Geschichte und Entwicklung des SGB VIII und der Kindertagespflege

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1 Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Geschichte und Entwicklung des SGB VIII und der Kindertagespflege Arbeitskreis Petition SGB VIII & Tectum e.v. Fachtag zur Reform des SGB VIII und der Kindertagespflege Leipzig 20. Mai 2017 Wiesner Kitapflege Leipzig 1

2 Übersicht Wie alles begann Die aktuelle Ausgestaltung der Kindertagespflege im SGB VIII und die praktische Umsetzung Themen für die Weiterentwicklung der Kindertagespflege Wiesner Kitapflege Leipzig 2

3 1990: Das Gesetz zur Neuordnung des Kinderund Jugendhilferechts (KJHG) Die Reformdiskussion der 70er und 80er Jahre und mehrere Anläufe des Gesetzgebers Ein neues Verständnis von Kinder- und Jugendhilfe: von der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Förderung der Entwicklung junger Menschen Eltern und Kinder: Vom Objekt staatlicher Fürsorge zum Subjekt staatlich finanzierter Leistungen Der Start im wieder vereinigten Deutschland Wiesner Kitapflege Leipzig 3 3

4 Zentrale Diskussionspunkte ( - nur - in der Reformdebatte? ) Reichweite der elterlichen Erziehungsverantwortung versus Mitverantwortung des Staates Aufgabenverteilung zwischen öffentlichen und freien Trägern Kostenfolgen für die öffentlichen Haushalte Wiesner Kitapflege Leipzig 4

5 Kindertagespflege: Die Vorgeschichte : Das Modellprojekt Tagesmütter Das Vorbild: Angestellte Tagesmütter in Schweden Die Kritik der Kinderärzte Tagesmutter-Kinder in Gefahr Keine bundesweite Lobby für die Kindertagespflege Wiesner Kitapflege Leipzig 5

6 Die Ausgangslage 1990: Die Ausgestaltung der Kindertagespflege im SGB VIII 23: Tagespflege 44: Erlaubnisvorbehalt nur bei gewerbsmäßiger Tagespflege 90: Befugnis zur Erhebung von Kostenbeiträgen Wiesner Kitapflege Leipzig 6

7 Die Erstfassung: 23 Tagespflege (1) Zur Förderung der Entwicklung des Kindes, insbesondere in den ersten Lebensjahren, kann auch eine Person vermittelt werden, die das Kind für einen Teil des Tages oder ganztags entweder im eigenen oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten betreut (Pflegeperson). (2) Die Pflegeperson und der Personensorgeberechtigte sollen zum Wohl des Kindes zusammenarbeiten. Sie haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Tagespflege. (3) Wird eine geeignete Pflegeperson vermittelt und ist die Förderung des Kindes in Tagespflege für sein Wohl geeignet und erforderlich, so sollen dieser Person die entstehenden Aufwendungen einschließlich der Kosten der Erziehung ersetzt werden. (4) Zusammenschlüsse von Pflegepersonen sollen beraten und unterstützt werden. Wiesner Kitapflege Leipzig 7

8 Entwicklungen (1) Erstes ÄnderungsG ( ): Erlaubnisvorbehalt nicht mehr bei gewerbsmäßiger Tätigkeit sondern bei Betreuung von mehr als drei aufgenommenen Kindern TAG ( ): Neufassung der 22 ff SGB VIII Entwicklung eines Systems der Kindertagesbetreuung Ausbau der Kindertagespflege zu einer gleichrangigen Alternative zur Kita Wiesner Kitapflege Leipzig 8

9 Entwicklungen (2) Das DJI Curriculum (1996) als erster Schritt der Qualifizierung 160 Stunden als Mindestqualifikation Später: Erweiterung Wiesner Kitapflege Leipzig 9

10 Übersicht Wie alles begann Die aktuelle Ausgestaltung der Kindertagespflege im SGB VIII und die praktische Umsetzung Themen für die Weiterentwicklung der Kindertagespflege Wiesner Kitapflege Leipzig 10

11 Tagespflege: Standorte im SGB VIII als Leistung der Jugendhilfe Leistungsprofil: 22, 23 SGB VIII Inanspruchnahme: 24 SGB VIII Kostenbeteiligung: 90 SGB VIII als erlaubnispflichtige Tätigkeit : 43 SGB VIII Wiesner Kitapflege Leipzig 11

