Hochspannung unter den Boden! Eine Sichtweise des BFE

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1 Hochspannung unter den Boden! Eine Sichtweise des BFE Hauptversammlung HSUB in Köniz,

2 Agenda Wer bin ich? Was will ich hier bzw. was können Sie von mir erwarten? Netzentwicklungsprozess vom Erkennen eines Bedarfs bis zur Tarifprüfung durch die ElCom Bundesamt für Energie BFE hat verschiedene «Hüte» (verschiedene Rollen) Welches sind Ihre «Hüte»? parlamentarische Vorstösse Folgerungen daraus Mitwirkung betroffener Personen und regionaler / lokaler Interessensgruppen im Sachplanverfahren und in den anderen Prozessstadien Gedanken zur HSUB-Forderung, wonach Hochspannungsleitungen in sensiblen Gebieten grundsätzlich erdverlegt werden sollen 2

3 Wer bin ich? Beruf: lic.iur. (Universität Bern), Fürsprecher (Obergericht Kanton Bern) früher Gerichtsschreiber Gerichtskreis VIII Bern-Laupen, RA Staiger, Schwald Partner seit Mitarbeiter BFE und seit Leiter EW Arbeitsweg (ganzes Jahr): per Velo und öffentlichem Verkehr (RBS) Privat: verheiratet, Vater einer knapp 3-jährigen Tochter aufgewachsen in Gysenstein/BE (in einem ehemaligen Bahnwärterhaus) wohnhaft in Trimstein/BE (zwischen Hochdruckgasleitung und Eisenbahnlinie) Interessen / Wertvorstellungen: Sport (Fussball, Tennis, Bike, Wandern etc.) politisch interessiert, aber nicht aktiv (keine Parteizugehörigkeit) «wir wissen, dass wir täglich Lernende sind» «gemeinsam sind wir klüger» «fokussieren auf die Lösung und nicht auf das Problem» 3

4 Was will ich hier bzw. was können Sie von mir erwarten? REALITÄTSNAH Parlamentarische Vorstösse Verstand und Gefühl 4

5 NETZENTWICKLUNGSPROZESS Neuer Netzentwicklungsprozess vom Erkennen eines Bedarfs bis zur Tarifprüfung durch die ElCom Szenariorahmen genehmigt durch Bundesrat Bedarfsermittlung Netzplanung / Mehrjahrespläne, Prüfung durch ElCom Nationales Interesse / Vororientierung Verordnung / SÜL Räumliche Koordination i.d.r. zweistufiges Sachplanverfahren 1 Bewilligung Projekte Plangenehmigungsverfahren ESTI / BFE / Rechtsmittelinstanzen 2 Ausführung Projekte Bau/Baukontrolle, Abnahme ESTI Überprüfung Kosteneffizienz Tarifprüfung durch ElCom 1 Resultat: Anweisung des Bundesrates an die Entscheidbehörden, wie Ermessenspielräume auszuüben sind 2 Resultat: Anordnungen einer Behörde im Einzelfall, welche Begründung, Änderung oder Aufhebung von Rechten und Pflichten zum Gegenstand hat (Art. 5 BG über das Verwaltungsverfahren) 5

6 NETZENTWICKLUNGSPROZESS BFE hat verschiedene «Hüte» (verschiedene Rollen) [Sektion Netze NE] [Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungsund Wasserrecht EW] Gesetzgebungsprozess: Szenariorahmen: Bedarfsermittlung: Erstellen Entwürfe, Durchführen Konsultationen, Beratung eidgenössisches Parlament Erstellen Entwurf; Durchführen Konsultationen (keine Rolle; Netzbetreiber und ElCom) [Sektion Risikomanag ement und Aufsicht Rohrleitungen RR] [Sektion Allg. Energierecht AR] [je nach Thema NE, AR, ER, EW und/oder RR] [NE und EW] Nationales Interesse: Räumliche Koordination im SÜL: Plangenehmigungsverfahren: Ausführung Projekte: Überprüfung Kosteneffizienz: Aufsicht: Strafverfahren: Erstellen Entwürfe, Durchführen Konsultationen Verfahrensleitung, Erstellen Entwürfe Objektblätter/ erläuternder Bericht, Durchführen Konsultationen (subsidiär nach ESTI) Verfahrensleitung, Erlass Entscheid (keine Rolle, Kontrollen während Bauphase und Abnahme durch ESTI bzw. kantonale Behörden) (keine Rolle; ElCom zuständig) (Aufsicht primär durch ESTI, nur Oberaufsicht) Verfahrensleitung, Erlass Entscheid (Organigramm BFE vgl. Zusatzfolie 1) Anfragen: direkte Beantwortung oder Erstellen Entwürfe für Frau Bundesrätin Doris Leuthard 6

