Funktionsraumanalyse Rotmilan und Schwarzmilan zum Umweltbericht für den geplanten Windpark Franzenheim im Saar- Ruwer-Hunsrück

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1 Rotmilan und Schwarzmilan zum Umweltbericht für den geplanten Windpark Franzenheim im Saar- Ruwer-Hunsrück Verbandsgemeinde Trier-Land, Rheinland-Pfalz 1 Anlage 1 zum Avifaunistischen Gutachten Stand NaKuMa Erlebnistouren und Ökologische Gutachten Dipl.Ing. Landschaftsökologie Manfred Smolis Pluwigerhammer 3 D Pluwig Tel Fax info@nakuma-touren.de

2 Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung Untersuchungs- und Auswertemethoden Ergebnisse der n Das Rotmilan-Revierpaar Menscherbachtal Das Rotmilan-Revierpaar Domherrenwald Das Rotmilan-Revierpaar Geizenburg Das Rotmilan-Revierpaar Konzer Tälchen Schwarzmilan-Beobachtungen und Bewertung der Auswirkungen des geplanten Windparks Franzenheim Interpretation der Ergebnisse der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen Avifaunistisches Windpark-Monitoring: Rotmilan Gesamteinschätzung der Auswirkungen des Windparks Franzenheim auf die lokale Population von Rotmilan und Schwarzmilan Literatur Tabelle 1: Abstände zwischen den geplanten WEA-Standorten auf der Vorrangfläche Franzenheim und den Rotmilan-Nistplätzen im 3000 m Prüfbereich Tabelle 2: Wichtige Beobachtungspunkte der 2016 Tabelle 3: Untersuchungszeiten der 2016 Tabelle 4: Tabelle 5: Beobachtungstage pro Monat Bewertungsmaßstab für die gemäß dem inhaltlich abgestimmten Entwurf des Leitfadens Raumnutzungsanalyse Rotmilan Siehe Anhang Karte 3 Karte 4 Karte 5 Karte 8 Rotmilan-Revier Domherrenwald Rotmilan-Revier Menscherbachtal Schwarzmilan Aktionsräume der Rotmilan-Reviere 2013/2016 und Schwarzmilan-Brutplätze

3 1 Veranlassung Im in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Trier-Land, Fortschreibung Windenergie, ist die Vorrangfläche Franzenheim enthalten. Auf dieser Fläche planen SWT und NEVEN Windenergie GmbH einen Windpark mit insgesamt 5 (ursprünglich 7) Windrädern zu errichten. Der Windpark soll aus Windrädern [WEA] bestehen, die bei einer Leistung von 3,5 Megawatt eine Nabenhöhe von 140 m und eine Gipfelhöhe von 200 m aufweisen. Dazu wurde von NAKUMA im Auftrag von BGHplan Trier 2013 ein avifaunistisches Gutachten für den Umweltbericht erstellt (NAKUMA 2014). Im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Trier-Land, Teilfortschreibung Windkraft, wurden von der BI Hockweiler (Herr Konrad Müller, Frau Elfriede Nilles) ab 2014 ff. weitere avifaunistische Beobachtungen im Bereich der geplanten Vorrangfläche Franzenheim durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Erhebungen wurden fortlaufend an die UNB des Kreises Trier- Saarburg übermittelt. Sie sind Grundlage für die Stellungnahme der UNB vom zur Umweltverträglichkeitsstudie für den geplanten Windpark, insbesondere zum damals vorliegenden avifaunistischen Gutachten (NAKUMA 2014). Die Ergebnisse dieser Beobachtungen wurden dem Gutachter (Manfred Smolis, NaKuMa) und seinem Auftraggeber (Bernhard Gillich, BGHplan) bei einer gemeinsamen Geländebegehung mit der BI Hockweiler am mitgeteilt. Außerdem erhielt der Gutachter von der UNB eine Karte mit den Ergebnissen der BI Hockweiler zu den aktuellen Greifvogelbruten im 3000 m Prüfbereich mit dem Stand vom Wesentlich für das weitere Vorgehen war die Feststellung, dass sich im Jahr 2014 auf der Vorrangfläche Franzenheim ein neues Rotmilanpaar angesiedelt hat, das 2015 erfolgreich brütete (Revier Menscherbachtal: Jungvögel, NILLES mündl.). Seit dem Frühjahr 2016 besteht außerdem der Hinweis auf eine weitere Revierneugründung des Rotmilans im Nordwesten des 3000 m Prüfradius im Bereich des Hochflächenrückens am Domherrenwald bei Kernscheid. Die Nistplätze sind minimal 550 m (Revierpaar Menscherbachtal ) bzw m (Revierpaar Domherrenwald ) von den nächsten geplanten WEA-Standorten entfernt (s. Tab. 1). Sie liegen damit im Aktionsraum ( home range ), der nach den vorliegenden Erhebungen (BFL 2015, NAKUMA 2014, NAKUMA 2016a) von Rotmilan-Reviervögeln im Ruwer-Hunsrück regelmäßig zur Nahrungssuche beflogen wird. Damit ist die Voraussetzung gegeben, diese beiden Rotmilan-Paare durch eine sogenannte (LANGGEMACH & MEYBURG 2011) nach der für RLP entwickelten Methode (AG fachliche Standards VSW 2013, 2014) näher zu untersuchen (s. 2. Untersuchungs- und Auswertemethode). Die Durchführung einer solchen für die beiden nach 2013 hinzu gekommenen Rotmilanpaare wurde im Abstimmungsprozess zum laufenden Genehmigungsverfahren bei einem Besprechungstermin mit der UNB am beschlossen. Ziel der ist es, die Vorrangfläche Franzenheim hinsichtlich der realen Flächennutzung, vor allem als Nahrungshabitat, durch die beiden neuen Rotmilan-Paare zu erfassen und danach die Auswirkungen auf die WEA-Standortplanung möglichst genau zu beschreiben und zu bewerten (vgl. LANGGEMACH & MEYBURG 2011).

4 Bezugsgröße für das vorliegende Gutachten ist die Karte des Untersuchungsgebietes Franzenheim mit den 500 m- und den 3000 m-prüfradien um die geplanten WEA-Standorte vom März 2016 (BGHplan 2016). Tabelle 1: Abstände zwischen den geplanten WEA-Standorten auf der Vorrangfläche Franzenheim und den Rotmilan-Nistplätzen im 3000 m Prüfbereich. geplanter WEA- Standort Nr. Abstand zum Rotmilan-Nistplatz [m]: RM 1 Menscherbachtal, RM 2 Domherrenwald, RM 3 Geizenburg, RM 4 Konzer Tälchen RM1 RM2 RM3 RM Untersuchungs- und Auswertemethoden Für die Untersuchung des Aktionsraumes von brütenden Rotmilanen in Rheinland-Pfalz liegt seit 2013 ein erster Vorschlag zur Untersuchungsmethode vor (AG FACHLICHE STANDARDS 2013). Seit dem existiert der Entwurf eines Leitfadens Raumnutzungsanalyse Rotmilan (AG FACHLICHE STANDARDS 2014). Dieser Entwurf ist inhaltlich zwischen den Verfassern (LUWG RLP, Staatl. Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz u. Saarland, LUA SL, BFF, Linden und BFL, Bingen) abgestimmt, und enthält neben Vorschlägen zur Untersuchungsmethode auch einen Bewertungsrahmen für die Auswertung der Geländeerhebungen und ihre artenschutzrechtliche Beurteilung. Der fachliche Abstimmungsprozess des Leitfadens in Rheinland-Pfalz ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Daher kann der Leitfaden bisher noch nicht angewendet werden (Rundschreiben des MULEWF vom und Stellungnahme des MULEWF vom ). Mit der UNB des Kreises Trier-Saarburg wurde vereinbart, dass die beiden vorliegenden Papiere dennoch vorläufig als Leitfaden für die Durchführung der zu den beiden neuen Rotmilan-Paaren auf der Vorrangfläche dienen sollen. Hinsichtlich der konkreten Untersuchungs- und

