FGU a) (4000 x 1600) Bahnsteig. FGU (4000 x 1600)

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1 Position erste Tür bei Halt Strab Gleis / Fahrbahn Begleitstreifen b= 0, m Pkt. 4.6, 5. und 6. Absatz) DFI 5,00 m vom letzten FGU bzw. ca. 20 m vom Beginn des erhöhten Bahnsteigs FAA ,60 Oberfläche BSK genoppt FGU (4000 x 1600) FGU a) (4000 x 1600) Bahnsteig Haltestellenschild Einstiegsfeld Pkt ) 90 Leitstreifen Pkt ) Bahnsteighinterkante, vermasst ist die Innenkante (idelle Linie bei höhengleicher Ausführung, Bord/L-Stein bei Höhensprung) Bahnsteighinterkante Ausführung mit Geländer - bei Höhensprung / nicht öffentlich zugänglichem Bereich - bei angrenzender IV-Fahrbahn Mindestabstand zu beliebigen Einbauteilen DIN 32984, Pkt , 2. Absatz Gehweg Abzweigfeld (optional nach DIN 32984, Pkt ) Auffindestreifen Pkt ) Abstand Fahrbahnrand/Geländer 0, m bei v 50 km/h (IV) 0,50 m bei v > 50 km/h (IV) bei angrenzendem Grün ist die Hinterkante mit einem 5 cm hohen Absatz zu versehen bestehende Bebauung oder Einfriedung 90 Maßstabsleiste 1: Legende: Betonstein, trapezförmig gerippt, Rippenplatten weiß Rippenweite -50 mm, Rippentiefe 4-5 mm Begleitstreifen, glatte Oberfläche, Kontrast zu taktilen Streifen gem. DIN 32984; wenn Bahnsteigkante kontrastierend ausgebildet wird, kann auf den Begleitstreifen an der Bahnsteigkante verzichtet werden. *) Die Mindestbreite des Bahnsteigs ist maßgeblich bestimmt durch - Mindestdurchgangsbreite von > 1,50 m zwischen Bahnsteigvorderkante im gesamten Bahnsteigbereich - Abmessungen (Breite) der Seitenscheiben des FGU als größtes Möblierungselement des Bahnsteig unter Beachtung des für Fußgänger anzusetzenden Lichtraumprofils im öffentlichen Raum (Überdachung) Aufgrund dessen ergeben sich folgende Abmessungen der Seitenscheibe des FGU: Verfügbare Bahnsteigbreite 3,20 m, Seitenscheibe FGU B 1, m (Standard, möglich sind 1,60 m) 2,50 m B < 3,20 m, Seitenscheibe FGU B 0,80 m B < 1, (1,60 m) bis 2,00 m, Verzicht auf FGU empfohlen VORABZUG Systemskizze Anordnung taktiler Streifen Kaphaltestelle Gehweg GmbH Möhlstraße Mannheim Tel. 0621/465-0 bearbeitet: RNV-IS4-CA/MS Stand:.11.16

2 bestehende Bebauung oder Einfriedung bei angrenzendem Grün ist die Hinterkante mit einem 5 cm hohen Absatz / Bord zu versehen Auffindestreifen Pkt ) 5 Gehweg Richtungsfeld Pkt ) 60 Radweg Richtungsfeld Pkt ) 60 Leitstreifen Pkt ) Bahnsteig Einstiegsfeld Pkt ) 90 Bahnsteigkante, Oberfläche genoppt Gleisbereich / Fahrbahn Gleisachse Legende: Betonstein, trapetzförmig gerippt Rippenplatten weiß, Rippenweite - 50 mm, Rippentiefe 4-5 mm Begleitstreifen, glatte Oberfläche, Kontrast zu taktilen Streifen gem. DIN 32984; wenn die Bahnsteigkante kontrastierend ausgebildet wird, kann auf den Begleitstreifen an der Bahnsteigkante verzichtet werden. 2,00 / Maßangaben in m / cm 42 cm 42 cm 20 Ev2 120 MN / m² 1) Geländer: L 10m, kein Signalmast notwendig, B = 1,70m L 10m, Signalmast notwendig, B = 1,86m L > 10m, kein Signalmast notwendig, B = 2,10m L > 10m, Signalmast notwendig, B = 2,10 2) Bei angrenzenden IV-Fahrspuren: x: cm bei V 50 km/h x: 50 cm bei V > 50 km/h Das Entwässerungssystem ist von der Örtlichkeit abhängig bit. Deckschicht Asphaltbeton 0/8 11 cm Asphalttragschicht 0/16 CS 41 cm 4 cm 6 cm 8 cm 15 cm cm cm Asphaltdeckschicht Splittmastix 0/8 S Asphaltbinderschicht 0/16 S Asphalttragschicht 0/32 CS Beton C25/ vor Kopf und zwischen den Schwellenfächern Bahnschotter K I Schottertragschicht 0/32 mm 9 Gesamtaufbau 3) Ob ein Signalmast für Straßenbahn notwendig ist muss mit Stadt FB68 und RNV AB abgeklärt werden. Maßstabsleiste 1: Fahrbahn Hochbordstein H 15/18 x cm 3-reihige Rinne Großpflaster 16/16/14 cm in Beton bei angrenzenden IV-Flächen FGU mit Werbevitrine Haltestelle Bahnsteigkante, Oberfläche genoppt Pflaster bei Schotteroder Grüngleis im Haltestellenbereich 1.26 Gleisbereich Gleisachse Vignolschienen 49 E 1 15 Ev2 120 MN / m² 20 VORABZUG 3,5 cm Splitmastixasphalt 0/8 S 8 cm Asphaltbinder 0/16 S 14 cm Asphalttragschicht 0/32 CS 64,5 cm aus Schottermaterial 0/45 90 cm Gesamtaufbau > cm >4 Gesamtaufbau 8 cm Betonverbundsteinpflaster 4 cm Pflastersand 15 cm Schottertragschicht aus güteüberwachtem RC-Material 0/32 oder 0/56 Vlies Systemskizze Anordnung taktiler Streifen Querschnitte GmbH Möhlstraße Mannheim Tel. 0621/465-0 bearbeitet: RNV-IS4-CA/MS Stand:.11.16