7 Welches sind Ihre «Hüte»? AnwohnerInnen von Leitungen GrundeigentümerInnen (z.b. in der Landwirtschaftszone) StimmbürgerInnen PolitikerInnen SchweizerInnen / EuropäerInnen VertreterInnen von Interessensgruppen (insbesondere Umwelt- und Landschaftsschutz), z.b. Mitglied HSUB ArbeitnehmerInnen / ArbeitgeberInnen Stromkonsumentinnen und -konsumenten / Stromproduzentinnen und produzenten Konsumenten und Konsumentinnen BenützerInnen von Infrastrukturanlagen wie öffentlicher Verkehr, Verkehrsleitsysteme, Mobilfunknetze, Internet, Zahlungssysteme, Wasser-/Abwasserversorgung etc. EinsprecherInnen / BeschwerdeführerInnen SchreiberInnen von Bürgerbriefen, Leserbriefen oder auch Meldungen an Behörden Ändert sich Ihre Sicht / Meinung, wenn Sie einen anderen Hut anziehen? 7

8 Parlamentarische Vorstösse Folgerungen daraus (1/10) Überblick parlamentarische Vorstösse der letzten Jahre (ausschliesslich Bund; erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit): Motion Fournier Hochspannungsleitungen Stand: Auftrag an Bundesrat, umfassende und präzise Kriterien festzulegen, in welchen Fällen eine Hochspannungsleitung in den Boden verlegt werden muss vom Stände- und Nationalrat angenommen ( bzw ), mit Bericht Bundesrat an die Räte 2013 abgeschrieben (10. bzw ) Petition HSUB Walliser Hochspannungsleitung unter dem Boden Stand: erdverlegte Leitung Ulrichen-Mörel (Goms; Umwelt- und Landschaftsschutz; neuste Technologie) vom Nationalrat und Ständerat keine Folge gegeben ( bzw ); in den vorberatenden Kommissionen wurde (gemäss den öffentlich zugänglichen Kommissionsberichten) auf die Interessengegensätze (insbes.umwelt-/landschaftsschutz und sichere / kostengünstige Energieübertragung) hingewiesen und erklärt, dass im konkreten Einzelfall anhand des Bewertungsschemas ausgewogene Lösungen zu finden ist, dem Anliegen sei bereits auf übergeordneter Ebene entsprochen worden; SR Cramer erklärte deshalb am im SR, dass die Petition als bereits erfüllt betrachtet werde (Art. 128 Abs. 1 lit. b und c ParlG) 8

9 Parlamentarische Vorstösse Folgerungen daraus (2/10) (Fortsetzung Überblick parlamentarische Vorstösse der letzten Jahre): Petition HSUB Gegen die geplante Höchstspannungsfreileitung Yverdon-Galmiz Stand: ernsthafte Prüfung von Alternativen (Umwelt- und Landschaftsschutz; neuste Technologie) vom Nationalrat und Ständerat keine Folge gegeben ( bzw ; vgl. weiter ) Petition HSUB Hochspannungsleitung im Reusstal unter dem Boden Stand: erdverlegte Leitung in sensiblen Gebieten wie insbesondere Naturschutzgebiet Fischbacher Mösli (Umwelt- und Landschaftsschutz; neuste Technologie) vom National- und Ständerat keine Folge gegeben ( bzw ; vgl. weiter ) Motion Steiert Erdverlegung von Höchstspannungsleitungen als Pilotvorhaben nach Vorbild des deutschen Gesetzes zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz EnLAG) sollte Bundesrat dem Parlament Vorschlag für konkrete Pilotvorhaben des Einsatzes von Erdkabeln auf der Netzebene 1 (220/380 kv) vorlegen Stand: vom Nationalrat angenommen ( ) und vom Ständerat abgelehnt ( ) 9

