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1 Anlage 4a: Zum Nachweis des betrieblichen Eigenkontrollsystems von Schlachtstätten, Zerlege- und Fleischhandelsbetrieben, Fleischerfachgeschäften und landwirtschaftlichen Direktvermarktern innerhalb des Etikettierungssystems der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (DE BLES0021-0); Stand: Sept Der/ die Verantwortliche für die Umsetzung der Rindfleischetikettierung im Betrieb bestätigt durch Unterschrift auf einer eigens erstellten Eigen- Checkliste (Muster siehe Anlage), dass die nachfolgenden Punkte kontinuierlich im Betrieb geprüft werden und im Einzelnen auch eingehalten sind: A) Zur Einstufung / Etikettierung der Tiere - bzw. des Fleisches - in die Module des Etikettierungssystems der LWK I. Grundvoraussetzungen: 1. Der Betrieb muss in das/ die Modul(e) des Etikettierungssystem der LWK vertraglich eingebunden sein. Es dürfen nur solche Angaben zum Fleisch gemacht werden, die einerseits gesetzlich (obligatorisch) gefordert - und andererseits dem Betrieb auch "fakultativ" - über die Teilnahme am entsprechenden Modul innerhalb des Etikettierungssystem - von der LWK genehmigt worden sind! 2. Die Programmfähigkeit der angelieferten Tiere/ des Fleisches wird anhand der nachfolgend benannten Dokumente geprüft. (z.b.: Herkunft (geb., gemästet, geschl. in:) Deutschland" (oder im and. Staat; - oder einer def. Region, die im Et.-System genehmigt ist) über Tierpass). 3. Qualitätsvorgaben 3.1. Klassifizierung/ Einstufung/ Kategorie (Geschlecht, Rasse, Alter der Schlachtkörper) : - entsprechend der VO über gesetzl. Handelsklassen für Rindfleisch ; - in Kombination mit Tierpass [A (Jungbulle), B (Bulle), C (Ochse), D (Kuh), E (Färse), Z (Jungrind) oder V (Kalb)]; Hdkl.: E, U, R, O, P; Fettgewebsklassen der Schlachtkörper in Kl.: 1, 2, 3, 4, 5); 3.2.: Fleischreife Edelteile : - nach definierter Zeitvorgabe; - nach DFD-Ausschluss ; - oder nach Ergebnis der ph-wert Messung ; 3.3.: zur Dauer Aufzucht/ Mast in definierter Erzeugungsregion (direkt vor Schlachtung; z.b. - mind. 6 Mon. in Rheinl.-Pfalz-Saar beim "MFP Qualität!) 3.4: nach weiteren, differenzierten Angaben zum Ort der: Geburt, Aufzucht, Schlachtung, Zerlegung; - oder auch zur Fütterung (z.b. überwiegend mit Grundfutter, mit Beachtung der Positivliste ), zum Haltungsverfahren (z.b. Mutterkuhhaltung), zum Transport/ - zur Transportdauer usw. > durch Erzeugererklärung zum Tier / - oder Lieferschein an Ware / zum Fleisch. II. Für die jeweiligen Module im Etikettierungssystem der LWK RLP gilt: II.1 "Basis-Variante"; Belegführung über: Tierpass (und/oder Lieferschein(e)/Rechnungen; und Etiketten an / bei der Ware; Obligatorische Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben; - und dem entsprechend immer zu etikettieren. Fakultative, im Detail separat belegte/ dokumentierte - und von der BLE für die Basisvariante auch genehmigte Angaben zur regionalen Herkunft (- geb., gemästet, geschl. in:...); - zum: Geschlecht, Alter, Rasse, Gewicht, Kategorie, Fleischreife, Schnittführung, Transportdauer, Mutterkuhhaltung usw. des Fleisches, können ergänzend etikettiert werden, wenn Belege vorliegen! II.2 Marken- / und Qualitätszeichenprogramme a) Markenfleisch-Programm "Qualität" der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (MF-Qualität): Belegführung über: Tierpass / Lieferschein(e)/ Rechnungen/ Etiketten an / bei der Ware; Tiere: Herkunft Deutschland (Geburt, Mast, Schlachtung in Deutschland); - vor Schlachtung mind. 6 Mon. in Region Rheinland- Pfalz* / Saarland* (d.h. entweder in den Bundesländern RLP und / oder Saarland) gehalten/ aufgezogen/ gemästet; Zerlegung:. /Deutschland (oder sonstige genehm. reg. Angaben; - in Kombination mit D ); Qualität: Kategorie: A, C, D, E, Z, V (C, D u. E aber nur bis max. 36 Mon. alt); Handelsklassen: E, U, R, O (und P auch bei Z und V); Schlachtgewicht: A: < 420 kg; C: < 380 kg; D und E: < 350 kg; Z: < 230 kg; V: < 150 kg SG. Nachgewiesene, von der BLE für das Modul MF Qualität genehmigte Angaben können ergänzend etikettiert werden. 1

