Aufzüge: Im Brandfall nicht verwenden?

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1 7. Aprilsymposion p 06 Aufzüge: Im Brandfall nicht verwenden? Referent: Dr. Alfred Pölzl, MSc owid. Grundsatz der Barrierefreiheit Foto: Deutsches Architektenblatt Barrierefreiheit: Barrierefrei im Sinne der OIB- Richtlinie 4 sind bauliche Anlagen, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Allgemeines Barrierefreiheit ist nicht gleichzeitig g Sicherung der Flucht! Folie von 44

2 .!Erste!Idee!(kriegerische!Erfindung) Aufzugsentwurf g von! Konrad!Kyeser y ((40)) Aufzüge!im!Allgemeines 3! 4! Folie!!! von!44.!selbsttest!von!otis!in!einem!kaufhaus!! Erfinder!des!absturzsicheren! Erfinder des absturzsicheren Aufzugs:! Elisha!Graves!Otis im!jahre! 83 New York 83,!New!York EErster!elektrischer!Aufzug!in! t l kt i h A f i Europa: Aufzüge!im!Allgemeines 3! 4! Salzburg,!Mönchsberg,! g, g, Förderhöhe!6!m! Folie!!!3 von!44

3 .!Typenbezeichnung:! MULTI vertikkale Bewegun B ng Alle!7!Stunden!wird!die!gesamte!Weltbevölkerung! Alle 7 Stunden wird die gesamte Weltbevölkerung durch!aufzüge!transportiert! Horizontale!und!! Aufzüge!im!Allgemeines 3! 4! Folie!!!4 von!44 Quelle:!Thyssen Dezzembe er!0.!erster!seilloser!aufzug!der!welt! Aufzüge!im!Allgemeines 3! 4! Folie!!! von!44

4 . ÖNORMEN8 73 ÖNORM EN 8 73 Teil 73: Verhalten von Aufzügen im Brandfall 8 7Modus Folie 6von Modus Zweck der ÖNORM EN 8 73:04 kd ÖNORMEN8 a)... b) Modus c)... Folie 7von 44

5 . 8 7Modus a) das Risiko des Einschließens von Benutzern im Falle eines BrandesimGebäudezureduzieren Brandes im Gebäude zu reduzieren b) den Feuerwehrleuten eindeutig zu zeigen, dass sich im Aufzug keine eingeschlossenen Personen befinden, da der i d d Aufzug endgültig in einer Bestimmungshaltestelle geparkt wird c) das Risiko des Einschließens von Benutzern im Falle eines Brandes im Gebäude zu reduzieren 8 7Modus Folie 8von 44. ÖNORM EN 8 73 Gebäudeevakuierungskonzept! Dazu muss festgelegt werden, wie das Gebäude im Brandfall wie das im geräumt werden kann! 8 7Modus Folie 9von 44

6 . ÖNORM EN 8 73 Bestimmungshaltestelle/Brandfallhaltestelle Vom Evakuierungskonzept bestimmte Ebene, in der Personen einen Aufzug sicher verlassen können, um das Gebäude oder einen Bereich des Gebäudes während eines Brandes sicher verlassen zu können. 8 7Modus Folie 0von 44. ÖNORM EN 8 73 Hauptbestimmungshaltestelle Als Hauptausgangsebene bestimmte Ebene, falls das System weiterebestimmungshaltestellen vorsieht. 8 7Modus Folie von 44

7 . ÖNORM EN 8 73 Alternative Bestimmungshaltestelle(n) Vom Evakuierungskonzept bestimmte Ebene(n), in der der Aufzug zurückkehren muss, wenn ein Brand zurückkehren ein automatisch in der Hauptbestimmungshaltestelle erkannt wurde. 8 7Modus Folie von 44. ÖNORM EN 8 73 Verbotszeichen: mind. 0 mm mm ALT! NEU! 8 7Modus Folie 3von 44

