Der Stadtbote. AMTSBLATT DER STADT WUPPERTAL Nr. 24/2012 HERAUSGEBER: DER OBERBÜRGERMEISTER 11. Juli 2012
|
|
- Stefan Armbruster
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Der Stadtbote AMTSBLATT DER STADT WUPPERTAL Nr. 24/2012 HERAUSGEBER: DER OBERBÜRGERMEISTER 11. Juli 2012 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2012/2013 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Übergangseinrichtungen für ausländische Flüchtlinge und Aussiedler sowie von Obdachloseneinrichtungen der Stadt Wuppertal Satzung über die Abweichung von den Merkmalen der endgültigen Herstellung für die Straße Kuckelsberg Bebauungsplan 1068 Bayreuther Straße / Briller Straße Bebauungsplan 1149 V Rheinische Straße / Linderhauser Straße (Spelleken II) Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Wuppertal zum Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk E/10 Brill- Arrenberg (teilweise) / Friedrichsberg Aufbietung von Wahlgräbern auf den Friedhöfen des Verbandes Ev. Kirchengemeinden in Wuppertal-Elberfeld: Friedhof Bredtchen, Friedhöfe Hochstraße, Friedhof Varresbeck Seite Alle öffentlichen Bekanntmachungen finden sie kostenlos im Internet unter: Seite 1
2 Gemäß 78 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 6), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S. 685) hat der Rat der Stadt Wuppertal in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2012/2013 Ratsbeschluss vom Der Haushaltsplan, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird wie folgt festgesetzt: Haushaltsjahr Im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf , ,78 Gesamtbetrag der Aufwendungen auf , ,30 Im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf , , , , , , , ,00 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird wie folgt festgesetzt: Haushaltsjahr Rentierlicher Bereich Stadtentwässerung , ,00 Rettungsdienst , ,00 Unrentierlicher Bereich für an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement weiter , ,00 zu leitende Darlehen für die übrigen Bereiche , ,00 Insgesamt , ,00 Seite 2
3 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich wird, wird festgesetzt auf: Haushaltsjahr Der Haushaltsplan schließt mit Defiziten ab in Höhe von: Mittel der Ausgleichsrücklage stehen nicht mehr zur Verfügung. Die allgemeine Rücklage wird verringert um Danach ist sie aufgezehrt. Haushaltsjahr , , , Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf: Haushaltsjahr Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf Haushaltsjahr v.h. 240 v.h. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 510 v.h. 600 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 460 v.h. 490 v.h. Nach dem Haushaltssanierungsplan wird der Haushaltsausgleich ab 2016 erreicht. Die im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans 2012/2013 und bei den künftigen Haushaltsplanungen umzusetzen. 7 8 Wertgrenzen gemäß 4 GemHVO werden nicht festgesetzt, da alle Einzelbaumaßnahmen im Teilfinanzplan B ausgewiesen werden. Beschaffungen und pauschale Baumaßnahmen werden nicht im Teilfinanzplan B ausgewiesen. Die Wertgrenzen gemäß 14 GemHVO werden wie folgt festgesetzt: Einzelbeschaffungen Gesamtkosten ab Euro Einzelbaumaßnahmen Gesamtkosten ab Euro Seite 3
4 9 Für die Bewirtschaftung gelten die im Anschluss an die Haushaltssatzung abgedruckten Richtlinien. Bekanntmachung der Satzung Ich bestätige, dass die Satzung ordnungsgemäß zustande gekommen ist, alle vor der öffentlichen Bekanntmachung zu beachtenden Vorschriften eingehalten worden sind und der Wortlaut der beiliegenden Satzungsausfertigung mit dem Ratsbeschluss übereinstimmt. Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) vom i. V. m. 76 GO NRW erforderliche Genehmigung des Haushaltssanierungsplans ist von der Bezirksregierung Düsseldorf mit Verfügung vom erteilt worden. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan mit seinen Anlagen sowie der Haushaltssanierungsplan liegen gemäß 80 Abs. 6 GO NRW zur Einsichtnahme vom bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2013 gemäß 96 Abs. 2 GO NRW in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Rathaus Barmen, Johannes-Rau- Platz 1, Zimmer 285 aus. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfahren (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Oberbürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Wuppertal vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Wuppertal, den gez. Peter Jung Oberbürgermeister Seite 4