10 Parlamentarische Vorstösse Folgerungen daraus (3/10) (Fortsetzung Überblick parlamentarische Vorstösse der letzten Jahre): Motion Killer Straffung der Verfahren für die Umsetzung der definierten Projekte für Höchstspannungsleitungen bis 2020 Einführung Fasttrack, strategische Festlegung Planungszonen für künftige Leitungen und Korridore für bestehende Leitungen, Überprüfung Verfahrensabläufe und Praxis, Beschleunigung Plangenehmigungsverfahren / Enteignungsverfahren, Prüfung Trassenzusammenlegung Allgemein- und Bahnstromleitungen Stand: vom National- und Ständerat angenommen ( bzw ) Motion Rutschmann Aufhebung des Verbandsbeschwerderechts bei Energieprojekten Stand: Auftrag an Bundesrat, das Beschwerderecht von Organisationen bei Vorhaben/Projekte, welche die Energiepolitik betreffen, aufzuheben vom National- und Ständerat angenommen ( bzw ); mit Botschaft 1. Massnahmepaket ES2050 zur Abschreibung beantragt 10

11 Parlamentarische Vorstösse Folgerungen daraus (4/10) (Fortsetzung Überblick parlamentarische Vorstösse der letzten Jahre): Motion Fraktion BDP Energie-Austauschverbund Schweiz-EU Stand: Auftrag an Bundesrat, mit EU Gespräche aufzunehmen, damit Strom aus erneuerbaren Quellen im «Wasserschloss Schweiz» in speicherbare Energie umgewandelt werden kann vom National- und Ständerat angenommen ( bzw ); mit Botschaft zur SSN wird voraussichtlich Abschreibung beantragt Postulat Grunder Effizienter Energieverbrauch bei Erdverlegung anstelle von Freileitungen Stand: Auftrag an Bundesrat zu prüfen, welche Massnahmen vor dem Hintergrund des BGE Riniken in Bezug auf die zukünftige Planung der Stromübertragung zu ergreifen sind vom Nationalrat angenommen ( ); mit Bericht Bundesrat an die Räte 2013 abgeschrieben ( bzw ; Anliegen mit Detailkonzept SSN erfüllt) 11

12 Parlamentarische Vorstösse Folgerungen daraus (5/10) (Fortsetzung Überblick parlamentarische Vorstösse der letzten Jahre): Interpellation Amherd Sanierung und Erweiterung des Hochspannungsnetzes Stand: Haltung Bundesrat zu Beschleunigung der Sanierung/Erweiterung des Hochspannungsnetzes und Bereitschaft Erdverlegung von Übertragungsleitungen zur Vermeidung langwieriger Verfahren wegen Widerständen aus der Bevölkerung in Erfahrung bringen Antwort Bundesrat ( ; stichwortartig): - BR hat am Dringlichkeit mit Verabschiedung strategisches Netz zum Ausdruck gebracht - Massnahmen zur Beschleunigung werden laufend geprüft - Strategie Stromnetze («Netzstrategie») soll eng an Energiestrategie angelehnt werden - bei Übertragungsleitungen Einzelfallprüfung notwendig erledigt mit Beantwortung im Nationalrat ( , Erklärung Urheberin: teilweise befriedigt) Motion Grunder Masterplan elektrisches Leitungsnetz Auftrag an Bundesrat, gesetzliche Grundlagen für einen Masterplan elektrisches Leitungsnetz zu schaffen, damit PGV für den Bau/Umbau des elektrischen Hochspannungsnetzes stark verkürzt/vereinheitlicht werden kann, insbesondere Einigungs-/Einspracheverhandlungen nur noch durch das BFE, Verzicht auf Anhörung Gemeinden/Kantone, kurze nicht erstreckbare Fristen, Einschränkung Beschwerderecht von Organisationen Stand: vom Nationalrat abgelehnt ( ) 12

13 Parlamentarische Vorstösse Folgerungen daraus (6/10) (Fortsetzung Überblick parlamentarische Vorstösse der letzten Jahre): PaIv Reimann / PaIv Steiert Effizienz und Demokratie beim Ausbau des nationalen Stromnetzes Anpassung gesetzliche Grundlagen für das nationale Stromnetz, wonach der Bau neuer Hochspannungsleitungen und der Ausbau bestehender Leitungen in den direktbetroffenen Kantonen einen referendumsfähigen Entscheid voraussetzt (Reimann) bzw. dem obligatorischen Referendum unterstehen Stand: vom Nationalrat keine Folge gegeben ( ) Initiative Kt. VS Nein zu den Stahlriesen Stand: Verankerung Grundsatz im EleG, dass Stromleitungen immer erdverlegt werden müssen, wenn dies technisch möglich und dichtbesiedeltes Gebiet oder schützenswerte Landschaft betroffen ist vom Stände- und Nationalrat keine Folge gegeben ( (zusammen mit Mo Fournier behandelt) bzw ) 13

