DAS NEUE VERGÜTUNGSSYSTEM FÜR DIE PSYCHIATRIE
|
|
- Silke Kolbe
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kloster Irsee, , 16. Fachtagung für Pflege suchtkranker Menschen DAS NEUE VERGÜTUNGSSYSTEM FÜR DIE PSYCHIATRIE 1
2 GRUNDLAGEN - PEPP PEPP = Pauschalierendes Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik Gesetzliche Grundlage: 1. Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) 2009 Neueinführung des 17d im KHG (Krankenhausfinanzierungsgesetz): durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem auf Grundlage von tagesbezogenen Entgelten für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen für Einrichtungen der Psychiatrie, Psychotherapie, Kinder- und Jungendpsychiatrie und -psychotherapie und Psychosomatischen Medizin bei Einführung der DRGs (Somatik) im Jahre 2003 wurde Psychiatrie ausgeschlossen bisher erfolgte die Vergütung in der Psychiatrie über tagesgleiche Pflegesätze 2. Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PsychEntgG) 2012 Einführung PEPP zum fakultativ ab verbindlich von 2017 bis 2022 Konvergenzphase 2
3 GRUNDLAGEN - PEPP 3. Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) 2014 Verschiebung des Einführungszeitplanes um 2 Jahre 3
4 ZIELE DES GESETZGEBERS 4
5 PFLEGESATZ-VERTEILUNG 5
6 KONVERGENZPHASE
7 WARUM EIN NEUES ENTGELTSYSTEM? der Gesetzgeber verlangt im 17d KHRG ein pauschalierendes Vergütungssystem: Versuch die ökonomische Sichtweise mit der klinisch-medizinischen zu verbinden, Patienten bzw. deren Behandlung werden zu diesem Zweck in zwei Gruppen unterteilt: in eine definierte Fallgruppe gemäß der medizinischen Diagnose und deren Behandlung und in eine definierte Fallgruppe nach der Höhe der Behandlungskosten (kostenhomogene Gruppe) Auf der einen Seite möchten die Mediziner eine Patientenzusammenfassung ähnlicher Fälle aufgrund von Problemen und Zielen bei der Behandlung von Patienten. Es geht aus medizinischer Sicht um die optimale Behandlung von Patienten und darum, klinisch interpretierbare Patientengruppen zu erhalten, damit ein Arzt sich die betreffenden Patienten bildhaft vorstellen kann. (Paccaud, Schenker 1990: 65). Auf der anderen Seite möchten die Ökonomen auf Basis der angefallenen Kosten Pauschalbeträge für die Vergütung der Einzelfälle definieren. (Lang 2006: 37). Für sie geht es um die Planung von Kosten und Erträgen (vgl. Lang 2006: 37; vgl. Paccaud, Schenker 1990: 39, 85, 100). 7
8 WARUM EIN NEUES ENTGELTSYSTEM? Als methodische Vorgehensweise bei der Bildung von Fallgruppen dient dabei die Zusammenfassung von Krankheitsfällen mit ähnlichem Ressourcenaufwand ihrer Behandlung zu gemeinsamen Diagnosegruppen. D.h. die Fälle innerhalb einer Diagnosegruppe sollen sich möglichst wenig unterscheiden, die Fälle zwischen den Diagnosegruppen sollen sich möglichst stark unterscheiden (vgl. Klein 1988: 21). Denn letztendlich ist es aus Sicht der Mediziner natürlich richtig, daß jeder Blinddarm und jede Depression einen anderen individuellen Verlauf hat, doch muß deswegen nicht jeder Blinddarm und jede Depression unterschiedliche Kosten verursachen. D.h. ein pauschalierendes Entgeltsystem läßt die Sichtweise des Mediziners zu, möchte aber Fallgruppen bilden, die in einer gewissen Varianz identische Kosten verursachen. 8
9 WARUM EIN NEUES ENTGELTSYSTEM? der Gesetzgeber verlangt im 17d KHRG ein leistungsorientiertes Vergütungssystem: Sind tagesgleiche Pflegesätze leistungsorientiert? NEIN!!! Völlig unterschiedliche Leistungen werden mit dem gleichen Tagessatz vergütet. Die konkret am Patienten erbrachte Leistung muß abgebildet werden. ABER WIE? Jetzt konkret über die kodierten Diagnosen und noch vielmehr über die OPS-Kodes. Bildet die bekannte und bewährte PsychPV die Leistungen nicht ab? NEIN!!! Sie bildet nur ab, wieviel Personal eingesetzt wurde, aber nicht für welche Leistung. 9
10 WARUM EIN NEUES ENTGELTSYSTEM? die vom Gesetzgeber geforderte Leistungsorientierung und damit einhergehende Transparenz des Leistungsgeschehen konnte nur durch ein neues Vergütungssystem/Vergütungsmodell erreicht werden da die Selbstverwaltungspartner (DKG, GKV, PKV) das InEK mit der Erstellung beauftragten, war ein Diagnosen und Prozeduren gesteuertes Vergütungssystem keine Überraschung, schließlich hatte das InEK über zehn Jahre Erfahrung mit der Einführung und Weiterentwicklung des DRG- Systems zudem existierten bisher keine Systeme oder Klassifikationen, welche das Leistungsgeschehen in der Psychiatrie konkret abbildeten denn die Leistungen müssen klar definiert und konkret untereinander abgrenzbar sein, d.h. belastbar-gerichtsfest 10
11 FALLBEISPIEL DRG - SOMATIK Hauptdiagnose Schlaganfall I64 Prozeduren Stroke Unit: neurol. Komplexbeh. <72h OPS DRG B70D (KG 1,345 x LBFW Bayern 3188,00) = 4287,86 Euro Hauptdiagnose Schlaganfall I64 Prozeduren Stroke Unit: neurol. Komplexbeh. >72h OPS DRG B70B (KG 1,97 x LBFW Bayern 3188,00) = 6283,36 Euro Beispiel mit Pflegesatz (Vor-DRG-Zeit): Verweildauer 10 Tage Tagesgleicher Pflegesatz 500,- Euro beide Fälle würden mit 5000,- Euro vergütet, obwohl sich die erbrachte Leistung deutlich unterscheidet 11
