenkung zu Lebzeiten Erben (u.u.) Rechte

Mehr

Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist? Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist? Nur ca. 20 % der Bundesbürger haben ein Testament errichtet. Dies obwohl viele nicht die gesetzliche Erbfolge kennen und diese tatsächliche

Mehr

Erben und Vererben. Aktuelle Informationen und praktische Tipps für Erblasser und Erben zur rechtssicheren Nachfolgegestaltung CLEMENS KRÄMER

Erben und Vererben. Aktuelle Informationen und praktische Tipps für Erblasser und Erben zur rechtssicheren Nachfolgegestaltung CLEMENS KRÄMER Erben und Vererben Aktuelle Informationen und praktische Tipps für Erblasser und Erben zur rechtssicheren Nachfolgegestaltung CLEMENS KRÄMER RECHTSANWALT UND NOTAR Sektionsleiter Berlin des Deutschen Forums

Mehr

Leseprobe Text. Die Erbfolge nach Ordnungen

Leseprobe Text. Die Erbfolge nach Ordnungen Leseprobe Text Die Erbfolge nach Ordnungen Einer der Grundsätze der gesetzlichen Erbfolge ist das Ordnungs- oder auch Parentelsystem (von lat. parens = Elternteil). Dieses knüpft an einem gemeinsamen Vorfahren

Mehr

Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis Beitzke, Familienrecht (Kurzlehrbuch), 25. Auflage 1988 Brox, Erbrecht, 12. Auflage 1990 Münchener Kommentar zum BGB, Band IV, Familienrecht (1977 - mit Ergänzungslieferungen) Gemhuber,

Mehr

Die gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge KAPITEL 1 Die gesetzliche Erbfolge Wer erbt eigentlich, wenn der Erblasser weder Testament noch Erbvertrag hinterlassen hat? Diese Frage ist wichtig, denn nur knapp 30 Prozent aller Deutschen legen zu

Mehr

Familienrecht Erbrecht 29.04.2010

Familienrecht Erbrecht 29.04.2010 Würzburger Woche an der Bahçeşehir Universität Istanbul Familienrecht Erbrecht 29.04.2010 Christian Krauße, LL.M. Eur. Familienrecht Unterteilung Eherecht Verwandtschaftsrecht Vormundschafts- und Betreuungsrecht

Mehr

Die Betreuung des Kunden im Erbfall naher Angehöriger

Die Betreuung des Kunden im Erbfall naher Angehöriger Die Betreuung des Kunden im Erbfall naher Angehöriger Vortrag im Rahmen der MMM der Fonds Finanz Maklerservice GmbH im März 2015 Referentin: Ulrike Specht Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Paluka

Mehr

Richtig erben und vererben. 20.04.2009 Richtig erben und vererben

Richtig erben und vererben. 20.04.2009 Richtig erben und vererben Richtig erben und vererben Inhalt des Vortrages 1. Vorstellung Kanzlei 2. Erbrechtlicher Teil 2.1. Gesetzliche Erbfolge 2.2. Pflichtteil 2.3. Testament 3. Steuerrechtlicher Teil 3.1. Neuregelungen 3.2.

Mehr

ERBEN UND VERERBEN Dr. Michael Reindl, Notar

ERBEN UND VERERBEN Dr. Michael Reindl, Notar ERBEN UND VERERBEN Dr. Michael Reindl, Notar Notar Dr. Michael Reindl Brauche ich ein Testament? Erben und Schenken Vortrag bei der Stifter-Initiative Nürnberg Zur Person Dr. Michael Reindl 44 Jahre 989

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird

Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird 9 Inhalt Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt 1. Was»erben«bedeutet... 15 2. Wer Erbe sein kann... 17 3. Was geerbt werden kann und was nicht... 18 4. Wenn der Erbe minderjährig ist... 19 5. Wenn die Erben

Mehr

Wer erbt eigentlich was?

Wer erbt eigentlich was? Wer erbt eigentlich was? Die sogenannte gesetzliche Erbfolge kurz erklärt Jeder weiß es, jedem ist es bewusst: Sterben müssen wir alle. Und doch wird oft die Frage an mich herangetragen, wer denn nun eigentlich

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort... Inhaltsverzeichnis... IX

Inhaltsübersicht. Vorwort... Inhaltsverzeichnis... IX Vorwort............................. Inhaltsübersicht V Inhaltsverzeichnis....................... IX A. Die Schenkung von Immobilien............. 1 I. Ziele einer vorweggenommenen Erbfolge........ 1 II.

Mehr

Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament

Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament Ein Testament und seine Vorteile Das Testament (Lat.,,testari : bezeugen) ist ein Rechtsgeschäft, eine einseitig getroffene Verfügung des Erblassers.