5 Auswertemethoden wird daneben auch auf die eigenen aktuellen Erfahrungen des Gutachters mit mehrjährigen Brutzeiterhebungen bei Rot- und Schwarzmilan im Ruwer-Hunsrück (NAKUMA 2014, NAKUMA 2016a) zurückgegriffen. Der Leitfaden Raumnutzungsanalyse Rotmilan für WEA-Planungen soll angewendet werden, wenn ein geplanter WEA-Standort innerhalb des empfohlenen Vorsorgeschutzabstandes (also < 1500 m) zum Rotmilan-Nistplatz oder Revierzentrum liegt oder wenn ein solches Revierzentrum weniger als 3000 m vom geplanten WEA-Standort entfernt ist und landschaftsökologische Aspekte (z.b. Habitatund Revierrequisiten) eine überdurchschnittliche Nutzung erwarten lassen (AG FACHLICHE STANDARDS 2014: 4). Solche Voraussetzungen sind bei den beiden neuen, 2013 noch nicht bestehenden Rotmilan-Revieren auf der Vorrangfläche (Revier 1 Menscherbachtal und Revier 2 Domherrenwald) gegeben (s. Tab. 1 und NAKUMA 2014). Die Rotmilan-Nistplätze Geizenburg (RM 3) und Konzer Tälchen (RM 4) liegen zum Teil sehr deutlich außerhalb des Prüfbereichs von 3000 m (s. Tab. 1). Da aus 2013 bekannt war, dass die Geizenburger Reviervögel die Vorrangfläche zumindest randlich zur Nahrungssuche nutzen (NAKUMA 2014), wurde ihre Beobachtung 2016 mit in die einbezogen. Im Rotmilan-Revier Konzer Tälchen (RM 4) wurde in 2016 erst relativ spät in der Brutzeit revieranzeigendes Verhalten festgestellt (s. 3.4). Um die Frage zu beantworten, ob dieses Rotmilan-Paar die zentrale Hochfläche bei Franzenheim mit den geplanten WEA-Standorten nicht ebenfalls im Laufe der Brutzeit nutzt, wurde auch dieses Paar im Rahmen der beobachtet. Die fand zwischen dem und dem statt. Da der Auftrag zur Durchführung erst zu diesem Zeitpunkt erteilt wurde, konnte die frühe Phase eines Rotmilan- Brutjahres mit Balz, Reviergründung, sowie die ganz frühe Brutphase in 2016 nicht für alle untersuchten Rotmilan-Reviere durchgeführt werden. Dieser Umstand ist jedoch vernachlässigbar, da dem Gutachter für das Revier Geizenburg und der BI Hockweiler für das Revier Menscherbachtal bei diesen beiden Brutpaaren der genaue Horststandort und Daten zum Revierbezug etc. aus den Vorjahren und aus 2016 bekannt sind. Der Bezug der Brutreviere Domherrenwald und Konzer Tälchen konnte, da er später erfolgte, vollständig dokumentiert werden. Neben eigenen Beobachtungen wurden in die auch alle Beobachtungsdaten der BI Hockweiler aufgenommen, die diese zwischen Mitte März und Mitte August 2016 in dem Internet-Portal Artenfinder gemeldet hat (s. Tab. 2). Ebenfalls Berücksichtigung fanden die Begehungen zur Horstsuche und Horstkontrolle zwischen Mitte März und Mitte April im Rahmen mehrjähriger ornithologischer Untersuchungen zu den Greifvögeln des Ruwer-Hunsrücks durch den Verfasser. 5 In Tabelle 3 sind die Beobachtungstage und Beobachtungszeiten der aufgeführt; außerdem ist vermerkt, welches Rotmilan-Revier bearbeitet wurde. In Karte 1 sind die Beobachtungspunkte für die enthalten. Angesichts der Größe und der Landschaftstruktur des insgesamt bearbeiteten Gebietes, das vom Saartal (Konzer Tälchen) bis auf den Ruwer-Hunsrück reichte, war es nicht möglich mit einem oder zwei zentralen Beobachtungspunkten auszukommen. Die wichtigsten Beobachtungspunkte, von denen aus regelmäßig beobachtet wurde, sind in Tabelle 2 mit Angaben zu ihrer Lage und Höhe ü. NN nochmals genauer aufgeführt. Sie sind außerdem für die jeweils beobachteten Reviere in den Karten 1 bis 3 eingetragen.

6 Tabelle 2: Wichtige Beobachtungspunkte der 2016 Beobachtungspunkt Lage Höhe ü. NN Domherrenwald Auf der Höhe 374,6 m Irsch Bei der Jagdhütte 358,1 m Talrand Franzenh. Bach Niederwald-Weg 300,0 m Franzh./Hockw./Geizenb. Umgebung Weisgerber-Hof 400,0 m Pluwig/Geizenb./Ollmuth Beim Thomas-Kapellchen 425,0 m Hochfläche Franzenheim Überm Menscherbachtal 418,0 m Hochfläche Franzenheim Überm Menscherbachtal 415,0 m Hochfläche Franzenheim Beim Heckenstreifen 390,0 m Hochfläche Franzenheim Vorm Niederwald 390,0 m Hochfläche Franzenheim Nahe der Jagdhütte 400,0 m Hochfläche Franzenheim Nahe Wegekreuz 410,0 m Pellingen Unterhalb Industriegebiet 447,7 m B 268 Nahe Mitfahrerparkplatz 420,0 m B 268 An der Bushaltestelle 365,0 m 6 Krettnach Am Weierbach 226,0 m Oberemmel Vorm Jungenwald 260,0 m Kommlingen Am Ortsausgang 270,0 m Niedermennig Beim Falkenstein 237,0 m Die Beobachtungspunkte sind in den Karten 3 bis 5 zur verortet.