5 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Übergangseinrichtungen für ausländische Flüchtlinge und Aussiedler sowie von Obdachloseneinrichtungen der Stadt Wuppertal vom vom Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/ SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 685) und der 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/ SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 687) und der 11 und 12 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein- Westfalen und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften (Teilhabeund Integrationsgesetz) vom 14. Februar 2012 (GV NRW S. 97/SGV. NRW. 24) und des 1 des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz FlüAG) vom 28. Februar 2003 (GV NRW S. 93/ SGV NRW 24), zuletzt geändert durch Art. 15 des 2. BefristÄndG IM vom 08. Dezember 2009 (GV NRW S. 765, berein. S. 793), hat der Rat der Stadt Wuppertal in seiner Sitzung vom folgende Satzung beschlossen: I. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Übergangseinrichtungen für ausländische Flüchtlinge und Aussiedler sowie von Obdachloseneinrichtungen der Stadt Wuppertal vom wird wie folgt geändert: 1. In 3 Abs. 1 Satz 1 wird nach dem Wort Familien eingefügt: /Lebensgemeinschaften 2. In 3 Abs. 2 wird folgender Satz als Satz 2 neu eingefügt: Bei der Unterbringung von Familien/Lebensgemeinschaften in Obdachlosenunterkünften wird die Nebenkostenpauschale um die Stromkosten reduziert. 3. Der bisherige 3 Abs. 2 Satz 2 wird zu Satz 3 und erhält folgende Fassung: Grundgebühr und Nebenkosten werden bei der Unterbringung von Familien/Lebensgemeinschaften nach Quadratmetern, bei Einzelpersonen nach Personen berechnet. 4. Die Nummerierung des 3 Abs. 5 wird in 3 Abs. 4 angepasst. Die Anlage zu 3 Abs. 4 (Gebührentarif) erhält die Fassung der Anlage zu dieser Änderungssatzung wird ersatzlos gestrichen. Die 5 und 6 werden zu 4 und 5. II. Diese Änderungssatzung tritt am Ersten des auf ihre öffentliche Bekanntmachung folgenden Monats in Kraft. Seite 5
6 Ich bestätige, dass - die Satzung ordnungsgemäß zustande gekommen ist, - alle vor der öffentlichen Bekanntmachung zu beachtenden Vorschriften eingehalten worden sind und - der Wortlaut der beiliegenden Satzungsausfertigung mit dem Ratsbeschluss übereinstimmt. Die vorstehende Satzung, die der Rat der Stadt in seiner Sitzung am beschlossen hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gem. 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Wuppertal vorher gerügt und dabei die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Wuppertal, den gez. Peter Jung Oberbürgermeister Seite 6
7 S a t z u n g über die Abweichung von den Merkmalen der endgültigen Herstellung für die Straße Kuckelsberg vom Auf Grund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 685) und des 132 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) hat der Rat der Stadt Wuppertal in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Abweichung (1) Die Herstellung der Erschließungsanlage Kuckelsberg zwischen Schmachtenbergweg und dem Wendehammer einschließlich der hiervon abzweigenden Stichwege bei den Grundstücken Kuckelsberg 6 und 13 weicht von den Herstellungsmerkmalen des 9 der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages in der Stadt Wuppertal vom 27. Dezember 1994 (EBS 1994) ab. (2) Folgende Flächen, die nach den örtlichen Verhältnissen ein Bestandteil der Erschließungsanlage sind, befinden sich nicht gemäß 9 Abs. 1 Nr. 2 EBS 1994 im Eigentum der Stadtgemeinde Wuppertal: 1. eine ca. 2,0 m² große Teilfläche aus dem Grundstück Kuckelsberg 9 Gemarkung Elberfeld, Flur 42, Flurstück 190/4; 2. eine ca. 1,0 m² große Teilfläche aus dem Grundstück Kuckelsberg, Gemarkung Elberfeld, Flur 42, Flurstück 240; 3. eine ca. 0,2 m² große Teilfläche aus dem Grundstück Kuckelsberg 23, Gemarkung Elberfeld, Flur 42, Flurstück 281; 4. zwei insgesamt ca. 37 m² große Teilflächen aus dem Grundstück Kuckelsberg 4, 4a, 4b, 4c, Gemarkung Elberfeld, Flur 43, Flurstück 340. (3) Zwei Lagepläne, in denen die Abweichungen dargestellt sind, hängen für die Dauer von zwei Monaten nach Bekanntmachung der Satzung an der Anzeigetafel des Ressorts Straßen und Verkehr im Eingangsbereich des Dienstgebäudes Am Clef 58 in Wuppertal-Barmen aus und können während der Dienststunden, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis Uhr, eingesehen werden. Die Lagepläne sind Bestandteile dieser Satzung. 2 Endgültige Herstellung Die Erschließungsanlage Kuckelsberg zwischen Schmachtenbergweg und dem Wendehammer einschließlich der Stichwege gilt abweichend von den Herstellungsmerkmalen des 9 EBS 1994 als endgültig hergestellt. 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Seite 7