14 Parlamentarische Vorstösse Folgerungen daraus (7/10) (Fortsetzung Überblick parlamentarische Vorstösse der letzten Jahre): Motion Fournier Stromversorgung und Erneuerung des Hochspannungsleitungsnetzes. Kostenteilung Stand: Auftrag an Bundesrat, StromVG so zu ergänzen, dass (Teil 1) PGV zur unterirdischen Verlegung der Hochspannungsleitungen beschleunigt behandelt werden und (Teil 2) Swissgrid zur Deckung der Mehrkosten der unterirdischen Verlegung i.s. von Art. 9 Abs. 4 StromVG einen Zuschlag auf den Übertragungskosten erheben soll vom National- und Ständerat mit Änderungsantrag UREK-N (Teil 1: Beschleunigung Projekte für Hochspannungsleitungen und insbesondere Erdverlegung; Teil 2: lediglich Prüfauftrag) angenommen ( bzw ) Motion Amherd Stromversorgung und Erneuerung des Hochspannungsleitungsnetzes. Kostenteilung (identisch wie ursprünglicher Text Motion Fournier ) Stand: vom Nationalrat angenommen ( ) und vom Ständerat abgelehnt ( ; zusammen mit Annahme geänderte Mo Fournier , d.h. um Widersprüche aufgrund unterschiedlicher Formulierungen zu vermeiden) 14

15 Parlamentarische Vorstösse Folgerungen daraus (8/10) (Fortsetzung Überblick parlamentarische Vorstösse der letzten Jahre): Interpellation Amherd Bau von Übertragungsleitungen. Einbezug der lokalen Bevölkerung Stand: Haltung Bundesrat zum Einbezug der lokal betroffenen Bevölkerung im Sachplanverfahren und im Plangenehmigungsverfahren in Erfahrung bringen Antwort Bundesrat ( ; stichwortartig): - mit der Teilrevision VPeA 2013 wurden Zusammensetzung und Aufgaben Begleitgruppe überprüft - u.a. wurde vorgesehen, dass in einer Koordinationsvereinbarung der Einbezug der Gemeinden als Vertreter der lokalen Ebene zu regeln ist - im PGV keine Begleitgruppe vorgesehen, aber zur Erarbeitung von Kabelstudien möglich - Mitwirkung der breiten Bevölkerung und der organisierten Interessenvertreter soll vor allem dort erfolgen, wo diese direkt betroffen und damit legitimiert sind, sich in den Prozess einzubringen - nochmalige breite Beteiligung der breiten Bevölkerung im PGV ist nicht sinnvoll erledigt mit Beantwortung im Nationalrat ( , Erklärung Urheberin: teilweise befriedigt) [weitere ausgewählte parlamentarische Vorstösse auf den Zusatzfolien 5a bis 5e] 15

16 Parlamentarische Vorstösse Folgerungen daraus (9/10) erdverlegte Leitungen stossen auf grössere Akzeptanz als Freileitungen (breiter Konsens) Entscheid Übertragungstechnologie kann betreffend Übertragungsleitungen nicht abstrakt gefällt werden, Einzelfallprüfung nach einheitlichen Kriterien notwendig Erdverlegung darf etwas kosten mehr als Freileitung (wieviel mehr?) Pilotprojekte i.s. des deutschen Energieleitungsausbaugesetzes EnLAG sind in der Schweiz nicht vorgesehen/sinnvoll Mitwirkung, Information und Kommunikation ist wichtig, soll verstärkt werden betreffend Funktionalitäten der Stromnetze bestehen unterschiedliche Ansichten (Soll Stromhandel ermöglicht werden? Welche Versorgungsqualität soll erreicht werden? Darf es zu Stromausfällen oder Produktionseinschränkungen kommen? Vgl. Zusatzfolie 6) internationale Zusammenarbeit bei den Stromnetzen ist wichtig Verfahren dauern (zu) lange Einschränkung Verbandsbeschwerderecht gefordert, vom Volk aber wiederholt abgelehnt keine Abstimmungen über konkrete Vorhaben 16