7 Tabelle 3 Untersuchungszeiten der 2016 Tag Uhrzeit Stunden Tätigkeit/Quelle Revierpaar Artenfinder Menscherbachtal/Geizenburg/ Domherrenwald Artenfinder Menscherbachtal/Domherrenwald Artenfinder Menscherbachtal/Domherrenwald :00 2:30 Horstsuche Artenfinder Geizenburg :15 11:30 4:15 Horstsuche Artenfinder Domherrenwald Artenfinder Menscherbachtal/Domherrenwald :30 11:30 3:00 Horstsuche/ Überprüfung Artenfinder Menscherbachtal Artenfinder Menscherbachtal+Schwarzmilan- Beobachtung :30 10:30 2:00 Horstsuche / Überprüfung Artenfinder Domherrenwald Artenfinder Domherrenwald :30 14:30 1:00 Horstkontrolle Artenfinder Domherrenwald :30 14:45 0:15 Domherrenwald Artenfinder Domherrenwald :40 15:05 2:25 Domherrenwald :45 12:15 1:30 Menscherbachtal 15:30 17:00 1:30 Menscherbachtal :00 13:30 0:30 Menscherbachtal :10 9:30 9:35 10:00 10:10 10:55 15:25 17:05 1:20 0:25 0:45 1:40 Domherrenwald Domherrenwald Menscherbachtal Menscherbachtal Artenfinder Menscherbachtal :30 12:10 12:15 12:45 15:45 16:50 2:40 0:30 1:05 Domherrenwald Menscherbachtal Menscherbachtal

8 Tag Uhrzeit Stunden Tätigkeit/Quelle Revierpaar Artenfinder Menscherbachtal :30 11:15 3:45 Menscherbachtal :15 7:30 1:15 Domherrenwald :45 8:45 1:00 Menscherbachtal 17:00 20:00 3:00 Menscherbachtal :15 12:35 5:20 Menscherbachtal :10 8:15 0:05 Menscherbachtal 13:30 14:00 0:30 Menscherbachtal Artenfinder Menscherbachtal/Geizenburg :00 9:30 16:30 18: :15 9:55 2:30 1:30 1:40 Menscherbachtal+Schwarzmilan- Beobachtung Menscherbachtal+Schwarzmilan- Beobachtung Menscherbachtal+Schwarzmilan- Beobachtung Domherrenwald Domherrenwald Domherrenwald Menscherbachtal 10:15 12:15 12:45 13:00 2:00 0: :15 11:15 1:00 11:15 12:15 1: Artenfinder Menscherbachtal Artenfinder Menscherbachtal/Geizenburg Artenfinder Menscherbachtal/Geizenburg Artenfinder Menscherbachtal/Geizenburg :00 9:30 12:30 14:00 1:30 1:30 Menscherbachtal+Schwarzmilan- Beobachtung Menscherbachtal/Domherrenwald Artenfinder Menscherbachtal/Geizenburg Artenfinder Menscherbachtal/Geizenburg :00 12:00 4:00 Menscherbachtal :50 19:00 2:10 Menscherbachtal+Schwarzmilan- Beobachtung :50 17:00 4:10 Domherrenwald/Menscherbachtal :00 9:45 1:45 Menscherbachtal Artenfinder Menscherbachtal/Geizenburg :20 17:30 0:10 Menscherbachtal :00 9:50 0:50 Menscherbachtal Artenfinder Menscherbachtal

9 Tag Uhrzeit Stunden Tätigkeit/Quelle Revierpaar Artenfinder Menscherbachtal/Geizenburg +Schwarzmilan-Beobachtung :30 13:30 4:00 Menscherbachtal+Schwarzmilan- Beobachtung Artenfinder Menscherbachtal+Schwarzmilan- Beobachtung Artenfinder Menscherbachtal/Geizenburg :30 13:40 17:30 19:45 2:10 2:15 Menscherbachtal/Geizenburg +Schwarzmilan-Beobachtung Menscherbachtal/Geizenburg +Schwarzmilan-Beobachtung :00 13:00 13:10 16:10 3:00 3:00 Domherrenwald Menscherbachtal Artenfinder Menscherbachtal+Schwarzmilan- Beobachtung Artenfinder Domherrenwald Artenfinder Domherrenwald Artenfinder Menscherbachtal Artenfinder Menscherbachtal Artenfinder Menscherbachtal :00 13:00 4:00 Domherrenwald/Menscherbachtal Artenfinder Menscherbachtal/Geizenburg :00 7:00 9:45 10:45 10:50 14:00 1:00 1:00 3:10 / Horstkontrolle Geizenburg Domherrenwald Menscherbachtal+Schwarzmilan- Beobachtung Artenfinder Schwarzmilan-Beobachtung Artenfinder Menscherbachtal+Schwarzmilan- Beobachtung Artenfinder Menscherbachtal/Domherrenwald Artenfinder Menscherbachtal/Domherrenwald Artenfinder Menscherbachtal/Geizenburg Artenfinder Menscherbachtal Artenfinder Menscherbachtal/Geizenburg Artenfinder Domherrenwald :00 12:00 3:00 Menscherbachtal :00 13:00 15:30 18:30 5:00 3:00 Menscherbachtal+Schwarzmilan- Beobachtung/Konzer Tälchen Domherrenwald

10 Tag Uhrzeit Stunden Tätigkeit/Quelle Revierpaar :50 9:30 0:40 Menscherbachtal/Geizenburg 12:00-14:30 2:30 Menscherbachtal/Geizenburg Artenfinder Menscherbachtal :00 15:00 2:00 Domherrenwald :00 13:00 3:00 Domherrenwald/Menscherbachtal Artenfinder Domherrenwald Artenfinder Domherrenwald+Schwarzmilan- Beobachtung :00 16:30 4:30 Menscherbachtal/Domherrenwald Artenfinder Menscherbachtal/Geizenburg :30 10:30 1:00 Geizenburg 13:30 15:00 1:30 Geizenburg :30 18:00 1:30 Geizenburg Artenfinder Domherrenwald :00 14:00 4:00 Domherrenwald/Menscherbachtal Artenfinder Menscherbachtal :00 14:30 5:30 Menscherbachtal Artenfinder Menscherbachtal/Geizenburg Artenfinder Domherrenwald Artenfinder Menscherbachtal :30 14:30 5:00 Menscherbachtal Artenfinder Menscherbachtal :00 13:00 5:00 Menscherbachtal/Domherrenwald Hinsichtlich der Beobachtungszeit wurde dem Vorschlag der AG Fachliche Standards (2013, 2014) gefolgt, die pro Revierpaar 18 Beobachtungsphasen mit jeweils drei Stunden vorschlägt (insgesamt 54 h Beobachtungszeit). Am wurde zusätzlich eine Synchronbeobachtung mit zwei Beobachtern durchgeführt. Weitere Synchronbeobachtungen waren nicht notwendig, da es zu keinem Zeitpunkt der Untersuchungen zu Konzentrationen von so vielen Rotmilan-Individuen in einem Bereich der Untersuchungsfläche kam, dass die Verfolgung durch einen Beobachter nicht mehr gewährleistet gewesen wäre. Die Beobachtungen wurden in Tagesprotokollen und Tageskarten vermerkt. Zur besseren Orientierung und Vergleichbarkeit wurden, gerade am Anfang der Untersuchungen, alle Beobachtungen in ein großes Farbluftbild im Maßstab 1: eingetragen.