8 Flur 42 aus Flst. 340 ca. 26 m² aus Flst. 340 ca. 11 m² B.-Pl. 187 rechtsverb. BauNVO '62 Flur 43 Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten R 102 Gemarkung: Flur: Flurstück: Maßstab: Lageplan Elberfeld : 500 Abweichungssatzung Abrechnungsplan Nr. 30 Kuckelsberg Straßenbegrenzungslinie vorh. Straßenausbau Straßenausbauflächen in Privateigentum R angefertigt und planungsrechtl. Eintragung Heimann/ Wuppertal Seite 8
9 B.-Pl. 187 rechtsverb. BauNVO '62 aus Flst. 281 ca. 0,2 m² aus Flst. 240 ca. 1 m² aus Flst. 190/4 ca. 2 m² Flur 42 Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten R 102 Gemarkung: Flur: Flurstück: Maßstab: Lageplan Elberfeld 42 versch. 1 : 500 Abweichungssatzung Abrechnungsplan Nr. 30 Kuckelsberg Straßenbegrenzungslinie vorh. Straßenausbau Straßenausbauflächen in Privateigentum R angefertigt und planungsrechtl. Eintragung Heimann/ Wuppertal Seite 9
10 Ich bestätige, dass - die Satzung ordnungsgemäß zustande gekommen ist, - alle vor der öffentlichen Bekanntmachung zu beachtenden Vorschriften eingehalten worden sind und - der Wortlaut der beiliegenden Satzungsausfertigung mit dem Ratsbeschluss übereinstimmt. Die vorstehende Satzung, die der Rat der Stadt in seiner Sitzung am beschlossen hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gem. 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Wuppertal vorher gerügt und dabei die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Wuppertal, den gez. Peter Jung Oberbürgermeister Seite 10
11 Bekanntmachung von Bauleitplänen Inkrafttreten von Bauleitplänen Der Rat der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung am den nachstehend genannten Bebauungsplan als Satzung nach 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Bebauungsplan 1068 Bayreuther Staße / Briller Straße - Geltungsbereich: Der Geltungsbereich umfasst den Bereich von der Bayreuther Straße 66 bis zur Briller Straße in einer Tiefe bis zur nördlich verlaufenden ehemaligen Bahntrasse. Planungsziel: Steuerung der zulässigen Nutzung im Planbereich. Mit dieser Bekanntmachung tritt der genannte Bauleitplan in Kraft. Der Bebauungsplan wird gemäß 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wird mit Begründung im Geodatenzentrum, Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, Rathaus-Neubau (Eingang Große Flurstraße), Ebene 0, Zimmer C 078, während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags (außer mittwochs) von 8:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr (Feiertage ausgenommen) zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplanes und der Begründung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Hinweise 1. Auf die Vorschriften des 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (Bundesgesetzblatt I, Seite 1509), über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den oben genannten Bauleitplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Seite 11
12 Eine Verletzung der in 215 Absatz 1 Nummer 1-3 BauGB bezeichneten Vorschriften wird unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der oben genannten Bauleitpläne schriftlich gegenüber der Stadt Wuppertal unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden ist. 3. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindeordnung NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW Seite 666 / Geltende Gesetze und Verordnungen NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Oktober 2011 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW Seite 535), beim Zustandekommen des oben genannten Bauleitplanes kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) der Bauleitplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Oberbürgermeister hat den betreffenden Ratsbeschluß vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Wuppertal vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Wuppertal, den Der Oberbürgermeister gez. Jung Seite 12
13 Bekanntmachung von Bauleitplänen Inkrafttreten von Bauleitplänen Der Rat der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung am den nachstehend genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Satzung nach 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Bebauungsplan 1149 V Rheinische Straße / Linderhauser Straße (Spelleken II) Geltungsbereich: Der Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch die nördliche Straßengrenze der Linderhauser Straße, im Osten durch die östliche Parzellengrenze des Flurstückes 139, im Süden durch die nördliche beziehungsweise südliche Straßengrenze der Rheinischen Straße und im Westen durch eine gedachte Linie zwischen der südlichen Straßengrenze der Rheinischen Straße und der nördlichen Straßengrenze der Linderhauser Straße. Planungsziel: Umnutzung einer Gewerbebrache zu Wohnungsbau. Mit dieser Bekanntmachung tritt