17 Parlamentarische Vorstösse Folgerungen daraus (10/10) Geltendes Recht: Bewertungsschema Übertragungsleitungen inkl. Handbuch erstellt und publiziert Zukünftiges Recht (gemäss Vernehmlassungsvorlage Strategie Stromnetze, SSN): [Vorlage wird gestützt auf die während der Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen aktuell überarbeitet] Szenariorahmen: politischer Diskurs darüber, wie «Stromzukunft» aussehen soll Einführung Mehrkostenfaktor (MKF) für Netzebenen 3, 5 und 7 (Festsetzung und Definition von Ausnahmen durch Bundesrat auf Verordnungsstufe) ausdrücklicher Hinweis, dass Leitung der Netzebene 1 als Freileitung oder Erdkabel erstellt werden kann und im konkreten Fall Interessenabwägung nach objektiven Kriterien stattfinden muss (Anwendung Bewertungsschema Übertragungsleitungen) transparenter Netzentwicklungsprozess, mehr Mitwirkungsmöglichkeiten, bessere (objektive) Information durch Bund/Kantone/Netzbetreiber, Diskurs soweit möglich Optimierung der Verfahren Möglichkeiten ohne Gesetzesänderungen: adressatengerechtere Informationstätigkeit aktives und aufmerksames Zuhören, vorausschauendes Agieren 17

18 Mitwirkung regionaler / lokaler Interessensgruppen im Rahmen SÜL/PGV (1/4) Mitwirkung soll vor allem dort erfolgen, wo Personen konkret betroffen und damit legitimiert sind hierfür müssen sie frühzeitig und angemessen informiert werden Kantone (umfassende Planungskompetenz, teilweise Eigentümer, Nähe zu «Land und Leuten») sind geeignet, legitimiert und in der Verantwortung, bei der Mitwirkung, Information und Kommunikation wichtige Rolle zu übernehmen (Kommunikationskonzept SSN, grössere Darstellung auf auf Zusatzfolie Nr. 7) 18

19 NETZENTWICKLUNGSPROZESS Mitwirkung regionaler / lokaler Interessensgruppen im Rahmen SÜL/PGV (2/4) Gesetzgebungsprozess: Teilnahme Konsultationen, fak. Referendum, «Wandelhalle-Gespräche» Szenariorahmen: Bedarfsermittlung: Nationales Interesse: Räumliche Koordination/SÜL: Plangenehmigungsverfahren: Ausführung Projekte: Überprüfung Kosteneffizienz: Teilnahme Konsultationen (keine Rolle) Teilnahme Konsultationen Teilnahme Konsultationen (schriftl. oder an Informationsveranstaltungen) Teilnahme als Verfahrensparteien, evtl. Beteiligung in (freiwilligen) Begleitgruppen zur Erstellung von Variantenstudien mögliche Meldungen an Behörden (keine Rolle) Aufsicht: Strafverfahren: mögliche Meldungen an Behörden mögliche Meldungen an Behörden bei allen Prozessschritten: (zusätzlich, nicht formalisiert) Fragen und Hinweise an Leitbehörde und andere Akteure 19

20 Mitwirkung regionaler / lokaler Interessensgruppen im Rahmen SÜL/PGV (3/4) Mitwirkung im Sachplanverfahren (SÜL): Gesuchstellerin schliesst mit den betroffenen Kantonen eine Koordinationsvereinbarung ab, in welcher insbesondere auch die Mitwirkung der Gemeinden (regionale Interessen) geregelt wird (Art. 1b Abs. 2 lit. d VPeA) in Koordinationsvereinbarung können weitere Punkte geregelt werden z.b. Einbezug weiterer Personen (-gruppen) Begleitgruppe hat beratende Funktion, in ihr nehmen Personen Einsitz, welche Ihr spezifisches Wissen zu den vier Pfeilern des Bewertungsschemas Übertragungsleitungen (Raumentwicklung, Umweltschonung, technische Aspekte, Wirtschaftlichkeit) einbringen kein formeller Einsitz regionaler / lokaler Interessensgruppen in Begleitgruppe vorgesehen informelle Möglichkeit: Input über Kanton, Umweltschutzorganisationen oder BFE; berechtigte und stufengerecht eingebrachte Anliegen müssen in Begleitgruppe diskutiert werden formelle Möglichkeit: Anhörungs-/Mitwirkungsverfahren 20