3 rnv-planungsvorgaben für die zukünftige Stadtbahnhaltestelle Hauptbahnhof Süd und Gleisanlage am Lindenhofplatz Mit dem Bau der Stadtbahntrasse durch das Glücksteinquartier ist die Verlegung der Stadtbahnhaltestelle Lindenhofplatz in den Bereich des neu zu gestalteten Lindenhofplatzes zwischen die nördliche und die südliche Fahrbahn der Glücksteinallee als gemeinsame Haltestelle Hauptbahnhof Süd der Stadtbahnlinie 3 und der zukünftigen Stadtbahnlinie durch das Glücksteinquartier vorgesehen. Dadurch und auch durch den Ausbau des Südzugangs zum Hauptbahnhof an den Lindenhofplatz ist davon auszugehen, dass die Haltestelle an Bedeutung gewinnt (Erhöhung der Ein- und Aussteigerzahlen). Im Zuge der Verlegung der Haltestelle einschließlich Rückbau der Haltestelle Lindenhofplatz sind auch umfangreiche Anpassungen an der Gleis- und an der Fahrleitungsanlage notwendig. Der Umbau des Lindenhofplatzes mit Verlegung der Haltestelle und Anpassung der Stadtbahnanlage erfolgt in 2 Stufen: 1. Herstellung von zwei neuen IV-Querungen mit ursprünglicher Lage der Stadtbahntrasse und Stadtbahnhaltestelle (Zwischenzustand). 2. Verlegung der Haltestelle in Richtung Hauptbahnhof in Mittellage der Glücksteinallee mit Anschluss der neuen Trasse durch das Glücksteinquartier (Endausbau). Der Zwischenzustand umfasst die Umgestaltung des östlichen und westlichen Lindenhofplatzes. Die Planungen sehen zwei neue IV-Querungen vor, eine Querung südlich der Lindenhofüberführung (Rampe) in Verlängerung der Tunnelstraße sowie eine Querung vor Baufeld 13 (ca. m nördlich der bisherigen IV-Querung Meerfeldstraße). Im Bereich der neuen IV-Querungen werden Vignol-Schienen gegen Rillenschienen ausgetauscht. Die Trassierung bleibt im Bestand erhalten. Darüber hinaus ist das Versetzen von zwei Fahrleitungsmasten erforderlich. Für den Realisierungswettbewerb (mit Ideenteil) Mannheim Lindenhofplatz sind folgende Vorgaben durch die Stadtbahninfrastruktur zu berücksichtigen: 1. Stadtbahnhaltestelle 1.1. Bemaßung Für die Stadtbahnhaltestelle ist jeweils ein Bahnsteig in Seitenlage pro Fahrtrichtung vorgesehen. Die Bahnsteige inkl. Rampen und Querungen sind in einer Geraden auszubilden. Der Freihaltebereich zwischen der nördlichen und der südlichen Fahrbahn der Glücksteinallee für die Stadtbahnhaltestelle beträgt 12,37 m. Dieses Maß ist zwingend einzuhalten. Länge des Bahnsteigs: 60 m Nutzlänge zzgl. beidseitiger Rampen (max. 6% Längsneigung) und Querungen Breite des Bahnsteigs: mind. 3,00 m (mind. 2,50 m nutzbare Breite + mind. 0,50 m Sicherheitsabstand zur Fahrbahn Höhe des Bahnsteigs: 0, m über Schienenoberkante (SOK) Abstand zwischen Bahnsteigvorderkante und Gleisachse: 1,26 m Gleisachsabstand: 3,85 m (Fahrleitung mit Mittelmasten) Querneigung Bahnsteig: 2,50% (Entwässerung vom Gleis weg) Hinterkante Bahnsteig: mind. 5 cm Board ohne Spritzschutz (hierfür ist jedoch noch die Zustimmung durch die Technischen Aufsichtsbehörde für Straßenbahnen erforderlich) Durchgangsbreite Bahnsteig: 1,50 m ab Bahnsteigvorderkante (zwingend von festen Einbauten, bspw. Fahrgastunterstand, Abfallkörbe etc., freizuhalten) Lage 1. Fahrgastunterstand: im vorderen Drittel des Bahnsteigs 7. Juli 2017