12 FALLBEISPIEL DRG - SOMATIK die Leistung neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls (Stroke Unit) ist im OPS-Katalog klar und eindeutig definiert und abgrenzbar: 12
13 SYSTEMATIK PEPP 1. Zuordnung der Strukturkategorie Psychiatrie vollstationär PA Kinder und Jugendpsychiatrie vollstationär PK Psychosomatik vollstationär PP Psychiatrie teilstationär TA Kinder und Jugendpsychiatrie teilstationär TK Psychosomatik teilstationär TP 2. Basis-PEPP bestimmt durch die Hauptdiagnose 13
14 SYSTEMATIK PEPP 3. letzter Buchstabe gibt den Ressourcenverbrauch innerhalb der Basis-PEPP an: A = höchster D = niedrigster Z = keine Unterteilung Beispiel: PA 02 B 14
15 WIE ERMITTELT DER GROUPER DIE PEPP? Strukturkategorie Hauptdiagnose Nebendiagnose Prozeduren (OPS) Alter Verweildauer 15
16 BEISPIEL 16
17 BEISPIEL 17
18 BEISPIEL 18
19 BEISPIEL 19
20 SUCHT IM PEPP 20
21 KALKULATION DES INEK Leistungsdaten - Übermittlungspflicht für alle teilnehmenden KH - Lieferung gemäß Datensatzbeschreibung - Sanktion bei Nicht- oder Fehllieferung - umfaßt auch PsychPV und Betreuungsaufwand Kostendaten - Keine Übermittlungspflicht - Freiwillige Teilnahme durch Vereinbarung mit InEK - Daten des Vorjahres = Ist-Kosten - Lieferung gemäß Datensatzbeschreibung - Pauschalierte Vergütung bei erfolgreicher Teilnahme Entgeltsystem davon übermitteln aber nur 91 Kostendaten an das InEK (ca. 12%), jedoch fallzahlenmäßig ausreichend viele (außer in der Psychosomatik) ca. 750 psychiatrische u. psychosomatische Fachabteilungen in BRD davon ca. 245 eigenständige Krankenhäuser, Rest Fachabteilungen an somatischen Häusern 21
22 KALKULATION DES INEK da das InEK nur anhand der gelieferten Daten kalkuliert (= datengestütztes Entgeltsystem), hat die Datenqualität der Krankenhäuser eine hohe Bedeutung hier liegt die eigentliche Schwierigkeit bei der Entwicklung des Entgeltsystems denn im Gegensatz zur DRG müssen die Kosten nicht nur dem gesamten Fall zugeordnet werden, sondern beim PEPP jedem einzelnen Behandlungstag: Personalkosten Apparative Diagnostik, Labor etc. Medikamente Sachkosten in vielen Häusern existiert so eine Kostenrechnung nicht 22
23 PEPP 2015 ALLGEMEIN 57 vollstationäre PEPPs (54 in 2013) 34 bewertete vollstat. PEPPs (34 in 2013) 18 unbewertete vollstat. PEPPs (18 in 2013) 5 Fehler-PEPPs (2 in 2013) 20 teilstationäre PEPPs (20 in 2013) 6 bewertete teilstat. PEPPs (7 in 2013) 14 unbewertete teilstat. PEPPs (13 in 2013) zahlreiche Zusatzentgelte (meist Medikamente, aber auch EKT) 11 bewertete ergänzende Tagesentgelte NEU 23
24 HAVE A BREAK Zeit für Fragen 24
25 KRITIK AM PEPP BISHER Degression und Einteilung in Vergütungsstufen hohe Kosten der Kurzlieger wurden durch die Kosten im Verlauf ausgeglichen 25
26 ANALYSE DER KOSTEN durchschnittliche Tageskosten der Fälle abhängig von der Behandlungsdauer kürzer liegende Fälle haben durchschnittlich höhere Tageskosten als Fälle mit längeren Aufenthalten tendenzielle Abnahme der mittleren Tageskosten mit zunehmender Behandlungsdauer (Degression) Was tun, wenn der Gesetzgeber ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem auf Grundlage von tagesbezogenen Entgelten fordert? 26
27 LERNENDES SYSTEM grundlegende Änderung des PEPP-Entgeltkataloges und der Abrechnung im Jahr 2015: 1. Abschaffung der bisherigen Vergütungsstufen und Bildung von Vergütungsklassen aller Fälle einer PEPP mit gleicher Aufenthaltsdauer 2. Berücksichtigung des Entlassungs- bzw. Verlegungstages als Berechnungstag 3. Einführung ergänzender Tagesentgelte (ET) großer Schritt hin zu einer sachgerechten Weiterentwicklung des Entgeltsystems mit erheblichen Auswirkungen auf die Kalkulation 27
28 VERGÜTUNGSSTUFEN / VERGÜTUNGSKLASSEN 28
29 VERGÜTUNGSSTUFEN / VERGÜTUNGSKLASSEN Beispiel: 40 Tage in PEPP PA02B mit Basiswert von 230,- Euro Bisher: 6 x 1,5107 x x 0,9938 x x 0,9529 x = 9420,76 Euro Jetzt: 40 x 1,0383 x = 9552,36 Euro je länger die Verweildauer, desto positiver der Effekt der neuen Vergütungsklassen: Gleiches Beispiel bei 50 Tagen Aufenthalt Bisher: ,42 Euro Jetzt: ,45 Euro 29
30 ANDERE NEUERUNGEN 2015 Berücksichtigung des Entlassungs- und Verlegungstages als Berechnungstag es wird ein Tag mehr vergütet gemeinsame Betrachtung der unterschiedlichen Kosten von Tagesfällen und Fällen mit einer Übernachtung entfällt Berechnung der Bewertungsrelation nun anhand der Pflegetage und nicht anhand der Verweildauertage Einführung Ergänzender Tagesentgelte (ET) ähnlich Zusatzentgelt jedoch mit Bewertungsrelation für Intensivbehandlung Erwachsener ab 3 Merkmalen für 1:1 Betreuung bei Erwachsenen ab mehr als 6 Stunden zusätzliche Vergütung erhöhter bzw. im Verlauf wechselnder Behandlungsaufwände unabhängig von der PEPP besonders aufwendige Leistungen werden unabhängig vom Gesamtfall dann vergütet, wenn sie erbracht werden 30