21 Mitwirkung regionaler / lokaler Interessensgruppen im Rahmen SÜL/PGV (4/4) Mitwirkung im Plangenehmigungsverfahren (PGV): im Unterschied zum SÜL-Verfahren von Gesetzes wegen keine Begleitgruppe vorgesehen am Verfahren können sich nur die betroffenen Gemeinden und Personen, welche mehr als alle anderen betroffen sind, mittels Einsprache beteiligen Verwaltungsverfahren: Grundsatz der Parteiöffentlichkeit - aus gutem Grund Gesuchstellerin kann (muss aber nicht) zur Erstellung von Variantenstudien Begleitgruppe einsetzen und Teilnehmende so bestimmen, dass Studien möglichst breit akzeptiert werden nochmalige Beteiligung der breiten Bevölkerung widerspräche dem Rechtssystem und dem (legitimen) Anliegen auf beförderliche Abwicklung von Bewilligungsverfahren Akteneinsichtsrecht der Verfahrensbeteiligten dient der Wahrung der Verfahrensrechte der Parteien; ein über das Verfahren hinausgehender Gebrauch wird grundsätzlich nicht bezweckt (Verwertungsverbot betreffend sensible und nicht auf andere Weise zu beschaffende Informationen) (vgl. auch Antwort Bundesrat auf Interpellation Amherd ) 21

22 Gedanken zur HSUB-Forderung, dass Hochspannungsleitungen in sensiblen Gebieten erdverlegt werden sollen Einleitende Fragen: Was versteht man unter «Hochspannungsleitungen»?: Anlagen/Leitungen mit einer Nennspannung von mehr als V Wechselspannung oder V Gleichspannung (Art. 3 Ziff. 13 Starkstrom- bzw. Art. 3 Ziff. 7 Schwachstromverordnung), d.h. Leitungen der Netzebene 5 (> 1 bis 36 kv, Verteilnetz mittlerer Spannung), Leitungen der Netzebene 3 (> 36 bis 220 kv, Verteilnetz hoher Spannung) und Leitungen der Netzebene 1 (220/380 kv, Übertragungsnetz; Höchstspannungleitungen) Was sind «sensible» Gebiete?: (keine Legaldefinition) Duden: «empfindsam», «schmerzempfindlich» Touristisch oder ökologisch empfindsam, geschützte Landschaften/Ortsbilder oder Bauzonen? Welches sind die Auswirkungen von Erdverlegungen? Während der Bauphase? Während der Betriebsphase? 22

23 Gedanken zur HSUB-Forderung, dass Hochspannungsleitungen in sensiblen Gebieten erdverlegt werden sollen Überlegungen: Forderung des HSUB ist absolut formuliert Differenzierung notwendig je nachdem, welches der Grund für das Prädikat «sensibel» ist (unter bestimmten Aspekten sind Erdverlegungen nachteiliger als Freileitungen) gemäss SSN soll auf den Netzebenen 3, 5 und 7 i.d.r. Kabel erdverlegt werden, auch wenn dies zu Mehrkosten führt gemäss SSN sollen auf NE 1 die Vor- und Nachteile verschiedener Varianten (Planungsgebiete / -korridore und Übertragungstechnologie) dargestellt und die unter allen Aspekten beste Variante bestimmt werden (Freileitung oder Erdkabel) Wurde damit den Anliegen des HSUB Rechnung getragen? Vertraut der HSUB darauf, dass im SÜL eine umfassende Interessenabwägung durchgeführt wird? 23

24 Schlusswort HSUB hat in den letzten Jahren viel erreicht! HSUB hat mit hartnäckigem Widerstand ein Umdenken ausgelöst! HSUB wird auch in Zukunft ein wichtiger «Stakeholder» bleiben! (auch wenn ihm nicht in allen Prozessschritten förmlich eine Rolle zugewiesen wird) HSUB könnte Alternativen (andere Wege zu guten Lösungen) aufzeigen! HSUB und BFE unterschiedliche Hüte, aber beide bestrebt, rechtskonforme Verfahren zu gewährleisten und gute / «akzeptable» Lösungen zu finden! 24

25 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie Fragen? Tel.-Nr. (direkt) Informationen zu parlamentarischen Vorstössen unter: (Geschäftsnummer des jeweiligen parlamentarischen Vorstosses eingeben) 25

26 Zusatzfolie 1: Organigramm BFE 26

27 Zusatzfolie 2a: Ziele der räumlichen Koordination frühzeitige Erkennung von raumplanerischen Konflikten, rechtzeitige Abstimmung und Koordination mit anderen Vorhaben/Behörden (übergeordnete Interessen- und Konfliktanalyse) Meinungsaustausch im Gegenstromprinzip, evtl. anschliessend Bereinigungsverfahren Bestimmung geeigneter Planungskorridor und geeignete Übertragungstechnologie Resultat des Sachplanverfahrens = Anweisung des Bundesrates an die Entscheidbehörden, wie Ermessensspielräume auszuüben sind 27