der genannte Bauleitplan in Kraft. Der Bebauungsplan wird gemäß 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wird mit Begründung im Geodatenzentrum, Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, Rathaus-Neubau (Eingang Große Flurstraße), Ebene 0, Zimmer C 078, während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags (außer mittwochs) von 8:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr (Feiertage ausgenommen) zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplanes und der Begründung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Hinweise 1. Auf die Vorschriften des 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (Bundesgesetzblatt I, Seite 1509), über die fristgemäße Geltendmachung Seite 13
14 - 2 - etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den oben genannten Bauleitplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. 2. Eine Verletzung der in 215 Absatz 1 Nummer 1-3 BauGB bezeichneten Vorschriften wird unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der oben genannten Bauleitpläne schriftlich gegenüber der Stadt Wuppertal unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden ist. 3. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindeordnung NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW Seite 666 / Geltende Gesetze und Verordnungen NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Oktober 2011 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW Seite 535), beim Zustandekommen des oben genannten Bauleitplanes kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) der Bauleitplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Oberbürgermeister hat den betreffenden Ratsbeschluß vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Wuppertal vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung unter der Nummer 59B gemäß 13a Absatz 2 BauGB angepasst. Wuppertal, den Der Oberbürgermeister gez. Jung Seite 14
15 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wuppertal Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Wuppertal zum Aufgrund 96 Abs. 2 GO NRW hat der Rat der Stadt Wuppertal in seiner Sitzung am den Jahresabschluss zum durch Beschluss (VO/0299/12) festgestellt. Grundlage war der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes, den der Rechnungsprüfungsausschuss am bestätigt hat. Dem Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal wurde hinsichtlich der Aufstellung des Jahresabschlusses Entlastung erteilt. Der festgestellte Jahresabschluss zum ist nachstehend abgedruckt: Aktiva Beträge Bilanz Anlagevermögen , Immaterielle Vermögensgegenstände , Sachanlagevermögen , Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , Grünflächen , Ackerland , Wald, Forsten , sonstige unbebaute Grundstücke , Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , Kindertageseinrichtungen , Schulen , Wohnbauten , sonstige Dienst-, Geschäfts- und Wohnbauten , Infrastrukturvermögen , Grund und Boden des Infrastrukturvermögens , Brücken und Tunnel , Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen , Straßennetz, Wege, Plätze , sonst. Bauten des Infrastrukturvermögens ,48 Seite 15
16 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 0, Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler , Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge , Betriebs- und Geschäftsausstattung , Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , Finanzanlagen , Anteile an verbundenen Unternehmen , Beteiligungen , Sondervermögen , Wertpapiere des Anlagevermögens , Ausleihungen , Wertberichtigung Ausleihungen , an verbundene Unternehmen , an Beteiligungen , an Sondervermögen , sonst. Ausleihungen ,76 Seite 16
17 Beträge Bilanz Umlaufvermögen , Vorräte 0, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , Öffentlich-rechtliche Forderungen und Ford. aus Transferleistungen , Gebühren , Beiträge , Steuern , Ford. aus Transferleistungen , sonst. öffentl.-rechtl. Ford. Übrige , sonst. öffentl.-rechtl. Ford. LHH , Privatrechtliche Forderungen , ggü. dem privaten Bereich 0, ggü. dem öffentlichen Bereich , gg. verbundene Unternehmen , gg. Beteiligungen , gg. Sondervermögen , gg. Sonderhaushalte , Sonstige Vermögensgegenstände , Wertpapiere des Umlaufvermögens 9.669, Liquide Mittel ,60 3. Aktive Rechnungsabgrenzung ,45 4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 Bilanzsumme Aktiva ,37 Seite 17
