HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage

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1 18. Wahlperiode Drucksache 18/5940 HESSISCHER LANDTAG Kleine Anfrage der Abg. Dorn und Müller (Kassel) (BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN) vom betreffend Zunahme des Verkehrs auf der B 3 im Bereich Marburg seit dem Lückenschluss der B 3 zwischen Niederweimar und Roth (Lahn) und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Der Straßenverkehr ist die größte Lärmquelle in Deutschland und belastet den Großteil der Bevölkerung dauerhaft. Dabei erreicht der Lärm vielerorts regelmäßig gesundheitsgefährdende Werte. Auch die Stadt Marburg hat mit diesem Problem zu kämpfen. Die B 3 führt als 4-spurige "Stadtautobahn" mitten durch die Stadt und sorgt durch die Lärm- und Abgasemissionen für eine massive Beeinträchtigung der Lebensqualität der Marburger Bürgerinnen und Bürger. Lärmschutzwände gibt es nur an wenigen Stellen. Durch die ebenfalls im Lahntal verlaufende Main-Weser Bahn summiert sich der Lärm von Straße und Bahn und wird zusätzlich durch die Tallage reflektiert. Nach mehreren Jahren Bauzeit ist seit dem die zweispurige Ausbaulücke der B 3 zwischen Niederweimar und Roth (Lahn) geschlossen. Auch gab es in den Jahren 2010 und 2011 verschiedene Baustellen und Fahrbahnerneuerung auf der Strecke zwischen Kassel und Gießen. Gleichzeitig galt bis April 2010 ein ganztägiges Durchfahrtsverbot für Lastwagen über 12 Tonnen zwischen Borken und Cölbe. Erst seit Herbst 2011 ist die B 3 wieder ohne größere Baustellen zwischen Kassel und Gießen befahrbar. Seit Herbst 2011 häufen sich die Beschwerden über die Zunahme des Verkehrslärms insbesondere auch über den nächtlichen Lkw-Anteil. Die steigenden Zulassungszahlen für Schwerverkehr und Transporter der Sprinterklasse sowie die Prognosen für den Gütertransport lassen weitere Belastungen für die B 3 befürchten. Da Lärm und Abgase ernstzunehmende gesundheitliche Belastungen darstellen, sollten nicht nur aus Marburger Sicht dringend Maßnahmen ergriffen werden. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen wurde in den letzten Jahren vom Regierungspräsidium Gießen regelmäßig abgelehnt (zuletzt durch den Ablehnungsbescheid vom ), da die zu erwartende Lärmminderung (unter 3 db(a), errechnet auf Basis der Verkehrszahlen 2005) eine Temporeduzierung nicht rechtfertigen würde. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung: Die Verbesserung des Lärmschutzes ist ein wichtiges Ziel bei Planung und Bau von Straßen. Jede Umgehungsstraße entlastet die Bevölkerung vom Verkehr in den Ortsdurchfahrten und damit auch von Straßenverkehrslärm. An der B 3 in Marburg hat das Land Hessen in den vergangenen 20 Jahren in erheblichem Umfang Lärmschutzwände gebaut. Dabei hätte ein noch besserer Lärmschutz erreicht werden können, wenn nicht durch einen Bebauungsplan die Stadt Marburg seinerzeit mit Rücksicht auf das Stadtbild die Höhe der Lärmschutzwände auf 3,50 m beschränkt hätte. Durch die niedrige Lärmschutzwand können die Immissionsgrenzwerte für Wohngebiete nur in den Erdgeschossen eingehalten werden. Trotzdem ist es mit Hilfe alternativer Maßnahmen insbesondere des passiven Lärmschutzes gelungen dafür zu sorgen, dass die Grenzwerte für die Lärmsanierung aufgrund des von der B 3 herrührenden Lärms in Marburg nicht überschritten werden. Von gesundheitsgefährdenden Lärmwerten, die von der B 3 in Marburg herrühren, kann deshalb keine Rede sein. Eingegangen am 20. September 2012 Ausgegeben am 28. September 2012 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach Wiesbaden