31 ERGÄNZENDE TAGESENTGELTE (ET) 31
32 ET01 OPS * 32
33 ET02 OPS * UND * 33
34 ET02 OPS * UND * 34
35 HABEN ET RELEVANZ BEI SUCHT? JA, denn es erfolgte auch ein Umbau der OPS-Kodes eigenständiger OPS 2014 Zusatzkode in 2015 ET01 (1:1 Betreuung) kann zusätzlich abgerechnet werden, die Zeiten der Betreuung dürfen aber nicht bei den Primärkodes oder anderen Zusatzkodes gleichzeitig angerechnet werden >6-12 Stunden: >12-18 Stunden: > 18 Stunden: 1,1613 x = 267,10 Euro 1,9758 x = 454,43 Euro 3,0219 x = 695,04 Euro 35
36 HABEN ET RELEVANZ BEI SUCHT? JA, denn beim Primärkode 9-61* Intensivbehandlung wird ab 3 Merkmalen ET02 ausgelöst Rechenbeispiel: ET (3 bis 4 Merkmale) 0,1898 x = 43,65 Euro pro Tag zusätzlich ET (5 und mehr Merkmale) 0,2355 x = 51,17 Euro pro Tag zusätzlich 36
37 SUCHT - TEILSTATIONÄR TA 02 Z mit Bewertungsrelation 0,8246 bei Basiswert entspricht das einem teilstationären Tagessatz von 189,66 Euro im Gegensatz zum DRG-System in der Somatik bindet das PEPP-System teilstationäre Leistungen regelhaft mit ein auch ambulante Leistungen der PIA sollen mit eingebunden werden in Zukunft 37
38 HAVE A BREAK Zeit für Fragen 38
39 DOKUMENTATION = ERLÖSSICHERUNG durch die Vielzahl der in den OPS-Kodes genannten Hinweise und Bedingungen ist eine lückenlose und korrekte Dokumentation extrem wichtig Krankenkassen werden erlösrelevante Sachverhalte überprüfen durch die Komplexität der OPS-Kodes ist eine elektronische bzw. zumindest standardisierte Dokumentation unumgänglich Spagat zwischen medizinisch-pflegerisch fachlicher Dokumentation auf der einen Seite und erlössichernder-kodierrelevanter Dokumentation auf der anderen Seite 39
40 DOKUMENTATION = ERLÖSSICHERUNG die somatischen Nebendiagnosen und Untersuchungen nicht vergessen, denn die haben evtl. eine Kostenrelevanz: Radiologie: MRT, CT Endoskopie: ÖGD, Koloskopie Elektrolytentgleisungen Wunden Organschädigungen HIV, Hepatitis Werden die Daten dem InEK nicht übermittelt, wird nicht korrekt kalkuliert (vgl. Folie 17) 40
41 DKR-PSYCH 41
42 HAUPTDIAGNOSE 42
43 HAUPTDIAGNOSE 43
44 NEBENDIAGNOSEN 44
45 NEBENDIAGNOSEN 45
46 SUBSTANZGEBRAUCH 46
47 SUBSTANZGEBRAUCH 47
48 MODELLVORHABEN 48
49 MODELLVORHABEN Der jetzige Gesetzesentwurf sieht daher folgerichtig solche sektorenübergreifende Modellvorhaben durch Einführung des 16 BPflV vor. Die Vertragsparteien nach 11 können ein zeitlich begrenztes Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Versorgung und deren Vergütung entwickeln. Modellvorhaben sollen insbesondere durch Verminderung stationärer Aufnahmen, durch Verkürzung stationärer Aufenthalte oder eine verbesserte Koordination mit weiteren Versorgungsangeboten eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten bei möglichst geringem Ressourceneinsatz fördern. (Referentenentwurf PsychEntG 2011: 20). Zeitgleich sieht der Kabinettbeschluß die Neueinführung des 64b SGB V vor, der sich ebenfalls mit Modellvorhaben zur psychiatrischen oder psychosomatischen Versorgung auseinandersetzt und die Vorstellungen des Gesetzgebers zur Zukunft der psychiatrischen Versorgung unterstreicht. Gegenstand von Modellvorhaben nach 63 Absatz 1 und 2 kann auch die Weiterentwicklung der Versorgung psychisch kranker Menschen sein, die auf eine Verbesserung der Patientenversorgung oder eine Optimierung der sektorenübergreifenden Leistungserbringung, zielt (Kabinettbeschluß PsychEntG 2012: 30). In 64b Abs. 4 SGB V führt der Gesetzgeber aus, daß sich auch private Krankenversicherungen an Modellvorhaben und deren Finanzierung beteiligen können (vgl. Kabinettbeschluß PsychEntG 2012: 30). Es sind also zukünftig im Bereich der psychiatrischen Versorgung weitere Gesetzesänderungen bzw. Weiterentwicklungen zu erwarten. 49
50 MODELLVORHABEN die Vergütung der Modellvorhaben erfolgt direkt zwischen den Kassen und dem Träger des Modellvorhabens hier ist eine Vielzahl von Vergütungsmodellen denkbar z.b. sektorenübergreifende viertel- oder halbjährliche Budgets etc. oder regionale Budgets Wären nicht auch die Krankenhäuser inkl. PIA als Träger von Modellvorhaben denkbar??? 50
51 MITWIRKUNG/MITGESTALTUNG AM PEPP es gibt vielfältige Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitgestaltung am neuen Entgeltsystem, jedoch setzt dies eine fachliche Auseinandersetzung mit dem PEPP voraus DIMDI-Vorschlagsverfahren zum ICD- und OPS-Katalog DIMDI-Anfrage FAQ InEK PEPP-Vorschlagsverfahren InEK Kalkulationshaus werden DGfM Anfragen PEPP Mitwirkung in Fachgesellschaften, Verbänden, Kammern etc. 51
52 WEITERENTWICKLUNG PEPP 52
53 KRITIK AM PEPP Kosten für Maximalversorger bzw. besondere Zentren oder Vorhaltekosten und Notfallversorgung nicht berücksichtigt kann nicht pauschal eingepreist werden muß krankenhausindividuell oder z.t. bundeseinheitlich verhandelt werden über Zuschläge Beispiele aus der Somatik: Krankenhäuser, die nicht an der Notfallversorgung teilnehmen, zahlen pro Fall einen Abschlag i.h.v Euro Krankenhäuser, die besondere Zentren/Schwerpunkte vorhalten bekommen einen Zuschlag pro Fall, z.b. Strahlenunfallzentrum Vorteil: wird auf alle Kostenträger verteilt gemäß ihren Anteil an Fällen pro Haus 53