18 Passiva Beträge Bilanz Eigenkapital , Allgemeine Rücklage , Sonderrücklagen , Ausgleichsrücklage , Jahresfehlbetrag 2008/ ,08 2. Sonderposten , Sonderposten für Zuwendungen , Sonderposten für Beiträge , Sonderposten für den Gebührenausgleich , Sonstige Sonderposten ,76 3. Rückstellungen , Pensionsrückstellungen , Rückstellungen für Deponien und Altlasten , Instandhaltungsrückstellungen 0, Sonstige Rückstellungen ,78 4. Verbindlichkeiten , Anleihen 0, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen , von verbundenen Unternehmen , von Beteiligungen 0, von Sondervermögen 0, vom öffentlichen Bereich , vom privaten Kreditmarkt , Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung , Verb. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftl. gleichkommen , Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung , Verbindlichkeiten aus Transferleistungen , Sonstige Verbindlichkeiten ,89 5. Passive Rechnungsabgrenzung ,10 Bilanzsumme Passiva ,37 Seite 18
19 Der Jahresabschluss zum ist gemäß 96 Abs. 2 GO NRW der Bezirksregierung Düsseldorf mit Schreiben vom angezeigt worden. Der Jahresabschluss zum wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum mit allen Anlagen kann während der Öffnungszeiten bei der Stadt Wuppertal, im Ressort Finanzen, Wuppertal, Johannes-Rau-Platz 1, 2.OG Zimmer 283 eingesehen werden. Zudem wird der Jahresabschluss nebst Anlagen und Lagebericht im Internet auf der Homepage der Stadt Wuppertal unter veröffentlicht. Wuppertal, den Stadt Wuppertal Peter Jung Oberbürgermeister Seite 19
20 öffentliche Bekanntmachung Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk E/10 Brill-Arrenberg (teilweise) / Friedrichsberg Die Stadt Wuppertal sucht für den Schiedsamtsbezirk E/10 Brill-Arrenberg (teilweise) / Friedrichsberg eine Schiedsperson. Für dieses Ehrenamt sind besonders Bürgerinnen und Bürger geeignet, die Freude daran haben, Streitigkeiten zu schlichten. Schiedsfrauen und Schiedsmänner vermitteln unbürokratisch und unparteiisch zwischen den streitenden Parteien, um eine gütliche außergerichtliche Lösung z.b. bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, nachbarrechtlichen und vermögensrechtlichen Streitigkeiten zu finden. Sie besprechen mit den Beteiligten an einem neutralen Ort in ruhiger Atmosphäre die Probleme. Dabei ist die Fähigkeit und Bereitschaft gefragt, den Beteiligten zuzuhören und auf ihre Probleme einzugehen. Ziel ist es, einen Vergleich zu erreichen, mit dem beide Seiten einverstanden sind. Spezielle Vorkenntnisse werden von den Bewerberinnen/Bewerbern nicht gefordert. Doch sind Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, viel Geduld und die Fähigkeit zur Abfassung von Vergleichsprotokollen unbedingt notwendig. Das erforderliche fachliche Wissen für die Ausübung des Schiedsamtes wird durch Aus- und Fortbildungsseminare und die Hilfe erfahrener Kollegen vermittelt. Die Schiedsperson wird von der Bezirksvertretung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Wenn Sie Interesse daran haben, diese ehrenamtliche Tätigkeit auszuüben, zwischen 30 und 70 Jahre alt sind und nach Möglichkeit im Schiedsamtsbezirk wohnen, können Sie sich innerhalb von 4 Wochen nach Erscheinen dieser Veröffentlichung in Verbindung setzen mit: Stadtverwaltung Wuppertal, Bürgeramt, Schiedsamtsangelegenheiten, Steinweg 20, Wuppertal, Herr Siemes, Telefon oder Frau Erdmann, Telefon , Fax: , juergen.siemes@stadt.wuppertal.de Wuppertal, den Der Oberbürgermeister Seite 20
21 Seite 21
22 Seite 22
23 Seite 23
24 Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal, Johannes-Rau-Platz 1, Wuppertal Der Stadtbote Amtsblatt der Stadt Wuppertal erscheint bei Bedarf - in der Regel alle 2 Wochen Redaktion, Vertrieb und Abonnementsbestellung: Rechtsamt, Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, Wuppertal, Tel.: 0202/ , Mail: bekanntmachungen@stadt.wuppertal.de Einzelexemplare sind zum Preis von 2,00 EURO (einschließlich MwSt.) im Informationszentrum Döppersberg, Wuppertal, und im Rathaus Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, Wuppertal, erhältlich. Jahresbezugspreis: 100,00 EURO (einschließlich MwSt. und Postzustellungsgebühr) Internet und Newsletter-Bestellung: Seite 24
Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015
12. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die e 2014 und 2015 2 Alle öffentlichen Bekanntmachungen finden sie kostenlos im Internet unter: www.wuppertal.de/bekanntmachungen.
Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015
Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals
Anlagen Stadt Coesfeld Nachtragshaushaltsplan 2015 Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals Bilanzposten nach 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017
7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister
Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10 Inhaltsverzeichnis 24. HAUSHALTSSATZUNG DER STADT HÜRTH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 Seite/n 62-64 Herausgeber: Bezug: Stadt Hürth Der Bürgermeister
Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de
Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung
Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7
Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude
Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015
Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen
Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin
Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 04/2014 vom 19.02.2014 Inhaltsverzeichnis: Aktuelle Bodenrichtwerte 2014 Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Herausgeber:
Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014
Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung
I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite
AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar
Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013
Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts-
AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN
AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 21 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 15 Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungsmaßnahmen der Stadt Leichlingen im Bereich des
AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:
AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben
Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... Der Gemeinderat hat auf Grund des 9 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Nachtragshaushaltssatzung
Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)
Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015
Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),
AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße
Jahrgang Nummer Datum 2015 14 21.04.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung betr. Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Zweckverbandes Paul-Moor-Schule für das Haushaltsjahr 2015 Seite 38-41 Öffentliche
Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014
Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister
Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40 Inhaltsverzeichnis 92. 1. Änderungssatzung vom 26.11.2014 zur Satzung über die Förderung der Kindertagespflege in Hürth vom 18.07.2013 93. Aufhebung
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014
Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015 vom 15. Juni 2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die
IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com
IStadt Wesseling Haushaltsbuch 2010 Fach 2 Satzung wesseling kommarhein.com Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
H A U S H A L T S S A T Z U N G
H A U S H A L T S S A T Z U N G der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr
1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert
Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen
SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September
H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005
Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015
Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 27.01.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
Amtliches Bekanntmachungsblatt
Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 45 Nachtrag Ausgegeben in Lüdenscheid am 05.11.2014 Jahrgang 2014 Inhaltsverzeichnis 04.11.2014 Märkischer Kreis Entwurf der Haushaltssatzung
H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5
H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert
H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014
I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005
1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012
1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
Inhaltsverzeichnis. Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Infrastrukturförderabgabe
19. November 2014 Inhaltsverzeichnis Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Infrastrukturförderabgabe 2 in der Stadt Wuppertal Vierte Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der
Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch
Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Gemeinde Borchen und der Stadt Bad Wünnenberg
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Gemeinde Borchen und der Stadt Bad Wünnenberg 68. Jahrgang 23. Februar 2011 Nr. 8 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 26/2011 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde
B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Eröffnungsbilanz der Stadt Weener (Ems) zum 01.01.
