Ergänzungscurriculum für ausgebildete betriebliche Suchthelferinnen und Suchthelfer
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- Hannelore Diefenbach
- vor 6 Jahren
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1 Suchtgefahren am Arbeitsplatz Ergänzungscurriculum für ausgebildete betriebliche Suchthelferinnen und Suchthelfer Betriebliche Ansprechpartnerin, Betrieblicher Ansprechpartner (BAP) bei psychischen Störungen am Arbeitsplatz Schleswig-Holstein. Der echte Norden.
2 Psychische Störungen am Arbeitsplatz Immer mehr Menschen leiden an psychischen Störungen. Viele aktuelle Studien belegen diese Entwicklung. Am Arbeitsplatz etwa hat die Zahl der psychischen Störungen während der vergangenen fünf Jahre um 59 Prozent zugenommen. Schätzungen zufolge werden depressive Verstimmungen bis zum Jahr 2020, nach den Herzerkrankungen, auf Platz 2 der weltweit am meisten verbreiteten Krankheitsbilder vorrücken. Wir wollen im Folgenden unter dem Begriff psychische Störung eine Vielzahl psychischer Erkrankungen verstehen, die von der Weltgesundheitsorganisation in zehn Diagnosegruppen differenziert beschrieben werden. Psychische Störungen sind mit deutlich erkennbaren Symptomen verbunden und beeinträchtigen, je nach Schwere, anhaltend die berufliche Leistungsfähigkeit. Da Dienststellen ihren Beschäftigten gegenüber eine Fürsorgepflicht haben ( 618 BGB), kommt Führungskräften in diesem Zusammenhang besondere Verantwortung zu. Sie müssen sich dafür einsetzen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitsfähig sind und arbeitsfähig bleiben. Hier helfen ihnen die innerbetrieblichen Unterstützungsangebote von ausgebildeten und erfahrenen Ansprechpersonen. 3
3 Ergänzungscurriculum Ziele Wer als betriebliche Ansprechpartnerin oder betrieblicher Ansprechpartner (BAP) psychisch auffällige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleiten, beraten und motivieren will und zugleich Führungskräfte sowie Kolleginnen und Kollegen unterstützt, braucht allgemeine Kenntnisse und Fähigkeiten, aber auch eine fachlich fundierte Grundhaltung. Unser Ergänzungscurriculum hilft dabei, diese fachlichen und persönlichen Kompetenzen zu entwickeln. Es richtet sich deshalb besonders an bereits umfassend ausgebildete betriebliche Suchthelferinnen und Suchthelfer. Im Mittelpunkt steht neben der Selbstreflexion die betriebliche Rolle der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Zusammenwirken mit Dienststellenleitung und Personalvertretung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unser Curriculum nicht das Ziel hat, aus betrieblichen Suchthelfenden Therapeuten und Diagnostiker für Menschen mit psychischen Störungen zu machen. Diese Zusatzqualifikation soll vielmehr dazu beitragen, dass sich betriebliche Unterstützungsangebote besser mit bestehenden Versorgungsstrukturen für psychiatrische und psychosomatische Störungen verzahnen. Dazu vermitteln wir den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, wie man akute psychische Krisen im Betrieb bewältigen kann, wie man längerfristig Erkrankte innerbetrieblich begleitet, wie man den Umgang mit psychisch belasteten Kollegen und Kolleginnen verbessern und der Ausbildung von Störungen entgegenwirken kann gemeinsam mit den im Betrieb Verantwortlichen, also der Dienststellenleitung, dem Personalrat, den Führungskräften sowie der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt. Nach Abschluss des Seminars sollen die Teilnehmer Erscheinungsbilder und Ausdrucksformen wesentlicher psychischer Störungen kennen. Sie sollen wissen, wie sich diese Störungen behandeln lassen und wo es Hilfe gibt. Und sie sollen dort, wo es nötig ist, Schritte unterstützen können, damit Betroffene diese Hilfe in Anspruch nehmen. Kurz, sie sollen für Betroffene und Führungskräfte gleichermaßen glaubwürdige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sein. 4 5
4 Inhalte Die Seminare dieses Curriculums beinhalten folgende Themen: Welche Faktoren im betrieblichen Alltag beeinflussen psychische Störungen? Wie kann man ihnen vorbeugen und die eigenen Ressourcen stärken? Wer im Betrieb muss bei psychischen Störungen was tun? Welche Aufgaben haben die betrieblichen Ansprechpartner in Zusammenarbeit mit anderen betrieblichen Funktionsträgern wie der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt (Gefährdungsbeurteilung), dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (SGB IX, 84, Abs. 2), förderlichen betrieblichen Strukturen (z. B. Arbeitskreis Gesundheitsförderung). Grundkenntnisse zu psychischen Störungen wie Depressionen, Psychosen, Angststörungen