28 Zusatzfolie 2b: Ziele der räumlichen Koordination NICHT Gegenstand des SÜL sind: Netzplanung (findet gemäss neuem Netzentwicklungsprozess vorher im Prozessschritt Bedarfsermittlung statt) Bestimmung des Trasseeverlaufs und detaillierte Projektierung (erst im nachfolgenden Plangenehmigungsverfahren) Änderung von geltendem Recht (weder materiell noch formell) Regelung von Rechten Dritter 28

29 Zusatzfolie 3: Teilprozess Räumliche Koordination (Art. 1a 1d VPeA) Prozessschritt Koordinationsvereinbarung mit Kanton und Einreichung Unterlagen für das Sachplanverfahren (inkl. Optionen Planungsgebiete) Optionen Planungsgebiete an ROK zur Stellungnahme zustellen und anschliessend mit Begleitgruppe Empfehlung erarbeiten Anhörung und Mitwirkung durchführen Hauptverantwortlichkeit Gesuchstellerin BFE BFE 1. Stufe Planungsgebiet 2. Stufe Planungskorridor Planungsgebiet festsetzen Varianten Planungskorridore inkl. Übertragungstechnologie erarbeiten Prüfung der Korridorvarianten durch Begleitgruppe und Empfehlung erarbeiten Bundesrat Gesuchstellerin BFE Anhörung und Mitwirkung durchführen BFE Planungskorridor und Übertragungstechnologie (Freileitung/Erdverlegung) festsetzen Bundesrat Teilprozess Räumliche Koordination im Wesentlichen gemäss bereits geltenden Bestimmungen 29

30 Zusatzfolie 4: Planungsgebiet / Planungskorridor / Leitungstrassee Planungsgebiet (SÜL 1. Stufe) hohe bis sehr hohe «Flughöhe» Kartenmassstab: > 1: Entscheidkriterien: übergeordnete energiewirtschaftliche und raumordnungspolitische Interessen, übergeordnete Schutzinteressen öffentliche Interessen Mitwirkung der Öffentlichkeit (Anhörung) keine gerichtliche Überprüfung (Ausnahme: vorfrageweise Überprüfung im Rahmen der Prüfung des PGV) Planungskorridor (SÜL 2. Stufe) mittlere bis hohe «Flughöhe» Kartenmassstab: 1: bis 1: Entscheidkriterien: gemäss Bewertungsschema (Raumentwicklung, Umweltschonung, technische Aspekte, Wirtschaftlichkeit) öffentliche Interessen Mitwirkung der Öffentlichkeit (Anhörung) keine gerichtliche Überprüfung (Ausnahme: Vorfrageweise Überprüfung im Rahmen der Prüfung des PGV) Plangenehmigungsverfahren tiefe «Flughöhe» (parzellenscharf) Kartenmassstab: < 1: Entscheidkriterien: Raumverträglichkeit, Umweltverträglichkeit, technische Ausführung, Kosteneffizienz, private Interessen öffentliche und private Interessen Beteiligung Betroffene am Verfahren mit Einsprache gerichtliche Überprüfung (Beschwerde an Bundesverwaltungsgericht) 30

31 Zusatzfolie 5a: weitere parlamentarische Vorstösse Postulat Stähelin Zustand des Stromnetzes der Schweiz Stand: Auftrag an Bundesrat, Bericht zu erstellen und Vorschläge zu unterbreiten zu heutigem Zustand der Stromnetze, mögliche Netzüberlastungen, Investitionsbedarf, Auswirkungen auf den Strompreis etc. vom Ständerat angenommen ( ); mit Botschaft zur SSN wird voraussichtlich Abschreibung beantragt Interpellation Fluri Erdverlegung von Höchstspannungsleitungen als Pilotvorhaben Haltung Bundesrat zu Pilotvorhaben im Sinne deutschen Gesetzes zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz EnLAG) in Erfahrung bringen Stand: Antwort Bundesrat ( ), erledigt mit Beantwortung im Nationalrat ( , Erklärung Urheber: befriedigt) Interpellation Bigger Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Hochspannungsleitungen Haltung Bundesrat zur Vereinfachung und Straffung der Bewilligungsverfahren in Erfahrung bringen Stand: Antwort Bundesrat ( ), erledigt mit Beantwortung im Nationalrat ( , Erklärung Urheber: teilweise befriedigt) 31