8 . Rein aber nicht mehr raus? Problemzonen eines Bauwerkes 3 4 Zugang Tür Schwelle außen Aufzug 6 Schwelle innen Erschließung innen Entfluchtung? Eigenrettung? 8 7Modus Folie 4von 44. ÖNORM EN 8 73 Diese Norm gilt nicht für Aufzüge, die im Brandfall in Betrieb bleiben, i df lli B i bbl ib z.b. Feuerwehraufzüge nach EN 8 7 Aufzüge, die für die Evakuierung eines Gebäudes eingesetztwerden eingesetzt werden BeiBrandoderRauchimSchacht Bei Brand oder Rauch im Schacht Anmerkung: Wird der Aufzug für besondere Aufgaben, z.b. für eine Evakuierungeingesetzt, darf der EN 8 7Modus außer Kraft gesetzt werden! 8 7Modus Folie von 44

9 3. ONR CEN/TS 8 76 ONRCEN/TS8 ONR CEN/TS 8 76 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen Besondere Anwendungen für Personen und Lastenaufzüge ONR 8 76 Teil 76: Personenaufzüge für die Evakuierung von Personen mit Behinderungen (CEN/TS 8 76:0) Folie 6von 44 ONRCEN/TS8 ONR CEN/TS ONR CEN/TS 8 76 Die Geschäftsleitung kann fallweise entscheiden, ob das Gebäude zu evakuieren ist und ob sie die Nutzung des Evakuierungsaufzugs wünschen. Sollte dies der Fall sein, kann der Aufzug mittels eines Schalters in den Evakuierungsbetrieb geschaltet werden. 3ONR 8 76 Dies wird nicht als Widerspruch zur EN 8-73 angesehen! Folie 7von 44

10 ONRCEN/TS8 ONR CEN/TS ONR CEN/TS 8 76 In Bürogebäuden und in Gebäuden mit Publikumsverkehr (z. B. Hotels usw.) wird das Personal oftmals als usw) wird das oftmals als Verantwortliche für die Evakuierung des Gebäudes oder bestimmtergeschossebestimmt bestimmter Geschosse bestimmt. Diese werden als Diesewerdenals Evakuierungshelfer oder Brandschutzhelfer bezeichnet. Der Begriff Evakuierungshelfer wird in dieser ONR durchgängig verwendet. 3ONR 8 76 Folie 8von 44 ONRCEN/TS8 ONR CEN/TS ONR CEN/TS 8 76 Die Aufgaben des Evakuierungshelfers sind: abendese ak ier n shelferssind ) bei einem Evakuierungsalarm zu prüfen, ob alle Bereiche tatsächlich evakuiert wurden; ) Personen mit Behinderungen und insbesonderesolche mit eingeschränkterbeweglichkeit zu evakuieren. 3ONR 8 76 Folie 9von 44

11 ONRCEN/TS8 ONR CEN/TS ONR CEN/TS 8 76 Plan B B.. Evakuierungsstuhl Einige sichere Bereiche im Gebäude müssen als Plan B möglicherweise mit Evakuierungseinrichtungen, ö h i i E k i i i h wie z. B. mit einem Stuhl, ausgestattet werden, um dieevakuierungvonpersonenmitbehinderungenzu die Evakuierung von Personen mit Behinderungen zu erleichtern, falls der Aufzug nicht benutzt werden kann. Daher ist ein Brandschutzmanagementsystem in einem Gebäude mit derartiger Ausstattung mit derartiger unumgänglich!!!! Foto: EscapeMobility Company 3ONR 8 76 Folie 0von ONR CEN/TS 8 76 Technische Spezifikation Anforderungen für die sichere Nutzung des Aufzugs: Der Schacht und der Fahrkorb muss sicher von Personen genutzt h dd h i h werden können; (frei von Rauch) Feuerbeständige Struktur des Aufzugs muss geeigneten Schutz d f i S h bieten Branderkennung mindestens im Aufzug und in sicheren Bereichen Wenn die Stromversorgung sicher und zuverlässig ist, ist die Bereitstellung einer Ersatzstromversorgung nicht von wesentlicher Bedeutung, aber die Kabel für die Stromversorgung des Aufzugs aberdiekabelfürdiestrom ersorg ngdesa f gs müssen im gleichen Umfang wie die Struktur des Aufzugs brandgeschützt seinsein Quelle: Quelle: Badische Zeitung,..00 / Brand in Rheinfelden: Ethanol- Badische Kamin ist Auslöser Zeitung,..00 / Brand in Rheinfelden: Ethanol-Kamin ist Auslöser Es müssen dafür geschulte Personen im Gebäude anwesend sein 3ONR 8 76 Folie von 44