11 Hinsichtlich der mindestens dreistündigen Beobachtungsintervalle wurde nach den Erfahrungen des Gutachters und anderer Bearbeiter solcher n (z.b. BFL 2015) folgende Modifikation vorgenommen: Die Beobachtungen pro Revier erfolgten nicht starr von einem Beobachtungspunkt aus, sondern die Beobachtungspunkte wurden innerhalb des Beobachtungszeitraums auch gewechselt. Ferner wurden einzelne Rotmilan-Individuen über das gut ausgebaute Feldwegenetz des Untersuchungsgebietes bei ihren Nahrungsflügen individuell verfolgt und mehrfach wiedergeortet. Dadurch waren zum einen eine Steigerung der Beobachtungszahlen und damit eine breitere Datenbasis für die Auswertung der möglich, zum anderen konnten dadurch die äußeren Reviergrenzen der verschiedenen Rotmilan-Paare besser lokalisiert werden 1. Insgesamt wurde für die vier vorkommenden Rotmilanpaare in 2016 eine Beobachtungszeit von 169 Stunden für die aufgewendet. Dabei wurde jedes Revierpaar individuell an mindestens 18 Terminen beobachtet (s. Tabelle 3) und es wurden Beobachtungszeiten von 85 h (Revierpaar Menscherbachtal ) und 33 h (Revierpaar Domherrenwald) erreicht. Konnte der beobachtete Vogel einem Revier nicht eindeutig zugeordnet werden, wurden die Stunden auf die möglichen Reviere aufgeteilt. Beobachtungen durch den Verfasser erfolgten an insgesamt 43 Tagen. An 34 zusätzlichen Tagen wurden Beobachtungen der BI Hockweiler aus dem Artenfinder ausgewertet. In den einzelnen Monaten des Jahres 2016 wurden an folgender Zahl von Tagen Beobachtungen gemacht: Tabelle 4 : Beobachtungstage pro Monat 11 März April Mai Juni Juli August SUMME Gutachter Artenfinder 5 7 (11) 3 (4) 10 (13) 7 (10) 2 (3) 34 (46) In Klammern sind doppelte Beobachtungstage (Gutachter + Artenfinder) hinzugezählt. Die Vorgaben hinsichtlich der Begehungstiefe sind somit in vollem Umfang erfüllt worden. Schwarzmilane wurden in diesem Zeitraum 17 mal beobachtet, und zwar an 14 Tagen. Von den 14 Beobachtungstagen wurden Schwarzmilane an 8 Tagen vom Gutachter beobachtet, 7 Beobachtungen entstammen dem Artenfinder, wobei an einem Tag ebenfalls vom Gutachter beobachtet wurde. 1 Büro und Wohnung des Gutachters sind ca. 3 km vom Untersuchungsgebiet entfernt. Bei Fahrten nach Trier, Konz oder Zerf, die nichts mit der zu tun hatten, wurde wie in 2013 auch in 2016 oft der Weg durch das Untersuchungsgebiet gewählt. Auch dadurch war es möglich weitere Beobachtungsdaten für die zu sammeln.

12 Die Erhebung erfolgte in der Form, dass die Flugbewegungen der beobachteten Rotmilane und Schwarzmilane in eine Luftbildkarte eingetragen wurden. Außerdem wurde ermittelt, welchem Revier die beobachteten Vögel zuzuordnen waren. Wenn diesbezüglich Zweifel bestanden, wurde die Beobachtung beiden Revierpaaren zugeordnet, um auf der sicheren Seite zu sein. Die im Feld erhobenen Daten wurden entsprechend der Anleitung (ISSELBÄCHER et al. 2014) ausgewertet, indem ein Raster mit 250 Meter Rasterauflösung (festgelegt nach UTM-Gitter) im Radius von Metern um den jeweiligen Brutplatz über die Karten gelegt wurden, und für jedes Raster die gezählten Überflüge addiert (jedesmal, wenn der Rahmen der Rasterzelle überschritten wird). Damit ergeben sich für alle Rasterzellen unterschiedliche Häufigkeiten des Überflugs. Die Werte der Rasterzellen werden anschließend, beginnend mit den höchsten Werten aufaddiert, bis ein Summenwert von 75% der insgesamt gezählten Überflüge als Schwellenwert überschritten wird. Bei der Auswertung der erhobenen Daten wurde folgendermaßen vorgegangen: 1. Ermittlung der home ranges (Aktionsräume) aller Rotmilan-Paare/Reviere in der Brutsaison Hierfür wurde das Rasterverfahren mit definiertem Gitterfeld (250 x 250 m) orientiert am Blattschnitt der DGK 5 und eingepasst in das Gitternetz das Gauß-Krüger- Koordinatensystems (2 x 2 km Raster) verwendet (AG FACHLICHE STANDARDS 2014). Außerdem wurde das maximale Streifgebiet der Paare/Reviere orientiert am Minimum Konvex Polygon (MCP) (BURT 1943) kartenmäßig dargestellt Ermittlung relevanter Aufenthaltsbereiche in den überflogenen Rasterzellen mittels des 30% Schwellenwertes (vgl. AG FACHLICHE STANDARDS 2014: 13). In Tabelle 3 ist der Bewertungsmaßstab für die gemäß dem inhaltlich abgestimmten Entwurf des Leitfadens Raumnutzungsanalyse Rotmilan (AG FACHLICHE STANDARDS 2014) im Detail dargestellt (s. folgender Absatz). 3. Klassifizierung (siehe Karten 3, 4 u. 5): - Rasterflächen mit einer geringen Nutzungshäufigkeit von < 0,20 d.h. im Rahmen der Rasteranalyse wurden in diesen Bereichen in der Summe weniger als 20 % aller relevanten Flugbewegungen registriert, die insgesamt in die für das jeweilige Brutpaar eingeflossen sind. - Rasterflächen mit einer mittleren Nutzungshäufigkeit von 0,20 0,30 d.h. im Rahmen der Rasteranalyse wurden in diesen Bereichen zusammen mit den Flugbewegungen in den Rasterflächen geringer Nutzungshäufigkeit in der Summe zwischen 20 % und 30 % aller relevanten Flugbewegungen registriert, die insgesamt in die für das jeweilige Brutpaar eingeflossen sind. - Rasterflächen mit einer hohen Nutzungshäufigkeit von > 0,30 d.h. im Rahmen der Rasteranalyse wurden in diesen Bereichen in der Summe mehr als 70 % aller relevanten Flugbewegungen registriert, die insgesamt in die für das jeweilige Brutpaar eingeflossen sind.

13 Tabelle 5 Bewertungsmaßstab für die gemäß dem inhaltlich abgestimmten Entwurf des Leitfadens Raumnutzungsanalyse Rotmilan (AG FACHLICHE STANDARDS 2014) Bereiche für WEA Zulassung empfohlen Zulassung mit Nebenbestimmungen empfohlen Ausschlussempfehlung Bereiche mit < 20 % Aufenthaltswahrscheinlichkeit im Rahmen der Rasteranalyse, d.h. Aufenthaltsbereiche mit Ereigniswerten kleiner als der Schwellenwert und einer Nutzungshäufigkeit < 20 % aller relevanten Nachweise Bereiche mit % Aufenthaltswahrscheinlichkeit im Rahmen der Rasteranalyse, d.h. Aufenthaltsbereiche deren Ereigniswerte +/- 5 % vom Schwellenwert von 75 % abweichen sowie isolierte Rasterzellen mit geringer Nutzungshäufigkeit innerhalb häufig genutzter Bereiche Bereiche mit >30 % Aufenthaltswahrscheinlichkeit im Rahmen der Rasteranalyse, d.h. Aufenthaltsbereiche mit Ereigniswerten größer als der Schwellenwert und einer Nutzungshäufigkeit > 30 % aller relevanten Nachweise sowie der Bereich des 500 m-umkreises um den Horststandort 4. Vergleich der ermittelten Aktionsräume ( home ranges ) und maximalen Streifgebiete in 2016 mit anderen aktuellen home ranges/streifgebieten von Rotmilanen aus dem Ruwer- Hunsrück und der Südeifel (BFL 2015, NAKUMA 2014, 2016 a,b). Für das Rotmilan-Paar Geizenburg (RM 3) waren diese Räume bereits 2013 einmal ermittelt worden (NAKUMA 2014). Für dieses Brutpaar war dadurch die Möglichkeit gegeben, die Räume aus zwei Brutsaisons miteinander zu vergleichen Betrachtung der bisher bekannten Lokalpopulation von Rotmilan und Schwarzmilan im Ruwer-Hunsrück (siehe Untersuchung der Summationswirkung = Anlage 4 zum Avifaunistischen Gutachten).