32 Zusatzfolie 5b: weitere parlamentarische Vorstösse Postulat UREK-N Sicherung des schweizerischen Stromübertragungs- und Stromverteilnetzes Stand: Auftrag an Bundesrat, Bericht über das Übertragungs- und Verteilnetz zu erstellen mit Angaben zu diversen Punkten vom Nationalrat angenommen ( ) ); mit Botschaft zur SSN wird voraussichtlich Abschreibung beantragt Motion Bäumle Dezentrale Stromversorgung. Neue Situation bedingt neues strategisches Netz Stand: Auftrag an Bundesrat, Aktualisierung SÜL zu veranlassen unter Berücksichtigung der dezentralen Stromerzeugung und Weiterentwicklung zum SEN vom National- und Ständerat angenommen ( bzw ); mit Botschaft zur SSN wird voraussichtlich Abschreibung beantragt Motion Leutenegger Stromversorgung , Einberufung einer Expertenkommission Stand: Auftrag an Bundesrat, Expertenkommission einzusetzen welche insbesondere Fragen beantwortet betr. Optionen Stromversorgung unter Berücksichtigung Situation im Winterhalbjahr, zeitliche Dynamik von Verbrauch und Zubau Kraftwerken/Leitungsinfrastruktur und Beurteilung der Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft von den Räten nicht behandelt, vom Motionär zurückgezogen ( ; vermutlich aufgrund Verabschiedung Detailkonzept SSN durch den Bundesrat am ) 32

33 Zusatzfolie 5c: weitere parlamentarische Vorstösse Petition Jugendsession Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens für den Ausbau von Hochspannungsleitungen Einführung eines vereinfachten Bewilligungsverfahrens für den Ausbau von bestehenden Hochspannungsleitungen, indem die Auflagefristen ausser Kraft gesetzt werden Stand: vom Stände- und Nationalrat keine Folge gegeben ( bzw ) Motion Gasche Angemessene Rendite für den Umbau des Energiesystems Auftrag an Bundesrat, Änderung StromVG vorzulegen, damit Umbau des Energiesystems gemäss ES2050 möglich wird, indem 1. zur Festlegung der Stromtarife der Grundversorgung sollen Marktpreise und nicht mehr Gestehungskosten oder langfristige Bezugsverträge herangezogen werden 2. Kapitalzinssatz für Stromnetze erhöht wird, damit Investitionsanreize für den notwendigen Aus- und Neubau der Stromnetze bestehen Stand: vom National- und Ständerat Punkt 1 angenommen und Punkt 2 abgelehnt ( bzw ) 33

34 Zusatzfolie 5d: weitere parlamentarische Vorstösse Postulat Grossen Energiewende. Investitionssicherheit für Stromversorger Stand: Auftrag an Bundesrat, in Zusammenarbeit mit Kantonen, Stromwirtschaft und Normierungsgremien zu prüfen, ob verbindliche Voraussetzungen zu schaffen seien, um den EVU s Investitionssicherheit im Bereich Netzinfrastruktur/-ausbau zu geben, indem 1. offene, allgemeingültige und international anerkannte Standards für Smart-Grid-Anwendungen definiert werden 2. verbindliche Anforderungen für den Ausbau der Stromnetze definiert werden, welche die künftige dezentrale Stromproduktion ermöglicht vom Nationalrat angenommen ( ); mit Botschaft zur SSN wird voraussichtlich Abschreibung beantragt Motion Amherd Entzug des Verbandsbeschwerderechts bei missbräuchlicher Verwendung Stand: Auftrag an Bundesrat, NHG anzupassen, damit Verbände bei missbräuchlicher Verwendung Verbandsbeschwerderecht entzogen wird Bundesrat beantragt Ablehnung ( ), im Rat noch nicht behandelt Motion Böhni Kostenbremse beim Ausbau der Stromnetze Stand: Auftrag an Bundesrat, Massnahmen zur Beschränkung der Ausbaukosten des Stromnetzes zu ergreifen (insbesondere Ausschöpfung sämtlicher möglicher Massnahmen des Strommanagements) Bundesrat beantragt Ablehnung ( ), im Rat noch nicht behandelt 34

35 Zusatzfolie 6: Erkenntnis aus Sicherheitsverbundsübung 2014 Funktionalitäten der Netze: Im Rahmen der Sicherheitsverbundsübung 2014 (Szenario «Pandemie und Strommangellage») hat sich gezeigt, dass die Auswirkungen eines länger andauernden Stromausfalls unterschätzt wurden, die Komplexität des Themas bislang nicht oder zu wenig erkannt wurde. «Eine flächendeckende komplexe Notlage entstünde innert Tagen.» Schlussbericht vom einsehbar über: 35

36 Zusatzfolie 7: Kommunikationskonzept SSN 36

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