2 b) Markenfleisch-Programm "Qualität Premium" der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (MF-Qualität - Premium): Belegführung über: Tierpass/ Lieferschein(e)/ Rechnungen/ Etiketten an / bei der Ware und Erzeuger /Transporterklärung zum Tier ; Tiere: Herkunft Deutschland ; - vor Schlachtung mind. 6 Mon. in Region Rheinland-Pfalz* / Saarland gehalten / aufgezogen / gemästet; - alle Vermarktungsstufen - auch der Erzeugerbetrieb - sind vertraglich in das MFP Qualität-Premium eingebunden; Erzeugerbetrieb hat Betreuungsvertrag mit Hoftierarzt; Tier überwiegend mit hofeigenem, selbsterzeugtem Futter gefüttert (Nachweis über Dokumentation in Erz.-Betr. und Erzeugererklärung ); Tier hat D nie verlassen; - wird mit Erzeuger-/Transporterklärung vom Aufzüchter/ Mäster abgegeben; Zerlegung: " Deutschland (oder sonstige genehm. reg. Angaben; - in Kombination mit Deutschland); Qualität: Kategorie A, C, D, E, Z, V (C, D u. E aber nur bis max. 36 Mon. alt); Handelsklassen: E, U, R, O (und P auch bei Z und V); Schlachtgewicht: A: < 420 kg; C: < 380 kg; D und E: < 350 kg; Z: < 230 kg; V: < 150 kg SG. Nachgewiesene, von der BLE für das Modul MF Qualität-Premium ergänzend genehmigte Angaben können ergänzend etikettiert werden! c) "Natürlich Eifelrind" (- der ERAG; - mit dem Logo zum Programm Natürlich Eifelrind ) Belegführung über: Tierpass; ggf. in Kombination mit Lieferschein(en); - oder eindeutige Etiketten an / auf / bei der Ware; Erzeuger ist u. U. Mitglied der "ERAG w.v. (- Tier wird über ERAG angedient; - kann von Schlachtstätte aber auch selbst erfasst werden); - Fleischvermarkter/Systemteilnehmer hat ergänzenden Zeichennutzungsvertrag mit der ERAG; Tier: Herkunft Eifel/Deutschland (d. h.: - geboren, lückenlos aufgewachsen, gemästet und geschlachtet in der definierten Region "Eifel"); - Tier stammt aus Erzeugerbetrieb im Radius von max. 100 km zur Schlachtstätte ( - kurzer, tierschonender Transport). Die weiteren Programm-Anforderungen "Natürlich Eifelrind an: Kategorie und Alter (- einbezogen werden können nur die Kategorien: C, D, E; - bis zum Alter von max. 36 Mon.; Ausnahme: Wurstkühe [- Kühe, die nur Verarbeitungsfleisch zur Wurstherstellung liefern sollen], können auch älter sein); Handelsklassen (E, U, R, O), - mit den individuellen Fettgewebsklasseneinstufung von 1 bis max. 4) und an das Schlachtgewicht (SG) von > 250 kg/tier sind erfüllt!. Nachgewiesene, von der BLE für das Modul Natürlich Eifelrind ergänzend genehmigte. Angaben können ergänzend etikettiert werden. d) "Eifel-Rindfleisch" (- der Marke Eifel, - mit dem Logo zum Programm der Marke Eifel ) Belegführung über: Tierpass und "Eifel-Rindfleisch- Erzeuger- u. Transporterklärung ; - und durch: Lieferscheine, Rechnungen / Etiketten an / bei der Ware (- die Eifel-Rindfleisch - Erzeuger- und Transporterklärung ist bei Anlieferung der Tiere an die Schlachtstätte immer erforderlich; - als Bestätigung, dass Erzeuger dem Programm der "Marke Eifel" - und auch dem Etikettierungssystem der LWK" vertraglich eingebunden ist). Tier: Herkunft Eifel/Deutschland (d.h..: - geboren, lückenlos aufgewachsen, gemästet und geschlachtet im vertraglich eingebundenen Erzeugerbetrieb der Marke Eifel, - in der definierten Erzeugerregion "Eifel"; - Tier darf "Eifel" nie verlassen haben); - das Tier wurde in max. 4 Std. von Erzeugerbetrieb bis zur Schlachtstätte transportiert; - die sonstigen "Eifel-Rindfleisch - Programm-Anforderungen" an: Kategorie, Alter und Schlachtgewicht (A, C, D, E, Z und V); - mit einem SG von max. 420 kg bei A und max. 380 kg bei C; - an Rasse ( - von Fleischrinder-/ Mutterkuhrassen; - nach vorliegender Definition der einzubeziehenden Mutterkuhrassen - abstammend); - aus extensiver Haltung (max. 170 kg N/ha/LN/Jahr - bzw. max. 2,0 GVE/ha /LN/Betrieb); 2

3 - an Fütterung (- überwiegend mit hofeigenen, selbsterzeugten Futtermitteln gefüttert; - Grundfutter stammt ausschließlich aus Eifel ; alle im Erzeugerbetrieb eingesetzten Einzelfuttermittel sind zusätzlich in Positivliste der Normenkommission enthalten): - an Klassifizierung der Schlachtkörper (- nach Hdl-Kl- VO; - in: E, U, R, O oder P - und in Fettgewebsstufen, von: 1, 2, 3, 4 oder 5, klassifiziert); und an die Reifung der Edelteile (Edelteile nach vorliegender Definition; - vor Verkauf über Frischfleischtheke mind. 14 Tage gereift ) sowie an Zerlegung der Teilstücke (nach DLG- bzw. DFV-Schnittführung) sind erfüllt! Nachgewiesene, von der BLE für das Modul Eifel-Rindfleisch ergänzend genehmigte. Angaben können ergänzend etikettiert werden. e) g) "Eifel-Bio-Rindfleisch (- der Marke Eifel ; - mit dem Logo zum Programm der Marke Eifel ; ergänzt mit dem Bio-Siegel ) alles wie Eifel-Rindfleisch (s.o.); - nur: Erzeuger- / aber auch Schlacht- und Verarbeitungsbetrieb muss ergänzend auch von akkreditierten Öko-Kontrollstelle nach der EU-Öko-VO zertifiziert worden sein und damit auch ein aktuell gültiges EU-Öko- Zertifikat besitzen, um Eifel-Bio-Rindfleisch etikettieren zu können! III. Besonderheiten: Obligatorische Etikettierung: Die gesetzlichen Vorgaben, vorgegeben durch die VO (EG) 1760/2000 sind immer zu beachten; - näheres ist den aktuellen Veröffentlichungen der BLE zu entnehmen ( / Rindfleischetikettierung). Fakultative Etikettierung: Es dürfen nur die ergänzenden, fakultativen Angaben aus dem Etikettierungs-System der LWK verwendet werden, die einerseits von der BLE auch explizit für das jeweilige Modul aus dem Et.-System der LWK- RLP genehmigt worden sind; außerdem muss mit der LWK RLP zuvor auch abgestimmt worden sein (- mittels Vertrag, - ggf. mit ergänzendem Zeichennutzungsvertrag, mit nachfolgender Bestätigung der LWK, an welchen Modul(en) aus dem Etikettierungssystem der LWK der Etikettierungssystemteilnehmer jeweils teilnehmt / teilnehmen kann; - bzw. welche fakultativen Angaben vom Systemteilnehmer anschließend auch regelmäßig etikettiert werden können. Landwirtschaftliche Direktvermarkter: Die gesetzlichen Anforderung zur Rindfleischetikettierung und die zusätzlichen, individuell von der BLE - im Rahmen des Etikettierungssystem der LWK - genehmigten fakultativen Angaben werden eingehalten. B) Zur "Etikettierung" der Tiere / des Fleisches / in den jeweiligen Modulen des Etikettierungssystems der LWK: Stufe: Schlachtung / Zerlegung / und auch Verkauf von Rindfleisch: Grundvoraussetzung: Der Marktteilnehmer, der Tiere/ Fleisch mit genehmigten Angaben aus dem Etikettierungssystem der LWK etikettiert, muss vertraglich in das Etikettierungssystem der LWK, und auch speziell in das jeweilige Modul des Etikettierungssystem der LWK RLP eingebunden sein und außerdem ein unternehmensinternes, schriftliches Eigenkontrollsystem entwickelt haben und auch anwenden, in dem Abläufe und Kontrollen in seinem Unternehmen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Etikettierung von Rindfleisch festgelegt worden sind. 3