2 2 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/5940 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie hat sich der durchschnittliche Verkehr auf der B 3 nach dem Lückenschluss und nach dem Abschluss der Baumaßnahmen, zwischen Cölbe und Staufenberg an den unterschiedlichen Zählstellen von 2011 bis heute entwickelt (bitte getrennt für die erfassten Fahrzeugtypen sowie differenziert noch den Erhebungszeiten darstellen)? Für die Bewertung der Verkehrsentwicklung an der B 3 nach dem Lückenschluss bei Roth und Niederweimar wurden die Zähldaten der Dauerzählstelle B 3 - Niederweimar ausgewertet. Die Verkehrsentwicklung im genannten Bereich ist der angehängten Übersicht zu entnehmen. Anhand der Grafik kann man eine tendenziell leichte Zunahme des Pkw-Verkehrs erkennen. Bei dem Schwerverkehr ist keine besondere Entwicklung zu beobachten. Der Rückgang der Pkw im September 2011 könnte einer Deckenerneuerung geschuldet sein, die in diesem Zeitraum im Bereich zwischen Nieder-Weimar und Gisselberg durchgeführt wurde. Frage 2. Wie hat sich die Lärmbelastung für das Stadtgebiet Marburg in den letzten 12 Monaten entwickelt (bitte bei der Berechnung Lärmkennwerte der BASt auf Basis der 3,5 t-anteile verwenden) und in welchen Bereichen werden die aktuellen Grenzwerte für Verkehrslärm überschritten (Grenzwerte bitte differieren nach Gebietsdefinition - Wohn/Misch/Gewerbe etc. und Tageszeit)? Für das Stadtgebiet Marburg wurde bereits Anfang der 1990er Jahre eine Lärmuntersuchung nach den Kriterien der Lärmvorsorge durchgeführt. Dabei wurden sowohl der durchgängige (4-streifige) Ausbau der B 3 als auch die zukünftige Verkehrsentwicklung berücksichtigt. Aufgrund der lärmtechnischen Untersuchungen und der Genehmigung durch das ehemalige Bundesministerium für Verkehr (BMV) wurden umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen an der B 3 realisiert. Derzeit erstellt die Stadt Marburg eine neue schalltechnische Untersuchung unter Berücksichtigung des lärmarmen Asphaltbelags "Splittmastixasphalt lärmarm" (SMA LA) im Bereich der Hochbrücke. Die Ergebnisse wird die Stadt Marburg mit Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement im September abstimmen. Andere Untersuchungen liegen nicht vor. Frage 3. Plant die Landesregierung das Verkehrsaufkommen in den kommenden Monaten zu beobachten, um ggf. Lärmminderungsmaßnahmen (z.b. Geschwindigkeitsbegrenzungen) zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen? Für die schalltechnische Berechnung wurde ein Prognosezeitraum bis 2020 zugrundegelegt. Zudem entspricht ein gerade hörbarer Laustärkeunterschied nach herrschender Rechtsprechung einer Pegeldifferenz von 3 db(a). Diese wiederum entspräche - bei ansonsten identischen Rahmenbedingungen - einer Verdopplung der Verkehrsmenge. Dies ist nicht zu erwarten. Daher ist nicht vorgesehen, das Verkehrsaufkommen in den kommenden Monaten besonders zu beobachten. Frage 4. Welche Maßnahmen wurden bereits durchgeführt bzw. sind geplant um die Lärmbelastungen zu reduzieren (bitte mit zeitlicher Angabe)? Die Lärmsituation an der B 3 im Stadtgebiet Marburg wurde bereits Anfang der 1990er Jahre verschiedentlich betrachtet und auf der Grundlage der vom Bund damals eingeführten Härtefallregelung verschiedene Lärmvorsorgemaßnahmen durchgeführt. So wurde zum Schutz des Baugebiets "Weidenhausen Süd" auf der Westseite der B 3 im Jahr 1991 eine Lärmschutzwand errichtet. Die Höhe war im Bebauungsplan der Stadt Marburg jedoch auf 3,50 m begrenzt worden. Eine weitere Wand im Bereich Schützenpfuhlbrücke für das Wohngebiet in der August-Rohde-Straße wurde 1992 errichtet. Die Lücke im Bereich Sommerbad und Schützenpfuhl wurde mit einer zusätzlichen Lärmschutzwand im Jahr 2002 geschlossen. Damit besteht auf der Westseite der B 3 von der Schützenpfuhlbrücke bis zum Louis-Sorg-Steg (Weidenhausen) eine durchgehende Lärmschutzwand. Für die Wohnbebauung auf Ostseite bis zum Anschluss Mitte wurde wegen anderen Lärmquellen (Bahnstrecke, Stadtstraßen) und nördlich der Rudolf- Bultmann-Straße in dem gleichen Zeitraum passiver Lärmschutz an den baulichen Anlagen (Wohngebäuden) abgewickelt.