14 3 Ergebnisse der n 2016 In Karte 8 sind die Aktionsräume aller Rotmilan-Revierpaare dargestellt, die im Rahmen der in 2016 gefunden wurden. Unter dem Begriff Aktionsraum (home range) ist hier das maximale Streifgebiet eines Revierpaares zu verstehen (vgl. z.b. SCHÄFER 1992). Die relative Nutzungshäufigkeit bestimmte Teile des Aktionsraumes durch die Revierpaare bleibt hier zunächst unberücksichtigt. Insgesamt wurden im Radius von 3000 m um den geplanten Windpark Hinweise auf vier Rotmilan- Reviere gefunden. Davon brüteten zwei Rotmilan-Revierpaare erfolgreich (Revierpaare Menscherbachtal, Geizenburg), während zwei Revierpaare nicht erfolgreich waren (Revierpaare Domherrenwald, Konzer Tälchen). Im Radius von 500 m um die WEA des geplanten Windparks lag nur der Aktionsraum des Revierpaares Menscherbachtal (s. Karte 8). Die Aktionsräume der anderen Rotmilan-Reviere verteilten sich, mit nur geringen Überlappungen, östlich (Revierpaar Geizenburg), nördlich (Revierpaar Domherrenwald) und westlich (Revierpaar Konzer Tälchen) des Revierpaares Menscherbachtal. Auf die einzelnen Reviere wird im Folgenden näher eingegangen. Die Ausdehnung der betrachteten Rotmilan-Reviere wurde in Karte 8 in der Gesamtschau dargestellt Das Rotmilan-Revierpaar Menscherbachtal Das Revier der Brutvögel am Talrand des Menscherbachtales umfasste 2016 den in Karte 8 dargestellten Raum. Das Revier wurde in 2016 Ende März/Anfang April bezogen (Balzaktivitäten und Kopula z.b. am (NILLES mündl.)). Die Jungvögel flogen in der 27. KW aus und blieben mit ihren Eltern bis zum Ende der vorliegenden Untersuchung (Ende August) im Brutrevier. Der Horststandort lag am Rande des Menscherbachtales in einem schmalen Eichenwald mit Altholz, südwestlich der geplanten WEA. Der Aktionsraum dieses Paares erstreckte sich von dort vorwiegend nach Norden und Westen. Dabei umfasste der Aktionsraum vor allem die landwirtschaftlich genutzten Hochflächenrücken und die Talauen und ränder bis in die Umgebung von Franzenheim und Hockweiler. Das Ergebnis der (siehe Karte 4) ergab, dass das Revierpaar in 2016 vor allem die nähere Umgebung des Horststandortes und die Offenlandbereiche nördlich davon zur Nahrungssuche nutzte (Bereiche mit einer Nutzungshäufigkeit > 0,30). Hierbei handelt es sich um Grünlandflächen im Menscherbachtal, sowie Acker- und Grünlandflächen auf dem Hochflächenrücken nördlich des Brutplatzes. Die wichtigsten Nahrungshabitate waren hier während der Brutsaison die mehrfach gemähten Wiesenareale. In diesen Bereichen hoher Nutzungsintensität liegen zwei der geplanten WEA-Standorte (Nr. 1+2) in einer Entfernungen von jeweils ca. 550 m zum Horststandort (s. Karte 4 u. Tabelle 1). Die übrigen WEA-Standorte liegen in Bereichen geringer Nutzungsintensität (Nutzungshäufigkeit < 0,20) bzw. im Randbereich einer Nutzungsintensität von

15 0,2 0,3, oder sie wurden im Rahmen der Beobachtungen zur von den Rotmilanen nicht aufgesucht (s. Karte 4). Im Rahmen der wurden für das Revierpaar zwei weitere, kleinere Aufenthaltsbereiche ermittelt, die von den Brutvögeln ebenfalls häufig aufgesucht wurden (Nutzungshäufigkeit > 0,30). Hierbei handelt es sich um den Hochflächenrücken nordöstlich des Weisgerberhofes, sowie die Offenlandbereiche um den Steinbruch am Ortsrand von Hockweiler (s. Karte 4). Der Bereich beim Weisgerberhof erreichte diese hohe Nutzungsintensität allerdings nur temporär zur Zeit der Grünlandmahd am 19. und In diesem Bereich wurde das Grünland, nach langer Unterbrechung infolge des regnerischen Wetters, im weiten Umfeld als einziges überhaupt weiter gemäht. Das wirkte daher als kurzzeitiger Magnet nicht nur für die Brutvögel des Menscherbachtals sondern auch für die Brutvögel des Revierpaares Geizenburg und für weitere Rotmilan-Individuen von Brutpaaren des gesamten Ruwer-Hunsrücks. Die hohe Nutzungsintensität, die am Ortsrand von Hockweiler festgestellt werden konnte, liegt wahrscheinlich einmal darin begründet, dass hier ein besonders strukturreicher Offenlandbereich mit vielen Extensivweiden, Obstbäumen, dem Steinbruchrand usw. vorhanden ist. Dieses Areal wurde sowohl von den Reviervögeln des Menscherbachtals als auch von denen aus Geizenburg und seltener von denen des Domherrenwaldes zur Nahrungssuche aufgesucht. Zudem liegt hier eine besonders hohe Beobachtungsintensität vor, die über die Anforderungen im Rahmen der eigentlich hinausgeht. Diese beiden Areale hoher Nutzungsintensität liegen östlich des geplanten Windparks in einer Entfernung von 1500 m bis 2000 m. 3.2 Das Rotmilan-Revierpaar Domherrenwald 15 Das Revier der Brutvögel des Domherrenwaldes umfasste 2016 den in Karte 8 dargestellten Raum. Das Revier wurde in 2016 erst Mitte April bezogen (erste Balzaktivitäten z.b. am (NILLES mündl.)). Noch am wurden beide Altvögel über dem Revierzentrum mit dem potenziellen Horststandort im Domherrenwald balzend beobachtet. Ab dem wurden regelmäßig Nahrungssuchflüge festgestellt. Gegen Mitte Juni wurde das Revier aus unbekannten Gründen aufgegeben. Spätere Rotmilan-Beobachtungen in diesem Revier betrafen Rotmilan-Individuen auf langen Suchflügen, die kein Revierverhalten zeigten. Die für das Revier Domherrenwald basiert daher nur auf den Daten bis zur Aufgabe der Brut. Der Aktionsraum des Revierpaares schließt nördlich an das Revier Menscherbachtal an. Der Aktionsraum umfasste die Wald- und Offenlandflächen beiderseits des Franzenheimer Bachtals zwischen Hockweiler, Trier- Kernscheid und der L 143. Das Ergebnis der (s. Karte 3) ergab, dass dieses Revierpaar einerseits den kleinen, landwirtschaftlich genutzten Rücken südlich des Domherrenwaldes (Revierzentrum) und andererseits die Grünland- und Ackerflächen östlich des Franzenheimer Bachtales zwischen Hockweiler und Irsch schwerpunktmäßig zur Nahrungssuche nutzte (Nutzungshäufigkeit > 0,30). Zwischen diesen beiden Bereichen wurde das enge Franzenheimer Bachtal bei der Nahrungssuche häufig überflogen. Ein weiterer kleiner Bereich mit hoher Nutzungsintensität lag im Offenland um die Abzweigung der L 143 nach Korlingen, als Raum mit einer besonders günstigen Thermik für Nahrungsflüge