54 KRITIK AM PEPP ähnlich, wie im DRG-Bereich, ist das System stark Prozeduren gesteuert Ein prozedurenorientiertes System hat im Allgemeinen folgende Auswirkungen: Möglichkeit, minimale Strukturstandards zu definieren (Strukturqualität), Möglichkeit, minimale Leistungsmengen und -qualitäten zu definieren (Prozeßqualität), unterschiedliche Versorgungsstufen können auf DRG-Ebene identifiziert und innerhalb des DRG-Systems sachgerechter finanziert werden. 54
55 KRITIK AM PEPP An diesen Folgen der weitgehend an Prozeduren orientierten Entgeltsysteme setzt auch die generelle Kritik an dieser Art von Systemen an. Denn eigentlich soll ein Entgeltsystem Kosten abbilden, und nicht Qualität. Es werden also Struktur- und Prozeßanforderungen in OPS-Kodes gepreßt, die doch eigentlich besser z.b. in Zertifizierungen zu fixieren sind und vor allem dort besser und effizienter überprüfbar sind, als in jedem Einzelfall. Zudem führen diese Anforderungen eventuell zu einer inflationären Anwendung dieser OPS-Kodes, auch wenn der einzelne Patient dessen Anforderungen und Inhalte nicht in Gänze benötigt. D.h. die Anforderungen werden generell vom Krankenhaus erfüllt und das entsprechende Personal und die entsprechenden Strukturen (Räume, Geräte etc.) werden vom Krankenhaus vorgehalten, so daß die Häuser den entsprechenden OPS-Kode auch bei Patienten abrechnen und anwenden, obwohl sie ihn damit quasi überversorgen die schon in Kapitel beschriebene Inputorientierung. 55
56 Vielen Dank Quellen: Eigene Diplomarbeit OPS 2015 ICD 2015 DKR-Psych 2015 InEK Abschlußbericht 2015 PEPP-Entgeltkatalog 2015 PEPPV
Vereinbarung. zur Weiterentwicklung des. pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß 17d KHG.
Vereinbarung zur Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß 17d KHG zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin, sowie dem Verband der
MehrVereinbarung zum. pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2015
Vereinbarung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2015 (Vereinbarung über die pauschalierenden Entgelte für die Psychiatrie und Psychosomatik
MehrVereinbarung zum. pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2017
Vereinbarung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2017 (Vereinbarung über die pauschalierenden Entgelte für die Psychiatrie und Psychosomatik
MehrDie Struktur und Qualität in der stationären psychiatrischen Versorgung ist in Baden- Württemberg gewährleistet
TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, Dezember 2014 Die Struktur und Qualität in der stationären psychiatrischen Versorgung ist in Baden- Württemberg gewährleistet Krankenhäuser mit entsprechender Fachabteilung
MehrPEPP-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV
PEPP-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV Die Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke gemeinnützige GmbH berechnet ab dem 01.12.2016
MehrDas neue Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
Das neue Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen Pressegespräch Berlin 17.12.2012 Dr. Wulf-Dietrich Leber GKV-Spitzenverband Gang der Handlung 1 Die Psychiatrie-Entgeltreform
Mehr1 Änderungen der Prozedurenklassifikation
Hinweise zur Leistungsplanung/Budgetverhandlung für das Jahr 2017 im Zusammenhang mit den Definitionshandbüchern der PEPP Versionen 2015/2017 und 2016/2017 bzw. den darauf beruhenden Groupern Einleitung
MehrPEPP-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV
PEPP-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV Das/die Krankenhaus/Krankenhäuser des/der (Krankenhausträger) berechnet/n ab
Mehr» Der 64b SGB V. Entwicklung und Perspektive. Workshop Jetzt wird s praktisch. Arno Deister. Berlin-Wannsee 21. September Prof. Dr. med.
» Der 64b SGB V Entwicklung und Perspektive Workshop Jetzt wird s praktisch Berlin-Wannsee 21. September 2012 Prof. Dr. med. Arno Deister Klinikum Itzehoe Zentrum für Psychosoziale Medizin » Der 64b SGB
MehrDAS BUDGETORIENTIERTE ENTGELTSYSTEM ALS ALTERNATIVE ZU PEPP!?
DAS BUDGETORIENTIERTE ENTGELTSYSTEM ALS ALTERNATIVE ZU PEPP!? Prof. Dr. Arno Deister Zentrum für Psychosoziale Medizin Klinikum Itzehoe Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik
MehrOPS-Kodes 2010 für Psychiatrie und Psychosomatik
OPS-Kodes 2010 für Psychiatrie und Psychosomatik Workshop Neues Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik Berlin, 17.03.2010 Krause B 1 1 Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information
MehrHinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2015
Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2015 Die folgenden Hinweise sollen die Abrechnung und Handhabung des DRG- Systemzuschlags im Jahr 2015 verdeutlichen.