4 Neben den "obligatorischen Herkunftsangaben" (z.b.: Herkunft Deutschland ; Angabe/ Dokumentation der Schlachtbetriebsnummer und Angabe/ Dokumentation der Identitätsnummer zur Rückverfolgbarkeit des Fleisches; und der Angabe: zerlegt in Deutschland, mit Angabe/ Dokumentation der Zerlegebetriebsnummer) muss das Tier/ das Fleisch am Ort der Schlachtung (und auch Zerlegung) eindeutig gekennzeichnet sein, zu welchem Modul innerhalb des Etikettierungssystems der LWK das Tier/ der Schlachtkörper/ das Fleisch zugeordnet werden kann (- zu welchem Modul der Schlachtkörper vom Schlachtbetrieb zugeordnet worden ist!): Der Schlachtkörper/ die Hälfte/ das Teilstück/ das Fleisch, ist vom Schlacht- Zerlegebetrieb daher (ggf.) ergänzend fakultativ entweder als: a) Rindfleisch aus dem Etikettierungssystem der LWK RLP (Basis-Modul) b) MF "Qualität" aus dem Et.-System der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK RLP) (MF Qualität): c) MF "Qualität-Premium" aus dem Et.-System der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (MF Qualität Premium) d) "Natürlich Eifelrind" (Nat. Eifelrind) e) "Eifel-Rindfleisch" (Eifel-Rind) f) Eifel-Bio-Rindfleisch (Eifel-Bio-Rind) g) oder jeweils mit den für die o.a. Programme genehmigten Logos h) oder auch mit einer sonstigen genehmigten Abgaben (z. B. Rindfleisch vom Erzeugerbetrieb XY) zu kennzeichnen/ zu etikettieren. Zur Kennzeichnung der Schlachtkörper: Am Schlachtkörper sind entsprechende Stempelungen oder Etiketten anzubringen; - oder aber es ist eine sonstige, innerbetrieblich festgelegte und nachvollziehbare Form der Kennzeichnung der Schlachtkörper und Dokumentation zum Warenfluss der Schlachtkörper im Betrieb vorzunehmen. Die im Betrieb praktizierte Form der Etikettierung (z.b. durch Hakenkennzeichnung) muss plausibel, bis zum Eingang des/ der Schlachttiere(s) - und deren Ident- Nr. nach VVVO - rückverfolgbar bleiben. Schlachtkörper (- oder auch Teilstücke) aus von einander abweichenden Herkunftslinien sind innerbetrieblich getrennt von einander zu lagern! Für den Schlachtbetrieb (- und in diesem Sinne auch für das Fleischerfachgeschäft, das selbst schlachtet) gilt: 1. Von jedem Schlachttier liegt ein offizieller Herkunftsnachweis (Rinderpass/ Begleitpapier für Rinder) sowie, modulabhängig, eine vom Landwirt unterschriebene, im Inhalt vorgegebene Erzeuger- und Transporterklärung zur Bestätigung der Teilnahme am a) MFP "Qualität-Premium" der LWK RLP oder b) auch am Eifel-Rindfleisch-Programm" (der Marke Eifel) vor. 2. Der Herkunftsnachweis und die Erzeuger- u. Transporterklärung ist ordnungsgemäß ausgefüllt / erstellt (z. B. Name Züchter/ Tierhalter, Besitzerwechsel, Ohrmarkennummer des Rindes, Unterschrift(en) des/der Tierhalter(s) usw.); Schlachtdatum vom/ im Auftrag der Schlachtstätte ergänzt- die programmgemäß definierten Haltungsfristen (a. a.: sechs Monate; zeitlebens) und die max. in den jeweiligen Programmen eingeräumten Transportzeiten (u. a. max. 4 Std.; max. 100 km Entfernung zwischen Erzeuger- und Schlachtbetrieb) sind erreicht / wurden eingehalten. 3. Die Ohrmarkennummer auf dem Herkunftsnachweis/Tierpass und der Erzeugererklärung stimmen mit der Ohrmarke des betreffenden Schlachttieres überein. 4. Im Betrieb werden alle Dokumente zum Schlachttier (u.a.: Kopie des Rinderpasses, Erzeugererklärung) und auch Kopien der Lieferscheine systematisch abgelegt und mit einer Dauer von mindestens 2 Jahren verwahrt. Die gesetzlich geforderten - und ergänzend fakultativ gemachten Angaben zur Herkunft usw. sind innerbetrieblich lückenlos erfasst. 4