12 3. ONR CEN/TS 8 76 Grundanforderungen an einen Evakuierungsaufzug einen (im Bestand) Größe des Aufzuges Steuerung Ersatzstromversorgung E 90 Verkabelung Gegensprechanlage (in jedem Geschoss) Fahrschachttüren Änderung der Brandmeldeanlage Quelle: Evakuierungshelfer müssen ausgebildet und eingeteilt werden Badische Zeitung,..00 / Brand in Rheinfelden: Ethanol-Kamin ist Auslöser Steuerungsänderungen spezifisch auf den Anwendungsfallplanen 3ONR 8 76 Folie von Wichtige Vogaben Der Aufzug wird in allen Geschossen über einen sicheren Vorraum begangen. Fahrschacht und Vorraum werden vor einer wechselseitigen Raucheindringung geschützt. Über eine sichere Stromversorgung bleibt der Aufzug nutzbar, selbst wenn es im Gebäude brennt oder der Strom ausfällt. Neben weiteren sicherheitstechnischen Aspekten, vor allem auch die Aufzugskonstruktion betreffend, verfügt das Gebäude über eine BMA in Vollschutz 3ONR 8 76 Aufzug im Brandfall benutzen! Foto: Simone M Meyer Folie 3von 44

13 3. Alle müssen das Gebäude sicher verlassen können! Grundsatz: Der Zugang ist auch meistens der Ausgang! auch Der Ausgang ist auch meistens der Fluchtweg! g stauc este sde uc t eg 3ONR 8 76 Sollte der Fluchtweg aber nicht für alle zu funktionieren? Folie 4von 44 Eigenrettung 3. Fremdrettung/Eigenrettung Eine Eigenrettung von Personen erfordert körperliche und geistige Leistungsfähigkeit. Demenzkranke, geistig oder körperlich behinderte sowie ältere Menschen sind oft nicht in der Lage, sich selbst zu retten. Dieser Personenkreis benötigt bei der Evakuierung im Brandfall Hilfe von anderen Personen. (Vier Phasenkonzept von OWID) 3ONR 8 76 Folie von 44

14 3.!Kollateralschäden? Eigenrettung? Für Personen,, die diese Selbstrettungsphase g p nicht nutzen (können), werden grundsätzlich keine besonderen Brandschutzmaßnahmen( ) ( ) ergriffen. g Ihre Fremdrettung ist den Situationsbedingten Einsatzmöglichkeiten g der Feuerwehr unterworfen ((nicht planbare Fremdrettung) und fällt unter das Restrisiko des Brandschutzkonzeptes. p Aufzüge!im 3 ONR!8"76 4!? vfdb Leitfaden!zum!Thema!Selbstrettung!Behindeter: Quelle: Auszug aus: Barrierefreier Brandschutz Teil I Feuertrutz GmbH Quelle:!Auszug!aus:!Barrierefreier!Brandschutz!Teil!I,!Feuertrutz!GmbH Folie!!!6 von!44 3.!Rein!aber!nicht!mehr!raus? Problemzonen!eines!Bauwerkes Problemzonen eines Bauwerkes Zugang Tür Schwelle! außen 4 Erschließung! innen 6 Aufzug 3 Schwelle!innen Aufzüge!im 3 ONR!8"76 4! 7 Entfluchtung Folie!!!7 von!44

15 3. Verweilbereiche ÖNORM B 60, B 60 und B 603 Quelle: ÖNORM B 60 3ONR 8 76 Verweilbereich Verweilbereich Verweilbereich Folie 8von Überschrift Alarmierung für den Verweilbereich: ilb i Druckknopfmelder pro Verweilgeschoss Klartextanzeige am Feuerwehrbedienfeld t ld Eigene Blitzleuchte (Nr.) für den EL der Feuerwehr eneblit le chte(nr)fürdenelderfe er ehr 3ONR 8 76 Benachrichtigung durch BMZ an EL BMZ an Hier handelt es sich um besondere Bedingungen, die in der TRVB i h d di di i d noch nicht verankert sind! Folie 9von

