Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Organisatorisches

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1 Organisatorisches Wichtig: bitte bis Ende dieser Woche in AG-Listen eintragen (JurSem, Eingangsbereich) bitte bis Ende nächster Woche zur Teilnahme an der Anfängerübung anmelden. Formulare sind an der Pforte des JurSem erhältlich Abgabe der Formulare bei mir oder bei Frau Zdunek, JurSem, EG, Zimmer 006 täglich von 9-12 Uhr oder von Uhr

2 Fall 1: Was macht die neue Bundeskanzlerin? 1. Wäre der Organisationserlass verfassungsmäßig? formelle Verfassungsmäßigkeit, insbesondere: Organkompetenz der Bundeskanzlerin materielle Verfassungsmäßigkeit 2. Könnte die D-Fraktion mit Aussicht auf Erfolg gegen den Organisationserlass vorgehen? Verfassungsprozessrecht

3 I. Formelle Verfassungsmäßigkeit ZVF-Formel, hier v.a. Zuständigkeit problematisch. ausdrückliche Zuweisung der Organisationsgewalt? Art. 64 Abs. 1 GG anders z.b. Art.. 45 Abs. 3 LV BW! konkludente Zuweisung der Organisationsgewalt? Organisationsgewalt BK plus Organisationsgewalt ( Zugriffsrecht ) BT?

4 Kernproblem Organisationsgewalt ( Zugriffsrecht ) BT? Beide Organisationsgewalten können nebeneinander bestehen Grds. hat Parlament umfassendes ZugriffsR (h.m.) Aber: Kernbereich der Exekutive? Begründung: Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 und 3 GG) Reichweite des Kernbereichs? materielles Kabinettsbildungsrecht (Art. 64 GG) vs. Budgetrecht des Parlaments (Art. 110 GG) gewaltenübergreifende Bedeutung (str.)

5 I. Formelle Verfassungsmäßigkeit (Forts.) ausdrückliche Zuweisung der Organisationsgewalt ( ) konkludente Zuweisung der Organisationsgewalt (+) ( ) wenn (+), dann normal weiter; wenn ( ), hilfsgutachtlich: Konkurrierende Organisationsgewalt oder Exklusivkompetenz des Parlaments? Exklusivkompetenz nur (+), wenn Vorbehalt des Gesetzes (VdG) eingreift

6 Vorbehalt des Gesetzes für Organisationsakte der BReg? Begründung des VdG: Art.20 Abs. 2 Satz 1 GG Art. 20 Abs. 3 GG Demokratieprinzip Rechtsstaatsprinzip Art. 2 Abs. 1 GG Wesentlichkeitstheorie: VdG mutiert zum allgemeinen VdP

7 Vorbehalt des Gesetzes für Organisationsakte der BReg? (Forts.) Existenz eines sog. institutionellen VdG? Richtigkeit durch Verfahren keine Flucht des BT aus seiner originären Verantwortung vs. Flexibilität und Eigenverantwortung des BK actus contrarius müsste wieder ein Parlamentsakt sein wenn (+): Ist die Zusammenlegung wesentlich? (P) Maßstab? Grundrechte ( ), Staatsstrukturprinzipien (Art. 20 Abs. 1-3 GG)? wohl auch ( ).

8 II. Materielle Verfassungsmäßigkeit Art. 62 GG? Art. 96 Abs. 2 Satz 4 GG? Prinzip der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 und 3 GG)? Rechtsstaatsprinzip? Richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG) III. Ergebnis: Der Organisationserlass ist... formell verfassungsmäßig (a.a bei guter Begründung vertretbar) materiell ebenfalls verfassungsmäßig.

9 Frage 2: Rechtsschutz der D-Fraktion Vorüberlegung I. Zulässigkeit statthafte Verfahrensart: Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG Beteiligten- und Prozessfähigkeit Antragsgegenstand Antragsbefugnis Konkretisierung durch 64 BVerfG, ( unmittelbar gefährdet ist ) II. Begründetheit: s. oben Frage 1 III. Ergebnis

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