3 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Zur Zeit werden keine weiteren Lärmschutzmaßnahmen an der B 3 im Bereich Marburg zu Lasten des Bundes geplant, weil weder ein ergänzender Anspruch auf Lärmvorsorgemaßnahmen besteht noch die Auslösewerte für die Lärmsanierung in den bislang ungeschützten Bereichen überschritten werden. Frage 5. Ab welchen Verkehrsmengen würde eine Geschwindigkeitsbegrenzung 80/60 km/h Pkw/Lkw zu einer Lärmminderung von 3 db(a) im Marburger Stadtgebiet führen? Pegeldifferenzen hängen von der Geschwindigkeitsdifferenz sowie dem Lkw- Anteil ab. Von der Verkehrsbelastung sind sie hingegen unabhängig. Das bedeutet z.b., dass bei der Betrachtung der Pegeldifferenz zwischen der heutigen Anordnung (100 km/h) und einem Szenario 80/60 km/h Pkw/Lkw unabhängig von der gegebenen Verkehrsbelastung immer das gleiche Ergebnis herauskäme. Frage 6. Nein. Würde ein Tempolimit von 70 km/h für alle Kfz zu einer Lärmminderung von 3 db(a) führen? Frage 7. Besteht zur Lärmentlastung der hangseitig gelegen Außenstadtteile (Wehrda/Cappel) die Möglichkeit das vorhandene Tempolimit von 100 km/h bis zur Anschlussstelle Marburg-Wehrda und südlicher Ortsrandlage Cappel zu erweitern? Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist Gefahrenabwehrrecht. Anordnungen auf dieser Grundlage dürfen deshalb, insbesondere wenn sie mit Grundrechtseinschränkungen verbunden sind, ausschließlich zum Zweck der Gefahrenabwehr getroffen werden. Dies wird insbesondere durch 45 Abs. 9 Satz 2 StVO konkretisiert. Demnach dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen von 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Hinsichtlich Anordnungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen ( 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO) bedeutet dies, dass der nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990, berechnete Beurteilungspegel in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen 70 db(a) tagsüber und 60 db(a) nachts übersteigen muss, damit, soweit weitere Voraussetzungen erfüllt sind, unter Würdigung der Gesamtumstände eine Geschwindigkeitsbeschränkung in Betracht kommen könnte. Da jedoch schon die niedrigeren Auslösewerte für die Lärmsanierung (67 db(a) tags bzw. 57 db(a) nachts) nicht erreicht werden (vgl. Antwort zu Frage 4), besteht keine Rechtsgrundlage für die Anordnung neuer Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen. Frage 8. Bei welchen Straßenabschnitten der B 3 (zwischen Cölbe und Stauffenberg) ist aufgrund der baulichen Gestaltung eine Geschwindigkeitsbegrenzung erforderlich? Nach 3 Absatz 1 StVO darf der Fahrzeugführer nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit u.a. den Straßen- und Sichtverhältnissen anzupassen. Beherrschung des Fahrzeugs sowie Straßen- und Sichtverhältnisse werden maßgeblich von der baulichen Ausgestaltung der Straße beeinflusst. Aufgrund dieser allgemeinen Regelungen sind örtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen, die allein mit der baulichen Ausgestaltung begründet werden, nicht zulässig. Erst wenn sich zeigt, dass die vorgenannten allgemeinen Regelungen der StVO die Verkehrsteilnehmer - z.b. wegen Fehleinschätzung der Situation - nicht ausreichend in die Lage versetzen, eine der Situation angemessene Geschwindigkeit zu wählen, kommt ggf. die Anordnung örtlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen in Betracht. Dementsprechend legt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO hierzu fest, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestehenden Straßen angeordnet werden sollen, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Soweit das Unfallgeschehen in einem Straßenabschnitt unauffällig ist, sind deshalb Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Verkehrssicherheitsgründen nicht erforderlich und auch nicht zulässig. Bestehende Geschwindigkeitsbeschränkungen sind aufzuheben, soweit zu erwarten ist, dass das Unfallgeschehen auch nach Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung unauffällig bleibt.