12 Kindertagespflege als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe ( 23, 24 SGB VIII) 1. Kindertagespflege (Definition 22 Abs.1) 2. Art der Leistungsverpflichtung ( 24 Abs. 1 4) 3. Leistungsinhalt ( 23) Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, soweit diese nicht von der erziehungsberechtigten Person nachgewiesen wird, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson 4. Zeitlicher Umfang Stundenkontingent ( 24 Abs.1-4) Wiesner Kitapflege Leipzig 12

13 (Rechtliche) Gewichtung der Kindertagespflege (im Verhältnis zur Kita) U 3 : Frühkindliche Förderung Rechtliche Gleichwertigkeit von Tageseinrichtung und Tagespflege Ü 3: Kindergartenalter und Grundschulalter: Primat der Tageseinrichtung Ergänzende Funktion der Tagespflege wenn keine bedarfsgerechten Öffnungszeiten der Einrichtung bei besonderen Bedürfnissen des Kindes Stärkere Öffnung der Tagespflege für ältere Kinder (Ü3)?! Wiesner Kitapflege Leipzig 13

14 23 SGB VIII: Leistungsprofil (1) (1) Die Förderung in Kindertagespflege nach Maßgabe von 24 umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, soweit diese nicht von der erziehungsberechtigten Person nachgewiesen wird, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson. Wiesner Kitapflege Leipzig 14

15 23 Abs.3 SGB VIII: Eignung der Tagespflegeperson (3) Geeignet im Sinne von Absatz 1 sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben. Wiesner Kitapflege Leipzig 15

16 Zum Qualifikationsniveau: KomDat 2/ 2013 Auch wenn die Qualifikation der Tagespflegepersonen nach wie vor sehr heterogen ist, so ist das Qualifikationsniveau insgesamt in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen verfügten 81,6% der ostdeutschen Tagespflegepersonen über eine Qualifizierung, die dem fachlich geforderten Mindeststandard also einem Qualifizierungskurs von 160 Stunden und mehr und/oder einer pädagogischen Ausbildung entspricht waren dies 62,1%. Der Anteil an Tagespflegepersonen ohne jegliche formale Qualifikation ist von 2007 zu 2013 auf einem konstanten Niveau von 5% bis 6% geblieben. Wiesner Kitapflege Leipzig 16

17 Zum Qualifikationsniveau: KomDat 2/ 2013 In Westdeutschland hingegen sind Tagespflegepersonen weniger qualifiziert als in Ostdeutschland, auch wenn sich das Qualifikationsniveau der westdeutschen Tagespflegepersonen von 2007 zu 2013 dem ostdeutschen Niveau angenähert hat. So ist der Anteil an westdeutschen Tagespflegepersonen mit Mindestqualifizierung von 37,0% im Jahr 2007 auf 68,3% im Jahr 2013 gestiegen und der Anteil an Tagespflegepersonen ohne jegliche formale Qualifikation von 26,1% auf 5,9% gesunken Wiesner Kitapflege Leipzig 17

18 23 SGB VIII: Leistungsprofil (2) (1) Die Förderung in Kindertagespflege nach Maßgabe von 24 umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, soweit diese nicht von der erziehungsberechtigten Person nachgewiesen wird, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson. (4) Erziehungsberechtigte und Tagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege Wiesner Kitapflege Leipzig 18

19 23: Leistungsprofil (3) (1) Die Förderung in Kindertagespflege nach Maßgabe von 24 umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, soweit diese nicht von der erziehungsberechtigten Person nachgewiesen wird, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson. Wiesner Kitapflege Leipzig 19

20 Struktur der laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson ( 23 Abs.2 SGB VIII) (2) Die laufende Geldleistung nach Absatz 1 umfasst 1. die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen, 2. einen Betrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung nach Maßgabe von Absatz 2a, 3. die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson und 4. die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Wiesner Kitapflege Leipzig 20