16 Piktogramm: Sicherer Verweilbereich 3. Überschrift Anforderungen an einen sicheren Verweilbereich: Der Zugang muss barrierefrei sein, die Stellfläche für eine Person im Rollstuhl mindestens 90 cm x 0 cm, ab Stellplätzen mindestens 80 cm x 0 cm pro Stellplatz, Kommunikationsmöglichkeit zumindest gemäß ÖNORM EN 8 70:00, Abschnitt443 Abschnitt.4.4.3, Bedienungselemente wie Druckknopfmelder, Sprechstellen u. dgl. sind gemäß ÖNORM B 600:03, Abschnitt 8. auszuführen, Notbeleuchtung, Brandrauchentlüftung, taktile Standortangabe gemäß ÖNORM V 0, Kennzeichnung/Beschriftung des sicheren Verweilbereiches (siehe Bild A.), Platz für Rettungsmittel (zbbergetuch, Krankentrage, Fluchtfiltermaske) für Rettungsmittel(zB Bergetuch, die Evakuierung von Menschen mit Behinderungen. 3ONR 8 76 Folie 30von Überschrift Fluchtwegszenarium Umschaltung dynamisch 3ONR 8 76 Fotos: din Folie 3von 44

17 4. Feuerwehraufzug ÖNORM EN 8 7 Selbstbefreiung Der eingeschlossene Feuerwehrmann öffnet die Tür des Gehäuses und entnimmt die darin untergebrachte Leiter (Position.a.). Der eingeschlossene Feuerwehrmann öffnet die Notklappe. Der eingeschlossene Feuerwehrmann steigt über die Leiter (Position b.) auf das Fahrkorbdach. Der eingeschlossene Feuerwehrmann benutzt (falls erforderlich) die Leiter (Position.c.), um die Schachttürverriegelung von innen zu lösen, und befreit sich. Legende: Notklappe; 3 Schachttürverriegelung; g; in einem Fahrkorbschrank untergebrachte tragbare Leiter EN 8 7 Folie 3von Feuerwehraufzug ÖNORM EN 8 7 Befreiung von außen Die Feuerwehr öffnet die Schachttür oberhalb des angehaltenen Fahrkorbs und steigt auf das Fahrkorbdach. Die Feuerwehrleute auf dem Fahrkorbdach öffnen die Notklappe, entnehmen die am Fahrkorb angebrachte Leite (Position a.) und bringen diese in den Fahrkorb (Position b.). Die eingeschlossene Person steigt die Leiter hinauf. Die Feuerwehrleute und die eingeschlossene Person befreien sich über die geöffnete Schachttür, gegebenenfalls mittels der Leiter (Position c.). Legende: Notklappe; am Fahrkorb angebrachte tragbare Leiter 4EN 8 7 Folie 33von 44

18 4. Feuerwehraufzug ÖNORM EN 8 7 4EN 8 7 Folie 34von Feuerwehraufzug ÖNORM EN 8 7 Achtung: Zusatzbestimmungen zu ÖNORM EN 8 7 4EN 8 7 Folie 3von 44

19 4. Feuerwehraufzug ÖNORM EN 8 7 Piktogramm für Einen Feuerwehraufzug 4EN 8 7 Folie 36von Achtung: Differnzierung! EN8l EN 8 legt mit seinen Teilen und die grundlegenden i i T il ddi dl d Sicherheitsanforderungen, die wesentlich für die Konstruktion eines Aufzugs sind, fest. EN 8 70 enthält zusätzliche Anforderungen für eine höhere Zugänglichkeit des Aufzugs für alle Benutzer einschließlich solcher mit Behinderungen. EN 8 7 legt die Anforderungen für die geeignete Nutzung durch die Feuerwehr fest. Mit Zustimmung der Feuerwehren und der örtlichen Vorschriften darf es zugelassen werden, solch einen Aufzug vor dem Eintreffen der Feuerwehr für die l d ff d h fü di Evakuierung von Personen mit Behinderungen heranzuziehen. Dies ist nicht in allen Ländern zulässig oder in allen Fällen wünschenswert. 4EN 8 7 EN 8 7legt fest, wie ein Aufzug dann sicher außer Betrieb genommen werden kann, wenn örtliche Vorschriften oder Regeln oder das Gebäudemanagement ein oder oder das ein Verbot der Nutzung des Aufzugs im Notfall, wie z. B. im Brandfall (siehe Anhang A), fordern. Folie 37von 44