4 1.2. Gestaltung, Ausstattung Der Oberflächenbelag der Bahnsteige ist so zu wählen, dass der Bahnsteig sich gegenüber dem angrenzenden Verkehrsraum hervorhebt. Die gewählten Oberflächenmaterialien bzw. die Belagsart sollen die Anforderungen an die Bahnsteiggestaltung erfüllen, eine gute Nutzbarkeit sowie Rutschhemmung besitzen, eine gute Integration des Blindenleitsystems berücksichtigen und einfach in der Reinigung sein. Die Haltestellen sind nach den Technischen Regeln für elektrische Anlagen nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (E-Baurichtline) Teil 2 Beleuchtungsanlagen zu beleuchten. Die Haltestellenausstattung (Haltestellenschild, Fahrgastunterstand, Fahrscheinautomat, DFI, Infovitrinen, Möblierung, Abfallkörbe etc.) ist nach rnv-standard herzustellen Blindenleitsystem Die Bahnsteige und Zugänge zu den beiden Bahnsteigen sind mit einem Blindenleitsystem nach DIN Bodenindikatoren im öffentlichen Raum zu gestalten. Für die Haltestellenausstattung sind die DIN Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung anzuwenden. 2. Querungen Bei Querungen über die Gleisanlage muss gewährleistet sein, dass Fußgänger und Radfahrer eine ausreichend dimensionierte Aufstellfläche zwischen den Fahrbahnen und der Gleistrasse zur Verfügung haben: nutzbaren Tiefe der Aufstellfläche: mind. 2,50 m nutzbare Breite der Aufstellfläche: mind. 5,00 m Bei Querungen für Radfahrer ist darauf zu achten, dass diese die Gleistrasse nicht im spitzen Winkel, sondern möglichst im 90 -Winkel queren (Unfallgefahr). Fußgänger sind möglichst gebündelt und durch eine signaltechnische Sicherung über die Gleistrasse zu führen. Weiterhin ist bei allen Gleisquerungen für Fußgänger eine taktile Führung und Akustik zu berücksichtigen. Außerhalb von Haltestellen sind Fußgänger über eine Z-Querung (mit Gelbblinker) über die Gleistrasse zu führen. Die IV-Querungen, verlängerte Tunnelstraße, Südfahrbahn Glückstein-Allee und Meerfeldstraße sind zu signalisieren. 2

5 3. Sonstige Anforderungen für Betrieb und Sicherheit Befahrbare und nicht befahrbare Flächen sowie begehbare und nicht begehbare Flächen müssen unterscheidbar sein. Eine Querung im Weichenbereich muss aus Sicherheitsgründen (Unfallgefahr) ausgeschlossen werden. Die Weichenbereiche sind so abzugrenzen bzw. zu Pflastern, dass an dieser Stelle ein Queren unattraktiv ist. Falls Bereiche der Trasse für Busse, Rettungs- und Einsatzfahrzeuge befahrbar sein sollen, sollen diese als solche erkennbar sein. Der Sicherheitsabstand von festen Einbauten zur Gleisachse beträgt mind. 1,70 m bei Hindernissen mit einer Länge < 10 m und mind. 2,10 m bei Hindernissen mit einer Länge > 10 m. Im Bereich von Radien sind die Bogenausschläge noch zu berücksichtigen. Bei der Platzgestaltung sind die Maststandorte der Fahrleitungsanlage zu berücksichtigen. Darüber hinaus dürfen sich keine leitenden Teile im Sicherheitsbereich der Fahrleitungsanlage (ca. 4,80 m von der Gleichachse) befinden. Für sonstige elektrische Ausrüstungen der neuen Gleistrasse bzw. der Stadtbahnhaltestelle (u.a. Schaltschränke für Weichensteuerung, Haltestellenbeleuchtung) ist ausreichend Freiraum in erforderlicher Nähe zum Gleisbereich bzw. zur Stadtbahnhaltestelle vorzusehen. 3

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