Mehr

EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln

EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln 1. Fall Der, unverheiratet, hinterlässt zwei Kinder K1 K2 1. Fall K1 K2 ½ ½ Der, unverheiratet,

Mehr

Kreishandwerkerschaft Füssen-Marktoberdorf. Erben und Vererben. Die Erbfolge nach Gesetz oder die Alternative: Testament

Kreishandwerkerschaft Füssen-Marktoberdorf. Erben und Vererben. Die Erbfolge nach Gesetz oder die Alternative: Testament Kreishandwerkerschaft Füssen-Marktoberdorf Erben und Vererben Die Erbfolge nach Gesetz oder die Alternative: Testament Vortrag am 08.02.2012 Marktoberdorf, Modeon Seite 2 Beispielsfall : Unternehmerin

Mehr

Handbuch Erben und Vererben interna

Handbuch Erben und Vererben interna Handbuch Erben und Vererben interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1) Wie Sie ein Berliner Testament aufsetzen... 7 2) So setzen Sie ein Einzeltestament auf... 25 3) Alles zur Erbengemeinschaft... 42

Mehr

Grundstücksbewertung im Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht

Grundstücksbewertung im Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht Grundstücksbewertung im Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht Referentin: Dr. Ulrike Tremel Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht Sachverständige für Grundstücksbewertung Anwaltskanzlei Fachanwältin

Mehr

DER NOTAR INFORMIERT. Erbe und Schenkung. Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe. notar. DNotV. GmbH

DER NOTAR INFORMIERT. Erbe und Schenkung. Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe. notar. DNotV. GmbH DER NOTAR INFORMIERT Erbe und Schenkung Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe notar DNotV GmbH Vererben und Erben Wer soll mein Erbe sein? Wer bekommt den Schmuck? Soll ich schon jetzt

Mehr

Was ist ein Vermächtnis?- Vermächtnisse im Erbrecht richtig einsetzen

Was ist ein Vermächtnis?- Vermächtnisse im Erbrecht richtig einsetzen Was ist ein Vermächtnis?- Vermächtnisse im Erbrecht richtig einsetzen Ein Vermächtnis können Sie im Testament oder Erbvertrag anordnen. Das Vermächtnis ist keine Erbeinsetzung, sondern die Zuwendung eines

Mehr

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen.

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen. Das Erbrecht Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen. Es wird unterschieden zwischen der: gesetzlichen Erbfolge und der gewillkürten Erbfolge (Testament, Erbvertrag)

Mehr

Richtig vererben was Sie wissen sollten

Richtig vererben was Sie wissen sollten Richtig vererben was Sie wissen sollten Immer wieder wird die Liebenzeller Mission nach Informationen zum Thema Vererben gefragt. Es müssen mehrere Dinge beachtet werden, damit mit dem eigenen Besitz nach

Mehr

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Tag der Nachfolge - Den Wandel erfolgreich meistern in Osnabrück am 11. Juni 2013 Vortrag Die Bedeutung des Gesellschaftsvertrags für die Dr. Thomas F.W. Schodder Rechtsanwalt

Mehr

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Unerwünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge für Ehegatten Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch

Mehr

Erbrecht und Vorsorgevollmacht

Erbrecht und Vorsorgevollmacht Folie 1 Herzlich Willkommen zum Kurzvortrag über Erbrecht und Vorsorgevollmacht Referent: Notar Dr. Ernst Wahl Notare Königstraße 21 90402 Nürnberg Tel.: 0911/23086-0 Fax: 0911/23086-31 Mobil: 0173/3920439

Mehr

Monika Dittmer Tanneck 16 24768 Rendsburg Tel. 04331/149172 Fax: 04331/3387680. Erben und Vererben

Monika Dittmer Tanneck 16 24768 Rendsburg Tel. 04331/149172 Fax: 04331/3387680. Erben und Vererben Monika Dittmer Tanneck 16 24768 Rendsburg Tel. 04331/149172 Fax: 04331/3387680 Erben und Vererben Die Erbordnungen nach dem BGB 1924 ff - ausgehend von dem Tod eines Ehegatten, hier des Mannes - V. V.

Mehr

Vererben und Schenken. Gedächtniskirche Bad Homburg 06. März 2013

Vererben und Schenken. Gedächtniskirche Bad Homburg 06. März 2013 06. März 2013 Vererben und Schenken Gedächtniskirche Bad Homburg 06. März 2013 Rudolf Herfurth Rechtsanwalt Seite 2 Themenüberblick Schenkung formlos bei sofortigem Vollzug Schenkungsversprechen nur notariell

Mehr

Vererben und Testament

Vererben und Testament Juristenfakultät Prof. Dr. Reinhard Welter Institut für deutsches und internationales Bank- und Kapitalmarkrecht www.uni-leipzig.de/wirtschaftsrecht/ www.uni-leipzig.de/bankinstitut/ Vererben und Testament

Mehr

Allgemeine Vertragsbestimmungen

Allgemeine Vertragsbestimmungen Allgemeine Vertragsbestimmungen (Fassung Februar 2016) Anlage 1 Nr. 1 Benutzung der Mietsache, der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen (1) Für die Benutzung der Mietsache und der gemeinschaftlichen

Mehr

Vorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Teil II: Vererben Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl

Vorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Teil II: Vererben Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl 1 Vorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Teil II: Vererben Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl Im Rahmen der Vortragsreihe der Sparkasse Geseke hat

Mehr