5 5. Es wird eine fortlaufende Liste aller erfassten u. vermarkteten Tiere geführt, aus der ersichtlich ist, wann welches Tier geschlachtet wurde (z. B. über: Schlachtbuch; - oder über eine sonstige eigenbetriebliche Dokumentation in der Art der in der Anlage beigefügten Tabelle 1 ) 6. Bei vertraglich vereinbarter Lohnschlachtung ist sichergestellt, dass das betreffende Rind nicht vom Lohnschlachtbetrieb verwechselt wird/ worden sein kann; - die vertraglich vereinbarten Kennzeichnungsvorgaben bei der Lohnschlachtung sind/ wurden eingehalten!. 7. Alle Rinderpässe der geschlachteten Rinder werden innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Schlachtung der Rinder im Original an den LKV-Rheinland-Pfalz, Riegelgrube 15-17, Bad Kreuznach zurückgesandt, - im Schlachtbetrieb werden jedoch alle Kopien der zuletzt geschlachteten Rinder für die Dauer von zwei Jahre verwahrt; - die gesetzlich geforderten Meldungen an die HIT-Datenbank sind erfolgt! 8. Vom Eingang des Tieres, bis zum Ausgang des Fleisches, ist durch Markierung, Kennzeichnung, Etikett etc. jederzeit die Zuordnung des Schlachtkörpers, bzw. der daraus zerlegten Schlachtkörperhälften, - Viertel möglich. Chargenbildungen (Tageschargen) erfolgen schlachthofrein! Der Zerlegebetrieb (- und in diesem Sinne auch das Fleischerfachgeschäft, das Rindfleisch zur Zerlegung kauft) stellt sicher: 1. Die Eingangskontrolle der Lieferscheine und Ware im Hinblick auf alle erforderlichen obligatorischen und gewünschten fakultativen Angaben ist erfolgt. Fehlerhaft bzw. unvollständig etikettierte Ware ist zurückgesandt - oder anderweitig, nicht mehr etikettierungsrelevant, verarbeitet worden. 2. Betriebsintern wird eine fortlaufende Listung (z. B. Muster Zerlegeprotokoll ; siehe Anlage 2), mit Kennzeichnung der aus den Schlachtkörpern/ - Hälften gewonnenen Teilstücken erstellt. Aus dieser Dokumentation kann jederzeit ein Mengenabgleich und eine Zuordnung der gewonnenen Teilstücke zum Tier/ bzw. zur Charge von Tieren, Schlachtkörpern und oder -Hälften, - Vierteln erfolgen. 3. Die im Zerlegebetrieb praktizierte Chargenbildung berücksichtigt die Vorgaben der VO EG 275/2007; ggf. können Fleischteilstücke zu einer Charge zusammengefasst werden. Die angewandte Chargenbildung, insbesondere beim Verkauf von loser Ware, ist nachvollziehbar belegt. 4. Lose (zerlegte) Ware wird hinsichtlich der Vorgaben zur obligatorischen - wie auch zur fakultativ ergänzend gewünschten Angabe - durch betriebsindividuell festgelegte Kennzeichnungsvorgaben (z.b. über Beilegzettel, Kistenaufschriften, Etiketten etc.) gekennzeichnet. 5. Vakuumierte Ware wird mit vollständigen Zerlege-Etikett versehen (- mit allen geforderten obligatorischen und auch gewünschten fakultativen Angaben versehen, die der gewünschten Angabe für das jeweilige Programm entspricht). Das Etikett kann in der Verpackung beigelegt oder auf der Verpackung angebracht sein. 6. Die Ware wird mit Lieferscheinen/ Rechnungen ausgeliefert. Auf den Dokumenten müssen alle Angaben enthalten sind, die zur Wareneingangskontrolle und zur Wareneingangsdokumentation des Käufers erforderlich sind. Dokumente zur Herkunftssicherung sind 2 Jahre zu verwahren. 