21 Struktur der laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson ( 23 Abs.2a SGB VIII) (2a) Die Höhe der laufenden Geldleistung wird von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt, soweit Landesrecht nicht etwas anderes bestimmt. Der Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung der Tagespflegeperson ist leistungsgerecht auszugestalten. Dabei sind der zeitliche Umfang der Leistung und die Anzahl sowie der Förderbedarf der betreuten Kinder zu berücksichtigen. Wiesner Kitapflege Leipzig 21

22 Die Realität 1: Struktur und Höhe der laufenden Geldleistung (Sell/ Kukula 2013) Die laufenden Geldleistungen werden in Pauschalen oder stundengenauer Abrechnung ausgezahlt. Der gewährte Stundensatz variiert erheblich zwischen den Bundesländern und liegt für eine Tagespflegeperson mit mindestens einer 160 Stunden Qualifizierung im bundesweiten, gewichteten Durchschnitt bei 3,55 je Kind im U3 Bereich und bei 3,50 je Stunde und Kind für eine Betreuung eines Kindes über drei Jahren. Ein Zusammenhang zwischen der Höhe der laufenden Geldleistungen und der Betreuungsquote konnte nicht nachgewiesen werden. 55% der Kommunen staffeln die laufenden Geldleistungen nach unterschiedlichen Kriterien wie Qualifikation der Tagespflegeperson, Alter des Kindes oder Betreuungsort. Wiesner Kitapflege Leipzig 22

23 Die Realität 2 Sonderzeiten und Sonderregelungen (Sell/ Kukula 2013) 58% der Kommunen übernehmen keine Kosten für die Grundqualifikation oder Weiterbildung der Tagespflegeperson. In der Hälfte der Kommunen wird eine Betreuung zu Randzeiten, über Nacht oder die Eingewöhnungszeit nicht vergütet. Die Betreuung eines Kindes mit einem erhöhten Förderbedarf und/oder Pflegeaufwand wird in 79% der Kommunen nicht (höher) vergütet Wiesner Kitapflege Leipzig 23

24 Private Zuzahlungen Die Tagespflegeperson ist grundsätzlich befugt, Zusatzbeiträge von den Eltern zu verlangen, aber Möglichkeit zum Ausschluss durch gesetzliche Regelung durch Vereinbarung des Jugendamts mit der Tagesmutter 24 Wiesner Kitapflege Leipzig 24

25 Öffnung des Bundesrechts für neuere Settings der Kindertagespflege durch Landesrechtsvorbehalte Landesrechtsvorbehalt für die Förderleistung in anderen Räumen ( 22 Abs. 1 Satz 4 SGB VIII): Es kann auch regeln, dass Kindertagespflege in anderen Räumen geleistet wird Landesrechtsvorbehalt für die Erlaubnis zur Kindertagespflege in der Großtagespflege ( 43 Abs.3 Satz 3 SGB VIII): Landesrecht kann bestimmen, dass die Erlaubnis zur Betreuung von mehr als fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern erteilt werden kann, wenn die Person über eine pädagogische Ausbildung verfügt; in der Pflegestelle dürfen nicht mehr Kinder betreut werden als in einer vergleichbaren Gruppe einer Tageseinrichtung Wiesner Kitapflege Leipzig 25

26 Tagespflege in anderen Räumen Website des DJI Die Öffnung der Möglichkeit, Kindertagespflege auch in anderen geeigneten Räumen anzubieten, erweitert aus Sicht der Tagespflegeperson die Optionen, ihre Tätigkeit auszuüben, auch wenn sie nicht über eigene kindgerechte Räumlichkeiten verfügen bzw. die eigene Wohnung nicht groß genug ist, um die gewünschte Anzahl von Kindern angemessen zu fördern und zu betreuen. Insofern kommen diese erweiterten Möglichkeiten dem quantitativen Ausbauziel der Kindertagespflege entgegen (Gerszonowicz 2009). Gleichzeitig wird die Möglichkeit geschaffen, falls gewünscht oder erforderlich, das eigene Familienleben und die Tätigkeit als Tagespflegeperson klar zu trennen. Wiesner Kitapflege Leipzig 26