20 . Überschrift Die größte Herausforderung unserer zeitgesteuerten unserer Arbeitswelt: Wie kann man ein Gebäude sicher betreiben? (unabhängig von der Nutzung) i h b t ib? Gütezeichen Folie 38von 44. Überschrift Brandschutzgütezeichen: Kundennutzen Woher wissen Sie, wenn Sie ein öffentliches Gebäude betreten, dass dieses Gebäude brandsicher ist? Woher wissen Sie, wenn Sie ein Hotel, ein Altenheim, ein Krankenhaus etc. betreten, dass alles Notwendige für den Brandschutz getan wurde? Woher wissen Sie, wenn Ihr Kind ein Szenelokal besucht, dass alle notwendigen Vorschriften eingehalten werden? ift i h d Woher wissen Sie, dass Ihr Zulieferer alles Notwendige unternommen hat, um einen Betriebsausfall durch einen Brand zu verhindern? Brand Gütezeichen Wie stellen Sie fest, dass in Ihrem eigenen Betrieb alle Vorschriften und notwendigen Belange des Brandschutzes zur eigenen rechtlichen Absicherung des Brandschutzes zur eigenen rechtlichen eingehalten und aufrechterhalten werden? Folie 39von 44

21 . Überschrift Auswirkungen: Senkung der Versicherungsprämie (dauerhaft) Absicherung für den Tag X Wissensmultiplikation im Unternehmen höhere Prävention Dokumentierte und sichtbare sichtbare Sicherheit auch für Ihre Kunden Höhere Ausfallsicherheit des Unternehmens Gütezeichen Zuverlässigkeit Ihres Unternehmens für Ihre Geschäftspartner Aufwertung des Betriebsstandortes, Erhöhung der Arbeitsplatz Garantie Folie 40von 44. Überschrift Austria Gütezeichen für Brandschutzmanagement i h Gütezeichen Quelle: ÖQA (quality austria), Wien Folie 4von 44

22 . Überschrift Gütezeichen Folie 4von 44. Überschrift Es ist nicht gesagt, dass es besser wird, wenn es anders wird. Wenn es aber besser werden soll, muss es anders werden. Gütezeichen Georg Christoph Lichtenberg (Deutscher Physiker) Folie 43von 44

23 Diese Unterlagen wurden eigens und ausschließlich zu dem Zweck erstellt, die im entsprechenden Sonderseminar Aprilsymposion Aufzugsanlagen teilnehmenden Besucher in ihrer Fortbildung zu unterstützen. Daher werden diese Unterlagen den Seminarteilnehmern als persönliche Unterlage ausgehändigt. diese als ausgehändigt Jedwede andere Verwendung der Unterlagen (z.b. deren Weitergabe in Form von Fotokopien, Datenträgern, oder Vervielfältigung) bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Autors. Dies gilt auch für die auszugsweise Verwendung der Unterlagen. In Fällen, in denen eine zweckentfremdende Handhabung der Unterlagen bekannt wird, behält sich der Autor rechtliche Schritte gegen die verursachende Person vor. Diese Unterlagen unterliegen der Fortschreibung. Obgleich die Unterlagen mit Sorgfalt erstellt wurden, erheben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit und /oder Richtigkeit. Seminarteilnehmern wird grundsätzlich empfohlen, sich mit der fachlichen Primärliteratur (z.b. Rechtsvorschriften, Fachbücher, pubilkationen, etc.) zu befassen. Graz/Weinitzen,April 06 Der Autor Folie 44von 44

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