und Zwangserkrankungen. Psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Behandlungsangebote. Aufgaben und Grenzen der betrieblichen Ansprechpartner: Prävention, Umgang mit Betroffenen, Unterstützung von Führungskräften. Umfang Unsere Zusatzqualifikation gliedert sich in zwei zweitägige sowie drei eintägige Seminarveranstaltungen, die innerhalb von sechs Monaten stattfinden. Insgesamt umfasst das Seminar 56 Einheiten zu je 45 Minuten. Die Ablaufplanung erhalten Sie bei Bedarf. Kosten Beschäftigte der Landesverwaltung: 300 Euro Dieser Betrag wird für Übernachtung bei den Mehrtagesveranstaltungen sowie für Verpflegung erhoben (Reisekosten). Weitere Seminarkosten fallen nicht an. Die Gebühr ist vor Seminar beginn zu leisten. Bei eingeschränkter Teilnahme werden Kosten nicht erstattet. Fahrtkosten trägt die jeweilige Dienststelle. Teilnahmebetrag für alle anderen Personen: Euro Diese Gebühr stellen wir der entsendenden Dienststelle in Rechnung. Alle Kosten für Seminarleitung, Fachkräfte und Materialien, Ausstattung und Raummieten, Verpflegung und Unterkunft bei den zweitägigen Seminaren sind darin enthalten. 6 7
5 Ihre Teilnahme am Seminar Die Landesverwaltung setzt erfolgreich auf nebenamtliche betriebliche Suchthelferinnen und Suchthelfer. Diese machen suchtkranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein niedrigschwelliges Angebot und tragen so nicht zuletzt erfolgreich zur Prävention bei. In unserem Ergänzungscurriculum nutzen wir die in der Suchthelferausbildung vermittelten Kenntnisse. Allgemeine Voraussetzungen Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Sie müssen die Ausbildung zur nebenamtlichen betrieblichen Suchthelferin bzw. zum betrieblichen Suchthelfer erfolgreich abgeschlossen haben oder eine Ausbildung bzw. eine berufliche Tätigkeit in einem adäquaten Arbeitsfeld nachweisen. Bei Betroffenen sollte die therapeutische Behandlung mindestens zwei Jahre vor den Seminaren erfolgreich abgeschlossen worden sein. Ihre Dienststelle muss die Seminargebühr entrichten bzw. eine Kostenbürgschaft übermitteln und die Fahrtkosten übernehmen. Ihre Dienststelle muss Sie für die Seminare freistellen. Ihre Dienststelle sollte die Bereitschaft zeigen, Sie für weitere Fortbildungen freizustellen. Persönliche Voraussetzungen Sie sollten aktiv an den Seminaren teilnehmen; psychisch und physisch belastbar sein; motiviert sein, sich mit Ihren eigenen Möglichkeiten und Grenzen auseinander zu setzen; damit einverstanden sein, als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner in enger Zusammenarbeit mit ihrer Dienststelle zu wirken; dazu bereit sein, sich fortzubilden und an Supervisionen teilzunehmen. Abschluss Wer durchgängig am Seminar teilnimmt, erhält zum Abschluss eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung. Personen, die nicht in diesem Umfang teilnehmen, erhalten eine einfache Teilnahmebescheinigung, in der die absolvierten Termine und deren wesentliche Inhalte dargestellt sind. 8 9
6 Wir über uns Die Leitstelle Suchtgefahren am Arbeitsplatz Mehr Infos / Impressum Seit 1992 ist die LSA Serviceeinrichtung und Koordinierungsstelle für die Landesverwaltung Schleswig-Holstein. Als wesentlicher Teil eines Ressort übergreifenden betrieblichen Gesundheitsmanagements sind wir seit 2014 in der Staatskanzlei angesiedelt. Zu unseren wichtigsten Aufgaben gehören: Prävention, Einzelfallhilfe, Schulungsangebote sowie die Entwicklung betrieblicher Hilfekonzepte. Seit 2009 bietet die LSA das Ergänzungscurriculum für betriebliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei psychischen Störungen am Arbeitsplatz (BAP) an. Seminarleitung Bodo Haßler, Diplom-Pädagoge Dr. Hans-Jürgen Tecklenburg, Diplom-Psychologe Koordination und Redaktion Natalie Syring (LSA), Diplom-Sozialpädagogin Kontakt Herausgeber Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Staatskanzlei Leitstelle Suchtgefahren am Arbeitsplatz (LSA) Düsternbrooker Weg Kiel Ansprechpartnerinnen Leitung Natalie Syring Tel natalie.syring@ stk.landsh.de Geschäftsstelle Nadine Lindenberg Tel Fax nadine.lindenberg@ stk.landsh.de Folgen Sie uns: facebook.com/schleswigholstein youtube.com/schleswig-holstein twitter.com/land_sh lsa.schleswig-holstein.de schleswig-holstein.de 10 11
7 Gestaltung: amatik Designagentur, Kiel Druck: nndruck, Kiel Auflage: 750, Januar 2015 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der schleswig-holsteinischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Personen, die Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.
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