7. Eine Wareneingangs- und -ausgangsdokumentation ist innerbetrieblich erstellt (vgl. Muster: Tabelle 2.) Für die Stufe der Fleischerfachgeschäft gilt: 1. Prüfung: Ist beim Zukauf von Rindern/ Rindfleisch die Ware gemäß der jeweiligen Programmanforderungen gekennzeichnet? a) Die Schlachtrinder müssen ordnungsgemäß (mit zwei identischen Ohrmarken) gekennzeichnet und der Tierpass ( - bzw. das Stammdatenblatt ), muss vollständig ausgefüllt sein; - je nach Programmzugehörigkeit sind weitere Begleitpapiere zum Tier erforderlich (z. B.: Erzeuger- und Transporterklärung bei QZ-Premium-Rindern RLP (- bei selbstschlachtenden Metzgereien gelten im Übrigen die zuvor genannten Vorgaben für die Stufen von Schlachtung und Zerlegung ). b) Bei der Eingangskontrolle der Ware/ der Lieferscheine/ Rechnungen und der Auszeichnung/ Kennzeichnung der gelieferten Ware ist auf die korrekte Angabe der geforderten obligatorischen und fakultativen Angaben zur Etikettierung von Rindfleisch zu achten!. Auf den Lieferscheinen/ 5

6 Beipackzetteln/ Rechnungen muss sowohl die Ident..-Nr. / Chargen-Nr. zur Identifikation/ Rückverfolgbarkeit der Ware, sowie ggf. mindestens auch der Hinweis, aus welchem Modul aus dem Etikettierungssystem der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz die entsprechende Ware gehört, angegeben sein. Sollten speziellere fakultative Angaben (z.b.: Kategorie, Name der Rasse, Schlachtalter, Gewicht usw.) im FFG etikettiert werden sollen, sind ergänzende Belege beim Wareneinkauf zwingend erforderlich! 2. Im Betrieb muss eine vollständige und nachvollziehbare Wareneingangsdokumentation vorhanden sein. Zur Dokumentation des Wareneingangs sind daher alle Lieferscheine/ Rechnungen im FFG zu verwahren (gesetzlich vorgeschrieben ist eine Verwahrfrist von zwei Jahren) 3. Ware mit von einander abweichenden Herkünften (auch schon bei abweichenden Schlachtbetriebs-Nr.) werden zunächst im Betrieb getrennt von einander gelagert; zudem (z.b.): Lagerung nach dem Prinzip FIFO (first in first out); Retoure-Ware ist separat zu lagern - und als solche auch zu kennzeichnen! 4. Bei der Zerlegung/ Feinzerlegung im FFG sind die Vorgaben zur Chargenbildung nach der VO EG 275/2007 zu beachten (Charge bei Fleischstücken muss schlachthofrein sein/ bleiben; bei Fleischteilstücken können dagegen ggf. auch tagesübergreifende Chargen (gleitende Tageschargen) aus dem Bezug von bis zu 3 Schlacht- und bis zu 3 Zerlegebetrieben (Prinzip: 3 + 3) an der Bedienungstheke (beim Verkauf von loser Ware) gebildet werden; - es darf aber nur Rind- / Kalbfleisch mit gleichen Attributen (- oder unter dem kleinsten gemeinsamen Nenner) zu einer neuen Charge zusammengefasst werden. Innerbetrieblich ist die Chargenbildung nachvollziehbar zu dokumentieren (- wann wurden welche Chargen, mit Angabe/Definition einer neuen Nummer zur Rückverfolgbarkeit, aus welchen Altchargen gebildet!). 5. Besonderheit: Hackfleisch kann aus Rindfleisch verschiedener Schlachtstätten (abweichende ES.-Nr.) hergestellt sein!. 6. Die Art der innerbetrieblichen Kennzeichnung der Ware ist in einer innerbetrieblichen Verfahrensanweisung festzulegen; die Ware ist dem entsprechend zu kennzeichnen (- und auch bis zum Wareneingang rückverfolgbar!). Zur Kennzeichnung der Ware - bei Lagerung im Kühlhaus / im Lager - ist ein/das Vorstufenetikett, - oder ggf. eine andere, nachvollziehbare, innerbetrieblich eindeutig festgelegte Kennzeichnung an/ auf der Ware angebracht/ beigelegt! 7. Über die innerbetriebliche Kennzeichnung der Ware ist die Rückverfolgbarkeit der Ware vom Warenabgang bis zum Wareneingang (zum zugekauften Tier/ zur Fleischcharge) gegeben. Sämtliches im Lager befindliche Rind- und Kalbfleisch ist mit den erforderlichen obligatorischen und den verwendeten fakultativen Angaben etikettiert (- über Schlacht- oder Vorstufenetikett, Haken- oder auch ein selbst gefertigtes Etikett pro Schlachtkörperhälfte, -Viertel, Kiste/Satte usw.). 