16 Der offene Hochflächenrücken mit dem geplanten Windpark liegt südwestlich dieses Rotmilan- Reviers. Die WEA-Standorte in diesem Bereich liegen zwischen 1950 m und 2900 m vom Revierzentrum dieses Paares entfernt. Die ergab keine Hinweise, dass die Umgebung der WEA-Standorte vom Rotmilan-Revierpaar Domherrenwald aufgesucht wurde. 3.3 Das Rotmilan-Revierpaar Geizenburg Der Aktionsraum des Revierpaares Geizenburg umfasste 2016 den in Karte 8 dargestellten Raum. Das Revier wurde in 2016 Ende März/Anfang April bezogen (am wird gebrütet. (Michels mündl., eigene Beobachtungen)). Die Jungvögel flogen in der KW 26 aus und blieben mit ihren Eltern bis mindestens Ende Juli im Brutrevier. Das Rotmilan-Revier am Rand des Ruwertales bei Geizenburg ist seit mindestens 10 Jahren regelmäßig besetzt (Beobachter: GAUER, MICHELS, SMOLIS, KIEFER). In den letzten 5 Jahren lag der Bruterfolg bei durchschnittlich 2,6 flügge gewordenen Jungvögeln pro Jahr. Das Brutrevier ist damit von zentraler Bedeutung für die Lokalpopulation des Rotmilans im Ruwer-Hunsrück. Wie schon 2013 lag der Aktionsraum 2016 weitgehend außerhalb des 3000 m-radius um den geplanten Windpark. In 2016 überlappten sich die Aktionsräume der Reviervögel von Geizenburg und dem Menscherbachtal östlich der geplanten Windparkfläche im Bereich des Franzenheimer Bachtals bis auf die Höhe von Hockweiler (s. Karte 8). Im Jahr 2013, als das Revier Menscherbachtal nicht besetzt war, reichte der Aktionsraum des Revierpaares Geizenburg weiter nach Westen bis auf die Höhe von Pellingen. 16 Der offene Hochflächenrücken mit dem geplanten Windpark liegt westlich dieses Rotmilan-Reviers. Die WEA-Standorte in diesem Bereich liegen zwischen 4600 m und 5600 m vom Revierzentrum dieses Paares entfernt. Im Rahmen der Beobachtungen in 2016 ergaben sich keine Hinweise, dass die Umgebung der WEA-Standorte vom Revierpaar Geizenburg aufgesucht wurde. Eine detaillierte mit der Ermittlung von Nutzungshäufigkeiten bestimmter Flächen wurde daher in 2016 nicht durchgeführt. 3.4 Das Rotmilan-Revierpaar Konzer Tälchen Das Revier der Brutvögel im Konzer Tälchen bei Krettnach umfasste 2016 den in Karte 8 dargestellten Raum. In der Brutsaison 2016 wurde in diesem Revier der erste, länger verweilende Rotmilan am beobachtet (ein Rotmilan in tiefem Nahrungsflug am Ortsrand von Krettnach). Bei den in den nächsten Wochen wiederholten Kontrollen der bekannten Großvogelhorste im Jungenwald und am Falkenstein sowie bei den Beobachtungen, ob die Reviervögel des Menscherbachtales das Konzer Tälchen als Nahrungshabitat nutzen, wurden im Konzer Tälchen keine Rotmilane mit revieranzeigendem Verhalten (Balzaktivitäten, Kopula, Nahrungsflüge mit Rückkehr an ein eingrenzbares Revierzentrum) festgestellt. Erst am wurden erstmals zwei Rotmilane über den Weinbergen und dem Großwald bei Obermennig bei Nahrungsflügen und im Balzflug angetroffen. Daraufhin wurden die Beobachtungen für dieses potenzielle Rotmilan-Revier verstärkt. Die Beobachtungen erbrachten jedoch keine Hinweise darauf, dass hier in der Brutsaison 2016 ein

17 dauerhaft besetztes Rotmilan-Revier bestanden hat. Dieses Revier war daher in 2016 lediglich kurzzeitig im Juni besetzt. Eine ausführliche mit der Ermittlung von Nutzungshäufigkeiten war aufgrund der wenigen Beobachtungsdaten für dieses Revierpaar nicht möglich. Abgrenzbar war lediglich der Aktionsraum dieses Paares (s. Karte 8). Hieraus ergaben sich keine Hinweise, dass dieses Revierpaar während seiner Anwesenheit im Konzer Tälchen das Menscherbachtal und den anschließenden Hochflächenrücken mit dem geplanten Windpark als Nahrungsraum nutzte. Für den Rotmilan sind während der Brutsaison regelmäßig Umsiedlungen innerhalb der potenziell verfügbaren Reviere einer Lokalpopulation bekannt, da er vielfach über Ausweichhorste verfügt (s. WALTZ 2005, BEZZEL 1985). Wahrscheinlich handelt es sich bei dem Rotmilan-Brutpaar im Konzer Tälchen in 2016 um eine solche Umsiedlung. Bei allen sechs Rotmilan-Brutvögeln der drei Brutreviere in 2016 bestand nicht die Möglichkeit, die Vögel einfach durch bestimmte Gefiedermerkmale, wie z.b. durch Mauserlücken etc. individuell zu unterscheiden (s. NAKUMA 2014). Daher kann nicht gesagt werden, ob es sich beim Rotmilan-Brutpaar im Konzer Tälchen vielleicht um die Brutvögel des Reviers im Domherrenwald handelt, die dieses Revier um Mitte Juni aufgegeben haben (s. 3.3) 3.5 Schwarzmilan-Beobachtungen und In der Brutsaison 2016 wurden an insgesamt 14 Tagen im 3000 m-radius und seiner Umgebung Schwarzmilane beobachtet (s. Tabelle 3). Die Beobachtungen erstreckten sich zwischen dem und dem Der Schwerpunkt der Beobachtungen lag im Juni mit 8 Beobachtungen (inkl. Artenfinder). Insgesamt erfolgten 8 Beobachtungen im Rahmen der für den Rotmilan, im Artenfinder wurden 7 Beobachtungen angegeben, von denen 1 am selben Tag wie die Beobachtung während der erfolgte. In der Regel waren es ein oder zwei Schwarzmilan-Indiviuen pro Beobachtung. Die Beobachtungen lieferten keinen Hinweis darauf, dass im 3000 m-radius in 2016 ein Schwarzmilan-Brutrevier bestanden hätte, da keine Schwarzmilane mit revieranzeigendem Verhalten (Balzaktivitäten, Kopula, Nahrungsflüge mit Rückkehr an ein eingrenzbares Revierzentrum usw.) festgestellt wurden. Da Schwarzmilane sehr weite Nahrungsflüge unternehmen können (z.b. WALTZ 2005) ist vielmehr davon auszugehen, dass es sich bei den beobachteten Schwarzmilanen um nichtbrütende Nahrungsgäste bzw. um Brutvögel aus den Naturräumen Saar- und Moseltal, Ruwer-Hunsrück oder andere gehandelt hat. In 2016 waren viele nichtbrütende Schwarzmilane in der Südeifel, dem Hunsrück und ganz Luxemburg anzutreffen (eigene Beobachtungen, SCHORR mündl.). 17 In Karte 5 ist die Verteilung der Schwarzmilan-Beobachtungen in 2016 näher dargestellt. Hierfür wurde in Anlehnung an die methode beim Rotmilan für den Schwarzmilan die Beobachtungs-Verteilung in drei Häufigkeitsklassen, bezogen auf Rasterzellen der Kantenlänge 250m, aufgeführt. Die Häufigkeitsklassen waren mit 1-2, 3-4 und 5-6 Brutzeitbeobachtungen sehr gering. Bereiche mit häufigeren Beobachtungen waren stets die grünlandreichen Teile des Menscherbachtales mit dem südlichen Hochflächenrand, sowie das Franzenheimer Bachtal mit den Seitentälchen. Wie beim Rotmilan (s. Karte 4) wirkte sich die Fortsetzung der Grünlandmahd im Bereich des Weisgerberhofes auch für den Schwarzmilan als kurzzeitiger Magnet aus.