4 4 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/5940 Frage 9. Wann wird die Lkw-Mautpflicht für die B 3 zwischen Cölbe und Gießen eingeführt und wie und von wem wird die Maut auf dieser Strecke (z.b. durch automatische Kontrollen) regelmäßig kontrolliert? Die Mauterhebung für Lkw auf dem Bundesstraßenabschnitt B 3 zwischen Cölbe und Gießener Nordkreuz begann am Die Kontrolle erfolgt durch Mitarbeiter des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) per Infrarot aus stationären Anlagen oder aus mitfahrenden Fahrzeugen heraus. Der Vollzug des Bundesfernstraßenmautgesetzes ist ausschließlich Sache des Bundes und der von ihm beauftragten Unternehmen. Eine Länderzuständigkeit ist insoweit nicht gegeben. Frage 10. Welche Verkehrsbelastungen sind für den Landkreis Marburg-Biedenkopf (insbesondere für die B 3 durch Marburg und die L3048 durch den Ebsdorfergrund) zu erwarten, sollte die A49 vorübergehend in Stadtallendorf enden und gibt es Überlegungen zu verkehrslenkenden Maßnahmen? Wie bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 18/5622 vom ausgeführt, hat die Landesregierung theoretische Überlegungen für eine vorgezogene Inbetriebnahme der Abschnitte VKE20 (Neuental - Schwalmstadt) und VKE30 (Schwalmstadt - Stadtallendorf) vor einer Inbetriebnahme der VKE40 (Stadtallendorf - A 5) angestellt. Weil die Landesregierung sicherstellen wird, dass alle drei VKE`s zeitgleich in Verkehr gehen, handelt es sich bei den nachfolgenden Ausführungen lediglich um theoretische Betrachtungen. Nach einer diesbezüglichen Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2009 wären auf dem nachgeordneten Straßennetz im Prognosejahr 2020 folgende Verkehrsbelastungen zu verzeichnen: Straße Abschnitt Prognose- Nullfall (ohne A 49) Planfall (mit VKE 20 und VKE 30) B 3 Marburg-Nord B 3 Marburg-Süd B 454 Schwalmstadt-West B 454 Wiera B 454 Neustadt-Nord B 454 Neustadt-Mitte B 454 Stadtallendorf-West B 62 Kirchhain-Ost B 62 Amöneburg B 62 Anzefahr B 62 Cölbe B 62 Marburg L 3048 Roßdorf-Nord L 3048 Ebsdorfergrund-Süd L 3048 Erbenhausen L 3048 Fronhausen Bei vorzeitiger Inbetriebnahme der VKE 20 und VKE 30 nimmt bezogen auf den Prognosenullfall 2020 der Verkehr in Marburg um Kfz/24h bzw Kfz/24h ab. Bezüglich etwaiger verkehrslenkender Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 18/5622 verwiesen. Wiesbaden, 10. September 2012 Florian Rentsch Anlagen

5 Durchschnittliche Verkehrsmenge pro Monat ab Mai 2011 Dauerzählstelle: B3 - Nieder-Weimar Zählstelle mit technischen Störungen im Monat Mai Fahrzeu uge/monat PKW Lieferwagen PkwA Lkw LkwA Sattel-Kfz Bus Krad nk_kfz Mai 11 Jun 11 Jul 11 Aug 11 Sep 11 Okt 11 Nov 11 Dez 11 Jan 12 Feb 12 Mrz 12 Apr 12 Mai 12 Jun 12

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