8. Der Abverkauf von Teilstücken / Ware ist aktuell dokumentiert (vgl. Tabelle 3 als mögliches Muster); - z.b. über: a) Vermerk auf den Lieferscheinen, hinter dem jeweiligen Artikel, wann die jeweilige Ware in der Verkaufstheke zur Auslage kam, b) - die Verwendung einer Auspackliste; c) - die Verwendung einer Theken- oder auch Thekenbeschickungsliste, d) - die Erstellung einer kombinierte Warenein- und auch Warenausgangsdokumentationsliste, e) - die Ablage des täglich aktualisierten Thekeninformationsblattes (mit dem, neben den fakultativen Herkunftsangaben, ergänzend auch die zu machenden obligatorischen Auslobungen zur Herkunft der in der Theke befindlichen Ware angegeben worden ist), f) - die Sammelung - und die spätere Ablage (z. B. durch einfrieren) der Original-Etiketten der vollständig aus der Theke verkauften Ware; 9. Nach Ladenschluss (aus der Theke) zurück ins Kühlhaus verbrachte Ware wird vom Original-Etikett, oder auch von dem eigens (betriebsindividuell) erstelltem Etikett zur Ware, begleitet (- das Etikett verbleibt bis Abverkauf bei/an der Ware; um am nächsten Tag, wie zuvor, wieder in Auslage zu gelangen!). 10. Es ist sicherzustellen, dass alle obligatorischen Angaben nach VO(EG) 1760/ in Verbindung mit VO EG 275/2007, sowie alle (gewünschten) fakultativen Angaben am POS deutlich sichtbar, und vom Verbraucher ohne Nachfrage, - ggf. auch artikelbezogen - erkennbar sind. (An der Stelle des Verkaufs (am POS ) muss - für alle Kunden gut sichtbar - zumindest eine allgemein gültige fakultative Herkunftsangabe aus dem jeweiligen Modul des Etikettierungssystem der LWK RLP per täglich zu erneuernden Theken-/ Verkaufsraum-Informationsblatt (über ein zentrales Thekeninformationsblatt) angegeben werden (z. B.: Im FFG xyz angeboten wird - unter der Ident..-Nr. / Chargennummer:...: "Rindfleisch aus dem MFP "Qualität" der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ; - oder: aus dem MFP "Qualität-Premium", oder: Eifel-Rindfleisch, - oder: Natürlich Eifelrind ). 6

7 11. Aber: Wenn Fleisch aus unterschiedlichen Herkunftslinien, - oder auch nur unterschieden durch weitere ergänzend fakultativ etikettierte Angaben wie: Geschlecht, Rasse, Alter, Gewicht usw., angeboten werden soll, muss diese Ware in der Theke eindeutig getrennt von einander angeboten und auch dem entsprechend separat etikettiert werden (- für den Kunden muss stets eindeutig nachvollziehbar bleiben, welche Ware unter Verwendung welcher fakultativen Angaben ihm konkret angeboten wird!) 12. Eine Deklassierung von spezielleren Herkunftslinien (z.b.: MFP "Qualität-Premium") in allgemein gültige, fakultativ genehmigte Herkunftslinien ist nur bedingt möglich (- gemeint ist z.b.: - eine als "MFP Qualität - Premium bezogene Ware kann letztlich auch unter der eher allgemein gültigen Auslobung MFP "Qualität ; - oder ggf. auch als Rindfleisch mit der Herkunft Deutschland, aufgezogen für sechs Monate in der Region: "Rheinland-Pfalz-Saar" ( d. h. in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und / oder Saarland, aber dann ohne Verwendung des Logos aus dem MF P Qualität der LWK RLP zum Abverkauf angeboten/ etikettiert werden!). 