MehrAktuelle Themen der Berufspolitik. Reform der Psychotherapeutenausbildung
Aktuelle Themen der Berufspolitik Psych-Entgeltgesetz Reform der Psychotherapeutenausbildung Pauschalierendes Entgeltsystem für f psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen ( 17d( KHG) Stand der
MehrDas G-DRG-System im 8. Jahr Zahlen & Fakten
CMP-Workshop 2010 Das G-DRG-System im 8. Jahr Zahlen & Fakten Ralf Hanusch, epos Folie 1 Zielstellung Zielstellung der DRG-Einführung (vgl. BT-Drs. 14/6893) - Transparenz - Wirtschaftlichkeit fördern -
MehrVereinbarung. zur. Bestimmung. von. Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2016 (VBE 2016)
Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2016 (VBE 2016) zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin, dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln, gemeinsam und der Deutschen
MehrModellprojekte nach 64b SGB V Politische Entwicklungen - Aktueller Stand
Modellprojekte nach 64b SGB V Politische Entwicklungen - Aktueller Stand Arno Deister Klinikum Itzehoe 1 Was tut sich? in der Psychiatrie-Entgelt-Szene PEPP 2014 läuft im Wesentlichen unverändert Die DKG
MehrStationäre Fallpauschalen Schmerztherapie in G-DRG 2008
Stationäre Fallpauschalen Schmerztherapie in G-DRG 2008 Schmerz in Deutschland Jahrestagung DGSS / DMKG / DVS / DSG Berlin, den 27. Oktober 2007 Christian Jacobs, InEK GmbH 1 Agenda 1. DRG ein pauschalierendes
MehrVereinbarung. zur. Bestimmung. von. Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2013 (VBE 2013)
Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2013 (VBE 2013) zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin und dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln gemeinsam und einheitlich
MehrPsychiatrie - Entgeltsytem Einführung am KKH Erfurt
Psychiatrie - Entgeltsytem Einführung am KKH Erfurt Agenda Überblick Rahmenvorgaben Deutsche Kodierrichtlinien Psychiatrie Anwendung ICD und OPS Vom Tagesplan zum OPS Diskussion Folie 2 1 17 d KHG Das
MehrWeiterentwicklung des G-DRG-Systems - Folgewirkungen und Perspektiven -
Weiterentwicklung des G-DRG-Systems - Folgewirkungen und Perspektiven - Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft BBDK-Frühjahrskolloquium in Meschede Niedersächsische Krankenhausgesellschaft
MehrBudgetbasiertes Entgeltsystem Das Alternativmodell zum PEPP
Budgetbasiertes Entgeltsystem Das Alternativmodell zum PEPP Der aktuelle Stand (April 2016) Prof. Dr. med. Arno Deister President Elect (2015/2016) Worum geht es überhaupt? PHASEN DER VERSORGUNG Phase
MehrVereinbarung nach. 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags
Vereinbarung nach 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.
MehrErfahrungen aus der Optionsphase Lehren für die Zukunft? Dr. med. Christian Kuhn-Thiel Leiter Fachreferat Psychiatrische Versorgung
Erfahrungen aus der Optionsphase Lehren für die Zukunft? Dr. med. Christian Kuhn-Thiel Leiter Fachreferat Psychiatrische Versorgung 2. Nationales Forum für Entgeltsysteme in der Psychiatrie und Psychosomatik,
MehrVereinbarung zum. pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2014
Vereinbarung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2014 (Vereinbarung über die pauschalierenden Entgelte für die Psychiatrie und Psychosomatik
MehrPEPP-Entgelttarif im Anwendungsbereich der BPflV für das Florence Nightingale Krankenhaus. Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs.
PEPP-Entgelttarif im Anwendungsbereich der BPflV für das Florence Nightingale Krankenhaus Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV Das Florence Nightingale Krankenhaus berechnet ab dem 01.01.2017
MehrDIE VERSORGUNG UND DIE VERGÜTUNG
DIE VERSORGUNG UND DIE VERGÜTUNG IN DER PSYCHIATRIE, PSYCHOSOMATIK UND KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRIE Arno Deister Prof. Dr. med. Zentrum für Psychosoziale Medizin Klinikum Itzehoe Robert-Koch-Str. 2 25525
MehrNeues Entgelt- Nichts ist so beständig wie der Wandel
Wandel erleben Neues Entgelt- Nichts ist so beständig wie der Wandel PEPP Pauschaliertes Entgeltsystem der Psychiatrie und Psychosomatik Aktueller Stand 2013 Sandwich VI : Stürmische Zeiten in der psychiatrischen
MehrNeues Entgeltsystem Ja, aber! Vorschläge zur Weiterentwicklung des Systems
Köln, 17.05.2013 Neues Entgeltsystem Ja, aber! Vorschläge zur Weiterentwicklung des Systems Holger Höhmann Kaufmännischer Direktor und Vorstandsvorsitzender der LVR-Klinik Langenfeld Vorsitzender der Fachgruppe
MehrKalkulation tagesbezogener Leistungspauschalen in Psychiatrie und Psychosomatik. :: Leben und Gesundheit in guten Händen ::
Kalkulation tagesbezogener Leistungspauschalen in Psychiatrie und Psychosomatik Agenda Einleitung neues Entgeltsystem Abrechnung ab 2013 Voraussetzungen für die Abrechnung Die medizinische Aufgabe des
MehrAnlage 1. zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau ggmbh. DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser
Anlage 1 zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau ggmbh DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß
MehrErfahrungen mit einem Regionalen Budget für die Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik im Kreis Steinburg
Zentrum für Psychosoziale Medizin Psychiatrie Psychotherapie Psychosomatik Erfahrungen mit einem Regionalen Budget für die Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik im Kreis Steinburg Arno Deister
MehrAllgemeine Informationen zum Angebot des Statistischen Bundesamtes im Bereich der Krankenhausstatistik
Fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik: Erweiterung der amtlichen Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes um die DRG-Daten nach 21 KHEntgG Thomas Graf, Gruppe VIII A Referat Gesundheitsstatistiken
MehrVersorgungsforschung und Entgeltsystem: Methodische Herausforderungen und realisierbare Chancen
11. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung Versorgungsforschung und Entgeltsystem: Methodische Herausforderungen und realisierbare Chancen Torsten Fürstenberg IGES Institut Dresden, 29. September
MehrDRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG undunterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
Anlage 2 DRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG undunterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Waiblinger Zentralklinik berechnet ab März 2014 folgende Entgelte: 1.
MehrEinführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen Weiterentwicklung 2014 Diskussionsstand und Entwicklungsperspektive Forum am BDPK-Bundeskongress 2013
MehrDie Einführung des pauschalierenden Entgeltsystems in der Psychiatrie - eine Bewertung und Einschätzung aus Sicht des DRG und Medizin-Controlling
AGENDA 1. Situation vor dem DRG- System: kurzer Rückblick der Situation vor der Einführung 2. wichtige Faktoren im DRG-System (gesetzliche Rahmenbedingungen, DKR, ICD und OPS, Abrechnungsregeln ) 3. Rolle
MehrG-DRG Version 2004 Weiterentwicklung, Stand und Einsatz im Krankenhaus
G-DRG Version 2004 Weiterentwicklung, Stand und Einsatz im Krankenhaus Dr. Albrecht Zaiß Universitätsklinikum Freiburg Praxisseminar Entwicklungen des G-DRG-Systems und Einsatz von Behandlungspfaden in
MehrNeue Entgelte in der Psychiatrie und Psychosomatik Position von kbo Kliniken des Bezirks Oberbayern Dr. med. Margitta Borrmann-Hassenbach
Neue Entgelte in der Psychiatrie und Psychosomatik Position von kbo Kliniken des Bezirks Oberbayern Dr. med. Margitta Borrmann-Hassenbach München, 30. Januar 2013 im Bayerischen Landtag Kliniken des Bezirks
MehrDRGs und demenzsensible Konzepte: Ein Widerspruch?
RGs und demenzsensible Konzepte: Ein Widerspruch? Radlsteg 1 80331 München www.bkg-online.de Zum Einstieg Beeinflusst das RG-Vergütungssystem das Behandlungsgeschehen im Krankenhaus? Ermöglicht das RG-Vergütungssystem
MehrVereinbarung nach. 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags
Anlage 1 zum DKG-Rundschreiben Nr. 398/2010 vom 07.12.2010 Vereinbarung nach 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags zwischen dem GKV-Spitzenverband,
MehrTeil I: Hinweise für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der Bundespflegesatzverordnung (BPflV)
Hinweise zur Abrechnung und Handhabung des Systemzuschlags 2016 für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach 91 SGB V, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nach
MehrTeil I: Hinweise für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der Bundespflegesatzverordnung (BPflV)
Hinweise zur Abrechnung und Handhabung des Systemzuschlags 2015 für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach 91 SGB V, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nach
MehrDas Neueste aus der Anstalt 23.-25. Januar 2013 Kloster Irsee
Das Neueste aus der Anstalt 23.-25. Januar 2013 Kloster Irsee Das neue Psych-Entgeltsystem OPS PEPP DIE Pauschalierendes NEUE VERGÜTUNG Entgeltsystem PSYCHIATRISCHER Psychiatrie/Psychosomatik BEHANDLUNG
MehrPsychiatrische Versorgung in Gefahr? Aus der Sicht des GKV-Spitzenverbandes
Psychiatrische Versorgung in Gefahr? Aus der Sicht des GKV-Spitzenverbandes VKD Fachgruppe Psychiatrie Rottweil, 26.09.2013 Dr. Wulf-Dietrich Leber GKV-Spitzenverband Gang der Handlung 1 Der 17d-Gesamtprozess
MehrDRG-Entgelttarif (gültig ab )
1 DRG-Entgelttarif (gültig ab 01.01.2017) und Unterrichtung des Patienten gem. 8 Abs. 8 Krankenhausentgeltgesetz (KEntgG) I. Allgemeines Das Krankenhaus berechnet Fallpauschalen ( 7 KEntgG, vgl. dazu Abschnitt
MehrVom Fall zum Menschen Das Regionale Psychiatrie-Budget im Kreis Steinburg
Vom Fall zum Menschen Das Regionale Psychiatrie-Budget im Kreis Steinburg Workshop Neue Versorgungsstrukturen Modelle für eine verbesserte Versorgung psychisch kranker Menschen BundesPsychotherapeutenKammer
MehrRemscheid, 26. September 2014
Remscheid, 26. September 2014 Blickpunkt Psychiatrie in NRW Psychiatrie hat großen Anteil an Krankenhausausgaben Bei der TK in NRW 2013 ca. 139 Mio. Euro von ca. 1,4 Mrd. Euro insgesamt Dies ist der drittgrößte
MehrEntgeltkatalog für das Universitätsklinikum Aachen
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, dieser Entgeltkatalog gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten und modalitäten der allgemeinen Krankenhausleistungen und
MehrPositionen zum pauschalierenden Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP)
Positionen zum pauschalierenden Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) 1. Ausgangsbasis und Problemlagen Psychische Erkrankungen nehmen zu und damit die Bedeutung psychiatrischer Behandlung
MehrFinanzierung psychiatrischer und psychosomatischer Kliniken
Finanzierung psychiatrischer und psychosomatischer Kliniken Anspruch und Wirklichkeit! Martina Wenzel-Jankowski LVR-Dezernentin Klinikverbund und Verbund Heilpädagogischer Hilfen 3. PEPP Fachtagung des
MehrStellungnahme. zum. anlässlich der Anhörung des Bundesministeriums für Gesundheit am 17. Juni Juni 2016
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen
MehrPauschalierendes Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP)
Pauschalierendes Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) Reizende Aussichten?! Die kleinen Fallen im PEPP-Entgeltkatalog Köln 17.05.2013 Dipl. Kfm. (FH) Dirk Kisker Leiter Medizincontrolling
MehrHinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2003
Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2003 Die folgenden Hinweise sollen die Abrechnung und Handhabung des DRG- Systemzuschlags verdeutlichen. Teil
MehrGrundzüge des neuen Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
Grundzüge des neuen Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen Dr. Tina Wessels Dortmund, 4. September 2013 Inhalte Entwicklung des neuen Entgeltsystems Ziele Ablauf Systemelemente
MehrVereinbarung. über. zwischen. dem GKV-Spitzenverband, Berlin, sowie. dem Verband der privaten Krankenversicherung e.v., Köln, gemeinsam.