18 In Karte 5 deuten die Beobachtungen von weit abfliegenden Schwarzmilanen z.b. Richtung Niedersehr/Zerf und Richtung Niedermennig/Konz auf mögliche Brutplätze deutlich außerhalb des 3000 m-radius hin. In Karte 8 sind mögliche Schwarzmilan-Brutplätze in der weiteren Umgebung des Windparks aufgeführt. Die Beobachtungsdaten aus dem Artenfinder beim Brubacher Hof aus 2014 beziehen sich auf jeweils ein nahrungssuchendes Individuum am und über der Landwirtschaftsfläche (vgl. artenfinder.rlp.de, SCHELL (Büro Fischer) schriftl.). Ein Brutrevier lässt sich aus diesen Beobachtungen nicht ableiten. In 2016 wurden im Rahmen der im nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes überhaupt keine Schwarzmilan-Beobachtungen gemacht. Am Waldrand des Oberlaufs des Franzenheimer Bachtals existiert vom ein Hinweis auf ein Schwarzmilanrevier (artenfinder.rlp.de). Im Rahmen der Untersuchungen 2016 konnte dieses Revier nicht bestätigt werden; wieder besetzt war jedoch das Schwarzmilan-Revier in einem Eichenwald am Klinkbach bei Paschel (s. Karte 8). Hier brütet der Schwarzmilan seit mindestens 2013 erfolgreich (2016: 3 Jungvögel, eigene Beobachtung, MICHELS mündl.). Im Bereich des geplanten Windparks wurden lediglich an seinem Südrand (südl. der WEA-Standorte 1 und 2) etwas regelmäßiger nahrungssuchende Schwarzmilane beobachtet. Alle weiteren Schwarzmilan-Beobachtungen lagen außerhalb der zentralen Hochfläche mit dem geplanten Windpark. 4 Bewertung der Auswirkungen des geplanten Windparks Franzenheim Interpretation der Ergebnisse der Der geplante Windpark Franzenheim befindet sich bezüglich eines der untersuchten Rotmilan- Brutpaare (Menscherbachtal) innerhalb des empfohlenen Schutzabstands von 1500 m um den Brutplatz. Der Abstand zu den WEA-Standorten 1 und 2 beträgt nur m. Die beiden WEA- Standorte befinden sich außerdem in Bereichen mit >30% bzw % Aufenthaltswahrscheinlichkeit des Brutpaares, so dass ein Verzicht auf beide WEA-Standorte erforderlich ist. Die übrigen 5 WEA-Standorte (Nr. 3 7) sind im Hinblick auf Rotmilan und Schwarzmilan als weniger problematisch zu betrachten. Die ergab in diesen Bereichen eine Aufenthaltswahrscheinlichkeit von <20%. Für solche Bereiche wird nach der Methodik eine Genehmigungsfähigkeit von WEA festgestellt. Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko durch Vogelschlag kann damit formal ausgeschlossen werden. Da die Abstände aller WEA-Standorte zu bekannten Horstplätzen >500m betragen, sind keine erheblichen Störungen des Brutgeschäfts während der Brutzeit zu befürchten. Es werden keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten einschließlich essenzieller Nahrungshabitate beeinträchtigt. Verstöße gegen 44 BNatSchG können damit formal ausgeschlossen werden.

19 4.2 Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen Die Rücknahme der beantragten Genehmigung für die WEA-Standorte 1 und 2 stellt die entscheidende Vermeidungsmaßnahme dar, weil in diesem Bereich den Ergebnissen der zufolge ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko bestanden hätte. Für die übrigen 5 WEA ist anhand der Ergebnisse der Funktionraumanalyse ein erhöhtes Kollisionsrisiko nicht zu erwarten. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass dies nur für die aktuell gegebenen Bedingungen zutrifft. Da der Rotmilan kein Meideverhalten gegenüber WEA zeigt, könnte eine Steigerung der Attraktivität des Nahrungshabitats im Bereich des Windparks zu einem erhöhten Tötungsrisiko führen. Aufgrund der Tatsache, dass der empfohlene Schutzabstand von 1500 m nicht eingehalten werden kann, sind deshalb - wie bereits in Teil II des Avifaunistischen Gutachtens (NAKUMA 2014) beschrieben - Maßnahmen durchzuführen, die die Attraktivität des Umfelds der WEA als Nahrungshabitat möglichst gering zu halten, bzw. im Falle eines temporär attraktiven Nahrungsangebots (gute Erreichbarkeit von Beutetieren nach Mahd oder Ernte) ein erhöhtes Risiko vermeiden. Dazu werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen (siehe RICHARZ et al, 2012): - Der Bereich um den Fuß der WEA soll nicht durch Umbruch oder Mahd während der Zeit der Anwesenheit der Milane zu einer Anlockung der Vögel führen. Die Pflege der Flächen darf nur während des Winterhalbjahres (nach Abzug der Vögel, bzw. vor der Rückkehr aus dem Winterquartier) erfolgen. Die Pflege soll möglichst nur in mehrjährigem Turnus erfolgen. Als (bessere) Alternative ist eine Bepflanzung mit niedrigen Sträuchern zu empfehlen, die regelmäßig zurückgeschnitten werden, damit keine Ansitzwarten entstehen Im Falle von Grünlandmahd oder Ernte von Ackerflächen oder Umbruch von Flächen in einem Umkreis von 150 m um die WEA-Masten (Rotor-Radius + 50 m Puffer) soll die entsprechende WEA kurzzeitig abgeschaltet werden (ab Mahdbeginn bzw. Erntebeginn und an den 3 darauffolgenden Tagen von Sonnenaufgang bis untergang., bzw. solange, bis das Mähgut von der Fläche abgeräumt ist). Hierzu sind Vereinbarungen mit den Bewirtschaftern zu treffen, damit diese ihre Tätigkeit dem Betreiber ankündigen. - Als ergänzende Maßnahme mit dem Ziel, Nahrungsflüge in sichere, anlagenferne Bereiche zu lenken und das Kollisionsrisiko so noch weiter zu minimieren, wird empfohlen, eine Aufwertung des unmittelbaren Umfelds des Brutplatzes oder benachbarter, abseits des Windparks gelegener Flächen durchzuführen. Hierzu könnten Ackerflächen in möglichst extensiv genutztes Grünland umgewandelt werden oder Vielschnittflächen im Grünland mit gestaffelten Mahdterminen angelegt werden. - Eine Pflanzung von Bäumen als Sitzwarten in risikoarmen Nahrungshabitaten, z.b. entlang von Wirtschaftswegen abseits des Windparks (anstelle der risikobehafteten Nutzung von Masten der Hochspannungsleitung) wäre eine sinnvolle Ergänzung. - Es soll keine Umwandlung von Mähwiesen in Standweiden oder Mähweiden, sowie auch keine Neuanlage von Stand- oder Mähweiden im 100 m-radius um die WEA-Standorte erfolgen.