27 Großtagespflegestellen als neuer Trend in der Kinderbetreuung Website des DJI Die Abgrenzung zwischen einer Großtagespflegestelle und einer Kleinsteinrichtung ist nicht immer offensichtlich, weswegen der Großtagespflege nicht selten ein Hybridcharakter zwischen Kindertagespflege und institutioneller Betreuung zugeordnet wird. Fünf Bundesländer (Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen und Brandenburg) haben derzeit keine landesrechtlichen Regelungen zur Großtagespflege. Wiesner Kitapflege Leipzig 27

28 Tagespflegepersonen nach Ort der Betreuung und westdeutschem Bundesland (2006 und 2012; in Prozent) Wiesner Kitapflege Leipzig 28

29 Zahl der Tagespflegepersonen nach Ort der Betreuung und ostdeutschem Bundesland (2006 und 2012; in Prozent) Wiesner Kitapflege Leipzig 29

30 Anteil der Tagespflegepersonen in Großtagespflege, gemessen an der Gesamtzahl der Tagespflegepersonen, nach Bundesländern (2012) Wiesner Kitapflege Leipzig 30

31 43 SGB VIII: Tagespflegeerlaubnis Personenbezogen Zeitlich auf fünf Jahre befristet Zahl der Kinder auf bis zu 5 Kinder begrenzt Landesrechtsvorbehalt für höhere Zahl bei pädagogischer Ausbildung Kinderzahl in Kita als Obergrenze Wiesner Kitapflege Leipzig 31

32 Tagespflege im Anstellungsverhältnis Der Gesetzgeber geht bei Tagespflegepersonen von einer selbstständigen Tätigkeit, jedenfalls aber von einer persönlichen Zuordnung des Kindes zu einer bestimmten Betreuungsperson aus Die tatsächliche Qualifizierung der Tätigkeit als selbstständige oder abhängige Beschäftigung hängt von der konkreten Ausgestaltung ab (unselbständige Tätigkeit bei Betreuung von Kindern einer Familie) Kriterium ist also in jedem Fall die persönliche Zuordnung des Kindes zur Betreuungsperson. Dies gilt auch für die Tätigkeit in Großtagespflegstellen. Eine angestellte Tätigkeit in einer Großtagespflegestelle mit dem damit verbundenen Weisungsrecht lässt sich damit nicht vereinbaren (VG Stuttgart v ). Wiesner Kitapflege Leipzig 32

33 Tagespflege im Anstellungsverhältnis Handlungsbedarf für den Gesetzgeber? Auszahlung der Geldleistung an den Anstellungsträger? Spezieller Erlaubnisvorbehalt für Anstellungsträger? Wiesner Kitapflege Leipzig 33

34 Die Beteiligung der Eltern an den Betriebskosten ( 90 SGB VIII) (1) Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege nach den 22 bis 24 können Kostenbeiträge festgesetzt werden. Soweit Landesrecht nichts anderes bestimmt, sind diese Kostenbeiträge, zu staffeln. Als Kriterien können insbesondere das Einkommen, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und die tägliche Betreuungszeit berücksichtigt werden. Wiesner Kitapflege Leipzig 34

35 Ausgestaltung der Elternbeiträge: Die Realität (Sell/ Kukula 2013) Die meisten Kommunen erheben einen einkommensabhängigen oder pauschalen Elternbeitrag, der in einigen Fällen nach der Anzahl der Kinder im Haushalt und/oder dem Alter des Kindes gestaffelt ist. In 65% der Kommunen ist dieser Elternbeitrag vergleichbar mit dem Beitrag für eine Kita-Betreuung In 67% der Kommunen werden die Geschwister bei der Berechnung des Elternbeitrages durch Ermäßigungen in unterschiedlicher Form berücksichtigt. 65% der Kommunen geben keine konkreten Vorgaben bezüglich des Essensgeldes vor, hier wird die Erhebung und die Höhe des Essensgeldes individuell zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern vereinbart Wiesner Kitapflege Leipzig 35

36 Übersicht Wie alles begann Die akzuelle Ausgestaltung der Kindertagespflege im SGB VIII und die praktische Umsetzung Themen für die Weiterentwicklung der Kindertagespflege Wiesner Kitapflege Leipzig 36

37 Grundforderung: Damit die Kindertagespflege bei ihrer Formenvielfalt im Spektrum der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe erkennbar wird, bedarf es eines Kompetenzprofils (siehe dazu Kerl-Wienecke/ Schoyerer/ Schuhegger 2013) sowie diesem zugrunde liegende qualitative Rahmenbedingungen. Wiesner Kitapflege Leipzig 37