Vereinbarung über die Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß 17 d KHG (Psych- Entgeltsystem) zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin,
MehrVor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System -
IT-Technologie als Brücke zwischen Klinik und Praxis Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System - PD Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum
MehrDRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG die stadtklinik im diako Träger: Evangelische Diakonissenanstalt Augsburg berechnet
MehrUmfassende Schmerztherapie am Krankenhaus: Abbildung im DRG-System
Umfassende Schmerztherapie am Krankenhaus: Abbildung im DRG-System Deutscher Schmerzkongress Jahrestagung DGSS / DMKG / DVS / DSG Berlin, den 11. Oktober 2008 Christian Jacobs, Leiter DRG-Entwicklung,
MehrDRG-Entgelttarif 2013 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2013 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Klinik Dinkelsbühl des Verbundklinikums Landkreis Ansbach berechnet ab dem 01.02.2013
MehrDie Notwendigkeit von Anpassungen aufgrund Veränderungen der Leistungsmenge oder Leistungsinhalte bleibt von dieser Darstellung unberührt.
Hinweise zur Leistungsplanung/Budgetverhandlungen für das Jahr 2015 im Zusammenhang mit den Definitionshandbüchern der PEPP Versionen 2013/2015 und 2014/2015 bzw. den darauf beruhenden Groupern Einleitung
MehrVereinbarung. Zwischen. dem GKV-Spitzenverband, Berlin, und. dem Verband der privaten Krankenversicherung, Köln, gemeinsam und einheitlich.
Vereinbarung des bundeseinheitlichen Kataloges für die Dokumentation der Leistungen der psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) nach 295 Abs. 1b Satz 4 SGB V (PIA-Doku-Vereinbarung) Zwischen dem GKV-Spitzenverband,
MehrDRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Das Evangelische Zentrum für Altersmedizin Der Klinik Betriebsgesellschaft Am Weinberg
MehrDRG-Entgelttarif 2013 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2013 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH berechnet ab dem 01.01.2013 folgende
MehrDRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Das/die Krankenhaus/Krankenhäuser des/der (Krankenhausträger) berechnet/n ab dem
MehrDer doppelte Veränderungswert als Anreiz Rentiert sich der Umstieg auf PEPP in 2015?
Der doppelte Veränderungswert als Anreiz Rentiert sich der Umstieg auf PEPP in 2015? Berlin, 20.02.2015 Peter Heimscheid Konzernbereich Krankenhausfinanzierung Sylt Barmbek (Hamburg) Falkenstein Ini Hannover
Mehr6.1 Betriebskostenfinanzierung
53 6. Besonderheiten bei der Bewertung von Krankenhäusern 6.1 Betriebskostenfinanzierung Die Finanzierung der Krankenhausbetriebskosten erfolgt im Wesentlichen über ein durchgängiges, leistungsorientiertes
MehrModellvorhaben in der Psychiatrie Ein Gewinn für Patienten, Krankenhäuser, und Krankenkassen
Gesundheit in besten Händen Modellvorhaben in der Psychiatrie Ein Gewinn für Patienten, Krankenhäuser, und Krankenkassen Netzwerk Anreiz- und Steuerungssysteme für ein moderne psychiatrische Versorgung
MehrChristophorus-Kliniken GmbH Coesfeld, Dülmen, Nottuln
DRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Das Krankenhaus Christophorus-Kliniken GmbH Coesfeld, Dülmen, Nottuln Südwall 22,
MehrDas neue Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Kliniken aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes
Das neue Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Kliniken aus Sicht des es KCPP-Jahrestagung Warnemünde, 19.09.2012 19.09.2012 1 Gang der Handlung 1 Der 17d-Gesamtprozess 2 PEPP-Katalog (InEK)
MehrDRG-Entgelttarif für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
Anlage 1 (Anlage 2 zur AVB) DRG-Entgelttarif für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Das Krankenhaus Neuperlach der Landeshauptstadt München berechnet
MehrDRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Das Kreiskrankenhaus St. Anna Höchstadt a. d. Aisch des Landkreises Erlangen-Höchstadt
MehrBeihilferecht des Landes Nordrhein-Westfalen
Beihilferecht des Landes Nordrhein-Westfalen Beihilfefähige Aufwendungen bei stationären Krankenhausbehandlungen Untersuchung, Beratung und Verrichtung durch: Ärzte Zahnärzte Psychologischen Psychotherapeuten
Mehr1 Änderungen der Prozedurenklassifikation
Hinweise zur Leistungsplanung/Budgetverhandlung für das Jahr 2016 im Zusammenhang mit den Definitionshandbüchern der PEPP Versionen 2014/2016 und 2015/2016 bzw. den darauf beruhenden Groupern Einleitung
MehrPhysiotherapie und DRG
DRG-Symposium THERAPIE LEIPZIG Physiotherapie und DRG Möglichkeiten der Physiotherapie, klinische Erlöse auch bei Abrechnung nach Fallpauschalen zu beeinflussen Dr. med. Claudia Berg UKSH Universitätsklinikum
MehrPsychiatrie-Entgeltsystem Versorgungsreform oder nur Finanzreform? Modelle als Lösungsweg
Psychiatrie-Entgeltsystem Versorgungsreform oder nur Finanzreform? Modelle als Lösungsweg Jürgen Malzahn Abteilungsleiter Stationäre Versorgung, Rehabilitation AOK-Bundesverband BDPK-Bundeskongress 27.06.203,
MehrÜbersicht über Zu- und Abschläge im Rahmen der Krankenhausabrechnung 2014
Übersicht über Zu- und Abschläge im Rahmen der Krankenhausabrechnung 2014 01 Zuschlag für Ausbildungskosten und Mehrkosten der Ausbildungsvergütung 17b Abs. 1 S. 4 KHG i.v.m. 17a Abs. 6 oder 9 KHG Richtwerte
MehrSehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten Wochen wurden von einzelnen Softwareherstellern Fragen zur Abrechnungssystematik im Optionsjahr 2003 an uns herangetragen. Im folgenden finden Sie die aus
MehrDRG Entgelt- und Pflegekostentarif
