Das «Alterswohl» als Verfassungsprinzip?

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1 Weiterbildung Das «Alterswohl» als Verfassungsprinzip? Prof. Dr. iur. Christiana Fountoulakis Ordentliche Professorin für Zivilrecht an der Universität Freiburg (Schweiz) 0 Stichwort «demografischer Wandel» Stichwort «demografischer Wandel» negative Aspekte / Probleme werden (über-)betont punktuelle «Baustellen» kein ganzheitlicher Ansatz zu Alter und Altern (in) der Gesellschaft 1 1

2 Punktuelle Bestimmungen in der BV: Verfassungsmässige Sozialrechte Recht auf Deckung des Existenzbedarfs Art. 112 BV, Art. 112a BV Berücksichtigung der Interessen u.a. von Betagten bei der Wohnbau- und Wohneigentumsförderung, Art. 108 Abs. 4 BV «Die Kantone sorgen für die Hilfe und Pflege von Betagten und Behinderten zu Hause. Der Bund unterstützt gesamtschweizerische Bestrebungen zu Gunsten Betagter und Behinderter. Zu dem Zweck kann er Mittel aus der AHV/IV verwenden.», Art. 112c BV 2 Diskriminierungsverbot Art. 8 Abs. 2 BV «Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen? des Alters,?» Diskriminierung = «Eine qualifizierte Art von Ungleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Situationen, welche eine Benachteiligung eines Menschen zum Ziel oder zur Folge hat, die als Herabwürdigung einzustufen ist.» betrifft einzig Konstellationen, in denen eine alte Person aufgrund ihres Alters schlechter behandelt wird als eine junge Person 3 2

3 Ein Vergleich mit dem «Kindeswohl» Kindesalter als von der «Norm» abweichender Lebensabschnitt am anderen Ende der Skala Zahlreiche Normen, die Respektierung des «Kindeswohls» gebieten Ausdrückliches Sozialziel in der Bundesverfassung, Art. 41 Bst. g BV 4 «Alte», «Kinder», die «Norm» Population 2014 Population 2014 Population 2014 < 20 ans 20 à 64 ans > 64 ans en % en % en %

4 Internationale Bestrebungen UNO 6 EU-Grundrechtecharta Art. 25 EU-Grundrechtecharta: «Die Union anerkennt und achtet das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.» 7 4

5 Inter-American Convention on Protecting the Human Rights of Older Persons 8 Wichtigste Postulate des «Alterswohls» 1. Respekt für den alten Menschen als Individuum und als Kollektiv 2. Integration in der Gesellschaft und in der Politik 3. Anspruch auf Pflege und Sorge 4. Selbstbestimmung 5. Recht auf Verbleib im eigenen Heim und auf häusliche Pflege 6. Recht auf Arbeit 7. Existenzsicherung 8. Persönliche Freiheit?.. 9 5

6 Kantonsverfassungen Art. 19 Abs. 2 lit. c Kantonsverfassung Zürich: «Kanton und Gemeinden setzen sich? dafür ein, dass ältere Menschen ihr Leben nach ihren Kräften selbstbestimmt gestalten und an der gesellschaftlichen Entwicklung teilhaben können.» Art. 208 Kantonsverfassung Genf: «L Etat prend en compte le vieillissement de la population (al. 1). Il répond aux besoins des aînés, notamment dans les domaines des soins à domicile, des établissements médico-sociaux, des loisirs, des activités associatives et du bénévolat (al. 2)». 10 «Alterswohl» als ungeschriebenes Verfassungsprinzip Präambel: «? im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben,?» Art. 2 Abs. 2 BV «?gemeinsame Wohlfahrt?», «innerer Zusammenhalt» Art. 2 Abs. 3 BV «? für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürger» Art. 7 BV «Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.» 11 6

7 «Alterswohl» als ungeschriebenes Verfassungsprinzip Alterswohl ist?? einerseits die Kontinuität bestehender Rechte und? andererseits das Respektieren und Schützen der Bedürfnisse, die dieser Lebensabschnitt neu schafft 12 Bedeutung des «Alterswohls» im juristischen Alltag: Selbstbestimmung i.s.v. «Handlungsfähigkeit» Ein auf das «Alterswohl» bedachter Staat wahrt so weit wie möglich die Autonomie des Individuums kein globales Absprechen geistiger Fähigkeiten Sondern Schutz einzig dann, wenn die Person tatsächlich nicht mehr für sich handeln kann 13 7

8 Bedeutung des «Alterswohls» im juristischen Alltag: Selbstbestimmung i.s.v. «Handlungsfähigkeit» Nach den meisten Rechtsordnungen ist eine Person entweder für sämtliche Rechtsgeschäfte urteilsfähig oder eben urteilsunfähig Anders in der Schweiz Prinzip der «relativen» Urteilsfähigkeit Also: eine Person kann urteilsfähig sein in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsgeschäft und urteilsunfähig sein in Bezug auf andere Rechtsgeschäfte Gewährt grösstmögliche Autonomie der erwachsenen Person Entspricht dem Postulat des «Alterswohls» 14 Wohnen und Pflege zu Hause Arbeitsgesetz IV. Sonderschutzvorschriften 3. Arbeitnehmer mit Familienpflichten Art Bei der Festsetzung der Arbeits- und Ruhezeit ist auf Arbeitnehmer mit Familienpflichten besonders Rücksicht zu nehmen. Als Familienpflichten gelten die Erziehung von Kindern bis 15 Jahren sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder nahe stehender Personen. 2 Diese Arbeitnehmer dürfen nur mit ihrem Einverständnis zu Überzeitarbeit herangezogen werden. Auf ihr Verlangen ist ihnen eine Mittagspause von wenigstens anderthalb Stunden zu gewähren. 3 Der Arbeitgeber hat Arbeitnehmern mit Familienpflichten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die zur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang bis zu drei Tagen freizugeben. 15 8

9 Bedeutung des «Alterswohls» im juristischen Alltag: Konsumentenrecht Wirtschaft hat ältere und alte Personen längst als oftmals kaufkräftige - Konsumenten entdeckt Werbe- und Verkaufsmethoden können unlauter sein: Ausübung psychischen Drucks, Irreführung, Überrumpelung,? Schutz vor unlauteren Absatzmethoden durch das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Namentlich Art. 3 Bst. h: «Unlauter handelt, wer den Kunden durch besonders aggressive Verkaufsmethoden in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt.» Aber: Das Bild des «Kunden» entspricht demjenigen des «mündigen», informierten, nicht leicht beeinflussbaren Kunden, der nüchtern abwägen kann 16 Bedeutung des «Alterswohls» im juristischen Alltag: Konsumentenrecht Aus der Altersforschung wissen wir: «Altern» bedeutet u.a. auch progressive Abnahme kognitiver Fähigkeiten Verlangsamung der Informationsaufnahme und verarbeitung Nachlassende Reaktionsgeschwindigkeit Nachlassendes Gedächtnis Erschwertes Verknüpfen von Informationen bzw. Wissen Der «alte» Konsument entspricht nicht (zwingend/vollständig) dem Bild, das sich das Recht vom «durchschnittlichen» Konsument macht Am «Alterswohl» ausgerichtete Auslegung des UWG ist erforderlich, d.h. «abgestuftes» Bild des Konsumenten 17 9

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