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 10 Montag, 01.06.2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Weener Eröffnungsbilanz
Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21
für die Stadt Zossen 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 21. Dezember 2011 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der
Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009
Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
AMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015
AMTSBLATT der Stadt Neustadt an der Weinstraße Herausgabe, Verlag und Druck: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Hauptabteilung Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und Gremien Marktplatz 1 67433 Neustadt
Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014
Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5
für den Landkreis Teltow-Fläming 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Haushaltssatzung des Landkreises Teltow-Fläming für das Haushaltsjahr 2009...3 Bekanntmachungsanordnung...
Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011
Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011 Der Stadtrat hat auf Grund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S 153), zuletzt geändert durch
Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013
Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke
Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte
I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite
AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015
Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund
2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014
2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime. 1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner
Stadt Soest Der Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime in der Stadt Soest Aufgrund der 5 und 6 des Gesetzes über die Aufnahme von Aussiedlern, Flüchtlingen
AMTSBLATT DER GEMEINDE HÜNXE
AMTSBLATT DER GEMEINDE HÜNXE Nummer 22/2018 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, 08.11.2018 1. Inhaltsverzeichnis: Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Hünxe Seiten 1-4 Herausgeber:
1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2015 vom 26.02.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt
AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN
AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018
1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland- Pfalz in der Fassung
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe
für die Stadt Bad Lippspringe 12. Jahrgang 24. April 2012 Nummer 05 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 012/2012 Wahlbekanntmachung über die am 13. Mai 2012 stattfindende Landtagswahl NRW 013/2012 Bekanntmachung
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt -
Veröffentlichung: 20.12.2013 Inkrafttreten: 21.12.2013 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt - Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss
Amtsblatt Nr. 01/2016 ausgegeben am: 13. Januar 2016
Amtsblatt Nr. 01/2016 ausgegeben am: 13. Januar 2016 Nr. Gegenstand 1 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Lünen zum 31.12.2014 durch den Rat, Entlastung des Bürgermeisters und Deckung des Jahresfehlbetrages
Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp
Mitteilungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Oeversee und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp Nr. 14 Freitag, den 27. April 2012 41. Jahrgang Seite Inhalt 56 Haushaltssatzung für
AMTSBLATT der Stadt Frechen
AMTSBLATT der Stadt Frechen ο 28. Jahrgang ο Ausgabetag 3.2.214 Nr. 2 Inhaltsangabe 5/214 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Frechen über den Ablauf der Nutzungsrechte und Ruhefristen von Grabstätten
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung
H a u s h a l t s s a t z u n g
H a u s h a l t s s a t z u n g Auf Grund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz
Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG zur Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 57 Fachhochschule VI. Änderung unter Anwendung des 13 a Baugesetzbuch Beschleunigtes Verfahren
Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches
6/08 Amtsblatt der 11.07.2008 Inhalt Seite 75. 76. 77. 78. 79. 80. 81. 82. 83. 84. Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte
1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015
Veröffentlichung: 17.04.2015 Inkrafttreten: 18.04.2015 1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -
Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der
Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014
Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach
10.12.2015. Jahrgang 4 Nr. 29. Inhalt:
10.12.2015. Jahrgang 4 Nr. 29 Inhalt: 1. Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 nach 101 Gemeindeordnung (GO) NRW und Entlastung der Bürgermeisterin nach
Haushaltssatzung der Stadt Marlow
Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des
Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015
Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015
H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom
H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom Der Stadtrat hat auf Grund des 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.