Stand: April 2015 DRG Entgelt- und Pflegekostentarif für die BDH-Klinik Elzach GmbH Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) Gültig ab 01.04.2015 1. Krankenhausbehandlung
MehrVereinbarung. zur. Bestimmung. von. Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2015 (VBE 2015)
Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2015 (VBE 2015) zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin, dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln, gemeinsam und der Deutschen
Mehr11. Nationales DRG-Forum plus
30.03.12 11. Nationales DRG-Forum plus Aktueller Stand der Kalkulation PSY-Entgeltsystem Workshop Psych-Entgeltsystem II Sachstand Kalkulation, Katalog Berlin, 30. März 2012 Christian Jacobs, Abteilungsleiter
Mehr18. Bundesfachtagung Es peppt im Pott - Vielfalt tut gut
18. Bundesfachtagung Es peppt im Pott - Vielfalt tut gut Pfad Workshop 17 Digitale Kommunikation bezogen aufs Entgelt Akt.Nr.: xxxx/xxxxx/xxxx Vorstellung Damaris Radtke Arzthelferin / med. Dokumentationsassistentin
MehrDie Probleme der aufwandsgerechten Vergütung der Betreuung von Patientinnen und Patienten mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Krankenhaus
Symposium Patientinnen und Patienten mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Krankenhaus Problemlagen und Lösungsperspektiven Die Probleme der aufwandsgerechten Vergütung der Betreuung von Patientinnen
MehrLeistungserfassung. Komplexbehandlungen innerhalb der DRG
DRG Symposium Leipzig 19.03.2015 Leistungserfassung Komplexbehandlungen innerhalb der DRG Birgit Reinecke Zentrale Einrichtung Physiotherapie und Physikalische Therapie Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Mehrdie Einführung eines leistungsbezogenen Vergleichs von Krankenhäusern als Transparenzinstrument,
Anlage Informationen zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) Das Bundeskabinett hat am 3. August
MehrDRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG die stadtklinik im diako Träger: Evangelische Diakonissenanstalt Augsburg berechnet
MehrDRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Das der MediClin Herzzentrum Coswig MediClin GmbH und Co. KG berechnet ab dem 01.01.2016
MehrÜbersicht zu den Zu- und Abschlägen im Rahmen der Krankenhausabrechnung 2015 nach KHEntgG
Übersicht zu den Zu- und Abschlägen im Rahmen der Krankenhausabrechnung 2015 nach Zu- oder Abschlag Rechtsgrundlage Verhandlungsebene Bezug des Zu- bzw. Abschlags 2015 Entgeltschlüssel 01 Zuschlag für
MehrModellprojekte jetzt wird s praktisch!
Modellprojekte jetzt wird s praktisch! - eine Veranstaltung des Netzwerks Steuerungs- und Anreizsysteme für eine moderne psychiatrische Versorgung Diplom-Ökonom Ralf Gommermann Referatsleiter: Stationäre
MehrDas neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens. Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit
Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit Sterbende Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft
MehrPsychiatrie- Entgeltgesetz (PsychEntG) Zum Stand der aktuellen Diskussion
Psychiatrie- Entgeltgesetz (PsychEntG) Zum Stand der aktuellen Diskussion Zentrum für Psychosoziale Medizin Psychiatrie Psychotherapie Psychosomatik Prof. Dr. med. Arno Deister Ärztlicher Direktor des
MehrVerhandlung eines Modellprojektes in einer großstädtischen Region
Netzwerk Steuerungs- und Anreizsysteme für eine moderne psychiatrische Versorgung Workshop 1/2016 am 13.04.2016 Verhandlung eines Modellprojektes in einer großstädtischen Region Angelika Erz Vivantes Netzwerk
MehrDRG-Entgelttarif für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
Evangelisches Johannesstift Wichernkrankenhaus ggmbh Fachkrankenhaus für Innere Medizin, Geriatrie und Rehabilitation DRG-Entgelttarif für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung
MehrRahmenbedingungen aus der Sicht der Krankenkassen verbunden mit den Erfahrungen aus Regionalen Psychiatriebudgets
Rahmenbedingungen aus der Sicht der Krankenkassen verbunden mit den Erfahrungen aus Regionalen Psychiatriebudgets Ludger Buitmann Referatsleiter Stationäre Versorgung Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung
MehrBundestagsdrucksache 18/9528. Prof. Dr. Michael Simon Hochschule Hannover Fakultät V Diakonie, Gesundheit und Soziales
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) Bundestagsdrucksache 18/9528 Prof. Dr. Michael
MehrInstitutionen, Gesellschaften usw.
Institutionen, Gesellschaften usw. Cornelie Haag Medizinische Klinik und Poliklinik 1 Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden INEK DIMDI DRG Research Group Münster Gesellschaft für Medizincontrolling
MehrAnlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen
Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (nachfolgend KVS genannt) und der DAK-Gesundheit Vertragsgebiet Sachsen (nachfolgend
MehrUmsetzung eines Modellprojekts nach 64b SGB V in einer psychiatrischen Abteilung in Berlin Ein Werkstattbericht
Umsetzung eines Modellprojekts nach 64b SGB V in einer psychiatrischen Abteilung in Berlin Ein Werkstattbericht Dr. med. Olaf Hardt Ltd. Oberarzt, Vivantes Klinikum Neukölln, Berlin Kurzdarstellung Netzwerk
MehrPsychiatrie im Bundesvergleich
im Bundesvergleich Auswertung der Budgetvereinbarungen 212 sowie weiterer Kennziffern der psychiatrischen aus dem Bundesgebiet als interner Krankenhausvergleich gem. 5 BPflV Abkürzungen / Erläuterungen
MehrNeue Versorgungsstrukturen im bestehenden System: AVS-Ambulanz/Krisen-TK/Aufsuchende Hilfe
BKH Augsburg, 29. September 2016 Neue Versorgungsstrukturen im bestehenden System: AVS-Ambulanz/Krisen-TK/Aufsuchende Hilfe Prof. Dr. Hans-Jörg Assion LWL-Klinik Dortmund Gesetz zur Weiterentwicklung der
Mehr