20 4.3 Avifaunistisches Windpark-Monitoring: Rotmilan Zu Zeiten der Grünlandmahd sollte das Verhalten des Rotmilan-Revierpaares im Hinblick auf die Nahrungssuche durch einzelne Begehungen kontrolliert werden, um das Erfordernis einer kurzzeitigen Anlagenabschaltung zu prüfen und ggf. zu modifizieren. Zu Zeiten der Nahrungssuche im Familienverband nach Ausfliegen der Jungvögel sollten ebenfalls einzelne Begehungen durchgeführt werden, um mögliche stark genutzte Nahrungshabitate in der jeweiligen Brutsaison zu identifizieren und ggf. in die kurzzeitige Anlagenabschaltung einzubeziehen. 5 Gesamteinschätzung der Auswirkungen des Windparks Franzenheim auf die lokale Population von Rotmilan und Schwarzmilan Aufgrund der Ergebnisse der aktuellen zu den potenziell betroffenen Rotmilan-Brutpaaren wurden zwei geplante WEA-Standorte (Nr. 1 u. 2) aus den Antragsunterlagen zurückgezogen. Diese beiden WEA-Standorte waren nur 550 m vom Horst des Revierpaares Menscherbachtal entfernt. Die verbleibenden 5 WEA liegen allerdings weiterhin in einem Abstand <1500 m zum Nistplatz des Rotmilanpaares Menscherbach, also in einem Bereich, der grundsätzlich einem sehr hohen Konfliktpotenzial zuzuordnen ist. (Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz). Da die jedoch eine Nutzungshäufigkeit <20%, also im grünen Bereich ergab, ist dennoch nicht von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko auszugehen. 20 Da die Fortpflanzungs- und Ruhestätte in ihrer ökologischen Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird, ist keine CEF-Maßnahme erforderlich. Allerdings ist es unter Vorsorgegesichtspunkten angezeigt, Maßnahmen festzulegen, die eine mögliche Attraktivitätssteigerung des Bereiches des geplanten Windparks vermeiden. Hierzu zählen zum einen die benannten Maßnahmen, die den Bereich um den Mastfuß als Nahrungshabitat unattraktiv machen. Empfehlenswert sind zudem Maßnahmen, die Flächen in risikoarmen Bereichen um den Brutplatz als Nahrungshabitat aufwerten. Zusätzlich ist eine kurzzeitige Abschaltung von WEA während der Mahd oder Ernte in ihrem Umfeld zu einer Vermeidung von Kollisionen vorzusehen. Diese Vermeidungsmaßnahmen tragen mit dazu bei, das Kollisionsrisiko für Rotmilane und andere Greifvögel weiter zu minimieren. Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist durch ein Monitoring zu überprüfen.

21 6 Literatur AG fachliche Standards der Vogelschutzwarten (Richarz, K., Hormann, M., Isselbächer, T., Stübing, S., Gelpke, C., Korn, M., Kreuziger,J. Bearb.) (2013): Aktionsraumanalyse Rotmilan. Untersuchungsrahmen für Windenergieplanungen in Rheinland-Pfalz. Teil 1. Frankfurt, Mainz, Linden: 9 pp. AG fachliche Standards der Vogelschutzwarten (Isselbächer, T., Stiefel, D., Hormann, M., Korn, M., Stübing, S., Gelpke, C., Kreuziger,J., Grunwald, Th., Simon, L., Braunberger, C. Bearb.) (2014): Leitfaden Rotmilan. Untersuchungs- und Bewertungsrahmen für Windenergieplanungen in Rheinland-Pfalz. 2. inhaltlich abgestimmter Entwurf Langversion. Mainz, Frankfurt, Linden: 22 pp. BFL (2015): Ornithologisches Fachgutachten zu windkraftsensiblen Brutvogelarten am geplanten Windkraftstandort Mehring II und Detzem (Kreis Trier-Saarburg). i.a. von juwi engeriepröjekte, Wörrstadt: 36 pp + Karten. BGHplan (2016): Luftbild mit Bearbeitungsgebiet 500m, 3000m WKA-7 Standorte Franzenheim März 2016 M10 verkleinert. Burt, W.H. (1943): Territoriality and home range concepts for mammals. Journal of Mammalogy 24: FÖA [Faunistisch-Ökologische Arbeitsgemeinschaft] (2012): Rahmenstudie Windenergie zur Berücksichtigung des Arten und Biotopschutzes im Kreis Trier-Saarburg und im Gebiet der Stadt, Trier: 56 pp + Anhänge, Karten. 21 Gedeon, K., Grüneberg, C., Mitschke A., Sudfeldt, C. und Mitarbeiter (2014): Atlas Deutscher Brutvogelarten. Münster: 800 pp. Gienandt, M., Uhlig, A. (Bearb.) (2013): Teilflächennutzungsplan Windenergie der Verbandsgemeinde Ruwer. Umweltbericht Entwurf. (Fischer + BHM) Trier: 39 pp. LAG-VSW [Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten] (2007): Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. Ber. Vogelschutz 44: LAG-VSW [Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten] (2016): Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. Ber. Vogelschutz 51 [2014]: MULEWF [Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland- Pfalz): Leitfaden Raumnutzungsanalyse Rotmilan. Rundschreiben vom und Stellungnahme vom ). NaKuMa (Smolis M., Becker, N., Krohne, Th. (2010): Beiträge zum ADEBAR-Landesbeitrag Rheinland- Pfalz [MTB 6107/08, 6206/07, 6304/5/6/7, 6405/6]. Pluwig: 145 pp. unveröff. Mskr.

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