Nr. 3 Brilon, 02.04.2013 Jahrgang 43
Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Haushaltssatzung beschlossen,
Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Odenthal
Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Odenthal Beschluss über die Feststellung des Jahressabschlusses zum 12.12.2016 der Gemeinde Odenthal und über die Entlastung des Bürgermeisters.
Amtsblatt der Stadt Leverkusen
Amtsblatt der Stadt Leverkusen 9. Jahrgang 9. Juli 2015 Nummer 23 Inhaltsverzeichnis Seite 98. Bekanntmachung der städtischen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev (KSL), hier: Jahresabschluss
Feststellung des Gesamtabschlusses zum und des Gesamtlageberichtes sowie die Entlastung des Bürgermeisters
Feststellung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 und des Gesamtlageberichtes sowie die Entlastung des Bürgermeisters Der Rat der Gemeinde Kürten hat einstimmig in seiner Sitzung am 25.02.2015 gem. 116
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der
Satzung der Stadt Harsewinkel über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 06.11.2002
Satzung der Stadt Harsewinkel über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 06.11.2002 unter Berücksichtigung der 1. Nachtragssatzung vom 11.12.2003 2. Nachtragssatzung vom 15.11.2004
Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1
Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude
H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015
H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig hat auf Grund
AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover
AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Jahrgang 2013 hannover, 18. juli 2013 nr. 26 Inhalt Seite A) Satzungen, Verordnungen und Bekanntmachungen Der Region
AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt:
AMTSBLATT Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 16.03.2015
ERÖFFNUNGSBILANZ 01.01.2009
ERÖFFNUNGSBILANZ 01.01.2009 Vortrag Finanzausschuss 12.05.2011 Leitung Fachdienst Finanzen Frau Simone Sepp Tel.-Nr.: 04182/298-160 email: s.sepp@tostedt.de Bilanz Grundsätzliches Der Rat der Gemeinde
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Wuppertal und Hilfe leistender Feuerwehren vom 16.12.2008
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Wuppertal und Hilfe leistender Feuerwehren vom 16.12.2008 Aufgrund der 7, 41 und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen
17. Jahrgang Nr Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Erkrath 17. Jahrgang Nr. 14 01.08.2012 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 einschließlich
Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015
Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 12 Jahrgang 2015 ausgegeben am 29.10.2015 Seite 1 Inhalt 17/2015 Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Lichtenau zum 31.12.2014 18/2015 Bezirksregierung Detmold:
Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007
für den LANDKREIS GOSLAR Im 1. Halbjahr 2007 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 25.01., 22.02., 29.03., 26.04., 31.05. und 28.06. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de
BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren
Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes
Amtsblatt. Inhalt. festgesetzt.
59 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 44. Jahrgang 15. Mai 2015 Nr. 9 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung der Stadt Bad Bevensen...59 Bekanntmachung Jahresabschluss
Nummer 02/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis:
AMTSBLATT DER GEMEINDE HÜNXE Nummer 02/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, 12.01.2016 1. 2. 3. Inhaltsverzeichnis: Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Hünxe Öffentliche
Eröffnungs- bilanz zum 01.01.2010
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 Aktiva Eröffnungsbilanz der Gemeinde Weyhe zum 01.01.2010 Passiva - Euro - - Euro - 1. Immaterielles Vermögen 314.045,24 1. Nettoposition 141.402.457,67 1.1 Konzessionen
Haushaltssatzung der Stadt Mülheim-Kärlich für das Jahr 2013 vom 20. Dezember 2012
Haushaltssatzung der Stadt Mülheim-Kärlich für das Jahr 2013 vom 20. Dezember 2012 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
Gebührensatzung zur Abfallentsorgung in der Stadt Ahaus. vom 24.11.2006
Gebührensatzung zur Abfallentsorgung in der Stadt Ahaus vom 24.11.2006 Ratsbeschluss und Verkündung der Satzung: Ratsbeschluss bekannt gemacht in Kraft getreten vom: am: am: 22. November 2006 24. November
1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014
1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels hat in Ihrer Sitzung am 10.04.2014 gemäß 10 Absatz 2 Ziffer 4
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom 19.07.2013
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom 19.07.2013 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV