Die neue Liste der Technischen Baubestimmungen. update14. Dr.-Ing. Hans Schneider
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- Johann Meinhardt
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1 Die neue Liste der Technischen Baubestimmungen update14 Dr.-Ing. Hans Schneider
2 Inhalt Das Umweltministerium als Teil der obersten Baurechtsbehörde Rechtsgrundlagen, Enstehung und Aufbau der LTB Wichtige neue Bestimmungen Ausblick Folie 2
3 Oberste Baurechtsbehörde Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft 46 Abs.1 Nr. 1 LBO: 13, 14, 17 bis 25, 48 Absatz 4 und 68 Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Abt. 4 Immissionsschutz, Marktüberwachung, Bautechnik Ref. 45 Bautechnik, Bauökologie - Kerntechnische Anlagen (Aufsicht, Genehmigung) - Techn. Baubestimmungen (LTB/BRL -> Gremien, abz, abp, ZiE) - Bautechnische Prüfung (Fachaufsicht, Anerkennung) - Marktüberwachung harm. Bauprod. 765/2008/EU (Fachaufs.) - Nachhaltigkeit (aktuell: technische Umsetzung eines Projekts zur Förderung der Nachhaltigkeit im staatl. geförderten kommunalen Hochbau) Folie 3
4 Rechtsgrundlage der LTB 89/196/EWG (1989) => MBO (1993/12) => 3 Abs. 3 LBO (2013/12) (3) Die obersten Baurechtsbehörden können im gegenseitigen Einvernehmen Regeln der Technik, die der Erfüllung der Anforderungen des Absatzes 1 dienen, als technische Baubestimmungen bekanntmachen. Bei der Bekanntmachung kann hinsichtlich des Inhalts der Baubestimmungen auf die Fundstelle verwiesen werden. Die technischen Baubestimmungen sind einzuhalten. Von ihnen darf abgewichen werden, wenn den Anforderungen des Absatzes 1 auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird; 17 Abs. 3 und 21 bleiben unberührt. Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden Württemberg Aktueller Link: Keine Pflicht Anhörungsverfahren durchzuführen Nichtbeachtung ist kein Owi-Tatbestand nach 75 LBO Folie 4
5 Entstehung der LTB DIBt E-MLTB ARGEBAU PG-TB (2 S/a) FK-Bautechnik 98/34/EG MLTB_not 3 bzw. 6 Monate bei ausführlichen Stellungnahmen der ARGEBAU DIBt MLTB Länder BW: UM (Federführung), MVI LTB Folie 5
6 Aufbau der Bekanntmachung über die LTB im GABl. BW Bekanntmachungstext Rechtsgrundlagen, EU/EWR Gleichwertigkeitsklauseln, Inkraftreten, Vorbemerkungen Generelle Bestimmungen Teil I Technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile Teil II Anwendungsregelungen für Bauprodukte nach harmonisierten Normen und europäischen Bewertungsdokumenten nach der BauVO sowie europäischen techn. Zulassungen nach der Bauproduktenrichtlinie Teil III Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze, die in den Geltungsbereich von Verordnungen nach 17 Abs. 4 und 21 Abs. 2 LBO MBO fallen (Aktuell nur die Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten (WasBauPVO) Folie 6
7 LTB Teil I: Technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile Folie 7
8 Ablösung der DIN , TRLV, TRAV und TRPV Notifizierungsende: Umstellung auf das Eurocode-Format Zukunft: Europäische Bemessungsregeln Entfall der sog. 4m-Regel Folie 8
9 Anlage 3.1/2 2 b) begrünte Dächer Anforderungen an harte Bedachungen im Hinblick auf Flugfeuer und strahlende Wärme Intensivbegrünung und Dachgärten (bewässert, gepflegt, dicke Substratschicht) keine weiteren Bedingungen Extensivbegrünung durch überwiegend niedrig wachsende Pflanzen (z.b. Gras, Sedum) mind. 3 cm strake Substratschicht mit weniger als 20 % organischen Bestandteilen -> ansonsten Nachweis nach lfd. Nr. 2.8 BRL A Teil 3 über abp OK Brandwand > 30 cm über OK Substrat liegen; alternativ 1 m breiter Streifen aus Grobkies vor Öffnungen (z.b. Lichtkuppeln) mindestens 50 cm Grobkiesstreifen, etc. Folie 9
10 Die neuen europäischen Regelungen DIN EN Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben Teil 1: Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbauten DIN EN Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben Teil 5: Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte werden erst umgesetzt, wenn die Anwendungserprobung abgeschlossen ist. Information: Aktuell laufen die Arbeiten an einer neuen Erdbebengefährdungskarte für Deutschland. Die Arbeiten am Deutschen Geoforschungszentrum in Potsdam ( und am EDAC der Bauhaus Universität-Weimar ( dienen auch dazu das europäische Forschungsprojekt SHARE ( in dem für Deutschland (speziell auf der Schwäbischen Alb) teilweise sehr hohe Erdbebenlasten prognostiziert werden, zu spiegeln. Folie 10
11 Einzelerlass BW vom : Feststellung der Gleichwertigkeit der o.g. neuen Normfassungen mit aktuellen technischen Baubestimmungen (alte Normfassungen) Die Teile 3 Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln und 5 Vorbeugender chemischer Schutz von Holzwerkstoffen wurden bewusst nicht explizit als technische Baubestimmung bekannt gemacht => Signal: Vorrang baulicher Holzschutz DIN : Abschnitt 4 Allgemeines Bauliche Maßnahmen sind bereits bei der Planung und Ausschreibung zu berücksichtigen. Grundsätzliche bauliche Maßnahmen sind in jedem Fall anzuwenden, auch dann, wenn sich dadurch die Zuordnung zu einer Gebrauchsklasse nach DIN nicht ändert. Sofern festgestellt wird, dass für tragende Holzbauteile die Dauerhaftigkeit nicht mit den folgenden Maßnahmen dieser Norm gesichert werden kann, ist DIN ergänzend anzuwenden. Anlage 5.2/1: abz für tragende Bauteile bis Biozid-Zulassungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nach dem Chemikaliengesetz vorliegen. Folie 11
12 Die Notifizierung der Bekanntmachung der DIN : bzw. DIN : erfolgte bereits mit der Fassung der MLTB Teil 1 Aus der LTB BW gestrichen werden DIN : Barrierefreies Bauen Öffentlich zugängliche Gebäude und Arbeitsstätten und DIN /-2: Barrierefreie Wohnungen Wohnungen für Rollstuhlbenutzer / Planungsgrundlagen Die Anlagen 7/2 und 7/3 der neuen LTB BW weichen stark vom Text der MLTB ab Gesetzlich nicht vorgeschriebenes Novum: Das MVI hat im Dezember 2013 ein Anhörungsverfahren zur Bekanntmachung der neuen Regelungen für barrierefreies Bauen in Baden-Württemberg durchgeführt. Zur Stellungnahme aufgefordert war auch die Architektenkammer. Folie 12
13 LTB Teil II: Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze nach harmonisierten Normen und Europ. Bewertungsdokumenten für Europäische Technische Bewertungen nach der BauPV sowie nach europäischen techn. Zulassungen nach der BauPR Bsp.: Folie 13
14 Ausblick Normung: DIN / CEN Interessenwahrnehmung durch Mitarbeit in den Normungsgremien und/oder durch Stellungnahmen zu Normentwürfen Notifizierungsverfahren nach 98/34/EU Information über TRIS (Technical Regulations Information System) Datenbank, Mailing-Liste Folie 14
15 Folie 15 Vielen Dank!
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