13. Mittels des Theken-/ Verkaufsraum-Informationsblattes (der zentralen Thekeninfo am POS) sind ggf. ergänzend alle nach der VO (EG) 1760/ in Verbindung mit VO EG 275/2007- geforderten obligatorischen Angaben am POS zu tätigen. (Neu ist, dass z.b. am POS - mit in Kraft treten der VO 275/ die Zulassungs- Nr. der Schlacht- u. Zerlegebetriebe beim Verkauf von loser Ware nicht mehr zwingend angegeben werden müssen) 14. Zum Nachweis der Teilnahme am jeweiligen Modul des Etikettierungssystem der LWK ist im FFG das Teilnahme-Zertifikat der LWK, oder alternativ die Teilnahme-Bestätigung der LWK RLP (- am Etikettierungssystem der LWK RLP) auszuhängen! 15. Die Aufbewahrungspflicht für alle Dokumente im Zusammenhang mit der Rindfleischetikettierung beträgt 2 Jahre. Landwirtschaftliche Direktvermarkter Die zuvor genannten Vorgaben aus dem Bereich: Schlachtung/ Zerlegung/ Fleischerfachgeschäft sind auch hier zu beachten. Es muss ein Eigenkontrollsystem und auch ein umfassendes Kennzeichnungs- und Registriersystem geführt werden! (vgl. Anlage: Tab. 1, 2 und 3). Allgemeine, obligatorische Etikettierung Außer den gesetzlichen Vorgaben zur Rindfleischetikettierung und den einzelnen, ggf. ergänzend genehmigten individuellen Angaben ist nichts Weiteres zu beachten. Dennoch: Auch hier ist ein innerbetriebliches Registrier- und Eigenkontrollsystem festzulegen und eine umfassende Dokumentation zur Warenbewegung im Betrieb (vgl. Anlage: Tab. 1, 2 und 3) zu führen! 7

8 Muster: Tabelle 1: Zur Wareneingangs- und -Ausgangsdokumentation für die Rindfleischetikettierung Schlachtung: Rind/Kalb ES-Nr.:... Eingangs- Erzeuger/ Ohrmarken- Datum Lieferant Nr.: Basis Herkunft: Geboren + Mast (Modulzugehörigkeit) Schlachtdatum Schlacht- oder Datum Abgang MF- + Schlacht- Ident.-Nr. Quali -tät gewicht (kg) MFP Qualität/Pre mium Natürl Eifelrind Eifel - Rindfleisch Eifel- Bio- Rindfl. Direktvermark ter Abnehmer, oder ggf. auch - zur Zerlegung Chargen-Nr. im FFG; - im Betrieb des DV ers 8

9 Muster; Tabelle 2: Zur Wareneingangs- und -Ausgangsdokumentation für die Rindfleischetikettierung Zerlegung: Rind/Kalb EZ-Nr.:... ( - kombinierte Warenein- und - Ausgangsliste!) Lieferant/ES.-Nr. (ggf. a. EZ.-Nr.) Eingangsdatum Teilstückbezeichnung Basi s 4. Herkunft: Geboren + Mast (Modulzugehörigkeit) MF- Qualität MFP Qualität/Pre mium Natürl Eifelrind Eifel - Rindfleisch Eifel-Bio- Rindfl. Direktvermarkter 5. Ein gangs- Zerlegedatum Teil- Zerlege- Datum Ident.- Stücke Ident.-Nr. Abgang Nr. 10. Datum Abgang (ggf. Abnehmer) Anmerkung: Beim Wareneingang sind die Daten in den ersten fünf Spalten einzutragen; die erfolgte Zerlegung folgt in den Spalten 6 bis 8, der erfolgte Verkauf ab Spalte 9, wobei jede erneute Thekenauslage zu erfassen ist, bis das Teilstück abschließend verkauft ist! 9

10 Eingangs- Datum Muster: Tabelle 3: Zur Warenein- und Ausgangsdokumentation Rindfleischetikettierung (kombinierte Auspack- bzw. Thekenliste) hier: Fleischerfachgeschäft für Rind und Kalb Lieferant ES.- und EZ.-Nr. Basi s Herkunft: Geboren + Mast (Modulzugehörigkeit) MF- Qualität MFP Qualität/Premi um Natürl Eifelrind Eifel - Rindfleisch Eifel- Bio- Rindfl. Direktvermarkter Teilstückbezeichnung Original Ident-Nr. Ident-Nr./ Teil- Theken- Auslage Thekenauslage Thekenauslage (Waren- (Chargen- Artikel stück (Datum) (Datum) (Datum Eingang) Nr.) FFG Verkauf) Anmerkung: Jedes Aufschneiden führt zu einem Eintrag in einer der letztgenannten Datums-Spalten ; bis zum endgültigen Abverkauf 10

DE BLES0021-0

DE BLES0021-0 Anlage 3b: Zur Rückverfolgbarkeit im Etikettierungssystem DE-07-2007-BLES0021-0 der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK RLP) (Stand: Sept. 2008) Grundsätze: Jede Vermarktungsstufe im Etikettierungssystem

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