38 Gleichwertigkeit von Tagespflege und Kita (Tagespflege muss vor Ort angeboten werden) Ob die Kommune den Rechtsanspruch im Einzelfall auch durch die nicht favorisierte Alternative erfüllen kann (Kitaplatz statt Tagespflege) bedarf noch der Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht In jedem Fall muss der Träger der öffentl. Jugendhilfe im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für ein bedarfsgerechtes Angebot ( 79 SGB VIII) sorgen, das im Wege der Jugendhilfeplanung ( 80 SGB VIII) zu ermitteln ist und kann sich nicht auf die eine oder die andere Alternative beschränken. Wiesner Kitapflege Leipzig 38

39 Gleichwertigkeit von Tagespflege und Kita (Tagespflege muss vor Ort angeboten werden) 79 Abs. 2 SGB VIII (2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen gewährleisten, dass zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch 1. die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen; hierzu zählen insbesondere auch Pfleger, Vormünder und Pflegepersonen; 2... Konkretisierung von 79 Abs.1 Nr.1. SGB VIII: Pflegepersonen für die Tages- und die Vollzeitpflege Wiesner Kitapflege Leipzig 39

40 Fachliche Qualifikation als Grundlage der Vergütung (Stufen nach Sell/ Kukula) Stufe 1: DJI Curriculum (160 h) als Mindestqualifikation Stufe 2: DJI Curriculum (160h) + 3 Jahre Berufserfahrung/ Kinderpfleger/in Stufe 3: Erzieher/in Änderung von 23 Abs.3 SGB VIII Wiesner Kitapflege Leipzig 40

41 Die unterschiedlichen Funktionen der 23 (Leistungsvoraussetzung) und 43 (Gefahrenabwehr) Wegen der unterschiedlichen Funktionen der 23 (Leistungsvoraussetzung) und 43 (Gefahrenabwehr) kann die (gerichtliche) Auslegung des 43 im Hinblick auf die Mindestvoraussetzungen für die Eignung nicht ohne weiteres auf 23 Abs. 3 übertragen werden. Da die Erlaubniserteilung nur auf die Einhaltung von Mindeststandards zur Abwehr von Gefährdungen des Kindeswohls ausgerichtet ist und zur Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes gehört, so wird der Gesetzgeber künftig stärker zwischen den Anforderungen in 43 (Mindeststandards) und denen in 23 (fachliche Qualität) differenzieren müssen. Wiesner Kitapflege Leipzig 41

42 Öffnung für Tagespflege im Angestelltenverhältnis Vorteile höhere ökonomische Sicherheit und verbesserte soziale Absicherung Versorgungskontinuität Erfahrungen aus Modellprojekten (ESF) Änderungen im Leistungsprofil und bei der Ausgestaltung des Erlaubnisvorbehalts? Wiesner Kitapflege Leipzig 42

43 Höhe der Geldleistung 23 Abs. 2,2a: Leistungsgerechte Ausgestaltung des Betrages zur Anerkennung der Förderungsleistung OVG NW (v A 591/14) : kein Anspruch auf Gewährung eines Entgelts i. S. einer vollständigen Vergütung Änderung von 23 Abs. 2 und 2 a Ersetzung des Begriffs Anerkennung der Förderungsleistung durch leistungsgerechte Vergütung Gesetzliches Verbot von Zuzahlungen mit Landesrechtsvorbehalt Wiesner Kitapflege Leipzig 43

44 Fachberatung Forderungen des BV Kindertagespflege Flächendeckender Ausbau der Fachberatung Kindertagespflege. Ziel ist es, nur qualifizierte, sozialpädagogische Fachkräfte für die Vermittlungs- und Beratungstätigkeit einzusetzen. Aus- und Weiterbildung von Multiplikatoren in der Fachberatung und der Qualifizierung von Tagespflegepersonen. Einbeziehung der neuesten wissenschaftlichen Sachkenntnisse und deren Umsetzung in die Praxis. Rechtsanspruch auf Beratung ( 23 Abs.4) Fachberatung als eigenständiger Anspruch der Tagespflegeperson Klärung des Anspruchsinhalts durch die Verwaltungsgerichte durch Konkretisierung des Anspruchs im Gesetz? Wiesner Kitapflege Leipzig 44

45 Höhe der Elternbeiträge Symmetrie mit den KitaBeiträgen hinsichtlich der Höhe der Staffelungskriterien der individuellen und generellen Beitragsfreiheit Änderung von 90 Abs.1 SGB VIII Wiesner Kitapflege Leipzig 45

46 Großtagespflege Eigenständiges Profil (Kriterien?) oder Bezugnahme auf die Förderung in Einrichtungen bezüglich der Qualitätsstandards als Leistungsmerkmale bezüglich der (geringeren) Anforderungen an die Betriebserlaubnis Ggf. Änderungen in 22 Abs.1 und 43 SGB VIII Wiesner Kitapflege Leipzig 46

47 Aus dem Koalitionsvertrag Vereinbarkeit Familie und Beruf, Erziehung, Betreuung, Bildung Kindertagesbetreuung: Wir wollen die Qualität der Kindertagesbetreuung weiter vorantreiben. Ziel ist es, Fragen der Personalausstattung, Qualifikation und Weiterbildung der Fachkräfte, des Fachkräfteangebots sowie der Sprachbildung zu regeln. Wir wollen die Ganztagsbetreuung in Kindertageseinrichtungen schrittweise ausbauen. Nach der erfolgreichen Einführung der sprachlichen Bildung durch spezialisierte Fachkräfte in den Bundesprogrammen Frühe Chancen Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration wollen wir die sprachliche Bildung weiter in den pädagogischen Alltag integrieren. Bund und Länder werden zur weiteren Realisierung des Rechtsanspruchs U 3 ein drittes Investitionsprogramm auflegen. Wir wollen die Kindertagespflege und ihr Berufsbild weiterhin stärken. Dazu sollen die Qualifizierung von Tagespflegepersonen und die Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit weiter verbessert werden. So wird die Kindertagespflege in das Gesamtkonzept einer qualitativ hochwertigen Betreuung, Erziehung und Bildung eingebunden. Wiesner Kitapflege Leipzig 47

48 Aus dem Communique der Bund-Länder-Konferenz Frühe Bildung am Frühkindliche Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern 8. Qualitätsentwicklung und sicherung in der Kindertagespflege Kindertagespflege unterliegt dem gleichen Bildung-und Erziehungsauftrag wie die Kindertageseinrichtung und bietet insbesondere im Bereich der unterdreijährigen Kinder ein neben der institutionellen Betreuung nach dem Gesetz gleichwertiges Angebot. Sie unterscheidet sich in ihren Anforderungen und Rahmenbedingungen von der institutionellen Kindertagesbetreuung. Hier bedarf es vor allem der weiteren Professionalisierung und Unterstützung zum Beispiel in den Bereichen der Beratungsinfrastruktur, der pädagogischen Begleitung, der fachlich-organisatorischen Einbindung sowie einer leistungsgerechten Vergütung. Der Ausbau der Kooperation zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen ist erstrebenswert und kann zu einem bedarfsgerechten Angebot beitragen. Wiesner Kitapflege Leipzig 48

49 Auf der website des BMFSFJ Anlässlich einer Konferenz am 6. November 2014 zu diesem Thema haben sich die Bundesministerin und die Fachministerinnen und Fachminister der Länder bereits auf einen gemeinsamen Qualitätsprozess hin zu gemeinsamen Qualitätszielen geeinigt, der gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und unter Einbeziehung der in der Kindertagesbetreuung verantwortlichen Verbände und Organisationen erfolgen soll. Für den weiteren Prozess wurden folgende Schritte verabredet: Es sollen turnusmäßige Konferenzen von Bund und Länder unter Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände zur Weiterentwicklung frühkindlicher Bildung abgehalten werden. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunalen Spitzenverbände wird eingesetzt, in die auch Verbände und Organisationen einbezogen werden sollen. Ende 2016 soll ein erster Bericht vorgelegt werden. Wiesner Kitapflege Leipzig 49

50 Vielen Dank fürs Zuhören und für Ihr Engagement in der Kindertagespflege

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